1. ------IND- 2015 0510 LV- DE- ------ 20150915 --- --- IMPACT Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln” (Zusammenfassung) I. Notwendigkeit der Erstellung des Rechtsvorschriftenentwurfs 1. Rechtsgrundlage 1. Der Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der HerzKreislauf-Gesundheit 2013-2015 (bestätigt mit der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 359 vom 05.08.2013), Aktionslinie 1, Aufgabe 1.1, Maßnahme 1.1.4; 2. Die Maßnahme 99.4 der im Maßnahmenkatalog der Regierung enthaltenen Erklärung über die geplante Tätigkeit des von Laimdota Straujuma geleiteten Ministerkabinetts zwecks der Erfüllung der darin festgelegten Aufgaben (bestätigt vom Ministerkabinett am 16. Februar 2015 bzw. unter Nr.7, § 34) 3. Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes „Überwachung des Lebensmittelverkehrs“. 2. Aktuelle Situation und Aktuell legt kein normativer Rechtsakt in Lettland die Probleme, aufgrund zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln derer der Entwurf fest. In Lettland sind einzelne Maßnahmen zur Verbesserung erarbeitet wurde, Ziel der normativen Regelung getroffen worden, um die und Inhalt der Zugänglichkeit der Lebensmittel, die Trans-Fettsäure enthalten, rechtlichen Regelung in Schulen, Kindergärten, medizinischen Einrichtungen und Sozialpflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der sozialen Rehabilitation einzuschränken. Um sicherzustellen, dass die Auszubildenden der Bildungseinrichtungen, die Kunden der Pflegeeinrichtungen sowie der Einrichtungen der sozialen Rehabilitation und die Patienten der medizinischen Einrichtungen eine ausgewogene Nahrung erhalten, wurden am 13. März 2012 die Vorschriften Nr. 172 der Ministerkabinetts „Vorschriften über die Ernährungsstandards für die Auszubildenden der Bildungseinrichtungen, die Kunden der Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der sozialen Rehabilitation sowie die Patienten der medizinischen Einrichtungen“ verabschiedet, die die Anforderungen an die Beschränkung der Verwendung der Trans-Fettsäuren und der hydrogenierten Fette festlegen und bestimmen, dass in das Nahrungsangebot für die Auszubildenden der Bildungseinrichtungen, die Kunden der Pflegeeinrichtungen sowie der Einrichtungen der sozialen Rehabilitation und die Patienten der medizinischen Einrichtungen keine Konditorwaren aufgenommen werden dürfen, die teilweise hydrogenierte pflanzliche Fette enthalten. Weiterhin legen die vorgenannten Vorschriften fest, dass bei der Speisezubereitung keine Margarinen und Öle verwendet werden, die teilweise hydrogenierte pflanzliche Fette, die zu den industriell hergestellten Trans-Fettsäuren gehören, enthalten. VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 2 Das Landwirtschaftsministerium hat den Gesetzentwurf „Änderungen am Gesetz zur Überwachung des Lebensmittelsverkehrs“ erarbeitet (im Folgenden: Gesetzentwurf), der in der Sitzung des Ministerkabinetts vom 2. September 2014 verhandelt und genehmigt wurde; Prot.Nr. 46 (§19, TA-1611). Am 30. September 2014 wurde der Gesetzentwurf Nr. 1242/Lp11 in der Sitzung des parlamentarischen Ausschusses für Volkswirtschaft sowie für Agrar-, Umwelt- und Regionalpolitik verhandelt, wobei der Gesetzentwurf für dringend erkannt wurde und entschieden wurde, dass er in zwei Lesungen verabschiedet werden soll. Der Gesetzentwurf wurde vom Parlament am 23.10.2014 in der zweiten Lesung verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Ministerkabinett damit zu beauftragen, die Regelungen für die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln festzulegen. Gemäß den im Gesetzentwurf festgelegten Übergangsbestimmungen soll das Gesundheitsministerium bis zum 30. November 2015 einen Vorschriftenentwurf des Ministerkabinetts über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln ausarbeiten und ihn dem Ministerkabinett vorlegen. Aktuell sind auf der Ebene der Europäischen Union (im Folgenden: EU) für die Mitgliedstaaten keine zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln festgelegt, deswegen sind für die Festlegung des zulässigen TransFettsäurengehalts in Lebensmitteln die Mitgliedstaaten selbst zuständig1. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 2 , Artikel 30, Punkt 7 zur Bereitstellung von Verbraucherinformationen über Lebensmittel legt die Europäische Kommission (im Folgenden: EK) unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen bis zum 13. Dezember 2014 einen Bericht über Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln und in der generellen Ernährung der Bevölkerung der EU vor. Mit diesem Bericht sollen die Auswirkungen geeigneter Mittel bewertet werden, die den Verbrauchern die Möglichkeit an die Hand geben könnten, sich für empfehlenswerte Lebensmittel und für eine ausgewogene generelle Ernährung zu entscheiden oder mit denen die Herstellung von Lebensmitteln, die den Grundsätzen einer gesunden Ernährung entsprechen, und ein größeres Angebot an gesünderen Lebensmitteln für die Verbraucher gefördert werden kann. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über Trans-Fettsäuren oder die Beschränkung ihrer Verwendung. Die Europäische 1 Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and Existing Legislation. European Parliament- http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET(2008)408584_EN.pdf 2 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/LV/TXT/?uri=celex:32011R1169 VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 3 Kommission fügt dem Bericht gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag bei. Der Bericht ist immer noch nicht vorgelegt worden. Aktuell gibt es in der EU bereits drei Mitgliedstaaten, die die zulässigen Höchstwerte für die Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln festgelegt haben: Dänemark3 (2003), Österreich4 (2009) und Ungarn (2013)5. Auf dem europäischen Gebiet sind die Beschränkungen des Trans-Fettsäurengehalts auch in der Schweiz 6 (2009), Island 7 (2011) und Norwegen (2014) festgelegt worden. In allen vorgenannten Ländern des europäischen Gebiets sind ähnliche Vorschriften für die Beschränkung des Trans-Fettsäurengehalts in Lebensmitteln erlassen worden, indem die zulässigen Höchstwerte der TransFettsäuren auf 2 % (2 g pro 100 g des gesamten Fettgehalts) festgelegt sind. In Österreich gelten die festgelegten Standards für alle Lebensmittel, die auf dem Markt sind, sowohl für lokal produzierte und importierte, als auch für den Export hergestellte Erzeugnisse. In Dänemark gelten die Standards für die in der Lebensmittelherstellung verwendeten Rohstoffe: Fette und Öle8. Sowohl Österreich als auch Dänemark haben im Zuge der Umsetzung der Vorschriften über den zulässigen TransFettsäurengehalt in Lebensmitteln diese mit der Kommission abgestimmt. Es muss betont werden, dass weder in Österreich noch in Dänemark die Beschränkungen die Zugänglichkeit der Lebensmittel wesentlich beeinflusst haben und die Lebensmittelhersteller neue Technologien und Methoden erarbeitet haben, ohne dass die Lebensmittelpreise erhöht wurden. Zudem wurde in Dänemark der Trans-Fettsäurengehalt auch in den in Fast-Food-Restaurants erhältlichen Lebensmitteln erfolgreich vermindert9. Die Trans-Fettsäuren werden in der Lebensmittelherstellung bereits seit fast einem Jahrhundert verwendet, jedoch haben die Wissenschaftler in den letzten Jahren mehrere Indizien für den Zusammenhang zwischen der Verwendung der TransFettsäuren und ihrer schädlichen Auswirkungen auf den menschlichen Organismus und seine Gesundheit entdeckt. Anhand der Daten aus verschiedenen Studien ist erwiesen 3 Dänische Gesetzgebung über Trans-Fettsäuren http://www.foedevarestyrelsen.dk/english/Food/Trans%20fatty%20acids/Pages/default.aspx 4 Österreichische Gesetzgebung über Trans-Fettsäuren http://www.foedevarestyrelsen.dk/english/Food/Trans%20fatty%20acids/Pages/default.aspx 5 Durch die EK erteilte nicht veröffentlichte Informationen (Preliminary Results of the Member State survey on trans fatty acids (TFA) in foodstuffs in Europe) 6 Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and Existing Legislation. European Parliamenthttp://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET%282008%29408584_EN.pdf. 7 Isländische Gesetzgebung über Trans-Fettsäuren http://www.foedevarestyrelsen.dk/english/Food/Trans%20fatty%20acids/Pages/default.aspx 8 Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and Existing Legislation. European Parliament- http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET(2008)408584_EN.pdf 9 Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and Existing Legislation. European Parliament- http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET(2008)408584_EN.pdf VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 4 worden, dass sich die Trans-Fettsäuren auf die Gesundheit negativ auswirken und die Ursache für Herz-KreislaufKrankheiten, Krebs und Diabetes darstellen können und sogar die Schwangerschaft und die Fötusentwicklung negativ beeinflussen können10. Verschiedene klinische Untersuchungen beweisen, dass die Trans-Fettsäuren den Cholesterinspiegel im Blut tendenziell sogar mehr als die gesättigten Fette erhöhen (der gesamte Cholesterinspiegel im Blut wird um 20-30 mg% erhöht). Zudem erhöhen die Trans-Fettsäuren gerade das „schlechte“ Cholesterin (LDL-Cholesterin) und vermindern das „gute“ Cholesterin (HDL-Cholesterin) im Blut 11 , 12 , 13 . Der Weltherzverband (World Heart Federation) betont, dass durch die regelmäßige Verwendung von Lebensmitteln mit hohem pflanzlichem Trans-Fettsäurengehalt das Risiko für die Erkrankung an Herz-Kreislauf-Krankheiten (Herzischämie, akute Myokarditis, koronare Herzkrankheit) im Verlauf des Lebens steigt14. Die Ernährungsgewohnheiten der lettischen Bevölkerung sind nicht gesund. Sowohl unter Erwachsenen als auch unter Kindern und Jugendlichen ist der Verzehr von Süßigkeiten und Konditorwaren verbreitet. Den höchsten Trans-Fettsäurengehalt weisen gerade Süßigkeiten und Konditorwaren auf, für deren Herstellung industriell hergestellte Trans-Fettsäuren verwendet werden. Internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben Empfehlungen/Richtlinien für die Sicherung gesunder und ausgewogener Nahrung für die Mitgliedstaaten erarbeitet. WHO legte 2003 fest, dass der Trans-Fettsäurengehalt, den der Mensch durch die Nahrung täglich aufnimmt, nicht mehr als 1 % von den gesamten täglich aufgenommenen Nährwerten betragen sollte15. Die EFSA empfahl 2010 den Mitgliedstaaten, den Trans-Fettsäurengehalt in Lebensmitteln auf ein Minimum zu begrenzen, damit er mit den Voraussetzungen einer ausgewogener Diät übereinstimmt 16 . Sowohl die WHO 17 als 10 Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and Existing Legislation. European Parliament- http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET(2008)408584_EN.pdf 11 Stampfer MJ, Sacks FM, Salvini S, Willett WC, Hennekens CH. A prospective study of cholesterol, apolipoproteins, and the risk of myocardial infarction. The New England Journal of Medicine 1991;325:373-381 12 Mauger JF, Lichtenstein AH, Ausman LM, et al. Effect of different forms of dietary hydrogenated fats on LDL particle size. Am J Clin Nutr 2003;78:370-375 13 Alberto Ascherio, Martijn B. Katan, Peter L. Zock, Meir J. Stampfer, Dr.P.H., and Walter C. Willett. Trans Fatty Acids and Coronary Heart Disease. The England Journal of Medicine 1999; 340:1994-1998 June 24, 1999 14 Dariush Mozaffarian, Martijn