Anlage zur Senatsvorlage Lokale Agenda 21 Mit Zukunft gestalten – Zukunft mitgestalten Berliner Lokale Agenda 21 Arbeitsentwurf Stand: 05. November 2002 Vorbemerkung Dieses Konzept wurde auf der Sitzung des Agendaforums am 21.10.2002 beschlossen. Es wurde vom Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf der Grundlage von Papieren des Agendaforums und der Senatsverwaltungen erstellt. Es enthält weitgehend abgestimmte, aber auch noch kontroverse Texte zu einzelnen Handlungsfeldern und stellt einen Diskussionsentwurf der Berliner Agenda 21 dar. Aus der Länge der Kapitel ist keine Bewertung der Handlungsfelder abzuleiten. Ab November 2002 soll dieser Entwurf breit diskutiert werden und auch Menschen, Gruppen und Gremien außerhalb des Agendaforums in die Diskussion einbeziehen 1. Dieser Entwurf stellt deshalb nicht in allen Punkten die Meinung aller am Agendaforum beteiligten Gruppen und Personen dar, sondern soll Anreiz und Material liefern, die dort aufgezeigten Fragen und Lösungsvorschläge breit zu diskutieren. Aufbauend auf diesen Diskussionen soll zum Herbst 2003 die endgültige Fassung der Berliner Agenda 21 erstellt werden Inhalt 1. EINLEITUNG: BERLIN – BEREIT FÜR ZUKUNFT ................................................................................ 2 1.1 DIE AGENDAERSTELLUNG IN BERLIN ........................................................................................... 2 1.2 BERLINS WILLENSBEKUNDUNGEN ZUR POLITIK DER NACHHALTIGKEIT ............................... 2 1.3 DAS LEITBILD NACHHALTIGE ENTWICKLUNG.............................................................................. 3 2. PRIORITÄRE HANDLUNGSFELDER ..................................................................................................... 3 2.1 GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT UMSETZEN ............................................................................ 4 2.2 DIE UMWELT ERHALTEN ................................................................................................................. 7 2.2.1 Verkehr / Mobilität ........................................................................................................................ 7 2.2.2 Klimaschutz ................................................................................................................................ 11 2.3 DAS SOZIALE LEBEN IN DER STADT GESTALTEN ..................................................................... 13 2.3.1 Soziale Stadtentwicklung - Soziale Kohäsion ............................................................................ 13 2.3.2 Partizipation ................................................................................................................................ 16 2.3.2.1 Umfassende Bürgerbeteiligung ............................................................................................... 17 2.3.2.2 Partizipation junger Menschen ................................................................................................ 26 2.4 INNOVATIONEN FÖRDERN, BESCHÄFTIGUNG SICHERN, ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN...... 32 2.4.1 Zukunft der Arbeit - Nachhaltige regionale Entwicklungspotentiale ........................................... 32 A) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen .................................................................. 32 B) Agendaforum (Fachforum Zukunft der Arbeit) ............................................................................ 36 2.4.2 Strukturwandel zur Informationsgesellschaft ............................................................................. 42 2.5 BILDUNG FÜR DIE ZUKUNFT ......................................................................................................... 44 2.5.1 Bildung für eine nachhaltige Entwicklung................................................................................... 44 2.5.2 Sprache als Grundlage der Integration ...................................................................................... 48 2.6 BERLIN IN DER „EINEN WELT“ - GLOBALE ASPEKTE DER LOKALEN AGENDA ...................... 49 3. DER NACHHALTIGKEITSPLAN ........................................................................................................... 53 4. DAS VORGEHEN ZUR UMSETZUNG DER BERLINER AGENDA 21 ................................................ 53 1 Kontakte für diese Diskussion: Geschäftsstelle des Agendaforums (im Difu): Straße des 17.Juni 112, 10623 Berlin, Tel. 390 01 157, [email protected], http://agendaforum.de oder : Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Brückenstr. 6, 10179 Berlin, Tel 9025-2131 [email protected] 1. Einleitung: Berlin – bereit für Zukunft Den Auftrag zur Erarbeitung einer gesamtstädtischen lokalen Agenda 21 für Berlin hat das Abgeordnetenhaus am 23. September 1999 beschlossen. Die Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses Erstellung einer „Lokalen Agenda Berlin 21“ und die organisatorischen Grundlagen dafür regelt der Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2000. Damit werden die langjährigen Bemühungen engagierter Bürger und Politiker umgesetzt, auch für Berlin ein Programm für eine nachhaltige Entwicklung zu erstellen. 1.1 Die Agendaerstellung in Berlin Die Träger des Agendaprozesses auf gesamtstädtischer Ebene waren 1999 die Verwaltung, der „Runde Tisch zur nachhaltigen Entwicklung in Berlin und Brandenburg“ und der „Öffentliche Arbeitskreis“, der bezirkliche Aktivitäten koordiniert. Der Auftrag zur Erstellung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 erforderte jedoch neue, auf Umsetzung angelegte Organisationsstrukturen. Den „Runden Tisch“ löste am 4. Juli 2000 das „Agendaforum“ als Partizipationsgremium und Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und Politik ab. Die gesellschaftlichen Gruppen werden am Diskurs über die Lokale Agenda Berlin in diesem Forum durch Repräsentanten vertreten, die sie selbst bestimmen und die in „Bänken“ organisiert sind. Die Bänke, die jeweils fünf Mitglieder umfassen, davon mindestens eines aus Brandenburg, sind folgenden Sektoren zugeordnet: Arbeitnehmer/Arbeitslose, Bildung/Wissenschaft, kommunale/lokale Initiativen, Nichtregierungsorganisationen (NGO), Wirtschaft, Wohlfahrt/Kirchen (kam noch nicht zustande) und Verwaltung. Fünf weitere Plätze wurden mit Vertretern für Bürgerbeteiligung, Geschlechtergerechtigkeit (zwei Vertreterinnen) und der Parlamente von Berlin und Brandenburg „gesetzt“. Das Agendaforum trat bislang neunmal zusammen. Auf seinen Sitzungen hat das Agendaforum in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen die prioritären Handlungsfelder begründet, verabschiedet und für diese Handlungsziele und Indikatoren empfohlen. Für diese Arbeit wurden spezifische Fachforen eingerichtet, in denen ehrenamtlich zu den Themen gearbeitet wurde. Auf Seiten der Verwaltung hat die Arbeitsgruppe der Senatsbeauftragten ihrerseits Konzepte zur Lokalen Agenda 21 in Berlin entwickelt. In aufwändigen Abstimmungsverfahren, die unterschiedlich erfolgreich waren, wurden die Konzepte angeglichen. Die Koordination des gesamten Prozess lag beim Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Mit diesem Konzept partizipativen Arbeitens wurde in der Stadt gesellschaftliches Neuland betreten. Durch neue Wege wurde eine höhere Qualität der Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse angestrebt und die hohen Erwartungen verlangten den Beteiligten ein erhebliches Maß an Zeit und Mühe ab. In Ergänzung zu diesem Prozess wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus sowohl in der 13. als auch in der 14. Legislaturperiode eine Enquetekommission „Zukunftsfähiges Berlin“ eingesetzt. Die zweite Kommission arbeitete ausgiebig an einem Zielsystem für die Stadt, das die Nachhaltige Entwicklung in ganzer Breite für Berlin zum Thema hatte. Diese Arbeit ergänzte sich somit sinnvoll mit der an den prioritären Handlungsfeldern orientierten Arbeit des Agendaforums und der Senatsverwaltungen. Für eine weitere Entwicklung nachhaltiger Politik in dieser Stadt ist es deswegen sinnvoll, diese – wegen der verkürzten Legislaturperiode – nicht vollendete Arbeit der Kommission aufzugreifen. 1.2 Berlins Willensbekundungen zur Politik der Nachhaltigkeit Berlin hat sich durch die Unterzeichnung der Charten von Berlin (1992), Aalborg (1994) und Valencia (1995) zum Prinzip der Nachhaltigkeit als Grundlage seines politischen Handelns bekannt: „Wir verstehen, dass unsere derzeitige städtische Lebensweise, insbesondere unser arbeits- und funktionsteiliges System, die Flächennutzung, der Verkehr, die Industrieproduktion, Landwirtschaft, der Konsum und die Freizeitaktivitäten und folglich unser gesamter Lebensstandard uns für die vielen Umweltprobleme wesentlich verantwortlich macht, denen die Menschheit gegenübersteht. Wir Städte und Gemeinden verstehen, dass uns die Idee der zukunftsbeständigen und umweltgerechten Entwicklung hilft, unseren Lebensstandard mit der Tragfähigkeit der natürlichen Umwelt in Einklang zu bringen. Wir bemühen uns um soziale Gerechtigkeit, zukunftsbeständige Wirtschaftssysteme und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Umwelt. Soziale Gerechtigkeit muss notwendigerweise auf einer wirtschaftlichen Dauerhaftigkeit und Gerechtigkeit beruhen, und diese wiederum erfordern eine Nachhaltigkeit der Umweltnutzung“ (aus der Charta von Aalborg). Obwohl diese Politik der Nachhaltigkeit ein langwieriger und auf Langfristigkeit konzipierter Prozess ist, der immer noch mit anderen, kurzfristigen Zielen konkurriert, bleibt sie ein wichtiges, parteiübergreifendes Politikziel des Landes Berlin. In der Erkenntnis, dass dieser Prozess keine übliche politische Aufgabe ist, sondern weitgehende Fragen der Lebensqualität in verschiedenen Teilen der Welt und zukünftiger 2 Generationen betrifft, ist dies eine Aufgabe, die nur in intensivem Dialog mit den Bürgern realisiert werden kann. Nur wenn die Bürger Nachhaltigkeit auch zu ihrer Angelegenheit machen, wird die Stadt erfolgreich sein können. 1.3 Das Leitbild Nachhaltige Entwicklung Nachhaltigkeit ist ein Dach, unter dem Zielkonflikte bearbeitet werden können, indem die Teilziele von Umwelt, Wirtschaft und Sozialem mit ihren Zwängen und Eigenheiten grundsätzlich von allen Beteiligten anerkannt werden. Somit akzeptiert Nachhaltigkeit prinzipiell die Gleichrangigkeit dieser drei Ziele, findet jeweils detaillierte Qualitätsziele dafür und spielt sie nicht gegeneinander aus. Bei aller Gleichrangigkeit der Ziele ist aber zu berücksichtigen, dass der größte Handlungsdruck meist von der Umwelt ausgeht: Der dramatische Verbrauch endlicher Ressourcen macht überdeutlich, dass die jetzige Entwicklung auf Dauer nicht aufrecht erhalten werden kann, eben nicht nachhaltig ist. Da die drei Teilziele in der Regel in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen dominieren, sind Partizipation und Konsultation immanente Elemente von Nachhaltigkeitsprozessen. Wir schließen uns der Einschätzung der Enquete-Kommission "Zukunftsfähiges Berlin" des Abgeordnetenhauses von Berlin (13. Wahlperiode) an. In deren Bericht heißt es: "Bei Zielkonflikten muss deshalb zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen abgewogen werden. Hier hat jeweils diejenige Zieldimension Vorrang, die in der jeweiligen Situation zum 'Engpass' zu werden droht. Dabei sind kurzfristige Engpässe in einem Zielbereich auch mit langfristig zu vermutenden Engpässen in anderen Bereichen abzuwägen. Die Gleichwertigkeit der Zieldimensionen besteht allerdings nicht, wenn nach vorliegendem Erkenntnisstand das Risiko besteht, dass die Grenzen der ökologischen Belastbarkeit und Funktionsfähigkeit erreicht oder überschritten werden können und somit die menschliche Existenz bedroht ist. Insofern stellt die ökologische Dimension die natürliche Grenze gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung dar: Nur in dem Maße, in dem die Natur als Lebensgrundlage nicht gefährdet wird, ist Entwicklung und damit soziale und ökonomische Wohlfahrt möglich." (S. 58f.) Auf nationaler Ebene beschreibt die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes als Ziel eine ausgewogene Balance zwischen den Bedürfnissen der heutigen Generation und den Lebensperspektiven künftiger Generationen und führt dazu im Einzelnen vier Koordinaten an: Generationengerechtigkeit (sparsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen) Lebensqualität (intakte Umwelt, Schulen, lebenswerte Stadt, Arbeitsplätze, neue Agrarpolitik) Sozialer Zusammenhalt (wirtschaftlicher Strukturwandel, keine Spaltung der Gesellschaft) Internationale Verantwortung (Entwicklungszusammenarbeit, globaler Umweltschutz, fairer Handel) In Berlin dominiert die prekäre Finanzlage die politischen Fragestellungen und es ist bislang nicht gelungen, eine konkrete und spezifische Ausformulierung dieses Leitbildes für die Stadt zu finden, obwohl sich die Enquetekommissionen des Berliner Abgeordnetenhauses sowohl in der 13. als auch in der 14. Legislaturperiode intensiv mit dieser Frage beschäftigt hat. Aber die in der Charta von Aalborg niedergelegte Beschreibung nachhaltiger Stadtpolitik (s. Kap. 1.2) ist schon recht konkret und auch für Berlin gut brauchbar. Auf diesem Hintergrund wurden für die Stadt Ziele in den verschiedenen Politikfeldern formuliert, die Berlin bis zum Jahr 2020 erreichen will. Darüber hinaus wurden für die einzelnen Handlungsfelder Leitbilder erarbeitet, die für spezifische Aspekte nachhaltigen Handelns eine Orientierung bieten (Kapitel 2). 2. Prioritäre Handlungsfelder Die Auswahl der Handlungsfelder erfolgte in einem Abstimmungsprozess aus der Fülle der Themenfelder. In den folgenden Handlungsfeldern kollidiert unsere Lebensweise am stärksten mit den Zielen nachhaltiger Entwicklung oder es besteht das größte Potential, in Berlin eine Entwicklung zur Nachhaltigkeit zu forcieren: 3 Themenbereiche Handlungsfelder Verkehr / Mobilität Die Umwelt erhalten Klimaschutz Das soziale Leben in der Stadt gestalten Soziale Stadtentwicklung Innovationen fördern, Beschäftigung sichern, Arbeitsplätze schaffen Zukunft der Arbeit: Nachhaltige regionale Entwicklungspotentiale Partizipation Strukturwandel zur Informationsgesellschaft Bildung für eine nachhaltige Entwicklung Bildung für die Zukunft Querschnittsaufgabe für alle Handlungsfeld er: Geschlechtergerechtigkeit umsetzen Sprache als Grundlage der Integration Berlin in der „Einen Welt“ Globale Aspekte der lokalen Agenda Die Auflistung dieser Handlungsfelder bedeutet nicht, dass dies die einzigen Felder sind, in denen jetzt nach dem Konzept der Nachhaltigkeit gearbeitet wird. In vielen weiteren Bereichen hat die Stadt – ihre Bewohner, ihre Vereinigungen und ihre Verwaltung – bereits dieses Leitbild als Grundlage. Weiterhin bedeutet diese Auflistung nicht, dass in diesen Feldern neben den üblichen Arbeiten zusätzliche Arbeit unter dem Leitbild der Nachhaltigkeit erfolgen soll: Es geht im Gegenteil darum, tagtägliche Aktivitäten in diesen Bereichen so durchzuführen, dass sie Berlin in Richtung Nachhaltigkeit bringen. Weitere wichtige Handlungsfelder in der Entwicklung von Nachhaltigkeit, wie Landschaftsplanung und Grünordnung, die Wissenschaft, etc..... sind wichtige Bereiche, um die die Berliner Agenda 21 mittelfristig erweitert werden könnte. Deren Aspekte sind teilweise bereits in den nachfolgend beschriebenen Handlungsfeldern auch ohne explizite inhaltliche Erwähnung enthalten. Die Berliner Agenda 21 muss aber inhaltlich um diese Handlungsfelder mittelfristig erweitert werden. 2.1 Geschlechtergerechtigkeit umsetzen Nur Unterschiede machen gleich Die Problemlage Geschlechtergerechtigkeit ist substanzieller Bestandteil sozialer, ökonomischer und ökonomischer Nachhaltigkeit. Um eine nachhaltige Entwicklung zu erlangen, bedarf es der Umsetzung der Querschnittsaufgabe Geschlechtergerechtigkeit in allen Handlungsfeldern einer Lokalen Agenda 21. Die Dokumente von Rio de Janeiro fordern explizit die Partizipation von Frauen auf allen Ebenen des Agenda 21 – Prozesses, die Berücksichtigung frauenpolitischer Belange als Querschnittsaufgabe sowie in Kapitel 24 einen globalen Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung. Auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing (1995) verpflichteten sich die Regierungen in Bezug auf die Agenda 21 auf die Schaffung eines neuen Entwicklungsparadigmas, das ökologische Bestandsfähigkeit, die Gleichbehandlung der Geschlechter sowie Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen zu einem neuen Ganzen zusammenfügt. Die Einbeziehung von Geschlechtergerechtigkeit in den Agendaprozess und ihre Umsetzung wurde vom Senat beschlossen und mit Beginn der Arbeit des Agendaforums als Querschnittsaufgabe definiert. Voraussetzung für die Umsetzung geschlechterpolitischer Belange ist eine umfassende Sensibilisierung aller Akteurinnen und Akteure sowie die Analyse aller Handlungsfelder hinsichtlich vorhandener Geschlechterdifferenzierungen. Der weitgehende Mangel an geschlechterdifferenzierten Daten bedarf dringender und umfassender Abhilfe, um sinnvolle Indikatoren und Ziele festlegen zu können. 4 Geschlechtsblinde Kategorien wie Arbeitslose, Migranten, Jugendliche, Sozialhilfeempfänger oder in Ausbildung befindliche Personen verstellen den Blick dafür, dass es sich dabei immer um Frauen und Männer, Mädchen und Jungen mit differenzierten Lebensbedingungen und -situationen handelt, die einer spezifischen Betrachtung und Analyse bedürfen. Erst daraus können geschlechtergerechte Handlungsziele und Maßnahmen entwickelt werden, die dem Erfordernis der Nachhaltigkeit genügen. . Ziele Die Querschnittsaufgabe Geschlechtergerechtigkeit umfasst sowohl die gleichberechtigte Partizipation von Frauen wie auch die Berücksichtigung frauenspezifischer Belange in allen Handlungsfeldern der Lokalen Agenda 21 Berlin. Ziel der Agenda 21 ist es, in jedem Handlungsfeld umfassende geschlechterdifferenzierende Analyse und Handlungsschritte zu entwickeln. Geschlechtergerechtigkeit ist das Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung, die eine Veränderung von Geschlechterrollenstereotypen, einen Wandel von Werten und Vorstellungen sowie den Abbau von Vorurteilen und Ungerechtigkeiten bedeutet. Das Ziel der Nachhaltigkeit bezieht sich auf die Lebensrealität und die Lebenschancen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen gleichermaßen. Darum müssen die Lebensbedingungen, Interessen und Vorstellungen von Frauen und Männern in gleicher Weise in den Prozess der Lokalen Agenda 21 eingebracht werden. Eine geschlechterdifferenzierte Beschreibung der unterschiedlichen Ausgangslagen und Zielvorstellungen schärft den Blick für anzustrebende Veränderungen und Maßnahmen. Neben der Sensibilisierung der beteiligten Akteure ist die Entwicklung von Umsetzungsstrategien und Instrumenten sowie die Verbindung von Fachkompetenz und Gender-Perspektive grundlegende Voraussetzung für die Anwendung des Gender Mainstreaming im Agendaprozess und für die Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit. Jedes Handlungsfeld bedarf grundsätzlich der Entwicklung und konsequenten Anwendung einer geschlechterdifferenzierten Datenbasis. der Analyse, inwieweit geschlechtsspezifisch unterschiedliche Arbeitsbelastungen, Wünsche und Bedürfnisse, Zukunfts- und Zielvorstellungen für ein nachhaltiges Berlin sowie entsprechende Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind. der Integration von Geschlechtergerechtigkeit bei der Formulierung von Zielen und Indikatoren der Überprüfung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen aller geplanten Maßnahmen und Projekte ex ante wie auch während der Durchführung. der Überprüfung, inwieweit das Ziel Geschlechtergerechtigkeit vorangebracht werden kann. der Überprüfung, inwieweit vorhandene Unterschiede und Ungerechtigkeiten ausgeglichen werden können. der Ressourcenplanung für frauen-/männerspezifische Maßnahmen, insbesondere der erforderlichen finanziellen Mittel. Der Analyse, welche rechtlichen, planerischen und ökonomischen Maßnahmen auf anderen politischen Ebenen notwendig sind, und welche Interventionen zu deren Verwirklichung erforderlich sind. Die Integration von Geschlechtergerechtigkeit und die Umsetzung des Gender Mainstreaming im Rahmen der Agenda 21 für eine nachhaltige Entwicklung im Land Berlin geht über die bisherigen Maßnahmen der Frauenförderung hinaus, baut auf diesen auf und ergänzt sie mit neuen Ansätzen. Bestehende Ungleichheiten in vielen für die Agenda 21 relevanten Bereichen müssen auch weiterhin durch das Instrument der Frauenförderung ausgeglichen werden. Unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming und dem Konzept der Partizipation ergeben sich als Handlungsziele: 1. Geschlechtergerechte Partizipation auf allen Ebenen der Agenda 21 2. Einbezug der Frauenpolitik und Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern 3. Gerechte Vergabe öffentlicher Mittel für Agenda-Projekte unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit /Gender Budgeting 4. Geschlechtergerechtigkeit als Nachhaltigkeitsindikator aller Maßnahmen 5. Partizipation von Frauen als Standardkriterium für jede Berichts- und Darstellungsform des Agenda 21-Prozesses 6. Geschlechterspezifische Bearbeitung jedes Handlungsfeldes als Standard-Baustein jeder Berichts- und Darstellungsform des Agenda 21-Prozesses 5 Qualitätsziele Handlungsziele Gleichberechtigte Partizipation von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen einschließlich auf allen Ebenen der Agenda 21 Geschlechtergerechtigkeit in allen Politikfeldern und in allen gesellschaftlich en Bereichen Maßnahmen Indikatoren Umsetzung der Beschlüsse zur Beteiligung von Frauen im Agendaprozess Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern als Standardkriterium für jede Berichts- und Darstellungsform des Agenda 21-Prozesses 50% Anteil von Frauen in den Gremien der LA 21 Geschlechtergerechtigkeit als Nachhaltigkeitsindikator aller Maßnahmen/Geschlech tergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern Geschlechtsspezifische inhaltliche Bearbeitung jedes Handlungsfeldes als StandardBaustein jeder Berichts- und Darstellungsform des Agenda 21-Prozesses Vorliegen genderspezifischer Erarbeitungen in den einzelnen Handlungsfeldern zur Lokalen Agenda 21 Berlin Umsetzung von Gender Mainstreaming in Politik, Verwaltung, Wirtschaft etc. Senatsbeschluss zum Gender Mainstreaming Einrichtung der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Entwicklung und Starten von Modellprojekten zum Gender Mainstreaming in Handlungsfeldern der Lokalen Agenda Übergang von Modellprojekten zu einem routinemäßigen gendersensiblen Verfahren im Agendaprozeß Herstellung sozialer Gerechtigkeit Zu erarbeiten im Rahmen der jeweiligen Handlungsfelder Herstellung ökonomischer Gerechtigkeit Herstellung ökologischer Gerechtigkeit Zu erarbeiten im Rahmen der jeweiligen Handlungsfelder Zu erarbeiten im Rahmen der jeweiligen Handlungsfelder Zu erarbeiten im Rahmen der jeweiligen Handlungsfelder Zu erarbeiten im Rahmen der jeweiligen Handlungsfelder Zu erarbeiten im Rahmen der jeweiligen Handlungsfelder Laufende Aktivitäten und Projekte Workshop und Dokumentation zur Integration der Geschlechterperspektive in die AgendaArbeit „Gender auf die Agenda“ Workshop und Dokumentation dienen dazu, die Akteure des Berliner Agendaprozesses stärker für die Beachtung und Einbeziehung des Themas Geschlechtergerechtigkeit zu sensibilisieren und erste Anregungen für eine praktische Umsetzung in den Handlungsfeldern der Lokalen Agenda zu finden. Die TeilnehmerInnen des Workshop konnten sich bewusst machen, dass Frauen und Männer unterschiedliche, geschlechterdifferenzierte Erfahrungen in den Agendaprozess einbringen, und dass sich dies in den Fragestellungen, Konzeptionen, Diskussionen und Dokumenten auch widerspiegeln muss. Die Mehrheit der Teilnehmenden erkannte darüber hinaus, dass die Sensibilisierung zum Thema sowie die praktische Anwendung der Instrumente und Methoden des Gender Mainstreaming einer weiteren Vertiefung bedürfen. Praktische Angebote zur Auseinandersetzung über geschlechterpolitische Bezüge im Berliner Agendaprozess sollten über die Erfahrungen aus dem Workshop hinaus in die Fachgremienarbeit integriert werden. Die Anwendung von Gender Analyse und die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit ist in den einzelnen Handlungsfeldern immer wieder neu erforderlich. Für die Zukunft ergibt sich daraus die Aufgabe, Methoden und Dialogformen zu entwickeln, die Gender Mainstreaming selbstverständlich machen und verstetigen. Die Aneignung von Gender Kompetenzen ist im Agendaprozess als Chance für eine größere Zielgenauigkeit und die qualitative Verbesserung des Prozesses in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu begreifen. 