2. Abfallarten im Kfz-Handwerk

Werbung
Gewerbeabfall-Ratgeber
VIII. KFZ-Handwerksbetriebe
2. Ausgabe
Kreis Lippe
Stand: Februar 2003
Gewerbeabfall-Ratgeber 2003
Impressum:
Herausgeber:
 Kreis Lippe
Alle Informationen im Gewerbeabfall-Ratgeber wurden mit
großer Sorgfalt gesammelt und bearbeitet. Eine Haftung
für Fehlerfreiheit wird nicht übernommen. Änderungen vorbehalten.
Autor:
KFZ-HANDWERK: EDUARD BITENIEKS, GEWERBEABFALLBERATER DES KREISES LIPPE
ÜBERARBEITET: INES-MARIA NOTHNICK
Stand: 5/14/2016
Einleitung
3
Inhalt
INHALT
3
1. EINLEITUNG
4
2. ABFALLARTEN IM KFZ-HANDWERK
5
3. DAS KREISLAUFWIRTSCHAFTS- UND ABFALLGESETZ
8
3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
9
4. STECKBRIEFE FÜR ABFÄLLE AUS DEM KFZ-HANDWERK
11
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
4.11
4.12
4.13
4.14
4.15
4.16
4.17
4.18
4.19
4.20
4.21
4.22
4.23
4.24
4.25
4.26
4.27
12
14
15
16
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
32
34
35
36
37
38
39
40
41
42
Altlacke, Altfarben, nicht ausgehärtet
Altöl
Altpapier (Pappe und Kartonage)
Altreifen
Autobatterien
Bremsflüssigkeit (Glykolether)
Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Resten
Eisenschrott
Elektronikschrott
Ethylenglykole (Kühlerfrostschutz)
Fett- und Ölverschmutzte Betriebsmittel
Glasabfälle und Altglas
Hausmüll
Hausmüll (organisch)
Holzembalagen, Holzabfälle
Kältemittel (R12, R134a)
Kaltreiniger (ohne halogenierte organische Lösemittel)
Katalysatoren
Küchen- und Kantinenabfall
Kunststoffabfälle
Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Ölfilter
Öl- und Benzinabscheiderinhalte
Pyrotechnische Abfälle (Airbag/Gurtstraffer)
Sandfangrückstände
Verpackungen
5. ABFALLCHECK
44
6. BETRIEBLICHES ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT/ABFALLBILANZ 46
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
Wie erstelle ich ein Abfallkonzept/-bilanz?
Ist-Analyse
Informationen aus Begleit-, Übernahmescheinen und anderen Nachweisen
Beispiel eines Abfallkonzeptes
Fazit
46
46
49
52
66
Stand: 5/14/2016
Einleitung
1. Einleitung
Rund 243.000 Kraftfahrzeuge und davon 194.000 Personenkraftwagen (PKW) fahren auf
den Straßen im Kreis Lippe, das sind die aktuellen Zahlen der im Kreis Lippe zugelassenen Fahrzeuge. Dem gegenüber stehen im Kreis Lippe ca. 260 Kfz-Betriebe und KfzMechaniker-Meister, die bei der Innung des Kraftfahrzeug- und Mechanikerhandwerks
Lippe eingetragen sind.
Die Kraftfahrzeuge müssen in den Werkstätten regelmäßig gewartet werden. Z. B. sind
nach bestimmten Laufleistungen Inspektionen notwendig, Fahrzeuge müssen für den
Winter "fit" gemacht werden oder es müssen Verschleißteile (Bremsklötze und -beläge,
Auspuffanlage) erneuert werden. Dazu kommen außerplanmäßige Reparaturen, z.B. aufgrund eines Unfalls oder anderer technischer Schäden. Nicht zuletzt müssen Mängel, die
bei den regelmäßigen Hauptuntersuchungen beanstandet werden, in einer Fachwerkstatt
behoben werden.
Bei all diesen Arbeiten fallen in den Werkstätten Abfälle an, die in ihrer Art sehr umfangreich sind und wobei einzelne Abfallfraktionen in großen Mengen anfallen.
Betrachtet man allein das Motorenöl, so fallen, bei 2-maligem Ölwechsel pro Jahr und
PKW, jährlich insgesamt ca. 1.552.000 l (4 l Altöl pro Ölwechsel) Altöl in den KfzWerkstätten im Kreis Lippe an. Dazu kommen noch die Ölfilter und ölverschmutzten Putzlappen.
Dieser Ratgeber soll Ihnen Möglichkeiten der Vermeidung, Verminderung, Verwertung
und ordnungsgemäßen Beseitigung von Abfällen aus dem Kraftfahrzeug-Handwerk aufzeigen.
Im folgenden Abfallartenkatalog finden Sie die üblicherweise in Ihrer Branche anfallenden
Abfallarten mit Hinweisen, ob es sich um besonders überwachungsbedürftige Abfälle
handelt oder nicht. Die alten EAK-Abfallbezeichnungen und -Nummern sind nur noch
einmal als zusätzlich Information aufgenommen worden. Seit dem 1.01.2002 sind ausschließlich die Abfallbezeichnungen und -schlüsselnummern gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zu verwenden (siehe Kap. 3 "Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz).
In Kapitel 3 finden Sie die wesentlichen Änderungen, die sich aufgrund des am 6.10.1996
in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen sowie weiterer neuer oder geänderter Verordnungen ergeben bzw. ergeben
haben.
In den Abfallsteckbriefen in Kapitel 4 werden die einzelnen Abfallstoffe in kurzer und
übersichtlicher Form dargestellt.
Der Abfallcheck bzw. die Istanalyse ist der 1. Schritt für die Erstellung eines betrieblichen
Abfallwirtschaftskonzepts und einer Abfallbilanz. Die Listen finden sie in Kapitel 5. Mit diesem Check verschaffen sie sich einen ersten Überblick über die Art und Menge ihrer Abfälle. Sie sehen sofort welche Abfälle als besonders überwachungsbedürftig gelten und ob
die entsprechenden Nachweise vorliegen. Die beauftragten Beförderer und Entsorger
werden dargestellt. In Verbindung mit dem Hinweis auf einen Gefahrstoff kann die Art der
richtigen Lagerung geprüft werden.
In Kapitel 6 wird ein Beispiel eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepts sowie einer Abfallbilanz für eine Kfz-Werkstatt vorgestellt.
4
Stand: 5/14/2016
Abfallarten im Kfz-Handwerk
5
2. Abfallarten im Kfz-Handwerk
EAK-Nr.
EAK-Bezeichnung
AVV-Nr.
08 01 11 *
080101 alte Farben und Lacke, die
halogenierte Lösemittel enthalten
080102 alte Farben und Lacke, die keine 08 01 11 *
halogenierte Lösemittel enthalten
08 01 12
080103 Abfällen von Farben und Lacken
auf Wasserbasis
08 01 19 *
08 01 20
130103 nicht chlorierte Hydrauliköle
(keine Emulsionen)
130108 Bremsflüssigkeiten
130202 nichtchlorierte Maschinen-,
Getriebe- und Schmieröle
130501 Feststoffe aus Öl/Wasserabscheidern
13 01 10 *
16 01 13 *
13 02 05 *
13 05 01 *
13 05 08 *
130502 Schlämme aus Öl/Wasserabscheidern
130503 Schlämme aus Einlaufschächten
140103 andere Lösemittel und
Lösemittelgemische (Kaltreiniger)
140401 Fluorchlorkohlenwasserstoff
(Kältemittel)
140402 andere halogenierte Lösemittel
und -gemische (Kältemittel)
140403 andere Lösemittel und -gemische
(Frostschutz)
13 05 02 *
13 05 03 *
14 06 03 *
14 06 01 *
14 06 02 *
16 01 14 *
16 01 15
150101 Papier und Pappe
(Verpackungen)
150102 Kunststoffe (Verpackungen)
150103 Holz (Verpackungen)
150104 Metall (Verpackungen)
150106 gemischte Materialien
15 01 01
15 01 02
15 01 03
15 01 04
15 01 06
15 01 07
15 01 09
15 01 10 *
15 01 11 *
150199D1 Verpackungen mit schädlichen
Verunreini- gungen
15 01 10 *
AVV-Bezeichnung
Farb- und Lackabfälle, die organische
Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
Farb- und Lackabfälle, die organische
Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme
derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
wässrige Suspensionen, die Farben
oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder andere gefährliche Stoffe
enthalten
wässrige Suspensionen, die Farben
oder Lacke enthalten, mit Ausnahme
derjenigen, die unter 08 01 19 fallen
nicht chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
Bremsflüssigkeiten
nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle auf Mineralölbasis
feste Abfälle aus Sandfanganlagen
und Öl-/Wasserabscheidern
Abfallgemische aus Sandfanganlagen
und Öl-/Wasserabscheidern
Schlämme aus Öl/Wasserabscheidern
Schlämme aus Einlaufschächten
andere Lösemittel und Lösemittelgemische
Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, H-FKW
andere halogenierte Lösemittel und
Lösemittelgemische
Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen
Verpackungen aus Papier und Pappe
Verpackungen aus Kunststoff
Verpackungen aus Holz
Verpackungen aus Metall
gemischte Verpackungen
Verpackungen aus Glas
Verpackungen aus Textilien
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
BestüV
AbfV
/
/
nein
nein
nein
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
/
/
/
Stand: 5/14/2016
EAK-Nr.
Abfallarten im Kfz-Handwerk
6
EAK-Bezeichnung
AVV-Nr.
AVV-Bezeichnung
150299D1 Aufsaug- und Filtermaterialien,
Wischtücher und Schutzkleidung
mit schädlichen
Verunreinigungen
15 02 02 *
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und
Schutzkleidung, die durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind
Ölfilter
gebrauchte Katalysatoren, die Gold,
Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium,
Iridium oder Platin enthalten (außer
160807)
gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren
Verbindungen enthalten
gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a.n.g.
gebrauchte Katalysatoren, die durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Altreifen
gebrauchte Geräte, die PCB enthalten
oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 160209
fallen
gefährliche Bestandteile enthaltende
gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 160209 bis 160212
fallen
gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 160209 bis 160213
fallen
aus gebrauchten Geräten entfernte
gefährliche Bestandteile
aus gebrauchten Geräten entfernte
gefährliche Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 160215 fallen
explosive Bauteile (z.B. aus Airbags)
Bleibatterien
Holz, das gefährliche Stoffe enthält
Holz mit Ausnahme desjenigen, das
unter 20 01 37 fällt
Glas
Kunststoffe
160101 aus Fahrzeugen ausgebaute
Katalysatoren, die Edelmetalle
enthalten
160102 andere aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren
16 01 07 *
16 08 01
16 08 02 *
16 08 03
16 08 07 *
16 01 03
160103 Altreifen
160205 andere gebrauchte elektronische 16 02 10 *
Geräte
16 02 13 *
16 02 14
16 02 15 *
16 02 16
160403 andere verbrauchte Sprengstoffe 16 01 10 *
16 06 01 *
160601 Bleibatterien
20 01 37 *
170201 Holz
20 01 38
170202 Glas
170203 Kunststoffe (Stoßfänger,
Schutzfolien)
170405 Eisen und Stahl
200101 Papier und Pappe
200102 Glas
200108 organische, kompostierbare
Küchenabfälle, getrennt
eingesammelte Fraktion (einschl.
Frittieröl und Küchenabfälle aus
Kantinen)
16 01 20
16 01 19
BestüV
AbfV
/
/
nein
/
ja
/
ja
/
/
nein
/
nein
/
/
/
nein
nein
nein
16 01 17
16 01 18
20 01 01
20 01 02
15 01 07
20 01 08
Eisenmetalle
Nichteisenmetalle
Papier und Pappe
Glas
Verpackungen aus Glas
biologisch abbaubare Küchen- und
Kantinenabfälle
nein
nein
nein
nein
nein
nein
20 01 25
Speiseöle und -fette
nein
Stand: 5/14/2016
EAK-Nr.
Abfallarten im Kfz-Handwerk
EAK-Bezeichnung
200112 Farben, Druckfarbe, Klebstoffe
und Kunstharze
AVV-Nr.
AVV-Bezeichnung
20 01 27 *
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und
Kunstharze, die gefährliche Stoffe
enthalten
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und
Kunstharze mit Ausnahme derjenigen,
die unter 200127 fallen
Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
biologisch abbaubare Abfälle
gemischte Siedlungsabfälle
20 01 28
200121 Leuchtstoffröhren und andere
quecksilber-haltige Abfälle
200201 kompostierbare Abfälle
200301 gemischte Siedlungsabfälle
7
20 01 21 *
20 02 01
20 03 01
BestüV
AbfV
/
nein
/
nein
ja
Tab. 1: Liste der Abfallstoffe, die im Kfz-Handwerk anfallen können. Gegenüberstellung der EAK-Abfallschlüsselnummern und -bezeichnungen und der AVV-Schlüsselnummern und -bezeichnungen.
Die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind in der Abfallverzeichnisverordnung mit
einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Im alten EAK waren einige Abfälle mit D1 oder D2 gekennzeichnet. Diese Abfälle galten nur
national in Deutschland als besonders überwachungsbedürftig. Mit Einführung der AVV sind
diese Abfälle nun international als besonders überwachungsbedürftig eingestuft worden. Entsprechend ist die Kennzeichnung D1 bzw. D2 weggefallen.
BestüVAfV: überwachungsbedürftig im Falle der Verwertung
Im Übrigen sind alle Abfälle, die nicht verwertet werden, automatisch mindestens überwachungsbedürftig.
Stand: 5/14/2016
Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
3. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) - sowie
das sogenannte untergesetzliche Regelwerk bilden den rechtlichen Rahmen der Abfallwirtschaft. Nachfolgend werden die einzelnen Verordnungen des untergesetzlichen Regelwerkes
kurz beschrieben:
Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): Enthält die Abfallartenbezeichnungen und schlüsselnummern. Zusätzlich werden die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle
durch ein Sternchen (*) in der Schlüsselnummer gekennzeichnet. Zur Erleichterung der
Umstellung vom EAK auf das Abfallverzeichnis gemäß AVV werden Umsteigekataloge
von verschiedenen Verlagen angeboten. Auch vom Landesumweltamt ist über das Internet eine Umsteigehilfe zu beziehen.
Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung (Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung
- BestüVAbfV): Enthält eine Auflistung der Abfallstoffe aus der AVV, die im Falle der
Verwertung überwachungsbedürftig sind. Sie trat am 1.01.1999 in Kraft, die letzten Änderungen ergaben sich durch den Umstieg von EAK zu AVV zum 1.01.2002.
Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung
- NachwV): Regelt die Nachweisführung im Falle der Beseitigung oder Verwertung von
Abfällen.
Aufgrund von Regelungen in den Rücknahmeverordnungen sind auch Änderungen in der
Nachweisverordnung erforderlich. Für besonders überwachungsbedürftige Abfälle, die
vom Hersteller oder Vertreiber aufgrund der oben genannten Verordnungen zurückgenommen werden müssen, also „Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter“, „Verbrennungsmotoren- und Getriebeöl“ und “Batterien“, werden Erleichterungen eingeführt. Sofern Endverbraucher diese Abfälle im Rahmen der jeweiligen Verordnung zurückgeben,
entfallen die Nachweispflichten bis spätestens zur Sortieranlage. Die in den Verordnungen geforderten Dokumentationen reichen als Nachweis für den Weg von der Sammelstelle bis zur Sortieranlage aus. Ab Sortieranlage gelten dann die Vorschriften der Nachweisverordnung.
Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung
- TgV): Regelt die Genehmigung für den gewerblichen Transport von Abfällen zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung. Sie stellt Anforderungen an die Fach- und Sachkunde des Transporteurs.
Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung - AbfKoBiV): Abfallerzeuger bei denen jährlich mehr
als insgesamt 2000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder jährlich mehr als
2000 Tonnen überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallschlüssel anfallen, müssen Konzepte und Bilanzen entsprechend dieser Verordnung erstellen.
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- EfbV): Regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe. Zertifiziert werden Entsorgungsfachbetriebe, die einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben. Sie erhalten Erleichterungen, insbesondere
benötigen Entsorgungsfachbetriebe keine abfallrechtliche Transportgenehmigung und
das Nachweisverfahren für die Entsorgung von Abfällen vereinfacht sich. Abfallerzeuger
genießen ebenfalls Erleichterungen im Nachweisverfahren, wenn sie mit Entsorgungsfachbetrieben zusammenarbeiten.
Richtlinie für die Tätigkeit und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften
(Entsorgergemeinschaftenrichtlinie): Neben der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb, in Verbindung mit einem abgeschlossenen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation, haben Entsorger die Möglichkeit Mitglied einer Entsorgergemeinschaft zu werden. Die Entsorgergemeinschaft stellt eine Satzung auf, auf deren
8
Stand: 5/14/2016
Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Grundlage die Überwachung der Mitglieder erfolgt. Mitglieder anerkannter Entsorgergemeinschaften erhalten ebenfalls die Anerkennung eines Entsorgungsfachbetriebes.
Weitere Verordnungen die inzwischen dazugekommen sind bzw. zur Novellierung anstehen:
Die Batterieverordnung ist seit dem 1. Oktober 1998 vollständig in Kraft. In 2001 kam es zu
einer ersten Novellierung dieser Verordnung, die insbesondere das europaweite Verkehrsverbot von quecksilberhaltige Batterien mit mehr als 0,0005 Gew.-% Quecksilber berücksichtigte. Es wurde aber an der Rücknahmepflicht von Starterbatterien nichts geändert. Für Sie
bedeutet das, dass Sie Starterbatterien von Kunden zurücknehmen müssen. Wenn Starterbatterien verkauft werden, muss ein Pfand in Höhe von 7,50 € einbehalten werden, wenn der
Käufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen eine
Pfandmarke (oder einen anderen Pfandnachweis) auszugeben.
Durch die Novelle der Altölverordnung wird der Aufarbeitung von Altöl Vorrang vor anderen
Entsorgungsverfahren gegeben. Weiterhin werden die Öle und Fette genauer definiert, sowie
die Altölarten bestimmten Sammelkategorien zugeordnet. Die Verpflichtung zur kostenlosen
Rücknahme von Verbrennungsmotoren- und Getriebeöl vom Endverbraucher wird nun direkt
in der Verordnung festgeschrieben. Damit wird die Übergangsregelung für die §§ 5a und 5b
des alten Abfallgesetzes im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufgehoben und ihre Gültigkeit. Neu ist auch die konkrete Darlegung der Anforderung an die Annahmestelle, wie z.B.
das Vorhandensein einer Einrichtung zum fachgerechten Ölwechsel.
Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV):
Die neue Gewerbeabfallverordnung ist am 1.01.2003 in Kraft getreten. Sie beinhaltet insbesondere die Einhaltung bestimmter Getrennthaltungspflichten bei den gewerblichen Abfallerzeugern und vorgegebene Verwertungsquoten von 85 % bei den Vorbehandlungsanlagen
bzw. Abfallsortieranlagen.
Die Getrennthaltung der gewerblichen Siedlungsabfälle von der Anfallstelle über die Einsammlung und den Transport bis zur Verwertung bezieht sich im einzelnen jeweils auf folgende Abfallfraktionen: Papier/Pappe, Glas, Metalle, Kunststoffe sowie biologisch abbaubare
Küchen- und Kantinenabfälle, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle und Marktabfälle. Die Abfallfraktionen stammen hierbei alle aus dem Kapitel 20 der Abfallverzeichnisverordnung. Sie werden bereits heute in den meisten Betrieben getrennt gesammelt und zur weiteren Verwertung abgegeben. Die Umsetzung in den Betrieben sollte daher eigentlich keine
großen Probleme bereiten.
Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass in jedem Betrieb auch Abfälle zur Beseitigung anfallen. Für die Entsorgung dieser nicht verwertbaren Restabfälle muss der Abfallerzeuger Abfallbehälter des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers nach den Festlegungen
in den Abfallsatzungen der Städte/Gemeinden nutzen.
Schadstoffhaltige bzw. besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind immer getrennt von
anderen Abfallstoffen zu sammeln und zu entsorgen und dürfen auf keinen Fall mit den v. g.
Abfällen oder anderen Abfällen vermischt werden.
Weitere Informationen zur GewAbfV finden Sie auch im Allgemeinen Teil des Abfallratgebers, Kapitel 2.4.9.
3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
Die Verordnung zur Bestimmung der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle
(BestbüAbfV) wurde mit der Änderung vom EAK zur AVV ungültig. Heute sind diejenigen
Abfälle besonders überwachungsbedürftig, die im Abfallverzeichnis gemäß AVV mit einem
Sternchen (*) gekennzeichnet sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Abfälle verwertet
oder beseitigt werden. In beiden Fällen muss die Entsorgung nachweispflichtig unter Verwendung entsprechender Entsorgungsnachweise und Begleitscheine erfolgen (siehe auch
Allgemeiner Teil Kap. 4.4.1).
Im Kfz-Handwerk anfallende bes. überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung sind z.B.:
- Altöle
- Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Restinhalten
- Ethylenglykol (Kühlerflüssigkeit)
- Glykolether (Bremsflüssigkeit)
- Kaltreiniger
9
Stand: 5/14/2016
Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten
- Starterbatterien
Eine Vereinfachung für den Abfallerzeuger ergibt sich durch die Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebs. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Entsorgung im sogenannten
privilegierten Verfahren durchzuführen. Es besteht dann für den Abfallerzeuger keine
Pflicht zur Führung eines kompletten Entsorgungsnachweises, d.h. eine Bestätigung der Behörde ist nicht erforderlich. Der Teil verantwortliche Erklärung des Entsorgungsnachweises
wird vom Abfallerzeuger ausgefüllt und an den Abfallentsorger gesendet, der dann ohne weitere Beteiligung seiner Behörde die Annahmeerklärung ausfüllt und die komplette Nachweiserklärung (verantwortliche Erklärung und Annahmeerklärung, evtl. noch mit Deklarationsanalyse) an den Abfallerzeuger zurücksendet. Eine Kopie dieser Unterlagen muss der Abfallerzeuger (oder Entsorger) an die zentrale Stelle senden:
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
- Zentrale Stelle Wallneyer Str. 6
45133 Essen
Hierüber erhält der Kreis Lippe dann die Unterlagen. Mit der Entsorgung darf aber erst 10
Arbeitstage nach der Versendung an die zentrale Stelle begonnen werden. Eine Verkürzung
der Frist kann beim Kreis Lippe beantragt werden.
Zur Erinnerung: Bedingung ist, dass der Abfallentsorger Entsorgungsfachbetrieb oder
freigestellt ist. Dies sollten Sie sich schriftlich vom Entsorger bestätigen lassen.
Die Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung (BestüVAbfV) führt eine Reihe von Abfällen auf, die im Falle der Verwertung überwachungsbedürftig sind. Diese Abfälle werden in der Spalte "BestüVAbfV" der Tab. 1 mit "ja"
gekennzeichnet. In der Praxis bedeutet das, dass z.B. Altreifen, die verwertet werden sollen
und in einer Menge von 5 Tonnen pro Jahr anfallen, seit dem 1.01.1999 nur unter Verwendung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises und entsprechender Übernahmescheine
einer Verwertung zugeführt werden dürfen.
Im übrigen gilt, dass alle Abfälle, die nicht besonders überwachungsbedürftig sind und beseitigt werden sollen (z.B. Holzabfälle, Altpapier und Kunststoffabfälle zur Beseitigung),
überwachungsbedürftig sind. Fallen pro überwachungsbedürftigem Abfallstoff 5 Tonnen oder
mehr im Jahr an, so müssen diese nachweispflichtig unter Verwendung vereinfachter Entsorgungsnachweise und von Übernahmescheinen beseitigt werden.
Neben all diesen Überwachungsverfahren soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden,
dass immer der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle verantwortlich ist. Er muss sich von der Zuverlässigkeit seines Entsorgers in geeigneter Weise
überzeugen und sollte den Verbleib seiner Abfälle hinterfragen. Insbesondere Rückmeldungen vom Betreiber einer Verwertungs- oder Beseitigungsanlage in Form von Übernahmebestätigungen sollten als Nachweis des Verbleibes der Abfallstoffe dienen.
In Kfz-Betrieben ist davon auszugehen, dass die Menge aller anfallenden besonders überwachungsbedürftigen Abfälle im Jahr über 2000 kg beträgt. Daher müssen Kfz-Betriebe betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen erstellen (siehe Kap. 6).
10
Stand: 5/14/2016
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
11
4. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
In den folgenden Steckbriefen sind die im Kfz-Handwerk anfallenden Abfallstoffe in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Abfälle, die in der Hauptsache im Bereich der Verwaltung anfallen, werden nicht behandelt. Zu diesen Abfällen finden Sie Angaben im GewerbeabfallRatgeber Teil "Büro/Verwaltung". Jeder Abfallsteckbrief enthält Informationen über Abfallart,
-bezeichnung und -schlüsselnummer. Es werden Vermeidungs-, Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten angesprochen sowie Hinweise zur Sammlung und zum Transport gegeben. Unter der gültigen Abfallbezeichnung nach AVV finden Sie zur Orientierung noch die alten Angaben aus der EAK-Verordnung.
Zu folgenden Stoffen finden Sie Steckbriefe:
Abfallbezeichnung
Seite
Altlacke, Altfarben, nicht ausgehärtet
12
Altöl
14
Altpapier
15
Altreifen
16
Autobatterien
18
Bremsflüssigkeit (Glykolether)
19
Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Restinhalten
20
Eisenschrott
21
Elektronikschrott
22
Ethylenglykole
23
Fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel
24
Glasabfälle, Altglas
25
Hausmüll
26
Hausmüll, organisch
27
Holzembalagen, Holzabfälle
28
Kältemittel (R134a, R12, CO2)
29
Kaltreiniger, frei von halog. org. Lösemitteln
30
Katalysatoren
32
Küchen- und Kantinenabfall
34
Kunststoffabfälle
35
Kunststoffbehältnisse mit schädl. Restinhalten
36
Leuchtstoffröhren
37
Ölfilter
38
Öl-und Benzinabscheiderinhalte
39
Pyrotechnische Abfälle (Airbagsysteme)
40
Sandfangrückstände
41
Verpackungen
42
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
4.1
Altlacke, Altfarben, nicht ausgehärtet
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten
ASN 08 01 11 *

Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
ASN 08 01 12

wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder
andere gefährliche Stoffe enthalten
ASN 08 01 19 *

wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen
ASN 08 01 20

Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
ASN 20 01 27 *

Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
ASN 20 01 28
Alte EAK-Def.
 alte Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten
 alte Farben und Lacke, die keine halogenierten Lösemittel enthalten
 Abfälle von Farben und Lacken auf Wasserbasis
 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
ASN 08 01 01
ASN 08 01 02
ASN 08 01 03
ASN 20 01 12
Beschreibung
Vereinfacht gesprochen, versteht man unter einem Lack einen Anstrich,
der einen gut verlaufenden, geschlossenen (Schutz-) Film aufweist. Der
Ausdruck "Lack" ist ein Sammelbegriff, der eine Vielzahl unterschiedlicher
Anstrichsysteme zusammenfasst. Eine nähere Kennzeichnung kann nach
Verwendungszweck, Inhaltsstoffen, Aussehen (matt, glänzend, metallic)
u.a.m. erfolgen. Von Lacken zu unterscheiden sind Farben, die einen geringeren Anteil an organischen Lösemitteln und an Bindemittel aufweisen.
Inhaltsstoffe von Lacken sind: Bindemittel, Pigmente/Füllstoffe (schwermetallhaltig bei Metallicfarben), Lösemittel (bis zu 70 % organische Lösemittel) und Hilfsstoffe oder Additive.
Vermeidung/
Verminderung
> Gebindegröße am zu erwartenden Verbrauch orientieren
> angebrochene Dosen wieder dicht verschließen
> nach Möglichkeit schadstoffarme High-Solid- oder Dispersionslacke
mit geringem organischen Lösemittelanteil verwenden (Umweltzeichen
UZ 12 a)
Anfallort
>
>
>
>
Sammlung/
Transport
Reste von Farben und Lacke sollen getrennt von anderen Stoffen gesammelt und sicher in speziellen Behältern gelagert werden. Der Behälter
ist mit entsprechenden Gefahrstoffsymbolen zu kennzeichnen (z.B. GGVS
Klasse 3 "Entzündbare flüssige Stoffe"). Offenes Feuer oder rauchen ist
im Lagerraum verboten.
Verwertung/
Entsorgung
> nicht ausgehärtete Farben und Lacke als "Sonderabfall" entsorgen
> Kleinmengen können über die Schadstoffsammlung entsorgt werden
(siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen)
> Farb- und Lackdosen mit geringen Restanhaftungen (Tropffrei, Spachtelrein) könne über spezielle Rücknahmesysteme entsorgt werden:
- Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl (KBS)
- Rückholsystem von Farb- und Lackembalagen (Fa. Rethmann)
- Duales System Deutschland - leere Behälter mit dem Grünen Punkt
Adressen *
> DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250
Lackiererei
Karosserieabteilung
Pflegeabteilung
Werkstatt
12
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
> KBS GmbH, Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf,
Tel.: 0211/6707-329
> Fa. Rethmann, Industriestr. 5, 48301 Nottuln, Tel.: 02509/8924
> siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen)
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
13
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
4.2
14
Altöl
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

nicht chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
ASN 13 02 05 *

nicht chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
Alte EAK-Def.
 nicht chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
 nicht chlorierte Hydrauliköle (keine Emulsionen)
ASN 13 01 10 *
ASN 13 02 02
ASN 13 01 03
Beschreibung
Altöle sind gebrauchte halbflüssige oder flüssige Stoffe, die ganz oder
teilweise aus Mineralöl oder synthetischen Ölen bestehen. In KfzWerkstätten handelt es sich in aller Regel ausschließlich um Altöl, welches
beim Wechsel von Motoren- oder Getriebeöl anfällt. Weitere Altölarten
sind zum Beispiel: Hydrauliköle aus den Hebevorrichtungen für die Kraftfahrzeuge oder Öle aus der Servolenkung.
Vermeidung/
Verminderung
Die Menge des anfallenden Altöls ist nicht vom Betreiber der KfzWerkstatt beeinflussbar. Vielmehr ist das Bestreben von Unternehmern,
möglichst viele Aufträge zu erhalten, was in Umkehrschluss zu entsprechend hohen Mengen an Altölen führt.
In der Hand des Unternehmers liegt es aber, die Altöle entsprechend ihrer
Eignung zur stofflichen oder energetischen Verwertung von Altölen, die
beseitigt werden müssen (z.B. stark additivierte Altöle, Altöl unbekannter
Herkunft, PCB-haltige Öle) getrennt zu halten.
Anfallort
> Servicestationen
> Annahmestelle für Altöl (Lager)
> Motor- und Getriebeinstandhaltung
Sammlung/
Transport
> Altöle getrennt danach lagern, ob diese verwertet oder beseitigt werden
können
> Öle auf keinen Fall mit anderen Stoffen vermischen.
> Innerbetriebliche Sammlung in geeigneten Sammeltanks entweder doppelwandig oder in einer Auffangwanne, siehe VAwS
> Sammelbehälter mit entsprechenden Gefahrenzetteln nach den Gefahrstoffvorschriften kennzeichnen.
Verwertung/
Entsorgung
Insbesondere Motoren- und Getriebeöle eignen sich zur stofflichen Aufarbeitung (Zweitraffination). Hierbei muss ein Grenzwert von < 4 mg PCB/kg
und/oder < 2 g Gesamthalogen/kg eingehalten werden. Die energetische
Verwertung in nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten
Anlagen ist darüber hinaus möglich. Hierbei sind die im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte ausschlaggebend. Nicht verwertbare Altöle müssen als Sonderabfall beseitigt werden.
Adressen *
> siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen)
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
4.3
15
Altpapier (Pappe und Kartonage)
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Verpackungen aus Papier und Pappe
ASN 15 01 01