B. Katan., Alberto Ascherio, Meir J.Stampfer, Walter C. Willett. Trans Fatty Acids and Cardiovascular Disease. The New England Journal of Medicine, 2006; 354:1601-1613 April 13, 2006 15 WHO. Diet, nutrition and the prevention of chronic diseases Report of the joint WHO/FAO expert consultation. WHO Technical Report Series, No. 916 (TRS 916), Geneve, 2003 16 EFSA. Scientific Opinion on Dietary Reference Values for fats, including saturated fatty acids, polyunsaturated fatty acids, monounsaturated fatty acids, trans fatty acids, and cholesterol. EFSA Journal 2010; 8(3) 17 WHO. Diet, nutrition and the prevention of chronic diseases Report of the joint WHO/FAO expert consultation. WHO Technical Report Series, No. 916 (TRS 916), Geneve, 2003 VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 5 auch die EFSA 18 weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die Staaten den Trans-Fettsäurengehalt in Lebensmitteln auf ein Minimum begrenzen sollen, und erkennen an, dass die in Dänemark, Österreich, in der Schweiz und in Island festgelegte Beschränkung des Trans-Fettsäurengehalts auf 2 % der Gesundheit unschädlich ist und genügt, um das Risiko der Erkrankung mit chronischen nicht ansteckenden Krankheiten zu vermindern. 2013 führte das Forschungsinstitut für Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Umwelt „BIOR“ eine Studie zur Verbreitung der Trans-Fettsäuren auf dem lettischen Markt der Lebensmittelproduktion durch. Im Rahmen der Studie stellte sich heraus, dass die höchste Konzentration an Trans-Fettsäuren in Lettland in Käseerzeugnissen, süßen Quarkcremes, Sahneund Buttererzeugnissen festzustellen ist. Laut den Daten der von FINBALT 2012 durchgeführten Studie gehören die Konditorwaren und gesüßten Getränke, die einen hohen Kaloriengehalt und niedrigen Nährwert haben, für einen wesentlichen Anteil der Befragten tendenziell immer mehr zur täglichen Ernährung. Kuchen und Kekse werden mindestens dreimal die Woche von 26,8 % (2010 - 31,8 %) der Männer und 27,4 % (2010 -30,5 %) der Frauen, Bonbons von 19,1 % (2010 - 27,7 %) der Männer und 23,0 % (2010 - 26,4 %) der Frauen gegessen 19 . Auch unter Schülern ist der Verzehr von verschiedenen Süßigkeiten und Konditorwaren verbreitet. Beinahe 40 % der befragten Schüler essen mindestens einmal am Tag Süßigkeiten, die Mädchen essen Süßigkeiten im Durchschnitt um 11 % öfter als die Jungen. Der größte Anteil an Schülern, die Süßigkeiten jeden Tag essen, liegt in der Altersgruppe der 13-Jährigen. Chips essen 59 % der befragten Schüler mindestens einmal die Woche, 7,7 % mindestens einmal am Tag. Statistisch glaubwürdig ist die Annahme, dass der größte Anteil an Schülern, die Chips mindestens einmal die Woche verzehren, in der Altersgruppe der 13-Jährigen liegt20. In Lettland ist auch eine hohe Verbreitung der Fettleibigkeit zu beobachten. Der Anteil an Bevölkerung, der unter Übergewicht und Fettleibigkeit leidet, ist relativ groß (2012) - insgesamt 49,1 % (2010 - 45,1 %) der Befragten: 52,1 % (44,8 %) der Männer und 46,4 % (45,4 %) der Frauen. Mit der Alterszunahme erhöht sich auch das Problem des Übergewichts und der Fettleibigkeit 21 . Auch unter Kindern ist die Fettleibigkeit festzustellen. Die Daten der Studie zu den anthropometrischen Parametern der Kinder und dem schulischen Umfeld in Lettland im Schuljahr 2012/2013 zeigen, 18 EFSA. Scientific Opinion on Dietary Reference Values for fats, including saturated fatty acids, polyunsaturated fatty acids, monounsaturated fatty acids, trans fatty acids, and cholesterol. EFSA Journal 2010; 8(3) 19 Latvijas iedzīvotāju veselību ietekmējošo paradumu pētījums 2012 (Studie zu den die Gesundheit beeinflussenden Faktoren der Einwohner Lettlands 2012), Riga, 2013 20 Ernährungsgewohnheiten und Körpergewicht der Kinder im schulpflichtigen Alter in Lettland (Uztura paradumi un ķermeņa masa skolas vecuma bērniem Latvijā), Riga 2007. 21 Latvijas iedzīvotāju veselību ietekmējošo paradumu pētījums 2012. Riga. 2013 VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 6 dass zwei Drittel der siebenjährigen Erstklässler ein normales Gewicht haben (67 %), 10,4 % untergewichtig sind, 22,5 % hingegen übergewichtig oder fettleibig sind22. Auch die Sterblichkeitsrate der lettischen Bevölkerung an HerzKreislauf-Krankheiten weist darauf hin, dass die lettische Bevölkerung ungesunde Angewohnheiten in ihrer Lebensführung hat (unausgewogene und an Trans-Fettsäuren reiche Ernährung, Bewegungsmangel, schädliche Angewohnheiten). Die Herz-Kreislauf-Krankheiten stellen das wesentlichste Gesundheitsproblem in Lettland dar und sind eines der wichtigsten Probleme weltweit. Dies bezeugen auch die hohen Sterblichkeits-, Erkrankungsund Hospitalisierungsraten. Laut den vom Zentrum für Gesundheitsvorsorge und -kontrolle (im Folgenden: SPKC) angegebenen Daten waren HerzKreislauf-Krankheiten im Jahr 2012 die häufigste Todesursache (54,9 % der Verstorbenen) in Lettland. Die Gesamtzahl der Verstorbenen liegt jährlich bei ca. 16 000 (2012: 16 313), von denen ein Fünftel bis zum Alter von 64 Jahren gestorben sind (Datenbank für die Todesursachen der lettischen Bevölkerung, SPKC), außerdem ist die standardisierte Sterblichkeitsrate (bis 64 Jahre) an Herz-Kreislauf-Erkrankungen dreimal höher als im Durchschnitt in anderen EU Ländern und die höchste in den baltischen Staaten. Die gesamte Sterblichkeit an HerzKreislauf-Krankheiten ist in den letzten Jahren schwankend. Bei Frauen ist sie höher (855 pro 100 000 Einwohner 2012) als bei Männern (738,9 pro 100 000 Einwohner 2012). Das Hauptproblem, aufgrund dessen Lettland die Beschränkung des Trans-Fettsäurengehalts in Lebensmitteln durch die Festlegung der zulässigen Höchstwerte benötigt, ist gerade dieser hohe Krankenstand