Der I.S.O. (Internationaler Sommerkurs für Operngesang) Deutschlandsberg veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde, dem Tourismusverband, der Musikschule Deutschlandsberg und mit der Oper Graz den 18. Internationalen Gesangswettbewerb "Ferruccio Tagliavini" Teilnahmebedingungen: Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt laut nachstehenden Richtlinien: Art. I - Der Internationale Gesangswettbewerb "Ferruccio Tagliavini", der von 10. –17. April 2012 in Deutschlandsberg (Österreich) stattfindet, ist offen für: a) Sängerinnen und Sänger aller Nationalitäten, die einen Studienabschluss nachweisen können bzw. ihre Karriere bereits begonnen haben (1.Sektion) und ausnahmslos zwischen 01. Mai 1979 und 30. April 1994 geboren sind. b) Gesangsstudentinnen und -studenten (2. Sektion) aller Nationalitäten, die das 24. Lebensjahr (Maximum) noch nicht abgeschlossen haben und ohne Ausnahme zwischen 01. Mai 1988 und 30. April 1995 geboren sind. Art. II - Die Teilnehmer werden gebeten, ihre komplett ausgefüllten Wettbewerbsunterlagen versehen mit Namen, Anschrift und Telefonnummer bis zum 13. März 2012 (es gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des Emails -keine „Attachments“-, bzw. Fax) an das Wettbewerbsbüro des: "Internationaler Gesangswettbewerb Ferruccio Tagliavini", c/o RUEFA REISEN, Frauentalerstraße 8, A-8530 Deutschlandsberg zu richten. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen: Die Beilagen werden nur auf dem Postwege angenommen! - zwei Fotos, neuen Datums, Anmeldeformular, es wird gebeten, das in all seinen Teilen vollständig ausgefüllte Formular dieser Ausschreibung zu verwenden. - künstlerischer Lebenslauf bzw. Studienverlauf, - Kopie oder Fotokopie der Musikstücke, die zum Vortrag gebracht werden, - Fotokopie eines beliebigen Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis,......), Fotokopie der Bankanweisung über den Betrag der Inskriptionsgebühr € 75--, (Euro: fünfundsiebzig) für die 1. Sektion € 55,-- (Euro: fünfundfünfzig) für die 2.Sektion. Die jeweiligen Beträge sind mittels Bankanweisung auf das Konto I.S.O. Deutschlandsberg, BAWAGPSK Deutschlandsberg KntoNr.: 85910 -119465 , BLZ 14000, (internationale Bankleitzahlen) Ibanr.: at 97 1400 085910119465, sfift: bawaatww; - spesenfrei für den Empfänger zu überweisen. Im Falle des Nichterscheinens des Teilnehmers wird die Inskriptionsgebühr nicht zurückerstattet. Auch werden jene Bewerbungen, die nicht vollständig abgegeben werden, nicht berücksichtigt. Am Eröffnungstag müssen sich die Konkurrenten (gilt nur für die 1. Sektion) zur Auslosung der alphabetischen Reihenfolge ihres Antreten mit einem gültigen Dokument einfinden. Die Auslosung erfolgt am 10. April um 17.00 Uhr, im Laßnitzhaus in Deutschlandsberg. Die geloste Reihenfolge bleibt für die folgenden Selektionen aufrecht. Das benötigte Notenmaterial ist zu Proben und Selektionen mitzubringen. Art.III - SELEKTION: (Teilnehmer an der 1.Sektion) Der Kandidat muss ein Programm bestehend aus insgesamt 7 (sieben) Stücken in Originalsprache und -tonhöhe & - wo vorgesehen - mit Rezitativ und Cabaletta vorlegen (Transponierungen, die der Tradition entsprechen, sind erlaubt). a) eine