Verzeichnis der beim Liturgiestudium zu behandelnden

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Instruktion
„IN ECCLESIASTICAM FUTURORUM“
Kongregation für das katholische
Bildungswesen
unseres heiligen Vaters
Johannes Paul II.
durch göttliche Vorsehung Papst
über die liturgische Ausbildung der
Priesteramtskandidaten
3.6.1979
Entnommen bei www.kathtube.com
Quelle: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz,
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 14.
Inhaltsübersicht
Einleitung
a) Die große Bedeutung der Liturgie in der Ausbildung der Priester (1)
b) Der Sinn dieses Dokumentes unter den heutigen Umständen (3)
c) Zweck dieser Instruktion (6)
I. Teil: Das liturgische Leben des Seminars
1. Allgemeine Grundsätze für die Pflege des liturgischen Lebens im Seminar
a) Die besondere Einführung in das liturgische Leben im geistlichen Grundkurs (8)
b) Pädagogische Prinzipien für die Einführung in das liturgische Leben (9)
c) Die zur liturgischen Feier versammelte Seminargemeinschaft (12)
d) Die liturgische Feierselbst (16)
e) Die Vorbereitung der Alumnen für ihre zukünftige liturgische Aufgabe als Seelsorger (20)
2. Richtlinien für die einzelnen liturgischen Handlungen
a) Die Messe und die Verehrung der Eucharistie (22)
b) Das Stundengebet (28)
c) Der Sonntag und das Kirchenjahr (32)
d) Das Bußsakrament (35)
e) Die Feier der heiligen Weihen und die Vorbereitungsriten (37)
II. Teil: Die Liturgiewissenschaft als theologisches Lehrfach
a) Allgemeine Richtschnur (43)
b) Gegenstand und Ziel des Lehrfaches Liturgik (44)
c) Umfang und Lehrmethode der Liturgik (45)
d) Eigenschaften des Professors der Liturgik und Verhältnis der Liturgik zu den anderen
Lehrfächern (51)
e) Kirchenmusik und kirchliche Kunst (56)
f) Die praktische Einführung in den liturgischen Dienst (59)
g) Gründlichere Ausbildung einiger Alumnen in der Liturgiewissenschaft (60)
h) Die liturgische Fortbildung der Priester nach dem Studium (61)
Schluss (62)
Anhang
Verzeichnis der beim Liturgiestudium zu behandelnden Fragen
Dringlichkeit eines vertieften Liturgiestudiums heute (1)
Sinn dieser Aufstellung (2)
Verbindung dieser Disziplin mit anderen theologischen Lehrfächern (7)
I. Teil: Grundbegriffe und allgemeine Richtlinien
Art. I: Das Wesen der heiligen Liturgie und ihre Bedeutung im Leben der Kirche (8)
Art.. II: Die Natur der Liturgie als einer hierarchischen und gemeinschaftlichen Handlung und die
liturgische Gesetzgebung (10)
Art. III: Der belehrende und seelsorgliche Charakter der Liturgie (15)
Art. IV: Grundzüge der Geschichte der Liturgie (26)
II. Teil: Die Messe und die Verehrung der Eucharistie
Art. I: Grundbegriffe von der Messe (30)
Art. II: Hinweise für die Erklärung der einzelnen Teile und Riten der Messe (35)
Art. III: Die Verehrung der Eucharistie außerhalb der Messe (41)
III. Teil: Die übrigen Sakramente und die Sakramentalten (42)
Art. I: Die Eingliederung in das christliche Leben (43)
Art. II: Das Weihesakrament und die verschiedenen Dienste (49)
Art. III: Ehe und Jungfräulichkeit (51)
Art. IV: Die Liturgie der Ordensprofess (52)
Art. V: Die Bußliturgie (53)
Art. VI: Die Liturgie in der Krankheit des Christen (54)
Art. VII: Die Liturgie beim Tod des Christen (55)
Art. VIII: Die Sakramentalien (56)
IV. Teil: Die Heiligung der Zeit (58)
Art. I: Der Sonntag (59)
Art. II: Das liturgische Jahr (62)
Art. III: Die Heiligung der Tageszeiten und das Stundengebet (68)
Anmerkungen
Anmerkungen Anhang
Einleitung
a) Die große Bedeutung der Liturgie in der Ausbildung der Priester
1 Die Bedeutung der Liturgie in der Priesterausbildung ist bekannt. Denn die Priester werden
durch den Dienst des Bischofs von Gott nicht nur für die Verkündigung des Evangeliums und die
Seelsorge der Gläubigen geweiht, sondern auch dafür, dass sie, zur besonderen Teilnahme am
Priestertum Christi bestellt, in den liturgischen Funktionen den Vorsitz führen in der Person
Christi, des Hauptes, der sein priesterliches Amt durch den Heiligen Geist ständig für uns in der
Liturgie ausübt. (1) Da aber die Liturgie, in der "sich das Werk unserer Erlösung vollzieht", am
meisten dazu beiträgt, "dass das Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung des
Mysteriums Christi und des eigentlichen Wesens der wahren Kirche wird", (2) bewirkt ihre
ständige Ausübung und ihr Studium bei den künftigen Priestern eine tiefere Erkenntnis und
Stärkung des Glaubens und eine lebendige Erfahrung der Kirche.
2 Jede echte liturgische Ausbildung umfasst nicht nur die Aneignung von Kenntnissen, sondern
auch deren praktische Einübung. Als "mystagogische Unterweisung wird sie an erster Stelle und
vorwiegend durch das liturgische Leben der Alumnen selbst erreicht, in das sie durch die
gemeinsam gefeierten liturgischen Verrichtungen täglich tiefer eingeweiht werden. Diese genaue
praktische Einführung ist die Grundlage des weiteren Studiums und wird für die Behandlung
liturgischer Fragen vorausgesetzt.
b) Der Sinn dieses Dokumentes unter den heutigen Umständen
3 Die Ausbildung in der heiligen Liturgie ist heute besonders vordringlich. Die neuen liturgischen
Bücher nach den Richtlinien der vom II. Vatikanischen Konzil beschlossenen liturgischen
Erneuerung liegen nunmehr vor. Notwendig ist jetzt, dass die künftigen Priester eine sorgfältige
Ausbildung erhalten, die sie fähig macht, Wesen und Bedeutung der erneuerten Liturgie klar zu
erfassen, sie in ihr geistliches Leben und persönliches Verhalten einzubauen und den Gläubigen
die richtige Einführung zu geben. (3)
4 Größere Anstrengungen in der liturgischen Ausbildung in den Seminarien sind außerdem
erforderlich, um die neuen pädagogischen Probleme anzugehen, die sich aus der
fortschreitenden Säkularisierung der Gesellschaft ergeben, die das eigentliche Wesen der
heiligen Liturgie im Geist der Menschen verdunkelt und sie für eine innigere, lebendigere
Teilnahme an ihr weniger geeignet macht. Diese Schwierigkeit kommt den Priesterkandidaten
selbst zum Bewusstsein, sie empfinden daher häufig das Bedürfnis nach einem intensiven und
echten liturgischen Leben.
5 Diese Dringlichkeit einer den heutigen Forderungen entsprechenden Ausbildung wurde bereits
in der Konstitution des II. Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie (4) und dem Dekret über
die Ausbildung der Priester (5) deutlich ausgesprochen, ebenso im Dokument dieser
Kongregation Grundordnung für die Ausbildung der Priester, (6) dessen Normen kirchlichen
Dokumenten entnommen sind und den Bischofskonferenzen sachdienliche Hinweise geben, wie
sie die Richtlinien in der eigenen Priesterausbildungsordnung den örtlichen Bedürfnissen
anpassen können. (7) Aus verschiedenen Gegenden sind jedoch Wünsche an diese
Kongregation gelangt, es möchten ausführlichere pädagogische Weisungen dargeboten werden,
die sich auf neueste Erfahrungen stützen und sowohl das liturgische Leben im Seminar wie auch
das Studium der Liturgiewissenschaft ordnen.
c) Zweck dieser Instruktion
6 Aus diesen Gründen beschloss die Kongregation im Einvernehmen mit der Kongregation für die
Sakramente und den Gottesdienst, die vorliegende Instruktion herauszugeben. Sie soll eine
Ergänzung der Grundordnung sein, die gleiche verpflichtende Kraft besitzen (8) und nur das
vorschreiben, was für die Gesamtkirche gilt, (9) während es den Bischofskonferenzen
aufgegeben ist, die weitere Ausarbeitung dieses Anliegens vorzunehmen und unter den
verschiedenen Wegen den geeignetsten auszuwählen (10).
Außerdem will diese Instruktion erreichen, dass bei der Erstellung oder Neufassung der
Richtlinien für die Priesterausbildung die Inhalte klarer herausgearbeitet werden, die zum
Studium der heiligen Liturgie und zur liturgischen Lebensordnung des Seminars gehören.
7 Die Instruktion fasst bei den Normen, die vorgeschrieben werden, den doppelten Zweck der
liturgischen Ausbildung ins Auge: den praktischen (mystagogischen), der sich auf die richtige und
geordnete Feier der heiligen Liturgie bezieht, und den theoretischen (wissenschaftlichen), der
den Unterricht in der Liturgiewissenschaft als einer der wichtigeren theologischen Disziplinen in
ein helleres Licht rückt.
I. Teil: Das liturgische Leben des Seminars
1. Allgemeine Grundsätze für die Pflege
des liturgischen Lebens im Seminar
a) Die besondere Einführung in das liturgische Leben im geistlichen
Grundkurs
8 "Damit die geistliche Bildung der Alumnen festere Grundlagen habe und sie in reifer
Überlegung ihren Beruf bejahen" (11) pflegen die Bischöfe am Anfang des ersten Jahres im
Seminar eine bestimmte Zeitspanne für eine intensivere Einübung in das geistliche Leben
anzusetzen. Für diese Zeit wird empfohlen, dass den neu ins Seminar gekommenen Alumnen
eine kurze liturgische Anleitung gegeben wird, die sie benötigen, um am geistlichen Leben des
Seminars schon von Anfang an mit Gewinn teilzunehmen, nämlich eine Einführung in die heilige
Messe, in das liturgische Jahr, in das Bußsakrament und in das Stundengebet.
b) Pädagogische Prinzipien für die Einführung in das liturgische Leben
9 Eine echte Hinführung oder "Mystagogie" muss hauptsächlich die Fundamente darlegen, auf
die sich das ganze liturgische Leben aufbaut: die Geschichte des Heils, das österliche
Christusmysterium, die wahre Natur der Kirche, die Gegenwart Christi in den liturgischen
Handlungen, das Hören des Wortes Gottes, den Geist des Gebetes, der Anbetung und
Danksagung, die Erwartung der Wiederkunft des Herrn. (12)
10 § 1: Die liturgische Feier nimmt als Gebet der Kirche an deren Eigenart so innig teil, dass sie
notwendig die Stimmen aller mit dem Herzen und der Seele des einzelnen vereinigt und
gleichzeitig das Gebet der Gemeinschaft und des einzelnen ist. Jedoch "das geistliche Leben
deckt sich nicht schlechthin mit der Teilnahme an der heiligen Liturgie". (13) Liturgische und
persönliche Frömmigkeit tragen und ergänzen sich nämlich gegenseitig. Die vertraute
Gemeinschaft mit Christus im Gebet führt zu einer volleren, bewussteren und innigeren
Teilnahme an der Liturgie und wird umgekehrt vom liturgischen Leben geformt und gestärkt.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Liturgie und die persönliche Frömmigkeit gleichzeitig zu
pflegen und in das rechte Verhältnis zueinander zu bringen: (14) Je nach den örtlichen
Verhältnissen ist darauf zu achten, dass entweder auf die Eigenart der Gemeinschaft und ihre
besondere Spiritualität Nachdruck gelegt wird, wenn diese noch nicht genügend erfasst worden
ist, oder auf die Pflege der persönlichen Frömmigkeitsübungen, (15) wenn diese weniger
Achtung genießen.
§ 2: Die von der Kirche empfohlenen Andachtsübungen sollen mit den liturgischen Zeiten so in
Einklang gebracht werden, dass sie mit der heiligen Liturgie zusammenstimmen, gleichsam aus
ihr hervorfließen und die Alumnen zu ihr hinführen. (16)
§ 3: Aus der vollen Teilnahme an der Liturgie mögen die Alumnen lernen, ihr eigenes geistliches
Leben zu pflegen, sich allmählich den Geist der Betrachtung und der Herzensumkehr zu
erwerben. Ferner soll die Einführung in die Liturgie den Alumnen den engen Zusammenhang
aufdecken, der zwischen der Liturgie und dem täglichen Leben des Priesters und der Menschen
besteht, sie zum apostolischen Dienst aneifert und ein wahres Zeugnis lebendigen Glaubens
erfordert, der durch die Liebe tätig wird. (17)
11 Die Kenntnis der Liturgie, wie sie für den Priester notwendig erachtet wird und von den
Alumnen im Seminar erworben werden muss, erfordert jenen ständigen Umgang mit der Heiligen
Schrift, wie ihn die Konstitution über die Liturgie empfiehlt, (18) und auch einige Vertrautheit mit
den Schriften der Väter. (19) Diese Geistesverfassung sollen sich die Priesterkandidaten
allmählich aneignen durch Fortschritt in den Studien, durch Pflege des geistlichen Lebens und
durch Teilnahme an liturgischen Feiern vor allem am Stundengebet und an Wortgottesdiensten.