und die Sterblichkeit an HerzKreislauf-Erkrankungen. Die Ursachen für die Herz-KreislaufErkrankungen sind zu 75 % mit Risikofaktoren verbunden, denen vorgebeugt werden kann23. Laut WHO24 stellt gerade eine ungesunde Ernährung (Verzehr von an Trans-Fettsäuren, Zucker und Salz reichem Essen und niedriger Verzehr von Obst und Gemüse) einen der wichtigsten Risikofaktoren für die chronischen nicht ansteckenden Erkrankungen (darunter auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen) dar. Der Vorschriftenentwurf des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (im Folgenden: Vorschriftenentwurf) ist erarbeitet worden, um die zulässigen Höchstwerte der TransFettsäuren in Lebensmitteln festzulegen, die auf dem lettischen Markt vertrieben werden oder zugänglich gemacht worden sind. Bērnu antropometrisko parametru un skolu vides pētījums Latvijā, 2012./2013. māc.g. (Studie zu den anthropometrischen Parametern der Kinder und der schulischen Umgebung in Lettland im Schuljahr 2012/2013). 23 Judith Mackay, George A. Mensah, Shanthi Mendis, Kurt Greenlund. The atlas of heart disease and stroke. World Health Organization 24 Busse R.et al, Tackling chronic disease in Europe. Strategies, interventions and challenges. WHO, 2010, http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0008/96632/E93736.pdf 22 VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 7 Diese Bestimmungen finden auch auf Lebensmittel Anwendung, die aus anderen EU Mitgliedstaaten eingeführt oder aus Drittstaaten importiert werden. So werden der Verbrauch und die öffentliche Zugänglichkeit der Lebensmittel mit hohem Trans-Fettsäurengehalt eingeschränkt. In Folge werden auch die Essgewohnheiten der lettischen Bevölkerung verbessert, wodurch die Gesundheitswerte der Gesellschaft auf lange Sicht verbessert werden. Der Vorschriftenentwurf stützt sich auf die österreichische Verordnung, in der sich die Beschränkungen bezüglich der Trans-Fettsäuren nicht nur auf die in der Lebensmittelherstellung verwendeten Rohstoffe - Öle und Fette - beziehen, sondern auch auf die Lebensmittel selbst, indem auch für sie die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren festgelegt werden. Der Vorschriftenentwurf bezieht sich auf die Trans-Fettsäuren, die der Definition im Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission entsprechen, die festlegt, dass „Trans-Fettsäuren“ Fettsäuren mit mindestens einer nicht konjugierten (d. h. durch mindestens eine Methylengruppe unterbrochenen) KohlenstoffKohlenstoff-Doppelbindung in der trans-Konfiguration bezeichnet. Die in den Vorschriften festgelegten Anforderungen finden Anwendung auf Lebensmittel, die Trans-Fettsäuren beinhalten, die durch folgende produktionstechnologische Verfahren entstanden sind: Ölhydrierung, Ölpressung bei hohen Temperaturen, Braten und Erwärmen von Lebensmitteln im Öl, Braten und Grillen von fetthaltigen zusammengesetzten Lebensmitteln, die pflanzliche Öle enthalten und tierischen Ursprungs sind, z. B. Fertigprodukte wie verschiedene Fleischund Fischerzeugnisse, Fertig-Pfannkuchen sowie sonstige zu dieser Kategorie gehörende Erzeugnisse, die wiederholt gebraten und gegrillt werden. Die im Vorschriftenentwurf festgelegten Anforderungen finden keine Anwendung auf Fette und Produkte tierischer Herkunft, in denen die Trans-Fettsäuren auf natürliche Art und Weise vorhanden sind und zu denen sie nicht erst durch das Lebensmittelproduktionsverfahren hinzugefügt worden sind. Um eine effiziente Umsetzung des Vorschriftenentwurfs und ihre Aufsicht sicherzustellen, ist eine zusätzliche staatliche Finanzierung notwendig, da das Lebensmittel- und VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 8 Veterinäramt (PVD) zusätzliche Lebensmittelkontrollen und Laboranalysen von Proben durchführen muss, die das PVD zurzeit nicht durchführt. Unter Berücksichtigung dessen, dass weder das lettische noch das EU-Recht eine zwingende oder freiwillige Markierung der Lebensmittel bezüglich des TransFettsäurengehalts vorsieht und dass die Bestimmungen auch auf nicht verpackte Lebensmittel Anwendung finden, u. a. auf Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, ist die einzige Möglichkeit für die Aufsicht über die Umsetzung der im Vorschriftenentwurf festgelegten Standards die Durchführung von Lebensmittelkontrollen und Laboranalysen von Lebensmittelproben. Auch in Österreich und in Dänemark wurden zwecks Überwachung der Umsetzung der neuen Bestimmungen, die den Trans-Fettsäurengehalt in Lebensmitteln betreffen, mehr Kontrollen und die Überprüfung von sowohl lokal hergestellten als auch eingeführten Lebensmitteln durchgeführt. In Österreich wurden 2013 nach der Umsetzung der neuen Verordnung stichprobenartige Kontrollen sowohl der lokalen, als auch der eingeführten Lebensmittel durchgeführt. Dazu wurden insgesamt 93 Lebensmittelproben aus den österreichischen Verkaufsstellen gebündelt zur Durchführung von Labortests geschickt. In den Tests wurden keine Lebensmittel vorgefunden, deren Trans-Fettsäurengehalt 2% überstiegen hat. In Dänemark aber wurden 2003 und 2004 im Laufe der Umsetzung der neuen Verordnung stichprobenartige Kontrollen sowohl der lokalen, als auch der eingeführten Lebensmittel durchgeführt. 