[17] WHO. Diet, nutrition and the prevention of chronic diseases

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1. ------IND- 2015 0510 LV- DE- ------ 20150915 --- --- IMPACT
Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des
Ministerkabinetts
„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in
Lebensmitteln” (Zusammenfassung)
I. Notwendigkeit der Erstellung des Rechtsvorschriftenentwurfs
1. Rechtsgrundlage
1. Der Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der HerzKreislauf-Gesundheit 2013-2015 (bestätigt mit der
Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 359 vom
05.08.2013),
Aktionslinie 1,
Aufgabe 1.1,
Maßnahme 1.1.4;
2. Die Maßnahme 99.4 der im Maßnahmenkatalog der
Regierung enthaltenen Erklärung über die geplante
Tätigkeit des von Laimdota Straujuma geleiteten
Ministerkabinetts zwecks der Erfüllung der darin
festgelegten Aufgaben (bestätigt vom Ministerkabinett
am 16. Februar 2015 bzw. unter Nr.7, § 34)
3. Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes „Überwachung des
Lebensmittelverkehrs“.
2. Aktuelle Situation und Aktuell legt kein normativer Rechtsakt in Lettland die
Probleme,
aufgrund zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln
derer der Entwurf fest. In Lettland sind einzelne Maßnahmen zur Verbesserung
erarbeitet wurde, Ziel der normativen Regelung getroffen worden, um die
und
Inhalt
der Zugänglichkeit der Lebensmittel, die Trans-Fettsäure enthalten,
rechtlichen Regelung in Schulen, Kindergärten, medizinischen Einrichtungen und
Sozialpflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der sozialen
Rehabilitation einzuschränken. Um sicherzustellen, dass die
Auszubildenden der Bildungseinrichtungen, die Kunden der
Pflegeeinrichtungen sowie der Einrichtungen der sozialen
Rehabilitation und die Patienten der medizinischen
Einrichtungen eine ausgewogene Nahrung erhalten, wurden am
13. März 2012 die Vorschriften Nr. 172 der Ministerkabinetts
„Vorschriften über die Ernährungsstandards für die
Auszubildenden der Bildungseinrichtungen, die Kunden der
Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der sozialen
Rehabilitation sowie die Patienten der medizinischen
Einrichtungen“ verabschiedet, die die Anforderungen an die
Beschränkung der Verwendung der Trans-Fettsäuren und der
hydrogenierten Fette festlegen und bestimmen, dass in das
Nahrungsangebot
für
die
Auszubildenden
der
Bildungseinrichtungen, die Kunden der Pflegeeinrichtungen
sowie der Einrichtungen der sozialen Rehabilitation und die
Patienten
der
medizinischen
Einrichtungen
keine
Konditorwaren aufgenommen werden dürfen, die teilweise
hydrogenierte pflanzliche Fette enthalten. Weiterhin legen die
vorgenannten Vorschriften fest, dass bei der Speisezubereitung
keine Margarinen und Öle verwendet werden, die teilweise
hydrogenierte pflanzliche Fette, die zu den industriell
hergestellten Trans-Fettsäuren gehören, enthalten.
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
2
Das Landwirtschaftsministerium hat den Gesetzentwurf
„Änderungen
am
Gesetz
zur
Überwachung
des
Lebensmittelsverkehrs“
erarbeitet
(im
Folgenden:
Gesetzentwurf), der in der Sitzung des Ministerkabinetts vom
2. September 2014 verhandelt und genehmigt wurde; Prot.Nr. 46 (§19, TA-1611). Am 30. September 2014 wurde der
Gesetzentwurf Nr. 1242/Lp11 in der Sitzung des
parlamentarischen Ausschusses für Volkswirtschaft sowie für
Agrar-, Umwelt- und Regionalpolitik verhandelt, wobei der
Gesetzentwurf für dringend erkannt wurde und entschieden
wurde, dass er in zwei Lesungen verabschiedet werden soll.
Der Gesetzentwurf wurde vom Parlament am 23.10.2014 in der
zweiten Lesung verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor,
das Ministerkabinett damit zu beauftragen, die Regelungen für
die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in
Lebensmitteln festzulegen. Gemäß den im Gesetzentwurf
festgelegten
Übergangsbestimmungen
soll
das
Gesundheitsministerium bis zum 30. November 2015 einen
Vorschriftenentwurf des Ministerkabinetts über die zulässigen
Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln ausarbeiten
und ihn dem Ministerkabinett vorlegen.
Aktuell sind auf der Ebene der Europäischen Union (im
Folgenden: EU) für die Mitgliedstaaten keine zulässigen
Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln festgelegt,
deswegen sind für die Festlegung des zulässigen TransFettsäurengehalts in Lebensmitteln die Mitgliedstaaten selbst
zuständig1.
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1169/2011 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober
2011 2 , Artikel 30, Punkt 7 zur Bereitstellung von
Verbraucherinformationen über Lebensmittel legt die
Europäische Kommission (im Folgenden: EK) unter
Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten gewonnenen
wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen bis zum
13. Dezember 2014 einen Bericht über Trans-Fettsäuren in
Lebensmitteln und in der generellen Ernährung der
Bevölkerung der EU vor. Mit diesem Bericht sollen die
Auswirkungen geeigneter Mittel bewertet werden, die den
Verbrauchern die Möglichkeit an die Hand geben könnten, sich
für empfehlenswerte Lebensmittel und für eine ausgewogene
generelle Ernährung zu entscheiden oder mit denen die
Herstellung von Lebensmitteln, die den Grundsätzen einer
gesunden Ernährung entsprechen, und ein größeres Angebot an
gesünderen Lebensmitteln für die Verbraucher gefördert
werden kann. Dazu gehört auch die Bereitstellung von
Verbraucherinformationen über Trans-Fettsäuren oder die
Beschränkung
ihrer
Verwendung.
Die
Europäische
1
Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and
Existing Legislation. European Parliament- http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET(2008)408584_EN.pdf
2 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/LV/TXT/?uri=celex:32011R1169
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
3
Kommission fügt dem Bericht gegebenenfalls einen
entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag bei. Der Bericht ist
immer noch nicht vorgelegt worden.
