ISRAEL aktuell Dienstag, 17. März 2015: Wahl der 20. Knesset RK. Am Montag, 8. Dezember 2014, beschloss die 19. Knesset (israelisches Parlament in der 19. Legislaturperiode seit Bestehen des Staates Israel) einstimmig ihre Auflösung. Sie setzte sich wie folgt zusammen: Die Wahlen der 20. Knesset wurden auf Dienstag, 17. März 2015 festgesetzt. 26 Parteien haben fristgerecht ihre Kandidatenlisten beim Zentralen Wahlkomitee eingereicht. Eine detaillierte Aufstellung der wesentlichen Listen samt den Kandidaten wurde von Ynetnews (englisch) publiziert. Israel ist eine parlamentarische Demokratie. Der Ministerpräsident wird aus den Reihen der neu gewählten Knesset gewählt. 1 Für die bevorstehenden Wahlen haben sich die Arbeitspartei unter Jitzhak Herzog und Hatnua unter Zipi Livni zur Liste «Zionistisches Lager» zusammengeschlossen. Die drei Parteien der arabischen Bevölkerung, die rund einen Fünftel der Bürger ausmacht, Balad (nationalistisch), Ra'am-Ta'al (islamistisch-religiöse Ausrichtung) und Hadash (gemischt jüdisch-arabische Partei, aus der kommunistischen Partei hervorgegangen) haben sich zur «Vereinigten Arabischen Liste» zusammengeschlossen. Die Parteien bestimmen ihre Kandidaten in Vorwahlen oder auf andere Art. Der Rahmen des israelischen Wahlsystems ist im Grundgesetz über die Knesset definiert. Danach wird die Knesset in allgemeinen, nationalen, direkten, gleichberechtigten, geheimen und proportionalen Wahlen gewählt. Wahlen werden grundsätzlich alle vier Jahre durchgeführt, es sei denn die Knesset beschliesse vorzeitig die Auflösung des Parlaments; die Knesset habe den Haushalt nicht innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Finanzjahres verabschiedet; der Ministerpräsident ersuche die Knesset um deren Auflösung; ein Misstrauensantrag sei angenommen und keine neue Regierung gebildet worden. Mit einer Mehrheit von 80 Stimmen (der insgesamt 120) kann die Knesset ausserdem beschliessen, die Legislaturperiode über die vier Jahre zu verlängern, wenn spezielle Umstände dies erfordern. Dies war einmal der Fall, im Jahre 1973. Die Wahlen zur 8. Knesset wurden wegen des Jom Kippur-Krieges um zwei Monate verschoben. Wahlberechtigung Wahlberechtigt ist jeder und jede Israeli, der/die mindestens 18 Jahre ist (d.h. am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet). Angehörige sämtlicher ethnischer Gruppen und Religionen (so auch die arabischen Israelis) sind wahlberechtigt. Jeder wahlberechtigte israelische Bürger wird automatisch registriert. Am 17. März 2015 werden 5,881,696 wahlberechtigt sein. Soldaten im Dienst wählen in den Wahllokalen ihrer Einheit. Spezielle Vorkehrungen werden getroffen für die Stimmabgabe in Gefängnissen und Spitälern. Für körperlich behinderte Bürger werden spezielle Wahllokale bestimmt mit behindertengerechtem Zugang. Es besteht keine Möglichkeit, im Ausland an der Wahl teilzunehmen. Eine Ausnahme besteht für Bürger, die in offizieller Mission im Ausland sind. Sie können in Botschaften und Konsulaten oder auf israelischen Schiffen wählen. Wahlvorgehen Das Wahlprozedere ist benutzerfreundlich, auch für Wähler, die nur beschränkte Kenntnis des Hebräischen oder Arabischen, der beiden offiziellen Landessprachen, haben. Beim Betreten des Wahllokals (mehr als 10‘000 im ganzen Land) wird nach dem Abgleichen mit dem Wahlregister ein Umschlag ausgehändigt. Im Lokal liegen die Listen der Parteien auf, die beim Zentralen Wahlkomitee eingereicht wurden. Sie tragen den Namen einer Partei und dessen Symbol (bestehend aus einem bis vier Buchstaben). Die Wähler entnehmen die Liste