2003 wurden 253 Proben lokaler und eingeführter Lebensmittel zur Durchführung von Labortests geschickt, 2004 waren es 148 Lebensmittelproben. Laut den Labortests wurde der Trans-Fettsäurengehalt in keinem der geprüften Lebensmittel 2 % überstiegen. Falls das PVD eine Verletzung der im Vorschriftenentwurf festgelegten Standards bezüglich des Trans-Fettsäurengehalts in Lebensmitteln feststellt, kann es gemäß Artikel 27 Absatz 1 des Gesetzes „Überwachung des Lebensmittelsverkehrs“ eine schriftliche Mahnung an das Lebensmittelunternehmen erstellen und seinen Betrieb (auch den Betrieb seiner Struktureinheiten oder einzelnen Anlagen) auf Grundlage § 1033 des lettischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs, in dem vorgesehen ist, die Lebensmittelhersteller oder Lebensmittelunternehmen im Falle des Verstoßes gegen die Bestimmungen des Lebensmittelverkehrs zur verwaltungsrechtlichen Verantwortung zu ziehen, einstellen oder einschränken. Bezüglich der Festlegung einer Übergangsfirst muss betont werden, dass in keinem der Staaten, in denen die Beschränkung der Trans-Fettsäuren umgesetzt ist, eine Übergangsfrist, die länger als ein Jahr gewesen wäre, für die Lebensmittelhersteller festgelegt wurde. In Dänemark traten die neuen Regelungen bezüglich der Höchstwerte der Trans-Fettsäuren nach neun Monaten in Kraft, in der Schweiz nach einem Jahr, in VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 9 Österreich wurde hingegen keine Übergangsfrist festgelegt und die Verordnung trat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Bezüglich der Festlegung einer Übergangsfrist in Lettland muss betont werden, dass bei der Erstellung neuer Rezepte und der Ersetzung der Rohstoffe, die Trans-Fettsäuren enthalten, durch Rohstoffe, die sie nicht enthalten oder in einer zulässigen Menge enthalten, auch die Kennzeichnung der Produkte neu erstellt werden muss, da im Zutatenverzeichnis auch die in der Herstellung des Produkts verwendeten Rohstoffe angegeben werden müssen. Um den Lebensmittelherstellern keine finanzielle Schäden dadurch zu verursachen, dass sie die fertigen Kennzeichnungen vernichten müssen, eine ausreichende Frist für die Verwendung der fertigen Kennzeichnungen und die Erstellung der neuen Kennzeichnungen zu gewähren sowie die Möglichkeit zu geben, die Zusammensetzung der Lebensmittelzutaten zu ändern und die bereits hergestellte Produktion zu vertreiben, wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab dem Inkrafttreten der Vorschriften festgelegt. Das Gesundheitsministerium hat verschiedene Mechanismen für die Regelung und die Verminderung des TransFettsäurengehalts in Lebensmitteln ausgewertet, darunter auch die Festlegungen von strengeren Bestimmungen für die Kennzeichnung der Lebensmittel. Jedoch erweist sich unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Staaten (Österreich, Dänemark, die Schweiz u. a.) und der vom PVO durchgeführten Auswertung der Methoden gerade die Festlegung der Beschränkungen der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln, indem die Höchstwerte der Trans-Fettsäuren festgelegt werden, als die effizienteste Art, wie der Trans-Fettsäurengehalt in Lebensmitteln und ihr Verbrauch in der Gesellschaft insgesamt vermindert werden können. Indem strengere Bestimmungen für die Kennzeichnung festgelegt werden, kann die Verwendung der Lebensmittel mit hohem Trans-Fettsäurengehalt in der Gesellschaft vermindert werden. Es ist aber ein langfristiges Verfahren, das zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen der Gesellschaft fordert. Außerdem werden diese Produkte von den Gesellschaftsgruppen mit niedrigem Einkommen weiter verwendet, weil diese Produkte kostengünstiger sind. Ebenso ist es nicht möglich, eine Kennzeichnung auf nicht verpackte Lebensmittel anzubringen, die von der Gemeinschaftsverpflegung angeboten werden. Wie die Erfahrungen von Dänemark und der Schweiz zeigen, ist die vollkommene Beschränkung der Verwendung und der Zugänglichkeit von Lebensmitteln mit hohem TransFettsäurengehalt in der Gesellschaft, auch in den Gesellschaftsgruppen mit niedrigem Einkommen, erst durch die Umsetzung der Beschränkungen der Trans-Fettsäuren gelungen. Es ist nicht zweckmäßig, zwingende oder freiwillige Anforderungen an die Kennzeichnung des TransFettsäurengehalts festzulegen, weil der Vorschriftenentwurf VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 10 vorsieht, die Höchstwerte der Trans-Fettsäuren sowohl für die nicht verpackten als auch für die verpackten Lebensmitteln festzulegen. Somit können die Verbraucher sicher sein, dass in Lebensmitteln der Trans-Fettsäurengehalt nur minimal vorhanden ist. Deswegen besteht keine Notwendigkeit, eine spezielle Kennzeichnung anzubringen. Durch die Erarbeitung der normativen Regelung und die Verabschiedung des Vorschriftenentwurfs wird der TransFettsäurengehalt in Lebensmitteln bis zu einer Menge reduziert, die für die Gesundheit des Menschen nicht schädlich ist (2 %). Auf lange Sicht bedeutet dies, dass der lettischen Bevölkerung Lebensmittel mit reduziertem Trans-Fettsäurengehalt zugänglich sind. Durch die tägliche Ernährung werden von der lettischen Bevölkerung weniger Tran-Fettsäuren aufgenommen, wodurch die gesamten Gesundheitswerte der Gesellschaft (Cholesterinspiegel, Fettleibigkeitsrate) verbessert und das Risiko der Erkrankung an chronischen nicht ansteckenden Krankheiten (Herz-Kreislauf-Krankheiten, Zuckerdiabetes, onkologische Erkrankungen) in der lettischen Bevölkerung vermindert werden. Weiterhin wird durch die Festlegung der Höchstwerte für Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln der soziale Gleichheitsgrundsatz erfüllt, da die Lebensmittel mit reduziertem Trans-Fettsäurengehalt für die ganze lettische Bevölkerung unabhängig von ihrem sozialwirtschaftlichen Status zugänglich sein werden. 3. An der Erstellung des Landwirtschaftsministerium (ZM), Lebensmittelund Entwurfs beteiligte Veterinäramt (PVD), Lettischer Verband der Diätologen und Institutionen Ernährungsfachleute (BIOR), Lettische Facharztvereinigung für Diät, Lettische Fachgesellschaft für Ernährungswissenschaft. 