Aktuell gibt es in der EU bereits drei Mitgliedstaaten, die die
zulässigen Höchstwerte für die Trans-Fettsäuren in
Lebensmitteln festgelegt haben: Dänemark3 (2003), Österreich4
(2009) und Ungarn (2013)5. Auf dem europäischen Gebiet sind
die Beschränkungen des Trans-Fettsäurengehalts auch in der
Schweiz 6 (2009), Island 7 (2011) und Norwegen (2014)
festgelegt worden. In allen vorgenannten Ländern des
europäischen Gebiets sind ähnliche Vorschriften für die
Beschränkung des Trans-Fettsäurengehalts in Lebensmitteln
erlassen worden, indem die zulässigen Höchstwerte der TransFettsäuren auf 2 % (2 g pro 100 g des gesamten Fettgehalts)
festgelegt sind. In Österreich gelten die festgelegten Standards
für alle Lebensmittel, die auf dem Markt sind, sowohl für lokal
produzierte und importierte, als auch für den Export hergestellte
Erzeugnisse. In Dänemark gelten die Standards für die in der
Lebensmittelherstellung verwendeten Rohstoffe: Fette und
Öle8. Sowohl Österreich als auch Dänemark haben im Zuge der
Umsetzung der Vorschriften über den zulässigen TransFettsäurengehalt in Lebensmitteln diese mit der Kommission
abgestimmt. Es muss betont werden, dass weder in Österreich
noch in Dänemark die Beschränkungen die Zugänglichkeit der
Lebensmittel wesentlich beeinflusst haben und die
Lebensmittelhersteller neue Technologien und Methoden
erarbeitet haben, ohne dass die Lebensmittelpreise erhöht
wurden. Zudem wurde in Dänemark der Trans-Fettsäurengehalt
auch in den in Fast-Food-Restaurants erhältlichen
Lebensmitteln erfolgreich vermindert9.
Die Trans-Fettsäuren werden in der Lebensmittelherstellung
bereits seit fast einem Jahrhundert verwendet, jedoch haben die
Wissenschaftler in den letzten Jahren mehrere Indizien für den
Zusammenhang zwischen der Verwendung der TransFettsäuren und ihrer schädlichen Auswirkungen auf den
menschlichen Organismus und seine Gesundheit entdeckt.
Anhand der Daten aus verschiedenen Studien ist erwiesen
3
Dänische Gesetzgebung über Trans-Fettsäuren http://www.foedevarestyrelsen.dk/english/Food/Trans%20fatty%20acids/Pages/default.aspx
4
Österreichische Gesetzgebung über Trans-Fettsäuren http://www.foedevarestyrelsen.dk/english/Food/Trans%20fatty%20acids/Pages/default.aspx
5 Durch die EK erteilte nicht veröffentlichte Informationen (Preliminary Results of the Member State survey on trans fatty
acids (TFA) in foodstuffs in Europe)
6 Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and
Existing Legislation. European Parliamenthttp://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET%282008%29408584_EN.pdf.
7 Isländische Gesetzgebung über Trans-Fettsäuren http://www.foedevarestyrelsen.dk/english/Food/Trans%20fatty%20acids/Pages/default.aspx
8 Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and
Existing Legislation. European Parliament- http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET(2008)408584_EN.pdf
9 Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and
Existing Legislation. European Parliament- http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET(2008)408584_EN.pdf
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
4
worden, dass sich die Trans-Fettsäuren auf die Gesundheit
negativ auswirken und die Ursache für Herz-KreislaufKrankheiten, Krebs und Diabetes darstellen können und sogar
die Schwangerschaft und die Fötusentwicklung negativ
beeinflussen können10. Verschiedene klinische Untersuchungen
beweisen, dass die Trans-Fettsäuren den Cholesterinspiegel im
Blut tendenziell sogar mehr als die gesättigten Fette erhöhen
(der gesamte Cholesterinspiegel im Blut wird um 20-30 mg%
erhöht). Zudem erhöhen die Trans-Fettsäuren gerade das
„schlechte“ Cholesterin (LDL-Cholesterin) und vermindern das
„gute“ Cholesterin (HDL-Cholesterin) im Blut 11 , 12 , 13 . Der
Weltherzverband (World Heart Federation) betont, dass durch
die regelmäßige Verwendung von Lebensmitteln mit hohem
pflanzlichem Trans-Fettsäurengehalt das Risiko für die
Erkrankung an Herz-Kreislauf-Krankheiten (Herzischämie,
akute Myokarditis, koronare Herzkrankheit) im Verlauf des
Lebens steigt14.
Die Ernährungsgewohnheiten der lettischen Bevölkerung sind
nicht gesund. Sowohl unter Erwachsenen als auch unter
Kindern und Jugendlichen ist der Verzehr von Süßigkeiten und
Konditorwaren verbreitet. Den höchsten Trans-Fettsäurengehalt
weisen gerade Süßigkeiten und Konditorwaren auf, für deren
Herstellung industriell hergestellte Trans-Fettsäuren verwendet
werden.
Internationale
Organisationen
wie
die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische
Behörde
für
Lebensmittelsicherheit
(EFSA)
haben
Empfehlungen/Richtlinien für die Sicherung gesunder und
ausgewogener Nahrung für die Mitgliedstaaten erarbeitet.
WHO legte 2003 fest, dass der Trans-Fettsäurengehalt, den der
Mensch durch die Nahrung täglich aufnimmt, nicht mehr als
1 % von den gesamten täglich aufgenommenen Nährwerten
betragen sollte15. Die EFSA empfahl 2010 den Mitgliedstaaten,
den Trans-Fettsäurengehalt in Lebensmitteln auf ein Minimum
zu begrenzen, damit er mit den Voraussetzungen einer
ausgewogener Diät übereinstimmt 16 . Sowohl die WHO 17 als
10
Policy Department Economic and Scientific Policy. Trans Fatty Acids and Health: A Review of Health Hazards and
Existing Legislation. European Parliament- http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2008/408584/IPOLJOIN_ET(2008)408584_EN.pdf
11 Stampfer MJ, Sacks FM, Salvini S, Willett WC, Hennekens CH. A prospective study of cholesterol, apolipoproteins, and
the risk of myocardial infarction. The New England Journal of Medicine 1991;325:373-381
12 Mauger JF, Lichtenstein AH, Ausman LM, et al. Effect of different forms of dietary hydrogenated fats on LDL particle
size. Am J Clin Nutr 2003;78:370-375
13 Alberto Ascherio, Martijn B. Katan, Peter L. Zock, Meir J. Stampfer, Dr.P.H., and Walter C. Willett. Trans Fatty Acids
and Coronary Heart Disease. The England Journal of Medicine 1999; 340:1994-1998 June 24, 1999
14 Dariush Mozaffarian, Martijn B. Katan., Alberto Ascherio, Meir J.Stampfer, Walter C. Willett. Trans Fatty Acids and
Cardiovascular Disease. The New England Journal of Medicine, 2006; 354:1601-1613 April 13, 2006
15 WHO. Diet, nutrition and the prevention of chronic diseases Report of the joint WHO/FAO expert consultation. WHO
Technical Report Series, No. 916 (TRS 916), Geneve, 2003
16 EFSA. Scientific Opinion on Dietary Reference Values for fats, including saturated fatty acids, polyunsaturated fatty acids,
monounsaturated fatty acids, trans fatty acids, and cholesterol. EFSA Journal 2010; 8(3)
17 WHO. Diet, nutrition and the prevention of chronic diseases Report of the joint WHO/FAO expert consultation. WHO
Technical Report Series, No. 916 (TRS 916), Geneve, 2003
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
5
auch die EFSA 18 weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin,
dass die Staaten den Trans-Fettsäurengehalt in Lebensmitteln
auf ein Minimum begrenzen sollen, und erkennen an, dass die
in Dänemark, Österreich, in der Schweiz und in Island
festgelegte Beschränkung des Trans-Fettsäurengehalts auf 2 %
der Gesundheit unschädlich ist und genügt, um das Risiko der
Erkrankung mit chronischen nicht ansteckenden Krankheiten zu
vermindern.
