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MEMO/10/587
Brüssel, den 18. November 2010
Hintergrundinformationen:
Zukunft der GAP
Mitteilung
über
die
Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung mit dem Titel „Die
GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete
– die künftigen Herausforderungen“ angenommen. Mit diesem Dokument
wurde eine bis Frühjahr nächsten Jahres dauernde Konsultation eröffnet, die
es der Kommission ermöglichen wird, bis Sommer 2011 Rechtsvorschläge
auszuarbeiten. Die reformierte GAP soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Wie will die Kommission die europäische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger machen?
Um langfristig wettbewerbsfähig zu sein, muss der Agrarsektor die Herausforderung
des Klimawandels meistern, die natürlichen Ressourcen auf nachhaltige Weise
nutzen und zugleich produktiver werden. Damit dies gelingt, muss die Landwirtschaft
in ganz Europa in der Lage sein, zu innovieren, zu investieren und sich auf die
Entwicklungen des Marktes einzustellen.
Die Mitteilung der Kommission enthält Vorschläge zu mehreren wesentlichen
Punkten. Zunächst muss die Struktur der Direktzahlungen überarbeitet werden.
Diese müssen durch eine „grüne“ Komponente zur Förderung der ökologischen
Wettbewerbsfähigkeit ergänzt und gerechter sowie transparenter verteilt werden.
Dann sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum Innovationen zu fördern und den Klimawandel
zu bekämpfen. Und schließlich muss die Transparenz der Lebensmittelversorgungskette verbessert und die Möglichkeit geprüft werden, den Mitgliedstaaten neue
Instrumente gegen die übermäßige Volatilität der Preise für landwirtschaftliche
Rohstoffe anzubieten.
Warum muss die GAP gerechter werden?
Aus der Vergangenheit übernommene Stützungskriterien. Die Referenzkriterien
für die Aufteilung der Direktzahlungen auf die Landwirte der alten EU-Mitgliedstaaten
stammen aus den Jahren 2000-2002. Die Beträge wurden anhand des Umfangs der
damaligen Erzeugung festgesetzt. Jetzt muss zu einem objektiveren und gerechteren Mechanismus übergegangen werden, der für alle Landwirte und alle Mitgliedstaaten gilt.
Berücksichtigung der Erweiterungen. Derzeit gibt es zwei verschiedene Referenzmechanismen für Direktzahlungen: einen mit historischen Kriterien für die alten
Mitgliedstaaten und einen zweiten mit einem einheitlichen Hektarbetrag, der für die
Mitgliedstaaten gilt, die der EU ab 2004 beigetreten sind. Es muss ein System
errichtet werden, das gerechter, transparenter und für die gesamte EU geeignet ist.
Bessere Förderung der Vielfalt der europäischen Landwirtschaft. Die
Referenzkriterien müssen sowohl den wirtschaftlichen Aspekt der Direktzahlungen
(Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen) als auch deren ökologischen Aspekt
(Sicherstellung der Erbringung öffentlicher Güter durch die Landwirte) umfassen. Es
werden wirtschaftlich und politisch pragmatische Lösungen untersucht, um die
Bedingungen für eine gerechte Unterstützung zu schaffen, die allen Parametern des
sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kontexts, in dem die Landwirte tätig sind,
Rechnung trägt.
Muss für die Direktzahlungen eine Obergrenze festgesetzt werden?
Die Direktzahlungen sind unverzichtbare Einkommensbeihilfen zur Erhaltung der
Landwirtschaft im gesamten europäischen Raum. Von daher muss sichergestellt
werden, dass die öffentlichen Beihilfen gezielt aktiven Landwirten zugute kommen,
die sie tatsächlich benötigen. Über einen gewissen Betrag hinaus verlieren die
Beihilfen ihren Sinn, es sei denn es liegen konkrete Gründe im Zusammenhang mit
entlohnter Beschäftigung vor, die solche höheren Beihilfen rechtfertigen.
Kann die GAP kleinen Betrieben nutzen?
Es geht nicht darum, Betriebe zu unterstützen, die nicht rentabel sind, sondern
darum, die Integration der Betriebe in den Markt zu fördern. Die GAP muss vereinfacht werden. Der Zugang von kleinen Betrieben zu den GAP-Fördermitteln wird
durch bürokratische Hürden erschwert, während sie doch in erheblichem Maße zur
wirtschaftlichen Dynamik mancher ländlichen Gebiete beitragen. Es müssen Vereinfachungen vorgenommen werden, um allen Wirtschaftsbeteiligten gleichberechtigten
Zugang zu den öffentlichen Maßnahmen zu gewährleisten.
Erhalten die benachteiligten Gebiete eine besondere Unterstützung?
Die im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum derzeit
vorgesehenen Fördermöglichkeiten werden nicht angetastet. Die Aufrechterhaltung
der Landwirtschaft in Gebieten mit schwierigeren Erzeugungsbedingungen trägt
wesentlich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Dynamik ländlicher
Gebiete bei. Bei der Berechnung der Direktzahlungen könnten daher auch
besondere natürliche Einschränkungen berücksichtigt werden.
