http://www.morgenpost.de/berlin/article1093032/Arzt_liess_Embryonen_absterben_Freispruch.html Prozess in Berlin Arzt ließ Embryonen absterben - Freispruch Donnerstag, 14. Mai 2009 17:04 Das Berliner Landgericht hat einen Reproduktionsmediziner vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Der Arzt hatte in seiner Praxis in Wilmersdorf insgesamt vier Embryonen absterben lassen. Der Kinderwunschexperte hatte sich selbst angezeigt. In einem bundesweit einmaligen Prozess um den Umgang mit genetisch defekten Embryonen hat das Landgericht Berlin am Donnerstag einen Kinderwunsch-Mediziner vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Dem 46-jährigen Arzt war vorgeworfen worden, Eizellen zu einem anderen Zweck befruchtet zu haben, als eine Schwangerschaft der Frau, von der die Eizellen stammten, herbeizuführen. Er hatte sich selbst angezeigt. Das Gericht war hingegen überzeugt davon, dass die genetischen Untersuchungen der befruchteten Eizellen nicht zu Forschungszwecken dienten, sondern dem Ziel, Paaren zu einem gesunden Kind zu verhelfen. Im Prozess ging es um drei Fälle, in denen Paare in den Jahren 2005 und 2006 mit einem Kinderwunsch die Praxis des 46-jährigen Experten für Reproduktionsmedizin aufgesucht hatten. In einem Behandlungsvertrag hatten sie jeweils einer genetischen Untersuchung der künstlich befruchteten Eizellen zugestimmt. Gleichfalls wurde vereinbart, dass genetisch krankes Material nicht in die Gebärmutter eingesetzt wird. Die geschädigten Embryonen hatte der Arzt absterben lassen. Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung Es sei keinesfalls so, dass das Gesetz eine Selektion im Hinblick auf erhebliche Schädigungen untersage, betonte der Richter. Die genetische Untersuchung sei lediglich ein Zwischenschritt gewesen, um zu klären, ob befürchtete Krankheiten vorliegen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte das Handeln des Frauenarztes als strafbar angesehen und eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten verlangt. Die Anklägerin sah die Untersuchung der Embryonen auf genetische Defekte als „Selektionsmöglichkeit“, was dem im Gesetz festgeschrieben „Schutz des Embryos“ widerstrebt. Es bestehe die Angst, dass es zu einer „Bestenauswahl“ komme, sagte sie. In erster Linie würde es dabei nicht um das Wohl des Paares gehen. Der Schutz des nicht implantierten Embryos sei höher, hieß es weiter. Gegebenenfalls müssten die Frauen die Schwangerschaft abbrechen. Mediziner sprach aus eigener Erfahrung Der Arzt aus einer Kinderwunschpraxis im Berliner Ortsteil Wilmersdorf hatte im Prozess sein Handeln als rechtmäßig bezeichnet. Er verwies auf die „erheblichen Risiken“ einer Schwangerschaft, wenn kranke Zellen implantiert und ausgetragen würden. Die Konsequenzen seien Fehlgeburt oder der Tod des Kindes nach der Geburt. Beides würde bei den Paaren zu einem „existenziellen Trauma“ und zu „chronischer Depression“ führen, sagte der Mediziner. „Der Verlust eines ungeborenen oder geborenen Kindes gehört zu den schlimmsten Erlebnissen eines Menschen“, sagte der Mediziner weiter. Er sprach dabei auch aus eigener Erfahrung. Eines seiner Kinder war nach der Geburt verstorben. Die Überlebenschance gesunder Embryonen sei genauso gefährdet, wenn geschädigte Zellen in die Gebärmutter eingesetzt würden, fügte der Arzt hinzu. Mehr zum Thema Morgenpost Online Vom Leidensweg ungewollt kinderloser Paare Adressen und Beratungsangebote Die wichtigsten Techniken, mit denen Mediziner helfen Seinen Angaben nach bestand bei allen Paaren im Vorfeld das „Risiko einer genetischen Fehlverteilung“. In einem Fall hatte das Ehepaar bereits eine behinderte Tochter, in einem anderen Fall hatte die Frau bereits drei Fehlgeburten. Beim Embryonen-Test habe er dann auch genetische Defekte festgestellt, sagte der Arzt. Dem Wunsch der Paare entsprechend seien nur jene befruchteten Eizellen eingesetzt worden, die „am unauffälligsten waren“. Eine Gutachterin der Universität Kiel hatte dem Arzt im Januar 2006 bescheinigt, dass sein Vorgehen „legal“ sei. Sie riet ihm jedoch zu einer staatsanwaltschaftlichen Klärung. Daher hatte sich der Angeklagte bei der Staatsanwaltschaft selbst angezeigt. „Ich wollte bestätigt bekommen, dass die Behandlung nicht gegen das Gesetz verstößt“, erklärte er dazu. Die Staatsanwältin räumte ein, dass es ohne die Selbstanzeige des Arztes nie zu einem Verfahren gekommen wäre. Sie rechne damit, dass der Fall abschließend vorm Bundesgerichtshof geklärt wird.ddp/sei Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten aus Arzt ließ Embryonen absterben - Freispruch Das Berliner Landgericht hat einen Reproduktionsmediziner vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Der Arzt hatte in seiner Praxis in Wilmersdorf insgesamt vier Embryonen absterben lassen. Der Kinderwunschexperte hatte sich selbst angezeigt.