2013 führte das Forschungsinstitut für Lebensmittelsicherheit,
Tiergesundheit und Umwelt „BIOR“ eine Studie zur
Verbreitung der Trans-Fettsäuren auf dem lettischen Markt der
Lebensmittelproduktion durch. Im Rahmen der Studie stellte
sich heraus, dass die höchste Konzentration an Trans-Fettsäuren
in Lettland in Käseerzeugnissen, süßen Quarkcremes, Sahneund Buttererzeugnissen festzustellen ist.
Laut den Daten der von FINBALT 2012 durchgeführten Studie
gehören die Konditorwaren und gesüßten Getränke, die einen
hohen Kaloriengehalt und niedrigen Nährwert haben, für einen
wesentlichen Anteil der Befragten tendenziell immer mehr zur
täglichen Ernährung. Kuchen und Kekse werden mindestens
dreimal die Woche von 26,8 % (2010 - 31,8 %) der Männer und
27,4 % (2010 -30,5 %) der Frauen, Bonbons von 19,1 % (2010
- 27,7 %) der Männer und 23,0 % (2010 - 26,4 %) der Frauen
gegessen 19 . Auch unter Schülern ist der Verzehr von
verschiedenen Süßigkeiten und Konditorwaren verbreitet.
Beinahe 40 % der befragten Schüler essen mindestens einmal
am Tag Süßigkeiten, die Mädchen essen Süßigkeiten im
Durchschnitt um 11 % öfter als die Jungen.
Der größte Anteil an Schülern, die Süßigkeiten jeden Tag essen,
liegt in der Altersgruppe der 13-Jährigen. Chips essen 59 % der
befragten Schüler mindestens einmal die Woche, 7,7 %
mindestens einmal am Tag. Statistisch glaubwürdig ist die
Annahme, dass der größte Anteil an Schülern, die Chips
mindestens einmal die Woche verzehren, in der Altersgruppe
der 13-Jährigen liegt20.
In Lettland ist auch eine hohe Verbreitung der Fettleibigkeit zu
beobachten. Der Anteil an Bevölkerung, der unter Übergewicht
und Fettleibigkeit leidet, ist relativ groß (2012) - insgesamt
49,1 % (2010 - 45,1 %) der Befragten: 52,1 % (44,8 %) der
Männer und 46,4 % (45,4 %) der Frauen. Mit der
Alterszunahme erhöht sich auch das Problem des Übergewichts
und der Fettleibigkeit 21 . Auch unter Kindern ist die
Fettleibigkeit festzustellen. Die Daten der Studie zu den
anthropometrischen Parametern der Kinder und dem
schulischen Umfeld in Lettland im Schuljahr 2012/2013 zeigen,
18
EFSA. Scientific Opinion on Dietary Reference Values for fats, including saturated fatty acids, polyunsaturated fatty acids,
monounsaturated fatty acids, trans fatty acids, and cholesterol. EFSA Journal 2010; 8(3)
19 Latvijas iedzīvotāju veselību ietekmējošo paradumu pētījums 2012 (Studie zu den die Gesundheit beeinflussenden
Faktoren der Einwohner Lettlands 2012), Riga, 2013
20 Ernährungsgewohnheiten und Körpergewicht der Kinder im schulpflichtigen Alter in Lettland (Uztura paradumi un
ķermeņa masa skolas vecuma bērniem Latvijā), Riga 2007.
21 Latvijas iedzīvotāju veselību ietekmējošo paradumu pētījums 2012. Riga. 2013
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
6
dass zwei Drittel der siebenjährigen Erstklässler ein normales
Gewicht haben (67 %), 10,4 % untergewichtig sind, 22,5 %
hingegen übergewichtig oder fettleibig sind22.
Auch die Sterblichkeitsrate der lettischen Bevölkerung an HerzKreislauf-Krankheiten weist darauf hin, dass die lettische
Bevölkerung
ungesunde
Angewohnheiten
in
ihrer
Lebensführung hat (unausgewogene und an Trans-Fettsäuren
reiche
Ernährung,
Bewegungsmangel,
schädliche
Angewohnheiten). Die Herz-Kreislauf-Krankheiten stellen das
wesentlichste Gesundheitsproblem in Lettland dar und sind
eines der wichtigsten Probleme weltweit. Dies bezeugen auch
die
hohen
Sterblichkeits-,
Erkrankungsund
Hospitalisierungsraten.
Laut den vom Zentrum für Gesundheitsvorsorge und -kontrolle
(im Folgenden: SPKC) angegebenen Daten waren HerzKreislauf-Krankheiten im Jahr 2012 die häufigste Todesursache
(54,9 % der Verstorbenen) in Lettland. Die Gesamtzahl der
Verstorbenen liegt jährlich bei ca. 16 000 (2012: 16 313), von
denen ein Fünftel bis zum Alter von 64 Jahren gestorben sind
(Datenbank für die Todesursachen der lettischen Bevölkerung,
SPKC), außerdem ist die standardisierte Sterblichkeitsrate (bis
64 Jahre) an Herz-Kreislauf-Erkrankungen dreimal höher als im
Durchschnitt in anderen EU Ländern und die höchste in den
baltischen Staaten. Die gesamte Sterblichkeit an HerzKreislauf-Krankheiten ist in den letzten Jahren schwankend.
Bei Frauen ist sie höher (855 pro 100 000 Einwohner 2012) als
bei Männern (738,9 pro 100 000 Einwohner 2012).
Das Hauptproblem, aufgrund dessen Lettland die Beschränkung
des Trans-Fettsäurengehalts in Lebensmitteln durch die
Festlegung der zulässigen Höchstwerte benötigt, ist gerade
dieser hohe Krankenstand und die Sterblichkeit an HerzKreislauf-Erkrankungen. Die Ursachen für die Herz-KreislaufErkrankungen sind zu 75 % mit Risikofaktoren verbunden,
denen vorgebeugt werden kann23.
