ANLAGE Handlungsschwerpunkte mit prioritären Handlungsfeldern

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Anlage zur Senatsvorlage Lokale Agenda 21
Mit Zukunft gestalten – Zukunft mitgestalten
Berliner Lokale Agenda 21
Arbeitsentwurf
Stand: 05. November 2002
Vorbemerkung
Dieses Konzept wurde auf der Sitzung des Agendaforums am 21.10.2002 beschlossen. Es wurde vom
Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf der Grundlage von Papieren des
Agendaforums und der Senatsverwaltungen erstellt. Es enthält weitgehend abgestimmte, aber auch noch
kontroverse Texte zu einzelnen Handlungsfeldern und stellt einen Diskussionsentwurf der Berliner
Agenda 21 dar. Aus der Länge der Kapitel ist keine Bewertung der Handlungsfelder abzuleiten.
Ab November 2002 soll dieser Entwurf breit diskutiert werden und auch Menschen, Gruppen und
Gremien außerhalb des Agendaforums in die Diskussion einbeziehen 1. Dieser Entwurf stellt deshalb nicht
in allen Punkten die Meinung aller am Agendaforum beteiligten Gruppen und Personen dar, sondern soll
Anreiz und Material liefern, die dort aufgezeigten Fragen und Lösungsvorschläge breit zu diskutieren.
Aufbauend auf diesen Diskussionen soll zum Herbst 2003 die endgültige Fassung der Berliner Agenda
21 erstellt werden
Inhalt
1. EINLEITUNG: BERLIN – BEREIT FÜR ZUKUNFT ................................................................................ 2
1.1 DIE AGENDAERSTELLUNG IN BERLIN ........................................................................................... 2
1.2 BERLINS WILLENSBEKUNDUNGEN ZUR POLITIK DER NACHHALTIGKEIT ............................... 2
1.3 DAS LEITBILD NACHHALTIGE ENTWICKLUNG.............................................................................. 3
2. PRIORITÄRE HANDLUNGSFELDER ..................................................................................................... 3
2.1 GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT UMSETZEN ............................................................................ 4
2.2 DIE UMWELT ERHALTEN ................................................................................................................. 7
2.2.1 Verkehr / Mobilität ........................................................................................................................ 7
2.2.2 Klimaschutz ................................................................................................................................ 11
2.3 DAS SOZIALE LEBEN IN DER STADT GESTALTEN ..................................................................... 13
2.3.1 Soziale Stadtentwicklung - Soziale Kohäsion ............................................................................ 13
2.3.2 Partizipation ................................................................................................................................ 16
2.3.2.1 Umfassende Bürgerbeteiligung ............................................................................................... 17
2.3.2.2 Partizipation junger Menschen ................................................................................................ 26
2.4 INNOVATIONEN FÖRDERN, BESCHÄFTIGUNG SICHERN, ARBEITSPLÄTZE SCHAFFEN...... 32
2.4.1 Zukunft der Arbeit - Nachhaltige regionale Entwicklungspotentiale ........................................... 32
A) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen .................................................................. 32
B) Agendaforum (Fachforum Zukunft der Arbeit) ............................................................................ 36
2.4.2 Strukturwandel zur Informationsgesellschaft ............................................................................. 42
2.5 BILDUNG FÜR DIE ZUKUNFT ......................................................................................................... 44
2.5.1 Bildung für eine nachhaltige Entwicklung................................................................................... 44
2.5.2 Sprache als Grundlage der Integration ...................................................................................... 48
2.6 BERLIN IN DER „EINEN WELT“ - GLOBALE ASPEKTE DER LOKALEN AGENDA ...................... 49
3. DER NACHHALTIGKEITSPLAN ........................................................................................................... 53
4. DAS VORGEHEN ZUR UMSETZUNG DER BERLINER AGENDA 21 ................................................ 53
1
Kontakte für diese Diskussion: Geschäftsstelle des Agendaforums (im Difu): Straße des 17.Juni
112, 10623 Berlin, Tel. 390 01 157, [email protected], http://agendaforum.de oder :
Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Brückenstr. 6, 10179 Berlin, Tel 9025-2131
[email protected]
1. Einleitung: Berlin – bereit für Zukunft
Den Auftrag zur Erarbeitung einer gesamtstädtischen lokalen Agenda 21 für Berlin hat das
Abgeordnetenhaus am 23. September 1999 beschlossen.
Die Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses Erstellung einer „Lokalen Agenda Berlin 21“ und
die organisatorischen Grundlagen dafür regelt der Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2000. Damit werden
die langjährigen Bemühungen engagierter Bürger und Politiker umgesetzt, auch für Berlin ein Programm
für eine nachhaltige Entwicklung zu erstellen.
1.1 Die Agendaerstellung in Berlin
Die Träger des Agendaprozesses auf gesamtstädtischer Ebene waren 1999 die Verwaltung, der „Runde
Tisch zur nachhaltigen Entwicklung in Berlin und Brandenburg“ und der „Öffentliche Arbeitskreis“, der
bezirkliche Aktivitäten koordiniert.
Der Auftrag zur Erstellung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 erforderte jedoch neue, auf
Umsetzung angelegte Organisationsstrukturen. Den „Runden Tisch“ löste am 4. Juli 2000 das
„Agendaforum“ als Partizipationsgremium und Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und Politik ab. Die
gesellschaftlichen Gruppen werden am Diskurs über die Lokale Agenda Berlin in diesem Forum durch
Repräsentanten vertreten, die sie selbst bestimmen und die in „Bänken“ organisiert sind. Die Bänke, die
jeweils fünf Mitglieder umfassen, davon mindestens eines aus Brandenburg, sind folgenden Sektoren
zugeordnet:
Arbeitnehmer/Arbeitslose,
Bildung/Wissenschaft,
kommunale/lokale
Initiativen,
Nichtregierungsorganisationen (NGO), Wirtschaft, Wohlfahrt/Kirchen (kam noch nicht zustande) und
Verwaltung. Fünf weitere Plätze wurden mit Vertretern für Bürgerbeteiligung, Geschlechtergerechtigkeit
(zwei Vertreterinnen) und der Parlamente von Berlin und Brandenburg „gesetzt“.
Das Agendaforum trat bislang neunmal zusammen.
Auf seinen Sitzungen hat das Agendaforum in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen die prioritären
Handlungsfelder begründet, verabschiedet und für diese Handlungsziele und Indikatoren empfohlen.
Für diese Arbeit wurden spezifische Fachforen eingerichtet, in denen ehrenamtlich zu den Themen
gearbeitet wurde. Auf Seiten der Verwaltung hat die Arbeitsgruppe der Senatsbeauftragten ihrerseits
Konzepte zur Lokalen Agenda 21 in Berlin entwickelt. In aufwändigen Abstimmungsverfahren, die
unterschiedlich erfolgreich waren, wurden die Konzepte angeglichen. Die Koordination des gesamten
Prozess lag beim Agendabüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Mit diesem Konzept partizipativen Arbeitens wurde in der Stadt gesellschaftliches Neuland betreten.
Durch neue Wege wurde eine höhere Qualität der Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse angestrebt
und die hohen Erwartungen verlangten den Beteiligten ein erhebliches Maß an Zeit und Mühe ab.
In Ergänzung zu diesem Prozess wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus sowohl in der 13. als auch in
der 14. Legislaturperiode eine Enquetekommission „Zukunftsfähiges Berlin“ eingesetzt. Die zweite
Kommission arbeitete ausgiebig an einem Zielsystem für die Stadt, das die Nachhaltige Entwicklung in
ganzer Breite für Berlin zum Thema hatte. Diese Arbeit ergänzte sich somit sinnvoll mit der an den
prioritären Handlungsfeldern orientierten Arbeit des Agendaforums und der Senatsverwaltungen. Für eine
weitere Entwicklung nachhaltiger Politik in dieser Stadt ist es deswegen sinnvoll, diese – wegen der
verkürzten Legislaturperiode – nicht vollendete Arbeit der Kommission aufzugreifen.
1.2 Berlins Willensbekundungen zur Politik der Nachhaltigkeit
Berlin hat sich durch die Unterzeichnung der Charten von Berlin (1992), Aalborg (1994) und Valencia
(1995) zum Prinzip der Nachhaltigkeit als Grundlage seines politischen Handelns bekannt:
„Wir verstehen, dass unsere derzeitige städtische Lebensweise, insbesondere unser arbeits- und
funktionsteiliges System, die Flächennutzung, der Verkehr, die Industrieproduktion, Landwirtschaft,
der Konsum und die Freizeitaktivitäten und folglich unser gesamter Lebensstandard uns für die
vielen Umweltprobleme wesentlich verantwortlich macht, denen die Menschheit gegenübersteht.
Wir Städte und Gemeinden verstehen, dass uns die Idee der zukunftsbeständigen und
umweltgerechten Entwicklung hilft, unseren Lebensstandard mit der Tragfähigkeit der natürlichen
Umwelt in Einklang zu bringen. Wir bemühen uns um soziale Gerechtigkeit, zukunftsbeständige
Wirtschaftssysteme und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Umwelt. Soziale Gerechtigkeit
muss notwendigerweise auf einer wirtschaftlichen Dauerhaftigkeit und Gerechtigkeit beruhen, und
diese wiederum erfordern eine Nachhaltigkeit der Umweltnutzung“ (aus der Charta von Aalborg).
Obwohl diese Politik der Nachhaltigkeit ein langwieriger und auf Langfristigkeit konzipierter Prozess ist,
der immer noch mit anderen, kurzfristigen Zielen konkurriert, bleibt sie ein wichtiges, parteiübergreifendes
Politikziel des Landes Berlin. In der Erkenntnis, dass dieser Prozess keine übliche politische Aufgabe ist,
sondern weitgehende Fragen der Lebensqualität in verschiedenen Teilen der Welt und zukünftiger
2
Generationen betrifft, ist dies eine Aufgabe, die nur in intensivem Dialog mit den Bürgern realisiert
werden kann. Nur wenn die Bürger Nachhaltigkeit auch zu ihrer Angelegenheit machen, wird die Stadt
erfolgreich sein können.
1.3 Das Leitbild Nachhaltige Entwicklung
Nachhaltigkeit ist ein Dach, unter dem Zielkonflikte bearbeitet werden können, indem die Teilziele von
Umwelt, Wirtschaft und Sozialem mit ihren Zwängen und Eigenheiten grundsätzlich von allen Beteiligten
anerkannt werden. Somit akzeptiert Nachhaltigkeit prinzipiell die Gleichrangigkeit dieser drei Ziele, findet
jeweils detaillierte Qualitätsziele dafür und spielt sie nicht gegeneinander aus. Bei aller Gleichrangigkeit
der Ziele ist aber zu berücksichtigen, dass der größte Handlungsdruck meist von der Umwelt ausgeht:
Der dramatische Verbrauch endlicher Ressourcen macht überdeutlich, dass die jetzige Entwicklung auf
Dauer nicht aufrecht erhalten werden kann, eben nicht nachhaltig ist.
Da die drei Teilziele in der Regel in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen dominieren, sind
Partizipation und Konsultation immanente Elemente von Nachhaltigkeitsprozessen.
Wir schließen uns der Einschätzung der Enquete-Kommission "Zukunftsfähiges Berlin" des
Abgeordnetenhauses von Berlin (13. Wahlperiode) an. In deren Bericht heißt es:
"Bei Zielkonflikten muss deshalb zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen
abgewogen werden. Hier hat jeweils diejenige Zieldimension Vorrang, die in der jeweiligen
Situation zum 'Engpass' zu werden droht. Dabei sind kurzfristige Engpässe in einem Zielbereich
auch mit langfristig zu vermutenden Engpässen in anderen Bereichen abzuwägen. Die
Gleichwertigkeit der Zieldimensionen besteht allerdings nicht, wenn nach vorliegendem
Erkenntnisstand das Risiko besteht, dass die Grenzen der ökologischen Belastbarkeit und
Funktionsfähigkeit erreicht oder überschritten werden können und somit die menschliche Existenz
bedroht ist. Insofern stellt die ökologische Dimension die natürliche Grenze gesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Entwicklung dar: Nur in dem Maße, in dem die Natur als Lebensgrundlage nicht
gefährdet wird, ist Entwicklung und damit soziale und ökonomische Wohlfahrt möglich." (S. 58f.)
Auf nationaler Ebene beschreibt die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes als Ziel eine ausgewogene
Balance zwischen den Bedürfnissen der heutigen Generation und den Lebensperspektiven künftiger
Generationen und führt dazu im Einzelnen vier Koordinaten an:

Generationengerechtigkeit (sparsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen)

Lebensqualität (intakte Umwelt, Schulen, lebenswerte Stadt, Arbeitsplätze, neue Agrarpolitik)

Sozialer Zusammenhalt (wirtschaftlicher Strukturwandel, keine Spaltung der Gesellschaft)

Internationale Verantwortung (Entwicklungszusammenarbeit, globaler Umweltschutz, fairer Handel)
In Berlin dominiert die prekäre Finanzlage die politischen Fragestellungen und es ist bislang nicht
gelungen, eine konkrete und spezifische Ausformulierung dieses Leitbildes für die Stadt zu finden,
obwohl sich die Enquetekommissionen des Berliner Abgeordnetenhauses sowohl in der 13. als auch in
der 14. Legislaturperiode intensiv mit dieser Frage beschäftigt hat. Aber die in der Charta von Aalborg
niedergelegte Beschreibung nachhaltiger Stadtpolitik (s. Kap. 1.2) ist schon recht konkret und auch für
Berlin gut brauchbar. Auf diesem Hintergrund wurden für die Stadt Ziele in den verschiedenen
Politikfeldern formuliert, die Berlin bis zum Jahr 2020 erreichen will. Darüber hinaus wurden für die
einzelnen Handlungsfelder Leitbilder erarbeitet, die für spezifische Aspekte nachhaltigen Handelns eine
Orientierung bieten (Kapitel 2).
2. Prioritäre Handlungsfelder
Die Auswahl der Handlungsfelder erfolgte in einem Abstimmungsprozess aus der Fülle der
Themenfelder.
In den folgenden Handlungsfeldern kollidiert unsere Lebensweise am stärksten mit den Zielen
nachhaltiger Entwicklung oder es besteht das größte Potential, in Berlin eine Entwicklung zur
Nachhaltigkeit zu forcieren:
3
Themenbereiche
Handlungsfelder
Verkehr / Mobilität
Die Umwelt erhalten
Klimaschutz
Das soziale Leben
in der Stadt gestalten
Soziale Stadtentwicklung
Innovationen fördern,
Beschäftigung sichern,
Arbeitsplätze schaffen
Zukunft der Arbeit:
Nachhaltige regionale Entwicklungspotentiale
Partizipation
Strukturwandel zur Informationsgesellschaft
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
Bildung für die Zukunft
Querschnittsaufgabe für
alle
Handlungsfeld
er:
Geschlechtergerechtigkeit
umsetzen
Sprache als Grundlage der Integration
Berlin in der „Einen Welt“ Globale Aspekte der lokalen Agenda
Die Auflistung dieser Handlungsfelder bedeutet nicht, dass dies die einzigen Felder sind, in denen jetzt
nach dem Konzept der Nachhaltigkeit gearbeitet wird. In vielen weiteren Bereichen hat die Stadt – ihre
Bewohner, ihre Vereinigungen und ihre Verwaltung – bereits dieses Leitbild als Grundlage. Weiterhin
bedeutet diese Auflistung nicht, dass in diesen Feldern neben den üblichen Arbeiten zusätzliche Arbeit
unter dem Leitbild der Nachhaltigkeit erfolgen soll: Es geht im Gegenteil darum, tagtägliche Aktivitäten in
diesen Bereichen so durchzuführen, dass sie Berlin in Richtung Nachhaltigkeit bringen.
Weitere wichtige Handlungsfelder in der Entwicklung von Nachhaltigkeit, wie Landschaftsplanung und
Grünordnung, die Wissenschaft, etc..... sind wichtige Bereiche, um die die Berliner Agenda 21 mittelfristig
erweitert werden könnte. Deren Aspekte sind teilweise bereits in den nachfolgend beschriebenen
Handlungsfeldern auch ohne explizite inhaltliche Erwähnung enthalten. Die Berliner Agenda 21 muss
aber inhaltlich um diese Handlungsfelder mittelfristig erweitert werden.
2.1 Geschlechtergerechtigkeit umsetzen
Nur Unterschiede machen gleich
Die Problemlage
Geschlechtergerechtigkeit ist substanzieller Bestandteil sozialer, ökonomischer und ökonomischer
Nachhaltigkeit. Um eine nachhaltige Entwicklung zu erlangen, bedarf es der Umsetzung der
Querschnittsaufgabe Geschlechtergerechtigkeit in allen Handlungsfeldern einer Lokalen Agenda 21.
Die Dokumente von Rio de Janeiro fordern explizit die Partizipation von Frauen auf allen Ebenen des
Agenda 21 – Prozesses, die Berücksichtigung frauenpolitischer Belange als Querschnittsaufgabe sowie
in Kapitel 24 einen globalen Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechten
Entwicklung.
Auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing (1995) verpflichteten sich die Regierungen in Bezug auf die
Agenda 21 auf die Schaffung eines neuen Entwicklungsparadigmas, das ökologische Bestandsfähigkeit,
die Gleichbehandlung der Geschlechter sowie Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen
zu einem neuen Ganzen zusammenfügt.
Die Einbeziehung von Geschlechtergerechtigkeit in den Agendaprozess und ihre Umsetzung wurde vom
Senat beschlossen und mit Beginn der Arbeit des Agendaforums als Querschnittsaufgabe definiert.
Voraussetzung für die Umsetzung geschlechterpolitischer Belange ist eine umfassende Sensibilisierung
aller Akteurinnen und Akteure sowie die Analyse aller Handlungsfelder hinsichtlich vorhandener
Geschlechterdifferenzierungen. Der weitgehende Mangel an geschlechterdifferenzierten Daten bedarf
dringender und umfassender Abhilfe, um sinnvolle Indikatoren und Ziele festlegen zu können.
4
Geschlechtsblinde Kategorien wie Arbeitslose, Migranten, Jugendliche, Sozialhilfeempfänger oder in
Ausbildung befindliche Personen verstellen den Blick dafür, dass es sich dabei immer um Frauen und
Männer, Mädchen und Jungen mit differenzierten Lebensbedingungen und -situationen handelt, die einer
spezifischen Betrachtung und Analyse bedürfen. Erst daraus können geschlechtergerechte
Handlungsziele und Maßnahmen entwickelt werden, die dem Erfordernis der Nachhaltigkeit genügen. .
Ziele
Die Querschnittsaufgabe Geschlechtergerechtigkeit umfasst sowohl die gleichberechtigte Partizipation
von Frauen wie auch die Berücksichtigung frauenspezifischer Belange in allen Handlungsfeldern der
Lokalen Agenda 21 Berlin. Ziel der Agenda 21 ist es, in jedem Handlungsfeld umfassende
geschlechterdifferenzierende Analyse und Handlungsschritte zu entwickeln.
Geschlechtergerechtigkeit ist das Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung, die eine Veränderung von
Geschlechterrollenstereotypen, einen Wandel von Werten und Vorstellungen sowie den Abbau von
Vorurteilen und Ungerechtigkeiten bedeutet. Das Ziel der Nachhaltigkeit bezieht sich auf die
Lebensrealität und die Lebenschancen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen gleichermaßen.
Darum müssen die Lebensbedingungen, Interessen und Vorstellungen von Frauen und Männern in
gleicher Weise in den Prozess der Lokalen Agenda 21 eingebracht werden.
Eine
geschlechterdifferenzierte
Beschreibung
der
unterschiedlichen
Ausgangslagen
und
Zielvorstellungen schärft den Blick für anzustrebende Veränderungen und Maßnahmen. Neben der
Sensibilisierung der beteiligten Akteure ist die Entwicklung von Umsetzungsstrategien und Instrumenten
sowie die Verbindung von Fachkompetenz und Gender-Perspektive grundlegende Voraussetzung für die
Anwendung des Gender Mainstreaming im Agendaprozess und für die Durchsetzung der
Geschlechtergerechtigkeit.
Jedes Handlungsfeld bedarf grundsätzlich
 der Entwicklung und konsequenten Anwendung einer geschlechterdifferenzierten Datenbasis.
 der Analyse, inwieweit geschlechtsspezifisch unterschiedliche Arbeitsbelastungen, Wünsche und
Bedürfnisse, Zukunfts- und Zielvorstellungen für ein nachhaltiges Berlin sowie entsprechende
Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind.
 der Integration von Geschlechtergerechtigkeit bei der Formulierung von Zielen und Indikatoren
 der Überprüfung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen aller geplanten Maßnahmen und
Projekte ex ante wie auch während der Durchführung.
 der Überprüfung, inwieweit das Ziel Geschlechtergerechtigkeit vorangebracht werden kann.
 der Überprüfung, inwieweit vorhandene Unterschiede und Ungerechtigkeiten ausgeglichen
werden können.
 der Ressourcenplanung für frauen-/männerspezifische Maßnahmen, insbesondere der
erforderlichen finanziellen Mittel.
 Der Analyse, welche rechtlichen, planerischen und ökonomischen Maßnahmen auf anderen
politischen Ebenen notwendig sind, und welche Interventionen zu deren Verwirklichung
erforderlich sind.
Die Integration von Geschlechtergerechtigkeit und die Umsetzung des Gender Mainstreaming im
Rahmen der Agenda 21 für eine nachhaltige Entwicklung im Land Berlin geht über die bisherigen
Maßnahmen der Frauenförderung hinaus, baut auf diesen auf und ergänzt sie mit neuen Ansätzen.
Bestehende Ungleichheiten in vielen für die Agenda 21 relevanten Bereichen müssen auch weiterhin
durch das Instrument der Frauenförderung ausgeglichen werden.
Unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming und dem Konzept der Partizipation ergeben sich als
Handlungsziele:
1. Geschlechtergerechte Partizipation auf allen Ebenen der Agenda 21
2. Einbezug
der
Frauenpolitik
und
Herstellung
der
Geschlechtergerechtigkeit
als
Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern
3. Gerechte Vergabe öffentlicher Mittel für Agenda-Projekte unter dem Gesichtspunkt der
Geschlechtergerechtigkeit /Gender Budgeting
4. Geschlechtergerechtigkeit als Nachhaltigkeitsindikator aller Maßnahmen
5. Partizipation von Frauen als Standardkriterium für jede Berichts- und Darstellungsform des
Agenda 21-Prozesses
6. Geschlechterspezifische Bearbeitung jedes Handlungsfeldes als Standard-Baustein jeder
Berichts- und Darstellungsform des Agenda 21-Prozesses
5
Qualitätsziele
Handlungsziele
Gleichberechtigte
Partizipation von
Frauen in allen
gesellschaftlichen
Bereichen einschließlich
auf allen Ebenen der
Agenda 21
Geschlechtergerechtigkeit in
allen
Politikfeldern
und in allen
gesellschaftlich
en Bereichen
Maßnahmen
Indikatoren
Umsetzung der Beschlüsse zur
Beteiligung von Frauen im
Agendaprozess
Gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern als
Standardkriterium für jede
Berichts- und Darstellungsform
des Agenda 21-Prozesses
50% Anteil von Frauen
in den Gremien
der LA 21
Geschlechtergerechtigkeit als Nachhaltigkeitsindikator aller
Maßnahmen/Geschlech
tergerechtigkeit als
Querschnittsaufgabe in
allen Politikfeldern
Geschlechtsspezifische
inhaltliche Bearbeitung jedes
Handlungsfeldes als StandardBaustein jeder Berichts- und
Darstellungsform des Agenda
21-Prozesses
Vorliegen
genderspezifischer
Erarbeitungen in den
einzelnen
Handlungsfeldern zur
Lokalen Agenda 21
Berlin
Umsetzung von Gender
Mainstreaming in
Politik, Verwaltung,
Wirtschaft etc.
Senatsbeschluss zum Gender
Mainstreaming
Einrichtung der Geschäftsstelle
Gender Mainstreaming
Entwicklung und Starten von
Modellprojekten zum Gender
Mainstreaming in
Handlungsfeldern der Lokalen
Agenda
Übergang von
Modellprojekten zu
einem routinemäßigen
gendersensiblen
Verfahren im
Agendaprozeß
Herstellung sozialer
Gerechtigkeit
Zu erarbeiten im Rahmen der
jeweiligen Handlungsfelder
Herstellung
ökonomischer
Gerechtigkeit
Herstellung
ökologischer
Gerechtigkeit
Zu erarbeiten im Rahmen der
jeweiligen Handlungsfelder
Zu erarbeiten im Rahmen der
jeweiligen Handlungsfelder
Zu erarbeiten im
Rahmen der jeweiligen
Handlungsfelder
Zu erarbeiten im
Rahmen der jeweiligen
Handlungsfelder
Zu erarbeiten im
Rahmen der jeweiligen
Handlungsfelder
Laufende Aktivitäten und Projekte

Workshop und Dokumentation zur Integration der Geschlechterperspektive in die AgendaArbeit „Gender auf die Agenda“
Workshop und Dokumentation dienen dazu, die Akteure des Berliner Agendaprozesses stärker für die
Beachtung und Einbeziehung des Themas Geschlechtergerechtigkeit zu sensibilisieren und erste
Anregungen für eine praktische Umsetzung in den Handlungsfeldern der Lokalen Agenda zu finden. Die
TeilnehmerInnen des Workshop konnten sich bewusst machen, dass Frauen und Männer
unterschiedliche, geschlechterdifferenzierte Erfahrungen in den Agendaprozess einbringen, und dass
sich dies in den Fragestellungen, Konzeptionen, Diskussionen und Dokumenten auch widerspiegeln
muss. Die Mehrheit der Teilnehmenden erkannte darüber hinaus, dass die Sensibilisierung zum Thema
sowie die praktische Anwendung der Instrumente und Methoden des Gender Mainstreaming einer
weiteren Vertiefung bedürfen. Praktische Angebote zur Auseinandersetzung über geschlechterpolitische
Bezüge im Berliner Agendaprozess sollten über die Erfahrungen aus dem Workshop hinaus in die
Fachgremienarbeit integriert werden. Die Anwendung von Gender Analyse und die Umsetzung von
Geschlechtergerechtigkeit ist in den einzelnen Handlungsfeldern immer wieder neu erforderlich. Für die
Zukunft ergibt sich daraus die Aufgabe, Methoden und Dialogformen zu entwickeln, die Gender
Mainstreaming selbstverständlich machen und verstetigen. Die Aneignung von Gender Kompetenzen ist
im Agendaprozess als Chance für eine größere Zielgenauigkeit und die qualitative Verbesserung des
Prozesses in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu begreifen.
6

Förderung
von
Familienfreundlichkeit
in
Unternehmen,
Beratungsangebote für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen
Fachkonferenzen
und
Zu diesem Themenkomplex gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Initiativen. So finden derzeit in
Berlin und Brandenburg von Seiten der Heinrich-Böll-Stiftung und der B.AU.M. Consult GmbH und vom
Land Brandenburg Veranstaltungen zum "Familienfreundlichen Betrieb" statt. Träger einer konkreten
Maßnahme ist die Herti-Stiftung. Sie ermöglicht allen interessierten Unternehmen, sich mittels eines
"Audit Beruf & Familie" auf die Familienfreundlichkeit hin überprüfen zu lassen. Im Anschluss hieran
werden gemeinsam mit den MitarbeiterInnen und der Geschäftsleitung Vorschläge für eine Verbesserung
des Verhältnisses von Beruf und Familie erarbeitet, die dann im folgenden Schritt umgesetzt werden. Es
findet eine regelmäßige Überprüfung dieses Prozesses durch die Hertie-Stiftung statt.

