MEMO/10/587 Brüssel, den 18. November 2010 Hintergrundinformationen: Zukunft der GAP Mitteilung über die Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung mit dem Titel „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ angenommen. Mit diesem Dokument wurde eine bis Frühjahr nächsten Jahres dauernde Konsultation eröffnet, die es der Kommission ermöglichen wird, bis Sommer 2011 Rechtsvorschläge auszuarbeiten. Die reformierte GAP soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Wie will die Kommission die europäische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger machen? Um langfristig wettbewerbsfähig zu sein, muss der Agrarsektor die Herausforderung des Klimawandels meistern, die natürlichen Ressourcen auf nachhaltige Weise nutzen und zugleich produktiver werden. Damit dies gelingt, muss die Landwirtschaft in ganz Europa in der Lage sein, zu innovieren, zu investieren und sich auf die Entwicklungen des Marktes einzustellen. Die Mitteilung der Kommission enthält Vorschläge zu mehreren wesentlichen Punkten. Zunächst muss die Struktur der Direktzahlungen überarbeitet werden. Diese müssen durch eine „grüne“ Komponente zur Förderung der ökologischen Wettbewerbsfähigkeit ergänzt und gerechter sowie transparenter verteilt werden. Dann sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum Innovationen zu fördern und den Klimawandel zu bekämpfen. Und schließlich muss die Transparenz der Lebensmittelversorgungskette verbessert und die Möglichkeit geprüft werden, den Mitgliedstaaten neue Instrumente gegen die übermäßige Volatilität der Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe anzubieten. Warum muss die GAP gerechter werden? Aus der Vergangenheit übernommene Stützungskriterien. Die Referenzkriterien für die Aufteilung der Direktzahlungen auf die Landwirte der alten EU-Mitgliedstaaten stammen aus den Jahren 2000-2002. Die Beträge wurden anhand des Umfangs der damaligen Erzeugung festgesetzt. Jetzt muss zu einem objektiveren und gerechteren Mechanismus übergegangen werden, der für alle Landwirte und alle Mitgliedstaaten gilt. Berücksichtigung der Erweiterungen. Derzeit gibt es zwei verschiedene Referenzmechanismen für Direktzahlungen: einen mit historischen Kriterien für die alten Mitgliedstaaten und einen zweiten mit einem einheitlichen Hektarbetrag, der für die Mitgliedstaaten gilt, die der EU ab 2004 beigetreten sind. Es muss ein System errichtet werden, das gerechter, transparenter und für die gesamte EU geeignet ist. Bessere Förderung der Vielfalt der europäischen Landwirtschaft. Die Referenzkriterien müssen sowohl den wirtschaftlichen Aspekt der Direktzahlungen (Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen) als auch deren ökologischen Aspekt (Sicherstellung der Erbringung öffentlicher Güter durch die Landwirte) umfassen. Es werden wirtschaftlich und politisch pragmatische Lösungen untersucht, um die Bedingungen für eine gerechte Unterstützung zu schaffen, die allen Parametern des sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kontexts, in dem die Landwirte tätig sind, Rechnung trägt. Muss für die Direktzahlungen eine Obergrenze festgesetzt werden? Die Direktzahlungen sind unverzichtbare Einkommensbeihilfen zur Erhaltung der Landwirtschaft im gesamten europäischen Raum. Von daher muss sichergestellt werden, dass die öffentlichen Beihilfen gezielt aktiven Landwirten zugute kommen, die sie tatsächlich benötigen. Über einen gewissen Betrag hinaus verlieren die Beihilfen ihren Sinn, es sei denn es liegen konkrete Gründe im Zusammenhang mit entlohnter Beschäftigung vor, die solche höheren Beihilfen rechtfertigen. Kann die GAP kleinen Betrieben nutzen? Es geht nicht darum, Betriebe zu unterstützen, die nicht rentabel sind, sondern darum, die Integration der Betriebe in den Markt zu fördern. Die GAP muss vereinfacht werden. Der Zugang von kleinen Betrieben zu den GAP-Fördermitteln wird durch bürokratische Hürden erschwert, während sie doch in erheblichem Maße zur wirtschaftlichen Dynamik mancher ländlichen Gebiete beitragen. Es müssen Vereinfachungen vorgenommen werden, um allen Wirtschaftsbeteiligten gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Maßnahmen zu gewährleisten. Erhalten die benachteiligten Gebiete eine besondere Unterstützung? Die im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum derzeit vorgesehenen Fördermöglichkeiten werden nicht