Gewerbeabfall-Ratgeber VIII. KFZ-Handwerksbetriebe 2. Ausgabe Kreis Lippe Stand: Februar 2003 Gewerbeabfall-Ratgeber 2003 Impressum: Herausgeber: Kreis Lippe Alle Informationen im Gewerbeabfall-Ratgeber wurden mit großer Sorgfalt gesammelt und bearbeitet. Eine Haftung für Fehlerfreiheit wird nicht übernommen. Änderungen vorbehalten. Autor: KFZ-HANDWERK: EDUARD BITENIEKS, GEWERBEABFALLBERATER DES KREISES LIPPE ÜBERARBEITET: INES-MARIA NOTHNICK Stand: 5/14/2016 Einleitung 3 Inhalt INHALT 3 1. EINLEITUNG 4 2. ABFALLARTEN IM KFZ-HANDWERK 5 3. DAS KREISLAUFWIRTSCHAFTS- UND ABFALLGESETZ 8 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk 9 4. STECKBRIEFE FÜR ABFÄLLE AUS DEM KFZ-HANDWERK 11 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 4.13 4.14 4.15 4.16 4.17 4.18 4.19 4.20 4.21 4.22 4.23 4.24 4.25 4.26 4.27 12 14 15 16 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 32 34 35 36 37 38 39 40 41 42 Altlacke, Altfarben, nicht ausgehärtet Altöl Altpapier (Pappe und Kartonage) Altreifen Autobatterien Bremsflüssigkeit (Glykolether) Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Resten Eisenschrott Elektronikschrott Ethylenglykole (Kühlerfrostschutz) Fett- und Ölverschmutzte Betriebsmittel Glasabfälle und Altglas Hausmüll Hausmüll (organisch) Holzembalagen, Holzabfälle Kältemittel (R12, R134a) Kaltreiniger (ohne halogenierte organische Lösemittel) Katalysatoren Küchen- und Kantinenabfall Kunststoffabfälle Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen Ölfilter Öl- und Benzinabscheiderinhalte Pyrotechnische Abfälle (Airbag/Gurtstraffer) Sandfangrückstände Verpackungen 5. ABFALLCHECK 44 6. BETRIEBLICHES ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT/ABFALLBILANZ 46 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 Wie erstelle ich ein Abfallkonzept/-bilanz? Ist-Analyse Informationen aus Begleit-, Übernahmescheinen und anderen Nachweisen Beispiel eines Abfallkonzeptes Fazit 46 46 49 52 66 Stand: 5/14/2016 Einleitung 1. Einleitung Rund 243.000 Kraftfahrzeuge und davon 194.000 Personenkraftwagen (PKW) fahren auf den Straßen im Kreis Lippe, das sind die aktuellen Zahlen der im Kreis Lippe zugelassenen Fahrzeuge. Dem gegenüber stehen im Kreis Lippe ca. 260 Kfz-Betriebe und KfzMechaniker-Meister, die bei der Innung des Kraftfahrzeug- und Mechanikerhandwerks Lippe eingetragen sind. Die Kraftfahrzeuge müssen in den Werkstätten regelmäßig gewartet werden. Z. B. sind nach bestimmten Laufleistungen Inspektionen notwendig, Fahrzeuge müssen für den Winter "fit" gemacht werden oder es müssen Verschleißteile (Bremsklötze und -beläge, Auspuffanlage) erneuert werden. Dazu kommen außerplanmäßige Reparaturen, z.B. aufgrund eines Unfalls oder anderer technischer Schäden. Nicht zuletzt müssen Mängel, die bei den regelmäßigen Hauptuntersuchungen beanstandet werden, in einer Fachwerkstatt behoben werden. Bei all diesen Arbeiten fallen in den Werkstätten Abfälle an, die in ihrer Art sehr umfangreich sind und wobei einzelne Abfallfraktionen in großen Mengen anfallen. Betrachtet man allein das Motorenöl, so fallen, bei 2-maligem Ölwechsel pro Jahr und PKW, jährlich insgesamt ca. 1.552.000 l (4 l Altöl pro Ölwechsel) Altöl in den KfzWerkstätten im Kreis Lippe an. Dazu kommen noch die Ölfilter und ölverschmutzten Putzlappen. Dieser Ratgeber soll Ihnen Möglichkeiten der Vermeidung, Verminderung, Verwertung und ordnungsgemäßen Beseitigung von Abfällen aus dem Kraftfahrzeug-Handwerk aufzeigen. Im folgenden Abfallartenkatalog finden Sie die üblicherweise in Ihrer Branche anfallenden Abfallarten mit Hinweisen, ob es sich um besonders überwachungsbedürftige Abfälle handelt oder nicht. Die alten EAK-Abfallbezeichnungen und -Nummern sind nur noch einmal als zusätzlich Information aufgenommen worden. Seit dem 1.01.2002 sind ausschließlich die Abfallbezeichnungen und -schlüsselnummern gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zu verwenden (siehe Kap. 3 "Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). In Kapitel 3 finden Sie die wesentlichen Änderungen, die sich aufgrund des am 6.10.1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen sowie weiterer neuer oder geänderter Verordnungen ergeben bzw. ergeben haben. In den Abfallsteckbriefen in Kapitel 4 werden die einzelnen Abfallstoffe in kurzer und übersichtlicher Form dargestellt. Der Abfallcheck bzw. die Istanalyse ist der 1. Schritt für die Erstellung eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepts und einer Abfallbilanz. Die Listen finden sie in Kapitel 5. Mit diesem Check verschaffen sie sich einen ersten Überblick über die Art und Menge ihrer Abfälle. Sie sehen sofort welche Abfälle als besonders überwachungsbedürftig gelten und ob die entsprechenden Nachweise vorliegen. Die beauftragten Beförderer und Entsorger werden dargestellt. In Verbindung mit dem Hinweis auf einen Gefahrstoff kann die Art der richtigen Lagerung geprüft werden. In Kapitel 6 wird ein Beispiel eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepts sowie einer Abfallbilanz für eine Kfz-Werkstatt vorgestellt. 4 Stand: 5/14/2016 Abfallarten im Kfz-Handwerk 5 2. Abfallarten im Kfz-Handwerk EAK-Nr. EAK-Bezeichnung AVV-Nr. 08 01 11 * 080101 alte Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten 080102 alte Farben und Lacke, die keine 08 01 11 * halogenierte Lösemittel enthalten 08 01 12 080103 Abfällen von Farben und Lacken auf Wasserbasis 08 01 19 * 08 01 20 130103 nicht chlorierte Hydrauliköle (keine Emulsionen) 130108 Bremsflüssigkeiten 130202 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 130501 Feststoffe aus Öl/Wasserabscheidern 13 01 10 * 16 01 13 * 13 02 05 * 13 05 01 * 13 05 08 * 130502 Schlämme aus Öl/Wasserabscheidern 130503 Schlämme aus Einlaufschächten 140103 andere Lösemittel und Lösemittelgemische (Kaltreiniger) 140401 Fluorchlorkohlenwasserstoff (Kältemittel) 140402 andere halogenierte Lösemittel und -gemische (Kältemittel) 140403 andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz) 13 05 02 * 13 05 03 * 14 06 03 * 14 06 01 * 14 06 02 * 16 01 14 * 16 01 15 150101 Papier und Pappe (Verpackungen) 150102 Kunststoffe (Verpackungen) 150103 Holz (Verpackungen) 150104 Metall (Verpackungen) 