6 Förderung von Familienfreundlichkeit in Unternehmen, Beratungsangebote für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen Fachkonferenzen und Zu diesem Themenkomplex gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Initiativen. So finden derzeit in Berlin und Brandenburg von Seiten der Heinrich-Böll-Stiftung und der B.AU.M. Consult GmbH und vom Land Brandenburg Veranstaltungen zum "Familienfreundlichen Betrieb" statt. Träger einer konkreten Maßnahme ist die Herti-Stiftung. Sie ermöglicht allen interessierten Unternehmen, sich mittels eines "Audit Beruf & Familie" auf die Familienfreundlichkeit hin überprüfen zu lassen. Im Anschluss hieran werden gemeinsam mit den MitarbeiterInnen und der Geschäftsleitung Vorschläge für eine Verbesserung des Verhältnisses von Beruf und Familie erarbeitet, die dann im folgenden Schritt umgesetzt werden. Es findet eine regelmäßige Überprüfung dieses Prozesses durch die Hertie-Stiftung statt. „Modellprojekt zu Zeitinnovationen“ des DGB, ver.di (Teilprojekte in Berlin) (hier wird noch eine Zuarbeit aus dem Projekt erwartet) Gender Mainstreaming / Frauenförderung im Land Berlin Die Aktivitäten des Landes Berlin im Bereich der Frauenförderung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sind im Wesentlichen im Landesgleichstellungsgesetz und in der Frauenförderverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt. Die Umsetzung des Gender Mainstreaming auf allen Feldern öffentlichen Handelns wurde durch einen entsprechenden Senatsbeschluss vom 14.05.2002 eingeleitet. Die Einrichtung einer Geschäftsstelle zum Gender Mainstreaming sowie der Beginn einer vorgeschalteten Pilotphase stellen grundlegende Weichenstellungen zur Einführung des Prinzips Geschlechtergerechtigkeit auch in die Prozesse, Gremien und inhaltlichen Erarbeitungen der Agenda 21 dar. Die Umsetzung des Gender Mainstreaming als geschlechtergerechte Ausgestaltung staatlichen Handelns wird für die Akteure und Akteurinnen des Agenda 21 – Prozesses auf der Ebene von BürgerInnenbeteiligung, Verwaltung und Politik wichtige Impulse geben. Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung Grundsätzlich ist Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe für alle Handlungsfelder ein Prüfstein hin zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung. Allerdings gibt es vielfältige Probleme auf der Umsetzungsebene. Ein Grund hierfür ist die immer noch mangelhafte Datenlage, Aufschlüsselung vieler Statistiken etc. nach Geschlechtern. Ein weiterer Mangel ist die fehlende Genderkompetenz in vielen Handlungsfeldern. Es erfolgt eine klare Aufforderung an alle Handlungsfelder, tätig zu werden und sich für die Erarbeitung der Geschlechtergerechtigkeit in ihrem Bereich entsprechende Kompetenzen heranzuholen, um diese Querschnittsaufgabe angemessen umzusetzen. Als Beispiel lässt sich die Arbeit des Fachforums "Zukunft der Arbeit" benennen, das bereits erste Ansätze entwickelt hat. 2.2 Die Umwelt erhalten Stadt im Konsens mit der Natur 2.2.1 Verkehr / Mobilität Verkehrsnetze ohne Hetze – punktgenau mobil ohne Stress Problembeschreibung: Der Verkehr führt in Berlin zu den gravierendsten Lärm- und Luftbelastungen und damit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, belastet strukturell die Stadt außerordentlich und zeigt hinsichtlich des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Emission des Klimagases CO 2 ungünstige Absolutwerte und Trends. Dies betrifft insbesondere den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr und den Flugverkehr. Während auf fachlicher und wissenschaftlicher Ebene die Wirkungszusammenhänge möglicher Gegenmaßnahmen im Wesentlichen geklärt sind und Strategien und Konzeptionen für eine nachhaltige Verkehrspolitik vorliegen, mangelt es in diesem Bereich bisher an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Das Beharrungsvermögen der aktuellen Situation ist beträchtlich und Änderungen stoßen auf den Widerstand wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interessengruppen. 7 Der Verkehr wird stark durch die Raum- und Stadtplanung beeinflusst. So ergeben sich z. B. von einer aufgelösten Siedlungsentwicklung im Berliner Umland bzw. einer “Amerikanisierung” der Raumstruktur (Zersiedlung, Großmärkte auf der Grünen Wiese usw.) dramatische Effekte auf die Zunahme des PkwVerkehrs. Die Ausweitung des nicht-motorisierten Verkehrs (zu Fuß gehen, Rad fahren etc.) wiederum würde zu Umweltentlastungen und zur präventiven Gesundheitserhaltung beitragen. Derzeitig wird der Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) erarbeitet, der die integrierte Verkehrsplanung bis 2015 verbindlich festlegen wird. Die Erarbeitung erfolgt im Dialog mit diversen Nichtregierungsorganisationen an einem “Runden Tisch”, bei dem u.a. ein Vertreter der Lokalen Agenda Gruppen und ein Vertreter der verkehrsökologischen Gruppen mitwirken. Der Runde Tisch hat sich zunächst auf gemeinsame Ziele einer nachhaltigen Mobilität geeinigt und ein gemeinsames Leitbild entworfen. Das Ziele - System ist mit messbaren Nachhaltigkeitsindikatoren untersetzt. Auf der Grundlage der Ziele sind Teilstrategien sowie ein Maßnahmenkatalog mit über 60 Maßnahmen entwickelt worden, die bis 2015 umgesetzt werden sollen. Der Maßnahmenkatalog wurde einer Wirkungsanalyse auf Grundlage von Modellrechnungen und Expertenabschätzungen hinsichtlich der Zielerreichung der Nachhaltigkeitsziele unterworfen. Die seit September 2002 vorliegenden Ergebnisse der Wirkungsanalyse zeigen, dass mit der Umsetzung dieser Maßnahmen, eine Annäherung an viele Ziele („saubere Luft“, „weniger Lärm“, „bessere Erreichbarkeit Berlins“) möglich ist, dass aber das Ziel der Senkung der Klimagasemissionen bis 2015 verfehlt würde. Die positiven Wirkungen einer Verlagerung von mehr Verkehr auf den ÖPNV und das Fahrrad im innerstädtischen Verkehr, würden durch die Auswirkungen der siedlungsstrukturellen Entwicklung (längere Verkehrswege überwiegend mit dem PKW durch die Zersiedlung) überkompensiert werden. Der Maßnahmenkatalog muss daher nachgebessert werden, z. B. durch eine noch massivere Förderung des Fahrradverkehrs und durch eine wirksamere Raumordnungspolitik im Umland mit neuen Instrumenten, die dem Zersiedlungsprozess noch offensiver entgegensteuert. Insgesamt ist diese partizipative Erstellung des StEP Verkehr ein positives Beispiel für die Umsetzung der Strategie der Nachhaltigkeit. Das vom StEP Verkehr konstatierte Mobilitätsverhalten der Berliner steht in einem größeren Zusammenhang mit ihren Lebensstilen, ihren Werten, ihren Wohnungspräferenzen etc. Hier bedarf es noch weiterer Bearbeitung durch die Agenda 21, um langfristig wirklich tragfähige Lösungen zu finden. (RT StEP Verkehr) Im Folgenden sind die Nachhaltigkeitsziele und –indikatoren, die am Runden Tisch zum Stadtentwicklungsplan Verkehr erarbeitet wurden, zusammengefasst. Bei den Zielen konnte ein relativ großer Konsens der Verwaltung mit den Nichtregierungsorganisationen erzielt werden. Ziele und Indikatoren Qualitätsziele Handlungsziele Indikatoren Ökonomische Zieldimension Verbesserung der Fernerreichbarkeit und Ausnutzung der Lagequalität in Zentraleuropa an der Schnittstelle zwischen Westund Mittelost-Europa durch bessere Einbindung in transeuropäischen Netze (Verbesserung der nationalen und internationalen Konkurrenzfähigkeit) Verbesserung der Zugänge zu den Schnittstellen zwischen Nah- und Fernverkehr Herstellung der Erreichbarkeit auf a) Luftb) Schienenwegen sowie c) Straßen entsprechend dem Niveau der konkurrierenden deutschen Großstädte (zu jeweils etwa 40 Zielen) Erreichbarkeit der Fernbahnhöfe und des Flughafens BBI mit dem ÖPNV (z.B. Fahrzeiten von den Fernbahnhöfe bzw. BBI zu den Dienstleistungszentren der Innenstadt und den Technologieparks) Anzahl der umsteigefreien Direktverbindungen im Flug- und im IC/ICE – Verkehr Isochronenkarte um Berlin bzgl. der Fahrzeiten Defizitkarte der Straßen- und Schieneninfrastruktur (Ausbauzustand, Langsamfahrstellen, Kapazität usw. ) der Zulaufstrecken auf Berlin 8 Verbesserung der Verknüpfung Berlins mit den regionalen Zentren des Umlandes in Brandenburg (Integration des stadtregionalen Wirtschafts- und Sozialraumes) Sicherung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Personenund Güterwirtschaftsverkehrs (Bereitstellung notwendiger Infrastruktur, Sicherung ausreichender Anteile an der Kapazität der Verkehrsnetze) Effizienzsteigerung der Verkehrssysteme (günstiges Verhältnis Kosten/Wirksamkeit, höhere Zielgenauigkeit reduzierter Subventionen) Herstellung eines Erreichbarkeitsvorsprunges von 10 regionalen Entwicklungszentren in Brandenburg und 8 Zentren im engeren Verflechtungsraum auf Schienenwegen gegenüber Straßenverbindungen Verbesserung wichtiger Stadt-UmlandStraßenverbindungen (unter Wahrung von Handlungsziel 2.1) Sicherung, Ausbau und bessere Vernetzung logistischer Schnittstellen (Sammel- und Distributionsstandorte) Rück-Verlagerung eines relevanten Güterverkehrsanteils von der Straße auf die Schiene Sicherung der Erreichbarkeit der Ziele des Personen- und Güterwirtschafts-verkehrs, Erhöhung der Zuverlässigkeit Fahrzeiten von der Berliner Innenstadt zu den Regionalen Entwicklungszentren Brandenburgs mit der Bahn im Vergleich zur Pkw – Nutzung Durchschnittliche Auslastung der Lkw im Stadtverkehr und Leerfahrtenanteil Anteil der Schiene im Güterverkehr bei der Belieferung und Entsorgung Berlin Durchschnittsgeschwindigkeit bei der Belieferung und Entsorgung der Stadt Steigerung der Produktivität im ÖPNV Kostendeckungsgrad und Zuschussbedarf der ÖPNV – Unternehmen Erhöhung der Kostentransparenz bei Kosten verschiedener Verkehrsträger Vorliegende Daten zu den externen und Infrastrukturkosten der Berliner Verkehrsträger Bessere Anrechnung von Wege- und externen Kosten auf Preise für Verkehrsleistungen / Infrastrukturangebote (Straße, Schiene, Flug- und Schiffsverkehr) Verursachergerechte Einnahmen des Landes und des Bundes im Verkehr Erhöhung der Einnahmen des Landes für Infrastrukturbereitstellung (angemessene Nutzerentgelte für Bereitstellung einschl. Unterhalt und Betrieb) Verursachergerechte Einnahmen des Landes und des Bundes im Verkehr Ökologische Zieldimension Reduzierung des verkehrsbedingten Verbrauches natürlicher Ressourcen (Energie, freie Fläche /Boden) Bedienung der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse in nachhaltiger Weise (Begrenzung des Verkehrsaufwandes) Kein Zuwachs des verkehrsbedingten Energieverbrauches (Stadtgebiet mit engerem Verflechtungsraum) (2015) Verminderung von jährlicher zusätzlicher Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung durch Verkehrsinfra-struktur auf max. 2/3 des Jahresmittels 1990 – 2000 Versiegelte Verkehrsflächen in Berlin [ha] Umnutzung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen (Bahn, Straßen, Flughäfen) Entsprechende Verkehrsflächen [ha] Begrenzung zusätzlicher Kfz-Fahrleistungen im Nahund Regionalverkehr auf max. 5 % bis 2015 *) Entwicklung de Fahrleistungen [Personen km] Veränderung des modal split im Personenverkehr mittelfristig auf 2/3 im Umweltverbund (Gesamtstadt); (AH: „80:20 im kleinen modal split im kleinen Hundekopf, 60:40 im großen Hundekopf“) Verbesserung der Stadt-Erschließung/ der Erreichbarkeit von Zielen mit Verkehrsmitteln des Umweltverbundes Stabilisierung des Anteils des nichtmotorisierten Verkehrs am Gesamtaufkommen bei 33 % (Gesamtstadt) *) Senkung der verkehrsbedingten Klimagasemissionen um 25 % von 2000 bis 2015 und um 50 % bis 2025 Entlastung der städtischen und globalen Umwelt von verkehrsbedingten Belastungen Energieverbrauch im Verkehr der Region [kJoule] (einschließlich Umland) Senkung der Immissionen von kanzerogenen Schadstoffen an Hauptverkehrsstraßen auf max. 2,5 µg/m3 bei Benzol und max. 15 µg/m3 bei Feinstaub (PM 10), bis 2015 Minderung der Lärmbelastung in Hauptnetzstraßen insbesondere mit hohem Anwohneranteil in jedem der 3 Pegelbereiche über 65, 61-65 und 56-60 dB(A) nachts; Reduzierung der Lärmbelastung für mindestens 25.000 betroffene Personen, bis 2015 Modal Split in % Erreichbarkeits- und Isochronenkarten hinsichtlich der Fahrzeit Modal Split Anteil in % Verkehrsbedingte CO2 – Emission im Personenund Wirtschafsverkehr mit Quelle und Ziele Berlin sowie innerstädtisch Anzahl der Betroffenen, die an Straßen mit Überschreitungen wohnen Anzahl der betroffenen Bewohner Soziale Zieldimension Herstellung vergleichbarer Mobilitätschancen auch ohne Pkw; Berücksichtigung unterschiedlicher Mobilitätsbedürfnisse Verbesserung der Erreichbarkeit im Nahbereich Ermittlung der Mobilitätsbedürfnisse durch Beteiligung z. B. auch von Kindern, Jugendlichen und älteren Einwohnern an Planungs- und Entscheidungsprozessen Fahrzeiten im Vergleich MIV – Nutzung und Nutzung des Umweltverbundes, räumliche Defizitkarte der Radverkehrsanlagen und der Fußgängerüberwegen Anzahl entsprechender Projekte und Berücksichtigung von Ergebnissen in der Verkehrsplanung 9 aufgrund Gleichwertiger Zugang zu Verkehrsnetzen und unterschiedlicher Lebens- Verkehrsmitteln bei Berücksichtigung besonderer Belange mobilitätseingeschränkter und einkommensbedingungen schwacher Bevölkerung Verbesserung der Verknüpfung städtischer Teilräume und Stadtteile der polyzentrischen Stadt untereinander und mit den innerstädtischen Hauptzentren Erhöhung der raumstrukturellen Stadtverträglichkeit des Verkehrs (Begrenzung von Schneisenwirkungen im Stadtraum, Reduzierung von Zäsuren, Aufwertung öffentliche Räume, Respektierung historischer Verkehrsnetzstrukturen) Erhöhung der Verkehrssicherheit (alle Verkehrsarten, alle Stadträume) Reduzierung der Reisezeitunterschiede im Verhältnis der Innenstadt zu den jeweiligen östlichen und westlichen Teilräumen im ÖPNV Verbesserung der tangentialen Verknüpfung der Großsiedlungen mit den äußeren Stadträumen im Nordosten und Südosten über Schiene und Straße Verbesserung der Netzqualität in den östlichen Bezirken, Schließung von teilungsbedingten Lücken im Schienenund Straßennetz; (Verknüpfung von Leistungsausweitung im Straßennetz mit Leistungsbegrenzungen auf korrespondierenden sensiblen Strecken) Anteil der behindertengerecht ausgestatteten U- und S- Bahnhöfe, Anteil der Busse und Straßenbahnen mit Niederflurfahrzeugen [in %], Tarifangebote für Bürger mit niedrigen Einkommen. Räumliche Defizitgebiete mit Reisezeitunterschieden Fahrzeiten bei Tangentialverbindungen bei ÖPNV und Pkw – Nutzung Anzahl der noch teilungsbedingt unterbrochenen Netzlücken Sicherung standortüblicher Erschließungsqualitäten in den Gebieten städtebaulicher Entwicklung Erreichbarkeit mit dem ÖPNV Reparatur von Überformungen von historischen Stadtstrukturen durch Verkehranlagen (insbesondere Straßendurchbrüche) Länge der Straßen mit überdimensionierten Straßenquerschnitt Reparatur von Überformungen von historischen Stadtstrukturen durch Verkehranlagen (insbesondere Straßendurchbrüche) Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen, dadurch bessere Nutzbarkeit des Wohnumfeldes Anteil verkehrsberuhigter Straßen im Straßennetz und Tempo 30 Abschnitte, Anzahl der Fußgängerüberwege, Länge der Radverkehrsanlagen Erhöhung der Sicherheit nichtmotorisierter Teilnehmer im Straßenverkehr (insbesondere Kinder, Jugendliche, alte Menschen) Verkehrsunfälle entsprechender Gruppen pro Jahr in Berlin Reduzierung der Zahl der Verkehrsunfälle des Jahres 2000 um mindestens 20 % bis 2015 Verkehrsunfälle pro Jahr in Berlin Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten des Jahres 2000 um mindestens 40 % bis 2015 Verkehrstote pro Jahr in Berlin Reduzierung der Zahl der Verletzten des Jahres 2000 um mindestens 40 % bis 2015 Verletzte durch Verkehrsunfälle pro Jahr in Berlin Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte Vorbereitung einer Stromstellen-Infrastruktur für Elektro-Motorroller und mit „Grünem“ Strom Shopping per Rad in Berlins Mitte Integriertes quartiersbezogenes Mobilitätskonzept – Beispiel Brunnenviertel Mobilitätskonzept für die Julius-Rodenberg-Gesamtschule Autofreies Wohnen an der Panke Verkehrsmanagement in Ballungsräumen Brückenschlag Berlin-Brandenburg. Brücke über den Teltowkanal Zehlendorf-Teltow (Sachtlebenstr.) Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung dieser Ziele Veranstaltung des Fachforums Mobilität/Verkehr zum Thema „Wie mobil wollen und sollen die Menschen in der Region Berlin-Brandenburg sein?“ Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung 10 2.2.2 Klimaschutz Energisch für den Klimafrieden sparen Problembeschreibung Die Veränderung des globalen Klimas durch die Emission von klimawirksamen Gasen ist ein zentrales Umweltproblem. Klimaschutz ist auch ein globales Problem - für gasförmige Stoffe wie CO2 und andere Klimagase gibt es keine Ländergrenzen. Deshalb müssen lokal und auch in globalem Rahmen Maßnahmen beschlossen und lokal umgesetzt werden. Außerdem ist wegen der langfristig wirkenden Effekte heute schon Vorsorge zu treffen, zumal bekannt ist, was getan werden muss: eine drastische Verringerung der CO2-Emissionen und der anderen Treibhausgase. Da CO 2 sowohl bezogen auf die Menge als auch auf die Reduktionsmöglichkeiten die größte Relevanz hat, konzentrieren sich in Berlin die Ziele und Maßnahmen für den Klimaschutz auf dieses Treibhausgas. Als Hauptverantwortliche für die bisherigen Treibhausgasemissionen sind es die Industrieländer, die im Klimaschutz eine Vorreiterrolle übernehmen müssen, wobei die Entwicklungsländer eingebunden werden müssen. Auf nationaler Ebene berührt das Thema Klimaschutz viele Bereiche der Politik und die Interessen vieler gesellschaftlicher Gruppen. Klimaschutz hat zu tun mit Energiepolitik, Verkehrspolitik, Steuerpolitik, Wirtschaftspolitik und Umweltpolitik Auf kommunaler Ebene ist es notwendig, dass Klimaschutz im Sinne der Verpflichtung von Rio vorangetrieben wird. Bürgerschaftliches Engagement zum Klimaschutz im Rahmen von Lokale-AgendaProzessen sowie Selbstverpflichtungen wie die Klimawette zahlreicher Schulen sind wichtige Beiträge, die es auszuweiten gilt. Bausteine einer vorsorgenden Klimaschutzpolitik sind Energiesparen, die konsequente Steigerung der Effizienz, die Beeinflussung des Energieträgermix durch den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Änderung unseres Lebensstils und Konsumverhaltens. Erleichtert wird diese Entwicklung durch zusätzlich auftretende positive finanzielle Effekte sowie durch positive Beschäftigungseffekte. Zahlreiche Hemmnisse verhindern auf kommunaler Ebene die Ausschöpfung von Einsparmöglichkeiten: fehlende Kontrolle über den Energieverbrauch, ungenügende Kenntnisse über Effizienztechnologien und ihre Wirtschaftlichkeit, mangelnde Investitionsmöglichkeiten für Nutzer von Gebäuden und Anlagen usw. Viele dieser Probleme können durch Information, Beratung und neue Angebote für die Energieverbraucher gelöst werden, dort, wo die Energie verwendet wird - also dezentral. Darüber hinaus wird die Rolle des Verkehrs im Bereich der CO 2 - Emissionen immer bedeutender. So droht der prognostizierte Anstieg des internationalen Flugverkehrs bis 2010 etwa die Hälfte der Kohlendioxidemissionen wieder auszugleichen, die unter dem Kyoto-Protokoll reduziert werden sollen. Die konkrete Festlegung von Zielen und Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Ausgestaltung des Handlungsfeldes Verkehr der Agenda 21. Leitbilder und Ziele der Berliner Klimaschutzpolitik Der klimaschutzpolitische Handlungsschwerpunkt Berlins liegt auf dem Energiebereich. Dies wird u. a. dadurch deutlich, dass die Klimaschutzstrategie des Landes auf dem Energiespargesetz von 1990, dem Energiekonzept von 1994 sowie auf dem Landesenergieprogramm 2000-2003 beruht. Die Berliner Klimaschutzpolitik orientiert sich an der 1992 in Rio de Janeiro von der Bundesrepublik unterzeichneten Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen sowie an dem Kyoto-Protokoll der 3. Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention, an den Zielen des Klimabündnisses der europäischen Städte, den CO 2-Ausstoß gegenüber 1990 um 50% zu reduzieren, am Energiekonzept Berlin vom Dezember 1994, am Landesenergieprogramm Berlin für den Zeitraum 2000 bis 2003. 11 Ziele und Indikatoren Qualitätsziel Handlungsziele 1. Senkung der CO2-Emissionen um 25 % bis 2010 und um 40 % bis 2020 (Bezug 1990) 2. Senkung des Primärenergieverbrauchs Schutz vor globalen Klimaänderungen 3. Verdopplung des Anteils regenerativer Energien von 2000 bis 2003 Indikatoren CO2-Emissionen pro Einwohner und Jahr .................t Endenergieverbrauch pro Einwohner und Jahr ................KWh Stromverbrauch pro Einwohner und Jahr .............kWh Anteil des Stroms aus der Kraft-WärmeKopplung*) am gesamten Stromverbrauch ..............% m² Solarthermie / 1000 Einwohner ..............m² Leistung Photovoltaik / 1000 Einwohner ..............kW *) entsprechend KWK-Gesetz Das Landesenergieprogramm unterstützt mit folgenden Teilzielen die o.a. Handlungsziele: 1. Der Primärenergieverbrauch in Berlin ist durch konsequente Umweltentlastung, Ressourcenschonung und durch eine nachhaltige Wirtschaft zu senken; 2. Die CO2-Emissionen Berlins (klimabereinigt, inkl. Stromimport) sind auf 25,4 Mio. t im Jahr 2003 zu senken. Dies entspräche einer Reduktion um ca. 20 % gegenüber dem Basisjahr 1990. Dieses Ziel soll durch Dialog und Kooperation, jedoch ohne Einführung zusätzlicher ordnungspolitischer Instrumente erreicht werden; 3. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteure sollen verstärkt insbesondere durch eine gezielte Informationspolitik eingebunden werden (Energiesparmarketing); 4. Die positiven wirtschaftlichen Effekte von Investitionen in Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung sollen insbesondere im Bau- und Handwerkbereich ausgeschöpft werden. Dies wäre zudem mit dem Vorteil verbunden, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen; 5. Die Attraktivität und der Modellcharakter Berlins für eine nachhaltige Stadtentwicklung soll insbesondere durch die Förderung von Innovationen und Pilotprojekten zur Energieeinsparung und Nutzung regenerativer Energien erhöht werden; 6. Der Anteil regenerativer Energien soll von 2000 bis 2003 verdoppelt werden. Es ist zu erwarten, dass die Ereichung dieses durch das am 01. April 2002 in Kraft getretene Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) erheblich unterstützt wird. Auch wird es dazu beitragen, dem Ziel des Klimabündnisses, die CO2-Emissionen zu halbieren, näher zu kommen. Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte Durchführung des Programms ImpulsE zum Energiespartransfer (SenStadt). Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung durch Verminderung der Übertragungsverluste in Gas- und Fernwärmenetzen sowie durch Inbetriebnahme neuer Heizkraftwerke, u.a. des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks Mitte der Bewag. Einrichtung einer zentralen Energiewirtschaftsstelle für öffentliche Liegenschaften für den zentralen Energieeinkauf und den Aufbau einer landesweiten Energiedatenbank. Erschließung der Einsparpotentiale in den öffentlichen Liegenschaften durch Contracting z.B. Energiesparpartnerschaften (Performance-Contracting) und Wärmelieferung (Anlagen-Contracting). Energetische Optimierung weiterer Wohnungen durch Förderung der Heizungsumstellung und Wärmedämmung (durch KfW-Finanzierung). Ausbau der verbrauchsnahen Kraft-Wärme-Kopplung durch Blockheizkraftwerke. Berücksichtigung der Energieeinsparung im Rahmen der Richtlinien für die Wohnungsbauförderung (Einhaltung der neuen Energiesparverordnung). Berliner Gebäudetypologie zum Raumwärmebedarf (Heizspiegel) als Informations- und Beratungsinstrument. Modellprojekt zum Energieeinspar-Contracting im Wohngebäudebestand „Berliner Energiedienstleistungsstandard“ (B.E.S.T.). Durch das Projekt sollen energietechnische Innovationen durch Ausschreibung energierelevanter Leistungen der Altbausanierung an Energiedienstleistungsunternehmen realisiert werden. 