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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 26. Juni 2013
Politische Einigung über eine Neuausrichtung der
Gemeinsamen Agrarpolitik
Das Europäische Parlament, der EU-Ministerrat und die Europäische Kommission haben
sich über eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2013
geeinigt. „Ich freue mich über diese Einigung. Mit ihr wird die Gemeinsame Agrarpolitik
neu ausgerichtet, um die Erwartungen der Gesellschaft, die in der öffentlichen Debatte im
Frühjahr 2010 deutlich geworden sind, besser zu erfüllen. Die Einigung wird grundlegende
Änderungen zur Folge haben: Das System der Direktzahlungen wird gerechter und
ökologischer, die Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelversorgungskette wird
gestärkt, und die GAP wird effizienter und transparenter. Diese Beschlüsse sind die
selbstbewusste Antwort der EU auf die Herausforderungen der Ernährungssicherheit, des
Klimawandels und des Wachstums und der Beschäftigung in den ländlichen Gebieten. Die
GAP wird wesentlich zur Förderung des übergeordneten Ziels eines intelligenten,
nachhaltigen und inklusiven Wachstums beitragen“, erklärte der für Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Cioloş.
IP/13/613
Eine ausgewogenere GAP
Die Direktzahlungen werden ausgewogener zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und
Landwirten verteilt, da die „historischen Referenzwerte“ aufgegeben werden.
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Konvergenz: Durch die Verteilung der GAP-Mittel wird gewährleistet, dass
spätestens
2019
kein
Mitgliedstaat
weniger
als
75 %
des
Gemeinschaftsdurchschnitts erhält1. Innerhalb der Mitgliedstaaten und der
Regionen werden die zwischen den Betrieben bestehenden Unterschiede im
Stützungsniveau verringert: Die Hektarbeihilfe wird spätestens 2019 60 % der im
jeweiligen Verwaltungs- oder agronomischen Gebiet durchschnittlich gezahlten
Beihilfe nicht unterschreiten. Im Interesse einer verstärkten Stützung kleiner und
mittlerer Betriebe können die Mitgliedstaaten für die „ersten Hektarflächen“ eines
Betriebs höhere Beihilfen gewähren. Für die neuen Mitgliedstaaten wird der SAPSMechanismus (einheitliche Hektarzahlung) bis 2020 verlängert.
Eine Einkommensbeihilfe wird nur aktiven Landwirten gewährt (Liste
ausgeschlossener Tätigkeiten).
Junglandwirte: Die Niederlassung von Junglandwirten wird stark gefördert, indem
in allen Mitgliedstaaten eine zusätzliche Beihilfe von 25 % für die ersten fünf Jahre
nach der Niederlassung eingeführt wird. Diese Beihilfe ergänzt die bereits
vorhandenen Maßnahmen für Investitionen zugunsten von Junglandwirten.
Zudem können die Mitgliedstaaten benachteiligte Gebiete verstärkt unterstützen.
Gekoppelte Beihilfen werden für eine begrenzte Zahl an Erzeugnissen möglich sein,
darunter eine spezifische Koppelung von 2 % für Pflanzenprotein, womit die
Abhängigkeit der EU von den entsprechenden Einfuhren verringert werden soll.
Eine GAP, die die Stellung der Landwirte innerhalb der
Lebensmittelversorgungskette stärkt
Die Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft auf den Markt wird damit einhergehen,
dass den Landwirten neue Instrumente an die Hand gegeben werden, die sie zu einem
starken Glied in der Lebensmittelversorgungskette machen.
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Erzeugerorganisationen und Branchenverbände werden – in bestimmten Sektoren
– durch spezifische Regeln im Bereich des Wettbewerbsrechts gefördert (Milch,
Rindfleisch, Olivenöl, Getreide). Sie können im Namen ihrer Mitglieder
Verkaufsverträge aushandeln und werden damit effizienter sein.
Die Zuckerquoten werden 2017 abgeschafft, wobei zugleich die Organisation des
Sektors auf der Grundlage obligatorischer Branchenverträge und -vereinbarungen
gestärkt wird.
