vii. programm-management

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11. Fassung / 20. Dezember 2001
INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE
NACHHALTIGE RAUMENTWICKLUNG IN
NORDWESTEUROPA – FÜR EINE
LANGFRISTIGE TRANSNATIONALE
ZUSAMMENARBEIT
PROGRAMM VON GEMEINSCHAFTSINITIATIVEN
ELFTER ENTWURF
Internationaler Arbeitskreis NWE
INTERREG IIIB NWE Sekretariat
5. Etage, “Les Caryatides”
24, Boulevard Carnot
F - 59800 Lille
E-Mail: [email protected]
Webseite: www.nwmainterregiic.org
D:\75903246.doc
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
INHALT
INHALT
I.
2
I.1.
I.2.
I.3.
I.4.
I.5.
EINFÜHRUNG
Auf dem Weg zu einer intensiveren Zusammenarbeit in der Raumentwicklung
Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III
NWE - Zusammenarbeit in der Raumentwicklung: Leistungen, Mängel, Probleme
Nordwesteuropa. Gemeinsame Programmentwicklung
Ex-ante-Evaluierung
5
5
5
6
9
10
II.1.
II.2.
II.3.
II.4.
II.5.
II.6.
II.7.
II.8.
ANALYSE DES NORDWESTEUROPÄISCHEN TERRITORIUMS
Das Kooperationsgebiet des NWE
Demographie
Wirtschaft
Verkehr und Telekommunikation
Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
Raumentwicklung im NWE Kooperationsgebiet
Aufstellung der Stärken, Schwächen, Chancen und Probleme
Zielsetzungen und Herausforderungen für das NWE-Kooperationsgebiet
11
11
11
12
14
16
18
23
26
II.
III.
GEMEINSAME STRATEGIE
28
III.1.
Allgemeines Ziel
28
III.2.
Schwerpunktbereiche
29
III.2.1.
Schwerpunktbereich 1: Ein attraktives und kohärentes System von Großstädten, mittelgroßen
Städten und Regionen
29
III.2.2.
Schwerpunktbereich 2: Externer und interner Zugang
29
III.2.3.
Schwerpunktbereich 3: Nachhaltiges Management der Wasserressourcen und Verhütung von
Hochwasserschäden
30
III.2.4.
Schwerpunktbereich 4: Nachhaltige Entwicklung, umsichtiges Management und Schutz
anderer natürlicher Ressourcen und des kulturellen Erbes
30
III.2.5.
Schwerpunktbereich 5: Förderung des Wassertransportpotenzials von NWE und seiner
räumlichen Integration über die Meeresgebiete hinweg
30
III.3.
Übergreifende Themen: Auf dem Weg zu einer neuen Planungskultur
31
IV.
SCHWERPUNKTBEREICHE UND MASSNAHMEN
IV.1.
Schwerpunktbereich 1: ein attraktives und kohärentes System von Großstädten, mittelgroßen
Städten und Regionen
IV.1.1.
Schwerpunktbereich 1 / Kurze Erläuterung
IV.1.2.
Schwerpunktbereich 1 / Spezifische Ziele
IV.1.3.
Schwerpunktbereich 1 / Geplante Maßnahmen
IV.1.4.
Schwerpunktbereich 1 / Erwartete Ergebnisse
IV.1.5.
Schwerpunktbereich 1 / Output-Indikatoren
IV.1.6.
Schwerpunktbereich 1 / Erwartete Auswirkung
IV.2.
Schwerpunktbereich 2: Externer und interner Zugang
IV.2.1.
Schwerpunktbereich 2 / Kurze Erläuterung
IV.2.2.
Schwerpunktbereich 2 / Spezifische Ziele
IV.2.3.
Schwerpunktbereich 2 / Geplante Maßnahmen
IV.2.4.
Schwerpunktbereich 2 / Erwartete Ergebnisse
IV.2.5.
Schwerpunktbereich 2 / Output-Indikatoren
IV.2.6.
Schwerpunktbereich 2 / Erwartete Auswirkung
2
34
38
38
40
42
43
44
45
47
47
48
50
50
51
53
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
IV.3.
Schwerpunktbereich 3: Wasserressourcen und Verhütung von Flutschäden
54
IV.3.1.
Schwerpunktbereich 3 / Kurze Erläuterung
54
IV.3.2.
Schwerpunktbereich 3 / Spezifische Ziele
56
IV.3.3.
Schwerpunktbereich 3 / Geplante Maßnahmen
57
IV.3.4.
Schwerpunktbereich 3 / Erwartete Ergebnisse
58
IV.3.5.
Schwerpunktbereich 3 / Output-Indikatoren
59
IV.3.6.
Schwerpunktbereich 3 / Erwartete Auswirkung
60
IV.4.
Schwerpunktbereich 4: Andere natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
61
IV.4.1.
Schwerpunktbereich 4 / Kurze Erläuterung
61
IV.4.2.
Schwerpunktbereich 4 / Spezifische Ziele
64
IV.4.3.
Schwerpunktbereich 4 / Geplante Maßnahmen
66
IV.4.4.
Schwerpunktbereich 4 / Erwartete Ergebnisse
68
IV.4.5.
Schwerpunktbereich 4 / Output-Indikatoren
69
IV.4.6.
Schwerpunktbereich 4 / Erwartete Auswirkung
70
IV.5.
Schwerpunktbereich 5: Verbesserung der Wassertransportfunktionen von NWE und Förderung
seiner räumlichen Integration über die Meeresgebiete hinweg
72
IV.5.1.
Schwerpunktbereich 5 / Kurze Erläuterung
72
IV.5.2.
Schwerpunktbereich 5 / Spezifische Ziele
74
IV.5.3.
Schwerpunktbereich 5 / Geplante Maßnahmen
75
IV.5.4.
Schwerpunktbereich 5 / Erwartete Ergebnisse
77
IV.5.5.
Schwerpunktbereich 5 / Output-Indikatoren
77
IV.5.6.
Schwerpunktbereich 5 / Erwartete Auswirkung
79
IV.6.
Schwerpunktbereich 6: Technische Hilfe
80
IV.6.1.
Schwerpunktbereich 6 / Kurze Erläuterung
80
IV.6.2.
Schwerpunktbereich 6 / Spezifische Ziele
81
IV.6.3.
Schwerpunktbereich 6 / Geplante Maßnahmen
81
IV.6.4.
Schwerpunktbereich 6 / Durchführung
82
IV.7.
Überblick über Schwerpunktbereiche und Maßnahmen
84
V.
V.1.
V.2.
FINANZPLAN
Mittelbereitstellung per Schwerpunktbereich: 2001-2006
Mittelbereitstellung ( in Mio. € ) pro Schwerpunktbereich und Jahr: 2001-2006
VI.
DER ORGANISATORISCHE RAHMEN
VI.1.
Die Verwaltungsbehörde
VI.2.
Die Zahlstelle
VI.3.
Der Begleitausschuss
VI.4.
Der Lenkungsausschuss
VI.5.
Das Programmsekretariat
VI.6.
NWE-Kontaktstellen
85
85
87
90
90
91
92
93
94
95
VII.
PROGRAMM-MANAGEMENT
VII.1.
Aktionsmanagement
VII.1.1.
Öffentlichkeitsarbeit für das Programm und Förderung qualitativ hochwertiger Projekte
VII.1.2.
Wer kann einen Antrag stellen?
VII.1.3.
Wie wird die Finanzierung beantragt?
VII.1.4.
Wie geht die Projektauswahl vonstatten?
VII.2.
Durchführung der Finanzierung
VII.2.1.
Das gemeinsame Bankkonto
VII.2.2.
Auszahlungen und Mittelbindungen auf Gemeinschaftsebene
VII.2.3.
Wie hoch ist der EFRE-Beitrag?
VII.2.4.
Auszahlungen an Endbegünstigte
VII.3.
Begleitung, Berichte und Beurteilung
VII.3.1.
Begleitung
VII.3.2.
Jahres- und Abschlussbericht zur Durchführung
3
96
96
96
97
97
98
100
100
100
101
101
102
102
103
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
VII.3.3.
Die On-going-Evaluierung
103
VII.3.4.
Die Ex-post-Evaluierung
104
VII.4.
Kontrollen und Korrekturen bei der Finanzabwicklung
104
VII.4.1.
Haftung
104
VII.4.2.
Kontrolle der Finanzabwicklung durch die Mitgliedstaaten
105
VII.4.3.
Kontrolle der Finanzabwicklung durch die Kommission
105
VII.4.4.
Unregelmäßigkeiten und Korrekturen bei den Finanzen
105
VII.5.
Übereinstimmung mit den Politiken der Gemeinschaft
106
VII.5.1.
Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) und Transeuropäische Verkehrsnetze
(TEN)
107
VII.5.2.
Nachhaltige Entwicklung/Umwelt
107
VII.5.3.
Gleichstellung von Männern und Frauen
108
VII.5.4.
Staatliche Beihilfen
108
VII.5.5.
Landwirtschaft
108
VII.5.6.
Forschung & Entwicklung und Informationsgesellschaft
109
VII.5.7.
Tourismus
109
VII.6.
Komplementarität zu anderen Politiken der Gemeinschaft und zu EU-finanzierten Programmen
109
VII.6.1.
Komplementarität zu Ziel 1- und Ziel 2-Programmen
110
VII.6.2.
Komplementarität zu Programmen von Gemeinschaftsinitiativen
112
4
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
NACHHALTIGE RAUMENTWICKLUNG IN
NORDWESTEUROPA – FÜR EINE
LANGFRISTIGE TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
I.
EINFÜHRUNG
I.1.
Auf dem Weg zu
Raumentwicklung
einer
intensiveren
Zusammenarbeit
in
der
Als Folge der politischen und wirtschaftlichen Integration in der EU wird die wechselseitige
Abhängigkeit der einzelnen Regionen immer stärker: So ist Rotterdam für Mailand
inzwischen der wichtigste Seehafen und hängen z.B. die Verbindungen von Irland zum
europäischen Kontinent weitgehend von der Verkehrsinfrastruktur des Vereinigten
Königreichs ab. Andererseits hat der Wettbewerb zwischen wichtigen Metropolgebieten,
Seehäfen und Umschlagplätzen im Luftverkehr zahlreiche negative Auswirkungen und
verursachen Mängel im Wassermanagement am Oberlauf transnationaler Flüsse häufig
Schäden am Unterlauf in Drittländern.
Mit der Zeit wurde man sich der wechselseitigen Abhängigkeit immer mehr bewusst und
wurde die politische Bereitschaft zu einer Kooperation auf wichtigen, mehrere Beteiligte
betreffenden Gebieten immer stärker. Kurz gesagt: Isolierte Planung – ob national oder
regional – ist nicht mehr sinnvoll. Die Raumentwicklung in Europa (einschließlich regionaler
und nationaler Fragen) wird zunehmend von Gemeinschaftspolitiken bestimmt, wie z.B. den
transeuropäischen Verkehrsnetzen (Trans-European Transport Networks, TENs), Umweltaktionsprogrammen, der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik, Strukturfonds, sowie dem
Gemeinsamen Binnenmarkt der EU und der Währungsunion.
Raumentwicklungsprobleme in der EU können nur durch Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Ebenen in Regierung und Verwaltung gelöst werden. Dementsprechend betont
Artikel 93 der im September 1994 in Leipzig von den EU-Mitgliedstaaten festgesetzten
Grundsätze für eine europäische Raumentwicklungspolitik die Notwendigkeit einer
intensiven Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene sowie auf den nationalen, regionalen
und lokalen Ebenen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Förderung innovativer Ansätze der
Raumentwicklung, die den Problemen in Europa besondere Aufmerksamkeit schenken und
alle raumordnerischen Aspekte der sektoralen Politiken integrieren. Diese Forderung nach
einem kooperativen Ansatz in der Raumordnung wurde auch im Europäischen
Raumentwicklungskonzept (EUREK) hervorgehoben, das im Mai 1999 in Potsdam
vereinbart wurde.
I.2.
Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III
Die mit EU-Mitteln ausgestattete Gemeinschaftsinitiative INTERREG III bietet finanzielle
Unterstützung für integrierte Raumentwicklungsprojekte. INTERREG III hat die Stärkung
einer transeuropäischen Zusammenarbeit und die Förderung einer ausgewogenen
Entwicklung und europäischen Integration zum Ziel. Während der laufenden
Programmperiode der Strukturfonds (2000-2006) wird INTERREG III auf der Kooperation
unter INTERREG II aufbauen, die zwischen 1994 und 1999 durchgeführt wurde.
5
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Ein Teil von INTERREG III (Teil B) befasst sich mit der transnationalen Zusammenarbeit
im Bereich der Raumordnung zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden. Es
wird erwartet, dass dieser Teil eine intensivere Zusammenarbeit in ‚Nordwesteuropa (NWE)‘
unterstützt, ein Prozess, der mit den positiven Erfahrungen der derzeit unter INTERREG IIC
finanzierten Programme ‚Nordwesteuropäischer Metropolraum (NWMA)‘ und ‚Interreg
Rhein-Maas-Aktivitäten (IRMA)‘ begonnen hat.
Aus diesem Grund legen die Mitgliedsländer des Nordwesteuropäischen Metropolraums,
nämlich das Königreich Belgien1, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, das
Großherzogtum Luxemburg, das Königreich Niederlande, das Vereinigte Königreich von
Großbritannien und Nordirland und, als neuer Partner, die Schweizerische Eidgenossenschaft
dieses Programm von Gemeinschaftsinitiativen (PGI) der Europäischen Kommission vor.
I.3.
NWE - Zusammenarbeit in der Raumentwicklung: Leistungen, Mängel,
Probleme
In wichtigen Teilen Nordwesteuropas besteht bereits eine enge Zusammenarbeit. Auf
transnationaler Ebene erwies sich die in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts ins Leben
gerufene CRONWE (Conference of the Regions of the North West of Europe) als
wegweisende Erfahrung in der Zusammenarbeit.
Auch die Zusammenarbeit zwischen den sog. Benelux-Ländern entstand im selben Zeitraum.
Diese haben kürzlich den Rahmenstrukturplan “2nd Structural Outline“ verabschiedet, der
eine Orientierung in Richtung einer Raumentwicklung in Belgien, Luxemburg und den
Niederlanden vorsieht.
Weitere Beispiele für eine interregionale und transnationale Zusammenarbeit sind die
Euregios und der ‘Arc Manche’. Die meisten grenzüberschreitenden Experimente wurden
von INTERREG I und INTERREG IIA (IRL/UK, UK/F, F/B, F/D, F/D/CH, D/L/B/F, D/B,
D/NL, B/NL) unterstützt. Viele grenzüberschreitende Pläne waren stark in Richtung
Raumordnung orientiert.
Verschiedene Studien und Ausarbeitungen trugen zur Entstehung einer transnationalen
Perspektive für die nachhaltige und wechselseitig voneinander abhängige Entwicklung
Nordwesteuropas bei. Dazu gehören Europe 2000+ und die Studie zur “Central and Capital
Cities”-Region (CCC-Studie). Offensichtlich wurde diese Studie beeinflusst durch die
Pionierarbeit dieser früheren Initiativen (für die Gebietsgrenzen der CCC-Studie vgl. Anhang
B, Karte B1).
1998 erhielt die Zusammenarbeit eine deutlich breitere Dimension, als nämlich die
Kommission die INTERREG IIC Programme, darunter das NWMA-Programm, mit einer
EFRE-Gesamtfinanzierung von fast 31 Millionen EURO bewilligte. Fünfundvierzig Projekte
wurden angenommen; der Schwerpunkt lag dabei auf “weichen Aktionen” wie Studien,
Austausch von Erfahrungen und sog. ‚good practices‘, gemeinsamen räumlichen Strategien
und Seminaren. Die Finanzmittel für diese Projekte mussten bis Ende 1999 gebunden sein;
die bisherigen Ergebnisse sind ermutigend: das kulturübergreifende Verständnis ist
1
In Belgien übernehmen die für diese Aufgabe angewiesenen Behörden die Verpflichtungen der Behörden der
Mitgliedstaaten für INTERREG IIIB. Dies ist der Fall, wenn dieses Dokument sich auf die Mitgliedstaaten oder
die nationalen Behörden bezieht.
6
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
gewachsen, gemeinsame Probleme wurden in Angriff genommen und neue Partnerschaften
gegründet.
Der Entwurf einer Strategie zum Raumordnungsleitbild spielte bei diesen 45 Projekten eine
zentrale Rolle. Mit Hilfe dieses Dokuments sollen die Ziele und politischen Möglichkeiten
von EUREK in konkretere Raumordnungsprinzipien umgesetzt werden, die auf den
Besonderheiten und dem Potenzial des NWMA-Gebiets basieren. In diesem komplexen
Stadium wurde großer Wert auf die Identifizierung von Zielen bei der transnationalen
Entwicklung, von Schwerpunktbereichen bei Themen für die Zusammenarbeit und von
Empfehlungen für die Politik gelegt. Bei der weiteren Entwicklung des Raumordnungsleitbilds ist zu berücksichtigen, dass das Kooperationsgebiet inzwischen beträchtlich
vergrößert wurde.
Das Programm IRMA wurde im Dezember 1997 von der Europäischen Kommission
bewilligt. Die Mittel wurden bis Ende 1999 gebunden und die 153 bewilligten Projekte
wurden bis Ende 2001 durchgeführt, bei einer Verlängerung der Auszahlungsperiode bis
Ende 2002. Wichtigstes Ziel des Programms IRMA ist die Durchführung von Projekten zum
Schutz vor Überschwemmungen. Die bewilligten Projekte können in die drei folgenden
Hauptgruppen unterteilt werden:
a)
Projekte im Einzugsgebiet der Flüsse Rhein und Maas (80 Projekte),
b)
Projekte entlang großer Flussbetten (45 Projekte),
c)
Projekte, die zu größerem Wissen und einer besseren Zusammenarbeit führen (27
Projekte).
Außer beim Wassermanagement spielt die gesamte Raumordnung auf breiterer Ebene eine
gleichwertige Rolle bei der Lösung von Hochwasserproblemen. Hierbei hat das innovative
Denken bei der Arbeit im IRMA-Programm zu einem raschen Umdenken in der
Hochwasserschutzpolitik geführt. Ein auf die Einzugsgebiete konzentrierter Ansatz mit
gemeinsamen Zielen und Strategien führte zu einer internationalen Zusammenarbeit auf
stabiler Grundlage. So können Pilotprojekte mit regionalem Leitbild als Beispiele für andere
Einzugsgebiete
dienen.
Es
ist
mittlerweise
deutlich
geworden,
dass
Hochwasserschutzmaßnahmen - wenn sie effektiv sein sollen - auf einer nachhaltigen Basis
unter integrativer Einbeziehung aller politischen Bereiche durchgeführt werden müssen.
Dazu gehören auch Raumordnung, Wassermanagement, wirtschaftliche Entwicklung und
Landwirtschaft. Dieser neue Ansatz soll in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden,
damit die Überschwemmungsgefahr reduziert und das angestrebte Sicherheitsniveau in den
Flusssystemen Europas erreicht wird.
Bei den Programmen NWMA und IRMA handelt es sich um sehr innovative transnationale
Experimente. Zum ersten Mal mussten komplexe technische, administrative und finanzielle
Systeme geplant und umgesetzt werden, was dazu führte, dass manchmal bei der laufenden
Durchführung des Programms improvisiert werden musste. Zwei wichtige Ergebnisse waren
die Einrichtung eines gemeinsamen Finanzmanagementsystems einschließlich eines
gemeinsamen Bankkontos sowie die Einrichtung eines internationalen technischen
Sekretariats. Die Richtlinien für INTERREG III bauen auf diesen erfolgreich
funktionierenden Modellen auf.
7
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Trotz der positiven Ergebnisse in verschiedenen Bereichen des neuen Kooperationsgebiets
steckt die transnationale und interregionale Zusammenarbeit in Nordwesteuropa noch immer
in den Kinderschuhen.
In den Jahrzehnten vor dem INTERREG IIC-Programm krankten die Kooperationsaktionen
vor allem daran, dass die durchgeführten Initiativen weit verstreut und nicht offiziell waren.
Die Benelux-Länder konnten die umfassendste institutionelle Zusammenarbeit vorweisen.
Die Kooperation in den zahlreichen Euregios findet in geringerem Maßstab statt und häufig
fehlt hier die Makroperspektive. Die wenigen Initiativen für eine Koordinierung in großem
Maßstab – wie z.B. bei wichtiger Verkehrsinfrastruktur – sind stark sektorenlastig, was zu
der in EUREK befürworteten ausgewogenen räumlichen Integration im Widerspruch steht.
Die Zusammenarbeit innerhalb der Programme NWMA und IRMA war zwar weitaus
offizieller und besser finanziert, hatte jedoch auch ihre Mängel. Vor allem hinsichtlich einer
wirklichen transnationalen Zusammenarbeit und einer echten Innovation. Zudem wurde bei
der Kooperation den räumlichen Auswirkungen sektoraler Politiken – vor allem denen der
EU - keine allzu große Aufmerksamkeit geschenkt. Bisher gibt es bei der Kooperation auch
nur eine recht begrenzte finanzielle Beteiligung aus dem privaten Sektor.
Was die Verwaltung betrifft könnte der Stellenwert der transnationalen Aktivitäten ebenfalls
verbessert werden. In den nationalen bzw. regionalen Verwaltungssystemen nehmen die
Projekte häufig eine ziemlich marginale Stelle ein; oft konzentrieren sich diese
Verwaltungssysteme in den Händen weniger Personen in einer besonderen Abteilung oder
Einheit. Die Raumplanung hat noch keine umfassende Kooperationskultur.
In dieser Hinsicht ist die Initiative INTERREG IIIB als wichtige Chance zu betrachten, in
Nordwesteuropa eine neue und dynamischere Raumentwicklungskultur zu schaffen, wobei in
einigen kritischen Gebieten die derzeit geübte Praxis verlassen werden muss.
Ein erster Schritt bei der Entstehung dieser neuen Raumentwicklungskultur liegt im Aufbau
eines systematischen Verständnisses für die fundamentale wechselseitige Abhängigkeit, die
übergreifend bei den meisten Raumordnungsfragen besteht. Dieses neue Denken führt
unausweichlich dazu, dass durch den Raumordnungsprozess eine Dynamik entsteht, bei der
alle Seiten gewinnen.
Ein zweiter Schritt besteht darin, dass den räumlichen Auswirkungen sektoraler Politiken –
einschließlich der Gemeinschaftspolitiken – mehr Bedeutung beigemessen wird und dass
versucht wird, sektorenspezifische Gremien tiefer in integrierte räumliche Entscheidungsfindungsprozesse einzubeziehen.
Ein dritter Erfolg versprechender Schritt besteht darin, Vorkehrungen zur Anregung
öffentlich-privater Partnerschaften in das Programm aufzunehmen. Dadurch wird die
Nutzung der begrenzten öffentlichen Mittel maximiert und werden wichtige
Multiplikatoreffekte erzielt.
Schließlich sollte die Möglichkeit wahrgenommen werden, zusätzlich zu den für das
rechtliche Management des Programms verantwortlichen Gremien die Einrichtung neuer
institutioneller Mechanismen zu erwägen, um langfristige Raumordnungsziele im Voraus zu
planen und um in Zukunft eine größere politische Beteiligung an der Raumordnung zu
erleichtern.
8
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
I.4.
Nordwesteuropa. Gemeinsame Programmentwicklung
Ein Internationaler Arbeitskreis [International Working Party (IWP)] wurde gegründet, der
den Weg für die Nordwesteuropa-Initiative von INTERREG IIIB ebnen sollte. Die IWP
besteht aus Vertretern der National- und Regionalbehörden der sieben beteiligten
Mitgliedsländer und einem Beobachter, der die Schweizerische Eidgenossenschaft vertritt.
Dem Arbeitskreis stand das NWMA-Sekretariat zur Seite, das mit dem Entwurf des PGI und
mit diesbezüglichen Koordinierungssaufgaben betraut war. Die erste Sitzung der IWP fand
am 27./28. Oktober 1999 statt, es folgten zehn weitere Sitzungen (1. Dezember 1999; 26./27.
Januar, 31. März, 16./17. Mai, 3./4. Juli, 14./15. September und 26./27. Oktober, 22.
November 2000; 11. Januar und 31. Januar 2001). Schwerpunkt des Prozesses war die
Vorlage des PGI bei der Europäischen Kommission am 03. Mai 2001.
Das erste Konzept des PGI wurde Anfang Juli 2000 auf der 6. Sitzung der IWP diskutiert.
Weitere Entwürfe des PGI wurden erstellt, unter Einbeziehung der Informationen der
Mitgliedstaaten und, was noch wichtiger ist, unter Einbeziehung der Anmerkungen einer
breit gefächerten Partnerschaft verschiedener konsultierter Gremien, darunter verschiedene
Ebenen der öffentlichen Verwaltung, der private und der gemeinnützige Sektor sowie
transnationale Organisationen.
In den Mitgliedsländern veranstalteten die nationalen Behörden Beratungssitzungen gemäß
ihren jeweils eigenen Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig hatte das NWMAProgrammsekretariat die Aufgabe, transnationale Gremien zu konsultieren. Das Ergebnis
dieser Beratungen ist in Anhang D dargelegt.
Zusätzlich zu diesen Beratungen fanden auf transnationaler Ebene zwei öffentliche
Veranstaltungen statt. Am 18. Februar 2000 fand in Antwerpen eine Konferenz für eine
frühzeitige Information zur Initiative INTERREG IIIB statt. Eine zweite Konferenz wurde
am 10. Oktober 2000 in Brügge einberufen, auf der der Inhalt des 2. Entwurfs des NWE PGI
mit Projektpartnerschaften des NWMA sowie mit Behörden und verschiedenen
transnationalen Organisationen diskutiert wurde. Die Ergebnisse von vier Themenworkshops
auf der Basis der Schwerpunktbereiche des PGI wurden von Berichterstattern
zusammengefasst. Diese sind ebenfalls in Anhang D enthalten.
Somit ist das NWE PGI ein Ergebnis nationaler und transnationaler Konsultationen auf der
Grundlage eines breitgefächerten Dialogs, an dem die institutionellen Partner von nationalen,
regionalen und lokalen Behörden sowie Nichtregierungsorganisationen beteiligt waren.
Grundlage des vorliegenden Antrags ist die ‘Mitteilung der Kommission vom 28. April 2000
an die Mitgliedstaaten, in der die Richtlinien für eine Gemeinschaftsinitiative bezüglich der
transeuropäischen Zusammenarbeit zur Anregung einer harmonischen und ausgewogenen
Entwicklung des europäischen Territoriums – INTERREG III - niedergelegt wurden’,
nachstehend ‘Richtlinien zu INTERREG III’ genannt. Sie wurde im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften vom 23. Mai 2000 (2000/C 143) veröffentlicht. Kapitel III der
Richtlinien zu INTERREG III beschreibt die Teil B (transnationale Zusammenarbeit)
betreffenden Ziele, förderfähigen Gebiete und Schwerpunktthemen.
Die Richtlinien zu INTERREG III basieren auf Artikel 20 der Verordnung des Rats (EG) Nr.
1260/1999 vom 21. Juni 1999, die allgemeine Bestimmungen zu den Strukturfonds festlegen,
nachstehend ‘Allgemeine Verordnung’ genannt. Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften vom 26. Juni 1999 (1999/L 161) veröffentlicht.
9
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Artikel 14 der Richtlinien zu INTERREG III sieht vor, dass ‘ Vorschläge zur transnationalen
Zusammenarbeit auf der Erfahrung aus INTERREG IIC aufbauen und Schwerpunktbereiche
der Gemeinschaftspolitik wie z.B. die TENs und Empfehlungen zur Raumentwicklung des
Europäischen Raumentwicklungskonzepts EUREK berücksichtigen sollen’. EUREK ist zwar
nicht rechtlich bindend, ist jedoch eine wichtige indikative Referenzgrundlage für die
Zusammenarbeit im NWE-Programm; in den folgenden Abschnitten des PGI wird es häufig
zitiert bzw. darauf Bezug genommen. EUREK wurde am 10./11. Mai 1999 in Potsdam in
einer informellen Sitzung des für die Raumordnung zuständigen Ministerrats vereinbart. Es
wurde vom Büro für offizielle Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
veröffentlicht (ISBN 92-828-7658-6).
I.5.
Ex-ante-Evaluierung
Bezugnehmend auf Artikel 41(2) der Allgemeinen Verordnung verpflichtet Artikel 25 der
Richtlinien zu INTERREG III die für die Vorbereitung von Plänen, für Hilfe und
Programmergänzungen zuständigen Behörden zu einer Ex-ante-Evaluierung des zukünftigen
Programms.
Mit der Ex-ante-Evaluierung für das Programm NWE INTERREG IIIB wurde ein von der
NEI/Kolpron Group geleitetes Beraterkonsortium beauftragt. Das NWMA-Sekretariat war,
im Auftrag der IWP, mit der Überprüfung des Ex-ante-Evaluierungsvertrags betraut. In
Übereinstimmung mit dem in der Allgemeinen Verordnung geförderten Ansatz fand ein
iterativer Prozess zwischen den Arbeitsberichten der IWP und der Arbeit der mit der Exante-Evaluierung betrauten Personen statt.
Die von der Ex-ante-Evaluierung behandelten Fragen umfassen:
-
frühere Erfahrungen;
-
den sozio-ökonomischen Kontext;
-
die strategische Auswahl und die für das NWE PGI ausgewählten Schwerpunktbereiche
sowie deren interne und externe Folgerichtigkeit;
-
die Quantifizierung der Programmziele;
-
eine Vorab-Schätzung der erwarteten sozio-ökonomischen Auswirkung und die
Zuteilung der Mittel;
-
das Durchführungs- und Kontrollsystem des Programms.
Während des Ex-ante-Evaluierungsprozesses fand eine Reihe von Workshops statt, von
denen einige die “Logframe Methode” anwendeten. An den Workshops nahmen externe
Fachleute und Mitglieder der IWP teil. Die Workshops sollten insbesondere dabei helfen, die
Stärken, Schwächen, Chancen und Probleme [strengths, weaknesses, opportunities and
threats (SWOT, vgl. nachstehend Kapitel II)] des Kooperationsgebiets zu analysieren und
Schlüsselprobleme für den Aufbau der Strategie zu identifizieren.
Die Ex-ante-Evaluierung war ein interaktiver Prozess zwischen der IWP und dem
Beraterteam. Wenn möglich, wurden die Empfehlungen der Berater berücksichtigt und zur
Verbesserung des Inhalts der späteren Fassungen des PGI angewendet.
Der endgültige Ex-ante-Bericht ist beigefügt (Anhang C).
10
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
II.
ANALYSE DES NORDWESTEUROPÄISCHEN TERRITORIUMS
Zur Beachtung: Das vorliegende Kapitel II basiert großenteils auf dem Ergebnis der SWOTAnalyse aus dem endgültigen Ex-ante-Bericht (vgl. Anhang C).
II.1.
Das Kooperationsgebiet des NWE
Nordwesteuropa (NWE, vgl. Anhang B, Karte B1) ist eines von dreizehn Gebieten, die im
Rahmen der Initiative INTERREG IIIB für die transnationale Zusammenarbeit in der
Raumentwicklung bestimmt wurden.
Als Erweiterung des NWMA (North Western Metropolitan Area) umfasst das
Kooperationsgebiet des NWE ganz Irland, das Vereinigte Königreich, Belgien und
Luxemburg. Es umfasst auch die Niederlande, mit Ausnahme von dessen Norden. In
Deutschland gehören die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Hessen und Baden-Württemberg sowie Nord- und Westbayern2 dazu. Die französischen
Regionen Nord-Pas-de-Calais, Ile-de-France, Bourgogne, Centre, Picardie, ChampagneArdennes, Basse- und Haute-Normandie, Lothringen, Elsass und Franche-Comté, Bretagne
und Pays de la Loire beteiligen sich an der Initiative. Fünfzehn Kantone der Schweiz (BaselStadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn, Bern, Jura, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden,
Luzern, Glarus, Zug, Zürich, Neuchâtel) gehören ebenfalls dazu.
Das NWE Kooperationsgebiet umfasst 787.400 km2, das sind etwa 24% der gesamten Fläche
der EU. Der größte Teil des Gebiets liegt in Frankreich (35%), gefolgt vom Vereinigten
Königreich (31%) und Deutschland (15%). Irland steht für 9% des Gebiets, während die
Niederlande und Belgien je 4% repräsentieren. Das Gebiet von Luxemburg beträgt 0,3% der
gesamten Fläche.
Das NWE-Gebiet ist geographisch durch Meeresgebiete zerteilt, die das Vereinigte
Königreich und Irland von den kontinentalen Teilen des Kooperationsgebiets trennen. NWE
kennzeichnet sich ferner durch große Metropolen und städtische Ballungsräume. Die
umliegenden Gebiete haben dahingegen einen eher ländlichen Charakter. In NWE werden
Flächen intensiv genutzt, so dass sich eine weit über dem EU-Durchschnitt liegende
landwirtschaftliche Produktion ergibt. Die bewaldeten Flächen liegen prozentual weit unter
dem EU-Durchschnitt.
Das NWE-Gebiet überschneidet sich mit dem Kooperationsgebiet von fünf anderen
INTERREG IIIB Programmen: Alpenraum, Atlantik, Nordseeraum, CADSES und die
Nördliche Peripherie (vgl. Anhang B, Karte B2).
II.2.
Demographie
Im NWE-Gebiet wohnen einhunderteinundsiebzig Millionen Menschen. Die Wachstumsrate
der Bevölkerung betrug allgemein etwa die Hälfte des EU-Durchschnitts. Relativ hohe
Wachstumsraten sind in Luxemburg, Deutschland und der Schweiz zu verzeichnen, Ursache
ist vor allem die Immigration. Dennoch entsteht bei Bevölkerungsprognosen ein
unterschiedliches Bild. Das von Eurostat erstellte “Grund”Szenario zeigt, dass sich der
jährliche Anstieg der EU15-Bevölkerung bis zum Jahr 2010 auf durchschnittlich 0,2%
2
Das sind die NUTS-2 Regionen von Ober-, Mittel- und Unterfranken im Norden und von Schwaben im
Westen des Landes.
11
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
verlangsamt und zwischen 2010 und 2020 weiter auf 0,08% fällt. Gemäß dieser Vorhersage
wird sich das Bevölkerungswachstum im NWE-Gebiet ebenfalls verlangsamen, jedoch über
dem EU-Durchschnitt bleiben.
Obgleich die Fläche des NWE-Gebiets nur ein Viertel der EU beträgt, wohnen nicht weniger
als 45% der gesamten Bevölkerung der EU in diesem Gebiet. Dadurch ist die
durchschnittliche Bevölkerungsdichte beinahe doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt. Drei
Viertel der Bevölkerung des NWE-Gebiets leben vor allem in verstädterten Gebieten mit
über 500 Einwohnern/km2. Diese Zahlen bestätigen den städtischen Charakter des NWEGebiets. Andererseits sind etwa 180 000 km2 (23%) des Kooperationsgebiets dünn besiedelt
und haben daher völlig andere Probleme als die verstädterten Gebiete im Programm.
Wie in der EU insgesamt besteht auch bei der Bevölkerung des NWE-Gebiets eine
Überalterungstendenz. 1988 waren 42,3% der Bevölkerung des NWE-Gebiets unter 30 Jahre
alt, 1996 waren es nur noch 39,3%. Das ist dem EU-Durchschnitt vergleichbar (er sank im
gleichen Zeitraum von 42,4% auf 38,6%), allerdings scheint der Trend allgemein in der EU
ausgeprägter zu sein. Überall in den 15 Mitgliedstaaten ist die Anzahl der Menschen im
Rentenalter (65 Jahre) von 14,2% im Jahr 1988 auf 15,6% im Jahr 1996 angestiegen. Im
NWE-Gebiet stieg die Zahl von 14,2% auf 15,0%. Dieser Trend wirkt sich natürlich auf die
allgemeine Aktivitätsrate der Bevölkerung aus.
Beim natürlichen Bevölkerungswachstum im NWE-Gebiet gibt es einen Abwärtstrend: 1988
betrug das natürliche Wachstum knapp unter 3 pro 1000 Einwohner. 1995 ist es auf weniger
als 2 pro 1000 gesunken. Sollte dieser Trend anhalten, käme das natürliche Wachstum im
Kooperationsgebiet um das Jahr 2010 zum Stillstand. Die Immigration leistet bereits jetzt
den wichtigsten Beitrag zum Bevölkerungswachstum, besonders in Luxemburg und
Deutschland, die sehr hohe Einwanderungsraten zu verzeichnen haben (1991 etwa 1% der
Gesamtbevölkerung). Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren das
Bevölkerungswachstum von jährlich 0,15% / 0,3%3 ausschließlich durch Einwanderung
entsteht. Die Vermutung liegt auf der Hand, dass die Integration der eingewanderten
Bevölkerung in den nächsten Jahren für viele Regionen zu einem großen Problem wird. Die
Immigration ist jedoch auch eine Chance, da durch sie der Anteil der aktiven Bevölkerung
vergrößert wird und das Problem des Arbeitskräftemangels und der Überalterung der
Bevölkerung aufgefangen wird.
II.3.
Wirtschaft
Das NWE-Gebiet ist relativ wohlhabend. Ausgedrückt in tausend PPS (purchasing power
standards – (Kaufkraftnorm) in EURO) beträgt der Durchschnitt im Kooperationsgebiet
19,84, was ca. 9% über dem EU-Durchschnitt liegt (18 200 PPS). Der Durchschnitt in Japan
und den USA liegt weit über dem des NWE. Zwischen 1988 und 1996 hat sich der
Unterschied zwischen dem NWE-Gebiet und dem Rest der EU wohl vergrößert (von +6%
auf +8%), allerdings geschah diese Entwicklung allein in den ersten vier Jahren dieses
Zeitraums.
3
Die Prognosen bezüglich des Bevölkerungswachstums für Nordwesteuropa lauten 4,3% von 1996 bis 2010
und 5,8% von 1996 bis 2020. Dies kann in eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 0,3% bis zum
Jahr 2010 und 0,15% von 2010 bis 2020 umgerechnet werden.
4
Ausgenommen die Schweiz, dort beträgt das Pro-Kopf-Einkommen etwa 27 700 PPS, der Durchschnitt im
NWE-Gebiet liegt bei 19 600 PPS.
12
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Wirtschaftsstruktur
Die Wirtschaftsstruktur in Nordwesteuropa war während des Zeitraums 1988-1996 einem
starken Wandel unterworfen. Der Anteil der im Dienstleistungssektor Beschäftigten stieg
von 61,6% auf 67,3%, zu Lasten des industriellen und des landwirtschaftlichen Sektors.
Insgesamt arbeiten im NWE-Gebiet etwa 47 Millionen Menschen im Dienstleistungssektor.
In der gesamten EU sind Dienstleistungen und Landwirtschaft stark repräsentiert – allerdings
nimmt die Landwirtschaft stärker ab.
Zum Teil liegt es an den großen Finanzzentren von London, Paris, Frankfurt, Zürich und
Amsterdam, ebenso Brüssel und Luxemburg, dass der Dienstleistungssektor überwiegt.
Weitere Städte mit bedeutenden Finanzdienstleistungen sind auch Düsseldorf, Köln und
Utrecht. Die in jüngerer Zeit zu beobachtende Konzentration im Finanzsektor wird
wahrscheinlich weiter um sich greifen, da der weltweite Wettbewerb weiterhin zunimmt.
Auch Handelsdienstleistungen sind im NWE-Gebiet stark vertreten: etwa 40% der gesamten
Arbeitsplätze
in
Greater-London
und
Ile-de-France
finden
sich
im
Handelsdienstleistungsbereich.
Die Entscheidungszentren der Wirtschaft oder die European Headquartes (EHQs), die sich
während der vergangenen Jahrzehnte im NWE-Gebiet niedergelassen haben (vor allem in
London, Paris und Brüssel), stellen einen starken Antrieb für die Wirtschaftskraft des ganzen
Gebietes dar. In Anbetracht der Anziehungskraft von Megastädten auf die EHQs zeichnete
sich in den frühen neunziger Jahren ein wachsender Abstand zwischen London und Paris
einerseits und “zweitrangigen” Großstädten in Deutschland und den Niederlanden
andererseits ab.
Inter- und intraregionale Unterschiede
Seit 1988 stieg der Unterschied (d.h. die Standardabweichung) beim Pro-Kopf-Einkommen
im NWE-Gebiet um 30% und er scheint noch größer zu werden. Diese Ungleichheiten sind
zwar ungefähr dieselben wie in der gesamten EU, zeigen jedoch, dass der sozio-ökonomische
Zusammenhalt hohe Priorität haben sollte. Gleichzeitig gibt es im Kooperationsgebiet das
stärkste Wohlstandsgefälle zwischen benachbarten Regionen. Unterschiede zwischen 23%
und 95% beim Bruttosozialprodukt pro Kopf sind z.B. zwischen den städtischen Gebieten
von Ile-de-France, Greater London und Darmstadt (Region) und den umgebenden Gebieten
zu finden.
Auf intra-regionaler Ebene ist ebenfalls eine wachsende Ungleichheit bei den Einkommen in
großen städtischen Zentren des Kooperationsgebiets zu erkennen. In London, Paris und
Frankfurt ist die Standardabweichung beim Pro-Kopf-Einkommen der NUTS3-Regionen
innerhalb der (NUTS2) Region während der letzten zehn Jahre gestiegen – in London und
Paris bis zu 40%.
Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung
Während der Jahre 1988-1998 sind die Arbeitslosenzahlen im NWE-Gebiet gesunken: von
8,4% auf 7,5%. In der EU insgesamt ist die Arbeitslosenzahl mit 10% der arbeitsfähigen
Bevölkerung konstant geblieben. In der Schweiz war die Rate bemerkenswert niedrig: 2,9%
im Jahr 1999, vergleichbar mit der niedrigsten Rate in den NWE-Mitgliedstaaten.
Im Zeitraum 1988-1997 gab es einen auffallenden Trend beim relativen Anteil der
Langzeitarbeitslosen (über 1 Jahr) an der Gesamtzahl der Arbeitslosen: die Arbeitslosenzahl
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
sank von 48% im Jahr 1988 auf 38% im Jahr 1992, doch stieg im Jahr 1997 wieder auf 48%
an5. Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit zwar zurückgegangen, doch – wie in der gesamten EU
– zeigen bestimmte Teile der arbeitslosen Bevölkerung Anzeichen einer strukturellen
Arbeitslosigkeit, die nur schwer zu beheben ist.
Was soziale Probleme betrifft müssen sich die Städte mit Fragen befassen wie mangelhafter
Ausbildung, mangelnder Integration, Angst um die Sicherheit und einer häufig in bestimmten
Gebieten konzentrierten hohen Arbeitslosigkeit. Zusätzlich wird der Fortschritt durch
überalterte Wohnhäuser und vernachlässigte Gewerbegebäude, unzureichende Infrastruktur
und ungenügende Verkehrsanbindung behindert.
Innovation
Eine Möglichkeit, die Probleme hoher Arbeitslosigkeit und Fragen der Umstrukturierung
anzugehen, ist die Investition in Wissen und Innovation. Eine kurze Analyse der
Patentanmeldungen pro Einwohner deutet darauf hin, dass das innovativste Klima in
Deutschland zu finden ist (1995), während Irland hier stark im Hintertreffen liegt. Das
gesamte NWE-Gebiet zeigt in diesem Bereich relativ gute Leistungen – verglichen mit dem
EU-Durchschnitt – mit etwa 36% mehr Patentanmeldungen pro Einwohner im Jahr 1995.
Vierzehn der ersten 20 Regionen in der EU liegen in Nordwesteuropa. Davon immerhin 12
in Deutschland, drei in Schweden und je eine in den Niederlanden, in Frankreich, Belgien,
Österreich und Finnland. In der Schweiz weisen Basel und Zürich bedeutende Aktivitäten in
High-Tech und Forschung auf.
II.4.
Verkehr und Telekommunikation