12 Kooperationsvereinbarung mit der Initiative der Berliner Wirtschaft zur CO2-Minderung und zur Verbreitung von Solaranlagen (KlimaSchutzPartner). Ausweitung der Nutzung der solaren Energie durch Förderprogramme sowie Kooperationsverträge mit Energieunternehmen (Bewag, GASAG, e.on, Gaz de France) und der Berliner Wirtschaft (KlimaSchutzPartner). Einrichtung eines internationalen Solarzentrums Berlin in Zusammenarbeit mit privaten Investoren. Vermietung von Dächern öffentlicher Gebäude für die Nutzung von Solarstrom Aktivitäten zur Verbreitung und Förderung der Solarenergie, z.B.: Internationaler Solar Server, Internationale Messe Solar Energy, SolarSchule Berlin für die Fort- und Weiterbildungsstätte für Solartechnik. Aktivitäten zur Bewusstseinbildung in Berliner Schulen und Kita durch finanzielle Beteiligungsmodelle (u.a. fifty/fifty ). Gezielte Informations- und Aufklärungskampagnen mit dem Ziel, neben Effektivitätssteigerungen auch die Konsumgewohnheiten zu beeinflussen. Klimaballon Nachhaltige Energiebewirtschaftung in Berliner Krankenhäusern Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung 2.3 Das soziale Leben in der Stadt gestalten Solidarische Stadt souveräner Bürgerinnen und Bürger 2.3.1 Soziale Stadtentwicklung - Soziale Kohäsion Stärke schöpfen aus der Summe der Unterschiede Problembeschreibung Der in Berlin nach der Vereinigung einsetzende Strukturwandel von der Industrie- zur Informations- und Dienstleistungsgesellschaft führte zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten in der industriellen Fertigung, die bis dato durch Zuwächse in den neuen Dienstleistungs- und Zukunftsbranchen nicht kompensiert werden konnten. Zudem macht sich gerade in Berlin, u.a. durch den weiter ansteigenden Anteil an Single-Haushalten, die Pluralisierung der Lebensstile und damit die Auflösung bislang bekannter Sozialformen und Lebensläufe bemerkbar. Vor dem Hintergrund der starken Angebotserweiterung von Wohnraum und der dadurch einsetzenden Marktentspannung (Mietermarkt) können nunmehr die unterschiedlichsten Lebens- und Wohnbedürfnisse realisiert werden. Folge davon sind zunehmende Mobilität und zunehmende Wanderungsbewegungen, eine hohe Fluktuation im Wohnungsbestand. In Gebieten mit hohem Wanderungsvolumen hat sich relativ rasch ein Wandel der sozialen Zusammensetzung der Bewohnerschaft durchgesetzt. Die Abwanderung wurde überwiegend durch Familien mit Kindern sowie durch Haushalte mit gesichertem Einkommen bestimmt, während in einigen Gebieten tendenziell sozial- und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zuzogen; der Anteil von Erwerbslosen und ausländischen Mitbürgern erhöhte sich teilweise erheblich. Durch diese selektiven Wanderungsprozesse nahm in einzelnen Stadtquartieren die soziale Segregation (Entmischung) stark zu; die Quartiere drohen durch die Überlagerung von sozialen, ethnischen, stadträumlichen und ökonomischen Problemen sukzessive ins soziale Abseits zu rutschen. Besonders problematisch sind die Auswirkungen dieser schrittweisen sozialräumlichen Polarisierung auf die Perspektiven- und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen bei der Ausbildung und für die weitere persönliche Lebensgestaltung, wenn sie z.B..aus ihrer unmittelbaren Nachbarschaft keine positiven und/oder stabilisierenden Impulse mehr erfahren. Eine intakte, gemeinwesenorientierte Sozialstruktur in den Wohnquartieren ist daher von hoher Bedeutung für die Entwicklung der Stadt. Sie beeinflusst darüber hinaus auch ihre wirtschaftliche Entwicklung und den Erhalt der Umwelt. Sie zu stärken oder wieder herzustellen ist eine zentrale 13 Aufgabe nachhaltiger Politik. Hier setzen integrierte Programme wie das ”Quartiersmanagement”, das Programm ”Stadtteilzentren/Nachbarschaftszentren” und die EU-geförderte ”Gemeinschaftsinitiative URBAN II” an. Ziele und Indikatoren Leitbild: Berlin ist als weltoffene, zukunftsfähige, funktional und sozial gemischte Stadt weiterzuentwickeln. Ein Fortschreiten der sozialräumlichen Segregation in der Stadt ist zu verhindern. Qualitätsziele Soziale Kohäsion als Integrationsaufgabe und Voraussetzung der Modernisierungsprozesse zur Verhinderung der Entwicklung einer dualen, gespaltenen Gesellschaft mit sozialen Verwerfungen Zentrales Ziel von sozialer Stadtentwicklung ist es, den Bewohnern das Vertrauen in ihre Kompetenz, eine gesellschaftlich sinnvolle und akzeptierte Rolle übernehmen zu können, zurückzugeben. Dafür ist es notwendig, dass sie Einfluss auf die Entwicklung der eigenen Situation und die Entwicklung ihres Stadtteils nehmen können. Soziale Stadtentwicklung verfolgt das Ziel der Verknüpfung von ökonomischer, ökologischer und sozialer Stadtentwicklung und wird getragen vom ressortübergreifenden Handlungsansatz. Integration als Strategie: Damit verbunden ist sowohl das Ergänzen der fachspezifischen Sichtweise durch integriertes Denken und Handeln wie auch die Vernetzung der verschiedenen Ebenen - von der lokalen bis zur gesamtstädtischen Ebene. Handlungsziele Die Bestandsentwicklung, die an den vorhandenen Ressourcen und Potenzialen Berlins ansetzt, ist zur prioritären Stadtentwicklungsstrategie auszugestalten. Dazu sind die verfügbaren wirtschaftlichen, sozialen, städtebaulichen, kulturellen und ökologischen Potenziale auf der lokalen und gesamtstädtischen Ebene auszuschöpfen. Stärkung des Zusammenhalts der Bewohner der Stadt Bindung der Bewohner an ihre Stadt Entwicklung und Gestaltung von Pluralität, ohne soziale Exklusion und Desintegration zuzulassen Soziale Aktivierung Perspektiven für die Jugend Sichere Stadt Ausbau der Stadtteilzentren / Nachbarschaftszentren Weiterführung des Quartiersmanagements Überprüfung der Ansätze der Empowermentprozesse des Quartiersmanagements auf Übertragbarkeit auf andere Verfahren Weiterentwicklung und Fortführung der Urbanen Integration Fortführung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit auf Senats und Bezirksebene Überprüfung stadtentwicklungspolitischer Instrumente/Verfahren auf ihre integrierten Handlungsansätze bzw. ggf. deren Modifikation Prozessorientierte Anpassung des Berliner Planungssystems entsprechend des integrierten Handlungsansatzes (Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept im Gegenstromprinzip zu stadtteilbezogenen Entwicklungsplanungen) Entwicklung eines gesamtstädtischen Stadtentwicklungskonzeptes (STEK 2020) als integrierte Planungsgrundlage mit dem Ziel, die Steuerungsfähigkeit der raumbezogenen Instrumente zu optimieren Die Soziale Stadtentwicklung ist eine über Legislaturperioden hinausreichende Aufgabe, die eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren sowie wissenschaftlichen Sachverstand erfordert. Dauerhaft tragfähige Abstimmungs- und Soziale Stadtentwicklung setzt im Kooperationsbeziehungen werden unter der Maßgabe Sinne von Zukunftsfähigkeit auf höchstmöglicher Akzeptanz und Sozialverträglichkeit frühzeitige Prävention zur eingerichtet und verstetigt. Vermeidung von aufwändigen Interventionsmaßnahmen und hohen Dazu gehören u.a.: Folgekosten. Weiterentwicklung und Fortführung der gesamtstädtischen sozialen und sozialräumlichen Beobachtungen als ”Frühwarnsystem” Überprüfung und Anpassung von raum- und zielgruppenorientierten Instrumentenbündeln zur Prävention * Indikatoren* Bereiche, aus denen Indikatorensets zeitnah noch präziser bereitgestellt werden: Demographie Bevölkerungs- und Altersstruktur Veränderungsdynamik Wanderungen / Mobilität Integration / Migration Ausländerquote Soziale Situation Sozialhilfeempfängerquote Beschäftigung Arbeitslosenquote, Art der Erwerbstätigkeit Einkommen Einkommensverteilung Gesundheit vorzeitige Sterblichkeit, durchschnittliche Lebenserwartung Bildung / Ausbildung Anteil der Personen: - mit / ohne Schulabschluss - ohne berufliche Ausbildung - mit Hochschulabschluss Jugend Jugendarbeitslosenquote, Zahl der Inobhutnahmen, Zahl der belegten Ganztagsbetreuungsplätze Wohnen Wohnraumversorgung: -Versorgungsgrad (HH / WE) -Versorgungsfläche (m²WF/HH) -Obdachlosigkeit Soziale Infrastruktur Grünflächenversorgung, soziale Infrastrukturversorgung Die angeführten Indikatoren gelten jeweils für alle Qualitäts- und Handlungsziele 14 Programme und Instrumente Nachfolgend beschriebene Programme sind unter dem Aspekt der nachhaltigen Stadtentwicklung in Berlin neu entwickelt bzw. weiterentwickelt worden. Sie sind nicht ausschließlich durch den Agendaprozess entstanden, sondern haben sich im Laufe der gesellschaftlichen Veränderungsprozesse als integrative Handlungsansätze auf Berliner, Bundes- und EU-Ebene entwickelt. Das Controlling bzw. die Instrumente der sozialen Stadtentwicklung sind wichtige Grundlagen zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Programme im weiteren Agendaprozess. Des Weiteren bieten sie eine Basis für die Entwicklung eines Indikatorensets für das Handlungsfeld „Soziale Stadtentwicklung/Soziale Kohäsion“ zur Nachhaltigkeitsprüfung. Programme Quartiersmanagement Aktionsprogramm Urbane Integration URBAN II Nachbarschafts/Stadtteilzentren Controlling/Instrumente Evaluation des Quartiersmanagement in Berlin Stadtmonitoring Soziale Stadtentwicklung Sozialstrukturatlas Kurze inhaltliche Beschreibung ggf. mit weiteren Infoquellen Zur Verhinderung weiterer räumlicher Segregationsprozesse und zur Stabilisierung und Aufwertung bereits benachteiligter Stadtquartiere hat der Senat mit Beschluss vom 30.03.1999 die Einrichtung von integrierten Stadtteilverfahren – Quartiersmanagement – in 15 Gebieten beschlossen (ab 2001: 17 Gebiete). Ziel ist die Vernetzung und Koordinierung aller Aktivitäten, Strukturen und Ressourcen auf der lokalen Ebene, insb. unter Beteiligung und Aktivierung der Bewohner dieser Quartiere. Das 1998 ressortübergreifend beauftragte Aktionsprogramm des Senats hatte zum Ziel, eine nachhaltig wirkende, langfristig orientierte gesamtstädtische Strategie zur Entschärfung sozialer Konflikte besonders belasteter Stadtquartiere zu entwickeln. So entstand eine systematische Analyse sozialer Veränderungsprozesse im Kontext einer gesamtstädtischen Entwicklung Berlins. Ein zur flexiblen Krisenintervention in Aussicht genommener „Sozialstruktureller Interventionsfonds“ wurde bis dato aus finanziellen und haushaltsmäßigen Gründen nicht realisiert. Mit dieser Gemeinschaftsinitiative unterstützt die Europäische Union krisenbetroffene Städte und Stadtviertel, in Berlin ein 425 ha großes Gebiet ”rund um das Ostkreuz”. Bislang vernachlässigte Stadtquartiere sollen in einem integrierten Ansatz wirtschaftlich und sozial wiederbelebt werden, um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern. Bei der Durchführung des Programms wird der Beteiligung von Bürger/innen ein besonderes Gewicht beigemessen. Ziel des Vertrages Stadtteilzentren ist die Bildung und der Unterhalt eines flächendeckenden Netzes von Stadtteilzentren als Orte, an denen Angebote zur Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement, von Familien, Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen, von Nachbarschaftsarbeit, Selbsthilfe und ehrenamtlichen Aktivitäten zusammengeführt sind. Unter einem Stadtteilzentrum ist dabei der Verbund einer Selbsthilfekontaktstelle und eines bzw. zweier beispielgebender Nachbarschaftszentren einer Region zu verstehen. Es handelt sich um eine zur sozialen Grundversorgung gehörende regionale Infrastruktureinrichtung zur Unterstützung und Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements. Kurze inhaltliche Beschreibung Prozessbegleitende Wirksamkeitskontrolle der dreijährigen Pilotphase des Quartiersmanagement-Verfahrens. Die Evaluation ist konzipiert als Mix aus Begleitforschung und Erfolgskontrolle mit den drei Elementen Zielanalyse, Prozessevaluation und Ergebnisevaluation. Stadtbeobachtungssystem mit dem Ziel einer frühzeitigen Identifizierung positiver und insbesondere negativer sozialräumlicher Entwicklungstendenzen in Teilgebieten der Stadt (Statistische Gebiete). Regelmäßige disaggregierte statistische Sozialraumanalyse Beschreibt Belastungssituationen von Sozialräumen (unterhalb der Bezirksebene) mit Hilfe des Sozialindexes 15 Zu den o.g. räumlichen Evaluations- und Beobachtungsinstrumenten kommen als Basisdaten noch die jeweils ressortspezifischen Prognose- und Bilanzberichte hinzu. Dazu gehören regelmäßiges Controlling und Bilanzierung von sozialen und ökonomischen sowie von ökologischen, städtebaulichen, infrastrukturellen und wohnungswirtschaftlichen Bedingungen. Daneben wurden von bezirklichen Gruppen verschiedene Projekte auf örtlicher Ebene durchgeführt: Team für Bürgerbeteiligung und nachhaltige Stadtentwicklung – Revaler Viereck Ein interkulturelles Netzwerk für Berlin-Mitte Grundsätze des barrierefreien Gestaltens Zukunftsspeicher am Kulturhafen Tempelhof Zukünftige Aktivitäten zur Erreichung der Handlungsziele und deren Finanzierung Das Programm Quartiersmanagement wurde durch Senatsbeschluss vom 21.08.2001 zunächst bis 2004 verlängert. Auf der Basis der prozessbegleitenden Evaluation wird danach geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das Programm weitergeführt werden könnte. Neben der Landesfinanzierung werden Fördermittel des Bundes und der EU eingesetzt. Die EU-Förderperiode geht bis 2005 (Ziel 1Gebiet) bzw. 2006 (Ziel 2), die Abwicklung der Fördermittel bis 2007 (Ziel 1) bzw. 2008 (Ziel 2). Die Bundesfördermittel werden jährlich durch die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen dem Bund und den Ländern neu verabredet, wobei das jeweilige Förderprogrammjahr durch einen 5jährigen Abwicklungszeitraum umgesetzt wird. Insofern hat das Programm Quartiersmanagement derzeit einen mittelfristigen Zeithorizont. Das Berliner URBAN II - Programm für das Gebiet ”rund um das Ostkreuz” wurde am 16.10.2001 von der Europäischen Kommission genehmigt. Es hat eine Laufzeit bis 2006 (Abwicklung bis 2008). Die Entscheidungen über eingereichte Projektanträge zu den Schwerpunkten Wirtschaft & Arbeit, Stadtraum & Ökologie sowie Kultur & Soziales werden in Arbeitsteams vorbereitet und im Lenkungsausschuss getroffen. Diesen Gremien gehören Vertreter von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft, Umwelt- und Gleichstellungsvertreter sowie Wirtschafts- und Sozialpartner an. Der Vertrag Stadtteilzentren hat eine Laufzeit von vier Jahren und endet am 31.12.2002. Derzeit finden Vertragsverhandlungen zu einem Folgevertrag ab dem 01.01.2003 statt. Grundgedanke des Vertrages ist, durch Umorganisation, Angebotsabstimmung und bessere Arbeitsteilung innerhalb von Einrichtungen oder Einrichtungsverbünden die Versorgungssituation in den einzelnen Regionen zu verbessern, sofern sich die Bezirke daran beteiligen. Gefördert werden kann über den Vertrag nur eine Grundstruktur. Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung Da das Handlungsfeld “Soziale Stadtentwicklung – Soziale Kohäsion” integriertes, kooperatives Vorgehen zum Ziel hat, werden partiell sich ergebende Zielkonflikte bereits auf der Ebene der Programmumsetzung und Projektentwicklung zwischen den Akteuren und Beteiligten ausgeräumt. 2.3.2 Partizipation Partizipation aller betroffenen Personen, Gruppen und Institutionen ist die Grundvoraussetzung demokratischer Planungs- und Entwicklungsverfahren und so auch der Lokalen Agenda 21: nur mit Beteiligung der Bürger lassen sich die notwendigen Änderungen in der Gesellschaft bewerkstelligen und legitimieren. Dabei kommt es darauf an, insbesondere auch junge Menschen verstärkt mit einzubeziehen und zu beteiligen, denn gerade die Jugend wird die Folgen des heutigen Handelns am längsten und intensivsten erfahren. Junge Menschen können hierbei lernen, frühzeitig Verantwortung für sich und die Gesellschaft zu übernehmen. Deswegen ist diesem Thema ein eigenes Handlungsfeld gewidmet. Darüber hinaus ist bereits im Handlungsfeld „Soziale Stadtentwicklung“ die praktische Partizipation ein tragendes Element: „Zentrales Ziel von sozialer Stadtentwicklung ist es, den Bewohnern das Vertrauen in ihre Kompetenz, eine gesellschaftlich sinnvolle und akzeptierte Rolle übernehmen zu können, zurückzugeben. Dafür ist es notwendig, dass sie Einfluss auf die Entwicklung der eigenen Situation und die Entwicklung ihres Stadtteils nehmen können.“ Somit sind diese beiden Handlungsfelder als einander ergänzend anzusehen. 16 Als Beispiel können hier insbesondere die auf den engeren Lebensraum bezogenen Verfahren und Planungen im Rahmen des Quartiersmanagements angeführt werden, an denen die Bewohner intensiv beteiligt sind. Die hier gewonnenen Erfahrungen können auch auf den erforderlichen partizipativen Prozess für eine Agenda 21 in Berlin übertragen werden. 2.3.2.1 Umfassende Bürgerbeteiligung Begründung für das Handlungsfeld “Umfassende Bürgerbeteiligung” Nicht nur in Berlin und Brandenburg stößt das gegenwärtige repräsentative System der politischen Willensbildung, das weitgehend von den Parteien gestaltet wird, spürbar an seine Grenzen. Die sog. "Zuschauerdemokratie" sieht sich einem erheblichen Vertrauensverlust ausgesetzt - obwohl in weiten, nicht zu unterschätzenden Kreisen der Bevölkerung durchaus eine Bereitschaft zur politischen Einmischung besteht. Auf der "anderen" Seite droht die verbreitete Politikverdrossenheit bereits in eine weitaus gefährlichere - Demokratieverdrossenheit umzuschlagen. In Anbetracht dieser alarmierenden Sachlage kommt es darauf an, politische Instrumente zu entwickeln, die unsere Demokratie wirklich attraktiv machen und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen einladen. Es geht also letztlich darum, der Bürgerschaft in ihrer ganzen Vielfalt und Verschiedenheit - als dem wahren "Souverän" der Politik - die Gelegenheit zur Gestaltung des politischen Lebens aktiv in die Hand zu geben. Zur Verwirklichung einer modernen Demokratie ist eine enge Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an den sie betreffenden gesellschaftlichen Fragestellungen unverzichtbar. Bürgerinnen und Bürger müssen als Experten in eigener Sache verstanden und akzeptiert werden. In Bund, Ländern und Kommunen gibt es inzwischen beredte Beispiele erfolgreicher Beteiligungspolitik mit konstruktiven Ergebnissen. Entsprechend den Intentionen der Agenda 21 sollen alle Maßnahmen zur Entwicklung der Kommunen auf ihre Zukunftsbeständigkeit abgeprüft werden. Heute eingeleitete bzw. getroffene Entscheidungen wirken somit in hohem Maße in die Zukunft hinein und beeinflussen das künftige Leben in der Stadt. Für die Bürgerinnen und Bürger sind deshalb grundsätzlich geeignete Formen einer frühzeitigen Einbeziehung und Beteiligung an den ihre Belange betreffenden Fragestellungen und Zielsetzungen bei der Entwicklung der Stadt zu erarbeiten. Bürgerinnen und Bürger müssen dabei als Partner verstanden werden, die im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung Berlins die Gestaltung ihrer Umwelt aktiv mit beeinflussen können und sollen. Wenn Bürger/innen in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und wenn ihre am Ende eines solchen Prozesses gefällten Entscheidungen ernsthaft in den weiteren Gestaltungsprozess mit einbezogen werden, so lernen sie, dass ein auf Zukunftsbeständigkeit ausgerichteter Entscheidungsprozess in einer demokratischen Gesellschaft von einer Mehrheit verantwortet werden muss. Erfahrungen dieser Art führen am ehesten dazu, dass sie als gesellschaftlich und politisch verantwortungsvolle Staatsbürger handeln. In Verbänden, Vereinen und Initiativen wirken Bürgerinnen und Bürger bereits in vielfältiger Weise an der Ausfüllung der jeweiligen Zielsetzungen mit. Sie stellen sich für ehrenamtliche Aktivitäten zur Verfügung, übernehmen Verantwortung in den jeweiligen Abteilungen und Gremien und prägen somit entscheidend die Arbeit der Institutionen und die der landesweiten Interessenvertretungen. Der Grundsatz zur Partizipation der Bürger und zur aktiven Mitgestaltung der sie betreffenden Angelegenheiten umfasst jedoch auch die Willensbildungs- und Entscheidungsbereiche des öffentlichen Lebens. Nur durch eine frühzeitige (d.h. noch vor der Befassung durch die Verwaltung einsetzende) und umsetzungsrelevante Beteiligung können die Bürger/innen das Vertrauen dafür entwickeln, dass sie an der Gestaltung ihrer Lebenszusammenhänge verändernd mitwirken können. Attraktive Möglichkeiten für Bürger/innen bei der Verwirklichung von Bürgerbeteiligung im konkreten Alltag des Gemeinwesens sind in Berlin noch unzureichend eingeführt. Der in manchen Bereichen bereits begonnene Dialog zwischen den Interessengruppen bedarf der Ergänzung durch - auch formal legitimierte - Formen der bürgerschaftlichen Mitwirkung. Nur wenn es gelingt, über die "organisierten" Interessen hinaus Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung an einer nachhaltig orientierten Politik zu gewinnen, kann diese auf Dauer wirksam und erfolgreich sein. Es ist also für einen wirksamen Prozess für eine Lokale Agenda Berlin 21 folgerichtig und erforderlich, Bürgerinnen und Bürger umfassend und sowohl über die Inhalte und Ziele der Lokalen Agenda 21 als auch über ihre Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Mitbestimmung insgesamt zu informieren und anzuregen. Die Ergebnisse und Folgerungen aus dieser Partizipationsstrategie müssen in verbindlicher Form in die offiziellen Zielfindungsverfahren und Planungen der jeweiligen Handlungsebene (z.B. Stadtplanung, Bildung, Arbeitsplatz, Bezirksgremien etc.) mit einfließen. Hierzu ist es erforderlich, in den einzelnen Handlungsebenen die vorhandenen Strukturen zu stärken (z.B. Stadtteilbüros, Bezirkliche Beschäftigungsbündnisse, Bürgerforen etc.) bzw. Strukturen zu schaffen und darüber hinaus in den Bezirken verbindliche Regelungen für die Beteiligung junger Menschen gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zu entwickeln und festzuschreiben. 17 Ergebnisse und Forderungen mit grundsätzlichem Charakter und gesamtstädtischer Bedeutung sollen je nach Themenstellung - den zuständigen Senats- oder Bezirksverwaltungen, den Gremien des Abgeordnetenhauses oder auch dem Agendaforum vorgelegt und dort ebenfalls in verbindlicher Form behandelt werden. Problembeschreibung Stärken Die Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Verbänden prägt das öffentliche Leben der Stadt deutlich mit. Durch ihr positives Engagement für das Gemeinwohl und ihre eigenverantwortliche und selbständige Teilhabe an aktuellen Themen und an den Entwicklungsfragen der Stadt realisieren Bürgerinnen und Bürger demokratische Werte als wesentliche Voraussetzung eines funktionierenden Gemeinwesens mit seinen Gestaltungs- und Veränderungsmöglichkeiten. Darüber hinaus leisten die einzelnen Institutionen mit der Schwerpunktsetzung des interkulturellen Lernens einen beachtlichen Beitrag, Menschen dialogfähig zu machen und ihnen eine Orientierung des gemeinsamen Verstehens und Handelns zu geben. Die vielfältigen Formen in Berlin bereits vorhandener Beteiligungs- und Partizipationsansätze sowie die verschiedenen etwa im Quartiersmanagement praktizierten Beteiligungsmaßnahmen zeigen darüber hinaus, dass Bürgerinnen und Bürger durchaus bereit und in der Lage sind, ihre Belange einzubringen und fundiert zu vertreten. Obwohl sich das Beteiligungsinteresse von Bürgerinnen und Bürgern weniger auf eine dauerhafte Mitarbeit in gesellschaftlichen Großorganisationen richtet und eher themen-, orts- und aktionsbezogen ist, sind jeweils bemerkenswerte Ergebnisse festzustellen. Diese Ansätze einer aktiven Bürgerbeteiligung bedürfen der positiven Unterstützung durch Politik und Verwaltung. Defizite Bürgerinnen und Bürger arbeiten in vielfältiger Art und Weise in Schulen, Vereinen, Parteien oder Initiativen an sie interessierenden oder betreffenden Themen mit und entwickeln eigene Vorstellungen und Handlungsvorschläge, die grundsätzlich auch den Zielstellungen einer Agenda 21 zuzurechnen sind. Partizipation kann jedoch nur erfolgen, wenn diese Bereitschaft zur Mitwirkung an gesellschaftlichen Fragestellungen von den zuständigen Stellen sowie von Politik und Verwaltung auch aufgegriffen und in für die Bürger verständliche und angemessene, aber auch verbindliche Verfahren umgesetzt wird. Das Prinzip, die Bürgerinnen und Bürger an allen sie betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen frühzeitig und umfassend zu beteiligen und dies im politischen Leben auch rechtlich zu gewährleisten, wird bei den Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene noch nicht ausgeprägt wahrgenommen. Verlässliche Beteiligungsformen an Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind bisher noch nicht auseichend etabliert. Die bislang z.B. in Bauplanungsvorhaben vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sind unzureichend und werden überdies unterschiedlich gehandhabt. Deshalb sind Politik und Verwaltung in den Bezirken und auf Landesebene aufgefordert, sicherzustellen, dass Bürgerinnen in den Ausschüssen der BVV und des Abgeordnetenhauses in sie betreffenden Angelegenheiten angehört werden. Ihre Stellungnahmen sind zu dokumentieren und somit Bestandteil der Entscheidungsverfahren zu machen. Existierende Ansätze ausbauen und verbessern Es ist das erklärte Ziel der Regierungskoalition, die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Bürgerinnen und Bürger sollen in die Entscheidungsfindungen zur Entwicklung ihres unmittelbaren Lebensraumes sowie in die Zielfindung für grundsätzliche Fragestellungen der Kommune mit einbezogen werden: “Die Berliner Verwaltung hat in ihrer moderierenden und aktivierenden Rolle die Vernetzung des Interesses der Bürgerinnen und Bürger mit der lebendigen Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements im Umwelt-, Sozial-, Sport-, Kultur- oder Gesundheitsbereich zu ermöglichen. Die Arbeit z.B. von Sportvereinen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Bürgerinitiativen, Freiwilligen Feuerwehren, DRK oder THW, aber auch Agenda 21-Gruppen ist einzubeziehen. Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen für das Bürgerengagement zu sichern und verbessern.” In den letzten Jahren sind in der Region Berlin/Brandenburg eine Reihe von neuen Ansätzen zur Förderung von Bürgerbeteiligung, zur Aktivierung bürgerschaftlicher Kompetenz und zur Ansprache neuer Zielgruppen erfolgreich erprobt worden. Ihnen gemeinsam ist, dass sie Bürgerbeteiligung als einen kommunikativen Prozess verstehen, temporär und themenspezifisch angelegt sind und auf der Arbeit in überschaubaren Gruppenzusammenhängen aufbauen. Sie können dem Agenda-Prozess wie auch einer zukünftigen Beteiligungspolitik in Berlin und Brandenburg als Anregung dienen. 