Laut WHO24 stellt gerade eine ungesunde Ernährung (Verzehr
von an Trans-Fettsäuren, Zucker und Salz reichem Essen und
niedriger Verzehr von Obst und Gemüse) einen der wichtigsten
Risikofaktoren für die chronischen nicht ansteckenden
Erkrankungen (darunter auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
dar.
Der Vorschriftenentwurf des Ministerkabinetts „Vorschriften
über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in
Lebensmitteln“ (im Folgenden: Vorschriftenentwurf) ist
erarbeitet worden, um die zulässigen Höchstwerte der TransFettsäuren in Lebensmitteln festzulegen, die auf dem lettischen
Markt vertrieben werden oder zugänglich gemacht worden sind.
Bērnu antropometrisko parametru un skolu vides pētījums Latvijā, 2012./2013. māc.g. (Studie zu den anthropometrischen
Parametern der Kinder und der schulischen Umgebung in Lettland im Schuljahr 2012/2013).
23 Judith Mackay, George A. Mensah, Shanthi Mendis, Kurt Greenlund. The atlas of heart disease and stroke. World Health
Organization
24 Busse R.et al, Tackling chronic disease in Europe. Strategies, interventions and challenges. WHO, 2010,
http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0008/96632/E93736.pdf
22
VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts
„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
7
Diese Bestimmungen finden auch auf Lebensmittel
Anwendung, die aus anderen EU Mitgliedstaaten eingeführt
oder aus Drittstaaten importiert werden. So werden der
Verbrauch und die öffentliche Zugänglichkeit der Lebensmittel
mit hohem Trans-Fettsäurengehalt eingeschränkt. In Folge
werden auch die Essgewohnheiten der lettischen Bevölkerung
verbessert, wodurch die Gesundheitswerte der Gesellschaft auf
lange Sicht verbessert werden.
Der Vorschriftenentwurf stützt sich auf die österreichische
Verordnung, in der sich die Beschränkungen bezüglich der
Trans-Fettsäuren
nicht
nur
auf
die
in
der
Lebensmittelherstellung verwendeten Rohstoffe - Öle und Fette
- beziehen, sondern auch auf die Lebensmittel selbst, indem
auch für sie die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren
festgelegt werden.
Der Vorschriftenentwurf bezieht sich auf die Trans-Fettsäuren,
die der Definition im Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr.
1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über
Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.
1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie
87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des
Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der
Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der
Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der
Kommission entsprechen, die festlegt, dass „Trans-Fettsäuren“
Fettsäuren mit mindestens einer nicht konjugierten (d. h. durch
mindestens eine Methylengruppe unterbrochenen) KohlenstoffKohlenstoff-Doppelbindung in der trans-Konfiguration
bezeichnet.
Die in den Vorschriften festgelegten Anforderungen finden
Anwendung auf Lebensmittel, die Trans-Fettsäuren beinhalten,
die durch folgende produktionstechnologische Verfahren
entstanden sind: Ölhydrierung, Ölpressung bei hohen
Temperaturen, Braten und Erwärmen von Lebensmitteln im Öl,
Braten und Grillen von fetthaltigen zusammengesetzten
Lebensmitteln, die pflanzliche Öle enthalten und tierischen
Ursprungs sind, z. B. Fertigprodukte wie verschiedene Fleischund Fischerzeugnisse, Fertig-Pfannkuchen sowie sonstige zu
dieser Kategorie gehörende Erzeugnisse, die wiederholt
gebraten und gegrillt werden.
Die im Vorschriftenentwurf festgelegten Anforderungen finden
keine Anwendung auf Fette und Produkte tierischer Herkunft,
in denen die Trans-Fettsäuren auf natürliche Art und Weise
vorhanden sind und zu denen sie nicht erst durch das
Lebensmittelproduktionsverfahren hinzugefügt worden sind.
Um eine effiziente Umsetzung des Vorschriftenentwurfs und
ihre Aufsicht sicherzustellen, ist eine zusätzliche staatliche
Finanzierung notwendig, da das Lebensmittel- und
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
8
Veterinäramt (PVD) zusätzliche Lebensmittelkontrollen und
Laboranalysen von Proben durchführen muss, die das PVD
zurzeit nicht durchführt. Unter Berücksichtigung dessen, dass
weder das lettische noch das EU-Recht eine zwingende oder
freiwillige Markierung der Lebensmittel bezüglich des TransFettsäurengehalts vorsieht und dass die Bestimmungen auch auf
nicht verpackte Lebensmittel Anwendung finden, u. a. auf
Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, ist die einzige
Möglichkeit für die Aufsicht über die Umsetzung der im
Vorschriftenentwurf festgelegten Standards die Durchführung
von
Lebensmittelkontrollen
und
Laboranalysen
von
Lebensmittelproben. Auch in Österreich und in Dänemark
wurden zwecks Überwachung der Umsetzung der neuen
Bestimmungen,
die
den
Trans-Fettsäurengehalt
in
Lebensmitteln betreffen, mehr Kontrollen und die Überprüfung
von sowohl lokal hergestellten als auch eingeführten
Lebensmitteln durchgeführt. In Österreich wurden 2013 nach
der Umsetzung der neuen Verordnung stichprobenartige
Kontrollen sowohl der lokalen, als auch der eingeführten
Lebensmittel
durchgeführt.
Dazu wurden insgesamt
93 Lebensmittelproben
aus
den
österreichischen
Verkaufsstellen gebündelt zur Durchführung von Labortests
geschickt. In den Tests wurden keine Lebensmittel
vorgefunden, deren Trans-Fettsäurengehalt 2% überstiegen hat.
In Dänemark aber wurden 2003 und 2004 im Laufe der
Umsetzung der neuen Verordnung stichprobenartige Kontrollen
sowohl der lokalen, als auch der eingeführten Lebensmittel
durchgeführt. 2003 wurden 253 Proben lokaler und eingeführter
Lebensmittel zur Durchführung von Labortests geschickt, 2004
waren es 148 Lebensmittelproben. Laut den Labortests wurde
der Trans-Fettsäurengehalt in keinem der geprüften
Lebensmittel 2 % überstiegen.
Falls das PVD eine Verletzung der im Vorschriftenentwurf
festgelegten Standards bezüglich des Trans-Fettsäurengehalts in
Lebensmitteln feststellt, kann es gemäß Artikel 27 Absatz 1 des
Gesetzes „Überwachung des Lebensmittelsverkehrs“ eine
schriftliche Mahnung an das Lebensmittelunternehmen erstellen
und seinen Betrieb (auch den Betrieb seiner Struktureinheiten
oder einzelnen Anlagen) auf Grundlage § 1033 des lettischen
Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs, in dem vorgesehen ist, die
Lebensmittelhersteller oder Lebensmittelunternehmen im Falle
des
Verstoßes
gegen
die
Bestimmungen
des
Lebensmittelverkehrs
zur
verwaltungsrechtlichen
Verantwortung zu ziehen, einstellen oder einschränken.