Papier und Pappe
ASN 20 01 01
Alte EAK-Def.
 Papier und Pappe (Verpackungen)
 Papier und Pappe
ASN 15 01 01
ASN 20 01 01
Beschreibung
Papier besteht zu etwa vier Fünfteln aus Fasern, ein weiteres Fünftel setzt
sich aus Füll- und Hilfsstoffen zusammen - ca. 2000 Stoffe mit z.T. unbekannter Wirkung. Bei der Fasergewinnung unterscheidet man Holz- und
Zellstoff sowie Altpapierfasern. Holzstoff wird durch mechanische Zerkleinerung von Holz gewonnen. Dabei werden alle Holzbestandteile (Cellulose, Hemicellulose, Lignin) verwendet. Zellstoff besteht dagegen überwiegend aus Cellulose. Altpapier ist der Rohstoff für Recyclingpapier und wird
mit Wasser zerfasert. Anschließend werden die Druckfarben und kurzen
Fasern durch De-Inking-Verfahren entfernt. Für die Herstellung von Verpackungskartons und Kartonage werden fast 100 % Altpapier verwendet.
Vermeidung/
Verminderung
>
>
>
>
Verwendung von Mehrwegverpackungen
Wiederverwendung von Kartons für den Warenversand
Verpackung auf das nötige Maß reduzieren
auf die Rückgabe von Verpackungen an den Lieferanten bzw. die Benutzung vorhandener Rücknahmesysteme ist zu achten
Anfallort
>
>
>
>
Lager
Warenannahme und -ausgabe
Verwaltung
Pausenraum
Sammlung/
Transport
> Altpapier, Pappe, Kartonage getrennt sammeln und trocken lagern
> nach Möglichkeit andere Stoffe (Metall, Kunststoff) vom Altpapier entfernen
> zur Volumenreduzierung Altpapier pressen
Verwertung/
Entsorgung
Die Verwertung von Altpapier ist gut organisiert und in der Regel unproblematisch. Kritisch ist vielmehr der hohe Verbrauch an Papier. Für die Entsorgung von Altpapier, Pappe und Kartonage sind verschiedene Rückführungssysteme vorhanden. Entsprechende Kennzeichen weisen darauf hin
(z.B. "Grüner" Punkt, Interseroh, Resy).
Adressen *
> DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250
> Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln, Tel.: 02203/9147-322
> RESY GmbH, Hilpertstr. 22, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151/9295-0
> siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.2 und 4.5
Hinweis!
Weitere Informationen über Altpapier siehe Teil "Büro/Verwaltung" Seite 8
Weitere Informationen über Verpackungsmaterial siehe Teil "Büro/Verwaltung" Seite 19
Kartonage (Verpackungen) mit schädlichen Verunreinigungen müssen als
Sonderabfall nachweispflichtig entsorgt werden (siehe Teil "Büro/Verwaltung" Seite 20).
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
4.4
16
Altreifen
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Altreifen
Alte EAK-Def.
ASN 16 01 03
 Altreifen
ASN 16 01 03
Beschreibung
Während der erste pneumatische Reifen, den der Belfaster Tierarzt J. B.
Dunlop seinerzeit für sein Fahrrad patentieren ließ, noch aus Naturkautschuk mit wenigen Zusatzstoffen hergestellt war, setzen sich die heutigen
Autoreifen aus einem Gemisch verschiedenster Inhaltsstoffe zusammen.
So besteht ein Reifen lediglich zu 50 % aus Synthese- und Naturkautschuk. Weitere 40 % sind Füllstoffe wie Ruß, der als Krebs erregend eingestuft ist, Teer, verschiedene Öle und Harze. Der restliche Anteil setzt
sich aus Hilfsstoffen (Schwermetalle, Amine u.a.) zusammen. Einige der
Reifeninhaltsstoffe können bei der Produktion, während des Gebrauches
(Reifenabrieb) sowie bei der Entsorgung Umweltprobleme hervorrufen. Je
nach Fabrikat hält ein Reifen im Durchschnitt 50.000 km. Allein im Jahr
1991 fielen in der BRD 545.000 t Altreifen an.
Vermeidung/
Verminderung
> runderneuerbare Altreifen separat sammeln und zur Runderneuerung
an zuverlässigen Verwerter abgeben
> Informationen über runderneuerte Reifen für den Kunden bereitlegen
und entsprechende Zweitgummierte anbieten
> nur Runderneuerte mit entsprechenden Gütesiegel verwenden ("Blauer
Engel", RAL-Gütezeichen, TÜV-Qualitätssiegel)
> Kunden über notwendigen Wechsel der Winterreifen informieren (Winterreifen nutzen sich schneller ab)
Anfallort
> Werkstatt
> Lager
Sammlung/
Transport
> Altreifen getrennt sammeln und lagern
> Vorsortierung der runderneuerbaren Reifen (kostengünstiger in der Entsorgung)
Verwertung/
Entsorgung
> Altreifen ausschließlich einer Verwertung zuführen (Runderneuerung,
stoffliche oder thermische Verwertung
> Verwertung in anderen Bereichen (Landwirtschaft, Spiel- und Sportplätze)
> mit der Verwertung ausschließlich zuverlässige Verwerter beauftragen
> ab dem 1.01.1999 sind Altreifen unter Verwendung eines vereinfachten
Entsorgungsnachweises und Übernahmescheine zu entsorgen
Adressen *
Viele regionale und überregionale Entsorgungsfirmen bieten auch eine Altreifenentsorgung an, daher wird auf die Darstellung einer umfangreichen
Liste verzichtet und es werden nur beispielhaft drei Altreifenentsorger genannt. Beachten Sie auf jeden Fall den Hinweis!
> REG Reifen Entsorgungs GmbH, Sahlkamp 3, 30179 Hannover, Tel.:
0511/93820-200
> RWE Umwelt Hessen GmbH & Co. KG, Hohenkirchener Str. 1, 34314
Espenau, Tel.: 05673/500940
> Wesseler GmbH Container Transport, Am Holtkamp 6, 49326 Melle,
Tel.: 05422/94560
Hinweis!
Die illegale Entsorgung von Altreifen wird immer häufiger festgestellt. So
werden Altreifen gefunden, die entweder in der freien Landschaft einfach
abgelagert oder in leerstehenden Scheunen gelagert wurden. In beiden
Fällen ist eine Zuordnung der abgelagerten Altreifen auf den Besitzer bzw.
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Stand: 5/14/2016
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Abfallerzeuger kaum möglich und müssen dann auf Kosten der Allgemeinheit teuer entsorgt werden.
Überlassen Sie Ihre Altreifen nicht unbekannten Entsorgern oder sogenannten fliegenden Händlern, insbesondere dann, wenn eindeutige Nachweise über den Verbleib der Reifen nicht erbracht werden können. Sie
sollten sich ebenfalls von Angeboten, wie z.B. die kostenlose Entsorgung
aller Altreifen, distanzieren. In diesen Fällen liegt die Vermutung nahe,
dass lediglich nur die noch veräußerbaren Reifen wieder verwendet werden und der Rest illegal entsorgt wird.
Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie als Abfallerzeuger für
die ordnungsgemäße Entsorgung der Altreifen verantwortlich sind. Die
Verantwortung endet nicht mit der Übergabe der Reifen an einen Entsorger, sondern bleibt bis zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung bestehen. Daher müssen Sie sich über die Zuverlässigkeit Ihres Entsorgers überzeugen und sich ebenfalls die Endverwertung oder -beseitigung vom Entsorger nachweisen lassen.
Altreifen gelten als überwachungsbedürftige Abfälle und werden in der
neuen Verordnung zur Bestimmung überwachungsbedürftiger Abfälle zur
Verwertung aufgeführt. Sie müssen ab dem 1.01.1999 unter Verwendung
eines vereinfachten Entsorgungsnachweises und Übernahmescheines
entsorgt werden.
Sollten Sie Fragen zur Abfallwirtschaft oder zu Möglichkeiten der Altreifenentsorgung haben, wenden Sie sich an die Gewerbeabfallberatung des
Kreises Lippe (Tel.: 05231/62-665).
Weitere Informationen erhalten Sie auch vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkanisierer-Handwerk e.V., Oberländer Ufer 172, 50968 Köln,
Tel.: 0221/937053-0, Fax: 0221/937053-53.
Weitere Adressen erfahren Sie auch bei Ihrer Gewerbeabfallberatung
(05231/62-665).
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
17
Stand: 5/14/2016
4.5
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
18
Autobatterien
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Bleibatterien
Alte EAK-Def.
ASN 16 06 01 *
 Bleibatterien
ASN 16 06 01
Beschreibung
Die Bleiakkumulatoren bestehen außen aus einem Kunststoffgehäuse und
aus Blei bestehenden Anschlusspolen. Der Pluspol ist im Umfang größer
als der Minuspol und in der Regel rot gekennzeichnet. Innen befinden sich
Elektrodenplatten aus Blei und Bleidioxid in einer Lösung aus Schwefelsäure, die als Elektrolyt dient. Verdunstete Schwefelsäure wird bei Bedarf
ausschließlich mit destilliertem Wasser ausgeglichen. Abhängig von der
Zeit und dem Verbrauch nimmt die Dichte des Elektrolyts ab und muss
durch entsprechende Aufladung der Akkumulatoren wieder hergestellt
werden. Die für PKW gebräuchlichen Akkumulatoren besitzen eine Spannung von 12 Volt, die sich aus 6 in Reihe geschalteten Zellen ergeben.
Vermeidung/
Verminderung
Gebrauchte Akkumulatoren vom Kunden zurücknehmen, damit diese ordnungsgemäß verwertet werden. Eine mögliche Falschentsorgung durch
den Kunden wird dadurch vermieden.
Anfallort
> Werkstatt
> Lager
Sammlung/
Transport
Die in den Akkumulatoren enthaltene Schwefelsäure unterliegt den Gefahrgutvorschriften. Die Akkumulatoren sollten bis zur Abholung durch den
Entsorger sicher auf säurefestem Untergrund gelagert werden. Dabei sind
die Akkus gegen Kurzschluss und Beschädigungen zu sichern. Werden
die Akkus übereinander gestapelt, sind sie gegen Verrutschen und Umfallen ausreichend zu sichern. Beim Transport sind die Gefahrguttransportvorschriften zu beachten (GGVS siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2).
Verwertung/
Entsorgung
Eine Verwertung der in den Akkumulatoren enthaltenen Stoffe Blei und
Schwefelsäure ist in der Regel unproblematisch. Einige Verwerter verwerten zusätzlich das aus Kunststoff bestehend Gehäuse.
Adressen *
> Deppe GmbH, Schillerstr. 25, 49811 Lingen, Tel.: 0591/71030-0
> Hans Krausler, Wilberger Str. 119, 32805 Horn-Bad Meinberg, Tel.:
05234/820806
> MCR Metallgroßhandel Riebe GmbH, Schönbornsluster Str. 12, 56070
Koblenz, Tel.: 0261 / 88939-0
> Redux GmbH, Max-Planck Straße, 63128 Dietzenbach, Tel.: 06074 /
492980
> Roland Batterieservice GmbH, Hochkampstraße 30, 45881 Gelsenkirchen, Tel.: 0209 / 878477
> Varta Recycling GmbH, Krautscheider Str. 22, 53567 Buchholz, Tel.:
02683 / 97810
Hinweis!
Beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten.
(siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2)
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
4.6
19
Bremsflüssigkeit (Glykolether)
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Bremsflüssigkeiten
ASN 16 01 13 *
 Bremsflüssigkeiten
Alte EAK-Def.
ASN 13 01 08
Beschreibung
Bremsflüssigkeit oder die chemische Bezeichnung Glykolether dient als
flüssige Verbindung zwischen Bremspedal und Bremse. Eine entscheidende Anforderung, die an Bremsflüssigkeiten gestellt wird, ist der hohe
Siedepunkt (über 235 ºC). Bremsflüssigkeit hat die Eigenschaft, Wasser
aufzunehmen (auch aus der Luft), so dass mit der Zeit der Wassergehalt
steigt und dadurch der Siedpunkt gesenkt wird. Wenn die gebrauchte
Bremsflüssigkeit verwertet werden soll, dürfen Fremdstoffe nicht enthalten
sein und der Siedepunkt muss höher als 135 ºC liegen. Aufgrund des gesunkenen Siedepunktes kann aus der gebrauchten Bremsflüssigkeit keine
neue Bremsflüssigkeit hergestellt werden. Jedoch eignet sie sich nach
entsprechender Aufbereitung als Basismaterial für Hydraulikflüssigkeiten
anderer Einsatzzwecke.
Vermeidung/
Verminderung
Eine Vermeidung ist nicht möglich. Es sollte die Bremsflüssigkeit aber im
geschlossenem System (kein Zutritt von Wasser oder anderen Stoffen)
gesammelt werden, um so eine Verwertung zu ermöglichen.
Anfallort
> Werkstatt
> Lager
Sammlung/
Transport
>
>
>
>
Verwertung/
Entsorgung
> Bremsflüssigkeit grundsätzlich verwerten, d.h. keine Vermischung mit
anderen Stoffen und Sammlung im geschlossenen System, um den Zutritt von Feuchtigkeit zu verhindern
> die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig (siehe Kap. 3.1)
Adressen *
> Entek, Hüttenweg 1, 32075 Gladenbach, Tel.: 06462/2551
> KS-Recycling GmbH & Co KG, Raiffeisenstr. 38, 47665 Sonsbeck, Tel.:
02838 / 9150-0
> Safety-Kleen Deutschland GmbH, Herforder Straße 47-51,
Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/6820
> Tersteeg GmbH u. Co. KG, Am Wasserturm 33, 48653 Coesfeld, Tel.:
02541/953613
getrennte Sammlung im geschlossenen System
Bremsflüssigkeit darf nicht ins Abwasser gelangen
Auffangwanne wird empfohlen
prüfen, ob Bremsflüssigkeit unter die GGVS fällt und entsprechend
kennzeichnen
> siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen)
Hinweis!
>
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
neue Nachweisregelung im Falle der Verwertung beachten
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
4.7
20
Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Resten
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten
oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ASN 15 01 10 *
Alte EAK-Def.
 Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen ASN: 15 01 99D1
Beschreibung
In der Kfz-Branche fallen unter diesem Begriff Metalldosen und -kanister
sowie Spraydosen an, die noch Reste von z.B. Farbe, Lack, Öl, Lösemittel, Bremsflüssigkeit, Kleber, Spachtelmasse, Unterbodenschutz etc. enthalten und nicht ausgehärtet sind. Handelt es sich bei den Resten nur um
Restanhaftungen (Behältnisse sind spachtelrein und tropffrei), können die
Behältnisse in der Regel über die entsprechenden Rücknahmesysteme
entsorgt werden (z.B. "Grüner Punkt", Interseroh, KBS).
Vermeidung/
Verminderung
> möglichst restloser Verbrauch und Einrichtung eines Restelagers
> häufig benötigte Stoffe in Mehrweggroßgebinden (Fassware für Öl,
Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel etc.)
> Verwertung über Rücknahmesysteme, Voraussetzung: die Behältnisse
sind bis auf Restanhaftungen leer
Anfallort
> Lager
> Werkstatt
Sammlung/
Transport
> Metallbehältnisse mit schädlichen Restinhalten sind Sonderabfälle und
müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden
> evtl. können Öldosen (in kleinen Mengen) zusammen mit anderen ölverschmutzten Abfällen entsorgt werden
> Behälter entleeren und die Restinhaltsstoffe in einem "Entsorgungsbehälter" sammeln, jeweils nur gleiche Stoffe in einem Behälter sammeln
> über Rücknahmesystem verwertbare Behältnisse mit geringen Restanhaftungen getrennt erfassen
> pressen der Behälter nur, wenn diese bis auf Restanhaftungen entleert
sind, Spraydosen nicht pressen
Verwertung/
Entsorgung
> Metallbehältnisse mit schädlichen Restinhalten müssen als Sonderabfall
nachweispflichtig entsorgt werden
> entleerte Behälter - mit geringen Restanhaftungen - werden über Rücknahmesysteme verwertet
> entleerte Behälter - mit geringen Restanhaftungen - über den Schrotthandel verwerten
Adressen *
>
>
>
>
DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250
Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln, Tel.: 02203/9147-322
KBS GmbH, Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf, Tel.: 0211/6707-329
PDR Recycling GmbH & Co. KG, Am alten Sägewerk 3,
95349 Thurnau, Tel.: 09228/950-0
> Fa. Rethmann, Industriestr. 5, 48301 Nottuln, Tel.: 02509/8924
> siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen)
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Stand: 5/14/2016
4.8
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
21
Eisenschrott
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Verpackungen aus Metall
ASN 15 01 04