18 Die in einigen Bezirken bereits existierenden Stadtteilbüros und -Ausschüsse sind bereits ein Baustein, an dem angeknüpft werden kann mit dem Ziel, Bürger/innen wie auch bestehende engagierte Bürgergruppen in den Bezirken zu hören und auf deren Aktivitäten aufzubauen. Darüber hinaus bedarf es gezielter Schritte, die in Berlin und darüber hinaus bestehenden Initiativen zur Bürgerbeteiligung (so z.B. zur Verbesserung der Bedingungen für Volksentscheide) zu fördern und zu vernetzen, bestehende Beteiligungsstandards weiter zu entwickeln, Kriterien für die Erprobung und die bezirksweite Einführung von Beteiligungsverfahren zu erarbeiten sowie entsprechende Arbeits- und Informationshilfen bereit zu stellen. In den Bezirken und auf gesamtstädtischer Ebene gilt es zunächst systematisch zu erfassen, welche Beteiligungsstrukturen es bereits gibt. Das Ergebnis sollte in einer Broschüre veröffentlicht werden. Neben den einzelnen Beteiligungsverfahren gibt es als landesweite, gesetzlich zu verankernde Möglichkeit der Bürgerbeteiligung den Bürger- bzw. Volksentscheid. Die Bürger/innen können von der Ernsthaftigkeit der Beteiligungsverfahren nicht wirklich überzeugt werden, solange Berlin als einziges Bundesland den klassischen Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene nicht zulässt und in seiner Landesverfassung ein Verfahren etabliert hat, das in den Jahren seines Bestehens keinen einzigen erfolgreichen Volksentscheid aufweisen konnte. Da dieser Zustand auf Dauer nicht zu verantworten ist, enthalten die jüngsten Koalitionsvereinbarungen folgende Aussagen: “Direkte Demokratie auf Landesebene soll durch eine Vereinfachung der formalen Voraussetzungen für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (vereinfachte Sammlungsbedingungen, angemessene Fristen), erleichtert werden. Die Koalitionsparteien streben dabei auch eine Absenkung der Quoren an. Zusätzlich prüfen wir, ob die Möglichkeiten für Volksbegehren erweitert werden können. Die direkten Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten der Berlinerinnen und Berliner auf Bezirksebene werden erweitert. Bürgerentscheide auf der Basis von Bürgerbegehren werden ermöglicht. Sammlungsbedingungen, Fristen sowie Quoren werden zugunsten der Initiativen novelliert.” Weitere erforderliche Aktivitäten und Projektvorschläge Die mit diesem Papier vorgestellten Zielsetzungen sind nicht zu erreichen, wenn die zunehmend erkennbare Bereitschaft in Politik und Öffentlichkeit zur aktiven Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in alle sie betreffenden Planungen und Entscheidungen nicht selbstverständlich wird. In diesem Sinne müsste eine bürgerorientierte Verwaltungsreform sowohl eine stärkere Übernahme von Verantwortlichkeiten durch die Bürgerschaft als auch eine stärkere Teilhabe der Bürger/innen an politisch-administrativen Entscheidungen umfassen. Um die Ergebnisse und Forderungen von Bürgerbeteiligungsverfahren in die landesweiten Entscheidungsverfahren und in das Agendaforum verbindlich mit einbringen zu können, sind in den Lebensbereichen der Bürgerinnen und Bürger verlässliche Beteiligungsformen und -verfahren zu entwickeln, abzustimmen und festzulegen. In diesem Rahmen gilt es, die bestehenden Beteiligungsstandards weiter auszuformen und Kriterien für die Erprobung und die bezirksweite Einführung von Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten. Bezüglich der Verankerung der Bürgerbeteiligung ist nicht zuletzt das Abgeordnetenhaus gefragt, ob es einem obrigkeitsstaatlichen oder aber einem zivilgesellschaftlich organisierten Gemeinwesen den Vorzug geben möchte. Ein umfassendes Vertrauen der Bürger in die etablierte Politik ist nur dann herstellbar, wenn die aus eigenem Engagement Tätigen die Erfahrung machen, dass ihre Arbeit kein Sandkastenspiel ist. Projekt 1: Bürgerhaushalt Um die Bereitschaft der Berliner Politik zu einer Beteiligungs-Innovation in der Öffentlichkeit deutlich zu akzentuieren, schlagen wir vor, ein beispielhaftes Projekt ins Leben zu rufen, in dem sich bürgerschaftliches Engagement und der Wille der Entscheidungsträger, die Bürgerschaft an ihren Entscheidungsfindungen zu beteiligen, sichtbar miteinander verbinden. Ein solches konkretes Projekt wäre etwa das in Porto Alegre und einigen deutschen Kommunen erprobte Modell “Bürgerhaushalt”, bei dem die Bürgerinnen und Bürger partizipativ an der Erstellung des Haushalts mitwirken. Dabei kann an die Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung im Projekt “Kiezmillion” im Rahmen des Quartiersmanagements angeknüpft werden. Den Berliner Bürgerinnen und Bürgern würde die Möglichkeit eröffnet, sich mittels eines strukturierten Beteiligungsverfahrens in die Beratungen über eine nachhaltige, finanzierbare Gestaltung ihres Gemeinwesens einzubringen. Angesichts der desolaten Berliner Haushaltslage könnte dies entscheidend zu einer Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Bürgerschaft und Politik beitragen. Projekt 2: Landes-AG Bürgerbeteiligung mit Geschäftsstelle In einer Landesarbeitsgemeinschaft (entsprechend jener zu “Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen”), die sich aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen zusammensetzt, könnten gezielt Schritte entwickelt werden mit dem Ziel: - die in Berlin bestehenden Initiativen zur Bürgerbeteiligung zu fördern und zu vernetzen, 19 - bestehende Beteiligungsstandards weiter zu entwickeln, Kriterien für die bezirks- und landesweite Einführung und Erprobung von Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten und entsprechende Evaluationen durchzuführen, - Arbeits- und Informationshilfen bereit zu stellen, - sowie Bildungsarbeit zur Methodenschulung durchzuführen. Zur Realisierung dieser Aufgaben wird eine unabhängige Geschäftsstelle für gesamtstädtische und bezirkliche Bürgerbeteiligung eingerichtet. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit Experten sowie den bestehenden oder noch zu initiierenden Aktivitäten in den Verbänden, Initiativen und den bezirklichen Agenden die Ergebnisse und Folgerungen mit gesamtstädtischer Bedeutung in die landesweiten Entscheidungsgremien sowie das Agendaforum zu tragen und dort zu vertreten. Es wird eine geeignete und ansprechende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für Bürgerbeteiligung in den vorgesehenen Planungen und Maßnahmen, über Inhalte und Ziele der Agenda 21 und über konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten durchgeführt. Projekt 3: Verwaltung als lernende Organisation Die Mitarbeiter der Verwaltung werden hinsichtlich der Methodik und Implementierung von Bürgerbeteiligungs-Verfahren im Rahmen eines Weiterbildungsprogramms ausgebildet. Vorrangige Zielgruppe sollten entscheidungsbefugte Mitarbeiter/innen aus dem Stadtplanungs- und Sozialbereich sein. Projekt 4: Zwischennutzungsagentur beim Liegenschaftsfonds In Berlin gibt es eine große Zahl von Brachflächen und ungenutzten Liegenschaften. Viele Bürger und engagierte junge Unternehmer würden gern innovativ tätig werden, allerdings fehlt ihnen in der Regel der nötige Entfaltungsfreiraum. Diese Ressource für Innovationen ist im Liegenschaftsfonds ausreichend, aber zum Teil ungenutzt vorhanden. Eine Zwischennutzungsagentur mit einer entsprechenden Vertretung der Bürgerschaft könnte diesem Problem beikommen. Bezirkliche Projekte: Gewährleistung und Finanzierung umfassender Bürgerbeteiligung in exemplarischen Bebauungsplanverfahren und in der Stadtentwicklung. Dafür bieten sich u.a. an: 1) das Revaler Viereck (ehem. Reichsbahnausbesserungswerk am S-Bahnhof Warschauer Straße) 2) der Tempelhofer Hafen (Projekt unter maßgeblicher Beteiligung der ufa-fabrik) Ziel ist eine umfassende Bürgerbeteiligung bei der Nutzungsplanung von Flächen, bei den BebauungsPlanverfahren sowie im anschließenden Stadtentwicklungsprozess. Anmerkungen zur nachstehenden Tabelle: In der nachstehenden Tabelle sind die wesentlichen Handlungsziele und Indikatoren zusammengefasst worden, wie sie vom Fachforum Partizipation des Agendaforums (leider bislang ohne eine Zuarbeit von der Senats-Arbeitsgemeinschaft bzw. einer zuständigen Fachverwaltung) in diesem Teil-Handlungsfeld) formuliert worden sind. Qualitätsziele Handlungsziele Umfassende Bürgerbeteiligung als Grundvoraussetzung eines funktionierenden Gemeinwesens - Gemäß dem Gebot der Partizipation sollen Bürger/innen an allen Maßnahmen der Gemeinde, die ihre Belange berühren, umfänglich, angemessen und frühzeitig beteiligt werden. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als “Experten in eigener Sache” muss als selbstverständliches und verbindliches Element gesellschaftlich etabliert sein, weil das Gemeinwesen ohne die bürgerschaftliche Kompetenz nicht zu gesamtgesellschaftlich tragfähigen Problemlösungen gelangen kann. - Die gewachsene Engagementbereitschaft von Bürger/innen wird gesellschaftlich anerkannt und erfährt eine bessere gesellschaftliche und politische Akzeptanz. - Vielfältige Beteiligungsformen für alle Bürger auf allen Ebenen sind installiert und etabliert. Für Bürger/innen wird es zu einer Selbstverständlichkeit, Ideen einzubringen, fundiert darzustellen und sich für deren Realisierung einzusetzen. - Selbstorganisierte Beteiligungsprojekte sind gesellschaftlich anerkannt und werden unterstützt, da das Vertrauen in die Fähigkeiten und Potentiale der Bürger/innen steigt. - Bürgerbeteiligung ist politisch gewollt. Bürger/innen werden in ihrer Eigen- und Mitarbeit durch Politiker akzeptiert sowie bei der Ergebnisfindung und der Darstellung der Ergebnisse unterstützt. Die Verwaltung versteht sich als Förderer und Dienstleister für Bürgerengagement. - Bürger/innen wird Entscheidungs- und Gestaltungskompetenz zugestanden. Räume und Rahmen für verantwortungsvolles Handeln werden zur Verfügung gestellt. Quellen / Bezüge Dokument Agenda 21 der Konferenz in Rio, BerlinStudie, Koalitionsvereinbarungen der aktuellen Legislaturperiode, Club of RomeBericht zur Lage der Menschheit Indikatoren Die Zahl der Beteiligungsverfahren für Bürger/innen (ohne Flächennutzungs- und Bebauungspläne) steigt pro Bezirk und auf gesamtstädtischer Ebene bis zum Jahr 2006 jährlich um 10 % an. Achtsamkeit und Verantwortungsgefühl der Bürger gegenüber öffentlichen Einrichtungen wachsen: Die Beschädigung und Verschmutzung privater und öffentlicher Einrichtungen im Stadtraum nimmt spürbar ab (erfordert Langzeituntersuchung, siehe Erfahrungen in Skandinavien) 20 - Spezifische Ausdrucksformen besonderer Bevölkerungsgruppen werden anerkannt. Die Hemmschwelle von Bürger/innen, sich in politische Arbeit Fachforum einzubringen, sinkt. Verwaltungsmitarbeiter lernen, sich so auszudrücken, Partizipadass eine Diskussion mit den Bürger/innen möglich und erfolgreich wird. - tion - Verletzende Redeweisen gegenüber Beteiligungsanliegen unterbleiben. - Regelmäßig werden Stimmungsbarometer über das Wohlbefinden der Bürger/innen erstellt und insbesondere Entscheidungsträgern zugänglich gemacht. 21 A. Strukturelle Voraussetzungen Schaffung positiver Lebensbe dingungen 1 2 3 In allen Bezirken werden zur Entwicklung, Anregung, Unterstützung und Begleitung der verschiedenen Formen und Maßnahmen einer Beteiligung der Bürger/innen an allen sie betreffenden Angelegenheiten und Planungen Beteiligungsbüros bzw. entsprechend Koordinierungsstellen geschaffen. Die Beteiligungsbüros bzw. Koordinierungsstellen organisieren, begleiten und unterstützen die verschiedenen möglichen Formen von Beteiligungsverfahren, wie Bürgerforen, Zukunftswerkstätten, Stadtteilinitiativen, etc. sowie deren Anhörung in Ausschüssen. Darüber hinaus wird angestrebt, dass auch durch gemeinnützige Institutionen Beteiligungsbüros eingerichtet werden. Diese sollen eng mit den Beteiligungsbüros der Bezirke zusammen arbeiten. Die Büros sind zentral, verkehrsgünstig und für Bürger/innen sichtbar und erreichbar gelegen. Es findet eine verbindliche hinausreichende Arbeit statt. Aktive Beteiligun g von BürgerInn en an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes - Alle Ressorts machen sich die Ergebnisse von Bürgerbeteiligung zu eigen Orientierung der kommunalen Planung in allen Ressorts gerade auch an den Bedürfnissen von BürgerInn en Bürgerbe- Die Büros erhalten ausreichend Sach- und Personalmittel, um erfolgreich zu arbeiten. Die Öffnungszeiten der Büros sind bürgerfreundlich. Die Mitarbeiter/innen sind für die besonderen Aufgaben der Partizipation sowie Beteiligungsmoderation fortgebildet. Dokument Agenda 21 der Konferenz in Rio, bereits arbeitende Büros in den Bezirken - Bis zum Jahr 2006 1 Beteiligungsbüro pro 50.000 Einwohner. Fachforum Partizipation - Senkung der Quoren für das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens auf 5 % Die Mitarbeiter/innen leisten zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und unterstützen Bürger/innen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Projekten. Geeignete bürgerorientierte Arbeitsformen finden Anwendung (entsprechende Standards sind zu entwickeln). - Die örtlichen Initiativen, Vereine und Verbände beteiligen sich aktiv an der Umsetzung dieser Ziele. - Die Stadtteilkommissionen finden geeignete Formen, Bürger/innen beratend zu beteiligen. - Auf Bezirks- und Landesebene werden die Bedingungen für Volksentscheide erleichtert Den Mitarbeiter/innen der Beteiligungsbüros werden aus den Zu verschiedenen Ämtern des Bezirks Ansprechpartner/innen für die erstellende Belange der Bürger/innen benannt. Leitlinien In allen Bezirken wird durch eine entsprechende Verankerung in Geschäftsordnungen der BVVen geregelt, dass Bürger/innen in bezirklichen Ausschüssen in sie betreffenden Angelegenheiten Rede- und Antragsrecht haben, ihre Stellungnahmen dokumentiert Bestandteil der weiteren Entscheidungsverfahren werden. bestehend den e und zu den schaffende ein Regelunge und n in den Bezirken Zur Ausfüllung der politischen Bekundungen für eine bürgerfreundliche Koalitionsv 4 teiligender Stadt entwickeln die Bezirke zu Beginn einer jeden Legislaturperiode ein ereinbarun Bezirk - Bis zum Jahr 2004 existiert pro 100.000 Bürger/innen modellhaft mindestens 1 Beteiligungsbüro, in dem die Beteiligung von Bürger/innen koordiniert und organisiert wird. Anzahl der benannten Ansprechpartner/innen - Bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode gibt es in allen Bezirken eine entsprechende Verankerung in den Geschäftsordnungen - Bis 2004 werden von allen Bezirken bürgerbeteiligende Zielprogramme erarbeitet. bürgerorientiertes Zielprogramm, über das Rechenschaft abzulegen ist. gen 5 Form und Verfahren der Beteiligung sind gegeben Für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an allen sie betreffende Planungen und Maßnahmen zur Realisierung werden unter Beteiligung von Verfahrensexperten und Bürger/innen Mindeststandards erarbeitet und verbindlich eingeführt. Bei der Anmeldung von Planungsvorhaben über 100.000 EUR muss ein Etat für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung eingeplant sein. Erfahrungen anderer Städte, einschlägige Veröffentlichun gen zur Bürgerbete iligung - Bis 2004 werden in allen Bezirken die erarbeiteten Mindeststandards angewandt und entsprechende Richtlinien zur Berücksichtigung festgelegt. 6 Finanzierung Über eine Grundausstattung an Personal- und Sachmitteln hinaus stehen angemessen hohe Sach- und Personalmittel für Partizipationsverfahren bereit. Ein Anteil “Partizipationsverfahren” wird in jedem Bezirkshaushalt und im Landeshaushalt eingestellt. Haushaltspläne - Bis 2004 ist im Landessowie in jedem Bezirkshaushalt ein Anteil “Partizipationsverfahren” 22 Umsetzungen der in Partizipationsverfahren erarbeiteten Beschlüsse werden aus anderen Haushaltstiteln gewährleistet. eingestellt. 23 B. Institutionelle und kommunale Beteiligung - Das Beteiligungs-Engagement von Bürger/innen insbesondere für sie direkt betreffende Angelegenheiten erfährt eine bessere gesellschaftliche und politische Akzeptanz. 1 Bürgerfreundlicher Bezirk - Ergebnisse von Bürgerbeteiligungen werden bei den entsprechenden Entscheidungen auf Parlaments- und Verwaltungsebene in den Bezirken und im Land Berlin nachweislich mit einbezogen. Dies erfolgt entweder über entsprechende Verfahren oder durch direkte Beteiligung. Koalitionsvereinbarungen - Es sind Richtlinien zur rechtzeitigen und umfassenden Bürgerbeteiligung 2001 – für alle Planungen und Vorhaben zu entwickeln, von denen die Belange 2006 von Bürger/innen berührt sind. - Bürger/innen beteiligen sich über geeignete Verfahren aktiv an der politischen Willensbildung. - In Vorlagen und Beschlüssen ist verpflichtend darüber zu berichten, wie den Beteiligungs- und/oder Prüfpflichten entsprochen worden ist. 2 Vernetzte und koordiniert e Beteiligungspraxis 3 Ausweitung der Beteiligungsrechte, Förderung des Beteiligun gsEngagements Es werden Finanzierungsmöglichkeiten für eine unabhängige Geschäftsstelle einer gesamtstädtischen Bürgerbeteiligung geschaffen. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit Experten sowie den bestehenden oder noch zu initiierenden Aktivitäten in den Verbänden, Initiativen und den bezirklichen Agenden die Ergebnisse und Folgerungen mit gesamtstädtischer Bedeutung in die landesweiten Entscheidungsgremien sowie das Agendaforum zu tragen und dort zu vertreten. Es wird eine geeignete und ansprechende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für Bürgerbeteiligung in den vorgesehenen Planungen und Maßnahmen, über Inhalte und Ziele der Agenda 21 und über konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten durchgeführt. - Bis zum Jahr 2004 sind Richtlinien für rechtzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung entworfen und erste modellhafte Erfahrungen in ausgesuchten Bezirken unter Mitwirkung von Bürger/innen und Beteiligungs-Experten durchgeführt und ausgewertet. - Bis zum Jahr 2006 werden Bürgerbeteiligungsverfahre n für alle Entscheidungen, die die Bürger/innen mittelbar und unmittelbar betreffen, verbindlich. - Ab dem Jahr 2003 gibt es einen jährlichen Beteiligungsbericht, der von den Bezirks-Beteiligungsbüros in Kooperation mit den Bezirken herausgegeben und öffentlich vorgestellt wird. Agendaforum / Fachforum Partizipation Bestehende BeteiliDie gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgerinnen gungsund Bürgern in den Stadtplanungsprozessen werden erweitert und durch Richtlinien, die Verwaltungsgremien durch Zuarbeit und Anerkennung gefördert und Erweiteunterstützt. Über die Fortentwicklung frühzeitiger und umfänglicher rung der Beteiligung ist von den Verwaltungen regelmäßig zu berichten. Beteiligung Ehrenamtliche Arbeit im Beteiligungsbereich wird öffentlich anerkannt und spraxis in gefördert. anderen Städten - unabhängige Geschäftsstelle Bürgerbeteiligung arbeitet ab 2004 - Prozentsatz der Planungsverfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung - Zahl der in den Vereinen und ihren landesweiten Gremien ehrenamtlich mitwirkenden Bürger/innen 24 C. Beteiligungsprojekte und –formen - Bis zum Jahr 2004 verabschieden alle BVVen ein Leitbild der Bürgerbeteiligung sowie verbindliche Richtlinien für Bürgerbeteiligungsverfahren in den Bezirken / Ortsteilen / Kiezen. - Bürgerbeteiligung ist ein Grundsatz. Sie findet frühzeitig und vorrangig anlassbezogen im Lebensumfeld statt - Für alle entsprechenden Beteiligungsfälle werden angemessene und zielgruppengerechte Formen der Beteiligung entwickelt. - Bürger/innen als Experten in eigener Sache sind regelmäßig zu Angemessene befragen, welche positiven Veränderungen in ihrem Lebensumfeld zu Beteiligungsfor erreichen sind. Die Ergebnisse dieser Befragungen sind Grundlage für politische und fachliche Entscheidungen. men - Art und Form der Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürger/innen in Politik und Verwaltung werden weiter entwickelt und intensiviert. Politische Richtlinien - Bis zum Jahr 2005 fanden in allen Bezirken repräsentative Erhebungen statt, in denen von Bürger/innen Mängellisten erstellt und Verbesserungsvorschläge zu ihrem Wohnumfeld und zu anderen sie betreffenden Anliegen und Themen gemacht wurden. - Bis 2006 liegen in allen Bezirken und auf Landesebene Zu dokumentierte Erfahrungen entwickelnd über angemessene und e Leitlinien wirksame Formen der Bürgerbeteiligung vor. - Im Sinne des Ziels einer Beteiligungs-Innovation werden neue Formen der demokratischen Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern erprobt und etabliert. - Ab 2006 finden repräsentative Erhebungen, betreut durch Beteiligungsbüros, halbjährlich und kleinstraumbezogen statt. - Ab 2010 finden die Erhebungen vierteljährlich statt, wobei alle Bürger/innen erreicht werden. In einem Modellbezirk wird dieses Verfahren bereits ab 2003 erprobt. D. Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Atmosphäre Partizipation ist gesellschaftlic he Selbstverständlichkeit und Bedingung Sie bedarf dafür der öffentlichen Unterstützung, Information und Berichterstattung - Alle möglichen Formen der Bürgerbeteiligung sind selbstverständlich geworden und Grundlage kommunalen Handelns. Partizipation erfährt breite Unterstützung. - Gemäß der Notwendigkeit, gesellschaftliches Engagement umfassend und frühzeitig zu fördern, werden Bürger/innen als die eigentlichen Experten in sie berührenden Belangen beteiligt. - Arbeits- und Planungsgrundlagen sind auch für Bürger/innen verständlich zu gestalten. - Über die Erfordernisse und Ziele des gesellschaftlichen Engagements von Bürger/innen sowie über geplante, laufende und abgeschlossene Beteiligungsmaßnahmen ist in geeigneter Form regelmäßig zu berichten/zu informieren (z.B. bezirkliche Beteiligungsberichte, Zeitungsbeiträge, eigenes Medium, etc.). - Alle Bereiche von Politik, Verwaltung, Medien und Dienstleistungen geben in angemessener und verständlicher Form regelmäßige Informationen für Bürger/innen über sie berührende und interessierende Themen. Die Pressestellen der Bezirke, des Landes und der einzelnen Verwaltungen veröffentlichen Mitteilungsblätter für Bürgerbeteiligung. - Informationen von und für Bürger/innen werden garantiert, z.B. über eine monatlich erscheinende Zeitung, die auch über das Internet abgerufen werden kann. Zeitungsverteiler (oder Informationsverteiler) können Öffentliche Einrichtungen, Schulen, Haushalte etc. sein. An fremdsprachige Ausgaben ist zu denken. - Die lokalen Medien unterstützen diesen Prozess mit ihren Möglichkeiten und berichten regelmäßig über Beteiligungsarbeit von Bürger/innen. Themen aus bürgerschaftlicher Sicht aufbereitet finden sich deutlich in allen Medien wieder. Beteiligungsbewegung des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend Leitlinien Agenda 21 Kap. 28 - Grad der Erreichbarkeit von Bürger/innen für sie interessierende Themen. - Anzahl regelmäßiger Informationen von Politik, Verwaltung über Dienstleistungen im Bereich Bürgerbeteiligung. - ab 2004 haben alle Medien, die (täglich, wöchentlich, monatlich) mehr als 50.000 Bürger/innen erreichen, eine Redaktion für bürgerschaftliche Anliegen, in der Bürger/innen mitarbeiten. Aufbau und Pflege dieser Redaktionen werden öffentlich und/oder privat bezuschusst 25 2.3.2.2 Partizipation junger Menschen Mit Verantwortung wachsen und gestalten Problembeschreibung Spätestens seit der Verabschiedung der UN Kinderrechtskonvention ist es unstrittig, dass zur Umsetzung dieser Rechte eine enge Beteiligung aller jungen Menschen an sie betreffenden gesellschaftlichen Fragestellungen unverzichtbar ist. Kinder und Jugendliche werden zunehmend als Experten in eigener Sache verstanden und akzeptiert. In Bund, Ländern und Kommunen gibt es inzwischen beredte Beispiele erfolgreicher Beteiligungspolitik mit konstruktiven Ergebnissen. Entsprechend den Intentionen der Agenda 21 sollen alle Maßnahmen zur Entwicklung der Kommunen auf ihre Zukunftsbeständigkeit abgeprüft werden. Heute eingeleitete bzw. getroffene Entscheidungen wirken somit in hohem Maße in die Zukunft hinein und beeinflussen das künftige Leben in der Stadt. Für junge Menschen „[...] als Symbolträger der künftigen Generationen“ (E.U. v. Weizsäcker) sind deshalb grundsätzlich und im Sinne des Kapitels 25 der Agenda 21 geeignete Formen einer frühzeitigen Einbeziehung und Beteiligung an den ihre Belange betreffenden Fragestellungen und Zielsetzungen bei der Entwicklung der Stadt zu erarbeiten. Kinder und Jugendliche müssen dabei als Partner verstanden werden, die im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung Berlins die Gestaltung ihrer Umwelt aktiv mit beeinflussen sollen. Werden junge Menschen in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und werden ihre am Ende eines solchen Prozesses gefällten Entscheidungen ernsthaft in den weiteren Gestaltungsprozess mit einbezogen, so lernen sie, dass ein auf Zukunftsbeständigkeit ausgerichteter Entscheidungsprozess in einer demokratischen Gesellschaft von einer Mehrheit verantwortet werden muss. Frühzeitige Erfahrungen dieser Art führen am ehesten dazu, dass sie auch als erwachsene Bürger gesellschaftlich und politisch verantwortungsvoll handeln. Der Grundsatz zur Partizipation junger Menschen und zur aktiven Mitgestaltung ihrer Angelegenheiten umfasst alle ihre Lebensbereiche. Schon für die Berliner Kindertagesstätten ist die Mitwirkung der Kinder bei der Gestaltung des Kita-Alltags gemäß ihrem Entwicklungsstand verpflichtend vorgesehen (§ 16 Kindertagesbetreuungsgesetz). Hierdurch soll die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit bereits frühzeitig gefördert werden (§ 3 KitaG). So kann - neben der Vermittlung entsprechender Überzeugungen durch die Erziehungsberechtigten - bereits auch in den Kindertagesstätten den Kindern deutlich gemacht werden, dass sie durchaus an der Gestaltung ihrer Lebenszusammenhänge verändernd mitwirken können. Sehr viel umfangreichere Mitwirkungsmöglichkeiten junger Menschen bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele sowie des Alltags an den Schulen in Berlin sind in der Schulverfassung geregelt. Schülervertreterinnen und -vertreter nehmen die Interessen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler gegenüber Schule und Schulbehörde wahr und gestalten so, gemeinsam mit den Elternvertretungen, aktiv das Schulleben mit. Das geschieht beispielsweise über Stellungnahmen zu Fragen der Bildungspolitik und Erziehung, eigene Veranstaltungen und Informationen, Kooperation mit Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretungen sowie die Mitwirkung in den Schulgremien (§§ 29 ff SchulVerfG, §§ 87 ff Entwurf Schulgesetz von Berlin, Stand März 2001). Auch im geltenden Jugendhilferecht und in seinen Kommentierungen wird der Beteiligung junger Menschen eine besondere Bedeutung eingeräumt. Berlin hat das mit seinem Ausführungsgesetz (AG KJHG) weiter geführt und im § 5 über die Planungen in der Jugendhilfe hinaus auch auf alle sie betreffenden Planungen der Kommune erweitert. Hierfür sind entsprechende Formen der Beteiligung zu entwickeln und organisatorisch sicher zu stellen. In Verbänden, Vereinen und Initiativen – so insbesondere auch in Sportvereinen - wirken junge Menschen in vielfältiger Weise an der Ausfüllung der jeweiligen Zielsetzungen mit. Sie stellen sich für ehrenamtliche Aktivitäten zur Verfügung, übernehmen als junge Erwachsene bereits früh Verantwortung in den Abteilungen und Gremien und prägen somit entscheidend die Arbeit der Institutionen und die der landesweiten Interessenvertretungen. Es ist also für einen wirksamen Prozess für eine Lokale Agenda Berlin 21 folgerichtig und erforderlich, Kinder und Jugendliche umfassend und jugendgemäß sowohl über die Inhalte und Ziele der Lokalen Agenda 21, als auch über ihre Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Mitbestimmung insgesamt zu informieren und anzuregen. Die Ergebnisse und Folgerungen aus dieser Partizipationsstrategie müssen in verbindlicher Form in die offiziellen Zielfindungsverfahren und