150106 gemischte Materialien 15 01 01 15 01 02 15 01 03 15 01 04 15 01 06 15 01 07 15 01 09 15 01 10 * 15 01 11 * 150199D1 Verpackungen mit schädlichen Verunreini- gungen 15 01 10 * AVV-Bezeichnung Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder andere gefährliche Stoffe enthalten wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen nicht chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis Bremsflüssigkeiten nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle auf Mineralölbasis feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Schlämme aus Öl/Wasserabscheidern Schlämme aus Einlaufschächten andere Lösemittel und Lösemittelgemische Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, H-FKW andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind BestüV AbfV / / nein nein nein / / / / / / / / / / / nein nein nein nein nein nein nein nein / / / Stand: 5/14/2016 EAK-Nr. Abfallarten im Kfz-Handwerk 6 EAK-Bezeichnung AVV-Nr. AVV-Bezeichnung 150299D1 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit schädlichen Verunreinigungen 15 02 02 * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Ölfilter gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 160807) gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a.n.g. gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Altreifen gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 160209 fallen gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 160209 bis 160212 fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 160209 bis 160213 fallen aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 160215 fallen explosive Bauteile (z.B. aus Airbags) Bleibatterien Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt Glas Kunststoffe 160101 aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren, die Edelmetalle enthalten 160102 andere aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren 16 01 07 * 16 08 01 16 08 02 * 16 08 03 16 08 07 * 16 01 03 160103 Altreifen 160205 andere gebrauchte elektronische 16 02 10 * Geräte 16 02 13 * 16 02 14 16 02 15 * 16 02 16 160403 andere verbrauchte Sprengstoffe 16 01 10 * 16 06 01 * 160601 Bleibatterien 20 01 37 * 170201 Holz 20 01 38 170202 Glas 170203 Kunststoffe (Stoßfänger, Schutzfolien) 170405 Eisen und Stahl 200101 Papier und Pappe 200102 Glas 200108 organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktion (einschl. Frittieröl und Küchenabfälle aus Kantinen) 16 01 20 16 01 19 BestüV AbfV / / nein / ja / ja / / nein / nein / / / nein nein nein 16 01 17 16 01 18 20 01 01 20 01 02 15 01 07 20 01 08 Eisenmetalle Nichteisenmetalle Papier und Pappe Glas Verpackungen aus Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle nein nein nein nein nein nein 20 01 25 Speiseöle und -fette nein Stand: 5/14/2016 EAK-Nr. Abfallarten im Kfz-Handwerk EAK-Bezeichnung 200112 Farben, Druckfarbe, Klebstoffe und Kunstharze AVV-Nr. AVV-Bezeichnung 20 01 27 * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 200127 fallen Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle 20 01 28 200121 Leuchtstoffröhren und andere quecksilber-haltige Abfälle 200201 kompostierbare Abfälle 200301 gemischte Siedlungsabfälle 7 20 01 21 * 20 02 01 20 03 01 BestüV AbfV / nein / nein ja Tab. 1: Liste der Abfallstoffe, die im Kfz-Handwerk anfallen können. Gegenüberstellung der EAK-Abfallschlüsselnummern und -bezeichnungen und der AVV-Schlüsselnummern und -bezeichnungen. Die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind in der Abfallverzeichnisverordnung mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Im alten EAK waren einige Abfälle mit D1 oder D2 gekennzeichnet. Diese Abfälle galten nur national in Deutschland als besonders überwachungsbedürftig. Mit Einführung der AVV sind diese Abfälle nun international als besonders überwachungsbedürftig eingestuft worden. Entsprechend ist die Kennzeichnung D1 bzw. D2 weggefallen. BestüVAfV: überwachungsbedürftig im Falle der Verwertung Im Übrigen sind alle Abfälle, die nicht verwertet werden, automatisch mindestens überwachungsbedürftig. Stand: 5/14/2016 Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 3. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) - sowie das sogenannte untergesetzliche Regelwerk bilden den rechtlichen Rahmen der Abfallwirtschaft. Nachfolgend werden die einzelnen Verordnungen des untergesetzlichen Regelwerkes kurz beschrieben: Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): Enthält die Abfallartenbezeichnungen und schlüsselnummern. Zusätzlich werden die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle durch ein Sternchen (*) in der Schlüsselnummer gekennzeichnet. Zur Erleichterung der Umstellung vom EAK auf das Abfallverzeichnis gemäß AVV werden Umsteigekataloge von verschiedenen Verlagen angeboten. Auch vom Landesumweltamt ist über das Internet eine Umsteigehilfe zu beziehen. Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung (Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung - BestüVAbfV): Enthält eine Auflistung der Abfallstoffe aus der AVV, die im Falle der Verwertung überwachungsbedürftig sind. Sie trat am 1.01.1999 in Kraft, die letzten Änderungen ergaben sich durch den Umstieg von EAK zu AVV zum 1.01.2002. Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV): Regelt die Nachweisführung im Falle der Beseitigung oder Verwertung von Abfällen. Aufgrund von Regelungen in den Rücknahmeverordnungen sind auch Änderungen in der Nachweisverordnung erforderlich. Für besonders überwachungsbedürftige Abfälle, die vom Hersteller oder Vertreiber aufgrund der oben genannten Verordnungen zurückgenommen werden müssen, also „Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter“, „Verbrennungsmotoren- und Getriebeöl“ und “Batterien“, werden Erleichterungen eingeführt. Sofern Endverbraucher diese Abfälle im Rahmen der jeweiligen Verordnung zurückgeben, entfallen die Nachweispflichten bis spätestens zur Sortieranlage. Die in den Verordnungen geforderten Dokumentationen reichen als Nachweis für den Weg von der Sammelstelle bis zur Sortieranlage aus. Ab Sortieranlage gelten dann die Vorschriften der Nachweisverordnung. Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung - TgV): Regelt die Genehmigung für den gewerblichen Transport von Abfällen zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung. Sie stellt Anforderungen an die Fach- und Sachkunde des Transporteurs. Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung - AbfKoBiV): Abfallerzeuger bei denen jährlich mehr als insgesamt 2000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder jährlich mehr als 2000 Tonnen überwachungsbedürftige Abfälle je Abfallschlüssel anfallen, müssen Konzepte und Bilanzen entsprechend dieser Verordnung erstellen. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV): Regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe. Zertifiziert werden Entsorgungsfachbetriebe, die einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben. Sie erhalten Erleichterungen, insbesondere benötigen Entsorgungsfachbetriebe keine abfallrechtliche Transportgenehmigung und das Nachweisverfahren für die Entsorgung von Abfällen vereinfacht sich. Abfallerzeuger genießen ebenfalls Erleichterungen im Nachweisverfahren, wenn sie mit Entsorgungsfachbetrieben zusammenarbeiten. Richtlinie für die Tätigkeit und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (Entsorgergemeinschaftenrichtlinie): Neben der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb, in Verbindung mit einem abgeschlossenen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation, haben Entsorger die Möglichkeit Mitglied einer Entsorgergemeinschaft zu werden. Die Entsorgergemeinschaft stellt eine Satzung auf, auf deren 8 Stand: 5/14/2016 Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Grundlage die Überwachung der Mitglieder erfolgt. Mitglieder anerkannter Entsorgergemeinschaften erhalten ebenfalls die Anerkennung eines Entsorgungsfachbetriebes. Weitere Verordnungen die inzwischen dazugekommen sind bzw. zur Novellierung anstehen: Die Batterieverordnung ist seit dem 1. Oktober 1998 vollständig in Kraft. In 2001 kam es zu einer ersten Novellierung dieser Verordnung, die insbesondere das europaweite Verkehrsverbot von quecksilberhaltige Batterien mit mehr als 0,0005 Gew.-% Quecksilber berücksichtigte. Es wurde aber an der Rücknahmepflicht von Starterbatterien nichts geändert. Für Sie bedeutet das, dass Sie Starterbatterien von Kunden zurücknehmen müssen. Wenn Starterbatterien verkauft werden, muss ein Pfand in Höhe von 7,50 € einbehalten werden, wenn der Käufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen eine Pfandmarke (oder einen anderen Pfandnachweis) auszugeben. Durch die Novelle der Altölverordnung wird der Aufarbeitung von Altöl Vorrang vor anderen Entsorgungsverfahren gegeben. Weiterhin werden die Öle und Fette genauer definiert, sowie die Altölarten bestimmten Sammelkategorien zugeordnet. Die Verpflichtung zur kostenlosen Rücknahme von Verbrennungsmotoren- und Getriebeöl vom Endverbraucher wird nun direkt in der Verordnung festgeschrieben. Damit wird die Übergangsregelung für die §§ 5a und 5b des alten Abfallgesetzes im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufgehoben und ihre Gültigkeit. Neu ist auch die konkrete Darlegung der Anforderung an die Annahmestelle, wie z.B. das Vorhandensein einer Einrichtung zum fachgerechten Ölwechsel. Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV): Die neue Gewerbeabfallverordnung ist am 1.01.2003 in Kraft getreten. Sie beinhaltet insbesondere die Einhaltung bestimmter Getrennthaltungspflichten bei den gewerblichen Abfallerzeugern und vorgegebene Verwertungsquoten von 85 % bei den Vorbehandlungsanlagen bzw. Abfallsortieranlagen. Die Getrennthaltung der gewerblichen Siedlungsabfälle von der Anfallstelle über die Einsammlung und den Transport bis zur Verwertung bezieht sich im einzelnen jeweils auf folgende Abfallfraktionen: Papier/Pappe, Glas, Metalle, Kunststoffe sowie biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle und Marktabfälle. Die Abfallfraktionen stammen hierbei alle aus dem Kapitel 20 der Abfallverzeichnisverordnung. Sie werden bereits heute in den meisten Betrieben getrennt gesammelt und zur weiteren Verwertung abgegeben. Die Umsetzung in den Betrieben sollte daher eigentlich keine großen Probleme bereiten. Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass in jedem Betrieb auch Abfälle zur Beseitigung anfallen. Für die Entsorgung dieser nicht verwertbaren Restabfälle muss der Abfallerzeuger Abfallbehälter des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers nach den Festlegungen in den Abfallsatzungen der Städte/Gemeinden nutzen. Schadstoffhaltige bzw. besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind immer getrennt von anderen Abfallstoffen zu sammeln und zu entsorgen und dürfen auf keinen Fall mit den v. g. Abfällen oder anderen Abfällen vermischt werden. Weitere Informationen zur GewAbfV finden Sie auch im Allgemeinen Teil des Abfallratgebers, Kapitel 2.4.9. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk Die Verordnung zur Bestimmung der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle (BestbüAbfV) wurde mit der Änderung vom EAK zur AVV ungültig. Heute sind diejenigen Abfälle besonders überwachungsbedürftig, die im Abfallverzeichnis gemäß AVV mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Abfälle verwertet oder beseitigt werden. In beiden Fällen muss die Entsorgung nachweispflichtig unter Verwendung entsprechender Entsorgungsnachweise und Begleitscheine erfolgen (siehe auch Allgemeiner Teil Kap. 4.4.1). Im Kfz-Handwerk anfallende bes. überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung sind z.B.: - Altöle - Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Restinhalten - Ethylenglykol (Kühlerflüssigkeit) - Glykolether (Bremsflüssigkeit) - Kaltreiniger 9 Stand: 5/14/2016 Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten - Starterbatterien Eine Vereinfachung für den Abfallerzeuger ergibt sich durch die Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebs. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Entsorgung im sogenannten privilegierten Verfahren durchzuführen. Es besteht dann für den Abfallerzeuger keine Pflicht zur Führung eines kompletten Entsorgungsnachweises, d.h. eine Bestätigung der Behörde ist nicht erforderlich. Der Teil verantwortliche Erklärung des Entsorgungsnachweises wird vom Abfallerzeuger ausgefüllt und an den Abfallentsorger gesendet, der dann ohne weitere Beteiligung seiner Behörde die Annahmeerklärung ausfüllt und die komplette Nachweiserklärung (verantwortliche Erklärung und Annahmeerklärung, evtl. noch mit Deklarationsanalyse) an den Abfallerzeuger zurücksendet. Eine Kopie dieser Unterlagen muss der Abfallerzeuger (oder Entsorger) an die zentrale Stelle senden: Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen - Zentrale Stelle Wallneyer Str. 6 45133 Essen Hierüber erhält der Kreis Lippe dann die Unterlagen. Mit der Entsorgung darf aber erst 10 Arbeitstage nach der Versendung an die zentrale Stelle begonnen werden. Eine Verkürzung der Frist kann beim Kreis Lippe beantragt werden. Zur Erinnerung: Bedingung ist, dass der Abfallentsorger Entsorgungsfachbetrieb oder freigestellt ist. Dies sollten Sie sich schriftlich vom Entsorger bestätigen lassen. Die Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung (BestüVAbfV) führt eine Reihe von Abfällen auf, die im Falle der Verwertung überwachungsbedürftig sind. Diese Abfälle werden in der Spalte "BestüVAbfV" der Tab. 1 mit "ja" gekennzeichnet. In der Praxis bedeutet das, dass z.B. Altreifen, die verwertet werden sollen und in einer Menge von 5 Tonnen pro Jahr anfallen, seit dem 1.01.1999 nur unter Verwendung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises und entsprechender Übernahmescheine einer Verwertung zugeführt werden dürfen. Im übrigen gilt, dass alle Abfälle, die nicht besonders überwachungsbedürftig sind und beseitigt werden sollen (z.B. Holzabfälle, Altpapier und Kunststoffabfälle zur Beseitigung), überwachungsbedürftig sind. Fallen pro überwachungsbedürftigem Abfallstoff 5 Tonnen oder mehr im Jahr an, so müssen diese nachweispflichtig unter Verwendung vereinfachter Entsorgungsnachweise und von Übernahmescheinen beseitigt werden. Neben all diesen Überwachungsverfahren soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass immer der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle verantwortlich ist. Er muss sich von der Zuverlässigkeit seines Entsorgers in geeigneter Weise überzeugen und sollte den Verbleib seiner Abfälle hinterfragen. Insbesondere Rückmeldungen vom Betreiber einer Verwertungs- oder Beseitigungsanlage in Form von Übernahmebestätigungen sollten als Nachweis des Verbleibes der Abfallstoffe dienen. In Kfz-Betrieben ist davon auszugehen, dass die Menge aller anfallenden besonders überwachungsbedürftigen Abfälle im Jahr über 2000 kg beträgt. Daher müssen Kfz-Betriebe betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen erstellen (siehe Kap. 6). 10 Stand: 5/14/2016 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk 11 4. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk In den folgenden Steckbriefen sind die im Kfz-Handwerk anfallenden Abfallstoffe in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Abfälle, die in der Hauptsache im Bereich der Verwaltung anfallen, werden nicht behandelt. Zu diesen Abfällen finden Sie Angaben im GewerbeabfallRatgeber Teil "Büro/Verwaltung". Jeder Abfallsteckbrief enthält Informationen über Abfallart, -bezeichnung und -schlüsselnummer. Es werden Vermeidungs-, Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten angesprochen sowie Hinweise zur Sammlung und zum Transport gegeben. Unter der gültigen Abfallbezeichnung nach AVV finden Sie zur Orientierung noch die alten Angaben aus der EAK-Verordnung. Zu folgenden Stoffen finden Sie Steckbriefe: Abfallbezeichnung Seite Altlacke, Altfarben, nicht ausgehärtet 12 Altöl 14 Altpapier 15 Altreifen 16 Autobatterien 18 Bremsflüssigkeit (Glykolether) 19 Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Restinhalten 20 Eisenschrott 21 Elektronikschrott 22 Ethylenglykole 23 Fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel 24 Glasabfälle, Altglas 25 Hausmüll 26 Hausmüll, organisch 27 Holzembalagen, Holzabfälle 28 Kältemittel (R134a, R12, CO2) 29 Kaltreiniger, frei von halog. org. Lösemitteln 30 Katalysatoren 32 Küchen- und Kantinenabfall 34 Kunststoffabfälle 35 Kunststoffbehältnisse mit schädl. Restinhalten 36 Leuchtstoffröhren 37 Ölfilter 38 Öl-und Benzinabscheiderinhalte 39 Pyrotechnische Abfälle (Airbagsysteme) 40 Sandfangrückstände 41 Verpackungen 42 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 4.1 Altlacke, Altfarben, nicht ausgehärtet Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten ASN 08 01 11 * Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen ASN 08 01 12 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder andere gefährliche Stoffe enthalten ASN 08 01 19 * wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen ASN 08 01 20 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten ASN 20 01 27 * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen ASN 20 01 28 Alte EAK-Def. alte Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten alte Farben und Lacke, die keine halogenierten Lösemittel enthalten Abfälle von Farben und Lacken auf Wasserbasis Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze ASN 08 01 01 ASN 08 01 02 ASN 08 01 03 ASN 20 01 12 Beschreibung Vereinfacht gesprochen, versteht man unter einem Lack einen Anstrich, der einen gut verlaufenden, geschlossenen (Schutz-) Film aufweist. Der Ausdruck "Lack" ist ein Sammelbegriff, der eine Vielzahl unterschiedlicher Anstrichsysteme zusammenfasst. Eine nähere Kennzeichnung kann nach Verwendungszweck, Inhaltsstoffen, Aussehen (matt, glänzend, metallic) u.a.m. erfolgen. Von Lacken zu unterscheiden sind Farben, die einen geringeren Anteil an organischen Lösemitteln und an Bindemittel aufweisen. Inhaltsstoffe von Lacken sind: Bindemittel, Pigmente/Füllstoffe (schwermetallhaltig bei Metallicfarben), Lösemittel (bis zu 70 % organische Lösemittel) und Hilfsstoffe oder Additive. Vermeidung/ Verminderung > Gebindegröße am zu erwartenden Verbrauch orientieren > angebrochene Dosen wieder dicht verschließen > nach Möglichkeit schadstoffarme High-Solid- oder Dispersionslacke mit geringem organischen Lösemittelanteil verwenden (Umweltzeichen UZ 12 a) Anfallort > > > > Sammlung/ Transport