Kammerarie des 17. oder 18. Jh. /oder/ ein Lied (lirica, song, chanson) b) ein Stück aus der Kirchenmusik, entweder Oratorium oder Kantate (Messe), c) ein Pflichtstück, das aus Opern von Mozart, Rossini, Donizetti, Bellini, Verdi ausgewählt wird, d) die weiteren 4 (vier) Opernstücke kann der Teilnehmer frei wählen, (Teilnehmer der 2. Sektion) Der Kandidat muss ein Programm aus insgesamt 4 (vier) Stücken in Originalsprache und -tonhöhe vorlegen (Transponierungen, die der Tradition entsprechen, sind erlaubt). a) eine Kammerarie aus dem 16. oder 18. Jh. /oder/ ein Lied (lirica, song, chanson) b) 3 (drei) Opernstücke nach freier Wahl, Art. IV- Die Abwicklung des Wettbewerbes erfolgt in drei Selektionen: 1.Sektion Erste Selektion: 11. und 12. April 2012, 10 - 13 und 16 - 21 Uhr, Laßnitzhaus. 3 Stücke aus dem vorgelegten Programm sind vorzutragen: 1.) ein Opernstück, 2.) eine Kammerarie aus dem 17. oder 18. Jh. /oder/ ein Lied (lirica, song, chanson), 3.) eine Stück aus Kirchenmusik, Oratorium oder Kantate (Messe), Semifinale: 13. und 14. April 2012, 10 - 13 und 16 - 21 Uhr, Laßnitzhaus. Die Semifinalisten präsentieren sich mit 2 im Programm angegebenen Stücken. Dabei Pflichtstück inbegriffen. istdas FINALE (öffentlich) 17. April 2012, 19.30 Uhr, im Laßnitzhaus. Die Finalisten bringen die beiden restlichen Arien zum Vortag. 2. Sektion 1. Selektion: 13. April 2012, 10 - 13, und 16 - 21 Uhr, Laßnitzhaus. 2 Stücke aus dem vorgelegten Programm sind vorzutragen. a) eine Kammerarie aus dem 16. und 18. Jh., /oder/ ein Lied (lirica, song, chanson), b) das erste in der Anmeldung angegebene Stück, Semifinale: 15. April 2012, 10 - 13 und 16 - 21 Uhr, Laßnitzhaus. Die Semifinalisten präsentieren sich mit 2 im Programm angegebenen Stücken. FINALE (öffentlich): 16. April 2012, 19.30 Uhr, im Laßnitzhaus. Die Finalisten müssen das vierte in der Anmeldung angegebene Stück zusammen mit einem weiteren, das vom Teilnehmer nach mit der Jury erfolgter Absprache ausgewählt wird, zum Vortrag bringen. Art.V -Alle Stücke müssen auswendig vorgetragen werden. Art. VI - Gilt für Teilnehmer der 1. Sektion - Gewinner des 1. Preises, der nicht nach Kategorien innerhalb der letzten 4 Jahre (eingeschlossen 2008) vergeben wurde, anderer internationaler europäischer Gesangswettbewerbe sind von der Teilnahme an der Erstausscheidung befreit. Diese Teilnehmer müssen das Diplom oder die Urkunde im Original oder als beglaubigter Kopie ihren Inskriptionsunterlagen bei der Anmeldung verpflichtend beilegen. Art. VII - Begleitende Pianisten werden den Teilnehmern vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer sind berechtigt, sich von einem Pianisten ihres Vertrauens auf eigene Kosten, begleiten zu lassen. Die Pianisten stehen den Konkurrenten zur Probe jeweils vor Beginn der einzelnen Selektionen zur Verfügung. Der entsprechende Zeitplan für die Proben wird von den Pianisten festgelegt, wobei die 10 Minuten strikt einzuhalten sind. Art. VIII - Die Ausscheidungen mit Ausnahme des Finales erfolgen nicht öffentlich. Art. IX - Die Prüfungskommission besteht aus Künstlern und Theaterfachleuten von internationalem Rang und Namen. Art. X - Das Urteil der Kommission ist