Planungen der jeweiligen Handlungsebene (z.B. Kindergarten, Schule, Arbeitsplatz, Bezirksgremien, etc.) mit einfließen. Hierzu ist es erforderlich, in den einzelnen Handlungsebenen die vorhandenen Strukturen zu stärken (z.B. 26 Schülervertretungen, Kinder- und Jugendbüros, Jugendforen und -parlamente, etc.) bzw. Strukturen zu schaffen und darüber hinaus in den Bezirken verbindliche Regelungen für die Beteiligung junger Menschen entsprechend ihrem Alter sowie ihrer Interessen und Fähigkeiten zu entwickeln und festzuschreiben. Ergebnisse und Forderungen mit grundsätzlichem Charakter und gesamtstädtischer Bedeutung sollen je nach Themenstellung - den zuständigen Senats- oder Bezirksverwaltungen, den Gremien des Abgeordnetenhauses oder auch dem Agendaforum vorgelegt und dort ebenfalls in verbindlicher Form behandelt werden. Stärken Die vielfältigen Formen in Berlin bereits vorhandener Beteiligungs- und Partizipationsansätze in Kindertagesstätten, den Gremien gemäß SchulVerfG, dem AG KJHG auf Bezirks- und Landesebene, in Sportvereinen und -verbänden sowie die verschiedenen erfolgreich praktizierten Beteiligungsmaßnahmen in den Bezirken zeigen, dass junge Menschen durchaus bereit und in der Lage sind, ihre Belange einzubringen und fundiert zu vertreten. Obwohl sich das Beteiligungsinteresse von Kindern und Jugendlichen weniger auf die allgemeine und verbindliche, dauerhafte Mitarbeit in gesellschaftlichen Großorganisationen richtet und eher themen-, orts- und aktionsbezogen ist, sind jedoch jeweils bemerkenswerte Ergebnisse festzustellen. Eine aktive Schülervertretung mit positiver Unterstützung von Lehrerschaft und Schulleitung oder auch die ehrenamtliche Tätigkeit sowie die frühzeitige Übernahme von Verantwortung in Sportvereinen und -verbänden prägen beispielsweise den Schulalltag und das Sportleben der Stadt deutlich mit. Durch ihr positives Engagement für das Gemeinwohl und eigenverantwortliche und selbständige Teilhabe an den in den Institutionen anstehenden Themen sowie an den Entwicklungsfragen der Stadt lernen und leben junge Menschen frühzeitig demokratische Werte als wesentliche Vorbereitung zur eigenen Sozialisation, zur Integration in das Gemeinwesen sowie zu dessen Gestaltung und Veränderung. Darüber hinaus leisten die Schulen mit der Schwerpunktsetzung des interkulturellen Lernens einen beachtlichen Beitrag, junge Menschen dialogfähig zu machen und ihnen eine Orientierung gemeinsamen Verstehens und Handelns zu geben. Defizite Junge Menschen arbeiten in vielfältiger Art und Weise in Schulen, Vereinen, Jugendgruppen, Parteien oder Initiativen an sie interessierenden oder auch betreffenden Themen mit und entwickeln eigene Vorstellungen und Handlungsvorschläge, die grundsätzlich auch den Zielstellungen einer Agenda 21 zuzurechnen sind. Partizipation kann jedoch nur erfolgen, wenn diese Bereitschaft zur Mitwirkung an gesellschaftlichen Fragestellungen von den zuständigen Stellen sowie von Politik und Verwaltung auch aufgegriffen und in für die Kinder und Jugendlichen verständliche und angemessene, aber auch verbindliche Verfahren umgesetzt wird. Obwohl Beteiligungsmöglichkeiten - wie zuvor beschrieben umfänglich auch gesetzlich geregelt sind, die Baugesetzgebung bei ihrer Forderung nach einer angemessenen Beteiligung der Bevölkerung nicht nach dem Alter unterscheidet und obwohl nach dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz in Berlin die Beteiligung junger Menschen an allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen zu gewährleisten ist, werden diese Grundsätze sowohl in Kindertagesstätten und Schulen als auch bei Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Bezirke nicht gleichermaßen ausgeprägt wahrgenommen. Verlässliche Beteiligungsformen an Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind bisher noch nicht auseichend etabliert. Selbst die in einzelnen Bezirken vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten junger Menschen, z.B. Kinderbüros, Kinderforen, Kinder- und Jugendparlamente, sind sehr unterschiedlich organisiert und z.T. nicht verbindlich festgeschrieben. Deshalb sind die Bezirke aufgefordert, sicherzustellen, dass junge Menschen in den Ausschüssen der BVV in sie betreffenden Angelegenheiten angehört werden. Ihre Stellungnahmen sind zu dokumentieren und sie werden somit Bestandteil der Entscheidungsverfahren. Aktuell laufende Aktivitäten Es ist das erklärte Ziel der Regierungskoalition, junge Menschen frühzeitig in die Entscheidungsfindungen zur Entwicklung ihres unmittelbaren Lebensraumes sowie in die Zielfindung für grundsätzliche Fragestellungen der Kommune mit einzubeziehen. Bereits in den Beschlüssen des Senats zu den „Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt“ und dem Beschluss des Abgeordnetenhauses über die „Einführung von Kinder- und Familienverträglichkeitsprüfungen“ ist dieses deutlich zum Ausdruck gekommen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport hat deshalb auch die Initiative der bezirklichen Agenda-Akteure aufgegriffen und prüft zurzeit, wie eine Geschäftsstelle „Jugendagenda" zu finanzieren und einzurichten ist. Zu der Ausgestaltung einer Jugendagenda für Berlin sollen junge Menschen selbst befragt werden. Zunächst ist vorgesehen, bestehende aktive Gruppen in den Bezirken zu hören und auf 27 diesen Aktivitäten aufzubauen. In einer Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen“, die sich aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen zusammensetzt und ihre rechtliche Legitimation aus dem § 78 des SGB VIII schöpft, werden seit September 2001 gezielt Schritte unternommen, die in Berlin und darüber hinaus bestehenden Initiativen zur Partizipation junger Menschen (so z.B. auch zu einer Jugendagenda Berlin 21) zu unterstützen, zu fördern und zu vernetzen, bestehende Beteiligungsstandards weiter zu entwickeln, Kriterien für die Erprobung und die bezirksweite Einführung von Kinder- und Familienverträglichkeitsprüfungen zu erarbeiten sowie Arbeits- und Informationshilfen bereit zu stellen. Grundlage sind hierfür die 1999 vom Senat beschlossenen „Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt“ und der Auftrag des Abgeordnetenhauses nach Kinder- und Familienverträglichkeitsprüfungen zu deren Umsetzung. Die Landesarbeitsgemeinschaft hat zudem aktiv an der Formulierung der als Querliste angefügten Handlungsziele und Indikatoren mitgewirkt. In den am 24. März und am 1. Dezember 2001 im Rahmen von „respect“, des Berliner Aktionsprogramms für Demokratie und Toleranz durchgeführten Jugendforen, hat sich eindrucksvoll gezeigt, dass es den jungen Menschen in der Stadt mit der Forderung zur aktiven Mitgestaltung von Gesellschaft und Umwelt sehr ernst ist. In Zusammenarbeit mit der vom Landesjugendamt geförderten „Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik“ ist bereits 1999 in den Bezirken abgefragt worden, welche Beteiligungsformen es bereits dort gibt. Das erfreuliche Ergebnis wurde mit einer Broschüre „Wir mischen mit! - Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Berlin„ Ende 2000 veröffentlicht und ist inzwischen vergriffen. Es ist deshalb beabsichtigt, nach erneuter Befragung über die aktuelle Situation nach der Gebietsreform wiederum zu informieren. Das Landesschulamt wirkt zudem über die Schulleitungen in deren regelmäßigen Arbeitsrunden deutlich darauf hin, dass die nach der Schulverfassung gegebenen Mitwirkungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler durch Schulleitungen und Lehrkörper intensiv unterstützt werden. Weitere mögliche/erforderliche Aktivitäten Die mit diesem Papier vorgestellten Zielsetzungen sind nicht zu erreichen, wenn die zunehmend erkennbare Bereitschaft in Politik und Öffentlichkeit zur aktiven Einbeziehung junger Menschen in alle sie betreffende Planungen und Entscheidungen nicht selbstverständlich wird. Durch den Weltkindergipfel der Vereinten Nationen im April 2002, durch die Weißbuchinitiative der Europäischen Kommission sowie die Beteiligungsinitiative des Bundesjugendministeriums wird jedoch nachhaltig belegt, dass die Ziele konsequent auf allen Ebenen weiter zu entwickeln und mit allen Beteiligten auf deren Umsetzung hinzuwirken ist. Um die Ergebnisse und Forderungen bezirklicher Beteiligungsverfahren für und mit jungen Menschen und die einer künftigen Jugendagenda für Berlin in die landesweiten Entscheidungsverfahren und in das Agendaforum verbindlich mit einbringen zu können, sind in den Lebensbereichen der jungen Menschen verlässliche Beteiligungsformen und -verfahren zu entwickeln, abzustimmen und festzulegen. Im Rahmen der o.g. Landesarbeitsgemeinschaft gilt es, die bestehenden Beteiligungsstandards weiter auszuformen und Kriterien für die Erprobung und die bezirksweite Einführung von Kinder- und Familienverträglichkeitsprüfungen zu erarbeiten. Anmerkungen zur nachstehenden Tabelle: In der nachstehenden Tabelle sind die wesentlichen Handlungsziele und Indikatoren zusammengefasst worden, wie sie sowohl vom Fachforum Partizipation des Agendaforums als auch von der Senatsarbeitsgemeinschaft formuliert worden sind. 28 Qualitätsziele Handlungsziele Quellen Indikatoren Gemäß dem Gebot der Partizipation sollen junge Menschen an allen Maßnahmen der Gemeinde, die ihre Belange berühren, umfänglich, angemessen und frühzeitig beteiligt werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss als selbstverständliches und verbindliches Element gesellschaftlich etabliert sein, weil Kinder und Jugendliche Experten in eigener Sache sind Agenda 21 der Konferenz in Rio, BerlinStudie, AG KJHG § 5, Leitlinien für eine Anzahl der kinder- und Beteiligungsfälle je Bezirk jugendfreundliche und auf Landesebene Stadt, AG Kinder- und Jugendagenda / Fachforum Partizipation Generelles Ziel: Junge Menschen sollen frühzeitig Verantwortung für sich selbst, für andere und für die Gesellschaft übernehmen. A. Strukturelle Voraussetzungen Schaffung positiver Lebensbedingungen 1 Aktive Beteiligung junger Menschen an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes Alle Ressorts machen sich die Belange von jungen 2 Menschen und ihren Familien zu Eigen Orientierung der kommunalen Planung in allen Ressorts gerade auch an den 3 Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, Kinder-, jugendund familienfreundlicher Bezirk Entsprechend den Zielsetzungen des § 5 AG KJHG und zur Umsetzung des Art. 25 der Lokalen Agenda 21 werden in allen Bezirken zur Entwicklung, Anregung, Unterstützung und Begleitung der verschiedenen Formen und Maßnahmen einer Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten und Planungen Kinder- und Jugendbüros bzw. entsprechend Koordinierungsstellen geschaffen. Die Kinder- und Jugendbüros bzw. Koordinierungsstellen organisieren, begleiten und unterstützen die verschiedenen möglichen Formen von Beteiligung junger Menschen, wie Kinder- und Jugendforen, Kinder- und Jugendparlamente, Stadtteilinitiativen, etc. sowie die Anhörung in Ausschüssen. Darüber hinaus wird angestrebt, dass auch durch gemeinnützige Institutionen Beteiligungsbüros eingerichtet werden. Diese sollen eng mit den Kinder- und Jugendbüros der Bezirke zusammen arbeiten. - Die Büros sind zentral, verkehrsgünstig und für Kinder und Jugendliche sichtbar und erreichbar gelegen. Es findet eine verbindliche hinausreichende Arbeit statt. - Die Büros erhalten ausreichend Sach- und Personalmittel, um erfolgreich zu arbeiten. Die Öffnungszeiten der Büros sind kinder- und jugendfreundlich. Die Mitarbeiter/innen sind für die besonderen Aufgaben der Partizipation sowie Beteiligungsmoderation fortgebildet. - Die Mitarbeiter/innen leisten zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Durchführung von Veranstaltungen und Projekten. - Geeignete kinder- und jugendorientierte Arbeitsformen finden Anwendung (siehe auch Standards für Kinder- und Jugendbeteiligung des Landes-AK Kinderpolitik). - Die örtlichen Kinder- und Jugendvereine und -verbände beteiligen sich aktiv an der Umsetzung dieser Ziele. - Die Spielplatzkommissionen finden geeignete Formen, Kinder und Jugendliche beratend zu beteiligen. Den Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendbüros werden aus den verschiedenen Ämtern des Bezirks Ansprechpartner/innen für die Belange der jungen Menschen benannt. In allen Bezirken wird durch eine entsprechende Verankerung in den Geschäftsordnungen der BVVen geregelt, dass Kinder und Jugendliche in den bezirklichen Ausschüssen in sie betreffenden Angelegenheiten ein Rede- und Antragsrecht haben, ihre Stellungnahmen dokumentiert und Bestandteil der weiteren Entscheidungsverfahren werden. § 1 Abs. 3 SGB VIII, AG KJHG § 5, Dokument Agenda 21 der Konferenz in Rio, bereits arbeitende Büros in den Bezirken, Schulverfassungsgeset z, - je ein Kinder- und Jugendbüro je Bezirk ab 2004 - je 50.000 junge Menschen unter 28 Jahre ein Beteiligungsbüro bei gemeinnützigen Institutionen bis 2006 AG Kinder- und Jugendagenda / Fachforum Partizipation Leitlinien § 5 AG KJHG, Initiative SenBildJugSport, bestehende Regelungen in den Bezirken Anzahl der benannten Ansprechpartner/innen - Bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode gibt es in allen Bezirken eine entsprechende Verankerung in den Geschäftsordnungen 29 Kinder-, jugend4 und familienfreundlicher Bezirk Zur Ausfüllung der Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt entwickeln die Bezirke zu Beginn einer jeden Legislaturperiode ein kinder-, jugend- und familienpolitisches Zielprogramm, über das Rechenschaft abzulegen ist. Form und Verfahren der 5 Beteiligung sind gegeben Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffende Planungen und Maßnahmen zur Realisierung werden unter Beteiligung junger Menschen Mindeststandards erarbeitet Zur Ausfüllung der Leitlinien für eine kinderund jugendfreundliche Stadt entwickeln die Bezirke zu Beginn einer jeden Legislaturperiode ein kinder-, jugend- und familienpolitisches Zielprogramm, über das Rechenschaft abzulegen ist. - Bis 2004 werden von allen Bezirken in Fortführung der Leitlinien für eine kinder- und familienfreundliche Stadt entsprechende Zielprogramme erarbeitet. AK Kinderpolitik/LAG - Bis 2004 werden in allen Bezirken die erarbeiteten Mindeststandards angewandt und entsprechende Richtlinien zu deren Berücksichtigung festgelegt B. Institutionelle und kommunale Beteiligung Kinder-, jugend1 und familienfreundlicher Bezirk Vernetzte und 2 koordinierte Beteiligungspraxis Frühzeitige 3 Förderung des Engagements - Das gewachsene Engagement von Kindern und Jugendlichen insbesondere für sie direkt betreffende Angelegenheiten erfährt eine bessere gesellschaftliche und politische Akzeptanz. - Bei allen Entscheidungen auf Parlaments- und Verwaltungsebene in den Bezirken und im Land Berlin sind nachweislich die Belange junger Menschen und ihrer Familien mit einzubeziehen. Dies erfolgt i.d.R. durch direkte Beteiligung. - Wenn dies nicht erfolgt oder nicht möglich ist, sind Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfungen für alle Planungen und Vorhaben der Bezirke durchzuführen, von denen die Belange von jungen Menschen und ihren Familien unmittelbar berührt sind. - Kinder und Jugendliche beteiligen sich aktiv an der politischen Willensbildung. Das aktive Wahlalter wird bis zur nächsten Kommunalwahl auf 14 Jahre herabgesetzt, das passive Wahlalter auf 16 Jahre - Gremien, die vorrangig auch Belange von Kindern und Jugendlichen vertreten, werden auch mit Kindern und Jugendlichen besetzt. - In Vorlagen und Beschlüssen ist verpflichtend darüber zu berichten, wie den Beteiligungs- und/oder Prüfpflichten entsprochen worden ist. Es werden Finanzierungsmöglichkeiten für eine Geschäftsstelle einer gesamtstädtischen Jugendagenda geschaffen. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der „Drehscheibe Kinderpolitik„ sowie den bestehenden oder noch zu initiierenden Aktivitäten in den Verbänden, Initiativen und den bezirklichen Jugendagenden die Ergebnisse und Folgerungen mit gesamtstädtischer Bedeutung in die landesweiten Entscheidungsgremien sowie das Agendaforum zu tragen und dort zu vertreten. Es wird eine geeignete und ansprechende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für Kinder- und Jugendliche über die vorgesehenen Planungen und Maßnahmen, über Inhalte und Ziele der Agenda 21 und über Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten durchgeführt. Die gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten von jungen Menschen in den Kindertagesstätten, Schulen sowie Kinder- und Jugendfreizeitstätten wird durch die Leitungen bzw. das pädagogische Personal stärker über Wahrnehmung und Anerkennung gefördert und unterstützt. Über die Fortentwicklung frühzeitiger und umfänglicher Beteiligung ist von den Leitungen regelmäßig zu berichten. Die Sportvereine und -verbände unterstützen aktiv die ehrenamtliche Mitwirkung junger Menschen am Vereinsleben und in den landesweiten Gremien - Bis 2004 sind entsprechende Richtlinien für Kinder- und Familienverträglichkeitspr üfungen entworfen Abgeordnetenhausbesc worden und werden hluss zur Umsetzung modellhaft in der Leitlinien, ausgewählten Bezirken erprobt und ausgewertet. Abgeordnetenhausbesc hluss zur Einführung von Kinder- und Familienverträglichkeits prüfungen Koalitionsvereinbarung en 2001 - 2006 - Bis 2006 werden Kinder- und Familienfreundlichkeitspr üfungen für alle Entscheidungen, die die Belange dieser Zielgruppen berühren, verbindlich. Bis zur nächsten Kommunalwahl (2006) wird in Berlin das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren für die Wahlen zu den BVVen eingeführt. Agendaforum, AG Kinder- und Jugendagenda, Geschäftsstelle Kinderund Jugendagenda arbeitet ab 2004 AK Kinderpolitik/LAG Mitbestimmung. Schulverfassungsgeset zgesetz, KitaG Praxis in Sportvereinen und -verbänden - Prozentsatz der Kindertagesstätten und Schulen mit einer aktiven Mitwirkungsarbeit. - Zahl der in den Sportvereinen und ihren landesweiten Gremien ehrenamtlich mitwirkenden jungen Menschen - Zahl der Kooperationen verschiedener Träger 30 C. Beteiligungsprojekte und -formen Angemessene Beteiligungsformen - Partizipation junger Menschen ist ein Grundsatz und findet frühzeitig und vorrangig anlassbezogen im Lebensumfeld statt. - Für alle entsprechenden Beteiligungsfälle werden angemessene und altersgerechte Formen der Beteiligung entwickelt. - Für BVVen und deren Ausschüsse gilt bei allen Vorhaben, die die Belange von jungen Menschen und ihren Familien berühren, eine Fragepflicht gegenüber den sowie ein Rede- und Leitlinien Anhörungsrecht der Betroffenen bzw. ihrer Vertreter. - Kinder und Jugendliche als Experten in eigener Sache sind regelmäßig zu befragen, welche positiven Veränderungen in Entwurf Schulgesetz für ihrem Lebensumfeld zu erreichen sind. Die Ergebnisse dieser das Land Berlin Befragungen sind Grundlage für politische und fachliche Entscheidungen. - Art und Form der Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder in Kindertagesstätten werden weiter entwickelt und intensiviert. - Im Sinne der Ausgestaltung der Ziele im neuen Schulgesetzentwurf werden neue Formen der demokratischen Mitwirkung junger Menschen erprobt und etabliert. - Bis 2006 haben in allen Bezirken Erhebungen über erforderliche Verbesserungen/Verände run gen stattgefunden und sie werden Regel. - Bis 2006 liegen in allen Bezirken und auf Landesebene Erfahrungen über angemessene und wirksame Formen zur Beteiligung junger Menschen vor. D. Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Atmosphäre Partizipation ist gesellschaftliche Selbstverständlichkeit und Bedingung. Sie bedarf dafür der öffentlichen Unterstützung, Information und Berichterstattung - Alle möglichen Formen der Partizipation junger Menschen sind selbstverständlich geworden und Grundlage kommunalen Handelns. Partizipation erfährt breite Unterstützung. – Gemäß der Verantwortung der Erwachsengeneration und der Notwendigkeit, gesellschaftliches Engagement umfassend und frühzeitig zu fördern, werden junge Menschen als die eigentlichen Experten in sie berührenden Belangen beteiligt. - Arbeits- und Planungsgrundlagen sind auch für Kinder und Jugendliche verständlich zu gestalten. - Über die Erfordernisse und Ziele des gesellschaftlichen Engagements junger Menschen sowie über geplante, laufende und abgeschlossene Beteiligungsmaßnahmen ist in geeigneter Form regelmäßig zu berichten/ zu informieren (z.B. bezirkliche Jugendhilfepläne/-berichte, Landesjugendplan, eigenes Medium, etc.). - Alle Bereiche von Politik, Verwaltung, Medien und Dienstleistungen geben regelmäßige Informationen für Kinder und Jugendliche über sie berührende und interessierende Themen in angemessener und altersgerechter Form. - Insbesondere selbstorganisierte Jugendprojekte erhalten Anerkennung und Unterstützung - Die lokalen Medien unterstützen diesen Prozess mit ihren Möglichkeiten. Beteiligungsbewegung des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend Leitlinien Agenda 21 Kap. 25 - Grad der Erreichbarkeit von Kindern und Jugendlichen für sie interessierende Themen. - Anzahl regelmäßiger Informationen für junge Menschen von Politik, Verwaltung, Medien und Dienstleistungen. Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin der Stiftung SPI, im Auftrag des Landesjugendamtes: Die Drehscheibe koordiniert und vernetzt u.a. Beteiligungsinitiativen in der Stadt, entwickelt Partizipationsmethoden und –formen, konzipiert Beteiligungsverfahren und führt sie durch. Berliner Landesprogramm „Jugendnetz-Berlin.de“: Im Rahmen der medienpädagogischen Jugendarbeit soll erreicht werden, dass Kinder und Jugendliche durch ihre aktive Mitarbeit einen kompetenten Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien erhalten. Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen“ nach § 78 SGB VIII“: Mitglieder sind diverse Jugendinitiativen und Verbände sowie Vertreter/innen der Bezirks- und Landesverwaltungen. Aufgaben u.a.: - Vernetzung und Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte, - Förderung der Prozesse im Sinne der „Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt sowie Entwicklung von entsprechenden Qualitätstandards und -kriterien, - Informations- und Austauschplattform. U18-Wahl – Jugend wählt, Veranstaltungen zu Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur Bundestagswahl. Am 13.10.02 Petition dem Bundestag überreicht. Aktionstag Interaktiv / Crossover am 07.09.2002 mit geplanter jährlicher Durchführung Kiez-Detektive Kreuzberg, Marzahn, Mitte Rathausralley Neukölln Kinder- und Jugendkonferenz Tempelhof-Schöneberg, geplant in Mitte 31 Kinder- und Jugendparlamente, bezirkliche Jugendforen zu bestimmten Themen Kinder- und Jugendbüros bei öffentlichen oder freien Trägern, (Mitte, Marzahn, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf) Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung dieser Ziele (wobei diese z. T. auch schon beschlossen oder durchgeführt werden können) Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung 2.4 Innovationen fördern, Beschäftigung sichern, Arbeitsplätze schaffen 2.4.1 Zukunft der Arbeit - Nachhaltige regionale Entwicklungspotentiale Der Kreativität eine Chance, einen Ort, einen Markt Einleitung Die gesellschaftlichen Diskussionen um die Bedeutung der Arbeit unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Entwicklung sind kontrovers. Neben der Position, die das Themenfeld Arbeit überhaupt nicht mit den Zielen der Nachhaltigkeit in Verbindung bringt, steht eine Position, die die soziale Dimension der Nachhaltigkeit bereits durch das Erreichen des Ziels der Vollbeschäftigung abgedeckt sieht. Darüber hinaus gibt es die Position, dass der Bereich der Arbeit in vielerlei Hinsicht für das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung von besonderer Bedeutung ist und daher die gesellschaftliche Arbeit einer Neugestaltung und Umverteilung bedarf. Der frühere Arbeitskreis „Zukunft der Arbeit“ und das jetzige Fachforum haben sich darauf konzentriert, ein spezifisches und geteiltes Grundverständnis „nachhaltiger Arbeit“ zu entwickeln, in Indikatoren umzusetzen und exemplarische Projekte zu fördern. Die Vorstellungen der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung sind strategisch eher auf die Berliner Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik orientiert. Im Folgenden stellen das Fachforum und die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung jeweils ihre Herangehensweisen, bisherigen Arbeitsergebnisse und Aktivitäten dar. Beide Ansätze weisen eine Reihe von Unterschieden, aber auch Verknüpfungspunkten auf. Einen Meinungsaustausch gab es im Bereich der Bezirklichen BeschäftigungsBündnisse. Zurzeit werden zukünftige Schwerpunkte und Formen der Zusammenarbeit erörtert. Bemerkung: Dieses Handlungsfeld enthält zwei Textbeiträge: A) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen B) Agendaforum, Fachforum Zukunft der Arbeit A) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Problembeschreibung Berlin war und ist einem tiefgreifenden Transformationsprozess unterworfen. In den vergangenen Jahren sind Arbeits- und Ausbildungsplätze in erheblichem Umfang weggebrochen, insbesondere im produzierenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft. Die positive Entwicklung im privaten Dienstleistungssektor vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, bei den personenbezogenen und produktionsnahen Dienstleistungen, im Tourismus und bei einer Reihe zukunftsorientierter Technologiebereiche konnte den Verlust an Arbeitsplätzen nicht kompensieren, so dass im Saldo die Beschäftigtenzahl in Berlin seit 1993 (mit Ausnahme des Jahres 2000) kontinuierlich abgenommen hat. Gleichzeitig ist die Zahl der Arbeitslosen gestiegen. Die Entwicklung des Ausbildungsplatzangebots konnte bisher nicht mit dem demografisch bedingten Nachfrageanstieg Schritt halten. Der Übergang in eine Berufsausbildung wurde für die Schulabgängerinnen und Schulabgängern immer schwieriger. Der Zugang zu Erwerbstätigkeit ist Grundlage für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Der Ausschluss von Erwerbstätigkeit dagegen führt zur Vergrößerung sozialer Ungleichheiten, was sowohl sozial, ökonomisch als auch ökologisch kontraproduktiv ist. Insbesondere in der Diskussion zur 32 Nachhaltigkeit von Arbeit wird diesem Aspekt ein hoher Stellenwert beigemessen. Befriedigende Arbeit, ausreichendes Einkommen, gesellschaftliche Anerkennung und persönliche Entfaltungsmöglichkeit, Merkmale, die zu der im Nachhaltigkeitsprozess definierten Lebensqualität gehören, werden ganz entscheidend durch Teilnahme am Arbeitsprozess geprägt. Die Integration von Benachteiligten in den Arbeitsmarkt, der Zugang zu Erwerbsarbeit, die Teilnahme an Prozessen der Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale, die aktive Gestaltung von Arbeitsinhalten und -bedingungen, die Aufwertung von informellen Tätigkeiten für den Erwerb und die Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen sind u.a. Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung von Arbeit. Motivierte und qualifizierte Arbeitskräfte, Investitionen und unternehmerischer Einsatz bilden nach wie vor die entscheidenden Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum, neue Arbeitsplätze und ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen. Arbeitsplätze der Zukunft werden vor allem im Bereich wissensgestützter wertschaffender Produktion und wissensvermittelnder Dienstleistungen liegen. Berlins Chancen liegen in der Entwicklung zum Wissenschafts-, Kultur-, Medien- und Touristikzentrum, zum Standort für Bio-, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie zur Drehscheibe zwischen Westund Osteuropa. Arbeitsplätze in diesen Bereichen erfordern von den Arbeitskräften lebenslanges Lernen, ohne das heute der Erwerb, Erhalt und die Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit und die Mitwirkung an einem zukunftsfähigen Berlin nicht mehr denkbar ist. Inhalt und Qualität der Ausbildung sowie die Berufsstruktur müssen vorausschauend an die wirtschaftlichen Wandlungsprozesse angepasst werden. Daher muss die Modernisierung der Berufsausbildung auf die Heranbildung eines Fachkräftepotenzials ausgerichtet sein, das in Qualität, Quantität und Struktur den künftigen Bedarfsanforderungen der Berliner Wirtschaft entspricht und eine breite Einsetzbarkeit ermöglicht. Den Strukturwandel ohne soziale Verwerfungen zu bewältigen wird nur mit Menschen möglich sein, die auf die Veränderungen in der Arbeitswelt und in allen anderen Lebenssphären vorbereitet und zum selbständigen und selbstorganisierten Wissens- und Kompetenzerwerb befähigt sind. Die Integration in Erwerbsarbeit und die gleichberechtigten Zugangschancen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für alle zu gewährleisten und der sozialen Ausgrenzung von bestimmten Personengruppen (allein Erziehenden, gering Qualifizierte, Älteren) entgegenzuwirken, sind wesentliche Aspekte der Umsetzung des Nachhaltigkeitskriteriums in der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik und zugleich übergreifende gesell-schafts-, wirtschafts- und sozialpolitische Ziele. Die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens in der Arbeits- und Berufsbildungspolitik erfordert das Zusammenwirken vieler unterschiedlicher Akteure sowohl auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Ziele und Indikatoren Leitbild: Berlin ist als Stadt des Wissens und zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort mit einem großen Potenzial an qualifizierten Menschen auszubauen. Ausbildung, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung sind mit Blick auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Persönlichkeitsentfaltung jedes Einzelnen sowie der aktiven Teilnahme aller am politischen, kulturellen und sozialen Leben zu gestalten. 33 Qualitätsziele Nachhaltiger Beschäftigungsaufbau durch die Verknüpfung von Strukturund Arbeitsmarktpo litik Aktivierung und Vernetzung von lokalen Akteuren zur Erschließung endogener Beschäftigung spotentiale Beschäftigung sangebote für Personengrupp en, die in Besonderem von Arbeitslosigkei t betroffen sind Gender-Mainstreaming als Gestaltungsprinzip zum Ausgleich der unterschiedlichen Lebenssituationen von Männern und Frauen Handlungsziele Maßnahmen Komplexere Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik Stärkere Verknüpfung von Infrastrukturmaßnahmen mit wirtschaftsnahen Beschäftigungsmaßnahem Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze und Stärkung der lokalen Wirtschaft Stärkere Einbeziehung von lokalen Akteuren in die Entwicklung und Umsetzung lokaler beschäftigungspolitischen Vorhaben Entwicklung einer betrieblichen Ausbildungskultur Herstellung bzw. Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen Gestaltung von Schnittstellen zu anderen Politikbereichen Bevölkerungsstatistik Beschäftigtenstatistik u.a. Erwerbslosenquote, Erwerbstätigenquote Berufsbildungsstatistik Verknüpfung unterschiedlicher Politikbereiche und Förderprogramme Arbeitslosenstatistik Stärkere Nutzung von Netzwerken Arbeitslose insgesamt; und Kleinstvorhaben zur Förderung Arbeitslose nach Qualifikationsvon am Arbeitsmarkt benachteiligten und Alterstruktur; Teilnahme an Personen ABM/SAM; Weiterbildung und Individuell zielgenauerer Einsatz von Umschulung u.ä. Förderinstrumenten Nachhaltige Beschäftigungseffekte von lokalen Vorhaben Erhöhung von Beschäftigungs- und Integrationseffekten Durchgehende Anwendung der GenderPerspektive Beschäftigung- und Qualifizierungsförderung im Sinne des Nachteilsausgleichs Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zielgerichtete Qualifizierung und Weiterbildung von Frauen für zukunftsträchtige Berufs- und Beschäftigungsfelder Unterstützung von Existenzgründerinnen durch zielgerichtete Beratung Sicherung der Beteiligung von Frauen an Maßnahmen der Arbeitsförderung mind. entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen Entwicklung von Bildungsmaßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen Förderung kooperativer Formen der betrieblichen Berufsausbildung Qualitative und quantitative Schaffung eines qualitativ Ausweitung der Verbundausbildung und quantitativ ausreichenden Weiterentwicklung des Netzwerkes Ausbildungsplatzangebot regionale Ausbildungsverbünde s Förderung der betrieblichen Berufsausbildung für Zielgruppen des Ausbildungsmarktes Förderung der nachhaltigen Beschäftigungsfähigkeit durch Humankapitalentwicklun g Indikatoren Berufsvorbereitende Angebote für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf Angebot des Erwerbs beruflicher Qualifikationen in Teilschritten durch Modularisierung im Berufskonzept und Zertifizierung erworbener Teilqualifikationen Dokumentation erworbener beruflicher Qualifikationen in einem Qualifizierungspass Förderung der beruflichen Weiterbildung und Unterstützung des Prozesses des lebenslangen Lernens Entwicklung, Erprobung und Einführung differenzierter Bildungsgänge und Qualifizierungswege für Jugendliche mit schlechteren Startchancen Anpassung der beruflichen Weiterbildung an die wirtschaftlichen und technologischen Wandlungsprozesse Beschäftigtenstatistik Erwerbsquote von Frauen und Männern u.ä. Arbeitslosenstatistik Arbeitslose, Qualifikations und Berufsstruktur von Frauen und Männern, Anteil an Weiterbildungsmaßnahmen u.ä. Anteil von Frauen in Leitungspositionen Anteil von Existenzgründerinnen an Existenzgründungen insgesamt Berufsberatungsstatistik Anteil der unvermittelten an allen gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern Berufsschulstatistik Jugendliche in schulischen Maßnahmen der Berufsvorbereitung Bevölkerungsstatistik und Berufsbildungsstatistik Bildungsbeteiligung (u.a. auch von ausländ. Jugendlichen) Arbeitslosenstatistik Arbeitslose mit und ohne abgeschlossene Berufsausbildung TeilnehmerInnen an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen Beschäftigtenstatistik Ausbildungsquote Auswertung der Berichte des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu Fragen des Qualifikationsbedarfs und der 34 Entwicklung von Konzepten zum Verhältnis von Lernzeiten und Lebensarbeitszeit Beteiligung an Weiterbildung Erhöhung der Qualität und Transparenz des Weiterbildungsangebots Beschreibung der Programme/Instrumente, die im Laufe des Agendaprozesses in diesem Handlungsfeld geschaffen bzw. weiterentwickelt wurden: Nachfolgende ausgewählte Programme/Instrumente und Strategien wurden als integrative Lösungsansätze im Bereich der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik auf Berliner-, Bundes- und EUEbene entwickelt. Sie berücksichtigen zwar den Grundgedanken der Lokalen Agenda, sind aber nicht im unmittelbaren Agendaprozess entstanden. Stellvertretend werden die folgenden Programme/Instrumente und Strategien angeführt: Im Bereich der beruflichen Ausbildung: Bund-Länder-Sonderprogramm zur Bereitstellung zusätzlicher unvermittelte Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerber Netzwerk regionale Ausbildungsverbünde Modular-Duale Qualifizierungsmaßnahme (MDQM) Ausbildungsplätze für Im Bereich der beruflichen Weiterbildung und unternehmensorientierten Arbeitsförderung: Coaching von jungen Unternehmen Betriebliche Weiterbildung und Flexibilisierung der Arbeitsorganisation Weiterbildungsnetzwerke. Im Bereich des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors: Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung Lohnkostenzuschüsse für Zielgruppen des Arbeitsmarkts. Im Bereich der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung von Frauen: Expertinnenberatungsnetz Berlin Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre. Ergänzend ist die Strategie zur Bildung und Umsetzung von Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit anzuführen. Zielstellung der Bezirklichen Bündnisse ist die Erschließung zusätzlicher Ausbildungsund Arbeitsplätze und die Stärkung der lokalen Wirtschaft durch die Nutzung endogener Potenziale. In den Bezirken sollen durch die Aktivierung und den Zusammenschluss von Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen und die Verknüpfung von Mitteln der EU, des Bundes, des Landes und von Drittmitteln Vorhaben entwickelt und umgesetzt werden, die sich in bezirkliche Entwicklungskonzepte einpassen sowie den europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien und landespolitischen Zielsetzungen entsprechen. Zukünftige Aktivitäten zur Erreichung der Handlungsziele, deren Finanzierung und Akteure zur Erreichung dieser Ziele Zur Erreichung der Handlungsziele sind die arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Strategien des Landes u.a. gerichtet: auf einen nachhaltigen Beschäftigungsaufbau durch Maßnahmen zur Entwicklung der Infrastruktur auf eine dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, der Langzeitarbeitslosigkeit, der Förderung des aktiven Alterns auf die Gewährleistung einer zukunftsorientierten Ausbildung auf die Sicherung vorhandener Beschäftigung vor allem durch präventive Intervention im betrieblichen Bereich sowie durch die Förderung lebenslangen Lernens. 35 Zum Beschäftigungsaufbau sollen sowohl wirtschaftsnahe Beschäftigungsmaßnahmen als auch die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von Personengruppen, die von Arbeitslosigkeit besonders betroffen sind, gestärkt werden. Die Umsetzung der zentralen Ziele des Job-AQTIV-Gesetzes und der Beschlüsse zum Hartz-Bericht ist auf Landesebene zu unterstützen. Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit als ein lokal orientierter Beschäftigungsansatz werden fortgeführt. Auf eine stärkere Einbeziehung von lokalen Akteuren in die Erschließung von lokalen Beschäftigungspotenzialen und die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ist auch die Umsetzung des ESF-Politikfeldes „Lokales Kapitals für soziale Zwecke“ gerichtet. Akteure auf lokaler Ebene sollen durch kleine Förderbeträge in die Lage versetzt werden, vor Ort vorhandenes Potenzial zur Beschäftigtenentwicklung und zur Eingliederung auf den Arbeitsmarkt zu mobilisieren. Durch das Lokale Kapital für soziale Zwecke soll die Chancengleichheit aller beim Zugang zum Arbeitsmarkt verbessert und der gesellschaftlichen Ausgrenzung bestimmter Personengruppen begegnet werden. Zielgruppen von förderfähigen Kleinstprojekten sind Personengruppen, denen es aufgrund besonderer Vermittlungshemmnisse nicht gelingt, ohne Unterstützung und Förderung ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Im Bereich der Berufsausbildung wird aufgrund der demografischen Entwicklung eine Trendumkehr bei der Ausbildungsplatznachfrage eintreten, die mit gravierenden Veränderungen in den Zielen und Inhalten der Förderpolitik verbunden sein wird (Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung, vor allem Qualitätsverbesserungen sowie eine stärkere Differenzierung und gleichzeitige Ausrichtung am betrieblichen Qualifikationsbedarf durch flexible Gestaltungsvarianten). Für Jugendliche mit schlechteren Startchancen wird eine strukturierte und systematischere Förderung der Berufsausbildung angestrebt, insbesondere in Form modularer Systeme einer vollständigen Berufsausbildung in Teilschritten für (noch) nicht ausbildungsfähige Jugendliche. Betriebsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen sind vor allem auf die Förderung der Anpassung der Kompetenzen der Beschäftigten an technologische Veränderungen in kleinen und mittleren Unternehmen gerichtet. B) Agendaforum (Fachforum Zukunft der Arbeit) Entwicklungstendenzen und strukturelle Umbrüche Uns war es wichtig zu klären, aus welcher Perspektive, mit welcher Methode und mit welchem Ziel wir uns mit den jeweiligen konkreten Maßnahmen beschäftigen. Für die Entwicklung von Leitbildern zukünftiger Arbeit ist es zunächst erforderlich, die aktuellen Entwicklungstendenzen und Umbrüche der Arbeit einzubeziehen: o Dauer- und Massenarbeitslosigkeit, d.h. die Ausgrenzung großer sozialer Gruppen von produktiver Arbeit, Einkommen, Anerkennung o Steigende Flexibilität und Diskontinuität der Arbeiten (Berufs- und Arbeitsplatzwechsel, Unterbrechungen), die einerseits Wahlmöglichkeiten erhöhen, aber auch die soziale Sicherheit verringern und neue Belastungen erzeugen (Stress, private Koordination, lebenslanges Lernen). D.h. neue Chancen und Risiken nicht nur an den Rändern der Erwerbsarbeit, sondern auch in ihrem Zentrum. o die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse (Befristung, Teilzeit, Scheinselbstständigkeit), die nicht Lebensqualität sichernd sind und sich bei bestimmten Gruppen kumulieren (niedrige Qualifikation und Fortbildungschancen, Gesundheitseinschränkungen, Sozialverhalten) o Versorgungsdefizite im sozialen und ökologischen Bereich, weil Erwerbsarbeit einerseits für viele Nutzer dort zu teuer, andererseits für Arbeitende wenig attraktiv, weil zu anstrengend und zu wenig anerkannt ist. Damit ist für viele Gruppen die Teilnahme an Erwerbsarbeit (als befriedigende Tätigkeit) und darüber die Erlangung eines bestimmten Wohlstands (Einkommen) eingeschränkt bis unmöglich. Für die Gesellschaft ergeben sich daraus Ungleichheit und Ausgrenzung, Versorgungsdefizite und Gefährdungen des sozialen Zusammenhalts. (Diese Aspekte sind teilweise bei der Problembeschreibung unter „Soziale Stadtentwicklung“ und der sozialen Seite der Informationsgesellschaft aufgeführt) Zukunft der Arbeit und Nachhaltigkeit 36 Der Grundansatz der Agenda 21 lenkt den Blick darauf, wie unter diesen Bedingungen der Umgang mit den natürlichen Ressourcen (einschließlich der Menschen) in Richtung Nachhaltigkeit verstärkt werden kann, d.h. auf die fördernden und hemmenden Bedingungen eines nachhaltigen Verhaltens in Arbeit und Leben. Nachhaltigkeit hebt hervor, dass soziale Ungleichheit, Armut und Ausschluss von Teilhabe an der Gesellschaft sowohl in sozialer wie auch in ökologischer und ökonomischer Hinsicht kontraproduktiv sind. Dementsprechend ist die Aufmerksamkeit auf die Förderung und Integration benachteiligter Gruppen zu legen, d.h. auf O Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt, O die Aufwertung informeller Tätigkeiten für die Versorgung, für das Selbstbewusstsein und Qualifizierung „Erwerbsarbeitsloser“, Aufwertung von Gemeinschaftsarbeiten und der Kombination verschiedener Arbeiten, O die Sicherung eines von Erwerbsarbeit unabhängigen Grundeinkommens, Teilhabe und Qualifizierungsmöglichkeiten. (Elemente hierzu sind in den Handlungsfeldern „Bildung“ und „Partizipation“ enthalten) Entscheidend ist, dass es bei den Perspektiven nachhaltiger Arbeit um einen integrierten Ansatz geht, d.h. um die Einbeziehung der wichtigsten Handlungsfelder, die für das Alltagsverhalten der Menschen bedeutend sind. Soziale Nachhaltigkeit steuert Kontexte und nicht nur einzelne Parameter wie z.B. die aktuelle Beschäftigungsfähigkeit. Diese integrierte Betrachtung gilt nicht nur für die Begründung des Handlungsfeldes, sondern auch für die exemplarische Auswahl konkreter Maßnahmen und Projekte und die Kriterien der Bewertung. Perspektiven der Bezirklichen Beschäftigungs-Bündnisse (Bündnisse für Wirtschaft & Arbeit) Die Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BWA) befinden sich noch in ihrer Anfangsphase, ihr Ausbau wurde durch die Zusammenlegung von Bezirken und das Fehlen einer eigenen Finanzierung überlagert. Die Konstellationen zwischen Bezirksverwaltungen, Servicegesellschaften, lokalen Projekten und Netzwerken sind bezirksspezifisch sehr unterschiedlich. Dennoch wurde als gemeinsames Hauptproblem für das Ingangsetzen kommunalpolitischer Prozesse genannt, dass oft Zuständigkeiten nicht geklärt sind, Ressourcen und Qualifikationen fehlen. Von daher stehen bisher nicht die qualitativen Ziele von Beschäftigungsförderung im Rahmen nachhaltiger Entwicklung im Vordergrund, sondern die Ineffizienz der Organisations- und Verwaltungsprozesse. Das Verhältnis zwischen den seitens der beteiligten Akteuren in die BWA hineingesteckten Zeit- und Energieressourcen einerseits und den bislang erzielten Ergebnissen andererseits ist - nicht zuletzt aufgrund der benannten Struktur- und Kommunikationsdefizite - als sehr ernüchternd zu beschreiben. Als Konsequenz daraus ergibt sich, die Weiterarbeit an der BWA-Strategie durch die Einbeziehung anderer Strategien und Instrumente "nachhaltiger Arbeit in der Region" zu erweitern und deren Beitrag zur Existenzsicherung, zur Versorgung und zum sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft zu prüfen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, welche Veränderungen durch die veränderten politischen und finanziellen Rahmenbedingungen im Programm selbst eintreten werden. Gleichwohl ist festzuhalten, dass sich die Beschäftigung mit den Perspektiven der BWA unter dem Aspekt nachhaltiger Arbeit weiterhin lohnt und auch weitere Anregungen für die Diskussion um Indikatoren und Kriterien ergeben wird. Hartz-Papier und nachhaltige Arbeit in der Region Das Hartz-Papier stellt die wichtigste gegenwärtige Positionsbestimmung zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik dar. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass sowohl die Organisationsform zur Erstellung des Papiers als auch die vorgeschlagenen Maßnahmen im Komplex etwas Neues darstellen und frischen Wind in die Diskussion um den Arbeitsmarkt gebracht haben. Obwohl der Auftrag der HartzKommission auf die Verbesserung der Vermittlung von Erwerbspersonen konzentriert ist, stellt sie auch generelle Weichen für die Entwicklung der Beschäftigungsformen in Deutschland. Hierbei haben die Erkenntnisse und Positionen aus der Nachhaltigkeitsdebatte bislang keine Rolle gespielt. Das Fachforum fühlt sich daher – insbesondere unter Bezug auf Modul 13 des Berichts – zu einer Stellungnahme aus der Perspektive nachhaltiger Entwicklung aufgerufen. Das Fachforum schlägt vor: 1) eine Wiederbelebung des Beirats für Arbeitsmarkt und Berufsausbildung unter Einbeziehung der Vertreter der Fachforen Arbeit, Wissenschaft und Bildung, von Initiativen und Verbänden der Arbeitslosen für ein qualitativ neues „Bündnis für Arbeit in Berlin und Brandenburg“ (Orientierung u.a. an der BerlinStudie). 2) Da es bislang kein umfassendes Konzept zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gibt, müssen Experimente ermöglicht werden, in denen die in großem Umfang vorliegenden Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung unterschiedlicher Ressorts in die Praxis überführt werden. Dies bezieht Maßnahmen der Arbeitszeitverkürzung und -flexibilisierung sowie die Kombination mit sog. informellen Arbeiten mit ein. 37 Dazu gehört die Einräumung von Freiräumen zur Ermöglichung von Experimenten sowie auch die Verknüpfung von Förderprogrammen aus unterschiedlichen Fachressorts zur Schaffung neuer Arbeitsplätze (Neue Organisationsformen und Arbeitsinhalte). 38 Merkmale & Indikatoren nachhaltiger Arbeit Vorbemerkung: Die folgenden Qualitätsmerkmale nachhaltiger Arbeit beziehen sich prinzipiell auf alle Formen von Arbeit; sind prägend mit der menschlichen Arbeitstätigkeit verbunden; stellen ein System dar, das Arbeiten in ihren vielgestaltigen Ausprägungen und ihrer Komplexität erfasst; erfassen die Merkmale von Arbeit nicht nur quantitativ, sondern auch detailliert qualitativ und somit werden auch komplexe Zusammenhänge abgebildet; erfassen neben der Abbildung objektiver Sachverhalte auch die subjektive Sicht der Arbeitenden auf ihre Tätigkeit für den Bewertungsprozess. Zum Teil existieren bereits Indikatoren und Verfahren zu ihrer Erfassung, zum Teil müssten sie aber auch modifiziert oder erst entwickelt werden. Dies ist jedoch im Kontext des angestrebten tiefgreifenden Wandels in Bezug auf eine nachhaltige Gestaltung der gesellschaftlichen Arbeitsprozesse sinnvoll und notwendig. Qualitätsmerkmale Indikatoren Objektiv Subjektiv 1. Gesellschaftliche Anerkennung und Förderung aller Arbeitsformen und ihrer Kombinationen Grundsätzlich bedarf es einer Struktur, die frei bestimmte und anerkannte Mischarbeit, d. h. insbesondere die gleichzeitige Kombination von Erwerbsarbeit, Versorgungs-, Gemeinschaftsund Eigenarbeit sowie veränderte Kombinationen in biographischer Perspektive (Zu- und Übergänge) fördert. Informelle Arbeit ist im Verhältnis zur Erwerbsarbeit aufzuwerten, auch im Sinne ergänzender Einkommen. Nachhaltige Arbeit erfordert eine Umverteilung der Arbeiten, gerade um sozialen und ökologischen Interessen und Perspektiven des Einzelnen und der sozialen Gerechtigkeit insbesondere zwischen den Geschlechtern, aber auch zwischen den Altersgruppen und ethnischen Gruppen - gerecht zu werden (insbesondere in der Zeit- und Bildungspolitik) Das Prinzip der Mischarbeit ist von zentraler Bedeutung für jedes Konzept nachhaltiger Arbeit. Es erkennt an, dass Erwerbs-, Versorgungs-, Gemeinschafts- und Eigenarbeit gleichermaßen für die Reproduktion und Entwicklung der Gesellschaft und des Individuums erforderlich sind. Fördernde Berücksichtigung von Mischarbeit in den staatlichen und betrieblichen Regelungen zu Arbeitszeitregimen, Arbeitsplatzsicherheit, Aufstiegsmöglichkeiten und Bezahlungsbedingungen in der Erwerbsarbeit (Juristische Prüfung, qualitative Daten) Regelungen zur Anerkennung und Aufwertung informeller Arbeit in den Bereichen Einkommen, Qualifikation, soziale Sicherung und infrastrukturelle Ausstattung Repräsentative Bewertungsbilder für die verschiedenen Arbeiten in Abhängigkeit zur Bevölkerungsgruppe, der die Arbeitenden jeweils angehören (z.B. Frauen/Männer, verschiedene Bildungsstufen, Nationalitäten) (Soziologischkulturwissenschaftliche Befragung, qualitative Daten) Zufriedenheit verschiedener Bevölkerungsgruppen mit der gesellschaftlichen Leistungsund Verteilungsgerechtigkeit (Soziologische Befragung, qualitative und quantitative Daten) Zeitanteile, die jeweils für die Verrichtung der verschiedenen Arbeiten aufgewandt werden, differenziert nach verschiedenen Bevölkerungsgruppen (z.B. Frauen/Männer, Facharbeiter-/ Hochschulausbildung) (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Häufigkeit und Dauer der Thematisierung der verschiedenen Arbeiten und ihrer Kombination in den Medien (Soziologisch-kulturwissenschaftliche Untersuchungen, quantitative Daten) 39 2. Förderung der physischen und psychischen Gesundheit sowie der Persönlichkeitsentwicklung Es bedarf einer Arbeitsgestaltung, die die langfristige Erhaltung der persönlichen Gesundheit und Fähigkeiten (Qualifikation), ein aktives Gesundheitsverhalten (Arbeits- und Gesundheitsschutz; Begrenzungen von Arbeitsumfang, Arbeitsintensität, Zeit- und Koordinationsstress) sowie die Eigenverantwortung in der Arbeit ermöglicht. Dieses Merkmal korrespondiert mit bekannten Konzepten zur Humanisierung der Arbeit. Diese sind allerdings keineswegs gängige Grundlage der Arbeitsgestaltung. Die Forderung zur Umsetzung des Qualitätsmerkmals als Bestandteil eines Nachhaltigkeitskonzeptes bleibt daher sehr aktuell. Weiterhin ist zu bedenken, dass die optimale Förderung von Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung durch die Arbeit letztlich nicht nur eine entsprechende Gestaltung der unmittelbaren Arbeitstätigkeiten, sondern auch die Erfüllung der anderen Qualitätsmerkmale voraussetzt. Besonders in Daten, die für die subjektiven Indikatoren erhoben werden, wird sich dies niederschlagen. Anteil der Menschen, die Tätigkeiten ausführen, die hinsichtlich der Gesundheit und der Persönlichkeitsförderlichkeit bedenklich sind (arbeitspsychologische und arbeitsmedizinische Untersuchungen, quantitative Daten) Anteil der arbeitenden Menschen, die sich schädigenden arbeitsbedingten Belastungen und Stress ausgesetzt fühlen (arbeitspsychologische Fragebogenuntersuchung, quantitative Daten) Anteil der Tätigkeiten und Anteil der Arbeitsplätze, für die verbindliche Verfahren zur laufenden Überprüfung der Einhaltung (gesetzlicher) Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen existieren (Statistische Erhebung, quantitatives Datum) Anteil der Menschen, die mit ihrer Arbeit zufrieden sind (arbeitspsychologische Fragebogenuntersuchung, quantitative Daten) Anteil der Tätigkeiten und Anteil der Arbeitsplätze, für die verbindliche Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitenden in eine gesundheits- und persönlichkeitsförderliche Arbeitsgestaltung existieren (Statistische Erhebung, quantitatives Datum) Anteil der Arbeitsplätze, in denen Möglichkeiten der Mischarbeit geregelt sind, ohne dabei Standards des Arbeitsund Gesundheitsschutzes zu verletzen. (Juristische Prüfung, qualitative Daten) 3. Sichere und gerechte Gestaltung des Entgeltes für geleistete Arbeit Es bedarf einer Entgelt-Gestaltung von Arbeitseinkommen, die ohne Vorbedingungen zumindest ein Grundeinkommen über das gesamte Leben sicherstellt und die aktive Teilnahme an der Gesellschaft ermöglicht. Dieses Merkmal wird im Kontext nachhaltiger Arbeit auf die Frage der Entgeltgestaltung unter Berücksichtigung aller Formen von Arbeit bezogen. Die Forderung nach einer Grundsicherung ist in einem anderen Kontext zu erörtern. Existenz von gesetzlichen Regelungen zur gerechten Entgeltung (monetär und nichtmonetär) von Versorgungs-, Gemeinschafts- und Eigenarbeit und damit zur Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums (klärungsbedürftig; juristische Prüfung, qualitative Daten) Anteil der Menschen, deren ArbeitsEinkommen und sonstige Entgelte nicht zur Deckung der materiellen und sozialen Grundbedürfnisse ausreicht (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Anteil der Frauen in Arbeit, deren Einkommen genauso hoch ist wie das der Männer mit gleichwertiger Arbeit. (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Anteil der Arbeitenden, die sich und ggf. ihre Familien durch ihre Arbeiten materiell und sozial gesichert fühlen (Soziologische Befragung, quantitative Daten) 4. Arbeit nach sozialen und ökologischen Ansprüchen Es bedarf der Arbeitsformen und -inhalte in Unternehmen und Infrastrukturen (d.h. Mitarbeit an Produkten, Dienstleistungen und Versorgungsnetzen), die den sozialen und ökologischen Ansprüchen zunehmend gerecht werden. Dieses Merkmal stellt den Bezug zwischen nachhaltiger Arbeit und dem breiteren Kontext nachhaltigen Wirtschaftens her. Ausmaß der Publikation und des Bildungsmaterials zu sozialer Nachhaltigkeit, die sich auf alle Formen von Arbeit beziehen (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Anteil der Unternehmen und Einrichtungen, die Nachhaltigkeitsprüfungen durchführen (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Anteil der Produkte, die ein NachhaltigkeitsSiegel tragen (Siegelstandard vorher festzulegen) (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Anteil der Menschen, die im Bereich Umweltschutz, soziale Fürsorge und Bildung tätig sind (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Anteil der Unternehmen und Einrichtungen, die über Regelungen zur Förderung von Mischarbeit und zur Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung von Arbeit und Produkten verfügen (evtl. in Nachhaltigkeitsaudits erfasst) (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Verhältnis zwischen der Erwerbslosenquote bei Männern und bei Frauen (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Anteil der Beschäftigten, die es für gerechtfertigt halten, dass sie für die Produkte und Leistungen, an denen sie mitwirken, verantwortlich gemacht werden. 