„Modellprojekt zu Zeitinnovationen“ des DGB, ver.di (Teilprojekte in Berlin)
(hier wird noch eine Zuarbeit aus dem Projekt erwartet)
 Gender Mainstreaming / Frauenförderung im Land Berlin
Die Aktivitäten des Landes Berlin im Bereich der Frauenförderung in der Wirtschaft und im öffentlichen
Dienst sind im Wesentlichen im Landesgleichstellungsgesetz und in der Frauenförderverordnung zur
Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt. Die Umsetzung des Gender Mainstreaming auf allen Feldern
öffentlichen Handelns wurde durch einen entsprechenden Senatsbeschluss vom 14.05.2002 eingeleitet.
Die Einrichtung einer Geschäftsstelle zum Gender Mainstreaming sowie der Beginn einer
vorgeschalteten Pilotphase stellen grundlegende Weichenstellungen zur Einführung des Prinzips
Geschlechtergerechtigkeit auch in die Prozesse, Gremien und inhaltlichen Erarbeitungen der Agenda 21
dar. Die Umsetzung des Gender Mainstreaming als geschlechtergerechte Ausgestaltung staatlichen
Handelns wird für die Akteure und Akteurinnen des Agenda 21 – Prozesses auf der Ebene von
BürgerInnenbeteiligung, Verwaltung und Politik wichtige Impulse geben.
Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung
Grundsätzlich ist Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe für alle Handlungsfelder ein
Prüfstein hin zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung. Allerdings gibt es vielfältige Probleme auf
der Umsetzungsebene. Ein Grund hierfür ist die immer noch mangelhafte Datenlage, Aufschlüsselung
vieler Statistiken etc. nach Geschlechtern. Ein weiterer Mangel ist die fehlende Genderkompetenz in
vielen Handlungsfeldern.
Es erfolgt eine klare Aufforderung an alle Handlungsfelder, tätig zu werden und sich für die Erarbeitung
der Geschlechtergerechtigkeit in ihrem Bereich entsprechende Kompetenzen heranzuholen, um diese
Querschnittsaufgabe angemessen umzusetzen. Als Beispiel lässt sich die Arbeit des Fachforums
"Zukunft der Arbeit" benennen, das bereits erste Ansätze entwickelt hat.
2.2 Die Umwelt erhalten
Stadt im Konsens mit der Natur
2.2.1 Verkehr / Mobilität
Verkehrsnetze ohne Hetze – punktgenau mobil ohne Stress
Problembeschreibung:
Der Verkehr führt in Berlin zu den gravierendsten Lärm- und Luftbelastungen und damit zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen, belastet strukturell die Stadt außerordentlich und zeigt hinsichtlich
des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Emission des Klimagases CO 2 ungünstige
Absolutwerte und Trends. Dies betrifft insbesondere den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr und den
Flugverkehr.
Während auf fachlicher und wissenschaftlicher Ebene die Wirkungszusammenhänge möglicher
Gegenmaßnahmen im Wesentlichen geklärt sind und Strategien und Konzeptionen für eine nachhaltige
Verkehrspolitik vorliegen, mangelt es in diesem Bereich bisher an der Umsetzung der erforderlichen
Maßnahmen. Das Beharrungsvermögen der aktuellen Situation ist beträchtlich und Änderungen stoßen
auf den Widerstand wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interessengruppen.
7
Der Verkehr wird stark durch die Raum- und Stadtplanung beeinflusst. So ergeben sich z. B. von einer
aufgelösten Siedlungsentwicklung im Berliner Umland bzw. einer “Amerikanisierung” der Raumstruktur
(Zersiedlung, Großmärkte auf der Grünen Wiese usw.) dramatische Effekte auf die Zunahme des PkwVerkehrs.
Die Ausweitung des nicht-motorisierten Verkehrs (zu Fuß gehen, Rad fahren etc.) wiederum würde zu
Umweltentlastungen und zur präventiven Gesundheitserhaltung beitragen.
Derzeitig wird der Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) erarbeitet, der die integrierte
Verkehrsplanung bis 2015 verbindlich festlegen wird. Die Erarbeitung erfolgt im Dialog mit diversen
Nichtregierungsorganisationen an einem “Runden Tisch”, bei dem u.a. ein Vertreter der Lokalen Agenda
Gruppen und ein Vertreter der verkehrsökologischen Gruppen mitwirken. Der Runde Tisch hat sich
zunächst auf gemeinsame Ziele einer nachhaltigen Mobilität geeinigt und ein gemeinsames Leitbild
entworfen. Das Ziele - System ist mit messbaren Nachhaltigkeitsindikatoren untersetzt. Auf der
Grundlage der Ziele sind Teilstrategien sowie ein Maßnahmenkatalog mit über 60 Maßnahmen entwickelt
worden, die bis 2015 umgesetzt werden sollen. Der Maßnahmenkatalog wurde einer Wirkungsanalyse
auf Grundlage von Modellrechnungen und Expertenabschätzungen hinsichtlich der Zielerreichung der
Nachhaltigkeitsziele unterworfen.
Die seit September 2002 vorliegenden Ergebnisse der Wirkungsanalyse zeigen, dass mit der Umsetzung
dieser Maßnahmen, eine Annäherung an viele Ziele („saubere Luft“, „weniger Lärm“, „bessere
Erreichbarkeit Berlins“) möglich ist, dass aber das Ziel der Senkung der Klimagasemissionen bis 2015
verfehlt würde. Die positiven Wirkungen einer Verlagerung von mehr Verkehr auf den ÖPNV und das
Fahrrad im innerstädtischen Verkehr, würden durch die Auswirkungen der siedlungsstrukturellen
Entwicklung (längere Verkehrswege überwiegend mit dem PKW durch die Zersiedlung) überkompensiert
werden. Der Maßnahmenkatalog muss daher nachgebessert werden, z. B. durch eine noch massivere
Förderung des Fahrradverkehrs und durch eine wirksamere Raumordnungspolitik im Umland mit neuen
Instrumenten, die dem Zersiedlungsprozess noch offensiver entgegensteuert.
Insgesamt ist diese partizipative Erstellung des StEP Verkehr ein positives Beispiel für die Umsetzung
der Strategie der Nachhaltigkeit.
Das vom StEP Verkehr konstatierte Mobilitätsverhalten der Berliner steht in einem größeren
Zusammenhang mit ihren Lebensstilen, ihren Werten, ihren Wohnungspräferenzen etc. Hier bedarf es
noch weiterer Bearbeitung durch die Agenda 21, um langfristig wirklich tragfähige Lösungen zu finden.
(RT StEP Verkehr)
Im Folgenden sind die Nachhaltigkeitsziele und –indikatoren, die am Runden Tisch zum
Stadtentwicklungsplan Verkehr erarbeitet wurden, zusammengefasst. Bei den Zielen konnte ein relativ
großer Konsens der Verwaltung mit den Nichtregierungsorganisationen erzielt werden.
Ziele und Indikatoren
Qualitätsziele
Handlungsziele
Indikatoren
Ökonomische Zieldimension
Verbesserung der
Fernerreichbarkeit und Ausnutzung
der Lagequalität in Zentraleuropa
an der Schnittstelle zwischen Westund Mittelost-Europa durch bessere
Einbindung in transeuropäischen
Netze (Verbesserung der
nationalen und internationalen
Konkurrenzfähigkeit)
Verbesserung der Zugänge zu den
Schnittstellen zwischen Nah- und Fernverkehr
Herstellung der Erreichbarkeit auf
a) Luftb) Schienenwegen sowie
c) Straßen
entsprechend dem Niveau der konkurrierenden deutschen Großstädte (zu jeweils
etwa 40 Zielen)
Erreichbarkeit der Fernbahnhöfe und des
Flughafens BBI mit dem ÖPNV (z.B. Fahrzeiten
von den Fernbahnhöfe bzw. BBI zu den
Dienstleistungszentren der Innenstadt und den
Technologieparks)
Anzahl der umsteigefreien Direktverbindungen
im Flug- und im IC/ICE – Verkehr
Isochronenkarte um Berlin bzgl. der Fahrzeiten
Defizitkarte der Straßen- und
Schieneninfrastruktur (Ausbauzustand,
Langsamfahrstellen, Kapazität usw. ) der
Zulaufstrecken auf Berlin
8
Verbesserung der Verknüpfung
Berlins mit den regionalen Zentren
des Umlandes in Brandenburg
(Integration des stadtregionalen
Wirtschafts- und Sozialraumes)
Sicherung und Verbesserung der
Funktionsfähigkeit des Personenund Güterwirtschaftsverkehrs
(Bereitstellung notwendiger
Infrastruktur, Sicherung ausreichender Anteile an der Kapazität
der Verkehrsnetze)
Effizienzsteigerung der
Verkehrssysteme (günstiges
Verhältnis Kosten/Wirksamkeit,
höhere Zielgenauigkeit reduzierter
Subventionen)
Herstellung eines Erreichbarkeitsvorsprunges von 10 regionalen Entwicklungszentren in Brandenburg und 8 Zentren
im engeren Verflechtungsraum auf
Schienenwegen gegenüber
Straßenverbindungen
Verbesserung wichtiger Stadt-UmlandStraßenverbindungen (unter Wahrung von
Handlungsziel 2.1)
Sicherung, Ausbau und bessere
Vernetzung logistischer Schnittstellen
(Sammel- und Distributionsstandorte)
Rück-Verlagerung eines relevanten
Güterverkehrsanteils von der Straße auf die
Schiene
Sicherung der Erreichbarkeit der Ziele des
Personen- und Güterwirtschafts-verkehrs,
Erhöhung der Zuverlässigkeit
Fahrzeiten von der Berliner Innenstadt zu den
Regionalen Entwicklungszentren Brandenburgs
mit der Bahn im Vergleich zur Pkw – Nutzung
Durchschnittliche Auslastung der Lkw im
Stadtverkehr und Leerfahrtenanteil
Anteil der Schiene im Güterverkehr bei der
Belieferung und Entsorgung Berlin
Durchschnittsgeschwindigkeit bei der
Belieferung und Entsorgung der Stadt
Steigerung der Produktivität im ÖPNV
Kostendeckungsgrad und Zuschussbedarf der
ÖPNV – Unternehmen
Erhöhung der Kostentransparenz bei
Kosten verschiedener Verkehrsträger
Vorliegende Daten zu den externen und
Infrastrukturkosten der Berliner Verkehrsträger
Bessere Anrechnung von Wege- und
externen Kosten auf Preise für
Verkehrsleistungen / Infrastrukturangebote
(Straße, Schiene, Flug- und Schiffsverkehr)
Verursachergerechte Einnahmen des Landes
und des Bundes im Verkehr
Erhöhung der Einnahmen des Landes für
Infrastrukturbereitstellung (angemessene
Nutzerentgelte für Bereitstellung einschl.
Unterhalt und Betrieb)
Verursachergerechte Einnahmen des Landes
und des Bundes im Verkehr
Ökologische Zieldimension
Reduzierung des
verkehrsbedingten
Verbrauches natürlicher
Ressourcen (Energie,
freie Fläche /Boden)
Bedienung der sich
verändernden Mobilitätsbedürfnisse in
nachhaltiger Weise
(Begrenzung des
Verkehrsaufwandes)
Kein Zuwachs des verkehrsbedingten
Energieverbrauches (Stadtgebiet mit engerem
Verflechtungsraum) (2015)
Verminderung von jährlicher zusätzlicher Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung durch
Verkehrsinfra-struktur auf max. 2/3 des Jahresmittels
1990 – 2000
Versiegelte Verkehrsflächen in Berlin [ha]
Umnutzung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen
(Bahn, Straßen, Flughäfen)
Entsprechende Verkehrsflächen [ha]
Begrenzung zusätzlicher Kfz-Fahrleistungen im Nahund Regionalverkehr auf max. 5 % bis 2015 *)
Entwicklung de Fahrleistungen [Personen km]
Veränderung des modal split im Personenverkehr
mittelfristig auf 2/3 im Umweltverbund (Gesamtstadt);
(AH: „80:20 im kleinen modal split im kleinen Hundekopf,
60:40 im großen Hundekopf“)
Verbesserung der Stadt-Erschließung/
der Erreichbarkeit von Zielen mit Verkehrsmitteln des
Umweltverbundes
Stabilisierung des Anteils des nichtmotorisierten Verkehrs
am Gesamtaufkommen bei 33 % (Gesamtstadt) *)
Senkung der verkehrsbedingten Klimagasemissionen um
25 % von 2000 bis 2015 und um 50 % bis 2025
Entlastung der
städtischen und globalen
Umwelt von
verkehrsbedingten
Belastungen
Energieverbrauch im Verkehr der Region
[kJoule] (einschließlich Umland)
Senkung der Immissionen von kanzerogenen
Schadstoffen an Hauptverkehrsstraßen auf max.
2,5 µg/m3 bei Benzol und max. 15 µg/m3 bei Feinstaub
(PM 10), bis 2015
Minderung der Lärmbelastung in Hauptnetzstraßen
insbesondere mit hohem Anwohneranteil in jedem der
3 Pegelbereiche über 65, 61-65 und 56-60 dB(A) nachts;
Reduzierung der Lärmbelastung für mindestens 25.000
betroffene Personen, bis 2015
Modal Split in %
Erreichbarkeits- und Isochronenkarten
hinsichtlich der Fahrzeit
Modal Split Anteil in %
Verkehrsbedingte CO2 – Emission im Personenund Wirtschafsverkehr mit Quelle und Ziele
Berlin sowie innerstädtisch
Anzahl der Betroffenen, die an Straßen mit
Überschreitungen wohnen
Anzahl der betroffenen Bewohner
Soziale Zieldimension
Herstellung vergleichbarer
Mobilitätschancen auch
ohne Pkw; Berücksichtigung unterschiedlicher
Mobilitätsbedürfnisse
Verbesserung der Erreichbarkeit im Nahbereich
Ermittlung der Mobilitätsbedürfnisse durch Beteiligung
z. B. auch von Kindern, Jugendlichen und älteren Einwohnern an Planungs- und Entscheidungsprozessen
Fahrzeiten im Vergleich MIV – Nutzung und
Nutzung des Umweltverbundes, räumliche
Defizitkarte der Radverkehrsanlagen und der
Fußgängerüberwegen
Anzahl entsprechender Projekte und
Berücksichtigung von Ergebnissen in der
Verkehrsplanung
9
aufgrund
Gleichwertiger Zugang zu Verkehrsnetzen und
unterschiedlicher Lebens- Verkehrsmitteln bei Berücksichtigung besonderer
Belange mobilitätseingeschränkter und einkommensbedingungen
schwacher Bevölkerung
Verbesserung der
Verknüpfung städtischer
Teilräume und Stadtteile
der polyzentrischen Stadt
untereinander und mit den
innerstädtischen
Hauptzentren
Erhöhung der
raumstrukturellen
Stadtverträglichkeit des
Verkehrs (Begrenzung
von Schneisenwirkungen
im Stadtraum, Reduzierung von Zäsuren,
Aufwertung öffentliche
Räume, Respektierung
historischer
Verkehrsnetzstrukturen)
Erhöhung der
Verkehrssicherheit (alle
Verkehrsarten, alle
Stadträume)
Reduzierung der Reisezeitunterschiede im Verhältnis der
Innenstadt zu den jeweiligen östlichen und westlichen
Teilräumen im ÖPNV
Verbesserung der tangentialen Verknüpfung der
Großsiedlungen mit den äußeren Stadträumen im
Nordosten und Südosten über Schiene und Straße
Verbesserung der Netzqualität in den östlichen Bezirken,
Schließung von teilungsbedingten Lücken im Schienenund Straßennetz; (Verknüpfung von Leistungsausweitung
im Straßennetz mit Leistungsbegrenzungen auf
korrespondierenden sensiblen Strecken)
Anteil der behindertengerecht ausgestatteten
U- und S- Bahnhöfe, Anteil der Busse und
Straßenbahnen mit Niederflurfahrzeugen [in %],
Tarifangebote für Bürger mit niedrigen
Einkommen.
Räumliche Defizitgebiete mit
Reisezeitunterschieden
Fahrzeiten bei Tangentialverbindungen bei
ÖPNV und Pkw – Nutzung
Anzahl der noch teilungsbedingt
unterbrochenen Netzlücken
Sicherung standortüblicher Erschließungsqualitäten in
den Gebieten städtebaulicher Entwicklung
Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
Reparatur von Überformungen von historischen
Stadtstrukturen durch Verkehranlagen (insbesondere
Straßendurchbrüche)
Länge der Straßen mit überdimensionierten
Straßenquerschnitt
Reparatur von Überformungen von historischen
Stadtstrukturen durch Verkehranlagen (insbesondere
Straßendurchbrüche)
Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und
Plätzen, dadurch bessere Nutzbarkeit des
Wohnumfeldes
Anteil verkehrsberuhigter Straßen im
Straßennetz und Tempo 30 Abschnitte, Anzahl
der Fußgängerüberwege, Länge der
Radverkehrsanlagen
Erhöhung der Sicherheit nichtmotorisierter Teilnehmer
im Straßenverkehr (insbesondere Kinder, Jugendliche,
alte Menschen)
Verkehrsunfälle entsprechender Gruppen pro
Jahr in Berlin
Reduzierung der Zahl der Verkehrsunfälle des Jahres
2000 um mindestens 20 % bis 2015
Verkehrsunfälle pro Jahr in Berlin
Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten des Jahres
2000 um mindestens 40 % bis 2015
Verkehrstote pro Jahr in Berlin
Reduzierung der Zahl der Verletzten des Jahres 2000
um mindestens 40 % bis 2015
Verletzte durch Verkehrsunfälle pro Jahr in
Berlin
Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte







Vorbereitung einer Stromstellen-Infrastruktur für Elektro-Motorroller und mit „Grünem“ Strom
Shopping per Rad in Berlins Mitte
Integriertes quartiersbezogenes Mobilitätskonzept – Beispiel Brunnenviertel
Mobilitätskonzept für die Julius-Rodenberg-Gesamtschule
Autofreies Wohnen an der Panke
Verkehrsmanagement in Ballungsräumen
Brückenschlag Berlin-Brandenburg. Brücke über den Teltowkanal Zehlendorf-Teltow (Sachtlebenstr.)
Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung
dieser Ziele
Veranstaltung des Fachforums Mobilität/Verkehr zum Thema „Wie mobil wollen und sollen die Menschen
in der Region Berlin-Brandenburg sein?“

Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung
10
2.2.2 Klimaschutz
Energisch für den Klimafrieden sparen
Problembeschreibung
Die Veränderung des globalen Klimas durch die Emission von klimawirksamen Gasen ist ein zentrales
Umweltproblem. Klimaschutz ist auch ein globales Problem - für gasförmige Stoffe wie CO2 und andere
Klimagase gibt es keine Ländergrenzen. Deshalb müssen lokal und auch in globalem Rahmen
Maßnahmen beschlossen und lokal umgesetzt werden. Außerdem ist wegen der langfristig wirkenden
Effekte heute schon Vorsorge zu treffen, zumal bekannt ist, was getan werden muss: eine drastische
Verringerung der CO2-Emissionen und der anderen Treibhausgase. Da CO 2 sowohl bezogen auf die
Menge als auch auf die Reduktionsmöglichkeiten die größte Relevanz hat, konzentrieren sich in Berlin
die Ziele und Maßnahmen für den Klimaschutz auf dieses Treibhausgas. Als Hauptverantwortliche für die
bisherigen Treibhausgasemissionen sind es die Industrieländer, die im Klimaschutz eine Vorreiterrolle
übernehmen müssen, wobei die Entwicklungsländer eingebunden werden müssen.
Auf nationaler Ebene berührt das Thema Klimaschutz viele Bereiche der Politik und die Interessen vieler
gesellschaftlicher Gruppen. Klimaschutz hat zu tun mit Energiepolitik, Verkehrspolitik, Steuerpolitik,
Wirtschaftspolitik und Umweltpolitik
Auf kommunaler Ebene ist es notwendig, dass Klimaschutz im Sinne der Verpflichtung von Rio
vorangetrieben wird. Bürgerschaftliches Engagement zum Klimaschutz im Rahmen von Lokale-AgendaProzessen sowie Selbstverpflichtungen wie die Klimawette zahlreicher Schulen sind wichtige Beiträge,
die es auszuweiten gilt. Bausteine einer vorsorgenden Klimaschutzpolitik sind Energiesparen, die
konsequente Steigerung der Effizienz, die Beeinflussung des Energieträgermix durch den Ausbau der
erneuerbaren Energien sowie die Änderung unseres Lebensstils und Konsumverhaltens. Erleichtert wird
diese Entwicklung durch zusätzlich auftretende positive finanzielle Effekte sowie durch positive
Beschäftigungseffekte.
Zahlreiche Hemmnisse verhindern auf kommunaler Ebene die Ausschöpfung von Einsparmöglichkeiten:
fehlende Kontrolle über den Energieverbrauch, ungenügende Kenntnisse über Effizienztechnologien und
ihre Wirtschaftlichkeit, mangelnde Investitionsmöglichkeiten für Nutzer von Gebäuden und Anlagen usw.
Viele dieser Probleme können durch Information, Beratung und neue Angebote für die
Energieverbraucher gelöst werden, dort, wo die Energie verwendet wird - also dezentral.
Darüber hinaus wird die Rolle des Verkehrs im Bereich der CO 2 - Emissionen immer bedeutender. So
droht der prognostizierte Anstieg des internationalen Flugverkehrs bis 2010 etwa die Hälfte der
Kohlendioxidemissionen wieder auszugleichen, die unter dem Kyoto-Protokoll reduziert werden sollen.
Die konkrete Festlegung von Zielen und Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Ausgestaltung des
Handlungsfeldes Verkehr der Agenda 21.
Leitbilder und Ziele der Berliner Klimaschutzpolitik
Der klimaschutzpolitische Handlungsschwerpunkt Berlins liegt auf dem Energiebereich. Dies wird u. a.
dadurch deutlich, dass die Klimaschutzstrategie des Landes auf dem Energiespargesetz von 1990, dem
Energiekonzept von 1994 sowie auf dem Landesenergieprogramm 2000-2003 beruht. Die Berliner
Klimaschutzpolitik orientiert sich




an der 1992 in Rio de Janeiro von der Bundesrepublik unterzeichneten Klimarahmenkonvention der
Vereinten Nationen sowie an dem Kyoto-Protokoll der 3. Vertragsstaatenkonferenz zur
Klimarahmenkonvention,
an den Zielen des Klimabündnisses der europäischen Städte, den CO 2-Ausstoß gegenüber 1990 um
50% zu reduzieren,
am Energiekonzept Berlin vom Dezember 1994,
am Landesenergieprogramm Berlin für den Zeitraum 2000 bis 2003.
11
Ziele und Indikatoren
Qualitätsziel
Handlungsziele
1. Senkung der CO2-Emissionen um
25 % bis 2010 und um 40 % bis
2020 (Bezug 1990)
2. Senkung des
Primärenergieverbrauchs
Schutz vor globalen
Klimaänderungen
3. Verdopplung des Anteils
regenerativer Energien von 2000
bis 2003
Indikatoren
CO2-Emissionen pro Einwohner und Jahr
.................t
Endenergieverbrauch pro Einwohner und
Jahr
................KWh
Stromverbrauch pro Einwohner und Jahr
.............kWh
Anteil des Stroms aus der Kraft-WärmeKopplung*) am gesamten Stromverbrauch
..............%
m² Solarthermie / 1000 Einwohner
..............m²
Leistung Photovoltaik / 1000 Einwohner
..............kW
*) entsprechend KWK-Gesetz
Das Landesenergieprogramm unterstützt mit folgenden Teilzielen die o.a. Handlungsziele:
1. Der
Primärenergieverbrauch
in
Berlin
ist
durch
konsequente
Umweltentlastung,
Ressourcenschonung und durch eine nachhaltige Wirtschaft zu senken;
2. Die CO2-Emissionen Berlins (klimabereinigt, inkl. Stromimport) sind auf 25,4 Mio. t im Jahr 2003 zu
senken. Dies entspräche einer Reduktion um ca. 20 % gegenüber dem Basisjahr 1990. Dieses Ziel
soll durch Dialog und Kooperation, jedoch ohne Einführung zusätzlicher ordnungspolitischer
Instrumente erreicht werden;
3. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteure sollen verstärkt insbesondere durch eine gezielte
Informationspolitik eingebunden werden (Energiesparmarketing);
4. Die positiven wirtschaftlichen Effekte von Investitionen in Energieeinsparung und rationelle
Energieverwendung sollen insbesondere im Bau- und Handwerkbereich ausgeschöpft werden. Dies
wäre zudem mit dem Vorteil verbunden, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen;
5. Die Attraktivität und der Modellcharakter Berlins für eine nachhaltige Stadtentwicklung soll
insbesondere durch die Förderung von Innovationen und Pilotprojekten zur Energieeinsparung und
Nutzung regenerativer Energien erhöht werden;
6. Der Anteil regenerativer Energien soll von 2000 bis 2003 verdoppelt werden. Es ist zu erwarten, dass
die Ereichung dieses durch das am 01. April 2002 in Kraft getretene Gesetz für den Vorrang
Erneuerbarer Energien (EEG) erheblich unterstützt wird. Auch wird es dazu beitragen, dem Ziel des
Klimabündnisses, die CO2-Emissionen zu halbieren, näher zu kommen.
Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte









Durchführung des Programms ImpulsE zum Energiespartransfer (SenStadt).
Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung durch Verminderung der Übertragungsverluste in
Gas- und Fernwärmenetzen sowie durch Inbetriebnahme neuer Heizkraftwerke, u.a. des Gas- und
Dampfturbinenkraftwerks Mitte der Bewag.
Einrichtung einer zentralen Energiewirtschaftsstelle für öffentliche Liegenschaften für den zentralen
Energieeinkauf und den Aufbau einer landesweiten Energiedatenbank.
Erschließung der Einsparpotentiale in den öffentlichen Liegenschaften durch Contracting z.B.
Energiesparpartnerschaften (Performance-Contracting) und Wärmelieferung (Anlagen-Contracting).
Energetische Optimierung weiterer Wohnungen durch Förderung der Heizungsumstellung und
Wärmedämmung (durch KfW-Finanzierung).
Ausbau der verbrauchsnahen Kraft-Wärme-Kopplung durch Blockheizkraftwerke.
Berücksichtigung der Energieeinsparung im Rahmen der Richtlinien für die Wohnungsbauförderung
(Einhaltung der neuen Energiesparverordnung).
Berliner Gebäudetypologie zum Raumwärmebedarf (Heizspiegel) als Informations- und
Beratungsinstrument.
Modellprojekt
zum
Energieeinspar-Contracting
im
Wohngebäudebestand
„Berliner
Energiedienstleistungsstandard“ (B.E.S.T.). Durch das Projekt sollen energietechnische Innovationen
durch
Ausschreibung
energierelevanter
Leistungen
der
Altbausanierung
an
Energiedienstleistungsunternehmen realisiert werden.
12



Kooperationsvereinbarung mit der Initiative der Berliner Wirtschaft zur CO2-Minderung und zur
Verbreitung von Solaranlagen (KlimaSchutzPartner).
Ausweitung der Nutzung der solaren Energie durch Förderprogramme sowie Kooperationsverträge
mit Energieunternehmen (Bewag, GASAG, e.on, Gaz de France) und der Berliner Wirtschaft
(KlimaSchutzPartner).
Einrichtung eines internationalen Solarzentrums Berlin in Zusammenarbeit mit privaten Investoren.
Vermietung von Dächern öffentlicher Gebäude für die Nutzung von Solarstrom
Aktivitäten zur Verbreitung und Förderung der Solarenergie, z.B.: Internationaler Solar Server,
Internationale Messe Solar Energy, SolarSchule Berlin für die Fort- und Weiterbildungsstätte für
Solartechnik.
Aktivitäten zur Bewusstseinbildung in Berliner Schulen und Kita durch finanzielle Beteiligungsmodelle
(u.a. fifty/fifty ).
Gezielte Informations- und Aufklärungskampagnen mit dem Ziel, neben Effektivitätssteigerungen
auch die Konsumgewohnheiten zu beeinflussen.
Klimaballon
Nachhaltige Energiebewirtschaftung in Berliner Krankenhäusern

Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung






2.3 Das soziale Leben in der Stadt gestalten
Solidarische Stadt souveräner Bürgerinnen und Bürger
2.3.1 Soziale Stadtentwicklung - Soziale Kohäsion
Stärke schöpfen aus der Summe der Unterschiede
Problembeschreibung
Der in Berlin nach der Vereinigung einsetzende Strukturwandel von der Industrie- zur Informations- und
Dienstleistungsgesellschaft führte zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten in der industriellen Fertigung, die
bis dato durch Zuwächse in den neuen Dienstleistungs- und Zukunftsbranchen nicht kompensiert werden
konnten.
Zudem macht sich gerade in Berlin, u.a. durch den weiter ansteigenden Anteil an Single-Haushalten, die
Pluralisierung der Lebensstile und damit die Auflösung bislang bekannter Sozialformen und Lebensläufe
bemerkbar.
Vor dem Hintergrund der starken Angebotserweiterung von Wohnraum und der dadurch einsetzenden
Marktentspannung (Mietermarkt) können nunmehr die unterschiedlichsten Lebens- und Wohnbedürfnisse
realisiert werden. Folge davon sind zunehmende Mobilität und zunehmende Wanderungsbewegungen,
eine hohe Fluktuation im Wohnungsbestand. In Gebieten mit hohem Wanderungsvolumen hat sich relativ
rasch ein Wandel der sozialen Zusammensetzung der Bewohnerschaft durchgesetzt.
Die Abwanderung wurde überwiegend durch Familien mit Kindern sowie durch Haushalte mit
gesichertem Einkommen bestimmt, während in einigen Gebieten tendenziell sozial- und
einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zuzogen; der Anteil von Erwerbslosen und ausländischen
Mitbürgern erhöhte sich teilweise erheblich.
Durch diese selektiven Wanderungsprozesse nahm in einzelnen Stadtquartieren die soziale Segregation
(Entmischung) stark zu; die Quartiere drohen durch die Überlagerung von sozialen, ethnischen,
stadträumlichen und ökonomischen Problemen sukzessive ins soziale Abseits zu rutschen.
Besonders problematisch sind die Auswirkungen dieser schrittweisen sozialräumlichen Polarisierung auf
die Perspektiven- und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen bei der Ausbildung und für die
weitere persönliche Lebensgestaltung, wenn sie z.B..aus ihrer unmittelbaren Nachbarschaft keine
positiven und/oder stabilisierenden Impulse mehr erfahren.
Eine intakte, gemeinwesenorientierte Sozialstruktur in den Wohnquartieren ist daher von hoher
Bedeutung für die Entwicklung der Stadt. Sie beeinflusst darüber hinaus auch ihre wirtschaftliche
Entwicklung und den Erhalt der Umwelt. Sie zu stärken oder wieder herzustellen ist eine zentrale
13
Aufgabe nachhaltiger Politik. Hier setzen integrierte Programme wie das ”Quartiersmanagement”, das
Programm ”Stadtteilzentren/Nachbarschaftszentren” und die EU-geförderte ”Gemeinschaftsinitiative
URBAN II” an.
Ziele und Indikatoren
Leitbild: Berlin ist als weltoffene, zukunftsfähige, funktional und sozial gemischte Stadt
weiterzuentwickeln. Ein Fortschreiten der sozialräumlichen Segregation in der Stadt ist zu verhindern.
Qualitätsziele
Soziale Kohäsion als
Integrationsaufgabe und
Voraussetzung der
Modernisierungsprozesse zur
Verhinderung der Entwicklung einer
dualen, gespaltenen Gesellschaft mit
sozialen Verwerfungen
Zentrales Ziel von sozialer
Stadtentwicklung ist es, den
Bewohnern das Vertrauen in ihre
Kompetenz, eine gesellschaftlich
sinnvolle und akzeptierte Rolle
übernehmen zu können,
zurückzugeben. Dafür ist es
notwendig, dass sie Einfluss auf die
Entwicklung der eigenen Situation
und die Entwicklung ihres Stadtteils
nehmen können.
Soziale Stadtentwicklung verfolgt
das Ziel der Verknüpfung von
ökonomischer, ökologischer und
sozialer Stadtentwicklung und wird
getragen vom ressortübergreifenden
Handlungsansatz. Integration als
Strategie: Damit verbunden ist
sowohl das Ergänzen der
fachspezifischen Sichtweise durch
integriertes Denken und Handeln wie
auch die Vernetzung der
verschiedenen Ebenen - von der
lokalen bis zur gesamtstädtischen
Ebene.
Handlungsziele













Die Bestandsentwicklung, die an den
vorhandenen Ressourcen und
Potenzialen Berlins ansetzt, ist zur
prioritären

Stadtentwicklungsstrategie
auszugestalten. Dazu sind die
verfügbaren wirtschaftlichen,
sozialen, städtebaulichen, kulturellen
und ökologischen Potenziale auf der
lokalen und gesamtstädtischen
Ebene auszuschöpfen.
Stärkung des Zusammenhalts der Bewohner der
Stadt
Bindung der Bewohner an ihre Stadt
Entwicklung und Gestaltung von Pluralität, ohne
soziale Exklusion und Desintegration zuzulassen
Soziale Aktivierung
Perspektiven für die Jugend
Sichere Stadt
Ausbau der Stadtteilzentren /
Nachbarschaftszentren
Weiterführung des Quartiersmanagements
Überprüfung der Ansätze der
Empowermentprozesse des Quartiersmanagements
auf Übertragbarkeit auf andere Verfahren
Weiterentwicklung und Fortführung der Urbanen
Integration
Fortführung der ressortübergreifenden
Zusammenarbeit auf Senats und Bezirksebene
Überprüfung stadtentwicklungspolitischer
Instrumente/Verfahren auf ihre integrierten
Handlungsansätze bzw. ggf. deren Modifikation
Prozessorientierte Anpassung des Berliner
Planungssystems entsprechend des integrierten
Handlungsansatzes (Gesamtstädtisches
Entwicklungskonzept im Gegenstromprinzip zu
stadtteilbezogenen Entwicklungsplanungen)
Entwicklung eines gesamtstädtischen
Stadtentwicklungskonzeptes (STEK 2020) als
integrierte Planungsgrundlage mit dem Ziel, die
Steuerungsfähigkeit der raumbezogenen
Instrumente zu optimieren
Die Soziale Stadtentwicklung ist eine über
Legislaturperioden hinausreichende Aufgabe, die eine
enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Akteuren sowie wissenschaftlichen Sachverstand
erfordert.
Dauerhaft tragfähige Abstimmungs- und
Soziale Stadtentwicklung setzt im
Kooperationsbeziehungen werden unter der Maßgabe
Sinne von Zukunftsfähigkeit auf
höchstmöglicher Akzeptanz und Sozialverträglichkeit
frühzeitige Prävention zur
eingerichtet und verstetigt.
Vermeidung von aufwändigen
Interventionsmaßnahmen und hohen Dazu gehören u.a.:
Folgekosten.

Weiterentwicklung und Fortführung der
gesamtstädtischen sozialen und sozialräumlichen
Beobachtungen als ”Frühwarnsystem”

Überprüfung und Anpassung von raum- und
zielgruppenorientierten Instrumentenbündeln zur
Prävention
*
Indikatoren*
Bereiche, aus denen
Indikatorensets zeitnah noch
präziser bereitgestellt werden:
Demographie
Bevölkerungs- und Altersstruktur
Veränderungsdynamik
Wanderungen / Mobilität
Integration / Migration
Ausländerquote
Soziale Situation
Sozialhilfeempfängerquote
Beschäftigung
Arbeitslosenquote,
Art der Erwerbstätigkeit
Einkommen
Einkommensverteilung
Gesundheit
vorzeitige Sterblichkeit,
durchschnittliche
Lebenserwartung
Bildung / Ausbildung
Anteil der Personen:
- mit / ohne Schulabschluss
- ohne berufliche Ausbildung
- mit Hochschulabschluss
Jugend
Jugendarbeitslosenquote,
Zahl der Inobhutnahmen,
Zahl der belegten
Ganztagsbetreuungsplätze
Wohnen
Wohnraumversorgung:
-Versorgungsgrad (HH / WE)
-Versorgungsfläche (m²WF/HH)
-Obdachlosigkeit
Soziale Infrastruktur
Grünflächenversorgung,
soziale Infrastrukturversorgung
Die angeführten Indikatoren gelten jeweils für alle Qualitäts- und Handlungsziele
14
Programme und Instrumente
Nachfolgend beschriebene Programme sind unter dem Aspekt der nachhaltigen Stadtentwicklung in
Berlin neu entwickelt bzw. weiterentwickelt worden. Sie sind nicht ausschließlich durch den
Agendaprozess entstanden, sondern haben sich im Laufe der gesellschaftlichen Veränderungsprozesse
als integrative Handlungsansätze auf Berliner, Bundes- und EU-Ebene entwickelt. Das Controlling bzw.
die Instrumente der sozialen Stadtentwicklung sind wichtige Grundlagen zur nachhaltigen
Weiterentwicklung der Programme im weiteren Agendaprozess. Des Weiteren bieten sie eine Basis für
die Entwicklung eines Indikatorensets für das Handlungsfeld „Soziale Stadtentwicklung/Soziale Kohäsion“
zur Nachhaltigkeitsprüfung.
Programme
Quartiersmanagement
Aktionsprogramm
Urbane Integration
URBAN II
Nachbarschafts/Stadtteilzentren
Controlling/Instrumente
Evaluation des
Quartiersmanagement in
Berlin
Stadtmonitoring
Soziale Stadtentwicklung
Sozialstrukturatlas
Kurze inhaltliche Beschreibung ggf. mit weiteren Infoquellen
Zur Verhinderung weiterer räumlicher Segregationsprozesse und zur
Stabilisierung und Aufwertung bereits benachteiligter Stadtquartiere hat der
Senat mit Beschluss vom 30.03.1999 die Einrichtung von integrierten
Stadtteilverfahren – Quartiersmanagement – in 15 Gebieten beschlossen
(ab 2001: 17 Gebiete).
Ziel ist die Vernetzung und Koordinierung aller Aktivitäten, Strukturen und
Ressourcen auf der lokalen Ebene, insb. unter Beteiligung und Aktivierung
der Bewohner dieser Quartiere.
Das 1998 ressortübergreifend beauftragte Aktionsprogramm des Senats
hatte zum Ziel, eine nachhaltig wirkende, langfristig orientierte
gesamtstädtische Strategie zur Entschärfung sozialer Konflikte besonders
belasteter Stadtquartiere zu entwickeln. So entstand eine systematische
Analyse sozialer Veränderungsprozesse im Kontext einer gesamtstädtischen
Entwicklung Berlins. Ein
zur flexiblen Krisenintervention in Aussicht
genommener „Sozialstruktureller Interventionsfonds“ wurde bis dato aus
finanziellen und haushaltsmäßigen Gründen nicht realisiert.
Mit dieser Gemeinschaftsinitiative unterstützt die Europäische Union
krisenbetroffene Städte und Stadtviertel, in Berlin ein 425 ha großes Gebiet
”rund um das Ostkreuz”. Bislang vernachlässigte Stadtquartiere sollen in
einem integrierten Ansatz wirtschaftlich und sozial wiederbelebt werden, um
eine nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern. Bei der Durchführung des
Programms wird der Beteiligung von Bürger/innen ein besonderes Gewicht
beigemessen.
Ziel des Vertrages Stadtteilzentren ist die Bildung und der Unterhalt eines
flächendeckenden Netzes von Stadtteilzentren als Orte, an denen Angebote
zur Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement, von Familien,
Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen, von Nachbarschaftsarbeit,
Selbsthilfe und ehrenamtlichen Aktivitäten zusammengeführt sind.
Unter
einem
Stadtteilzentrum
ist
dabei
der
Verbund
einer
Selbsthilfekontaktstelle und eines bzw. zweier beispielgebender
Nachbarschaftszentren einer Region zu verstehen. Es handelt sich um eine
zur sozialen Grundversorgung gehörende regionale Infrastruktureinrichtung
zur Unterstützung und Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements.
Kurze inhaltliche Beschreibung
Prozessbegleitende Wirksamkeitskontrolle der dreijährigen Pilotphase des
Quartiersmanagement-Verfahrens. Die Evaluation ist konzipiert als Mix aus
Begleitforschung und Erfolgskontrolle mit den drei Elementen Zielanalyse,
Prozessevaluation und Ergebnisevaluation.
Stadtbeobachtungssystem mit dem Ziel einer frühzeitigen Identifizierung
positiver und insbesondere negativer sozialräumlicher
Entwicklungstendenzen in Teilgebieten der Stadt (Statistische Gebiete).
Regelmäßige disaggregierte statistische Sozialraumanalyse
Beschreibt Belastungssituationen von Sozialräumen (unterhalb der
Bezirksebene) mit Hilfe des Sozialindexes
15
Zu den o.g. räumlichen Evaluations- und Beobachtungsinstrumenten kommen als Basisdaten noch die
jeweils ressortspezifischen Prognose- und Bilanzberichte hinzu. Dazu gehören regelmäßiges Controlling
und Bilanzierung von sozialen und ökonomischen sowie von ökologischen, städtebaulichen,
infrastrukturellen und wohnungswirtschaftlichen Bedingungen.
Daneben wurden von bezirklichen Gruppen verschiedene Projekte auf örtlicher Ebene durchgeführt:




Team für Bürgerbeteiligung und nachhaltige Stadtentwicklung – Revaler Viereck
Ein interkulturelles Netzwerk für Berlin-Mitte
Grundsätze des barrierefreien Gestaltens
Zukunftsspeicher am Kulturhafen Tempelhof
Zukünftige Aktivitäten zur Erreichung der Handlungsziele und deren Finanzierung
Das Programm Quartiersmanagement wurde durch Senatsbeschluss vom 21.08.2001 zunächst bis 2004
verlängert. Auf der Basis der prozessbegleitenden Evaluation wird danach geprüft werden, ob und unter
welchen Voraussetzungen das Programm weitergeführt werden könnte. Neben der Landesfinanzierung
werden Fördermittel des Bundes und der EU eingesetzt. Die EU-Förderperiode geht bis 2005 (Ziel 1Gebiet) bzw. 2006 (Ziel 2), die Abwicklung der Fördermittel bis 2007 (Ziel 1) bzw. 2008 (Ziel 2). Die
Bundesfördermittel werden jährlich durch die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen
dem Bund und den Ländern neu verabredet, wobei das jeweilige Förderprogrammjahr durch einen 5jährigen Abwicklungszeitraum umgesetzt wird.
Insofern hat das Programm Quartiersmanagement derzeit einen mittelfristigen Zeithorizont.
Das Berliner URBAN II - Programm für das Gebiet ”rund um das Ostkreuz” wurde am 16.10.2001 von der
Europäischen Kommission genehmigt. Es hat eine Laufzeit bis 2006 (Abwicklung bis 2008). Die
Entscheidungen über eingereichte Projektanträge zu den Schwerpunkten Wirtschaft & Arbeit, Stadtraum
& Ökologie sowie Kultur & Soziales werden in Arbeitsteams vorbereitet und im Lenkungsausschuss
getroffen. Diesen Gremien gehören Vertreter von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft, Umwelt- und
Gleichstellungsvertreter sowie Wirtschafts- und Sozialpartner an.
Der Vertrag Stadtteilzentren hat eine Laufzeit von vier Jahren und endet am 31.12.2002. Derzeit finden
Vertragsverhandlungen zu einem Folgevertrag ab dem 01.01.2003 statt.
Grundgedanke des Vertrages ist, durch Umorganisation, Angebotsabstimmung und bessere
Arbeitsteilung innerhalb von Einrichtungen oder Einrichtungsverbünden die Versorgungssituation in den
einzelnen Regionen zu verbessern, sofern sich die Bezirke daran beteiligen. Gefördert werden kann über
den Vertrag nur eine Grundstruktur.
Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung
Da das Handlungsfeld “Soziale Stadtentwicklung – Soziale Kohäsion” integriertes, kooperatives
Vorgehen zum Ziel hat, werden partiell sich ergebende Zielkonflikte bereits auf der Ebene der
Programmumsetzung und Projektentwicklung zwischen den Akteuren und Beteiligten ausgeräumt.
2.3.2 Partizipation
Partizipation aller betroffenen Personen, Gruppen und Institutionen ist die Grundvoraussetzung
demokratischer Planungs- und Entwicklungsverfahren und so auch der Lokalen Agenda 21: nur mit
Beteiligung der Bürger lassen sich die notwendigen Änderungen in der Gesellschaft bewerkstelligen und
legitimieren. Dabei kommt es darauf an, insbesondere auch junge Menschen verstärkt mit einzubeziehen
und zu beteiligen, denn gerade die Jugend wird die Folgen des heutigen Handelns am längsten und
intensivsten erfahren. Junge Menschen können hierbei lernen, frühzeitig Verantwortung für sich und die
Gesellschaft zu übernehmen. Deswegen ist diesem Thema ein eigenes Handlungsfeld gewidmet.
Darüber hinaus ist bereits im Handlungsfeld „Soziale Stadtentwicklung“ die praktische Partizipation ein
tragendes Element: „Zentrales Ziel von sozialer Stadtentwicklung ist es, den Bewohnern das Vertrauen in
ihre Kompetenz, eine gesellschaftlich sinnvolle und akzeptierte Rolle übernehmen zu können,
zurückzugeben. Dafür ist es notwendig, dass sie Einfluss auf die Entwicklung der eigenen Situation und
die Entwicklung ihres Stadtteils nehmen können.“ Somit sind diese beiden Handlungsfelder als einander
ergänzend anzusehen.
16
Als Beispiel können hier insbesondere die auf den engeren Lebensraum bezogenen Verfahren und
Planungen im Rahmen des Quartiersmanagements angeführt werden, an denen die Bewohner intensiv
beteiligt sind. Die hier gewonnenen Erfahrungen können auch auf den erforderlichen partizipativen
Prozess für eine Agenda 21 in Berlin übertragen werden.
2.3.2.1 Umfassende Bürgerbeteiligung
Begründung für das Handlungsfeld “Umfassende Bürgerbeteiligung”
Nicht nur in Berlin und Brandenburg stößt das gegenwärtige repräsentative System der politischen
Willensbildung, das weitgehend von den Parteien gestaltet wird, spürbar an seine Grenzen. Die sog.
"Zuschauerdemokratie" sieht sich einem erheblichen Vertrauensverlust ausgesetzt - obwohl in weiten,
nicht zu unterschätzenden Kreisen der Bevölkerung durchaus eine Bereitschaft zur politischen Einmischung besteht. Auf der "anderen" Seite droht die verbreitete Politikverdrossenheit bereits in eine weitaus gefährlichere - Demokratieverdrossenheit umzuschlagen.
In Anbetracht dieser alarmierenden Sachlage kommt es darauf an, politische Instrumente zu entwickeln,
die unsere Demokratie wirklich attraktiv machen und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen einladen. Es geht also letztlich darum, der Bürgerschaft in ihrer ganzen Vielfalt und Verschiedenheit - als dem wahren "Souverän" der Politik - die Gelegenheit zur Gestaltung des politischen Lebens
aktiv in die Hand zu geben.
Zur Verwirklichung einer modernen Demokratie ist eine enge Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an
den sie betreffenden gesellschaftlichen Fragestellungen unverzichtbar. Bürgerinnen und Bürger müssen
als Experten in eigener Sache verstanden und akzeptiert werden. In Bund, Ländern und Kommunen gibt
es inzwischen beredte Beispiele erfolgreicher Beteiligungspolitik mit konstruktiven Ergebnissen.
Entsprechend den Intentionen der Agenda 21 sollen alle Maßnahmen zur Entwicklung der Kommunen
auf ihre Zukunftsbeständigkeit abgeprüft werden. Heute eingeleitete bzw. getroffene Entscheidungen
wirken somit in hohem Maße in die Zukunft hinein und beeinflussen das künftige Leben in der Stadt. Für
die Bürgerinnen und Bürger sind deshalb grundsätzlich geeignete Formen einer frühzeitigen Einbeziehung und Beteiligung an den ihre Belange betreffenden Fragestellungen und Zielsetzungen bei der
Entwicklung der Stadt zu erarbeiten. Bürgerinnen und Bürger müssen dabei als Partner verstanden
werden, die im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung Berlins die Gestaltung ihrer Umwelt aktiv mit
beeinflussen können und sollen. Wenn Bürger/innen in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und wenn
ihre am Ende eines solchen Prozesses gefällten Entscheidungen ernsthaft in den weiteren Gestaltungsprozess mit einbezogen werden, so lernen sie, dass ein auf Zukunftsbeständigkeit ausgerichteter
Entscheidungsprozess in einer demokratischen Gesellschaft von einer Mehrheit verantwortet werden
muss. Erfahrungen dieser Art führen am ehesten dazu, dass sie als gesellschaftlich und politisch
verantwortungsvolle Staatsbürger handeln.
In Verbänden, Vereinen und Initiativen wirken Bürgerinnen und Bürger bereits in vielfältiger Weise an der
Ausfüllung der jeweiligen Zielsetzungen mit. Sie stellen sich für ehrenamtliche Aktivitäten zur Verfügung,
übernehmen Verantwortung in den jeweiligen Abteilungen und Gremien und prägen somit entscheidend
die Arbeit der Institutionen und die der landesweiten Interessenvertretungen. Der Grundsatz zur
Partizipation der Bürger und zur aktiven Mitgestaltung der sie betreffenden Angelegenheiten umfasst
jedoch auch die Willensbildungs- und Entscheidungsbereiche des öffentlichen Lebens. Nur durch eine
frühzeitige (d.h. noch vor der Befassung durch die Verwaltung einsetzende) und umsetzungsrelevante
Beteiligung können die Bürger/innen das Vertrauen dafür entwickeln, dass sie an der Gestaltung ihrer
Lebenszusammenhänge verändernd mitwirken können.
Attraktive Möglichkeiten für Bürger/innen bei der Verwirklichung von Bürgerbeteiligung im konkreten
Alltag des Gemeinwesens sind in Berlin noch unzureichend eingeführt. Der in manchen Bereichen bereits
begonnene Dialog zwischen den Interessengruppen bedarf der Ergänzung durch - auch formal
legitimierte - Formen der bürgerschaftlichen Mitwirkung. Nur wenn es gelingt, über die "organisierten"
Interessen hinaus Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung an einer nachhaltig
orientierten Politik zu gewinnen, kann diese auf Dauer wirksam und erfolgreich sein.
Es ist also für einen wirksamen Prozess für eine Lokale Agenda Berlin 21 folgerichtig und erforderlich,
Bürgerinnen und Bürger umfassend und sowohl über die Inhalte und Ziele der Lokalen Agenda 21 als
auch über ihre Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Mitbestimmung insgesamt zu informieren und
anzuregen. Die Ergebnisse und Folgerungen aus dieser Partizipationsstrategie müssen in verbindlicher
Form in die offiziellen Zielfindungsverfahren und Planungen der jeweiligen Handlungsebene (z.B.
Stadtplanung, Bildung, Arbeitsplatz, Bezirksgremien etc.) mit einfließen. Hierzu ist es erforderlich, in den
einzelnen Handlungsebenen die vorhandenen Strukturen zu stärken (z.B. Stadtteilbüros, Bezirkliche
Beschäftigungsbündnisse, Bürgerforen etc.) bzw. Strukturen zu schaffen und darüber hinaus in den
Bezirken verbindliche Regelungen für die Beteiligung junger Menschen gemäß ihren Interessen und
Fähigkeiten zu entwickeln und festzuschreiben.
17
Ergebnisse und Forderungen mit grundsätzlichem Charakter und gesamtstädtischer Bedeutung sollen je nach Themenstellung - den zuständigen Senats- oder Bezirksverwaltungen, den Gremien des
Abgeordnetenhauses oder auch dem Agendaforum vorgelegt und dort ebenfalls in verbindlicher Form
behandelt werden.
Problembeschreibung
Stärken
Die Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Verbänden prägt das öffentliche Leben der Stadt
deutlich mit. Durch ihr positives Engagement für das Gemeinwohl und ihre eigenverantwortliche und
selbständige Teilhabe an aktuellen Themen und an den Entwicklungsfragen der Stadt realisieren
Bürgerinnen und Bürger demokratische Werte als wesentliche Voraussetzung eines funktionierenden
Gemeinwesens mit seinen Gestaltungs- und Veränderungsmöglichkeiten. Darüber hinaus leisten die
einzelnen Institutionen mit der Schwerpunktsetzung des interkulturellen Lernens einen beachtlichen
Beitrag, Menschen dialogfähig zu machen und ihnen eine Orientierung des gemeinsamen Verstehens
und Handelns zu geben.
Die vielfältigen Formen in Berlin bereits vorhandener Beteiligungs- und Partizipationsansätze sowie die
verschiedenen etwa im Quartiersmanagement praktizierten Beteiligungsmaßnahmen zeigen darüber
hinaus, dass Bürgerinnen und Bürger durchaus bereit und in der Lage sind, ihre Belange einzubringen
und fundiert zu vertreten. Obwohl sich das Beteiligungsinteresse von Bürgerinnen und Bürgern weniger
auf eine dauerhafte Mitarbeit in gesellschaftlichen Großorganisationen richtet und eher themen-, orts- und
aktionsbezogen ist, sind jeweils bemerkenswerte Ergebnisse festzustellen. Diese Ansätze einer aktiven
Bürgerbeteiligung bedürfen der positiven Unterstützung durch Politik und Verwaltung.
Defizite
Bürgerinnen und Bürger arbeiten in vielfältiger Art und Weise in Schulen, Vereinen, Parteien oder Initiativen an sie interessierenden oder betreffenden Themen mit und entwickeln eigene Vorstellungen und
Handlungsvorschläge, die grundsätzlich auch den Zielstellungen einer Agenda 21 zuzurechnen sind.
Partizipation kann jedoch nur erfolgen, wenn diese Bereitschaft zur Mitwirkung an gesellschaftlichen
Fragestellungen von den zuständigen Stellen sowie von Politik und Verwaltung auch aufgegriffen und in
für die Bürger verständliche und angemessene, aber auch verbindliche Verfahren umgesetzt wird.
Das Prinzip, die Bürgerinnen und Bürger an allen sie betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen
frühzeitig und umfassend zu beteiligen und dies im politischen Leben auch rechtlich zu gewährleisten,
wird bei den Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene
noch nicht ausgeprägt wahrgenommen. Verlässliche Beteiligungsformen an Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind bisher noch nicht auseichend etabliert. Die bislang z.B. in Bauplanungsvorhaben
vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sind unzureichend und werden
überdies unterschiedlich gehandhabt. Deshalb sind Politik und Verwaltung in den Bezirken und auf
Landesebene aufgefordert, sicherzustellen, dass Bürgerinnen in den Ausschüssen der BVV und des
Abgeordnetenhauses in sie betreffenden Angelegenheiten angehört werden. Ihre Stellungnahmen sind
zu dokumentieren und somit Bestandteil der Entscheidungsverfahren zu machen.
Existierende Ansätze ausbauen und verbessern
Es ist das erklärte Ziel der Regierungskoalition, die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen
und Bürger zu verbessern. Bürgerinnen und Bürger sollen in die Entscheidungsfindungen zur
Entwicklung ihres unmittelbaren Lebensraumes sowie in die Zielfindung für grundsätzliche
Fragestellungen der Kommune mit einbezogen werden: “Die Berliner Verwaltung hat in ihrer moderierenden und aktivierenden Rolle die Vernetzung des Interesses der Bürgerinnen und Bürger mit der
lebendigen Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements im Umwelt-, Sozial-, Sport-, Kultur- oder
Gesundheitsbereich zu ermöglichen. Die Arbeit z.B. von Sportvereinen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen,
Bürgerinitiativen, Freiwilligen Feuerwehren, DRK oder THW, aber auch Agenda 21-Gruppen ist
einzubeziehen. Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen für das Bürgerengagement zu
sichern und verbessern.”
In den letzten Jahren sind in der Region Berlin/Brandenburg eine Reihe von neuen Ansätzen zur
Förderung von Bürgerbeteiligung, zur Aktivierung bürgerschaftlicher Kompetenz und zur Ansprache
neuer Zielgruppen erfolgreich erprobt worden. Ihnen gemeinsam ist, dass sie Bürgerbeteiligung als einen
kommunikativen Prozess verstehen, temporär und themenspezifisch angelegt sind und auf der Arbeit in
überschaubaren Gruppenzusammenhängen aufbauen. Sie können dem Agenda-Prozess wie auch einer
zukünftigen Beteiligungspolitik in Berlin und Brandenburg als Anregung dienen.
18
Die in einigen Bezirken bereits existierenden Stadtteilbüros und -Ausschüsse sind bereits ein Baustein,
an dem angeknüpft werden kann mit dem Ziel, Bürger/innen wie auch bestehende engagierte
Bürgergruppen in den Bezirken zu hören und auf deren Aktivitäten aufzubauen. Darüber hinaus bedarf es
gezielter Schritte, die in Berlin und darüber hinaus bestehenden Initiativen zur Bürgerbeteiligung (so z.B.
zur Verbesserung der Bedingungen für Volksentscheide) zu fördern und zu vernetzen, bestehende
Beteiligungsstandards weiter zu entwickeln, Kriterien für die Erprobung und die bezirksweite Einführung
von Beteiligungsverfahren zu erarbeiten sowie entsprechende Arbeits- und Informationshilfen bereit zu
stellen. In den Bezirken und auf gesamtstädtischer Ebene gilt es zunächst systematisch zu erfassen,
welche Beteiligungsstrukturen es bereits gibt. Das Ergebnis sollte in einer Broschüre veröffentlicht
werden.
Neben den einzelnen Beteiligungsverfahren gibt es als landesweite, gesetzlich zu verankernde
Möglichkeit der Bürgerbeteiligung den Bürger- bzw. Volksentscheid. Die Bürger/innen können von der
Ernsthaftigkeit der Beteiligungsverfahren nicht wirklich überzeugt werden, solange Berlin als einziges
Bundesland den klassischen Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene nicht zulässt und in seiner
Landesverfassung ein Verfahren etabliert hat, das in den Jahren seines Bestehens keinen einzigen
erfolgreichen Volksentscheid aufweisen konnte.
Da dieser Zustand auf Dauer nicht zu verantworten ist, enthalten die jüngsten Koalitionsvereinbarungen
folgende Aussagen: “Direkte Demokratie auf Landesebene soll durch eine Vereinfachung der formalen
Voraussetzungen
für
Volksinitiative,
Volksbegehren
und
Volksentscheid
(vereinfachte
Sammlungsbedingungen, angemessene Fristen), erleichtert werden. Die Koalitionsparteien streben dabei
auch eine Absenkung der Quoren an. Zusätzlich prüfen wir, ob die Möglichkeiten für Volksbegehren
erweitert werden können. Die direkten Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten der Berlinerinnen und Berliner
auf Bezirksebene werden erweitert. Bürgerentscheide auf der Basis von Bürgerbegehren werden
ermöglicht. Sammlungsbedingungen, Fristen sowie Quoren werden zugunsten der Initiativen novelliert.”
Weitere erforderliche Aktivitäten und Projektvorschläge
Die mit diesem Papier vorgestellten Zielsetzungen sind nicht zu erreichen, wenn die zunehmend
erkennbare Bereitschaft in Politik und Öffentlichkeit zur aktiven Einbeziehung der Bürgerinnen und
Bürger in alle sie betreffenden Planungen und Entscheidungen nicht selbstverständlich wird. In diesem
Sinne müsste eine bürgerorientierte Verwaltungsreform sowohl eine stärkere Übernahme von
Verantwortlichkeiten durch die Bürgerschaft als auch eine stärkere Teilhabe der Bürger/innen an
politisch-administrativen Entscheidungen umfassen.
Um die Ergebnisse und Forderungen von Bürgerbeteiligungsverfahren in die landesweiten
Entscheidungsverfahren und in das Agendaforum verbindlich mit einbringen zu können, sind in den
Lebensbereichen der Bürgerinnen und Bürger verlässliche Beteiligungsformen und -verfahren zu
entwickeln, abzustimmen und festzulegen. In diesem Rahmen gilt es, die bestehenden Beteiligungsstandards weiter auszuformen und Kriterien für die Erprobung und die bezirksweite Einführung
von Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten.
Bezüglich der Verankerung der Bürgerbeteiligung ist nicht zuletzt das Abgeordnetenhaus gefragt, ob es
einem obrigkeitsstaatlichen oder aber einem zivilgesellschaftlich organisierten Gemeinwesen den Vorzug
geben möchte. Ein umfassendes Vertrauen der Bürger in die etablierte Politik ist nur dann herstellbar,
wenn die aus eigenem Engagement Tätigen die Erfahrung machen, dass ihre Arbeit kein
Sandkastenspiel ist.
Projekt 1: Bürgerhaushalt
Um die Bereitschaft der Berliner Politik zu einer Beteiligungs-Innovation in der Öffentlichkeit deutlich zu
akzentuieren, schlagen wir vor, ein beispielhaftes Projekt ins Leben zu rufen, in dem sich bürgerschaftliches Engagement und der Wille der Entscheidungsträger, die Bürgerschaft an ihren Entscheidungsfindungen zu beteiligen, sichtbar miteinander verbinden. Ein solches konkretes Projekt wäre etwa das in
Porto Alegre und einigen deutschen Kommunen erprobte Modell “Bürgerhaushalt”, bei dem die
Bürgerinnen und Bürger partizipativ an der Erstellung des Haushalts mitwirken. Dabei kann an die
Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung im Projekt “Kiezmillion” im Rahmen des Quartiersmanagements
angeknüpft werden. Den Berliner Bürgerinnen und Bürgern würde die Möglichkeit eröffnet, sich mittels
eines strukturierten Beteiligungsverfahrens in die Beratungen über eine nachhaltige, finanzierbare
Gestaltung ihres Gemeinwesens einzubringen. Angesichts der desolaten Berliner Haushaltslage könnte
dies entscheidend zu einer Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Bürgerschaft und Politik
beitragen.
Projekt 2: Landes-AG Bürgerbeteiligung mit Geschäftsstelle
In einer Landesarbeitsgemeinschaft (entsprechend jener zu “Mitbestimmung von Kindern und
Jugendlichen”), die sich aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen
zusammensetzt, könnten gezielt Schritte entwickelt werden mit dem Ziel:
- die in Berlin bestehenden Initiativen zur Bürgerbeteiligung zu fördern und zu vernetzen,
19
-
bestehende Beteiligungsstandards weiter zu entwickeln,
Kriterien für die bezirks- und landesweite Einführung und Erprobung von Bürgerbeteiligungsverfahren
zu erarbeiten und entsprechende Evaluationen durchzuführen,
- Arbeits- und Informationshilfen bereit zu stellen,
- sowie Bildungsarbeit zur Methodenschulung durchzuführen.
Zur Realisierung dieser Aufgaben wird eine unabhängige Geschäftsstelle für gesamtstädtische und
bezirkliche Bürgerbeteiligung eingerichtet. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit
mit Experten sowie den bestehenden oder noch zu initiierenden Aktivitäten in den Verbänden, Initiativen
und den bezirklichen Agenden die Ergebnisse und Folgerungen mit gesamtstädtischer Bedeutung in die
landesweiten Entscheidungsgremien sowie das Agendaforum zu tragen und dort zu vertreten. Es wird
eine geeignete und ansprechende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für Bürgerbeteiligung in den
vorgesehenen Planungen und Maßnahmen, über Inhalte und Ziele der Agenda 21 und über konkrete
Mitwirkungsmöglichkeiten durchgeführt.
Projekt 3: Verwaltung als lernende Organisation
Die Mitarbeiter der Verwaltung werden hinsichtlich der Methodik und Implementierung von
Bürgerbeteiligungs-Verfahren im Rahmen eines Weiterbildungsprogramms ausgebildet. Vorrangige
Zielgruppe sollten entscheidungsbefugte Mitarbeiter/innen aus dem Stadtplanungs- und Sozialbereich
sein.
Projekt 4: Zwischennutzungsagentur beim Liegenschaftsfonds
In Berlin gibt es eine große Zahl von Brachflächen und ungenutzten Liegenschaften. Viele Bürger und
engagierte junge Unternehmer würden gern innovativ tätig werden, allerdings fehlt ihnen in der Regel der
nötige Entfaltungsfreiraum. Diese Ressource für Innovationen ist im Liegenschaftsfonds ausreichend,
aber zum Teil ungenutzt vorhanden. Eine Zwischennutzungsagentur mit einer entsprechenden Vertretung
der Bürgerschaft könnte diesem Problem beikommen.
Bezirkliche Projekte:
Gewährleistung und Finanzierung umfassender Bürgerbeteiligung in exemplarischen Bebauungsplanverfahren und in der Stadtentwicklung. Dafür bieten sich u.a. an:
1) das Revaler Viereck (ehem. Reichsbahnausbesserungswerk am S-Bahnhof Warschauer Straße)
2) der Tempelhofer Hafen (Projekt unter maßgeblicher Beteiligung der ufa-fabrik)
Ziel ist eine umfassende Bürgerbeteiligung bei der Nutzungsplanung von Flächen, bei den BebauungsPlanverfahren sowie im anschließenden Stadtentwicklungsprozess.
Anmerkungen zur nachstehenden Tabelle:
In der nachstehenden Tabelle sind die wesentlichen Handlungsziele und Indikatoren zusammengefasst
worden, wie sie vom Fachforum Partizipation des Agendaforums (leider bislang ohne eine Zuarbeit von
der Senats-Arbeitsgemeinschaft bzw. einer zuständigen Fachverwaltung) in diesem Teil-Handlungsfeld)
formuliert worden sind.
Qualitätsziele
Handlungsziele
Umfassende
Bürgerbeteiligung als
Grundvoraussetzung eines
funktionierenden Gemeinwesens
- Gemäß dem Gebot der Partizipation sollen Bürger/innen an allen
Maßnahmen der Gemeinde, die ihre Belange berühren, umfänglich,
angemessen und frühzeitig beteiligt werden. Die Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern als “Experten in eigener Sache” muss als
selbstverständliches und verbindliches Element gesellschaftlich etabliert
sein, weil das Gemeinwesen ohne die bürgerschaftliche Kompetenz nicht
zu gesamtgesellschaftlich tragfähigen Problemlösungen gelangen kann.
- Die gewachsene Engagementbereitschaft von Bürger/innen wird
gesellschaftlich anerkannt und erfährt eine bessere gesellschaftliche und
politische Akzeptanz.
- Vielfältige Beteiligungsformen für alle Bürger auf allen Ebenen sind
installiert und etabliert. Für Bürger/innen wird es zu einer
Selbstverständlichkeit, Ideen einzubringen, fundiert darzustellen und sich
für deren Realisierung einzusetzen.
- Selbstorganisierte Beteiligungsprojekte sind gesellschaftlich anerkannt
und werden unterstützt, da das Vertrauen in die Fähigkeiten und
Potentiale der Bürger/innen steigt.
- Bürgerbeteiligung ist politisch gewollt. Bürger/innen werden in ihrer
Eigen- und Mitarbeit durch Politiker akzeptiert sowie bei der
Ergebnisfindung und der Darstellung der Ergebnisse unterstützt. Die
Verwaltung versteht sich als Förderer und Dienstleister für
Bürgerengagement.
- Bürger/innen wird Entscheidungs- und Gestaltungskompetenz
zugestanden. Räume und Rahmen für verantwortungsvolles Handeln
werden zur Verfügung gestellt.
Quellen /
Bezüge
Dokument
Agenda 21
der
Konferenz
in Rio,
BerlinStudie,
Koalitionsvereinbarungen der
aktuellen
Legislaturperiode,
Club of
RomeBericht zur
Lage der
Menschheit
Indikatoren
Die Zahl der
Beteiligungsverfahren für
Bürger/innen (ohne
Flächennutzungs- und Bebauungspläne) steigt pro
Bezirk und auf
gesamtstädtischer Ebene
bis zum Jahr 2006 jährlich
um 10 % an.
Achtsamkeit und
Verantwortungsgefühl der
Bürger gegenüber
öffentlichen Einrichtungen
wachsen: Die Beschädigung und Verschmutzung
privater und öffentlicher
Einrichtungen im Stadtraum nimmt spürbar ab
(erfordert Langzeituntersuchung, siehe Erfahrungen
in Skandinavien)
20
- Spezifische Ausdrucksformen besonderer Bevölkerungsgruppen werden
anerkannt. Die Hemmschwelle von Bürger/innen, sich in politische Arbeit
Fachforum
einzubringen, sinkt. Verwaltungsmitarbeiter lernen, sich so auszudrücken, Partizipadass eine Diskussion mit den Bürger/innen möglich und erfolgreich wird. - tion
- Verletzende Redeweisen gegenüber Beteiligungsanliegen unterbleiben.
- Regelmäßig werden Stimmungsbarometer über das Wohlbefinden der
Bürger/innen erstellt und insbesondere Entscheidungsträgern zugänglich
gemacht.
21
A. Strukturelle Voraussetzungen
Schaffung
positiver
Lebensbe
dingungen
1
2
3
In allen Bezirken werden zur Entwicklung, Anregung, Unterstützung und
Begleitung der verschiedenen Formen und Maßnahmen einer
Beteiligung der Bürger/innen an allen sie betreffenden Angelegenheiten
und Planungen Beteiligungsbüros bzw. entsprechend
Koordinierungsstellen geschaffen. Die Beteiligungsbüros bzw.
Koordinierungsstellen organisieren, begleiten und unterstützen die
verschiedenen möglichen Formen von Beteiligungsverfahren, wie
Bürgerforen, Zukunftswerkstätten, Stadtteilinitiativen, etc. sowie deren
Anhörung in Ausschüssen.
Darüber hinaus wird angestrebt, dass auch durch gemeinnützige
Institutionen Beteiligungsbüros eingerichtet werden. Diese sollen eng
mit den Beteiligungsbüros der Bezirke zusammen arbeiten.
Die Büros sind zentral, verkehrsgünstig und für Bürger/innen
sichtbar und erreichbar gelegen. Es findet eine verbindliche
hinausreichende Arbeit statt.
Aktive
Beteiligun
g von
BürgerInn
en an der
Gestaltung
ihres
Lebensumfeldes
-
Alle
Ressorts
machen
sich die
Ergebnisse von
Bürgerbeteiligung
zu eigen
Orientierung der
kommunalen
Planung in
allen Ressorts
gerade
auch an
den Bedürfnissen
von
BürgerInn
en
Bürgerbe-
Die Büros erhalten ausreichend Sach- und Personalmittel, um
erfolgreich zu arbeiten. Die Öffnungszeiten der Büros sind
bürgerfreundlich. Die Mitarbeiter/innen sind für die besonderen
Aufgaben der Partizipation sowie Beteiligungsmoderation
fortgebildet.
Dokument
Agenda 21
der
Konferenz
in Rio,
bereits
arbeitende
Büros in
den
Bezirken
- Bis zum Jahr 2006 1
Beteiligungsbüro pro
50.000 Einwohner.
Fachforum
Partizipation
- Senkung der Quoren für
das Zustandekommen
eines Bürgerbegehrens
auf 5 %
Die Mitarbeiter/innen leisten zielgruppenspezifische
Öffentlichkeitsarbeit und unterstützen Bürger/innen bei der
Durchführung von Veranstaltungen und Projekten.
Geeignete bürgerorientierte Arbeitsformen finden Anwendung
(entsprechende Standards sind zu entwickeln).
-
Die örtlichen Initiativen, Vereine und Verbände beteiligen sich aktiv
an der Umsetzung dieser Ziele.
-
Die Stadtteilkommissionen finden geeignete Formen, Bürger/innen
beratend zu beteiligen.
-
Auf Bezirks- und Landesebene werden die Bedingungen für
Volksentscheide erleichtert
Den Mitarbeiter/innen der Beteiligungsbüros werden aus den Zu
verschiedenen Ämtern des Bezirks Ansprechpartner/innen für die erstellende
Belange der Bürger/innen benannt.
Leitlinien
In allen Bezirken wird durch eine entsprechende Verankerung in
Geschäftsordnungen der BVVen geregelt, dass Bürger/innen in
bezirklichen Ausschüssen in sie betreffenden Angelegenheiten
Rede- und Antragsrecht haben, ihre Stellungnahmen dokumentiert
Bestandteil der weiteren Entscheidungsverfahren werden.
bestehend
den
e und zu
den
schaffende
ein
Regelunge
und
n in den
Bezirken
Zur Ausfüllung der politischen Bekundungen für eine bürgerfreundliche Koalitionsv
4 teiligender Stadt entwickeln die Bezirke zu Beginn einer jeden Legislaturperiode ein ereinbarun
Bezirk
- Bis zum Jahr 2004
existiert pro 100.000
Bürger/innen modellhaft
mindestens 1
Beteiligungsbüro, in dem
die Beteiligung von
Bürger/innen koordiniert
und organisiert wird.
Anzahl der benannten
Ansprechpartner/innen
- Bis zum Beginn der
nächsten Legislaturperiode
gibt es in allen Bezirken
eine entsprechende
Verankerung in den
Geschäftsordnungen
- Bis 2004 werden von
allen Bezirken
bürgerbeteiligende
Zielprogramme erarbeitet.
bürgerorientiertes Zielprogramm, über das Rechenschaft abzulegen ist.
gen
5
Form und
Verfahren
der Beteiligung sind
gegeben
Für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an allen sie
betreffende Planungen und Maßnahmen zur Realisierung werden unter
Beteiligung von Verfahrensexperten und Bürger/innen
Mindeststandards erarbeitet und verbindlich eingeführt. Bei der
Anmeldung von Planungsvorhaben über 100.000 EUR muss ein Etat für
Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung eingeplant sein.
Erfahrungen
anderer
Städte,
einschlägige Veröffentlichun
gen zur
Bürgerbete
iligung
- Bis 2004 werden in allen
Bezirken die erarbeiteten
Mindeststandards angewandt und
entsprechende Richtlinien
zur Berücksichtigung
festgelegt.
6
Finanzierung
Über eine Grundausstattung an Personal- und Sachmitteln hinaus
stehen angemessen hohe Sach- und Personalmittel für
Partizipationsverfahren bereit. Ein Anteil “Partizipationsverfahren” wird
in jedem Bezirkshaushalt und im Landeshaushalt eingestellt.
Haushaltspläne
- Bis 2004 ist im Landessowie in jedem
Bezirkshaushalt ein Anteil
“Partizipationsverfahren”
22
Umsetzungen der in Partizipationsverfahren erarbeiteten Beschlüsse
werden aus anderen Haushaltstiteln gewährleistet.
eingestellt.
23
B. Institutionelle und kommunale Beteiligung
- Das Beteiligungs-Engagement von Bürger/innen insbesondere für sie
direkt betreffende Angelegenheiten erfährt eine bessere gesellschaftliche
und politische Akzeptanz.
1
Bürgerfreundlicher
Bezirk
- Ergebnisse von Bürgerbeteiligungen werden bei den entsprechenden
Entscheidungen auf Parlaments- und Verwaltungsebene in den Bezirken
und im Land Berlin nachweislich mit einbezogen. Dies erfolgt entweder
über entsprechende Verfahren oder durch direkte Beteiligung.
Koalitionsvereinbarungen
- Es sind Richtlinien zur rechtzeitigen und umfassenden Bürgerbeteiligung 2001 –
für alle Planungen und Vorhaben zu entwickeln, von denen die Belange
2006
von Bürger/innen berührt sind.
- Bürger/innen beteiligen sich über geeignete Verfahren aktiv an der
politischen Willensbildung.
- In Vorlagen und Beschlüssen ist verpflichtend darüber zu berichten, wie
den Beteiligungs- und/oder Prüfpflichten entsprochen worden ist.
2
Vernetzte
und
koordiniert
e Beteiligungspraxis
3
Ausweitung der
Beteiligungsrechte,
Förderung
des
Beteiligun
gsEngagements
Es werden Finanzierungsmöglichkeiten für eine unabhängige
Geschäftsstelle einer gesamtstädtischen Bürgerbeteiligung geschaffen.
Die Geschäftsstelle wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit
Experten sowie den bestehenden oder noch zu initiierenden Aktivitäten in
den Verbänden, Initiativen und den bezirklichen Agenden die Ergebnisse
und Folgerungen mit gesamtstädtischer Bedeutung in die landesweiten
Entscheidungsgremien sowie das Agendaforum zu tragen und dort zu
vertreten. Es wird eine geeignete und ansprechende Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit für Bürgerbeteiligung in den vorgesehenen
Planungen und Maßnahmen, über Inhalte und Ziele der Agenda 21 und
über konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten durchgeführt.
- Bis zum Jahr 2004 sind
Richtlinien für rechtzeitige
und umfassende Bürgerbeteiligung entworfen und
erste modellhafte
Erfahrungen in ausgesuchten Bezirken unter
Mitwirkung von
Bürger/innen und
Beteiligungs-Experten
durchgeführt und
ausgewertet.
- Bis zum Jahr 2006
werden
Bürgerbeteiligungsverfahre
n für alle Entscheidungen,
die die Bürger/innen
mittelbar und unmittelbar
betreffen, verbindlich.
- Ab dem Jahr 2003 gibt es
einen jährlichen
Beteiligungsbericht, der von
den Bezirks-Beteiligungsbüros in Kooperation mit
den Bezirken
herausgegeben und
öffentlich vorgestellt wird.
Agendaforum
/
Fachforum
Partizipation
Bestehende BeteiliDie gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgerinnen
gungsund Bürgern in den Stadtplanungsprozessen werden erweitert und durch Richtlinien,
die Verwaltungsgremien durch Zuarbeit und Anerkennung gefördert und
Erweiteunterstützt. Über die Fortentwicklung frühzeitiger und umfänglicher
rung der
Beteiligung ist von den Verwaltungen regelmäßig zu berichten.
Beteiligung
Ehrenamtliche Arbeit im Beteiligungsbereich wird öffentlich anerkannt und spraxis in
gefördert.
anderen
Städten
- unabhängige
Geschäftsstelle
Bürgerbeteiligung arbeitet
ab 2004
- Prozentsatz der
Planungsverfahren mit
frühzeitiger
Bürgerbeteiligung
- Zahl der in den Vereinen
und ihren landesweiten
Gremien ehrenamtlich
mitwirkenden Bürger/innen
24
C. Beteiligungsprojekte und –formen
- Bis zum Jahr 2004
verabschieden alle BVVen
ein Leitbild der
Bürgerbeteiligung sowie
verbindliche Richtlinien für
Bürgerbeteiligungsverfahren in den Bezirken /
Ortsteilen / Kiezen.
- Bürgerbeteiligung ist ein Grundsatz. Sie findet frühzeitig und vorrangig
anlassbezogen im Lebensumfeld statt
- Für alle entsprechenden Beteiligungsfälle werden angemessene und
zielgruppengerechte Formen der Beteiligung entwickelt.
- Bürger/innen als Experten in eigener Sache sind regelmäßig zu
Angemessene befragen, welche positiven Veränderungen in ihrem Lebensumfeld zu
Beteiligungsfor erreichen sind. Die Ergebnisse dieser Befragungen sind Grundlage für
politische und fachliche Entscheidungen.
men
- Art und Form der Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürger/innen in Politik
und Verwaltung werden weiter entwickelt und intensiviert.
Politische
Richtlinien
- Bis zum Jahr 2005 fanden
in allen Bezirken
repräsentative Erhebungen
statt, in denen von
Bürger/innen Mängellisten
erstellt und
Verbesserungsvorschläge
zu ihrem Wohnumfeld und
zu anderen sie betreffenden Anliegen und Themen
gemacht wurden.
- Bis 2006 liegen in allen
Bezirken und auf
Landesebene
Zu
dokumentierte Erfahrungen
entwickelnd
über angemessene und
e Leitlinien
wirksame Formen der
Bürgerbeteiligung vor.
- Im Sinne des Ziels einer Beteiligungs-Innovation werden neue Formen
der demokratischen Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern erprobt und
etabliert.
- Ab 2006 finden
repräsentative Erhebungen,
betreut durch
Beteiligungsbüros, halbjährlich und kleinstraumbezogen statt.
- Ab 2010 finden die
Erhebungen vierteljährlich
statt, wobei alle
Bürger/innen erreicht
werden. In einem
Modellbezirk wird dieses
Verfahren bereits ab 2003
erprobt.
D. Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Atmosphäre
Partizipation
ist
gesellschaftlic
he Selbstverständlichkeit
und
Bedingung
Sie bedarf
dafür der
öffentlichen
Unterstützung,
Information
und Berichterstattung
- Alle möglichen Formen der Bürgerbeteiligung sind selbstverständlich
geworden und Grundlage kommunalen Handelns. Partizipation erfährt
breite Unterstützung.
- Gemäß der Notwendigkeit, gesellschaftliches Engagement umfassend
und frühzeitig zu fördern, werden Bürger/innen als die eigentlichen
Experten in sie berührenden Belangen beteiligt.
- Arbeits- und Planungsgrundlagen sind auch für Bürger/innen
verständlich zu gestalten.
- Über die Erfordernisse und Ziele des gesellschaftlichen Engagements
von Bürger/innen sowie über geplante, laufende und abgeschlossene
Beteiligungsmaßnahmen ist in geeigneter Form regelmäßig zu
berichten/zu informieren (z.B. bezirkliche Beteiligungsberichte,
Zeitungsbeiträge, eigenes Medium, etc.).
- Alle Bereiche von Politik, Verwaltung, Medien und Dienstleistungen
geben in angemessener und verständlicher Form regelmäßige
Informationen für Bürger/innen über sie berührende und interessierende
Themen. Die Pressestellen der Bezirke, des Landes und der einzelnen
Verwaltungen veröffentlichen Mitteilungsblätter für Bürgerbeteiligung.
- Informationen von und für Bürger/innen werden garantiert, z.B. über
eine monatlich erscheinende Zeitung, die auch über das Internet
abgerufen werden kann. Zeitungsverteiler (oder Informationsverteiler)
können Öffentliche Einrichtungen, Schulen, Haushalte etc. sein. An
fremdsprachige Ausgaben ist zu denken.
- Die lokalen Medien unterstützen diesen Prozess mit ihren Möglichkeiten
und berichten regelmäßig über Beteiligungsarbeit von Bürger/innen.
Themen aus bürgerschaftlicher Sicht aufbereitet finden sich deutlich in
allen Medien wieder.
Beteiligungsbewegung
des
Bundesministeriums für
Familie,
Senioren
Frauen und
Jugend
Leitlinien
Agenda 21
Kap. 28
- Grad der Erreichbarkeit
von Bürger/innen für sie
interessierende Themen.
- Anzahl regelmäßiger
Informationen von Politik,
Verwaltung über
Dienstleistungen im Bereich
Bürgerbeteiligung.
- ab 2004 haben alle
Medien, die (täglich,
wöchentlich, monatlich)
mehr als 50.000
Bürger/innen erreichen,
eine Redaktion für
bürgerschaftliche Anliegen,
in der Bürger/innen
mitarbeiten. Aufbau und
Pflege dieser Redaktionen
werden öffentlich und/oder
privat bezuschusst
25
2.3.2.2 Partizipation junger Menschen
Mit Verantwortung wachsen und gestalten
Problembeschreibung
Spätestens seit der Verabschiedung der UN Kinderrechtskonvention ist es unstrittig, dass zur Umsetzung
dieser Rechte eine enge Beteiligung aller jungen Menschen an sie betreffenden gesellschaftlichen
Fragestellungen unverzichtbar ist. Kinder und Jugendliche werden zunehmend als Experten in eigener
Sache verstanden und akzeptiert. In Bund, Ländern und Kommunen gibt es inzwischen beredte Beispiele
erfolgreicher Beteiligungspolitik mit konstruktiven Ergebnissen.
Entsprechend den Intentionen der Agenda 21 sollen alle Maßnahmen zur Entwicklung der Kommunen
auf ihre Zukunftsbeständigkeit abgeprüft werden. Heute eingeleitete bzw. getroffene Entscheidungen
wirken somit in hohem Maße in die Zukunft hinein und beeinflussen das künftige Leben in der Stadt. Für
junge Menschen „[...] als Symbolträger der künftigen Generationen“ (E.U. v. Weizsäcker) sind deshalb
grundsätzlich und im Sinne des Kapitels 25 der Agenda 21 geeignete Formen einer frühzeitigen
Einbeziehung und Beteiligung an den ihre Belange betreffenden Fragestellungen und Zielsetzungen bei
der Entwicklung der Stadt zu erarbeiten. Kinder und Jugendliche müssen dabei als Partner verstanden
werden, die im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung Berlins die Gestaltung ihrer Umwelt aktiv mit
beeinflussen sollen. Werden junge Menschen in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und werden ihre
am Ende eines solchen Prozesses gefällten Entscheidungen ernsthaft in den weiteren
Gestaltungsprozess mit einbezogen, so lernen sie, dass ein auf Zukunftsbeständigkeit ausgerichteter
Entscheidungsprozess in einer demokratischen Gesellschaft von einer Mehrheit verantwortet werden
muss. Frühzeitige Erfahrungen dieser Art führen am ehesten dazu, dass sie auch als erwachsene Bürger
gesellschaftlich und politisch verantwortungsvoll handeln.
Der Grundsatz zur Partizipation junger Menschen und zur aktiven Mitgestaltung ihrer Angelegenheiten
umfasst alle ihre Lebensbereiche. Schon für die Berliner Kindertagesstätten ist die Mitwirkung der Kinder
bei der Gestaltung des Kita-Alltags gemäß ihrem Entwicklungsstand verpflichtend vorgesehen (§ 16
Kindertagesbetreuungsgesetz). Hierdurch soll die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit bereits frühzeitig gefördert werden (§ 3 KitaG). So kann - neben der
Vermittlung entsprechender Überzeugungen durch die Erziehungsberechtigten - bereits auch in den
Kindertagesstätten den Kindern deutlich gemacht werden, dass sie durchaus an der Gestaltung ihrer
Lebenszusammenhänge verändernd mitwirken können.
Sehr viel umfangreichere Mitwirkungsmöglichkeiten junger Menschen bei der Verwirklichung der
Bildungs- und Erziehungsziele sowie des Alltags an den Schulen in Berlin sind in der Schulverfassung
geregelt. Schülervertreterinnen und -vertreter nehmen die Interessen ihrer Mitschülerinnen und
Mitschüler gegenüber Schule und Schulbehörde wahr und gestalten so, gemeinsam mit den
Elternvertretungen, aktiv das Schulleben mit. Das geschieht beispielsweise über Stellungnahmen zu
Fragen der Bildungspolitik und Erziehung, eigene Veranstaltungen und Informationen, Kooperation mit
Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretungen sowie die Mitwirkung in den Schulgremien (§§ 29 ff
SchulVerfG, §§ 87 ff Entwurf Schulgesetz von Berlin, Stand März 2001).
Auch im geltenden Jugendhilferecht und in seinen Kommentierungen wird der Beteiligung junger
Menschen eine besondere Bedeutung eingeräumt. Berlin hat das mit seinem Ausführungsgesetz (AG
KJHG) weiter geführt und im § 5 über die Planungen in der Jugendhilfe hinaus auch auf alle sie
betreffenden Planungen der Kommune erweitert. Hierfür sind entsprechende Formen der Beteiligung zu
entwickeln und organisatorisch sicher zu stellen.
In Verbänden, Vereinen und Initiativen – so insbesondere auch in Sportvereinen - wirken junge
Menschen in vielfältiger Weise an der Ausfüllung der jeweiligen Zielsetzungen mit. Sie stellen sich für
ehrenamtliche Aktivitäten zur Verfügung, übernehmen als junge Erwachsene bereits früh Verantwortung
in den Abteilungen und Gremien und prägen somit entscheidend die Arbeit der Institutionen und die der
landesweiten Interessenvertretungen.
Es ist also für einen wirksamen Prozess für eine Lokale Agenda Berlin 21 folgerichtig und erforderlich,
Kinder und Jugendliche umfassend und jugendgemäß sowohl über die Inhalte und Ziele der Lokalen
Agenda 21, als auch über ihre Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Mitbestimmung insgesamt zu
informieren und anzuregen. Die Ergebnisse und Folgerungen aus dieser Partizipationsstrategie müssen
in verbindlicher Form in die offiziellen Zielfindungsverfahren und Planungen der jeweiligen
Handlungsebene (z.B. Kindergarten, Schule, Arbeitsplatz, Bezirksgremien, etc.) mit einfließen. Hierzu ist
es erforderlich, in den einzelnen Handlungsebenen die vorhandenen Strukturen zu stärken (z.B.
26
Schülervertretungen, Kinder- und Jugendbüros, Jugendforen und -parlamente, etc.) bzw. Strukturen zu
schaffen und darüber hinaus in den Bezirken verbindliche Regelungen für die Beteiligung junger Menschen entsprechend ihrem Alter sowie ihrer Interessen und Fähigkeiten zu entwickeln und
festzuschreiben.
Ergebnisse und Forderungen mit grundsätzlichem Charakter und gesamtstädtischer Bedeutung sollen je nach Themenstellung - den zuständigen Senats- oder Bezirksverwaltungen, den Gremien des
Abgeordnetenhauses oder auch dem Agendaforum vorgelegt und dort ebenfalls in verbindlicher Form
behandelt werden.
Stärken
Die vielfältigen Formen in Berlin bereits vorhandener Beteiligungs- und Partizipationsansätze in
Kindertagesstätten, den Gremien gemäß SchulVerfG, dem AG KJHG auf Bezirks- und Landesebene, in
Sportvereinen und -verbänden sowie die verschiedenen erfolgreich praktizierten Beteiligungsmaßnahmen
in den Bezirken zeigen, dass junge Menschen durchaus bereit und in der Lage sind, ihre Belange
einzubringen und fundiert zu vertreten. Obwohl sich das Beteiligungsinteresse von Kindern und
Jugendlichen weniger auf die allgemeine und verbindliche, dauerhafte Mitarbeit in gesellschaftlichen
Großorganisationen richtet und eher themen-, orts- und aktionsbezogen ist, sind jedoch jeweils
bemerkenswerte Ergebnisse festzustellen. Eine aktive Schülervertretung mit positiver Unterstützung von
Lehrerschaft und Schulleitung oder auch die ehrenamtliche Tätigkeit sowie die frühzeitige Übernahme
von Verantwortung in Sportvereinen und -verbänden prägen beispielsweise den Schulalltag und das
Sportleben der Stadt deutlich mit. Durch ihr positives Engagement für das Gemeinwohl und
eigenverantwortliche und selbständige Teilhabe an den in den Institutionen anstehenden Themen sowie
an den Entwicklungsfragen der Stadt lernen und leben junge Menschen frühzeitig demokratische Werte
als wesentliche Vorbereitung zur eigenen Sozialisation, zur Integration in das Gemeinwesen sowie zu
dessen Gestaltung und Veränderung. Darüber hinaus leisten die Schulen mit der Schwerpunktsetzung
des interkulturellen Lernens einen beachtlichen Beitrag, junge Menschen dialogfähig zu machen und
ihnen eine Orientierung gemeinsamen Verstehens und Handelns zu geben.
Defizite
Junge Menschen arbeiten in vielfältiger Art und Weise in Schulen, Vereinen, Jugendgruppen, Parteien
oder Initiativen an sie interessierenden oder auch betreffenden Themen mit und entwickeln eigene
Vorstellungen und Handlungsvorschläge, die grundsätzlich auch den Zielstellungen einer Agenda 21
zuzurechnen sind. Partizipation kann jedoch nur erfolgen, wenn diese Bereitschaft zur Mitwirkung an
gesellschaftlichen Fragestellungen von den zuständigen Stellen sowie von Politik und Verwaltung auch
aufgegriffen und in für die Kinder und Jugendlichen verständliche und angemessene, aber auch
verbindliche Verfahren umgesetzt wird. Obwohl Beteiligungsmöglichkeiten - wie zuvor beschrieben umfänglich auch gesetzlich geregelt sind, die Baugesetzgebung bei ihrer Forderung nach einer
angemessenen Beteiligung der Bevölkerung nicht nach dem Alter unterscheidet und obwohl nach dem
Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz in Berlin die Beteiligung junger Menschen an
allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen zu gewährleisten ist, werden
diese Grundsätze sowohl in Kindertagesstätten und Schulen als auch bei Planungs- und
Entwicklungsmaßnahmen der Bezirke nicht gleichermaßen ausgeprägt wahrgenommen. Verlässliche
Beteiligungsformen an Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind bisher noch nicht auseichend
etabliert. Selbst die in einzelnen Bezirken vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten junger Menschen, z.B.
Kinderbüros, Kinderforen, Kinder- und Jugendparlamente, sind sehr unterschiedlich organisiert und z.T.
nicht verbindlich festgeschrieben. Deshalb sind die Bezirke aufgefordert, sicherzustellen, dass junge
Menschen in den Ausschüssen der BVV in sie betreffenden Angelegenheiten angehört werden. Ihre
Stellungnahmen sind zu dokumentieren und sie werden somit Bestandteil der Entscheidungsverfahren.
Aktuell laufende Aktivitäten
Es ist das erklärte Ziel der Regierungskoalition, junge Menschen frühzeitig in die Entscheidungsfindungen
zur Entwicklung ihres unmittelbaren Lebensraumes sowie in die Zielfindung für grundsätzliche
Fragestellungen der Kommune mit einzubeziehen. Bereits in den Beschlüssen des Senats zu den
„Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt“ und dem Beschluss des Abgeordnetenhauses
über die „Einführung von Kinder- und Familienverträglichkeitsprüfungen“ ist dieses deutlich zum Ausdruck
gekommen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport hat deshalb auch die Initiative der bezirklichen
Agenda-Akteure aufgegriffen und prüft zurzeit, wie eine Geschäftsstelle „Jugendagenda" zu finanzieren
und einzurichten ist. Zu der Ausgestaltung einer Jugendagenda für Berlin sollen junge Menschen selbst
befragt werden. Zunächst ist vorgesehen, bestehende aktive Gruppen in den Bezirken zu hören und auf
27
diesen Aktivitäten aufzubauen. In einer Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und
Jugendlichen“, die sich aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen
zusammensetzt und ihre rechtliche Legitimation aus dem § 78 des SGB VIII schöpft, werden seit
September 2001 gezielt Schritte unternommen, die in Berlin und darüber hinaus bestehenden Initiativen
zur Partizipation junger Menschen (so z.B. auch zu einer Jugendagenda Berlin 21) zu unterstützen, zu
fördern und zu vernetzen, bestehende Beteiligungsstandards weiter zu entwickeln, Kriterien für die Erprobung und die bezirksweite Einführung von Kinder- und Familienverträglichkeitsprüfungen zu erarbeiten
sowie Arbeits- und Informationshilfen bereit zu stellen. Grundlage sind hierfür die 1999 vom Senat
beschlossenen „Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt“ und der Auftrag des
Abgeordnetenhauses nach Kinder- und Familienverträglichkeitsprüfungen zu deren Umsetzung. Die
Landesarbeitsgemeinschaft hat zudem aktiv an der Formulierung der als Querliste angefügten
Handlungsziele und Indikatoren mitgewirkt.
In den am 24. März und am 1. Dezember 2001 im Rahmen von „respect“, des Berliner Aktionsprogramms
für Demokratie und Toleranz durchgeführten Jugendforen, hat sich eindrucksvoll gezeigt, dass es den
jungen Menschen in der Stadt mit der Forderung zur aktiven Mitgestaltung von Gesellschaft und Umwelt
sehr ernst ist.
In Zusammenarbeit mit der vom Landesjugendamt geförderten „Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik“
ist bereits 1999 in den Bezirken abgefragt worden, welche Beteiligungsformen es bereits dort gibt. Das
erfreuliche Ergebnis wurde mit einer Broschüre „Wir mischen mit! - Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder
und Jugendliche in Berlin„ Ende 2000 veröffentlicht und ist inzwischen vergriffen. Es ist deshalb
beabsichtigt, nach erneuter Befragung über die aktuelle Situation nach der Gebietsreform wiederum zu
informieren.
Das Landesschulamt wirkt zudem über die Schulleitungen in deren regelmäßigen Arbeitsrunden deutlich
darauf hin, dass die nach der Schulverfassung gegebenen Mitwirkungsmöglichkeiten der Schülerinnen
und Schüler durch Schulleitungen und Lehrkörper intensiv unterstützt werden.
Weitere mögliche/erforderliche Aktivitäten
Die mit diesem Papier vorgestellten Zielsetzungen sind nicht zu erreichen, wenn die zunehmend
erkennbare Bereitschaft in Politik und Öffentlichkeit zur aktiven Einbeziehung junger Menschen in alle sie
betreffende Planungen und Entscheidungen nicht selbstverständlich wird. Durch den Weltkindergipfel der
Vereinten Nationen im April 2002, durch die Weißbuchinitiative der Europäischen Kommission sowie die
Beteiligungsinitiative des Bundesjugendministeriums wird jedoch nachhaltig belegt, dass die Ziele
konsequent auf allen Ebenen weiter zu entwickeln und mit allen Beteiligten auf deren Umsetzung
hinzuwirken ist.
Um die Ergebnisse und Forderungen bezirklicher Beteiligungsverfahren für und mit jungen Menschen
und die einer künftigen Jugendagenda für Berlin in die landesweiten Entscheidungsverfahren und in das
Agendaforum verbindlich mit einbringen zu können, sind in den Lebensbereichen der jungen Menschen
verlässliche Beteiligungsformen und -verfahren zu entwickeln, abzustimmen und festzulegen. Im Rahmen
der o.g. Landesarbeitsgemeinschaft gilt es, die bestehenden Beteiligungsstandards weiter auszuformen
und Kriterien für die Erprobung und die bezirksweite Einführung von Kinder- und
Familienverträglichkeitsprüfungen zu erarbeiten.
Anmerkungen zur nachstehenden Tabelle:
In der nachstehenden Tabelle sind die wesentlichen Handlungsziele und Indikatoren zusammengefasst
worden, wie sie sowohl vom Fachforum Partizipation des Agendaforums als auch von der
Senatsarbeitsgemeinschaft formuliert worden sind.
28
Qualitätsziele
Handlungsziele
Quellen
Indikatoren
Gemäß dem Gebot der Partizipation sollen junge Menschen an
allen Maßnahmen der Gemeinde, die ihre Belange berühren,
umfänglich, angemessen und frühzeitig beteiligt werden. Die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss als
selbstverständliches und verbindliches Element gesellschaftlich
etabliert sein, weil Kinder und Jugendliche Experten in eigener
Sache sind
Agenda 21 der
Konferenz in Rio,
BerlinStudie, AG KJHG
§ 5, Leitlinien für eine
Anzahl
der
kinder- und
Beteiligungsfälle je Bezirk
jugendfreundliche
und auf Landesebene
Stadt, AG Kinder- und
Jugendagenda /
Fachforum Partizipation
Generelles Ziel:
Junge Menschen
sollen frühzeitig
Verantwortung für sich
selbst, für andere und
für die Gesellschaft
übernehmen.
A. Strukturelle Voraussetzungen
Schaffung positiver
Lebensbedingungen
1
Aktive Beteiligung
junger Menschen
an der Gestaltung
ihres
Lebensumfeldes
Alle Ressorts
machen sich die
Belange von jungen
2
Menschen und
ihren Familien zu
Eigen
Orientierung der
kommunalen
Planung in allen
Ressorts gerade
auch an den
3 Bedürfnissen von
Kindern und
Jugendlichen,
Kinder-, jugendund familienfreundlicher Bezirk
Entsprechend den Zielsetzungen des § 5 AG KJHG und zur
Umsetzung des Art. 25 der Lokalen Agenda 21 werden in allen
Bezirken zur Entwicklung, Anregung, Unterstützung und
Begleitung der verschiedenen Formen und Maßnahmen einer
Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen an allen sie
betreffenden Angelegenheiten und Planungen Kinder- und
Jugendbüros bzw. entsprechend Koordinierungsstellen
geschaffen. Die Kinder- und Jugendbüros bzw.
Koordinierungsstellen organisieren, begleiten und unterstützen
die verschiedenen möglichen Formen von Beteiligung junger
Menschen, wie Kinder- und Jugendforen, Kinder- und
Jugendparlamente, Stadtteilinitiativen, etc. sowie die Anhörung
in Ausschüssen.
Darüber hinaus wird angestrebt, dass auch durch
gemeinnützige Institutionen Beteiligungsbüros eingerichtet
werden. Diese sollen eng mit den Kinder- und Jugendbüros der
Bezirke zusammen arbeiten.
- Die Büros sind zentral, verkehrsgünstig und für Kinder und
Jugendliche sichtbar und erreichbar gelegen. Es findet eine
verbindliche hinausreichende Arbeit statt.
- Die Büros erhalten ausreichend Sach- und Personalmittel, um
erfolgreich zu arbeiten. Die Öffnungszeiten der Büros sind
kinder- und jugendfreundlich. Die Mitarbeiter/innen sind für die
besonderen Aufgaben der Partizipation sowie
Beteiligungsmoderation fortgebildet.
- Die Mitarbeiter/innen leisten zielgruppenspezifische
Öffentlichkeitsarbeit und unterstützen Kinder und Jugendliche
bei der Durchführung von Veranstaltungen und Projekten.
- Geeignete kinder- und jugendorientierte Arbeitsformen finden
Anwendung (siehe auch Standards für Kinder- und
Jugendbeteiligung des Landes-AK Kinderpolitik).
- Die örtlichen Kinder- und Jugendvereine und -verbände
beteiligen sich aktiv an der Umsetzung dieser Ziele.
- Die Spielplatzkommissionen finden geeignete Formen, Kinder
und Jugendliche beratend zu beteiligen.
Den Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendbüros werden aus
den verschiedenen Ämtern des Bezirks Ansprechpartner/innen
für die Belange der jungen Menschen benannt.
In allen Bezirken wird durch eine entsprechende Verankerung
in den Geschäftsordnungen der BVVen geregelt, dass Kinder
und Jugendliche in den bezirklichen Ausschüssen in sie
betreffenden Angelegenheiten ein Rede- und Antragsrecht
haben, ihre Stellungnahmen dokumentiert und Bestandteil der
weiteren Entscheidungsverfahren werden.
§ 1 Abs. 3 SGB VIII,
AG KJHG § 5,
Dokument Agenda 21
der Konferenz in Rio,
bereits arbeitende
Büros in den Bezirken,
Schulverfassungsgeset
z,
- je ein Kinder- und
Jugendbüro je Bezirk ab
2004
- je 50.000 junge
Menschen unter 28 Jahre
ein Beteiligungsbüro bei
gemeinnützigen
Institutionen bis 2006
AG Kinder- und
Jugendagenda /
Fachforum Partizipation
Leitlinien
§ 5 AG KJHG,
Initiative
SenBildJugSport,
bestehende
Regelungen in den
Bezirken
Anzahl der benannten
Ansprechpartner/innen
- Bis zum Beginn der
nächsten
Legislaturperiode gibt es
in allen Bezirken eine
entsprechende
Verankerung in den
Geschäftsordnungen
29
Kinder-, jugend4 und familienfreundlicher Bezirk
Zur Ausfüllung der Leitlinien für eine kinder- und
jugendfreundliche Stadt entwickeln die Bezirke zu Beginn einer
jeden Legislaturperiode ein kinder-, jugend- und
familienpolitisches Zielprogramm, über das Rechenschaft
abzulegen ist.
Form und
Verfahren der
5
Beteiligung sind
gegeben
Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie
betreffende Planungen und Maßnahmen zur Realisierung
werden unter Beteiligung junger Menschen Mindeststandards
erarbeitet
Zur Ausfüllung der Leitlinien für eine kinderund jugendfreundliche
Stadt entwickeln die
Bezirke zu Beginn einer
jeden Legislaturperiode
ein kinder-, jugend- und
familienpolitisches Zielprogramm, über das
Rechenschaft
abzulegen ist.
- Bis 2004 werden von
allen Bezirken in
Fortführung der Leitlinien
für eine kinder- und
familienfreundliche Stadt
entsprechende
Zielprogramme erarbeitet.
AK Kinderpolitik/LAG
- Bis 2004 werden in allen
Bezirken die erarbeiteten
Mindeststandards
angewandt und
entsprechende Richtlinien
zu deren Berücksichtigung festgelegt
B. Institutionelle und kommunale Beteiligung
Kinder-, jugend1 und familienfreundlicher Bezirk
Vernetzte und
2 koordinierte
Beteiligungspraxis
Frühzeitige
3 Förderung des
Engagements
- Das gewachsene Engagement von Kindern und Jugendlichen
insbesondere für sie direkt betreffende Angelegenheiten erfährt
eine bessere gesellschaftliche und politische Akzeptanz.
- Bei allen Entscheidungen auf Parlaments- und
Verwaltungsebene in den Bezirken und im Land Berlin sind
nachweislich die Belange junger Menschen und ihrer Familien
mit einzubeziehen. Dies erfolgt i.d.R. durch direkte Beteiligung.
- Wenn dies nicht erfolgt oder nicht möglich ist, sind Kinder- und
Familienfreundlichkeitsprüfungen für alle Planungen und
Vorhaben der Bezirke durchzuführen, von denen die Belange
von jungen Menschen und ihren Familien unmittelbar berührt
sind.
- Kinder und Jugendliche beteiligen sich aktiv an der politischen
Willensbildung. Das aktive Wahlalter wird bis zur nächsten
Kommunalwahl auf 14 Jahre herabgesetzt, das passive
Wahlalter auf 16 Jahre
- Gremien, die vorrangig auch Belange von Kindern und
Jugendlichen vertreten, werden auch mit Kindern und
Jugendlichen besetzt.
- In Vorlagen und Beschlüssen ist verpflichtend darüber zu
berichten, wie den Beteiligungs- und/oder Prüfpflichten
entsprochen worden ist.
Es werden Finanzierungsmöglichkeiten für eine Geschäftsstelle
einer gesamtstädtischen Jugendagenda geschaffen. Die
Geschäftsstelle wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit
der „Drehscheibe Kinderpolitik„ sowie den bestehenden oder
noch zu initiierenden Aktivitäten in den Verbänden, Initiativen
und den bezirklichen Jugendagenden die Ergebnisse und
Folgerungen mit gesamtstädtischer Bedeutung in die landesweiten Entscheidungsgremien sowie das Agendaforum zu
tragen und dort zu vertreten. Es wird eine geeignete und
ansprechende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für
Kinder- und Jugendliche über die vorgesehenen Planungen und
Maßnahmen, über Inhalte und Ziele der Agenda 21 und über
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten durchgeführt.
Die gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten von
jungen Menschen in den Kindertagesstätten, Schulen sowie
Kinder- und Jugendfreizeitstätten wird durch die Leitungen bzw.
das pädagogische Personal stärker über Wahrnehmung und
Anerkennung gefördert und unterstützt. Über die
Fortentwicklung frühzeitiger und umfänglicher Beteiligung ist
von den Leitungen regelmäßig zu berichten. Die Sportvereine
und -verbände unterstützen aktiv die ehrenamtliche Mitwirkung
junger Menschen am Vereinsleben und in den landesweiten
Gremien
- Bis 2004 sind
entsprechende Richtlinien
für Kinder- und
Familienverträglichkeitspr
üfungen entworfen
Abgeordnetenhausbesc
worden und werden
hluss zur Umsetzung
modellhaft in
der Leitlinien,
ausgewählten Bezirken
erprobt und ausgewertet.
Abgeordnetenhausbesc
hluss zur Einführung
von Kinder- und
Familienverträglichkeits
prüfungen
Koalitionsvereinbarung
en 2001 - 2006
- Bis 2006 werden
Kinder- und
Familienfreundlichkeitspr
üfungen für alle
Entscheidungen, die die
Belange dieser
Zielgruppen berühren,
verbindlich. Bis zur
nächsten Kommunalwahl
(2006) wird in Berlin das
aktive Wahlrecht ab 16
Jahren für die Wahlen zu
den BVVen eingeführt.
Agendaforum,
AG Kinder- und
Jugendagenda,
Geschäftsstelle Kinderund Jugendagenda
arbeitet ab 2004
AK Kinderpolitik/LAG
Mitbestimmung.
Schulverfassungsgeset
zgesetz,
KitaG
Praxis in Sportvereinen
und -verbänden
- Prozentsatz der
Kindertagesstätten und
Schulen mit einer aktiven
Mitwirkungsarbeit.
- Zahl der in den
Sportvereinen und ihren
landesweiten Gremien
ehrenamtlich
mitwirkenden jungen
Menschen
- Zahl der Kooperationen
verschiedener Träger
30
C. Beteiligungsprojekte und -formen
Angemessene
Beteiligungsformen
- Partizipation junger Menschen ist ein Grundsatz und findet
frühzeitig und vorrangig anlassbezogen im Lebensumfeld statt.
- Für alle entsprechenden Beteiligungsfälle werden
angemessene und altersgerechte Formen der Beteiligung
entwickelt.
- Für BVVen und deren Ausschüsse gilt bei allen Vorhaben, die
die Belange von jungen Menschen und ihren Familien
berühren, eine Fragepflicht gegenüber den sowie ein Rede- und Leitlinien
Anhörungsrecht der Betroffenen bzw. ihrer Vertreter.
- Kinder und Jugendliche als Experten in eigener Sache sind
regelmäßig zu befragen, welche positiven Veränderungen in
Entwurf Schulgesetz für
ihrem Lebensumfeld zu erreichen sind. Die Ergebnisse dieser
das Land Berlin
Befragungen sind Grundlage für politische und fachliche
Entscheidungen.
- Art und Form der Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder in
Kindertagesstätten werden weiter entwickelt und intensiviert.
- Im Sinne der Ausgestaltung der Ziele im neuen
Schulgesetzentwurf werden neue Formen der demokratischen
Mitwirkung junger Menschen erprobt und etabliert.
- Bis 2006 haben in allen
Bezirken Erhebungen
über erforderliche
Verbesserungen/Verände
run gen stattgefunden
und sie werden Regel.
- Bis 2006 liegen in allen
Bezirken und auf
Landesebene
Erfahrungen über
angemessene und
wirksame Formen zur
Beteiligung junger
Menschen vor.
D. Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Atmosphäre
Partizipation ist
gesellschaftliche
Selbstverständlichkeit
und Bedingung. Sie
bedarf dafür der
öffentlichen
Unterstützung,
Information und
Berichterstattung
- Alle möglichen Formen der Partizipation junger Menschen
sind selbstverständlich geworden und Grundlage kommunalen
Handelns. Partizipation erfährt breite Unterstützung.
– Gemäß der Verantwortung der Erwachsengeneration und der
Notwendigkeit, gesellschaftliches Engagement umfassend und
frühzeitig zu fördern, werden junge Menschen als die
eigentlichen Experten in sie berührenden Belangen beteiligt.
- Arbeits- und Planungsgrundlagen sind auch für Kinder und
Jugendliche verständlich zu gestalten.
- Über die Erfordernisse und Ziele des gesellschaftlichen
Engagements junger Menschen sowie über geplante, laufende
und abgeschlossene Beteiligungsmaßnahmen ist in geeigneter
Form regelmäßig zu berichten/ zu informieren (z.B. bezirkliche
Jugendhilfepläne/-berichte, Landesjugendplan, eigenes
Medium, etc.).
- Alle Bereiche von Politik, Verwaltung, Medien und
Dienstleistungen geben regelmäßige Informationen für Kinder
und Jugendliche über sie berührende und interessierende
Themen in angemessener und altersgerechter Form.
- Insbesondere selbstorganisierte Jugendprojekte erhalten
Anerkennung und Unterstützung
- Die lokalen Medien unterstützen diesen Prozess mit ihren
Möglichkeiten.
Beteiligungsbewegung
des
Bundesministeriums für
Familie, Senioren
Frauen und Jugend
Leitlinien
Agenda 21 Kap. 25
- Grad der Erreichbarkeit
von Kindern und
Jugendlichen für sie
interessierende Themen.
- Anzahl regelmäßiger
Informationen für junge
Menschen von Politik,
Verwaltung, Medien und
Dienstleistungen.
Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte








Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin der Stiftung SPI, im Auftrag des
Landesjugendamtes: Die Drehscheibe koordiniert und vernetzt u.a. Beteiligungsinitiativen in
der Stadt, entwickelt Partizipationsmethoden und –formen, konzipiert Beteiligungsverfahren
und führt sie durch.
Berliner Landesprogramm „Jugendnetz-Berlin.de“: Im Rahmen der medienpädagogischen
Jugendarbeit soll erreicht werden, dass Kinder und Jugendliche durch ihre aktive Mitarbeit
einen kompetenten Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien
erhalten.
Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen“ nach § 78 SGB
VIII“: Mitglieder sind diverse Jugendinitiativen und Verbände sowie Vertreter/innen der
Bezirks- und Landesverwaltungen. Aufgaben u.a.:
- Vernetzung und Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte,
- Förderung der Prozesse im Sinne der „Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche
Stadt sowie Entwicklung von entsprechenden Qualitätstandards und -kriterien,
- Informations- und Austauschplattform.
U18-Wahl – Jugend wählt, Veranstaltungen zu Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur
Bundestagswahl. Am 13.10.02 Petition dem Bundestag überreicht.
Aktionstag Interaktiv / Crossover am 07.09.2002 mit geplanter jährlicher Durchführung
Kiez-Detektive Kreuzberg, Marzahn, Mitte
Rathausralley Neukölln
Kinder- und Jugendkonferenz Tempelhof-Schöneberg, geplant in Mitte
31


Kinder- und Jugendparlamente, bezirkliche Jugendforen zu bestimmten Themen
Kinder- und Jugendbüros bei öffentlichen oder freien Trägern, (Mitte, Marzahn, Neukölln,
Steglitz-Zehlendorf)

Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung dieser Ziele
(wobei diese z. T. auch schon beschlossen oder durchgeführt werden können)

Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung
2.4 Innovationen fördern, Beschäftigung sichern, Arbeitsplätze schaffen
2.4.1 Zukunft der Arbeit - Nachhaltige regionale Entwicklungspotentiale
Der Kreativität eine Chance, einen Ort, einen Markt
Einleitung
Die gesellschaftlichen Diskussionen um die Bedeutung der Arbeit unter dem Gesichtspunkt einer
nachhaltigen Entwicklung sind kontrovers. Neben der Position, die das Themenfeld Arbeit überhaupt
nicht mit den Zielen der Nachhaltigkeit in Verbindung bringt, steht eine Position, die die soziale
Dimension der Nachhaltigkeit bereits durch das Erreichen des Ziels der Vollbeschäftigung abgedeckt
sieht. Darüber hinaus gibt es die Position, dass der Bereich der Arbeit in vielerlei Hinsicht für das
Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung von besonderer Bedeutung ist und daher die gesellschaftliche
Arbeit einer Neugestaltung und Umverteilung bedarf.
Der frühere Arbeitskreis „Zukunft der Arbeit“ und das jetzige Fachforum haben sich darauf konzentriert,
ein spezifisches und geteiltes Grundverständnis „nachhaltiger Arbeit“ zu entwickeln, in Indikatoren
umzusetzen und exemplarische Projekte zu fördern. Die Vorstellungen der für Arbeit zuständigen
Senatsverwaltung sind strategisch eher auf die Berliner Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik orientiert.
Im Folgenden stellen das Fachforum und die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung jeweils ihre
Herangehensweisen, bisherigen Arbeitsergebnisse und Aktivitäten dar. Beide Ansätze weisen eine Reihe
von Unterschieden, aber auch Verknüpfungspunkten auf. Einen Meinungsaustausch gab es im Bereich
der Bezirklichen BeschäftigungsBündnisse. Zurzeit werden zukünftige Schwerpunkte und Formen der
Zusammenarbeit erörtert.
Bemerkung:
Dieses Handlungsfeld enthält zwei Textbeiträge:
A) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
B) Agendaforum, Fachforum Zukunft der Arbeit
A) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Problembeschreibung
Berlin war und ist einem tiefgreifenden Transformationsprozess unterworfen. In den vergangenen Jahren
sind Arbeits- und Ausbildungsplätze in erheblichem Umfang weggebrochen, insbesondere im
produzierenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft. Die positive Entwicklung im privaten
Dienstleistungssektor vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, bei den
personenbezogenen und produktionsnahen Dienstleistungen, im Tourismus und bei einer Reihe
zukunftsorientierter Technologiebereiche konnte den Verlust an Arbeitsplätzen nicht kompensieren, so
dass im Saldo die Beschäftigtenzahl in Berlin seit 1993 (mit Ausnahme des Jahres 2000) kontinuierlich
abgenommen hat. Gleichzeitig ist die Zahl der Arbeitslosen gestiegen. Die Entwicklung des
Ausbildungsplatzangebots konnte bisher nicht mit dem demografisch bedingten Nachfrageanstieg Schritt
halten. Der Übergang in eine Berufsausbildung wurde für die Schulabgängerinnen und Schulabgängern
immer schwieriger.
Der Zugang zu Erwerbstätigkeit ist Grundlage für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Der
Ausschluss von Erwerbstätigkeit dagegen führt zur Vergrößerung sozialer Ungleichheiten, was sowohl
sozial, ökonomisch als auch ökologisch kontraproduktiv ist. Insbesondere in der Diskussion zur
32
Nachhaltigkeit von Arbeit wird diesem Aspekt ein hoher Stellenwert beigemessen. Befriedigende Arbeit,
ausreichendes Einkommen, gesellschaftliche Anerkennung und persönliche Entfaltungsmöglichkeit,
Merkmale, die zu der im Nachhaltigkeitsprozess definierten Lebensqualität gehören, werden ganz
entscheidend durch Teilnahme am Arbeitsprozess geprägt. Die Integration von Benachteiligten in den
Arbeitsmarkt, der Zugang zu Erwerbsarbeit, die Teilnahme an Prozessen der Erschließung neuer
Beschäftigungspotenziale, die aktive Gestaltung von Arbeitsinhalten und -bedingungen, die Aufwertung
von informellen Tätigkeiten für den Erwerb und die Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit sowie
die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen sind u.a. Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung von Arbeit.
Motivierte und qualifizierte Arbeitskräfte, Investitionen und unternehmerischer Einsatz bilden nach wie vor
die entscheidenden Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum, neue Arbeitsplätze und ein
ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen. Arbeitsplätze der Zukunft werden vor allem im Bereich
wissensgestützter wertschaffender Produktion und wissensvermittelnder Dienstleistungen liegen. Berlins
Chancen liegen in der Entwicklung zum Wissenschafts-, Kultur-, Medien- und Touristikzentrum, zum
Standort für Bio-, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie zur Drehscheibe zwischen Westund Osteuropa. Arbeitsplätze in diesen Bereichen erfordern von den Arbeitskräften lebenslanges Lernen,
ohne das heute der Erwerb, Erhalt und die Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit und die Mitwirkung
an einem zukunftsfähigen Berlin nicht mehr denkbar ist.
Inhalt und Qualität der Ausbildung sowie die Berufsstruktur müssen vorausschauend an die
wirtschaftlichen Wandlungsprozesse angepasst werden. Daher muss die Modernisierung der
Berufsausbildung auf die Heranbildung eines Fachkräftepotenzials ausgerichtet sein, das in Qualität,
Quantität und Struktur den künftigen Bedarfsanforderungen der Berliner Wirtschaft entspricht und eine
breite Einsetzbarkeit ermöglicht.
Den Strukturwandel ohne soziale Verwerfungen zu bewältigen wird nur mit Menschen möglich sein, die
auf die Veränderungen in der Arbeitswelt und in allen anderen Lebenssphären vorbereitet und zum
selbständigen und selbstorganisierten Wissens- und Kompetenzerwerb befähigt sind. Die Integration in
Erwerbsarbeit und die gleichberechtigten Zugangschancen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für
alle zu gewährleisten und der sozialen Ausgrenzung von bestimmten Personengruppen (allein
Erziehenden, gering Qualifizierte, Älteren) entgegenzuwirken, sind wesentliche Aspekte der Umsetzung
des Nachhaltigkeitskriteriums in der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik und zugleich übergreifende
gesell-schafts-, wirtschafts- und sozialpolitische Ziele. Die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens in
der Arbeits- und Berufsbildungspolitik erfordert das Zusammenwirken vieler unterschiedlicher Akteure
sowohl auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
Ziele und Indikatoren
Leitbild: Berlin ist als Stadt des Wissens und zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort mit einem großen
Potenzial an qualifizierten Menschen auszubauen. Ausbildung, berufliche Weiterbildung und
Beschäftigung sind mit Blick auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der
Persönlichkeitsentfaltung jedes Einzelnen sowie der aktiven Teilnahme aller am politischen, kulturellen
und sozialen Leben zu gestalten.
33
Qualitätsziele
Nachhaltiger
Beschäftigungsaufbau
durch



die
Verknüpfung
von Strukturund
Arbeitsmarktpo
litik
Aktivierung
und
Vernetzung
von lokalen
Akteuren zur
Erschließung
endogener
Beschäftigung
spotentiale
Beschäftigung
sangebote für
Personengrupp
en, die in
Besonderem
von
Arbeitslosigkei
t betroffen sind
Gender-Mainstreaming
als Gestaltungsprinzip
zum Ausgleich der
unterschiedlichen
Lebenssituationen von
Männern und Frauen
Handlungsziele
Maßnahmen
Komplexere Verzahnung
von Arbeitsmarkt- und
Strukturpolitik
Stärkere Verknüpfung von
Infrastrukturmaßnahmen mit
wirtschaftsnahen
Beschäftigungsmaßnahem
Schaffung neuer
Ausbildungs- und
Arbeitsplätze und
Stärkung der lokalen
Wirtschaft
Stärkere Einbeziehung von lokalen
Akteuren in die Entwicklung und
Umsetzung lokaler
beschäftigungspolitischen Vorhaben
Entwicklung einer
betrieblichen
Ausbildungskultur
Herstellung bzw.
Entwicklung der
Beschäftigungsfähigkeit,
insbesondere von am
Arbeitsmarkt
benachteiligten Personen
Gestaltung von
Schnittstellen zu anderen
Politikbereichen
Bevölkerungsstatistik
Beschäftigtenstatistik
u.a. Erwerbslosenquote,
Erwerbstätigenquote
Berufsbildungsstatistik
Verknüpfung unterschiedlicher
Politikbereiche und Förderprogramme
Arbeitslosenstatistik
Stärkere Nutzung von Netzwerken
Arbeitslose insgesamt;
und Kleinstvorhaben zur Förderung
Arbeitslose nach Qualifikationsvon am Arbeitsmarkt benachteiligten
und Alterstruktur; Teilnahme an
Personen
ABM/SAM; Weiterbildung und
Individuell zielgenauerer Einsatz von Umschulung u.ä.
Förderinstrumenten
Nachhaltige
Beschäftigungseffekte von
lokalen Vorhaben
Erhöhung von
Beschäftigungs- und
Integrationseffekten
Durchgehende
Anwendung der GenderPerspektive
Beschäftigung- und
Qualifizierungsförderung
im Sinne des
Nachteilsausgleichs
Förderung der
Vereinbarkeit von Familie
und Beruf
Zielgerichtete Qualifizierung und
Weiterbildung von Frauen für
zukunftsträchtige Berufs- und
Beschäftigungsfelder
Unterstützung von
Existenzgründerinnen durch
zielgerichtete Beratung
Sicherung der Beteiligung von
Frauen an Maßnahmen der
Arbeitsförderung mind.
entsprechend ihres Anteils an den
Arbeitslosen
Entwicklung von
Bildungsmaßnahmen, die die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
ermöglichen
Förderung kooperativer Formen der
betrieblichen Berufsausbildung
Qualitative und quantitative
Schaffung eines qualitativ
Ausweitung der Verbundausbildung
und quantitativ
ausreichenden
Weiterentwicklung des Netzwerkes
Ausbildungsplatzangebot regionale Ausbildungsverbünde
s
Förderung der betrieblichen
Berufsausbildung für Zielgruppen
des Ausbildungsmarktes
Förderung der
nachhaltigen
Beschäftigungsfähigkeit
durch
Humankapitalentwicklun
g
Indikatoren
Berufsvorbereitende
Angebote für Jugendliche
mit besonderem
Förderbedarf
Angebot des Erwerbs beruflicher
Qualifikationen in Teilschritten durch
Modularisierung im Berufskonzept
und Zertifizierung erworbener
Teilqualifikationen
Dokumentation erworbener
beruflicher Qualifikationen in einem
Qualifizierungspass
Förderung der beruflichen
Weiterbildung und
Unterstützung des
Prozesses des
lebenslangen Lernens
Entwicklung, Erprobung und
Einführung differenzierter
Bildungsgänge und
Qualifizierungswege für Jugendliche
mit schlechteren Startchancen
Anpassung der beruflichen
Weiterbildung an die wirtschaftlichen
und technologischen
Wandlungsprozesse
Beschäftigtenstatistik
Erwerbsquote von Frauen und
Männern u.ä.
Arbeitslosenstatistik
Arbeitslose, Qualifikations und
Berufsstruktur von Frauen und
Männern, Anteil an
Weiterbildungsmaßnahmen u.ä.
Anteil von Frauen in
Leitungspositionen
Anteil von
Existenzgründerinnen an
Existenzgründungen insgesamt
Berufsberatungsstatistik
Anteil der unvermittelten an
allen gemeldeten
Bewerberinnen und Bewerbern
Berufsschulstatistik
Jugendliche in schulischen
Maßnahmen der
Berufsvorbereitung
Bevölkerungsstatistik und
Berufsbildungsstatistik
Bildungsbeteiligung (u.a. auch
von ausländ. Jugendlichen)
Arbeitslosenstatistik
Arbeitslose mit und ohne
abgeschlossene
Berufsausbildung
TeilnehmerInnen an beruflichen
Weiterbildungsmaßnahmen
Beschäftigtenstatistik
Ausbildungsquote
Auswertung der Berichte des
Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung zu Fragen des
Qualifikationsbedarfs und der
34
Entwicklung von Konzepten zum
Verhältnis von Lernzeiten und
Lebensarbeitszeit
Beteiligung an Weiterbildung
Erhöhung der Qualität und
Transparenz des
Weiterbildungsangebots
Beschreibung der Programme/Instrumente, die im Laufe des Agendaprozesses in diesem
Handlungsfeld geschaffen bzw. weiterentwickelt wurden:
Nachfolgende ausgewählte Programme/Instrumente und Strategien wurden als integrative
Lösungsansätze im Bereich der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik auf Berliner-, Bundes- und EUEbene entwickelt. Sie berücksichtigen zwar den Grundgedanken der Lokalen Agenda, sind aber nicht im
unmittelbaren Agendaprozess entstanden. Stellvertretend werden die folgenden Programme/Instrumente
und Strategien angeführt:
Im Bereich der beruflichen Ausbildung:
 Bund-Länder-Sonderprogramm zur Bereitstellung zusätzlicher
unvermittelte Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerber
 Netzwerk regionale Ausbildungsverbünde
 Modular-Duale Qualifizierungsmaßnahme (MDQM)
Ausbildungsplätze
für
Im Bereich der beruflichen Weiterbildung und unternehmensorientierten Arbeitsförderung:
 Coaching von jungen Unternehmen
 Betriebliche Weiterbildung und Flexibilisierung der Arbeitsorganisation
 Weiterbildungsnetzwerke.
Im Bereich des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors:
 Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung
 Lohnkostenzuschüsse für Zielgruppen des Arbeitsmarkts.
Im Bereich der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung von Frauen:
 Expertinnenberatungsnetz Berlin
 Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre.
Ergänzend ist die Strategie zur Bildung und Umsetzung von Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und
Arbeit anzuführen. Zielstellung der Bezirklichen Bündnisse ist die Erschließung zusätzlicher Ausbildungsund Arbeitsplätze und die Stärkung der lokalen Wirtschaft durch die Nutzung endogener Potenziale. In
den Bezirken sollen durch die Aktivierung und den Zusammenschluss von Akteuren aus
unterschiedlichen Bereichen und die Verknüpfung von Mitteln der EU, des Bundes, des Landes und von
Drittmitteln Vorhaben entwickelt und umgesetzt werden, die sich in bezirkliche Entwicklungskonzepte
einpassen sowie den europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien und landespolitischen
Zielsetzungen entsprechen.
Zukünftige Aktivitäten zur Erreichung der Handlungsziele, deren Finanzierung und Akteure zur
Erreichung dieser Ziele
Zur Erreichung der Handlungsziele sind die arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Strategien des
Landes u.a. gerichtet:
 auf einen nachhaltigen Beschäftigungsaufbau durch Maßnahmen zur Entwicklung der
Infrastruktur
 auf eine dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit, der Langzeitarbeitslosigkeit, der Förderung des aktiven Alterns
 auf die Gewährleistung einer zukunftsorientierten Ausbildung
 auf die Sicherung vorhandener Beschäftigung vor allem durch präventive Intervention im
betrieblichen Bereich sowie durch die Förderung lebenslangen Lernens.
35
Zum Beschäftigungsaufbau sollen sowohl wirtschaftsnahe Beschäftigungsmaßnahmen als auch die
Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von Personengruppen, die von Arbeitslosigkeit
besonders betroffen sind, gestärkt werden.
Die Umsetzung der zentralen Ziele des Job-AQTIV-Gesetzes und der Beschlüsse zum Hartz-Bericht ist
auf Landesebene zu unterstützen.
Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit als ein lokal orientierter Beschäftigungsansatz werden
fortgeführt. Auf eine stärkere Einbeziehung von lokalen Akteuren in die Erschließung von lokalen
Beschäftigungspotenzialen und die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ist auch die Umsetzung des
ESF-Politikfeldes „Lokales Kapitals für soziale Zwecke“ gerichtet. Akteure auf lokaler Ebene sollen durch
kleine Förderbeträge in die Lage versetzt werden, vor Ort vorhandenes Potenzial zur
Beschäftigtenentwicklung und zur Eingliederung auf den Arbeitsmarkt zu mobilisieren. Durch das Lokale
Kapital für soziale Zwecke

soll die Chancengleichheit aller beim Zugang zum Arbeitsmarkt verbessert und

der gesellschaftlichen Ausgrenzung bestimmter Personengruppen begegnet werden.
Zielgruppen von förderfähigen Kleinstprojekten sind Personengruppen, denen es aufgrund besonderer
Vermittlungshemmnisse nicht gelingt, ohne Unterstützung und Förderung ihre Beschäftigungsfähigkeit zu
verbessern.
Im Bereich der Berufsausbildung wird aufgrund der demografischen Entwicklung eine Trendumkehr bei
der Ausbildungsplatznachfrage eintreten, die mit gravierenden Veränderungen in den Zielen und Inhalten
der Förderpolitik verbunden sein wird (Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung, vor allem
Qualitätsverbesserungen sowie eine stärkere Differenzierung und gleichzeitige Ausrichtung am
betrieblichen Qualifikationsbedarf durch flexible Gestaltungsvarianten). Für Jugendliche mit schlechteren
Startchancen wird eine strukturierte und systematischere Förderung der Berufsausbildung angestrebt,
insbesondere in Form modularer Systeme einer vollständigen Berufsausbildung in Teilschritten für (noch)
nicht ausbildungsfähige Jugendliche.
Betriebsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen sind vor allem auf die Förderung der Anpassung der
Kompetenzen der Beschäftigten an technologische Veränderungen in kleinen und mittleren Unternehmen
gerichtet.
B) Agendaforum (Fachforum Zukunft der Arbeit)
Entwicklungstendenzen und strukturelle Umbrüche
Uns war es wichtig zu klären, aus welcher Perspektive, mit welcher Methode und mit welchem Ziel wir
uns mit den jeweiligen konkreten Maßnahmen beschäftigen.
Für die Entwicklung von Leitbildern zukünftiger Arbeit ist es zunächst erforderlich, die aktuellen
Entwicklungstendenzen und Umbrüche der Arbeit einzubeziehen:
o Dauer- und Massenarbeitslosigkeit, d.h. die Ausgrenzung großer sozialer Gruppen von produktiver
Arbeit, Einkommen, Anerkennung
o Steigende Flexibilität und Diskontinuität der Arbeiten (Berufs- und Arbeitsplatzwechsel, Unterbrechungen), die einerseits Wahlmöglichkeiten erhöhen, aber auch die soziale Sicherheit verringern und neue
Belastungen erzeugen (Stress, private Koordination, lebenslanges Lernen). D.h. neue Chancen und
Risiken nicht nur an den Rändern der Erwerbsarbeit, sondern auch in ihrem Zentrum.
o die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse (Befristung, Teilzeit, Scheinselbstständigkeit), die nicht
Lebensqualität sichernd sind und sich bei bestimmten Gruppen kumulieren (niedrige Qualifikation und
Fortbildungschancen, Gesundheitseinschränkungen, Sozialverhalten)
o Versorgungsdefizite im sozialen und ökologischen Bereich, weil Erwerbsarbeit einerseits für viele
Nutzer dort zu teuer, andererseits für Arbeitende wenig attraktiv, weil zu anstrengend und zu wenig
anerkannt ist.
Damit ist für viele Gruppen die Teilnahme an Erwerbsarbeit (als befriedigende Tätigkeit) und darüber die
Erlangung eines bestimmten Wohlstands (Einkommen) eingeschränkt bis unmöglich. Für die Gesellschaft
ergeben sich daraus Ungleichheit und Ausgrenzung, Versorgungsdefizite und Gefährdungen des
sozialen Zusammenhalts. (Diese Aspekte sind teilweise bei der Problembeschreibung unter „Soziale
Stadtentwicklung“ und der sozialen Seite der Informationsgesellschaft aufgeführt)
Zukunft der Arbeit und Nachhaltigkeit
36
Der Grundansatz der Agenda 21 lenkt den Blick darauf, wie unter diesen Bedingungen der Umgang mit
den natürlichen Ressourcen (einschließlich der Menschen) in Richtung Nachhaltigkeit verstärkt werden
kann, d.h. auf die fördernden und hemmenden Bedingungen eines nachhaltigen Verhaltens in Arbeit und
Leben. Nachhaltigkeit hebt hervor, dass soziale Ungleichheit, Armut und Ausschluss von Teilhabe an der
Gesellschaft sowohl in sozialer wie auch in ökologischer und ökonomischer Hinsicht kontraproduktiv sind.
Dementsprechend ist die Aufmerksamkeit auf die Förderung und Integration benachteiligter Gruppen zu
legen, d.h. auf
O Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt,
O die Aufwertung informeller Tätigkeiten für die Versorgung, für das Selbstbewusstsein und Qualifizierung „Erwerbsarbeitsloser“, Aufwertung von Gemeinschaftsarbeiten und der Kombination verschiedener
Arbeiten,
O die Sicherung eines von Erwerbsarbeit unabhängigen Grundeinkommens, Teilhabe und Qualifizierungsmöglichkeiten. (Elemente hierzu sind in den Handlungsfeldern „Bildung“ und „Partizipation“
enthalten)
Entscheidend ist, dass es bei den Perspektiven nachhaltiger Arbeit um einen integrierten Ansatz geht,
d.h. um die Einbeziehung der wichtigsten Handlungsfelder, die für das Alltagsverhalten der Menschen bedeutend sind. Soziale Nachhaltigkeit steuert Kontexte und nicht nur einzelne Parameter wie
z.B. die aktuelle Beschäftigungsfähigkeit. Diese integrierte Betrachtung gilt nicht nur für die Begründung
des Handlungsfeldes, sondern auch für die exemplarische Auswahl konkreter Maßnahmen und Projekte
und die Kriterien der Bewertung.
Perspektiven der Bezirklichen Beschäftigungs-Bündnisse (Bündnisse für Wirtschaft & Arbeit)
Die Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BWA) befinden sich noch in ihrer Anfangsphase, ihr Ausbau
wurde durch die Zusammenlegung von Bezirken und das Fehlen einer eigenen Finanzierung überlagert.
Die Konstellationen zwischen Bezirksverwaltungen, Servicegesellschaften, lokalen Projekten und Netzwerken sind bezirksspezifisch sehr unterschiedlich. Dennoch wurde als gemeinsames Hauptproblem für
das Ingangsetzen kommunalpolitischer Prozesse genannt, dass oft Zuständigkeiten nicht geklärt sind,
Ressourcen und Qualifikationen fehlen.
Von daher stehen bisher nicht die qualitativen Ziele von Beschäftigungsförderung im Rahmen nachhaltiger Entwicklung im Vordergrund, sondern die Ineffizienz der Organisations- und Verwaltungsprozesse.
Das Verhältnis zwischen den seitens der beteiligten Akteuren in die BWA hineingesteckten Zeit- und
Energieressourcen einerseits und den bislang erzielten Ergebnissen andererseits ist - nicht zuletzt
aufgrund der benannten Struktur- und Kommunikationsdefizite - als sehr ernüchternd zu beschreiben.
Als Konsequenz daraus ergibt sich, die Weiterarbeit an der BWA-Strategie durch die Einbeziehung
anderer Strategien und Instrumente "nachhaltiger Arbeit in der Region" zu erweitern und deren Beitrag
zur Existenzsicherung, zur Versorgung und zum sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft zu prüfen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, welche Veränderungen durch die veränderten politischen und
finanziellen Rahmenbedingungen im Programm selbst eintreten werden. Gleichwohl ist festzuhalten,
dass sich die Beschäftigung mit den Perspektiven der BWA unter dem Aspekt nachhaltiger Arbeit
weiterhin lohnt und auch weitere Anregungen für die Diskussion um Indikatoren und Kriterien ergeben
wird.
Hartz-Papier und nachhaltige Arbeit in der Region
Das Hartz-Papier stellt die wichtigste gegenwärtige Positionsbestimmung zur Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik dar. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass sowohl die Organisationsform zur
Erstellung des Papiers als auch die vorgeschlagenen Maßnahmen im Komplex etwas Neues darstellen
und frischen Wind in die Diskussion um den Arbeitsmarkt gebracht haben. Obwohl der Auftrag der HartzKommission auf die Verbesserung der Vermittlung von Erwerbspersonen konzentriert ist, stellt sie auch
generelle Weichen für die Entwicklung der Beschäftigungsformen in Deutschland. Hierbei haben die
Erkenntnisse und Positionen aus der Nachhaltigkeitsdebatte bislang keine Rolle gespielt. Das Fachforum
fühlt sich daher – insbesondere unter Bezug auf Modul 13 des Berichts – zu einer Stellungnahme aus der
Perspektive nachhaltiger Entwicklung aufgerufen.
Das Fachforum schlägt vor:
1) eine Wiederbelebung des Beirats für Arbeitsmarkt und Berufsausbildung unter Einbeziehung der
Vertreter der Fachforen Arbeit, Wissenschaft und Bildung, von Initiativen und Verbänden der Arbeitslosen
für ein qualitativ neues „Bündnis für Arbeit in Berlin und Brandenburg“ (Orientierung u.a. an der BerlinStudie).
2) Da es bislang kein umfassendes Konzept zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gibt, müssen Experimente
ermöglicht werden, in denen die in großem Umfang vorliegenden Erkenntnisse aus Wissenschaft und
Forschung unterschiedlicher Ressorts in die Praxis überführt werden. Dies bezieht Maßnahmen der
Arbeitszeitverkürzung und -flexibilisierung sowie die Kombination mit sog. informellen Arbeiten mit ein.
37
Dazu gehört die Einräumung von Freiräumen zur Ermöglichung von Experimenten sowie auch die
Verknüpfung von Förderprogrammen aus unterschiedlichen Fachressorts zur Schaffung neuer
Arbeitsplätze (Neue Organisationsformen und Arbeitsinhalte).
38
Merkmale & Indikatoren nachhaltiger Arbeit
Vorbemerkung:
Die folgenden Qualitätsmerkmale nachhaltiger Arbeit

beziehen sich prinzipiell auf alle Formen von Arbeit;

sind prägend mit der menschlichen Arbeitstätigkeit verbunden;

stellen ein System dar, das Arbeiten in ihren vielgestaltigen Ausprägungen und ihrer Komplexität
erfasst;

erfassen die Merkmale von Arbeit nicht nur quantitativ, sondern auch detailliert qualitativ und somit
werden auch komplexe Zusammenhänge abgebildet;