4. Sonstige Keine Informationen II. Auswirkungen des Entwurfs einer Rechtsvorschrift auf die Öffentlichkeit, die Entwicklung der Volkswirtschaft und den Verwaltungsaufwand 1. Gesellschaftliche Zielgruppen, auf die die Regelung Auswirkungen hat oder haben könnte Die rechtliche Regelung des Vorschriftenentwurfs wirkt auf die ganze Gesellschaft direkt aus, da die Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln festgelegt werden, wodurch die Herstellung von gesünderen Lebensmitteln und die Zugänglichkeit von qualitativ verbesserten Lebensmitteln für die ganze Gesellschaft gefördert werden. Auf lange Sicht werden dadurch auch die Gesundheitswerte der Gesellschaft verbessert. Zugleich verfügt weder VM noch ZM über Informationen, die belegen würden, dass durch die Ersetzung von Fetten, die Trans-Fettsäuren enthalten, mit gesünderen alternativ verfügbaren Fetten einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensmittelpreise und dadurch auch auf die Verbraucher ausüben könnte. Dies bedeutet, dass durch die Umsetzung der VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 11 Beschränkungen des Trans-Fettsäurengehalts die Lebensmittelpreise nicht unbedingt steigen werden und kein wesentlicher Preisanstieg der Lebensmittel zu erwarten ist. Es muss betont werden, dass weder in Österreich, noch in Dänemark die festgelegten Beschränkungen die Zugänglichkeit der Lebensmittel beeinflusst haben und die Lebensmittelhersteller neue Technologien und Methoden erarbeitet haben, ohne dass die Lebensmittelpreise erhöht wurden. Der Vorschriftenentwurf wird auf die Lebensmittelhersteller direkt auswirken, da die Bestimmungen für die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln festgelegt werden. Dies bedeutet, dass die Lebensmittelhersteller die Technologien und die Rezepte für Lebensmittelherstellung ändern, sowie neue Lebensmitteletiketten und -Verpackungen bestellen müssen. In Folge werden qualitativ verbesserte und gesündere Lebensmittel hergestellt. Weiterhin wird der Vorschriftenentwurf auf die Arbeit des PVD auswirken, da PVD zusätzliche Lebensmittelkontrollen durchführen muss, wodurch der Verwaltungsaufwand und die finanziellen Möglichkeiten des Amtes beeinflusst werden (Laboranalysen der Proben). 2. Auswirkungen der Rechtsvorschrift auf die Entwicklung der Volkswirtschaft und den Verwaltungsaufwand Die rechtliche Regelung des Vorschriftenentwurfs wird auf die Volkswirtschaft und den Verwaltungsaufwand direkt auswirken, da aufgrund der Festlegung der zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln die Lebensmittelhersteller die Technologien und die Rezepte für Lebensmittelherstellung ändern, sowie aufgrund der Änderung der Lebensmittelzutaten neue Lebensmitteletiketten und Verpackungen verfertigt und bestellt werden müssen. Deswegen, um die Umsetzung und die Aufsicht der im Vorschriftenentwurf festgelegten Bestimmungen effizienter durchführen zu können, wird PVD zusätzliche Lebensmittelkontrollen durchführen müssen, wodurch der Verwaltungsaufwand und die finanziellen Möglichkeiten des Amtes beeinflusst werden (Laboranalysen der Proben), da dafür zusätzliche Finanzierung notwendig ist. Unter Berücksichtigung dessen, dass weder die lettische noch die EU-Gesetzgebung eine zwingende oder freiwillige Kennzeichnung der Lebensmittel bezüglich des Trans-Fettsäurengehalts vorsehen und dass die Bestimmungen auch auf die nicht verpackten Lebensmittel Anwendung finden, u.a. auf die Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, ist die einzige Möglichkeit für die Aufsicht der Umsetzung der im Vorschriftenentwurf festgelegten Standards die Durchführung der Lebensmittelkontrollen und der Laboranalysen von Lebensmittelproben, die vom PVD zurzeit nicht gemacht wird. Um die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Bestimmung durchzuführen, sieht PVD 1000 Inspektionen pro Jahr in Lebensmittelherstellungsund VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 12 Geimeinschaftsverpflegungsunternehmen vor, in Rahmen derer 100 Proben pro Jahr für die Durchführung von Laboruntersuchungen entnommen werden. Durch den Vorschriftenentwurf könnte ein zusätzlicher Aufwand für 7800 Unternehmen, die am lettischen Lebensmittelverkehr teilnehmen, entstehen, da sie im Herstellungsprozess von Lebensmitteln und Speisen möglicherweise Fette, die Trans-Fettsäuren enthalten, verwenden. Laut den Daten des PVD-Registers sind die meisten von Unternehmen, für die im Falle der Verabschiedung des Vorschriftenentwurfs ein finanzieller Aufwand entstehen könnte, die Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung (6536), da sie im Rahmen der Eigenüberwachung die Analysen der Fertigprodukte auf den prozentualen Trans-Fettsäurengehalt, der dem Punkt 2 des Vorschriftenentwurfs entsprechen soll, sicherzustellen haben. Die Kosten für die Analyse eines Produkts (gemäß den im Anhang zum Ministerkabinettsvorschriften Nr. 882 vom 17. September 2013 „Gebührenverzeichnis für die im Auftrag der Staatsverwaltung geleisteten Tätigkeiten des Forschungsinstituts für Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Umwelt „BIOR“, Punkt 2 „Lebensmittel-, Wasser- und Umweltuntersuchungen”, Unterpunkt 2.1.5.3 genannten Bestimmungen) auf den TransFettsäurengehalt betragen 52,25 EUR, zzgl. MwSt. Laut den dem ZM zur Verfügung stehenden Informationen ist die ungefähre Verteuerung, die durch die Ersetzung der Fette, die Trans-Fettsäuren enthalten, mit gesünderen, alternativ zugänglichen Fetten, nicht wesentlich. Dies bedeutet, dass durch die Umsetzung der Beschränkungen des TransFettsäurengehalts die Lebensmittelpreise nicht unbedingt steigen werden und kein wesentlicher Preisanstieg der Lebensmittel zu erwarten ist. Unter Berücksichtigung der Produktionsleistung und des Produktionsumfangs der Unternehmen könnte einem Teil der Unternehmen, die am