Bezüglich der Festlegung einer Übergangsfirst muss betont
werden, dass in keinem der Staaten, in denen die Beschränkung
der Trans-Fettsäuren umgesetzt ist, eine Übergangsfrist, die
länger als ein Jahr gewesen wäre, für die Lebensmittelhersteller
festgelegt wurde. In Dänemark traten die neuen Regelungen
bezüglich der Höchstwerte der Trans-Fettsäuren nach neun
Monaten in Kraft, in der Schweiz nach einem Jahr, in
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
9
Österreich wurde hingegen keine Übergangsfrist festgelegt und
die Verordnung trat mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Bezüglich der Festlegung einer Übergangsfrist in Lettland muss
betont werden, dass bei der Erstellung neuer Rezepte und der
Ersetzung der Rohstoffe, die Trans-Fettsäuren enthalten, durch
Rohstoffe, die sie nicht enthalten oder in einer zulässigen
Menge enthalten, auch die Kennzeichnung der Produkte neu
erstellt werden muss, da im Zutatenverzeichnis auch die in der
Herstellung des Produkts verwendeten Rohstoffe angegeben
werden müssen. Um den Lebensmittelherstellern keine
finanzielle Schäden dadurch zu verursachen, dass sie die
fertigen
Kennzeichnungen
vernichten
müssen,
eine
ausreichende Frist für die Verwendung der fertigen
Kennzeichnungen
und
die
Erstellung
der
neuen
Kennzeichnungen zu gewähren sowie die Möglichkeit zu
geben, die Zusammensetzung der Lebensmittelzutaten zu
ändern und die bereits hergestellte Produktion zu vertreiben,
wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab dem Inkrafttreten
der Vorschriften festgelegt.
Das Gesundheitsministerium hat verschiedene Mechanismen
für die Regelung und die Verminderung des TransFettsäurengehalts in Lebensmitteln ausgewertet, darunter auch
die Festlegungen von strengeren Bestimmungen für die
Kennzeichnung der Lebensmittel. Jedoch erweist sich unter
Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Staaten (Österreich,
Dänemark, die Schweiz u. a.) und der vom PVO durchgeführten
Auswertung der Methoden gerade die Festlegung der
Beschränkungen der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln, indem
die Höchstwerte der Trans-Fettsäuren festgelegt werden, als die
effizienteste Art, wie der Trans-Fettsäurengehalt in
Lebensmitteln und ihr Verbrauch in der Gesellschaft insgesamt
vermindert werden können. Indem strengere Bestimmungen für
die Kennzeichnung festgelegt werden, kann die Verwendung
der Lebensmittel mit hohem Trans-Fettsäurengehalt in der
Gesellschaft vermindert werden. Es ist aber ein langfristiges
Verfahren, das zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen der
Gesellschaft fordert. Außerdem werden diese Produkte von den
Gesellschaftsgruppen mit niedrigem Einkommen weiter
verwendet, weil diese Produkte kostengünstiger sind. Ebenso ist
es nicht möglich, eine Kennzeichnung auf nicht verpackte
Lebensmittel
anzubringen,
die
von
der
Gemeinschaftsverpflegung angeboten werden. Wie die
Erfahrungen von Dänemark und der Schweiz zeigen, ist die
vollkommene Beschränkung der Verwendung und der
Zugänglichkeit von Lebensmitteln mit hohem TransFettsäurengehalt in der Gesellschaft, auch in den
Gesellschaftsgruppen mit niedrigem Einkommen, erst durch die
Umsetzung der Beschränkungen der Trans-Fettsäuren gelungen.
Es ist nicht zweckmäßig, zwingende oder freiwillige
Anforderungen an die Kennzeichnung des TransFettsäurengehalts festzulegen, weil der Vorschriftenentwurf
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
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vorsieht, die Höchstwerte der Trans-Fettsäuren sowohl für die
nicht verpackten als auch für die verpackten Lebensmitteln
festzulegen. Somit können die Verbraucher sicher sein, dass in
Lebensmitteln der Trans-Fettsäurengehalt nur minimal
vorhanden ist. Deswegen besteht keine Notwendigkeit, eine
spezielle Kennzeichnung anzubringen.
Durch die Erarbeitung der normativen Regelung und die
Verabschiedung des Vorschriftenentwurfs wird der TransFettsäurengehalt in Lebensmitteln bis zu einer Menge reduziert,
die für die Gesundheit des Menschen nicht schädlich ist (2 %).
Auf lange Sicht bedeutet dies, dass der lettischen Bevölkerung
Lebensmittel
mit
reduziertem
Trans-Fettsäurengehalt
zugänglich sind. Durch die tägliche Ernährung werden von der
lettischen Bevölkerung weniger Tran-Fettsäuren aufgenommen,
wodurch die gesamten Gesundheitswerte der Gesellschaft
(Cholesterinspiegel, Fettleibigkeitsrate) verbessert und das
Risiko der Erkrankung an chronischen nicht ansteckenden
Krankheiten (Herz-Kreislauf-Krankheiten, Zuckerdiabetes,
onkologische Erkrankungen) in der lettischen Bevölkerung
vermindert werden. Weiterhin wird durch die Festlegung der
Höchstwerte für Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln der soziale
Gleichheitsgrundsatz erfüllt, da die Lebensmittel mit
reduziertem Trans-Fettsäurengehalt für die ganze lettische
Bevölkerung unabhängig von ihrem sozialwirtschaftlichen
Status zugänglich sein werden.
3. An der Erstellung des Landwirtschaftsministerium
(ZM),
Lebensmittelund
Entwurfs
beteiligte Veterinäramt (PVD), Lettischer Verband der Diätologen und
Institutionen
Ernährungsfachleute (BIOR), Lettische Facharztvereinigung für
Diät, Lettische Fachgesellschaft für Ernährungswissenschaft.
4. Sonstige
Keine
Informationen
II. Auswirkungen des Entwurfs einer Rechtsvorschrift auf die
Öffentlichkeit, die Entwicklung der Volkswirtschaft und den
Verwaltungsaufwand
1.
