Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung von Biomasse (4402

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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Skriptum
für die Lehrveranstaltung
„Mikrobiologie und Biosafety bei der
Nutzung von Biomasse“
Prof. Dr. Reinhard Böhm
TEIL 2
Stand WS 2009/2010
1
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Lehrinhalte die in der Vorlesung abgedeckt werden:
Nr.
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Inhalt
Bakterielle Krankheitserreger bei Menschen und
Tieren sowie bei Pflanzen
Pilze als Krankheitserreger bei Menschen und
Tieren sowie bei Pflanzen
Virale Krankheitserreger bei Menschen und
Tieren sowie bei Pflanzen
Parasitäre Krankheitserreger bei Menschen und
Tieren sowie bei Pflanzen
Mikrobielle Ökologie und
Mikrobiologie anaerober Prozesse
Grundlagen der Inaktivierung von
Krankheitserregern
Tenazität von Krankheitserregern
Abfallrechtliche und düngemittelrechtliche
Vorgaben im Hinblick auf Biosafety
Gesetzliche Vorgaben : Tierseuchen und
Tierische Nebenprodukte
Biostoffverordnung und Arbeitsschutz
Epidemiologie von Krankheitserregern in
verschiedenen Substraten
Validierung von anaeroben und thermischen
Prozessen und Maßnahmen zur
Qualitätssicherung
Seite
Folgende Lehrbücher werden empfohlen:
Nr
Autoren
Titel
1
Rolle Mayr
Medizinische
Verlag
Mikrobiologie,
Infektions-
und Enke Verlag, Stuttgart
Seuchenlehre
2
Hallmann,
Quadt- Phytomedizin
Hallmann und von
UTB2863 Verlag Eugen
Ulmer Stuttgart (2007).
Tiedemann
3
Röske und Uhlmann "Biologie der Wasser und Abwasserbehandlung", UTB 8300, Verlag Eugen
Ulmer Stuttgart (2005).
4
Loll
ATV-Handbuch: "Mechanische und biologische ErnstSohn, Berlin (2002)
Verfahren der Abfallbehandlung"
Stand WS 2009/2010
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
1
1.1
Anforderungen der Hygiene an biologische Verfahren
Grundsätze
Rest- und Abfallstoffe aus der kommunalen Entsorgung sowie aus dem
landwirtschaftlichen Bereich und der nachgeschalteten Verarbeitungsindustrie sind je
nach Beschaffenheit, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Transport
unterschiedlich häufig und unterschiedlich stark mit obligat oder fakultativ
pathogenen Keimen und Schadstoffen belastet. 1,7,9,10,13,14,16,36,39,42-51.
Daraus resultieren bei einer landwirtschaftlichen Verwertung Hygienerisiken, auf die
weiter unten ausführlich eingegangen wird. Im Hinblick auf Krankheits- und
Tierseuchenerreger hängt das epidemiologische Risiko von vielen Faktoren ab, die
sowohl durch das Inputmaterial als auch durch den Behandlungsprozess selbst und
die Verwertungswege bestimmt werden. Einen Überblick über die entsprechenden
epidemiologischen Risiken bietet die Tabelle 1.
Bei der mechanisch biologischen Restmüllbeseitigung tritt zwar das epidemiologische Risiko
in den Betrachtungen hinter die nach wie vor bestehenden umwelthygienischen Risiken
zurück und die in allen Bereichen der biotechnologischen Behandlung von Abfällen
bestehenden arbeitsmedizinischen Belange treten in den Vordergrund. Nicht eingegangen
wird in diesem Zusammenhang auf die hygienische Bedeutung, die bei Sammlung und
Abholung von solchen Abfällen bestehen, hier sei auf die entsprechende Literatur verwiesen.
[7, 35]
Zunächst einmal ist, unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen aus der
Seuchen- und Tierseuchenbekämpfung, sowie aus dem Bereich des
Pflanzenschutzrechtes auf die Grundsätze der gemeinwohlverträglichen
Abfallbeseitigung wie sie in § 10 Abs.4 KVW/AbfG dargestellt sind, zu verweisen[25]
Demnach sind Abfälle so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
wird. Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere vor, wenn
1.
2.
3.
4.
5.
6.
die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt wird,
Tiere und Pflanzen gefährdet sind,
Gewässer und Boden schädlich beeinflusst werden,
schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm
herbeigeführt werden,
die Belange der Raumordnung und der Landesplanung, des Naturschutzes und
der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht gewahrt sind oder
sonst die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder gestört werden.
Neben den phytohygienischen Belangen, die bei landwirtschaftlicher und gartenbaulicher
Verwertung entstehendender Produkte evident sind, und die hauptsächlich die
Produktsicherheit betreffen, resultieren aus dem Vorhandensein von Bakterien, Pilzen, Viren
und Parasiten unterschiedlicher Arten und in wechselnden Mengen im Material sowie durch
die Eigenschaften der angewendeten biotechnologischen Behandlung spezifische
Hygienerisiken. Diese können auch bei der Sammlung, Lagerung und Abholung der Abfälle
auftreten. Vielfältig sind auch die Hygienerisiken, die durch den Betrieb der Anlagen
entstehen. Hier muss bei Anlieferung und Betrieb die Verschleppung seuchenhygienisch
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
relevanter Organismen durch belebte ( z.B. Ratten, Mäuse, Vögel) oder unbelebte Vektoren
(z.B. Fahrzeuge) vermieden werden. Betroffen sind demnach die folgenden Problemfelder,
die in diesem Beitrag auch weitgehend betrachtet werden:

Umwelthygiene (Umweltschutz)

Betriebshygiene (Produktschutz)

Arbeitshygiene (Arbeitsschutz)

Prozesshygiene (Produktsicherheit)
Je nachdem, ob die verarbeiteten Stoffe direkt aus der Landwirtschaft kommen und
auch dorthin wieder direkt zurückgeführt (z.B. Güllegemeinschaftsanlagen), oder ob
Materialien unterschiedlicher Herkunft verwendet werden, verwandeln sich mehr
oder weniger geschlossene epidemiologische Kreisläufe in schlecht kontrollierbare
offene Systeme. Besonders hohe epidemiologische Risiken für landwirtschaftliche
Betriebe mit Tierhaltung sind mit der Verwendung von Magen- und Darminhalten von
Schlachttieren, sowie für Flotate und Fettabscheiderrückstände aus Schlachthöfen
bzw. aus der fleischverarbeitenden Industrie verbunden, weil diese Abfälle
regelmäßig und unkontrolliert in hoher Zahl Krankheitserreger unterschiedlicher
Herkunft enthalten können. Aber auch aus dem Bioabfall und aus den
Großküchenabfällen lassen sich regelmäßig Salmonellen und je nach Seuchenlage
auch andere Krankheitserreger isolieren. Die Tabelle 2 gibt eine zusammenfassende
Darstellung unter dem Aspekt der Seuchenhygiene.
Im Hinblick auf die Phytohygiene soll an dieser Stelle nur darauf verwiesen werden,
dass eine Vielzahl von phytopathogenen Erregern im Ausgangsmaterial enthalten
sein kann. Einzelheiten dazu sind an anderer Stelle beschrieben [37]. Daraus
resultieren notwendige Vorbeugemaßnahmen, die eine Verbreitung solcher Keime
verhindern. Dies kann durch eine Reihe von baulichen, organisatorischen und
technischen Maßnahmen erfolgen.
Betriebshygienische Risiken entstehen entweder durch Rekontamination der Fertigprodukte
über Geräte, die mit Roh- und Fertigware in Kontakt kommen oder durch Fehler in der
Gestaltung des Prozesses, wie z.B. die Benutzung kontaminierten Sickerwassers zur
Befeuchtung von Material im Endstadium der Kompostierung. Zur Betriebshygiene gehört
auch die Frage der Verhinderung von Keimemissionen über die Luft, aber ggf. auch über das
Abwasser. Der Arbeitsschutz spielt in diesem Zusammenhang insbesondere durch die
Vorgaben der Biostoffverordnung eine wichtige Rolle. An dieser Stelle soll auf diese
Risikofaktoren nur ganz allgemein hingewiesen werden. Klassische Infektionserreger spielen
in diesem Zusammenhang nur bedingt eine Rolle und wenn, dann stets bei der direkten
Handhabung des Substrates. Dabei können Darminfektionen durch mangelnde
Personalhygiene und Wund- und Schleimhautinfektionen in Form von Schmierinfektionen
sowie Infektionen über Stichverletzungen, wie z.B. beim Wundstarrkrampf, entstehen.
Durch aerogen freigesetzte Mikroorganismen oder deren Stoffwechselprodukte
können sich in diesem Zusammenhang ebenfalls Krankheitserscheinungen
entwickeln, an deren Entstehung eine Reihe von auch in der Natur weit verbreiteten
Mikroorganismen beteiligt sind [6,12,27,28,30,34,41]:

Farmerlunge durch Aktinomyceten

Atemweginfektionen
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
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
Allergisierung