40 5. Ermutigung zu sozialen Innovationen im Bereich Arbeit Es bedarf der Ermutigung zu individuellen Gestaltungsbeiträgen und sozialen Innovationen in allen Arbeitsformen. Dazu ist der Ausbau von rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, insbesondere durch aktivierende Organisationen, notwendig. Für dieses Merkmal ist eine Untersetzung der Begriffe „Ermutigung“ und „soziale Innovationen“ nötig, um insbesondere eine Abgrenzung zum Merkmal 1 zu erreichen. Denkbar wäre, den Tenor bei diesem Kriterium auf Innovationen zu legen, die über die Anerkennung von Mischarbeit hinausgehen (z.B. kollektive Arbeitsformen, Integrationsfirmen u.a. nicht auf private Gewinnmaximierung ausgerichtete Unternehmensformen, freizügigere Arbeitszeitregime, erweiterte Mitbestimmungsregelungen). Verbesserte gesetzliche Regelungen (Steuern…), die die Existenzfähigkeit kollektiver und gemeinwohlorientierter Unternehmensformen ermöglichen (Juristische Prüfung, qualitative Daten) Existenz effizienter staatlicher Förderinstrumente für die Gründung kollektiver, und gemeinwohlorientierter Unternehmensformen. (Juristische Prüfung, qualitative Daten bzw. betriebswirtschaftliche Effizienzuntersuchungen, qualitative und quantitative Daten) Anzahl und Beteiligung/Inanspruchnahme von Diskussionsforen und Beratungseinrichtungen zu sozialen Innovationen im Bereich Arbeit. (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Häufigkeit und Dauer der Thematisierung sozialer Innovationen im Bereich Arbeit in den Medien, speziell Anzahl der Publikationen zu positiven Beispielen. (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Häufigkeit und Dauer der Thematisierung sozialer Innovationen im Bereich Arbeit in den Medien, speziell Anzahl der Publikationen zu positiven Beispielen. (Statistische Erhebung, quantitative Daten) 6. Förderung des lebenslangen Lernens Anteil der Fünfundzwanzigjährigen ohne Berufsausbildung. (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Lebenslanges Lernen in Erwerbsarbeit und anderen gesellschaftlich nützlichen Arbeiten ermöglicht ein selbstverantwortliches und reflektiertes Verhalten der Bürger/innen in der Gemeinschaft sowie ein produktives und abgesichertes Arbeitsleben. Es ist durch unterstützende Infrastrukturen und aktivierende Organisationen zu fördern. Dieses Merkmal korrespondiert mit dem Aspekt der Persönlichkeitsförderlichkeit von Arbeit im Punkt 2. Höhe der finanziellen Förderung der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen/veranstaltungen. (Juristische Prüfung, qualitative Daten) Anteil der Menschen, die angeben, inhaltlich und zeitlich angemessene Bildungs- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten zu haben. (Soziologische Befragung, quantitative Daten) Anteil der Menschen, die mit den gesetzlichen Regelungen und betrieblichen Handhabungen zum Bildungsurlaub zufrieden sind. (Juristische Prüfung, qualitative Daten) Zeitanteile für Lernprozesse im Verlauf des Arbeitslebens in Form von Ausbildung, Fort- und Weiterbildungen etc. in verschiedenen zeitlichen Zyklen und in verschiedenen Gruppen der Bevölkerung. (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Anzahl und Vielfalt der Bildungsangebote sowie deren Verteilung auf die verschiedenen Arbeitsfelder und -formen. (Statistische Erhebung, quantitative Daten) Zukünftige Aktivitäten und Projekte zur Erreichung der Handlungsziele: Die Entwicklung von Strategien mittlerer Reichweite für nachhaltiges Arbeiten erfolgt unter der Maßgabe, dass Nachhaltigkeit eine bewusste Verbindung von ökologischen, sozialen und ökonomischen Anforderungen darstellt. Dafür ist ein aufsehenerregender gesellschaftlicher Dialog erforderlich, in den auch andere Zielgruppen als die üblichen bisher am "Agendaforum" Beteiligten einzubeziehen sind – verbunden mit spektakulären Projekten, die dieses Anliegen verdeutlichen. Es geht um die Entwicklung von Maßnahmen, die die betroffenen Menschen ansprechen und die einen regionalen Bezug haben. Auf der Grundlage dieser Zielorientierung stehen die folgenden fünf Themenbereiche im Vordergrund der Entwicklung von Konzepten und Projekten: Verhältnis zwischen Erwerbsarbeit, Eigenarbeit und Gemeinschaftsarbeit Brücken zwischen dem ersten, zweiten, dritten Arbeitsmarkt und Versorgungsarbeit Entwicklungschancen von kleinen und mittleren Unternehmen: Regionale Unternehmensnetzwerke für Zukunftsverträglichkeit Regionale Chancen für Zukunftsbranchen in einer Kreislaufwirtschaft (resp. Informationstechnologie, Biotechnologie, Innovative Energietechnik, Bauen und Wohnen, Bildung) Bezirkliche und lokale Beschäftigungsbündnisse Ausbildungs- und Arbeitsperspektiven für Jugendliche (Mischarbeit): 41 Vor dem Hintergrund der genannten Themenbereiche werden folgende Aktivitäten und Projekte vorgeschlagen: 1) Bestandsaufnahme aller Bezirks-Agenden, die das Thema Zukunft der Arbeit bearbeiten 2) Kooperationsprojekt zum Programm Lokales & Soziales Kapital 3) Produktiv-Genossenschaften und neue Arbeitsformen in der Region 4) Stellungnahme zur Hartz-Kommission und ihren Konsequenzen für neue Arbeit in der Region. 5) Evaluationsprojekt Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in der Agenda 21 Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte bezirklicher Gruppen Das grüne Bauhaus Mini-Pflanzenkläranlage für den Garten Solar Island – System multifunktionaler Versorgungseinheiten Bioprodukte in selbstkochenden Kitas Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU durch die Arbeitsloseninitiative Belieferung der Kantinen im Regierungsviertel mit regionalen Bioprodukten Unternehmensnetzwerk für nachhaltiges Wirtschaften und Unternehmensentwicklung Biomassen-Nutzung in Pankow Barnim Werkstatt Projekt Ökoprofit nachhaltige 2.4.2 Strukturwandel zur Informationsgesellschaft Problembeschreibung: Nachhaltige Entwicklung bedarf eines zukunftsfähiges Wirtschaftens, einer Wirtschaftsweise, die die Grundanliegen der Menschen nach Befriedigung ihrer Bedürfnisse, nach Arbeit und Arbeitsplätzen in einer lebenswerten Umwelt berücksichtigt. Die durch die Wirtschaft forcierte Entwicklung der Industriegesellschaft hin zur Informationsgesellschaft ist ein globaler Prozess, dem sich Berlin weder verschließen kann noch will. Dieser Wandel beeinflusst das Leben vieler Bürger bereits schon jetzt erheblich und wird in Zukunft noch stärker Alltag, Beruf, Freizeit, Ausbildung und Konsum verändern. Es ist überaus bedeutend, sich diesen Wandlungen und den damit verbundenen sozialen, ökonomischen und ökologischen Problemen zu stellen und sie unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit zu bewerten.. Um die wirtschaftlichen Impulse im Sinne von Nachhaltigkeit gezielt mit positiven sozialen und ökologischen Effekten zu verbinden, muss vor allem folgendes Problem angegangen werden: Der Einsatz und die Nutzung von Computern am Arbeitsplatz ist heute zwar (fast) selbstverständlich: Zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben bereits 62 % aller Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland mit programmgesteuerten Maschinen und Anlagen zu tun, und Ende 2000 waren in Deutschland ca. 20 Mio. Menschen im Alter ab 14 Jahren online. Digitalisierung und Nutzung des Internet sind nicht auf die Ökonomie beschränkt. Mit dem Internetzugang sind grundlegende Veränderungen bei der Nutzung von Informationen, im Konsum, aber auch bei der Beteiligung von Bürgern an demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen verbunden. IT-Kompetenz wird notwendig, um an gesellschaftlichen Informationen vertieft teilnehmen zu können. An dieser Entwicklung nehmen aber nicht allen Gruppen der Bevölkerung teil. Alter, Bildung, Einkommen, Geschlecht und Wohnort/Wohnlage haben einen wesentlichen Einfluss darauf, die Chancen und Möglichkeiten der Informationsgesellschaft nutzen zu können und führen zu einer digitalen Spaltung der Gesellschaft. Die Aufhebung dieser Spaltung, die "Digitale Integration" ist damit ein dringendes und sämtliche Bereiche gesellschaftlicher Aktivitäten berührendes Handlungsfeld, wenn die Entwicklung zur Informationsgesellschaft ohne zusätzliche soziale Verwerfungen erfolgen soll. Berlin stellt sich über die Landesinitiative „Projekt Zukunft“ den Herausforderungen dieses epochalen Wandels zur Informationsgesellschaft, versucht nachhaltige Problemlösungen zu entwickeln und die 42 Profilbildung Berlins für die Informationsgesellschaft zu schärfen. Die tiefgreifenden gesellschaftlichen Änderungen durch diesen Strukturwandel verlangen aber noch weit darüber hinaus gehende Anstrengungen. Qualitäts- und Handlungsziel aus der BerlinStudie: Der „Berliner Wissensatlas“, der im Rahmen des Projekts „Zukunft - der Berliner Weg in die Informationsgesellschaft“ erarbeitet wurde, hat Pilotcharakter. Qualitätsziele Handlungsziele Indikatoren Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze wachstumsstarken Tätigkeitsfeldern Innovative Unternehmen mit hochqualifizierten Mitarbeitern in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Software, Marketing, Finanzierung und in Management Kooperation mit anderen Unternehmen und Hochschulen Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft Qualifizierung Berlins als Stadt des Wissens und Entwicklung zur lernenden Stadt, in der - wie in Das betrifft die Wissensbestände, die einem Netzwerk - ständig sich erneuernde Menschen und die Strukturen ihrer Innovationen erzeugt werden sowie Stärkung Interaktion. seiner Wissensbasis Soziale Kohäsion als Integrationsaufgabe und Voraussetzung der Modernisierungsprozesse zur Verhinderung der Entwicklung einer dualen, gespaltenen Gesellschaft mit sozialen Verwerfungen Anzahl der Unternehmen Anzahl der Beschäftigten differenziert nach Funktionsbereichen Zahl von Verbundprojekten Anzahl der AusWeiterbildungsgänge Universitäten Fortbildungseinrichtungen und an und Teilnehmer/Absolventen Anzahl von wissenschaftlichen Einrichtungen / Beschäftigte in Forschung und Lehre Anzahl der Internet-Anschlüsse pro 1000 Einwohner Ausstattung von Schulen mit Internet-Anschlüssen / PCs Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung dieser Ziele (wobei diese z. T. auch schon beschlossen oder durchgeführt werden können) Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung 43 2.5 Bildung für die Zukunft "Bildung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung der Fähigkeit der Menschen, sich mit Umwelt- und Entwicklungsfragen auseinanderzusetzen." (Agenda 21, Kapitel 36.3) Bildung ist die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die neuen Herausforderungen in der Wissensgesellschaft und Arbeitswelt erfordern Kompetenz und Engagement jedes Einzelnen. Auch auf dem Wege zu dem Willen und Vermögen, nachhaltige Entwicklungen besser zu fördern, werden durch Bildung die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die Facetten einer Bildung für nachhaltige Entwicklungen in den Lebensverhältnissen und ihre Gewichte müssen gegenwärtig neu ins Auge gefasst werden. Sie unterliegen einem epochalen Wandel. Vor diesem Hintergrund sind für die Region Berlin zwei Aspekte besonders wichtig: die sprachliche Integration als wichtige Grundlage der gesellschaftlichen Integration und die Modernisierung des formalen Bildungssystems unter dem Leitbild „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“. 2.5.1 Bildung für eine nachhaltige Entwicklung Zukunftsbewusste Schüler – motivationsstarke Schulen Problembeschreibung Wissen in seiner komplexen, interaktiven und lebensbegleitenden Dynamik ist die eine wichtige Seite von Bildung, geprägt durch jederzeit zur Verfügung stehende Information und weltweite Kommunikation. Die andere wichtige Seite umfasst jene menschlichen Qualitäten, die das Leben in einer Zukunftsgesellschaft wesentlich stützen und humanisieren: Kooperations- und Konfliktfähigkeit, konstruktives Verhalten in komplexen und risikobehafteten Situationen, kritisches Urteilsvermögen und Verantwortungsbereitschaft auf der Basis der Überzeugung von Selbstwirksamkeit. Wichtige emotionale Voraussetzungen für humanes Miteinander sind Bindungsfähigkeit und der Respekt mit Blick auf Menschen, Ideen, Werte und Leistungen. Eine europäischen Metropole und ihr Umland verlangt diese Verbindung von Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Handlungskompetenz. Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit verlangt eine Umstellung: Grundsatz ist nicht mehr die Optimierung nur eines Faktors (Umweltschutz, Gewinn, soziale Sicherheit), sondern eine Verbindung aller Facetten unter Berücksichtigung ihrer Eigenheiten. Dazu kommt das Denken in langfristigen Zeiträumen, das die sich rasch verändernden Entstehungsformen und Wirkweisen von Wissen, Verstehen und Zukunftsentwürfen berücksichtigt, die gegenwärtig unter den Begriffen Informationsgesellschaft, Kommunikationsgesellschaft und Wissensgesellschaft diskutiert und in ihrer grenzenüberschreitenden Dynamik ("Globalisierung") gesehen werden. Das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung muss somit auf die Lern- und Innovationsbereitschaft von Menschen und Institutionen sowie auf die Möglichkeit eines tiefgreifenden kulturellen Wandels setzen. Bildung, Qualifizierung und Kompetenzvermittlung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Realisierung dieses Leitbildes. Bildung hat somit zu einem besseren Verständnis der Rahmenbedingungen gesellschaftlicher Entwicklung und menschlichen Handelns beizutragen. Notwendig ist eine umfassende Entfaltung menschlicher Eigenschaften wie Kreativität und Fantasie, Intelligenz und kritisches Denkvermögen, Verständigungsund Kooperationsfähigkeit, Fähigkeit zur Entscheidungsfindung in komplexen und risikoreichen Situationen und eine demokratisch organisierte Mitwirkung und Mitverantwortung der Bürger/innen. Insofern ist Bildung für eine nachhaltige Entwicklung ein wesentlicher Eckstein einer zeitgemäßen Grund- und Allgemeinbildung zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Bildung vollzieht sich in den sozialen Feldern Grundbildung, Aufbaubildung und Berufsbildung. Bildung in Orientierung auf nachhaltige Paradigmen gehört in die Vorbereitung für das Arbeitsleben ebenso wie in die außerinstitutionelle Bildung und verlangt die Ansprache der breiten Öffentlichkeit im Sinne von Aufklärung und Information. Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu Partizipation und Mitverantwortung, um die Veränderung von Alltagsgewohnheiten in Orientierung an der Nachhaltigkeitsidee und die Öffnung der Wahrnehmung für die existentielle Beziehung zwischen Mensch und Natur, - nicht zuletzt auch in ihrer Verschiedenheit an wechselnden Orten und in unterschiedlichen Kulturen. Das Engagement in Richtung Bildung für mehr Nachhaltigkeit in der Zivilgesellschaft zielt auf die "klassischen" Ebenen Ökologie, Ökonomie, Soziales und Politik/Kultur. Auf der individuellen Seite geschieht die Vermittlung vor dem Hintergrund von Wissen, Wollen und Können, bzw. der 44 Zukunftsentwürfe, der dazugehörigen Überzeugungen und der Fähigkeiten und Kompetenzen zu ihrer Umsetzung. Das sich aus diesem dreidimensionalen Zusammenhang ergebende Verständnis von Bildung für nachhaltige Entwicklung ist auch für Unterricht und Erziehung in Berlin und Brandenburg handlungsleitend. Grund-Bildung 2, 3 Berufsbildung Aufbau-Bildung4 ökologische Ebene ökonomische Ebene soziale Ebene polit.-kultur. Ebene Können Kompetenzen Wollen Überzeugungen Wissen Entwürfe Maßnahmen im Bereich schulischer Bildung Für die Vermittlung von Bildung für nachhaltige Entwicklung im Bereich von Unterricht und Erziehung in der Schule haben folgende Komponenten eine tragende Bedeutung: Anhebung der Sprachkompetenz von Lernanfängern, Verbesserung von Basiskompetenzen bei allen Lernenden Schule als lebensweltlichen Lern- und Erfahrungsraum gestalten5, Erweiterung des Angebots von Ganztagsschulen Lernen von demokratischem Leben, Einübung von Konfliktkompetenz und friedfertigem Miteinander, vielfältige Formen der Teilhabe als Ausdruck demokratischen Miteinanders kultivieren Ökologische und ökonomische Facetten von Nachhaltigkeit werden in Rahmenplänen neu gewichtet Repräsentanz der Komponenten von nachhaltiger Entwicklung in den §§ 3 und 13 der Neufassung des Berliner Schulgesetzes Qualifikation und Wertschätzung von Bildungspraktikern steigern, Autonomie von Praxis fördern und Evaluation von Praxis fordern, Schulprogrammentwicklung/Profilbildung und Qualitätsverbesserung gewährleisten Gerechte Teilhabe der Menschen (von Mädchen und Jungen, Männern und Frauen, Menschen mit Benachteiligungen, Menschen mit Migrationshintergrund) an allen Bildungsangeboten 2 Frühe Förderung, Kindertageseinrichtungen und Vorklasse, Schulbildung und außerschulische Bildung 3 Die Terminologie Grund-, Berufs- und Aufbaubildung entspricht nicht der in Berlin sonst üblichen. 4 Weiterbildung und informelle, außerinstitutionelle Bildung, Bildung von Bildnern, Bildung der breiten Öffentlichkeit. 5 Eine "Schule als Lebenswelt" schließt die emotionalen, kommunikativen und gesundheitswichtigen Belange der Menschen mit ein, bejaht ausdrücklich die Bereiche des Körperlichen, Ästhetischen und Musischen und distanziert sich nicht von anderen Lebenswelten wie Familie, Freizeit und Teilhabe an der Umgebungskultur. 45 Schon jetzt wird in Berlin in einem Programm der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung der Anspruch einer veränderten Lernkultur sowohl mit den Inhalten der Agenda 21 als auch mit den unabhängig von Agendaprozessen in den letzten Jahren vorangetrieben strukturellen Reformprozessen (Schulprogramme, Öffnung von Schule, Formen der Selbstorganisation usw.) in Verbindung gesetzt (BLK-Programm "21" Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Projektbezeichnung: Innovative Lernformen für eine nachhaltige Großstadt. Programmzeitraum 1.8.1999 - 31.7.2004). Darüber hinaus wurde das Programm „Demokratie lernen und leben“ am 01.04.2002 begonnen. Die genannten Maßnahmen zur Förderung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung decken nicht den bildungspolitischen Handlungsbedarf ab, der sich etwa aus dem deutschen Abschneiden in internationalen Leistungsvergleichen ergibt. Es handelt sich um Teilaspekte des Innovationsbedarfs für das deutsche Schul- und Erziehungswesen mit einer größeren Nähe zum Prinzip der nachhaltigen Entwicklung. Qualitätsziele Handlungsziele6 Anhebung der Sprachkompetenz von Lernanfängern Verbesserung von Basiskompetenzen bei allen Lernenden Integration der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in die Programm Schule als arbeit der lebensweltlichen LernBerliner und Erfahrungsraum Schulen und gestalten anderer Bildungsträger Erweiterung des Angebots von Ganztagsschulen Lernen von demokratischem Leben, Übungen zu Konfliktkompetenz und friedfertigem Miteinander vielfältige Formen der Teilhabe als Ausdruck demokratischen Miteinanders kultivieren Maßnahmen7 Bis 2006 ist die Gruppengröße in Kindertageseinrichtungen zu verringern (nicht über 15 Kinder) Bis 2004 werden Konzepte zur Mitverantwortung der Migranteneltern an der Bildungsförderung von Kindern entwickelt, auch in Zusammenarbeit mit den Elternvereinen Die Anzahl von Fördergruppen für Kinder und Mütter vor allem im Elementarbereich, in Sonderheit für Familien nicht-deutscher Herkunftssprache und an Brennpunkten, wird erheblich gesteigert Bis 2006 sind 50% aller Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen für Bildungsaufgaben zu qualifizieren Die Zahl der Zurückstellungen von der Einschulung wird bis 2004 um ein Drittel, bis 2006 auf die Hälfte des gegenwärtigen Standes gesenkt Bis 2004 liegen Definitionen von Mindestlernzielen für Basiskompetenzen in Verbindung mit Ergebniskontrollen vor Die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss wird bis 2006 auf 7 Prozent und bis 2010 auf unter 5 Prozent gesenkt Signifikante Erhöhung des Rangplatzes der Nation in internationalen Vergleichen, ein mindestens mittlerer Rangplatz für Berlin und Brandenburg in nationalen Vergleichen Kontinuierliche Erhöhung der Schulzufriedenheit, nachweisbar mit sozialwissenschaftlichen Erhebungsmethoden Die Schulaufsicht ermutigt und unterstützt aktiv die Unterrichtung und Erziehung in einem lebensweltlich verstandenen Lern- und Erfahrungsraum (siehe Fußnote 5) Lernmethoden mit selbstständigem und kooperativem Charakter werden über die 50 Modellversuchsschulen hinaus in die Praxis getragen Das Konzept zum Praktischen/Produktiven Lernen wird an den bisherigen Schulstandorten wieder ermöglicht und weiteren engagierten Schulen zugänglich gemacht Durchführung unabweisbarer Sanierungsarbeiten und Beseitigung schwerer baulicher Mängel in Bildungsreinrichtungen bis 2006 Bis 2006 sind mindestens 50% der schulischen Bildungseinrichtungen Ganztagsangebote Die Übernahme der bekannten Bausteine zur Gewaltprävention, für Selbstwirksamkeit und Lernen demokratischen Lebens wird von der Schulaufsicht aktiv unterstützt Bis 2006 wird in Befragungen die Konfliktfähigkeit unter Schülerinnen und Schülern sowie der Umgang mit Sachen positiver bewertet (Zum großen Teil bekannte) Bausteine und Konzepte zur Partizipation und Verantwortungsübernahme durch Kinder und Jugendliche in Schule und Umgebungskultur werden im Verbund mit regionalen Bildungsallianzen arbeitsfähig eingerichtet (bis 2006). Die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften wird gefördert 6 Für Praxis und Verwaltung von Unterricht und Erziehung lassen sich in vielen Punkten nicht ohne weiteres Quantifizierungen formulieren, namentlich nicht, wenn es um Einstellungen und Akzentsetzungen geht. Im Zuge der dringend notwendigen Innovationsprozesse auf dem Feld der Bildung werden sozialwissenschaftlich definierte Erfolgsparameter messbare Entwicklungsfortschritte beschreiben können. Indikatoren können deswegen noch nicht dargestellt werden. 7 Die aufgeführten Fristsetzungen sind nicht mit Blick auf die Erreichbarkeit unter den gegenwärtigen Bedingungen formuliert und zwischen der Senatsverwaltung für BJS und dem Fachforum Bildung bislang noch nicht abgestimmt. 