Gesellschaftliche
Zielgruppen, auf die
die
Regelung
Auswirkungen hat
oder haben könnte
Die rechtliche Regelung des Vorschriftenentwurfs wirkt auf
die ganze Gesellschaft direkt aus, da die Höchstwerte der
Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln festgelegt werden, wodurch
die Herstellung von gesünderen Lebensmitteln und die
Zugänglichkeit von qualitativ verbesserten Lebensmitteln für
die ganze Gesellschaft gefördert werden. Auf lange Sicht
werden dadurch auch die Gesundheitswerte der Gesellschaft
verbessert. Zugleich verfügt weder VM noch ZM über
Informationen, die belegen würden, dass durch die Ersetzung
von Fetten, die Trans-Fettsäuren enthalten, mit gesünderen
alternativ verfügbaren Fetten einen wesentlichen Einfluss auf
die Lebensmittelpreise und dadurch auch auf die Verbraucher
ausüben könnte. Dies bedeutet, dass durch die Umsetzung der
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
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Beschränkungen
des
Trans-Fettsäurengehalts
die
Lebensmittelpreise nicht unbedingt steigen werden und kein
wesentlicher Preisanstieg der Lebensmittel zu erwarten ist. Es
muss betont werden, dass weder in Österreich, noch in
Dänemark
die
festgelegten
Beschränkungen
die
Zugänglichkeit der Lebensmittel beeinflusst haben und die
Lebensmittelhersteller neue Technologien und Methoden
erarbeitet haben, ohne dass die Lebensmittelpreise erhöht
wurden.
Der Vorschriftenentwurf wird auf die Lebensmittelhersteller
direkt auswirken, da die Bestimmungen für die zulässigen
Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln festgelegt
werden. Dies bedeutet, dass die Lebensmittelhersteller die
Technologien und die Rezepte für Lebensmittelherstellung
ändern, sowie neue Lebensmitteletiketten und -Verpackungen
bestellen müssen. In Folge werden qualitativ verbesserte und
gesündere Lebensmittel hergestellt. Weiterhin wird der
Vorschriftenentwurf auf die Arbeit des PVD auswirken, da
PVD zusätzliche Lebensmittelkontrollen durchführen muss,
wodurch der Verwaltungsaufwand und die finanziellen
Möglichkeiten des Amtes beeinflusst werden (Laboranalysen
der Proben).
2.
Auswirkungen der
Rechtsvorschrift auf
die Entwicklung der
Volkswirtschaft und
den
Verwaltungsaufwand
Die rechtliche Regelung des Vorschriftenentwurfs wird auf die
Volkswirtschaft und den Verwaltungsaufwand direkt
auswirken, da aufgrund der Festlegung der zulässigen
Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln die
Lebensmittelhersteller die Technologien und die Rezepte für
Lebensmittelherstellung ändern, sowie aufgrund der Änderung
der Lebensmittelzutaten neue Lebensmitteletiketten und Verpackungen verfertigt und bestellt werden müssen.
Deswegen, um die Umsetzung und die Aufsicht der im
Vorschriftenentwurf festgelegten Bestimmungen effizienter
durchführen
zu
können,
wird
PVD
zusätzliche
Lebensmittelkontrollen durchführen müssen, wodurch der
Verwaltungsaufwand und die finanziellen Möglichkeiten des
Amtes beeinflusst werden (Laboranalysen der Proben), da dafür
zusätzliche Finanzierung notwendig ist. Unter Berücksichtigung
dessen, dass weder die lettische noch die EU-Gesetzgebung eine
zwingende oder freiwillige Kennzeichnung der Lebensmittel
bezüglich des Trans-Fettsäurengehalts vorsehen und dass die
Bestimmungen auch auf die nicht verpackten Lebensmittel
Anwendung
finden,
u.a.
auf
die
Anbieter
von
Gemeinschaftsverpflegung, ist die einzige Möglichkeit für die
Aufsicht der Umsetzung der im Vorschriftenentwurf
festgelegten
Standards
die
Durchführung
der
Lebensmittelkontrollen
und
der
Laboranalysen
von
Lebensmittelproben, die vom PVD zurzeit nicht gemacht wird.
Um die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Bestimmung
durchzuführen, sieht PVD 1000 Inspektionen pro Jahr in
Lebensmittelherstellungsund
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
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Geimeinschaftsverpflegungsunternehmen vor, in Rahmen derer
100 Proben pro Jahr für die Durchführung von
Laboruntersuchungen entnommen werden.
Durch den Vorschriftenentwurf könnte ein zusätzlicher
Aufwand für 7800 Unternehmen, die am lettischen
Lebensmittelverkehr teilnehmen, entstehen, da sie im
Herstellungsprozess von Lebensmitteln und Speisen
möglicherweise Fette, die Trans-Fettsäuren enthalten,
verwenden. Laut den Daten des PVD-Registers sind die meisten
von Unternehmen, für die im Falle der Verabschiedung des
Vorschriftenentwurfs ein finanzieller Aufwand entstehen
könnte, die Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung (6536), da
sie im Rahmen der Eigenüberwachung die Analysen der
Fertigprodukte auf den prozentualen Trans-Fettsäurengehalt, der
dem Punkt 2 des Vorschriftenentwurfs entsprechen soll,
sicherzustellen haben. Die Kosten für die Analyse eines
Produkts
(gemäß
den
im
Anhang
zum
Ministerkabinettsvorschriften Nr. 882 vom 17. September 2013
„Gebührenverzeichnis für die im Auftrag der Staatsverwaltung
geleisteten
Tätigkeiten
des
Forschungsinstituts
für
Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Umwelt „BIOR“,
Punkt 2 „Lebensmittel-, Wasser- und Umweltuntersuchungen”,
Unterpunkt 2.1.5.3 genannten Bestimmungen) auf den TransFettsäurengehalt betragen 52,25 EUR, zzgl. MwSt. Laut den
dem ZM zur Verfügung stehenden Informationen ist die
ungefähre Verteuerung, die durch die Ersetzung der Fette, die
Trans-Fettsäuren enthalten, mit gesünderen, alternativ
zugänglichen Fetten, nicht wesentlich. Dies bedeutet, dass
durch die Umsetzung der Beschränkungen des TransFettsäurengehalts die Lebensmittelpreise nicht unbedingt
steigen werden und kein wesentlicher Preisanstieg der
Lebensmittel zu erwarten ist.
Unter Berücksichtigung der Produktionsleistung und des
Produktionsumfangs der Unternehmen könnte einem Teil der
Unternehmen, die am Lebensmittelverkehr teilnehmen, durch
die Ersetzung der Fette, die Trans-Fettsäuren enthalten, mit
gesünderen, alternativ zugänglichen Fetten ein zusätzlicher
finanzieller Aufwand entstehen. Der zusätzliche Aufwand
entsteht durch die Notwendigkeit der Änderung der Rezepte,
damit eine entsprechende Produktqualität durch den Austausch
der Produktrohstoffe sichergestellt wird. Jedoch verfügt ZM
über keine genauen Daten bezüglich der Unternehmen, die in
ihrem Produktionsverfahren Fette mit Trans-Fettsäuren
verwenden oder Endprodukte herstellen, die Trans-Fettsäuren
enthalten.