Laut dem SPESP6 -Bericht liegen viele der am besten erreichbaren EU-Regionen im NWEGebiet. Die Anbindung via Straße und Schiene ist sehr gut und die Auswirkung des
Hochgeschwindigkeits-Schienennetzes ist erkennbar: Regionen an diesen Verkehrsachsen
sind besser auf dem Schienenweg als über die Straße erreichbar7.
Verkehrsvolumen
Weltweit und in der EU hat das Verkehrsvolumen während der letzten Jahrzehnte stark
zugenommen. Das NWE-Gebiet ist keine Ausnahme, da sowohl der Personen- als auch der
Güterverkehr ein starkes Wachstum aufweisen. Das Verkehrsaufkommen wird weiter
zunehmen. Das liegt zum Teil an den besseren Kommunikationsmitteln, die zwar die
Notwendigkeit zu reisen reduzieren, jedoch auch die wirtschaftliche Aktivität und dadurch
den Mobilitätsbedarf stark ankurbeln.
Der Bedarf an größerer Mobilität setzt die Umwelt einem stärkeren Druck aus. Es wird
erwartet, dass der Schienentransport im Großen und Ganzen umweltfreundliche
Transportmöglichkeiten bietet. Immer mehr – jedoch noch immer langsam – ersetzen
Hochgeschwindigkeitszüge Kurzflüge in Europa.
Aufteilung der Verkehrsmittel
5
Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Daten für das Jahr 1998 geht die Analyse nur bis 1997.
Study Programme on European Spatial Planning (SPESP), Final Report, March 2000. – Programmstudie zur
Europäischen Raumordnung, Endbericht, März 2000.
7
Aus den Ziffern 7 und 8 des SPESP Endberichts, März 2000.
6
14
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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11. Fassung / 20. Dezember 2001
Das Personenverkehrsaufkommen per Bahn ist im NWE-Gebiet relativ hoch, mit einem
Anteil von 6,6% Personenkilometern am gesamten Personentransport zu Lande, verglichen
mit dem EU-Durchschnitt von 6%. Das Vereinigte Königreich und Irland liegen darunter 4,9% bzw. 2,6% - und damit auch deutlich unter dem EU-Durchschnitt8. Der Anteil der
privaten Pkw am Verkehrsaufkommen im Kooperationsgebiet ist durchschnittlich ziemlich
hoch.
Beim Güterverkehr nimmt der Transport auf der Straße im NWE-Gebiet einen immer
höheren Stellenwert ein. Der Anteil der Straßennutzung für den Güterverkehr stieg von
49,2% im Jahr 1980 auf 70,5% im Jahr 1995.
Beim Personentransport gab es eine deutliche Verlagerung vom öffentlichen Verkehr
(zwischen 1980 und 1997 von 20% auf 13%) auf die Nutzung von Privatwagen (von 77%
auf 84%).
Flugverkehr
Das Personen-Flugverkehrsvolumen der EU stieg von einem Anteil von 3,1% an der
Gesamtzahl der Kilometer pro Person im Jahre 1980 auf einen Anteil von 6% im Jahre 1995.
Das NWE-Gebiet ist für einen beträchtlichen Teil dieses Anstiegs verantwortlich. Die fünf
verkehrsreichsten Flughäfen Europas liegen alle im NWE-Gebiet; zusammen haben sie
jährlich über 200 Millionen Fluggäste. Die 15 meistgenutzten Flugzeugrouten der Welt
liegen ebenfalls im NWE-Gebiet. Infolgedessen wachsen alle Flughäfen der Region schnell,
mit jährlichen Wachstumsraten bis zu 16% (Brüssel).
Seeverkehr
Der Warentransport auf dem Seeweg nahm im NWE-Gebiet9 zwischen 1992–1995 um 9%
zu. Das Gebiet verfügt über eine eindrucksvolle Konzentration von wichtigen Seehäfen:
Rotterdam ist der größte Seehafen Europas und ist, mit 303 Millionen Tonnen Fracht im
Jahre 1997, auch einer der größten Seehäfen der Welt. Zwölf der zwanzig größten Seehäfen
der EU liegen im NWE-Gebiet. Von diesen sind fast alle im Wachstum begriffen. Zusammen
wiesen sie in den Jahren 1990-1997 eine Wachstumsrate von 1,5% auf. Im NWE-Gebiet gibt
es auch viele sehr wichtige Binnenhäfen wie z.B. Duisburg in Nordrhein-Westfalen, bei
weitem der größte in der EU, in dem pro Jahr (1998) fast 50 Millionen Tonnen Fracht
umgeschlagen werden. Die zwanzig größten Binnenhäfen der EU liegen alle innerhalb des
Kooperationsgebiets.
Infrastruktur
Das größere Verkehrsaufkommen kann mit der Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur
zusammenhängen. Innerhalb von acht Jahren nahm die Länge des Autobahnnetzes um 14%
zu. Am stärksten war die Zunahme in Irland. Auch Frankreich und Luxemburg hatten einen
beachtlichen Anteil an diesem Wachstum. Eine derartige Entwicklung verstärkt den Druck
auf (freie) Flächen.
Im NWE-Gebiet liegt auch ein Großteil der gesamten Wasserwege-Infrastruktur der EU.
Das Schienennetz hat sich in den letzten 20 Jahren quantitativ nicht vergrößert. Die
Gesamtlänge des Schienennetzes im NWE-Gebiet verringerte sich von 70 000 km im Jahr
8
9
Daten aus www.europa.eu.int/en/comm/dg07, DG Transport site, 1997.
Quelle: Eurostat, REGIO database, 1999. Gemessen in 1000 t geladener Fracht.
15
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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11. Fassung / 20. Dezember 2001
1980 auf 67 000 km im Jahr 1994. Die Entwicklung im Schienenverkehr sollte aber besser
qualitativ beurteilt werden: z.B. die Erweiterung der Hochgeschwindigkeits-Schienennetze.
Seit 1981 wurde das Schienennetz für Hochgeschwindigkeitszüge (HST) um 600% erweitert.
Es wird beträchtlich und zunehmend in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Zwischen 1988
und 1995 stiegen die Investitionen der EU in den Verkehr von 53,5 Millionen EURO auf
70,7 Millionen EURO – ein durchschnittlicher jährlicher Anstieg von real 4%. Die Zahlen zu
den Verkehrsinvestitionen10 im NWE-Gebiet reflektieren den EU-Durchschnitt. Die
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur der EU als Prozentsatz des Bruttosozialprodukts
belaufen sich auf 1,2% (1996) und auch hier liegen die NWE-Länder vergleichsweise am
Durchschnitt.
Telekommunikation und IuK
Hinsichtlich der Telekommunikation ist das NWE-Gebiet gut ausgestattet. Das Telefonnetz
ist dichter als im EU-Durchschnitt, vor allem im CCC-Gebiet11. Was die elektronische
Autobahn betrifft, ist das Kooperationsgebiet ebenfalls sehr gut entwickelt, mit wichtigen
städtischen Telekom-Knoten12 in Paris, Brüssel und London. Zahlen zur Marktdurchdringung
mit mobiler Telekommunikation zeigen, dass die skandinavischen Länder hier weiter sind als
NWE. Zudem ist die Anzahl der Internetzugänge in einigen NWE-Ländern nur eher
durchschnittlich. Die Anzahl von Internetbenutzern pro Kopf der Bevölkerung liegt in den
USA und Schweden über 0,40, in Japan liegt sie bei nur 0,14. In den meisten NWE-Ländern,
für die diesbezügliche Angaben vorliegen, liegt diese Anzahl zwischen diesen beiden
Werten.
Der proportionale Anteil großer Firmen (mit über 250 Beschäftigten), die
Informationstechnologie anwenden, ist ein Indikator für das Niveau des E-Business. Der
Prozentsatz von Firmen in Deutschland und dem Vereinigten Königreich, die eine eigene
Webseite haben, ist mit den entsprechenden Zahlen in den USA und Japan vergleichbar.
Frankreich liegt noch zurück. Im Hinblick auf Firmen, die elektronischen Datenaustausch
verwenden [Electronic Data Interchange (EDI)], verändert sich das Bild nicht: Die USA
führen, zusammen mit Deutschland, gefolgt von Japan und dem Vereinigten Königreich. In
Europa liegt hier Italien vor Frankreich.
II.5.
Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
Aufgrund seiner räumlichen Heterogenität wird im NWE-Gebiet unterschiedlich mit
Umweltfragen umgegangen.
-
Einerseits umfasst das NWE-Gebiet hochgradig verstädterte Regionen mit wichtigen
Verkehrskorridoren, die die offenen Flächen stark belasten und die zu Luft- und
Bodenverunreinigungen führen. Schwefelhaltige Luft stellt z.B. ein ernstzunehmendes
Problem in den Midlands, in Merseyside und Yorkshire dar, dort ist die Konzentration
vier- bis fünfmal höher als im EU-Durchschnitt. Die Flächeninanspruchnahme infolge
von Stadterweiterungen und Infrastrukturentwicklung ist beträchtlich, wobei sie
10
Ganze Länder, mit Ausnahme der ehemaligen DDR.
Quelle: CCC Bericht. CCC steht für Central Capital Cities area, den hochgradig verstädterten Kern von
NWE.
12
Diese Knoten kombinieren Verbindungen wie Telefon, Tele- und Videokonferenz, Videoübertragungen und
Satellitenverbindungen.
11
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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11. Fassung / 20. Dezember 2001
allerdings von Land zu Land aufgrund der unterschiedlichen Raumordnungspolitik
verschieden ist. Es stehen immer weniger offene Flächen zur Verfügung, und die Größe
dieser Flächen wird immer geringer. Dies ist einer der Gründe für den Verlust an
Artenvielfalt. Eine weitere Bedrohung für die Umwelt in Metropolregionen ist der
intensive Energieverbrauch pro Kopf; allgemein gesagt liegt er über dem EUDurchschnitt.
-
Andererseits umfasst das NWE-Gebiet weiträumige ländliche Gebiete mit zahlreichen
natürlichen Ressourcen, von denen einige internationale Bedeutung haben. Die
Landwirtschaft verursacht in einigen Teilen der ländlichen Gebiete Umweltprobleme und
übermäßige Nitrat- und Phosphatkonzentrationen in Wasser und Boden. In einigen Teilen
des Kooperationsgebiets gibt es sehr hohe Stickstoffkonzentrationen im Grundwasser.
Im NWE-Gebiet gibt es nicht viele naturbedingte Risiken, allerdings sind verschiedene
Einzugsgebiete, darunter auch die transnationalen Flusseinzugsgebiete des Rheins und der
Maas, anfällig für Überschwemmungen. Die Unsicherheit bezüglich des steigenden
Meeresspiegels könnte sich auf Wasser-Infrastruktur und –systeme auswirken. In
Verbindung mit den in den letzten zehn Jahren im NWE-Gebiet beobachteten, nicht
vorhersagbaren Hochwässern in Flüssen könnte der höhere Meeresspiegel wichtige
Auswirkungen auf die zukünftigen Standorte für wirtschaftliche Investitionen, auf die
Infrastruktur und auf andere Formen der Flächennutzung haben.
Die Flusseinzugsgebiete von Rhein, Seine, Maas, Schelde und Themse sind sehr bedeutende
natürliche Landschaften. Die Wasserqualität dieser Flüsse ist in einigen Regionen jedoch
problematisch, besonders in Regionen, die an Seine, Schelde und Mosel grenzen. Viele
Flussbecken haben Probleme durch ökologisch belastete Sedimente aufgrund der früheren
starken Wasserverschmutzung.
Das eng mit dem Wirtschaftswachstum verbundene Abfallaufkommen steigt im NWEGebiet weiterhin an. Auf der Grundlage der Gemeinschaftsstrategie für Abfallmanagement
aus dem Jahr 1989, in dem auf die Vermeidung von Abfall einschließlich Wiederverwertung,
Recycling, Kraft-Wärme-Kopplung, Optimierung der endgültigen Abfallentsorgung und
Transportregulierung eingegangen wird, werden stetig neue einschlägige Strategien
entwickelt. Die in verschiedenen Teilen des NWE-Gebiets erzielten Fortschritte sind
bedeutend. In Flandern beispielsweise konnte die Menge des auf Mülldeponien abgelagerten,
aber biologisch abbaubaren Hausmülls von 623 Kilotonnen im Jahr 1995 auf 322 Kilotonnen
im Jahr 1998 reduziert werden.
Das NWE-Gebiet wird aufgrund seiner industriellen Vergangenheit mit verschiedenen
Umweltschäden konfrontiert, insbesondere in aufgegebenen Gebieten, die neu entwickelt
werden müssen. Während dies in manchen Regionen, z.B. in der niederländischen Provinz
Limburg, bereits erfolgt ist, gibt es immer noch einige traditionelle Industrieregionen, in
denen zahlreiche aufgegebene Flächen neu entwickelt werden müssen und in denen dem
Umweltschutz mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.
Die Umweltproblematik des Meeresgebiets (Irische See, Kanal, südliche Nordsee) bildet eine
weitere Herausforderung, da es dort zahlreiche Verunreinigungsquellen gibt, die einerseits
vom Land (herangeführt durch Flüsse) und andererseits vom Meer selbst stammen
(Seeverkehr, Offshore-Aktivitäten). Die Verunreinigung des Meeres (insbesondere der
südlichen Nordsee und des Kanals) ist weiterhin problematisch, obschon der Grad der
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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11. Fassung / 20. Dezember 2001
Flussverunreinigung während der letzten Jahrzehnte etwas reduziert werden konnte. Das
Problem der Küstenerosion stellt sich vor allem in zahlreichen Teilen der Küstenlinien des
NWE-Gebiets.
Die Intensität des Seeverkehrs im Kanalbereich (500 bis 600 Schiffe pro Tag einschließlich
150 Fähren) und insbesondere die Kombination zweier wichtiger Verkehrsachsen (Atlantik –
Nordsee und Vereinigtes Königreich – europäisches Festland) stellt eine zunehmende
Gefahrenquelle mit möglicherweise beträchtlichen schädlichen Folgen für Umwelt und
Sicherheit dar.
Obschon NWE auf eine lange Tradition im Umweltschutz zurückblicken kann, sind dennoch
weitere Verbesserungen notwendig. Wichtige politische Themen beziehen sich vor allem auf
ein besseres Gleichgewicht zwischen städtischen Gebieten und offenen Flächen, womit ein
Beitrag zu einer nachhaltigeren Entwicklung geleistet werden kann. Im Rahmen von
städtisch-ländlichen Partnerschaften muss der ökologische und soziale Wert von ländlichen
Gebieten noch weiter verbessert werden, muss die Erweiterung von städtischen Gebieten
besser verwaltet und müssen ökologische Netzwerke gefördert werden, wobei ferner die
Verbesserung der Artenvielfalt zu berücksichtigen ist. Erneuerbare Energiequellen wie
Biomasse, Sonnenenergie, Wind oder Wasserkraft könnten die durch den Energieverbrauch
verursachten Auswirkungen auf die Umwelt mildern. Nachhaltigere Formen der
landwirtschaftlichen Produktion, insbesondere die Entwicklung der biologischen
Landwirtschaft, können einen Beitrag zur Verbesserung der Grundwasserqualität leisten.
Der SPESP-Bericht zieht einen Vergleich zwischen den EU-Regionen hinsichtlich der
Konzentration der Kulturschätze. Das NWE-Gebiet ist diesbezüglich sehr gut ausgestattet,
obgleich diese Schätze vielleicht nicht so gleichmäßig verteilt sind wie in anderen EURegionen. Ein ausgeprägtes kulturelles Erbe - von den Kulturlandschaften der ländlichen
Gebiete bis zu den historischen Stadtkernen, den Industrie- und den Metropolgebieten - stellt
eine wichtige Stärke der Gegend dar, weil es zur Attraktivität der Städte, ihres Hinterlands
und der Landschaft beiträgt. Fremdenverkehr und Lebensqualität profitieren davon. Der
Städtetourismus ist eine wichtige Chance für die Wirtschaft: sein gesamter Marktanteil steigt
in naher Zukunft wahrscheinlich von 30% auf 35%. Bezüglich der Gefahren für
Kulturlandschaften scheint das Kooperationsgebiet besonders empfindlich. Einige
Kulturschätze des Gebiets sehen sich durch hohe Bevölkerungsdichte und Verkehrsaktivität
bedroht.
In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass das NWE PGI ein nachhaltigeres Konzept für
die städtisch-ländlichen Partnerschaften bieten und in den Bereichen Naturschutz und Erhalt
des kulturellen Erbes für einen umfassenden Austausch von sog. ‚good practices‘ sorgen
wird. Insbesondere sollte das NWE PGI dafür sorgen, dass eine Anzahl von transnationalen
Fragen gelöst werden kann, wie die Entwicklung und der Schutz transnationaler ökologischer
Netzwerke, die Umsetzung des Natura 2000 Programms, die koordinierte und integrative
Bewirtschaftung transnationaler Flusseinzugsgebiete und der Wissenstransfer für die
Entwicklung erneuerbarer Energiequellen.
II.6.
Raumentwicklung im NWE Kooperationsgebiet
Dynamik in Raumordnungsgesetzen und Raumordnungsstrukturen
18
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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In Nordwesteuropa weist das Niveau der Raumordnung in den verschiedenen Ländern große
Unterschiede auf. Die Niederlande z.B blicken auf eine lange Tradition einer umfassenden
Raumordnung zurück, während andere Länder in diesem Bereich erst vor Kurzem staatliche
Gesetze verabschiedet haben.
Insgesamt unterliegt das Kooperationsgebiet einem starken Wandel. Dies zeigt sich vor
allem:
-
in der Formulierung grundlegender Raumordnungsziele mit einer
Hinwendung zu nachhaltiger Raumentwicklung in jedem betroffenen Land;
deutlichen
-
im Dezentralisierungsbestreben innerhalb der politisch-administrativen Struktur, das auf
eine Verlagerung der Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Raumplanung auf regionale
Ebenen ausgerichet ist (Deutschland, Belgien und Frankreich haben bereits
Raumordnungsstrukturen auf regionaler Ebene eingerichtet, das Vereinigte Königreich
und Irland gehen in die gleiche Richtung). In manchen Fällen liegt die Raumordnung in
einem gemeinsamen Zuständigkeitsbereich verschiedener Verwaltungsebenen.
Diese beiden Trends führen zu Änderungen im Raumordnungsgesetz, und die meisten
Länder des Kooperationsgebiets haben in den vergangenen zehn Jahren in diesem Bereich
neue Gesetze erlassen.
Raumordnungsvorhaben und Programme
Die im NWE-Gebiet bereits vorhandenen Raumordnungsvorhaben und Programme sind sehr
heterogen, sowohl inhaltlich als auch bezüglich ihrer rechtlichen/administrativen
Auswirkungen (vgl. Kompendium). Das lässt sich durch ein paar Beispiele veranschaulichen.
Umfassende Raumordnungskonzepte, -pläne oder -strategien gibt es nur in wenigen Ländern;
dazu gehören die Niederlande, Luxemburg und Irland. Im Vereinigten Königreich, in
Deutschland, Belgien und der Schweiz gibt es keinen nationalen/bundesstaatlichen Plan, aber
jede Region, jeder Kanton und jedes Land besitzt eine umfassende Raumordnungsstruktur,
die bis zu einem gewissen Ausmaß mit einem Nationalplan vergleichbar ist. Außerdem
ordnet im Vereinigten Königreich und in der Schweiz ein allgemeiner Rahmen zur
Raumordnungspolitik auf nationaler/bundesstaatlicher Ebene allgemeine, im ganzen Land
anzuwendende Politiken an. Ferner gibt es in der Schweiz Sektorpläne auf bundesstaatlicher
Ebene. In Frankreich ist man von der Politik eines allgemeinen Nationalplans abgekommen,
zugunsten einer Serie thematischer Raumordnungskonzepte (‘schémas’), die sich
schwerpunktmäßig mit verschiedenen Sektoren befassen.
Auf regionaler Ebene gibt es zwischen den Raumordnungsmechanismen von Land zu Land
sehr große Unterschiede. Das kommt zum Teil daher, dass von Ort zu Ort das Konzept eines
‘Raumordnungsgebiets’ unterschiedlich ist. In manchen Ländern (Frankreich, Niederlande)
ist die direkt unterhalb der Regierung stehende Verwaltungsebene mit diesem Bereich
beauftragt, in anderen liegt er im Zuständigkeitsbereich einiger Lokalbehörden
(Deutschland). Es bestehen auch Unterschiede inhaltlicher Art und bezüglich des rechtlichen
Rahmens der einzelnen Raumordnungspläne.
19
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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11. Fassung / 20. Dezember 2001
Grundlegende Schwerpunktbereiche in der Raumordnung
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Nachhaltigkeit der Entwicklung nach und nach
zum größten gemeinsamen Nenner bei den Raumordnungszielen in den Ländern
Nordwesteuropas wurde. Das betrifft zahlreiche Themen wie z.B. die Eindämmung
ausufernder Städte, die Verringerung des Verkehrsaufkommens, den Schutz von
Naturgebieten und die Stärkung des kulturellen Erbes.
Außer der Nachhaltigkeit bestimmen auch andere grundlegende Ziele die
Raumordnungsaktivitäten im Kooperationsgebiet – allerdings von Land zu Land in
unterschiedlichem Maße. Die Frage der wirtschaftlichen Entwicklung ist in peripheren
Ländern (Irland) oder aber in Ländern mit ausgedehnten ländlichen Gebieten (Frankreich)
oder mit umgewandelten Industriegebieten (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Belgien,
Frankreich) wichtiger.
Die Anbindung ist ein besonderes Problem bei abgelegenen Regionen (Irland, die Bretagne,
Cornwall, Wales, Schottland). Allgemeiner gesagt ist der Aufbau effizienter und aus der
Sicht des Umweltschutzes akzeptabler Logistikketten an den Transportkorridoren eine
wichtige Frage in allen Ländern und Regionen. In diesem Bereich beziehen sich die Politiken
häufig auf den Wettbewerb hinsichtlich der Standorte für Frachtzentren und Zentren für den
multimodalen Transport.
Wie “Nachhaltigkeit” wird auch “Zugang zu Information und Wissen durch Informationsund Kommunikationstechnologien” immer mehr als vorrangiges Gebiet angesehen, in dem
die Raumordnung eine wichtige Rolle spielen kann, indem sie für
Telekommunikationsinfrastruktur und moderne Dienstleistungen sorgt.
Raumordnung und sektorale Politik in den Mitgliedstaaten
Eines der wichtigsten Ziele von EUREK ist die Kompatibilität sektoraler Politiken mit den
Zielen der Raumordnung. Die verschiedenen NWE-Länder gehen dieses Problem auf sehr
unterschiedliche Weise an. In mehreren Ländern gibt es Koordinierungsgremien auf
nationaler Ebene, deren Aufgabe darin besteht, die sektorale Politik mit den Erfordernissen
der Raumordnung in Einklang zu bringen. Üblicherweise haben sie den Status einer
interministeriellen Kommission für Raumordnung. Ein paar Länder haben spezifische
Raumordnungsinstrumente eingeführt, um die raumordnerischen Auswirkungen sektoraler
Politiken in Form besonderer Konzepte zu formalisieren (‚structuurschets‘ in den
Niederlanden, ‚Schémas de services collectifs‘ in Frankreich, eine Nationale
Raumentwicklungsstrategie, die derzeit in Irland entwickelt wird, usw.).
Die systematische Analyse potenzieller regionaler/lokaler Einflüsse großer sektoraler
Projekte (wie z.B. die deutsche “Raumverträglichkeitsprüfung”) ist jedoch eher die
Ausnahme als die Regel.
Die Kohärenz zwischen sektoralen und räumlichen Politiken muss jedoch auch im Kontext
der Entwicklung politischer und administrativer Strukturen untersucht werden. Wir erleben
gerade eine allgemeine Dezentralisierung der Planungsgewalt hin zur regionalen Ebene. Das
führte bei der Ausgewogenheit sektoraler und räumlicher Politiken gleichermaßen zu
positiven wie negativen Auswirkungen. Während die regionale Ebene gewöhnlich besser für
die Gewährleistung der Kohärenz in der Politik im lokalen Zusammenhang sorgen kann, ist
die Region andererseits vielleicht nicht stark genug, um bei Bedarf in der Raumordnung in
geeigneter Weise auf nationale und europäische Politiken zu reagieren.
20
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Räumlicher Einfluss der EU-Politiken im NWE-Gebiet
Viele EU-Politiken wirken sich auf das Territorium Nordwesteuropa aus; dazu folgende
Beispiele:
a)
Die Gemeinsame Landwirtschaftspolitik [Common Agricultural Policy (CAP)]. – Als
starke Landwirtschaftsregion bekommt das NWE-Gebiet die Auswirkungen der
Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik sehr stark zu spüren. Bis zu ihrer Reform im Jahr
1992 begünstigte die Gemeinsame Landwirtschaftspolitik eine intensive Landwirtschaft
in den wohlhabendsten Gebieten besonders im Getreidesektor und in den Bereichen
Rinderzucht und Milchprodukte. In ärmeren und häufig peripher gelegenen Gebieten
war die Landwirtschaft bedroht.
Die Reform der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik im Jahr 1992 führte zu einer
ausgewogeneren Entwicklung, besseren Erweiterungsmöglichkeiten und zu
umweltfreundlicheren Methoden durch direkte Subventionen. Inzwischen hat die
zunehmende Liberalisierung in diesem Sektor auch die Produktion in den besonders
begünstigten Gebieten gestärkt. Die steigende Getreideproduktion in Deutschland und
den Niederlanden nach 1992 hat der Stillegungspolitik entgegengewirkt, wobei
aufgezeigt wurde, dass die CAP-Reform den Intensivierungsprozess nicht zu Ende
gebracht hat.
b) Die transeuropäischen Verkehrsnetze haben einen beträchtlichen räumlichen Einfluss im
Hinblick auf Zusammenhalt, Verkehrsüberlastung und Anbindung. Diese Auswirkungen
wurden im Ersten Kohäsionsbericht (First Cohesion Report) in Frage gestellt. Ganz
offensichtlich ist das NWE-Gebiet von diesen Problemen betroffen, da die wichtigsten
Verkehrskorridore Europas sich in diesem Gebiet vereinigen und es so zu einer wichtigen
Transitregion machen. Die Entwicklung von zusätzlichen Korridoren und eine stärkere
intermodale Umschichtung könnten erwogen werden. Die raumordnerischen
Auswirkungen einer Liberalisierung des Verkehrssektors sind ebenfalls bei Weitem nicht
isoliert zu betrachten. In manchen Fällen wurde durch die Liberalisierung die Anbindung
verbessert (z.B. bei neuen internationalen Verbindungen auf dem Luftweg durch
zusätzliche Flughäfen). In anderen Fällen ist vielleicht – in strukturschwachen Regionen
– das Niveau der Verkehrsdienstleistungen gesunken.
c) Unternehmen im NWE-Gebiet profitieren am meisten von der Politik und Unterstützung
der EU für die Forschung und technische Entwicklung ( research and technical
development - RTD), da dieses Gebiet über zahlreiche Forschungseinrichtungen, Labors
und Technologieunternehmen verfügt. Das hat bedeutende Vorteile für Arbeitsplätze und
Industrieproduktion. Die Auswirkung der RTD-Politik der EU ist jedoch im NWE-Gebiet
bei Weitem nicht gleichmäßig verteilt. Die ländlichen bzw. die eher peripheren Gebiete
profitieren weniger von den RTD-Subventionen und Kooperationsprojekten als die
großen Metropolgebiete.
d) In der Umweltpolitik der EU wird das räumliche Denken immer wichtiger (Natura 2000,
Wasser- und Abfallmanagement usw.). Die Umsetzung der EU-Umweltpolitik wird sich
wahrscheinlich stark auf das NWE-Gebiet auswirken, da die ländlichen Flächen in
diesem Gebiet intensiv und bisweilen mehrfach genutzt werden, vor allem in den am
dichtesten besiedelten Teilen. Ein Beispiel ist die notwendige Kompatibilität zwischen
den Maßnahmen von Natura 2000 und der Entwicklung der Transportkorridore.
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Es ist eine anspruchsvolle, aber notwendige Aufgabe, Informationen zu den räumlichen
Einflüssen der EU-Politiken zu sammeln und zu versuchen, sie besser mit
Raumentwicklungszielen in Einklang zu bringen. Diese Aufgabe verlangt eine starke
transnationale und interregionale Kooperation.
EU-Politiken – die Rolle der nationalen und regionalen Behörden
Die räumlichen Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken hängen großenteils davon ab, wie
diese Politiken angewandt werden, und damit von den Initiativen und dem Einfluss der
relevanten Behörden. In NWE spielen sowohl nationale als auch regionale Behörden bei der
Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken eine Rolle. Das im Februar 1999 beim EUREKForum vorgelegte Dokument “Raumordnung und Gemeinschaftspolitiken” weist indes auf
einen Trend zur zunehmenden Differenzierung bei der Anwendung der
Gemeinschaftspolitiken hin – von einem Land zum anderen und manchmal sogar von einer
Region zur anderen.
Somit ist die Frage der Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken eng mit der Frage der
Einflüsse dieser Politiken auf die Raumordnung verbunden. Ein innovativer Aspekt des
INTERREG III-Programms für das NWE-Gebiet wird darin bestehen, dass die verschiedenen
beteiligten Gremien sich intensiv mit der Frage der Gebietsverwaltung und insbesondere mit
der Umsetzung der EU-Politiken befassen.
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
II.7.
Aufstellung der Stärken, Schwächen, Chancen und Probleme
STÄRKEN
SCHWÄCHEN
WIRTSCHAFT UND
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IN
STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN
GEBIETEN
WIRTSCHAFT UND
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IN
STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN
GEBIETEN
1. Hohe Bevölkerungsdichte, führt zu:
1. starkes Wohlstandsgefälle innerhalb der und
zwischen den Regionen
1.1. attraktiver Größe von
Verbrauchermärkten;
2. hohe Rate langfristiger struktureller
Arbeitslosigkeit (als Prozentsatz der
gesamten Arbeitslosenrate)
1.2. hoher Konzentration menschlicher
Ressourcen;
3. geographisches Auseinanderklaffen von
Angebot
von und Nachfrage nach
Arbeitskräften, in Verbindung mit geringer
Mobilität der Arbeitskräfte.
1.3. hohem Versorgungsangebot.
2. Allgemein ziemlich blühende Wirtschaft,
relativ hohes Pro-Kopf-Einkommen, gute
Kaufkraft
VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
3. Anwesenheit der meisten starken
Wirtschaftszentren der EU
4. schlechte Erreichbarkeit von peripheren und
abgelegenen Regionen
4. Hoher Beschäftigungsstand in
(postindustriellen, wissensintensiven)
Dienstleistungssektoren; starke Präsenz in
schnell wachsenden Sektoren
5. häufige Staus auf den Straßen
6. nicht nachhaltiger Einsatz verschiedener
Verkehrssysteme und ungenügende
Integration in öffentliche Verkehrssysteme
5. Viele äußerst innovative (F&E intensive)
Regionen
7. Entwicklung der IT-Technologien
Dienstleistungen unzureichend für
weltweiten Wettbewerb.
6. Weltweit führender und hochproduktiver
Landwirtschaftssektor
und
den
7. Konzentration großer Finanzmärkte
FLÄCHENNUTZUNG
8. Konzentration von
Entscheidungsfindungszentren und
weltweiten Hauptgeschäftsstellen im
Unternehmenssektor
8. unausgewogene Raumentwicklung zwischen
Kern- und Randregionen
9. starker
Wettbewerb
zwischen
den
wirtschaftlichen
Aktivitäten
um
den
vorhandenen Raum führt zu hohem
Flächenbedarf und zu hohen Bodenpreisen
9. Attraktive und sehr unterschiedliche Städte.
VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
10. geographische Zerstückelung durch
Meeresgebiete, die die wirtschaftliche und
soziale Integration behindert.
10. Wirtschaftszentren und Bevölkerung leicht
erreichbar
11. viele Transportkorridore von europaweiter
Bedeutung
NATÜRLICHE RESSOURCEN
12. gutes Binnenwasserwegenetz
11. in bestimmten Gebieten geringe
Bodenproduktivität
13. starke Position bezüglich Seehäfen und
Wassertransport
12. geringer Prozentsatz von Waldflächen (als
attraktives Element der natürlichen Umwelt
14. viele wichtige Verkehrsknotenpunkte, -
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
zentren bzw. große Häfen
und als natürliche Ressource an sich)
15. starke Position hinsichtlich Logistik
13. hoher Energieverbrauch pro Kopf
16. Siedlungsstruktur: durch
14. starke Abhängigkeit von fossilen Energien
Kurzstreckenverbindungen gut miteinander
verbundene Großstädte
15. beträchtliche Luftverschmutzung (z.B.
Schwefel)
17. hohe Dichte von Telekom-Netzen, wodurch
die Entstehung eines starken IT-Sektors
möglich wird
16. Boden- und Grundwasserbelastung durch
intensive Landwirtschaft
17. großer Reisebedarf.
18. dichtes Energienetz.
MENSCHLICHE RESSOURCEN UND
KULTURELLES ERBE
NATÜRLICHE RESSOURCEN
19. reiche Vielfalt an Ökosystemen und
Landschaften
18. Unterschiedliche Sprachen und Kulturen
erschweren die Zusammenarbeit.
MENSCHLICHE RESSOURCEN UND
KULTURELLES ERBE
POLITISCHE KULTUR
20. gutes Bildungssystem
POLITISCHE KULTUR
21. Fremdsprachenkenntnisse
19. institutionelle Unterschiede im Bereich der
Raumordnung (Konzepte zur Raumpolitik,
Anbindung und Stellenwert von Plänen und
Verfahren, Sensibilität für Probleme, die der
Kooperation bedürfen) zwischen den
Mitgliedstaaten
22. hohe Konzentration von Kulturschätzen
23. reiche und attraktive kulturelle Vielfalt.
POLITISCHE KULTUR
24. Viele grenzüberschreitende Strukturen
bestehen bereits und Erfahrungen in der
Kooperation wurden gewonnen, was zu
gegenseitigem Verständnis und zu Wissen
führt.
20. unzureichende Kohärenz zwischen nationalen
sektoralen
Politiken
und
Raumordnungszielen,
unterschiedliche
Koordinierungsmechanismen
25. Standort und Nähe zu vielen EU- (und 21. zu geringe Beachtung der räumlichen
Auswirkungen der Sektoralpolitiken der EU.
anderen internationalen) Institutionen.
24
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
CHANCEN
PROBLEME
WIRTSCHAFT UND
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IN
STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN
GEBIETEN
DEMOGRAPHIE, SOZIALE FRAGEN
1. abnehmende Aktivitätsrate der Bevölkerung
im arbeitsfähigen Alter
2. Überalterung: hoher Anteil von Abhängigkeit
1. starkes Wachstum im Dienstleistungssektor
2. Maßstabsvergrößerung von weltweit tätigen 3. Abnahme des natürlichen
Bevölkerungswachstums: zunehmende
Unternehmen, Fusionen und Übernahmen
demographische Unausgewogenheit
3. Globalisierung der Wirtschaft zugunsten der
4. Anstieg sozialer Ungleichheiten
wirtschaftlich stärksten Regionen
5. zunehmende Zahl von auf dem Arbeitsmarkt
4. wirtschaftliche Aktivitäten zunehmend
schwer vermittelbaren Einwanderern, was zu
liberalisiert
geringem Erfolg bei der Integration führt
5. Zunahme der auf Wissen basierenden
6. Abgrenzung und Polarisierung von Kulturen
wirtschaftlichen Aktivitäten
6. zunehmende Flexibilität der Beziehungen auf 7. dank besserer Verkehrsmittel, besserer
Verkehrsanbindungen und der
dem Arbeitsmarkt
multikulturellen Gesellschaft zunehmende
7. schnelle Zunahme des Tourismus in Städten
Abwanderung der gebildeten Schichten zu
und auf dem Land
günstigeren Standorten im NWE-Gebiet.
8. Wirtschaftswachstum im kulturellen Sektor,
wodurch Arbeitsplätze für Minderheiten WIRTSCHAFT UND
geschaffen und globale wirtschaftliche WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IN
Beziehungen aufgebaut werden können.
STÄDTISCHEN UND LÄNDLICHEN
GEBIETEN
VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
8. steigender Wettbewerbsdruck von außen,
verursacht durch die Globalisierung der
Wirtschaftsaktivitäten
9. Entwicklung von
Hochgeschwindigkeitszügen und der damit
verbundenen Technologie
9. Gefahr der Abwanderung von Unternehmen.
10. zunehmende Umweltfreundlichkeit der
Verkehrstechnik
VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
11. bessere Kommunikationsmittel
10. heftige Konkurrenz zwischen den NWEHäfen
12. Entstehung von multimodalen Verkehrs- und
Verteilerzentren.
11. zunehmende Verkehrsüberlastung auf den
großen Verkehrsachsen und in den
Metropolgebieten
FLÄCHENNUTZUNG
12. ungünstigere Verteilung der Verkehrssysteme
zugunsten der Straßentransporte.
13. Entwicklung von qualitativ hochwertigen
städtischen Räumen und
Großstadtlandschaften zur Verbesserung der
Lebensqualität.
NATÜRLICHE RESSOURCEN
13. zunehmender Druck auf die Flächennutzung,
Verlust freier Flächen und natürlicher
Lebensräume
MENSCHLICHE RESSOURCEN UND
KULTURELLES ERBE
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
14. Einwanderung menschlicher Ressourcen
14. Übergriffe auf naturbelassene, gesunde
Gebiete
15. steigendes Bildungsniveau
16. Kulturelle Vielfalt.
15. zunehmende Umweltverschmutzung aufgrund
des höheren Verkehrsaufkommens
POLITISCHE KULTUR
16. zunehmender Landverbrauch durch
Wirtschafts- und Verkehrsaktivitäten
17. Verschwindende Grenzen, weitergehende
Integration in die EU
18. Entstehung der Euro-Zone
17. Belastung der natürlichen Umwelt und des
kulturellen Erbes durch intensiven
Fremdenverkehr
19. Erweiterung der EU, Entstehung von CEECMärkten.
18. zunehmende Probleme mit der
Abfallentsorgung
INNOVATION
19. großes potenzielles Risiko in
hochwassergefährdeten Gebieten
20. Entwicklung von neuen Umwelttechnologien
und Managementtechniken.
20. weitgehend reduzierte
Wasserrückhaltegebiete
21. steigende Hochwasserpegel aufgrund einer
veränderten
Flächennutzung und des
Klimawandels.
MENSCHLICHE RESSOURCEN UND
KULTURELLES ERBE
Verlust von Kulturlandschaften.
II.8.
Zielsetzungen und Herausforderungen für das NWE-Kooperationsgebiet
Mit seiner hohen Konzentration an wichtigen wirtschaftlichen und politischen Strukturen –
z.B. großen Unternehmenszentren, Forschungs-, Technologie- und Entwicklungsstrukturen,
Kulturressourcen und Verwaltungszentren hat das NWE-Gebiet eine starke Position in
Europa. Zwischen dem NWE-Gebiet und anderen großen Regionen Europas gibt es
bedeutende wechselseitige Abhängigkeiten. Veränderungen im NWE-Gebiet ziehen oft
europaweite Auswirkungen nach sich und wichtige Entwicklungen in anderen Regionen
Europas wirken sich auch häufig auf das NWE-Gebiet aus.
Obgleich das NWE-Gebiet in Bezug auf ganz Europa insgesamt stark ist, zeigt die
Stärken/Schwächen-Analyse in Abschnitt II.7 beachtliche Schwächen und Probleme des
NWE – insbesondere regionale Unausgewogenheiten, mangelhafte Qualität städtischer
Gebiete, soziale Ausgrenzung und Umweltbelastungen. All dies droht die
Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität von NWE im europäischen und globalen Kontext zu
untergraben.
Diese Art der wechselseitigen Abhängigkeit – deutlich zu sehen z.B. an den transnationalen
Verkehrsströmen – wirkt sich in vielfacher Weise auf zukünftige Kooperationsaktivitäten
aus. Die Programme Interreg IIIB NWE müssen flexibel genug sein, um auf Veränderungen
in anderen Teilen Europas (wie z.B. eine Erweiterung der EU) reagieren zu können, und
gleichzeitig zu einer mehr polyzentrischen Entwicklung Europas beitragen, indem sie
Situationen schaffen, bei denen alle Beteiligten gewinnen.
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Die Vergrößerung des eigentlichen Kooperationsgebiets stellt eine weitere Herausforderung
dar. Hier ist eine ganze Reihe von Auswirkungen zu erwarten, besonders weil in den
Schwerpunktbereichen des Programms eine größere räumliche Heterogenität reflektiert
werden muss. Außerdem muss die Zusammenarbeit mit anderen Programmen wie dem
Alpenraum-, dem Atlantik- und dem Nordseeprogramm intensiviert werden.
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
III.
GEMEINSAME STRATEGIE
Dieses Kapitel beschreibt den strategischen Kontext, der den Rahmen für die Aktivitäten
bildet und anhand dessen der Gesamterfolg des Programms bewertet wird. Die Gemeinsame
Strategie wurde von den Mitgliedstaaten entwickelt, wobei Folgendes berücksichtigt wurde:
-
die Ergebnisse der Ex-ante-Evaluierung
-
die Analyse und die Aufstellung der SWOT des NWE-Gebiets
-
die Erfahrungen aus dem INTERREG IIC Programm
-
das vorläufige indikative Ergebnis des NWMA-Raumordnungsleitbilds.
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Vorhaben, das versucht, die mittel- und langfristige
Zukunft der Programmergebnisse zu prognostizieren. Die Strategie bezieht Informationen
aus dem breiteren Kontext der Raumentwicklung in Europa, insbesondere aus dem EUREK,
und den drei Hauptzielen der Europapolitik, als da sind
-
der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt;
-