Reste von Farben und Lacke sollen getrennt von anderen Stoffen gesammelt und sicher in speziellen Behältern gelagert werden. Der Behälter ist mit entsprechenden Gefahrstoffsymbolen zu kennzeichnen (z.B. GGVS Klasse 3 "Entzündbare flüssige Stoffe"). Offenes Feuer oder rauchen ist im Lagerraum verboten. Verwertung/ Entsorgung > nicht ausgehärtete Farben und Lacke als "Sonderabfall" entsorgen > Kleinmengen können über die Schadstoffsammlung entsorgt werden (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen) > Farb- und Lackdosen mit geringen Restanhaftungen (Tropffrei, Spachtelrein) könne über spezielle Rücknahmesysteme entsorgt werden: - Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl (KBS) - Rückholsystem von Farb- und Lackembalagen (Fa. Rethmann) - Duales System Deutschland - leere Behälter mit dem Grünen Punkt Adressen * > DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250 Lackiererei Karosserieabteilung Pflegeabteilung Werkstatt 12 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 > KBS GmbH, Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf, Tel.: 0211/6707-329 > Fa. Rethmann, Industriestr. 5, 48301 Nottuln, Tel.: 02509/8924 > siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen) Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. 13 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 4.2 14 Altöl Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: nicht chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis ASN 13 02 05 * nicht chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis Alte EAK-Def. nicht chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle nicht chlorierte Hydrauliköle (keine Emulsionen) ASN 13 01 10 * ASN 13 02 02 ASN 13 01 03 Beschreibung Altöle sind gebrauchte halbflüssige oder flüssige Stoffe, die ganz oder teilweise aus Mineralöl oder synthetischen Ölen bestehen. In KfzWerkstätten handelt es sich in aller Regel ausschließlich um Altöl, welches beim Wechsel von Motoren- oder Getriebeöl anfällt. Weitere Altölarten sind zum Beispiel: Hydrauliköle aus den Hebevorrichtungen für die Kraftfahrzeuge oder Öle aus der Servolenkung. Vermeidung/ Verminderung Die Menge des anfallenden Altöls ist nicht vom Betreiber der KfzWerkstatt beeinflussbar. Vielmehr ist das Bestreben von Unternehmern, möglichst viele Aufträge zu erhalten, was in Umkehrschluss zu entsprechend hohen Mengen an Altölen führt. In der Hand des Unternehmers liegt es aber, die Altöle entsprechend ihrer Eignung zur stofflichen oder energetischen Verwertung von Altölen, die beseitigt werden müssen (z.B. stark additivierte Altöle, Altöl unbekannter Herkunft, PCB-haltige Öle) getrennt zu halten. Anfallort > Servicestationen > Annahmestelle für Altöl (Lager) > Motor- und Getriebeinstandhaltung Sammlung/ Transport > Altöle getrennt danach lagern, ob diese verwertet oder beseitigt werden können > Öle auf keinen Fall mit anderen Stoffen vermischen. > Innerbetriebliche Sammlung in geeigneten Sammeltanks entweder doppelwandig oder in einer Auffangwanne, siehe VAwS > Sammelbehälter mit entsprechenden Gefahrenzetteln nach den Gefahrstoffvorschriften kennzeichnen. Verwertung/ Entsorgung Insbesondere Motoren- und Getriebeöle eignen sich zur stofflichen Aufarbeitung (Zweitraffination). Hierbei muss ein Grenzwert von < 4 mg PCB/kg und/oder < 2 g Gesamthalogen/kg eingehalten werden. Die energetische Verwertung in nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Anlagen ist darüber hinaus möglich. Hierbei sind die im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte ausschlaggebend. Nicht verwertbare Altöle müssen als Sonderabfall beseitigt werden. Adressen * > siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen) Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 4.3 15 Altpapier (Pappe und Kartonage) Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Verpackungen aus Papier und Pappe ASN 15 01 01 Papier und Pappe ASN 20 01 01 Alte EAK-Def. Papier und Pappe (Verpackungen) Papier und Pappe ASN 15 01 01 ASN 20 01 01 Beschreibung Papier besteht zu etwa vier Fünfteln aus Fasern, ein weiteres Fünftel setzt sich aus Füll- und Hilfsstoffen zusammen - ca. 2000 Stoffe mit z.T. unbekannter Wirkung. Bei der Fasergewinnung unterscheidet man Holz- und Zellstoff sowie Altpapierfasern. Holzstoff wird durch mechanische Zerkleinerung von Holz gewonnen. Dabei werden alle Holzbestandteile (Cellulose, Hemicellulose, Lignin) verwendet. Zellstoff besteht dagegen überwiegend aus Cellulose. Altpapier ist der Rohstoff für Recyclingpapier und wird mit Wasser zerfasert. Anschließend werden die Druckfarben und kurzen Fasern durch De-Inking-Verfahren entfernt. Für die Herstellung von Verpackungskartons und Kartonage werden fast 100 % Altpapier verwendet. Vermeidung/ Verminderung > > > > Verwendung von Mehrwegverpackungen Wiederverwendung von Kartons für den Warenversand Verpackung auf das nötige Maß reduzieren auf die Rückgabe von Verpackungen an den Lieferanten bzw. die Benutzung vorhandener Rücknahmesysteme ist zu achten Anfallort > > > > Lager Warenannahme und -ausgabe Verwaltung Pausenraum Sammlung/ Transport > Altpapier, Pappe, Kartonage getrennt sammeln und trocken lagern > nach Möglichkeit andere Stoffe (Metall, Kunststoff) vom Altpapier entfernen > zur Volumenreduzierung Altpapier pressen Verwertung/ Entsorgung Die Verwertung von Altpapier ist gut organisiert und in der Regel unproblematisch. Kritisch ist vielmehr der hohe Verbrauch an Papier. Für die Entsorgung von Altpapier, Pappe und Kartonage sind verschiedene Rückführungssysteme vorhanden. Entsprechende Kennzeichen weisen darauf hin (z.B. "Grüner" Punkt, Interseroh, Resy). Adressen * > DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250 > Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln, Tel.: 02203/9147-322 > RESY GmbH, Hilpertstr. 22, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151/9295-0 > siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.2 und 4.5 Hinweis! Weitere Informationen über Altpapier siehe Teil "Büro/Verwaltung" Seite 8 Weitere Informationen über Verpackungsmaterial siehe Teil "Büro/Verwaltung" Seite 19 Kartonage (Verpackungen) mit schädlichen Verunreinigungen müssen als Sonderabfall nachweispflichtig entsorgt werden (siehe Teil "Büro/Verwaltung" Seite 20). *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 4.4 16 Altreifen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Altreifen Alte EAK-Def. ASN 16 01 03 Altreifen ASN 16 01 03 Beschreibung Während der erste pneumatische Reifen, den der Belfaster Tierarzt J. B. Dunlop seinerzeit für sein Fahrrad patentieren ließ, noch aus Naturkautschuk mit wenigen Zusatzstoffen hergestellt war, setzen sich die heutigen Autoreifen aus einem Gemisch verschiedenster Inhaltsstoffe zusammen. So besteht ein Reifen lediglich zu 50 % aus Synthese- und Naturkautschuk. Weitere 40 % sind Füllstoffe wie Ruß, der als Krebs erregend eingestuft ist, Teer, verschiedene Öle und Harze. Der restliche Anteil setzt sich aus Hilfsstoffen (Schwermetalle, Amine u.a.) zusammen. Einige der Reifeninhaltsstoffe können bei der Produktion, während des Gebrauches (Reifenabrieb) sowie bei der Entsorgung Umweltprobleme hervorrufen. Je nach Fabrikat hält ein Reifen im Durchschnitt 50.000 km. Allein im Jahr 1991 fielen in der BRD 545.000 t Altreifen an. Vermeidung/ Verminderung > runderneuerbare Altreifen separat sammeln und zur Runderneuerung an zuverlässigen Verwerter abgeben > Informationen über runderneuerte Reifen für den Kunden bereitlegen und entsprechende Zweitgummierte anbieten > nur Runderneuerte mit entsprechenden Gütesiegel verwenden ("Blauer Engel", RAL-Gütezeichen, TÜV-Qualitätssiegel) > Kunden über notwendigen Wechsel der Winterreifen informieren (Winterreifen nutzen sich schneller ab) Anfallort > Werkstatt > Lager Sammlung/ Transport > Altreifen getrennt sammeln und lagern > Vorsortierung der runderneuerbaren Reifen (kostengünstiger in der Entsorgung) Verwertung/ Entsorgung > Altreifen ausschließlich einer Verwertung zuführen (Runderneuerung, stoffliche oder thermische Verwertung > Verwertung in anderen Bereichen (Landwirtschaft, Spiel- und Sportplätze) > mit der Verwertung ausschließlich zuverlässige Verwerter beauftragen > ab dem 1.01.1999 sind Altreifen unter Verwendung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises und Übernahmescheine zu entsorgen Adressen * Viele regionale und überregionale Entsorgungsfirmen bieten auch eine Altreifenentsorgung an, daher wird auf die Darstellung einer umfangreichen Liste verzichtet und es werden nur beispielhaft drei Altreifenentsorger genannt. Beachten Sie auf jeden Fall den Hinweis! > REG Reifen Entsorgungs GmbH, Sahlkamp 3, 30179 Hannover, Tel.: 0511/93820-200 > RWE Umwelt Hessen GmbH & Co. KG, Hohenkirchener Str. 1, 34314 Espenau, Tel.: 05673/500940 > Wesseler GmbH Container Transport, Am Holtkamp 6, 49326 Melle, Tel.: 05422/94560 Hinweis! Die illegale Entsorgung von Altreifen wird immer häufiger festgestellt. So werden Altreifen gefunden, die entweder in der freien Landschaft einfach abgelagert oder in leerstehenden Scheunen gelagert wurden. In beiden Fällen ist eine Zuordnung der abgelagerten Altreifen auf den Besitzer bzw. *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Stand: 5/14/2016 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Abfallerzeuger kaum möglich und müssen dann auf Kosten der Allgemeinheit teuer entsorgt werden. Überlassen Sie Ihre Altreifen nicht unbekannten Entsorgern oder sogenannten fliegenden Händlern, insbesondere dann, wenn eindeutige Nachweise über den Verbleib der Reifen nicht erbracht werden können. Sie sollten sich ebenfalls von Angeboten, wie z.B. die kostenlose Entsorgung aller Altreifen, distanzieren. In diesen Fällen liegt die Vermutung nahe, dass lediglich nur die noch veräußerbaren Reifen wieder verwendet werden und der Rest illegal entsorgt wird. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie als Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung der Altreifen verantwortlich sind. Die Verantwortung endet nicht mit der Übergabe der Reifen an einen Entsorger, sondern bleibt bis zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung bestehen. Daher müssen Sie sich über die Zuverlässigkeit Ihres Entsorgers überzeugen und sich ebenfalls die Endverwertung oder -beseitigung vom Entsorger nachweisen lassen. Altreifen gelten als überwachungsbedürftige Abfälle und werden in der neuen Verordnung zur Bestimmung überwachungsbedürftiger Abfälle zur Verwertung aufgeführt. Sie müssen ab dem 1.01.1999 unter Verwendung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises und Übernahmescheines entsorgt werden. Sollten Sie Fragen zur Abfallwirtschaft oder zu Möglichkeiten der Altreifenentsorgung haben, wenden Sie sich an die Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe (Tel.: 05231/62-665). Weitere Informationen erhalten Sie auch vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkanisierer-Handwerk e.V., Oberländer Ufer 172, 50968 Köln, Tel.: 0221/937053-0, Fax: 0221/937053-53. Weitere Adressen erfahren Sie auch bei Ihrer Gewerbeabfallberatung (05231/62-665). *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. 17 Stand: 5/14/2016 4.5 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk 18 Autobatterien Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Bleibatterien Alte EAK-Def. ASN 16 06 01 * Bleibatterien ASN 16 06 01 Beschreibung Die Bleiakkumulatoren bestehen außen aus einem Kunststoffgehäuse und aus Blei bestehenden Anschlusspolen. Der Pluspol ist im Umfang größer als der Minuspol und in der Regel rot gekennzeichnet. Innen befinden sich Elektrodenplatten aus Blei und Bleidioxid in einer Lösung aus Schwefelsäure, die als Elektrolyt dient. Verdunstete Schwefelsäure wird bei Bedarf ausschließlich mit destilliertem Wasser ausgeglichen. Abhängig von der Zeit und dem Verbrauch nimmt die Dichte des Elektrolyts ab und muss durch entsprechende Aufladung der Akkumulatoren wieder hergestellt werden. Die für PKW gebräuchlichen Akkumulatoren besitzen eine Spannung von 12 Volt, die sich aus 6 in Reihe geschalteten Zellen ergeben. Vermeidung/ Verminderung Gebrauchte Akkumulatoren vom Kunden zurücknehmen, damit diese ordnungsgemäß verwertet werden. Eine mögliche Falschentsorgung durch den Kunden wird dadurch vermieden. Anfallort > Werkstatt > Lager Sammlung/ Transport Die in den Akkumulatoren enthaltene Schwefelsäure unterliegt den Gefahrgutvorschriften. Die Akkumulatoren sollten bis zur Abholung durch den Entsorger sicher auf säurefestem Untergrund gelagert werden. Dabei sind die Akkus gegen Kurzschluss und Beschädigungen zu sichern. Werden die Akkus übereinander gestapelt, sind sie gegen Verrutschen und Umfallen ausreichend zu sichern. Beim Transport sind die Gefahrguttransportvorschriften zu beachten (GGVS siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2). Verwertung/ Entsorgung Eine Verwertung der in den Akkumulatoren enthaltenen Stoffe Blei und Schwefelsäure ist in der Regel unproblematisch. Einige Verwerter verwerten zusätzlich das aus Kunststoff bestehend Gehäuse. Adressen * > Deppe GmbH, Schillerstr. 