Eisenmetalle
ASN 16 01 17

Nichteisenmetalle
ASN 16 01 18
Alte EAK-Def.
 Eisen und Stahl
 Metall (Verpackungen)
ASN 17 04 05
ASN 15 01 04
Beschreibung
Neben leeren Metallbehältnissen handelt es sich hierbei vorwiegend um
Metallteile aus Fahrzeugen, z.B. Metallstoßstangen, Eisenfelgen, Karosserieteile, Getriebe und -teile, Motor und -teile, Auspuffteile, Bremstrommeln
und -scheiben, Stahlseilzüge etc.. Leichtmetallteile (Aluminium) fallen nicht
darunter und sollten separat gesammelt werden. Ebenfalls sollten Katalysatoren, die Edelmetall enthalten, getrennt gesammelt und einer entsprechenden Aufbereitung zugeführt werden (siehe Steckbrief für Katalysatoren Seite 32)
Vermeidung/
Verminderung
> Metallbehältnisse als Mehrwegverpackung und/oder als Fassware
Anfallort
> Werkstatt
> Lager
> Warenein- und -ausgang
Sammlung/
Transport
> Metallschrott separat sammeln und lagern
> Metallbehältnisse (Verpackungen) extra sammeln und über entsprechende Rücknahmesysteme entsorgen
> Aluminiumteile und Katalysatoren extra sammeln, bei entsprechender
Menge sind durchaus Erlöse zu erwarten
Verwertung/
Entsorgung
> Verwertung der Metallbehältnisse über verschiedene Rücknahmesysteme möglich z.B.:
- DSD ("gelber Sack")
- Interseroh
- KBS
> bei einigen Fabrikaten wird die Entsorgung bestimmter Abfallstoffe zentral gesteuert
> Entsorgung über den Schrotthandel
Adressen *
> DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250
> Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln, Tel.: 02203/9147-322
> KBS GmbH, Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf,
Tel.: 0211/6707-329
siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.3
Hinweis!
Katalysatoren enthalten Edelmetall und sollten einer speziellen Aufbereitung zugeführt werden (siehe Steckbrief Katalysatoren Seite 32).
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Stand: 5/14/2016
4.9
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
22
Elektronikschrott
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme
derjenigen, die unter 16 02 09 fallen
ASN 16 02 10 *
(das heißt: keine Kondensatoren oder Transformatoren)

gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen,
die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
ASN 16 02 13 *
(das heißt: keine Geräte mit teil- oder vollhalogenierten FCKWs oder freiem Asbest)

gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
ASN 16 02 14

aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile

aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen
ASN 16 02 16
Alte EAK-Def.
Beschreibung
 andere gebrauchte elektronische Geräte
ASN 16 02 15 *
ASN 16 02 05
Auch in den Kraftfahrzeugen hat die Elektronik vollends Einzug gehalten.
Hinter den Armaturen befinden sich die elektronischen Bauteile, die für die
Steuerung und Anzeige der Informations- und Sicherheitssysteme (Bordcomputer, elektronische Wegfahrsperre und Zentralverriegelung etc.) verantwortlich sind. Zu Autoradios gesellen sich kleine Monitore für die Streckenleitsysteme bis hin zu Multimediaanlagen.
Elektronische Geräte werden zudem auch bei der Fahrzeugdiagnose eingesetzt.
Vermeidung/
Verminderung
Anfallort
> Werkstatt
> Lager
> Fahrzeugdiagnosestand
Sammlung/
Transport
> sämtlicher Elektronikabfall ist getrennt vom Restmüll zu sammeln/lagern
> defekte Bildschirme bruchsicher lagern
Verwertung/
Entsorgung
> über geeignete Elektronikschrottverwerter
> evtl. Rücknahmesystem des Autoherstellers
Adressen *
Hinweis!
> AGA, Orbker Str. 75, 32758 Detmold, Tel.: 05231 / 96620 (Annahmestelle des Kreises Lippe)
> Ecotronic GmbH, Brückenstr. 9, 32549 Bad Oeynhausen, Tel.: 05731 /
4800-90, Fax: -70
> Peitzmann GmbH, Am Atlaswerk 22, 33106 Paderborn, Tel.: 05251 /
8797919, Fax: 74470
> Rethmann Elektrorecycling GmbH, Industriestr. 33, 59379 Selm, Tel.:
02592 / 910012, Fax: 23663
Elektronikschrott aus dem Verwaltungsbereich ist im Ratgeber „Büro/Verwaltung“ beschrieben.
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
23
4.10 Ethylenglykole (Kühlerfrostschutz)
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen
ASN 16 01 15
 andere Lösemittel und -gemische
Alte EAK-Def.
ASN 16 01 14 *
ASN 14 04 03
Beschreibung
Ethylenglykol ist ein zweiwertiger Alkohol mit einem Siedepunkt von 197,8
ºC. Es ist eine farblose, süßschmeckende Flüssigkeit, die im beliebigen
Verhältnis mit Wasser mischbar ist. Ethylenglykol wird hauptsächlich als
Frostschutzmittel für Kraftfahrzeuge verwendet. Hierbei wird der Gefrierpunkt des Wassers bei einem Mischungsverhältnis von 1:1 auf -40 ºC
herabgesetzt. Daneben wird Ethylenglykol zur Verhütung von Eisbildung
an Flugzeugoberflächen, als Lösemittel, Waschrohstoff- und Textilhilfsmittel eingesetzt. Aufgrund seiner geringen Flüchtigkeit gelangt es nur im geringen Ausmaß an die Luft. Vergiftungen mit Ethylenglykol äußern sich in
Erregungszuständen, die später in ein narkoseähnliches Stadium übergehen. Das Trinken von 100 ml Ethylenglykol führt zum Tod durch Atemlähmung.
Vermeidung/
Verminderung
> Auffangen der Kühlflüssigkeit bei Reparaturen am Motor bzw. Kühlsystem und wieder einsetzen
> Menge des einzusetzenden Frostschutzmittels anhand der noch vorhandenen Frostschutzsicherheit im Kühlsystem und den zu erwartenden
Temperaturen bemessen
> zur Wiederverwendung in Spezialbehältern sammeln (s.u.)
Anfallort
> Werkstatt
Sammlung/
Transport
> gesondert Sammeln und insbesondere nicht mit Altöl oder anderen flüssigen Abfallstoffen mischen
> keine besonderen Anforderungen an die Lagerung, jedoch darf kein
Ethylenglykol ins Abwasser gelangen
Verwertung/
Entsorgung
Gebrauchte Kühlflüssigkeit in Spezialbehältern sammeln. In diesen setzen
sich die Festpartikel am Boden ab und Öle und Fett schwimmen oben auf.
Sauberes Kühlwasser kann über einen Hahn, der in ausreichender Entfernung vom Boden am Behälter angebracht ist, entnommen werden.
> externe Verwertung (z.B. Destillation) als Sonderabfall über einen Entsorger
Adressen *
Hinweis!
> Christoph Dürr GmbH, Hugo-Wolf-Str.2, 97922 Lauda-Königshofen,
Tel.: 09343 / 622533
> Entek, Hüttenweg 1, 35075 Gladenbach, Tel.: 06462/2551
> Lindenschmidt KG, Krombacherstr. 42 – 46, 57223 Kreuztal-Krombach,
Tel.: 02732 / 8880
> MRDollbergen GmbH, Bahnhofstraße 82, 31311 Uetze-Dollbergen, Tel.:
05177/85-200
> Safety-Kleen Deutschland GmbH, Herforder Straße 47-51,
Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/6820
>
>
>
>
siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen)
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
24
> siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
4.11 Fett- und Ölverschmutzte Betriebsmittel
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ASN 15 02 02 *

Ölfilter
ASN 16 01 07 *
 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit
Alte EAK-Def.
schädlichen Verunreinigungen
ASN 15 02 99D1
Beschreibung
Unter dem o.g. EAK-Abfallschlüssel wurden i.d.R. verschiedene ölverschmutzte Materialien zusammengefasst: öl- und fettverschmutzte Putzlappen, Ölfilter, Öldosen, verbrauchtes Ölbindemittel und andere öl- und
fettverschmutzte Betriebsmittel. Es ist aber durchaus sinnvoll und aufgrund der Verwertungspflicht geboten, eine Trennung zwischen verwertbaren und nicht verwertbaren Stoffen vorzunehmen. Verwertbare Stoffe sind
z.B.: Ölfilter, Putzlappen, Öldosen. Durch die Aufteilung auf neue Abfallschlüssel wird diesem Punkt zumindest bei den Ölfiltern Rechnung getragen.
Vermeidung/
Verminderung
> Öldosen und Ölfilter vor der Entsorgung über geeignete Ablaufeinrichtung leer laufen lassen
> Putzlappen über Textilmietservice-Unternehmen beziehen
> Mehrwegfässer für sämtliche Frischöle
> Verwendung von Sägemehl und -spänen als Ölbindemittel innerhalb des
Betriebes (außerhalb wegen Verwehungsgefahr nicht anwendbar)
Anfallort
> Werkstatt
> Lager
Sammlung/
Transport
> getrennte Sammlung der verschiedenen ölverschmutzten Materialien
und nach Möglichkeit der Verwertung zuführen
> ist Gefahrgut gemäß GGVS der Klasse 4.1 Ziffer 4 c, Behälter entsprechend kennzeichnen (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2)
> Sammlung in Metallbehältern mit Deckel
> empfohlen wird ein Unfallmerkblatt
> beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2)
Verwertung/
Entsorgung
> gemietete Putztücher werden vom Servicebetrieb gereinigt und wieder
eingesetzt
> leere Öldosen könne über Rücknahmesysteme entsorgt werden (z.B.
DSD, Interseroh, KBS)
> Spezialfirmen verwerten die getrennt gesammelten Ölfilter
> das durch eine Auffangvorrichtung gesammelte Öl kann gemäß Altölverordnung entsorgt werden
> die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig (siehe Kap. 3.1)
Adressen *
> AIS - Oleocont GmbH, Elbstr. 58, 49090 Osnabrück, Tel.: 0541/63008
> Mewa, Walter-v. Selve-Str. 12, 31789 Hameln, Tel.: 05151/401664
> siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
25
4.12 Glasabfälle und Altglas
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Glas
ASN 16 01 20

Glas
ASN 20 01 02

Verpackungen aus Glas
ASN 15 01 07
Alte EAK-Def.
 Glas
 Glas
ASN 17 02 02
ASN 20 01 02
Beschreibung
In den Kfz-Betrieben fällt zum einen Autoglas (Autoscheiben) an. Hier
kann zwischen Ein- und Mehrscheibensicherheitsglas unterschieden werden. Zum anderen fällt Hohlglas an, das von Mitarbeitern/innen mitgebracht wird (Getränkeflaschen und andere Gläser). Grundsätzlich sind die
beiden Fraktionen getrennt zu sammeln und zu entsorgen.
Vermeidung/
Verminderung
Eine Vermeidung der von den Mitarbeitern/innen mitgebrachten Getränkegläser kann durch ein attraktives betriebseigenes Angebot an Getränken in Mehrwegflaschen erreicht werden. Dies gilt sowohl für Sprudelgetränke als auch für Milchgetränke. Durch anbieten von Milchgetränken in
Pfandflaschen können zudem weitere Verpackungsstoffe (Tetra) vermieden werden.
Anfallort
>
>
>
>
Sammlung/
Transport
> getrennte Sammlung von Hohlglas (Verpackungen) und Flachglas (Autoscheiben)
> Hohlglas über öffentliche Glascontainer entsorgen
Verwertung/
Entsorgung
> Flachglas über ein beauftragtes Unternehmen der Verwertung zuführen
> bei einigen Fabrikaten wird die Entsorgung bestimmter Abfallstoffe zentral gesteuert
> Einwegflaschen sind Verkaufsverpackungen und werden über das DSD
entsorgt
Adressen *
> Reiling Glas Recycling GmbH, Bussemasstr. 49, 33428 Marienfeld, Tel.:
05247/980321
> Scheele GmbH & Co. KG, Agathastr. 63, 57368 Lennestadt, Tel.:
02721/98001
Werkstatt
Lager
Verwaltung
Pausenraum
> siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.3 Verwertung/Entsorgung
Hinweis!
Örtliche Kooperationen verschiedener Werkstätten bieten die Möglichkeit,
die anfallenden Transportkosten zu vermindern und somit die Verwertung
der Glasabfälle in wirtschaftlichen Einheiten zu ermöglichen.
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
26
4.13 Hausmüll
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

gemischte Siedlungsabfälle
Alte EAK-Def.
 gemischte Siedlungsabfälle
ASN 20 03 01
ASN 20 03 01
Beschreibung
Nachdem die verschiedenen im Betrieb anfallenden Abfallstoffe getrennt
gesammelt und unter Berücksichtigung der stoffspezifischen Merkmale
beseitigt oder verwertet werden, fallen noch sogenannte Restabfälle an,
die nicht verwertbar sind und beseitigt werden. Dies können z.B. Kehricht
aus der Werkstattreinigung, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen, verunreinigte Folien, die nicht verwertet werden können, Zigarettenasche und
-kippen, ausgehärtete Kleber-, Farb- und Spachtelreste, defekte Keilriemen u.a. sein. Ebenfalls unter den Oberbegriff Hausmüll fällt die organische Fraktion, die über die "grüne Tonne" getrennt von den Restabfällen
eingesammelt und kompostiert (verwertet) wird (siehe Steckbrief für
Hausmüll organisch).
Vermeidung/
Verminderung
> durch geeignetes Trennsystem an den Abfallanfallstellen (farblich unterschiedlich gekennzeichnete Behälter)
> Sortieranweisungen an den Abfallsammelstationen
> Mitarbeiterschulung
> vor Entsorgung Verwertbarkeit prüfen (z.B. Beratung durch die Gewerbeabfall-Beratung des Kreises Lippe)
Anfallort
> im gesamten Betrieb
Sammlung/
Transport
> getrennt von den übrigen verwertbaren Abfällen und Sonderabfällen
> eventuell verschließbarer Container
Verwertung/
Entsorgung
> bei kleineren Mengen über die kommunale Hausmüllentsorgung
> bei größeren Mengen muss ein gewerblicher Abfallbeförderer beauftragt
werden
> gemischter Hausmüll ist ein Abfall zur Beseitigung und im Kreis Lippe
zu entsorgen
Adressen *
> siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4 Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten im Kreis Lippe
Hinweis!
> auch Gewerbebetriebe können Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" über die "gelben Säcke" kostenlos entsorgen
> die grüne Tonne für den organischen Hausmüll können Sie bei Ihrer
Stadt oder Gemeinde beantragen
> seit dem 1.01.1999 sind gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) unter
Verwendung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises und von
Übernahmescheinen zu entsorgen, wenn die Entsorgung über gewerbliche Abfallbeförderer erfolgt
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
27
4.14 Hausmüll (organisch)
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
ASN 20 01 08