Welche landwirtschaftlichen Verfahren sollen zur Bekämpfung des
Klimawandels und zur Erhaltung der Umwelt gefördert werden?
Es liegt noch kein vollständiges Verzeichnis von landwirtschaftlichen Verfahren vor,
die über eine „ökologische“ Komponente der Direktzahlungen gefördert werden
sollen. Derzeit wird eine Folgenabschätzung durchgeführt, um die zweckdienlichsten
Praktiken zu ermitteln. Als Beispiele seien die Erhaltung der Gründecke, Fruchtwechsel, ökologische Flächenstilllegung und Dauergrünland genannt.
Zur Erhaltung einer Gründecke während des Winters werden unmittelbar nach der
Ernte bestimmte Pflanzen ausgesät. Auf diese Weise wird der Boden angereichert,
seine Wasserrückhaltekapazität verbessert und die Bodenerosion bekämpft.
Außerdem können damit so genannte Nebenkulturen erzeugt werden.
Fruchtwechsel ist ein traditionelles Verfahren, mit dem die Regenerationsfähigkeit
des Bodens berücksichtigt wird. Ein Vorteil besteht darin, dass weniger chemische
Produkte (Pestizide, Herbizide, Düngemittel) verwendet werden müssen.
Grünlandflächen sind für die biologische Vielfalt von großer Bedeutung. Es handelt
sich um Ökosysteme, die in Bezug auf Böden, Wassernutzung, CO2-Speicherung
und Landschaftsbild einen hohen Mehrwert erbringen.
2
Ökologische Brachen bereichern die landwirtschaftlichen Ökosysteme, indem
Refugien für Flora und Fauna erhalten werden. Damit diese Brachen ihr ganzes
Potenzial entfalten können, müssen sie sorgfältig gemäht werden, um die
Entwicklung von Kleinsträuchern zu erhalten.
Sollten die beiden Säulen der GAP beibehalten werden?
Die beiden Säulen sind zwei einander ergänzende Facetten der GAP. Mit der ersten
Säule sollen die Landwirte auf Jahresbasis unterstützt werden, damit sie den
Herausforderungen, die sich der EU insgesamt stellen, begegnen können. Die
zweite Säule, die auch das „Leader“-Konzept einschließt, ist ein mehrjähriges,
flexibles Investitionsinstrument, das den örtlichen Gegebenheiten jedes Mitgliedstaats angepasst ist und insbesondere dazu dient, Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation, den Kampf gegen den Klimawandel und die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu fördern.
Warum geht die Mitteilung auf bestimmte Punkte nicht näher ein?
In der Mitteilung der Kommission wird die Reform nicht in allen Details dargestellt.
Die Einzelheiten werden erst in den Rechtsvorschlägen enthalten sein, die im
Sommer 2011 vorgelegt werden sollen. Der heute vorgestellte Text ist ein politisches
Dokument, das die großen Orientierungen angesichts der Herausforderungen
vorgibt, die bei der öffentlichen Debatte Anfang des Jahres identifiziert wurden. Bis
zur Vorlage der Rechtsvorschläge werden genaue Folgenabschätzungen
vorgenommen, um zu bestimmen, mit welchen Instrumenten die in der Mitteilung
dargestellten Ziele am zweckdienlichsten und wirksamsten verfolgt werden können.
Was geschieht im Anschluss an die Veröffentlichung der Mitteilung?
Die Mitteilung der Kommission wird im Rat, im Europäischen Parlament sowie im
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und im Ausschuss der Regionen
erörtert. Die Kommission wird die betroffenen Parteien konsultieren und auffordern,
ihre Standpunkte zu den Optionen zu äußern und sich durch Vorlage analytischer
Beiträge an der Analyse der Auswirkungen der verschiedenen Optionen zu
beteiligen. Unter Berücksichtigung der detaillierten Folgenabschätzungen, die derzeit
zu jeder der in der Mitteilung dargestellten Optionen durchgeführt werden, wird die
Kommission Rechtsvorschläge ausarbeiten, die sie im Sommer 2011 vorlegen wird.
Diese durchlaufen dann das Mitentscheidungsverfahren, das nach Inkrafttreten des
neuen Vertrags erstmals auf eine Reform der GAP angewendet wird. Die reformierte
GAP soll dann 2014 in Kraft treten.
Welchen Herausforderungen
gegenüber?
steht
die
Landwirtschaft
künftig
Versorgung mit Nahrungsmitteln. Experten der FAO gehen davon aus, dass der
Bedarf an landwirtschaftlichen Erzeugnissen aufgrund des Anstiegs der Weltbevölkerung und wegen Änderungen der Ernährungsgewohnheiten bis 2030 um
50 % und bis 2050 um 70 % zunehmen wird. Europa muss auf internationaler Ebene
seinen Teil der Verantwortung wahrnehmen, indem es seine Kapazität zur
Erzeugung von ausreichenden Mengen hochwertiger Produkte unter Einhaltung
strengster Gesundheitsnormen aufrechterhält und nachhaltige Erzeugungsmethoden
fördert, die die Umwelt nicht beeinträchtigen.