25, 49811 Lingen, Tel.: 0591/71030-0 > Hans Krausler, Wilberger Str. 119, 32805 Horn-Bad Meinberg, Tel.: 05234/820806 > MCR Metallgroßhandel Riebe GmbH, Schönbornsluster Str. 12, 56070 Koblenz, Tel.: 0261 / 88939-0 > Redux GmbH, Max-Planck Straße, 63128 Dietzenbach, Tel.: 06074 / 492980 > Roland Batterieservice GmbH, Hochkampstraße 30, 45881 Gelsenkirchen, Tel.: 0209 / 878477 > Varta Recycling GmbH, Krautscheider Str. 22, 53567 Buchholz, Tel.: 02683 / 97810 Hinweis! Beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten. (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2) *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 4.6 19 Bremsflüssigkeit (Glykolether) Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Bremsflüssigkeiten ASN 16 01 13 * Bremsflüssigkeiten Alte EAK-Def. ASN 13 01 08 Beschreibung Bremsflüssigkeit oder die chemische Bezeichnung Glykolether dient als flüssige Verbindung zwischen Bremspedal und Bremse. Eine entscheidende Anforderung, die an Bremsflüssigkeiten gestellt wird, ist der hohe Siedepunkt (über 235 ºC). Bremsflüssigkeit hat die Eigenschaft, Wasser aufzunehmen (auch aus der Luft), so dass mit der Zeit der Wassergehalt steigt und dadurch der Siedpunkt gesenkt wird. Wenn die gebrauchte Bremsflüssigkeit verwertet werden soll, dürfen Fremdstoffe nicht enthalten sein und der Siedepunkt muss höher als 135 ºC liegen. Aufgrund des gesunkenen Siedepunktes kann aus der gebrauchten Bremsflüssigkeit keine neue Bremsflüssigkeit hergestellt werden. Jedoch eignet sie sich nach entsprechender Aufbereitung als Basismaterial für Hydraulikflüssigkeiten anderer Einsatzzwecke. Vermeidung/ Verminderung Eine Vermeidung ist nicht möglich. Es sollte die Bremsflüssigkeit aber im geschlossenem System (kein Zutritt von Wasser oder anderen Stoffen) gesammelt werden, um so eine Verwertung zu ermöglichen. Anfallort > Werkstatt > Lager Sammlung/ Transport > > > > Verwertung/ Entsorgung > Bremsflüssigkeit grundsätzlich verwerten, d.h. keine Vermischung mit anderen Stoffen und Sammlung im geschlossenen System, um den Zutritt von Feuchtigkeit zu verhindern > die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig (siehe Kap. 3.1) Adressen * > Entek, Hüttenweg 1, 32075 Gladenbach, Tel.: 06462/2551 > KS-Recycling GmbH & Co KG, Raiffeisenstr. 38, 47665 Sonsbeck, Tel.: 02838 / 9150-0 > Safety-Kleen Deutschland GmbH, Herforder Straße 47-51, Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/6820 > Tersteeg GmbH u. Co. KG, Am Wasserturm 33, 48653 Coesfeld, Tel.: 02541/953613 getrennte Sammlung im geschlossenen System Bremsflüssigkeit darf nicht ins Abwasser gelangen Auffangwanne wird empfohlen prüfen, ob Bremsflüssigkeit unter die GGVS fällt und entsprechend kennzeichnen > siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen) Hinweis! > > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes neue Nachweisregelung im Falle der Verwertung beachten siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 4.7 20 Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Resten Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind ASN 15 01 10 * Alte EAK-Def. Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen ASN: 15 01 99D1 Beschreibung In der Kfz-Branche fallen unter diesem Begriff Metalldosen und -kanister sowie Spraydosen an, die noch Reste von z.B. Farbe, Lack, Öl, Lösemittel, Bremsflüssigkeit, Kleber, Spachtelmasse, Unterbodenschutz etc. enthalten und nicht ausgehärtet sind. Handelt es sich bei den Resten nur um Restanhaftungen (Behältnisse sind spachtelrein und tropffrei), können die Behältnisse in der Regel über die entsprechenden Rücknahmesysteme entsorgt werden (z.B. "Grüner Punkt", Interseroh, KBS). Vermeidung/ Verminderung > möglichst restloser Verbrauch und Einrichtung eines Restelagers > häufig benötigte Stoffe in Mehrweggroßgebinden (Fassware für Öl, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel etc.) > Verwertung über Rücknahmesysteme, Voraussetzung: die Behältnisse sind bis auf Restanhaftungen leer Anfallort > Lager > Werkstatt Sammlung/ Transport > Metallbehältnisse mit schädlichen Restinhalten sind Sonderabfälle und müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden > evtl. können Öldosen (in kleinen Mengen) zusammen mit anderen ölverschmutzten Abfällen entsorgt werden > Behälter entleeren und die Restinhaltsstoffe in einem "Entsorgungsbehälter" sammeln, jeweils nur gleiche Stoffe in einem Behälter sammeln > über Rücknahmesystem verwertbare Behältnisse mit geringen Restanhaftungen getrennt erfassen > pressen der Behälter nur, wenn diese bis auf Restanhaftungen entleert sind, Spraydosen nicht pressen Verwertung/ Entsorgung > Metallbehältnisse mit schädlichen Restinhalten müssen als Sonderabfall nachweispflichtig entsorgt werden > entleerte Behälter - mit geringen Restanhaftungen - werden über Rücknahmesysteme verwertet > entleerte Behälter - mit geringen Restanhaftungen - über den Schrotthandel verwerten Adressen * > > > > DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250 Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln, Tel.: 02203/9147-322 KBS GmbH, Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf, Tel.: 0211/6707-329 PDR Recycling GmbH & Co. KG, Am alten Sägewerk 3, 95349 Thurnau, Tel.: 09228/950-0 > Fa. Rethmann, Industriestr. 