Komplexe Krankheitsbilder wie ODTS = Organic Dust Toxic Syndrom oder
der EAA = Exogen-Allergische Alveolitis
Das ATV-Merkblatt „Hygiene bei der biologischen Abfallbehandlung – Hinweise zu
baulichen und organisatorischen Maßnahmen – (ATV-M 365)“ weist auf die entsprechenden
Risiken hin und zeichnet Vermeidungsstrategien in allen betroffenen Bereichen auf. Das
Inhaltsverzeichnis des Merkblattes ist im Bild 1 wiedergegeben [2]. Die oben angegebenen
Hygienebereiche werden nachfolgend nicht nach aeroben und anaeroben Verfahren bzw.
deren Kombination getrennt abgehandelt, weil die Probleme der Umwelthygiene, der
Betriebshygiene und des Arbeitsschutzes unabhängig vom Behandlungsverfahren hier gleich
oder nur geringgradig unterschiedlich sind. Dies gilt auch für die grundsätzlichen Fragen der
Prozesshygiene, allerdings wird auf die verfahrenstechnisch bedingten Besonderheiten im
Anschluss an die generellen Betrachtungen im Abschnitt 1.7 noch speziell eingegangen.
1.2
Betriebshygiene und Umweltschutz
Diese beiden Bereiche sind eng miteinander verknüpft, bevor organisatorisch und baulich
Maßnahmen greifen können kommt der Wahl des Standortes eine große Bedeutung zu. Die
damit verbundene Problematik wurde lange unterschätzt mit der steigenden Sensibilisierung
der Öffentlichkeit in den letzten Jahren wurde vielfach die Erfahrung gemacht, dass die
Entscheidung für einen falschen Standort u.U. erhebliche Kosten für Nachbesserungen oder
sogar die Schließung der Anlage nach sich ziehen kann.
Vor der Errichtung einer Anlage zur Behandlung biologischer Abfälle sollten deshalb
Standortüberprüfungen bzw. Betrachtungen zur Umweltverträglichkeit, Emissionsund Immissionsprognosen hinsichtlich der zu erwartenden Gerüche, Belastungen
durch Lärm und Mikroorganismen für den jeweiligen Standort durchgeführt werden
[siehe auch unter 7]. Aus Sicht der Humanhygiene und der Wasserwirtschaft sollten
Standorte in Wasserschutzzone I und II nicht in Betracht gezogen werden.
Einzelheiten sind dem DVGW Arbeitsblatt W 101 zu entnehmen [21]. Was den
Mindestabstand zur nächsten Bebauung betrifft, so sind die Abstandserlasse der
einzelnen Bundesländer maßgebend. Bei der Standortwahl sollten auch
meteorologische Sachverständige herangezogen werden, um spezielle
kleinklimatische Gegebenheiten zu beurteilen, wie z.B. das häufige Auftreten von
Luftschichtungen, die eine überweite Verfrachtung von Staub, Keimen und Gerüchen
bedingen können. Diese Problematik tritt besonders bei Standorten in Hanglagen
auf. Dabei ist speziell bei nicht eingehausten Anlagen zur Mietenkompostierung zu
berücksichtigen, dass nicht die Keim- sondern die Geruchsemission der limitierende
Faktor ist. Grundsätzlich ist bei der Standortwahl für Kompostierungs- und
Vergärungsanlagen ein siedlungsferner Standort zu bevorzugen.
Die Ansiedlung in oder in der Nähe von Gewerbegebieten kann Probleme aufwerfen,
insbesondere wenn hier Betriebe der Getränke- oder Nahrungsmittelherstellung zu
finden sind. Bei der Planung und Genehmigung von Anlagen sollte das berücksichtigt
werden. Wenn auch unmittelbare Hygienerisiken für solche Betriebe in einer
Entfernung von mehr als 500 m in Hauptwindrichtung i.d.R. nicht bestehen, sollte aus
Gründen der Ästhetik, die sich lebensmittelrechtlich durch den Begriff „ekelerregend“
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
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ausdrückt und auf subjektive Empfindungen Rücksicht nimmt, eine deutlich größere
Entfernung gewählt werden. Das Bild 2 zeigt die Ergebnisse von Luftkeimmessungen
im Bereich einer offenen Kompostierungsanlage, die den gegebenen Empfehlungen
zugrunde liegt. [22]
Eine Ansiedlung an Standorten, an denen die Geruchs- und/oder Keimemissionen
Krankenhäuser oder Heilstätten erreichen können, scheidet aus, da hier besondere
Rücksicht auf den gesundheitlichen Zustand der Patienten genommen werden muss.
Bei der Ansiedlung im ländlichen Raum sollte ein Standort in der Nähe von
Tierhaltungsbetrieben vermieden werden. In diesem Zusammenhang ist weniger die aerogene
Verbreitung von Keimen bedeutsam als die Verschleppung von Krankheitskeimen aus den
biologischen Abfällen durch belebte (Wild- oder Haustiere und Personen) und unbelebte
Vektoren (Arbeitsgeräte und Fahrzeuge) in die Tierhaltungsbetriebe. Eine Mindestentfernung
von 500 m sollte auch hier eingehalten werden.
Bei der dezentralen Abfallbehandlung ist ein Standort auf einem Ackerbaubetrieb
einem solchen auf einem Viehhaltungsbetrieb vorzuziehen. Ansonsten gilt für
Tierhaltungsbetriebe ebenfalls ein Mindestabstand der Abfallbehandlungsanlage von
500 m, zusätzlich sind die Grundregeln der Betriebshygiene einzuhalten. Der
Mindestabstand kann verringert werden, wenn bereits thermisch entseuchtes
Material angeliefert wird (zentrale Entseuchungsanlage) oder wenn bei Gestaltung
und Betrieb der Abfallanlage sinngemäß die in der
Schweinehaltungshygieneverordnung vom 7. Juni 1999, vorgeschriebenen
Maßnahmen zur Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchenerregern
durchgeführt werden [40]. Dies erscheint sinnvoll, da das Risiko der Verschleppung
von Keimen aus Abfallbehandlungsanlagen nicht wesentlich höher einzuschätzen ist,
als zwischen der Betriebsabteilung einer Tierhaltungsanlage oder zwischen
verschiedenen Tierhaltungsbetrieben.
1.3
Hygieneaspekte bei der Gestaltung der Betriebsanlagen
Sowohl bei der Gestaltung als auch beim Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen
kommt den Außenanlagen eine besondere Bedeutung zu, aus diesem Grund sind
bei der Planung der Außenanlagen die Aspekte der Umwelt-, Seuchen- und
Betriebshygiene sowie des Arbeitsschutzes ausreichend zu berücksichtigen. Zum
Schutz vor unbefugtem Betreten sowie vor dem Eindringen von Wildtieren und
Schadnagern sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört eine feste
Einzäunung mit Betonsockel sowie ggf. Maßnahmen zur Vogelabwehr und
Schadnagerbekämpfung. Eine Bepflanzung entlang des Zaunes bietet Sichtschutz
und bricht den Wind. Die offene Mietenkompostierung in Klein-Mietensystemen
(Dreiecksmieten und Walmen bis 1,8 m Höhe) von Bioabfällen sollten unter Dach
oder einer sonstigen geeigneten Abdeckung mit semipermeablen Planen
durchgeführt werden. [26].
Bei der Mietenkompostierung empfiehlt es sich, in Hauptwindrichtung eine
Windschutzwand vorzusehen, um unnötige Staubemissionen zu vermeiden.
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
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Weitere bauliche Maßnahmen zum Schutz der Umgebung und des Untergrundes sind die
Befestigung und Abdichtung aller Flächen in Beton- und Asphaltausführung, so dass das
Befahren mit schwerem Gerät möglich ist und die Staubentwicklung weitgehend vermieden
wird. Die befestigten Freiflächen müssen sauber gehalten werden, die Zu- und Abfahrtswege
im Anlagenbereich sind mindestens am Ende eines jeden Arbeitstages möglichst feucht zu
reinigen.
1.4
Hygieneaspekte beim Betrieb von Anlagen
Die Hygienerisiken durch den Betrieb der Anlage können für verschiedene Bereiche
bestehen. Sie betreffen die Freisetzung oder Übertragung von belebten und
unbelebten Agenzien. Gerüche und Schadnager können verbreitet und Schadstoffe
in die Nahrungskette eingetragen werden. Bei Anlieferung und Betrieb muss die
Verschleppung seuchenhygienisch relevanter Organismen durch belebte (z.B.
Ratten, Mäuse, Vögel) oder unbelebte Vektoren (z.B. Fahrzeuge) vermieden werden.
Aus Gründen der Umwelthygiene ist bei der Behandlung von Bioabfällen bis zu dem
Prozessschritt, nach dem die Hygienisierung abgeschlossen ist, eingehausten
Anlagen vor der offenen Mietenkompostierung der Vorzug zu geben. Bei
siedlungsfernen Standorten für Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung besitzt
die Frage der Ausbreitung von Gerüchen, Staub und Mikroorganismen eine
geringere Priorität, so dass aus Kosten- und Arbeitsschutzgründen offenen Anlagen
der Vorzug gegeben werden kann. Die Anforderungen der TASi Pkt. 5.4 und anderer
Regelwerke sind zu berücksichtigen [52].
In geschlossenen Anlagen ist der Anlieferungsbereich so zu gestalten und zu
betreiben, dass bei der Entladung das Hallentor geschlossen ist oder, wenn es sich
um flüssiges Material handelt, dies im geschlossenen System umgefüllt wird. Bei
eingehausten Anlagen gehört das Abziehen der gesamten Luft aus dem
Anlagenbereich und die Abluftreinigung über Biofilter zum Stand der Technik. Dabei
ist zu beachten, dass Anlagen zur biologischen Abluftreinigung ebenfalls
Mikroorganismen emittieren (Sekundäraerosole).
Umwelt- und Betriebshygiene lassen sich, was die Verschleppung durch belebte und
unbelebte Vektoren angeht, nicht immer klar voneinander trennen. Im Bezug auf
unbelebte Vektoren sind es primär zwei Aspekte, die betrachtet werden müssen.
Dies ist einmal die Gefahr der Verschleppung von unerwünschten Keimen im Betrieb
selbst und zum anderen die Frage der Verbreitung von Krankheitserregern aus dem
Betrieb über Transportfahrzeuge.
Letzteres spielt bei Anlagen zur Kofermentation eine besondere Rolle, wenn sich
epidemiologische Kreisläufe zu Tierhaltungsbetrieben schließen können.
Betriebshygiene und Arbeitsschutz erfordern häufig gleichsinnige Maßnahmen, dies
gilt speziell für die baulichen Gegebenheiten. Hier sind geeignete Räume im Sozial-,
Büro- und Wartungsbereich vorzusehen. Einrichtungen zur Reinigung der Räume
und Geräte (Warm- und Kaltwasseranschlüsse, Hochdruckreiniger etc.) sind in
ausreichender Zahl einzuplanen. Die Sauberhaltung von Kleidung, Räumen und
Geräten dient nicht nur der Produkthygiene sondern auch dem Arbeitsschutz.
Bezüglich der Produkthygiene besteht eine Gefahr der Rekontamination der Fertigprodukte,