(20) Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass die Alumnen durch diese Bemühungen, aber auch
durch zusätzliches Studium, zum Verständnis der Symbolsprache der Liturgie gelangen, die in
sinnenfälligen Zeichen, Worten, Gesten, Gegenständen und Vollzügen die göttlichen Dinge
ausdrückt und in den Sakramenten bewirkt.
c) Die zur liturgischen Feier versammelte Seminargemeinschaft
12 Die liturgische Feier, die jede christliche Gemeinschaft so stark prägt, dass ihre Glieder "ein
Herz und eine Seele" bilden (Apg 4,32), muss noch viel stärker die Seminargemeinschaft zu einer
Einheit zusammenschließen und in den Alumnen den Gemeinschaftsgeist ausbilden. Die
Alumnen empfangen ja deshalb im Seminar ihre Ausbildung, damit sie durch die Priesterweihe
an dem einen Priestertum Anteil erhalten, den Gemeinschaftsgeist des Presbyteriums in sich
aufnehmen, Mitarbeiter ihres Bischofs und mit ihm aufs engste verbunden werden und durch
ihren Dienst den Aufbau der Kirche bewirken. Deshalb soll die liturgische Feier im Seminar so
gestaltet werden, dass ihre gemeinschaftsbildende übernatürliche Natur zur Geltung kommt und
sie tatsächlich zur Quelle und zum Band jenes Gemeinschaftslebens wird, das im Seminar
herrschen soll, um schon jetzt den Geist der Alumnen für die Einheit des Presbyteriums
vorzubereiten. (21)
Dem Regens und den Lehrkräften soll es ein Herzensanliegen sein, mit ihren Alumnen die
Liturgie zu feiern und so ihren Gemeinschaftscharakter und ihren Reichtum kundzutun. Auch den
Professoren, die nicht im Seminar wohnen, soll bisweilen Gelegenheit geboten werden, mit den
Priestern des Seminars und den Alumnen zu gemeinsamen liturgischen Feiern
zusammenzukommen.
Die Alumnen sollen ihrerseits nicht nur an der Liturgie aktiv teilnehmen, sondern auch zu ihrer
sorgfältigen Vorbereitung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften eingeladen werden.
13 Damit den Alumnen das Mysterium der Kirche auch in ihrer hierarchischen Struktur nach der
Vielfalt der Glieder und Dienste zum Bewusstsein kommt, ist es sinnvoll, dass im Seminar
Diakone, Akolythen und Lektoren da sind, die, erfüllt vom geistlichen Sinn ihres Amtes, in den
liturgischen Feiern ihren Dienst versehen: (22) Auf diese Weise erleben alle Alumnen den
besonderen Charakter des priesterlichen Dienstamtes und die Aufgaben der Diakone, Lektoren
und Akolythen. Im Seminar soll ein Sängerchor, eine Schola cantorum, vorhanden sein, gemäß
der Instruktion Musicam sacram, Nr. 19.
14 Wenn auch in der Regel die ganze Kommunität zur Feier der Liturgie zusammenkommen soll,
scheint es doch bisweilen ratsam, eine liturgische Feier in einem kleineren Kreis zu veranstalten,
sei es für die Alumnen, die erst neu ins Seminar gekommen sind und noch der liturgischen
Grundkatechese bedürfen, von der in Nr. 8 die Rede war, sei es in Regionalseminarien für die
Alumnen einer bestimmten Diözese oder aus einem anderen Grunde, vorausgesetzt dass solche
Sonderfeiern nicht die Einheit der Gemeinschaft beeinträchtigen und dabei die Vorschriften des
Heiligen Stuhles beobachtet werden. (23)
15 Mit besonderer Sorgfalt ist darauf zu achten, dass die der liturgischen Versammlung
eigentümliche ekklesiale Natur deutlich hervortritt. Die Seminargemeinschaft ist ja ein Teil der
Kirche, die sich von anderen menschlichen Gemeinschaften unterscheidet und abhebt. Sie muss
daher die Kirche selber zum Ausdruck bringen und sich der weiteren kirchlichen Gemeinschaft
öffnen. Aus diesem Grunde soll sie sich manchmal, vor allem bei besonderen Gelegenheiten, mit
den pfarrlichen liturgischen Feiern vereinigen und besonders mit der voll entfalteten liturgischen
Feier in Gegenwart des Bischofs.
Das ganze liturgische Leben der Diözese hat ja den Bischof als Mittelpunkt; (24) wenn diese Sicht
schon allen Gläubigen empfohlen wird, gilt sie mit Nachdruck für diejenigen, die die zukünftigen
Mitarbeiter des Bischofs sind. Deshalb sollen an den hohen Feiertagen und besonders bei der
Feier des österlichen Triduums, oder aus anderen Anlässen nach den Gewohnheiten der
Diözese, die Alumnen des Seminars und insbesondere die Diakone ihren Bischof umgeben und
die Dienste ausüben, die ihnen durch Weihe oder Auftrag übergeben worden sind, sei es dass
der Bischof in der Domkirche oder in anderen Kirchen zelebriert. Das kann einige Schwierigkeiten
bereiten in Seminarien, wo Alumnen mehrerer Diözesen beisammen sind; ihnen soll manchmal
Gelegenheit geboten werden, am Leben der eigenen Diözese teilnehmen und ihrem Bischof bei
der heiligen Liturgie zu dienen; sie sollen freilich auch lernen, der örtlichen Kirche und dem
Ortsbischof die Herkömmlicherweise geschuldeten Dienste gehorsam zu leisten.
d) Die liturgische Feier selbst
16 Die Alumnen sollen sich bewusst werden, dass die liturgischen Feiern nicht private
Veranstaltungen sind, sondern Feiern der Kirche, die zum gesamten Leib der Kirche gehören, ihn
offenkundig machen, auf ihn einwirken und infolgedessen auch von den Gesetzen der Kirche
geregelt werden. (25) Daher muss die liturgische Feier im Seminar vorbildlich sein, sowohl
hinsichtlich des Ritus als auch nach ihrem geistlichen und pastoralen Grundton (26) wie auch in
der treuen Befolgung der Anweisungen und Texte der liturgischen Bücher und der Richtlinien des
Heiligen Stuhles und der Bischofskonferenzen.
17 Damit die Alumnen mit größerem geistlichen Nutzen in die Schätze der Liturgie eingeführt und
für ihren zukünftigen Dienst praktisch vorbereitet werden, ist für eine gesunde Vielfalt in der Art
und Weise des Vollzugs der liturgischen Handlungen zu sorgen. (27) Diese Vielfalt betrifft die
Formen der Messfeier sowie der Wort- und Bußgottesdienste wie auch der Tauffeiern und auch
der Weihen und Segnungen, in einfachem oder feierlichem Ritus unter Anpassung an die
verschiedenen Umstände und Erfordernisse, wie das von den liturgischen Büchern und den
Vorschriften des Heiligen Stuhles zugelassen oder empfohlen wird.
Es handelt sich hier um die Fähigkeit, auszuwählen unter den verschiedenen Möglichkeiten,
welche die liturgischen Bücher bieten, oder auch neue Texte zu suchen, zusammenzustellen und
vorzutragen, die den Umständen angepasst sind (Fürbitten beim Allgemeinen Gebet,
Ermahnungen). Es ist Aufgabe der Professoren des Seminars, die Alumnen so anzuleiten und zu
führen, aber auch geduldig zu korrigieren, dass sich in ihnen eine echte Auffassung vom Wesen
der Liturgie bildet, die sich auf die Lehre und das liturgische Empfinden der Kirche gründet. So
sollen die künftigen Priester wirksam dazu angehalten werden, nicht nur von den verschiedenen
Möglichkeiten, welche die erneuerte Liturgie anbietet, in der pastoralen Praxis ausgiebigen
Gebrauch zu machen, sondern auch die rechten Grenzen einzuhalten.
18 Diese Sorge für Abwechslung in der Feier darf die Aufmerksamkeit keineswegs von der
Notwendigkeit ablenken, sich jene Elemente der Liturgie tiefinnerlich anzueignen, die zum
unwandelbaren Bestand der Liturgie gehören aufgrund göttlicher Einsetzung. (28) Tatsächlich
bleibt der Aufbau der Liturgie immer derselbe, und viele Gesten und Texte, gerade solche von
größter Bedeutung, werden häufig wiederholt. Den Alumnen sollen daher Hilfen geboten werden,
diese Teile der Liturgie tiefer zu durchdringen, sie wiederholt zum Gegenstand der Betrachtung
und Reflexion zu machen und zu lernen, wie man in ihnen immer neue geistliche Nahrung finden
und kosten kann.
19 Von besonderem Nutzen ist für die Alumnen die Vertrautheit mit der lateinischen Sprache und
dem Gregorianischen Gesang. Denn nicht nur für die Gläubigen soll die Möglichkeit erhalten
bleiben, die das II. Vatikanische Konzil vorsieht, (29) bei großen Veranstaltungen gemeinsam zu
beten und zu singen, sondern die zukünftigen Priester sollen außerdem tiefer in der Tradition der
betenden Kirche verwurzelt sein, sie sollen den vollen Sinn der Originaltexte erfassen und durch
Vergleich mit ihnen die Übersetzungen in die Landessprachen verdeutlichen.
e) Die Vorbereitung der Alumnen für ihre zukünftige liturgische Aufgabe als
Seelsorger
20 Große Sorgfalt ist darauf zu verwenden, dass die Alumnen auf ihre künftige Aufgabe als
Seelsorger und Vorsteher der liturgischen Versammlung der Gläubigen vorbereitet werden,
indem sie alles lernen, was zu einer würdigen Feier der Liturgie, besonders der heiligen Messe
gehört. (30) Dabei ist eine doppelte Fehlhaltung zu vermeiden: 1. die Alumnen dürfen die
liturgische Feier nicht als bloße Einübung in den künftigen seelsorglichen Dienst betrachten und
erleben, sie sollen vielmehr jetzt schon, im Blick auf ihre derzeitige Lebensphase, in bewusster,
verstehender und andächtiger Weise am liturgischen Mysterium teilnehmen; 2. sie sollen nicht
liturgische Texte auswählen, von denen sie annehmen, dass sie den ihnen später in der
Seelsorge anvertrauten Gläubigen nützlich sein werden; sie sollen im Gegenteil jetzt alle Schätze
des Gebetes der Kirche aufspüren, um mit ihnen ausgerüstet sie später den Gläubigen mitteilen
zu können.
21 Was die Alumnen im Seminar eingeübt und gelernt haben, sollen sie in entsprechenden
pastoralen Übungen in die Wirklichkeit umsetzen. Die geeignetste Zeit für diese unmittelbare
Einübung in den liturgischen Dienst, besonders in die verschiedenen Aufgaben bei
Pfarrgottesdiensten, sind passende Gelegenheiten während des Studienjahres, aber vor allem
die Ferien und außerdem, wenn es um die verstärkte Einübung geht, eine Zeitspanne am Ende
des theologischen Studienganges, wo den künftigen Priestern, die im allgemeinen schon die
Diakonatsweihe empfangen haben, reichere Möglichkeiten des liturgischen Dienstes offen
stehen. Damit aber dieses Praktikum seinem eigentlichen Zweck entspricht und die Vorbereitung
der Alumnen fördert, muss es von den Professoren des Seminars oder von den
Liturgiebeauftragten der Diözese geplant und geleitet werden. (31)
2. Richtlinien für die einzelnen liturgischen Handlungen
a) Die Messe und die Verehrung der Eucharistie
22 Das eucharistische Opfer stehe den Alumnen vor Augen als die wahre Quelle und der
Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens, in dem sie an der Liebe Christi teilnehmen und aus
dem sie wie aus einem übersprudelnden Quell übernatürliche Kraft für ihr geistliches Leben und
ihre apostolische Arbeit schöpfen. (32) Es empfiehlt sich, auf diese Wahrheiten, je nach den
Umständen, in der Homilie des zelebrierenden Priesters hinzuweisen. Besondere Sorgfalt ist
darauf zu verwenden, dass den Alumnen Liebe zur heiligen Messe und zum Sakrament der
heiligen Eucharistie eingesenkt werde, eine Liebe, die sie vielleicht vor ihrem Eintritt in das
Seminar noch nicht besaßen. Nachdrücklich muss ihnen, den zukünftigen Priestern, die tiefe
Überzeugung eingeprägt werden, dass der Priester seinen vorzüglichsten Dienst im
eucharistischen Opfer ausübt, in dem sich ständig das Werk unserer Erlösung vollzieht, und dass
er durch die Vereinigung mit dem Opferakt des Hohenpriesters Christus sich selbst Gott täglich
und vollständig darbringt. (33)
23 Von höchster Notwendigkeit ist es daher, dass die tägliche Feier der Eucharistie, die im völlig
freien und würdigen Empfang der sakramentalen Kommunion gipfelt, die Mitte des ganzen
Seminarlebens bildet und dass die Alumnen daran mit voller Überzeugung teilnehmen. (34)
Von den in Nr. 14 erwähnten Ausnahmen abgesehen, muss die Messe Gottesdienst der ganzen
Seminargemeinschaft sein, an dem jeder, so gut er es vermag, teilnimmt. Es ist daher
lobenswert, wenn auch die Priester, die nicht aus seelsorglichen Gründen anderswo zelebrieren
müssen, bei der Kommunitätsmesse konzelebrieren; desgleichen mögen die Diakone, Akolythen
und Lektoren ihres Amtes walten. (35) Es ist zu wünschen, dass immer einige Teile gesungen
werden. (36)
24 Die Kommunion unter beiden Gestalten, die den Zeichencharakter vollkommener darstellt,
(37) ist im Seminar zu empfehlen, unter Beachtung der Regeln in der Allgemeinen Einführung
des Römischen Missale und der bischöflichen Weisungen.
25 In der Ferienzeit äußert sich die geistliche Reife der Alumnen und ihre Liebe zum Priesterberuf
darin, dass sie auch während der Woche eifrig und regelmäßig an der heiligen Messe
teilnehmen.
26 Im Hinblick auf gewisse Bräuche, die sich heute da und dort eingeschlichen haben, sind die
künftigen Priester darauf hinzuweisen, dass von der Kirche den Priestern die tägliche Feier des
eucharistischen Opfers nachdrücklich empfohlen wird, auch wenn sie durch keine pastorale
Verpflichtung dazu angehalten sind und keine Gläubigen anwesend sein können; handelt es sich
doch um einen Akt Christi und der Kirche, der für das Heil der ganzen Welt dargebracht wird. (38)
27 Aus der Teilnahme an der heiligen Messe in echter Frömmigkeit und rechtem
Glaubensverständnis sollen die Alumnen zu einer innigeren Verehrung der heiligen Eucharistie
im Sinne der Enzyklika Mysterium fidei und der Instruktion Eucharisticum mysterium geführt
werden. (39) Es soll ihnen daher empfohlen werden, nach der Kommunion eine bestimmte Zeit in
persönlichem Gebet zu verharren und auch untertags sich in die Kapelle zu begeben, um vor
dem Allerheiligsten zu beten. An bestimmten Tagen im Jahr kann auch eine Aussetzung des
Allerheiligsten stattfinden nach den Vorschriften der erwähnten Instruktion (40) und den
Anordnungen des Ortsbischofs.