der von ihnen gewählten Partei, legen sie in den Umschlag, verschliessen ihn und werfen ihn in die Wahlurne. Identifizierung der Wähler Die Wähler müssen sich anhand einer Identitätskarte (teudat ze’hut), die alle Bürger ab 16 Jahren kostenlos erhalten, eines gültigen israelischen Reisepasses, eines gültigen Führerscheins oder einer Identitätskarte für Knessetabgeordnete ausweisen. Alle diese Dokumente sind mit einem Personalbild versehen. Das Innenministerium kann in Ausnahmefällen eine Identifizierung anhand einer Identitätskarte ohne Foto zulassen, z. B. für verschleierte muslimische Frauen. Der Wahltag Der Wahltag ist ein arbeitsfreier Tag, um allen Bürgern die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Es wird eine kostenlose Benützung des öffentlichen Verkehrs angeboten. Die meisten Wahllokale öffnen um 7 Uhr morgens und schliessen um 22 Uhr. In kleineren Gemeinden, in Spitälern und Gefängnissen sind sie zwischen 8 und 20 Uhr geöffnet. Wahllokale können vorzeitig schliessen, wenn alle registrierten Personen zur Wahl erschienen sind. In den diplomatischen Missionen und auf Schiffen findet die Wahlabgabe zwölf Tage vor dem offiziellen Wahltag statt. Die Wahllisten der Soldaten können bis zu 72 Stunden vor dem Wahltag entgegengenommen werden. Wer wird gewählt? Das ganze Land ist ein einziger Wahlkreis. Die Wahllisten enthalten die Namen der Kandidaten einer Partei aus dem ganzen Land. Durch die Abgabe der Wahlliste wählen die Israelis eine bestimmte Partei mit allen darauf befindlichen Kandidaten dieser Partei. Es können keine einzelnen Kandidaten gewählt werden. Das Panaschieren und Kumulieren, wie es in der Schweiz gehandhabt wird, ist entsprechend nicht möglich. Die Israelis können nicht den Ministerpräsidenten für die neue Legislaturperiode wählen. Zwar wurde 1996 die Direktwahl des Ministerpräsidenten eingeführt. Nach zwei Wahlen (1996 und 1999) wurde das entsprechende Gesetz im Jahre 2001 wieder aufgehoben. Passives Wahlrecht In die Knesset, d.h. als Parlamentarier, ist jeder und jede Israeli im Alter von mindestens 21 Jahren wählbar, es sei denn das Wahlrecht sei ihm/ihr durch einen gesetzlichen Grund aberkannt. Nicht wählbar sind auch gewisse Funktionsinhaber, wie der Staatspräsident, der Chefrabbiner, Richter, hochrangige Militäroffiziere und verschiedene mehr. Gemäss den Bestimmungen des Grundgesetzes über die Knesset kann das Zentrale Wahlkomitee Kandidaten von Wahllisten streichen, die z.B. die Existenz des Staates Israel als Staat des jüdischen Volkes oder den demokratischen Charakter Israels negieren oder zu Rassenhass anstiften. Ein solcher Entscheid des Wahlkomitees kann an das Oberste Gericht weitergezogen werden. Das Zentrale Wahlkomitee Das Wahlkomitee ist verantwortlich für die Durchführung und Überwachung der Wahlen. Es umfasst Vertreter der Parteien, die in der abtretenden Knesset Parlamentarier stellen. Dem Komitee steht ein Richter des Obersten Gerichts vor, bei den aktuellen Wahlen ist dies Richter Salim Joubran, ein arabischer Israeli (geb. 1947, seit 2004 Oberster Richter). Regionale Wahlkomitees überwachen das Funktionieren der lokalen Wahlkomitees, denen Vertreter von mindestens drei Parteien der abtretenden Knesset angehören. Das Mindestalter für die Mitwirkung in einem Wahlkomitee ist 16 Jahre. Am 15. März hat der Vorsitzende des Zentralen Wahlkomitees eine Erläuterung über die Rechte der Wählerinnen und Wähler, das Wahlprozedere und die Reinheit der Wahlen publiziert. Wahlkampf Der Staat Israel deckt den grössten Teil der Budgets der Parteien. Nur ein kleiner Teil der Finanzierung erfolgt durch andere Quellen. Für Einzelheiten der Finanzierung durch den Staat und weitere Bestimmungen in Bezug auf Wahlkampf und -propaganda siehe «Häufig gestellte Fragen zur Wahl» (ab Ziff. 16, englisch). Sitzverteilung Die Parlamentssitze werden den einzelnen Parteien gemäss ihrer Stimmenzahl in der nationalen Wahl zugesprochen. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Auflistung auf der Wahlliste entsprechend der errungenen Sitzzahl. Um Einzug in die Knesset zu erhalten, müssen die Parteien neu mindestens 3,25 Prozent aller Stimmen (bisher mind. 2 Prozent) erreicht haben. Bezüglich der Verteilung von Restmandaten siehe «Häufig gestellte Fragen zur Wahl». Wahl des Ministerpräsidenten und der Regierung Der Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten rekrutiert sich aus den Mitgliedern der neu gewählten Knesset. Der Staatspräsident (aktuell Reuven Rivlin), beauftragt nach Konsultation der Parteien das Knessetmitglied mit der Bildung einer lebensfähigen Koalition, dem er in Anbetracht der Wahlresultate dafür die beste Chance einräumt. Es handelt sich in der Regel um die Person (üblicherweise der Parteipräsident) auf dem obersten Platz der Liste, die am meisten Sitze in der neuen Knesset gewonnen hat. Eine Regierung (Koalition) muss auf die Unterstützung von mindestens 61 der 120 Knessetmitglieder zählen können. Dem mit der Regierungsbildung beauftragten Knessetmitglied stehen dazu 28 Tage zur Verfügung. Der Staatspräsident kann die Frist um maximal 14 Tage verlängern. Hat der mit der Regierungsbildung Beauftragte in diesen maximal 42 Tagen keine Regierung bilden können, beauftragt der Staatspräsident ein anderes Knessetmitglied mit der Bildung einer Regierung. Ihm stehen ebenfalls 28 Tage zur Verfügung, allerdings ohne Verlängerungsmöglichkeit der Frist. Sollte auch dieser Versuch nicht zur Bildung einer Regierung führen, kann die Mehrheit der Knesset (61) den Staatspräsidenten schriftlich ersuchen, ein bestimmtes Knessetmitglied mit der Aufgabe zu betrauen. Dies ist allerdings noch nie eingetreten. Es hat noch nie eine einzelne Partei genügend Sitze in der Knesset gewonnen, um autonom eine Regierung bilden zu können; alle bisherigen Regierungen bestanden aus Koalitionen mehrerer Parteien. Ist eine Regierung gebildet, präsentiert sie der designierte Ministerpräsident innerhalb von 45 Tagen nach Publikation der Wahlresultate der Knesset und stellt ihr die Vertrauensfrage. Wenn mindestens 61 Knessetmitglieder zustimmen, ist die Regierung gewählt und nimmt ihre Amtsgeschäfte auf. Die Regierung ist für vier Jahre gewählt. Diese Dauer kann jedoch gekürzt werden, wenn der Ministerpräsident wegen Todesfalls, Rücktritts oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, sie weiter zu führen. Allerdings kann die Regierung in diesem Fall ein anderes Regierungsmitglied, das Knessetmitglied sein muss, zum Ministerpräsidenten ernennen. Wahlen in Israel (Video, 3’20“, englisch; Aussenministerium des Staates Israel) https://www.youtube.com/watch?v=rzpWIXg3HtM 1 Die Knesset (כנסת, hebräisch für Versammlung) ist das Einkammerparlament des Staates Israel. Es besteht aus 120 Abgeordneten, die für eine Legislaturperiode von vier Jahren nach dem Verhältniswahlrecht bei einer Sperrklausel von 3,25 Prozent gewählt werden. Sitz des Parlaments ist Jerusalem. Die Knesset trat am 14. Februar 1949 zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Die Wahl zur 19. Knesset fand am 22. Januar 2013 statt. Die Wahl zur 20. wird am 17. März 2015 stattfinden. (http://de.wikipedia.org/wiki/Knesset)