46 Integration der Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Programmarbeit der Berliner Schulen und anderer Bildungsträger Ökologische und ökonomische Facetten von Nachhaltigkeit werden in Rahmenplänen neu gewichtet Repräsentanz der Komponenten von nachhaltiger Entwicklung in den §§ 3 und 13 der Neufassung des Berliner Schulgesetzes Qualifikation und Wertschätzung von Bildungspraktikern steigern Die Rahmenpläne des Landes Berlin werden in Abstimmung mit den Rahmenplänen des Landes Brandenburg dahingehend modifiziert, dass Komponenten einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ausdrücklich (und nicht nur indirekt) aufgenommen werden In den §§ 3 und 13 des neuen Schulgesetzes im Land Berlin sind ökologische und ökonomische, soziale und politisch-kulturelle Facetten von Bildung als verbindliche Bestandteile von Unterricht integriert Bis 2004 sind Konzepte zur ergänzenden Qualifikation von Bildungspraktikern in der Berliner Schule für die vorgenannten Komponenten erarbeitet. Erste Maßnahmen sind eingeleitet Bis 2006 sind 50% aller Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen für Bildungsaufgaben zu qualifizieren Der Umfang autonomer Planung an Schulstandorten (sowohl hinsichtlich Autonomie von Praxis Budget- als auch Personalentscheidungen) wird bis 2004 umfänglicher fördern und Evaluation definiert von Praxis fordern Den Kontrollund Evaluationsvorbehalten der Praxis ist entgegenzuwirken. Formale und unterstützende Evaluation pädagogischer Praxis ist 2003 bis 2006 systematisch auszuweiten: in Schulprogrammentwicklun Form von Querschnittsuntersuchungen bei Basiskompetenzen, durch g/Profilbildung und praxisbegleitende Supervisionsangebote und durch verpflichtende Qualitätsverbesserung Evaluation von Modellprojekten gewährleisten Bis 2005 hat jede Berliner Schule ein Schulprogramm entwickelt Im Elementarbereich sind bis 2006 mindestens 20% aller Aufgaben mit Männern besetzt, bis 2010 mindestens 40% Gerechte Teilhabe der Bis 2010 sind in allen Teilfeldern von Bildung mindestens 40% aller Menschen (von Mädchen Führungspositionen von Frauen besetzt und Jungen, Männern und Konzepte zur geschlechtsspezifischen Erziehung werden neu gewichtet Frauen, Menschen mit und in die pädagogische Arbeit der Berliner Schule aufgenommen Benachteiligungen8, Bis 2004 liegen Konzepte vor, wie die gerechte Teilhabe an Bildung für Menschen mit Menschen mit Benachteiligungen oder nichtdeutscher Herkunft offener Migrationshintergrund, und gerechter gestaltet werden kann junge Menschen mit Bis 2004 liegen zeitgemäße Konzepte vor, wie junge Menschen mit besonderen Begabungen) besonderen Begabungen zu entdecken und individuell gerecht zu an allen fördern sind Bildungsangeboten Bis 2004 wird die Rolle von Unterstützungssystemen zukunftsfähig definiert und finanziell abgesichert Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte Berliner Türken für die Umwelt sensibilisieren Aktionskalender rio + 10 Zeigt her Eure Füße Der nachhaltige Filmblick Ernährung und Nachhaltigkeit Agenda geht durch den Magen Berliner Agenda 21 – Netz für Schulen Forschungseinrichtung für innovative Technologien BLK 21 Berliner Bildungsserver Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung dieser Ziele (wobei diese z. T. auch schon beschlossen oder durchgeführt werden können) Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung 8 Junge Menschen mit Behinderungen, erheblichen sozio-ökonomischen Begrenzungen, sonstigen Defiziten, die als Ursache von Polarisierungen der schulischen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter anzusehen sind, in Sonderheit: wenn keine wirksamen Konzepte zur Kompensation vorliegen. 47 2.5.2 Sprache als Grundlage der Integration Die Phantasie zur Sprache bringen Problembeschreibung Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sind der Schlüssel für gesellschaftliche und berufliche Partizipation. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine der Grundlagen für schulischen und beruflichen Erfolg sowie für gesellschaftliche und politische Partizipation. Sie sicherzustellen ist Aufgabe der Schulen, aber auch außerschulischer Angebote. Obwohl der Anteil der Schulkinder nichtdeutscher Herkunftssprache, die schon vorschulische Einrichtungen besucht haben, in den letzten Jahren auf 90% angestiegen ist, kommen weiterhin 10% der Kinder ohne vorschulische Sprachförderung oder mit nur einjähriger vorschulischer Bildung in die Schule, so dass der erforderliche Sprachstand nicht erreicht werden kann. Folgen fehlender sprachlicher Integration zeigen sich im Verlauf schulischer Bildung. So verlässt beispielsweise jeder vierte ausländische Jugendliche die Berliner Schule ohne Abschluss, nur jeder zwölfte macht Abitur (Daten: Schuljahr 2000/2001) Der Senat und das Abgeordnetenhaus haben sich mit einer Reihe von Beschlüssen des Themas angenommen („Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Ausländern in Berlin“ (Drs. 14/585) sowie die „Weiterentwicklung der interkulturellen Erziehung in der Berliner Schule“ (Drs. 14/332)) und hieraus eine Reihe konkreter Maßnahmen entwickelt. Darüber hinaus ist kommunikatives Handeln konstitutives Element für die Schaffung gesellschaftlicher Zusammenhalte und regelgeleitetem Verhalten. Sprachfähigkeit ist einerseits Voraussetzung für die Integration von Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft und andererseits Voraussetzung für die Partizipation am Arbeitsleben. Sprachliche Integration von Migrant/innen Die Beherrschung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zu Ausbildung und Arbeit. Ohne eine ausreichende Kommunikation ist eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Insoweit müssten die bisherigen Maßnahmen der sozialen und beruflichen Integration von Migrant/innen durch die „Querschnittsaktion Sprache“ (Vermittlung der deutschen Sprache mit dem Ziel adäquater Kommunikationsfähigkeit) flankiert werden. Jugendliche Migranten sind im Regelfall zweisprachige Analphabeten. Sie können weder die Sprache des Herkunftslandes adäquat, noch können sie adäquat deutsch. Sekundärer Analphabetismus deutscher Jugendlicher Der Anteil von Analphabeten unter den Schulabgängern erfordert, dass Maßnahmen der beruflichen Integration und der beruflichen Erstausbildung flankiert werden mit Maßnahmen des nachgehenden Lernens von Sprache, Rechtschreibung, Rechnen etc. Die so genannten Softskills (Schlüsselqualifikationen) wie - Fähigkeit zur Innovation und Kreativität - Teamfähigkeit - Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein - Kommunikation und Kritikfähigkeit - vernetztes bzw. prozessorientiertes Denken und Handeln - Ausdauer und Durchsetzungsvermögen sind ohne kompetente Teilhabe an diesbezüglichen kommunikativen Prozessen, die sprachgesteuert und sprachgetragen sind, nicht möglich. 48 Ziele und Indikatoren Qualitätsziele Sprachliche Integration von Bürgern nichtdeutsch er Herkunft Handlungsziele Maßnahmen Förderung der sprachlichen Integration Ausweitung der Information für Eltern nichtdeutscher Herkunft über das Berliner Bildungssystem durch Beratungsangebote sowie die Unterstützung nichtdeutschsprachiger Medien Bildungswerbung für den frühzeitigen Eintritt in Kindergarten bzw. in die vorschulische Erziehung bei Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache Einbeziehung von Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache in Spracherziehung und Integration, Kooperation und wachsende Bereitschaft der sprachlichen Unterstützung und Integration ihrer Kinder Förderung von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache mit mangelnden Deutschkenntnissen zur Erreichung eines Schulu. Berufsabschlusses; Verbesserung der Berufs- u. Studierfähigkeit der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache Indikatoren Quantitative Verbreitung bzw. qualitative Erfassung der Unterstützungssysteme Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache in Kindergarten und Vorschule Quantitative Nutzung von sprachlichen Bildungsmöglichkeiten Anteil der Bildungsabschlüsse von SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache Projekte, die im Laufe des Agendaprozesses in diesem Handlungsfeld entstanden sind Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung dieser Ziele (wobei diese z. T. auch schon beschlossen oder durchgeführt werden können) Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung 2.6 Berlin in der „Einen Welt“ - Globale Aspekte der lokalen Agenda Zurückgeben. Gerechte Chancen und solidarischer Austausch Begründung für die Auswahl Die weitgehend gegenseitige internationale Abhängigkeit der Länder hat in Rio 1992 zu der Einsicht geführt, dass lokale und globale Probleme verflochten sind und deswegen nur in dieser Verflechtung Lösungsansätze gesucht werden können. Das Land Berlin engagiert sich deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten auch auf internationaler Ebene. Im gemeinsamen Dialog mit Partnern aus verschiedenen Teilen der Welt bemüht sich das Land, Lösungsansätze gemeinsam zu diskutieren, Strategien zu vergleichen und jeweils voneinander zu lernen. Berlin als Nord/Süd- Ost/West-Zentrum trägt diesem Gedanken Rechnung. Durch den Regierungsumzug ist Berlin eine Bühne internationaler Politik geworden. Als weltumspannende Metropole, in der 180 verschiedene Nationen leben und arbeiten, ist sich die Stadt ihrer globalen Verantwortung des eigenen Handelns und Wirtschaftens bewusst und versucht sie in aktivem Dialog mit den Verantwortlichen und den Bürgern zu entwickeln und umzusetzen. Problembeschreibung Außen- und Entwicklungspolitik fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Ministerpräsidenten der Länder haben jedoch 1988 und 1994 beschlossen, sich im Rahmen der Länderkompetenzen für die Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Zudem hat sich in den vergangenen Jahren die kommunale Entwicklungszusammenarbeit als ergänzender Handlungsbereich in fast allen Kommunen etabliert und bewährt. Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Informations- und Bildungsarbeit müssen den konkreten Gegebenheiten jeder Kommune angepasst werden. Daher ist der dauerhafte Erfolg nur gewährleistet, wenn sich die Kommune daran beteiligt, sowohl finanziell als auch auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet. Die Probleme sind vielschichtig. Sie reichen von der fehlenden Kohärenz in der Politik des Landes, der mangelnden Nutzung zahlreicher Städtepartnerschaften zur gemeinsamen Lösungssuche globaler und regionaler Probleme, der Einbindung Berliner Unternehmen in ungleiche Welthandelsbeziehungen, der mangelhaften Akzeptanz ausländischer Mitbürger bis hin zu fremdenfeindlichen Übergriffen, der geringen Vernetzung der verschiedenen Einrichtungen, die zu entwicklungspolitischen Fragen arbeiten, bis hin zum geringen Stellenwert der Entwicklungspolitik des Landes. 49 Stärken: Berlin hat gerade als Hauptstadt einzigartige Voraussetzungen, um sich als weltoffene Metropole für die Perspektiven der Einen Welt einzusetzen: In keiner anderen Stadt in Deutschland gibt es so viele aktive Initiativen, Vereine, Nichtregierungsorganisationen (NRO), Netzwerke, Städtepartnerschaften, MigrantInnenorganisationen, Sprach- und Kulturvielfalt mit unterschiedlichsten jahrelangen Erfahrungen und Ansätzen, ein sehr breites Spektrum wissenschaftlicher Ansätze und Forschungen, eine internationale Studierendenschaft und ein sehr ausgeprägtes multikulturelles Leben. Hinzu kommen durch den Hauptstadtumzug die Botschaften und Konsulate, politischen Stiftungen sowie nationale und internationale Institute und Wirtschaftsverbände. Dies alles sollte in seiner Gesamtheit als Bereicherung für die Stadt und als positives Potential angesehen und genutzt werden. Die Nähe zu den Wachstumsmärkten Mittel- und Osteuropas und die auf beiden Seiten des „Eisernen Vorhanges“ gemachten Erfahrungen sind für einen Verständigungsprozess zwischen den Ländern von Vorteil. Berlin als eine, im Weltmaßstab gesehen, reiche Stadt hat hier eine ganz besondere Verantwortung zu tragen. Entwicklungs- und Schwellenländer sind besonders vom spekulativen Charakter und von der Abkopplung der internationalen Finanzkapitalströme von der realen Wirtschaft betroffen. Vor diesem Hintergrund muss sich das Land Berlin seiner Rolle als wichtiger Börsen- und Bankenplatz zwischen Ost und West bewusst sein und entschieden für eine global nachhaltige Entwicklung eintreten.9 Die „Kulturvielfalt“ Berlins zeigt sich an vielen Orten der Stadt, vor allem im Zusammenleben der Menschen in den Stadtbezirken, in denen der Ausländeranteil besonders hoch ist. Hier zeigen sich natürlich auch die Probleme des Zusammenlebens verschiedener Kulturen und die Möglichkeiten des interkulturellen Dialogs. Das Haus der Kulturen der Welt hat sicher ein interessantes Programm und bereichert die gesamtstädtische Kulturlandschaft, das Zusammenleben verschiedener Kulturen wird aber weitestgehend an anderen Orten praktiziert. Diese Orte müssen erhalten, gestützt und gefördert werden. Berlin hat eine ganze Reihe von Städtepartnerschaften, jedoch keine einzige zu einer Stadt in einem der am wenigsten entwickelten Länder (den sogenannten least developed countries). Diese Städtepartnerschaften sind nicht durch die aktive Beteiligung der Berliner Bürgerinnen und Bürger initiiert und ausge-staltet worden, sie werden i.d.R. auf landespolitischer und Verwaltungsebene „abgewickelt“. Hier kann und sollte von den vielen lebendigen und funktionierenden Nord-Süd-Partnerschaften auf bezirklicher Ebene gelernt werden, die vor allem vom Engagement der Bevölkerung getragen werden. Städtepartnerschaften müssen von Berlin (auch von Politik und Verwaltung) als Chance gesehen werden. Gemeinsame Lernprozesse könnten somit für alle ein Gewinn werden. Die umfangreiche Hochschul- und Forschungslandschaft macht die Stadt zu einem Ideenlabor. Sie fördert Innovation und Strukturwandel. Von knapp 100.000 Studierenden in Berlin kommen 10.000 aus Entwicklungsländern. Gute Erfahrungen im Studium und danach sind eine unschätzbare Werbung für die Stadt. Deshalb sollten internationalen Studierenden der Zugang zu Berliner Universitäten und Forschungsstätten erleichtert und die Aufenthaltsbedingungen vereinfacht werden. Beispielhaft für eine gezielte Betreuung ausländischer Studienabsolventen ist das Nachkontakteprogramm der TU Berlin. Dieses Programm sollte im Sinne der Berliner Standortpolitik weiterhin gefördert werden. Defizite: Entwicklungszusammenarbeit hat in der Summe ihrer Handlungsmöglichkeiten in den letzten Jahren einen relativ geringen Stellenwert in der Senatspolitik erhalten. So wurde zwar auf Senatsbeschluss vom April 1997 der von den Nichtregierungsorganisationen (NRO) seit langem geforderte "Beirat Entwicklungszusammenarbeit" bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie im Januar 1998 ins Leben gerufen, konsistente Ergebnisse seiner Arbeit stehen jedoch aus. Die Berliner NRO nehmen einen großen Teil der notwendigen und immer wichtiger werdenden Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit wahr. Dabei werden auch Landesaufgaben übernommen. Die inhaltliche Arbeit durch klare inhaltliche Politikvorgabe bleibt durch ein seit Jahren festgelegtes Primat der Haushaltskonsolidierung oft auf der Strecke. Die Finanzierung für diese Arbeit ist dabei nicht abgesichert und muss jedes Jahr neu erkämpft werden. Die Tatsache, dass viele unterschiedliche Akteure auf diesem Feld engagiert sind, macht eine Koordinierung und Vernetzung notwendig. Die NRO sind bereits durch ein Landesnetzwerk koordiniert, anderen Akteuren fehlt ein gemeinsames Zentrum oder Büro, um die Arbeit zu verzahnen. Ein „Haus der Internationalen Kooperation“ sollte deshalb als ein weiterer Standortfaktor eingerichtet werden. 9 Die IHK merkt dazu an, dass diese Position die zukünftige Lage und Position der Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg in der Mitte Europas vernachlässigt. 50 Eine Stärkung des Außenhandels Berliner Unternehmen mit der sogenannten 3. Welt ist für das Land Berlin von zentraler Bedeutung, für die Länder des Südens jedoch nicht per se positiv im Sinne einer global nachhaltigen Entwicklung. Gerade der Handel zwischen 1. und 3. Welt ist ja eine der Ursachen für globale Ungleichheiten. Die Verfestigung ungleicher Welthandelsbeziehungen seit der Kolonialzeit macht es gegenwärtig gerade für die ärmsten Entwicklungsländer schwierig bis unmöglich, aus internationalem Handel überhaupt Vorteile in Richtung auf eine Verbesserung des Lebensstandards zu ziehen. Deshalb sollten die Außenhandelsbeziehungen Berliner Unternehmen ebenso wie die Außenhandelsförderprogramme auf ihre globale Nachhaltigkeit hin überprüft werden.10 Aktuell laufende Aktivitäten Unterstützung der Berliner entwicklungspolitischen NRO bei ihren Projekten in der sogenannten 3. Welt sowie bei ihren Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit hier im Norden als wichtiger Beitrag für eine global nachhaltige Entwicklung Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen erarbeitete Prioritäten auf der Grundlage der entwicklungspolitischen Leitlinien des Senats. Ziele für Berliner Entwicklungszusammenarbeit Berlin sollte eine Vorreiterrolle als entwicklungspolitisches Zentrum mit einer Politik des offenen politischen Weitblicks einnehmen, geprägt von Verantwortungsbewusstsein, Toleranz und einer kooperierenden Politik in alle Bereiche der Zivilgesellschaft hinein. Weitere Ziele sind: Bekämpfung des Rassismus im Rahmen der Landesentwicklungspolitik durch präventive Maßnahmen und entwicklungspolitische Bildungsarbeit; Sichtbarer Beitrag der Landesentwicklungszusammenarbeit zum internationalen Standortprofil Berlins; Ansiedlung international orientierter Einrichtungen und Verbände; Stärkung international orientierter Netzwerkstrukturen; Entwicklungsverträglichkeit als Merkmal Berliner Landespolitik; Stärkung des Engagements der Zivilgesellschaft für Belange der Entwicklungszusammenarbeit Im Folgenden sollen einige Leitindikatoren für Berliner Entwicklungszusammenarbeit aufgeführt und einzelne Beispielindikatoren, nach Themenfeldern gegliedert, benannt werden: Ziele Landesentwicklung spolitik und Entwicklungszusam menarbeit als aktive Standortpolitik für Berlin mit Weltoffenheit und Toleranz als unverzichtbarem Bestandteil der Gesellschaft Indikatoren Eine Entwicklungsverträglichkeitsprüfung wird eingeführt und für den Berliner Haushalt und alle Großprojekte von der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) durchgeführt Die LEZ wird in ihrer Entscheidungsbefugnis gestärkt und erhält ihr angemessene Entscheidungskompetenzen und die notwendigen Kapazitäten Der Beirat für EZ beim Wirtschaftssenat ist interdisziplinär und kompetent besetzt und berät den Senator und die MitarbeiterInnen bei allen entwicklungspolitisch relevanten Fragen Die Bereitstellung finanzieller Mittel wird in Höhe von 0,25-0,50 € pro Einwohner sicher gestellt Die dauerhafte Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen unabhängig vom Berliner Haushalt wird durch die Gründung einer Berliner Stiftung für Entwicklung sicher gestellt Berlin wird als internationale Metropole für BesucherInnen aus aller Welt attraktiver (Zahlen der Touristen und internationalen Studierenden steigen) Haus der internationalen Kooperation wird installiert 10 Die IHK ist der Überzeugung, dass die geforderte Überprüfung der Außenhandelsbeziehungen Berliner Unternehmen auf ihre „Globale Nachhaltigkeit“ auf die sozialen Aspekte des Nachhaltigkeitsmodells reduziert wurde. Diese Reduzierung durchziehe laut IHK die gesamte Argumentationslinie der Stellungnahme. Andererseits stellt die IHK selbst Prüfkriterien als Grundlage zur Eingrenzung der zu bearbeitenden Themen vor, diese lauten: 1. das Thema muss die städtisch regionale Ebene sowohl im Hinblick auf die Wirkung als auch die nötigen Instrumente betreffen; 2. Maßnahmen müssen faktisch oder symbolisch eine große Hebelwirkung haben; 3. Themen und Maßnahmen müssen für alle drei Säulen des Nachhaltigkeitsmodells relevant sein; 4. Dopplungen sollen vermieden werden. 51 Migration / Integration Fairer Handel Globale Partnerschaften Zahl und Herkunft der ausländischen Studenten Anzahl der zweisprachigen Kindergärten und Schulen Ausstattung der Asylbewerberheime Zahl der Weiterbildungsangebote zum Thema Erwachsenenbildung Zahl der Projekte an Schulen zum Thema „Eine Welt“ Schulungen des Personals im öffentlichen Dienst und des Tourismus in interkultureller Kommunikation und antirassistischem Training Globales Lernen ist fester Bestandteil der LehrerInnenaus- und -weiterbildung und Querschnittsthema der schulischen Bildungsarbeit Fremdsprachenausbildung für MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes Beschilderung und Kennzeichnung Öffentlicher Gebäude in den relevanten Sprachen nach den zahlenmäßig am stärksten repräsentierten MigrantInnengruppen (Englisch, Türkisch, ...) Durchschnittseinkommen ausländischer Einwohner bezogen auf allg. Durchschnitt Anteil der Produkte aus fairem Handel am Einkauf öffentlicher Einrichtungen Anzahl und Verkaufsflächen von Fair Trade-Läden Zahl der Bekleidungsgeschäfte, die Clean Clothes-Produkte anbieten Zahl der Unternehmen, die Vorprodukte aus fairem Handel verwenden Zahl der Teppichgeschäfte, die Teppiche mit dem Rugmark-Gütesiegel anbieten Eine Welt Läden sind in Stadtführern ausgeschildert Zahl der offiziellen Partnerschaften (Berlin, Bezirke) mit Kommunen in den Entwicklungsländern Zahl der Schulpartnerschaften mit Entwicklungsländern Zahl der Partnerschaften von Vereinen und Gruppen mit Partnern oder Projekten in Entwicklungsländern Höhe der kommunalen Fördermittel für Partnerschaften mit Entwicklungsländern Zahl der Partnerschaften von Vereinen und Gruppen mit Partnern oder Projekten in Entwicklungsländern Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte Ökofaires Friedrichshain Ökoschulpartnerschaft mit Kenia Eine Reise durch Afrika – kennen(lernen), erleben, mitmachen Shopping und Bildung in 5 Kontinenten – nachhaltiger Konsum und fairer Handel Fachliches Netz Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung Lateinamerika Mögliche Aktivitäten verschiedener Senatsressorts Im Folgenden werden bereits laufende Aktivitäten aufgeführt und konkrete Vorschläge zur Ergänzung gemacht. Fairer und nachhaltiger Handel Kriterien der nachhaltigen Entwicklung sollen stärker bei Auftraggebern berücksichtigt werden. Dies muss auch für sozial verträgliche Siegel geprüft werden (z.B. Teppich- und Blumensiegel). Gerade in Verwaltung und öffentlichem Dienst sollte bei jedem Einkauf geprüft werden, ob fair gehandelte Produkte den handelsüblichen vorzuziehen sind. 52 Verwaltungsaustausch Senatsverwaltungen und Bezirke sollten ihre Bemühungen um einen Austausch von Verwaltungspersonal fortführen. Dies sollte verstärkt mit den Städten geschehen, mit denen Berlin eine Städtepartnerschaft unterhält, um den interkulturellen Dialog zu fördern. Projektförderung, Fortbildung Die von der LEZ bereits durchgeführte Projektförderung von Vorhaben Berliner Nichtregierungsorganisationen soll beibehalten werden. Die Schaffung eines Gemeindefinanzierungsgesetzes zur Förderung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit sollte geprüft werden. Langfristig soll durch die Gründung einer Berliner Stiftung für Entwicklung die Finanzierung vom Haushalt unabhängig abgesichert werden. Die Schaffung eines PromotorInnenModells für Berlin, ähnlich wie in anderen Bundesländern, sollte Ziel der Zusammenarbeit mit den NRO sein und die verschiedenen Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit abdecken. Schulische Bildungsarbeit Globales Lernen muss zu einem Unterrichtsprinzip auch in öffentlichen Schulen werden, um die kommenden Generationen auf die globalisierte Welt vorzubereiten. Globales Lernen sollte im Berliner Schulgesetz verankert werden und in die LehrerInnenaus- und -fortbildung integriert werden. Die Erfahrungen der NRO sollten hierbei genutzt werden. Schulen sollten in ihren Bemühungen um Schulpartnerschaften mit den Städtepartnern gestärkt werden. Kampagnen und Lobbyarbeit Von Seiten der Senatsverwaltung sollte die Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen (NRO) und der Wirtschaft gefördert werden. Kohärente Entwicklungspolitik Die Umsetzung einer kohärenten Entwicklungspolitik muss in allen Senatsressorts, der Verwaltung und dem Parlament gefördert werden. Die entwicklungspolitischen Leitlinien sollten dabei als Grundlage dienen und in den konkreten Handlungsfeldern der Politik ihre Umsetzung finden. Ein ständiger Austausch mit dem Beirat ist anzustreben. Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung 3. Der Nachhaltigkeitsplan Der Nachhaltigkeitsplan wird als Teil der Berliner Agenda 21 erarbeitet werden. Er dient der konkreten Umsetzung der Agenda 21 in Berlin. Dafür enthält er eine Auflistung von Teilzielen bzw. Handlungszielen, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele, Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Maßnahmen, Fristen und notwendige Ressourcen dafür. Der Plan schließt nicht nur die Verwaltung, sondern alle am Agendaprozess Beteiligte ein und kann z. B. auch Selbstverpflichtungen enthalten. In seiner Gesamtheit soll er bei seiner Erfüllung Berlin ein wesentliches Stück voran in Richtung nachhaltiger Entwicklung bringen. 4. Das Vorgehen zur Umsetzung der Berliner Agenda 21 (bisher nur Stichworte) Umsetzung der Lokalen Agenda und des Nachhaltigkeitsplans ggf. Weiterentwicklung der Lokalen Agenda Überprüfung der Nachhaltigkeit in weiteren Bereichen (Nachhaltigkeitscheck) Erfahrungen mit der Partizipation und den Kommunikationsstrukturen Verhältnis zu bezirklichen Agenden Verhältnis zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Öffentlichkeitsarbeit 53 Ausschuss-Kennung : JugFamSchulSportgcxzqsq 54