Wenn eine Seminarkapelle eingerichtet wird, ist für den Tabernakel, in dem das Allerheiligste
aufbewahrt wird, ein Platz vorzusehen, der für das private Gebet günstig und für die Alumnen
leicht zugänglich ist, um dem Herrn auch immer wieder in persönlicher Anbetung zu huldigen.
(41)
b) Das Stundengebet
28 Durch die Erneuerung des Stundengebetes (42) sind die reichen geistlichen Quellen der
betenden Kirche vor allem den Priestern, Diakonen und den zum Chorgebet verpflichteten
Ordensleuten, aber auch dem ganzen christlichen Volk, das zum Stundengebet eingeladen ist,
erschlossen worden. (43) Deshalb sollen im Seminar das Stundengebet nicht nur die mit seiner
Verrichtung Beauftragten, nämlich die Priester und Diakone, in hohen Ehren halten, sondern
auch die ganze Gemeinschaft der Alumnen.
29 Daher soll im Seminar das gemeinsame Stundengebet gepflegt und öfters, besonders an
Sonn- und Feiertagen, mit Gesang verrichtet werden; von dem, der es leitet, soll den Alumnen in
kurzen Worten eine Einführung gegeben werden. So wird es ihnen zur Gewohnheit, die
Reichtümer des Offiziums von Tag zu Tag mehr zu kosten, zu verstehen und Liebzugewinnen,
und sie werden lernen, daraus reichen Gewinn für ihr persönliches Beten und Betrachten zu
ziehen, so dass das Stundengebet sich harmonisch mit den anderen Übungen der Frömmigkeit
verbindet und diese keines weg ausschließt.
30 Gemeinsam in der Regel sollen unter Wahrung der rechten Zeit die Laudes als Morgengebet
und die Vesper als Abendgebet verrichtet werden; "sie bilden ja nach der ehrwürdigen Tradition
der Gesamtkirche die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes". (44)
Soweit es möglich ist, bildet die Komplet das Gebet unmittelbar vor dem Schlafengehen, und
wenn sie nicht gemeinsam gebetet werden kann, mögen die Alumnen angehalten werden, sie
privat zu verrichten.
Wo es aber Gewohnheit ist, auch untertags eine bestimmte Zeit dem gemeinsamen Gebet zu
widmen, ist es sinnvoll, eine der Kleinen Horen zu beten.
An den Vorabenden vor allem von Sonntagen und Hochfesten wird löblicherweise die Lesehore
verrichtet, und zwar wenigstens hin und wieder nach dem Ritus der "verlängerten Vigil", wie sie
im Stundengebet beschrieben wird. Während der geistlichen Exerzitien endlich soll das ganze
Offizium verrichtet werden und für die Gebetszeiten bestimmend sein.
31 Sorgfältig sollen die Alumnen darauf vorbereitet werden, dass sie in ihrer Diakonatsweihe von
der Kirche bereitwillig und mit rechtem Verständnis den Auftrag entgegennehmen, das
Stundengebet in seinem ganzen Ablauf zu feiern. Deswegen beauftragt nämlich die Kirche die
des Weihesakramentes Teilhaftigen mit dem Stundengebet, "damit diese Aufgabe der ganzen
Gemeinschaft wenigstens durch sie sicher und beständig erfüllt wird und damit so das Gebet
Christi in der Kirche unablässig fortdauert". (45)
Die Vorsteher des Seminars mögen sich daher erinnern, dass für eine richtige Einübung in das
Stundengebet den Alumnen außer der lebendigen Erfahrung der Liturgie eine besondere
Vorbereitung nötig ist: Es sind ihnen nicht nur die theoretischen Grundsätze zu erklären, die in
der Allgemeinen Einführung in das Stundengebet ausgeführt werden, sondern es ist ihnen ein
solches Verständnis der Psalmen zu vermitteln, dass sie in ihnen im Lichte des Neuen
Testamentes und der Tradition das Mysterium Christi erfassen und Anregung für ihr eigenes
Gebetsleben daraus schöpfen können. (46)
c) Der Sonntag und das Kirchenjahr
32 Für die Alumnen soll der Sonntag, sei es dass sie die Messe im Seminar mitfeiern, sei es dass
sie in die Pfarreien gesandt werden, sowohl durch die liturgische Feier als auch durch den
ganzen Tagesablauf "ein Festtag erster Ordnung" sein; er soll ihnen als die freudige Feier des
Ostermysteriums (47) dargestellt werden.
Auch der Jahreskreis der Geheimnisse Christi soll mit besonderem Eifer im Seminar begangen
werden im Sinn der Konstitution über die heilige Liturgie. (48)
Außer der Feier der Messe und des Stundengebetes nach den Richtlinien der liturgischen Bücher
ist dafür zu sorgen, dass im Seminar den Sonntagen und den wichtigeren Festen des Herrn wie
auch der seligsten Jungfrau Maria und der Heiligen ein festlicher Charakter verliehen wird,
wodurch sie Tage der Freude werden.
Von besonderer Bedeutung Ist die Feier der Heiligen der Diözese (oder der Region, wenn es sich
um ein Regionalseminar handelt), deren Leben und Geist den Alumnen nahegebracht werden
möge. Besondere Beachtung schenke man dem Gedächtnis der Domkirchweihe und dem
Jahrestag der Konsekration des Ortsbischofs. Eine jede dieser Feierlichkeiten soll mit einer
katechetischen Unterweisung vorbereitet werden, die zugleich den Bedürfnissen der heutigen
Alumnen wie auch der künftigen Priester angemessen ist und dabei auch die pastorale
Bedeutung mancher Volksbräuche berücksichtigt. Das ganze liturgische Jahr sei schließlich nicht
nur durch die Feier der Liturgie, sondern auch durch die ganze Lebensgestaltung gleichsam ein
geistlicher Weg, der zur engeren Teilnahme am Geheimnis Christi führt.
33 Zur umfassenden und vollkommenen Ausbildung der Alumnen gehört es, dass sie während
der Vorbereitungsjahre im Seminar die reicher entwickelten Formen der Feier von Zeiten und
Festen des liturgischen Jahres erleben können; denn wenn sie später als Priester den pastoralen
Dienst versehen, bringen ihnen die Festfeiern eine beachtliche Vermehrung der apostolischen
Tätigkeit; sie werden überdies die Gottesdienste an mehreren Orten wiederholen müssen, oft in
den einfacheren Formen, wie sie in den liturgischen Büchern vorgesehen sind. Die vorbildliche
Art und Weise, wie sie das liturgische Jahr im Seminar erlebt haben, kann ihnen dann als Modell
dienen, nach dem sie ihren pastoralen Dienst entfalten, und als Fundament, auf das sich später
ihre Betrachtung und Unterweisung über das liturgische Jahr stützen wird.
34 Eine gute und angemessene Pädagogik auf diesem Gebiet wird den besonderen Charakter
unserer Zeit nicht übersehen, der, besonders in Gegenden, wo der Glaube nicht so lebendig
gelebt wird, einem tieferen Verständnis der heiligen Zeiten und Feste wenig günstig ist. Man
achte daher auf jene Alumnen, die vor ihrem Eintritt ins Seminar noch keine tiefergehende
Erfahrung des liturgischen Jahres hatten, und helfe ihnen, seinen übernatürlichen Sinn leichter zu
erfassen und sie für eine tiefere Erkenntnis der Heilsereignisse und die Aufnahme der darin
verborgenen Gnaden empfänglich zu machen.
d) Das Bußsakrament
35 Im geistlichen Leben der künftigen Priester muss auf das Bußsakrament größtes Gewicht
gelegt werden, das, als Sakrament, unter den anderen Bußakten am wirksamsten zur Pflege
jener geistigen Dispositionen beitragen kann, die für die Nachfolge Christi und den Geist des
Evangeliums erforderlich sind, nämlich eine immer gründlichere Umkehr, die Reinigung des
Herzens, die Tugend der Buße, verbunden mit der Bereitschaft zu einem opfervollen Leben.
36 Die Alumnen sollen also häufig dieses Sakrament empfangen, um sich Gnade für ihre
täglichen geistlichen Bemühungen zu holen. (49) Denn die häufige Beichte "ist nicht nur die
Wiederholung eines Ritus oder eine psychologische Übung, sondern eine ständige Bemühung,
die Berufsgnade zu vervollkommnen, damit, wenn wir die Abtötung Jesu Christi an unserem Leib
tragen, auch das Leben Jesu immer mehr in uns offenbar werde". (50)
Der Empfang des Bußsakramentes ist ein höchst persönlicher Akt und daher einzeln zu
vollziehen. Er soll seinen liturgischen Charakter bewahren und sich in der Regel von der
geistlichen Führung unterscheiden. Die Häufigkeit möge jeder mit seinem Beichtvater
vereinbaren, im Einklang mit der Überlieferung der Lehrmeister des geistlichen Lebens und den
Gesetzen der Kirche.
Um die ekklesiale Natur der Buße (51) deutlicher zu machen, ist es sinnvoll, manchmal,
besonders in der Fastenzeit und gelegentlich der geistlichen Exerzitien, liturgische
Bußandachten abzuhalten, nach den Angaben des Römischen Rituale, entweder ohne
sakramentale Beichte oder mit Einzelbeichte und -lossprechung; im letzteren Fall muss die
Freiheit des einzelnen gewahrt bleiben.
e) Die Feier der heiligen Weihen und die Vorbereitungsriten
37 Die Kirche begleitet die Kandidaten auf ihrem Weg zum Priestertum ähnlich wie jene der
"Initiation", nämlich nicht nur durch wissenschaftliche und geistliche Unterweisung, sondern auch
durch Riten.
Im Verlauf der Studien werden nach den Richtlinien der Bischofskonferenzen die Kandidaten, die
mit den nötigen Gaben ausgestattet sind und deren Entschluss hinreichend ausgereift ist,
eingeladen, ihren Entschluss öffentlich kundzutun; der Bischof erklärt schriftlich seine
Einwilligung zur Annahme der Kandidaten, ein Akt, in dem die Kirche ihre Wahl zum Ausdruck
bringt, und feiert mit ihnen und über sie den Ritus der Aufnahme unter die Bewerber für das
Diakonat und das Priestertum. (52)
Diese Kandidaten müssen unter Einhaltung der vom Heiligen Stuhl oder der Bischofskonferenz
festgesetzten zeitlichen Abstände (interstitia) im Verlauf des theologischen Studienganges (53)
"die Dienste des Lektors und Akolythen übernehmen, wenn sie diese nicht schon empfangen
haben, und durch eine angemessene Zeit ausüben, um sich besser für die kommenden Dienste
des Wortes und des Altares vorzubereiten". (54)
38 Diese Feier der Riten mit den vorausgegangenen Unterweisungen ist für die Alumnen ein
passender Anlass, inniger füreinander zu beten und besser den Sinngehalt, die Bedeutung und
Aufgaben der zu übernehmenden Dienste zu verstehen, verbunden mit der entsprechenden
Geisteshaltung, die für die Ausübung der einzelnen Dienste und Weihen verlangt wird. Die
wichtigsten Inhalte dieser geistlichen und theoretischen Unterweisung lassen sich leicht aus den
Ausführungen über die Ämter des Lektors und Akolythen im Motu proprio Ad pascendum (55)
und Ministeria quaedam (56) ableiten.
Diese Feiern sollen womöglich unter Teilnahme der ganzen Seminargemeinschaft stattfinden,
entweder in der Pfarrei der Kandidaten oder im Seminar.
39 Die Diakonats- und Priesterweihen jedoch, mögen sie auch mit pastoralem Gewinn in der
eigenen Pfarrei der Kandidaten oder in der Pfarrei, in der sie schon Dienst getan haben,
abgehalten werden, sind ein frohes Ereignis, das die ganze Diözese angeht; diese soll deshalb
davon verständigt und dazu eingeladen werden. Daher verlangt eine solche Feier, dass sie mit
aller Sorgfalt und Würde vorbereitet wird und dass den Bischof dabei seine Priester und Diakone,
die Alumnen des Seminars und die Gläubigen umgeben.
40 Für das Seminarleben sind die heiligen Weihen einschneidende Ereignisse. Nicht nur die
Kandidaten, sondern alle Alumnen des Seminars sollen vorher durch eine entsprechende
Erklärung der Riten und Texte vorbereitet werden; das kann für sie ein mächtiger Anstoß werden,
die wahre Lehre vom Priestertum und das geistliche Ideal ihres apostolischen Lebens besser zu
verstehen.
41 Die Lektoren und Akolythen sollen ihre Ämter ausüben. Die Diakone sollen, bevor sie zur
Priesterweihe berufen werden, durch eine bestimmte Zeit die Aufgaben ihres Weihe grades
versehen, entweder im Seminar oder in den Pfarreien oder vor allem bei ihrem Bischof.
42 Die Kirche hat bemerkenswerte Änderungen am Inhalt und den Riten der Stufen
vorgenommen, auf denen man zum Priestertum aufsteigt. Es erscheint daher als eine
selbstverständliche Forderung, dass die Professoren des Seminars ihre geistige Einstellung und
ihre Erziehungsmethoden überprüfen und erneuern, damit die Neuordnung leichter ihre Früchte
zeitigen kann.