Speiseöle und -fette
ASN 20 01 25

biologisch abbaubare Abfälle (Gartenabfälle)
ASN 20 02 01
Alte EAK-Def.
 organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktionen
(einschl. Frittieröl und Küchenabfälle aus Kantinen)
ASN 20 01 08
 kompostierbare Abfälle
ASN 20 02 01
Beschreibung
Biologisch abbaubare Abfälle sind kompostierbare Abfälle pflanzlichen oder tierischen Ursprungs. Darunter fallen: Essensreste, Kaffeesatz, Obstund Eierschalen, Blumen etc..
Vermeidung/
Verminderung
> durch Eigenkompostierung
Anfallort
> Pausenraum
> Verwaltung
> Kantinen und Kantinenküche (in großen Unternehmen)
Sammlung/
Transport
> organische Abfälle schon am Anfallort getrennt sammeln
> Sammlung und Lagerung in der grünen Tonne
> Speisereste getrennt von anderen org. Abfällen sammeln, kühl lagern
und in kurzen Abholrhythmen entsorgen (große Betriebe mit Kantine)
Verwertung/
Entsorgung
> Eigenkompostierung auf dem Betriebsgelände
> Kompostierung in zentraler Kompostierungsanlage (über Kommune)
> Verwertung der getrennt gesammelten Speisereste über Speiseresteverwerter (Verwertung in der Schweinemast)
Adressen *
>
>
>
>
Bröker, Mittelstr. 11, 32925 Blomberg, Tel.: 05235/7331
SpeiseresteKrog, Bad Salzuflen, Tel.: 05222/73466
verwerter
Preuß, Vahlhäuser Höhe 40, Detmold, Tel.: 05231/34328
Dieter Körtner Speiserestentsorgung, Huberstusstraße 43, 32547
Bad Oeynhausen, Tel.: 05731 / 91453
> NRG Nährstoff Recycling GmbH, Loddenkamp 10 – 12, 59075 Hamm,
Tel.: 02381/376-0
> Saria Refood GmbH & Co. KG, Werner Straße 95, 59379 Selm, Tel.:
02592/210112
> siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4
Gewerbebetriebe, die ansonsten ihren Restmüll über private Entsorger abtransportieren lassen, können i.d.R. auch ausschließlich die grüne Tonne
bei ihrer Stadt/Gemeinde beantragen.
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Stand: 5/14/2016
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
28
4.15 Holzembalagen, Holzabfälle
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Verpackungen aus Holz
ASN 15 01 03

Holz, das gefährliche Stoffe enthält
ASN 20 01 37 *

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
ASN 20 01 38
Alte EAK-Def.
 Holz (Verpackungen)
 Holz
ASN 15 01 03
ASN 17 02 01
Beschreibung
Wenn es sich bei den Holzabfällen insbesondere um Verpackungsmaterialien handelt (Paletten, Holzkisten etc.) sollte nach der AVV (Abfallverzeichnisverordnung) als Abfallschlüssel 15 01 03 "Verpackungen aus
Holz" verwendet werden.
Vermeidung/
Verminderung
> Verwendung von Mehrwegtransportverpackungen (Pfandsystem)
> Rückgabe von Transportverpackungen, insbesondere Paletten, an den
Lieferanten
Anfallort
> Warenanlieferung
> Lager
Sammlung/
Transport
> getrennte Sammlung der Holzverpackungen (Paletten und Kisten)
> Aussortierung defekter Paletten und separat verwerten
> übrige Holzabfälle getrennt von anderen Abfällen sammeln
Verwertung/
Entsorgung
> über die Rücknahme der Lieferanten und Wiederverwendung
> über Rücknahmesysteme (HPE)
> Verwertung der Holzabfälle zur Herstellung von Spanplatten oder thermische Verwertung
Adressen *
> Berg-Abfallbeseitigungs-GmbH & Co. KG, Dieselstr. 24, 32120 Hiddenhausen, Tel.: 05223 / 9966-33
> Göhner GmbH, Meller Str. 102, 32122 Enger, Tel.: 05224 / 2354
> ISD Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln,
Tel.: 02203/9147-322
> siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.3
Hinweis!
Damit Holzpaletten oder andere Verpackungen aus Holz verwertbar sind,
dürfen diese nicht verschmutzt sein, z.B. mit Öl, Farben, Lacken. Des weiteren sollte darauf geachtet werden, dass das Holz keine Fäulnis oder
Pilzspuren aufweist (trocken lagern).
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Stand: 5/14/2016
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
29
4.16 Kältemittel (R12, R134a)
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW
ASN 14 06 01 *

andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
ASN 14 06 02 *
Alte EAK-Def.
 Fluorchlorkohlenwasserstoffe (R12)
 andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische (R134a)
ASN 14 04 01
ASN 14 04 02
Beschreibung
Im Automobilbereich nimmt die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit Klimaanlagen zu. Dabei ist davon auszugehen, dass diese Anlagen nur noch mit
dem chlorfreien FKW R134a betrieben werden. FCKW-haltige Anlagen mit
R12 sind evtl. noch in älteren Kraftfahrzeugen zu finden.
Als umweltfreundlichere Alternative zu den FKW R134a und als zukünftiges Kältemittel ist CO2 anzusehen. Hier muss die Technik noch optimiert
werden, um insbesondere einen höheren Treibstoffverbrauch durch die
Verwendung von CO2 als Kältemittel zu vermeiden.
Vermeidung/
Verminderung
> Umstellung auf CO2 (qualitative Vermeidung)
Anfallort
> Altautoverwertung
> Werkstatt
Sammlung/
Transport
> Die Kältemittel werden mit speziellen Absauggeräten aus den Anlagen
gesaugt.
Verwertung/
Entsorgung
> Die Absauggeräte bereiten die Kältemittel direkt auf.
> Die Kältemittel können direkt wieder eingesetzt werden.
Adressen *
> KS-Recycling GmbH & Co. KG, Raiffeisenstr. 38, 47665 Sonsbeck, Tel.:
02838 / 9150-0
> Orm-Bergold Chemie GmbH & Co. KG, Daimlerstr. 2-4, 44805 Bochum,
Tel.: 0234/879080
> Safety-Kleen Deutschland GmbH, Herforder Straße 47-51,
Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/6820
Hinweis!
Kältemittel fallen in Ausnahmefällen als Abfall an, z.B. aus alten Kraftfahrzeugklimaanlagen, die noch R12 enthalten. In Fällen, wo das Kältemittel
als Abfall entsorgt werden muss, ist dieser nachweispflichtig als besonders
überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Erforderliche Nachweise
sind dann:
> Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
> Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
> Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
30
4.17 Kaltreiniger (ohne halogenierte organische Lösemittel)
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

andere Lösemittel und Lösemittelgemische
 andere Lösemittel und Lösemittelgemische
Alte EAK-Def.
ASN 14 06 03 *
ASN 14 01 03
Beschreibung
Im Kfz-Betrieb werden Kaltreiniger sowohl für die Motorwäsche als auch in
der sonstigen Aggregatreinigung z.B. Kleinteilereinigung eingesetzt. Kaltreiniger bestehen in aller Regel ganz oder zum großen Teil aus Kohlenwasserstoffen, d.h. aus organischen Lösemitteln - nicht halogenierten organischen Lösemitteln. Kaltreiniger, die mit dem Abwasserstrom über einen Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider) geführt werden, dürfen
keine emulgierend wirkenden Tenside enthalten. Auch dürfen Abwasserströme, die emulgierend wirkende Tenside enthalten, z.B. aus der Fahrzeugoberwäsche, nicht zusammen mit dem Kaltreinigerwasserstrom
über einen Ölabscheider geführt werden. In solchen Fällen muss das Abwasser in einer Emulsionsspaltanlage behandelt werden. Für die Kleinteilereinigung sollte der Kaltreiniger im geschlossenen System verwendet
werden.
Vermeidung/
Verminderung
>
>
>
>
>
Anfallort
> Waschanlagen
> Werkstatt
Sammlung/
Transport
> getrennte Sammlung, evtl. zusammen mit anderen Lösemitteln, die keine halogenierten organischen Lösemittel enthalten
> Kaltreiniger dürfen nicht ins Grundwasser oder unbehandelt in die Kanalisation gelangen
> Sammlung im Metallbehälter, evtl. mit Auffangwanne
> ist Gefahrgut gemäß GGVS der Klasse 3, Behälter entsprechend kennzeichnen (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2)
> empfohlen wird ein Unfallmerkblatt
> beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2)
Verwertung/
Entsorgung
> Verwertung durch Destillation
> Verwertung über den Lieferanten (Rücknahme gebrauchter Mittel)
> wenn Verwertung nicht möglich, muss Kaltreiniger als Sonderabfall
nachweispflichtig entsorgt werden
Verwendung kohlenwasserstofffreier Reiniger
Einbau von Rückgewinnungsanlagen bei PKW-Waschanlagen
Kreislaufführung, insbesondere bei der Kleinteilereinigung
Trockenreinigung
Kreislaufentkonservierungsstraßen, evtl. durch den Neuwagentransporteur
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
Adressen *
> Orm-Bergold Chemie GmbH & Co. KG, Daimlerstr. 2-4, 44805 Bochum,
Tel.: 0234/879080
> RCN Chemie GmbH, Daimler Straße 26, 47574 Goch, Tel.: 02823/9200
> Safety-Kleen Deutschland GmbH, Herforder Straße 47-51, Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/6820
> siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen)
Hinweis!
>
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
neue Nachweisregelung im Falle der Verwertung beachten
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
31
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
32
4.18 Katalysatoren
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium
oder Platin enthalten (außer 160807)
ASN 16 08 01

gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
ASN 16 08 02 *

gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a.n.g.
ASN 16 08 03

gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ASN 16 08 07 *
Alte EAK-Def.
 aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren, die Edelmetalle enthalten
 andere aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren
ASN 16 01 01
ASN 16 01 02
Beschreibung
In der Umgangssprache meint ein "Katalysator" das komplette System der
Abgasreinigung eines Automotors. Dazu sind in einem Gehäuse aus rostfreiem Stahl keramische oder metallische Träger mit katalytisch wirksamen Stoffgemischen untergebracht, die unter anderem Aluminiumoxid,
Cerdioxid und andere Metalloxide in Kombination mit Edelmetallen wie
Platin, Palladium und Rhodium enthalten. Der Katalysator kann vor mechanischen und thermischen Beanspruchungen zusätzlich durch eine vibrationsdämpfende und stoßabsorbierende Matte aus Keramik oder Metall
geschützt
werden.
Grundsätzlich unterscheidet man Oxidations- und Dreiwege-Katalysatoren.
Der erste Typ wandelt Kohlenmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe (HC)
in Kohlendioxid (CO2) und Wasser. Gleichzeitig reduziert er den als Masse
gemessenen Ausstoß von Rußpartikeln bei Dieselmotoren, hat jedoch
wenig Einfluss auf Stickoxide (NOx) sowie die Anzahl der Rußpartikel.
Dreiwege-Katalysatoren werden bei Benzinmotoren eingesetzt und arbeiten zusammen mit dem Motor in einem Regelkreis, in dem eine sogenannte Lambda-Sonde das bei jeder Fahrweise für die Abgasreinigung optimale Verhältnis von Luft und Kraftstoff einstellt. Dadurch kann die katalytisch
wirksame Beschichtung CO und HC zu CO2 plus Wasser oxidieren sowie
gleichzeitig NOx zu Stickstoff reduzieren.
Die Kehrseite des Katalysators ist die Platin-Gewinnung und -verarbeitung:
Die Böden in den Förderländern versauern. Denn je nach Umweltstandard
werden dort pro Gramm Platin Schwefel-Verbindungen frei, die 1,7 bis
10,9 Kilogramm Schwefeldioxid entsprechen. Dramatisch sind die Folgen
in Russland.
Hier kann insbesondere ein flächendeckendes Recycling-System für gebrauchte Katalysatoren in den Verbraucherländern die Umweltbilanz des
Kats verbessern. Rechnungen des Öko-Instituts ergaben, dass allein die
Emissionen von Schwefeldioxid durch Recycling um den Faktor 2000 gesenkt werden könnten.
Etwa ein Drittel der jährlich hergestellten 130 Tonnen Platin landen weltweit in Katalysatoren. In Deutschland werden sie nach Auskunft des Umweltbundesamtes vollständig recycelt.
Übergangsmetalle im Sinne dieses Eintrages sind: Scandium, Vanadium,
Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom,
Eisen, Nickel, Zink, Zirkonium, Molybdän und Tantal. Diese Metalle und
ihre Verbindungen werden als gefährlich betrachtet, wenn sie als gefährliche Stoffe eingestuft wurden. Somit entscheidet die Einstufung als gefährliche Stoffe darüber, welche Übergangsmetalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind.
Vermeidung/
Verminderung
---
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Stand: 5/14/2016
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Anfallort
> Werkstatt
Sammlung/
Transport
> getrennt von übrigen Auspuff- und Schrottteilen sammeln
Verwertung/
Entsorgung
> In Aufbereitungsanlagen werden insbesondere die Edelmetalle zurückgewonnen.
Adressen *
> Demet Deutsche Edelmetall Recycling, Siemensstraße 20, 63755 Alzenau, Tel.: 06023 / 955-177
> Hüttenwerke Kayser AG, Kupferstr. 23, 44532 Lünen, Tel.: 02306 / 108229
> Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co.KG, Jacobstraße 41-45,
58256 Ennepetal, Tel.: 02333 / 985-229
Hinweis!
Unsicherheit herrscht offenbar derzeit bei Altautoverwertern und Schrotthändlern. Unklare Informationen, ob keramische Altkats als besonders
überwachungsbedürftiger Abfall im Sinne der AbfallverzeichnisVerordnung gelten oder nicht, beherrschen die Sammler-Szene.
Eine verbindliche Einstufung des Abfalltechnikausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (ATA) schafft nun Klarheit. Mit Schreiben vom
08. Juli 02 teilte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit, dass "der ATA ... der Auffassung (ist), dass gebrauchte Abgaskatalysatoren, die Keramikmonolithen enthalten, i.d.R. dem Abfallschlüssel 16 08 07* zuzuordnen sind. Diese Beschlussfassung entspricht auch der Einschätzung des Bundesumweltministeriums."
Der Abfallschlüssel 16 08 07* ist deklariert als "gebrauchte Katalysatoren,
die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind" und ist als besonders überwachungsbedürftig eingestuft. Daraus ergeben sich für Lagerung, Sammlung und Transport eine Reihe von Unterschieden gegenüber der bisherigen Handhabung.
Zum einen sind das Mengenbeschränkungen bei der Lagerung, zum anderen die gesetzliche Verpflichtung (Nachweisverordnung), Herkunft und
Entsorgungsweg in einem Nachweisbuch zu dokumentieren.
Auch für die Verarbeitung ergeben sich aus der Einstufung der keramischen Katalysatoren als besonders überwachungsbedürftig verschärfte
Auflagen. Eine Genehmigung der Kat-Zerlegung, der Kugelmühlen und
der Filteranlagen nach BImSchG ist erforderlich.
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
33
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
34
4.19 Küchen- und Kantinenabfall
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
ASN 20 01 08

