[email protected] Zum Artikel „Windkraft-Invest nicht ohne Risiko“ von Volker Nies am 9.3.13 Sehr geehrte Damen und Herren, in genanntem Artikel wird vom Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Fulda auf Investitionsrisiken bei Windkraftanlagen hingewiesen. Gleichzeitig wird ein Vorgang im Vogelsbergkreis dargestellt, bei dem der NABU-Hessen in ein Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen eingebunden war. Durch den Artikel wird der Eindruck erweckt, der NABU würde sich seine Zustimmung zu WKA erkaufen lassen („Wegezoll für Windräder“). Durch die Hauptverbreitung der FZ im Landkreis Fulda werden Mitglieder des NABU im Kreis Fulda nun oft auf diesen Vorgang angesprochen, ohne an diesem Verfahren beteiligt gewesen zu sein. Auch ich, als Kreisvorsitzender, bin mit diesem Vorgang nicht vertraut. Ich gebe Ihnen hiermit jedoch die Darstellung des NABU-Landesverbandes zur Kenntnis. Diese ist bereits am 22.2.13 als PM erschienen und halte ich für nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund dieser Darstellung ist mir der Artikel in der FZ nicht verständlich, erscheint sehr einseitig und gibt an keiner Stelle die Position des NABU wieder. Ich bitte Sie, im Sinne einer sachgerechten darstellung, auch diese Position nachzuvollziehen und gebe einen Auszug aus der gennten PM wieder: „ Vogelsberg: Das Verfahren im Vogelsberg lief so: Zwei Windkraftbetreiber wollten in einem Gebiet im Vogelsberg, das laut Regionalplan als Korridor für Zugvögel frei von Windkraft bleiben sollte, einen Windpark bauen und beantragten dafür in einem sog. „Abweichverfahren“ eine Baugenehmigung. Der NABU Hessen machte gleich klar, dass er gegen eine solche Genehmigung klagen würde. Der Windpark wurde dennoch vom RP genehmigt. Daraufhin erhob der NABU Hessen Klage. Trotz des rechtlichen Risikos errichteten die Windkraftbetreiber die Anlagen in einem laufenden Verfahren (ein vernünftiger Bauherr hätte das Verfahren abgewartet). Das Verwaltungsgericht in Gießen gab den Betreibern in erster Instanz Recht. In zweiter Instanz hob der VGH in Kassel den Beschluss auf und entschied im Sinne des NABU Hessen. Daraufhin mussten fünf Windkraftanlagen still gelegt werden. Das war die rechtliche Ausgangsituation für Mediations-Gespräche zwischen dem NABU Hessen und den Windkraftbetreibern. Die erste vom NABU vorgeschlagene Lösung, die Anlagen ab- und in etwa 1 Km Entfernung wieder aufzubauen, fand aus Kostengründen keine Akzeptanz bei der Windbauern. Da der NABU Hessen die Energiewende für notwendig hält und für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie eintritt (Positionspapier: http://hessen.nabu.de/naturschutz/energie/windkraft), konnte er sich für eine Lösung erwärmen, bei der auf der einen Seite die bestehenden Anlagen nicht wieder abgebaut werden müssen und auf der anderen Seite Verbesserungen für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Region vorgenommen werden. So kam es am ENDE eines langen Rechtsprozesses zur Gründung des Naturschutzfonds. Das Gericht hatte den Lösungsweg einer Einigung auch eindringlich empfohlen. Die Schilderung des Falles zeigt, dass der Vorwurf „Spende oder Klage“ jeder Grundlage entbehrt und mit der Wirklichkeit des Verfahrens nicht in Einklang zu bringen ist. Bad Endbach: Beim Verfahren in Bad Endbach ging es darum, in einem Windpark Verbesserungen für den Schutz des Rotmilans zu erreichen. Die Einigung mit der Gemeinde (auch hier wieder in einem laufenden Verfahren und nicht als „Klageandrohung gegen Spende“) führte zu dem, was der NABU mit der Klage von Anfang an erreichen wollte: Das mittlere der fünf geplanten Windräder im Wald wird verschoben, um einen Korridor für Rotmilan und Schwarzstorch frei zu halten und einen wertvollen Altbuchenbestand nicht zu roden (wird im Artikel leider nicht erwähnt). Zudem werden zwei alte kleine Windräder in der Feldflur abgebaut, eine Freileitung in den Boden verlegt und ein Nahrungsbiotop optimiert. Dazu kommt dann der 2 Hektar große Wald in der Feldflur, in dem ein Rotmilan seinen Horst eingerichtet hat. Hier war die Überlegung, den Horststandort dauerhaft zu sichern (unabhängig von politischen Veränderungen in der Gemeinde), was durch eine Übertragung an die NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe am einfachsten möglich ist. Einen monetären Vorteil bringt das dem NABU nicht, weil das Gebiet als Naturwaldfläche entwickelt und einfach sich selbst überlassen wird. Der NABU kommt damit seinen gesellschaftlichen Auftrag nach, Refugien der biologischen Vielfalt dauerhaft zu sichern. Fazit: Der NABU Hessen ist kein „Wegelagerer“, der irgendwelchen Profit aus Planungs- und Genehmigungsfehlern der Behörden ziehen will. Unser Ziel ist es, die Energiewende zu fördern und dabei gleichzeitig den Schutz der biologischen Vielfalt nicht aus den Augen zu verlieren.“ Mit freundlichen Grüßen! Volker Strauch / 13.03.2013 Vorsitzender NABU-Kreisverband Fulda