Die Pflanzungsrechtregelung im Weinsektor wird ab 2016 durch einen dynamischen
Mechanismus für die Verwaltung von Pflanzungsgenehmigungen mit stärkerer
Branchenbeteiligung ersetzt. Der Mechanismus gilt bis 2030 und sieht eine auf 1 %
der Rebfläche festgesetzte jährliche Pflanzungsbegrenzung vor.
Dies muss im Rahmen der Gespräche über den mehrjährigen Finanzrahmen genehmigt
werden.
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Darüber hinaus werden neue Instrumente zur Krisenbewältigung eingeführt:
 Die Kommission kann vorübergehend die Erzeuger zur Verwaltung der auf den
Markt gebrachten Mengen ermächtigen.
 Eine Krisenreserve (mit allgemeiner Notfallklausel) wird eingeführt.
 Im Rahmen der Programme für die ländliche Entwicklung können die
Mitgliedstaaten die Landwirte zur Beteiligung an Risikopräventionsmechanismen
(Einkommensversicherungen oder Versicherungen auf Gegenseitigkeit) ermutigen
und für Bereiche, in denen spezifische Probleme bestehen, Unterprogramme
ausarbeiten.
Eine ökologischere GAP
Jeder Mitgliedstaat, jedes Gebiet, jeder Landwirt wird mit einfachen Maßnahmen mit
nachweislich positiver Wirkung zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz beitragen.
Zwischen 2014 und 2020 werden mehr als 100 Milliarden Euro investiert, um der
Landwirtschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen von Bodenqualität, Wasser,
Biodiversität und Klimawandel zu helfen:
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Ökologisierung: 30 % der Direktzahlungen werden an die Einhaltung von drei dem
Umweltschutz förderlichen Bewirtschaftungsmethoden gebunden: Diversifizierung
des Anbaus, Erhaltung von Dauergrünland und Ausweisung von 5 %, später 7 %
der Flächen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ab 2018 oder Maßnahmen,
die im Hinblick auf den Umweltnutzen als mindestens gleichwertig anzusehen sind.
Mindestens 30 % der Mittel der Programme für die ländliche Entwicklung müssen in
Agrarumweltmaßmaßnahmen, die Unterstützung des ökologischen Landbaus oder
Vorhaben im Zusammenhang mit umweltfreundlichen Investitionen oder
Innovationsmaßnahmen fließen.
Die Agrarumweltmaßnahmen werden gestärkt und müssen die im Rahmen der
Ökologisierung geförderten Bewirtschaftungsmethoden ergänzen. Die betreffenden
Programme müssen ehrgeiziger und im Hinblick auf den Umweltschutz effizienter
sein (Ausschluss der Doppelfinanzierung).
Eine effizientere und transparentere GAP
Mit den Instrumenten der GAP wird jeder EU-Mitgliedstaat die gemeinsamen Ziele wirksam
und flexibel erfüllen können. Um der Vielfalt der 27 und bald 28 Mitgliedstaaten Rechnung
zu tragen,
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werden die Mittel zur Förderung von Forschung, Innovation und Wissenstransfer
verdoppelt;
 werden die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums besser mit anderen
europäischen Fonds koordiniert und das Konzept der Achsen durch ein nationales
oder regionales strategisches Konzept ersetzt, das flexibler ist;
 wird interessierten Mitgliedstaaten eine vereinfachte Beihilferegelung für
Kleinlandwirte verfügbar gemacht;
 werden alle GAP-Beihilfen veröffentlicht, bis auf sehr niedrige Beträge, die an
Kleinlandwirte gezahlt werden.
Alle Elemente der Reform sind ab dem 1. Januar 2014 anwendbar. Nur die neue Struktur
der Direktzahlungen („ökologische“ Zahlungen, zusätzliche Stützung für Junglandwirte,
usw.) wird erst ab 2015 eingeführt, damit die Mitgliedstaaten Zeit haben, die Landwirte
über die neue GAP zu informieren und ihre elektronischen Verwaltungssysteme
anzupassen.
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Weitere Informationen
MEMO/13/621
Kontakt:
Fanny Dabertrand (+32 229-90625)
Roger Waite (+32 229-61404)
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