erfassen neben der Abbildung objektiver Sachverhalte auch die subjektive Sicht der Arbeitenden auf
ihre Tätigkeit für den Bewertungsprozess.
Zum Teil existieren bereits Indikatoren und Verfahren zu ihrer Erfassung, zum Teil müssten sie aber auch
modifiziert oder erst entwickelt werden. Dies ist jedoch im Kontext des angestrebten tiefgreifenden
Wandels in Bezug auf eine nachhaltige Gestaltung der gesellschaftlichen Arbeitsprozesse sinnvoll und
notwendig.
Qualitätsmerkmale
Indikatoren
Objektiv
Subjektiv
1. Gesellschaftliche Anerkennung und Förderung aller Arbeitsformen und ihrer Kombinationen
Grundsätzlich bedarf es einer Struktur, die frei
bestimmte und anerkannte Mischarbeit, d. h.
insbesondere die gleichzeitige Kombination von
Erwerbsarbeit, Versorgungs-, Gemeinschaftsund Eigenarbeit sowie veränderte
Kombinationen in biographischer Perspektive
(Zu- und Übergänge) fördert. Informelle Arbeit
ist im Verhältnis zur Erwerbsarbeit aufzuwerten,
auch im Sinne ergänzender Einkommen.
Nachhaltige Arbeit erfordert eine Umverteilung
der Arbeiten, gerade um sozialen und
ökologischen Interessen und Perspektiven des
Einzelnen und der sozialen Gerechtigkeit insbesondere zwischen den Geschlechtern,
aber auch zwischen den Altersgruppen und
ethnischen Gruppen - gerecht zu werden
(insbesondere in der Zeit- und Bildungspolitik)
Das Prinzip der Mischarbeit ist von zentraler
Bedeutung für jedes Konzept nachhaltiger
Arbeit. Es erkennt an, dass Erwerbs-,
Versorgungs-, Gemeinschafts- und Eigenarbeit
gleichermaßen für die Reproduktion und
Entwicklung der Gesellschaft und des
Individuums erforderlich sind.
Fördernde Berücksichtigung von
Mischarbeit in den staatlichen und
betrieblichen Regelungen zu
Arbeitszeitregimen, Arbeitsplatzsicherheit,
Aufstiegsmöglichkeiten und
Bezahlungsbedingungen in der
Erwerbsarbeit (Juristische Prüfung,
qualitative Daten)
Regelungen zur Anerkennung und
Aufwertung informeller Arbeit in den
Bereichen Einkommen, Qualifikation,
soziale Sicherung und infrastrukturelle
Ausstattung
Repräsentative
Bewertungsbilder für die
verschiedenen Arbeiten in
Abhängigkeit zur
Bevölkerungsgruppe, der die
Arbeitenden jeweils angehören
(z.B. Frauen/Männer,
verschiedene Bildungsstufen,
Nationalitäten) (Soziologischkulturwissenschaftliche
Befragung, qualitative Daten)
Zufriedenheit verschiedener
Bevölkerungsgruppen mit der
gesellschaftlichen Leistungsund Verteilungsgerechtigkeit
(Soziologische Befragung,
qualitative und quantitative
Daten)
Zeitanteile, die jeweils für die Verrichtung
der verschiedenen Arbeiten aufgewandt
werden, differenziert nach verschiedenen
Bevölkerungsgruppen (z.B.
Frauen/Männer, Facharbeiter-/
Hochschulausbildung) (Statistische
Erhebung, quantitative Daten)
Häufigkeit und Dauer der Thematisierung
der verschiedenen Arbeiten und ihrer
Kombination in den Medien
(Soziologisch-kulturwissenschaftliche
Untersuchungen, quantitative Daten)
39
2. Förderung der physischen und psychischen Gesundheit sowie der Persönlichkeitsentwicklung
Es bedarf einer Arbeitsgestaltung, die die
langfristige Erhaltung der persönlichen
Gesundheit und Fähigkeiten (Qualifikation), ein
aktives Gesundheitsverhalten (Arbeits- und
Gesundheitsschutz; Begrenzungen von
Arbeitsumfang, Arbeitsintensität, Zeit- und
Koordinationsstress) sowie die
Eigenverantwortung in der Arbeit ermöglicht.
Dieses Merkmal korrespondiert mit bekannten
Konzepten zur Humanisierung der Arbeit. Diese
sind allerdings keineswegs gängige Grundlage
der Arbeitsgestaltung. Die Forderung zur
Umsetzung des Qualitätsmerkmals als
Bestandteil eines Nachhaltigkeitskonzeptes bleibt
daher sehr aktuell. Weiterhin ist zu bedenken,
dass die optimale Förderung von Gesundheit und
Persönlichkeitsentwicklung durch die Arbeit
letztlich nicht nur eine entsprechende Gestaltung
der unmittelbaren Arbeitstätigkeiten, sondern
auch die Erfüllung der anderen Qualitätsmerkmale voraussetzt. Besonders in Daten, die für die
subjektiven Indikatoren erhoben werden, wird
sich dies niederschlagen.
Anteil der Menschen, die Tätigkeiten
ausführen, die hinsichtlich der Gesundheit
und der Persönlichkeitsförderlichkeit
bedenklich sind (arbeitspsychologische und
arbeitsmedizinische Untersuchungen,
quantitative Daten)
Anteil der arbeitenden Menschen,
die sich schädigenden
arbeitsbedingten Belastungen
und Stress ausgesetzt fühlen
(arbeitspsychologische
Fragebogenuntersuchung,
quantitative Daten)
Anteil der Tätigkeiten und Anteil der
Arbeitsplätze, für die verbindliche Verfahren
zur laufenden Überprüfung der Einhaltung
(gesetzlicher) Arbeits- und
Gesundheitsschutzregelungen existieren
(Statistische Erhebung, quantitatives
Datum)
Anteil der Menschen, die mit ihrer
Arbeit zufrieden sind
(arbeitspsychologische
Fragebogenuntersuchung,
quantitative Daten)
Anteil der Tätigkeiten und Anteil der
Arbeitsplätze, für die verbindliche Verfahren
zur Einbeziehung der Arbeitenden in eine
gesundheits- und persönlichkeitsförderliche
Arbeitsgestaltung existieren (Statistische
Erhebung, quantitatives Datum)
Anteil der Arbeitsplätze, in denen
Möglichkeiten der Mischarbeit geregelt
sind, ohne dabei Standards des Arbeitsund Gesundheitsschutzes zu verletzen.
(Juristische Prüfung, qualitative Daten)
3. Sichere und gerechte Gestaltung des Entgeltes für geleistete Arbeit
Es bedarf einer Entgelt-Gestaltung von
Arbeitseinkommen, die ohne Vorbedingungen
zumindest ein Grundeinkommen über das
gesamte Leben sicherstellt und die aktive
Teilnahme an der Gesellschaft ermöglicht.
Dieses Merkmal wird im Kontext nachhaltiger
Arbeit auf die Frage der Entgeltgestaltung unter
Berücksichtigung aller Formen von Arbeit
bezogen.
Die
Forderung
nach
einer
Grundsicherung ist in einem anderen Kontext zu
erörtern.
Existenz von gesetzlichen Regelungen zur
gerechten Entgeltung (monetär und
nichtmonetär) von Versorgungs-,
Gemeinschafts- und Eigenarbeit und damit
zur Umverteilung gesellschaftlichen
Reichtums (klärungsbedürftig; juristische
Prüfung, qualitative Daten)
Anteil der Menschen, deren ArbeitsEinkommen und sonstige Entgelte nicht zur
Deckung der materiellen und sozialen
Grundbedürfnisse ausreicht (Statistische
Erhebung, quantitative Daten)
Anteil der Frauen in Arbeit, deren
Einkommen genauso hoch ist wie das der
Männer
mit
gleichwertiger
Arbeit.
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Anteil der Arbeitenden, die sich
und ggf. ihre Familien durch ihre
Arbeiten materiell und sozial
gesichert fühlen (Soziologische
Befragung, quantitative Daten)
4. Arbeit nach sozialen und ökologischen Ansprüchen
Es bedarf der Arbeitsformen und -inhalte in
Unternehmen und Infrastrukturen (d.h. Mitarbeit
an
Produkten,
Dienstleistungen
und
Versorgungsnetzen), die den sozialen und
ökologischen Ansprüchen zunehmend gerecht
werden.
Dieses Merkmal stellt den Bezug zwischen
nachhaltiger Arbeit und dem breiteren Kontext
nachhaltigen Wirtschaftens her.
Ausmaß der Publikation und des
Bildungsmaterials zu sozialer
Nachhaltigkeit, die sich auf alle Formen von
Arbeit beziehen (Statistische Erhebung,
quantitative Daten)
Anteil der Unternehmen und Einrichtungen,
die Nachhaltigkeitsprüfungen durchführen
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Anteil der Produkte, die ein NachhaltigkeitsSiegel tragen (Siegelstandard vorher
festzulegen) (Statistische Erhebung,
quantitative Daten)
Anteil der Menschen, die im Bereich
Umweltschutz, soziale Fürsorge und
Bildung tätig sind
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Anteil der Unternehmen und Einrichtungen,
die über Regelungen zur Förderung von
Mischarbeit und zur Beteiligung der
Beschäftigten an der Gestaltung von Arbeit
und Produkten verfügen (evtl. in
Nachhaltigkeitsaudits erfasst) (Statistische
Erhebung, quantitative Daten)
Verhältnis zwischen der Erwerbslosenquote
bei Männern und bei Frauen
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Anteil der Beschäftigten, die es
für gerechtfertigt halten, dass sie
für die Produkte und Leistungen,
an denen sie mitwirken,
verantwortlich gemacht werden.
40
5. Ermutigung zu sozialen Innovationen im Bereich Arbeit
Es bedarf der Ermutigung zu individuellen
Gestaltungsbeiträgen und sozialen Innovationen
in allen Arbeitsformen. Dazu ist der Ausbau von
rechtlichen und institutionellen
Rahmenbedingungen, insbesondere durch
aktivierende Organisationen, notwendig.
Für dieses Merkmal ist eine Untersetzung der
Begriffe „Ermutigung“ und „soziale Innovationen“
nötig, um insbesondere eine Abgrenzung zum
Merkmal 1 zu erreichen. Denkbar wäre, den
Tenor bei diesem Kriterium auf Innovationen zu
legen, die über die Anerkennung von Mischarbeit
hinausgehen (z.B. kollektive Arbeitsformen,
Integrationsfirmen u.a. nicht auf private
Gewinnmaximierung ausgerichtete
Unternehmensformen, freizügigere
Arbeitszeitregime, erweiterte
Mitbestimmungsregelungen).
Verbesserte gesetzliche Regelungen
(Steuern…), die die Existenzfähigkeit
kollektiver und gemeinwohlorientierter
Unternehmensformen ermöglichen
(Juristische Prüfung, qualitative Daten)
Existenz effizienter staatlicher
Förderinstrumente für die Gründung
kollektiver, und gemeinwohlorientierter
Unternehmensformen. (Juristische Prüfung,
qualitative Daten bzw.
betriebswirtschaftliche Effizienzuntersuchungen, qualitative und quantitative
Daten)
Anzahl und Beteiligung/Inanspruchnahme
von Diskussionsforen und
Beratungseinrichtungen zu sozialen
Innovationen im Bereich Arbeit.
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Häufigkeit und Dauer der Thematisierung
sozialer Innovationen im Bereich Arbeit in
den Medien, speziell Anzahl der
Publikationen zu positiven Beispielen.
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Häufigkeit und Dauer der Thematisierung
sozialer Innovationen im Bereich Arbeit in
den Medien, speziell Anzahl der
Publikationen zu positiven Beispielen.
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
6. Förderung des lebenslangen Lernens
Anteil der Fünfundzwanzigjährigen ohne
Berufsausbildung.
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Lebenslanges Lernen in Erwerbsarbeit und
anderen gesellschaftlich nützlichen Arbeiten
ermöglicht ein selbstverantwortliches und
reflektiertes Verhalten der Bürger/innen in der
Gemeinschaft sowie ein produktives und
abgesichertes Arbeitsleben. Es ist durch
unterstützende Infrastrukturen und aktivierende
Organisationen zu fördern.
Dieses Merkmal korrespondiert mit dem Aspekt
der Persönlichkeitsförderlichkeit von Arbeit im
Punkt 2.
Höhe der finanziellen Förderung der
Teilnahme an Bildungsmaßnahmen/veranstaltungen. (Juristische Prüfung,
qualitative Daten)
Anteil der Menschen, die
angeben, inhaltlich und zeitlich
angemessene Bildungs- bzw.
Weiterbildungsmöglichkeiten zu
haben. (Soziologische Befragung,
quantitative Daten)
Anteil der Menschen, die mit den
gesetzlichen Regelungen und
betrieblichen Handhabungen zum
Bildungsurlaub zufrieden sind.
(Juristische Prüfung, qualitative
Daten)
Zeitanteile für Lernprozesse im Verlauf des
Arbeitslebens in Form von Ausbildung,
Fort- und Weiterbildungen etc. in
verschiedenen zeitlichen Zyklen und in
verschiedenen Gruppen der Bevölkerung.
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Anzahl und Vielfalt der Bildungsangebote
sowie deren Verteilung auf die
verschiedenen Arbeitsfelder und -formen.
(Statistische Erhebung, quantitative Daten)
Zukünftige Aktivitäten und Projekte zur Erreichung der Handlungsziele:
Die Entwicklung von Strategien mittlerer Reichweite für nachhaltiges Arbeiten erfolgt unter der Maßgabe,
dass Nachhaltigkeit eine bewusste Verbindung von ökologischen, sozialen und ökonomischen
Anforderungen darstellt. Dafür ist ein aufsehenerregender gesellschaftlicher Dialog erforderlich, in den
auch andere Zielgruppen als die üblichen bisher am "Agendaforum" Beteiligten einzubeziehen sind –
verbunden mit spektakulären Projekten, die dieses Anliegen verdeutlichen. Es geht um die Entwicklung
von Maßnahmen, die die betroffenen Menschen ansprechen und die einen regionalen Bezug haben. Auf
der Grundlage dieser Zielorientierung stehen die folgenden fünf Themenbereiche im Vordergrund der
Entwicklung von Konzepten und Projekten:

Verhältnis zwischen Erwerbsarbeit, Eigenarbeit und Gemeinschaftsarbeit
Brücken zwischen dem ersten, zweiten, dritten Arbeitsmarkt und Versorgungsarbeit

Entwicklungschancen von kleinen und mittleren Unternehmen: Regionale Unternehmensnetzwerke
für Zukunftsverträglichkeit

Regionale Chancen für Zukunftsbranchen in einer Kreislaufwirtschaft (resp. Informationstechnologie,
Biotechnologie, Innovative Energietechnik, Bauen und Wohnen, Bildung)

Bezirkliche und lokale Beschäftigungsbündnisse

Ausbildungs- und Arbeitsperspektiven für Jugendliche
(Mischarbeit):
41
Vor dem Hintergrund der genannten Themenbereiche werden folgende Aktivitäten und Projekte
vorgeschlagen:
1) Bestandsaufnahme aller Bezirks-Agenden, die das Thema Zukunft der Arbeit bearbeiten
2) Kooperationsprojekt zum Programm Lokales & Soziales Kapital
3) Produktiv-Genossenschaften und neue Arbeitsformen in der Region
4) Stellungnahme zur Hartz-Kommission und ihren Konsequenzen für neue Arbeit in der Region.
5) Evaluationsprojekt Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in der Agenda 21
Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte bezirklicher Gruppen










Das grüne Bauhaus
Mini-Pflanzenkläranlage für den Garten
Solar Island – System multifunktionaler Versorgungseinheiten
Bioprodukte in selbstkochenden Kitas
Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU durch die Arbeitsloseninitiative
Belieferung der Kantinen im Regierungsviertel mit regionalen Bioprodukten
Unternehmensnetzwerk
für
nachhaltiges
Wirtschaften
und
Unternehmensentwicklung
Biomassen-Nutzung in Pankow
Barnim Werkstatt
Projekt Ökoprofit
nachhaltige
2.4.2 Strukturwandel zur Informationsgesellschaft
Problembeschreibung:
Nachhaltige Entwicklung bedarf eines zukunftsfähiges Wirtschaftens, einer Wirtschaftsweise, die die
Grundanliegen der Menschen nach Befriedigung ihrer Bedürfnisse, nach Arbeit und Arbeitsplätzen in
einer lebenswerten Umwelt berücksichtigt.
Die durch die Wirtschaft forcierte Entwicklung der Industriegesellschaft hin zur Informationsgesellschaft
ist ein globaler Prozess, dem sich Berlin weder verschließen kann noch will. Dieser Wandel beeinflusst
das Leben vieler Bürger bereits schon jetzt erheblich und wird in Zukunft noch stärker Alltag, Beruf,
Freizeit, Ausbildung und Konsum verändern. Es ist überaus bedeutend, sich diesen Wandlungen und den
damit verbundenen sozialen, ökonomischen und ökologischen Problemen zu stellen und sie unter dem
Blickwinkel der Nachhaltigkeit zu bewerten..
Um die wirtschaftlichen Impulse im Sinne von Nachhaltigkeit gezielt mit positiven sozialen und
ökologischen Effekten zu verbinden, muss vor allem folgendes Problem angegangen werden:
Der Einsatz und die Nutzung von Computern am Arbeitsplatz ist heute zwar (fast) selbstverständlich: Zu
Beginn des 21. Jahrhunderts haben bereits 62 % aller Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland
mit programmgesteuerten Maschinen und Anlagen zu tun, und Ende 2000 waren in Deutschland ca.
20 Mio. Menschen im Alter ab 14 Jahren online. Digitalisierung und Nutzung des Internet sind nicht auf
die Ökonomie beschränkt. Mit dem Internetzugang sind grundlegende Veränderungen bei der Nutzung
von Informationen, im Konsum, aber auch bei der Beteiligung von Bürgern an demokratischen
Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen verbunden.
IT-Kompetenz wird notwendig, um an gesellschaftlichen Informationen vertieft teilnehmen zu können.
An dieser Entwicklung nehmen aber nicht allen Gruppen der Bevölkerung teil. Alter, Bildung, Einkommen,
Geschlecht und Wohnort/Wohnlage haben einen wesentlichen Einfluss darauf, die Chancen und
Möglichkeiten der Informationsgesellschaft nutzen zu können und führen zu einer digitalen Spaltung der
Gesellschaft. Die Aufhebung dieser Spaltung, die "Digitale Integration" ist damit ein dringendes und
sämtliche Bereiche gesellschaftlicher Aktivitäten berührendes Handlungsfeld, wenn die Entwicklung zur
Informationsgesellschaft ohne zusätzliche soziale Verwerfungen erfolgen soll.
Berlin stellt sich über die Landesinitiative „Projekt Zukunft“ den Herausforderungen dieses epochalen
Wandels zur Informationsgesellschaft, versucht nachhaltige Problemlösungen zu entwickeln und die
42
Profilbildung Berlins für die Informationsgesellschaft zu schärfen. Die tiefgreifenden gesellschaftlichen
Änderungen durch diesen Strukturwandel verlangen aber noch weit darüber hinaus gehende
Anstrengungen.
Qualitäts- und Handlungsziel aus der BerlinStudie:
Der „Berliner Wissensatlas“, der im Rahmen des Projekts „Zukunft - der Berliner Weg in die Informationsgesellschaft“ erarbeitet
wurde, hat Pilotcharakter.
Qualitätsziele
Handlungsziele
Indikatoren

Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze
wachstumsstarken Tätigkeitsfeldern
Innovative
Unternehmen
mit
hochqualifizierten
Mitarbeitern
in
den 
Bereichen Forschung und Entwicklung,
Software, Marketing, Finanzierung und 
in
Management
 Kooperation mit anderen Unternehmen
und Hochschulen
 Vernetzung von Wissenschaft und 
Wirtschaft

Qualifizierung Berlins als Stadt des Wissens und
Entwicklung zur lernenden Stadt, in der - wie in Das betrifft die Wissensbestände, die
einem Netzwerk - ständig sich erneuernde Menschen
und
die
Strukturen
ihrer

Innovationen erzeugt werden sowie Stärkung Interaktion.
seiner Wissensbasis

Soziale Kohäsion als Integrationsaufgabe und
Voraussetzung der Modernisierungsprozesse
zur Verhinderung der Entwicklung einer dualen,
gespaltenen
Gesellschaft
mit
sozialen
Verwerfungen
Anzahl der Unternehmen
Anzahl
der
Beschäftigten
differenziert
nach
Funktionsbereichen
Zahl von Verbundprojekten
Anzahl
der
AusWeiterbildungsgänge
Universitäten
Fortbildungseinrichtungen
und
an
und
Teilnehmer/Absolventen
Anzahl von wissenschaftlichen
Einrichtungen / Beschäftigte in
Forschung und Lehre

Anzahl der Internet-Anschlüsse
pro 1000 Einwohner

Ausstattung von Schulen mit
Internet-Anschlüssen / PCs
Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte

Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung dieser Ziele
(wobei diese z. T. auch schon beschlossen oder durchgeführt werden können)

Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung
43
2.5 Bildung für die Zukunft
"Bildung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die
Verbesserung der Fähigkeit der Menschen, sich mit Umwelt- und Entwicklungsfragen auseinanderzusetzen."
(Agenda 21, Kapitel 36.3)
Bildung ist die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die neuen
Herausforderungen in der Wissensgesellschaft und Arbeitswelt erfordern Kompetenz und Engagement
jedes Einzelnen. Auch auf dem Wege zu dem Willen und Vermögen, nachhaltige Entwicklungen besser
zu fördern, werden durch Bildung die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die Facetten einer
Bildung für nachhaltige Entwicklungen in den Lebensverhältnissen und ihre Gewichte müssen
gegenwärtig neu ins Auge gefasst werden. Sie unterliegen einem epochalen Wandel.
Vor diesem Hintergrund sind für die Region Berlin zwei Aspekte besonders wichtig: die sprachliche
Integration als wichtige Grundlage der gesellschaftlichen Integration und die Modernisierung des
formalen Bildungssystems unter dem Leitbild „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“.
2.5.1 Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
Zukunftsbewusste Schüler – motivationsstarke Schulen
Problembeschreibung
Wissen in seiner komplexen, interaktiven und lebensbegleitenden Dynamik ist die eine wichtige Seite von
Bildung, geprägt durch jederzeit zur Verfügung stehende Information und weltweite Kommunikation. Die
andere wichtige Seite umfasst jene menschlichen Qualitäten, die das Leben in einer Zukunftsgesellschaft
wesentlich stützen und humanisieren: Kooperations- und Konfliktfähigkeit, konstruktives Verhalten in
komplexen und risikobehafteten Situationen, kritisches Urteilsvermögen und Verantwortungsbereitschaft
auf der Basis der Überzeugung von Selbstwirksamkeit. Wichtige emotionale Voraussetzungen für
humanes Miteinander sind Bindungsfähigkeit und der Respekt mit Blick auf Menschen, Ideen, Werte und
Leistungen. Eine europäischen Metropole und ihr Umland verlangt diese Verbindung von
Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Handlungskompetenz.
Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit verlangt eine Umstellung: Grundsatz ist nicht mehr die Optimierung
nur eines Faktors (Umweltschutz, Gewinn, soziale Sicherheit), sondern eine Verbindung aller Facetten
unter Berücksichtigung ihrer Eigenheiten. Dazu kommt das Denken in langfristigen Zeiträumen, das die
sich rasch verändernden Entstehungsformen und Wirkweisen von Wissen, Verstehen und
Zukunftsentwürfen berücksichtigt, die gegenwärtig unter den Begriffen Informationsgesellschaft,
Kommunikationsgesellschaft und Wissensgesellschaft diskutiert und in ihrer grenzenüberschreitenden
Dynamik ("Globalisierung") gesehen werden.
Das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung muss somit auf die Lern- und Innovationsbereitschaft von
Menschen und Institutionen sowie auf die Möglichkeit eines tiefgreifenden kulturellen Wandels setzen.
Bildung, Qualifizierung und Kompetenzvermittlung sind unabdingbare Voraussetzungen für die
Realisierung dieses Leitbildes. Bildung hat somit zu einem besseren Verständnis der
Rahmenbedingungen gesellschaftlicher Entwicklung und menschlichen Handelns beizutragen. Notwendig
ist eine umfassende Entfaltung menschlicher Eigenschaften wie Kreativität und Fantasie, Intelligenz und
kritisches
Denkvermögen,
Verständigungsund
Kooperationsfähigkeit,
Fähigkeit
zur
Entscheidungsfindung in komplexen und risikoreichen Situationen und eine demokratisch organisierte
Mitwirkung und Mitverantwortung der Bürger/innen. Insofern ist Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
ein wesentlicher Eckstein einer zeitgemäßen Grund- und Allgemeinbildung zu Beginn des 21.
Jahrhunderts.
Bildung vollzieht sich in den sozialen Feldern Grundbildung, Aufbaubildung und Berufsbildung. Bildung in
Orientierung auf nachhaltige Paradigmen gehört in die Vorbereitung für das Arbeitsleben ebenso wie in
die außerinstitutionelle Bildung und verlangt die Ansprache der breiten Öffentlichkeit im Sinne von
Aufklärung und Information. Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu
Partizipation und Mitverantwortung, um die Veränderung von Alltagsgewohnheiten in Orientierung an der
Nachhaltigkeitsidee und die Öffnung der Wahrnehmung für die existentielle Beziehung zwischen Mensch
und Natur, - nicht zuletzt auch in ihrer Verschiedenheit an wechselnden Orten und in unterschiedlichen
Kulturen. Das Engagement in Richtung Bildung für mehr Nachhaltigkeit in der Zivilgesellschaft zielt auf
die "klassischen" Ebenen Ökologie, Ökonomie, Soziales und Politik/Kultur. Auf der individuellen Seite
geschieht die Vermittlung vor dem Hintergrund von Wissen, Wollen und Können, bzw. der
44
Zukunftsentwürfe, der dazugehörigen Überzeugungen und der Fähigkeiten und Kompetenzen zu ihrer
Umsetzung. Das sich aus diesem dreidimensionalen Zusammenhang ergebende Verständnis von
Bildung für nachhaltige Entwicklung ist auch für Unterricht und Erziehung in Berlin und Brandenburg
handlungsleitend.
Grund-Bildung 2, 3

Berufsbildung

Aufbau-Bildung4

ökologische Ebene 
ökonomische Ebene 
soziale Ebene 
polit.-kultur. Ebene 
 Können  Kompetenzen
 Wollen  Überzeugungen
 Wissen  Entwürfe
Maßnahmen im Bereich schulischer Bildung
Für die Vermittlung von Bildung für nachhaltige Entwicklung im Bereich von Unterricht und Erziehung in
der Schule haben folgende Komponenten eine tragende Bedeutung:






Anhebung der Sprachkompetenz von Lernanfängern,
Verbesserung von Basiskompetenzen bei allen Lernenden
Schule als lebensweltlichen Lern- und Erfahrungsraum gestalten5,
Erweiterung des Angebots von Ganztagsschulen
Lernen von demokratischem Leben, Einübung von Konfliktkompetenz und
friedfertigem Miteinander,
vielfältige Formen der Teilhabe als Ausdruck demokratischen Miteinanders
kultivieren
Ökologische und ökonomische Facetten von Nachhaltigkeit werden in
Rahmenplänen neu gewichtet
Repräsentanz der Komponenten von nachhaltiger Entwicklung in den
§§ 3 und 13 der Neufassung des Berliner Schulgesetzes
Qualifikation und Wertschätzung von Bildungspraktikern steigern,
Autonomie von Praxis fördern und Evaluation von Praxis fordern,
Schulprogrammentwicklung/Profilbildung und Qualitätsverbesserung
gewährleisten
Gerechte Teilhabe der Menschen (von Mädchen und Jungen, Männern
und Frauen, Menschen mit Benachteiligungen, Menschen mit Migrationshintergrund) an allen
Bildungsangeboten
2
Frühe Förderung, Kindertageseinrichtungen und Vorklasse, Schulbildung und außerschulische Bildung
3
Die Terminologie Grund-, Berufs- und Aufbaubildung entspricht nicht der in Berlin sonst üblichen.
4
Weiterbildung und informelle, außerinstitutionelle Bildung, Bildung von Bildnern, Bildung der breiten Öffentlichkeit.
5
Eine "Schule als Lebenswelt" schließt die emotionalen, kommunikativen und gesundheitswichtigen Belange der Menschen mit ein,
bejaht ausdrücklich die Bereiche des Körperlichen, Ästhetischen und Musischen und distanziert sich nicht von anderen
Lebenswelten wie Familie, Freizeit und Teilhabe an der Umgebungskultur.
45
Schon jetzt wird in Berlin in einem Programm der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung der Anspruch einer veränderten Lernkultur sowohl mit den Inhalten der Agenda 21
als auch mit den unabhängig von Agendaprozessen in den letzten Jahren vorangetrieben strukturellen
Reformprozessen (Schulprogramme, Öffnung von Schule, Formen der Selbstorganisation usw.) in
Verbindung gesetzt (BLK-Programm "21" Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Projektbezeichnung:
Innovative Lernformen für eine nachhaltige Großstadt. Programmzeitraum 1.8.1999 - 31.7.2004). Darüber
hinaus wurde das Programm „Demokratie lernen und leben“ am 01.04.2002 begonnen.
Die genannten Maßnahmen zur Förderung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung decken nicht den
bildungspolitischen Handlungsbedarf ab, der sich etwa aus dem deutschen Abschneiden in
internationalen Leistungsvergleichen ergibt. Es handelt sich um Teilaspekte des Innovationsbedarfs für
das deutsche Schul- und Erziehungswesen mit einer größeren Nähe zum Prinzip der nachhaltigen
Entwicklung.
Qualitätsziele
Handlungsziele6
 Anhebung der
Sprachkompetenz von
Lernanfängern
 Verbesserung von
Basiskompetenzen bei
allen Lernenden
Integration der
Bildung für eine
nachhaltige
Entwicklung in
die Programm Schule als
arbeit der
lebensweltlichen LernBerliner
und Erfahrungsraum
Schulen und
gestalten
anderer
Bildungsträger
 Erweiterung des Angebots
von Ganztagsschulen
 Lernen von
demokratischem Leben,
Übungen zu
Konfliktkompetenz und
friedfertigem Miteinander
 vielfältige Formen der
Teilhabe als Ausdruck
demokratischen
Miteinanders kultivieren
Maßnahmen7
 Bis 2006 ist die Gruppengröße in Kindertageseinrichtungen zu
verringern (nicht über 15 Kinder)
 Bis 2004 werden Konzepte zur Mitverantwortung der Migranteneltern an
der Bildungsförderung von Kindern entwickelt, auch in Zusammenarbeit
mit den Elternvereinen
 Die Anzahl von Fördergruppen für Kinder und Mütter vor allem im
Elementarbereich, in Sonderheit für Familien nicht-deutscher
Herkunftssprache und an Brennpunkten, wird erheblich gesteigert
 Bis 2006 sind 50% aller Erzieherinnen und Erzieher in
Kindertageseinrichtungen für Bildungsaufgaben zu qualifizieren
 Die Zahl der Zurückstellungen von der Einschulung wird bis 2004 um ein
Drittel, bis 2006 auf die Hälfte des gegenwärtigen Standes gesenkt
 Bis 2004 liegen Definitionen von Mindestlernzielen für
Basiskompetenzen in Verbindung mit Ergebniskontrollen vor
 Die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss wird bis 2006 auf 7 Prozent
und bis 2010 auf unter 5 Prozent gesenkt
 Signifikante Erhöhung des Rangplatzes der Nation in internationalen
Vergleichen, ein mindestens mittlerer Rangplatz für Berlin und
Brandenburg in nationalen Vergleichen
 Kontinuierliche Erhöhung der Schulzufriedenheit, nachweisbar mit
sozialwissenschaftlichen Erhebungsmethoden
 Die Schulaufsicht ermutigt und unterstützt aktiv die Unterrichtung und
Erziehung in einem lebensweltlich verstandenen Lern- und
Erfahrungsraum (siehe Fußnote 5)
 Lernmethoden mit selbstständigem und kooperativem Charakter werden
über die 50 Modellversuchsschulen hinaus in die Praxis getragen
 Das Konzept zum Praktischen/Produktiven Lernen wird an den
bisherigen Schulstandorten wieder ermöglicht und weiteren engagierten
Schulen zugänglich gemacht
 Durchführung unabweisbarer Sanierungsarbeiten und Beseitigung
schwerer baulicher Mängel in Bildungsreinrichtungen bis 2006
 Bis 2006 sind mindestens 50% der schulischen Bildungseinrichtungen
Ganztagsangebote
 Die Übernahme der bekannten Bausteine zur Gewaltprävention, für
Selbstwirksamkeit und Lernen demokratischen Lebens wird von der
Schulaufsicht aktiv unterstützt
 Bis 2006 wird in Befragungen die Konfliktfähigkeit unter Schülerinnen
und Schülern sowie der Umgang mit Sachen positiver bewertet
 (Zum großen Teil bekannte) Bausteine und Konzepte zur Partizipation
und Verantwortungsübernahme durch Kinder und Jugendliche in Schule
und Umgebungskultur werden im Verbund mit regionalen
Bildungsallianzen arbeitsfähig eingerichtet (bis 2006). Die Entwicklung
regionaler Bildungslandschaften wird gefördert
6
Für Praxis und Verwaltung von Unterricht und Erziehung lassen sich in vielen Punkten nicht ohne weiteres Quantifizierungen
formulieren, namentlich nicht, wenn es um Einstellungen und Akzentsetzungen geht. Im Zuge der dringend notwendigen
Innovationsprozesse auf dem Feld der Bildung werden sozialwissenschaftlich definierte Erfolgsparameter messbare
Entwicklungsfortschritte beschreiben können. Indikatoren können deswegen noch nicht dargestellt werden.
7
Die aufgeführten Fristsetzungen sind nicht mit Blick auf die Erreichbarkeit unter den gegenwärtigen Bedingungen formuliert und
zwischen der Senatsverwaltung für BJS und dem Fachforum Bildung bislang noch nicht abgestimmt.
46
Integration der
Bildung für
nachhaltige
Entwicklung in
die Programmarbeit der
Berliner
Schulen und
anderer
Bildungsträger
 Ökologische und
ökonomische Facetten
von Nachhaltigkeit werden
in Rahmenplänen neu
gewichtet
 Repräsentanz der
Komponenten von
nachhaltiger Entwicklung
in den §§ 3 und 13 der
Neufassung des Berliner
Schulgesetzes
 Qualifikation und
Wertschätzung von
Bildungspraktikern
steigern
 Die Rahmenpläne des Landes Berlin werden in Abstimmung mit den
Rahmenplänen des Landes Brandenburg dahingehend modifiziert, dass
Komponenten einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ausdrücklich
(und nicht nur indirekt) aufgenommen werden
 In den §§ 3 und 13 des neuen Schulgesetzes im Land Berlin sind
ökologische und ökonomische, soziale und politisch-kulturelle Facetten
von Bildung als verbindliche Bestandteile von Unterricht integriert
 Bis 2004 sind Konzepte zur ergänzenden Qualifikation von
Bildungspraktikern in der Berliner Schule für die vorgenannten
Komponenten erarbeitet. Erste Maßnahmen sind eingeleitet
 Bis 2006 sind 50% aller Erzieherinnen und Erzieher in
Kindertageseinrichtungen für Bildungsaufgaben zu qualifizieren
 Der Umfang autonomer Planung an Schulstandorten (sowohl hinsichtlich
 Autonomie von Praxis
Budget- als auch Personalentscheidungen) wird bis 2004 umfänglicher
fördern und Evaluation
definiert
von Praxis fordern
 Den
Kontrollund
Evaluationsvorbehalten
der
Praxis
ist
entgegenzuwirken.
Formale
und
unterstützende
Evaluation
pädagogischer Praxis ist 2003 bis 2006 systematisch auszuweiten: in
 Schulprogrammentwicklun
Form von Querschnittsuntersuchungen bei Basiskompetenzen, durch
g/Profilbildung und
praxisbegleitende Supervisionsangebote und durch verpflichtende
Qualitätsverbesserung
Evaluation von Modellprojekten
gewährleisten
 Bis 2005 hat jede Berliner Schule ein Schulprogramm entwickelt
 Im Elementarbereich sind bis 2006 mindestens 20% aller Aufgaben mit
Männern besetzt, bis 2010 mindestens 40%
 Gerechte Teilhabe der
 Bis 2010 sind in allen Teilfeldern von Bildung mindestens 40% aller
Menschen (von Mädchen
Führungspositionen von Frauen besetzt
und Jungen, Männern und
 Konzepte zur geschlechtsspezifischen Erziehung werden neu gewichtet
Frauen, Menschen mit
und in die pädagogische Arbeit der Berliner Schule aufgenommen
Benachteiligungen8,
 Bis 2004 liegen Konzepte vor, wie die gerechte Teilhabe an Bildung für
Menschen mit
Menschen mit Benachteiligungen oder nichtdeutscher Herkunft offener
Migrationshintergrund,
und gerechter gestaltet werden kann
junge Menschen mit
 Bis 2004 liegen zeitgemäße Konzepte vor, wie junge Menschen mit
besonderen Begabungen)
besonderen Begabungen zu entdecken und individuell gerecht zu
an allen
fördern sind
Bildungsangeboten
 Bis 2004 wird die Rolle von Unterstützungssystemen zukunftsfähig
definiert und finanziell abgesichert
Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte










Berliner Türken für die Umwelt sensibilisieren
Aktionskalender rio + 10
Zeigt her Eure Füße
Der nachhaltige Filmblick
Ernährung und Nachhaltigkeit
Agenda geht durch den Magen
Berliner Agenda 21 – Netz für Schulen
Forschungseinrichtung für innovative Technologien
BLK 21
Berliner Bildungsserver

Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung dieser Ziele
(wobei diese z. T. auch schon beschlossen oder durchgeführt werden können)

Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung
8
Junge Menschen mit Behinderungen, erheblichen sozio-ökonomischen Begrenzungen, sonstigen Defiziten, die als Ursache von
Polarisierungen der schulischen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter anzusehen sind, in Sonderheit: wenn keine wirksamen
Konzepte zur Kompensation vorliegen.
47
2.5.2 Sprache als Grundlage der Integration
Die Phantasie zur Sprache bringen
Problembeschreibung
Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sind der Schlüssel für gesellschaftliche und berufliche
Partizipation. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine der Grundlagen für schulischen und
beruflichen Erfolg sowie für gesellschaftliche und politische Partizipation. Sie sicherzustellen ist Aufgabe
der Schulen, aber auch außerschulischer Angebote.
Obwohl der Anteil der Schulkinder nichtdeutscher Herkunftssprache, die schon vorschulische
Einrichtungen besucht haben, in den letzten Jahren auf 90% angestiegen ist, kommen weiterhin 10% der
Kinder ohne vorschulische Sprachförderung oder mit nur einjähriger vorschulischer Bildung in die Schule,
so dass der erforderliche Sprachstand nicht erreicht werden kann.
Folgen fehlender sprachlicher Integration zeigen sich im Verlauf schulischer Bildung. So verlässt
beispielsweise jeder vierte ausländische Jugendliche die Berliner Schule ohne Abschluss, nur jeder
zwölfte macht Abitur (Daten: Schuljahr 2000/2001)
Der Senat und das Abgeordnetenhaus haben sich mit einer Reihe von Beschlüssen des Themas
angenommen („Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Ausländern in Berlin“ (Drs. 14/585)
sowie die „Weiterentwicklung der interkulturellen Erziehung in der Berliner Schule“ (Drs. 14/332)) und
hieraus eine Reihe konkreter Maßnahmen entwickelt.
Darüber hinaus ist kommunikatives Handeln konstitutives Element für die Schaffung gesellschaftlicher
Zusammenhalte und regelgeleitetem Verhalten. Sprachfähigkeit ist einerseits Voraussetzung für die
Integration von Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft und andererseits Voraussetzung für die
Partizipation am Arbeitsleben.
Sprachliche Integration von Migrant/innen
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zu Ausbildung und Arbeit. Ohne eine
ausreichende Kommunikation ist eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht
möglich. Insoweit müssten die bisherigen Maßnahmen der sozialen und beruflichen Integration von
Migrant/innen durch die „Querschnittsaktion Sprache“ (Vermittlung der deutschen Sprache mit dem Ziel
adäquater Kommunikationsfähigkeit) flankiert werden. Jugendliche Migranten sind im Regelfall
zweisprachige Analphabeten. Sie können weder die Sprache des Herkunftslandes adäquat, noch können
sie adäquat deutsch.
Sekundärer Analphabetismus deutscher Jugendlicher
Der Anteil von Analphabeten unter den Schulabgängern erfordert, dass Maßnahmen der beruflichen
Integration und der beruflichen Erstausbildung flankiert werden mit Maßnahmen des nachgehenden
Lernens von Sprache, Rechtschreibung, Rechnen etc.
Die so genannten Softskills (Schlüsselqualifikationen) wie
- Fähigkeit zur Innovation und Kreativität
- Teamfähigkeit
- Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikation und Kritikfähigkeit
- vernetztes bzw. prozessorientiertes Denken und Handeln
- Ausdauer und Durchsetzungsvermögen
sind ohne kompetente Teilhabe an diesbezüglichen kommunikativen Prozessen, die sprachgesteuert und
sprachgetragen sind, nicht möglich.
48
Ziele und Indikatoren
Qualitätsziele
Sprachliche
Integration
von Bürgern
nichtdeutsch
er Herkunft
Handlungsziele
Maßnahmen
Förderung der
sprachlichen
Integration
Ausweitung der Information für Eltern nichtdeutscher Herkunft
über das Berliner Bildungssystem durch Beratungsangebote
sowie die Unterstützung nichtdeutschsprachiger Medien
Bildungswerbung für den frühzeitigen Eintritt in Kindergarten
bzw. in die vorschulische Erziehung bei Eltern nichtdeutscher
Herkunftssprache
Einbeziehung von Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache in
Spracherziehung und Integration, Kooperation und
wachsende Bereitschaft der sprachlichen Unterstützung und
Integration ihrer Kinder
Förderung von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache mit
mangelnden Deutschkenntnissen zur Erreichung eines Schulu. Berufsabschlusses; Verbesserung der Berufs- u.
Studierfähigkeit der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache
Indikatoren
Quantitative Verbreitung bzw.
qualitative Erfassung der
Unterstützungssysteme
Anteil von Kindern nichtdeutscher
Herkunftssprache in Kindergarten und
Vorschule
Quantitative Nutzung von sprachlichen
Bildungsmöglichkeiten
Anteil der Bildungsabschlüsse von
SchülerInnen nichtdeutscher
Herkunftssprache

Projekte, die im Laufe des Agendaprozesses in diesem Handlungsfeld entstanden sind

Vorgeschlagene Aktivitäten, deren Finanzierung und deren Akteure zur Erreichung dieser Ziele
(wobei diese z. T. auch schon beschlossen oder durchgeführt werden können)

Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung
2.6 Berlin in der „Einen Welt“ - Globale Aspekte der lokalen Agenda
Zurückgeben. Gerechte Chancen und solidarischer Austausch
Begründung für die Auswahl
Die weitgehend gegenseitige internationale Abhängigkeit der Länder hat in Rio 1992 zu der Einsicht
geführt, dass lokale und globale Probleme verflochten sind und deswegen nur in dieser Verflechtung
Lösungsansätze gesucht werden können.
Das Land Berlin engagiert sich deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten auch auf internationaler Ebene.
Im gemeinsamen Dialog mit Partnern aus verschiedenen Teilen der Welt bemüht sich das Land,
Lösungsansätze gemeinsam zu diskutieren, Strategien zu vergleichen und jeweils voneinander zu lernen.
Berlin als Nord/Süd- Ost/West-Zentrum trägt diesem Gedanken Rechnung. Durch den Regierungsumzug
ist Berlin eine Bühne internationaler Politik geworden. Als weltumspannende Metropole, in der 180
verschiedene Nationen leben und arbeiten, ist sich die Stadt ihrer globalen Verantwortung des eigenen
Handelns und Wirtschaftens bewusst und versucht sie in aktivem Dialog mit den Verantwortlichen und
den Bürgern zu entwickeln und umzusetzen.
Problembeschreibung
Außen- und Entwicklungspolitik fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die
Ministerpräsidenten der Länder haben jedoch 1988 und 1994 beschlossen, sich im Rahmen der
Länderkompetenzen für die Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Zudem hat sich in den
vergangenen Jahren die kommunale Entwicklungszusammenarbeit als ergänzender Handlungsbereich in
fast allen Kommunen etabliert und bewährt. Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Informations- und
Bildungsarbeit müssen den konkreten Gegebenheiten jeder Kommune angepasst werden. Daher ist der
dauerhafte Erfolg nur gewährleistet, wenn sich die Kommune daran beteiligt, sowohl finanziell als auch
auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet.
Die Probleme sind vielschichtig. Sie reichen von der fehlenden Kohärenz in der Politik des Landes, der
mangelnden Nutzung zahlreicher Städtepartnerschaften zur gemeinsamen Lösungssuche globaler und
regionaler Probleme, der Einbindung Berliner Unternehmen in ungleiche Welthandelsbeziehungen, der
mangelhaften Akzeptanz ausländischer Mitbürger bis hin zu fremdenfeindlichen Übergriffen, der geringen
Vernetzung der verschiedenen Einrichtungen, die zu entwicklungspolitischen Fragen arbeiten, bis hin
zum geringen Stellenwert der Entwicklungspolitik des Landes.
49
Stärken:
Berlin hat gerade als Hauptstadt einzigartige Voraussetzungen, um sich als weltoffene Metropole für die
Perspektiven der Einen Welt einzusetzen: In keiner anderen Stadt in Deutschland gibt es so viele aktive
Initiativen, Vereine, Nichtregierungsorganisationen (NRO), Netzwerke, Städtepartnerschaften,
MigrantInnenorganisationen, Sprach- und Kulturvielfalt mit unterschiedlichsten jahrelangen Erfahrungen
und Ansätzen, ein sehr breites Spektrum wissenschaftlicher Ansätze und Forschungen, eine
internationale Studierendenschaft und ein sehr ausgeprägtes multikulturelles Leben. Hinzu kommen
durch den Hauptstadtumzug die Botschaften und Konsulate, politischen Stiftungen sowie nationale und
internationale Institute und Wirtschaftsverbände. Dies alles sollte in seiner Gesamtheit als Bereicherung
für die Stadt und als positives Potential angesehen und genutzt werden.
Die Nähe zu den Wachstumsmärkten Mittel- und Osteuropas und die auf beiden Seiten des „Eisernen
Vorhanges“ gemachten Erfahrungen sind für einen Verständigungsprozess zwischen den Ländern von
Vorteil. Berlin als eine, im Weltmaßstab gesehen, reiche Stadt hat hier eine ganz besondere
Verantwortung zu tragen. Entwicklungs- und Schwellenländer sind besonders vom spekulativen
Charakter und von der Abkopplung der internationalen Finanzkapitalströme von der realen Wirtschaft
betroffen. Vor diesem Hintergrund muss sich das Land Berlin seiner Rolle als wichtiger Börsen- und
Bankenplatz zwischen Ost und West bewusst sein und entschieden für eine global nachhaltige
Entwicklung eintreten.9
Die „Kulturvielfalt“ Berlins zeigt sich an vielen Orten der Stadt, vor allem im Zusammenleben der
Menschen in den Stadtbezirken, in denen der Ausländeranteil besonders hoch ist. Hier zeigen sich
natürlich auch die Probleme des Zusammenlebens verschiedener Kulturen und die Möglichkeiten des
interkulturellen Dialogs. Das Haus der Kulturen der Welt hat sicher ein interessantes Programm und
bereichert die gesamtstädtische Kulturlandschaft, das Zusammenleben verschiedener Kulturen wird aber
weitestgehend an anderen Orten praktiziert. Diese Orte müssen erhalten, gestützt und gefördert werden.
Berlin hat eine ganze Reihe von Städtepartnerschaften, jedoch keine einzige zu einer Stadt in einem der
am wenigsten entwickelten Länder (den sogenannten least developed countries). Diese
Städtepartnerschaften sind nicht durch die aktive Beteiligung der Berliner Bürgerinnen und Bürger initiiert
und ausge-staltet worden, sie werden i.d.R. auf landespolitischer und Verwaltungsebene „abgewickelt“.
Hier kann und sollte von den vielen lebendigen und funktionierenden Nord-Süd-Partnerschaften auf
bezirklicher Ebene gelernt werden, die vor allem vom Engagement der Bevölkerung getragen werden.
Städtepartnerschaften müssen von Berlin (auch von Politik und Verwaltung) als Chance gesehen werden.
Gemeinsame Lernprozesse könnten somit für alle ein Gewinn werden.
Die umfangreiche Hochschul- und Forschungslandschaft macht die Stadt zu einem Ideenlabor. Sie
fördert Innovation und Strukturwandel. Von knapp 100.000 Studierenden in Berlin kommen 10.000 aus
Entwicklungsländern. Gute Erfahrungen im Studium und danach sind eine unschätzbare Werbung für die
Stadt. Deshalb sollten internationalen Studierenden der Zugang zu Berliner Universitäten und
Forschungsstätten erleichtert und die Aufenthaltsbedingungen vereinfacht werden. Beispielhaft für eine
gezielte Betreuung ausländischer Studienabsolventen ist das Nachkontakteprogramm der TU Berlin.
Dieses Programm sollte im Sinne der Berliner Standortpolitik weiterhin gefördert werden.
Defizite:
Entwicklungszusammenarbeit hat in der Summe ihrer Handlungsmöglichkeiten in den letzten Jahren
einen relativ geringen Stellenwert in der Senatspolitik erhalten. So wurde zwar auf Senatsbeschluss vom
April 1997 der von den Nichtregierungsorganisationen (NRO) seit langem geforderte "Beirat
Entwicklungszusammenarbeit" bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie im Januar 1998
ins Leben gerufen, konsistente Ergebnisse seiner Arbeit stehen jedoch aus. Die Berliner NRO nehmen
einen großen Teil der notwendigen und immer wichtiger werdenden Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
wahr. Dabei werden auch Landesaufgaben übernommen. Die inhaltliche Arbeit durch klare inhaltliche
Politikvorgabe bleibt durch ein seit Jahren festgelegtes Primat der Haushaltskonsolidierung oft auf der
Strecke. Die Finanzierung für diese Arbeit ist dabei nicht abgesichert und muss jedes Jahr neu erkämpft
werden. Die Tatsache, dass viele unterschiedliche Akteure auf diesem Feld engagiert sind, macht eine
Koordinierung und Vernetzung notwendig. Die NRO sind bereits durch ein Landesnetzwerk koordiniert,
anderen Akteuren fehlt ein gemeinsames Zentrum oder Büro, um die Arbeit zu verzahnen. Ein „Haus der
Internationalen Kooperation“ sollte deshalb als ein weiterer Standortfaktor eingerichtet werden.
9
Die IHK merkt dazu an, dass diese Position die zukünftige Lage und Position der Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg in der
Mitte Europas vernachlässigt.
50
Eine Stärkung des Außenhandels Berliner Unternehmen mit der sogenannten 3. Welt ist für das Land
Berlin von zentraler Bedeutung, für die Länder des Südens jedoch nicht per se positiv im Sinne einer
global nachhaltigen Entwicklung. Gerade der Handel zwischen 1. und 3. Welt ist ja eine der Ursachen für
globale Ungleichheiten. Die Verfestigung ungleicher Welthandelsbeziehungen seit der Kolonialzeit macht
es gegenwärtig gerade für die ärmsten Entwicklungsländer schwierig bis unmöglich, aus internationalem
Handel überhaupt Vorteile in Richtung auf eine Verbesserung des Lebensstandards zu ziehen. Deshalb
sollten die Außenhandelsbeziehungen Berliner Unternehmen ebenso wie die Außenhandelsförderprogramme auf ihre globale Nachhaltigkeit hin überprüft werden.10
Aktuell laufende Aktivitäten


Unterstützung der Berliner entwicklungspolitischen NRO bei ihren Projekten in der sogenannten 3.
Welt sowie bei ihren Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit hier im Norden als
wichtiger Beitrag für eine global nachhaltige Entwicklung
Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit
und Frauen erarbeitete Prioritäten auf der Grundlage der entwicklungspolitischen Leitlinien des
Senats.
Ziele für Berliner Entwicklungszusammenarbeit
Berlin sollte eine Vorreiterrolle als entwicklungspolitisches Zentrum mit einer Politik des offenen
politischen Weitblicks einnehmen, geprägt von Verantwortungsbewusstsein, Toleranz und einer
kooperierenden Politik in alle Bereiche der Zivilgesellschaft hinein.
Weitere Ziele sind:
 Bekämpfung des Rassismus im Rahmen der Landesentwicklungspolitik durch präventive
Maßnahmen und entwicklungspolitische Bildungsarbeit;
 Sichtbarer Beitrag der Landesentwicklungszusammenarbeit zum internationalen Standortprofil
Berlins;
 Ansiedlung international orientierter Einrichtungen und Verbände;
 Stärkung international orientierter Netzwerkstrukturen;
 Entwicklungsverträglichkeit als Merkmal Berliner Landespolitik;
 Stärkung des Engagements der Zivilgesellschaft für Belange der Entwicklungszusammenarbeit
Im Folgenden sollen einige Leitindikatoren für Berliner Entwicklungszusammenarbeit aufgeführt und
einzelne Beispielindikatoren, nach Themenfeldern gegliedert, benannt werden:
Ziele
Landesentwicklung
spolitik und
Entwicklungszusam
menarbeit als aktive
Standortpolitik für
Berlin mit
Weltoffenheit und
Toleranz als
unverzichtbarem
Bestandteil der
Gesellschaft
Indikatoren

Eine Entwicklungsverträglichkeitsprüfung wird eingeführt und für den Berliner Haushalt und
alle Großprojekte von der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) durchgeführt

Die LEZ wird in ihrer Entscheidungsbefugnis gestärkt und erhält ihr angemessene
Entscheidungskompetenzen und die notwendigen Kapazitäten

Der Beirat für EZ beim Wirtschaftssenat ist interdisziplinär und kompetent besetzt und berät
den Senator und die MitarbeiterInnen bei allen entwicklungspolitisch relevanten Fragen

Die Bereitstellung finanzieller Mittel wird in Höhe von 0,25-0,50 € pro Einwohner sicher
gestellt

Die dauerhafte Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen unabhängig vom Berliner
Haushalt wird durch die Gründung einer Berliner Stiftung für Entwicklung sicher gestellt

Berlin wird als internationale Metropole für BesucherInnen aus aller Welt attraktiver (Zahlen
der Touristen und internationalen Studierenden steigen)

Haus der internationalen Kooperation wird installiert
10
Die IHK ist der Überzeugung, dass die geforderte Überprüfung der Außenhandelsbeziehungen Berliner Unternehmen auf ihre
„Globale Nachhaltigkeit“ auf die sozialen Aspekte des Nachhaltigkeitsmodells reduziert wurde. Diese Reduzierung durchziehe laut
IHK die gesamte Argumentationslinie der Stellungnahme. Andererseits stellt die IHK selbst Prüfkriterien als Grundlage zur
Eingrenzung der zu bearbeitenden Themen vor, diese lauten: 1. das Thema muss die städtisch regionale Ebene sowohl im Hinblick
auf die Wirkung als auch die nötigen Instrumente betreffen; 2. Maßnahmen müssen faktisch oder symbolisch eine große
Hebelwirkung haben; 3. Themen und Maßnahmen müssen für alle drei Säulen des Nachhaltigkeitsmodells relevant sein; 4.
Dopplungen sollen vermieden werden.
51
Migration /
Integration
Fairer Handel
Globale
Partnerschaften

Zahl und Herkunft der ausländischen Studenten

Anzahl der zweisprachigen Kindergärten und Schulen

Ausstattung der Asylbewerberheime

Zahl der Weiterbildungsangebote zum Thema Erwachsenenbildung

Zahl der Projekte an Schulen zum Thema „Eine Welt“

Schulungen des Personals im öffentlichen Dienst und des Tourismus in interkultureller
Kommunikation und antirassistischem Training

Globales Lernen ist fester Bestandteil der LehrerInnenaus- und -weiterbildung und
Querschnittsthema der schulischen Bildungsarbeit

Fremdsprachenausbildung für MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes

Beschilderung und Kennzeichnung Öffentlicher Gebäude in den relevanten Sprachen nach den
zahlenmäßig am stärksten repräsentierten MigrantInnengruppen (Englisch, Türkisch, ...)

Durchschnittseinkommen ausländischer Einwohner bezogen auf allg. Durchschnitt

Anteil der Produkte aus fairem Handel am Einkauf öffentlicher Einrichtungen

Anzahl und Verkaufsflächen von Fair Trade-Läden

Zahl der Bekleidungsgeschäfte, die Clean Clothes-Produkte anbieten

Zahl der Unternehmen, die Vorprodukte aus fairem Handel verwenden

Zahl der Teppichgeschäfte, die Teppiche mit dem Rugmark-Gütesiegel anbieten

Eine Welt Läden sind in Stadtführern ausgeschildert

Zahl der offiziellen Partnerschaften (Berlin, Bezirke) mit Kommunen in den Entwicklungsländern

Zahl der Schulpartnerschaften mit Entwicklungsländern

Zahl der Partnerschaften von Vereinen und Gruppen mit Partnern oder Projekten in
Entwicklungsländern

Höhe der kommunalen Fördermittel für Partnerschaften mit Entwicklungsländern

Zahl der Partnerschaften von Vereinen und Gruppen mit Partnern oder Projekten in
Entwicklungsländern
Begonnene und jüngst abgeschlossene Projekte





Ökofaires Friedrichshain
Ökoschulpartnerschaft mit Kenia
Eine Reise durch Afrika – kennen(lernen), erleben, mitmachen
Shopping und Bildung in 5 Kontinenten – nachhaltiger Konsum und fairer Handel
Fachliches Netz Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung Lateinamerika
Mögliche Aktivitäten verschiedener Senatsressorts
Im Folgenden werden bereits laufende Aktivitäten aufgeführt und konkrete Vorschläge zur Ergänzung
gemacht.
Fairer und nachhaltiger Handel
Kriterien der nachhaltigen Entwicklung sollen stärker bei Auftraggebern berücksichtigt werden. Dies muss
auch für sozial verträgliche Siegel geprüft werden (z.B. Teppich- und Blumensiegel). Gerade in
Verwaltung und öffentlichem Dienst sollte bei jedem Einkauf geprüft werden, ob fair gehandelte Produkte
den handelsüblichen vorzuziehen sind.
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Verwaltungsaustausch
Senatsverwaltungen und Bezirke sollten ihre Bemühungen um einen Austausch von
Verwaltungspersonal fortführen. Dies sollte verstärkt mit den Städten geschehen, mit denen Berlin eine
Städtepartnerschaft unterhält, um den interkulturellen Dialog zu fördern.
Projektförderung, Fortbildung
Die
von
der
LEZ
bereits
durchgeführte
Projektförderung
von
Vorhaben
Berliner
Nichtregierungsorganisationen
soll
beibehalten
werden.
Die
Schaffung
eines
Gemeindefinanzierungsgesetzes zur Förderung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit sollte
geprüft werden. Langfristig soll durch die Gründung einer Berliner Stiftung für Entwicklung die
Finanzierung vom Haushalt unabhängig abgesichert werden. Die Schaffung eines PromotorInnenModells für Berlin, ähnlich wie in anderen Bundesländern, sollte Ziel der Zusammenarbeit mit den NRO
sein und die verschiedenen Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit abdecken.
Schulische Bildungsarbeit
Globales Lernen muss zu einem Unterrichtsprinzip auch in öffentlichen Schulen werden, um die
kommenden Generationen auf die globalisierte Welt vorzubereiten. Globales Lernen sollte im Berliner
Schulgesetz verankert werden und in die LehrerInnenaus- und -fortbildung integriert werden. Die
Erfahrungen der NRO sollten hierbei genutzt werden. Schulen sollten in ihren Bemühungen um
Schulpartnerschaften mit den Städtepartnern gestärkt werden.
Kampagnen und Lobbyarbeit
Von Seiten der Senatsverwaltung sollte die Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen
(NRO) und der Wirtschaft gefördert werden.
Kohärente Entwicklungspolitik
Die Umsetzung einer kohärenten Entwicklungspolitik muss in allen Senatsressorts, der Verwaltung und
dem Parlament gefördert werden. Die entwicklungspolitischen Leitlinien sollten dabei als Grundlage
dienen und in den konkreten Handlungsfeldern der Politik ihre Umsetzung finden. Ein ständiger
Austausch mit dem Beirat ist anzustreben.

Zielkonflikte mit anderen Handlungsfeldern und deren Lösung
3. Der Nachhaltigkeitsplan
Der Nachhaltigkeitsplan wird als Teil der Berliner Agenda 21 erarbeitet werden. Er dient der konkreten
Umsetzung der Agenda 21 in Berlin. Dafür enthält er eine Auflistung von Teilzielen bzw. Handlungszielen,
die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele, Verantwortlichkeiten für die jeweiligen
Maßnahmen, Fristen und notwendige Ressourcen dafür.
Der Plan schließt nicht nur die Verwaltung, sondern alle am Agendaprozess Beteiligte ein und kann z. B.
auch Selbstverpflichtungen enthalten. In seiner Gesamtheit soll er bei seiner Erfüllung Berlin ein
wesentliches Stück voran in Richtung nachhaltiger Entwicklung bringen.
4. Das Vorgehen zur Umsetzung der Berliner Agenda 21
(bisher nur Stichworte)

Umsetzung der Lokalen Agenda und des Nachhaltigkeitsplans

ggf. Weiterentwicklung der Lokalen Agenda

Überprüfung der Nachhaltigkeit in weiteren Bereichen (Nachhaltigkeitscheck)

Erfahrungen mit der Partizipation und den Kommunikationsstrukturen

Verhältnis zu bezirklichen Agenden

Verhältnis zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

Öffentlichkeitsarbeit

53
Ausschuss-Kennung : JugFamSchulSportgcxzqsq

54
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