z.B. mit Salmonellen über Fahrzeuge und Geräte. Um eine solche Rekontamination, die
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
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Probleme bei der Endproduktkontrolle hervorrufen kann, zu vermeiden, ist es anzuraten,
getrennte Radlader im Annahme- und im Fertigkompostbereich einzusetzen. Sofern dies nicht
möglich ist, muss eine sorgfältige Reinigung und ggf. eine Desinfektion des Radladers
(Schaufel, Räder) zwischen dem Einsatz des Gerätes im Annahme- und im
Fertigkompostbereich stattfinden. Hierzu muss ein für diese Zwecke geeignetes und geprüftes
Desinfektionsmittel zur Anwendung kommen. Da von der rauen Beschaffenheit der Flächen
und der zu erwartenden Schmutzbelastung hier Anforderungen an das Desinfektionsmittel
gestellt werden, die denen für einen Einsatz in der Tierhaltung am ehesten gleichen , ist es
naheliegend ein solches aus der jeweils gültigen Desinfektionsmittelliste der Deutschen
Veterinärmedizinischen Gesellschaft für die Tierhaltung gemäß der Einsatzempfehlung aus
Spalte 4a zu verwenden. [20] Der Kopf der Liste ist in Bild 3 dargestellt.
Bei Abfallbehandlungsanlagen im ländlichen Raum bestehen besondere Probleme im
Hinblick auf die Übertragung von Krankheitserregern auf landwirtschaftliche Nutztiere.
Deshalb müssen bei Anlagen zur dezentralen Abfallbehandlung im ländlichen Raum
getrennte Geräte für die Ver- und Entsorgung der Tiere und für die Abfallbehandlung
vorhanden sein sowie ggf. zusätzliche Vorsorgemaßnahmen bei der Lagerung der Abfälle
getroffen werden.
Bei Kofermentationsanlagen, die gleichzeitig Güllegemeinschaftsanlagen sind, müssen
zusätzliche Maßnahmen in Anlehnung an HILLIGER et al. [23] getroffen werden, diese
betreffen spezielle Auflagen und seuchenprophylaktische Maßnahmen für
- den Betreiber der Anlage
- den Anlieferer der Gülle
- den Abnehmer des Endprodukts.
Einzelheiten dazu sind dem ATV M365 zu entnehmen [2].
Spezielle Maßnahmen greifen wenn im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung nach
dem Tierkörperbeseitigungsrecht Speiseabfälle oder besondere seuchenhygienisch
bedenkliche Materialien wie Fettabscheiderrückstände und Flotate aus der
Gewinnung und Verarbeitung tierischer Rohstoffe verwertet werden [9,10]. Die
Auflagen werden von der zuständigen Behörde für den Einzelfall festgelegt. In der
Regel wird eine klare Trennung zwischen reiner und unreiner Seite eine sichere
geschlossene Lagerung der Rohstoffe, die Anlieferung in einer geschlossenen Halle
die leicht reinigbare und desinfizierbare Oberflächen (Boden, Wände, Decken) haben
muss in Verbindung mit speziellen Erhitzungsvorschriften, die sich an den
Bestimmungen der Viehverkehrsverordnung orientieren, gefordert.
Es ist zu beachten, dass diese Auflagen auch für das gesamte Sammelgut gelten können, falls
eine gemeinsame Sammlung von Bioabfällen und Abfällen aus Gaststätten, Cateringbetrieben
und / oder Großküchen erfolgt.
1.5
Aspekte des Arbeitsschutzes
In diesem Zusammenhang kann keine vollständige Zusammenstellung gegeben werden, denn
es greifen eine Reihe unterschiedlicher Vorschriften die neben Regelungen für die
Arbeitsschutzhygiene viele andere Problemkreise des Arbeitsschutzes gleichermaßen
betreffen. Als Spezialregelung kann hier aber zuerst die Biostoffverordnung genannt werden,
die sich primär mit den Gefährdungen durch Mikroorganismen beschäftigt. [5]. Den Risiken,
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die in Abfallbehandlungsanlagen entstehen, liegen grundsätzlich nicht gezielte Tätigkeiten
mit biologischen
Arbeitsstoffen zugrunde. Neben der Zuordnung der Tätigkeit durch den Betreiber der
Anlagen resultieren eine Reihe von weiteren Maßnahmen zur Sicherung des
Arbeitsschutzes die in Bild 4 zusammenfassend dargestellt wurde. [18]
Im Einzelfall wird allerdings die Zuordnung zu einer Schutzstufe in der Praxis das größte
Problem darstellen, das der Betreiber ohne Hilfe von außen in der Regel nicht lösen kann.
Neben dieser zentralen Rechtsnorm greifen ganz allgemein folgende
Arbeitsschutzvorschriften:
-
ArbSchG -Arbeitsschutzgesetz vom 07.09.1996:
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
-
ArbStättV -Arbeitsstättenverordnung vom 20.03.1975
Verordnung über Arbeitsstätten
-
PSA - Benutzerverordnung- PSA-BV vom 04.12.1997
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung
persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
-
AMBV - Arbeitsmittelbenutzungsverordnung vom 11.03.1997
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von
Arbeitsmitteln bei der Arbeit
-
LasthandhabV - Lastenhandhabungsverordnung vom 04.12.1996
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Lasten bei der
Arbeit
-
LASI - Länderausschuß für Arbeitsschutz und Sicherheit (LV 13)
Leitlinien des Arbeitsschutzes in biologischen Abfallbehandlungsanlagen
( Oktober 1997)
Leitlinien des Arbeitsschutzes in Wertstoffsortieranlagen
-
UVV - Einschlägige Vorschriften zur Unfallverhütung der
Berufsgenossenschaften
Weitere Einzelheiten dazu sind dem ATV M365 zu entnehmen in dem grundsätzliche
Anforderungen für folgende Bereiche formuliert sind:
-
Anlieferung
Sortierung
Aufbereitung biologischer Abfälle
Rotte
Fertigproduktverarbeitung
Von den übergreifenden Regelungen soll an dieser Stelle nur auf einige wichtige Maßnahmen
verwiesen werden, die auf jeden Fall auch in der Schutzstufe 1 zu beachten sind.
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
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Für die Handhabung von Materialien und Geräten sind Betriebsanweisungen zu erstellen und
auszuhängen. Anhand der Anweisungen müssen regelmäßige Unterweisungen der
Beschäftigten stattfinden.
Den Beschäftigten ist geeignete persönliche Schutzausrüstung in ausreichender Anzahl zur
Verfügung zu stellen. Die Reinigung der Schutzkleidung wird vom Arbeitgeber übernommen.
Auf das Tragen der Schutzkleidung ist zu achten. Im Sortierbereich müssen durchstichfeste
Handschuhe getragen werden.
Den Beschäftigten müssen geeignete Sanitär- und Pausenräume zur Verfügung gestellt
werden. Der Sanitärbereich ist als Schwarz-Weiß-System einzurichten, mit getrennten
Umkleidebereichen für die Berufs- und Privatkleidung. Die Pausenräume sollten nicht in
Arbeitskleidung betreten werden. Eine geeignete Handwasch-Gelegenheit sollte bestehen,
wenn sie nicht in unmittelbarer Nähe zu den Sanitärräumen liegen.
Es ist ein Hygieneplan zu erstellen, aus dem u. a. die Reinigungsintervalle und die
Art und Weise der Reinigung der Arbeits- und Nebenräume ersichtlich ist. Der
Anlieferungsbereich, die Sortierkabine und die Pausen- und Sanitärräume sind
mindestens täglich zu reinigen.
Die Beschäftigten sind entsprechend § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes betriebsärztlich zu
betreuen, zusätzlich sind die entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und
die arbeitsmedizinischen Vorsorgebestimmungen der BioStoffV (Bild 4) zu beachten [5].
Dazu zählen neben der Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmervertretung auch die
Information der Beschäftigten über Gefährdung und Gefährdungsverhütung über
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft darüber hinaus die technische Sicherheit der
eingesetzten Geräte und Maschinen.
1.6
Anforderungen an die Verfahren
Es ist eine Vielzahl von Verfahren zur Behandlung von biologisch abbaubaren Abfällen
beschrieben und erstellt worden. Neben einfachen Trocknungsverfahren die für einige wenige
Sekundärrohstoffe anwendbar sind, kommen hier aerobe und anaerobe biotechnologische
Verfahren in Frage, die auch Gegenstand dieser Ausführungen sind. Da die Stoffströme für
organische Rohstoffe durch die TA-Siedlungsabfall und das Kreislaufwirtschaftsgesetzes in
Richtung von Landschafts- Gartenbau und insbesondere der Landwirtschaft gelenkt werden,
erwartet der Anwender ein schadstoffarmes, seuchen- und phytohygienisch unbedenkliches
Endprodukt aus biologischen Abfallbehandlungsanlagen, damit die von ihm erzeugten
Produkte, sowie deren Image aber auch die Gesundheit von Mensch, Haus- und Wildtier bei
bestimmungsgemäßer Anwendung keinen Schaden erleiden. Darüber hinaus muss vermieden
werden , dass mit dem Sammelgut eingebrachte Krankheitserreger im weitesten Sinne sowie
Unkraut- und Pflanzensamen unkontrolliert in der Umwelt verbreitet werden, was bei den
bestehenden weltweiten Handelsbeziehungen zum Schutz der einheimischen Tier- und
Pflanzenwelt unbedingt notwendig ist.
Da biotechnologische Verfahren auch in Kombination mit den in diesem
Zusammenhang anwendbaren physikalischen Behandlungsverfahren nur ein
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
begrenztes keimabtötendes Potential haben können, bedeutet die seuchen- und
phytohygienische Unbedenklichkeit in diesem Kontext nur die Freiheit von solchen
Keimen, die eine den verwendeten Prüforganismen vergleichbare Resistenz haben,
wobei bei bestimmungsgemäßer Anwendung die Risiken für die Übertragung der
epidemiologisch relevanten Krankheitserreger minimiert sind. Wenn der
Anwendungszweck auch die Inaktivierung von Keimen höherer Chemo- und/oder
Thermoresistenz erfordert, muss dies durch eine zusätzliche validierte Behandlung
erfolgen.
Einzelheiten zum Vorgehen gemäß Bioabfallverordnung sind dem Stand der
Wissenschaft angepasst dem ATV M365 zu entnehmen. Nachfolgend soll die
Philosophie, weshalb ein dreischrittiges Vorgehen zur Gewährleistung der
Produkthygiene gewählt wurde, erläutert werden.
Es gibt verschiedene Strategien um die hygienische Sicherheit der behandelten Bioabfälle
abzusichern. Folgende Möglichkeiten werden dazu angewendet:



Kontrolle des Produkts auf das Vorkommen von Krankheitserregern
Behandlung nur in zugelassenen (validierten ) Anlagen
Kontrolle der Anlagen im Hinblick auf die hygienerelevanten Parameter
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, wenn auf die Erfüllung bestimmter hygienischer
Forderungen verzichtet wird, zur Verminderung des Risikos der direkten Übertragung von
Krankheitserregern auf die Nutztiere und den Menschen bestimmte Restriktionen für die
Anwendung ( z.B. Ausbringung nur auf Ackerland) festzulegen, wie dies im Rahmen der
Klärschlammverordnung geschieht.
Jede dieser Strategien allein stößt schnell an ihre Grenzen.
Bei der Kontrolle des Produktes allein sind folgende Vor- und Nachteile zu berücksichtigen.
-
Vorteil:
Vorteil:
-
Vorteil:
-
Nachteil: Eine repräsentative Probennahme nach statistisch absicherbaren
Kriterien ist bei so voluminösen inhomogenen Materialien wie
Kompost oder anderen Sekundärrohstoffdüngern praktisch nicht
möglich.
Nachteil: Aus methodischen Gründen ist die Reisolierung von wirklich
pathogenen Keimen z. B. Vire naus der komplizierten Matrix in den
meisten Fällen nicht möglich.
Nachteil: Die meisten mikrobiologischen und parasitologischen Parameter, die in
diesem Zusammenhang bestimmt werden, korrelieren nicht mit dem
Vorkommen von pathogenen Keimen im Endprodukt oder deren
Inaktivierung im Behandlungsprozess (Ausnahme Salmonellen und mit
Einschränkungen Escherichia coli).
Nachteil: Die meisten der fixierten mikrobiologischen und parasitologischen
Parameter sind sinnlos, weil die gleichen Organismen in vergleichbarer
-
-
-
Leicht durchführbar
Hohe Flexibilität hinsichtlich Probennahmezeitpunkt, Materialauswahl
und Überwachungsparameter
Kostengünstig
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
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-
Anzahl auch in den Böden vorkommen auf die Produkte ausgebracht
werden.
Nachteil: Ist nur sinnvoll in Kombination mit einer direkten Prozesskontrolle.
Trotz der Unzulänglichkeiten die die alleinige Endproduktkontrolle hat, favorisieren viele
Länder ein solches Vorgehen, weil es einfach und kostengünstig ist, dies ist z. B. in
Österreich und Frankreich der Fall, die skandinavischen Länder tendieren auch dazu, nur die
Endproduktkontrolle vorzuschreiben, die mikrobiologischen Parameter, die genannt und
diskutiert werden, sind folgende:
