Speiseöle und -fette
ASN 20 01 25
Alte EAK-Def.
 organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktionen
(einschl. Frittieröl und Küchenabfälle aus Kantinen)
ASN 20 01 08
 kompostierbare Abfälle
ASN 20 02 01
Beschreibung
Es handelt sich hierbei um organische Abfälle (siehe Steckbrief "Hausmüll,
organisch"), die in Kantinen, Küchen und Pausenräume anfallen können.
Für große Unternehmen, die eine eigene Küche für die Mitarbeiterverpflegung betreiben, sollten die in der Küche anfallenden Speisereste getrennt
von anderen organischen Abfällen gesammelt und über einen Speiseresteverwerter entsorgt werden.
Vermeidung/
Verminderung
> durch Eigenkompostierung (nur pflanzliche Abfälle)
Anfallort
> Pausenraum
> Verwaltung
> Kantinen und Kantinenküche (in großen Unternehmen)
Sammlung/
Transport
> organische Abfälle schon am Anfallort getrennt sammeln
> Sammlung und Lagerung in der grünen Tonne
> Speisereste getrennt von anderen org. Abfällen sammeln, kühl lagern
und in kurzen Abholrhythmen entsorgen (große Betriebe mit Kantine)
Verwertung/
Entsorgung
> Eigenkompostierung auf dem Betriebsgelände (nur pflanzliche Abfälle)
> Kompostierung in zentraler Kompostierungsanlage (über Kommune)
> Verwertung der getrennt gesammelten Speisereste über Speiseresteverwerter (Verwertung in der Schweinemast)
Adressen *
>
>
>
>
Bröker, Mittelstr. 11, 32925 Blomberg, Tel.: 05235/7331
SpeiseresteKrog, Bad Salzuflen, Tel.: 05222/73466
verwerter
Preuß, Vahlhäuser Höhe 40, Detmold, Tel.: 05231/34328
Dieter Körtner Speiserestentsorgung, Huberstusstraße 43, 32547
Bad Oeynhausen, Tel.: 05731 / 91453
> NRG Nährstoff Recycling GmbH, Loddenkamp 10 – 12, 59075 Hamm,
Tel.: 02381/376-0
> Saria Refood GmbH & Co. KG, Werner Straße 95, 59379 Selm, Tel.:
02592/210112
> siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4
Hinweis!
Gewerbebetriebe, die ansonsten ihren Restmüll über private Entsorger abtransportieren lassen, können i.d.R. auch ausschließlich die grüne Tonne
bei ihrer Stadt/Gemeinde beantragen.
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Stand: 5/14/2016
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
35
4.20 Kunststoffabfälle
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Verpackungen aus Kunststoff
ASN 15 01 02

Kunststoffe (Stoßfänger etc.)
ASN 16 01 19
Alte EAK-Def.
 Kunststoffe (Verpackungen)
 Kunststoffe
ASN 15 01 02
ASN 17 02 03
Beschreibung
In Kfz-Betrieben fallen Kunststoffabfälle in Form von Kunststoffverpackungen (Dosen, Folien, Kanister etc.), Kunststoffkarosserieteilen (Stoßfänger,
Kunststoffverkleidungen, Radkastenabdeckungen etc.) und als Einwegschonbezüge an. Während die Verpackungen im Rahmen der Verpackungsverordnung über den Lieferanten oder Hersteller entsorgt werden
können, erfolgt eine organisierte Rücknahme von Kunststoffkarosserieteilen über Vertriebszentren z.Zt. nur in Teilbereichen. Beide Abfallgruppen
müssen getrennt gesammelt werden. Bei den Kunststoffstoßfängern sollte
zusätzlich auf eine sortenreine Sammlung geachtet werden, was aufgrund
der Kennzeichnung von Bauteile bei neuen Modellen leicht möglich ist
(z.B. Kunststoffstoßfänger aus PP/EPDM)
Vermeidung/
Verminderung
> Verkauf von Öl in Kunststoffdosen vermeiden
> Umstellung auf Mehrwegschonbezüge
> Einkauf von Einsatzstoffen (Pflegemittel, Reinigungsmittel etc.) in
Mehrweg- oder Großgebinden
Anfallort
> Werkstatt (Karosserieabteilung)
> Lager
Sammlung/
Transport
> getrennt Sammlung der verschiedenen Kunststofffraktionen
> nach Möglichkeit sortenrein sammeln
Verwertung/
Entsorgung
> Verwertung der Verpackungen über Hersteller/Lieferant bzw. DSD
(Grüner Punkt)
> Verwertung von Kunststoffteilen über Vertriebszentren
> Verwertung über private Kunststoffentsorger (sortenreine Sammlung)
> verschmutzte Folien können i.d.R. über den Hausmüll entsorgt werden
Adressen *
> Dierec GmbH, Fettpottstr. 29, 33818 Leopoldshöhe, Tel.: 05202/1613
(Kunststoffverwerter)
> Grannex, Dornierstr. 11, 49090 Osnabrück, Tel.: 0541/91207-0 (Stoßfänger u.a. Kunststoffe)
> Kastrup GmbH & Co. KG, Carl-Severing-Straße 228, 33649 Bielefeld,
0521/94630-0
> siehe "Allgemeiner Teil" Kap.
Hinweis!
> Wenn Sie Produkte (Teile, Stoffe) in Verpackungen an Endverbraucher
abgeben, müssen Sie die Verpackungen zurücknehmen und einer Verwertung zuführen, sofern für diese Verpackungen kein Rücknahmesystem zur Verfügung steht.
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
36
4.21 Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten
oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ASN 15 01 10 *
 Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen ASN 15 01 99D1
Alte EAK-Def.
Beschreibung
In der Kfz-Branche fallen unter diesem Begriff Kunststoffflaschen und
kanister an, die noch Reste von z.B. Öl, Frostschutz, Bremsflüssigkeit,
Spachtelhärter, Säure etc. enthalten und nicht ausgehärtet sind. Handelt
es sich bei den Resten nur um Restanhaftungen (Behältnisse sind spachtelrein und tropffrei), können die Behältnisse in der Regel über die entsprechenden Rücknahmesysteme entsorgt werden (z.B. "Grüner Punkt",
Interseroh, RIGK).
Vermeidung/
Verminderung
> möglichst restloser Verbrauch und Einrichtung eines Restelagers
> häufig benötigte Stoffe in Mehrweggroßgebinden (Fassware für Öl,
Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel etc.)
> Verwertung über Rücknahmesysteme, Voraussetzung: die Behältnisse
sind bis auf Restanhaftungen leer
Anfallort
> Warenanlieferung
> Lager
> Werkstatt
Sammlung/
Transport
> Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten sind Sonderabfälle
und müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden
> evtl. können Öldosen (in kleinen Mengen) zusammen mit anderen ölverschmutzten Betriebsmitteln entsorgt werden.
> Behälter entleeren und die Restinhaltsstoffe in einem "Entsorgungsbehälter" sammeln, jeweils nur gleiche Stoffe in einem Behälter sammeln
> über Rücknahmesystem verwertbare Behältnisse mit geringen Restanhaftungen getrennt erfassen
Verwertung/
Entsorgung
> Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten müssen als Sonderabfall nachweispflichtig entsorgt werden
> entleerte Behälter - mit geringen Restanhaftungen - werden über Rücknahmesysteme verwertet
Adressen *
> DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250
> Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln, Tel.: 02203/9147-322
> RIGK, Postfach 4969, 65039 Wiesbaden, Tel.: 0611/962-7800
> siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen)
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
37
4.22 Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
Alte EAK-Def.
 quecksilberhaltige Abfälle
 Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
ASN 20 01 21 *
ASN 06 04 04
ASN 20 01 21
Beschreibung
Leuchtstoffröhren bestehen aus Metall (vorw. Aluminium) und Glas, welches mit einer Leuchtschicht versehen ist. Sie enthalten neben Leuchtgas
(kein Neon) auch 15 - 80 mg Quecksilber pro Röhre. Ältere Anlagen besitzen evtl. noch PCB-haltige Kondensatoren.
Energiesparlampen können als kleine gebogene Leuchtstoffröhren betrachtet werden. Der Aufbau ist bei beiden Lampentypen gleich. Energiesparlampen mit Schraubsockel besitzen die komplette Start- und Betreiberelektronik.
Vermeidung/
Verminderung
> häufiges Ein- und Ausschalten vermeiden (verkürzt die Lebensdauer)
> elektronische Vorschaltgeräte sorgen für optimalen Warmstart und sichern eine 50 % längere Lebensdauer
> Energiesparlampen mit Stiftsockel (ohne Start- und Betreiberelektronik)
bevorzugen (weniger Abfall bei der Entsorgung)
Anfallort
>
>
>
>
>
Sammlung/
Transport
> Beschädigungen bei Lagerung und Transport vermeiden
> Lagerung und Transport in Spezialbehältern
> evtl. Lagerung in den Originalkartons
Verwertung/
Entsorgung
> Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind Sonderabfälle und müssen nachweispflichtig entsorgt werden (siehe "Allgemeiner Teil" Kap.
4.4)
> evtl. ist eine Rückgabe an den Lieferanten möglich
> haushaltsübliche Mengen können über die kommunale Schadstoffsammlung entsorgt werden
Adressen *
> Nordische Quecksilber Rückgewinnung, Bei der Gasanstalt 9, 23560
Lübeck, Tel.: 0451/583000
> Relux, Brückenstr. 9, 32549 Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/4800-61
Werkstatt
Verwaltung
Lager
Pausenräume
Ausstellungsraum
siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
38
4.23 Ölfilter
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Ölfilter
ASN 16 01 07 *
 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit
Alte EAK-Def.
schädlichen Verunreinigungen
ASN 15 02 99D1
Beschreibung
In Kfz-Betrieben fallen Ölfilter regelmäßig mit dem Ölwechsel an. Sie werden i.d.R. komplett ausgetauscht und bestehen außen aus einem Metallgehäuse. Am Fuß des Metallgehäuses befindet sich ein Gewinde, um den
Ölfilter am Motorblock zu befestigen. Ein Gummiring, der sich ebenfalls
am Fuß des Filters befindet, sorgt für einen dichten Sitz am Motor. Innen
befindet sich die Filterpatrone mit einem speziellen Filterpapier. Eine getrennte Sammlung der Ölfilter - ohne andere feste fett- und ölverschmutzte
Betriebsmittel - beinhaltet finanzielle Vorteile.
Vermeidung/
Verminderung
Eine Vermeidung ist im Prinzip nicht möglich. Der Ölfilterwechsel ist obligatorischer Teil bei Kfz-Wartungsarbeiten. Es sollte aber die Standzeit der
Ölfilter ausgenutzt werden und ein Wechsel erst nach der vom Hersteller
angegeben Fahrstrecke vorgenommen werden.
Anfallort
> Werkstatt
> Lager
Sammlung/
Transport
> nach Möglichkeit Ölfilter getrennt von anderen ölhaltigen Betriebsmitteln
sammeln und der Verwertung zuführen
> ist Gefahrgut gemäß GGVS der Klasse 4.1 Ziffer 4 c, Behälter entsprechend kennzeichnen (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2)
> Lagerung in Metallbehältern mit Deckel
> empfohlen wird ein Unfallmerkblatt
> beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2)
> Restöl aus dem Ölfilter über eine geeignete Ablaufvorrichtung dem Altöl
zuführen
> siehe Steckbrief für feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel Seite
24
Verwertung/
Entsorgung
> Spezialfirmen verwerten die getrennt gesammelten Ölfilter
> das aufgefangene Öl kann zusammen mit dem Altöl gemäß Altölverordnung entsorgt werden
> die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig (siehe Kap. 3.1)
Adressen *
> AIS - Oleocont GmbH, Elbstr. 58, 49090 Osnabrück, Tel.: 0541/63008
> Buchen UmweltService GmbH, Heerstr. 29 – 43, 44653 Herne,
02325/5904-56
> KS-Recycling GmbH & Co KG, Raiffeisenstr. 38, 47665 Sonsbeck,
02838/9150-0
> Zimmermann GmbH & Co. KG – CPB, Gottlieb-Daimler-Straße 22,
33334 Gütersloh, 05241/9676-31
> siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
39
4.24 Öl- und Benzinabscheiderinhalte
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern

Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern ASN 13 05 08 *

Schlämme aus Öl/Wasserabscheidern
Alte EAK-Def.
 Feststoffe aus Öl-/Wasserabscheidern
 Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
ASN 13 05 01 *
ASN 13 05 02 *
ASN 13 05 01
ASN 13 05 02
Beschreibung
Der Öl-/Wasserabscheider, DIN 1999 Teil 1-3, ist eine Einrichtung zur
Trennung von Leichtflüssigkeit aus Abwasser allein durch Schwerkraft. In
diesem Fall spricht man von grobdispers freiem Öl, das als geschlossener
Film oder in Tropfen vorliegt. Vom Dispersitätsgrad her ist dieses Öl direkt
abscheidbar. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass mit dem Öl/Wasserabscheider kein fein- oder feinstdispers emulgiertes Öl abgeschieden werden kann. Insbesondere bei der Vermischung von kohlenwasserstoffhaltigem Abwasser aus der Motorreinigung mit tensidhaltigem
Abwasser aus der Kfz-Oberflächenreinigung kommt es zu Emulsionsbildung. In diesen Fällen wären dann Koaleszensabscheider bzw. Emulsionsspaltanlagen notwendig.
Vermeidung/
Verminderung
> Behandlung der Abfälle vor Ort mit mobiler Anlage (Wasser wird wieder
Anfallort
> Leichflüssigkeitsabscheider
Sammlung/
Transport
> Die Inhalte des Abscheiders werden mit speziellen Saugfahrzeugen abgesaugt.
> Getrennte Absaugung von Schlammfang und Abscheider ist möglich.
Verwertung/
Entsorgung
> Die Entsorgung erfolgt i.d.R. in chemisch physikalischen Behandlungsanlagen (CPB).
> Eine an die Behandlung anschließende Verwertung des Ölanteils ist
möglich.
in den Abscheider zurückgeführt).
> Eigenkontrolle des Abscheiders und Entsorgung nach Bedarf, jedoch
mind. alle 5 Jahre.
Siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 "Entsorgung von Sonderabfällen"
Adressen *
Hinweis!
Z. Zt. werden bei die Schlammfanginhalte und die Inhalte der Leichtflüssigkeitsabscheider getrennt abgesaugt aber i.d.R. in ein Fahrzeug gepumpt. In der CPB werden beide Abfallstoffe auch gemeinsam behandelt.
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
40
4.25 Pyrotechnische Abfälle (Airbag/Gurtstraffer)
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

explosive Bauteile (z.B. aus Airbags)
 andere verbrauchte Sprengstoffe
Alte EAK-Def.
Beschreibung
ASN 16 01 10 *
ASN 16 04 03
Die Systeme sind pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke der
Sprengstoffklasse T1. Ungezündete Einheiten dürfen nur unter Einhaltung
festgelegter Sicherheitshinweise gezündet werden. Personen, die an diesen Systemen arbeiten, müssen zusätzlich nach den Vorgaben des
Sprengstoffgesetzes geschult sein (Schulungsträger sind die Berufsgenossenschaften, Kfz-Verbände bzw. -Innungen). Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist der zuständigen Behörde (z.B. Staatl. Amt für
Arbeitsschutz) anzuzeigen.
Vermeidung/
Verminderung
Anfallort
> Unfallreparaturbereich (meist bereits gezündet)
> Stilllegung von Kraftfahrzeugen (meist noch ungezündet)
Sammlung/
Transport
> separate Lagerung (Sprengstoffgesetz und 2. Sprengstoffverordnung
beachten)
> bis 20 kg Gesamtmasse müssen in einem Stahlschrank untergebracht
werden mit mind. folgenden Anforderungen:
- verschließbar
- am Aufstellungsort befestigt
- Beschläge u. Befestigungen von außen nicht abschraubbar
- keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt
- ausreichend Abstand zu Heizkörpern u. a. Wärmequellen
Mehr als 20 kg Gesamtmasse sollten nicht gelagert werden (dann wären besondere Sicherheitsbestimmungen einzuhalten)
> Einhaltung besonderer gefahrgutrechtlicher Vorschriften (GGVS/ADR)
beim Transport
Verwertung/
Entsorgung
> Nicht ausgelöste Airbag-/Gurtstraffersysteme nach Rücksprache an den
Hersteller zurückgeben. Nach Öffnen der Systeme kann der Treibstoff
verwertet werden.
> Die Aluminiumgehäuse gezündeter Systeme können nach Abtrennung
des Gewebesacks und des PUR-Teils dem Metallrecycling zugeführt
werden.
Adressen *
> Hersteller von Airbag- und Gurtstraffersystemen
Hinweis!
>
>
>
>
Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
Stand: 5/14/2016
41
4.26 Sandfangrückstände
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:

Schlämme aus Einlaufschächten
 Schlämme aus Einlaufschächten
Alte EAK-Def.
ASN 13 05 03 *
ASN 13 05 03
Beschreibung
Vor dem eigentlichen Benzin-/Ölabscheider befindet sich ein sogenannter
Schlammfang. Dieser verhindert, das die Abscheideeinrichtung nicht mit
übermäßig viel Schlamm beaufschlagt wird. Dies würde eine häufigere
Komplettreinigung sowie kürzere Entsorgungsintervalle des Abscheiders
nach sich ziehen.
Vermeidung/
Verminderung
--
Anfallort
Schlammfang
Sammlung/
Transport
Die Inhalte des Schlammfangs werden mit speziellen Saugfahrzeugen abgesaugt.
Getrennte Absaugung von Schlammfang und Abscheider ist möglich.
Verwertung/
Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt i.d.R. in chemisch physikalischen Behandlungsanlagen (CPB).
Eine anschließende Verwertung der Feststoffe (Sand) nach der Behandlung ist möglich.
Adressen
Siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 "Entsorgung von Sonderabfällen"
Hinweis!
Z. Zt. werden bei die Schlammfanginhalte und die Inhalte der Leichtflüssigkeitsabscheider getrennt abgesaugt aber i.d.R. in ein Fahrzeug gepumpt. In der CPB werden beide Abfallstoffe auch gemeinsam behandelt.
>Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich
>Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich
>Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes
>siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Stand: 5/14/2016
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
42
4.27 Verpackungen
Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern:
 Verpackungen aus Papier und Pappe
 Verpackungen aus Kunststoff
 Verpackungen aus Holz
 Verpackungen aus Metall
 Verbundverpackungen
 gemischte Verpackungen
 Verpackungen aus Glas
 Verpackungen aus Textil
 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
 Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix
(z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
Alte EAK-Def.
 Papier und Pappe
 Kunststoff
 Holz
 Metall
 Verbundverpackungen
 gemischte Materialien
ASN 15 01 01
ASN 15 01 02
ASN 15 01 03
ASN 15 01 04
ASN 15 01 05
ASN 15 01 06
ASN 15 01 07
ASN 15 01 09
ASN 15 01 10 *
ASN 15 01 11 *
ASN 15 01 01
ASN 15 01 02
ASN 15 01 03
ASN 15 01 04
ASN 15 01 05
ASN 15 01 06
In der Gruppe der Verpackungen 15 01 werden je nach Material die verschiednen Verpackungen unterschieden. Lediglich Glas als Glasverpackung ist in dieser Gruppe nicht aufgeführt. Glas findet sich als sogenannte getrennt gesammelte Fraktion mit der Herkunft: „Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen“. In dieser Gruppe hat Glas den Abfallschlüssel 20 01 02.
Verpackungen sollten grundsätzlich je nach Art und Stoff separat gesammelt und zur weiteren Verwertung abgegeben werden. Je nach Verpackung (Transport-, Um- oder Verkaufsverpackung) können diese Verpackungen direkt über den Lieferanten/Hersteller z.B. Transport- und Umverpackungen oder über Rücknamesysteme wie das DSD, Interseroh, Repasack, VFW etc. z.B. Verkaufsverpackungen entsorgt werden.
Die Rückgabe von Umverpackungen muss unentgeltlich am Verkaufsort erfolgen. Für Umverpackungen, die vom Endverbraucher mitgenommen werden, gelten dann die Regelungen
für Verkaufsverpackungen. Bei Verkaufsverpackungen gilt die unentgeltliche Rückgabe nur
für private Endverbraucher. Zu den private Endverbrauchern zählen allerdings u.a. auch
Handwerksbetriebe mit Ausnahme von Druckereien und sonstigen papierverarbeitenden Betrieben.
Hersteller und Vertreiber von schadstoffhaltigen Materialien sind verpflichtet, restentleerte
„Schadstoffverpackungen“ zurückzunehmen. Grundlage für diese Rücknahmepflicht bildet
die Verpackungsverordnung in der Fassung vom 24.11.1998. Auch hier muss die Rücknahme vom privaten Endverbrauchern (einschl. Handwerksbetriebe) unentgeltlich erfolgen. Eine
Vielzahl der Hersteller und Vertreiber schadstoffhaltiger Füllgüter haben sich vorhandenen
Rücknahmesystemen (z. B. RIGK, INTERSEROH, REPASACK, VFW; KBS) angeschlossen,
so dass der Rücklauf dieser Verpackungen unentgeltlich über das jeweilige genutzte Rücknahmesystem erfolgen kann.
Wir empfehlen, dass sich gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen Verpackungen von schadstoffhaltigen Füllgüter anfallen, mit der Herstellern und Vertreibern der Produkte bezüglich
einer Rücknahme der Verpackungen in Verbindung setzen.
Weiteres zu den einzelnen Verpackungsstoffen finden Sie in den entsprechenden Steckbriefen:
4.3 Altpapier (Pappe und Kartonage)
4.7 Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Resten
4.8 Eisenschrott
4.12 Glasabfälle und Altglas
4.15 Holzembalagen, Holzabfälle
4.20 Kunststoffabfälle
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
Stand: 5/14/2016
Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk
4.21 Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten
*: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen
dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden.
43
Stand: 5/14/2016
Abfallcheck/Istanalyse
5. Abfallcheck
Tabelle1 : Abfallmengen und -Entsorgung
Abfallbezeichnung
Abfall- BÜ
Nr.
Ü
Gefahrst.Menge pro Jahr (t)
Zeichen Verwertung Beseitigung
Nachweis
Art der Lagerung
Beförderer
Entsorger
Bemerkung
BÜ: besonders überwachungsbedürftig Ü: überwachungsbedürftig
44
Stand: 5/14/2016
Abfallcheck/Istanalyse
Tabelle 2: Abfallentsorgungskosten
Abfallbezeichnung
AbfallNr.
Menge pro Jahr (t)
Verwertung Beseitigung
Beförderer
Entsorger
Transport
Entsorgung
Kosten/a
Behälter
Kosten/t
sonstige
gesamt
45
Stand: 5/14/2016
Abfallkonzept/Abfallbilanz
6. Betriebliches Abfallwirtschaftskonzept/Abfallbilanz
Das Erstellen von betrieblichen Abfallkonzepten und Bilanzen ist eine gesetzliche (Auf)-Forderung an
Betriebe, sich mit der innerbetrieblichen Abfallwirtschaft intensiv auseinander zu setzen. Es soll den
Betrieben als internes Planungsinstrument zur Schwachstellenanalyse und somit zur Optimierung der
Abfallentsorgung in ökologischer wie auch in ökonomische Hinsicht dienen. Das Erarbeiten und fortführen von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen trägt dazu bei:

Kosten in der Abfallentsorgung transparent darzustellen und Schwachstellen aufzudecken,

ökologische Schwachstellen aufzudecken,

die Planung der Abfallentsorgung unter ökologischem und ökonomischem Aspekt zu optimieren,

dem Unternehmer Rechtssicherheit zu verschaffen.
Inhalt und Form des Konzeptes und der Abfallbilanzen werden durch die Vorschriften der Abfallkonzept- und -bilanzverordnung vorgegeben. Die Verordnung grenzt die im Abfallwirtschaftskonzept und
in der Abfallbilanz darzustellenden Abfälle auf die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle und
überwachungsbedürftigen Abfälle ein. Das heißt, dass Abfälle, die verwertet werden und weder besonders überwachungsbedürftig noch überwachungsbedürftig sind, im Konzept und in der Bilanz
nach den gesetzlichen Regelungen nicht behandelt werden müssen. Es empfiehlt sich aber, in Hinblick auf eine Gesamtdarstellung mit Nutzung als internes Planungsinstrument, alle Abfälle im Konzept und in der Bilanz darzustellen.
6.1
Wie erstelle ich ein Abfallkonzept/-bilanz?
Ich möchte nun in Stichpunkten Vorschläge machen, wie und welche Daten zusammenzutragen sind,
um eine Abfallbilanz und ein Abfallkonzept zu erstellen. Für die nachfolgend beschriebene „IstAnalyse“ können die in Kapitel 5 dargestellten Tabellenblätter oder ähnliche Checklisten verwendet
werden.
6.1.1
Ist-Analyse
Betriebsdaten:





Name und Anschrift
Erzeugernummer
Angaben zu BImSchG-Anlagen (z. B. BImSchG-Bezeichnung)
Eventuelle eigene Anlagen zur Entsorgung
Verantwortlicher (Betriebsbeauftragter für Abfall)
Abfalldaten erfassen:

Abfallarten
- besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung
- besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung
- überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung
- überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung
- weitere Abfallstoffe, die nicht überwachungsbedürftig sind

Abfallmengen
- die jeweilige Abfallmenge pro Zeiteinheit (Jahr) in Tonnen, eventuell mit Umrechnungsfaktor ermitteln

Abfallanfallstellen
- dezentrale Anfallstellen im Betrieb
- Art der Sammelbehälter
- Zentraler Sammelplatz
- Ausreichende Trennung
46
Stand: 5/14/2016
-
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Volumenreduzierung durch Pressen
Entsorgungsdaten erfassen:

Abfallbeförderer
- Name und Anschrift
- Transportgenehmigung
- Sammelentsorgungsnachweis
- Entsorgungsfachbetrieb
- Transportkosten

Abfallentsorger
- Name und Anschrift
- Art der Anlage (Verwertung oder Beseitigung)
- Entsorgungsnachweis
- Entsorgungskosten

Weitere Daten zur Entsorgung
- Behältermiete
- Sortierkosten
- Kosten für Formulare (Nachweise, Begleitschein, Übernahmeschein)
Vermeidung und Verwertung:

Möglichkeit der Abfallvermeidung prüfen
schadstoffhaltige Einsatzstoffe ersetzen
Kreislaufführung
Verpackungsmaterialien (Mehrwegverpackung, Großverpackungen)
Gebrauchsmaterialien (Putztücher im Mietsystem)
Verlängerung von Standzeiten (Emulsionen)

Möglichkeit der Abfallverwertung
Einsatzstoffe
interne Verwertung (thermisch z. B. Holzspäne, stoffliche Verwertung von Stanzabfällen)
externe Verwertung
externe Verwertung durch Getrenntsammlung vorbereiten
Informationen über Abfälle, die im Betrieb anfallen und entsorgt werden, erhalten sei aus den Übernahmescheinen (siehe unten), Begleitscheinen, Lieferscheinen oder Rechnungen. Weitere Informationen über Entsorgungsanlagen und Art der Entsorgung sind in den Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweisen (siehe unten) dokumentiert. Es empfiehlt sich aber immer, Rücksprache mit
dem Entsorgungsanlagenbetreiber zu halten.
Die insbesondere für die Betriebsleitung wichtigen Daten über die Abfallentsorgungskosten sind nach
Möglichkeit detailliert aufzuschlüsseln:






Behältermiete
Transportkosten – durch Volumenreduzierung (Pressen) Transportvorgänge verringern
Sortierkosten – kann bei entsprechender Vorsortierung entfallen
Entsorgungskosten –direkt beim Entsorger Informieren
Kosten für Nachweise
Kosten für Begleitscheine
Im Zuge der „Ist-Analyse“ sollte auch die Aktualität der Rechtssammlung geprüft und evtl. diese Ergänzt oder ausgetauscht werden. Die Rechtssammlung sollte mindestens folgenden Umfang haben:
47
Stand: 5/14/2016










