EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 26. Juni 2013 Politische Einigung über eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik Das Europäische Parlament, der EU-Ministerrat und die Europäische Kommission haben sich über eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2013 geeinigt. „Ich freue mich über diese Einigung. Mit ihr wird die Gemeinsame Agrarpolitik neu ausgerichtet, um die Erwartungen der Gesellschaft, die in der öffentlichen Debatte im Frühjahr 2010 deutlich geworden sind, besser zu erfüllen. Die Einigung wird grundlegende Änderungen zur Folge haben: Das System der Direktzahlungen wird gerechter und ökologischer, die Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelversorgungskette wird gestärkt, und die GAP wird effizienter und transparenter. Diese Beschlüsse sind die selbstbewusste Antwort der EU auf die Herausforderungen der Ernährungssicherheit, des Klimawandels und des Wachstums und der Beschäftigung in den ländlichen Gebieten. Die GAP wird wesentlich zur Förderung des übergeordneten Ziels eines intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstums beitragen“, erklärte der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Cioloş. IP/13/613 Eine ausgewogenere GAP Die Direktzahlungen werden ausgewogener zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und Landwirten verteilt, da die „historischen Referenzwerte“ aufgegeben werden. Konvergenz: Durch die Verteilung der GAP-Mittel wird gewährleistet, dass spätestens 2019 kein Mitgliedstaat weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts erhält1. Innerhalb der Mitgliedstaaten und der Regionen werden die zwischen den Betrieben bestehenden Unterschiede im Stützungsniveau verringert: Die Hektarbeihilfe wird spätestens 2019 60 % der im jeweiligen Verwaltungs- oder agronomischen Gebiet durchschnittlich gezahlten Beihilfe nicht unterschreiten. Im Interesse einer verstärkten Stützung kleiner und mittlerer Betriebe können die Mitgliedstaaten für die „ersten Hektarflächen“ eines Betriebs höhere Beihilfen gewähren. Für die neuen Mitgliedstaaten wird der SAPSMechanismus (einheitliche Hektarzahlung) bis 2020 verlängert. Eine Einkommensbeihilfe wird nur aktiven Landwirten gewährt (Liste ausgeschlossener Tätigkeiten). Junglandwirte: Die Niederlassung von Junglandwirten wird stark gefördert, indem in allen Mitgliedstaaten eine zusätzliche Beihilfe von 25 % für die ersten fünf Jahre nach der Niederlassung eingeführt wird. Diese Beihilfe ergänzt die bereits vorhandenen Maßnahmen für Investitionen zugunsten von Junglandwirten. Zudem können die Mitgliedstaaten benachteiligte Gebiete verstärkt unterstützen. Gekoppelte Beihilfen werden für eine begrenzte Zahl an Erzeugnissen möglich sein, darunter eine spezifische Koppelung von 2 % für Pflanzenprotein, womit die Abhängigkeit der EU von den entsprechenden Einfuhren verringert werden soll. Eine GAP, die die Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelversorgungskette stärkt Die Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft auf den Markt wird damit einhergehen, dass den Landwirten neue Instrumente an die Hand gegeben werden, die sie zu einem starken Glied in der Lebensmittelversorgungskette machen. Erzeugerorganisationen und Branchenverbände werden – in bestimmten Sektoren – durch spezifische Regeln im Bereich des Wettbewerbsrechts gefördert (Milch, Rindfleisch, Olivenöl, Getreide). Sie können im Namen ihrer Mitglieder Verkaufsverträge aushandeln und werden damit effizienter sein. Die Zuckerquoten werden 2017 abgeschafft, wobei zugleich die Organisation des Sektors auf der Grundlage obligatorischer Branchenverträge und -vereinbarungen gestärkt wird. Die Pflanzungsrechtregelung im Weinsektor wird ab 2016 durch einen dynamischen Mechanismus für die Verwaltung von Pflanzungsgenehmigungen mit stärkerer Branchenbeteiligung ersetzt. Der Mechanismus gilt bis 2030 und sieht eine auf 1 % der Rebfläche festgesetzte jährliche Pflanzungsbegrenzung vor. Dies muss im Rahmen der Gespräche über den mehrjährigen Finanzrahmen genehmigt werden. 1 2 Darüber hinaus werden neue Instrumente zur Krisenbewältigung eingeführt: Die Kommission kann vorübergehend die Erzeuger zur Verwaltung der auf den Markt gebrachten Mengen ermächtigen. Eine Krisenreserve (mit allgemeiner Notfallklausel) wird eingeführt. Im Rahmen der Programme für die ländliche Entwicklung können die Mitgliedstaaten die Landwirte zur Beteiligung an Risikopräventionsmechanismen (Einkommensversicherungen oder Versicherungen auf Gegenseitigkeit) ermutigen und für Bereiche, in denen spezifische Probleme bestehen, Unterprogramme ausarbeiten. Eine ökologischere GAP Jeder Mitgliedstaat, jedes Gebiet, jeder Landwirt wird mit einfachen Maßnahmen mit nachweislich positiver Wirkung zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz beitragen. Zwischen 2014 und 2020 werden mehr als 100 Milliarden Euro investiert, um der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen von Bodenqualität, Wasser, Biodiversität und Klimawandel zu helfen: Ökologisierung: 30 % der Direktzahlungen werden an die Einhaltung von drei dem Umweltschutz förderlichen Bewirtschaftungsmethoden gebunden: Diversifizierung des Anbaus, Erhaltung von Dauergrünland und Ausweisung von 5 %, später 7 % der Flächen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ab 2018 oder Maßnahmen, die im Hinblick auf den Umweltnutzen als mindestens gleichwertig anzusehen sind. Mindestens 30 % der Mittel der Programme für die ländliche Entwicklung müssen in Agrarumweltmaßmaßnahmen, die Unterstützung des ökologischen Landbaus oder Vorhaben im Zusammenhang mit umweltfreundlichen Investitionen oder Innovationsmaßnahmen fließen. Die Agrarumweltmaßnahmen werden gestärkt und müssen die im Rahmen der Ökologisierung geförderten Bewirtschaftungsmethoden ergänzen. Die betreffenden Programme müssen ehrgeiziger und im Hinblick auf den Umweltschutz effizienter sein (Ausschluss der Doppelfinanzierung). Eine effizientere und transparentere GAP Mit den Instrumenten der GAP wird jeder EU-Mitgliedstaat die gemeinsamen Ziele wirksam und flexibel erfüllen können. Um der Vielfalt der 27 und bald 28 Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, werden die Mittel zur Förderung von Forschung, Innovation und Wissenstransfer verdoppelt; werden die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums besser mit anderen europäischen Fonds koordiniert und das Konzept der Achsen durch ein nationales oder regionales strategisches Konzept ersetzt, das flexibler ist; wird interessierten Mitgliedstaaten eine vereinfachte Beihilferegelung für Kleinlandwirte verfügbar gemacht; werden alle GAP-Beihilfen veröffentlicht, bis auf sehr niedrige Beträge, die an Kleinlandwirte gezahlt werden. Alle Elemente der Reform sind ab dem 1. Januar 2014 anwendbar. Nur die neue Struktur der Direktzahlungen („ökologische“ Zahlungen, zusätzliche Stützung für Junglandwirte, usw.) wird erst ab 2015 eingeführt, damit die Mitgliedstaaten Zeit haben, die Landwirte über die neue GAP zu informieren und ihre elektronischen Verwaltungssysteme anzupassen. 3 Weitere Informationen MEMO/13/621 Kontakt: Fanny Dabertrand (+32 229-90625) Roger Waite (+32 229-61404) 4