Lebensmittelverkehr teilnehmen, durch die Ersetzung der Fette, die Trans-Fettsäuren enthalten, mit gesünderen, alternativ zugänglichen Fetten ein zusätzlicher finanzieller Aufwand entstehen. Der zusätzliche Aufwand entsteht durch die Notwendigkeit der Änderung der Rezepte, damit eine entsprechende Produktqualität durch den Austausch der Produktrohstoffe sichergestellt wird. Jedoch verfügt ZM über keine genauen Daten bezüglich der Unternehmen, die in ihrem Produktionsverfahren Fette mit Trans-Fettsäuren verwenden oder Endprodukte herstellen, die Trans-Fettsäuren enthalten. Zusätzliche indirekten Kosten werden für die Hersteller durch die Notwendigkeit der Verfertigung neuer Etiketten und Verpackungen verursacht, da die Zutaten der Produkte dadurch verändert werden, dass die industriell hergestellten TransFettsäuren mit anderen, gesünderen Alternativen ersetzt werden und in Folge die neuen Zutaten in der Kennzeichnung VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 13 angegeben werden. Jedoch verfügt ZM über keine genaue Berechnungen über die Kosten für alle Hersteller, die mit der Verfertigung neuer Etiketten und Verpackungen verbunden sind. Angenommen, dass in Lettland als Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung 6536 Unternehmen tätig sind, die in der Herstellung ihrer Produkte (z.B. jeweils fünf Produkte) Öle oder Fette verwenden, die bei hohen Temperaturen behandelt werden, und mindestens einmal pro Jahr die Endprodukte untersucht werden, erreichen die Kosten für ein Unternehmen 5x52,25 =261.25 EUR, wobei die Kosten für eine Analyse 52,25 EUR betragen. Die Kosten aller Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung würden dann bei 6536x5x52.25 = 1 707 530, 25 EUR pro Jahr liegen. Angenommen, dass die lettischen Lebensmittelherstellungsunternehmen in ihrem Produktionsverfahren Rohstoffe mit bekanntem TransFettsäurengehalt verwenden (1264 Unternehmen), müssen Arbeitsstunden geleistet werden, die für die Berechnungen und die Überprüfung der Rezepte notwendig sind. Angenommen, dass für die Überprüfung eines Produktrezeptes ein Arbeitstag bzw. 8 Stunden benötigt werden und die Entlohnung für eine Arbeitsstunde, berechnet nach dem Mindestlohnsatz, ca. 2,00 EUR beträgt, liegt der Verwaltungsaufwand für ein Produkt bei 16,00 EUR. Angenommen, dass ein Unternehmen 3 Produkte herstellt, liegt der Verwaltungsaufwand bei 1264x3x16=60672.00 EUR. Angenommen, die lettischen Lebensmittelhersteller Rohstoffe mit unbekanntem Trans-Fettsäurengehalt einkaufen, muss eine Laborkontrolle für diese Rohstoffe vorgesehen werden. Angenommen, dass jeder Lebensmittelherstellungsunternehmen (1264) 3 Fette mit unbekanntem Trans-Fettsäurengehalt einkauft, liegt der finanzielle Aufwand pro Unternehmen bei 3x52.25=156.75 EUR. Der finanzielle Aufwand für alle Lebensmittelherstellungsunternehmen würde bei 1264x3x52.25=198 132 EUR liegen, wobei die Kosten für eine Probe 52.25 EUR betragen. 3. Monetäre Bewertung Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus. von Verwaltungskosten 4. Sonstige Informationen Keine III. Auswirkungen des Entwurfs einer Rechtsvorschrift auf den Staatshaushalt und die kommunalen Haushalte In den folgenden drei Jahren (EUR) Kennwerte 2015 2016 2017 2018 VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 14 1 1. Haushaltseinnahmen: 1.1. Grundhaushalt des Staates, darunter Einnahmen aus kostenpflichtigen Dienstleistungen und andere Eigeneinnahmen 1.2. Sonderhaushalt des Staates 1.3. Kommunaler Haushalt 2. Haushaltsausgaben: 2.1.Grundhaushalt des Staates 2.2. Sonderhaushalt des Staates 2.3. Kommunaler Haushalt 3. Finanzielle Auswirkungen: 3.1. Grundhaushalt des Staates 3.2. Sonderhaushalt 3.3. Kommunaler Haushalt 4. Finanzmittel zur Finanzierung von Zusatzausgaben (Verringerung der ausgleichenden Ausgaben ist durch „+“ zu kennzeichnen) 5. Präzisierte Änderungen im gemäß laufenden Änderungen Änderungen Änderungen dem Jahr im im im im Haushalt Vergleich Vergleich Vergleich Vergleich für das zum zum lfd. zum lfd. zum lfd. laufende Haushalt Jahr (2015) Jahr (2015) Jahr (2015) Jahr des lfd. Jahres 2 3 4 5 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 86.786 0 0 0 0 86.786 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -0 -86.786 0 0 0 -0 -86.786 X 0 0 0 0 X 0 0 -0 -86.786 0 0 VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 15 finanzielle Auswirkungen: 5.1. Grundhaushalt des Staates 5.2. Sonderhaushalt 5.3. Kommunaler Haushalt 6. Detaillierte Berechnung der Einnahmen und Ausgaben (diese kann ggf. im Anhang der Zusammenfassung vorgelegt werden): 6.1. detaillierte Einnahmenberechnung 6.2. Detaillierte Ausgabenberechnung (EKK 1000 - 49317 EUR (inkl. EKK1100 – 39 362 EUR, EKK 1200 – 9 955 EUR), EKK 2000 – 9 114 EUR, EKK 5000 – 23 130 EUR, EKK 7350 – 5225 EUR) 6.2.1. Ausgaben für die Durchführung zusätzlicher Kontrollen durch das Lebensmittel- und Veterinäramt (detaillierte Entschlüsselung der Ausgaben siehe Anhang Nr. 1): 6.2.1.1. Entlohnung für die Durchführung zusätzlicher Kontrollen, EKK 1000; 6.2.1.2. Ausgaben für die Sicherstellung der alltäglichen Arbeit der 0 0 -0 -86.786 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 86.786 0,00 0,00 0,00 0,00 81.561 0,00 0,00 0,00 0,00 49.317 0,00 0,00 0,00 0,00 8.514 VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 16 Inspekteure, EKK 2000; 6.2.1.3. Ausgaben für die Anschaffung von InfrarotFernthermometern, EKK 2000; 6.2.1.4. Ausgaben für die Anschaffung von Fahrzeugen, EKK 5000; 6.2.1.5. Anschaffung von Tablet-PCs für die Eintragung von Kontrollprotokollen, EKK 5000. 