angetastet. Die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in Gebieten mit schwierigeren Erzeugungsbedingungen trägt wesentlich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Dynamik ländlicher Gebiete bei. Bei der Berechnung der Direktzahlungen könnten daher auch besondere natürliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Welche landwirtschaftlichen Verfahren sollen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erhaltung der Umwelt gefördert werden? Es liegt noch kein vollständiges Verzeichnis von landwirtschaftlichen Verfahren vor, die über eine „ökologische“ Komponente der Direktzahlungen gefördert werden sollen. Derzeit wird eine Folgenabschätzung durchgeführt, um die zweckdienlichsten Praktiken zu ermitteln. Als Beispiele seien die Erhaltung der Gründecke, Fruchtwechsel, ökologische Flächenstilllegung und Dauergrünland genannt. Zur Erhaltung einer Gründecke während des Winters werden unmittelbar nach der Ernte bestimmte Pflanzen ausgesät. Auf diese Weise wird der Boden angereichert, seine Wasserrückhaltekapazität verbessert und die Bodenerosion bekämpft. Außerdem können damit so genannte Nebenkulturen erzeugt werden. Fruchtwechsel ist ein traditionelles Verfahren, mit dem die Regenerationsfähigkeit des Bodens berücksichtigt wird. Ein Vorteil besteht darin, dass weniger chemische Produkte (Pestizide, Herbizide, Düngemittel) verwendet werden müssen. Grünlandflächen sind für die biologische Vielfalt von großer Bedeutung. Es handelt sich um Ökosysteme, die in Bezug auf Böden, Wassernutzung, CO2-Speicherung und Landschaftsbild einen hohen Mehrwert erbringen. 2 Ökologische Brachen bereichern die landwirtschaftlichen Ökosysteme, indem Refugien für Flora und Fauna erhalten werden. Damit diese Brachen ihr ganzes Potenzial entfalten können, müssen sie sorgfältig gemäht werden, um die Entwicklung von Kleinsträuchern zu erhalten. Sollten die beiden Säulen der GAP beibehalten werden? Die beiden Säulen sind zwei einander ergänzende Facetten der GAP. Mit der ersten Säule sollen die Landwirte auf Jahresbasis unterstützt werden, damit sie den Herausforderungen, die sich der EU insgesamt stellen, begegnen können. Die zweite Säule, die auch das „Leader“-Konzept einschließt, ist ein mehrjähriges, flexibles Investitionsinstrument, das den örtlichen Gegebenheiten jedes Mitgliedstaats angepasst ist und insbesondere dazu dient, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, den Kampf gegen den Klimawandel und die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu fördern. Warum geht die Mitteilung auf bestimmte Punkte nicht näher ein? In der Mitteilung der Kommission wird die Reform nicht in allen Details dargestellt. Die Einzelheiten werden erst in den Rechtsvorschlägen enthalten sein, die im Sommer 2011 vorgelegt werden sollen. Der heute vorgestellte Text ist ein politisches Dokument, das die großen Orientierungen angesichts der Herausforderungen vorgibt, die bei der öffentlichen Debatte Anfang des Jahres identifiziert wurden. Bis zur Vorlage der Rechtsvorschläge werden genaue Folgenabschätzungen vorgenommen, um zu bestimmen, mit welchen Instrumenten die in der Mitteilung dargestellten Ziele am zweckdienlichsten und wirksamsten verfolgt werden können. Was geschieht im Anschluss an die Veröffentlichung der Mitteilung? Die Mitteilung der Kommission wird im Rat, im Europäischen Parlament sowie im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und im Ausschuss der Regionen erörtert. Die Kommission wird die betroffenen Parteien konsultieren und auffordern, ihre Standpunkte zu den Optionen zu äußern und sich durch Vorlage analytischer Beiträge an der Analyse der Auswirkungen der verschiedenen Optionen zu beteiligen. Unter Berücksichtigung der detaillierten Folgenabschätzungen, die derzeit zu jeder der in der Mitteilung dargestellten Optionen durchgeführt werden, wird die Kommission Rechtsvorschläge ausarbeiten, die sie im Sommer 2011 vorlegen wird. Diese durchlaufen dann das Mitentscheidungsverfahren, das nach Inkrafttreten des neuen Vertrags erstmals auf eine Reform der GAP angewendet wird. Die reformierte GAP soll dann 2014 in Kraft treten. Welchen Herausforderungen gegenüber? steht die Landwirtschaft künftig Versorgung mit Nahrungsmitteln. Experten der FAO gehen davon aus, dass der Bedarf an landwirtschaftlichen Erzeugnissen aufgrund des Anstiegs der Weltbevölkerung und wegen Änderungen der Ernährungsgewohnheiten bis 2030 um 50 % und bis 2050 um 70 % zunehmen wird. Europa muss auf internationaler Ebene seinen Teil der Verantwortung wahrnehmen, indem es seine Kapazität zur Erzeugung von ausreichenden Mengen hochwertiger Produkte unter Einhaltung strengster Gesundheitsnormen aufrechterhält und nachhaltige Erzeugungsmethoden fördert, die die Umwelt nicht beeinträchtigen. 