Gesamtbakterienzahl (mesophil)
Enterobakteriaceen
Escherichia coli
Pathogene Escherichia coli (EHEC)
Salmonellen
Yersinien
Campylopbacter
Fäkalstreptokokken (Enterokokken)
Staphylococcus aureus
Listerien
Clostridium perfringens
sulfitreduzierende Clostridien
Enteroviren
Rotaviren
Nematoden- u. Bandwurmeier
Nematodenlarven
(z.B. 105 – 109 KBE/g)
(z.B.  103 KBE/g)
(z.B.  102 KBE/g oder  103 KBE/g)
(z.B. frei von in 50g)
(z.B. frei von in 25 g oder in 50g)
(z.B. frei von in 50 g)
(z.B. frei von in 50 g)
(z.B.  102 KBE/g oder 103 KBE/g)
(z.B.  10 KBE/g)
(z.B. frei von in 50 g)
(z.B. frei von in 1 g)
(z.B. frei von in 50 g)
(z.B. frei von in 1 g)
(z.B. frei von in 1 g)
(z.B. frei von in 25 g)
(z.B. frei von in 25 g)
Zwar lässt sich im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes unabhängig von den
epidemiologischen Gegebenheiten fast jeder Krankheitserreger und jeder Mikroorganismus
oder Virus, der auch im menschlichen oder tierischen Darm vorkommt, als
Indikatororganismus benennen und „sichere“ Keimzahlen lassen sich beliebig festlegen.
Jedoch wird dazu allzu häufig vergessen, dass Kompost kein Nahrungsmittel und kein
Trinkwasser, sondern für eine Verwertung auf dem natürlichen Erdboden vorgesehen ist. Eine
wissenschaftlich begründete Auswahl von Indikatororganismen muss sich deshalb an
folgende Kriterien orientieren:




Sie müssen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit im verwendeten Ausgangsmaterial
vorhanden sein,
eine Übertragung durch das Endprodukt muss durch epidemiologische Untersuchungen
belegt sein,
falls ein biotechnologischer Prozess durchlaufen wird, darf der Indikator nicht daran
beteiligt sein,
der Indikator sollte kein Organismus oder Virus sein, der natürlicherweise im Erdboden
oder ähnlichen Materialien vorkommt,
Stand WS 2009/2010
12
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)

die Methoden zur Isolierung und Identifizierung müssen einfach, eindeutig und
zuverlässig sein, wenn eine so mikrobiologisch komplexe Matrix wie Kompost, Gärgut
oder Schlämme untersucht wird.
Da Komposte, Schlämme aus der anaeroben Behandlung und ähnliche Produkte meistens aus
einem mikrobiellen Abbauprozess organischer Substanz stammen und über die mikrobielle
Ökologie solcher Systeme nur ein sehr begrenztes Wissen besteht, muss davor gewarnt
werden, Isolierungs- und Identifikationstechniken anzuwenden die bei der Untersuchung von
Trinkwasser, Lebensmitteln oder klinischem Probenmaterial üblich sind, ohne dass sie sehr
sorgfältig hinsichtlich über Eignung und Zuverlässigkeit für das betreffende Probenmaterial
validiert wurden. Die Vielfalt der Arten, die in Probenmaterialien aus der Umwelt oder den
Produkten der aeroben bzw. anaeroben biotechnologischen Behandlung vorkommen,
überschreitet weit die begrenzte Zahl von Arten wie sie in klinischem Material oder in
Lebensmitteln zu erwarten sind, und bis heute existiert kein vollständiges Wissen über die
Zusammensetzung und die Populationsdynamik der mikrobiellen Flora dieser Materialien.
Darüber hinaus sind mikrobiologische Parameter, wie sie im Bereich der Trinkwasser- und
Lebensmitteluntersuchung verwendet werden, in der Regel ungeeignet für Substrate wie
Komposte und Schlämme, weil die meisten dieser Indikatoren zur autochtonen Flora von
landwirtschaftlich genutzten Böden gehören [9]. Wenn die begrenzte Zuverlässigkeit und
Anwendbarkeit von Methoden aus der klinischen Mikrobiologie und Wasseruntersuchung,
ebenso wie der Ausschluß von Organismen und Viren, die mit großer Wahrscheinlichkeit
auch im Boden vorkommen, berücksichtigt wird, scheiden folgende Parameter in diesem
Zusammenhang aus: Enterobakteriaceen, Escherichia coli incl. EHEC, Campylobacter,
Yersinien, Listerien, Clostridium perfringens, sulfitreduzierende Clostridien, Enteroviren oder
Rotaviren. Der einzige zuverlässige Indikator für den mit den betreffenden Substraten
umfangreiche Erfahrungen vorliegen sind die Salmonellen, die entsprechenden Techniken
sind in der Bioabfallverordnung und im ATV M365 beschrieben [2,4].
Zwar können Escherichia coli für Komposte und Endprodukte aus der Anaerobbehandlung
sowie Enterokokken für in anaeroben Prozessen behandelte Abfälle insbesondere
Kofermentate als zusätzliche Parameter herangezogen werden [3]. Die Zuverlässigkeit der
beschriebenen Techniken und das Vorkommen im Rohmaterial sind aber variabler, so dass
sich allenfalls ein Richtwert definieren lässt. Richtwerte, wie sie die Bundesgütegemeinschaft
Kompost im Rahmen der Baumusteranerkennung und Gütesicherung fixiert hat, sind dann
durchaus sinnvoll, wenn die gegebenen Einschränkungen in der Aussagekraft berücksichtigt
werden. Diese Richtwerte sind:
 Escherichia coli,
>5 x 103 KBE/g (aerob und anaerob)
 Enterokokken
>5 x 103 KBE/g (nur anaerob)
Mit noch großen Unsicherheitsfaktoren, zwar nicht im Hinblick auf die Methodik zur
Keimzahlermittlung, aber in Bezug auf die Aussagekraft für Materialien aus
mikrobiologischen Umsetzprozessen ist die aerobe Gesamtbakterienzahl bei 37 °C. zu
betrachten. Zwar kann dieser Parameter auch zur zusätzlichen Beurteilung herangezogen
werden, aber die Frische des Materials, die Lagerdauer, die Transportbedingungen und der
Restgehalt an Nährstoffen beeinflussen ihn stark, so dass zwar ein Richtwert von >5 x 108
KBE/g hilfreich sein und meistens auch eingehalten werden kann, aber bei Überschreitung als
alleiniger Beanstandungsgrund nicht ausreicht, hygienische Bedenken zu belegen.
Stand WS 2009/2010
13
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Zu den genannten parasitologischen Untersuchungsparametern ist festzuhalten, dass die
Untersuchung auf das Vorhandensein von Ascariden und Bandwurmeiern sinnvoll sein kann,
wenn Ausgangsmaterialien fäkaler Herkunft verwendet werden. Allerdings ist es wenig
effektiv diese Parameter bei Probenmaterialien zu verwenden, die einen thermophilen
Behandlungsprozess durchlaufen haben, da die Thermoresistenz dieser parasitären
Dauerformen geringer ist als die Salmonellen als Indikatorkeim und die Nachweistechniken
nicht gleichermaßen zuverlässig sind. Wenn aber andere Verfahren, insbesondere unter
Verwendung von bioziden chemischen Stoffen oder die Langzeitlagerung zur
Keimverminderung genutzt werden, müssen diese Dauerformen in die Untersuchung mit
einbezogen werden, weil sie durchaus eine höhere Widerstandskraft gegenüber diesen Noxen
haben können als Bakterien oder Viren. Die Untersuchung auf dünnschalige Eier und Larven
von Nematoden ist wenig sinnvoll, wenn sie nicht mit einer eindeutigen Artzuordnung
verbunden ist. Hier kann es sich um ubiquitäre Erdnematoden handeln und die Zuordnung zu
pathogenen Spezies erfordert erhebliches Fachwissen, das nur sehr begrenzt zur Verfügung
steht, dementsprechend ist die Irrtumswahrscheinlichkeit hoch.
Es muss noch einmal auf die grundsätzliche Schwierigkeit ein so voluminöses Produkt, wie
z.B. Kompost, repräsentativ zu beproben, hingewiesen werden. Eine statistisch abgesicherte
Probennahme wäre aufwendig und würde auch erhebliche Kosten verursachen, ohne die
gleiche Sicherheit zu gewähren, wie die garantierte Behandlung in validierten Anlagen,
abgesehen davon welcher gewaltige wirtschaftliche Schaden durch die unschädliche
Beseitigung etwaiger beanstandeter Fertigprodukte entstehen würde.
Die Validierung von Anlagen kann durch die direkte Prozessprüfung, ergänzt durch die
ständige Erfassung wichtiger Prozessparameter (indirekte Prozessprüfung) erfolgen. Die
direkte Prozessprüfung ist am vollständigsten im LAGA M10 als zweistufiges Verfahren
bestehend aus einer Prototyp-/Baumusterprüfung und einer Inbetriebnahmeprüfung
beschrieben [29].
Obwohl die in der Bundesrepublik Deutschland gültige Bioabfallverordnung keine
Prototypprüfung sondern nur eine Inbetriebnahmeprüfung vorsieht, sollte jeder Betreiber, der
eine solche Anlage käuflich erwerben will, vom Hersteller den Nachweis einer erfolgreich
absolvierten Prototypprüfung fordern, ansonsten trägt er allein das Risiko eines Versagens des
Prozesses bei der Inbetriebnahmeprüfung. Nähere Einzelheiten des Vorgehens sind im
Anhang 2 zur Bioabfallverordnung sowie im ATV M365 fixiert.
Die direkte Prozessprüfung allein durchzuführen hat neben Vorteilen auch eine Reihe von
Nachteilen:
-
Vorteil:
-
Vorteil:
-
Vorteil:
-
Nachteil:
Nachteil:
Nachteil:
Sie gibt schnell die grundsätzlichen Informationen darüber ob ein
angewendeter technischer oder chemischer Prozess zu einem sicheren
hygienischen Produkt führen kann oder nicht.
Die Verantwortlichkeit des Planers, des Herstellers oder Vertreibers
von Anlagen schützt den späteren Betreiber vor Fehlinvestitionen.
Es werden reproduzierbare Ergebnisse gewonnen, die den Vergleich
von Daten und Verfahren ermöglichen.
Die direkte Prozessprüfung ist kosten- und arbeitsintensiv.
Sie ist ein relativ seltenes Ereignis.
Sie kann accidentelle Störungen des Prozesses nicht erfassen.
Stand WS 2009/2010
14
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Als Prüforganismen aus der Sicht der Veterinär- und Humanhygiene sind folgende Arten
europaweit in der Diskussion:






Salmonella Senftenberg W 775, H2S negativ
Enterokokken
Escherichia coli
Campylobacter
ECBO - virus
bovines Parvovirus (BPV)
Die Benutzung von Salmonella Senftenberg W 775 (H2S negativ) ist vielfach erprobt
[4,11,15,24]. Enterokokken könnten prinzipiell ebenfalls verwendet werden, aber während der
Exposition ist eine Kontamination mit der Keimflora des Materials selbst nicht immer
vollständig auszuschließen und dann kann nicht zwischen den eingebrachten Prüfkeimen und
den Kontaminanten unterschieden werden, zudem sind die Reisolierunstechniken nicht so
perfekt. Bei Salmonella Senftenberg ist dies anders, einmal kommt dieses Serovar extrem
selten im Ausgangsmaterial vor und zum anderen könnte es anhand seines natürlichen
Markers (H2S negativ) leicht von Kontaminanten unterschieden werden. Escherichia coli,
Campylobacter, Yersinia und ECBO virus sind weniger widerstandsfähig als Salmonella
Senftenberg. Das bovine Parvovirus ist allerdings erheblich thermoresistenter und auch wenn
die Verfahren zur Reisolierung und Vermehrung wesentlich arbeits- und kostenintensiver sind
als bei Bakterien hat die Anwendung des BPV für bestimmte Zwecke eine praktische
Bedeutung. In kürzlich abgeschlossenen Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass
Salmonella Senftenberg W 775 bei der Kompostierung die meisten viralen
Tierseuchenerreger, die in diesem Zusammenhang eine Bedeutung besitzen könnten, abdeckt
[15, 38]. Diese Ergebnisse sind in der Tabelle 3 zusammengefasst und bei Temperaturen über
55 °C wird die Infektiosität der hier in Frage kommenden Viren in relativ kurzer Zeit um drei
bis vier Zehnerpotenzen reduziert, das reicht aus um ein mittleres Risiko wie es bei
Bioabfällen auftreten kann abzudecken. Wie aus den Tabellen 4 und 5 hervorgeht trifft dies
auch für thermophile Biogasanlagen zu, allerdings wenn ein erhöhtes Risiko wie es bei der
Vergärung von Abfällen aus Speisegaststätten und Großküchen anzunehmen ist auftritt, sollte
zusätzlich das BPV bei der direkten Prozessprüfung herangezogen werden, wobei in
Abstimmung mit der zuständigen Behörden mindestens eine Reduktion von 3 Zehnerpotenzen
für das BPV zu fordern ist [24,38].
Die indirekte Prozessprüfung in Kombination mit Vorschriften zur Prozesssteuerung ist ein
weiter Weg, der zur Überwachung von biotechnologischen Anlagen zur Behandlung
organischer Abfälle von Bedeutung ist. Im Anhang 2 zur Bioabfallverordnung und im ATV
M365 sind entsprechende Empfehlungen fixiert.
Die indirekte Prozessprüfung mit Messung von Temperatur, pH-Wert, Aufenthaltsdauer
usw.allein hat jedoch ebenfalls eine Reihe von Vor- und Nachteilen:
-
Vorteil:
Vorteil:
-
Nachteil:
Sie ist leicht und schnell vor Ort durchzuführen.
Eine kontinuierliche Überwachung ist möglich, die Ergebnisse sind
sofort verfügbar.
Vorteile: keine speziellen Fachkenntnisse und Speziallaboratorien
sind notwendig.
Die Messdaten besitzen eine direkte Repräsentativität für den gesamten
Prozess (Gradientenbildung im Material!)
Stand WS 2009/2010
15
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
-
Nachteil:
-
Nachteil:
Negative Einflüsse durch inhomogenes Material können nicht erkannt
werden.
Nur wertvoll in Kombination mit einer direkten Prozessprüfung zur
Festlegung der einzuhaltenden Messwerte (Validierung des Verfahrens).
Die Messdaten Temperatur, Befüllung, Entleerung, Gasmenge bei Biogasverfahren,
Umsetzen von Mieten bei der Kompostierung, etc.) müssen prüffähig aufgezeichnet werden,
und diese Aufzeichnungen müssen für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt werden. Nur die
Kombination der Validierung eines Behandlungsprozesses aus der Sicht der Produkthygiene
und der Überwachung der Einhaltung der notwendigen Betriebsparameter einer validierten
Anlage mit der stichprobenartigen Kontrolle des Produktes erscheint vor diesem Hintergrund
sinnvoll und hält den Überwachungsaufwand in Grenzen. Dieses Vorgehen erleichtert auch
die Durchführung der Endproduktkontrolle. Eine Beschränkung auf den Parameter
Salmonellen ist dadurch möglich und auch allein sinnvoll, der, solange nicht ein anderer
Indikatororganismus ausgemacht werden kann, vergleichbar häufig im Ausgangssubstrat
vorkommt und entsprechend zuverlässig aus Umweltproben angereichert werden kann.
Aus dieser Prüfnotwendigkeit ergeben sich bauliche Anforderungen an die Anlage, die schon
bei der Konstruktion und Planung berücksichtigt werden sollten.