Zusätzliche indirekten Kosten werden für die Hersteller durch
die Notwendigkeit der Verfertigung neuer Etiketten und
Verpackungen verursacht, da die Zutaten der Produkte dadurch
verändert werden, dass die industriell hergestellten TransFettsäuren mit anderen, gesünderen Alternativen ersetzt werden
und in Folge die neuen Zutaten in der Kennzeichnung
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
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angegeben werden. Jedoch verfügt ZM über keine genaue
Berechnungen über die Kosten für alle Hersteller, die mit der
Verfertigung neuer Etiketten und Verpackungen verbunden
sind.
Angenommen, dass in Lettland als Anbieter der
Gemeinschaftsverpflegung 6536 Unternehmen tätig sind, die in
der Herstellung ihrer Produkte (z.B. jeweils fünf Produkte) Öle
oder Fette verwenden, die bei hohen Temperaturen behandelt
werden, und mindestens einmal pro Jahr die Endprodukte
untersucht werden, erreichen die Kosten für ein Unternehmen
5x52,25 =261.25 EUR, wobei die Kosten für eine Analyse
52,25 EUR betragen. Die Kosten aller Anbieter der
Gemeinschaftsverpflegung würden dann bei 6536x5x52.25 = 1
707 530, 25 EUR pro Jahr liegen.
Angenommen,
dass
die
lettischen
Lebensmittelherstellungsunternehmen
in
ihrem
Produktionsverfahren Rohstoffe mit bekanntem TransFettsäurengehalt verwenden (1264 Unternehmen), müssen
Arbeitsstunden geleistet werden, die für die Berechnungen und
die Überprüfung der Rezepte notwendig sind. Angenommen,
dass für die Überprüfung eines Produktrezeptes ein Arbeitstag
bzw. 8 Stunden benötigt werden und die Entlohnung für eine
Arbeitsstunde, berechnet nach dem Mindestlohnsatz,
ca. 2,00 EUR beträgt, liegt der Verwaltungsaufwand für ein
Produkt bei 16,00 EUR. Angenommen, dass ein Unternehmen
3 Produkte herstellt, liegt der Verwaltungsaufwand bei
1264x3x16=60672.00 EUR.
Angenommen, die lettischen Lebensmittelhersteller Rohstoffe
mit unbekanntem Trans-Fettsäurengehalt einkaufen, muss eine
Laborkontrolle für diese Rohstoffe vorgesehen werden.
Angenommen, dass jeder Lebensmittelherstellungsunternehmen
(1264) 3 Fette mit unbekanntem Trans-Fettsäurengehalt
einkauft, liegt der finanzielle Aufwand pro Unternehmen bei
3x52.25=156.75 EUR. Der finanzielle Aufwand für alle
Lebensmittelherstellungsunternehmen
würde
bei
1264x3x52.25=198 132 EUR liegen, wobei die Kosten für eine
Probe 52.25 EUR betragen.
3.
Monetäre Bewertung Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus.
von
Verwaltungskosten
4.
Sonstige
Informationen
Keine
III. Auswirkungen des Entwurfs einer Rechtsvorschrift auf den Staatshaushalt und die
kommunalen Haushalte
In den folgenden drei Jahren (EUR)
Kennwerte
2015
2016
2017
2018
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
14
1
1.
Haushaltseinnahmen:
1.1. Grundhaushalt des
Staates, darunter
Einnahmen aus
kostenpflichtigen
Dienstleistungen und
andere Eigeneinnahmen
1.2. Sonderhaushalt des
Staates
1.3. Kommunaler
Haushalt
2. Haushaltsausgaben:
2.1.Grundhaushalt des
Staates
2.2. Sonderhaushalt des
Staates
2.3. Kommunaler
Haushalt
3. Finanzielle
Auswirkungen:
3.1. Grundhaushalt des
Staates
3.2. Sonderhaushalt
3.3. Kommunaler
Haushalt
4. Finanzmittel zur
Finanzierung von
Zusatzausgaben
(Verringerung der
ausgleichenden
Ausgaben ist durch „+“
zu kennzeichnen)
5. Präzisierte
Änderungen
im
gemäß
laufenden Änderungen Änderungen Änderungen
dem
Jahr im
im
im
im
Haushalt
Vergleich
Vergleich
Vergleich
Vergleich
für das
zum
zum lfd.
zum lfd.
zum lfd.
laufende
Haushalt
Jahr (2015) Jahr (2015) Jahr (2015)
Jahr
des lfd.
Jahres
2
3
4
5
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
86.786
0
0
0
0
86.786
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-0
-86.786
0
0
0
-0
-86.786
X
0
0
0
0
X
0
0
-0
-86.786
0
0
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
15
finanzielle
Auswirkungen:
5.1. Grundhaushalt des
Staates
5.2. Sonderhaushalt
5.3. Kommunaler
Haushalt
6. Detaillierte
Berechnung der
Einnahmen und
Ausgaben
(diese kann ggf. im
Anhang der
Zusammenfassung
vorgelegt werden):
6.1. detaillierte
Einnahmenberechnung
6.2. Detaillierte
Ausgabenberechnung
(EKK 1000 - 49317
EUR (inkl. EKK1100 –
39 362 EUR, EKK
1200 – 9 955 EUR),
EKK 2000 – 9 114
EUR, EKK 5000 –
23 130 EUR, EKK
7350 – 5225 EUR)
6.2.1. Ausgaben für die
Durchführung
zusätzlicher Kontrollen
durch das
Lebensmittel- und
Veterinäramt
(detaillierte
Entschlüsselung der
Ausgaben siehe
Anhang Nr. 1):
6.2.1.1. Entlohnung für
die
Durchführung
zusätzlicher Kontrollen,
EKK 1000;
6.2.1.2. Ausgaben für
die Sicherstellung der
alltäglichen Arbeit der
0
0
-0
-86.786
0
0
0
0
0
0
0
0
0,0
0,0
0,0
0,0
86.786
0,00
0,00
0,00
0,00
81.561
0,00
0,00
0,00
0,00
49.317
0,00
0,00
0,00
0,00
8.514
VMAnot_250815_MK_transtauki; Ex-ante-Folgenabschätzung des Vorschriftenentwurfs des Ministerkabinetts
„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
16
Inspekteure, EKK 2000;
6.2.1.3. Ausgaben für
die Anschaffung von
InfrarotFernthermometern, EKK
2000;
6.2.1.4. Ausgaben für
die Anschaffung von
Fahrzeugen, EKK 5000;
6.2.1.5.
Anschaffung
von Tablet-PCs für die
Eintragung
von
Kontrollprotokollen,
EKK 5000.