6.2.2. Ausgaben des Forschungsinstituts für Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Umwelt „BIOR“ für die Durchführung von Laboruntersuchungen zwecks der Erfüllung der zusätzlichen Bestimmungen (100 Proben) (detaillierte Ausgabenberechnung siehe Anhang Nr. 1), EKK 7350 7. Sonstige Informationen 0,00 0,00 0,00 0,00 600 0,00 0,00 0,00 0,00 21.780 0,00 0,00 0,00 0,00 1350 0,00 0,00 0,00 0,00 5225 2015, 2016, 2017 wird die Umsetzung des Vorschriftenentwurf im Rahmen der bewilligten Mitteln aus dem Staatshaushalt sichergestellt. Da der Vorschriftenentwurf eine Übergangsfrist vorsieht und die Lebensmittelhersteller die darin vorgesehenen Standards bezüglich des Trans-Fettsäurengehalts im vollen Umfang erst ab 2018 erfüllen müssen, ist es nicht zweckmäßig, mit den Kontrollen der Lebensmittel und den Laboruntersuchungen der Lebensmittelproben bereits ab 2016 anzufangen. 2018 werden für die Kontrolle des Trans-Fettsäurengehalts 1000 Inspektionen durchgeführt und 100 Proben pro Jahr für die Durchführung von Labortests entnommen. 2019 und weiterhin werden für die Durchführung der Lebensmittelkontrollen jährlich zusätzliche 63.056 EUR benötigt (EKK1000 - 49 317 EUR (inkl. EKK1100 – 39 362 EUR, EKK 1200 – 9 955 EUR), EKK 2000 – 8 514 EUR, EKK 7350 – 5225 EUR). Die Frage über die Bewilligung der zusätzlichen Finanzierung dem ZM (PVD und BIOR) für die Durchführung der Kontrollen des Trans-Fettsäurengehalts soll im Ministerkabinett im Rahmen der VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 17 Vorbereitung des Staatshaushaltsentwurfs für 2018 und des mittelfristigen Haushaltsentwurfs für 2018-2020 zusammen mit den Anträgen über neue politische Initiativen aller Ministerien und sonstigen zentralen staatlichen Behörden unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Staatshaushaltes verhandelt werden. IV. Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus. V. Konformität des Rechtsvorschriftenentwurfs mit den internationalen Verpflichtungen der Republik Lettland 1. Verpflichtungen Keine gegenüber der Europäischen Union 2. Sonstige internationale Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus. Verpflichtungen 3. Sonstige Informationen Der Vorschriftenentwurf soll an die EK gemäß Unterpunkt 2.2 der Dienstanweisung Nr. 1 des Ministerkabinetts „Verfahren für staatliche Verwaltungsbehörden zur Notifizierung von Entwürfen technischer Vorschriften“ vom 23. Februar 2010 weitergeleitet werden. Tabelle 1 Konformität des Rechtsvorschriftenentwurfs mit den EU-Rechtsvorschriften Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus. Tabelle 2 Durch den Vorschriftenentwurf erfüllte oder übernommene Verpflichtungen, die sich aus internationalen Rechtsvorschriften oder Dokumenten internationaler Institutionen oder Organisationen ergeben. Maßnahmen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus. VI. Beteiligung der Öffentlichkeit und Kommunikationsmaßnahmen 1. Im Zusammenhang mit dem Entwurf beabsichtigte Beteiligung der Öffentlichkeit und Kommunikationsmaßnahmen Der Vorschriftenentwurf wurde auf die Internetseite des Gesundheitsministeriums zur öffentlichen Kommentierung vom 22. März bis zum 22. April gestellt. Die Ergebnisse der öffentlichen Kommentierung sind auf der Internetseite des VM zugänglich. 2. Beteiligung der Der Vorschriftenentwurf wurde am 29. Januar 2014 in Öffentlichkeit an der der vom Gesundheitsministerium veranstalteten Erstellung des Entwurfs Versammlung verhandelt, an der die Vertreter des ZM, PVD, BIOR, des Lettischen Verbands der Diätologen und Ernährungsfachleuten, der Lettischen Facharztvereinigung für Diät, der Lettischen Fachgesellschaft für Ernährungswissenschaft beteiligt waren. Der Vorschriftenentwurf wurde weiterhin am 12. Februar 2014 in der Sitzung des Ernährungsrates VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 18 und am 17. März 2014 im ZM im Rahmen der Versammlung der Arbeitsgruppe zur Förderung von Herstellung und Verbrauch gesunder Lebensmittel verhandelt. 3. Ergebnisse der Beteiligung Der Lettische Verband der Diätologen und der Öffentlichkeit Ernährungsfachleute, die Lettische Facharztvereinigung für Diät, die Lettische Fachgesellschaft für Ernährungswissenschaft, die Lettische Ärztegesellschaft sowie die Mitglieder der lettischen Öffentlichkeit haben die Weiterentwicklung des Vorschriftenentwurfs unterstützt und die Festlegung einer kürzeren Übergangsfrist für die Hersteller bzw. anderthalb Jahre gefordert. Die Vertreter des ZM und des Lettischen Verbands der Lebensmittelhändler haben die Weiterentwicklung des Vorschriftenentwurfs konzeptuell unterstützt, jedoch vorgeschlagen, eine längere und genaue Übergangsfrist für die Lebensmittelhersteller und die Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung bzw. zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Vorschriften festzulegen. 4. Sonstige Informationen Keine VII. Sicherstellung der Umsetzung des Entwurfs einer Rechtsvorschrift und deren Auswirkungen auf Institutionen 1. An der Umsetzung des ZM, PVD und BIOR. Entwurfs beteiligte Institutionen 2. Auswirkungen der Umsetzung Der Vorschriftenentwurf wird sich auf die Arbeit des des Entwurfs auf die Aufgaben PVD auswirken, da keine neuen Behörden gegründet und institutionelle Struktur der werden, PVD aber zusätzliche Lebensmittelkontrollen Verwaltung. durchführen wird, wodurch der Verwaltungsaufwand Schaffung neuer und die finanziellen Möglichkeiten des Amtes Institutionen, Liquidation oder beeinflusst werden (Laboranalysen der Proben). Neuordnung bestehender Institutionen sowie Auswirkung auf Humanressourcen 3. Sonstige Informationen Keine Gesundheitsminister G. Belēvičs VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung) 19 25.08.2015 08:40 4626 S. Lazdiņa, [email protected] 67876074 VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts „Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)