Zugangsöffnungen an der Vorerhitzungseinrichtung, und/oder am Reaktor zum
Einbringen der Probenträger.
Messfühler für Temperatur an den für die thermische Keiminaktivierung relevanten
Anlagenteilen (Vorerhitzung).
Messung von Temperatur und pH-Wert im Material im Bereich der Probenträger.
Zwangssteuerung für Befüllung und Entnahme (erst Entnahme, dann Befüllung) bei
Anaerobreaktoren.
Hier ist in diesem Zusammenhang nur auf die human- und veterinärmedizinischen Aspekte
der Hygiene eingegangen worden, die Frage der Phytohygiene, die gleichermaßen wichtig ist,
kann hier nur angerissen werden. Die Tabelle 6 gibt eine Zusammenfassung der seuchen- und
phytohygienischen Überprüfung von Verfahren zur Bioabfallbehandlung nach den gültigen
gesetzlichen Vorgaben. Allerdings ist für den Bereich der Überwachung anaerober Prozesse
im Hinblick auf die zu verwendeten Prüfkeime und Verfahren die Entwicklung noch nicht
abgeschlossen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die für die Kompostierung
erprobte Vorgehensweise sich nicht ohne Weiteres auf die Anaerobbehandlung übertragen
lässt.
1.7
Verfahrensspezisfische Besonderheiten
Trotz vieler Gemeinsamkeiten, was die grundsätzlichen Fragen der Hygiene angeht, hat die
Beurteilung und Überprüfung der verschiedenen biotechnologischen Prozesse, je nach
angewandtem Verfahren auch einige Besonderheiten. Hier sollen die in der Tabelle 7
aufgeführten Verfahren betrachtet werden. Dabei sind es insbesondere die Empfehlungen zur
Prozesssteuerung, die vordergründig unterschiedlich sind.
1.7.1 Aerobe Verfahren
Stand WS 2009/2010
16
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Wenn in diesem Zusammenhang von aeroben Verfahren die Rede ist, so ist ausnahmslos die
Kompostierung gemeint. Die offene Mietenkompostierung wird hier anders behandelt als die
in geschlossenen Reaktoren. Die im Anhang 2 zur Bioabfallverordnung gegebenen
Empfehlungen zur Prozesssteuerung sind, was die hygienerelevanten Parameter angeht, wie
folgt:
- Offene Kompostierung:
- Offene Kompostierung:
- Geschlossene Systeme:
55 °C über 2 Wochen im gesamten Mischgut
65 °C über 1 Woche im gesamten Mischgut
60°C über 1 Woche im gesamten Mischgut
Wichtig ist der Hinweis auf das gesamte Mischgut, insbesondere bei der
Mietenkompostierung haben die Randpartien oder die Sohle der Miete in der Regel tiefere
Temperaturen als der Mietenkern. Dementsprechend muss gewährleistet sein, dass durch
Umsetzen diese Bereiche auch die Heißrottezone durchlaufen. Auch wenn in geschlossenen
Reaktoren die Temperaturverteilung gleichmäßiger ist, kann es verfahrensabhängig
namentlich durch unterschiedliche Wärmeabführung durch die Belüftung zu
unterschiedlichen Temperaturbereichen im Rottegut kommen. Solche Defizite können nicht
entdeckt werden, wenn die Prozesstemperatur in der Abluft gemessen wird, aus Gründen der
hygienischen Sicherheit und der prozessbezogenen Nachvollziehbarkeit ist es unbedingt
notwendig, die Temperatur bei der direkten und indirekten Prozessprüfung an repräsentativen
Stellen im Material selbst, bei der direkten Prozessprüfung nach Möglichkeit in unmittelbarer
Nähe der eingelegten Prüfkörper zu messen und zu registrieren. Die Prozesssicherheit bei
geschlossenen und offenen Verfahren erhöht sich durch eine entsprechend lange Nachrotte
erheblich. Frischkompost ist durch seinen hohen Gehalt an organischen Nährstoffen und
durch die Feuchtigkeit besonders anfällig für eine Nachverkeimung und birgt die Gefahr in
sich, dass sich bakterielle Toxine bilden. Je höher der Rottegrad desto unanfälliger ist der
Kompost für Bakterienwachstum nach accidenteller räumlich begrenzter Rekontamination.
Aus Sicht der Produkthygiene ist deshalb insbesondere bei der Reaktorkompostierung ein
zweistufiges Verfahren einem einstufigen vorzuziehen.
Die direkte Prozessprüfung bei der Kompostierung macht in der Regel keine praktischen
Probleme, die veterinär- und humanmedizinisch relevanten Prüforganismen werden bei
ordnungsgemäßer Prozessführung ebenso zuverlässig inaktiviert wie die phytopathogenen
Erreger und die Tomatensamen. Bei der Endproduktkontrolle kann es durch Mängel in der
Betriebshygiene zur Salmonellenisolierung aus dem fertigen Material kommen. Durch
Beseitigung der Hygienedefizite in Verbindung mit der Erhöhung des Rottegrades sowie der
Herabsetzung des Wassergehaltes können diese Mängel in der Regel abgestellt werden. In
diesem Zusammenhang ist die Verwendung von Prozessabwasser zur Befeuchtung des
Kompostierungsgutes im Endstadium des Prozesses ein häufiger Fehler, der unbedingt
vermieden werden sollte.
1.7.2 Anaerobe Verfahren
Mesophile Verfahren sind, obwohl der Prozess ein gewisses biozides Potential hat,
grundsätzlich nicht geeignet in den vorgegebenen Aufenthaltszeiten für das Substrat allein
eine Entseuchung herbeizuführen, thermophile Verfahren können, wenn sie im
Chargenbetrieb gefahren werden bei ausreichend langen Aufenthaltszeiten (über 20 h ) die
human- und veterinärmedizinisch relevanten Krankheitserreger im Substrat bis auf einige
wenige Ausnahmen inaktivieren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch folgende
Vorgaben für die Prozesssteuerung fixiert:
Stand WS 2009/2010
17
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
In Vergärungsanlagen muss die Abfallmatrix so behandelt werden, dass eine
Mindesttemperatur von 55 °C über einen zusammenhängenden Zeitraum von 24 Stunden
sowie eine hydraulische Verweilzeit im Reaktor von mindestens 20 Tagen erreicht wird. Bei
niedrigen Betriebstemperaturen oder kürzerer Einwirkungszeit muss entweder eine
thermische Vorbehandlung der Inputmaterialien (70 °C; 1 Stunde) oder eine entsprechende
Nachbehandlung der Produkte (Erhitzung auf 70 °C; 1 Stunde) bzw. eine aerobe Nachrotte
der separierten Gärrückstände (Kompostierung) durchgeführt werden.
Diese Formulierung enthält einen deutlichen Sicherheitszuschlag, was die Seuchenhygiene
betrifft. Nach dem derzeitigen Stand der Kenntnis ist die untere vertretbare Prozesstemperatur
53 °C und eine den praktischen Verhältnissen angepasste reale Aufenthaltszeit von 20 h
würde auch genügen. Der limitierende Faktor in der direkten Prozessprüfung ist unabhängig
von der epidemiologischen Bedeutung der verwendeten Prüforganismen, die Phytohygiene.
Hier reicht in der Regel eine reale Aufenthaltszeit von 24 Stunden bei 55 °C nicht für eine
vollständige Inaktivierung des Tabakmosaikvirus aus, sondern die mittlere hydraulische
Aufenthaltszeit von 20 Tagen hat bei den an das Pflanzenmaterial gebundenen Viren eine
wichtige zusätzliche Bedeutung für die Inaktivierung. Dies kann bei Anaerobanlagen, die mit
festem Substrat betrieben werden, toleriert werden, weil gebunden an das Pflanzenmaterial
hier mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Aufenthaltszeit von 20 Tagen eingehalten wird,
und anders als die seuchenhygienisch relevanten Salmonellen, der Erreger selbst, wenn er zu
einem unbedenklichen Anteil mit der flüssigen Phase verschleppt wird, sich nicht im
gelagerten Endsubstrat vermehren kann. Gäranlagen mit flüssigem Substrat müssen anders
betrachtet werden, hier muss die Frage diskutiert werden, ob aus phytohygienischen
Erwägungen nicht, falls keine Vorerhitzung erfolgt, eine Nachkompostierung der
abgetrennten Feststoffe vorzugeben ist. Es muss allerdings auch darauf hingewiesen werden,
dass anders als in der Virologie der seuchen- und tierseuchenrelevanten Erreger die
Quantifizierung der Infektiosität nicht auf einer Bestimmung der Zahl der infektiösen Partikel
beruht, für das Tabakmosaikvirus wird im Bioversuch lediglich der Grad der Restinfektiosität
bestimmt. Ob dann die Anzahl von auf dem Blatt gefundenen Läsionen mit den
epidemiologischen Gegebenheiten übereinstimmt muss noch untersucht werden, bevor hier
endgültige Schlüsse möglich sind. Ferner muss geprüft werden ob nicht ein Verfahren, das zu
einer direkten Quantifizierung der überlebenden infektiösen Partikel führt, etabliert werden
kann, um die Inaktivierungsrate im Prozess genau bestimmen zu können.
1.7.3 Kombinierte Verfahren
Wie im vorhergehenden Abschnitt schon festgestellt, ist bei mesophilen Anaerobanlagen und
bei mehr oder weniger kontinuierlich beschickten thermophilen Biogasanlagen eine Vorbzw. Nacherhitzung oder eine Kompostierung der Feststoffe notwendig. Die Vorerhitzung 70
°C /1 h reicht in der Regel aus, die Mengen von seuchenrelevanten Erregern zu inaktivieren,
die im Normalfall zu erwarten sind. Allerdings haben Bauart und Betriebsweise von
Vorerhitzungseinrichtungen durchaus einen Einfluss auf die Inaktivierungsrate, die
mindestens 5 Zehnerpotenzen bei Salmonella Senftenberg W 775 (H2S negativ) betragen
muss. Nicht immer wird die vorgeschriebene Temperatur und Aufenthaltszeit bei 70 °C in
allen Teilen des Materials eingehalten, weshalb im Rahmen der Prozessprüfung diese
Verfahrensstufe stets überprüft werden muss, gegebenenfalls in Kombination mit dem
Anaerobreaktor selbst. Entsprechendes gilt für die Vorrichtungen zur Nacherhitzung. Generell
ist eine Vorerhitzung einer Nacherhitzung vorzuziehen, weil nacherhitztes Material in einigen
Fällen eher zur Wiederverkeimung neigt. Im Hinblick auf die Phytohygiene reicht die
Vorerhitzung vielfach nicht aus, die Restinfektiosität bei Tabakmosaikvirus unter den
Stand WS 2009/2010
18
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
vorgeschriebenen Wert abzusenken. Die beiden anderen Prüforganismen werden in der Regel
in ausreichendem Maß inaktiviert. Hier ist auf jeden Fall der Prozess in die
Hygienebeurteilung mit einzubeziehen, prinzipiell gilt das unter 1.7.2 dargelegte.
Bei einer Verfahrenskombination, bei der erst eine Anaerobbehandlung, dann
Nachkompostierung der abgetrennten Feststoffe erfolgt, ist zunächst einmal der
Kompostierungsprozess als der eigentliche keiminaktivierende Verfahrensschritt zu
betrachten, wenn es sich um eine mesophile Vergärung ohne Vorerhitzung handelt. Hier ist
weder aus seuchen-, noch aus phytohygienischer Sicht eine besondere Problematik in der
Prozessüberprüfung zu sehen. Es gelten die Vorgaben für die Kompostierung (s. auch 1.7.1).
Problematisch ist nicht nur von der Schadstoffseite sondern auch der Hygiene her die
Verwertung der abgetrennten flüssigen Phase als Düngemittel. Ohne eine chemische oder
physikalische Entseuchung ist diese nicht möglich. Bei thermophilen Biogasanlagen kann die
Kombination aller Verfahrensschritte bei der direkten Prozessprüfung berücksichtigt werden,
auf jeden Fall bedeutet die Kombination eine Erhöhung der Sicherheit aus der Sicht der
Seuchen- und Phytohygiene.
Auf die Besonderheiten bei der Verarbeitung von Rohmaterialien mit hohem Risiko und
tierkörperbeseitigungspflichtigen Abfällen wurde bereits weiter oben hingewiesen.
Stand WS 2009/2010
19
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Bild 1
Inhaltsverzeichnis des ATV M365 [2]
Bearbeitung
Benutzerhinweis
Einführung
2
Gesetzlicher Rahmen
3
Anforderungen an den Standort
................................ 2
................................ 5
................................ 5
................................ 6
6
............................ 7
3.1
3.2
Umwelthygiene
Seuchenhygiene
4
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.3.1
4.2.3.2
4.2.3.3
4.2.3.4
4.2.3.5
4.2.3.6
Gestaltung der Betriebsanlagen und des Betriebes
Außengelände
Betrieb
Umwelthygiene
Betriebs- und Seuchenhygiene
Arbeitsschutz
Anlieferung
Sortierung
Aufbereitung biologischer Abfälle
Rotte
Fertigprodukt-Verarbeitung
Übergreifende Regelungen
5
5.1
5.1.1
5.1.1.1
5.1.1.2
5.1.1.3
5.1.1.4
5.1.2
5.1.2.1
5.1.2.2
5.1.2.2.1
5.1.2.2.2
5.1.2.2.3
5.1.2.3
5.1.2.3.1
5.1.2.3.2
5.1.2.3.3
5.1.2.4
5.1.2.5
5.2
5.2.1
5.2.1.1
5.2.1.2
5.2.1.3
5.2.1.4
5.2.2
5.2.2.1
5.2.2.2
5.2.2.2.1
5.2.2.2.2
5.2.2.2.3
5.2.2.3
5.2.2.4
5.3
Anforderungen an die Verfahren
.......................... 12
Direkte Prozessprüfung: Aerobe Verfahren
.......................... 13
Seuchenhygiene
.......................... 13
Grundsätze und Beurteilung
.......................... 13
Methodik
.......................... 14
Endproduktkontrolle
.......................... 15
Bewertung der Prüfergebnisse
.......................... 15
Phytohygiene
.......................... 15
Grundsätze und Beurteilung
.......................... 15
Herstellung der Proben mit Testorganismen
.......................... 15
Plasmodiophora brassicae
.......................... 15
Tabak-Mosaik-Virus
.......................... 16
Tomatensamen
.......................... 16
Nachweis der Überlebensfähigkeit der verwendeten Testorganismen ..................... 16
Nachweis der Infektiösität von Plasmodiophora brassicae
.......................... 16
Nachweis der Infektiösität von Tabak-Mosaik-Virus
.......................... 17
Bestimmung der Keimrate der Tomatensamen
.......................... 18
Endproduktkontrolle
.......................... 19
Bewertung der Prüfergebnisse
.......................... 19
Direkte Prozessprüfung: Anaerobe Verfahren
.......................... 20
Seuchenhygiene
.......................... 21
Grundsätze und Beurteilung
.......................... 21
Methodik
.......................... 21
Endproduktkontrolle
.......................... 22
Bewertung der Prüfergebnisse
.......................... 22
Phytohygiene
.......................... 22
Grundsätze und Beurteilung
.......................... 22
Methodik
.......................... 22
Prüfmethode mit Tabak-Mosaik-Virus (TMV)
.......................... 22
Prüfmethode mit Plasmodiophora brassicae
.......................... 22
Prüfmethode mit Tomatensamen
.......................... 22
Endproduktkontrolle (Phythohygiene)
.......................... 22
Bewertung der Prüfergebnisse
.......................... 23
Indirekte Prozessprüfung: Aerobe und Anaerobe Verfahren
.......................... 23
Anhang I
Anhang II
Anhang III
Literatur
Stand WS 2009/2010
............................ 7
............................ 7
............................ 8
............................ 8
............................ 8
............................ 9
.......................... 10
.......................... 10
.......................... 11
.......................... 11
.......................... 12
.......................... 12
.......................... 12
.............................. 25
.............................. 28
.............................. 29
33
20
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
1,00E+06
KBE/m³ Luft
1,00E+05
1,00E+04
1,00E+03
1,00E+02
1,00E+01
Bild 2
Lee 500
Lee 200
Lee 100
Lee 50
Tätigkeit 2
Tätigkeit 1
Luv 100
Luv 200
1,00E+00
GKZ Schimmelpilze
30°C,EmissionsMalz
Actinomyceten
Jahresmittelwerte
von Referenz-,
und Immissionswerten
der 50°C
Actinomyceten 50 °C zu Schimmelpilzen  30 °C am Beispiel
einer offenen Kompostierungsanlage [22]
Stand WS 2009/2010
21
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Die Konzentrationen gelten nur bei
Ausbringung von 0,4 l Gebrauchlösung pro
m2 Oberfläche
Name
1
Hersteller/
*Vertreiber
2
Wirkstoffe
3
Richtlinien- (Bezug gegen Selbstkostenpreis und
Rückporto) u. Listenversand (gegen frankierten
Rückumschlag): Geschäftsstelle der DVG,
Frankfurter Str. 89, D-35392 Gießen, (Tel. (0641) 2
44 66, Fax (0641) 2 53 75
Bild 3:
Gebrauchskonzentration und Mindesteinwirkzeit in Volumen-Prozent (V-%)
Bakterizidie
Spez.
Des.
Vorb.
Des.
4a
4b
Tuberkulozidie
Fungizidie
5
6
Viruzidie
viruzid
7a
Antiparasitäre
Wirkung
Begr.
WurmViruzid eier
7b
8a
Kokzidien
8b
2% 2h
Kopf der Liste zur Auswahl eines geeigneten Desinfektionsmittels [20]
Stand WS 2009/2010
22
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse
(4402-022)
nicht gezielte Tätigkeiten
Zuordnung zu Schutzstufen 1 bis 4
§ 7 Abs. 2
Auswahl von Sicherheitsmaßnahmen
§ 7 Abs. 2 und Anhang II und III
Schutzstufe 1
Gefährdung
vergleichbar
Schutzstufe 2
Gefährdung
Risikogruppe
1
vergleichbar
Risikogruppe
Schutzstufe 3
Schutzstufe 4
Gefährdung
Gefährdung
vergleichbar Risikogruppe 3
vergleichbar Risikogruppe 4
Zusätzlich zu den Maßnahmen
der Schutzstufe 2:
 Beschäftigte fachkundig und
unterweisen § 10 Abs.5
 Notfallplan § 10 Abs.6 Nr.3
 Anzeigepflicht § 13 Abs.1, §
13 Abs.6
 Verzeichnis der Beschäftigten § 13 Abs.3, § 13
Abs.6
 Aufbewahrung (10 Jahre) §
13 Abs.4, §13 Abs.6
 Unterrichtung der Behörden
bei Unfällen §16 Abs.2
Einzelfallanalyse
2
Mindestschutzmaßnahmen
der TRBA 500
sind einzuhalten
Anhang II und III Abs. 1
Zusätzlich zu den Maßnahmen
der Schutzstufe 1:
 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung auch
bei weniger als 10
Beschäftigte § 8
 Verzeichnis der biologischen Arbeitsstoffe § 8
 Kennzeichnung der Arbeitsplätze § 10 Abs.6
 Getrennte Aufbewahrung
der Schutzkleidung § 11
Abs.1
 Ggf. Ermittlung der Kontamination § 11 Abs.2
 Verbot von Essen, Trinken,
Rauchen § 11 Abs.3
 Betriebsabweisung § 12
Abs. 1
 Unterweisung § 12 Abs.2
 Arbeitsanweisung § 12 Abs.
3
 Anzeigepflicht § 13 Abs.1
 Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten § 15 Abs.2
 Impfung anbieten § 15
Abs.4
 Ermächtigung von Ärzten §
15 Abs.5
Bild 4 Maßnahmen gemäß Bioabfallverordnung bei nicht gezielten Tätigkeiten [18]
Stand WS 2009/2010
23
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Tabelle 1: Epidemiologische Risiken der landwirtschaftlichen Verwertung
Rest- und Abfallstoffe
Bestehendes Risiko
Direkte Übertragung auf
landwirtschaftliche Nutztiere
Direkte Übertragung auf den
Menschen
Indirekte Übertragung
landwirtschaftliche Nutztiere
Indirekte Übertragung auf den
Menschen
Eintrag in die Umwelt, Belastung
der Biozoenose
Übertragungsmodus