II. Teil: Die Liturgiewissenschaft als theologisches Lehrfach
a) Allgemeine Richtschnur
43 Neben der ersten und grundlegenden liturgischen Einführung, die nach den jeweiligen
Bedürfnissen sofort nach dem Eintritt der Alumnen ins Seminar stattfinden soll, wie oben in Nr. 8
ausgeführt wurde, (57) mögen die Bischofskonferenzen dafür sorgen, dass in ihrer
Studienordnung die Liturgiewissenschaft im vierjährigen theologischen Kurs ihren Platz erhält,
welcher der Vorschrift der Konstitution über die heilige Liturgie Nr. 16 Genüge leistet: "Das
Lehrfach Liturgiewissenschaft ist in den Seminarien und Studienhäusern der Orden zu den
notwendigen und wichtigen Fächern und an den theologischen Fakultäten zu den Hauptfächern
zu rechnen. Es ist sowohl unter theologischem und historischem wie auch unter geistlichem,
seelsorglichem und rechtlichem Gesichtspunkt zu behandeln." Diese Vorschriften, die in der
Grundordnung Nr. 79 weiter ausgeführt sind, müssen in ihrem vollen Sinn verstanden und
durchgeführt werden, wie in den folgenden Abschnitten gezeigt wird.
b) Gegenstand und Ziel des Lehrfaches Liturgik
44 Das Fach Liturgik ist so zu lehren, dass es den heutigen Bedürfnissen entspricht; dabei ist vor
allem auf die theologischen, pastoralen und ökumenischen Fragen einzugehen:
a) Für die richtige liturgische Ausbildung der künftigen Priester ist von besonderer Bedeutung die
enge Verbindung zwischen Liturgie und Glaubenslehre, die bei der Entfaltung der Disziplin
deutlich hervorzuheben ist. Denn vor allem im Gebet drückt die Kirche ihren Glauben aus, so
dass das Gesetz des Betens zum Gesetz des Glaubens wird. (58) Deswegen ist nicht nur das
Gesetz des Betens treu zu befolgen, damit nicht das Gesetz des Glaubens in Gefahr gerät,
sondern die Vertreter der Theologie müssen auch umgekehrt die Geschichte des religiösen
Kultes genau erforschen, besonders wenn sie die Natur der Kirche und die Lehre von den
Sakramenten und ihrer Verwaltung behandeln.
b) Was den pastoralen Gesichtspunkt betrifft, ist es von eminenter Bedeutung, dass die vom II.
Vatikanischen Konzil eingeleitete liturgische Erneuerung von den künftigen Priestern richtig und
voll verstanden werde im Lichte der gesunden Lehre und Überlieferung nicht nur des Westens,
sondern auch des Ostens. Den Alumnen sind nämlich die Gesetze der liturgischen Erneuerung
darzulegen, damit sie die Gründe besser verstehen, auf die sich die von der Kirche
beschlossenen Anpassungen oder Änderungen stützen; sie sollen auch die anderen
Möglichkeiten herausfinden, die mit gutem Recht wünschenswert sein könnten, und sie sollen bei
den wichtigen und schwierigen Fragen, die heute lebhaft diskutiert werden, den unveränderlichen
Teil der Liturgie, der auf göttliche Einsetzung zurückgeht, unterscheiden lernen von den anderen
Teilen, die Wandlungen unterliegen. (59)
c} Eine gründliche Ausbildung in der Liturgik verlangt auch der vom II. Vatikanischen Konzil
geförderte ökumenische Dialog; er kreist um eine Anzahl schwieriger Fragen aus dem Gebiet der
Liturgie, für deren rechte Beurteilung die Alumnen vorbereitet werden müssen.
c) Umfang und Lehrmethode der Liturgik
45 Es ist Aufgabe einer jeden Bischofskonferenz, in ihrer Studienordnung die Art und Weise
näher zu bestimmen, wie im Seminar die Liturgik gelehrt werden soll. Im Anhang dieser
Instruktion wird als Beispiel eine Aufstellung der Fragen vorgeführt, die zum Lehrstoff gehören.
Hier werden nur die allgemeinen Richtlinien ausgesprochen:
46 Vor allem ist es notwendig, dass den Alumnen die liturgischen Handlungen anschaulich
dargestellt werden sowohl nach ihren Texten als auch nach ihren Riten und Zeichen.
Die Gebetstexte, die in der Liturgie vorgetragen werden, müssen so erklärt werden, dass die
darin enthaltenen Schätze der Glaubenslehre und des geistlichen Lebens klar hervortreten. Dazu
genügt es meistens nicht, sie in der Landessprache zu lesen, sondern es müssen auch die
Originaltexte herangezogen und mit Hilfe der Heiligen Schrift und der Vätertradition erläutert
werden. Außerdem ist das literarische Genus der christlichen Euchologie und besonders der
Psalmen nicht leicht verständlich ohne eine gewisse literarische Bildung.
Sorgfältig soll der Professor auch die Allgemeinen Einführungen erläutern, die dem Missale und
dem Stundengebet vorangestellt sind, ebenso die Vorbemerkungen, die im Römischen Rituale
am Anfang eines jeden Titels zu lesen sind. In diesen Dokumenten wird nämlich sowohl die
theologische Lehre wie auch der pastorale und spirituelle Gehalt nicht nur der Riten, sondern
auch ihrer einzelnen Elemente dargelegt. Da ferner in diesen Vorlagen häufig mehrere
Vollzugsformen des gleichen Ritus angeboten werden, möge der Lehrer das Urteil der Alumnen
dahin bilden, dass sie später unter den verschiedenen rechtmäßig zur Wahl gestellten Formen je
nach der Lage auswählen können und verstehen, warum die Rubriken Ausdrücke gebrauchen
wie "herkömmlich" oder "sinnvoll" oder Dinge erwähnen, die "löblicherweise gemacht werden
können" (de more, pro opportunitate, laudabiliter fiunt).
47 Da heute ferner auf den historischen Teil der Liturgie großes Gewicht gelegt wird, (60) ist es
ratsam, dass in den Liturgikvorlesungen die Geschichte der Riten vorgeführt wird, damit ihr
Sinngehalt besser erfasst und die kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teile besser von
denen unterschieden werden können, "die sich im Laufe der Zeit ändern können oder sogar
müssen, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der
Liturgie weniger entspricht, oder wenn sie sich als weniger geeignet erwiesen haben". (61) Es soll
auch gezeigt werden, wie die Kirche ihr pastorales Vorgehen den verschiedensten Umständen
angepasst hat mit dem Blick auf die mannigfaltigen Sitten und Kulturen der Völker. Ganz
besonders kann aber aus den historischen Dokumenten über die Riten die
Sakramententheologie reichen Nutzen ziehen und größere Klarheit und Sicherheit erlangen.
48 Bei der historischen Beschreibung der Riten ist auch der Überlieferung der Ostkirchen
gebührende Aufmerksamkeit zu widmen: "In ihren Werten von ehrwürdigem Alter leuchtet ja eine
Überlieferung auf, die über die Kirchenväter bis zu den Aposteln zurück reicht. Sie bildet ein
Stück des von Gott geoffenbarten und ungeteilten Erbgutes der Gesamtkirche". (62) Auch
pastorale Gründe veranlassen heute viele, die östlichen Liturgien kennenzulernen.
49 Eine Hauptaufgabe wird es sein, dass neben der Behandlung der einzelnen liturgischen
Handlungen das Wesen der ganzen Liturgie selbst theologisch durchleuchtet wird im Sinne der
Nr. 5-11 der Konstitution über die heilige Liturgie; zu diesem Zwecke möge eine vertiefte
Erkenntnis des Pascha-Mysteriums Christi dargeboten werden, "aus dem alle Sakramente und
Sakramentalien ihre Kraft ableiten", (63) ferner der Heilsgeschichte, (64) der Gegenwart Christi in
der heiligen Liturgie; (65) auch soll der Begriff Zeichen untersucht werden, da die Liturgie
sichtbare Zeichen gebraucht, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen, (66) damit
durch sie in je eigener Weise die Heiligung des Menschen bewirkt wird. (67) Daraus soll klar
hervorgehen, wie die liturgische Versammlung die Kirche Gottes sichtbar macht als Volk Gottes,
das zu einer Einheit verbunden und gleichzeitig in verschiedene Dienste aufgegliedert ist. (68)
50 Für eine vertiefte theologische Behandlung der Liturgie und für die Lösung zahlreicher Fragen,
die sich den Seelsorgern bei der Gestaltung und Förderung der Liturgie stellen, sollen die
sicheren Ergebnisse der in unserer Zeit besonders gepflegten Humanwissenschaften
herangezogen werden, also der Anthropologie, der Soziologie, der Linguistik, der vergleichenden
Religionsgeschichte u. a., die in manchen Fällen einen klärenden Beitrag leisten können, freilich
immer unter Beachtung der Grenzen, die mit dem übernatürlichen Charakter der Liturgie
gegeben sind. Hier ist das Unterscheidungsvermögen der Alumnen zu schärfen, damit sie fähig
werden, die Bedeutung dieser Wissenschaften richtig einzuschätzen und zugleich alles zu
vermeiden, was zur Schwächung des übernatürlichen Charakters des katholischen Kultes führen
könnte.
Bei der Einbeziehung dieser Wissenschaften möge man sich an die Regel halten: "Bevor die
Anzahl der Lehrfächer vermehrt wird, sollen in die schon bestehenden Fächer neue
Fragestellungen und neue Gesichtspunkte in angemessener Weise eingebaut werden." (69)
d) Eigenschaften des Professors der Liturgik und Verhältnis der Liturgik zu
den anderen Lehrfächern
51 Damit das alles in der rechten Weise gelehrt wird, muss im Seminar ein eigener Professor
dasein, der für den Unterricht in der Liturgik ausgebildet wurde, womöglich an einem der Institute,
die für diesen Zweck besonders bestimmt sind; (70) er soll Theologie und Geschichte studiert
haben, mit der pastoralen Lage vertraut sein und ein feines Gefühl für das öffentliche Gebet der
Kirche haben. Er soll sich bewusst sein, dass seine Aufgabe nicht rein wissenschaftlicher und
technischer Natur, sondern mystagogisch ist, d. h., dass er die Alumnen in das liturgische Leben
und seine Spiritualität einzuführen hat.
52 In besonderer Weise mögen die Professoren der Heiligen Schrift bedenken, welch reichen
Schatz biblischer Lesungen die erneuerte Liturgie heute den Gläubigen vorlegt, ja wie sogar alle
liturgischen Handlungen und Zeichen ihre Sinndeutung aus der Heiligen Schrift erhalten. (71)
Daher ist den künftigen Priestern eine gründliche Kenntnis der Heiligen Bücher und der
Heilsgeschichte notwendig, und zwar nicht nur exegetisches Wissen, sondern "jenes innige und
lebendige Ergriffensein von der Heiligen Schrift, von dem die ehrwürdige Überlieferung östlicher
und westlicher Riten zeugt". (72)
53 Zum größeren Fortschritt im Studium der Liturgik trägt nicht wenig die Verbindung mit den
anderen theologischen Disziplinen bei, wie sie vom II. Vatikanischen Konzil empfohlen wird. (73)
So kann z. B. bei der Behandlung der Sakramente und ihrer Verwaltung eine enge
Zusammenarbeit zwischen dem Professor der Liturgik und den Professoren der Dogmatik, der
Moral, der Pastoral und des Kirchenrechtes stattfinden. Sie mögen sich darüber untereinander
besprechen, um eine fruchtbare Zusammenarbeit aller für das gleiche Ziel zu erreichen und die
Gefahr zu vermeiden, dass man öfters die gleichen Dinge wiederholt oder sich darin sogar
widerspricht.
54 Im Studienplan der Theologie wäre eine Verteilung und Abstimmung der Lehrstoffe
wünschenswert, nach der womöglich zur gleichen Zeit die liturgischen Fragen behandelt werden
und die theologischen Themen, die damit einen engeren Zusammenhang haben, dass z. B. mit
dem Traktat über die Kirche in der Liturgik gleichzeitig die theologischen Begriffe Gebet der
Kirche u. a. erklärt werden.
In manchen Seminarien ist es vielleicht von Vorteil, wenn derselbe Professor, und zwar derjenige
der Liturgik, die ganze Lehre von den Sakramenten entwickelt, vorausgesetzt, dass er sowohl in
der Sakramententheologie wie in der Liturgik gut ausgebildet ist.
55 Man muss auch darauf achten, dass in der Liturgik diejenigen Elemente und Gesichtspunkte
hervorgehoben werden, die zu jener theologischen Synthese beitragen können, die man nach
der Grundordnung Nr. 63 vom gesamten theologischen Studiengang erwartet und die ganz
besonders in der letzten Periode der theologischen Ausbildung erarbeitet werden muss.
e) Kirchenmusik und kirchliche Kunst
56 Wegen der Bedeutung der Kirchenmusik bei den liturgischen Feiern müssen die Alumnen von
sachkundigen Kräften jene vor allem auch praktische Ausbildung erhalten, die für ihren künftigen
Dienst als Vorsteher und Leiter von Gemeinden notwendig ist. Dabei sind nicht nur die
natürlichen Anlagen der einzelnen zu pflegen, sondern auch jene neuen Medien einzusetzen, die
heute in den Musikschulen allgemein in Gebrauch sind, um einen besseren Fortschritt zu
erzielen. Dabei ist sehr darauf zu achten, dass die Alumnen nicht nur in der Vokal- und
Instrumentalmusik unterrichtet werden, sondern dass auch ihr Geist und Gemüt so gebildet wird,
dass sie die großen Musikwerke der vergangenen Jahrhunderte kennen und schätzen lernen und
dass sie imstande sind, aus den modernen Versuchen und Angeboten das auszuwählen, was
gesund und liturgiegerecht ist. (74)
57 "Während ihrer philosophischen und theologischen Studien sollen die Alumnen auch über
Geschichte und Entwicklung der kirchlichen Kunst unterrichtet werden wie auch über die
gesunden Grundsätze, auf die sich die Werke der sakralen Kunst stützen müssen. So sollen sie
die ehrwürdigen Denkmäler der Kirche bewahren und schätzen lernen und den Künstlern bei der
Schaffung ihrer Werke passende Ratschläge erteilen können." (75) Gerade die Archäologie des
christlichen Altertums leistet einen wichtigen Beitrag zur Veranschaulichung des liturgischen
Lebens und des Glaubens der Urkirche.