Abfallkonzept/Abfallbilanz
Kreislaufwirtschafts- /Abfallgesetz
Abfallkonzept- und -bilanzverordnung
Abfallverzeichnis-Verordnung
Bestimmungsverordnung für überwachungsbedürftige Abfälle
Nachweisverordnung
Transportgenehmigungsverordnung
Verpackungsverordnung
Batterieverordnung
Altölverordnung
Altautoverordnung
48
Stand: 5/14/2016
6.1.2
Abfallkonzept/Abfallbilanz
49
Informationen aus Begleit-, Übernahmescheinen und anderen
Nachweisen
Abb. 1: Der Übernahmeschein:
Abfallbezeichnung
Abfallschlüssel
Erzeugernummer
Nummer des Sammelentsorgungsnachweises
Menge in Tonnen
oder kg
Beförderernummer
Erzeugername und anschrift
Tag der Abholung
Beförderername und anschrift
Erzeugerunterschrift
Evtl. Entsorgernummer u. -name angegeben.
Befördererunterschrift
Bemerkung, z.B.
Mengenangabe in
Liter oder Stück,
wenn Gewicht nicht
möglich
Der Übernahmeschein wird bei der sogenannten Sammelentsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen und der Entsorgung von überwachungsbedürftigen Abfällen verwendet. Er bietet
bereits sehr viele Informationen, die direkt in eine Abfallbilanz bzw. in ein Abfallwirtschaftskonzept
eingetragen werden können.
Die obige Abbildung 1 zeigt einen Übernahmeschein, wie er in vielen Fällen beim Abfallerzeuger vorliegt. Alle Felder des Übernahmescheins müssen von Ihnen ausgefüllt sein. Ausnahmen sind oben
grau hinterlegt: Entsorgername und -nummer, das Feld für Bemerkungen (nur im Bedarfsfall auszufüllen), sowie natürlich die Unterschrift des Beförderers.
Die Angabe der Abfallmenge in l (Beispiel = 500 l) ist falsch. Das Feld sieht nur Angaben in Tonnen
vor. Wenn das Gewicht nicht angegeben werden kann, sollte die Menge in das Vermerkfeld unten
auf dem Übernahmeschein eingetragen werden. Das Gewicht kann dann später, z.B. nach Erhalt der
Rechnung, in das entsprechende Feld nachgetragen werden.
Für Angaben zum Verbleib und Entsorgungsweg im Abfallkonzept reichen die o.g. Angaben aus.
Gemäß der Abfallkonzept- und Bilanzverordnung reichen im Fall der Sammelentsorgung die Angaben zum Beförderer. Allerdings sind in der Abfallbilanz die Entsorgerdaten wiederum erforderlich.
Auf den meisten Übernahmescheinen sind keine Entsorgerdaten vorhanden, und auch nicht unbedingt erforderlich. Daher sollte sich der Abfallerzeuger die entsprechenden Sammelentsorgungsnachweise, die er benutzt, vom Beförderer besorgen und in sein Nachweisbuch einordnen. Im Sammelentsorgungsnachweis sind die fehlenden Angaben für das Abfallkonzept und für die -bilanz enthalten.
Stand: 5/14/2016
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Unabhängig von der Pflicht Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte erstellen zu müssen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, den Sammelentsorgungsnachweis vom Beförderer zu besorgen. Der Abfallerzeuger ist für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich und muss sich über die vorgesehene korrekte Entsorgung überzeugen. Der Sammelentsorgungsnachweis, der den Entsorgungsweg
insgesamt beschreibt und zudem von der zuständigen Behörde des Entsorgers geprüft wurde, weist
auf eine ordnungsgemäße Entsorgung zumindest formal hin.
50
Stand: 5/14/2016
Abfallkonzept/Abfallbilanz
51
Abb. 2: Der Sammelentsorgungsnachweis, hier: Seite 1 der Annahmeerklärung des Entsorgers
Nummer des Sammelentsorgungsnachweises
Name und Anschrift
des Entsorgers
Entsorgungsverfahren gem. Anhang IIA
oder IIB Krw-/AbfG
Anlagenbezeichnung
Entsorgernummer
Standortanschrift der
Anlage
Hinweis, ob Anlage
freigestellt bzw. Entsorgungsfachbetrieb
Die Abbildung 2 zeigt die Seite 1 der Annahmeerklärung des Entsorgers. Die Annahmeerklärung ist
neben der Verantwortlichen Erklärung des Beförderers und der Behördenbestätigung ein Teil des
Sammelentsorgungsnachweises.
Die Nummer des Sammelentsorgungsnachweises (rechts oben) muss mit der Nummer im Übernahmeschein übereinstimmen. Der Abfallerzeuger erhält aus der Annahmeerklärung weitere Angaben, die er in sein Abfallkonzept und in seine Abfallbilanzen eintragen kann. Das sind u.a. Name und
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
52
Anschrift des Entsorgers, Entsorgernummer, Entsorgungsverfahren und Anlagenbezeichnung sowie
Information darüber, ob die Anlage freigestellt ist bzw. der Entsorger ein Entsorgungsfachbetrieb ist.
Das Entsorgungsverfahren wird gem. Anhang IIA oder IIB des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes angegeben. Dabei bedeutet ein Verfahren D 1 bis D 15, dass es sich um ein Beseitigungsverfahren und R 1 bis R 13 um ein Verwertungsverfahren handelt. Diese Information ist ebenfalls wichtig,
da im Abfallkonzept und in der Abfallbilanz eine Begründung bei Nichtverwertung eines Abfalls erforderlich ist.
Entsorgungsnachweis und Begleitschein
Ist die Menge des zu entsorgenden Abfall größer als 15 t/a (einige Ausnahmen bis 20 t/a), dann darf
kein Sammelentsorgungsnachweis zum Einsatz kommen. Der Abfallerzeuger muss dann einen eigenen Entsorgungsnachweis führen. Der Entsorgungsnachweis enthält aber prinzipiell die gleichen Informationen wie der Sammelentsorgungsnachweis. Die Entsorgungen werden mit Hilfe von Begleitscheinen nachgewiesen. Im Gegensatz zu den Übernahmescheinen, muss im Feld Entsorger der
Name und die Anschrift des Entsorgers sowie die Entsorgernummer eingetragen werden. Zusätzlich
erhält der Abfallerzeuger, nachdem der Abfall auch beim Entsorger angekommen ist und entsorgt
wurde, eine Ausfertigung (altgold) des Begleitscheines mit der Unterschrift des Entsorgers zurück.
6.1.3
Beispiel eines Abfallkonzeptes
Betriebsdaten und Anfallstellen
Betriebsdaten
Name:
Autowerkstatt KG
Straße:
Werkstr. 13
PLZ und Ort:
66600
Fon:
01234/12345
Kleinstadt
Fax:
E-Mail:
Ansprechpartner
Bernd Autobauer
Anfallstellen
Nr.
Bezeichnung
Erzeuger-Nr.
1
Werkstatt
E1234567
2
Lager/Verkauf
E1234567
BImSch-Nr.
Stand: 5/14/2016
Abfallkonzept/Abfallbilanz
53
Abfallstoffe: Übersicht
büb1
Autowerkstatt KG
Bremsflüssigkeiten
16 01 13 *
Werkstatt
E1234567
nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und
Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 05 *
Werkstatt
E1234567
Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 02 *
Werkstatt
E1234567
andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz)
14 06 03 *
Werkstatt
E1234567
Altreifen
16 01 03
Lager/Verkauf
E1234567
Werkstatt
E1234567
Bleibatterien
16 06 01 *
Lager/Verkauf
E1234567
gemischte Siedlungsabfälle
20 03 01
Lager/Verkauf
E1234567
Werkstatt
E1234567
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter
a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 02 *
Werkstatt
E1234567
besonders überwachungsbedürftiger Abfall
auch bei der Verwertung überwachungsbedürftiger Abfall
üb2
x
x
x
x
x
x
x
x
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept
2001
Abfallstoffe und Anfallstellen
Bremsflüssigkeiten
Menge (t)
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Abfallart
Bremsflüssigkeiten
Abfallschl. EWG-Name:
16 01 13 *
EWG-Code:
2001
0,20
2002
0,20
2003
0,20
2004
0,20
2005
0,20
Anfallstellen
interne Bezeichnung
Werkstatt
Erzeuger-Nr.
BImSch-Nr.
E1234567
Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung:
Bremsflüssigkeit wird über ein geschlossenes System abgesaugt, gesammelt und zur Verwertung abgegeben.
Begründung bei Beseitigung:
54
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept
2001
Abfallstoffe und Anfallstellen
nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
Menge (t)
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Abfallart
nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle auf Mineralölbasis
Abfallschl. EWG-Name:
13 02 05 *
EWG-Code:
2001
2,40
2002
2,40
2003
2,40
2004
2,40
2005
2,40
Anfallstellen
interne Bezeichnung
Werkstatt
Erzeuger-Nr.
BImSch-Nr.
E1234567
Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung:
Das Altöl wird getrennt gesammelt und zur Verwertung über eine Altölraffinerie abgegeben.
Begründung bei Beseitigung:
55
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept
2001
Abfallstoffe und Anfallstellen
Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
Menge (t)
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Abfallart
Abfallschl. EWG-Name:
Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 02 *
EWG-Code:
2001
3,00
2002
3,00
2003
3,00
2004
3,00
2005
3,00
Anfallstellen
interne Bezeichnung
Werkstatt
Erzeuger-Nr.
BImSch-Nr.
E1234567
Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung:
Begründung bei Beseitigung:_____________________________________________________________________________________________________________
Der anfallende Schlamm muss in einer speziellen CPB-Anlage behandelt werden. Diese Anlagen sind i.d.R. als Beseitigungsanlagen genehmigt. Eine Verwertung des
in der CPB-Anlage anfallenden Öls ist möglich.
56
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept
2001
Abfallstoffe und Anfallstellen
andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz)
Menge (t)
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Abfallart
andere Lösemittel und -gemische
(Frostschutz)
Abfallschl. EWG-Name:
14 06 03 *
EWG-Code:
2001
0,24
2002
0,24
2003
0,24
2004
0,24
2005
0,24
Anfallstellen
interne Bezeichnung
Werkstatt
Erzeuger-Nr.
BImSch-Nr.
E1234567
Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung:
Kühlerfrostschutzmittel, welches wegen durchzuführenden Reparaturen entnommen werden muss, wird i.d.R. wieder eingesetzt. Überschüssige Mengen werden auf
jeden Fall getrennt gesammelt und zur Aufarbeitung oder thermischen Verwertung abgegeben.
Begründung bei Beseitigung:
57
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept
2001
Abfallstoffe und Anfallstellen
Altreifen
Menge (t)
- überwachungsbedürftiger Abfall -
Abfallart
Altreifen
Abfallschl. EWG-Name:
16 01 03
EWG-Code:
2001
0,50
2002
0,50
2003
0,50
2004
0,50
2005
0,50
Anfallstellen
interne Bezeichnung
Erzeuger-Nr.
Werkstatt
E1234567
Lager/Verkauf
E1234567
BImSch-Nr.
Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung:
Über den Altreifenentsorger erfolgt nach Sortierung eine Runderneuerung oder thermische Verwertung.
Begründung bei Beseitigung:
58
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept
2001
Abfallstoffe und Anfallstellen
Bleibatterien
Menge (t)
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Abfallart
Bleibatterien
Abfallschl. EWG-Name:
16 06 01 *
EWG-Code:
2001
0,50
2002
0,50
2003
0,50
2004
0,50
2005
0,50
Anfallstellen
interne Bezeichnung
Lager/Verkauf
Erzeuger-Nr.
BImSch-Nr.
E1234567
Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung:
Werden zur Verwertung des Bleis und evtl. der Säure abgegeben.
Begründung bei Beseitigung: ____________________________________________________________________________________________________________
59
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept
2001
Abfallstoffe und Anfallstellen
gemischte Siedlungsabfälle
Menge (t)
- überwachungsbedürftiger Abfall -
Abfallart
gemischte Siedlungsabfälle
Abfallschl. EWG-Name:
20 03 01
EWG-Code:
2001
1,25
2002
1,25
2003
1,13
2004
1,13
2005
1,00
Anfallstellen
interne Bezeichnung
Erzeuger-Nr.
Werkstatt
E1234567
Lager/Verkauf
E1234567
BImSch-Nr.
Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung:
Getrennte Sammlung von Verpackungen (Grüner Punkt), kompostierbare Abfälle.
Begründung bei Beseitigung:
Es handelt sich um nicht mehr verwertbare Stoffe, die einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt werden müssen.
60
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept
2001
Abfallstoffe und Anfallstellen
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung,
die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Menge (t)
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Abfallart
Aufsaug- und Filtermaterialien
(einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher
und Schutzkleidung, die durch
schädliche Stoffe verunreinigt sind
Abfallschl. EWG-Name:
15 02 02 *
EWG-Code:
2001
2,00
2002
2,00
2003
1,80
2004
1,80
2005
1,80
Anfallstellen
interne Bezeichnung
Werkstatt
Erzeuger-Nr.
BImSch-Nr.
E1234567
Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung:
Putzlappen werden im Mietsystem angeschafft und fallen nach Gebrauch nicht als Abfall an sondern werden vom Servicebetrieb gereinigt und wieder eingesetzt.
Begründung bei Beseitigung:
Aufsaugmaterialien und nicht verwertbare ölverschmutzten Stoffe müssen in eine Sonderabfallverbrennung.
61
Stand: 5/14/2016
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept 2001
Abfallentsorgungsweg
Bremsflüssigkeiten
Erzeugernummer: E1234567
Abfall-Schlüssel: 16 01 13 *
Abfallart: Bremsflüssigkeiten
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Verbleib:
Menge(t)
Beförderername
Beförderer-Nr.
Mülltrans GmbH
E3333333
Nachweis-Nr.
2001
2002
2003
2004
2005
SN555555
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
2001
2002
2003
2004
2005
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
Entsorgername
Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr.
Bremsverwert AG
E44444444
Aufbereitungsanlage
R9
Nein
EFS5
SN555555
Abfallecke 2
44444
Entsorgort
Abfallentsorgungsweg
nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Erzeugernummer: E1234567
Abfall-Schlüssel: 13 02 05 *
Abfallart: nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Verbleib:
Menge(t)
Beförderername
Beförderer-Nr.
Mülltrans GmbH
E3333333
Nachweis-Nr.
2001
2002
2003
2004
2005
SN777777
2,40
2,40
2,40
2,40
2,40
2001
2002
2003
2004
2005
2,40
2,40
2,40
2,40
2,40
Entsorgername
Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr.
Lager GmbH
E555555
Altöl-Zwischenlager
R13
Nein
SN777777
EFS5
Lagerweg 7
55555
Lagerstadt
62
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Stand: 5/14/2016
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept 2001
Abfallentsorgungsweg
Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
Erzeugernummer: E1234567
Abfall-Schlüssel: 13 05 02 *
Abfallart: Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Verbleib:
Menge(t)
Beförderername
Beförderer-Nr.
Ökoport GmbH
E666666
Nachweis-Nr.
2001
2002
2003
2004
2005
SN888888
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
2001
2002
2003
2004
2005
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr.
Entsorgername
CPB-Entsorgungs-GmbH & Co. KG E777009
CPB-Anlage
D9
Nein
EFS5
SN888888
Industriestraße 20
34400
Ortstadt
Abfallentsorgungsweg
andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz)
Erzeugernummer: E1234567
Abfall-Schlüssel: 14 06 03 *
Abfallart: andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz)
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Verbleib:
Menge(t)
Beförderername
Beförderer-Nr.
Meier GmbH
E76680290
Nachweis-Nr.
2001
2002
2003
2004
2005
SN999999
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
2001
2002
2003
2004
2005
0,24
0,24
0,24
0,24
0,24
Entsorgername
Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr.
Mineralölraffinerie GmbH
C100000
10010
Altölraffinerie
R8
Nein
SN999999
EFS5
Raffberg
63
Stand: 5/14/2016
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept 2001
Abfallentsorgungsweg
Altreifen
Erzeugernummer: E1234567
Abfall-Schlüssel: 16 01 03
Abfallart: Altreifen
- überwachungsbedürftiger Abfall -
Verbleib:
Menge(t)
Beförderername
Beförderer-Nr.
Reifen Ag
Altreifen1
Nachweis-Nr.
2001
2002
2003
2004
2005
VN000123
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
2001
2002
2003
2004
2005
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
Entsorgername
Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr.
Zementwerk Mine GmbH
E00021
Zementwerk
R1
Nein
EFS5
VN000123
Staubengasse 1
90900
Mineralort
Abfallentsorgungsweg
Bleibatterien
Erzeugernummer: E1234567
Abfall-Schlüssel: 16 06 01 *
Abfallart: Bleibatterien
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Verbleib:
Menge(t)
Beförderername
Beförderer-Nr.
Battport GmbH
E0012345
Nachweis-Nr.
2001
2002
2003
2004
2005
SN101010
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
2001
2002
2003
2004
2005
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
Entsorgername
Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr.
Battport GmbH
E0150
Zwischenlager
R13
Nein
SN101010
EFS5
Gasse 26
32000
Detmold
64
Stand: 5/14/2016
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Autowerkstatt KG
Abfallkonzept 2001
Abfallentsorgungsweg
gemischte Siedlungsabfälle
Erzeugernummer: E1234567
Abfall-Schlüssel: 20 03 01
Abfallart: gemischte Siedlungsabfälle
- überwachungsbedürftiger Abfall -
Verbleib:
Menge(t)
Beförderername
Beförderer-Nr.
Nachweis-Nr.
2001
2002
2003
2004
2005
Stadt Kleinstadt
ÖRE Kleinstadt
Siedlungsabfälle
1,25
1,25
1,13
1,13
1,00
2001
2002
2003
2004
2005
1,25
1,25
1,13
1,13
1,00
Entsorgername
Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr.
MVA GmbH
E909090
Müllverbrennungsanlage D10
EFS5
Nein Siedlungsabfälle
Brandplatz 30
66006
Nebenort
Abfallentsorgungsweg
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung,
die durch gefährliche Stoffen verunreinigt sind
Erzeugernummer: E1234567
Abfall-Schlüssel: 15 02 02 *
Abfallart: Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung,
die durch gefährliche Stoffen verunreinigt sind
- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -
Verbleib:
Menge(t)
Beförderername
Beförderer-Nr.
Meier GmbH
E76680290
Nachweis-Nr.
EN23456
Entsorgername
Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr.
Entsorgservice
C998998
SAV
D10
Ja
EN23456
EFS5
2001
2002
2003
2004
2005
2,00
2,00
1,80
1,80
1,80
2001
2002
2003
2004
2005
2,00
2,00
1,80
1,80
1,80
Im Betriebshof 3
99899 Reclinghaus
3
Entsorgungsverfahren nach Anhang II A und II B KrW-/AbfG
Anzeige nach §11 Nachweisverordnung (privilegiertes Verfahren)
5 Einfuhrstaat bei Entsorgung im Ausland
4
65
Stand: 5/14/2016
6.1.4
Abfallkonzept/Abfallbilanz
Fazit
So wie oben abgebildet könnte ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept aussehen. Die wenigen Seiten enthalten bereits alle erforderlichen Angaben, die nach der Verordnung erwartet werden. Es ist
lediglich durch weitere Abfallstoffe, die tatsächlich anfallen zu ergänzen. Auch die Abfälle, die nach
der Abfallkonzept- und -bilanzverordnung nicht erforderlich wären, sollten im betrieblichen Abfallkonzept und auch in der Abfallbilanz behandelt werde. Letztendlich soll es als betriebsinternes Planungsinstrument eingesetzt werden. Dann sind aber auch tatsächlich alle Abfallstoffe in das Konzept aufzunehmen.
Die Abfallbilanz enthält im Grunde die gleichen Angaben. Der Unterschied ist der, dass in der Bilanz
die tatsächlich angefallenen und entsorgten Abfälle untersucht werden. Es spiegelt die Abfallwirtschaft des abgelaufenen Jahres wider und kann so als Kontrollinstrument für die abfallwirtschaftliche
Planung, welches ja das Abfallkonzept darstellt, eingesetzt werden.
Das oben dargestellte Abfallwirtschaftskonzept wurde mit Hilfe der Programms „ABKOBI“ der Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe erstellt. Es ist eine auf MS Access 97 basierende Datenbank
und kann bei der Gewerbeabfallberatung, Tel.: 05231/62-665 angefordert oder kostenlos aus dem
Internet http://www.lippe.de geholt werden.
66
Herunterladen