die Bewahrung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes;
-
die ausgewogenere Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum.
III.1. Allgemeines Ziel
Mit der Europapolitik als Ausgangspunkt hat das NWE-Programm INTERREG IIIB das
allgemeine Ziel, durch einen innovativen und integrierten Ansatz in der transnationalen
Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung zu einer kohärenteren, ausgewogeneren
und nachhaltigeren Entwicklung im europäischen Raum und insbesondere im NWEGebiet beizutragen.
Infolgedessen soll das INTERREG Programm NWE synergetische Verbindungen zu anderen
Regionen Europas fördern, insbesondere zu den anderen Kooperationsgebieten von
INTERREG.
Das Streben nach nachhaltiger Entwicklung13 wird im Rahmen der Raumordnung verstanden.
Dies bedeutet vor allem „die sozialen und ökologischen Forderungen an die Raumordnung
mit den ökologischen und kulturellen Funktionen des Gebiets zu vereinbaren“ (EUREK,
S. 10).
Auf diese Weise will das INTERREG Programm NWE den in seinem Gebiet lebenden
Menschen nützen und die betreffenden Akteure mit Finanzierungsmöglichkeiten versehen,
damit sie sich aktiv am Änderungs- und Innovationsprozess in transnationalem Kontext
beteiligen können.
Der Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen definiert nachhaltige Entwicklung als “Entwicklung, die die
heutigen Bedürfnisse deckt, ohne den kommenden Generationen die Möglichkeit zu nehmen, ihre Bedürfnisse
zu decken” (WCED, 1987: 43). In diesem PGI wird der Begriff ‚Nachhaltigkeit‘ in seiner ganzheitlichen
Bedeutung verwendet, so dass er auch die Sorge um umweltbezogene, soziale und wirtschaftliche
Angelegenheiten umfasst.
13
28
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Es wird erwartet, dass die im Laufe des Programms entstandenen Partnerschaften und die
behandelten Themen die Vielfalt und den Reichtum von Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und
Erbe des NWE-Gebiets reflektieren.
III.2.
Schwerpunktbereiche
Das Gesamtziel des NWE-Programms soll durch fünf Handlungsschwerpunkte erreicht
werden, von denen jeder einen bestimmten politischen Bereich aufgreift.
III.2.1.
Schwerpunktbereich 1: Ein attraktives und kohärentes System von
Großstädten, mittelgroßen Städten und Regionen
Bei diesem strategischen Ziel sollte auf die Stärkung des weltweiten Einflusses der NWEMetropolräume als Teil der Weltwirtschaft sowie auf eine ausgeglichenere Verteilung
hochwertiger Dienstleistungen geachtet werden. Die Komplementarität zwischen großen
städtischen Gebieten und Mittelstädten, kooperativen Netzen und grenzüberschreitenden
Ballungsräumen sollte gefördert werden. Dafür müssen verschiedene Gebietsarten mit
spezifischen Merkmalen und Eigenschaften herausgefunden werden. Wegen der Erweiterung
des Programmgebiets über das vorherige NWMA- Kooperationsgebiet hinaus ist die Frage
städtischer Netze in ländlichen Gebieten besonders wichtig. Außerdem soll eine Kooperation
die Attraktivität der städtischen Gebiete des NWE bezüglich Investitionen und
Lebensqualität verbessern. Dazu gehören auch die Revitalisierung der Städte und
diesbezügliche Probleme der sozialen Ausgrenzung. Schließlich wird auch noch darauf
geachtet, dass Städte sich nicht zu sehr ausdehnen.
III.2.2.
Schwerpunktbereich 2: Externer und interner Zugang
Spezialisierte und komplementäre Zugänge zum Luft-, Wasser- und Schienenverkehr sollten
verbessert, die unnötige Konzentration auf wenige Zentren und unangemessene Investitionen
in eine zu schwach ausgelastete Infrastruktur hingegen vermieden werden. Die Förderung
umweltfreundlicher Verkehrssysteme unter dem Motto Intermodalität und Interoperabilität
sollten von Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Mobilität begleitet werden. Da das
NWE-Gebiet über eine große Zahl von See- und Binnenhäfen sowie ein gut entwickeltes
Netz von Binnenwasserwegen verfügt, sollte besonderes Augenmerk auf den Schiffsverkehr
gelegt werden.
Die Informationsgesellschaft hat sich erst in den letzten zehn Jahren entwickelt. In den
kommenden zehn Jahren wird sie sich vermutlich ausweiten und ihren Weg in alle Bereiche
des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens finden. Ein wichtiger
Schwerpunktbereich wird bei den Koperationsprojekten in der Förderung aller Arten von ITNetzen und Anwendungen mit Bedeutung für die Raumordnung bestehen sowie der
Sicherung der räumlichen Zugangsparität zu verschiedenen IT-Netzen und- Dienstleistungen.
Das wiederum kann sich beträchtlich auf eine Veränderung der Flächennutzung und den
Bedarf an Individualverkehr und -mobilität auswirken. Dabei werden wahrscheinlich Güter
in größerem Umfang als bisher verteilt werden müssen, möglicherweise kommt es auch zu
drastischen sozio-ökonomischen Verlagerungen. Zwar ist es noch nicht ausreichend
bewiesen, aber es steht zu erwarten, dass eine breite Nutzung der IT-Technologien sich
polarisierend auf die Raumentwicklung auswirkt.
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
III.2.3.
Schwerpunktbereich 3: Nachhaltiges Management der Wasserressourcen
und Verhütung von Hochwasserschäden
Die Gefährdung von Wasserressourcen ist eines der kritischsten Elemente im Rahmen der
Nachhaltigkeit innerhalb des NWE-Gebiets. Hier spielt nicht wie bei anderen Ressourcen die
Knappheit eine Rolle, da es Wasser zu Genüge gibt, sondern vielmehr die Qualität und der
unregelmäßige Wasserdurchfluss. Da viele Faktoren zur Verschlechterung der
Wasserqualität im NWE-Gebiet beitragen (hohe Bevölkerungsdichte, Industrietätigkeit,
intensive Landwirtschaft, geringer Anteil an Wald und natürlichen Flächen usw.), ist eine
integrierte Bewirtschaftung auf der Stufe der Flusseinzugsgebiete, insbesondere auf
transnationaler Ebene, erforderlich.
Die integrierte Bewirtschaftung von Wasserressourcen beinhaltet verschiedene
Komponenten, von denen die meisten eine stark transnationale Dimension haben, wie z.B.
integrierte Bewirtschaftung von Gewässern, neue Verfahren in der Landwirtschaft, neue
städtische Entwicklungsmodelle in Bezug auf den wassersystemorientierten Ansatz,
Bewirtschaftung von Haushalts- und Industrieabwässern, Schutz von Feuchtgebieten,
Speicherung des überschüssigen Wassers, Grundwasserspiegel/wasserführende Schichten,
Meeres- und Flussmündungsgewässer, Eindämmung des Wasserbedarfs usw.
Die Unregelmäßigkeit des Wasserdurchflusses hängt mit den geographischen und
klimatischen Bedingungen zusammen. Ein wichtiges Ziel des Programms ist die
Minimierung der durch Überschwemmungen verursachten Schäden bei der Bevölkerung, an
Siedlungssystemen sowie an natürlichen und landwirtschaftlichen Werten. Diese geben
Anlass zu großer Sorge in einigen großen Flusseinzugsgebieten. Mittlerweile könnte auch
der Anstieg der Meeresspiegel in der Zukunft Küstenbereiche bedrohen.
III.2.4.
Schwerpunktbereich
4:
Nachhaltige
Entwicklung,
umsichtiges
Management und Schutz anderer natürlicher Ressourcen und des kulturellen Erbes
Die Reduzierung der negativen weltweiten Umwelteinflüsse steht in engem Zusammenhang
mit verschiedenen Aspekten wie: dem Abfallmanagement und der Abfallentsorgung, der
Entwicklung erneuerbarer Energien, der nachhaltigen Nutzung und dem Schutz natürlicher
Landschaften sowie der Verringerung der Auswirkungen der Verkehrsströme.
Aufmerksamkeit sollte auch den Umweltschäden außerhalb des NWE-Gebiets durch NWEInvestitionen in den Industrie,-, Landwirtschafts- und Fremdenverkehrssektor an anderen
Orten gewidmet werden.
Das Programm anerkennt die Bedeutung der historischen Umgebung insgesamt und stellt
auch Mittel für den Schutz und die Förderung der historischen Unversehrtheit von Gebieten
und Kulturlandschaften bereit, weil sie nicht nur als Werte für die Wirtschaftsentwicklung,
sondern auch für die Stärkung der lokalen und regionalen Identität und für die Förderung der
Kultur als wichtigem Element in der Entwicklung der Gesellschaft angesehen werden.
III.2.5.
Schwerpunktbereich 5: Förderung des Wassertransportpotenzials von
NWE und seiner räumlichen Integration über die Meeresgebiete hinweg
Das Wassertransportpotenzial von NWE ist bedeutend, da das NWE-Gebiet über zahlreiche
Seehäfen verfügt, u.a. die größten Seehäfen der Welt, deren Hinterland sich weit über die
Grenzen des NWE-Gebiets hinaus erstreckt. Der Wassertransport ist nicht nur ein
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
wesentliches Element der externen und internen Zugänglichkeit von NWE. Er ist auch ein
bedeutender Aspekt der Wirtschaft von NWE. Darüber hinaus wird die
Kurzstreckenverschiffung entwickelt, wodurch das Transportsystem von NWE noch
nachhaltiger werden soll. Im Rahmen dieses Schwerpunktbereichs sollen die
Wassertransportfunktionen von NWE verbessert werden, soweit dies zu einer nachhaltigen
Wirtschafts- und Umweltentwicklung beiträgt.
Dieser Schwerpunktbereich bezieht sich auf die durch Meeresgebiete verursachte
geographische Zerstückelung des NWE-Gebiets. Es soll durch transnationale
Zusammenarbeit in einem breiten Themenspektrum - wie Mobilität/Anbindung,
Unternehmensförderung, Fremdenverkehr und Management natürlicher Ressourcen - die
raumordnerische Integration der Inselgebiete und der Festlandzonen verbessern. Die
Kooperation zwischen Küsten- und Binnenhäfen und zwischen Regionen auf beiden Seiten
der Meeresgebiete sollen ein wichtiger Schwerpunkt sein. Die Aktivitäten in diesem
Schwerpunktbereich sollen zu einer größeren Sensibilität für maritime Probleme und
insbesondere für die Meeresgebiete von NWE als einer gemeinsamen Ressource beitragen. In
diesem Zusammenhang sind auch Themen wie Meeresressourcen und Küstenentwicklung für
die transnationale Kooperation von Bedeutung. Für die Problematik der Küstenerosionen in
verschiedenen Teilen von NWE sind beispielsweise gemeinsame Schutzmaßnahmen
unabdingbar.
III.3. Übergreifende Themen: Auf dem Weg zu einer neuen Planungskultur
Die Umsetzung der verschiedenen Schwerpunktbereiche ist eine komplexe, multidisziplinäre
Aufgabe. Angesichts der prinzipiellen Notwendigkeit einer nachhaltigen und ausgewogenen
Entwicklung des NWE-Gebiets werden integrative Ansätze gesucht, die die verschiedenen
(und oft gegensätzlichen) Ziele für Raumentwicklung, Umweltschutz, wirtschaftlichen
Wohlstand und sozialen Zusammenhalt möglichst miteinander vereinbaren sollen. Das
könnte durch die Anregung von Initiativen geschehen, die gleichzeitig mehr als ein Problem
in Angriff nehmen. Zum Beispiel: Maßnahmen, die Unternehmen beim Energiesparen und
Materialrecycling unterstützen, steigern nicht nur deren Umwelteffizienz, sondern können
auch auf dem Wege der Kosteneffizienz die Wettbewerbsposition dieser Unternehmen
verbessern. Es wird erwartet, dass das hohe Innovationspotenzial des NWE-Gebiets gute
Möglichkeiten schafft für beispielhafte Win-Win-Situationen.
Das Programm INTERREG III ist auch eine bedeutsame Möglichkeit, durch eine stärkere
transnationale und interregionale Zusammenarbeit einen Durchbruch zu einer neuen
Kultur strategischer Planung und strategischen Handelns im NWE-Gebiet zu bewirken.
Die nachstehenden Richtlinien, die für Projekte in allen Schwerpunktbereichen gelten, sollen
dies beschreiben.
a) Aufbau einer besseren Wissensbasis im gesamten NWE-Gebiet und seiner
Beziehungen zu anderen Gebieten in Europa. Dies ist eine Voraussetzung für die
Entwicklung von „Win-Win-Prozessen“ im Rahmen der Raumentwicklungsstrategien.
Da die gegenwärtigen Mängel in diesem Bereich aus dem zu begrenzten Wissen über die
Raumentwicklungsmöglichkeiten und Eigenschaften in benachbarten Ländern und
Regionen herrühren, sollte die Zusammenarbeit auf die Entwicklung einer
Informationsbasis und von Kommunikations- und Transfermechanismen abzielen, damit
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
bei der Ausarbeitung nationaler und regionaler Strategien zur Raumentwicklung ein
größerer Referenzrahmen berücksichtigt werden kann.
b) Stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit und Förderung von Partnerschaften
zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen. Durch die EFRE-Finanzierung von
INTERREG IIIB werden wichtige Geldmittel für die Initiierung der Zusammenarbeit
bereitgestellt, verglichen mit dem riesigen Bedarf und der Größe des
Kooperationsgebiets sind sie jedoch relativ begrenzt. Daher muss die größtmögliche
Hebelwirkung gesucht werden. In diesem Zusammenhang sollte INTERREG IIIB als
Instrument zur Initiierung eines längerfristigen transnationalen Kooperationsprozesses
betrachtet werden. Bei transnationalen Projekten könnte eine stärkere Hebelwirkung
durch eine größere Beteiligung von privaten, halb-öffentlichen und gemeinnützigen
Organisationen sowie durch die Förderung von echten Partnerschaften zwischen
öffentlichen und privaten Unternehmen erreicht werden. Zu diesem Zweck sollte das
Programm die besonderen Instrumente und Verfahren unterstützen, die es privaten
Akteuren ermöglichen, sich systematischer an Raumentwicklungsprojekten zu
beteiligen.
c)
Suche nach mehr Kohärenz und Synergie zwischen den Raumentwicklungszielen
und der Anwendung der sektoralen Politiken der EU im NWE-Gebiet. Neuere
Studien zeigen, dass sich Kohärenz und Synergie zwischen den sektoralen Politiken der
EU
und
den
Raumentwicklungsstrategien
verstärken
ließen.
Die
Kooperationsbemühungen sollten auf ein besseres Verständnis der Auswirkungen der
sektoralen Politiken der EU im NWE-Gebiet abzielen. Außerdem sollten die
Möglichkeiten zur Umsetzung der sektoralen Politiken der EU untersucht werden, damit
die räumlichen Auswirkungen mit den Raumordnungszielen, insbesondere mit denen
des EUREK, übereinstimmen.
Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Gemeinschaftspolitiken in immer
stärkerem Maß von Land zu Land und manchmal von Region zu Region unterschiedlich
umgesetzt werden. Den nationalen und regionalen Behörden könnte in dieser Situation
eine Schlüsselrolle zufallen. Da die nationalen und regionalen Behörden bei der
Umsetzung der verschiedenen EU-Politiken eine wichtige Rolle spielen (vgl. Abschnitt
1.1), beeinflusst die Vorgehensweise natürlich die räumlichen Auswirkungen der
fraglichen Politiken. Die Kooperationsbemühungen sollten deshalb die Frage der
Umsetzung der Gemeinschaftspolitik im NWE-Gebiet aufgreifen. Die Suche nach
stärkerer Kohärenz zwischen den sektoralen Politiken der EU und den
Raumentwicklungszielen
sollte
sich
auf
spezifische
und
innovative
Koordinierungsmechanismen stützen, von denen in bestimmten NWE-Ländern schon
einige vorhanden sind.
d) Integration der Zusammenarbeit in den entsprechenden nationalen und regionalen
Raumordnungsstrukturen. Die transnationale und interregionale Zusammenarbeit im
Bereich der Raumentwicklung sollte über eine begrenzte Anzahl von Abteilungen oder
von einzelnen Mitarbeitern in der Verwaltung hinausgehen und sollte in allen
Planungsabteilungen sowie in sektoralen und im Bereich der Raumordnung bedeutsamen
Verwaltungsabteilungen verankert werden. Ziel der Zusammenarbeit sollte der Vergleich
der besten Verfahren in diesem Bereich und die Entwicklung gemeinsamer Modelle für
den Informationsaustausch sein. Eine stärkere Konzentration auf den durch das
32
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
transnationale Vorgehen geschaffenen Zusatznutzen käme den Programmzielen zugute.
Daher wird ein integratives Leitbild gebraucht, in dem alle genannten Abteilungen ihre
Aktivitäten wiedererkennen und ihren Einsatz planen können.
e) Förderung der transnationalen Zusammenarbeit durch konkretes Handeln mit
deutlichen Vorteilen. Es ist wichtig, dass auf der Arbeit von INTERREG IIC und
anderer strategischer Planung aufgebaut wird, indem Studien in konkrete Aktionen
umgesetzt werden, die zum Nutzen aller Projektpartner den Zusatznutzen der
transnationalen Zusammenarbeit widerspiegeln.
33
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
IV.
SCHWERPUNKTBEREICHE UND MASSNAHMEN
Dieses Kapitel enthält eine genaue Beschreibung der Schwerpunktbereiche des Programms,
einschließlich des Kontextes für die Aktivitäten innerhalb des Programms und der erwarteten
Ergebnisse. Jeder Schwerpunktbereich umfasst zwei Maßnahmen. Eine kurze Beschreibung
jeder Maßnahme soll als praktische Anleitung für die in diesem Programm durchzuführenden
Projekte dienen.
Die im Hinblick auf die fünf Schwerpunktbereiche (ohne Schwerpunktbereich 6 –
Technische Hilfe) und die zehn Maßnahmen erteilten Informationen sind ziemlich
umfassend. In der jetzigen Phase haben die unter jedem spezifischen Ziel aufgeführten
Themen noch einen vorläufigen Charakter. Eine genauere Beschreibung der
Schwerpunktbereiche und Maßnahmen ist in der Programmergänzung zu finden. Die
Programmergänzung befasst sich mit den voraussichtlichen Ergebnissen und Auswirkungen,
verschiedenen zugrunde zu legenden Leistungsindikatoren und der Beschreibung der
Resultate der Schwerpunktbereiche und Maßnahmen.
Es werden quantitative und qualitative Untersuchungen der voraussichtlichen Auswirkungen,
Ergebnisse und Resultate durchgeführt. Die qualitative Untersuchung wird sich
hauptsächlich darauf beziehen, inwieweit die strategischen und spezifischen
Raumentwicklungsziele erreicht wurden, und wird sich mit neuen Ergebnisse und
innovativen Ansätzen befassen. Quantitative Indikatoren dienen als Ergänzung zur
qualitativen Untersuchung, insbesondere um das aktuelle Resultat der Programmmaßnahmen
zu überwachen. Soweit dies angemessen ist, werden quantifizierte Zielwerte den einzelnen
Zielsetzungen zugeordnet.
Hier werden einige vorläufige Leistungsziele sowohl für das gesamte Programm als auch für
die einzelnen Schwerpunktbereiche genannt (siehe Ex-ante-Evaluierungsbericht (Anhang C,
Abschnitt 5.4)). Diese werden in einem späteren Stadium vor dem Hintergrund der in die
Programmergänzung aufzunehmenden genaueren Berechnungen hinterfragt. Diese
vorläufigen Ziele sind folgende:
Geschätzte Anzahl von Projekten je Schwerpunktbereich:
Schwerpunktbereiche
Geschätzte Anzahl von
Projekten
Schwerpunktbereich 1: Städte und Regionen
60
Schwerpunktbereich 2: Anbindung
60
Schwerpunktbereich 3: Wasser
40
Schwerpunktbereich 4: Natur & Kultur
35
Schwerpunktbereich 5: Kooperation über die
Meere hinweg
30
PGI insgesamt
225
34
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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11. Fassung / 20. Dezember 2001
Ausgewählte Output-Indikatoren und Ziele (auf Programmebene, insbesondere für die unter
der Überschrift III.3 aufgeführten „übergreifenden Themen“):
Indikator
Ziel
Anzahl der von Regierungen entwickelten
transnationalen Raumordnungsdokumente
21
Anzahl der transnationalen ständigen Netzwerke
von Arbeitnehmern in öffentlichen und privaten
Sektoren (in mindestens 3 NWE-Ländern)
14
Anzahl
der
Kooperationsund
Mitentscheidungsmechanismen
zwischen
sektoralen Ministerien in Bezug auf mit der
Raumordnung zusammenhängende Themen
24
Unter den verschiedenen Maßnahmen des NWE-Programms INTERREG IIIB werden drei
Arten von Projekten finanziert: Aktionen, Investitionen und Studien. Diese Klassifizierung
der Projekte soll weniger eine Einteilung in strenge Kategorien sein als vielmehr den
Schwerpunkt eines bestimmten Projekts hervorheben. Es liegt jedoch auf der Hand, dass
Projekte verschiedene Kategorien häufig miteinander kombinieren.
‘Aktionsprojekte’
Diese Projekte sollten greifbare Ergebnisse erzielen. Sie werden tatsächliche Auswirkungen
auf das NWE-Gebiet haben, und diese Auswirkungen werden die Laufzeit des Programms
INTERREG IIIB überdauern. Wie bei anderen im Rahmen von INTERREG IIC
durchgeführten Projekten sind für Aktionsprojekte eventuell geringfügige Investitionen
notwendig oder müssen Machbarkeitsstudien durchgeführt werden. Diese sollten die
Durchführung eines Aktionsprojekts, das sich hauptsächlich aus „weichen“ Maßnahmen
zusammensetzen sollte, jedoch nur komplementär unterstützen.
Einige NWMA-Projekte bestanden nur aus Aktionen wie z.B. Erfahrungsaustausch, einer
Reihe von Seminaren oder der Erstellung von Leitfäden sog. ‚good practices‘. Dies wird
nicht länger als ein ausreichend ‚greifbares Ergebnis‘ für NWE-‚Aktionsprojekte’ angesehen
werden. Auch wird die Entwicklung einer Raumordnungsstrategie nur als förderfähig
betrachtet, wenn im Aktionsplan des Projekts wenigsten eine teilweise Umsetzung
vorgesehen ist.
Beispiele förderfähiger ‚weicher Aktionen‘ sind:
-
die Bestimmung und Vergabe eines transnationalen Öko-Labels oder anderer
Qualitätslabels, die mit sog. ‚good practices‘ im Bereich der Raumentwicklung
übereinstimmen;
-
die Anwendung von Prinzipien einer kooperativen Raumordnung;
-
die Erprobung und Darstellung von Methoden und Verfahren zur Einbeziehung der
betroffenen Bevölkerung in Planung und Umsetzung von Aktionen zur Flächennutzung;
-
die Festlegung und Anwendung von harmonisierten Raumordnungsstandards (zur
Bekämpfung von „Umweltdumping" zwischen den Regionen);
35
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
-
die Festlegung von Koordinierungsmechanismen und anderen Vereinbarungen im
Bereich der Verkehrspolitik (z.B. transnationaler Pass oder kombinierte Fahrscheine für
öffentliche Verkehrsnetze, Abstimmung von Fahrplänen zwischen den Betreibern von
Verkehrsnetzen);
-
transnationale Sensibilisierungskampagnen (für die allgemeine Öffentlichkeit im
Gegensatz zu den Planern);
-
Austausch von Mitarbeitern (Mindestaufenthalt zwei Wochen) zwischen den
Raumordnungsverwaltungen und den relevanten sektoralen Verwaltungen verschiedener
Länder;
-
die Festlegung und Umsetzung neuer Grundsätze zu der lokalen Umsetzung der
Gemeinschaftspolitiken im Hinblick auf die Verbesserung der räumlichen Auswirkungen
(z.B. Brachland nach der Agrarpolitik der Gemeinschaft);
-
die
Einrichtung
transnationaler
Regionalkonferenzen;
-
'virtuelle' Universitäten, KMU-Netze usw.
thematischer
Foren
zwischen
Stadt-/
‘Investitionsprojekte’
Durch Investitionsprojekte wird die sichtbare ‘Hardware‘ für zukünftige und dauerhafte
Aktivitäten hervorgebracht. Sie sind hauptsächlich gewinnbringenden oder gemeinnützigen
Investitionen (darunter Real-/ Anlagevermögen) gewidmet. Soweit es sich um
Infrastrukturinvestitionen handelt, sehen die Richtlinien (Art. 14.) des Programms
INTERREG III vor: ‘Des Weiteren sind die Hauptbereiche für Infrastrukturinvestitionen
anzugeben. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel können nur kleine Infrastrukturen
berücksichtigt werden. Der Bau von Autobahnen, sonstigen Straßen erster Ordnung und
ähnliche Infrastrukturarbeiten sind ausgeschlossen. Außerdem ist nachzuweisen, dass die
ausgewählten Maßnahmen zu konkreten, erkennbaren und neuartigen Ergebnissen führen
werden. Bei durch Überschwemmungen oder Dürre verursachten Problemen im
Zusammenhang
mit
der
Bewirtschaftung
der
Wasserressourcen
können
Infrastrukturinvestitionen im Rahmen von INTERREG III aufgrund der begrenzten
finanziellen Mittel nur in Ausnahmefällen gefördert werden.‘ Diese Infrastrukturinvestitionen
sind z.B. für die Vergrößerung von Wasserrückhaltegebieten sowie für die Verbesserung der
Wasserrückhaltung in transnationalen Einzugsgebieten von Flüssen vorgesehen. Auf jeden
Fall müssen Infrastrukturprojekte nachweislich umweltfreundlich sein.
Es können verschiedene andere Investitionen ins Auge gefasst werden, u.a.:
-
Landerwerb 14;
-
große Computersysteme (z.B. Datenbanken für KMU in Städtenetzen);
-
Besucherzentren für historische Orte;
-
Aufbereitung, Wiedernutzung und Qualitätsverbesserung
heruntergekommener städtischer Bodenflächen usw.
14
geschädigter
und
Gemäß Vorschrift Nr. 5 der EU-Verordnung Nr. 1685/2000 zur Förderfähigkeit von Ausgaben für Aktionen,
die von den Strukturfonds kofinanziert wurden.
36
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Es sind auch Investitionen in Unternehmen möglich. Die volle Übereinstimmung mit den
Politikern der Gemeinschaft, insbesondere mit der „De-Minimis-Regel“ der
Wettbewerbspolitik, muss allerdings gewährleistet sein. Beispiele sind u.a.: Firmen, die neue
grenzüberschreitende Strecken im öffentlichen Verkehr betreiben, auf internationale KMUNetze spezialisierte Wirtschaftsunternehmen, Unternehmen der so genannten „sozialen
Marktwirtschaft“, die Dienstleistungen von transnationalem Interesse anbieten (z.B. größere
Transparenz des Arbeitsmarktes zwischen den Regionen verschiedener Länder, Sanierung
und Umstrukturierung geschädigter Landschaften, Gelände, Gebäude und Parks).
In Übereinstimmung mit Artikel 29 (4) der allgemeinen Verordnung, in dem festgelegt ist,
dass EFRE-Beihilfen einen begrenzten Teil der Gesamtinvestitionen decken werden, sind die
EFRE-Beihilfen für Investitionen zu kürzen. Es müssen ergänzende öffentliche oder private
Finanzierungsquellen, darunter von Spezialinstituten gewährte Darlehen, erschlossen
werden. Es werden verschiedene Finanzierungstechniken, z.B. Risikokapitaleinsatz15, bei den
zuständigen Einrichtungen untersucht, insbesondere mit der Europäischen Investitionsbank
und dem Europäischen Investitionsfonds.
‘Investitionsprojekte’ können auch Machbarkeitsstudien sein. Die Studienkosten sind gering
im Vergleich zu den Gesamtkosten des Investitionsprojekts. Sie werden nicht als
‘Studienprojekt’ betrachtet.
‘Studienprojekte’
‘Studienprojekte’ beziehen sich auf das übergreifende Thema ‚Aufbau einer besseren
Wissensbasis im gesamten NWE-Gebiet und seiner Beziehungen zu anderen Gebieten in
Europa‘. Sie dienen der Untersuchung bzw. Forschung im Bereich der Raumentwicklung in
NWE und haben einen eindeutigen Mehrwert in verschiedenen Bereichen der strategischen
Bedeutung transnationaler Angelegenheiten16. Ziel ist hauptsächlich, einen Beitrag zum
laufenden Entwicklungsprozess des Raumordnungsleitbilds oder zu ähnlichen Fragen mit
strategischer Bedeutung für die harmonische und koordinierte Entwicklung von
Nordwesteuropa zu leisten. Studienprojekte haben eine große geographische Reichweite und
werden bis maximal 5% des Gesamtetats jeder Priorität finanziert. Um diesen Input zu
koordinieren, kann der Lenkungsausschuss eine einschlägige Liste mit vorrangigen
Forschungsthemen veröffentlichen.
Zusätzlich zu den Aktions-, Investitions- und Studienprojekten erwägt das Programm auch,
wie das unter Interreg IIC für den NWMA entwickelte Leitbild weiterentwickelt werden
kann. Der NWE-Begleitausschuss wird zu gegebener Zeit beschließen, wie dieser Prozess
fortgesetzt wird, dies unter Berücksichtigung der Studienprojekte und anderer Aktivitäten im
Rahmen des INTERREG IIIB Programms.
Das Programm soll eine geeignete Struktur für eine langfristige Zusammenarbeit in der
transnationalen Raumordnung erarbeiten, die nicht den normalen zeitlichen Beschränkungen
der Laufzeit von Strukturfondsprogrammen unterliegt. Das könnte bei langfristigen
15
Die Hebelwirkung dieser Vorgehensweise kann wertvoll sein, insbesondere für KMU des neuen
wissensbasierten Wirtschaftssektors.
16
Es können auch zielgerichtetere Studien im Rahmen der ‘Aktions- und ‘Investitionsprojekte’ geplant werden.
Diese stellen jedoch nur einen untergeordneten Teil des Aktionsplans dar und stehen in direkter Verbindung zu
den speziellen Anforderungen des Projekts. Ein typisches Beispiel ist eine Machbarkeitsstudie, gefolgt von
Aktionen, die sich als “machbar” erwiesen haben.
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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11. Fassung / 20. Dezember 2001
Prozessen wie der Arbeit am Raumordnungsleitbild ein ständiges, effizientes und
dynamisches Forum sein, unter Einbeziehung der zuständigen Planungsbehörden des NWEGebiets, insbesondere der Regionen.
Das Forum kann auch als informelle Schnittstelle zwischen den am Programm beteiligten
Behörden und der Öffentlichkeit fungieren.
IV.1. Schwerpunktbereich 1: ein attraktives und kohärentes System von
Großstädten, mittelgroßen Städten und Regionen
IV.1.1.
Schwerpunktbereich 1 / Kurze Erläuterung
Das Gebiet Nordwesteuropa gehört zu den wohlhabendsten Regionen der Welt. Es
beherbergt die weitaus größte Konzentration weltweit an wirtschaftlichen
Führungsfunktionen und ist das größte internationale Verkehrszentrum in Europa. Diese
globalen Funktionen sind entscheidend sowohl für den Wohlstand Nordwesteuropas und für
ganz Europa. Die globale Wettbewerbsfähigkeit Nordwesteuropas ist also ein gemeinsamer
transnationaler Wert und liegt in gemeinsamer Verantwortung. Nordwesteuropa
kennzeichnet sich durch eine erstaunliche regionale Vielfalt, da es verschiedenartige
Großstädte und zahlreiche städtische und ländliche Gebiete mit unterschiedlichen
Eigenschaften und sozialen / wirtschaftlichen Funktionen umfasst. Diese regionale Vielfalt
ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Das NWE-Programm sieht sich vor die
Herausforderung gestellt, die gemeinsame Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit
insgesamt aufzugreifen und dabei die Einzigartigkeit und Vielfalt (einschließlich des
natürlichen Erbes) der einzelnen Regionen anzuerkennen und zu fördern.
Obschon NWE insgesamt ein wohlhabendes Gebiet ist, sind dennoch große Teile des Gebiets
weniger wohlhabend. Dies gilt insbesondere für wohlhabende Städte, die einer umfassenden
wirtschaftlichen Neustrukturierung unterzogen wurden, wodurch heruntergekommene
städtische Gebiete neben besonders reichen Stadtvierteln entstanden sind. Diese
Unausgeglichenheit findet man auch in bestimmten peripher gelegenen ländlichen Regionen.
Die gegenwärtige Tendenz legt den Schluss nahe, dass wirtschaftliche Aktivitäten und
Entwicklungen sich immer mehr in großen Metropolgebieten (vor allem in Gebieten mit
globalen Funktionen) und an anderen bevorzugten Standorten konzentrieren werden. Dieses
Wachstum hat ferner Auswirkungen auf die nahegelegenen mittelgroßen Städte und
ländlichen Gebieten, da die Entwicklungen in den Metropolzentren sich besonders positiv
auf diese auswirken.
Im Allgemeinen hat die wechselseitige Abhängigkeit zwischen Großstädten und den sie
umgebenden Regionen in dem Maße zugenommen, wie die Verbindung zwischen Wohnund Arbeitsstätte sich gelockert hat. Die weitere Entwicklung wird diese Polarisierung
voraussichtlich verstärken, da in einigen Gebieten weiterhin starker Entwicklungsdruck
herrscht, während in anderen der Zugang zu Chancen und Lebensqualität weiterhin
abnehmen wird.
Der Polarisierungseffekt des Wettbewerbs wirkt sich auch auf die Raumordnung in Städten
und ländlichen Gebieten aus. Überall in Nordwesteuropa erleben viele Gegenden ähnlichen
Entwicklungsdruck: steigende Nachfrage nach Erschließung unbebauter Flächen in
städtischen Randgebieten und nahegelegenen Kleinstädten; extensive Erschließung von
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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11. Fassung / 20. Dezember 2001
Stadträndern und Vororten mit begrenzter sozialer Infrastruktur; tiefverwurzelte Probleme
mit der Unterprivilegierung in bestimmten Umgebungen; Probleme mit der Entvölkerung in
den abgelegeneren ländlichen Gegenden.
Unterschiede in den Eigenschaften einzelner Standorte – ob in ganz Nordwesteuropa oder
innerhalb einer einzigen Großstadt – sind unvermeidlich und häufig durchaus positiv. Einige
Unterschiede in Nordwesteuropa sind jedoch beträchtlich, mit tiefsitzenden Problemen
relativer Benachteiligung und sozialer Ausgrenzung bei gleichzeitigem hohem
Wohlstandsniveau. Das kommt sowohl in einzelnen Großstädten und ländlichen Gegenden
als auch über weite Gebiete verbreitet vor. Einzelne Mitgliedstaaten und Regionen verfügen
über ausgeklügelte Systeme, um die wirtschaftlichen Mißstände infolge solcher
Ungleichheiten anzugehen. Soll jedoch die transnationale Dimension der Ungleichheit
angesprochen und sollen gemeinsame Ansätze entwickelt werden, so bleibt noch viel zu tun.
Daher ist eine transnationale Intervention vonnöten, die durch integrierte multisektorale
Raumentwicklungsstrategien und –aktivitäten auf ein ausgewogeneres und eher
polyzentrisches Entwicklungsmuster hinwirkt. Hinsichtlich der globalen Funktionen kann
nicht nur in ganz Nordwesteuropa, sondern auch innerhalb kleinerer Ballungsräume von
mittelgroßen Städten und Großstädten, vor allem wenn diese sich über Grenzen hinweg
erstrecken, eine ausgewogenere Entwicklung gefördert werden. Ausgewogene Entwicklung
in Nordwesteuropa heißt, es sollte einen ausgewogenen Zugang zu Angeboten und
Dienstleistungen geben. Dies bedeutet jedoch keineswegs eine gleichmäßige Verteilung von
wirtschaftlichen Aktivitäten und städtischer Entwicklung.
Es wird immer deutlicher, dass weltweit bedeutsame und internationale Großstädte ihr
Potenzial nur dann ausschöpfen können, wenn sie effiziente Verbindungen zu benachbarten
kleineren Städten und ländlichen Gebieten haben. Gleichermaßen können kleinere städtische
Zentren nur dann auf europäischer und internationaler Ebene im Wettbewerb bestehen, wenn
sie Teil eines (manchmal transnationalen) Netzwerks sind, das sie in die Lage versetzt,
Zugang zu den Versorgungsdiensten, Wissensquellen und anderen für die wirtschaftliche
Entwicklung wichtigen Einrichtungen und Möglichkeiten zu erhalten. Die
Zukunftsaussichten
der
ländlichen
Gebiete
Nordwesteuropas
basieren
auf
wettbewerbsfähigen großen und mittelgroßen Städten, die die nötigen Infrastrukturen und
Dienstleistungen liefern und wirtschaftliche Aktivitäten an sich ziehen. Ebenso könnten
Netzwerke oder Partnerschaften dazu angeregt werden, neue Funktionen und Aktivitäten zu
entwickeln bzw. an sich zu ziehen.
Der Wohlstand in Nordwesteuropa rührt zum Teil aus dem intensiven Wettbewerb zwischen
seinen Großstädten und Regionen und mit anderen Teilen der Welt. Im Großen und Ganzen
müssen die wettbewerbsfördernden Verhältnisse erhalten bleiben. Allerdings werden die
nachteiligen Auswirkungen des Wettbewerbs auf die nachhaltige städtische Entwicklung und
die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit insgesamt immer deutlicher fühlbar. Großstädte
und Regionen haben mit der Entwicklung einander ergänzender Funktionen und
Dienstleistungen begonnen und in der transnationalen Zusammenarbeit steckt ein großes
Potenzial für mehr Komplementarität zwischen Metropolzentren.
Komplementarität für Nordwesteuropa bedeutet, dass Groß- und Mittelstädte sowie ländliche
Gebiete ihre gemeinsamen Werte bestmöglich nutzen sollten, um Attraktivität und
Zusammenhalt der Gebiete insgesamt zu verbessern. Das Streben nach Komplementarität
sollte sich nicht nur auf den wirtschaftlichen Wettbewerb beschränken, sondern auch Kultur,
39
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Bildung und Wissen sowie die soziale Infrastruktur umfassen. Es gibt immer mehr Beispiele
für sog. ‚good practices‘, wo Komplementaritätsansätze zu Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt beitragen. Ausgewogene Entwicklung und Komplementarität
sind zwar wichtige Ziele, es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die
wichtigsten Zentren der wirtschaftlichen Aktivitäten sich dem Wettbewerb mit
wirtschaftlichen Führungszentren in anderen Teilen Europas und der Welt stellen müssen.
Beim Ausbau einer ausgewogeneren Entwicklung muss gewährleistet sein, dass die globalen
Funktionen Nordwesteuropas geschützt und verbessert werden. Die Förderung von mehr
komplementären Funktionen zwischen den Großstädten Nordwesteuropas könnte dazu
beitragen, dass die Wettbewerbsfähigkeit in Nordwesteuropa insgesamt erhalten bleibt. Die
transnationale Zusammenarbeit innerhalb Nordwesteuropas und darüber hinaus kann dazu
beitragen, dass die Rolle der weltweit bedeutsamen Großstädte und Regionen
Nordwesteuropas in Bezug auf andere Zentren in Europa und weltweit gefördert wird, mit
weniger schädlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Alle Länder und Regionen Nordwesteuropas verfügen über gut eingeführte Informationssysteme zu Raumentwicklungsmustern und –tendenzen und über Instrumente zur
Einflussnahme auf die Raumentwicklung. Es besteht zwar ein allgemeiner Konsens über
viele Probleme bei der Raumentwicklung, und umfassende Politikansätze wurden entwickelt,
doch es liegt auf der Hand, dass Zerstückelung, Unvereinbarkeit von Daten und mangelndes
Verständnis für die Arbeitsweise anderer Raumordnungssysteme eine effiziente
Zusammenarbeit behindern.
Sämtliche oben aufgeführten Kooperationsmaßnahmen bauen auf verlässliches Wissen und
zuverlässige Informationen. Datensätze sind jedoch häufig nicht kompatibel oder – bei
transnationalen Fragen – vielleicht gar nicht vorhanden. Wenn also transnationale Strategien
und Instrumente vorgeschlagen werden, müssen sie die unterschiedlichen Interventionsmittel
bei der Raumentwicklung berücksichtigen. In einem derartig komplexen Gebiet wie
Nordwesteuropa ist es besonders schwierig, die Raumentwicklungsmuster und –tendenzen
zu verstehen.
Die Auswirkung neuer Antriebskräfte für die Raumentwicklung, wie schnelle
Veränderungen in der Technologie, Einwanderung, sich wandelnde Wünsche der
Öffentlichkeit, müssen in Betracht gezogen werden. Effizienz und transnationale
Kompatibilität bestehender Politiken und laufender Aktionen müssen beurteilt werden. Wo
immer also wichtige Raumentwicklungstendenzen in transnationaler Größenordnung
angesprochen werden sollen, muss parallel dazu die Wissensgrundlage verbessert werden.
IV.1.2.
Schwerpunktbereich 1 / Spezifische Ziele
In Reaktion auf die oben dargelegten Probleme können innerhalb dieses ersten
Schwerpunktbereichs vier spezifische Ziele festgelegt werden.
a) Ausgewogenes Wachstum
Ziel ist es, in ganz Nordwesteuropa zu einer ausgewogeneren Raumentwicklung und zu mehr
Gerechtigkeit beim Zugang zu Möglichkeiten beizutragen. Das beinhaltet:

Gewährleistung, dass alle Teile Nordwesteuropas, ob städtische, ländliche, Rand- oder
Küstengebiete, ihre Rolle bei Erhalt und Stärkung des Wohlstands und der
Lebensqualität der Region ausfüllen können;
40
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001

Reduzierung der negativen sozialen Auswirkungen sowie der negativen
Umwelteinflüsse von Globalisierung und Wettbewerb auf Großstädte und mittelgroße
Städte;

Anregung zur Ausschöpfung des einheimischen wirtschaftlichen Potenzials und
Förderung von Innovationen durch regionales Management und Marketing, Einrichtung
kooperativer grenzüberschreitender Netzwerke zwischen KMU, Ausschöpfung
wissensbasierender Wirtschaften sowie eine bessere räumliche Koordinierung der
sektoralen Politiken der Gemeinschaft.
b) Wettbewerbsfähigkeit und Komplementarität großstädtischer Funktionen
Ziel ist es, die führende globale Position Nordwesteuropas zu erhalten. Das beinhaltet:

Gewährleistung, dass in den Kernzentren die globale Wettbewerbsfähigkeit
Nordwesteuropas erhalten bleibt, ohne dass die angrenzenden Regionen mit globalen
Funktionen in Europa und anderswo beeinträchtigt werden;

Erreichen einer größeren Komplementarität in der Verteilung der Aufgaben zwischen den
Regionen und den großen und mittelgroßen Städten, indem gemeinsame Funktionen und
Dienstleistungen bestmöglich genutzt werden.
c) Nachhaltige städtische Entwicklung
Ziel ist es, das Niveau von Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und gemeinsamen
Aktionen im Bereich der nachhaltigen städtischen Entwicklung zu steigern, um die
Lebensqualität in großen und mittleren Städten zu verbessern. Das beinhaltet:

bessere Nutzung der vorhandenen städtischen Ländereien und Besitztümer durch
Umstrukturierung der Großstädte sowie Erneuerung und Revitalisierung der
Stadtstruktur in Großstadtzentren, Innenstädten, Vororten und vor allem in
Industriebrachen;

Nutzung einer integrierten und aktiven Raumordnung, um den Bedarf der Städte an
Neuerschließung in den Griff zu bekommen und die Nutzung unerschlossener
Grünflächen zu reduzieren, Stärkung der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Stadt
und Land, vor allem in metropolen Randgebieten;

Nutzung der Raumordnung, damit Großstädte in die Lage versetzt werden, die
Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung zu erfüllen; das umfasst auch die
Verbesserung der Luftqualität, die Förderung der Unabhängigkeit und den Schutz und
die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen.
d) Verbesserung von Wissen und Kooperation
Ziel ist es, das Verständnis für und die Information über die räumliche Struktur und die
Entwicklungstendenzen in Nordwesteuropa sowie die Folgen der Raumentwicklung auf die
zukünftige Rolle der Regionen in der europäischen und der globalen Wirtschaft zu
verbessern. Das beinhaltet:

Informierung über die Gebietsstruktur, das Wirtschaftspotenzial sowie räumliche
Tendenzen in der Region und Erklärung der bestehenden wechselseitigen
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Abhängigkeiten zwischen und in großen und
mittleren Städten und ländlichen Gebieten; das umfasst auch wechselseitige
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Abhängigkeiten zwischen Stadt und Land, Polyzentrismus, Netzwerke und Verbindungen
mit Regionen außerhalb Nordwesteuropas;

Verbesserung des Verständnisses für Kapazität und Kompatibilität der unterschiedlichen
Raumordnungssysteme und anderer Interventionsmöglichkeiten in den Mitgliedstaaten
und –regionen beim Aufbau kohärenterer und nachhaltiger Raumstrukturen sowie zur
Steuerung der sektoralen Politiken der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten;

Verbreitung von Informationen sowie Sensibilisierung hinsichtlich der entscheidenden
Raumentwicklungstendenzen in Nordwesteuropa, Förderung kompatibler und einheitlicher Datensätze für die transnationale Raumordnung;

Förderung einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und von öffentlich-privaten
Partnerschaften bei der Realisierung der oben genannten Ziele.
IV.1.3.
Schwerpunktbereich 1 / Geplante Maßnahmen
Projekte müssen so geplant werden, dass sie die oben angeführten Schwerpunktziele
aufgreifen. Die Projekte müssen zu diesen Zielen beitragen, indem sie eine der beiden
folgenden Maßnahmen behandeln. Die Programmergänzung enthält eine genaue
Beschreibung der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren.
Maßnahme 1.1.
Attraktivere Metropolräume im globalen und europäischen
Zusammenhang
Der Aufbau von ständigen transnationalen Netzen zwischen Standorten mit ähnlichen
Merkmalen unterstützt Maßnahmen zur Schaffung attraktiverer Metropolgebiete. Zum Ziel,
die Metropolgebiete attraktiver zu machen, können Netzwerke beitragen, indem sie
gemeinsame Entwicklungsstrategien erarbeiten, gemeinsame Instrumente erstellen und
andere koordinierte Aktionen durchführen. Die Projekte greifen Probleme der gesamten
Region auf, wie z.B. die Verbesserung der Beziehungen zwischen städtischen und ländlichen
Gebieten, die Verwaltung des städtischen Wachstums in Übereinstimmung mit
Nachhaltigkeitsgrundsätzen, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und die
Wiedernutzung von Industriebrachen.
Diese Maßnahme blickt auch über Nordwesteuropa hinaus, um die Position und die Rolle der
Metropolgebiete im europäischen und globalen Kontext zu behandeln. In gemeinsamen
Ansätzen können Metropolregionen hinsichtlich Erhalt und Stärkung der sehr wichtigen
globalen Funktionen und Dienstleistungen Nordwesteuropas zusammenarbeiten, dabei
jedoch unnötigen Wettbewerb mit bestehenden und wachsenden Ballungsräumen in anderen
Teilen Europas und der Welt vermeiden. Beispiele für Projekte, die behandelt werden
könnten, sind die gemeinsame Förderung und Vermarktung spezifischer globaler Funktionen
Nordwesteuropas mit der dazugehörigen gemeinsamen strategischen Planung zur Förderung
dieser Rollen und zur Lenkung der ausländischen Direktinvestitionen.
Derartige Projekte müssen auf einem gründlichen Verständnis globaler Tendenzen und ihrer
positiven und negativen Auswirkungen auf die Raumentwicklung von Metropolgebieten
aufbauen. Zu diesen Auswirkungen gehört z.B. auch der Druck auf das Verkehrswesen, den
Wohnungs- und den Arbeitsmarkt. Dies bietet die Möglichkeit, Strategien für den Erhalt
globaler Dienstleistungsfunktionen mit dem lokalen Bedarf an Revitalisierung zu verbinden
und Unterschiede hinsichtlich Beschäftigung anzugehen.
42
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Die transnationale Bedeutung dieser Maßnahme kann ein höheres Spezialisierungsniveau der
jeweiligen Metropolgebiete bei den globalen Funktionen bewirken, was zu einer erhöhten
Attraktivität für internationale Investoren führen kann, ohne dass der Wettbewerb zwischen
diesen Metropolgebieten negativ beeinflusst wird. Dies kann auch dazu führen, dass
zweitrangige Metropolgebiete in NWE einen besseren Zugang zu den globalen Funktionen
erhalten und dass auf diese Weise ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Funktionen
der Metropolen innerhalb von NWE entsteht.
Maßnahme 1.2.
Kohärentes und polyzentrisches Muster einander ergänzender Großund Mittelstädte, ländlicher Gebiete, Küsten- und Randgebiete
Diese Maßnahme unterstützt den Aufbau ständiger Netze zur Erarbeitung gemeinsamer
Strategien und zur Schaffung gemeinsamer Planungsinstrumente und sie plant weitere
Aktivitäten unter Einbeziehung von Raumordnungsbehörden, kleinen und mittleren
Unternehmen, Dienstleistern und anderen Gremien. Für alle Gebietsarten können Netzwerke
errichtet werden, so z.B. für die wichtigen globalen Wirtschaftszentren Paris und London, die
Metropolgebiete, andere wichtige Großstädte, kleine und mittlere Städte, für ländliche
Gebiete und zwischen Großstädten und den angrenzenden ländlichen Gebieten. Die
Netzwerke sollen Politiken koordinieren, damit komplementäre Ansätze zur
Raumentwicklung und zur Bereitstellung städtischer Funktionen erarbeitet werden können.
Projekte sollen einen umfassenden und integrierten Ansatz zur Raumentwicklung enthalten.
Besonders wichtig ist die Einflussnahme auf die Raumentwicklung, damit besser
koordinierte, ausgewogenere und eher polyzentrische Entwicklungsmuster geschaffen
werden, die den Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden.
Maßnahmen zur Förderung einer eher polyzentrischen Raumentwicklung mit
Ergänzungswirkung beinhalten u.a.: die Korrektur von durch die wirtschaftliche
Umstrukturierung entstandenen Unausgewogenheiten, die Förderung der Entwicklung und
Erneuerung in den verfallenen Industriegeländen, den Umgang mit dem Entwicklungsdruck
an günstigeren Standorten und Förderung und Management der Dienstleistungen im
Touristikbereich sowie die Förderung des einheimischen Wachstums in ländlichen
Ökonomien. Zusammenarbeit ist nötig, wenn eine Einigung zu breit angelegten Strategien
bezüglich der Rolle verschiedener Großstädte bzw. Regionen und - noch spezifischer - zur
Bereitstellung besonderer städtischer Funktionen und Dienstleistungen erreicht werden soll.
Durch andere gemeinsame Aktionen kann versucht werden, das einheimische Potenzial einer
transnationalen Region oder eines transnationalen Netzwerks umzusetzen, indem Ressourcen
zusammengefasst werden, um die notwendige kritische Masse zu schaffen, und indem durch
gemeinsame Informations- und Marketinginitiativen gemeinsame Werte gefördert werden.
Zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie zwischen diesen und lokalen
Akteuren der Wirtschaft müssen transnationale Verbindungen aufgebaut werden.
IV.1.4.
Schwerpunktbereich 1 / Erwartete Ergebnisse
Einige wichtige Ergebnisse können erzielt werden, u.a.:
a) größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension für die städtische
Raumentwicklung in Nordwesteuropa und ihre Nutzung in nationalen und regionalen
Planungspolitiken und Aktionen;
43
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
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11. Fassung / 20. Dezember 2001
b) innerhalb und außerhalb der Region ein besseres Verständnis für die Identität der
NWE-Region als funktionierendes System von Großstädten, Mittelstädten und
ländlichen Gebieten, was sich bei den Entscheidungsträgern des öffentlichen und des
privaten Sektors in veränderten Auffassungen widerspiegelt, sowie eine bessere
Kompatibilität der Raumordnungsstrategien und -politiken;
c) eine Verschiebung in den Raumordnungs- und Wirtschaftsstrategien der Regionen
und Großstädte, damit zusätzlich zum Wettbewerb auch die Suche nach ergänzenden
Funktionen und kooperativen Aktionen einbezogen wird;
d) ein höheres Kooperationsniveau zwischen öffentlichen Stellen, Dienstleistungs- und
Ausführungsinstanzen, was zu einer besseren Koordinierung bei Neuerschließung
und Sanierung und zu einer effizienten Nutzung von städtischer Infrastruktur und
Investitionen führt;
e) funktionell ausgewogenere
Partnerschaften;
Siedlungsmuster;
effizientere
städtisch-ländliche
f) wesentliche Änderung der Stadtverwaltung und Planungsstrategien in Richtung einer
effizienteren Stadterneuerung und –revitalisierung;
g) Begrenzung der Stadterweiterung in städtischen Randgebieten; Entwicklung zu
konzentrierteren Siedlungsstrukturen;
h) wesentliche Änderung der Stadtentwicklungsstrategien in Richtung nachhaltigerer
Entwicklungsformen;
i) Stärkung der transnationalen
Raumentwicklungsplänen;
j)
Dimension
von
regionalen
und
nationalen
bessere Positionierung regionaler Entwicklungsziele unter Berücksichtigung des
NWE-Zusammenhangs;
k) bessere Möglichkeiten der Erforschung transnationaler Raumordnungsfragen durch
kompatiblere und besser zugängliche Informationsquellen;
l) Ermöglichung
transnationaler
Kooperationsverfahren
im
Bereich
der
Raumentwicklungspolitik; Verbesserung der Raumordnungsstrukturen und –
verfahren sowie der Gebietsverwaltung;
m) stärkerer
Konsens
bei
entscheidenden,
Zusammenarbeit
erfordernden
Raumentwicklungsfragen, der sich in einer gemeinsamen Agenda und einem
gemeinsamen Leitbild für die Raumentwicklung in Nordwesteuropa widerspiegelt
und eine stabile Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit liefert;
n) verbesserte Effizienz bei der Schaffung einer Wissensbasis.
IV.1.5.
Schwerpunktbereich 1 / Output-Indikatoren
Der Output wird gemessen anhand
-
der Anzahl von Verwaltungsorganen, die an transnationalen Netzwerken beteiligt
sind (x Anzahl der relevanten Projekte);
44
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
-
der Anzahl öffentlicher, privater und gemeinnütziger Instanzen, die an der
Umsetzung des Schwerpunktbereichs beteiligt sind;
-
der Anzahl transnationaler Netzwerke, die zur Gewährleistung oder Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit des Gebiets entwickelt oder gefördert werden;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, an denen Partner aus Randgebieten beteiligt
sind;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, bei denen städtisch-ländliche Partnerschaften
eine Rolle spielen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die die städtische Erweiterung begrenzen und
sich auf die Revitalisierung der Stadtstruktur beziehen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf eine nachhaltige Stadtentwicklung
beziehen;
-
der Anzahl transnationaler Pläne und Entwürfe, die zur Förderung von nachhaltigeren
Raumentwicklungsstrukturen in NWE entwickelt wurden;
-
der Anzahl von Studien und Projekten zur Verbesserung der Wissensbasis des
Gebiets (in Bezug auf die Gebietsstruktur und Entwicklungstendenzen in NWE);
-
der Anzahl und Konsistenz von
Raumordnungsstrukturen und –verfahren;
-
der Anzahl und Konsistenz von Analysen in Bezug auf die relevanten
Raumentwicklungstendenzen in NWE;
-
der Anzahl privater Partner und öffentlich-privater Initiativen im Bereich der
Schaffung einer Wissensbasis;
-
der Investitionen in Unternehmen;
-
des Volumens kleinerer Investitionen (nicht in Unternehmen);
-
der Anzahl transnationaler KMU, die gegründet/unterstützt werden;
-
der Anzahl der Bürger, die mit Aufklärungskampagnen erreicht werden.
Vergleichsanalysen
in
Bezug
auf
Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der
Programmergänzung zu entnehmen.
IV.1.6.
Schwerpunktbereich 1 / Erwartete Auswirkung
Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 1 beziehen sich auf die
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit im NWE-Gebiet mittels
eines größeren Gleichgewichts und einer stärkeren Dynamik der städtischen Systeme. Vor
allem in den folgenden Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses
Schwerpunktbereichs erwartet:
-
Entwicklung von hochwertigen Funktionen in weniger wohlhabenden Teilen von
NWE und stärkere Entwicklung von sekundären Metropolgebieten, die beide einen
Beitrag zu einer polyzentrischeren Entwicklung innerhalb NWE leisten;
45
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
-
effizientere städtische Revitalisierung im Bereich der Wirtschafts- und
Umweltfunktionen, der sozialen Integration und der Stärkung der vorhandenen
Ressourcen;
-
stärkere Begrenzung der Erweiterung der Metropolen in städtischen Randgebieten
und besserer Schutz der offenen Flächen;
-
ausgewogeneres Verhältnis zwischen städtischen und ländlichen Gebieten;
-
verbesserte Lebensqualität in Städten.
Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 1 bezieht sich
auf:
-
eine größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension der räumlichen
und städtischen Entwicklung in Nordwesteuropa und verstärkter Konsens in Bezug
auf relevante Raumentwicklungsfragen, die eine Zusammenarbeit erfordern;
-
die Entwicklung von Raumordnungsstrategien in Richtung einer besseren Integration
der strategischen und spezifischen Ziele des Schwerpunktbereichs, insbesondere im
Zusammenhang mit einem besseren gebietsbezogenen Gleichgewicht, einer
effizienteren Stadterneuerung und –revitalisierung, einer Begrenzung der
Vorstadtentwicklung, verbesserter Partnerschaften zwischen städtischen und
ländlichen Gebieten sowie einer verbesserten Gebietsverwaltung;
-
die Entwicklung einer transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit, die zu
transnationalen Raumentwicklungsplänen und –entwürfen, zur Verbesserung des im
Rahmen von INTERREG IIC entwickelten Raumordnungsleitbilds und zur Schaffung
von transnationalen Kooperationsnetzwerken führt;
-
eine bessere Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Transport,
Energie, Industrie, Tourismus, Umwelt, Forschung usw.) auf die Ziele des
Schwerpunktbereichs;
-
die Anwesenheit einer solideren Wissensbasis im NWE-Gebiet.
Quantitative Indikatoren werden insbesondere zur Messung folgender Aspekte verwendet:
-
der Förderung eines besseren sozialwirtschaftlichen Gleichgewichts und einer
besseren Kohäsion innerhalb von NWE (BIP, Beschäftigungsrate, Arbeitslosigkeit,
Investitionen usw.);
-
der Gebietsentwicklung (Flächennutzung, Anzahl und Größe der vor Verstädterung
geschützten offenen Flächen, Anzahl der revitalisierten und erneuerten städtischen
Gebiete);
-
der Anzahl innovativer Ansätze innerhalb der Raumordnung auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene;
-
der Anzahl transnationaler Kooperationspläne und Anzahl der beteiligten Partner;
-
des Volumens realisierter kleinerer Investitionen.
46
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
IV.2. Schwerpunktbereich 2: Externer und interner Zugang
IV.2.1.
Schwerpunktbereich 2 / Kurze Erläuterung
Nordwesteuropa verbindet die Europäische Union mit der Welt. Umfassende Straßen-, Flug-,
Schienen- und Wasserwegenetze sind daher unabdingbar für den Wohlstand des Gebiets
selbst sowie der gesamten EU. Die internationalen Gateway-Funktionen des Gebiets nehmen
rapide zu und konzentrieren sich im Kerngebiet und den weltweit bedeutsamen Städten. Die
dadurch geschaffene Situation einer Super-Anbindung begünstigt die Entwicklung
internationaler ökonomischer Funktionen innerhalb des Kerns im Gegensatz zum übrigen
Nordwesteuropa. Dies trägt zu der ungleichen Verteilung von Wachstum und Wohlstand und
zu einer stark überanspruchten und verschmutzten Umwelt bei.
Die Verkehrsinfrastruktur spielt eine wichtige Rolle, nicht nur beim Erhalt der globalen
wirtschaftlichen Position Nordwesteuropas sondern auch bei der Unterstützung der
Randlagen Nordwesteuropas, damit sie sich – durch Verbindungen zu und von wichtigen
Häfen (Flughäfen und Seehäfen) und zum Kerngebiet – weiterentwickeln können. Ein
allgemeines Bedarfsmanagement weniger nachhaltiger Verkehrsmittel ist innerhalb des
NWE-Programms ebenfalls von Bedeutung. Das Wachstum des Transportbedarfs hat seinen
Preis, insbesondere was die Umwelt angeht. Nachhaltige Formen der Mobilität sind eine
Vorbedingung für die Verbesserung der Umwelt und die Stärkung der Wirtschaftskraft.
Ständig besteht die Gefahr, dass neue Infrastruktureinrichtungen entwickelt werden, die die
Natur- und Kulturlandschaften gefährden.
Offensichtlich nimmt die Transnationalität des Verkehrs zu. In der ersten Hälfte der
neunziger Jahre haben sich die grenzüberschreitenden Verkehrsströme im NWE-Gebiet
verdoppelt und dadurch zur Entwicklung von ‚Eurokorridoren‘ (Netze, die die städtischen
Gebiete mit wichtigen Knotenfunktionen verbinden) geführt. Große Häfen verbinden das
Kerngebiet mit anderen Gebieten in Nordwesteuropa. Der weitere wirtschaftliche Erfolg
stützt sich auf die Entwicklung dieser Verbindungen sowie der Verbindungen zwischen
wichtigen Groß- und Mittelstädten.
Die transeuropäischen Netzwerke (TENs) werden die stärkere wechselseitige Abhängigkeit
zwischen Großstädten und Regionen des Gebiets weiterhin fördern. Die durch die TENs
gebotenen Möglichkeiten müssen unbedingt möglichst gleichmäßig verteilt werden, unter
Vermeidung der Gefahr von Umweltverschmutzung und Verkehrsstaus. Das verlangt einen
koordinierten Ansatz. Vor diesem Hintergrund werden im NWE-Programm die Entwicklung
von Sekundärkorridoren sowie nachhaltige regionale Verkehrssysteme in Betracht gezogen,
die möglicherweise die Vorzüge der TENs gleichmäßiger verbreiten.
Auch der wirtschaftliche Erfolg führt selbstverständlich zu Problemen. Der Straßenverkehr
hat in beiden Bereichen - Personenverkehr und Güterverkehr – gewaltig zugenommen, der
Schienenverkehr konnte jedoch seinen Marktanteil nicht behaupten. Auch das
Flugaufkommen ist im NWE-Gebiet sehr hoch. Der Schienen- und der Wasserweg sind
ökologisch nachhaltigere Verkehrsformen, die zu der Größe des Gebiets passen und gute
Verbindungen zu und von der übrigen EU bieten können.
Die starken Verkehrsprobleme setzen dem Wirtschaftswachstum Grenzen. Alternative
Transportmodi – alternativ zum Kfz – müssen entwickelt werden, und die Komplementarität
dieser Transportmodi auf transnationaler Ebene sollen verbessert werden. Um die
47
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Verkehrsbelastung zu reduzieren, müssen integrative Lösungen und umweltfreundlichere
Verkehrssysteme gefördert werden. Parallel dazu muss die bestehende Infrastruktur wie z.B.
Binnenwasserwege effizienter genutzt werden. In diesem Zusammenhang wäre zu
empfehlen, die moderne Technologie besser zu nutzen und integrierte Strategien zu
entwickeln, wobei Steuer- und andere Mechanismen mit der Raumordnungspolitik
verbunden werden.
Der Begriff Zugang impliziert nicht nur die sofortige Verfügbarkeit von Verkehrssystemen.
Der Zugang zu Wissen beispielsweise kann für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit sowohl
in NWE als auch in ganz Europa eine größere Bedeutung haben. Die Informations- und
Kommunikationstechnologie kann auch zu einer stärkeren geographischen Verbreitung
wissensbasierender wirtschaftlicher Aktivitäten beitragen und gleichzeitig einen wichtigen
Sekundärnutzen bewirken wie z.B. einen geringeren Bedarf an Fahrten durch Telearbeit,
Tele-shopping, Tele-Konferenzen usw.
Die Telekommunikation kann eine wichtige Rolle bei der Minderung der Nachteile spielen,
die durch Entfernungen und geringe Bevölkerungsdichte in den Randgebieten verursacht
werden. Die Informations- und Kommunikationstechnologie kann auch der Entvölkerung
ländlicher Gegenden, sowohl in Randlagen, aber auch näher an den Kerngebieten,
entgegenwirken, indem sie besseren Zugang zu Bildung und Arbeit ermöglicht. Dies
geschieht jedoch nur, wenn aktiv dagegen interveniert wird, dass die neue IuK-Entwicklung
sich auf bevorzugte Standorte konzentriert. Auch sollten die Vorteile dieser Eingriffe nicht
auf abgelegenere Regionen begrenzt werden, so dass auch ehemalige Produktionsgebiete
davon profitieren können. Im Interesse der wirtschaftlichen und nachhaltigen Entwicklung ist
es wichtig, dass eine hochwertige wissensbasierende Wirtschaft erreicht wird. In Bezug auf
die Infrastruktur bedeutet dies, dass neben dem traditionellen Güterverkehr vermehrt Kapitalund Informationsverkehr stattfinden muss. Es muss beurteilt werden, wie sich die
Verbreitung neuer Technologien auf die Raumordnung auswirkt.
Während der Laufzeit von Interreg IIIB werden neue Technologien bei der Entwicklung in
Nordwesteuropa eine Schlüsselrolle spielen. Wenn das IuK-Potenzial vollständig
verwirklicht werden soll, muss die Entwicklung neuer Netze gleichmäßig verbreitet und darf
nicht von nationalen oder anderen Grenzen behindert werden.
IV.2.2.
Schwerpunktbereich 2 / Spezifische Ziele
Hinsichtlich des externen und internen Zugangs wurden vier spezifische Ziele festgelegt.
a) Externer Zugang
Ziel ist es, eine nachhaltige Anbindung zwischen Nordwesteuropa und den anderen Teilen
der Welt zu gewährleisten. Das beinhaltet:

Entwicklung von Gateway-Funktionen, die Nordwesteuropa mit dem übrigen Europa und
der Welt verbinden, und zwar in ausgewogener Weise und in Koordination mit internen
Kommunikationsnetzen;

Förderung von Transportmodi und Managementstrategien, die die Umwelteinflüsse
Nordwesteuropas reduzieren.
b) Interner Zugang
48
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Ziel ist es, durch ein nachhaltiges Verkehrssystem zum räumlichen Zusammenhalt
beizutragen. Das beinhaltet:

durch bessere Reisezeiten müssen Randgebiete für Kernzentren besser erreichbar werden
(einschließlich der Entwicklung des Schienennetzes für Hochgeschwindigkeitszüge),
damit eine bessere Anbindung entsteht, ohne dass der Flugverkehr zunimmt;

es sind Strategien zu entwickeln, um die heutigen Verkehrsengpässe anzugehen, und die
Kapazität der vorhandenen Infrastruktur ist mittels eines Bedarfsmanagements des
Straßenverkehrs möglichst effizient zu nutzen; moderne Technologien und Telematik
müssen genutzt, die strategische Entwicklung der Flächennutzung und die
Verkehrsplanung müssen auf transnationaler Ebene integriert werden;

es ist zu gewährleisten, dass der Bedarf an einem nachhaltigeren transnationalen Verkehr
in die Planung und Entwicklung nationaler und regionaler Systeme einbezogen wird;

die Entwicklung von Einrichtungen für den Frachtverkehr (vor allem Wasserwege und
Schienenverbindungen) muss im NWE-Gebiet und darüber hinaus vom Start bis zum
Ziel kohärent und ausgewogen koordiniert werden.
c) Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien
Ziel ist es, den Zugang zu Wissen und Information zu verbessern. Das beinhaltet:

die Möglichkeiten der IuK bestmöglich zu nutzen, um so einige Aktivitäten aus
bestimmten verkehrsüberlasteten Gebieten herauszulösen und Dienstleistungen,
Arbeitsplätze und andere Möglichkeiten in weniger bevorzugten Regionen anzubieten
und dabei gleichzeitig die negativen Auswirkungen der IuK (die Tendenz zu
Polarisierung und Zentralisierung) auf die Raumentwicklung in Angriff zu nehmen;

für einen universellen IuK-Service zu sorgen, indem gewährleistet wird, dass die
Menschen in ganz Nordwesteuropa gleichermaßen und zu vernünftigen Preisen Zugang
zu den Informations- und Kommunikationstechnologien haben.
d) Verbesserung von Wissen und Kooperation
Ziel ist es, die Grundlage zu verbessern, auf der zukünftige Entscheidungen gefällt werden
können. Das beinhaltet:

die Wissensbasis für die interne und externe Anbindung des NWE-Gebiets zu verbessern;

behördenübergreifende Kooperationsmöglichkeiten zu erforschen und entwickeln, um
dafür zu sorgen, dass die Ziele hinsichtlich des internen und externen Zugangs erreicht
werden;

Verbesserung der Kohärenz zwischen der Umsetzung der sektoralen Politiken der EU
und den oben angeführten Zielen;

eine breitere Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlich-privater Partnerschaften am
Transport- und dem Informationssektor zu fördern;

gemeinsame Normen bei den Informations- und Kommunikationstechnologien zu
entwickeln.
49
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
IV.2.3.
Schwerpunktbereich 2 / Geplante Maßnahmen
Die Projekte müssen mittels einer der beiden folgenden Maßnahmen zu den oben
aufgeführten Zielen beitragen. Die Programmergänzung enthält eine genaue Beschreibung
der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren.
Maßnahme 2.1.
Nachhaltiges Mobilitätsmanagement
INTERREG III kann zwar nicht mit beträchtlichen Mitteln direkt zu allzu vielen
Infrastrukturarbeiten beitragen, das Programm kann jedoch einen substantiellen Beitrag zur
Koordinierung besserer Kommunikationsmittel leisten. Zwecks Schaffung eines nachhaltigen
Mobilitätsrahmens für Personen und Güter sollten NWE-Projekte so konzipiert sein, dass sie
den Verkehr in andere Formen der Flächennutzung und in Planungsaktivitäten im Bereich
der Entwicklung von Korridoren und geeigneten Sekundärverbindungen integrieren. Die
Entwicklung eines gemeinsamen integrierten Leitbilds speziell zur Entwicklung von
Korridoren könnte dabei hilfreich sein. Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs,
insbesondere von Luftwegen und der Straße, könnten dies ergänzen, ebenso wie Maßnahmen
zur Entwicklung und Förderung alternativer Zugangsmethoden unter bestmöglicher Nutzung
der vorhandenen Infrastruktur.
Eine transnationale Zusammenarbeit bei Verkehrsentwicklung und -management ist
unabdingbar, wenn Kohäsion und Nachhaltigkeit erreicht werden sollen.
Maßnahme 2.2.
Besserer Zugang zur Informationsgesellschaft
Maßnahmen zur Förderung der Informationstechnologie sind notwendig, um entfernt
liegenden Regionen die Möglichkeit zu bieten, effektiver miteinander und mit dem
Kerngebiet zu kommunizieren. Um eine derartige Kommunikation effizient zu machen,
müssen Maßnahmen zur Gewährleistung von ISDN-Verbindungen und zur Förderung von
Forschungsnetzwerken und E-Commerce entwickelt werden. Angesichts der Tatsache, dass
es sich hier um ein relativ neues Gebiet handelt, ist es wichtig, dem potenziellen Benutzer die
Vorteile
zu
vermitteln,
die
Bevölkerung
dafür
zu
sensibilisieren
und
Investitionsmöglichkeiten zu suchen. Transnationale Maßnahmen für die Behandlung der
Probleme der neuen Technologien sollten zu einer ausgewogenen IuK-Entwicklung überall
in Nordwesteuropa führen und den Zusammenhalt als Priorität behandeln.
Diese Maßnahme wird mittels einer verbesserten transnationalen Kommunikation und eines
verbesserten Informationsaustauschs eine stärkere wirtschaftliche und kulturelle Integration
zwischen den NWE-Regionen bewirken. Sie kann auch zu einem Austausch von
Informationstechnologien und Dienstleistungs-Knowhow, zur Gründung von transnationalen
Informationsdienstleistungsunternehmen und zur transnationalen Erweiterung von regionalen
und nationalen Informationsdienstleistungsunternehmen führen.
IV.2.4.
Schwerpunktbereich 2 / Erwartete Ergebnisse
Viele wichtige Ergebnisse können erzielt werden. Unter anderem:
a)
verbesserte und räumlich ausgewogenere externe NWE-Anbindung;
b) geringere negative Auswirkungen des Wettbewerbs zwischen großen Verkehrszentren
(Flughäfen, große Frachtzentren);
50
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
c)
verbesserter nachhaltiger IuK-Zugang in Verbindung mit anderen Aspekten der
Flächennutzung in den Eurokorridoren, einschließlich eines besseren Gleichgewichts
zwischen Verkehr, Umwelt und Siedlungen in städtischen und ländlichen Gebieten und
vor allem an den wichtigsten Eurokorridor-Achsen;
d) reduzierter CO2-Ausstoß durch ein nachhaltigeres Verkehrsmanagement;
e)
verbesserte Anbindung für Randgebiete;
f)
Entwicklung in Richtung auf eine nachhaltigere Intermodalität sowohl für den Verkehr
zwischen den Städten als auch für den in Metropolen;
g) reduzierte Verkehrsprobleme, effizientere Verlagerung des Verkehrs, Beseitigung von
Engpässen;
h) wichtige Entwicklung von nationalen und regionalen Verkehrssystemen
nachhaltigeren Systemen und einer effizienteren Verkehrsverlagerung;
zu
i)
stärkere Einbeziehung sektoraler und anderer Behörden und die Erarbeitung einer
Koordinierung mit sektoralen Politiken, einschließlich der EU-Politiken;
j)
Entwicklung der IuK und ihre Anwendung in für die Raumentwicklung relevanten
Bereichen (Verkehr, Bildung, Kultur, Gesundheit, räumliches Marketing, Ersatz für
Mobilität usw.);
k) Schaffung von transnational bedeutenden Partnerschaften zwischen öffentlichen und
privaten Trägern sowohl für den Verkehr als auch für die IuK;
l)
verbesserte Verbindungen mittels IuK-Einrichtungen zwischen dem Kerngebiet und
entfernt gelegenen Teilen von NWE sowie zwischen NWE und benachbarten
INTERREG IIB Programmgebieten;
m) Beibehaltung umfassender IuK-Dienstleistungen in entfernt gelegenen und dünn
besiedelten Gebieten;
n) bessere Wissensgrundlagen und besserer Zugang zu relevanten Daten und Informationen
über Verkehrssysteme in Nordwesteuropa, für Planungsbehörden und private Akteure,
insbesondere durch eine verstärkte Nutzung der IuK;
o) Ermöglichung einer transnationalen Kooperation im Bereich des Verkehrs und der IuKEntwicklung;
p) bessere Planungsverfahren und –strukturen;
q) verbesserte Effizienz bei der Konzipierung und Umsetzung verwandter Politiken;
r)
effizientere Entwicklung von nachhaltigen Verkehrssystemen und transnationalen IuKSystemen;
s)
Entwicklung von IuK-Dienstleistungen, inbesondere mittels der Gründung von
transnationalen Informationsdienstleistungsunternehmen.
IV.2.5.
Schwerpunktbereich 2 / Output-Indikatoren
Der Output wird gemessen anhand:
51
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
-
der Anzahl von Projekten, Verwaltungsorganen und anderer Akteure, die an der
Entwicklung von transnationalen Netzwerken und der Verbesserung der externen
Anbindung von NWE beteiligt sind;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, Verwaltungsorgane und anderer Akteure, die an
der Reduzierung der negativen Umwelteinflüsse in NWE beteiligt sind;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die das Gleichgewicht zwischen Verkehr,
Umwelt und Siedlungen in städtischen und ländlichen Gebieten verbessern;
-
der Anzahl von umgesetzten Plänen in Bezug auf Straßenbenutzungsgebühren;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der
Anbindung von Randgebieten leisten, und der Anzahl von Verwaltungsorganen und
Akteuren, die an dieser Art von Projekten beteiligt sind;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die auf die Beseitigung von Engpässen beitragen,
und der Anzahl von Verwaltungsorganen und Akteuren, die an dieser Art von
Projekten beteiligt sind;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die den nachhaltigen Charakter des
Langstreckenverkehrs verbessern;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich mit der Koordinierung von
Güterverkehrszentren in NWE befassen;
-
der Anzahl von geplanten/entwickelten transnationalen ‘free-ways’ oder ‘freightways’;
-
der Anzahl transnationaler Pläne und Entwürfe, die zur Förderung einer
nachhaltigeren Mobilität in NWE entwickelt/umgesetzt wurden;
-
der Anzahl von KMU im IuK-Sektor, die gegründet/unterstützt werden;
-
der Investitionen in Unternehmen;
-
der kleineren Investitionen (nicht in Unternehmen);
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Beibehaltung umfassender IuKDienstleistungen beziehen;
-
der Anzahl und Konsistenz von Untersuchungen und Datensätzen in Bezug auf
Verkehr und IuK;
-
der Anzahl und Konsistenz von Vergleichsanalysen in Bezug auf Planungsstrukturen
und –verfahren;
-
der Anzahl von Projekten, die sich auf die Verbesserung der Kohärenz zwischen den
sektoralen Politiken der EU und den oben angeführten Zielen beziehen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, bei denen private Parteien und öffentlich-private
Initiativen im Bereich des Verkehrs und der IuK beteiligt sind;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Entwicklung gemeinsamer
Normen im Bereich der IuK beziehen;
-
der Anzahl entwickelter transnationaler IuK-Dienstleistungen.
52
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der
Programmergänzung zu entnehmen.
IV.2.6.
Schwerpunktbereich 2 / Erwartete Auswirkung
Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 2 beziehen sich auf die
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit im NWE-Gebiet mittels
eines besseren internen und externen Zugangs zu Wissen und Informationen. In den
folgenden Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses Schwerpunktbereichs erwartet:
- Entwicklung einer ausgewogeneren externen Anbindung durch eine bessere räumliche
und weniger polarisierte Verteilung der Gateway-Funktionen;
- Reduzierung der negativen Umwelteinflüsse von Transportfunktionen in NWE mittels
einer nachhaltigeren Verkehrsverlagerung, insbesondere in den Eurokorridoren, sowie
Reduzierung der Verkehrsprobleme;
- Verbesserung der Anbindung entfernt gelegener Gebiete, insbesondere mittels der
Förderung
von
Hochgeschwindigkeitsverbindungen
und
umweltfreundlichen
Verkehrssystemen;
- Förderung alternativer Standortpolitiken (Wohnungen, Aktivitäten, Dienstleistungen) zur
Reduzierung der Mobilität;
- Entwicklung von IuK-Anwendungen zur Förderung der gebietsspezifischen
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit (wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr,
Bildung, Kultur, Gesundheit, räumliches Marketing, Ersatz für Mobilität, umfassende
Dienstleistungen usw.);
- stärkere wirtschaftliche und kulturelle Integration in NWE mittels der Entwicklung von
IuK-Einrichtungen und Netzwerken.
Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 2 bezieht sich
auf:
- größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension von Verkehrssystemen
und deren gebietsspezifischen Auswirkungen;
- verstärkter Konsens in Bezug auf relevante Entwicklungsfragen in Verkehrssystemen
(Verkehrsprobleme, fehlende Nachhaltigkeit), die eine Zusammenarbeit erfordern;
- die Entwicklung von Raumordnungsstrategien in Richtung einer besseren Integration der
strategischen und spezifischen Ziele des Schwerpunktbereichs, insbesondere im
Zusammenhang mit einem besseren räumlichen Gleichgewicht zwischen den GatewayFunktionen, einer Reduzierung der negativen Umwelteinflüsse von Verkehrsfunktionen,
einer verbesserten Anbindung entfernt gelegener Gebiete, alternativer Standortpolitiken,
der Entwicklung von IuK-Anwendungen mit räumlicher Bedeutung;
- Entwicklung einer transnationalen und interregionalen
transnationalen Verkehrskonzepten und –plänen führt;
Kooperation,
die
zu
- eine bessere Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Transport,
Telekommunikations- und Informationsgesellschaft, Forschung usw.) auf die Ziele des
Schwerpunktbereichs;
53
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
- die Anwesenheit einer solideren Wissensbasis in Bezug auf die Verkehrs- und
Telekommunikationssysteme in NWE und in Bezug auf deren gebietsspezifische
Dimensionen und Auswirkungen;
- Entwicklung transnationaler und interregionaler Informationsströme in Bezug auf
Wirtschaftsentwicklung, Gebietsmanagement, kulturelle Integration und nachhaltige
Entwicklung.
Quantitative Indikatoren werden insbesondere zur Messung folgender Aspekte verwendet:
- der gebietsspezifischen Entwicklung der Anbindung, sowohl extern als auch intern;
- der Entwicklung der Verkehrsverlagerung, insbesondere in den Eurokorridoren
(Verkehrsströme je Verkehrsmodus);
- der Reduzierung der Verkehrsprobleme (Verkehrsströme);
- der Anzahl innovativer Ansätze innerhalb der Planung in den Bereichen Verkehrs- und
Informationssysteme;
- der Anzahl geschaffener transnationaler Kooperationsnetzwerke von sowohl im Bereich
des Verkehrs als auch der IuK tätigen Parteien;
- des Volumens kleinerer Investitionen, die in den Bereichen Verkehr und IuK realisiert
wurden.
IV.3. Schwerpunktbereich
Flutschäden
3:
Wasserressourcen
und
Verhütung
von
IV.3.1.
Schwerpunktbereich 3 / Kurze Erläuterung
Wasser ist eine wesentliche Ressource, von entscheidendem Wert für Artenvielfalt,
Landwirtschaft, Industrie und häuslichen Gebrauch und ebenso von Bedeutung für Verkehr,
Energieerzeugung, Freizeit und Tourismus. Zudem hat Wasser wegen seines ästhetischen
Einflusses auf ländliche Gebiete und Stadtlandschaften auch einen Wert für Kultur,
Wirtschaft und Gesellschaft. Vorwiegend aus zwei Gründen ist Wasser im NWE-Gebiet
besonders wichtig. Erstens wegen der sehr langen Küstenlinie des NWE-Gebiets und der
Bedeutung der maritimen Gegenden und Industrien der Region. Zweitens wegen der
transnationalen Flusseinzugsgebiete, zu denen Rhein, Maas und Schelde gehören sowie auch
der Shannon-Erne-Wasserweg an der Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland.
Daher wurde das NWE-Gebiet eigens so geplant, dass es das gesamte Einzugsgebiet von
Rhein und Maas umfasst.
Mangelhafte Bewirtschaftung, Überbeanspruchung und Umweltverschmutzung haben trotz
der Bedeutung der Wasserressourcen im NWE-Gebiet zu einer Abnahme der Wasserqualität
geführt. Nitrate bedrohen z.B. das Grundwasser in der Bretagne, Flandern und den südlichen
Niederlanden. Allerdings kann die Auswirkung dieser Bedrohung in einem viel größeren
Gebiet spürbar werden. Gleichermaßen kann sich Umweltverschmutzung im Kanal und dem
Atlantischen Ozean auf viele maritime Regionen im NWE-Gebiet auswirken.
Da der Wasserbedarf ständig steigt, wird außerdem in vielen Teilen des NWE-Gebiets
zunehmend Druck auf Grund- und Oberflächenwasser ausgeübt und zwar so stark, dass
einige Gegenden zeitweise an Wasserknappheit leiden. Gesunde Wasserbewirtschaftungs54
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
systeme können auch eine effiziente Wassernutzung fördern und die nötige Wasserqualität,
angepasst an die jeweilige Nutzungsart, liefern (z.B. Trinkwasser, Brauchwasser). Dies
geschieht durch Wassersparen, die Nutzung sauberer Technologien, die Wiedernutzung von
aufbereitetem Wasser und die Umstrukturierung der Gebührensysteme. Dies wird auch zur
Umsetzung des Rechts auf Zugang zu trinkbarem Wasser für alle Menschen in
Nordwesteuropa beitragen. Hier besteht also ein vorrangiger Bedarf an Entwicklung und
Umsetzung transnationaler Strategien, die das Problem der Meeresverschmutzung angehen.
Das größte Problem liegt jedoch in der Umsetzung von Politiken, die mehr auf das
Wassermanagement als auf die Deckung der Nachfrage nach sauberem Wasser ausgelegt
sind. Ob (lokal und transnational) ein erfolgreiches Bedarfsmanagement erreicht wird, hängt
zum Teil davon ab, wie Flächennutzung und –erschließung in die Wassersysteme integriert
werden. Der „Water-Systems“-Ansatz der Niederlande, bei dem die Beziehung zwischen
Flächennutzung und der funktionalen Integrität der Wassersysteme in den Mittelpunkt
gerückt wird, bietet ein Modell für diese Integration. Dieser Ansatz erforscht die
Möglichkeiten, die Beziehungen zwischen Land und Wassersystemen in raumordnerische
Maßnahmen umzusetzen. Die Erarbeitung derartiger Ansätze ist wichtig, wenn die
transnationalen Auswirkungen von Veränderungen in der lokalen Flächennutzung erkannt
und im Hinblick auf Flussbecken und Meeresgewässer berücksichtigt werden sollen. Sie ist
ebenfalls wichtig für die strategische Planung in Nordwesteuropa, da sich diese
Verbindungen auf die zukünftigen Standorte für Investitionen, Infrastruktur und Entwicklung
auswirken werden. Zusammenarbeit in der Raumordnung und im Management der
transnationalen Flusseinzugsgebiete im NWE-Gebiet können auch dazu beitragen, dass
empfindliche Lebensräume in Feuchtgebieten nicht weiter geschädigt und wieder
instandgesetzt werden.
Die durch Klimawandel, Anstieg der Meeresspiegel und zunehmende Stürme verursachte
Überschwemmungsgefahr hat gewaltige Auswirkungen auf das NWE-Gebiet. Der zu
erwartende Anstieg der Meeresspiegel gefährdet tiefgelegenes Land insbesondere in den
Niederlanden, England, Wales und Irland, während Stürme sich durch Überflutungen sowohl
in Küstenregionen als auch im Binnenland in weiten Gebieten verheerend auswirken können.
Erfahrungen an den Flüssen Rhein und Maas im Jahr 1995 und in jüngerer Zeit im
Vereinigten Königreich und Irland rückten das Überschwemmungsproblem samt seiner
Auswirkungen in den Vordergrund.
Wie die Erfahrungen im IRMA-Programm gezeigt haben, ist die Minimierung von
Flutschäden also eine Frage, die das gesamte NWE-Gebiet betrifft und eine transnationale
Politik und Strategie erfordert. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen des IRMAProgramms liegt es auf der Hand, dass eine Verringerung des Risikos von Flutschäden
Maßnahmen erfordert, die den Naturzustand der Wassersysteme wiederherstellen und ihre
Wasserspeicherungskapazität erhöhen. Rückhaltesysteme an Oberläufen, das Anlegen von
Teichen und Becken zur Wasserspeicherung sowie eine bessere Versickerung durch
städtisches Abwassermanagement sind hier von großer Bedeutung. Um zu gewährleisten,
dass diese Maßnahmen wirklich effektiv sind, müssen diese auf zuverlässigen Daten und
Forschungsergebnissen beruhen. Ein intensiverer Austausch von Erfahrungen, Forschungsund Untersuchungsergebnissen wäre in diesem Zusammenhang von unschätzbarem Wert.
55
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Die Minimierung von Flutschäden ist also untrennbar mit anderen politischen Bereichen wie
Landwirtschaft, Naturschutz und Umweltplanung verbunden. Maßnahmen in diesen
Bereichen können zur Reduzierung der Überschwemmungsgefahr beitragen.
Die folgenden Prinzipien des IRMA-Programms werden für die Zusammenarbeit im
Programm NWE übernommen:
-
Wasserrückhaltung: in den Einzugsgebieten der Flüsse muss soviel Wasser wie möglich
zurückgehalten werden;
-
mehr Raum für das Wasser: die Flüsse müssen Raum finden, mit dem geringstmöglichen
Risiko abzufließen, Hochwasser muss in Rückhalte- und Überflutungsgebiete fließen
können;
-
Raumordnung: Planung
Überschwemmungsgefahr.
der
Flächennutzung
unter
Berücksichtigung
der
Außerdem ist Ende des Jahres 2000 die Europäische Rahmenrichtlinie zum Thema Wasser in
Kraft getreten. Die Durchführung der Richtlinie ist ein umfassender Prozess und wirkt sich
auf alle Mitgliedstaaten und deren nationale und regionale Behörden aus. Das NWEProgramm bietet eine Möglichkeit für die Koordinierung dieser Aktivitäten auf
transnationaler Ebene.
IV.3.2.
Schwerpunktbereich 3 / Spezifische Ziele
Auf der Grundlage der oben aufgelisteten Probleme können in Bezug auf Wasserressourcen
und die Minimierung von Flutschäden drei spezifische Ziele festgelegt werden.
a) Management von Wassersystemen
Ziel ist es, die transnationalen Wassersysteme integriert und nachhaltig zu bewirtschaften.
Das beinhaltet:

besseres Management der Süßwasser- und Salzwasserressourcen zur Verhütung von
Verschmutzung,
Verbesserung
der
Wasserqualität,
Minimierung
des
Ressourcenverbrauchs und Schutz und Förderung von Lebensräumen;

ganzheitliches Management transnationaler Flusseinzugsgebiete im NWE-Gebiet;

Integration der Fragen der Wassersysteme und der Wasserressourcen in die
Raumordnungstechniken, -instrumente und -strategien und andere relevante
Politikbereiche.
b) Minimierung von Flutschäden
Ziel ist es, Schäden zu minimieren, die durch Überschwemmungen an Flüssen und Küsten
drohen. Das beinhaltet:

Integration der Fragen der Flächennutzung und Wassersysteme in transnationalen
Flusseinzugsgebieten;

Einbeziehung transnationaler Einflüsse in die Entscheidungsfindung hinsichtlich
Meereswasser und transnationaler Flusseinzugsgebiete;

besseres Verständnis und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Probleme im
Zusammenhang mit Überschwemmungen an Flüssen;
56
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001

Erarbeitung und Umsetzung transnationaler Aktionen und Maßnahmen, durch die
Flutschäden minimiert werden können.
c) Mehr Wissen und bessere Koordinierung
Ziel ist es, das Verständnis und die Sensibilisierung für Fragen im Bereich Süßwasser- und
Salzwassersysteme im NWE-Gebiet zu verbessern, unter Berücksichtigung der gesamten EU.
Das beinhaltet:

zunehmende Beteiligung nationaler, regionaler und lokaler Akteure am Management
transnationaler Wassersysteme;

Erarbeitung von Mechanismen für die Einbeziehung von Fragen hinsichtlich
transnationaler Gewässer in die lokale, regionale und nationale Raumordnung und andere
sektorale Politiken;

Erarbeitung von Prognosemodellen zur Beurteilung der Auswirkungen der lokalen
Flächennutzung und/oder einer veränderten Bewirtschaftung auf transnationale
Wassersysteme;

Verbesserung der Wissensgrundlagen zur Dynamik der Wassersysteme im NWE-Gebiet;
dies umfasst auch die Wechselbeziehung zwischen Süßwasser- und Salzwassersystemen;

Erarbeitung und Beurteilung transnationaler Strategien zur Minimierung von Flutschäden
durch Überflutungen an Flüssen;

Verbesserung der Kohärenz zwischen der Umsetzung der sektoralen Politiken und den
oben angeführten Zielen;

Förderung einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlich-privater
Partnerschaften an der Umsetzung der oben genannten Ziele.
IV.3.3.
Schwerpunktbereich 3 / Geplante Maßnahmen
Projekte müssen so geplant werden, dass sie die oben angeführten Schwerpunktziele
aufgreifen. Die Projekte müssen zu diesen Zielen beitragen, indem sie eine der beiden
folgenden Maßnahmen behandeln. Die Programmergänzung enthält eine genaue
Beschreibung der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren.
Maßnahme 3.1.
Flächennutzung und Wassersysteme
Durch die Verbindung von Fragen der Flächennutzung und des Wassermanagements spielt
die Raumordnung eine Schlüsselrolle bei Schutz, Verbesserung und Management der
Wasserressourcen des NWE-Gebietes. Damit die Raumordnung den größtmöglichen Beitrag
zum Management der Wasserressourcen leisten kann, muss eine transnationale
Zusammenarbeit entwickelt werden, um das Management von Süß- und
Salzwasserressourcen zu koordinieren und die Beurteilung der transnationalen
Auswirkungen der Arbeit im Wassermanagement und der Veränderungen der
Flächennutzung zu erleichtern. Von besonderem Wert sind Projekte, die eine derartige
Kooperation ermöglichen bzw. die Harmonisierung ähnlicher Regelungen anstreben,
einschließlich derer, die sich auf Abwässer aus Industrie und Landwirtschaft erstrecken.
Zur Integration von Flächennutzung und Wasserressourcenmanagement müssen neue
Entwicklungs- und Managementmodelle erarbeitet werden. Angesichts der großen
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
städtischen Bevölkerung im NWE-Gebiet und der transnationalen Auswirkungen des
Wassermanagements auf Flusssysteme ist eine neue städtische Entwicklung besonders
interessant, die sich auch mit der Speicherung von Wasser, der Schaffung von Lebensräumen
und der natürlichen Behandlung des Wassers befasst. Es müssen auch zukünftige
Entwicklungen bezüglich des Standortes für Investitionen und Infrastruktur und bezüglich
Entgiftungs- und Förderstrategien berücksichtigt werden, die der Qualitätsverbesserung
transnationaler Wassersysteme dienen sollen.
Maßnahme 3.2.
Verhütung von Flutschäden
Die Minimierung von Flutschäden in Flussbecken und maritimen Gebieten erfordert
transnationale Zusammenarbeit und transnationales Management. Vor allem müssen
empfindliche Gebiete identifiziert werden und es besteht Bedarf an transnationalen Aktionen
hinsichtlich Schutz und Wiederherstellung von Wasserrückhalte- und Überflutungsgebieten
in transnationalen Flusseinzugsgebieten. Die Entwicklung ‚natürlicher‘ und ganzheitlicher
Techniken für das Wassermanagement erfordert, dass transnationale Flusseinzugsgebiete als
Ganzes behandelt und bei der Entscheidungsfindung Auswirkungen stromabwärts in
Betracht gezogen werden.
Der weltweite Klimawandel und die damit verbundene Zunahme an Stürmen sowie der
steigende
Meerwasserspiegel
erfordern
weitere
Forschung
einschließlich
Verträglichkeitsstudien, die sich auf das gesamte NWE-Gebiet beziehen; ferner müssen
Strategien beurteilt und ausgewertet werden, die zur Abmilderung der Auswirkungen
eingesetzt werden können.
IV.3.4.
Schwerpunktbereich 3 / Erwartete Ergebnisse
Einige wichtige Ergebnisse können erzielt werden, u.a.:
a) nachhaltigeres Management
Wasserverbrauchs;
der
Wasserressourcen
und
Einschränkung
des
b) bessere Wasserqualität und Verringerung der Wasserverschmutzung bei Grundwasser
und Binnengewässern, was sich in der Angleichung technischer Regelungen
niederschlägt (z.B. bei Regelungen für die Landwirtschaft);
c) Erarbeitung, Erprobung und Umsetzung von Strukturen und Techniken für die
integrierte und ganzheitliche Bewirtschaftung transnationaler Flusseinzugsgebiete;
d) Entwicklung des Bewusstseins und des Wissens sowie von Schutzmaßnahmen
hinsichtlich des Klimawandels, was sich in Forschung, Analyse und dem Inhalt der
nationalen, regionalen und lokalen Planungspolitiken niederschlägt;
e) verstärkte Anwendung von Techniken und Technologien zur Förderung einer
effizienten Wassernutzung (z.B. Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft) und
der Minimierung von Überschwemmungen;
f) Integration transnationaler Fragen hinsichtlich Wasser und Überschwemmungen in
die Raumordnungspolitik und in sektorale Politiken in ganz Nordwesteuropa; dies
schlägt sich bei der Entscheidungsfindung in der Einbindung von Beurteilungen
transnationaler Auswirkungen nieder sowie in den Raumordnungsinstrumenten und politiken;
58
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
g) zunehmende Beteiligung nationaler, regionaler und lokaler Akteure am integrierten
Management transnationaler Flusseinzugsgebiete;
h) Verringerung von Flutschäden, verbunden mit einer stärkeren Sensibilisierung für das
Restrisiko;
i) effizienteres Management transnationaler Wassersysteme;
j) Verbesserung bei der Umsetzung integrierter Strategien für ein besseres Management
der Wasserressourcen;
k) verbesserter Schutz der Bevölkerung vor Überschwemmungen;
Landbewirtschaftung in transnationalen Wassersystemen;
bessere
l) mehr Wissen und stärkere Sensibilisierung in Bezug auf Wassersysteme und die
Minimierung von Flutschäden im NWE-Gebiet, was sich in nationalen, regionalen
und lokalen Raumordnungsstrategien und sektoralen Politiken niederschlägt;
m) Bereitstellung besserer Instrumente und Strategien für die Minimierung von
Flutschäden;
n) verbesserte Effizienz der staatlichen Politik im Bereich des Wassermanagements;
o) verbesserte Effizienz der Strategien im Bereich des Managements von Wasserressourcen.
IV.3.5.
Schwerpunktbereich 3 / Output-Indikatoren
Der Output wird gemessen anhand:
-
der Anzahl von Verwaltungsorganen und anderer Akteure, die an der integrierten
Bewirtschaftung von Flussbecken und Meeressystemen beteiligt sind (x Anzahl der
relevanten Projekte);
-
der Verbesserung der Wasserqualität (Messung von Qualitätsindizes);
-
der Anzahl der öffentlich-privaten Partnerschaften, die für das transnationale
Management von Wassersystemen im NWE-Gebiet von Bedeutung sind;
-
der Fläche der Flussbecken/Grundwasserpegel, auf die die Projekte sich beziehen;
-
der Anzahl und des geographischen Wirkungsbereichs transnationaler Pläne und
Entwürfe, die zwecks eines nachhaltigeren Wassermanagements in transnationalen
Flusseinzugsgebieten entwickelt/umgesetzt wurden;
-
der Anzahl von Projekten, durch die transnationale Fragen in Bezug auf (Hoch-)
Wasser in die Raumordnungspolitik und andere Politiken in ganz NWE integriert
werden;
-
der durch Aufklärungskampagnen für ein angemessenes Wassermanagement
sensibilisierten Bevölkerung;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Minimierung von Flutschäden
beziehen;
-
der Anzahl nationaler, regionaler und lokaler Akteure, die an Projekten für das
Management transnationaler Wassersysteme beteiligt sind;
59
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
-
der Anzahl nationaler, regionaler und sektoraler Pläne, die durch integrierte
Strategien des Wassermanagements beeinflusst werden;
-
der Anzahl und Art von entwickelten Modellen und Prognosetechniken;
-
der Anzahl von Studien zur Verbesserung der Wissensbasis bezüglich des Gebiets (in
Bezug auf Wassermanagement und Überschwemmungsreduzierung);
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Erarbeitung von Instrumenten
und Strategien zur Minimierung von Flutschäden beziehen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Verbesserung der Kohärenz
zwischen den sektoralen Politiken der EU und den oben angeführten Zielen beziehen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, an denen öffentlich-private Partnerschaften oder
private Parteien beteiligt sind, und der Anzahl der beteiligten Akteure;
-
der Vergrößerung der Wasserrückhaltekapazität (m3);
-
der Investitionen zur Minimierung von Flutschäden.
Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der
Programmergänzung zu entnehmen.
IV.3.6.
Schwerpunktbereich 3 / Erwartete Auswirkung
Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 3 beziehen sich auf eine
nachhaltigere Raumentwicklung in NWE durch ein besseres Management der
Wasserressourcen und den Schutz vor Hochwassergefahren und –schäden. In den folgenden
Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses Schwerpunktbereichs erwartet:
-
Verbesserung
der
Wasserqualität
und
Reduzierung/Vermeidung
von
Verunreinigungen
(Grundwasser,
Flussmündungsund
Binnengewässer);
Minimierung des Wasserressourcenverbrauchs;
-
besserer Schutz und Verbesserung der Wassersysteme und anderer natürlicher
Ressourcen mittels ganzheitlicher und integrierter Vorgehensweisen auf der Ebene
von internationalen Einzugsgebieten;
-
Minimierung der Hochwassergefahren und -schäden und besserer Schutz der
Bevölkerung vor Überschwemmungen.
Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 3 bezieht sich
auf:
-
größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension des Managements
von Wasserressourcen und des Hochwasserschutzes innerhalb von NWE;
-
einen verstärkten Konsens in Bezug auf relevante Entwicklungsfragen im
Wassermanagement (Wasserverunreinigung, Überbeanspruchung von Ressourcen)
und im Hochwasserschutz (Reduzierung von Überschwemmungsgebieten,
Klimaveränderung), die eine Zusammenarbeit erfordern;
-
die Entwicklung von Raumordnungsstrategien in Richtung einer besseren Integration
der strategischen und spezifischen Ziele des Schwerpunktbereichs, insbesondere im
Zusammenhang mit einer Verbesserung der Wasserqualität und einer
60
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Reduzierung/Vorbeugung von Verunreinigungen, einer Minimierung des
Ressourcenverbrauchs, mit integrativen Vorgehensweisen in Bezug auf
Flusseinzugsgebiete und der Vorbeugung von Gefahren infolge von
Flussüberschwemmungen;
-
Entwicklung einer transnationalen und interregionalen Kooperation, die zu
transnationalen Plänen und Konzepten für das Wasserressourcenmanagement,
insbesondere in transnationalen Flusseinzugsgebieten, führt;
-
bessere Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Landwirtschaft
und Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Energie, Forschung usw.) auf die
Ziele des Schwerpunktbereichs;
-
solidere Wissensbasis in Bezug auf Wasserressourcen und deren Management,
Hochwassergefahren und Flusssysteme im NWE-Gebiet.
Quantitative Indikatoren werden insbesondere zur Messung folgender Aspekte verwendet:
-
der Entwicklung der Wasserqualität (Volumen und Art der Verunreinigung);
-
der Entwicklung des Wasserverbrauchs und der Förderung von Wasserressourcen;
-
der Entwicklung der Flächennutzung in Flussbecken;
-
der Entwicklung von Überschwemmungen;
-
der Anzahl innovativer Ansätze innerhalb der Planung und des Managements von
Wasserressourcen sowie des Hochwasserschutzes;
-
der Anzahl transnationaler Kooperationspläne und Anzahl der beteiligten Partner;
-
des Volumens realisierter kleinerer Investitionen.
IV.4. Schwerpunktbereich 4: Andere natürliche Ressourcen und kulturelles
Erbe
IV.4.1.
Schwerpunktbereich 4 / Kurze Erläuterung
Der Schutz der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes ist eines der drei
wichtigsten Ziele des EUREK und bildet einen wichtigen Ausgangspunkt dieser PGIStrategie. Das EUREK betrachtet das natürliche und kulturelle Erbe als
„Entwicklungsvorteil“. Es muss jedoch unbedingt anerkannt werden, dass manchmal Werte
unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung geschützt werden müssen.
Nordwesteuropa ist reich an natürlichen Ressourcen und besitzt viele sensible Landschaften
– z.B. Küstengebiete, Feuchtgebiete und Waldgebiete. Wegen der Infrastruktur und
Bevölkerungsdichte sowie der wirtschaftlichen und Freizeitaktivitäten stehen diese allerdings
unter großem Druck. Einige wichtige Ökologien sind bereits geschädigt und müssen
wiederhergestellt werden. Geschützte Gebiete Nordwesteuropas – z.B. besondere
Schutzgebiete – sind stark von Zerstückelung bedroht. Diese natürlichen Ressourcen
brauchen Schutz und sorgsames Management, damit sie nicht durch übermäßige Nutzung
oder ungeeignete Entwicklung geschädigt werden.
Gleichzeitig enthüllen Berichte der Europäischen Umweltbehörde und Initiativen wie z.B.
Urban Audit, dass in vielen Gebieten Nordwesteuropas die städtische Umwelt weiter
61
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Schaden nimmt. Besondere Probleme liegen hier in der Zersiedelung, dem Vorhandensein
großer aufgegebener oder zu wenig genutzter Flächen (einige davon verseucht), dem Mangel
an Grünflächen, Verkehrsüberlastung und Luftverschmutzung. Weitere systematische
vergleichende Informationen zum Ausmaß derartiger Probleme auf lokaler und regionaler
Ebene sind nötig.
Die Zerstörung des Bodens ist ein ernstes Umweltproblem in Nordwesteuropa. Art, Ausmaß
und Intensität der Nutzung durch den Menschen birgt die Gefahr des irreparablen Verlusts
der Bodenstruktur und der Funktion des Bodens als Lebensgrundlage. In Nordwesteuropa
wird der Boden vor allem durch städtische Aktivitäten (Bodenverschmutzung und –
versiegelung sind hier die vorherrschenden Probleme) und durch die in der Region intensiv
betriebene Landwirtschaft bedroht. Daher ist effizienter Bodenschutz zur Bewahrung
natürlicher Ressourcen und Bodenfunktionen nötig. Das 6. Umweltaktionsprogramm der
Gemeinschaft soll besondere Maßnahmen für den Bodenschutz vorschlagen.
In der Stärken/Schwächen-Aufstellung wird auf den Mangel an Waldgebieten in
Nordwesteuropa hingewiesen. Stadt- und Landgebiete müssen Überlegungen anstellen, wie
die Wälder vergrößert werden können, zum Nutzen des Naturschutzes und der Artenvielfalt
und auch für den Klimaschutz.
Ein weiterer Verlust der Artenvielfalt ist unbedingt zu vermeiden. Aus diesem Grunde muss
der ökologische Wert der offenen Räume in Städten und der Landschaft bewahrt und gestärkt
werden.
In städtischen Gebieten haben Grünflächen nicht nur sozialen Wert und Freizeitwert, sie
reduzieren den Lärm, verbessern die Luftqualität und das Mikroklima, sind wichtig für
Klimaschutz, Wassermanagement, Naturschutz und Artenvielfalt. Die Maximierung der
ökologischen Bedeutung offener Räume im Stadtgefüge ist in vielen städtischen Gebieten
Nordwesteuropas bereits eine anerkannte Strategie und diese muss weiterentwickelt werden.
Zweifellos ist eine attraktive Umwelt ein Pluspunkt bei der Standortwahl von Unternehmen
und Menschen, ebenso ist sie eine Voraussetzung für einige Wirtschaftsbereiche, z.B. für den
Fremdenverkehr. In einigen Gebieten der Region gehört die Umwelttechnologie zu den am
schnellsten wachsenden Wirtschaftsbereichen und bildet die Grundlage der lokalen
Wirtschaft. Die Umwelteinflüsse von Betrieben sind inzwischen in hohem Maße geregelt
und die Unternehmen erkennen selber immer deutlicher die wirtschaftlichen Vorteile eines
guten Umweltverhaltens. Viele Unternehmen im NWE-Gebiet zeigen ihr Engagement für die
Umwelt, indem sie ein Umweltmanagementsystem einrichten. Auch die soziale
Verantwortung wird immer stärker hervorgehoben. Es muss jedoch noch mehr getan werden.
Politiken und Maßnahmen für wirtschaftliche Entwicklung müssen eingesetzt werden,
mittels derer wirtschaftliches Wachstum nicht mehr Hand in Hand geht mit
Umweltverbrauch: dadurch, dass Ressourcen- und Energieverbrauch reduziert, Abfall
vermieden und Materialien recycelt und wieder genutzt werden. Die EU-Politik unterstützt
Ansätze, bei denen beide Seiten gewinnen, die wirtschaftlichen Wohlstand aufbauen und
gleichzeitig Umwelt und kulturelles Erbe schützen.
Wirtschaftliche und andere menschliche Aktivitäten haben auch Umwelteinflüsse, die sich
erst später oder andernorts auswirken, sie sind durch „ökologische Spuren“ quantifizierbar
und viele Standorte in Nordwesteuropa versuchen bereits, diese zu verringern. In der
Mitteilung Nachhaltige städtische Erschließung: Ein Aktionsrahmen in der Europäischen
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Union – Sustainable Urban Development in the European Union (KOM(98)605)“ stellt die
Europäische Kommission fest, die Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen
städtischer Aktivitäten sei „der Weg in die Zukunft, da sie zu Verbesserungen in den
Stadtgebieten Europas und anderswo führt“.
Adäquate und effiziente Infrastruktur im weitesten Sinne ist wichtig für die wirtschaftliche,
soziale und ökologische Nachhaltigkeit, sie stützt die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
und ermöglicht es Haushalten und Unternehmen, sozial und ökologisch nachhaltigere
Lebens- und Arbeitsweisen zu erreichen. Mangelhaft geplante bzw. ungünstig gelegene
Infrastruktur – beispielsweise große Abfallentsorgungsanlagen - können die Probleme noch
verschlimmern. In großen Bereichen Nordwesteuropas ist es eher üblich, die vorhandenen
Infrastrukturen zu revitalisieren und wieder zu nutzen als neue zu schaffen. Es wurden große
Fortschritte bei der Umsetzung ökologisch fundierter Lösungen gemacht, zum Beispiel
werden an einigen Orten heute Energieeffizienzmaßnahmen routinemäßig in
Revitalisierungspläne aufgenommen. Es muss noch weiter daran gearbeitet werden, dass die
technisch neuesten Lösungen zur Energieerzeugung auf breiterer Ebene angewendet werden
können.
Das kulturelle Erbe – von den Kulturlandschaften ländlicher, industrieller und maritimer
Gegenden bis zu archäologischen Standorten und historischen Stadtzentren – ist für
Nordwesteuropa sehr wichtig. Das Gebiet ist reich an historischen Denkmälern und
Standorten, mit einzelnen Gebäuden und Gebäudegruppen, die besonders geschützt werden
sollten, sowie an Landschaften von internationaler Bedeutung. Bei der Bewirtschaftung der
historischen Umwelt in einer Region wie Nordwesteuropa, die seit urdenklichen Zeiten
ständigem Wechsel unterworfen war, muss die Transnationalität nicht nur in der Gegenwart
erkannt werden, sondern auch in Bezug auf die Vergangenheit. Wir haben ein reiches
kulturelles Erbe übernommen und müssen verantwortungsvoll gewährleisten, dass
zukünftige Generationen dieselben Vorzüge genießen.
Dieser Schwerpunktbereich befasst sich vor allem mit den gegenständlichen Aspekten der
Kultur und nicht so sehr mit menschlichen Aktivitäten (wie Sprache und Kunst); daher muss
berücksichtigt werden, dass in der Praxis die verschiedenen Dimensionen der Kultur einer
wechselseitigen Abhängigkeit unterliegen. Viele kulturelle Aktivitäten hängen z.B. mit
historischen Stätten oder Gebäuden zusammen bzw. finden dort statt. Aktionen, die durch
das INTERREG Programm finanziert werden sollen, ergänzen sehr wahrscheinlich die vom
Europarat (z.B. das technische Kooperations- und Konsultationsprogramm Europe of
Cultural Cooperation) und vom Aktionsprogramm der Gemeinschaft Culture 2000
unterstützten Aktionen; Letzteres fördert vor allem das Wissen über und die Verbreitung von
Kultur und Geschichte - besonders in den Bereichen Musik und Literatur, kreative und
darstellende Kunst - als Möglichkeiten des Aufbaus eines allen Menschen in Europa
gemeinsamen Kulturbereichs17.
Das heute bestehende kulturelle Mosaik stellt einen besonderen Reichtum der Region dar.
Der Respekt vor nationalen, regionalen und lokalen Identitäten und Empfindlichkeiten ist
wichtig für die Entwicklung von Partnerschaften und den Aufbau von Strategien für den
räumlichen Wettbewerb, die sich die lokale Vielfalt zunutze machen – das ermöglicht es der
17
Nach dem Aktionsprogramm der Gemeinschaft Kultur 2000 umfasst der Begriff Kultur im weiten Sinne
fortgeschrittene Kultur sowie auch Volkskultur, Kultur aus Massenproduktion und Alltagskultur.
63
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Region, auf den Druck durch den Markt zu reagieren und dabei die ökologische, soziale und
kulturelle Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Wie die natürliche Umwelt steht auch das kulturelle Erbe unter starkem Druck durch das
hohe Aktivitäts- und Entwicklungsniveau und in vielen Großstädten und mittelgroßen
Städten gibt es verletzliche Gebiete, die ständig weiter dem Verfall preisgegeben sind.
Während die Beurteilung von Umweltauswirkungen schon selbstverständlich ist, müssen
auch die möglichen Auswirkungen einer materiellen Entwicklung auf Werte des kulturellen
Erbes beachtet werden. Das kulturelle Erbe muss sorgsam behandelt werden, wenn es
wirtschaftliche und andere Vorteile für die Bevölkerung erbringen und dabei adäquat
geschützt werden soll.
Uneingeschränkter Schutz kann nur für einen kleinen Teil des kulturellen Erbes geleistet
werden. Für den Umgang mit den breiter gestreuten Problemen wie Vernachlässigung,
Beschädigung und Zerstörung ist ein kreativer Ansatz nötig. Um die Vielfalt des kulturellen
Erbes im NWE-Gebiet hervorzuheben und zu kartographieren, für die Erarbeitung besserer
Schutznormen, für die gemeinsame Verwertung von „best practices“ und für die Erstellung
eines Rahmens zur Förderung gemeinsamer Werte sowie für die Erarbeitung kreativer
Experimente von transnationaler Bedeutung ist eine transnationale Zusammenarbeit nötig.
Das industrielle Erbe bietet hier besondere Möglichkeiten.
Schutz und Entwicklung von natürlichen Ressourcen und kulturellem Erbe ist eine komplexe
multidisziplinäre Aufgabe. Hier sind integrierte Entwicklung und Planungsstrategien auf der
Basis umfassender Informationen und geeignete Managementvorkehrungen auf
transnationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vonnöten. Die Raumordnung kann
bei der nachhaltigen Nutzung natürlicher und kultureller Ressourcen im gesamten NWEGebiet eine wichtige Rolle spielen. Programme werden zwar von Behörden auf
unterschiedlichen Ebenen gesteuert, müssen jedoch in Partnerschaft mit dem privaten und
dem gemeinnützigen Sektor umgesetzt werden und Basisinitiativen (wie z.B. Schutzprojekte)
unterstützen.
Die
vorgeschlagene
Europäische
Initiative
für
Integriertes
Küstenzonenmanagement liefert ein nützliches Modell für räumliche Ansätze in dieser
Hinsicht.
IV.4.2.
Schwerpunktbereich 4 / Spezifische Ziele
Bezüglich der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes wurden fünf große Ziele
festgelegt.
a) Schutz und Verbesserung der Umwelt
Ziel ist es, die natürliche Umwelt in der Region zu schützen und zu verbessern, um die
Lebensqualität zu verbessern und die Gesundheit sowie lokale und globale Ökosysteme zu
schützen.
Das ist möglich, wenn die Belastbarkeit der Umwelt respektiert und der Umwelteinfluss
insgesamt („Spuren in der Umwelt“) sämtlicher menschlicher Aktivitäten verringert wird.
Das beinhaltet:

Verbesserung der Luftqualität; Reduzierung der Müllmenge, die zur Müllhalde gebracht
werden muss, bereits an der Quelle; Verbesserung des Abfallmanagements; Schutz des
Bodens als einem Medium der Umwelt; Reduzierung umweltverschmutzenden Lärms;
64
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001

messbare und bedeutende Verringerung der Treibhausgasemissionen in Nordwesteuropa,
vor allem durch rationelle Energienutzung; zunehmende Nutzung erneuerbarer
Energiequellen und Kraft-Wärme-Kopplung;

Minimierung der Nutzung nichterneuerbarer Ressourcen wie Mineralien (hierzu zählt
auch der Verbrauch von Ressourcen aus den Entwicklungsländern) durch die Förderung
der Wiedernutzung und des Recycling der Materialien;

Verbesserung des Umweltverhaltens von Unternehmen durch Förderung eines guten
Umweltmanagements in allen Bereichen, Förderung eines sozial verantwortlichen
Unternehmensmanagements (das bezieht sich auch auf Investitionen im Ausland durch
Firmen mit Sitz in Nordwesteuropa), und langfristig durch eine bessere Nachhaltigkeit;

Förderung ressourcenschonender Siedlungsmuster, die Landverbrauch und Zersiedlung
minimieren;

Minimierung und Management von Umweltrisiken im gesamten NWE-Gebiet.
b) Naturschutz und Artenvielfalt
Ziel ist es, das natürliche Erbe Nordwesteuropas zu bewahren und zu entwickeln. Das
beinhaltet:
 Beitrag zur Weiterentwicklung ökologischer Netze in ganz Nordwesteuropa und darüber
hinaus; dazu gehört auch die Schaffung weiterer Naturschutzgebiete;

Förderung der Artenvielfalt durch umweltbewusstes Management städtischer und
ländlicher Grünflächen, z.B. durch Strategien zur Begünstigung der Mehrfachnutzung
offener Räume.
c) Schutz des kulturellen Erbes
Ziel ist es, die bebaute Umgebung und das kulturelle Erbe der Region Nordwesteuropa zu
schützen und zu verbessern. Das beinhaltet:
 Schutz des kulturellen Erbes als Wert für gegenwärtige und zukünftige Generationen und
Gewährleistung eines kreativen Managements kultureller Werte von transnationaler
Bedeutung;

Förderung der Instandsetzung, Restaurierung und Wiedernutzung überkommener
kulturell wichtiger Gebäude und Gebiete als Instrument für die Nachhaltigkeit;

Förderung des Verständnisses für die Identität der Region - soweit diese Identität sich
durch Gebäude, Landschaften und Stadtlandschaften ausdrückt - als Mittel zum Aufbau
von Solidarität und zur Verbesserung der Lebensqualität.
d) Entwerfen integrierter Strategien für ein nachhaltigeres Management von Gebieten.
Ziel ist es, effiziente, integrierte, langfristige Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zu
erarbeiten, die wirtschaftlichen Wohlstand und soziale Einbindung mit einem hohen
Umweltschutzniveau verbinden. Das beinhaltet:
 Erarbeitung von Strategien zu Risikomanagement und Zivilschutz (zusätzlich zu den in
Schwerpunktbereich 3 bereits erwähnten Risiken);

Erarbeitung von Strategien zu umweltfreundlichem
Nordwesteuropas und zu Tourismuszielen im Ausland;
65
Tourismus
innerhalb
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001

Erarbeitung von Strategien für das nachhaltige Management von Natur- und
Kulturlandschaften;

in städtischen und ländlichen Gebieten die Erarbeitung von Strategien zur
Wettbewerbsfähigkeit der Gegend, auf der Grundlage der natürlichen und kulturellen
Reichtümer der Region (wie z.B. in geringerem Maßstab durch die
Gemeinschaftsinitiative LEADER gefördert).
e) Mehr Wissen und bessere Kooperation
Ziel ist es, ein vollständigeres Bild der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes der
Region Nordwesteuropa zu erhalten und festzustellen, wie sie erfolgreicher in transnationale
Strategien integriert werden können. Außerdem sollen alle Verwaltungsebenen der Region
befähigt werden, derartige Strategien zu erarbeiten und umzusetzen. Das beinhaltet:
 Verbesserung des Verständnisses für die Gefahren für Umwelt und kulturelles Erbe der
Region, wie z.B. die wahrscheinlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die
Artenvielfalt, auf historische Gebäude und archäologische Fundstätten;

Verbesserung der Zusammenstellung und Nutzung vergleichender Informationen zu den
Umweltbedingungen in Nordwesteuropa und zu den Beziehungen – hinsichtlich der
Nutzung von Ressourcen – zwischen dieser Region, dem übrigen Europa und darüber
hinaus;

Erfassung und Beschreibung verseuchter Standorte in der Region und Hinwirkung auf
Methoden für ihre umweltfreundliche Aufbereitung und Wiedernutzung;

Entwicklung gemeinsamer Grundsätze und, auf der Basis von „best practices“,
gemeinsamer Normen für Schutz und Nutzung archäologischer Fundstätten sowie
historischer Landschaften und Gebäude;

Verbesserung des kooperativen Arbeitens zwischen lokalen, regionalen und nationalen
Behörden und EU-Institutionen sowie Agenturen in diesem Bereich, vor allem um zu
gewährleisten, dass bei der Planung und Umsetzung sektoraler Politiken die Probleme
hinsichtlich der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes berücksichtigt werden;

Förderung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dem
Gemeinschaftssektor sowie einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Umsetzung von Zielen hinsichtlich Ressourcenschutz und kulturellem Erbe;

Beobachtung und Beurteilung der Politik bezüglich ihrer quantitativen und qualitativen
Resultate, nicht nur, was natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe betrifft, sondern
auch in Bezug auf die umfassenderen Ziele für die Region;