58 Von besonderer Notwendigkeit ist eine Ausbildung der Alumnen in der Kunst, zu sprechen und
sich durch Zeichen und Handlungen auszudrücken, sowie im Gebrauch der
Kommunikationsmedien. Bei der liturgischen Feier ist es ja von größter Bedeutung, dass die
Gläubigen nicht nur das verstehen, was der Priester spricht oder rezitiert, sei es, dass er eine
Homilie hält oder Gebetstexte vorträgt, sondern auch das, was er mit Gesten und Handlungen
ausdrückt. Diese Ausbildung ist in der erneuerten Liturgie so wichtig, dass sie eine besondere
Sorgfalt verdient.
f) Die praktische pastorale Einführung in den liturgischen Dienst
59 Die praktische pastorale Einführung der Alumnen in den liturgischen Dienst, die während des
gesamten Studiums auf geeignete Weise und bei entsprechender Gelegenheit zu leisten ist, (76)
erreicht ihren Höhepunkt im letzten Jahr der Ausbildung; in ihm sollen die künftigen Priester,
nachdem sie aus dem liturgischen Leben des Seminars wie aus einer Quelle den echten
christlichen Geist in sich aufgenommen haben, eine genauere Vorbereitung erhalten, die auf die
verschiedenen Umstände abgestimmt ist, in denen sie ihr priesterliches Amt ausüben werden. In
diesem Ausbildungspraktikum ist nachdrücklich auf die pastoralen Vorschriften und Mahnungen
hinzuweisen, welche die Bischöfe über die Vorbereitung und Verwaltung der Sakramente
herausgegeben haben. Über die Gestaltung dieses Praktikums sollen sich die Professoren des
Seminars mit der Liturgischen Kommission der Diözese oder der Region beraten.
Diese Anpassung an die örtlichen Verhältnisse und Vorschriften verlangt von den Alumnen
Kenntnis und Hochschätzung der verschiedenen Formen der Volksfrömmigkeit, die von der
Autorität der Kirche empfohlen sind. (77)
g) Gründlichere Ausbildung einiger Alumnen in der Liturgiewissenschaft
60 Um für den Unterricht in der Liturgik und die Leitung der Liturgischen Kommissionen
sachkundige Priester zur Verfügung zu haben, sollen die Diözesen geeignete Kandidaten für
diese Aufgaben gründlich ausbilden lassen. Die vom Bischof dazu bestimmten Priester sollen,
nachdem sie ihre allgemeine Ausbildung im Seminar abgeschlossen und eine bestimmte Zeit die
praktische Seelsorge ausgeübt haben, an eines der besonderen Institute gesandt werden, die
vom Heiligen Stuhl oder den Bischofskonferenzen errichtet worden sind. (78) Besonders
dringend ist das für jene Orte, wo nach dem Urteil der zuständigen kirchlichen Autorität eine
größere liturgische Umstellung erforderlich ist.
h) Die liturgische Fortbildung der Priester nach dem Studium
61 In die Ausbildung der Priester, die nach Abschluss des Studiums gemäß Weisung des II.
Vatikanischen Konzils weitergeführt und vervollkommnet werden soll, (79) soll auch die Liturgie
einbezogen werden. Das ist deshalb wichtig, weil während der Ausbildung im Seminar nicht alle
Inhalte aus dem reichen Schatz der Liturgie entfaltet werden konnten. Dazu drängen auch die
besonderen Umstände unserer Zeit. Die gesellschaftlichen Sitten der Menschheit unterliegen
einem so raschen Wandel, dass während der priesterlichen Ausbildung nicht vorhersehbar ist,
welche neuen Schwierigkeiten sich in der Seelsorge ergeben werden und welche theologischen
Diskussionsthemen daraus entstehen werden. Nicht zu übersehen sind auch jene Probleme der
Tagespolemik, die durch Zeitungen, Tagungen und Massenmedien weiteste Verbreitung finden
und die auch auf dem Gebiete der Liturgie Schwierigkeiten aufwerfen, die von den Priestern
gelöst werden müssen, weil sie in ihrer Tätigkeit täglich darauf stoßen.
Schluss
62 Aus der erneuerten Liturgie entspringen von Tag zu Tag reichere Früchte. Das ist nicht
verwunderlich; denn die Liturgie regt die Gläubigen mächtig an, in ihrem Leben das Mysterium
Christi und das wahre Wesen der Kirche auszudrücken und kundzutun. Mehr als die Gläubigen
müssen die Priester und die Alumnen des Seminars diese segensreiche Entwicklung erkennen,
weil sie in der Liturgie einer tieferen Erfassung des Priestertums und seiner Anforderungen
innewerden; sie werden nämlich eingeladen, nachzuahmen, was sie vollziehen. Auf diese Weise
bringt die ständige Erforschung und Ausübung der Liturgie den künftigen Priestern unaufhörlich
das Ziel zum Bewusstsein, auf das alle apostolischen Anstrengungen hinstreben, und trägt dazu
bei, dass ihre ganzen Bemühungen im Studium, in der Seelsorge und im geistlichen Leben von
Tag zu Tag weiter ausreifen und sich zu einer tieferen Einheit zusammenschließen.
Rom, am Pfingstfest, 3. Juni 1979.
Gabriel M. Card. Garrone
Präfekt
Antonius M. Javierre Ortas
Sekretär
Anhang
Verzeichnis der beim Liturgiestudium zu behandelnden Fragen
Dringlichkeit eines vertieften Liturgiestudiums heute
1 Nach Weisung der Konstitution über die heilige Liturgie "ist das Lehrfach Liturgiewissenschaft in
den Seminarien und Studienhäusern der Orden zu den notwendigen und wichtigeren Fächern
und an den theologischen Fakultäten zu den Hauptfächern zu rechnen. Es ist sowohl unter
theologischem und historischem wie auch unter geistlichem, seelsorglichem und rechtlichem
Gesichtspunkt zu behandeln". (1)
Um den heutigen Bedürfnissen zu entsprechen, ist das Lehrfach Liturgiewissenschaft auf
folgende Weise zu behandeln:
a) Die vom II. Vatikanischen Konzil begonnene und jetzt glücklich durchgeführte Liturgiereform ist
im Lichte der liturgischen Überlieferung zu verstehen, und zwar nicht nur der westlichen Tradition,
sondern auch der Tradition der Ostkirchen. (2)
b) Da das Vatikanische Konzil eine Anpassung der Liturgie an den Charakter und die
Überlieferung der einzelnen Völker wünscht, (3) ist eine umfassendere und gründlichere
historische und theologische Untersuchung erforderlich, damit nicht die Grundzüge des echten
und authentischen liturgischen Geistes verletzt werden.
c) Im ökumenischen Dialog ergeben sich aus der Liturgie eine Anzahl schwieriger Fragen sowohl
über die Lehre vom Messopfer, von der Priesterweihe und den anderen Sakramenten wie auch
über die pastorale Praxis, die im Ökumenischen Direktorium und den anderen Dokumenten des
Heiligen Stuhles beschrieben ist.
d) Schließlich und hauptsächlich: Da das Gesetz des Betens das Gesetz des Glaubens
begründet, ist die liturgische Tradition so zu erforschen, dass sie in jene theoretischen und
praktischen Fragen über das Christusgeheimnis, die Kirche und die Sakramente Licht bringt,
Fragen, die heute so lebhaft diskutiert werden. Ja die Liturgie vermag sogar, da sie im Gebet den
Quellgrund des christlichen Mysteriums aufschließt, das geistliche Leben der Alumnen zu nähren
und die Einheit unter den verschiedenen theologischen Disziplinen zu fördern.
Sinn dieser Aufstellung
2 Der hier aufgestellte Themenkatalog beabsichtigt nicht, unveränderliche Grundzüge des
liturgiewissenschaftlichen Kurses festzulegen, wo doch dieser im Gegenteil seinen Stoff ordnen
muss, wie es die Umstände verlangen.
Da nach Maßgabe der Grundordnung für die Ausbildung der Priester am Anfang des
Studienganges eine Einführung in das Christusmysterium und die Heilsgeschichte steht, "damit
die Alumnen den Sinn, den Aufbau und das apostolische Ziel der kirchlichen Studien zu erkennen
vermögen, zugleich aber auch eine Hilfe erhalten, ihren Glauben zu fundieren und ihre Berufung
zum Priestertum tiefer zu erfassen", (4) kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn gleichzeitig
eine geeignete Einführung in die Liturgie erfolgt, die entweder einen Teil des Grundkurses bildet
oder gleichsam als eigenes Fach am Anfang des Studienganges gelehrt wird: Es möge der Ort
der Liturgie in der Heilsökonomie, im Leben der Kirche und im geistlichen Leben eines jeden
Christen dargelegt werden, Auch eine kurze Einführung in die Heilige Messe und die großen
Horen des Stundengebetes wird den Alumnen in diesem Anfangsstadium von großem Nutzen
sein.
3 Auch deswegen kann die Anordnung des hier aufgeführten Stoffes sinnvoll geändert werden,
um besser mit anderen Disziplinen und dem Leben des Seminars selbst in Einklang gebracht zu
werden. So wird z. B. das genauere Studium des ersten Kapitels der Konstitution über die heilige
Liturgie mit größerem Nutzen von den Alumnen in Angriff genommen, die schon die ersten
Elemente der Theologie in sich aufgenommen haben. Ebenso wird es zeitweilig nützlich sein,
dann vom liturgischen Jahr und seinen verschiedenen Zeiten zu handeln, wenn sie gerade
gefeiert werden. Desgleichen kann das Studium der Sakramentenliturgie sinnvoll mit dem
Studium der dazugehörenden Theologie verbunden werden.
4 Der gesamte Stoff, der in dieser Aufstellung vorgelegt wird, wird nicht mit der Absicht
angegeben, als ob der Professor in seinen Vorlesungen ihn ganz behandeln müsste. Er möge
eine Themenauswahl vornehmen, die geeignet ist, den Alumnen eine Wesensschau der
gesamten Liturgie, wenigstens in ihren Hauptzügen, zu vermitteln, wobei solche Lücken zu
vermeiden sind, die für die Vorbereitung der künftigen Priester von Nachteil wären. Einzelne
Themen, die etwa in den Vorlesungen nicht Platz gefunden haben, mögen den Alumnen
angegeben werden, damit sie diese in persönlichem Studium oder in kleineren Zirkeln genau
studieren nach jener Methode, die in anderen Fächern bereits beste Ergebnisse gezeitigt hat.
5 Der Professor der Liturgik möge es als seine Hauptaufgabe ansehen, die Alumnen zum
Studium der liturgischen Texte selbst anzuleiten, die sie verstanden haben müssen, um bei der
liturgischen Feier das Volk zu bewusster und aktiver Teilnahme am Christusmysterium
anzuleiten.
6 Wenn die Heranziehung und Erforschung von alten Quellen empfohlen wird, was im
vorliegenden Verzeichnis öfters geschieht, ist das als ideales Studienziel anzusehen, das freilich
nur im Rahmen der Möglichkeiten der einzelnen Seminarien verwirklicht werden kann.
Verbindung dieser Disziplin mit anderen theologischen Lehrfächern
7 Sorgfältig möge darauf geachtet werden, dass die Liturgik auf zweckmäßige Weise mit anderen
theologischen Lehrfächern verbunden wird, wie in der Instruktion Nr. 53-57 ausgeführt wird. Es
gibt ferner viele benachbarte Probleme, vor allem in der Lehre und Verwaltung der Sakramente,
die entweder vom Lehrer der Liturgik oder von anderen behandelt werden können; deshalb sind
Lücken oder unnütze Wiederholungen zu vermeiden. Diese Fragen sollen vielmehr Anlass zu
interdisziplinärer Zusammenarbeit sein, um mit größerem Nutzen die liturgische, dogmatisch~,
kirchenrechtliche, historische und pastorale Thematik derselben Frage gleichzeitig zu behandeln.
I. Teil: Grundbegriffe und Allgemeine Richtlinien
Artikel I: Das Wesen der heiligen Liturgie und ihre Bedeutung im Leben der
Kirche
8 Es kann von Nutzen sein, eine einleitende Betrachtung über den Kult unter anthropologischem
und psychologischem Gesichtspunkt voranzustellen; denn er rührt an die innerste Natur des
menschlichen Geistes und findet sich auch, wenngleich in entstellter Form, bei den sog.
"säkularisierten" Gesellschaften.
9 Die christliche Liturgie ergänzt und überbietet bei weitem diesen Begriff "Kult"; das wird klar,
wenn man die Lehre der Konstitution über die heilige Liturgie Nr. 5-13 darlegt und mit einem
Kommentar versieht. Erklärt werden müssen folgende Punkte:
a) die Natur der Liturgie: "Mit Recht gilt sie als Vollzug des Priesteramtes Christi; durch
sinnenfällige Zeichen wird in ihr die Heiligung des Menschen ausgedrückt und in je eigener Weise
bewirkt und vom mystischen Leib Christi, d. h. vom Haupt und den Gliedern, der gesamte
öffentliche Kult vollzogen"; (5)
b) das Pascha-Mysterium Christi, das sein Leiden, seine Auferstehung von den Toten und seine
Himmelfahrt umfasst und von der Kirche in der Liturgie gefeiert wird; (6) "aus ihm leiten alle
Sakramente und Sakramentalien ihre Kraft ab"; (7)
c) der Ort, den die Liturgie in der Heilsökonomie einnimmt; "die göttlichen Machterweise am Volk
des Alten Bundes waren das Vorspiel" (8) für das Heilswerk Christi, weil "ihnen alles als Zeichen
geschah"; (9) das Werk Christi aber hat sich einmal erfüllt als er, geboren von einer Frau, geboren
unter der Ordnung des Gesetzes, unter Pontius Pilatus gelitten hat und am dritten Tage
auferstanden ist; die Kirche wird bis zur Vollendung der Welt das Evangelium verkünden, die
Eucharistie feiern und die anderen Sakramente spenden, wobei sie die Gegenwart Christi vor
allem in der heiligen Liturgie verwirklicht erkennt; (10) in der irdischen Liturgie wiederum wird die
himmlische vorausverkostet, (11) in der Gott alles in allem sein wird.