3 Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Der Agrarsektor ist ein wichtiger Nutzer von Böden, Wasser und Biodiversität und trägt in erheblichem Maße zum Landschaftsbild bei. Knapp 14 Millionen Betriebe bewirtschaften mehr als die Hälfte des europäischen Raums. Land- und Forstwirtschaft nehmen 80 % des europäischen Raums ein. Die Landwirtschaft kann konkret zur Bekämpfung des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts beitragen. Außerdem müssen die Landwirte ihre Praktiken an die steigenden Temperaturen anpassen. Ausgewogene Entwicklung der ländlichen Gebiete. Die Landwirtschaft ist die wirtschaftliche Triebfeder für die meisten ländlichen Gebiete und die Grundlage für die europäische Ernährungswirtschaft. Insgesamt zählt die Ernährungswirtschaft 17,5 Millionen Beschäftigte (13,5 % der Beschäftigten in der Industrie). Die Beschäftigung in der Landwirtschaft muss unbedingt ausreichend attraktiv bleiben, damit insbesondere die Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in den folgenden Generationen in einem Mindestmaß gesichert ist. Die landwirtschaftlichen Einkommen belaufen sich auf nur 40 % der durchschnittlichen Einkommen in Europa. 4 ANHANG: Beschreibung der drei breiten Politikoptionen Option 1 Option 2 Direktzahlungen Marktbezogene Maßnahmen Entwicklung des ländlichen Raums Einführung einer gerechteren Verteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten (wobei die derzeitige Regelung für Direktzahlungen unverändert bleibt) Verstärkung der Risikomanagementinstrumente Beibehaltung der aus dem Gesundheitscheck hervorgegangenen Orientierung, verstärkt Mittel zur Bewältigung der mit Klimawandel, Wasser, Biodiversität und erneuerbarer Energie sowie Innovation verbundenen Herausforderungen bereitzustellen. Einführung einer gerechteren Verteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten und einer erheblich geänderten Konzeption. Die Direktzahlungen würden sich aus folgenden Elementen zusammensetzen: • einem als Einkommensstützung dienenden Basissatz, • einer obligatorischen ergänzenden Beihilfe zur „Ökologisierung“ (öffentliche Güter) durch einfache, allgemeine, jährliche und nicht vertragliche Agrarumweltmaßnahmen, basierend auf den mit der Durchführung dieser Maßnahmen verbundenen Zusatzkosten, • einer ergänzenden Zahlung zum Ausgleich besonderer natürlicher Einschränkungen • und einer fakultativen gekoppelten Stützungskomponente für besondere Sektoren und Regionen1, Gegebenenfalls Verbesserung und Vereinfachung der vorhandenen Marktinstrumente Gegebenenfalls Rationalisierung und Vereinfachung der vorhandenen Marktinstrumente Verstärkung der vorhandenen Risikomanagementinstrumente und Einführung eines fakultativen WTOGreen-Box-kompatiblen Instruments zur Einkommensstabilisierung, um erhebliche Einkommensverluste auszugleichen. Einführung einer neuen Regelung für kleine landwirtschaftliche Betriebe. Eine gewisse Mittelumschichtung zwischen Mitgliedstaaten anhand objektiver Kriterien könnte vorgesehen werden. Einführung einer Deckelung des Basissatzes unter Berücksichtigung des Beitrags landwirtschaftlicher Großbetriebe zur Beschäftigung im ländlichen Raum. Option 3 Schrittweise Einstellung der Direktzahlungen in ihrer derzeitigen Form Stattdessen Bereitstellung begrenzter Zahlungen für ökologische öffentliche Güter und ergänzender Zahlungen für besondere natürliche Einschränkungen 1 Anpassung und Ergänzung der vorhandenen Instrumente, um sie besser auf die Prioritäten der EU abzustimmen, wobei der Schwerpunkt auf Umwelt, Klimawandel und/oder Umstrukturierung und Innovation gelegt wird. Förderungen regionaler/lokaler Initiativen. Abschaffung sämtlicher marktbezogenen Maßnahmen mit der möglichen Ausnahme von Störungsklauseln, auf die im Falle einer gravierenden Krise zurückgegriffen werden könnte Diese Maßnahmen würden sich auf Klimawandel und Umweltaspekte konzentrieren. Dies würde der derzeit im Rahmen von Artikel 68 gezahlten gekoppelten Stützung und anderen gekoppelten Beihilfemaßnahmen entsprechen.