Verbesserung der Kohärenz zwischen der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken und
den oben genannten Zielen.
IV.4.3.
Schwerpunktbereich 4 / Geplante Maßnahmen
Projekte müssen so geplant werden, dass sie die oben angeführten Schwerpunktziele
aufgreifen. Die Projekte müssen zu diesen Zielen beitragen, indem sie eine der beiden
folgenden Maßnahmen behandeln. Die Programmergänzung enthält eine genaue
Beschreibung der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren.
66
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Maßnahme 4.1.
Stärkere ökologische Infrastruktur, geringere negative Auswirkungen
auf die Umwelt
Umwelteffiziente Infrastruktur muss zur Verfügung stehen – vor allem im Bereich der
Energieerzeugung und -versorgung und im Bereich Wiedernutzung, Recycling und
Entsorgung von Abfall, wenn Unternehmen und Haushalte weniger Spuren in der Umwelt
hinterlassen sollen. Die Stärkung der ökologischen Infrastruktur erfordert eine Reihe von
Aktionen, z.B. muss eine breitere Nutzung kleiner Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen angeregt
werden sowie die Wärmegewinnung aus Abfällen, außerdem Fernheizung und die
Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen. Energienetzwerke sind im
transnationalen Zusammenhang besonders wichtig. Unternehmen müssen angeregt werden,
sich an Ökoindustrienetzen zu beteiligen. Die gemeinsame Bewirtschaftung von
Abfallhalden ist von transnationalem Interesse. Hinsichtlich der Ziele für Abfallreduzierung
und den verminderten Abbau knapper anorganischer Ressourcen (z.B. für den Straßenbau)
wäre es sinnvoll, gemeinsam genutzte Einrichtungen für das Recycling von Schutt und
Bauabfällen zu erstellen. Auch die Maximierung einer umweltfreundlichen Nutzung der
vorhandenen Infrastruktur wird unterstützt.
Koordinierte Aktionen sind nötig, damit das Natura 2000 Netzwerk schneller fertiggestellt
wird, das regional und transnational wichtige Gebiete erweitert und verbindet, und auch,
damit ökologische Netzwerke gefördert werden, die Gebiete verbinden, die nicht von EUVorschriften abgedeckt sind, z.B. Gebiete in Städten, wo es besonders sinnvoll sein kann,
Industriebrachen für Umweltzwecke umzuwandeln. Die Förderung Grüner Wege in
städtischen Räumen muss angeregt werden, die städtische Gebiete und grüne Korridore mit
der Landschaft an den Stadträndern verbinden.
‚Weiche Maßnahmen‘ wie z.B. Bildung und Sensibilisierungskampagnen, ‚ökologische
Spuren‘, Prämiensysteme und die Bildung von transnationalen Netzwerken zu spezifischen
Themen werden ebenfalls benötigt, um die Öffentlichkeit, Unternehmen sowie regionale und
lokale Behörden zu einem umweltfreundlicheren Verhalten anzuregen. Dies beinhaltet
Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs knapper Ressourcen, zur Bevorzugung von
Lieferanten und Waren aus der näheren Umgebung und zur Reduzierung der Abfallmenge
und Umweltverschmutzung.
Diese Maßnahme unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung integrierter
Raumordnungsstrategien für transnational bedeutende Küstengebiete, geschützte Gebiete,
ökologisch sensible Gebiete und Gebiete mit großer Artenvielfalt, außerdem den Aufbau von
Strategien für das Management ökologischer und technologischer Risiken in Bezug auf das
Management natürlicher Ressourcen.
Maßnahme 4.2.
Schutz und kreative Stärkung des kulturellen Erbes
Für Schutz und kreative Stärkung des kulturellen Erbes müssen international historisch und
kulturell bedeutende Standorte, Gebäude und Landschaften festgestellt und katalogisiert
werden. Außerdem müssen Strategien erarbeitet und umgesetzt werden, durch die Werte von
transnationaler Bedeutung bewahrt, restauriert, erklärt und verwaltet werden. Bemühungen in
dieser Richtung könnten sich z.B. auf die Erarbeitung gemeinsamer Strategien für Tourismus
und wirtschaftliche Entwicklung - beides kulturbezogen - durch Großstädte mit
gemeinsamen kulturellen Aspekten konzentrieren, oder auch darauf, zu erforschen, wie
67
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Schutz und Förderung kulturell wichtiger Stätten und Gebäude auf innovative Weise durch
geeignete kulturelle Aktivitäten unterstützt werden könnten.
Die Einrichtung von Koordinierungsmechanismen in diesem Bereich ist ebenfalls wichtig,
z.B. Netzwerke von Behörden, die für den Schutz historischer Standorte von europaweiter
Bedeutung zuständig sind. Außerdem müssen Normen für Schutz und Verwaltung und
Erschließung des kulturellen Erbes entwickelt werden sowie Möglichkeiten zum Erkennen
und Verbreiten sog. ‚good practices‘ (z.B. Label-Systeme).
IV.4.4.
Schwerpunktbereich 4 / Erwartete Ergebnisse
Die erwarteten Ergebnisse beinhalten:
a) nachweisbare Verbesserung der Umweltqualität wie bessere Luftqualität, besseres
Abfallmanagement, besserer Bodenschutz und reduzierter umweltverschmutzender Lärm;
b) allgemeine Reduzierung der nachteiligen Umweltauswirkungen in NWE wie
Verringerung der Treibhausgasemissionen, rationelle Energienutzung, zunehmende
Nutzung erneuerbarer Energiequellen, Kraft-Wärme-Kopplung und Reduzierung der
Abfallmenge;
c) Förderung der Wiederverwertung und des Recyclings von Materialien;
d) Verbesserung der
Unternehmen;
Umweltsensibilität
und
der
diesbezüglichen
Leistungen
in
e) Reduzierung der Flächennutzung, der städtischen Erweiterung und des städtischen
Verkehrs;
f) Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung;
g) nachweisbare Erweiterungen und Verbesserungen der geschützten Gebiete und der
ökologisch empfindlichen Zonen;
h) Wiederbelebung der Artenvielfalt; Vergrößerung der ökologisch reichen Grünflächen;
i) Qualitätsverbesserung bei Schätzen des kulturellen Erbes;
j) Qualitätsverbesserung kulturell wichtiger Gebäude als Teil einer Gesamtstrategie, die auf
nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist;
k) Verbesserung der regionalen Identität und des regionalen Image;
l) verbesserte Integration des Gefahrenschutzes und –managements in globalere und
nachhaltigere Entwicklungsstrategien;
m) Entwicklung von umweltfreundlichen Formen des Tourismus sowohl in NWE als auch
im Ausland;
n) besserer Schutz und Verbesserung von Natur- und Kulturlandschaften;
o) größere Gebietsattraktivität auf der Grundlage von Natur- und Kulturgütern;
p) verbessertes Bewusstsein in Bezug auf Umweltgefahren im Zusammenhang mit
Klimaveränderungen, Artenvielfalt, kulturellem Erbe usw.;
q) bessere Kenntnisse über die Umweltbedingungen innerhalb von NWE und über die
Abhängigkeit von NWE von anderen Gebieten in Bezug auf Ressourcen;
68
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
r) besserer Wissensstand über verseuchte Standorte innerhalb von NWE; Bereitstellung von
effizienteren Instrumenten für eine ökologisch vertretbare Aufbereitung und
Wiedernutzung;
s) besserer Schutz und verbesserte Nutzung von archäologischen Fundstätten sowie
historischen Landschaften und Gebäuden;
t) Verbesserung der Effizienz der staatlichen Politik in Bezug auf natürliche Ressourcen
und das kulturelle Erbe, umfassenderer Einsatz von integrativen Vorgehensweisen;
u) Verbesserung der Effizienz im Management natürlicher Ressourcen und des kulturellen
Erbes;
v) Verbesserung der Kenntnisse über die Effizienz der Umweltpolitik im Bereich der
allgemeinen Gebietsentwicklung;
w) stärkere Konsistenz zwischen den Umweltzielen des Programms und der sektoralen
Politik der EU.
IV.4.5.
Schwerpunktbereich 4 / Output-Indikatoren
Der Output wird gemessen anhand:
-
der Anzahl der transnationalen Projekte in Bezug auf die Verbesserung der
Luftqualität, des Abfallmanagements, der Abfallreduzierung, des Bodenschutzes und
in Bezug auf die Reduzierung des umweltverschmutzenden Lärms;
-
Variation/Änderung der Umweltqualitätsindizes (Luft, Abfall, Lärm, Boden);
-
der Anzahl der transnationalen Projekte in Bezug auf Reduzierung von
Treibhausgasemissionen, rationelle Energienutzung, zunehmende Nutzung
erneuerbarer Energiequellen sowie Kraft-Wärme-Kopplung;
-
der Energiesparmaßnahmen als Folge der implementierten Aktivitäten;
-
der Reduzierung des CO2-Ausstoßes und der Nutzung nichterneuerbarer Ressourcen;
-
der Menge an wiederverwerteten und recycelten Materialien;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die zur Verbesserung der Umweltleistungen von
Unternehmen beitragen;
-
der Investitionen in Unternehmen zur Verbesserung der Umweltleistungen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf in Bezug auf die Ressourcen
möglichst zweckmäßige Ansiedlungsstrukturen beziehen;
-
der Anzahl genehmigter Pläne zur Förderung von in Bezug auf die Ressourcen
möglichst zweckmäßigen Ansiedlungsstrukturen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte und/oder der Investitionen zur Verringerung von
Umweltgefahren;
-
der Fläche von erweiterten oder geschaffenen Schutzgebieten;
-
der Fläche von erweiterten oder geschaffenen Gebieten mit einem ökologisch reichen
grünen Charakter;
69
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
-
der Anzahl von Projekten in Bezug auf das kreative Management von Kulturgütern
von transnationaler Bedeutung sowie der diesbezüglichen Investitionen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte in Bezug auf die Instandsetzung, Restaurierung
und Wiedernutzung kulturell wichtiger Gebäude sowie der diesbezüglichen
Investitionen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte in Bezug auf die Integration des
Gefahrenschutzes und –managements in globalere und nachhaltigere Entwicklungsstrategien sowie der dafür aufgewendeten Mittel;
-
der Anzahl transnationaler Projekte in Bezug auf den umweltfreundlichen Tourismus
sowie der diesbezüglichen Investitionen;
-
der Anzahl transnationaler Projekte in Bezug auf den besseren Schutz und die
Verbesserung von Natur- und Kulturlandschaften und/oder der in diesem Bereich
getätigten Investitionen;
-
der Investitionen zur Verbesserung oder zum Schutz des kulturellen Erbes mit
transnationaler Bedeutung;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die über Umweltgefahren informieren;
-
der Anzahl und Konsistenz von Studien und Datenbanken über Umweltbedingungen
innerhalb von NWE und über die Abhängigkeit von anderen Gebieten in Bezug auf
Ressourcen;
-
der Anzahl und Konsistenz von Studien und Datensätzen über verseuchte Standorte
und die Entwicklung von Strategien und Instrumenten für eine ökologisch vertretbare
Aufbereitung;
-
der Anzahl und Konsistenz transnationaler Projekte in Bezug auf bessere vertikale
und intersektorale Koordinierung der Politik im Bereich der Verwaltung der
natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes;
-
der Anzahl öffentlicher, privater und gemeinnütziger Instanzen, die am Schutz der
natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes (x Anzahl von relevanten
Projekten) beteiligt sind;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Überwachung der Politik
beziehen, wobei die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der Politik im
Zusammenhang mit diesem Schwerpunktbereich untersucht werden;
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf die Verbesserung der Konsistenz
zwischen allgemeinen Umweltzielen und der Umsetzung anderer sektoraler Politiken
der EU beziehen.
Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der
Programmergänzung zu entnehmen.
IV.4.6.
Schwerpunktbereich 4 / Erwartete Auswirkung
Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 4 beziehen sich auf die nachhaltige
Entwicklung von NWE und auf die Erhöhung der Attraktivität dieses Gebiets durch ein
besseres und umsichtigeres Management seines natürlichen und kulturellen Erbes (mit
70
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Ausnahme der unter Schwerpunktbereich 3 berücksichtigten Wasserressourcen). In den
folgenden Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses Schwerpunktbereichs erwartet:
-
Verbesserung der Luftqualität und Reduzierung von Treibhausgasemissionen;
-
Reduzierung der Müllmenge, die zur Müllhalde gebracht werden muss, bereits an der
Quelle und Verbesserung des Abfallmanagements;
-
verbesserte Wiederverwertung und besseres Recycling von Materialien;
-
Schutz von offenen Flächen in Stadterweiterungsgebieten;
-
Reduzierung von Umweltgefahren; Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und
Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung;
-
besserer Schutz von Ökosystemen und Entwicklung ökologischer Netzwerke
innerhalb und außerhalb von NWE;
-
Wiederbelebung der Artenvielfalt;
-
Vergrößerung der Fläche von Gebieten mit einem ökologisch reichen grünen
Charakter;
-
Verbesserung der Qualität des kulturellen Erbes;
-
Entwicklung von umweltfreundlichen Formen des Tourismus;
-
besserer Schutz und Verbesserung von Natur- und Kulturlandschaften.
Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 4 bezieht sich
auf:
-
größere Sensibilität und Erkennen der transnationalen Dimension des Managements
der Umweltgüter auf dem Gebiet des natürlichen und kulturellen Erbes;
-
verstärkter Konsens in Bezug auf relevante Umweltfragen, die eine Zusammenarbeit
erfordern (einschließlich wesentlicher Verunreinigungsniveaus, Verschlechterung
natürlicher Ressourcen sowie der Artenvielfalt, Gefahren im Zusammenhang mit der
Klimaveränderung usw);
-
die Entwicklung von Raumordnungs- und Umweltschutzstrategien in Richtung einer
besseren Integration der strategischen und spezifischen Ziele des
Schwerpunktbereichs, insbesondere im Zusammenhang mit einer Verbesserung der
Luftqualität, einer Verbesserung des Abfallmanagements, einer erhöhten
Wiederverwertung und einem besseren Recycling von Materialien, einem Schutz der
offenen Flächen, dem Schutz vor Umweltgefahren, einem besseren Schutz von
Ökosystemen und einer Entwicklung von ökologischen Netzwerken, einer
Wiederbelebung der Artenvielfalt sowie einer Stärkung des kulturellen Erbes und der
Kulturlandschaften;
-
Entwicklung einer transnationalen und interregionalen Kooperation, die zu
transnationalen Plänen und Konzepten für die nachhaltige Entwicklung, umsichtiges
Management und den Schutz natürlicher Ressourcen (andere als Wasser) sowie die
Stärkung des kulturellen Erbes einschließlich integrativer Strategien führt;
71
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
-
bessere Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Landwirtschaft
und Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Natura 2000, Transport, Energie,
Forschung usw.) auf die Ziele des Schwerpunktbereichs;
-
solidere Wissensbasis in Bezug auf natürliche Ressourcen, das kulturelle Erbe sowie
Umweltbedingungen und –gefahren innerhalb von NWE.
Quantitative Indikatoren werden insbesondere zur Messung folgender Aspekte verwendet:
-
Verunreinigungsindizes (Luft, Boden, Lärm);
-
Quantität des Mülls, der für Müllhalden bestimmt ist;
-
Änderung der Menge an wiederverwerteten und recycelten Materialien;
-
Größe der Fläche von geschützten Gebieten;
-
Vergrößerung der Fläche von ökologisch reichen Grünflächen und der Anzahl
ökologischer Netzwerke;
-
Anzahl (oder Fläche)
Kooperationsprojekten;
-
Anzahl innovativer Ansätze innerhalb des Managements und der Planung natürlicher
Ressourcen sowie des kulturellen Erbes;
-
Anzahl transnationaler Kooperationsnetzwerke und Anzahl der beteiligten Partner;
-
Volumen realisierter kleinerer Investitionen.
IV.5.
von
gestärkten
Kulturgütern
im
Rahmen
von
Schwerpunktbereich 5: Verbesserung der Wassertransportfunktionen
von NWE und Förderung seiner räumlichen Integration über die
Meeresgebiete hinweg
IV.5.1.
Schwerpunktbereich 5 / Kurze Erläuterung
NWE
kennzeichnet
sich
durch
eine
lange
Küstenlinie,
bedeutende
Wassertransportfunktionen und geographische Zweiteilung. Irland und das Vereinigte
Königreich werden durch zwei breite Wasserstreifen vom europäischen Festland getrennt, so
dass eine potenzielle Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen vor allem durch
maritime Grenzen eingeschränkt wird.
NWE verfügt in Europa über eine strategische Wassertransportposition, wird aber mit einer
Anzahl gebietsspezifischer Einschränkungen konfrontiert. Diese ergeben sich aus der starken
Polarisierung der Wassertransportströme, einem starken Wettbewerb zwischen Häfen und
aus den Verkehrsproblemen in verschiedenen Hinterlandgebieten der Häfen. Nachhaltigere
Formen der Verbesserung der Wassertransportfunktionen von NWE sind anzustreben, ohne
dass die weltweite Wettbewerbsfähigkeit von NWE darunter zu leiden hat.
Einige der Transportkorridore über Land sind aufgrund der großen Verkehrsprobleme kaum
noch zu nutzen; dieses Problem könnte durch die Förderung der Kurzstreckenverschiffung
entlang den NWE-Küsten gelöst werden. So könnte die Förderung von umweltfreundlichen
Verbindungen zwischen Seehäfen und deren Hinterland auf dem Schienen- und Wasserweg
zu einer größeren Nachhaltigkeit dieser Verbindungen führen.
72
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Nordwesteuropa ist auch wirtschaftlich zerstückelt. Obschon London eine Großstadt von
weltweiter Bedeutung ist, die als wichtiger Wachstumsstandort innerhalb des Kerngebiets
der wirtschaftlichen Integration von NWE fungiert und die über gute internationale
Transportverbindungen verfügt, sind die Verbindungen von London zum Rest des
Kerngebiets auf dem europäischen Festland stark von Verkehrsproblemen betroffen, die
ferner eine erhebliche Umweltverschmutzung verursachen. Andere strategische
Wachstumszentren im Inselbereich verfügen nur über dürftige Verkehrsverbindungen zum
europäischen Festland.
Es ist daher wichtig, zwischen strategischen Wachstumszentren im Inselbereich und dem
Zentrum der wirtschaftlichen Integration in Nordwesteuropa alternative nachhaltige
Verkehrsverbindungen und die dazugehörige wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu
stärken. In diesem Kontext muss auch die Rolle der Seehäfen gefördert und ihre Verbindung
zu anderen städtischen Zentren verbessert werden
Durch die maritimen Grenzen in Nordwesteuropa entstehen auch sozio-ökonomische
Probleme in den Meeres- und Küstengebieten, weil das lokale Hinterland eingeschränkt
wird. Viele dieser Gebiete haben nur eine schwache ökonomische Basis, eine geringe
Beschäftigungsrate, saisonale Arbeitslosigkeit, ein niedriges Bildungsniveau und viele
wirtschaftlich nicht aktive Menschen.
Die maritimen Grenzen bilden auch eine Barriere für Behörden, da unterschiedliche
rechtliche und kulturelle Rahmen die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Problemen
behindern. Damit diese Probleme überwunden werden können, müssen Beziehungen und
Systeme entwickelt werden, die über die vom Meer gebildete Barriere hinweg reichen.
Schließlich leiden Meeres- und Küstengebiete auch noch unter besonderen
Umweltproblemen wie Umweltverschmutzung und andere durch den Menschen verursachte
Gefahren für Naturgebiete, außerdem unter Erosion und Überschwemmungen, die durch
natürliche Prozesse verursacht werden (siehe Schwerpunktbereich 4). Viele dieser Probleme
könnten höchst effizient auf grenzüberschreitender und transnationaler Ebene behandelt
werden.
Dieser Schwerpunktbereich soll einen Beitrag zu einer ausgewogeneren Entwicklung von
ganz Nordwesteuropa führen, indem die spezifischen Bedürfnisse von Gebieten aufgegriffen
werden, die durch Meere voneinander getrennt sind. Zu diesem Zweck verfolgt der
Schwerpunktbereich einen zweifachen Ansatz:
Zunächst sollen Wassertransportfunktionen von NWE mittels einer transnationalen
Zusammenarbeit verbessert werden, während nachhaltigere Formen der Entwicklung
gefördert werden. Zweitens wird versucht, eine bessere Integration zwischen dem
Inselbereich und dem Festlandbereich Nordwesteuropas zu gewährleisten. Damit dies
erreicht wird, sollte die Zusammenarbeit eine gemeinsame Strategie durch Netzwerkarbeit
fördern, um die materiellen, wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Verbindungen
zwischen diesen Gebieten zu stärken.
Dadurch versucht das NWE-Programm, in die regionale Entwicklung und die Raumordnung
eine transnationale Dimension einzuführen, die den Wert des Meeres als einer gemeinsamen
Ressource erkennt.
73
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
IV.5.2.
Schwerpunktbereich 5 / Spezifische Ziele
Als Reaktion auf diese Probleme können für diesen Schwerpunktbereich die folgenden Ziele
festgelegt werden:
a) Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Wassertransportfunktionen innerhalb von
NWE durch:

Förderung einer besseren Ausgewogenheit zwischen den Häfen in Nordwesteuropa
und einen kooperativeren Ansatz zwischen Häfen, deren Hinterland sich
überschneidet;

Förderung der Kurzstreckenverschiffung entlang den Küsten von NWE.
b) Stärkung von nachhaltigen Beziehungen von Häfen zu ihrem Hinterland in ganz
Nordwesteuropa durch:

Förderung nachhaltiger Personen- und Güterverkehrssysteme durch bessere
Verbindungen zwischen Häfen und nachhaltigen Verkehrsnetzen - Schiene,
Wasserstraßen, Meer;

Stimulation der Wachstumszentren an See- und Binnenhäfen und ihrer Verbindung
zu anderen städtischen Zentren.
c) Überwindung von Hindernissen für die Zusammenarbeit über maritime Grenzen hinweg
durch:

Verbesserung nachhaltiger Verbindungen zwischen den Inseln und dem NWEFestland;

Zusammenarbeit in Wasserfragen wie Tourismus, Handel, Logistik, Schifffahrt- und
Meerestechnologien, Forschung und Kultur.
d) Verbesserung der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen der Meere und
Küstengebiete durch:

Behandlung des Gesamtkomplexes der Umweltprobleme von Meeren und
Küstengebieten, aus transnationalem Blickwinkel;

Entwicklung gemeinsamer Strategien für das Risikomanagement, insbesondere für
Hochwasser an Küsten und für Wassertransport.
e) Verbesserung von Wissen und Kooperation durch:

Verbesserung des Verständnisses der Vorgänge und der Dynamik in Küstengebieten
sowie der Datensammlung;

Einrichtung eines Forums für Austausch und Zusammenarbeit in Regionen, die an
dieselben Meere angrenzen;
74
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001

Erweiterung der Nutzung von Informationssystemen, um die Verwaltungsverfahren
von Häfen aufeinander abzustimmen und die Rolle der Häfen als intermodale
Transferstellen zu verbessern;

Verbesserung der Kohärenz zwischen der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken
und den oben genannten Zielen;

Förderung einer breiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlich-privater
Partnerschaften bei der Realisierung der oben genannten Ziele.
IV.5.3.
Schwerpunktbereich 5 / Geplante Maßnahmen
Projekte müssen so geplant werden, dass sie die oben angeführten Schwerpunktziele
aufgreifen. Die Projekte müssen zu diesen Zielen beitragen, indem sie eine der beiden
folgenden Maßnahmen behandeln. Die Programmergänzung enthält eine genaue
Beschreibung der Maßnahmen, einschließlich der Kontrollindikatoren.
Maßnahme 5.1.
Förderung transnationaler Zusammenarbeit bei der Verbesserung der
Wassertransportfunktionen und der Entwicklung von nachhaltigeren
Verbindungen zwischen Seehäfen und deren Hinterland
Wassertransportfunktionen spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft und bei der externen
/ internen Zugänglichkeit von NWE. Die wichtigsten Schifffahrtsknotenpunkte entlang dem
Kanal und in der Nordsee haben einen Einflussbereich, der sich weit über die Grenzen des
NWE-Gebiets hinaus erstreckt; dadurch entstehen funktionelle Interaktionen mit anderen
Teilen Europas.
Küsten- und Hafenstädte sowie deren jeweiliges Hinterland spielen eine wichtige Rolle in
ihrer Funktion als nationale Ein- und Ausgangstore für Güter, andere unternehmerische
Geschäfte und Passagiere. Gleichzeitig sind sie dem Druck durch wirtschaftliche
Entwicklung, Fremdenverkehr, Ausdehnung von Städten sowie durch den Wunsch nach
Schutz des natürlichen Erbes ausgesetzt.
Mit einer transnationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich können nachhaltigere Formen
der Entwicklung erzielt werden, während die weltweite Wettbewerbsfähigkeit von NWE
gestärkt wird.
Die Förderung der Küstenschifffahrt und der Kurzstreckenverschiffung muss intensiviert
werden, um die Straßentransporte von Gütern zwischen einige NWE-Regionen reduzieren zu
können. Verbesserte transnationale Verbindungen zwischen Seeregionen und die
Kooperation zwischen Seehäfen ein- und derselben Küste (z.B. an der Nordsee-Küstenlinie)
sollen besonders gefördert werden.
Raumentwicklungsstrategien für Küsten- und Hafenstädte müssen der besonderen Beziehung
zwischen Häfen und deren Hinterland Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang müssen
kohärentere Ansätze für Häfen gefördert werden, deren Hinterland sich überschneidet.
Beispielsweise kann die Verkehrsinfrastruktur zwischen zwei oder mehr Häfen
zusammengefasst werden, ebenso könnte eine Komplementarität (benachbarter) Häfen
herausgefunden werden.
Die Stärkung der Rolle der Häfen in regionalen Ökonomien wird davon abhängen, inwieweit
die Verbindungen zwischen Schienen- und Wasserstraßennetzen von See- und
75
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Binnengebieten verbessert werden können. Daher wird das Potenzial der Schienen/Wasserverbindungen zur Aufnahme des Güterverkehrs maximiert. Ein weiterer wichtiger
Aspekt ist die Beurteilung von Verbindungen zwischen Häfen und regionalen Flughäfen und
der dazugehörigen Raumentwicklung einschließlich deren möglichen Beitrags zu
nachhaltigeren Passagier- und Frachtbewegungen.
Es muss etwas getan werden für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Häfen und
anderen Transportanbietern und für die Gewährleistung, dass sämtliche Aspekte des
Logistiksystems integriert werden, z.B. Ausstellung von Tickets, Informationssysteme und
die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur.
Projekte in diesem Schwerpunktbereich können bei der Feststellung von Möglichkeiten der
Ergänzung bei hafenbezogenen Aktivitäten helfen. Sie können auch Servicenetze einrichten
für Dienstleistungen im Zusammenhang mit (See- und Binnen-) Hafenaktivitäten,
insbesondere zwischen KMU, für eine bessere Zusammenarbeit und Information sowie für
einen besseren Transfer von Managementwissen und Technologie. Sie können auch helfen,
die Abstimmung von Güterabfertigungssystemen in Häfen und Bahnhöfen besser verlaufen
zu lassen.
Strategien für eine nachhaltige Entwicklung von Küsten und Häfen sollen die Auswirkungen
der hafenbezogenen Aktivitäten auf die städtische und ländliche Umgebung behandeln und
sich mit dem Schutz der natürlichen Ressourcen von Küste und Meer befassen. Die Qualität
der natürlichen Umwelt ist schon ein schutzbedürftiger Wert an sich, obendrein kann sie eine
wichtige Rolle spielen bei der Einrichtung besserer Erholungsmöglichkeiten, als Magnet für
den Fremdenverkehr und ganz allgemein für die regionale Entwicklung. Es muss etwas
unternommen werden, um die Umweltverschmutzung durch Hafenaktivitäten zu verringern,
um Lebensräume zu schützen, die Artenvielfalt zu fördern und ökologische Netze zu bilden.
Maßnahme 5.2.
Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen See- und
Binnenregionen und über diese hinweg
Maritime Grenzen sind Hindernisse für die Entwicklung. Bessere Verbindungen zwischen
den Inseln und dem Festland sind für eine weitere Integration unabdingbar. Dies bedeutet,
dass die existierenden Transportmöglichkeiten sowie alternativen multimodalen Korridore
besser genutzt werden müssen. Zusätzlich zum Transport muss auch die transnationale
Kooperation im Bereich anderer See- und Küstenaktivitäten gefördert werden.
Schlüsselgebiet für eine solche Kooperation sind Handel, Logistik, Schifffahrttechnologie
und Forschung sowie kulturelle Aktivitäten.
Eine Abstimmung der Verwaltungs- und Informationssysteme, z.B. zu den Arbeitsmärkten
und für den Tourismus, könnte den Küstenzonen helfen, eine Rolle als wichtige
Verbindungen für Handel und Verkehr zu übernehmen.
Einige maritime Gebiete fungieren als Transitzonen zwischen anderen wichtigen
Metropolgebieten und Hauptstädten. „Gateway-Städte“ in Metropolregionen könnten von
speziellen Verbindungen zu Wirtschaftszentren in den Nachbarstaaten profitieren.
Hinsichtlich der Umweltprobleme ist eine transnationale Kooperation über die
Meeresgebiete hinweg unabdingbar. In Küstengebieten gibt es empfindliche, einzigartige und
komplexe Ökosysteme, die durch Überbeanspruchung und Verschmutzung des Meerwassers
Schaden erleiden. Die Europäische Strategie für Integriertes Küstenzonenmanagement
(ICZM) bildet die Grundlage für einen kollaborativen Ansatz für Raumordnung und
76
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Bewirtschaftung der Küstenzonen. Die Partner unter NWE haben sich dem ICZM
verpflichtet und tragen im Rahmen dieses Programms zur Umsetzung des ICZM bei. Der
Schutz der Fischbestände hat ebenfalls transnationale Bedeutung, genau wie der Umgang mit
den aus menschlichen Aktivitäten - wie Schifffahrt und versehentliche Verschmutzung herrührenden Risiken. Besondere Aufmerksamkeit wird auch auf Schutz und Management
des besonderen historisch-kulturellen Erbes der Küstengebiete verwendet.
Zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation über die Meeresgebiete hinweg
müssen verschiedene Kommunikationsinstrumente entwickelt werden. Dazu gehören auch
Projekte wie Datenbanken über den transmaritimen Arbeitsmarkt an den Küsten, die
Entwicklung von gemeinsamen Strategien zur Förderung von Unternehmen, Informationen
über Arbeitsmärkte, Tourismus, das maritime Erbe und die Bewirtschaftung natürlicher
Ressourcen. In ganz Nordwesteuropa müssen ferner Verwaltungsverfahren aufeinander
abgestimmt werden, um den Transport von Menschen und Waren zu vereinfachen.
IV.5.4.
Schwerpunktbereich 5 / Erwartete Ergebnisse
In diesem Schwerpunktbereich sind einige wichtige Ergebnisse zu erwarten, u.a.:
a) eine ausgewogenere räumliche Verteilung von mit Hilfe von Seeschiffen
transportierten Gütern über die Häfen in NWE;
b) eine Reduzierung des Straßentransports;
c) eine Reduzierung des Güter- und Personenverkehrs über die Straße im Hinterland der
Häfen und Entwicklung von nachhaltigen Hinterlandkorridoren;
d) Entwicklung von Aktivitäten und Schaffung von Arbeitsplätzen mit Hilfe der
Verbindungen zwischen den See- und Binnenhäfen sowie anderen städtischen
Zentren;
e) ein Beitrag zu einer besseren Integration innerhalb von NWE;
f) eine Verbesserung des lokalen Wassertransportpotenzials für eine bessere
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration durch neue Aktivitäten und
Arbeitsplätze;
g) bessere Umweltqualität in Meeres- und Küstengebieten von NWE;
h) erhöhte Sicherheit für die Bevölkerung und besserer Umweltschutz;
i) bessere Kenntnisse über die Situation und die Prozesse in Küstengebieten
einschließlich Klimaveränderungen und steigende Meeresspiegel;
j) Förderung der Zusammenarbeit zwischen an den Meeren gelegenen Gebieten in
NWE;
k) Förderung von Verwaltungsverfahren in Bezug auf Hafenaktivitäten;
l) erhöhte Effizienz der staatlichen Politik;
m) verbesserte vertikale und horizontale Koordinierung.
IV.5.5.
Schwerpunktbereich 5 / Output-Indikatoren
Der Output wird gemessen anhand
77
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
-
der Anzahl transnationaler Projekte, die sich auf ein besseres Gleichgewicht im
NWE-Hafensystem beziehen;
-
der Änderung der Verkehrsströme in den Häfen von NWE;
-
der Anzahl von zwischen Häfen geschaffenen Netzwerken;
-
der Anzahl transnationaler Projekte zur Förderung der Kurzstreckenverschiffung
entlang den Küsten von NWE und der Anzahl der beteiligten öffentlichen und
privaten Akteure;
-
der Anzahl der geschaffenen oder verbesserten Fahrpläne und Linien für die
Kurzstreckenverschiffung;
-
des Volumens von Investitionen zur Unterstützung der Entwicklung von
transnationalen Linien der Kurzstreckenverschiffung;
-
der Anzahl von über Meeresgebiete hinweg geschaffenen Kooperationsnetzwerken;
-
der Anzahl transnationaler Projekte bezüglich der Entwicklung von nachhaltigen
Hinterlandverbindungen und der Anzahl der beteiligten öffentlichen und privaten
Akteure;
-
des Volumens von Investitionen in Bezug auf nachhaltige Beziehungen zwischen
Häfen und deren Hinterland;
-
der Anzahl transnationaler Projekte zur Förderung von Wachstumszentren in der
Nähe von See- und Binnenhäfen und der Anzahl der beteiligten öffentlichen und
privaten Akteure;
-
der Anzahl von Aktivitäten, bei denen die Beziehungen zwischen See- und
Binnenhäfen sowie anderen städtischen Zentren (Beschäftigung, Investitionen)
genutzt werden;
-
der Anzahl transnationaler Projekte zur Verbesserung von nachhaltigen
Verbindungen zwischen den Inseln und dem Festland in NWE sowie der Anzahl der
beteiligten öffentlichen und privaten Akteure;
-
des Volumens von Investitionen, die durch Projekte im Rahmen dieses
Schwerpunktbereichs ermöglicht und unterstützt werden;
-
der Anzahl transnationaler Projekte bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich des
Managements natürlicher Ressourcen von Meeres- und Küstengebieten und der
Anzahl der beteiligten öffentlichen und privaten Akteure;
-
der Anzahl von Projekten bezüglich der Entwicklung von gemeinsamen Strategien
zum Risikomanagement;
-
der Anzahl und Konsistenz von Untersuchungen und Datensätzen in Bezug auf die
Problematik von Meeres- und Küstengebieten in NWE;
-
der Anzahl von öffentlichen Instanzen, die an der Einrichtung einer Plattform für
Austausch und Zusammenarbeit teilnehmen;
-
der Anzahl und Konsistenz von Projekten, die sich auf die Nutzung von
Informationssystemen in Bezug auf Hafenaktivitäten beziehen;
78
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
-
des Volumens von
Informationssystemen;
Investitionen
im
Bereich
der
Entwicklung
von
-
der Anzahl und Konsistenz von Projekten zur verbesserten Kohärenz zwischen den
sektoralen Politiken der EU und der Verbesserung der Wassertransportfunktionen
von NWE.
Die Zuteilung der Ziele für diese Projekte auf der Ebene der Maßnahmen ist der
Programmergänzung zu entnehmen.
IV.5.6.
Schwerpunktbereich 5 / Erwartete Auswirkung
Die erwarteten Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 5 beziehen sich auf die
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigen Entwicklung im NWE-Gebiet
durch verbesserte Wassertransportfunktionen und eine stärkere räumliche Integration. In den
folgenden Bereichen werden konkrete Auswirkungen dieses Schwerpunktbereichs erwartet:
-
eine ausgewogenere Verteilung von mit Hilfe von Seeschiffen transportierten Gütern
über die Häfen in NWE;
-
Förderung der Kurzstreckenverschiffung zur Reduzierung des Straßentransports;
-
Entwicklung von umweltfreundlicheren
verbindungen der Seehäfen;
-
Entwicklung von wirtschaftlichen Aktivitäten und Beschäftigung mit Hilfe der
Verbindungen zwischen den See- und Binnenhäfen sowie anderen städtischen
Zentren;
-
Entwicklung und Verbesserung nachhaltiger Verbindungen zwischen den Inseln und
dem Festland in NWE;
-
Schaffung von Aktivitäten und Arbeitsplätzen durch eine Verbesserung des lokalen
Wassertransportpotenzials;
-
Verbesserung der Umwelt in den Meeres- und Küstengebieten von NWE;
-
Reduzierung/Vermeidung von Risiken in Bezug auf die Aktivitäten in den Meeresund Küstengebieten.
Transportarten
für
die
Hinterland-
Die qualitative Untersuchung der Auswirkungen des Schwerpunktbereichs 5 beruht auf:
-
der verstärkten Anerkennung der transnationalen Wassertransportproblematik in
Bezug auf Potenzial und Nachhaltigkeit sowie der Notwendigkeit einer stärkeren
Integration zwischen den Inseln und dem Festland in NWE;
-
einem verstärkten Konsens über wichtige Fragen der Wassertransportentwicklung
und über die räumliche Zergliederung von NWE durch Meere (Verkehrsprobleme
infolge der Polarisierung von Hafenaktivitäten, schlechte Verbindungen zwischen
den Inseln und dem Festland, mit (Wasser-) Transportaktivitäten verbundene Risiken,
insbesondere im Kanal);
-
der Entwicklung von Raumordnungsstrategien in Richtung einer besseren Integration
der strategischen und spezifischen Ziele des Schwerpunktbereichs, insbesondere im
Zusammenhang mit einer besseren Verteilung der mit Seeschiffen transportierten
79
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Güter über die Häfen, Entwicklung der Kurzstreckenverschiffung, Förderung von
umweltfreundlicheren Transportarten im Hinterland von Häfen, Entwicklung von
wirtschaftlichen
Aktivitäten
und
Verbesserung
des
lokalen
Wassertransportpotenzials, Verbesserung der Umwelt in Meeres- und
Küstengebieten, Reduzierung/Vermeidung von mit Aktivitäten in Meeres- und
Küstengebieten verbundenen Risiken;
-
der Entwicklung einer transnationalen und interregionalen Kooperation, die zu
transnationalen
Plänen
und
Konzepten
für
die
Verbesserung der
Wassertransportfunktionen in NWE und zur Förderung der räumlichen Integration
über Meeresgebiete hinweg führt;
-
einer besseren Abstimmung der Umsetzung der sektoralen EU-Politiken (Transport,
Energie, Fischerei, Tourismus, Forschung, Umwelt usw.) auf die Ziele des
Schwerpunktbereichs;
-
solidere Wissensbasis in Bezug auf die Wassertransportfunktionen und das
diesbezügliche Potenzial in NWE, die Transport- und Wirtschaftsfunktionen von
Häfen und Hinterlandkorridoren, die Umwelt, Risiken und öffentliche Sicherheit.
Quantitative Indikatoren werden zur Messung folgender Aspekte verwendet:
-
Änderung des Hafenverkehrs;
-
Änderung der Verkehrsströme über die Hinterlandkorridore von Häfen je
Transportart;
-
Volumen und Änderung der Kurzstreckenverschiffung;
-
Anzahl der geschaffenen Kurzverbindungen per Schiff;
-
Wachstum
der
Wirtschaftsaktivitäten
Meeresgebietszentren;
-
Anzahl neuer Verbindungen zwischen den Inseln und dem Festland in NWE;
-
Anzahl innovativer Ansätze innerhalb des Managements und der Planung von
Wassertransportfunktionen in NWE und der Förderung der räumlichen Integration;
-
Anzahl der geschaffenen transnationalen Kooperationsnetzwerke und Anzahl der
beteiligten Partner;
-
Volumen realisierter kleinerer Investitionen.
und
Beschäftigung
in
lokalen
IV.6. Schwerpunktbereich 6: Technische Hilfe
IV.6.1.
Schwerpunktbereich 6 / Kurze Erläuterung
Ein effektives Management ist unabdingbar, wenn die Programmziele erreicht und die
erfolgreiche Umsetzung der zahlreichen geplanten transnationalen Aktivitäten gewährleistet
werden sollen.
Bei der Durchführung des Programms sind die Zuständigkeiten auf die Verwaltungsbehörde,
die Zahlstelle, den Begleitausschuss und den Lenkungsausschuss verteilt (vgl. Kapitel VI,
Auflistung der genauen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche). Damit sie ihre Aufgaben
80
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
erfüllen können, müssen diese Gremien sich auf die fortwährende technische Hilfe
hochqualifizierter
und
professioneller
Arbeitskräfte
im
Mitarbeiterstab
des
Programmsekretariats stützen.
Ein besonderes Merkmal, das die Kooperation im NWE-Programm von NWMA-Aktivitäten
unterscheidet, ist die wesentlich stärkere Betonung des Projektentwicklungsprozesses und
der Öffentlichkeitsarbeit. In Übereinstimmung mit dem in Abschnitt III.2 beschriebenen
Ansatz (Prinzipien für die Entwicklung einer neuen Raumordnungskultur) scheint es wichtig,
ein breites Spektrum an Verwaltungsbehörden und Interessenten zu mobilisieren, die zum
Erreichen der PGI-Schwerpunktbereiche beitragen könnten.
Technische Hilfe ist daher für eine erhöhte Sensibilisierung und Stärkung der Kapazität
notwendig. Eine proaktive Förderstrategie und ein interaktiver Projektentwicklungsprozess
sind zu initiieren. Wie nachstehend bemerkt (vgl. Abschnitt VII.1.1), wird dies von einem
‘Projektentwicklungsnetz’ bewerkstelligt, das in enger Zusammenarbeit die Verbindung
zwischen dem Gemeinsamen Sekretariat und den NWE-Kontaktstellen herstellt.
IV.6.2.
Schwerpunktbereich 6 / Spezifische Ziele
 effizienter Programmablauf mit einem hohen Grad an Sachkenntnis in technischer und
administrativer Hinsicht, auf der Grundlage einer transnationalen Arbeitspraxis;

bessere Anleitung für Antragsteller bei der Entwicklung von Projekten (im Vergleich zu
NWMA) in enger Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinsamen Sekretariat und den
NWE-Kontaktstellen;

effiziente Unterstützung des Verwaltungs- und der Zahlstelle, des Begleitausschusses und
des Lenkungsausschusses bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben, einschließlich
Begleitung, Bewertung und Überwachung der Nutzung der EFRE-Beihilfe und des
Projektauswahlverfahrens;

gemeinsames korrektes, reibungsloses
Programmbudgets und der Buchführung;

beträchtliche
Verbesserung
und
Intensivierung
der
Informationsund
Öffentlichkeitsstrategie des Programms im Vergleich zum NWMA-Programm, auf
potenzielle Antragsteller sowie eine breite Öffentlichkeit in Europa zielend;

Zusammenstellung und integriertes Management der materiellen und finanziellen
Indikatoren für die Begleitung;

Zusammenstellung und Management anderer Daten mit Bezug auf die Raumentwicklung
in NWE einschließlich der Koordinierung des Aktualisierungsprozesses des NWERaumordnungsleitbilds;

Katalyse der Entwicklung einer neuen transnationalen Raumordnungskultur im NWEGebiet, auf Programm- und auf Projektebene.
und
transparentes
Management
des
IV.6.3.
Schwerpunktbereich 6 / Geplante Maßnahmen
Gemäß Vorschrift Nr. 11 des Anhangs der EU-Verordnung (EG) Nr. 1685/2000, in dem die
Vorschriften für die Umsetzung der Verordnung des Rats (EG) Nr. 1260/1999 zur
Förderfähigkeit von Ausgaben für von Strukturfonds kofinanzierten Aktionen enthalten sind,
81
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
gliedert sich die Technische Hilfe (TH) im Rahmen der folgenden beiden Maßnahmen in
zwei Ausgabenkategorien.
Das gesamte für den Schwerpunktbereich 6 reservierte Budget beträgt €28.774 Millionen.
Für die Maßnahme 6.1 werden ca. 85% des gesamten TH-Budgets reserviert; für die
Maßnahme 6.2 stehen die restlichen 15% zur Verfügung. Diese erste Schätzung basiert auf
der Voraussetzung, dass der Bezirksrat von Nord-Pas-de-Calais während der Laufzeit des
Programms dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat kostenlos Räumlichkeiten zur
Verfügung stellt, sobald das Sekretariat seinen Sitz in Lille hat.
Sobald alle Managementstrukturen eingerichtet sind, werden das Budget für die Technische
Hilfe und die Förderfähigkeit der verschiedenen Kosten überprüft. Eventuelle Überschüsse
werden für andere Schwerpunktbereiche des Programms zur Verfügung gestellt. In der
Programmergänzung ist das Budget für die Technische Hilfe genauer aufgeschlüsselt.
Maßnahme 6.1 Technische Hilfe für Management, Umsetzung, Monitoring und
Überwachung
Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere die folgenden Kosten zur
Gewährleistung einer reibungslosen und effektiven Umsetzung des Programms kofinanziert:

Ausgaben für die Vorbereitung, Auswahl, Genehmigung und Überwachung von
Unterstützung und operationellen Aktivitäten;

Ausgaben für die Sitzungen des Begleit- und Lenkungsausschusses;

Ausgaben für Audits und Vor-Ort-Kontrollen;

Ausgaben der NWE-Kontaktstellen.
Maßnahme 6.2 Technische Hilfe für andere Ausgaben
Im Rahmen dieser Maßnahme werden die folgenden Kosten kofinanziert:

Informationsaktivitäten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit;

Seminare, Studien;

Evaluierungen;

Erwerb und Installierung von Computersystemen für Management-, Überwachungsund Evaluierungsaufgaben.
IV.6.4.
Schwerpunktbereich 6 / Durchführung
Das Programmsekretariat übernimmt die Verantwortung für den größten Teil der
Technischen Hilfe. Das Sekretariat liefert die geeigneten Mittel für die Durchführung der
gesamten Programmstrategie, einschließlich Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.
Die genauen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Sekretariats sind nachstehend in
Abschnitt VI.5 aufgelistet.
Zu den vom Mitarbeiterteam des Sekretariats erwarteten Qualifikationen gehört auch die
gründliche Kenntnis der EU-Institutionen und der Bestimmungen und Verfahrensweisen der
82
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Strukturfonds, Sachkenntnis in Fragen der Raumentwicklung in Europa und die Fähigkeit,
das gegenseitige Verständnis zwischen unterschiedlichen nationalen und regionalen Kulturen
zu fördern. Das erfordert, dass alle vier offiziellen Sprachen des NWE-Gebiets im
Mitarbeiterstab des Sekretariats ausreichend vertreten sind. Mitarbeiter, die regelmäßig mit
Antragstellern und anderen Projektpartnern in Kontakt stehen, beherrschen die englische
Sprache fließend und zumindest eine der anderen Sprachen gut. Gegebenenfalls holt das
Sekretariat externe Fachkräfte zu Hilfe, insbesondere für die On-going- und Ex-PostEvaluierungen sowie für die unabhängige Beurteilung von Projektanträgen.
Außerdem kann die Beschäftigung externer Fachkräfte eingeplant werden, die bei der
Zusammenstellung und Verarbeitung von Daten helfen, zum Beispiel für die Entwicklung
des computergestützten Managementsystems (gestützt auf die im NWMA-Kontext
gewonnenen Erfahrungen). Dies gilt auch für die Zusammenstellung und die integrierte
Verwaltung von Daten, die sich auf die Raumentwicklung in Nordwesteuropa beziehen.
Wie bereits gesagt, werden Öffentlichkeitsstrategie und Projektentwicklungsprozess in enger
Beratung mit den NWE-Kontaktstellen durchgeführt. Darum steht die Technische Hilfe auch
für die Unterstützung von Aktivitäten des Projektentwicklungsnetzes zur Verfügung.
83
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
IV.7. Überblick über Schwerpunktbereiche und Maßnahmen
SCHWER
PUNKTBEREICH
1
2
3
4
Ein attraktives und Externe und interne Wasserressourcen Andere natürliche
kohärentes System Anbindung
und
Verhütung Ressourcen und
von Großstädten,
von Flutschäden
kulturelles Erbe
mittelgroßen
Städten
und
Regionen
Förderung
der Technische
räumlichen
Hilfe
Integration über
die Meeresgebiete
Nordwesteuropas
hinweg
Maßnahme
1
attraktivere
Nachhaltiges
Metropolgebiete im Mobilitätsmanageme
globalen
und nt
europäischen
Kontext
Förderung
der Technische
Kooperation
Hilfe
für
zwischen See- und Management,
Binnenhäfen
Umsetzung,
Monitoring und
Überwachung
Maßnahme
2
Kohärentes u. poly- Besserer Zugang zur Verhütung
zentrisches Muster Informationsgesellsch Flutschäden
einander ergänzender aft
Großu.
Mittelstädte,
ländlicher Gebiete,
Küsten- u. Randregionen
Flächennutzung und stärkere
Wassersysteme
ökologische
Infrastruktur,
weniger negative
Umwelteinflüsse
84
5
6
von Schutz und kreative Vereinfachung der Technische
Stärkung
des Zusammenarbeit
Hilfe für andere
kulturellen Erbes
zwischen See- und Ausgaben
Binnenregionen
und über diese
hinweg
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
V.
FINANZPLAN
Nachstehende Tabellen zeigen die indikative Mittelbereitstellung für von EFRE
kofinanzierte Ausgaben:

per Schwerpunktbereich für die gesamte Mittelbindungsperiode;

nach Schwerpunktbereich und Jahr von 2001 bis 2006.
Die für die Projektdurchführung bewilligte Zeit geht bis 31. Dezember 2008.
In Anhang F wird die Bereitstellung der Mittel genauer erläutert.
V.1.
Mittelbereitstellung per Schwerpunktbereich: 2001-2006
Gesamt
-kosten
MIO. EURO
1
2
3
4
5
6
in Mio.
€
öffentliche Mittel
private
Finanzierung
in Mio. €
insges.
öffentl.
EFRE National
in Mio.
€
Beitrag
(+
der
Schweiz)
Schwerpunktbereich
1:
ein 155,459 155,459
attraktives und kohärentes System
von Städten und Regionen
78,508
Schwerpunktbereich 2:
und interne Anbindung
64,224
externe 126,890 126,890
76,951
0,000
(+0,305)
62,667
0,000
(+0,304)
Schwerpunktbereich
3: 153,859 153,859
Wasserressourcen und Verhütung
von Flutschäden
77,041
Schwerpunktbereich 4: andere 103,560 103,560
natürliche
Ressourcen
und
kulturelles Erbe
51,502
Förderung
der
räumlichen
Integration über die Meeresgebiete
Nordwesteuropas hinweg
87,246
43,935
Schwerpunktbereich
Technische Hilfe
28,774
6:
87,246
76,818
0,000
(+0,176)
52,058
0,000
(+0,184)
43,312
0,000
(+0,003)
28,774
14,470
14,304
0,000
(+0,022)
GESAMT 655,790 655,790 329,679
(+Schweizer Beitrag) (+0,996) (+0,996)
326,110
0,000
(+0,996)
Die Mittelbereitstellung per Maßnahme wird in der Ergänzung zum Programm vorgestellt.
85
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Die Tabelle mit den jährlich bereitgestellten EFRE-Mitteln zeigt die zwischen der
Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarten Fonds für die
Mittelbindung.
Gemäß Artikel 31 der Allgemeinen Verordnung werden EFRE-Mittel der Kommission für
das NWE-Programm auf jährlicher Basis gebunden. (Diese Mittelbindungen dürfen nicht mit
Mitteln verwechselt werden, die der Lenkungs- bzw. der Begleitausschuss nach
Unterzeichnung des Zuwendungsbescheids binden.)
Gebundene Mittel, die den
Endbegünstigten nicht bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der ursprünglichen
Mittelbindung ausgezahlt wurden, werden von der Kommission automatisch wieder
freigesetzt und gehen dem Programm verloren.
In der Ergänzung zum Programm wird das Verfahren zur Mittelbindung und –freisetzung
beschrieben. Die EFRE-Mittel werden bis zum Jahr 2003 mit jährlich 2% indexiert. Gegen
Ende des Jahres 2003 bestimmt die Europäische Kommission die für den Zeitraum 2004 –
2006 anzuwendende Indexierungsrate.
86
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
V.2.
Mittelbereitstellung ( in Mio. € ) pro Schwerpunktbereich und Jahr: 2001-2006
SCHWEIZ
2001
insges.
öffentl.
2002
2003
GESAMT EFRE National
GENatioSAMT EFRE nal
GENatioSAMT EFRE nal
2001
2002
2003
Schwerp
unktbereich 1
23,182
11,734
11,449
26,409
13,364 13,045
26,327 13,322 13,005
0,050
0,050
0,050
Schwerp
unktbereich 2
19,094
9,689
9,405
21,502
10,911 10,591
21,370 10,844 10,526
0,050
0,050
0,050
Schwerp
unktbereich 3
22,782
11,411
11,371
26,591
13,318 13,273
26,316 13,181 13,135
0,029
0,029
0,029
Schwerp
unktbereich 4
15,471
7,776
7,695
17,264
8,678
8,856
17,259
8,675
8,584
0,030
0,030
0,030
Schwerp
unktbereich 5
13,181
6,647
6,534
14,663
7,395
7,268
14,601
7,364
7,237
0,000
0,000
0,000
Schwerp
unktbereich
6.1
3,665
1,849
1,817
4,152
2,094
2,058
4,130
2,083
2,047
0,007
0,007
0,007
Schwerp
unktbereich
6.2
0,647
0,326
0,321
0,733
0,370
0,363
0,729
0,368
0,361
0,001
0,001
0,001
87
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
GESAMT
98,023
49,433
48,590
111,313 56,129 55,184
110,732 55,836 54,896
2005
2006
GESAMT EFRE National
GENatioSAMT EFRE nal
GENatioSAMT EFRE nal
2004
2005
2006
Schwerp
unktbereich 1
26,382
13,351
13,031
26,383
13,349 13,034
26,777 13,388 13,388
0,050
0,050
0,050
Schwerp
unktbereich 2
21,430
10,875
10,555
21,533
10,924 10,609
21,962 10,981 10,981
0,050
0,050
0,050
Schwerp
unktbereich 3
26,400
13,223
13,177
25,870
12,958 12,912
25,900 12,950 12,950
0,029
0,029
0,029
Schwerp
unktbereich 4
17,308
8,699
8,608
17,558
8,824
8,734
18,701
8,850
9,850
0,030
0,030
0,030
Schwerp
unktbereich 5
14,702
7,415
7,287
14,952
7,539
7,413
15,146
7,573
7,573
0,000
0,000
0,000
Schwerp
unktbereich
6.1
4,139
2,087
2,052
4,176
2,089
2,087
4,194
2,097
2,097
0,007
0,007
0,007
Schwerp
unktbereich
0,730
0,368
0,362
0,737
0,369
0,368
0,740
0,370
0,370
0,001
0,001
0,001
2004
88
0,166
0,166
0,166
insges. öffentl.
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE (PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
6.2
GESAMT
Anm.:
111,091
56,019
55,072
111,210 56,052 55,158
113,420 56,210 57,210
Diese Zahlen sind als indikativ
anzusehen.
0,166
0,166
Das Schweizer Budget
Gesamtprogrammbudget
enthalten.
Private Mittel sind nicht mitberechnet worden.
89
0,166
ist im
nicht
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
VI.
DER ORGANISATORISCHE RAHMEN
Es wird eine gemeinsamen Managementstruktur eingerichtet, die die Durchführung des
NWE-Programms verwaltet, koordiniert und begleitet.
Die gemeinsame Struktur umfasst:
i. die Verwaltungsbehörde
ii. die Zahlstelle
iii. den Begleitausschuss
iv. den Lenkungsausschuss
v. ein gemeinsames technisches Programmsekretariat
vi. ein Netz von NWE-Kontaktstellen.
In den folgenden Abschnitten werden die spezifischen Aufgaben dieser Organe beschrieben.
Die Programmergänzung verdeutlicht die funktionelle Aufgabenverteilung zwischen den
einzelnen Organen sowie ihre wechselseitigen Beziehungen. Die Modalitäten dieser
Beziehungen werden von den Mitgliedstaaten vereinbart und in einschlägigen Dokumenten
festgeschrieben.
VI.1. Die Verwaltungsbehörde
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben den Conseil Régional Nord-Pas de Calais (F) zur
Verwaltungsbehörde des INTERREG IIIB Programms für NWE ernannt.
Sitz und Hauptbüros der Verwaltungsbehörde sind in Lille etabliert worden.
Als Verwaltungsbehörde tritt auf:
Monsieur le Président du Conseil Régional Nord-Pas de Calais
5 rue Rihour
F – 59 555 LILLE Cedex.
Diese Anschrift wird für die gesamte Korrespondenz mit der Europäischen Kommission
verwendet. In Abschnitt VI.5 ist angegeben, wie mit der übrigen Korrepondenz verfahren
wird.
Die Verwaltungsbehörde wird vom Präsidenten des Conseil Régional Nord-Pas de Calais
vertreten.
Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche
Als Verwaltungsbehörde und laut Artikel 34 der Allgemeinen Verordnung ist der Conseil
Régional Nord-Pas de Calais für eine effiziente und korrekte Verwaltung und Durchführung
der NWE PGI zuständig. Dies umfasst:
a) die Erfassung und Übermittlung zuverlässiger finanzieller und statistischer Daten bei
der Durchführung von PGI-Maßnahmen;
b) die Anpassung der Ergänzung zum Programm [vgl. VI.3.(b)];
90
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
c) die Vorbereitung des jährlichen Durchführungsberichts, die Vorlage des Berichts
beim Begleitausschuss zur Genehmigung vor der Vorlage bei der Europäischen
Kommission;
d) die Organisation der On-going-Evaluierung;
e) die Einrichtung eines separaten Abrechnungssystems bzw. geeigneten
Kodierungssystems für sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit der EFREIntervention;
f) die Ordnungsmäßigkeit / Rechtmäßigkeit operationeller Auszahlungen und des
Budgets
Technische
Hilfe
einschließlich
interner
Kontrollen
und
Abhilfemaßnahmen;
g) die Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftpolitiken;
h) die Vorstellung des Programms und der Öffentlichkeitsmaßnahmen für das
Programm innerhalb und außerhalb des NWE-Gebiets;
i) Information und Publizität hinsichtlich der Maßnahmen;
j) Verbindung zu den durchführenden Behörden und gegebenenfalls anderen
Interessenten;
k) Verbindung zur Europäischen Kommission, einschließlich der Betreuung der
Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den jährlichen Beurteilungssitzungen
(Prüfung der Ergebnisse des vorangegangenen Jahres) und Umsetzung sämtlicher
Empfehlungen der Kommission für Änderungen im Begleit- und
Verwaltungsverfahren.
Bei der Durchführung der Zuständigkeiten und der damit verbundenen Aufgaben steht der
Verwaltungsbehörde das Gemeinsame Technische Sekretariat zur Seite.
Die Mitgliedstaaten unterzeichnen mit der Verwaltungsbehörde eine Vereinbarung, in der
ihre gemeinsame rechtliche Verantwortung und Haftung bezüglich der Ausgaben für die
Technischen Hilfe festgeschrieben werden (vgl. VII.4.1.).
VI.2. Die Zahlstelle
Die französische „Caisse de Dépôts et Consignations“ (insbesondere ihr Conseil Régional
Nord-Pas de Calais Regionaldirektorat mit Sitz in Lille) wurde zur Zahlstelle für das NWEProgramm bestimmt.
Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche
Laut Artikel 32 der Allgemeinen Verordnung ist die Zahlstelle zuständig für die Auszahlung
der EFRE-Beihilfe. Dies beinhaltet folgende Zuständigkeitsbereiche:
a)
Erstellung von Auszahlungsanträgen und deren Einreichung bei der Europäischen
Kommission;
b) Bescheinigung der Richtigkeit der der Europäischen Kommission vorgelegten
Ausgabenerklärungen; die dafür geltenden besonderen Verfahren sind in Abschnitt
VII.2.2 dargelegt;
c) Entgegennahme der Auszahlungen der Kommission;
91
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
d) Auszahlung an die Endbegünstigten;
e) Gewährleistung - im Auftrag der Mitgliedstaaten -, dass die Verwaltungsbehörde ihre
finanziellen Zuständigkeiten rechtmäßig und ordnungsgemäß ausübt.
Es wird ein gemeinsames Bankkonto eröffnet, um alle nötigen Auszahlungen zu empfangen
und zu tätigen. Kontoinhaber ist die Zahlstelle.
VI.3. Der Begleitausschuss
Innerhalb von drei Monaten nach der offiziellen Bewilligung des PGI durch die Europäische
Kommission wird ein Programm-Begleitausschuss eingesetzt.
Der Begleitausschuss gibt sich eine eigene Geschäftsordnung und stimmt diese mit der
Verwaltungsbehörde ab. Die Geschäftsordnung wird in die Programmergänzung
aufgenommen.
Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche:
Laut Artikel 35 der Allgemeinen Verordnung und Artikel 28 der Richtlinien von
INTERREG III überwacht der Begleitausschuss die Effizienz und Qualität bei der
Umsetzung der EFRE-Beihilfe. Er ist zuständig für das allgemeine strategische
Management und die Begleitung des PGI. Dies beinhaltet folgende Zuständigkeitsbereiche:
a) Genehmigung der Programmergänzung einschließlich der bei der Begleitung des
Programms anzuwendenden materiellen und finanziellen Indikatoren;
b) Genehmigung von Berichtigungen der Programmergänzung (auf Eigeninitiative des
Begleitausschusses oder auf Vorschlag der Verwaltungsbehörde hin);
c) Genehmigung von Vorschlägen zur Anpassung des PGI, bevor sie der Europäischen
Kommission zur Erwägung vorgelegt werden;
d) Genehmigung des Projektauswahlverfahrens einschließlich der relevanten
Auswahlkriterien innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung der Beihilfe;
e) jährliche Prüfung des Fortgangs in Bezug auf das Erreichen der Ziele des PGI;
f) Beurteilung der Durchführungsergebnisse, im Hinblick darauf, ob die für die jeweiligen
Maßnahmen gesetzten Ziele erreicht wurden sowie im Hinblick auf die On-goingEvaluierung;
g) Genehmigung des jährlichen und des abschließenden Durchführungsberichts vor der
Vorlage bei der Europäischen Kommission;
h) gegebenenfalls Genehmigung der zu unternehmenden Schritte bzw. der Antwort an die
Kommission nach der jährlichen Überprüfung des Programms durch die
Verwaltungsbehörde und die Europäische Kommission;
i) Beschlüsse über Arbeiten zur Fortführung des Leitbilds durch das Programm
INTERREG IIIB und zur Überprüfung der programmrelevanten Ergebnisse derartiger
Arbeiten;
j) Genehmigung der Publizitätsstrategie einschließlich der Festlegung und Begleitung von
Publizitätsmaßnahmen und Informationsverfahren und der Richtlinien für den Aufruf
zum Einreichen von Projektvorschlägen;
92
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
k) Genehmigung des Arbeitsplans des Sekretariats;
l) Umorientierung des Projektentwicklungsprozesses, um zu gewährleisten, dass die
strategischen Ziele des Programms erfüllt werden;
m) die Nutzung der Technischen Hilfe.
Mitglieder
Der Begleitausschuss besteht aus Vertretern der nationalen und regionalen Behörden der
beteiligten Mitgliedstaaten und der Schweizer Eidgenossenschaft. Je ein Vertreter der
Europäischen Kommission, der Verwaltungsbehörde, der Zahlstelle und der Europäischen
Investitionsbank sowie Vertreter von transnationalen Nicht-Regierungs-Organisationen
beteiligen sich in beratender Funktion an der Arbeit des Begleitausschusses.
Zu bestimmten programmrelevanten Fragen können auch transnationale beratende
Arbeitskreise gebildet werden. Diese haben eine ausschließlich beratende Funktion und
werden nicht aus dem Budget der Technischen Hilfe finanziert.
VI.4. Der Lenkungsausschuss
Bei seiner ersten Sitzung stellt der Begleitausschuss den Lenkungsausschuss zusammen.
Der Lenkungsausschuss gibt sich eine eigene Geschäftsordnung und stimmt diese mit dem
Begleitausschuss ab. Die Geschäftsordnung wird in die Programmergänzung aufgenommen.
Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche
Gemäß Artikel 29 der Richtlinien zu INTERREG III übernimmt der Lenkungsausschuss
folgende Aufgaben:
a)
gemeinsame Entscheidung in der Auswahl der Projekte;
b)
koordinierte Begleitung der Projektdurchführung.
Der Lenkungsausschuss kann auch zuständig sein für
c) die Entwicklung eines NWE-Raumordnungsleitbilds und die diesbezüglichen Studien.
Die Projekte werden in Übereinstimmung mit dem Projektauswahlverfahren und den im
PGI und der Programmergänzung aufgelisteten Kriterien ausgewählt.
Mitglieder
Der Lenkungsausschuss besteht aus Vertretern der nationalen und regionalen Behörden der
beteiligten Mitgliedstaaten und der Schweizer Eidgenossenschaft. Je ein Vertreter der
Europäischen Kommission, der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle beteiligt sich in
beratender Funktion an der Arbeit des Lenkungsausschusses.
Zu bestimmten programmrelevanten Fragen können auch transnationale beratende
Arbeitskreise gebildet werden. Diese haben eine ausschließlich beratende Funktion, sind an
keinerlei Auswahlverfahren beteiligt und werden nicht aus dem Budget der Technischen
Hilfe finanziert.
93
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
VI.5. Das Programmsekretariat
Ein gemeinsames technisches Programmsekretariat mit Sitz in Lille steht der
Verwaltungsbehörde, dem Begleitausschuss und dem Lenkungsausschuss bei der
Durchführung ihrer Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche zur Seite.
Die Anschrift des Sekretariats lautet:
INTERREG IIIB North West Europe Programme Secretariat /
Secrétariat du Programme INTERREG IIIB Europe du Nord-Ouest
Les Caryatides, 5ème étage
24 Boulevard Carnot
F - 59800 Lille
Frankreich
Sämtliche Schreiben bezüglich des NWE-Programms sollte an diese Anschrift gesandt
werden, mit Ausnahme der Korrespondenz zwischen der Europäischen Kommission und der
Verwaltungsbehörde (vgl. VI.1).
Das Sekretariat übernimmt die laufende Arbeit bei der Durchführung des Programms. Der
Arbeitsplan des Sekretariats wird vom Begleitausschuss genehmigt.
Die Mitgliedstaaten unterzeichnen mit der Verwaltungsbehörde eine Vereinbarung, in der
ihre gemeinsame Verantwortung bezüglich der Durchführung des Programms und die Rolle
des Sekretariats festgeschrieben werden.
Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche
Dem Sekretariat obliegt die tadellose Vorbereitung und/oder Durchführung sämtlicher
Aufgaben [Punkte a) – k)] der Verwaltungsbehörde.
Spezifische Zuständigkeitsbereiche sind:
a) Umsetzung und Überwachung aller vom
Lenkungsausschuss getroffenen Entscheidungen;
Begleitausschuss
und
vom
b) Vorbereitung und Bereitstellung der von der Zahlstelle bei der Erfüllung ihrer
Zuständigkeiten benötigten Informationen;
c) Verbindung zu den NWE-Kontaktstellen bei der Ausarbeitung von Projektideen und
der Förderung des Programms;
d) Vereinfachung und Initiierung der allgemeinen Entwicklung von IIIB-Projekten durch
einen proaktiven Ansatz über die Publizitätsstrategie, in enger Zusammenarbeit mit
den NWE-Kontaktstellen;
e) Hilfe für die Antragsteller bei der Projektentwicklung; dies beinhaltet auch die
Anleitung in technischen und Finanzangelegenheiten;
f)
Erstellung der Antragsformulare, eines Handbuchs für Antragsteller und eines oder
mehrerer Beispiele für Verträge zwischen Projektpartnern;
g) Hilfestellung für die Hauptpartner und die Projektkoordinatoren während der
Projektdurchführung;
h) Durchführung der vom Begleitausschuss genehmigten Publizitätsstrategie;
94
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
i)
Durchführung der vom Begleitausschuss akzeptierten Maßnahmen der Technischen
Hilfe;
j)
Hilfe bei der laufenden Entwicklung des Raumordnungsleitbilds.
Der Begleitausschuss kann weitere Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche festsetzen.
VI.6. NWE-Kontaktstellen
In jedem Mitgliedstaat wird eine NWE-Kontaktstelle eingerichtet, um die Durchführung des
Programms in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Die NWE-Kontaktstellen fungieren als
Netzwerk, das gemeinsam mit dem Programmsekretariat den Projektentwicklungsprozess
unterstützt. Außerdem könnten die NWE-Kontaktstellen eine Rolle bei der Beratung der
Antragsteller hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Projekte spielen.
Insbesondere übernehmen die NWE-Kontaktstellen folgende Aufgaben:
a)
Auftreten als ‘Botschafter’ für transnationale Zusammenarbeit, insbesondere auf
regionaler und lokaler Ebene (die Kontaktstellen fördern die Beteiligung von regionalen
und lokalen Organen an der transnationalen Zusammenarbeit und suchen nach
Möglichkeiten für eine Verbindung zwischen regionaler Politik und transnationalen
Politiken/Zielen);
b) Nutzung ihrer spezifischen Kenntnisse der regionalen und lokalen Umstände, Beratung
der Projektantragsteller über die beste Methode zur Verbesserung des transnationalen
Charakters ihres Projekts sowie proaktive Förderung des Projektentwicklungsprozesses;
c)
Unterstützung der internationalen Partnersuche;
d) Unterstützung des Programmsekretariats bei der Entwicklung und Durchführung der
Publizitätsstrategie zur Förderung der allgemeinen Entwicklung von NWE-Projekten.
Es liegt in der Verantwortung jedes Mitgliedstaates, zu beschließen, wie dies im jeweiligen
Land organisiert werden soll. Es ist zu gewährleisten, dass die Aufgaben dieser
Kontaktstellen sich nicht mit denen des Gemeinsamen Technischen Sekretariats
überschneiden. Stattdessen werden Synergien mit den Aktivitäten des Gemeinsamen
Sekretariats angestrebt. Die NWE-Kontaktstellen sind an der Förderung des Programms
beteiligt. Sie spielen eine Rolle bei der Projektentwicklung, jedoch nicht bei der
Projektauswahl. Das Gemeinsame Programmsekretariat nimmt die Projektvorschläge
entgegen, ist für die Organisation und Umsetzung des Auswahlverfahrens zuständig und
überwacht die Projektdurchführung.
95
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
VII.
PROGRAMM-MANAGEMENT
Gestützt auf die Erfahrung aus dem Programm INTERREG IIC NWMA und in
Übereinstimmung mit Artikel 25 der Richtlinien von INTERREG III wird ein klares und
transparentes Programm-Managementsystem aufgebaut. In den folgenden Abschnitten
werden die verschiedenen Elemente und Verfahrensweisen dieses Systems beschrieben.
VII.1. Aktionsmanagement
VII.1.1. Öffentlichkeitsarbeit für das Programm und Förderung qualitativ
hochwertiger Projekte
Die Kommunikations- und Öffentlichkeitsstrategie zielt auf eine sehr breite Öffentlichkeit
ab, um sie auf die vom Programm NWE angebotenen Möglichkeiten aufmerksam zu
machen. Die Richtlinien von INTERREG III betonen die Notwendigkeit einer
größtmöglichen Beteiligung von öffentlichen und privaten Stellen. Durch seine Kampagnen
für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit will das Programm die Einbeziehung von
Entscheidungsträgern fördern und aktiv die Beteiligung des privaten Sektors suchen.
Auf der Grundlage der Erfahrung aus INTERREG IIC entstand der Eindruck, dass das
Programm pragmatisch und kostengünstig gefördert werden kann, wenn die Projektpartner
beim Aufbau transnationaler Partnerschaften aktive Hilfe erhalten, kombiniert mit einer
vorausschauenden Öffentlichkeitsstrategie. Daher muss zwischen tatsächlichen und
potenziellen Antragstellern, dem Sekretariat und den NWE-Kontaktstellen ein
fortwährender und nicht hierarchischer Austausch von Meinungen und Informationen
stattfinden.
Ziel ist nicht nur die Zusammenstellung und Verbreitung von Informationen bezüglich der
in Vorbereitung befindlichen Projekte, sondern auch die vorausschauende Anregung neuer
Projektideen, die zu den strategischen Zielen des PGI beitragen könnten. Ein weiteres Ziel
besteht darin, potenzielle Partner aus verschiedenen Ländern miteinander bekannt zu
machen. Zu diesem Zweck erhält das Sekretariat von den NWE-Kontaktstellen
Informationen über interessierte Projektpartner und verbreitet diese Informationen auf
transnationaler Ebene.
Für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikationsstrategie des Programms werden
adäquate Mittel aus dem Budget Technische Hilfe bereitgestellt.
In der Programmergänzung wird die Kommunikationsstrategie genau dargelegt. Sie
umfasst:
- regelmäßige öffentliche Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen in relevanten
Presseorganen;
- Vorbereitung und Verbreitung eines Antrags- und Informationspakets;
- Vorbereitung von Werbebroschüren, Rundschreiben und anderen Veröffentlichungen in
vier Sprachen;
96
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
- Berichte in der Presse;
- eine Webseite, die auch die Suche nach Projektpartnern ermöglicht;
- regelmäßige Veranstaltungen
“Partnersuchmessen”.
zur
Förderung
des
Programms,
wie
z.B.
VII.1.2. Wer kann einen Antrag stellen?
Ein breites Spektrum von Akteuren aus dem öffentlichen, dem privaten und dem
Dienstleistungssektor gehört zu den potenziellen Begünstigten der EFRE-Finanzierung für
das Programm NWE, unter anderem:
- nationale, regionale und lokale Behörden, einschließlich Sektorabteilungen und die
diesbezüglichen
öffentlichen
Gremien,
vor
allem
solche,
die
zum
Raumentwicklungsprozess
beitragen
(Verkehr,
Umwelt,
Raumentwicklung,
Landwirtschaft usw.);
- transnationale Körperschaften und Partnerschaften;
- Universitäten, Forschungs- und Entwicklungsstellen;
- private Unternehmen
Beratungsstellen, usw.);
-
(kleine
und
mittlere
Organisationen aus dem gemeinnützigen
Organisationen im sozialen Bereich.
Unternehmen,
Sektor,
Neugründungen,
einschließlich
NGOs
und
Gemäß Artikel 18(3)b der Allgemeinen Verordnung wird in der Programmergänzung eine
genauere Beschreibung der potenziellen Begünstigten jeder Maßnahme vorgelegt.
VII.1.3. Wie wird die Finanzierung beantragt?
Das Antrags- und Informationspaket enthält ein Standardformular für die Antragstellung. Es
wird weit verbreitet und kann beim Sekretariat und den NWE-Kontaktstellen angefordert
und auf der Webseite abgerufen werden.
Im Antrags- und Informationspaket sind die notwendigen Anleitungen enthalten, die den
Projektpartnerschaften bei der Vorbereitung ihres Antrags hilfreich sein könnten,
einschließlich eines oder mehrerer Beispiele für Verträge zwischen Projektpartnern. Für
jeden der drei Projektzweige (‘Aktion’, ‘Investition’, ‘Studien’) gibt es ein eigenes
Antragsformular, und spezifische Anleitungen (z.B. für das Finanzwesen bei ‘Investitionsprojekten’) sind im dazugehörigen Handbuch zu finden.
Originalanträge werden in einer der vier offiziellen Sprachen Nordwesteuropas (Deutsch,
Englisch, Französisch oder Niederländisch) durch den Hauptpartner des Projekts beim
INTERREG IIIB NWE Sekretariat eingereicht und ergänzt durch Übersetzungen in die
anderen Sprachen der Projektpartnerschaft.
Das ‘Projektentwicklungsnetzwerk’ (d.h. das Gemeinsame Sekretariat + die NWEKontaktstellen) werden die Antragsteller bei der Vorbereitung der Projekte unterstützen. Zu
diesem Zweck wird ein informeller Prozess vereinbart.
97
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Das Anfangsdatum für die Förderfähigkeit der Ausgaben ist der 03. Mai 2001. Die
Ausgaben können nicht mittels eines EFRE-Beitrags finanziert werden, wenn sie bereits vor
diesem Datum vom Endbegünstigten tatsächlich aufgewendet wurden.
VII.1.4. Wie geht die Projektauswahl vonstatten?
In Übereinstimmung mit Artikel 7 und 25 der Richtlinien von INTERREG III wird auf
transnationaler Basis ein gemeinsames Projektbeurteilungs- und Auswahlverfahren
eingerichtet.
Das Projektauswahlverfahren
Das Projektauswahlverfahren basiert auf folgenden Prinzipien:

Priorität für qualitativ hochwertige Projekte;

konsequente Anwendung der Kriterien;

transparenter Entscheidungsfindungsprozess;

möglichst ausgewogener geographischer Bereich;