Weiter muss dargelegt werden:
d) dass die Liturgie sich sinnenfälliger heiliger Zeichen bedient, um die unsichtbaren göttlichen
Dinge zu bezeichnen, und dass durch sie auf je eigene Weise die Heiligung des Menschen
bewirkt wird; (12)
e) dass die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Christi eine doppelte Bewegung, umfasst: die
eine von Gott zu den Menschen, damit ihre Heiligung bewirkt wird; die andere von den Menschen
zu Gott, damit ihm die Anbetung im Geist und in der Wahrheit erwiesen wird; (13)
f) dass die Liturgie, wenn sie auch nicht das gesamte Wirken der Kirche umfasst, doch der Gipfel
ist, auf den das Wirken der Kirche hinzielt, und zugleich die Quelle, aus der ihre ganze Kraft
hervorströmt. Das alles soll im Sinne der Konstitution (14) weiter ausgeführt werden.
Artikel II: Die Natur der Liturgie als einer hierarchischen und
gemeinschaftlichen Handlung und die liturgische Gesetzgebung
10 Nach Maßgabe der Nr. 26-32 und 41-42 der Konstitution sollen die Grundsätze über die
liturgische Versammlung dargelegt werden, nämlich über das heilige Volk, zusammengerufen
und geordnet unter seinem Bischof (oder einem Priester an seiner Stelle); diese Gedanken
lassen sich gut erläutern durch die Lehre der Heiligen Schrift, durch Beispiele aus der Urkirche
und Texte der Kirchenväter. Man möge außerdem überlegen, unter welchen Bedingungen eine
gleichsam private Feier der Liturgie Rechtens ist.
11 Die Verschiedenheit der Glieder und Dienste, wie sie die liturgische Versammlung verlangt, ist
besonders hervorzuheben und die jeweilige Rolle des Zelebranten, der Diener, der Sängerschola
und des Volkes näher zu beschreiben. Die Rolle der Gläubigen und ihre aktive Teilnahme soll im
Sinne des II. Vatikanischen Konzils erklärt und zugleich der Unterschied aufgezeigt werden
zwischen dem allgemeinen Priestertum der Getauften und dem Amtspriestertum, kraft dessen
der Priester der liturgischen Versammlung vorsteht "in persona Christi".(15)
12 Die Vorrangstellung des Bischofs möge dargelegt werden im Sinne der Dogmatischen
Konstitution über die Kirche.
13 Eine kurze historische Darlegung wird zeigen, dass die liturgische Gesetzgebung immer zur
Aufgabe der Hierarchie gehörte und ihr aufgrund göttlichen Rechtes zusteht; verschiedenartig
aber war im Laufe der Zeit die Ausübung dieses Rechts.
Es möge die heutige Handhabung nach dem Beschluss des II. Vatikanischen Konzils laut Nr. (22)
der Konstitution über die heilige Liturgie beschrieben werden d.h. die Rolle des Heiligen Stuhles,
der Bischofskonferenzen und des Ortsbischofs.
14 Aus der historischen Darstellung lässt sich auch klarmachen, warum die Kirche allmählich,
und das schon seit dem Altertum, in der Liturgie den Gebrauch von improvisierten oder
Stegreifgebeten verboten hat und auch jetzt für die Möglichkeiten des freien Formulierens, des
Abwechselns und Experimentierens strenge Grenzen gezogen hat.
Artikel III: Der belehrende und seelsorgliche Charakter der Liturgie
15 "In der Liturgie spricht Gott zu seinem Volk; in ihr verkündet Christus noch immer die Frohe
Botschaft. Das Volk aber antwortet Gott mit Gesang und Gebet". (16) Die erste Stelle in der
Liturgie wird also der Heiligen Schrift, d. h. dem Worte Gottes eingeräumt, sei es, dass es
vorgelesen und von allen angehört, sei es, dass es von der Versammlung gesungen wird.
Ausführlich wird der Professor vom Gebrauch der Heiligen Schrift handeln, von den Lesungen
wie auch von den Gesängen, die aus ihr entnommen sind. Er versäume auch nicht, die
nichtblischen Lesungen und die von der Kirche verfassten Gesänge zu erwähnen. Er gebe
Richtlinien für den Wortgottesdienst, die Homilie und die Katechese und zeige die große
Bedeutung der Heiligen Schrift für das Verständnis der liturgischen Zeichen, Handlungen und
Gebete. (17)
16 Mit Nachdruck soll auf die dem kirchlichen Gesang innewohnende eigene Kraft hingewiesen
werden und auf den Dienst, den er in der Liturgie leistet. Dabei sind die verschiedenen Arten des
Gesangs zu unterscheiden: die Psalmodie, in der die Psalmen und biblischen Gesänge
vorgetragen werden; der Hymnengesang; die Doxologien (Lobpreisungen) und Akklamationen
(Rufe) usw. Der Dialog zwischen dem zelebrierenden Priester und der Versammlung der
Gläubigen soll an Beispielen erklärt werden.
17 Auch das Gebet und seine verschiedenen Arten sollen erläutert werden: so die Gebete des
Priesters (z. B. Bitten, Danksagungen, Segnungen, Beschwörungen, hinweisende Formeln,
persönliche Gebete) und die Gebete des Volkes (z.B. das Gebet des Herrn, das Gebet in der
Stille, die Litaneien).
18 Womöglich soll auch die Geschichte des kirchlichen Gesanges von seinen Anfängen und
seiner Entwicklung in der frühen Kirche an behandelt werden; ebenso der besondere Charakter
des Gregorianischen Chorals sowie andere Arten des Gesangs, die sich in der Tradition bewährt
haben. Schließlich sollen auch die Richtlinien ausgelegt werden, die in der Instruktion der
Ritenkongregation über die sakrale Musik in der Liturgie vom 5. März 1967 enthalten sind.
19 Ferner sei die Rede von der liturgischen Sprache. In einem kurzen geschichtlichen Überblick
mögen die Formeln des Ostens und Westens vorgeführt werden. Wenn es dem Professor
möglich ist, möge er aufzeigen, wie die Übersetzung der heiligen Bücher, vor allem aus dem
Griechischen ins Lateinische, das christliche Latein begründet hat und welche Grundsätze bei
der Übersetzung in die heutigen Landessprachen zu beachten sind.
20 Da die heilige Liturgie nicht nur Worte gebraucht, sondern auch Zeichen, die "von Christus und
der Kirche ausgewählt worden sind, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen", (18)
wird in den Vorlesungen auch zu sprechen sein einerseits von den Gesten und der Körperhaltung
beim liturgischen Gebet, anderseits von den materiellen Dingen, deren sich der liturgische Kult
bedient. Für die Gesten und die Körperhaltung, ihre symbolische Bedeutung und suggestive Kraft
mögen Belege aus der Heiligen Schrift und den Werken der Kirchenväter herangezogen werden;
diese Behandlung der Zeichen soll nicht zu abstrakt werden, sondern den konkreten liturgischen
Vollzug ins Auge fassen. Im einzelnen ist, wenn auch kurz, vor allem die biblische Bedeutung der
natürlichen Elemente zu behandeln, die in der Liturgie Verwendung finden, wie Licht, Wasser,
Brot, Wein, Öl, Weihrauch usw., besonders derjenigen Dinge, die sakramentale Zeichen sind.
21 Da es in der heutigen Zeit Tendenzen gibt, den liturgischen Kult zu "entsakralisieren ", d. h.
seines sakralen Charakters zu entkleiden, und die irrige Meinung vertreten wird, es seien keine
geweihten Dinge, Gewänder und Geräte zu verwenden, sondern an deren Stelle solche des
gewöhnlichen alltäglichen Gebrauchs, müssen solche Ansichten widerlegt werden, da sie den
wahren Charakter der heiligen Liturgie zerstören. (19)
22 Eine theologische Erklärung erfordern auch die Orte, die dem Kult geweiht sind, und ihre
zeichenhafte Bedeutung; der Ritus der Weihe einer Kirche soll näher erklärt werden, ebenso die
Funktionen des Altars, des Ortes für die Aufbewahrung der Eucharistie, des Priestersitzes, des
Ambo und der Taufkapelle.
23 Es soll darauf geachtet werden, dass die Alumnen auf der Grundlage ihres Wissens von
anderen Lehrfächern her die Eigenart der Geschichte und der Gesetze der kirchlichen Kunst
erkennen lernen. Auch über die christliche Ikonographie sollen sie Bescheid wissen, ferner über
die Gesetze, an die sich die heutige Kunst halten muss, um dem christlichen Volk nützlich zu
sein.
24 An all diesen Themen wird der lehrhafte Charakter der Liturgie offenbar; wenn sie auch in
erster Linie Anbetung der göttlichen Majestät ist, leistet sie doch auch einen großen Beitrag zur
religiösen Unterweisung des gläubigen Volkes. (20) So kann die Berechtigung des Satzes
aufgezeigt werden: Das Gesetz des Betens begründet das Gesetz des Glaubens. Gleichzeitig
werden Kriterien geboten, um zu unterscheiden zwischen dem, was die Kirche in der Liturgie den
Gläubigen als Glaubenswahrheit vorlegt, und anderen Inhalten, für die das kirchliche Lehramt
seine Autorität nicht einsetzt.
25 Um bei diesen Fragen die Schwierigkeiten des heutigen Menschen nicht zu übersehen und
den Seelsorgern geeignete Wege für ihre Lösung anzubieten, möge man die Ergebnisse der
Humanwissenschaften zu Rate ziehen, etwa der Psychologie und der Soziologie, in dem Sinne,
wie es in Nr. 50 der Instruktion dargelegt ist.
Artikel IV: Grundzüge der Geschichte der Liturgie
26 Bei der systematischen Behandlung der einzelnen liturgischen Handlungen und Sakramente
ist auch die Geschichte eines jeden Ritus hervorzuheben zum besseren Verständnis des
heutigen Vollzugs wie auch zur Aufhellung und Stützung der Sakramententheologie.
Damit jedoch die Einzelheiten im Verlauf der Vorlesungen klarer hervortreten, ist es in der Regel
zweckdienlich, in Kürze einige Grundzüge der Etappen und Perioden der ganzen
Liturgiegeschichte vorauszuschicken und auf die gegenseitigen Zusammenhänge zwischen
Liturgie und christlicher Frömmigkeit hinzuweisen.
Zuerst soll, wenn möglich, eine Beschreibung des jüdischen Gebetes gegeben werden, wie es
zur Zeit Christi vor allem in der Synagoge, in den Privathäusern und bei der Paschafeier gepflegt
wurde, damit sowohl die Ähnlichkeit wie auch die Neuheit des christlichen Gebetes klarer
hervortrete. Dann folge eine Beschreibung der liturgischen Versammlung im Zeitalter der
Apostel. Es wäre zu wünschen, dass den Alumnen der Zugang zu den liturgischen Quellen der
ersten Jahrhunderte erschlossen wird (z. B. zur Didache, zu Clemens von Rom, Justinus,
Irenäus, Tertullian, Hippolyt von Rom, Cyprian, zur Didaskalie und den Apostolischen
Konstitutionen, zum Pilgerbericht der Ätheria), zu ausgewählten Texten aus frühchristlichen
Anaphoren und zu den Katechesen der Väter.
27 Da sich die Liturgien der verschiedenen Kirchen allmählich entfaltet und in geschriebenen
Gesetzen und Texten einen Ausdruck gefunden haben, ist es von Nutzen, die liturgischen
Familien des Ostens und Westens zu beschreiben und in Kürze ihren Ursprung, ihre Geschichte
und ihre charakteristischen Merkmale aufzuzeigen; das ist dort besonders wichtig, wo sich viele
Gläubige aus östlichen Kirchen befinden.
Es empfiehlt sich auch, auf die Ähnlichkeit und Verwandtschaft zwischen den verschiedenen
Riten hinzuweisen; bei der Erklärung der einzelnen Handlungen und besonders der Sakramente
möge man auch den Texten und Riten der verschiedenen Liturgien einen Platz einräumen, um
den reichen Lehrgehalt und die Impulse für die Frömmigkeit auszuschöpfen.
28 Die Bemühungen des Konzils von Trient um die Beseitigung von Missbräuchen und die
Förderung der Einheit in der Liturgie sollen gewürdigt werden. Die Dekrete dieses Konzils über
die Liturgie sollen durchgenommen und ihre Auswirkungen gezeigt werden, vor allem wie die
römischen Päpste die liturgischen Bücher verbessert und sie in einer Form verbreitet haben, dass
sie bis in unsere Zeit hinein im Gebrauch geblieben sind. Außerdem soll kurz auf die Fortschritte
hingewiesen werden, welche die Liturgie trotz großer Schwierigkeiten im 17.-19. Jahrhundert, vor
allem dank der historischen Forschung, gemacht hat: in der Verehrung der heiligen Eucharistie,
in der treuen Befolgung der Riten, in den pastoralen Bestrebungen in verschiedenen Ländern mit
dem Ziel, das Verständnis der Liturgie und ihre Mitfeier durch die Gläubigen zu fördern. Das alles
hat den Weg für die liturgische Erneuerung bereitet, die in unserem Jahrhundert durch Pius X.
begonnen und vom II. Vatikanischen Konzil in breiter Front vorangetragen wurde.
29 Für ein besseres Verständnis der heutigen Liturgiereform ist es sehr nützlich, den Hörern die
ganze Reihe der Dokumente vorzuführen, durch die sie in Gang gebracht und schrittweise
verwirklicht worden ist.
II. Teil: Die Messe und die Verehrung der Eucharistie
Artikel I: Grundbegriffe von der Messe
30 Vor allem werden die Texte des Neuen Testamentes über die Einsetzung der Eucharistie
erläutert und mit jüdischen Texten über das tägliche Gebet und das Paschamahl und auch mit
anderen Zeugnissen verglichen, in denen sich die eucharistische Feier angedeutet findet.
31 Kurz möge die Geschichte der Messe umrissen werden, um jene Elemente herauszuarbeiten,
die allen Messliturgien gemeinsam sind; diese lassen sich dann auch in der heutigen Messfeier
unterscheiden und dem Volk klarmachen. Wünschenswert wäre es, dass die Urtexte von den
Alumnen nach Möglichkeit gelesen werden könnten, wie sie in den Werken der Kirchenväter oder
in den älteren Liturgien zu finden sind und heute in vielen Anthologien zusammengestellt
vorliegen. Besonders in Gegenden, wo sich Gläubige östlicher Riten aufhalten, sollen die
Alumnen einen Begriff von der Messe dieser Riten erhalten, vor allem im Blick auf ihren
spirituellen Gehalt.