6.2.2. Ausgaben des
Forschungsinstituts für
Lebensmittelsicherheit,
Tiergesundheit
und
Umwelt „BIOR“ für
die Durchführung von
Laboruntersuchungen
zwecks der Erfüllung
der
zusätzlichen
Bestimmungen
(100 Proben)
(detaillierte
Ausgabenberechnung
siehe
Anhang Nr. 1),
EKK 7350
7. Sonstige
Informationen
0,00
0,00
0,00
0,00
600
0,00
0,00
0,00
0,00
21.780
0,00
0,00
0,00
0,00
1350
0,00
0,00
0,00
0,00
5225
2015, 2016, 2017 wird die Umsetzung des Vorschriftenentwurf im
Rahmen der bewilligten Mitteln aus dem Staatshaushalt
sichergestellt. Da der Vorschriftenentwurf eine Übergangsfrist
vorsieht und die Lebensmittelhersteller die darin vorgesehenen
Standards bezüglich des Trans-Fettsäurengehalts im vollen
Umfang erst ab 2018 erfüllen müssen, ist es nicht zweckmäßig, mit
den Kontrollen der Lebensmittel und den Laboruntersuchungen der
Lebensmittelproben bereits ab 2016 anzufangen.
2018 werden für die Kontrolle des Trans-Fettsäurengehalts
1000 Inspektionen durchgeführt und 100 Proben pro Jahr für die
Durchführung von Labortests entnommen. 2019 und weiterhin
werden für die Durchführung der Lebensmittelkontrollen jährlich
zusätzliche 63.056 EUR benötigt (EKK1000 - 49 317 EUR (inkl.
EKK1100 – 39 362 EUR, EKK 1200 – 9 955 EUR), EKK 2000 – 8
514 EUR, EKK 7350 – 5225 EUR).
Die Frage über die Bewilligung der zusätzlichen Finanzierung dem
ZM (PVD und BIOR) für die Durchführung der Kontrollen des
Trans-Fettsäurengehalts soll im Ministerkabinett im Rahmen der
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
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Vorbereitung des Staatshaushaltsentwurfs für 2018 und des
mittelfristigen Haushaltsentwurfs für 2018-2020 zusammen mit
den Anträgen über neue politische Initiativen aller Ministerien und
sonstigen zentralen staatlichen Behörden unter Berücksichtigung
der finanziellen Möglichkeiten des Staatshaushaltes verhandelt
werden.
IV. Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus.
V. Konformität des Rechtsvorschriftenentwurfs mit den internationalen
Verpflichtungen der Republik Lettland
1.
Verpflichtungen
Keine
gegenüber
der
Europäischen Union
2. Sonstige
internationale Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus.
Verpflichtungen
3. Sonstige Informationen
Der Vorschriftenentwurf soll an die EK gemäß Unterpunkt
2.2 der Dienstanweisung Nr. 1 des Ministerkabinetts
„Verfahren für staatliche Verwaltungsbehörden zur
Notifizierung von Entwürfen technischer Vorschriften“ vom
23. Februar 2010 weitergeleitet werden.
Tabelle 1
Konformität des Rechtsvorschriftenentwurfs mit den EU-Rechtsvorschriften
Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus.
Tabelle 2
Durch den Vorschriftenentwurf erfüllte oder übernommene Verpflichtungen, die sich
aus internationalen Rechtsvorschriften oder Dokumenten internationaler Institutionen
oder Organisationen ergeben.
Maßnahmen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen
Der Entwurf wirkt sich nicht auf diesen Bereich aus.
VI. Beteiligung der Öffentlichkeit und Kommunikationsmaßnahmen
1. Im Zusammenhang mit dem
Entwurf
beabsichtigte
Beteiligung
der
Öffentlichkeit
und
Kommunikationsmaßnahmen
Der Vorschriftenentwurf wurde auf die Internetseite
des
Gesundheitsministeriums
zur
öffentlichen
Kommentierung vom 22. März bis zum 22. April
gestellt.
Die
Ergebnisse
der
öffentlichen
Kommentierung sind auf der Internetseite des VM
zugänglich.
2. Beteiligung
der Der Vorschriftenentwurf wurde am 29. Januar 2014 in
Öffentlichkeit
an
der der vom Gesundheitsministerium veranstalteten
Erstellung des Entwurfs
Versammlung verhandelt, an der die Vertreter des ZM,
PVD, BIOR, des Lettischen Verbands der Diätologen
und
Ernährungsfachleuten,
der
Lettischen
Facharztvereinigung für Diät, der Lettischen
Fachgesellschaft für Ernährungswissenschaft beteiligt
waren.
Der Vorschriftenentwurf wurde weiterhin am
12. Februar 2014 in der Sitzung des Ernährungsrates
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„Vorschriften über die zulässigen Höchstwerte der Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln“ (Zusammenfassung)
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und am 17. März 2014 im ZM im Rahmen der
Versammlung der Arbeitsgruppe zur Förderung von
Herstellung und Verbrauch gesunder Lebensmittel
verhandelt.
3. Ergebnisse der Beteiligung Der Lettische Verband der Diätologen und
der Öffentlichkeit
Ernährungsfachleute, die Lettische Facharztvereinigung
für Diät, die Lettische Fachgesellschaft für
Ernährungswissenschaft, die Lettische Ärztegesellschaft
sowie die Mitglieder der lettischen Öffentlichkeit haben
die Weiterentwicklung des Vorschriftenentwurfs
unterstützt und die Festlegung einer kürzeren
Übergangsfrist für die Hersteller bzw. anderthalb Jahre
gefordert. Die Vertreter des ZM und des Lettischen
Verbands der Lebensmittelhändler haben die
Weiterentwicklung
des
Vorschriftenentwurfs
konzeptuell unterstützt, jedoch vorgeschlagen, eine
längere und genaue Übergangsfrist für die
Lebensmittelhersteller
und
die
Anbieter
der
Gemeinschaftsverpflegung bzw. zwei Jahre nach dem
Inkrafttreten der Vorschriften festzulegen.
4. Sonstige Informationen
Keine
VII. Sicherstellung der Umsetzung des Entwurfs einer Rechtsvorschrift
und deren Auswirkungen auf Institutionen
1. An der Umsetzung des ZM, PVD und BIOR.
Entwurfs
beteiligte
Institutionen
2. Auswirkungen der Umsetzung Der Vorschriftenentwurf wird sich auf die Arbeit des
des Entwurfs auf die Aufgaben PVD auswirken, da keine neuen Behörden gegründet
und institutionelle Struktur der werden, PVD aber zusätzliche Lebensmittelkontrollen
Verwaltung.
durchführen wird, wodurch der Verwaltungsaufwand
Schaffung
neuer und die finanziellen Möglichkeiten des Amtes
Institutionen, Liquidation oder beeinflusst werden (Laboranalysen der Proben).
Neuordnung
bestehender
Institutionen
sowie
Auswirkung
auf
Humanressourcen
3. Sonstige Informationen
Keine
Gesundheitsminister
G. Belēvičs
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25.08.2015 08:40
4626
S. Lazdiņa,
[email protected]
67876074
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