unwiderruflich und unanfechtbar. Die Bewertung durch die Kommission erfolgt: in der Erstausscheidung mit ja/nein, im Semifinale und Finale mit Wertung in ganzen Zahlen, unterteilt in Zehntel. Die Jury hat das Recht den Vortrag jederzeit zu unterbrechen. Art. XI - Als Vorsitzender der Kommission gilt der Künstlerische Leiter des Wettbewerbes, der unter der Voraussetzung in der Jury zu bleiben, von Jahr zu Jahr den Vorsitz an ein anderes Mitglied der Kommission delegieren kann. Art. XII - Jenes Jurymitglied, das einen Schüler vorstellt, muss sich in diesem Fall der Stimmabgabe enthalten. Art. XIII - Am Ende des Finales ( 1. und 2. Sektion) werden die Sieger bekannt gegeben, die offizielle Preisverleihung erfolgt jeweils am Ende der einzelnen Finali. Art. XIV - Folgende Preise (brutto) werden zuerkannt: 1. Sektion: 1.Preis - € 5.500,-- & Diplom, 3 Konzerte vgl. Art. 19 -20 - 21. 2.Preis - € 3.500,-Preis der Stadtgemeinde Deutschlandsberg, & Diplom, 2 Konzerte, vgl. 19, 21 3 Preis: € 2.500,-Preis des Tourismusverbandes Deutschlandsberg & Diplom, 2 Konzerte, vgl. Art. 19, 21. 4. Preis: € 1.000,-- & Diplom Allen Finalisten, die keinen Preis errungen haben, wird ein Cadeaux, der dem Aufenthalt des Finaltages entspricht, zuerkannt. 2. Sektion: 1.Preis: Förderungspreis in Höhe von € 2.000,-- & Diplom, 2. Preis: Förderungspreis in Höhe von € 1.000,-- & Diplom 3. Preis: Förderungspreis in Höhe von € 500,-- & Diplom 4 Förderungspreise in Höhe von je € 250,-- & Diplom Sonderpreis der „Stadt Graz“, € 2.200,-- für den besten Tenor im Finale (unabhängig 1. oder 2. Sektion). Die Preisverleihung erfolgt während des Preisträgerkonzertes der Oper Graz am 21. April 2012. Der Preis ist unteilbar. Sonderpreis in der Höhe von € 2.000,-- für die beste Sopranistin im Finale (unabhängig 1. oder 2. Sektion)in Memoriam „Dame Joan Sutherland“. Der Preis ist unteilbar. Ein Sonderpreis im Wert von € 350,-- der vom Künstlerischen Leiter zu Verfügung gestellt wird, ergeht an den/die beste(n) österreichischen FinalteilnehmerIn, dem/der kein anderer Preis zuerkannt wurde (unabhängig 1. oder 2. Sektion). Sonderpreis: Der Direktor der „Belcanto-Akademie, Rodolfo Celletti“ künstlerische Leiter des „Festival della Valle d’Itria, Martina Franca“, Dr. Alberto Triola, kann unterstützt durch den künstlerischen Leiter des Wettbewerbes einen oder mehrere Finalisten (unabhängig ob 1. oder 2. Sektion) für wenigstes 1 Jahr an die Belcanto-Akademie einladen, die ausgewählten Finalisten werden direkt zum Finale der Aufnahmeprüfung zugelassen. Ein Sonderpreis „Karl Böhm“ im Wert von € 500,-- für die/den besten(n) Mozartintepretin(en) im Finale (unabhängig 1. oder 2. Sektion). Der Preis ist unteilbar. Ein Sonderpreis in der Höhe von € 500,-- wird als „Sympathiepreis“ durch Wahl des Publikums beim Finale der 1. Sektion am 17. April 2012 unabhängig von der Wertung der Jury vergeben. Der Preis ist unteilbar. Ein Sonderpreis in Höhe von € 700,--: eine gesonderte Jury ausgewählter Musikkritiker“ – Journalisten der Print- Radio-,TV-Medien wählt vergibt aus dem Reigen der Finalisten der 1. Sektion am 17. April 2012 den „Sonderpreis der Kritik 2012“. Der Preis ist unteilbar. Art. XV - Alle Preise (Förderungspreise und Konzerte inklusive) sind den gesetzlichen Abzügen unterworfen. Die Preisgelder werden zu 50% bei der Preisverleihung am 17. April und zu 50% bei Beendigung des letzten Konzertes im Sommer 2012 ausbezahlt. Art. XVI - Die Jury behält sich das Recht vor, ex-äquo Preise zu vergeben (in diesem Fall wird der jeweilige Preis geteilt), bzw. Preise nicht zu vergeben, sollten die Konkurrenten der geforderten künstlerischen Qualität nicht entsprechen. Art. XVII - Der 1. Preis ist nicht teilbar. Im Falle von ex-äquo Platzierungen betreffend den zweiten, ´ und vierten Preis, erfolgt eine Teilung des Preisgeldes. Art. XVIII - Im Falle von Radio- oder Fernsehübertragungen, Aufzeichnungen auf Ton oder Fotoaufnahmen von Proben oder Konzerten, haben die Teilnehmer keine Ansprüche oder Forderungen auf finanzielle Abgeltung gegenüber der übertragenden Gesellschaft oder dem Veranstalter des Wettbewerbes. dritten Bildträger bzw. Art. XIX - Der Sieger und die Preisträger des 2. und 3. Preises der 1. Sektion (ex-äquo Preisträger eingeschlossen) sowie des Tenor-Preises verpflichten sich am 21. April 2012, in einem Konzert mit Orchester aufzutreten, das von der Oper Graz in Zusammenarbeit mit dem I.S.O. Deutschlandsberg (Int. Sommerkurs für Operngesang) in Grazer organisiert wird. Ihnen werden dafür eine Pauschalsumme (brutto) von € 350,-- sowie der Aufenthalt zuerkannt. Die Probenzeiten werden nach Beendigung des Finales I. Sektion mitgeteilt. Die im Preisträgerkonzert zu singenden Arien sind aus Liste (ARIENAUSWAHL) auszuwählen und auf dem Anmeldeformular anzumerken. Art. XX - Der Sieger der 1. Sektion verpflichtet sich zu einem Konzert oder in einer Hauptrolle in einer konzertanten Oper, in Mailand (Italien) aufzutreten. Zeitpunkt bzw. näheren Modalitäten werden dem Preisträger am Ende des Wettbewerbes mitgeteilt. Dem eingeladenen Sieger werden eine Pauschalsumme (brutto) im Wert von € 200,-- ein Reisekostenersatz in Höhe € 50,-- sowie Aufenthalt zuerkannt. Art. XXI - Der Sieger und die Preisträger des 2. und 3. Preises der 1. Sektion (ev. ex-äquo Preisträger eingeschlossen) verpflichten sich zu einem Konzert am 14. August 2012, das von Bad Radkersburg (Österreich) organisiert wird: Die eingeladenen Preisträger erhalten eine Pauschalsumme (brutto) von € 450,-- sowie Aufenthalt. Weitere Konzerte – wie z.B. in Varazdin (Kroatien) – Termin und Ort in Planung - sind in Vorbereitung. Art. XXII - Die Inskription zum Wettbewerb versteht sich als Einverständniserklärung zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen. Im Falle des Nichtbeachtens auch nur einer Bestimmung, wird der Teilnehmer aus dem Bewerb ausgeschlossen, zumal die Teilnahme am Wettbewerb die vollständige Kenntnis und Zustimmung der vorliegenden Ausschreibung nach sich zieht. Im Falle von Beanstandungen gelten die Teilnahmebedingungen in deutscher Sprache. Für eventuelle Streitfragen gilt der Gerichtsstand Deutschlandsberg (Österreich). Art. XXIII - Der I.S.O. als Veranstalter des Wettbewerbes übernimmt keinerlei Verantwortung bzw. Haftung für Schäden oder Unglücksfälle jeglicher Art, die den Teilnehmern im Verlauf der Veranstaltung widerfahren könnten. **************