32 Es mögen die verschiedenen Arten der Messfeier beschrieben werden: die Messe mit Statio,
die Gemeinschaftsmesse mit dem Volk, die Messe ohne Volk. Die Rolle des Priesters, der
Konzelebranten, der Diener, der Schola und der Gläubigen möge nach der Allgemeinen
Einführung in das Römische Missale vom Jahre 1970 beschrieben werden.
33 Ausführlicher und mit besonderer Begründung soll die Konzelebration und ihre heutige
Regelung nach östlicher und westlicher Tradition dargestellt werden.
34 Im Sinne der Allgemeinen Einführung in das Missale Kap. 5-6 mögen die Voraussetzungen für
die Messfeier behandelt werden, wie sie nicht nur durch Tradition und Gesetzgebung, sondern
auch durch die Denkweise und die leib-seelische Natur des Menschen gefordert sind: sakrale
Gebäude und der Altar mit seiner Ausstattung, heilige Gefäße, liturgische Kleidung der Priester
und Diener und ähnliches.
Artikel II: Hinweise für die Erklärung der einzelnen Teile und Riten der Messe
35 Vor allem muss der Professor die beiden Hauptbestandteile der Messe klar hervorheben:
Wortgottesdienst und Eucharistiefeier, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie einen
einzigen Kultakt ausmachen. (21)
36 Eine ausführlichere Beschreibung der einzelnen Riten, die jedem seine eigene Bedeutung
beimisst, soll klar voneinander abheben: die verschiedenen Eingangsriten, den Verlauf der
Lesungen im Wortgottesdienst bis hin zum Evangelium, zur Homilie und zum Allgemeinen Gebet,
die Bedeutung der Gabenbereitung, die Eigenart und Gliederung des eucharistischen
Hochgebetes, die Vorbereitungsriten für die Kommunion und die Schlussriten.
Im Rahmen des Möglichen sollen die einzelnen Riten auch in ihrer geschichtlichen Entwicklung
und im Vergleich mit den Riten anderer Liturgien dargestellt werden.
37 Nach der gleichen Methode möge auch Sinn und Anordnung der übrigen Teile des
eucharistischen Hochgebetes erklärt und veranschaulicht werden. (22)
38. Die Kommunion unter beiden Gestalten möge unter historischem, theologischem und
pastoralem Gesichtspunkt behandelt werden.
39 Im Anschluss an die Instruktion über die Feier und Verehrung des Geheimnisses der
Eucharistie vom 25. Mai 1967 möge gezeigt werden, wie man die Gläubigen dazu anleiten kann,
mit größerem geistlichem Gewinn die Messe mitzufeiern und zu erfassen, wie die Eucharistie den
Mittelpunkt der ganzen sakramentalen Ordnung bildet.
40 Bei der Erklärung des Wortgottesdienstes möge der Professor auch auf jene
Wortgottesdienste hinweisen, die in der Konstitution über die heilige Liturgie Nr. 35,4 empfohlen
werden. (23)
Artikel III: Die Verehrung der Eucharistie außerhalb der Messe
41 Die Verehrung der Eucharistie außerhalb der Messe hat im Lauf der Zeit einen großen
Umfang angenommen; daher achte man darauf, dass diese Ausweitungen in engem
Zusammenhang mit dem heiligen Messopfer gesehen und begründet werden im Sinn der
genannten Instruktion vom 25. Mai 1967; man erkläre dabei auch den am 21. Juni 1973
veröffentlichten Teil des Römischen Rituale: "Die heilige Kommunion und die Verehrung der
heiligen Eucharistie außerhalb der heiligen Messe". Zu behandeln sind auch die eucharistische
Kommunion außerhalb der Messe und die Aufbewahrung der Eucharistie, ihr theologisches und
pastorales Fundament und die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.
Dann wird man noch über die eucharistischen Andachten und ihre Formen sprechen, wie
Prozessionen, Aussetzung des Allerheiligsten, eucharistische Kongresse, die in den genannten
Dokumenten empfohlen und so geregelt werden, dass sie von der Messe her bestimmt werden
und die Gläubigen zur Mitfeier des Messopfers und zur Kommunion hinführen.
III. Teil: Die übrigen Sakramente und die Sakramentalien
42 Die Erklärung des neuen Pontifikale und des neuen Rituale wird sich vor allem an die Texte
selbst und die jeweiligen Vorbemerkungen halten und ihren Lehrgehalt erschließen; als Hilfe für
das Verständnis der Riten bietet sich auch ihre Geschichte an. Das Studium der Einzelthemen
soll durch eine pastorale Betrachtung abgeschlossen werden, um die Priesterkandidaten für die
Ausübung ihres künftigen heiligen Dienstes vorzubereiten.
Artikel I: Die Eingliederung in das christliche Leben
43 Die Eingliederung und Einführung in das christliche Leben, nämlich der Ritus des
Katechumenats, die Sakramente der Taufe und der Firmung und die Erstkommunion, muss mit
großer Sorgfalt behandelt werden, weil sie die Grundlage für die religiöse Unterweisung der
Kinder bildet, ja weil auch eine große Zahl Erwachsener auf der ganzen Welt den gleichen Weg
der Initiation durchläuft.
44 Wünschenswert ist daher eine Einführung in die Geschichte der Taufliturgie und der Liturgie
des Katechumenats, um im Ordo der Erwachsenentaufe die einzelnen Stufen und Schritte
einsichtig zu machen. Für die Taufriten selbst finden sich gute Erklärungshilfen in der Liturgie der
österlichen Bußzeit, den Texten der Chrisam-Messe und in den Texten der Osternacht und
Osteroktav.
45 Die Hörer sollen womöglich angeregt und angeleitet werden, die Taufkatechesen der
Kirchenväter zu lesen, die heute in guten Ausgaben in der Originalsprache und in den
Landessprachen leicht zugänglich sind.
46 Es ist nützlich, kurz auf die Feiern zum Gedächtnis an die Taufe hinzuweisen, wie sie früher
üblich waren oder neuerdings abgehalten werden, und bei dieser Gelegenheit eine sorgfältige
pastorale Unterweisung über ihre Bedeutung und den Nutzen zu geben, der aus solchen
Gedächtnisfeiern (z. B. dem sonntäglichen Taufgedächtnis) für das geistliche Leben der Pfarrei
und der Gläubigen mit Fug und Recht erwartet wird.
47 Mit den gleichen Hilfsmitteln und nach derselben Methode möge der Ritus der Firmung nach
der Weisung der Apostolischen Konstitution Pauls VI. Divinae consortium vom 15. August 1971
erklärt werden; es kommt darauf an, die besondere Kraft dieses Sakramentes und zugleich seine
Verbindung mit der Taufe zu zeigen. Der Professor der Liturgik oder derjenige der
Pastoraltheologie soll auch besonders auf die pastoralen Anregungen für die Vorbereitung und
die fruchtbare Feier der Firmung aufmerksam machen, wie auch auf die Anordnungen, die auf
diesem Gebiet von der Bischofskonferenz oder dem Ortsordinarius erlassen worden sind.
48 Ein kurzes Wort gebührt auch der Eucharistie als der Krone aller Eingliederungssakramente
und der Zulassung der Kinder zum Empfang der Eucharistie.
Artikel II: Das Weihesakrament und die verschiedenen Dienste
49 Der Ritus und die rechtliche Ordnung des Weihesakramentes und der kirchlichen Dienstämter
bedarf einer gründlicheren Erklärung im Hinblick auf die einschneidende Erneuerung, die durch
das II. Vatikanische Konzil erfolgt ist. Eine praktische Frage mag es sein, ob dieses Thema im
Lauf der liturgischen Vorlesungen zu behandeln ist oder lieber schrittweise, wenn die Alumnen
mit den einzelnen Diensten und Weihen betraut werden.
Auf jeden Fall gehört es zum Auftrag des Professors der Liturgik, wenigstens die Texte des neuen
Römischen Pontifikale durchzunehmen und an hand der historischen Überlieferung die
Apostolische Konstitution Pontificalis Romani (18. Juni 1968), die Motu-proprio-Schreiben
Sacrum diaconatus ordinem (18. Juni 1967), Ad pascendum und Ministeria quaedam (15. August
1972) zu erläutern.
Womöglich sollen auch erklärende Hinweise auf die Weihen in den Ostkirchen gegeben werden,
besonders in Gegenden, wo sich viele Gläubige der östlichen Riten aufhalten.
50 Unerlässlich ist eine gründliche Erklärung der Bischofsweihe, aus der klar hervorgeht, dass
sich alle Weihen und Dienste auf den Bischof beziehen und dass besonders die Priester
Mitarbeiter des Bischofs sind und das "zweithöchste Amt" erhalten haben.
Artikel III: Ehe und Jungfräulichkeit
51 Der Ritus der Eheschließung soll historisch erklärt und auf seine Vielfalt und seine örtlichen
Besonderheiten soll aufmerksam gemacht werden; es ist zu zeigen, wie sich der Ritus immer den
religiösen und bürgerlichen Gewohnheiten der verschiedenen Völker angepasst hat. Es mögen
die Texte und Lesungen behandelt werden, die im neuen Rituale in reicher Auswahl angeboten
sind.
Nach der Lehre des Neuen Testamentes und der Kirchenväter hängen die christliche Ehe und die
gottgeweihte Jungfräulichkeit eng miteinander zusammen und beleuchten sich gegenseitig;
deshalb ist in engem Anschluss an die Liturgie der Eheschließung auch die Liturgie der
Jungfrauenweihe zu behandeln, wie sie im neuen Römischen Pontifikale enthalten ist.
Artikel IV: Die Liturgie der Ordensprofess
52 Der Ritus der Jungfrauenweihe und der Ritus der Ablegung der Ordensgelübde, die kurz
erklärt werden sollen, machen beide klar, dass das Ordensleben in der Kirche einen besonderen
Stand darstellt, wie vom II. Vatikanischen Konzil in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche
gelehrt wird. (24)
Artikel V: Die Bußliturgie
53 Es ist zu wünschen, dass den Alumnen ein gedrängter Überblick über die Geschichte der
Bußliturgie und der Bußordnung gegeben wird, um ein besseres Verständnis des
Bußsakramentes und der anderen Bußakte zu erreichen.
Anhand des neuen Römischen Rituale und der von der Glaubenskongregation am 16. Juni 1972
herausgegebenen pastoralen Richtlinien mögen die Riten des Bußsakramentes dargelegt und
die Bedingungen erklärt werden, unter denen eine sakramentale Generalabsolution erteilt
werden kann.
Dargelegt werden soll außerdem der besondere Charakter der österlichen Bußzeit, der Bußakt
zu Beginn der heiligen Messe und die Richtlinien für Bußandachten, die in den erwähnten
Dokumenten enthalten sind.
Artikel VI: Die Liturgie in der Krankheit des Christen
54 Man erkläre die Apostolische Konstitution Sacram unctionem vom 30. November 1972 und
den Ordo unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae des neuen Römischen Rituale. Diese
vom II. Vatikanischen Konzil befohlene Reform (25) möge aus der Liturgiegeschichte als
berechtigt und sinnvoll begründet werden.
Artikel VII: Die Liturgie beim Tod des Christen
55 Der liturgische Studiengang wird auch die liturgischen Akte beim Sterben und nach dem Tode
des Christen behandeln: nämlich die Wegzehrung, die Sterbegebete, das Gebet für den Toten
(im Trauerhaus oder in der Kirche), die Begräbnisfeier. Bei diesen Riten sollen vor allem die
Gedanken hervorgehoben werden, in denen das Pascha-Mysterium zum Ausdruck kommt. Die
Alumnen sollen zur Auswahl der passenden Texte aus dem reichen Angebot des neuen Rituale
angeleitet werden. Vor allem sollen sie in die seelsorgliche Betreuung der Sterbenden eingeführt
und auf die pastorale Bedeutung der Begräbnisfeier hingewiesen werden.
Artikel VIII: Die Sakramentalien
56 Hier sind zu behandeln die Prozessionen im allgemeinen und ihre religiöse Bedeutung. Dabei
kann man zeigen, dass auch die Pilgerfahrten eine bestimmte Form der Prozession sind, und
ihren pastoralen Nutzen betonen.
57 Die Segnungen sind nach theologischen und historischen Gesichtspunkten, wenn auch in
aller Kürze, darzulegen. Dabei ist vor allem ihre zeichenhafte Bedeutung und ihr Nutzen für die
Heiligung des alltäglichen Lebens hervorzuheben. Man wird die Alumnen dazu anhalten, alle
legitimen Formen, mit denen der Christ seinen Glauben im täglichen Leben bekundet, zu achten
und ihre Übung zu empfehlen, aber auch mit Umsicht allen missbräuchlichen und
abergläubischen Formen zu begegnen, die sich einschleichen könnten.
IV. Teil: Die Heiligung der Zeit
58 Anzufangen ist vom Sonntag, dem Herrentag; er ist "Fundament und Kern des ganzen
liturgischen Jahres". (26)
Artikel I: Der Sonntag
59 Höchste Wertschätzung verdient der Sonntag, dessen Wesen und Grundzüge anhand der
Konstitution über die heilige Liturgie zu erklären sind. (27) Mit geschichtlichen Beweisgründen ist
zu zeigen, dass er das Wochenpascha und so eng mit den Anfängen der Kirche verbunden ist,
dass er, nach apostolischer Überlieferung, seinen Ursprung auf den Auferstehungstag Christi
zurückführt. (28)
60 Man wird die pastoralen Maßnahmen überlegen, die zu einer wirklichen Heiligung des
Sonntags beitragen können, zu der ja alle Gläubigen verpflichtet sind.
61 Die "Sonntage im Jahreskreis" bieten dem christlichen Volk die Schätze des Wortes Gottes
an. Deshalb sind die Alumnen dahin zu unterrichten, ihre Feier mit Eifer und im Einklang mit den
liturgischen Gesetzen zu fördern.