Stand WS 2009/2010
organischer
Kontamination von Weiden
Einschleppung von Krankheitserregern bei Lagerung und
Verarbeitung in der Nähe von Tierhaltungen
Aerogen bei der Ausbringung
Handhabung kontaminierter Produkte im Haushalt
Beruflicher Umgang mit kontaminierten Produkten
Über Futter von kontaminierten Standorten
Über belebte Vektoren
Durch Eintrag von Zoonoseerregern in die Nahrungskette
Durch über Vektoren kontaminierte Nahrungsmittel
Persistenz in der Umwelt über die Fauna
(z.B. Krankheitserreger)
Persistenz in der Umwelt über die Mikroflora (z.B.
Antibiotikaresistenzen)
24
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Tabelle 2: Arten von Krankheitserregern die in biogene Rest- und Abfallstoffen zu
erwarten sind
A.
Herkunft
Aus Kommunen
Bioabfall
Speiseabfälle
B.
Aus Industrie und Handwerk
Schlachtung und Fleischverarbeitung
Verarbeitung tierischer Rohstoffe
Abwasserreinigung
C.
Aus der Landwirtschaft
Flüssigmist
Festmist
Stand WS 2009/2010
Gruppe von Krankheitserregern


Bakterien + Viren



Bakterien, Viren, Parasiten


Bakterien, Viren, Parasiten
Viren + Bakterien
Bakterien, Viren, TSE-Erreger
Bakterien, Viren, Parasiten
Bakterien, Viren, Parasiten
25
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Tabelle 3:
Inaktivierungszeiten für einige ausgewählte virale Tierseuchenerreger bei der
Kompostierung in einer Rottebox im halbtechnischen Maßstab mit
Temperaturen in Bereichen zwischen 25 °C und 65 °C
Tierseuchenerreger
SVD – Virus
MKS – Virus
ESP – Virus
AK – Virus
ASP – Virus
1
2
Ausgangstiter 1)
6 – 8 log 10 KID50
6 – 7 log 10 PFU
5 – 6 log 10 KID50
5 – 6 log 10 KID50
5 – 6 log 10 KID50
Nachweisgrenze 1
1 - 4 log KID50
1 - 2 log 10 PFU
1 log 10 KID50
1 log 10 KID50
1-2 log 10 KID50
Inaktivierungszeiten
27 h - 72 h 2)
12 h - 144 h
12 h - 144 h
20 h - 192 h
27 h - 168 h2)
Werte grob gerundet
Keine ausreichende Inaktivierung innerhalb von 27 h wenn nicht wenigstens Werte von 55 °C erreicht
wurden
Stand WS 2009/2010
26
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Tabelle 4:
Dezimale Reduktionsraten in Stunden (T90 -Werte) ermittelt bei der
Kofermentation [24])
T90 in
Temperatur
Stunden
Gülleart
30 °C
30 °C
30 °C
35 °C
50 °C
50 °C
55 °C
55 °C
RG
SG
SG*
RG
RG
SG
RG
SG
Keimträgerart
Bakterien:
EHEC
Volumen
78,48
52,08
n.u.
27,60
0,43
0,40
0,08
0,03
0,03
0,02
S. senftenberg
Volumen
56,40
41,76
34,08
25,20
0,60
0,53
0,11
0,07
0,06
0,06
Strept. faec. Volumen
186,24
74,40
143,04
93,36
7,48
11,26
1,70
1,64
Viren:
ECBO
Volumen
16,13
34,60
23,28
10,58
0,93
0,12
0,10
0,07
ECBO
Sandwich
43,44
24,72
25,20
17,36
0,61
0,12
0,24
0,07
ERV
Volumen
13,53
23,98
n.u.
n.u.
1,38
0,89
0,13
0,28
ERV
Sandwich
34,08
25,92
n.u.
n.u.
0,96
0,72
0,54
0,20
Polio
Volumen
n.u.
22.32
n.u.
n.u.
1,05
0,71
0,09
0,07
Polio
Sandwich
n.u.
32,16
n.u.
n.u.
0,63
0,18
0,07
0,03
BPV
Volumen
n.u.
n.u.
317,53
n.u.
23,26
28,41
11,99
31,06
7,87
6,17
BPV
Sandwich
n.u.
n.u.
180,24
n.u.
20,41
10,48
14,27
4,67
5,47
n.u.
=
nicht untersucht
*
=
abgelagerte Schweinegülle ohne
Rindergülle SG
=
Schweinegülle
Speisereste
RG
=
Stand WS 2009/2010
27
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Tabelle:5
Tierseuchenerreger
T90-Werte (D-Werte) ausgewählter viraler Tierseuchenerreger in einer
halbtechnischen Anlage zur Kofermentation von Gülle mit Speiseresten bei
unterschiedlichen Betriebstemperaturen. Dargestellt sind unabhängig von der
gewählten Expositionstechnik, die in der jeweiligen Prüfsituation erhaltenen
höheren Werte [38]
Betriebstemperatur
Gülleart
30 °C
RG
35 °C
SG
RG
50 °C
55 °C
SG
RG
SG
RG
SG
SVD-Virus
30,33 h
28,5 h
17,83 h
13,7 h
0,13 h
0,06 h
0,04 h
0,02 h
MKS-Virus
13,0 h
11,5 h
11,16 h
5,0 h
0,43 h
0,40 h
0,13 h
0,20 h
ESP-Virus
0,9 h
0,73 h
0,46 h
0,43 h
0,15 h
0,12 h
0,05 h
0,06 h
AK-Virus
1,51 h
1,43 h
1,56 h
1,31 h
0,13 h
0,18 h
0,09 h
0,05 h
ASP-Virus
1,45 h
2,63 h
1,21 h
4,55 h
0,86 h
1,11 h
0,16 h
0,21 h
Stand WS 2009/2010
28
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung von Biomasse (4402-022)
Tabelle [6]: Prüfungsumfang zum Nachweis der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit bim Kompostierungs- und
Vergärungsanlagen
Qualitätsparameter
Seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit
Seuchen- und Phytohygiene
Anzahl der
Untersuchungsgänge
Anzahl
der
Prüforganismen
Seuchenhygiene
Phytohygiene
Direkte Prozessprüfung
Indirekte Prozessprüfung
Produktprüfung
Kontrolle des Wirkungsgrades des Verfahrens
Fortlaufende Temperaturkontrolle
Endproduktkontrolle 3), 4)
 Neu errichtete Kompostierungs- und Vergärungsanlagen
(innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme),
 bereits geprüfte Anlagen bei Einsatz neuer Verfahren oder
wesentlicher Änderung der Verfahren/Prozessführung
(innerhalb von 12 Monaten nach Einsatz/Änderung),
 bestehende Anlagen ohne Hygieneprüfung der Anlage oder des
Verfahrens innerhalb der letzten fünf Jahre vor Inkrafttreten
dieser Verordnung (innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten
dieser Verordnung).
2 Untersuchungsgänge;
bei offenen Anlagen einer im Winter
 Kontinuierliche Temperaturmessung Regelmäßige Prüfung des abgabefertigen
Kompostes und Gärrückstandes auf
an drei repräsentativen Stellen im
hygienische Unbedenklichkeit.
Hygienisierungsbereich (-teil),
 prüffähige Aufzeichnung von Daten
(u.a. Umsetztermine,
Feuchtigkeitsgehalt, Befüllung/
Entleerung)
Permanente, nachprüfbare
Aufzeichnung
(5 Jahre Aufbewahrung)
1 Testorganismus
(Salmonella senftenberg W775, H2S-neg.)
-
3 Testorganismen
(Plasmodiophora brassicae, Tabak-Mosaik-Virus,
Tomatensamen)
-
Probenzahl (je
Testdurchgang):
-
Seuchenhygiene
Phytohygiene
24 1), 2)
36 1), 2)
Summe, gesamt
60
1)
2)
3)
4)
Kontinuierlich über ein Jahr verteilt, mindestens
jedoch
 halbjährlich (Anlagen-Durchsatzleistung 
3000 t/a),
 vierteljährlich (Anlagen-Durchsatzleistung >
3000 t/a)
Salmonellen (In 50 g Kompost oder
Gärrückstand nicht nachweisbar)
Keimfähige Samen und austriebsfähige
Pflanzenteile; weniger als 2 pro Liter
Prüfsubstrat
Anlagendurchsatz in Jahrestonnen:
1.  3000 (6 Proben/Jahr),
2. > 3000 - 6500 (6 Proben/Jahr + je
angefangener 1000 t eine weitere Probe),
3. > 6500 (12 Proben/Jahr + je angefangener
3000 t eine weitere Probe)
Halbe Probenzahl bei kleinen Anlagen (Mengendurchsatz 3.000 t/a)
Die direkte Prozessprüfung in Vergärungsanlagen kann auch in mehreren Durchgängen hintereinander erfolgen. So kann z.B. der für die thermische Inaktivierung relevante Anlagenteil in drei
Chargen an drei aufeinanderfolgenden Tagen untersucht werden.
Die Aussagen zur seuchenhygienischen Unbedenklichkeit von behandelten Materialien gelten nur, wenn sowohl die Endproduktprüfungen als auch die Prozessprüfungen bestanden wurden.
Die Proben sind Sammelmischproben (ca. 3 kg) aus je fünf Teilproben des abgabefertigen Produktes.
Stand WS 2009/2010
29
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
Tabelle 7:
Biotechnologische Verfahren zur Behandlung organischer Rest- und
Abfallstoffe
A.
Aerobe Verfahren
Kompostierung:
einstufig / mehrstufig
- in geschlossenen Systemen
- in offenen Systemen
B.
Anaerobe Verfahren:
einstufig / mehrstufig
fest / flüssig
- mesophile Vergärung bei 37 °C bis 45 °C)
- thermophile Vergärung bei 53 °C (ab 50 °C)
C.
Kombinierte Verfahren
- erst anaerob dann aerob
erst Erhitzung dann Vergärung
erst Vergärung dann Erhitzung
Stand WS 2009/2010
30
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
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Wschr.(1993) 100, S. 275-278.
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[11] BÖHM, R., FINK, A., MARTENS, W., PHILIPP, W., WEBER, A., WINTER, D.
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Universität Hohenheim. D-70593 Stuttgart. (1997).
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(1998)
Stand WS 2009/2010
31
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
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[14] BÖHM, R.: Die Bedeutung hygienischer Belange für die Qualität von Produkten der
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[15] BRAUMILLER; P., MARTENS, W., PHILIPP, W.: Abschlußbericht Forschungsvorhaben 95 HS 059 „Aerobe und anaerobe Behandlung von Bio- und Küchenabfällen sowie
anderen Rest- und Abfallstoffen tierischer Herkunft unter den Aspekten der Seuchenhygiene“,
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Kompostierungsprozess Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Frankfurt/M,
Verbundvorhaben der BFAV und der Universität Hohenheim (2000)
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Arch.Tierheilk., 123, (1981) S. 89-96
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[18] BUSCHHAUSEN-DENKER, G,. und HÖFER, U.: Biostoffverordnung (BioStoffV)
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Gesellschaft für die Tierhaltung. Deutsches Tierärzteblatt Zeitschrift der
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Europäischen Abfallkataloges, 13.09.1996, BGBL. I (1995), S. 1428
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R.: Messungen zur Ausbreitung luftgetragener Keime aus Kompostwerken und
Anaerobanlagen. Fachtagung „Gesundheitliche Risiken durch Keimemissionen beim
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LOTTHAMMER, K.-H.:Tierärztliche Stellungnahme zum infektionshygienischen
Risiko beim Betrieb von Gemeinschaftsanlagen für Flüssigmistlagerung. Dtsch.
Stand WS 2009/2010
32
Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
tierärztl. Wschr. 98, , Heft 2, Februar 1991 (1991), S. 41-76
[24] HOFERER; M., MARTENS; W:, PHILIPP; W. Abschlussbericht
Forschungsvorhaben 95 HS 059 „Aerobe und anaerobe Behandlung von Bio- und
Küchenabfällen sowie anderen Rest- und Abfallstoffen tierischer Herkunft unter den
Aspekten der Seuchenhygiene“, Teil C: Untersuchungen zur Inaktivierung von
Indikator-Bakterien und -Viren im Anaerob - Prozess, Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung, Frankfurt/M, Verbundvorhaben der BFAV und der
Universität Hohenheim (2000).
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
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WITZIGMANN; R., ZAPIRAIN R.: Mikrobielle Immissionen bei der Einsammlung von
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Königstraße 2-5, D- 70173 Stuttgart. ( 1991).
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[39] SCHERER, P. A.: Hygienische Aspekte bei der getrennten Abfallsammlung, in:
K.J. THOMÈ-KOZMIENSKY und SCHERER, P. A. (HRSG.): Getrennte
Wertstofferfassung und Biokompostierung, EF-Verlag für Energie- und
Umwelttechnik GmbH, Berlin, (1992), S. 135-161.
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Anforderungen beim Halten von Schweinen. BGBL I, 29, 1252 (1999).
[41] SIGSGAARD, T., J.C. HANSEN, P. MALMROS: Biomonitoring and work related
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Tierärztl. Praxis 3, (1988), S. 21-27.
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Mikrobiologie und Biosafety bei der Nutzung
von Biomasse (4402-022)
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[48] STRAUCH, D. und G. BALLARINI: Hygienic Aspects of the Production and
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[49] STRAUCH, D.: Hygieneaspekte bei der Nutzung von landwirtschaftlichen
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[50] STRAUCH, D.: Hygieneaspekte bei der Nutzung von landwirtschaftlichen
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[51] STREIB, R., HEROLD, K. und K. BOTZENHART): Keimzahlen ausgewählter
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[52] TASi - Technische Anleitung Siedlungsabfall : Dritte Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz, Technische Anleitung zur Verwertung,
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Nr. 99a.
Stand WS 2009/2010
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