solide Finanzierung.
Das genaue Beurteilungs- und Auswahlverfahren wird in der Programmergänzung
dargelegt.
Die Förder- und Auswahlkriterien
Förderkriterien sind Mindestanforderungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Projekt für
förderfähig erklärt werden kann.
Auswahlkriterien werden angewendet, um die jeweiligen Vorzüge förderfähiger Projekte zu
beurteilen.
Bei den Förder- und Auswahlkriterien kann unterschieden werden zwischen Kernkriterien
(die für alle Projekte gelten) und detaillierten Kriterien (die auf Maßnahmenebene gelten).
Die Förderkriterien werden nachstehend aufgelistet. Die Auswahlkriterien werden in der
Programmergänzung definiert.
Kernkriterien für die Förderfähigkeit
1. Das Projekt ist transnational. Der Begriff „transnational“ wird folgendermaßen
definiert:
2.
-
An ‘Aktions- oder ‘Studienprojekten’ beteiligen sich Kooperationspartner aus
mindestens zwei verschiedenen Ländern des NWE-Gebiets, wobei jeder
Projektpartner zur Projektfinanzierung beiträgt und sich aktiv an der Durchführung
des Aktionsplans beteiligt.
-
Dasselbe Kriterium gilt generell für ‘Investitionsprojekte’. Zieht das Projekt aber
Investitionen in die Infrastruktur nach sich, kann es ausnahmsweise in einem
einzigen Mitgliedstaat durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass eine bedeutende
Auswirkung auf andere Länder nachgewiesen werden kann.
Das Projekt darf in geographischer Hinsicht nicht unter das INTERREG IIIAProgramm fallen. Im spezifischen Fall eines ‘Studienprojekts’ ist dieser Umfang groß
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
genug, um zu den angesprochenen Themen einen umfassenden Beitrag zum
Raumordnungsleitbild Nordwesteuropas zu leisten.
3.
4.
Das Projekt führt zu greifbaren und innovativen Ergebnissen zum gemeinsamen Wohl
aller Partner. Bei ‘Aktionsprojekten’ muss eine raumordnerische Auswirkung
nachgewiesen werden18. Sollten die Mitgliedsstaaten die Weiterentwicklung des
Leitbilds beschließen, sollten die Studienprojekte ihren Beitrag dazu leisten und
mindestens ein prioritäres Forschungsthema behandeln, das gegebenenfalls in einer
Liste des Lenkungsausschusses enthalten ist.
Das Projekt stellt einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur
Umsetzung von mindestens einer Politikoption des EUREK dar; die zu erwartenden
Projektergebnisse hinsichtlich langfristiger wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer
Effekte sind im Antragsformular anzugeben.
5.
Das Projekt beinhaltet keinen Bau schwerer Infrastruktur in großem Maßstab, wie z.B.
eine Autobahn oder Straße erster Ordnung.
6.
Die sich bewerbende Partnerschaft ist konsistent, d.h. dass darin die richtigen Partner
vereint sind, die in der Lage sind, Projektergebnisse zu realisieren und diese
umzusetzen.
7.
Das Projekt erhält keine andere Beihilfe der Gemeinschaft und die Antragsteller haben
sich verpflichtet, für die Finanzierung der im Aktionsplan vorgesehenen Aktivitäten
nicht um derartige Unterstützung zu ersuchen. Aktionen eines “Investitionsprojekts“
können allerdings mit Krediten der Europäischen Investitionsbank kombiniert werden.
8.
Die Liquidität des “Hauptpartners” des Projekts wird nachgewiesen oder durch eine
Bankgarantie19 gedeckt, und die jeweiligen finanziellen und rechtlichen Zuständigkeiten
der Projektpartner wurden in einer gemeinsamen Vereinbarung festgelegt.
Sämtliche Abschnitte des Antragsformulars wurden richtig und genau ausgefüllt,
insbesondere diejenigen, die sich auf die quantifizierten Ergebnisse, die
Aktivitätsindikatoren und die Ziele, die Managementstruktur und das Budget beziehen.
Das von einem dazu berechtigten Vertreter des Hauptpartners unterzeichnete Original
des Antrags muss beim Sekretariat eingegangen sein.
9.
10. Das Projekt ist bis zum Jahr 2008 abzuschließen.
11. Die Verfügbarkeit der Kofinanzierung für das Projekt wurde durch einen kompletten
Satz von Absichtserklärungen umfassend nachgewiesen.
12. Das Projekt stimmt mit der Gesetzgebung der EU überein (insbesondere mit den
Bestimmungen, die sich auf die Förderfähigkeit von Ausgaben der StrukturfondsBeihilfe, auf die Wettbewerbspolitik, auf staatliche Beihilfe und auf die Beurteilung
von Umweltauswirkungen beziehen, siehe Kapitel VII.5).
18
Diese Bedingung wird nicht als erfüllt angesehen, wenn das Projekt aus einem bloßen Erfahrungsaustausch
oder einer Aufeinanderfolge von Seminaren/Veranstaltungen oder der gemeinsamen Erarbeitung eines
Arbeitsdokuments (Leitfaden sog. ‚good practices‘, Entwurf einer gemeinsamen Strategie ohne Umsetzung,
usw.) besteht.
19
Die Liquidität öffentlicher Körperschaften wird vorausgesetzt.
99
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
13. Das Projekt stimmt mit den nationalen/regionalen Politiken überein.
Die Förderkriterien im Detail
14. Das Projekt fällt in den Bereich der relevanten Maßnahme (oder gegebenenfalls
Untermaßnahme).
15. Das Projekt trägt zu mindestens einem der für die entsprechende Maßnahme (oder
gegebenenfalls Untermaßnahme) vorgesehenen Ziele bei.
VII.2. Durchführung der Finanzierung
VII.2.1. Das gemeinsame Bankkonto
Ein gemeinsames Bankkonto wird auf den Namen der Zahlstelle eingerichtet.
Das gemeinsame Bankkonto wird in zwei Unterkonten unterteilt: eines für die
Projektfinanzierung (Schwerpunktbereiche 1 bis 5), das andere für die Finanzierung der
Technischen Hilfe (Schwerpunktbereich 6). Auf Verlangen der vollmachtgebenden Stellen
der Verwaltungsbehörde leistet die Zahlstelle - nach Überprüfung der Richtigkeit und
Förderfähigkeit der Ausgaben - die Auszahlungen direkt an die Endbegünstigten und stellt
sicher, dass der Endbegünstigte die Mittel schnellstmöglich und in voller Höhe erhält.
VII.2.2. Auszahlungen und Mittelbindungen auf Gemeinschaftsebene
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 32 der Allgemeinen Verordnung werden die
Auszahlungen der EFRE-Beihilfen seitens der Kommission, in Übereinstimmung mit den
entsprechenden Mittelbindungen des Budgets, an die Zahlstelle geleistet. Auf Empfehlung
des Begleitausschusses werden die Zinsen für die Kontoeinzahlungen von der Zahlstelle
dem Programm zugeteilt.
Bis zum 30. April eines jeden Jahres sendet die Verwaltungsbehörde nach Rücksprache mit
der Zahlstelle aktualisierte Prognosen bezüglich der Auszahlungsanträge für das laufende
Jahr sowie die Prognose für das folgende Jahr der Kommission zu.
Auszahlungen werden auf der Ebene der im Finanzierungsplan der Programmergänzung
enthaltenen Maßnahmen berechnet. Um die Übereinstimmung zwischen dem
Finanzierungsplan und den tatsächlich ausgezahlten Ausgaben vorzuweisen, legt die
Ausgabenerklärung die Finanzinformationen aufgeschlüsselt nach Jahr, Schwerpunktbereich
und Maßnahme dar.
Gemäß Artikel 31 der Allgemeinen Verordnung werden die Mittelbindungen der
Gemeinschaft auf der Basis des das PGI bewilligenden Beschlusses getätigt. Die erste
Tranche wird bereitgestellt, wenn die Kommission diesen Beschluss fasst, und es gilt
grundsätzlich, dass nachfolgende Tranchen bis zum 30. April eines jeden Jahres
bereitgestellt werden.
Die Kommission setzt automatisch jegliche teilweise Mittelbindung wieder frei, für die sie
nicht bis Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung einen gültigen
Auszahlungsantrag erhalten hat. Die EFRE-Beihilfe wird um diesen Betrag reduziert.
100
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
VII.2.3. Wie hoch ist der EFRE-Beitrag?
Gemäß Artikel 28 der Allgemeinen Verordnung kann jedes NWE-Projekt ausschließlich
von den EFRE-Beiträgen für das NWE-Programm profitieren. Eine Aktivität darf nicht
gleichzeitig durch mehr als ein PGI oder durch ein anderes Programm der Strukturfonds
finanziert werden.
Der EFRE-Beitrag muss mit dem im PGI-Bewilligungsbeschluss festgelegten
Finanzierungsplan übereinstimmen. Grundsätzlich erfolgt er in Form von
nichtrückzahlbaren Direktbeihilfen, aber auch in anderen Formen, z.B. als rückzahlbare
Beihilfe, als Zinsvergütung, als Bürgschaft, als Beteiligung, als Beteiligung am
Risikokapital oder in sonstigen Finanzierungsformen. An die Verwaltungsbehörde
zurückgezahlte Zuschüsse werden von Neuem für den gleichen Zweck bereitgestellt.
Im spezifischen Fall von Investitionsprojekten werden mit den relevanten Gremien
(Kommission, Verwaltungsbehörde, Europäische Investitionsbank usw.) vereinbarte
technikbezogene finanzielle Bestimmungen in die Programmergänzung aufgenommen.
In Übereinstimmung mit Artikel 29 der Allgemeinen Verordnung tragen die EFRE-Fonds in
unter Ziel-1 förderfähigen Gebieten bis zu 75% der gesamten förderfähigen Kosten und, als
allgemeine Regel, mindestens 50% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben bei. In anderen
Gebieten belaufen sich die entsprechenden Höchst- und Mindestbeiträge auf 50% bzw.
25%.
Bei Investitionen in Infrastrukturen, die zu beträchtlichem Nettoeinkommen führen, und bei
Investitionen in Firmen gelten andere Höchstgrenzen der EFRE-Beiträge (siehe Artikel
29(4) der Allgemeinen Verordnung).
Für jedes Projekt wird eine einzige EFRE-Beihilferate festgelegt. Diese wird unverändert
auf die gesamten geltend gemachten förderfähigen Ausgaben angewendet. Diese ProjektBeihilferate reflektiert die Bedeutung bzw. den jeweiligen Anteil der aufgetretenen
förderfähigen Ausgaben bei Projektpartnern, die ihren Sitz in unter Ziel-1 förderfähigen
Gebieten haben und bei Projektpartnern in anderen Gebieten.
VII.2.4. Auszahlungen an Endbegünstigte
Die Beschlüsse des Lenkungsausschusses hinsichtlich der bewilligten Projekte werden in
einem Dokument mit der Bezeichnung ’EFRE-Zuwendungsbescheid‘ wiedergegeben.
Dieses Dokument wird an den Hauptpartner des Projekts gesandt, um ihm den Beschluss
des Lenkungsausschusses mitzuteilen, einschließlich der Bedingungen für die
Programmdurchführung und des Höchstbetrags der für das Projekt bereitgestellten EFREMittel. Außerdem werden im Zuwendungsbescheid die nach den Bedingungen von Punkt 31
der Richtlinien dem Hauptpartner des Projekts zufallenden finanziellen und rechtlichen
Zuständigkeiten dargelegt.
Wenn nicht anders festgelegt, reicht die Verwaltungsbehörde zunächst den
Zuwendungsbescheid bei der zuständigen nationalen Behörde des Mitgliedstaats ein, in dem
der Hauptpartner seinen Sitz hat. Die nationale Behörde bestätigt und unterzeichnet drei
Exemplare des Zuwendungsbescheids. Sie kann jedoch auch die Verwaltungsbehörde
beauftragen, den Zuwendungsbescheid in ihrem Auftrag zu unterzeichnen. In diesem Fall
muss eine bilaterale Vereinbarung zwischen der Verwaltungsbehörde und der
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
entsprechenden nationalen Behörde unterzeichnet sein, die die Bedingungen eines
derartigen Auftrags spezifiziert.
Wenn er/sie die EFRE-Beihilfe annimmt, hat der/die Projektpartner/in die drei Exemplare
des Zuwendungsbescheids zu unterzeichnen, die er/sie von der nationalen Behörde oder
gegebenenfalls im Auftrag dieser Behörde von der Verwaltungsbehörde erhalten hat. Die für
das Projekt bereitgestellten EFRE-Mittel gelten von dem Tag an als gebunden, an dem der
Hauptpartner des Projekts den Bescheid unterzeichnet hat. Ein Exemplar des
Zuwendungsbescheids wird an die zuständige nationale Behörde geschickt, das zweite an
die Verwaltungsbehörde und das dritte verbleibt beim Hauptpartner des Projekts.
Das Sekretariat begleitet den Fortgang der Projekte und nimmt Zahlungsabrufe der
Hauptpartner entgegen, für die bereits Zuwendungsbescheide erstellt wurden. Die
Hauptpartner legen dem Sekretariat regelmäßige Berichte vor. Vollständige
Fortgangsberichte werden mit den Zahlungsabrufen, die über einem vom Begleitausschuss
festgesetzten Grenzbetrag liegen, mindestens alle sechs Monate vorgelegt. Sämtliche
Zahlungsabrufe müssen durch Rechnungen oder andere gültig bescheinigte
Buchführungsunterlagen gestützt werden. Der Hauptpartner muss gewährleisten, dass jeder
Zahlungsabruf entweder von einem internen öffentlich bestellten Buchprüfer oder einem
externen Revisor überprüft wird; der letzte Zahlungsabruf muss jedoch von einem
unabhängigen Revisor geprüft werden.
Das Sekretariat vergleicht die Zahlungsabrufe mit dem Zuwendungsbescheid und den
Projektunterlagen und gewährleistet die Folgerichtigkeit mit den Leistungszielen und den
Förderkriterien.
Ist der Zahlungsabruf berechtigt, autorisiert die Verwaltungsbehörde die Auszahlung und
schickt der Zahlstelle eine Zahlungsforderung. Die Aufgaben des Prüfens und der
Autorisierung der Auszahlung werden im Sekretariat getrennt durchgeführt und die
Auszahlungen werden von der Zahlstelle unabhängig durchgeführt.
Innerhalb einer Woche nach Eingang des Zahlungsabrufs der Verwaltungsbehörde werden
die Auszahlungen von der Zahlstelle direkt vom Gemeinsamen Bankkonto auf das
Bankkonto des Hauptpartners geleistet. Gemäß Artikel 32(1) muss die Zahlstelle
gewährleisten, dass die Endbegünstigten die Zahlung in voller Höhe und so schnell wie
möglich erhalten. Es dürfen keine Abzüge, Einbehalte oder andere besondere Gebühren
gemacht bzw. erhoben werden, die diesen Betrag reduzieren.
Besondere Richtlinien für das Finanzmanagement auf Projektebene gehen den
Hauptpartnern in der Programmergänzung zu. Der Hauptantragsteller kann nur aus einem
(innerhalb des NWE-Kooperationsgebiets gelegenen) EU-Mitgliedstaat stammen. Die
Schweizer Eidgenossenschaft, die der einzige Nicht-EU-Mitgliedstaat innerhalb des
Programms ist, erklärt sich damit einverstanden, dass kein Schweizer Antragsteller als
Hauptpartner auftreten kann.
VII.3. Begleitung, Berichte und Beurteilung
VII.3.1. Begleitung
Gemäß Artikel 36 der Allgemeinen Verordnung sind die Verwaltungsbehörde und der
Begleitausschuss gemeinsam für die Begleitung des Programms verantwortlich. Diese
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Begleitung gewährleistet die Qualität und Effizienz der Durchführung durch die Beurteilung
der Fortschritte im Hinblick auf die Projektziele unter Bezugnahme auf die im PGI und in
der Programmergänzung spezifizierten finanziellen und materiellen Indikatoren. Diese
werden unter Berücksichtigung der indikativen Methodologie und einer in den
Arbeitspapieren (Working Papers) 3 ‘Indikatoren für die Begleitung und Beurteilung: eine
indikative Methodologie’ der Kommission veröffentlichten Beispielliste von Indikatoren
erarbeitet.
Die Indikatoren zeigen:
-
die spezifischen und wechselseitig übereinstimmenden Ziele (möglichst) quantifiziert
für die Maßnahmen und Schwerpunktbereiche;
-
das im Programm erreichte Stadium hinsichtlich der materiellen Durchführung, der
Ergebnisse und, so bald wie möglich, der Auswirkung auf der entsprechenden Ebene
(Schwerpunktbereich oder Maßnahme); es muss jedoch vorweggenommen werden, dass
‘Auswirkungen’, wie in den Arbeitspapieren 3 der Kommission definiert, aufgrund der
immensen Ausdehnung des Kooperationsgebiets und der relativ begrenzten Höhe des
Budgets beim NWE-Programm nur schwer bis gar nicht zu messen sind;
-
den Fortschritt des Finanzierungsplans.
Das PGI und die beigefügte Ex-ante-Evaluierung beziehen sich in qualitativer Hinsicht auf
die Auswirkungs- und Ergebnisindikatoren auf Programm- und Schwerpunktbereichsebene,
während die Programmergänzung genauer auf die Ergebnisse auf der Ebene der
Maßnahmen (und Projekte) eingeht. Ferner enthält die Programmergänzung die
erforderlichen grundlegenden Informationen zur Quantifizierung der Ergebnis- und
Auswirkungsindikatoren auf der Ebene der Schwerpunktbereiche und des Programms.
Während der gesamten Programmlaufzeit sammelt das Sekretariat die relevanten Daten. Zu
diesem Zweck wird ein computergestütztes Programm-Managementsystem entwickelt. Es
gewährleistet einen reibungslosen Austausch der kompatiblen Daten mit den relevanten
Dienststellen der Kommission. Eine Beschreibung der diesbezüglichen Vereinbarungen
liegt der Programmergänzung bei.
Bei der Begleitung erhaltene Daten werden für die On-going- und die Ex-post-Evaluierung
des Programms verwendet.
VII.3.2. Jahres- und Abschlussbericht zur Durchführung
Bis zum 30. Juni jedes Jahres nach einem vollen Kalenderjahr der Projektdurchführung legt
die Verwaltungsbehörde der Kommission gemäß Artikel 37 der Allgemeinen Verordnung
einen Jahres-Durchführungsbericht vor. Der Abschlussbericht muss bis 30. Juni 2009
vorgelegt werden.
Der Entwurf der Jahres- und Abschlussberichte wird vom Sekretariat erstellt und vor der
Vorlage bei der Kommission vom Begleitausschuss genehmigt.
VII.3.3. Die On-going-Evaluierung
Gemäß Artikel 42 der Allgemeinen Verordnung untersucht die von einem unabhängigen
Prüfer durchgeführte On-going-Evaluierung das PGI in Bezug auf Grundprinzipien,
103
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
durchgehende Relevanz, Effektivität, Effizienz und Auswirkung sowie die
Anfangsergebnisse des Programms, ihre Relevanz und das Ausmaß, in dem die
Programmziele erreicht wurden.
Sie beurteilt auch die Verwendung der Finanzmittel sowie Management- und
Verwaltungsfragen.
Die On-going-Evaluierung dient nicht nur dem Feedback zur Programmdurchführung,
sondern auch der Erarbeitung von Empfehlungen für die restliche Laufzeit des Programms.
Das Sekretariat stellt demjenigen, der die Beurteilung durchführt, die erforderlichen
Informationen – z.B. die bei der Projektbegleitung gewonnenen Daten – zur Verfügung.
Die Ergebnisse der On-going-Evaluierung werden
Kooperationsstruktur und der Kommission zugeleitet.
allen
Mitgliedern
der
Der Begleitausschuss erörtert die Ergebnisse der On-going-Evaluierung und entscheidet, ob
und wie das Programm abgeändert werden muss, gegebenenfalls einschließlich einer
Umverteilung der Mittel unter den Maßnahmen.
Der entsprechende Bericht wird dem Begleitausschuss vorgelegt und spätestens am 31.
Dezember 2003 von der Verwaltungsbehörde an die Kommission weitergeleitet.
VII.3.4. Die Ex-post-Evaluierung
In Übereinstimmung mit Artikel 43 der Allgemeinen Verordnung liegt die Ex-postEvaluierung in der Zuständigkeit der Kommission, in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten und der Verwaltungsbehörde. Sie wird von unabhängigen Prüfern
durchgeführt und befasst sich mit der Nutzung der Mittel, der Effektivität und Effizienz der
Hilfe und ihrer Auswirkung, mit den Schlussfolgerungen bezüglich der Politik zur
ökonomischen und sozialen Kohäsion, den zu Erfolg oder Misserfolg der
Programmdurchführung beitragenden Faktoren und mit den Leistungen und Ergebnissen,
einschließlich ihrer Nachhaltigkeit.
VII.4. Kontrollen und Korrekturen bei der Finanzabwicklung
VII.4.1. Haftung
Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der EFRE-Mittel für Projekte aus den
Schwerpunktbereichen 1 bis 5 dieses PGI liegt bei dem Mitgliedstaat, in dem der
Hauptpartner seinen Sitz hat.
Verlangt die Europäische Kommission unter Anwendung von Artikel 39(2) der
Allgemeinen Verordnung eine Korrektur, so ist nur dieser Mitgliedstaat verpflichtet, die von
der Kommission angeordnete Korrektur vorzunehmen. Die Forderung nach einer Korrektur
durch die Europäische Kommission muss jedoch an den Conseil Régional Nord-Pas de
Calais gerichtet werden. Von dort aus wird diese dann an die entsprechende nationale
Behörde übermittelt, die ihrerseits gegebenenfalls die Mittel vom betreffenden
Endbegünstigten zurückverlangt.
Die Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der EFRE-Mittel für die Technische Hilfe
gemäß Schwerpunktbereich 6 dieses PGI wird von den Mitgliedstaaten gemeinsam in
104
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Übereinstimmung mit ihrem jeweiligen Beitrag zum Budget der Technischen Hilfe
getragen. Die Absprachen bezüglich des Verfahrens für den Fall einer Korrektur werden in
einer Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten und der Verwaltungsbehörde festgelegt.
VII.4.2. Kontrolle der Finanzabwicklung durch die Mitgliedstaaten
Im Auftrag der Mitgliedstaaten ist der Begleitausschuss verantwortlich für die
Genehmigung der von der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle unternommenen Schritte
zur Einrichtung eines Finanzmanagements und von Kontrolleinrichtungen, damit
gewährleistet werden kann, dass die Gemeinschaftsfonds effizient und korrekt genutzt
werden und dass die Zuschüsse in Übereinstimmung mit allen geltenden Vorschriften der
Gemeinschaft und in Übereinstimmung mit dem Grundsatz eines soliden
Finanzmanagements verwaltet werden.
Im Auftrag der Mitgliedstaaten halten die Verwaltungsbehörde und die Zahlstelle sowie die
Endbegünstigten (d.h. die Hauptpartner) der Kommission sämtliche Belege hinsichtlich der
Ausgaben und Prüfungen des Zuschusses für einen Zeitraum von drei Jahren nach der
Auszahlung der Endbilanz durch die Kommission zur Verfügung. Sind gerichtliche
Verfahren anhängig oder äußert die Kommission ein ausreichend begründetes Verlangen, so
kann dieser Zeitraum unterbrochen werden. In Übereinstimmung mit der Definition in der
Verordnung 2064/97 der Kommission halten die Verwaltungsbehörde und die Zahlstelle
einen transparenten Prüfpfad ein.
Jeder Mitgliedstaat kann aus eigner Initiative oder auf Ersuchen der Zahlstelle eine
unangekündigte Überprüfung vornehmen, um die Korrektheit einer oder mehrerer
Transaktionen hinsichtlich von ganzen Projekten oder von Teilen von Projekten
festzustellen, die innerhalb seiner Gerichtshoheit durchgeführt werden. Er teilt der
Kommission seine diesbezügliche Absicht mit. Ferner wird die Zahlstelle benachrichtigt,
wenn er diese Überprüfung aus eigener Initiative durchführt. Vertreter der Kommission
können an derartigen Überprüfungen teilnehmen.
VII.4.3. Kontrolle der Finanzabwicklung durch die Kommission
Mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Tag kann die Kommission
Kassenprüfungen und Stichproben zu den durch die Fonds finanzierten Aktionen sowie zum
Managementkontrollsystem durchführen. Die Kommission benachrichtigt die
Mitgliedstaaten, damit diese die notwendige Unterstützung bieten können. Vertreter der
Mitgliedstaaten können an derartigen Überprüfungen teilnehmen.
Unbeschadet ihrer oben angeführten Zuständigkeiten kann die Kommission in
außergewöhnlichen Umständen bestimmte Mitgliedstaaten ersuchen, unangekündigte
Prüfungen vorzunehmen, um die Korrektheit einer oder mehrerer Transaktionen hinsichtlich
von ganzen Projekten oder von Teilen von Projekten festzustellen, die innerhalb der
Gerichtshoheit des jeweiligen betreffenden Mitgliedstaates durchgeführt werden.
VII.4.4. Unregelmäßigkeiten und Korrekturen bei den Finanzen
Die Rolle der Mitgliedstaaten
Gemäß Artikel 39 der Allgemeinen Verordnung ist in erster Linie der jeweilige
Mitgliedstaat für die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; er reagiert auf
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PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
jede größere Veränderung hinsichtlich der Art oder der Bedingungen für die Umsetzung
oder Überwachung der Zuschüsse und ist verantwortlich für die Durchführung der
verlangten Korrekturen der Finanzen.
Bei einzelnen oder systematischen Unregelmäßigkeiten werden die Finanzen korrigiert; die
Korrekturen bestehen in der vollständigen oder teilweisen Streichung des Beitrags der
Gemeinschaft. Auf diese Weise freigesetzte Gemeinschaftsfonds können vom Programm für
den betreffenden Zuschuss wiederverwendet werden.
Jeglicher Betrag, der zu Unrecht in Empfang genommen wurde und rückerstattet werden
muss, muss mit Zinsen an die Kommission zurückgezahlt werden.
Die Rolle der Kommission
Gemäß Artikel 38 der Allgemeinen Verordnung kann die Kommission nach Überprüfungen
und Beurteilungen ihre Beobachtungen mitteilen, insbesondere hinsichtlich der finanziellen
Auswirkung sämtlicher aufgedeckter Unregelmäßigkeiten. Diese Beobachtungen werden
den betreffenden Mitgliedstaaten, in denen die Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden, sowie
der Zahlstelle mitgeteilt und gegebenenfalls werden korrigierende Maßnahmen verlangt, die
bei den festgestellten Mängeln im Management Abhilfe schaffen und noch nicht korrigierte
Unregelmäßigkeiten korrigieren sollen. Die betreffenden Mitgliedstaaten erhalten
Gelegenheit, zu diesen Beobachtungen Stellung zu nehmen. Wenn die Kommission
Beschlüsse fasst, unternehmen die betreffenden Mitgliedstaaten innerhalb der von der
Kommission gesetzten Frist die notwendigen Schritte und informieren die Kommission und
den Begleitausschuss über ihre Aktionen.
Die Kommission kann die mit einer ernst zu nehmenden und nicht korrigierten
Unregelmäßigkeit verbundenen Zwischenzahlungen ganz oder teilweise aussetzen. Die
Kommission informiert die Mitgliedstaaten und die Zahlstelle über die getroffenen
Maßnahmen und die diesbezüglichen Gründe.
VII.5. Übereinstimmung mit den Politiken der Gemeinschaft
Das NWE-Programm wurde in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Verordnung Nr.
1260/1999 sowie den INTERREG III Richtlinien (OJ C 143, 23. Mai 2000) erstellt. Artikel
12 der Allgemeinen Verordnung sieht vor, dass Aktionen den Bestimmungen des EUVertrags, den darin vereinbarten Instrumenten und den Politiken und Aktionen der
Gemeinschaft entsprechen müssen. Dies umfasst auch Gemeinschaftspolitiken mit einer
besonderen Bedeutung für die transnationale Raumentwicklung und Raumordnung, z.B.
Umweltschutz, Wettbewerbspolitik, Vergabe öffentlicher Aufträge und Gleichstellung von
Männern und Frauen. Ferner müssen gemäß Artikel 21(2) der Allgemeinen Verordnung in
Verbindung mit Artikel 3(2) der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 in Bezug auf von EFRE
kofinanzierten Maßnahmen Aktionen, die unter den Wirkungsbereich des EAGFL
Abteilung “Ausrichtung” und/oder des ESF fallen, die spezifischen Bedingungen der
relevanten Verordnungen für diese Fonds erfüllen.
Das Förderkriterium Nr. 12 aus diesem PGI legt ausdrücklich fest, dass Projekte den EUVorschriften entsprechen müssen. Im Folgenden werden die EU-Politiken beschrieben, die
für INTERREG-Projekte von besonderer Bedeutung sind.
106
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
VII.5.1.
Europäisches
Raumentwicklungskonzept
(EUREK)
und
Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN)
Die wichtigste Zielsetzung von Bestandteil B der INTERREG III Initiative besteht darin,
einen Beitrag zu einer harmonischen räumlichen Integration in der EU zu leisten. In
Übereinstimmung mit den INTERREG-Richtlinien wurde dem Europäischen
Raumentwicklungskonzept (EUREK) Rechnung getragen, das die erste europäische
Strategie für die Entwicklung der Gebiete der Mitgliedstaaten enthält. Da die politischen
Ausgangspunkte des EUREK bei der Vorbereitung des NWE-Programms berücksichtigt
wurden, reflektiert dieses Programm diese Ausgangspunkte und fördert es eine tatsächliche
transnationale
Zusammenarbeit
im
Bereich
gemeinsamer
Strategien
und
Gebietsentwicklungsfragen.
Ferner wurde das Konzept des Transeuropäischen Korridors gemäß der Entscheidung Nr.
1692/96/EG vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines
transeuropäischen Verkehrsnetzes berücksichtigt. Das NWE-Programm bezieht sich
insbesondere auf den Schwerpunktbereich 2 (“Entwicklung effizienter Verkehrsnetze zur
Realisierung einer nachhaltigen Entwicklung”), der einen Beitrag zur Entwicklung und
Durchführung von Projekten leistet, die auf die Zusammenarbeit im Bereich der
Verbesserung der Erreichbarkeit ausgerichtet sind.
VII.5.2. Nachhaltige Entwicklung/Umwelt
Das NWE-Programm integriert ausdrücklich den nachhaltigen Charakter des
Umweltschutzes in die Schwerpunktbereiche, insbesondere in die Schwerpunktbereiche 3, 4
und 5, die sich auf das Management transnationaler Wassersysteme, den Schutz natürlicher
Ressourcen und des kulturellen Erbes sowie das Management von Meeresgebieten
(einschließlich Küstenmanagement) beziehen. Das Programm sieht vor allem Maßnahmen
für den Schutz und die Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes, die Förderung
des Umweltschutzes sowie das Ressourcenmanagement und den Hochwasserschutz vor.
Der Umweltschutz ist ein wesentlicher Grundsatz des Programms. Die ProgrammIndikatoren, die in den Maßnahmen festgelegt sind, werden anhand des Grundsatzes der
Nachhaltigkeit überprüft. Die Basisumweltindikatoren, die Umweltziele und Indikatoren,
die die Messung der Umweltauswirkungen ermöglichen, wie die Verpflichtungen gemäß
den Gemeinschaftspolitiken und Konzepten für den Schutz und die Verbesserung der
Umwelt, insbesondere das “Natura 2000”-Netzwerk, werden auch in der
Programmergänzung berücksichtigt.
Aus diesem Grund gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass der Schutz der vorgeschlagenen
Natura 2000-Gebiete im Rahmen des NWE-Programms berücksichtigt wird, und sorgen sie
dafür, dass die Schutzgüter dieser Gebiete durch die im Rahmen der Strukturfonds
finanzierten Projekte nicht beeinträchtigt werden. Gemäß der Richtlinie des Rates Nr. 92/43
EWG vom 21. Mai 1992 verlangt die Verwaltungsbehörde für alle Projekte, die in
empfindlichen oder ausgewiesenen Gebieten umgesetzt werden, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung für den Schutz der natürlichen Lebensräume und der
wildlebenden Tiere und Pflanzen durchgeführt wird (Natura 2000). Um für eine Förderung
in Betracht zu kommen, müssen die im Rahmen dieses Programms durchgeführten Projekte
einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Der Lenkungsausschuss ist dafür
107
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
verantwortlich, dass diese Bedingung erfüllt wird. Im Begleit- und Lenkungsausschuss
werden die Umweltinteressen in adäquater Weise vertreten.
Von den Strukturfonds finanzierte Aktionen müssen den Zielen der nachhaltigen
Entwicklung und des Schutzes und der Verbesserung der Umwelt gerecht werden, die im
EU-Vertrag festgelegt sind und durch die Umweltaktionsprogramme der Gemeinschaft
sowie die internationalen Umweltabkommen der EU implementiert werden. Die von den
Strukturfonds finanzierten Aktionen müssen ferner den Umweltvorschriften der
Gemeinschaft gerecht werden.
VII.5.3. Gleichstellung von Männern und Frauen
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die im Rahmen dieses Programms
durchgeführten Projekte die Gleichstellung von Männern und Frauen berücksichtigen. Der
Lenkungsausschuss ist dafür verantwortlich, dass diese Bedingung auf der Ebene der
Projekte erfüllt wird; bei der personellen Besetzung des Begleit- und des
Lenkungsausschusses wird dafür gesorgt, dass in diesen Gremien Männer und Frauen
gleichmäßig vertreten sind.
VII.5.4. Staatliche Beihilfen
Im Rahmen dieses Programms werden, wie vorgesehen in Artikel 12 der Allgemeinen
Verordnung und in Punkt 7 der INTERREG-Richtlinien, die Gemeinschaftsvorschriften für
die staatlichen Beihilfen berücksichtigt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Aspekte
der Wettbewerbspolitik und der staatlichen Beihilfen im NWE-Programm nur eine
begrenzte Bedeutung haben werden. Die Mitgliedstaaten bestätigen, dass alle
bereitgestellten Beihilfen den ‘De-minimis’-Regeln oder den Förderregelungen, die im
Rahmen einer der Ausnahmeregelungen implementiert wurden, entsprechen werden oder
dass die bereitgestellten Beihilfen mit den folgenden Ausnahmeregelungen übereinstimmen:
Verordnung der Kommission (EG) Nr. 68/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung
der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen, die Verordnung der
Kommission (EG) Nr. 69/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87
und 88 EG-Vertrag auf ‘De-minimis’-Beihilfen, die Verordnung der Kommission (EG) Nr.
70/2001 vom 12. Januar 2001 auf die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf
staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen, alle veröffentlicht im Amtsblatt
L 10, 13.1.2001.
Um zu gewährleisten, dass nicht gegen die Kumulierungsregeln für staatliche Beihilfen
verstoßen wird, müssen Antragsteller in ihren Antragsformularen angeben, welche
staatlichen Beihilfen sie in den vergangenen drei Jahren erhalten haben.
VII.5.5. Landwirtschaft
Im Rahmen des NWE-Programms gibt es keinen Schwerpunktbereich und keine
Maßnahmen, die sich spezifisch mit der Landwirtschaft befassen, doch das von diesem
Programm erfasste Gebiet der EU kommt auch für eine Förderung im Rahmen der Pläne für
die Entwicklung des ländlichen Raums der Mitgliedstaaten in Betracht. Infolgedessen ist
eine Abstimung auf Landwirtschaftsprogramme notwendig, so dass mögliche Synergien
berücksichtigt und doppelte Anstrengungen vermieden werden können. Da die
Landwirtschaft kein Schwerpunktbereich des Programms ist, erfolgt die Abstimmung
108
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
hauptsächlich als Bestandteil der Prüfung der Anträge und der Projektberichte. Insbesondere
(soweit es um die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums geht) wird eine
doppelte Finanzierung von Maßnahmen, die im Rahmen von INTERREG und der
Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums förderfähig sein könnten, vermieden.
VII.5.6. Forschung & Entwicklung und Informationsgesellschaft
Obschon das Fünfte Rahmenprogramm für RTD (research, technology and development)
ein breites Spektrum von Aktivitäten umfasst, gibt es nur wenige Schlüsselbereiche, in
denen eine enge Abstimmung mit dem NWE-Programm erforderlich ist. Obschon die
Verbindung zur integrativen Raumentwicklung des Programmgebiets in Übereinstimmung
mit EUREK eine Mindestanforderung für alle NWE-Projekte ist, ist diese keine
Grundvoraussetzung für das RTD-Programm. Dies erleichtert die Abstimmung zwischen
den beiden Programmen. Ferner wird eine Verbesserung der Komplementarität mit
Informationsgesellschaftsinitiativen angestrebt und werden die Ziele des Aktionsplans “EEurope” 2002 sowie der weiteren Aktionspläne für die kommenden Jahre berücksichtigt.
Eine spezifische Maßnahme des NWE-Programms (2.2 - Verbesserter Zugang zur
Informationsgesellschaft) bezieht sich auf die Entwicklung und Umsetzung von Projekten,
die auf die Zusammenarbeit im Bereich des verbesserten Zugangs zur Wissens- und
Informationsgesellschaft ausgerichtet sind.
VII.5.7. Tourismus
In Übereinstimmung mit der allgemeinen Auffassung der EU, die den Tourismus als
multisektoralen politischen Schwerpunktbereich betrachtet, muss dieses Thema im Rahmen
der einzelnen Schwerpunktbereiche und Maßnahmen des NWE-Programms in
multidisziplinärer Weise angegangen werden. So spielt der Tourismus eine wichtige Rolle
bei den Schwerpunktbereichen 1, 4 und 5, die die Attraktivität von Städten, ländlichen
Gebieten und Küstengebieten sowie das kulturelle Erbe fördern. Dies beinhaltet auch
Aspekte des integrativen Qualitätsmanagements in städtischen, ländlichen und
Küstengebieten.
VII.6. Komplementarität zu anderen Politiken der Gemeinschaft und zu EUfinanzierten Programmen
Gemäß den INTERREG-Richtlinien muss das NWE-Programm komplementär sein zu den
unter den Zielen 1, 2 und 3 der Strukturfonds geförderten Maßnahmen (insbesondere in
Bezug auf Infrastruktur) und zu anderen Gemeinschaftsinitiativen. Dies ist eine besondere
Herausforderung für das NWE-Programm, da innerhalb des NWE-Gebiets zahlreiche
andere Strukturfonds-Programme durchgeführt werden, die alle die Entwicklung von
bestimmten Teilen des Gebiets bezwecken.
Es war die eindeutige Absicht der Partnerschaft, sowohl in der Planungs- als auch in der
Umsetzungsphase die Komplementarität zu anderen Programmen zu berücksichtigen. Dies
wird dadurch ermöglicht, dass die für die Strukturfondsprogramme zuständigen Instanzen im
Internationalen Arbeitskreis Nordwesteuropa vertreten sind und auch im Begleit- und
Lenkungsausschuss vertreten sein werden. Im Allgemeinen wird die Trennung zwischen
diesem Programm und anderen Strukturfondsprogrammen im NWE-Gebiet durch das
109
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Basiskriterium der Förderfähigkeit gewährleistet, das besagt, dass an Projekten im Rahmen
des NWE-Programms mindestens zwei Mitgliedstaaten einen inhaltlichen und finanziellen
Beitrag leisten müssen (Investitionsprojekte können ausnahmsweise in einem einzigen
Mitgliedstaat umgesetzt werden, vorausgesetzt, dass sie eindeutige Auswirkungen in anderen
Ländern haben). Ferner dürfen Projekte nicht auch Fördermittel aus einem anderen EUFörderprogramm erhalten (Förderkriterium Nr. 7).
VII.6.1. Komplementarität zu Ziel 1- und Ziel 2-Programmen
Ein großer Teil des NWE-Programmgebiets in den Mitgliedstaaten umfasst Ziel 1- und Ziel 2Gebiete. Die jeweiligen Programme sind:
Belgien:

Ziel 1-Programm in Bezug auf degressive Übergangsunterstützung für die Region
Hainaut

Ziel 2-Programm für die Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel 2-Programm für die Provinz Limburg

Ziel 2-Programm für die Provinz Antwerpen

Ziel 2-Programm für die Provinz Ostflandern

Ziel 2-Programm für die Provinz Westflandern

Ziel 2-Programm für die Provinz Lüttich

Ziel 2-Programm für die Provinz Luxemburg

Ziel 2-Programm für die Provinz Namur
Frankreich:

Ziel 1-Programm in Bezug auf Übergangsunterstützung für die Region Nord-Pasde-Calais

Ziel 2-Programm für die Region Elsass

Ziel 2-Programm für die Region Lorraine

Ziel 2-Programm für die Region Pays de la Loire

Ziel 2-Programm für die Region Poitou Charentes

Ziel 2-Programm für die Region Basse-Normandie

Ziel 2-Programm für die Region Haute-Normandie

Ziel 2-Programm für die Region Champagne-Ardenne

Ziel 2-Programm für die Region Franche-Comté

Ziel 2-Programm für die Region Aquitaine

Ziel 2-Programm für die Region Bretagne

Ziel 2-Programm für die Region Bourgogne

Ziel 2-Programm für die Region Ile de France

Ziel 2-Programm für die Region Nord-Pas-de-Calais
110
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Deutschland:

Ziel 2-Programm für die Region Rheinland-Pfalz

Ziel 2-Programm für die Region Saarland

Ziel 2-Programm für die Region Nordrhein-Westfalen

Ziel 2-Programm für die Region Hessen

Ziel 2-Programm für die Region Baden-Württemberg

Ziel 2-Programm für die Region Bayern

Operationelles Programm für den produktiven Sektor (Productive Sector
Operational Programme)

Operationelles Programm für die Technische Hilfe (Technical Assistance
Operational Programme)

Operationelles Programm für die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur
(Economic and Social Infrastructure Operational Programme (ESIOP))

Ziel 1-Programm für die südliche und östliche Region

Ziel 1-Programm für die Grenzregion, mittlere und westliche Region

EU-Programm für Frieden und Versöhnung in Nordirland und der irischen
Grenzregion (2000 – 2004) – PEACE II.
Irland:
Niederlande:

Ziel 1-Programm in Bezug auf Übergangsunterstützung für Flevoland

Ziel 2-Programm für den Norden der Niederlande

Ziel 2-Programm "Urban Areas Netherlands"

Ziel 2-Programm für den Süden der Niederlande

Ziel 2-Programm für den Osten der Niederlande
Vereinigtes Königreich:

Ziel 1-Programm für Cornwall und Isles of Scilly

Ziel 1-Programm für Merseyside

Ziel 1-Programm für South Yorkshire

Ziel 1-Programm für West Wales und The Valleys

Besonderes Ziel 1-Übergangsprogramm für Highlands & Islands

Ziel 1-Übergangsprogramm für Nordirland „Building Sustainable Prosperity“

Ziel 2-Programm für Western Scotland

Ziel 2-Programm für East Wales

Ziel 2-Programm für East of Scotland

Ziel 2-Programm für South of Scotland

Ziel 2-Programm für South West of England
111
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001

Ziel 2-Programm für London

Ziel 2-Programm für South East England

Ziel 2-Programm für East of England

Ziel 2-Programm für North West of England

Ziel 2-Programm für North East of England

Ziel 2-Programm für East Midlands

Ziel 2-Programm für Yorkshire und Humber

Ziel 2-Programm für West Midlands

EU-Programm für Frieden und Versöhnung in Nordirland und der irischen
Grenzregion (2000 – 2004) – PEACE II.
Die neuen Ziel 1- und Ziel 2-Programme wurden vor dem NWE-Programm erstellt, so dass
es möglich war, diese bei der Vorbereitung dieses Programms zu berücksichtigen. Obschon
die Budgets und der Geltungsbereich der Zielprogramme viel größer als die des NWEProgramms sind, kann das NWE-Programm durch seinen transnationalen Charakter als
Ergänzung zu den nationalen Programmen dienen. Einerseits bieten das NWE-Programm
und die NWE-Projekte einen transnationalen Rahmen, in dem regionale
Entwicklungsmaßnahmen getroffen werden können. Andererseits können gemeinsame
transnationale Projekte zu konkreteren und finanziell umfassenderen Folgeprojekten führen,
die über die nationalen Zielprogramme finanziert werden können. Dies gilt insbesondere für
die Entwicklung von Infrastruktur. Das NWE-Programm stellt keine finanziellen Mittel für
große Infrastrukturinvestitionen bereit, kofinanziert aber Machbarkeitsstudien und kleinere
Investitionen als Voraussetzung für größere Investitionen. Andere Strukturfondsprogramme
können somit die Umsetzung von INTERREG IIIB-Ergebnissen in diesem Zusammenhang
unterstützen.
Zu beachten sind ähnliche Komplementaritäten zu nationalen Ziel 3-Programmen und
Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in den Mitgliedstaaten.
VII.6.2. Komplementarität zu Programmen von Gemeinschaftsinitiativen
Es gibt zahlreiche Programme von Gemeinschaftsinitiativen in der NWE-Region. Diese haben
einen kleineren finanziellen Umfang als die Zielprogramme, stehen jedoch in mancher
Hinsicht in einem engeren Zusammenhang zu den Zielen von INTERREG IIIB. Dies gilt
selbstverständlich insbesondere für andere INTERREG-Programme. Die Programmplanung
anderer Programme von Gemeinschaftsinitiativen ist parallel zu der Vorbereitung des NWEProgramms verlaufen, wobei die Komplementarität und Koordinierung zwischen diesen
Programmen besonders berücksichtigt wurde.
Eine besondere Herausforderung ist die Koordinierung mit anderen INTERREG IIIAProgrammen. Es gibt mehrere INTERREG IIIA-Programme im NWE-Gebiet, die sich auf
grenzüberschreitende Gebiete zwischen den folgenden Mitgliedstaaten beziehen:

Belgien – Deutschland – Niederlande

Belgien – Niederlande

Belgien – Frankreich
112
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001

Belgien – Frankreich – Luxemburg

Frankreich – Deutschland

Frankreich – Deutschland – Schweiz

Frankreich – VK

Irland – VK

Deutschland – Luxemburg.
Diese Programme und das NWE-Programm unterscheiden sich durch die Mindestanforderung
der Transnationalität im NWE-Programm (Förderkriterium Nr. 2). Während die INTERREG
IIIA-Programme sich auf die Entwicklung von bestimmten grenzüberschreitenden Regionen
richten und grunsätzlich einen bilateralen Charakter haben, ist das INTERREG IIIBProgramm ein transnationales Programm, bei dem mindestens zwei Staaten inhaltlich von den
Projekten profitieren sollten. In inhaltlicher Hinsicht konzentrieren die INTERREG IIIAProgramme zu einem großen Teil auf die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit und
Ausbildung, umfassen aber zum Teil auch mit denen des INTERREG IIIB-Programms
vergleichbare Schwerpunktbereiche, insbesondere die Entwicklung der Kommunikation und
Verbesserung der Umwelt. Somit wird - trotz des unterschiedlichen geographischen Umfangs
- bei der Umsetzung des NWE-Programms die Verteilung der Aufgaben und die
Komplementarität zu INTERREG IIIA-Programmen berücksichtigt. Das NWE-Programm
kann ferner Möglichkeiten für die Entwicklung und Erweiterung von im Rahmen von
INTERREG IIIA-Programmen initiierten Projekten zu umfassenderen Kooperationsprojekten
im NWE-Gebiet schaffen.
Auch der Zusammenhang mit und die Komplementarität zu fünf anderen INTERREG IIIBProgrammen, die sich mit dem NWE-Programm überschneiden, werden berücksichtigt
(Alpenraum, Atlantik, CADSES, Nordseeraum und die Nördliche Peripherie (vgl. Anhang B,
Karte B2)). Für Aktionen, deren geographischer Umfang sich über die Grenzen des NWEKooperationsgebiets hinweg erstreckt und die nicht durch eines der anderen INTERREG IIIBGebiete abgedeckt sind, können eigene, koordinierte Projektanträge parallel bei den
Lenkungsausschüssen der entsprechenden Kooperationsgebiete von INTERREG IIIB
eingereicht werden. Gegebenenfalls vereinbart die Verwaltungsbehörde mit der
entsprechenden Behörde des anderen INTERREG IIIB-Programms die notwendigen
Koordinierungsmechanismen und –Verfahren, um eine doppelte Finanzierung zu vermeiden.
Diese Mechanismen werden in die Programmergänzung aufgenommen und gelten für alle
anderen Aktionen, die sich auf dieselben Kooperationsgebiete von INTERREG IIIB beziehen.
Was INTERREG IIIC angeht, wurden Verbindungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung
eines INTERREG IIIC-Programms für die nordwestliche Zone hergestellt. INTERREG IIIC
(und auch INTERACT) wird NWE-Regionen die Möglichkeit bieten, über das transnationale
Kooperationsgebiet hinweg Kontakte herzustellen. Beide Initiativen zusammen können somit
einen Beitrag zur Intensivierung der Integration in NWE und gleichzeitig zur europäischen
Integration leisten. Die Koordinierung der Aktivitäten zwischen dem NWE-Programm und
dem INTERREG IIIC-Programm für die nordwestliche Zone wird dadurch ermöglicht, dass in
den Begleit- und Lenkungsausschüssen dieser Programme zum Teil dieselben
Personen/Instanzen vertreten sind.
113
PROGRAMM DER INTERREG IIIB GEMEINSCHAFTSINITIATIVE NWE
(PGI)
11. Fassung / 20. Dezember 2001
Von den anderen Programmen von Gemeinschaftsinitiativen befassen das URBAN II- und
das LEADER+-Programm sich zum Teil mit ähnlichen Themen wie das NWE-Programm,
z.B. städtische und ländliche Entwicklung. Obschon diese Programme grundsätzlich einen
nationalen Charakter haben, können sie vom transnationalen Erfahrungsaustausch
profitieren, der bei ihrer Konzipierung berücksichtigt wurde. Das NWE-Programm kann
dazu auch beitragen, indem ein transnationaler Rahmen für den Erfahrungsaustausch im
NWE-Gebiet geschaffen wird. Ähnliche Möglichkeiten bestehen in Bezug auf Projekte, die
im Rahmen der innovativen Aktionen von EFRE durchgeführt wurden.
Auf Programm- und Projektebene wird gebührend auf die nötige Komplementarität zu
Politiken der Gemeinschaft geachtet, insbesondere zu den im EUREK, Kapitel 2, (S. 13-19)
‘Einfluss der Gemeinschaftspolitiken auf das Gebiet der EU’ angesprochenen Politiken.
Unter Vermeidung jeglicher Form der Doppelfinanzierung ein- und derselben Aktion stützt
sich die Zusammenarbeit im NWE-Programm auf die Erfahrung aus nachstehend
angeführten EU-finanzierten Programmen und den damit verbundenen Aktionen und erstellt
gegebenenfalls spezifische Koordinierungsmechanismen:
-
INTERREG IIA/IIIA, INTERREG IIB, INTERREG IIC/IIIB und andere INTERREG
IIIC-Programme, deren Kooperationsgebiet sich mit dem NWE-Gebiet überschneidet
(vgl. Anhang B, Karte B2)
-
Ziel-1- und Ziel-2- Strukturfondsprogramme
-
andere Programme von Gemeinschaftsinitiativen: URBAN, LEADER und EQUAL
-
andere EU-finanzierte Programme wie LIFE, RAPHAEL, das EU Demonstrationsprogramm zum Integrierten Management in Küstengebieten usw.
114
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