Artikel II: Das liturgische Jahr
62 Die Alumnen des Seminars werden zwar das ganze Jahr hindurch von ihren Vorgesetzten und
Professoren über die Feier der jeweiligen Zeiten und Feste unterwiesen. Trotzdem soll in den
Vorlesungen ein systematischer Überblick über das Kirchenjahr geboten werden im Lichte der
Geschichte und im Sinne des Motu-proprio-Schreibens Pauls VI. Mysterii paschalis vom 14.
Februar 1969.
63 An erster Stelle möge die Geschichte und der geistliche Gehalt des österlichen Festkreises
behandelt werden, und zwar die fünfzigtägige Osterzeit, die mit dem Pfingstfest abgeschlossen
wird, die Drei Österlichen Tage und die vorbereitende Österliche Bußzeit oder Quadragesima.
Aber ganz besonders sollen die Alumnen dahin unterrichtet und erzogen werden, dass sie das
Pascha-Mysterium intensiver in ihrem Leben verwirklichen und sich auf ihren zukünftigen
österlichen Dienst vorbereiten.
64 Dann wird man den Festkreis von Weihnachten und Ephiphanie behandeln, in seiner
Geschichte und spirituellen Bedeutung.
65 Man wird auch die später in das liturgische Jahr eingeführten Herrenfeste kurz erklären:
Dreifaltigkeit, Fronleichnam, Herz-Jesu, Christkönig usw.
66 Die Verehrung der seligsten Jungfrau in der Kirche (29) möge in ihrer geschichtlichen
Entwicklung gezeigt und ihre Hauptfeste im Laufe des Jahres erläutert werden.
67 Was die Heiligen betrifft, deren Gedächtnis in das liturgische Jahr eingeflochten ist, habe man
die Lehre der Konstitution über die heilige Liturgie vor Augen. (30) Es möge kurz die
geschichtliche Entstehung und Fortentwicklung des Kultes der Märtyrer und der anderen Heiligen
dargestellt werden, ferner die Verehrung ihrer Gräber und Reliquien und die Rolle, welche die
Heiligenverehrung im christlichen Leben spielt.
Artikel III: Die Heiligung der Tageszeiten und das Stundengebet
68 Damit die Alumnen auf die andächtige und fruchtbare Feier des Stundengebetes vorbereitet
werden, muss dem Professor der Liturgik daran liegen, ihnen die Allgemeine Einführung zu
erklären, die der von Paul VI. am 1. November 1970 promulgierten Liturgia Horarum vorangestellt
ist.
69 Besonderes Gewicht ist auf den lehrhaften Abschnitt dieser Allgemeinen Einführung, Kap. I,
zu legen und zuerst der Dienst des Lobes zu erklären, mit dem die Kirche von Christus beauftragt
wurde und den sie nicht nur in der Feier der Eucharistie erfüllt, sondern auch in anderen Formen
und besonders im Vollzug des Stundengebetes. (31)
70 Aus dem Zeugnis der Apostelgeschichte und der Überlieferung der Kirche möge die hohe
Bedeutung des Stundengebetes für die Heiligung des Tages und seiner Abschnitte und für die
Erfüllung des göttlichen Gebotes, unablässig zu beten, vorgeführt werden; die symbolische Kraft
einer jeden Hore lässt sich aus den Schriften der frühchristlichen geistlichen Meister und aus den
Orationen des heutigen Stundengebetes klar ersehen.
71 Eine eigene Begründung ist für die besondere spirituelle und pastorale Bedeutung erfordert,
die das II. Vatikanische Konzil den Morgenlaudes und der Vesper beimisst, die es die beiden
Angelpunkte des ganzen Offiziums nennt. (32)
72 Es möge gezeigt werden, wie sich die Kirche dieses tägliche Gebet zu eigen gemacht hat, so
dass es wirklich "die Stimme der Braut ist, die zum Bräutigam spricht, ja das Gebet, das Christus
vereint mit seinem Leibe an seinen Vater richtet". (33)
73 Mit besonderem Nachdruck möge die Liebe der Alumnen zu den Psalmen geweckt werden,
sei es durch die exegetischen Erklärungen des Professors der Heiligen Schrift, sei es durch die
Überschriften der Psalmen und die Psalmorationen, die im Stundengebet beschrieben werden.
(34)
74 Anhand der Dekrete des II. Vatikanischen Konzils (35) soll einerseits der gemeinschaftliche
Charakter des Stundengebetes aufgezeigt werden, zu dessen Teilnahme auch die Gläubigen
eingeladen sind, anderseits der besondere Auftrag hervorgehoben werden, mit dem die Priester
und andere Personen zur Verrichtung dieses wunderbaren Lobgesanges eigens betraut worden
sind.
75 Es ist sinnvoll und nützlich, einiges über die Traditionen der verschiedenen Kirchen
hinsichtlich der Struktur und der Verrichtung des Stundengebetes zu sagen und einen Überblick
über die Geschichte des Römischen Offiziums und dessen Reformen vom 16. Jahrhundert bis
herein in unsere Tage zu geben.
Anmerkungen
(1) Vgl. Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 2, 5, 9, 12.
(2) Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 2.
(3) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 14.
(4) Vgl. Nr. 15-17.
(5) Vgl. Nr. 4, 8, 16, 19.
(6) Vgl. Nr. 14, 52, 53, 79, 94, 98.
(7) Vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 1.
(8) Vgl. Grundordnung, Vorbemerkungen, Nr. 2."' -.V I
(9) Vgl. Grundordnung, Vorbemerkungen, Nr. 7.
(10) Vgl. Grundordnung, Vorbemerkungen, Nr. 3. "' , 6
(11) Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 12.
(12) Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 5-8.
(13) Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 12.
(14) Vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 8.
(15) Vgl. Grundordnung, Nr. 54.
(16) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 13.
(17) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 10, 11; Grundordnung, Nr. 53.
(18) VgI. Nr. 24, 90.
(19) VgI. Grundordnung, Nr. 54f.
(20) Vgl. Grundordnung, Nr. 53.
(21) Vgl. Grundordnung, Nr. 46 und 47.
(22).Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie. Nr. 28.
(23) Vgl. Gottesdienstkongregation, Instruktion De missis pro coetibus particularibus, vom 15.
Mai 1969: AAS 61 (1969), S. 806ff.
(24) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 41.
(25) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 23 und 26.
(26) Vgl. unten Nr. 46.
(27) Vgl. Grundordnung, Nr. 52.
(28) Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 21.
(29) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 54.
(30) Vgl. Ritenkongregation, Instruktion De cultu mysterii eucharistici vom 25. Mai 1967: AAS 59
(1967), Nr. 20, S. 552-553.
(31) Vgl. Grundordnung, Nr. 94, 97-99.
(32) Vgl. Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 11; Dekret über die zeitgemäße
Erneuerung des Ordenslebens, Nr.6; Grundordnung, Nr. 52; Johannes Paul II., Enzyklika
Redemptor hominis vom 4. März 1979: AAS71 (1979), S. 310ff.
(33) Vgl. Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 13. f
(34) Vgl. Grundordnung, Nr. 52.
(35) Vgl. diese Instruktion, oben Nr.10 und unten Nr. 41.
(36) Vgl. Instruktion der Ritenkongregation Musicam sacram vom 5. März 1967: AAS 59 (1967),
S. 300ft.; vgl. auch die Allgemeine Einführung in das Römische Missale.
(37) Vgl. Instruktion der Ritenkongregation Eucharisticum mysterium vom 25. Mai 1967, Nr. 32:
AAS 59 (1967), S. 558: "In dieser Form ist das Zeichen des eucharistischen Mahles leichter
erkennbar; es kommen klarer zum Ausdruck: die Absicht, dass der neue und ewige Bund im Blute
des Herrn geschlossen werden sollte, und die Beziehung zwischen dem eucharistischen Mahl
und dem endzeitlichen Mahl im Reiche des Vaters."
(38) Vgl. Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 13; Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei
vom 3. September 1965: AAS 57 (1965), S. 761.
(39) Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei vom 3. Sept. 1965: AAS 57 (1965), S. 770-773.
Instruktion der Ritenkongregation Eucharisticum mysterium vom 25. Mai 1967: AAS 59 (1967), S.
539ft., bes. Nr. 38 und 50, S. 562, 567; vgl. auch Rituale Romanum, De sacra communione et de
cultu mysterii eucharistici extra Missam, Typis Polyglottis Vaticanis 1973; Dekret über Dienst und
Leben der Priester, Nr. 18.
(40) Vgl. Ritenkongregation, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr.62-66.
(41) Vgl. Ritenkongregation, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr.53.
(42) Vgl. Paul VI., Apostolische Konstitution Laudisca1lticum vom 1. Nov. 1970: AAS 63 (1971),
S. 527ft. (oder "Stundenbuch" I. Band, S. 13*-24*).
(43) Allgemeine Einführung in das Stundengebet, Nr. 20, 22, 26-27.
(44) Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 89.
(45) Allgemeine Einführung in das Stundengebet, Nr. 28; vgl. Dekret über Dienst und Leben der
Priester. Nr.13.
(46) Vgl. Grundordnung, Nr. 53.
(47) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 106.
(48) Vgl. Nr. 102-105. 108-111.
(49) Vgl. Grundordnung, Nr. 55.
(50) Rituale Romanum, Ordo paenitentiae, Praenotanda, Nr. 7; vgl. Johannes Paul II., Enzyklika
Redemptor hominis vom 4. März .1979: AAS 71 (1979). S. 314ft.
(51) Vgl. Rituale Romanum, Ordo paenitentiae, Praenotanda, n. 22.
(52) Vgl. faul VI., Motu proprio Ad pascendum vom 15. August 1972, I und III: AAS 64 (1972), S.
538-539.
(53) Vgl. ebenda, IV: AAS 64 (1972), S. 539. ,
(54) Ebenda, II: AAS 64 (1972). S. 539.
(55) Vgl. ebenda, I c: AAS 64 (1972), S. 539.
(56) Vgl. Ministeria quaedam, V und VI: AAS 64 (1972), S. 532-533.
(57) Diese erste Einführung in die Liturgie kann einen Teil der "Einführung in das Mysterium
Christi und in die Heilsgeschichte" bilden, von der im Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr.
14, und in der Grundordnung, Nr. 62, die Rede ist.
(58) Vgl. Prosper von Aquitanien, Indiculus, Kap. 8: Denzinger-Schönmetzer, Nr. 246.
(59) Vgl. Grundordnung, Nr. 79; vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 21.
(60) Vgl. oben Nr. 44a.
(61) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 21.
(62) Dekret über die katholischen Ostkirchen, Nr.1.
(63) Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 61.
(64) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 5.
(65) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 6-7.
(66) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 33.
(67) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 7.
(68) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 26-32, 41-42.
(69) Grundordnung, Nr. 80.
(70) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 15; Ritenkongregation, Instruktion zur
ordnungsgemäßen Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie vom 26. Sept. 1964.
Nr. 11: AAS 56 (1964), S.879.
(71) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 24.
(72) Ebenda.
(73) Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 16: "Darüber hinaus mögen die Dozenten der übrigen
Fächer, insbesondere die der dogmatischen Theologie, die der Heiligen Schrift, der Theologie
des geistlichen Lebens und der Pastoraltheologie, von den inneren Erfordernissen je ihres
eigenen Gegenstandes aus das Mysterium Christi und die Heilsgeschichte so herausarbeiten,
dass von da aus der Zusammenhang mit der Liturgie und die Einheit der priesterlichen
Ausbildung deutlich aufleuchtet." Vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 16,
Grundverordnung. Nr. 90.
(74) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 112-121; Ritenkongregation. Instruktion Musicam
sacram vom 5. März 1967: AAS 59 (1967), S. 300ft.
(75) Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 129.
(76) Vgl. oben Nr. 20-21. I
(77) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 13. !
(78) Vgl. Grundordnung. Nr. 85.
(79) Vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester. Nr. 22; vgl. Grundordnung. Nr. 100-101.
Anmerkungen Anhang
(1) Nr. 16; vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 16.
(2) Vgl. Grundordnung, Nr. 79.
(3) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 37-40.
(4) Nr. 62.
(5) Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 7.
(6) Vgl. ebenda, Nr. 6.
(7) Ebenda, Nr. 61.
(8) Ebenda, Nr. 5.
(9) 1 Kor 10, 11.
(10) Vgl.. Konstitution über die hl.. Liturgie. Nr. 6.-7.
(11) Vgl. ebenda, Nr. 8. .."ii;;!,~;:
(12) Vgl. ebenda, Nr. 7. 33.
(13) Vgl. ebenda, Nr. 5-7.
(14) Vgl. ebenda, Nr. 9-13.
(15) Vgl. Johannes Paul ii., Enzyklika Redemptor hominis vom 4. März 1979: AAS 71 (1979), S.
311; Johannes Paul II., Brief Nova incipiente, an alle Priester der Kirche, vom 8. April 1979,
L´Osservatore Romano, 9.-10. April 1979.
(16) Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 33.
(17) Vgl. ebenda, Nr. 24.
(18) Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 33.
(19) Vgl. Paul VI.. Ansprache an das Consilium liturgicum am 14. Oktober 1968.
(20) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 33.
(21) Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 56.
(22) Vgl. Allgemeine Einführung. Nr. 55; Rundschreiben der Gottesdienstkongregation über die
eucharistischen Hochgebete. vom 27. April 1973.
(23) Vgl. Ritenkongregation. Instruktion zur Durchführung usw.. vom 26. Sept. 1964, Nr. 37-39.
(24) Vgl. Kap. VI.
(25) Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie. Nr. 73-75.
(26) Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 106.
(27) Vgl. ebenda.
(28) Vgl. ebenda.
(29) Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie. Nr. 103.
(30) Vgl. ebenda, Nr. 104.
(31) Vgl. ebenda, Nr. 83.
(32) Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie. Nr. 89; Allgemeine Einführung in das
Stundengebet, Nr. 37-54.
(33) Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 84; Allgemeine Einführung, Nr. 15-16.
(34) Vgl. Allgemeine Einführung, Nr. 100-135; besonders Nr. 110, 111.
(35) Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 84-100; Dekret über Dienst und Leben der
Priester, Nr. 6 und 13; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 41; Allgemeine Einführung,
Nr. 20-37
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