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Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Der Agrarsektor ist ein
wichtiger Nutzer von Böden, Wasser und Biodiversität und trägt in erheblichem
Maße zum Landschaftsbild bei. Knapp 14 Millionen Betriebe bewirtschaften mehr als
die Hälfte des europäischen Raums. Land- und Forstwirtschaft nehmen 80 % des
europäischen Raums ein. Die Landwirtschaft kann konkret zur Bekämpfung des
Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts beitragen. Außerdem müssen die Landwirte ihre Praktiken an die steigenden Temperaturen anpassen.
Ausgewogene Entwicklung der ländlichen Gebiete. Die Landwirtschaft ist die
wirtschaftliche Triebfeder für die meisten ländlichen Gebiete und die Grundlage für
die europäische Ernährungswirtschaft. Insgesamt zählt die Ernährungswirtschaft
17,5 Millionen Beschäftigte (13,5 % der Beschäftigten in der Industrie). Die
Beschäftigung in der Landwirtschaft muss unbedingt ausreichend attraktiv bleiben,
damit insbesondere die Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in den
folgenden Generationen in einem Mindestmaß gesichert ist. Die landwirtschaftlichen
Einkommen belaufen sich auf nur 40 % der durchschnittlichen Einkommen in
Europa.
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ANHANG: Beschreibung der drei breiten Politikoptionen
Option 1
Option 2
Direktzahlungen
Marktbezogene Maßnahmen
Entwicklung des ländlichen
Raums
Einführung einer gerechteren Verteilung der Direktzahlungen zwischen
den Mitgliedstaaten (wobei die derzeitige Regelung für Direktzahlungen
unverändert bleibt)
Verstärkung der Risikomanagementinstrumente
Beibehaltung der aus dem
Gesundheitscheck hervorgegangenen
Orientierung, verstärkt Mittel zur
Bewältigung der mit Klimawandel,
Wasser, Biodiversität und
erneuerbarer Energie sowie
Innovation verbundenen
Herausforderungen bereitzustellen.
Einführung einer gerechteren Verteilung der Direktzahlungen zwischen
den Mitgliedstaaten und einer erheblich geänderten Konzeption.
Die Direktzahlungen würden sich aus folgenden Elementen
zusammensetzen:
• einem als Einkommensstützung dienenden Basissatz,
• einer obligatorischen ergänzenden Beihilfe zur
„Ökologisierung“ (öffentliche Güter) durch einfache,
allgemeine, jährliche und nicht vertragliche
Agrarumweltmaßnahmen, basierend auf den mit der
Durchführung dieser Maßnahmen verbundenen
Zusatzkosten,
• einer ergänzenden Zahlung zum Ausgleich besonderer
natürlicher Einschränkungen
• und einer fakultativen gekoppelten Stützungskomponente für
besondere Sektoren und Regionen1,
Gegebenenfalls Verbesserung und
Vereinfachung der vorhandenen
Marktinstrumente
Gegebenenfalls Rationalisierung und
Vereinfachung der vorhandenen
Marktinstrumente
Verstärkung der vorhandenen
Risikomanagementinstrumente und
Einführung eines fakultativen WTOGreen-Box-kompatiblen Instruments
zur Einkommensstabilisierung, um
erhebliche Einkommensverluste
auszugleichen.
Einführung einer neuen Regelung für kleine landwirtschaftliche
Betriebe.
Eine gewisse Mittelumschichtung
zwischen Mitgliedstaaten anhand
objektiver Kriterien könnte vorgesehen
werden.
Einführung einer Deckelung des Basissatzes unter Berücksichtigung
des Beitrags landwirtschaftlicher Großbetriebe zur Beschäftigung im
ländlichen Raum.
Option 3
Schrittweise Einstellung der Direktzahlungen in ihrer derzeitigen Form
Stattdessen Bereitstellung begrenzter Zahlungen für ökologische
öffentliche Güter und ergänzender Zahlungen für besondere natürliche
Einschränkungen
1
Anpassung und Ergänzung der
vorhandenen Instrumente, um sie
besser auf die Prioritäten der EU
abzustimmen, wobei der Schwerpunkt
auf Umwelt, Klimawandel und/oder
Umstrukturierung und Innovation
gelegt wird. Förderungen
regionaler/lokaler Initiativen.
Abschaffung sämtlicher marktbezogenen
Maßnahmen mit der möglichen
Ausnahme von Störungsklauseln, auf die
im Falle einer gravierenden Krise
zurückgegriffen werden könnte
Diese Maßnahmen würden sich auf
Klimawandel und Umweltaspekte
konzentrieren.
Dies würde der derzeit im Rahmen von Artikel 68 gezahlten gekoppelten Stützung und anderen gekoppelten Beihilfemaßnahmen entsprechen.
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