5, 48301 Nottuln, Tel.: 02509/8924 > siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen) Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Stand: 5/14/2016 4.8 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk 21 Eisenschrott Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Verpackungen aus Metall ASN 15 01 04 Eisenmetalle ASN 16 01 17 Nichteisenmetalle ASN 16 01 18 Alte EAK-Def. Eisen und Stahl Metall (Verpackungen) ASN 17 04 05 ASN 15 01 04 Beschreibung Neben leeren Metallbehältnissen handelt es sich hierbei vorwiegend um Metallteile aus Fahrzeugen, z.B. Metallstoßstangen, Eisenfelgen, Karosserieteile, Getriebe und -teile, Motor und -teile, Auspuffteile, Bremstrommeln und -scheiben, Stahlseilzüge etc.. Leichtmetallteile (Aluminium) fallen nicht darunter und sollten separat gesammelt werden. Ebenfalls sollten Katalysatoren, die Edelmetall enthalten, getrennt gesammelt und einer entsprechenden Aufbereitung zugeführt werden (siehe Steckbrief für Katalysatoren Seite 32) Vermeidung/ Verminderung > Metallbehältnisse als Mehrwegverpackung und/oder als Fassware Anfallort > Werkstatt > Lager > Warenein- und -ausgang Sammlung/ Transport > Metallschrott separat sammeln und lagern > Metallbehältnisse (Verpackungen) extra sammeln und über entsprechende Rücknahmesysteme entsorgen > Aluminiumteile und Katalysatoren extra sammeln, bei entsprechender Menge sind durchaus Erlöse zu erwarten Verwertung/ Entsorgung > Verwertung der Metallbehältnisse über verschiedene Rücknahmesysteme möglich z.B.: - DSD ("gelber Sack") - Interseroh - KBS > bei einigen Fabrikaten wird die Entsorgung bestimmter Abfallstoffe zentral gesteuert > Entsorgung über den Schrotthandel Adressen * > DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250 > Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln, Tel.: 02203/9147-322 > KBS GmbH, Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf, Tel.: 0211/6707-329 siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.3 Hinweis! Katalysatoren enthalten Edelmetall und sollten einer speziellen Aufbereitung zugeführt werden (siehe Steckbrief Katalysatoren Seite 32). *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Stand: 5/14/2016 4.9 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk 22 Elektronikschrott Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen ASN 16 02 10 * (das heißt: keine Kondensatoren oder Transformatoren) gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen ASN 16 02 13 * (das heißt: keine Geräte mit teil- oder vollhalogenierten FCKWs oder freiem Asbest) gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen ASN 16 02 14 aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen ASN 16 02 16 Alte EAK-Def. Beschreibung andere gebrauchte elektronische Geräte ASN 16 02 15 * ASN 16 02 05 Auch in den Kraftfahrzeugen hat die Elektronik vollends Einzug gehalten. Hinter den Armaturen befinden sich die elektronischen Bauteile, die für die Steuerung und Anzeige der Informations- und Sicherheitssysteme (Bordcomputer, elektronische Wegfahrsperre und Zentralverriegelung etc.) verantwortlich sind. Zu Autoradios gesellen sich kleine Monitore für die Streckenleitsysteme bis hin zu Multimediaanlagen. Elektronische Geräte werden zudem auch bei der Fahrzeugdiagnose eingesetzt. Vermeidung/ Verminderung Anfallort > Werkstatt > Lager > Fahrzeugdiagnosestand Sammlung/ Transport > sämtlicher Elektronikabfall ist getrennt vom Restmüll zu sammeln/lagern > defekte Bildschirme bruchsicher lagern Verwertung/ Entsorgung > über geeignete Elektronikschrottverwerter > evtl. Rücknahmesystem des Autoherstellers Adressen * Hinweis! > AGA, Orbker Str. 75, 32758 Detmold, Tel.: 05231 / 96620 (Annahmestelle des Kreises Lippe) > Ecotronic GmbH, Brückenstr. 9, 32549 Bad Oeynhausen, Tel.: 05731 / 4800-90, Fax: -70 > Peitzmann GmbH, Am Atlaswerk 22, 33106 Paderborn, Tel.: 05251 / 8797919, Fax: 74470 > Rethmann Elektrorecycling GmbH, Industriestr. 33, 59379 Selm, Tel.: 02592 / 910012, Fax: 23663 Elektronikschrott aus dem Verwaltungsbereich ist im Ratgeber „Büro/Verwaltung“ beschrieben. *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 23 4.10 Ethylenglykole (Kühlerfrostschutz) Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen ASN 16 01 15 andere Lösemittel und -gemische Alte EAK-Def. ASN 16 01 14 * ASN 14 04 03 Beschreibung Ethylenglykol ist ein zweiwertiger Alkohol mit einem Siedepunkt von 197,8 ºC. Es ist eine farblose, süßschmeckende Flüssigkeit, die im beliebigen Verhältnis mit Wasser mischbar ist. Ethylenglykol wird hauptsächlich als Frostschutzmittel für Kraftfahrzeuge verwendet. Hierbei wird der Gefrierpunkt des Wassers bei einem Mischungsverhältnis von 1:1 auf -40 ºC herabgesetzt. Daneben wird Ethylenglykol zur Verhütung von Eisbildung an Flugzeugoberflächen, als Lösemittel, Waschrohstoff- und Textilhilfsmittel eingesetzt. Aufgrund seiner geringen Flüchtigkeit gelangt es nur im geringen Ausmaß an die Luft. Vergiftungen mit Ethylenglykol äußern sich in Erregungszuständen, die später in ein narkoseähnliches Stadium übergehen. Das Trinken von 100 ml Ethylenglykol führt zum Tod durch Atemlähmung. Vermeidung/ Verminderung > Auffangen der Kühlflüssigkeit bei Reparaturen am Motor bzw. Kühlsystem und wieder einsetzen > Menge des einzusetzenden Frostschutzmittels anhand der noch vorhandenen Frostschutzsicherheit im Kühlsystem und den zu erwartenden Temperaturen bemessen > zur Wiederverwendung in Spezialbehältern sammeln (s.u.) Anfallort > Werkstatt Sammlung/ Transport > gesondert Sammeln und insbesondere nicht mit Altöl oder anderen flüssigen Abfallstoffen mischen > keine besonderen Anforderungen an die Lagerung, jedoch darf kein Ethylenglykol ins Abwasser gelangen Verwertung/ Entsorgung Gebrauchte Kühlflüssigkeit in Spezialbehältern sammeln. In diesen setzen sich die Festpartikel am Boden ab und Öle und Fett schwimmen oben auf. Sauberes Kühlwasser kann über einen Hahn, der in ausreichender Entfernung vom Boden am Behälter angebracht ist, entnommen werden. > externe Verwertung (z.B. Destillation) als Sonderabfall über einen Entsorger Adressen * Hinweis! > Christoph Dürr GmbH, Hugo-Wolf-Str.2, 97922 Lauda-Königshofen, Tel.: 09343 / 622533 > Entek, Hüttenweg 1, 35075 Gladenbach, Tel.: 06462/2551 > Lindenschmidt KG, Krombacherstr. 42 – 46, 57223 Kreuztal-Krombach, Tel.: 02732 / 8880 > MRDollbergen GmbH, Bahnhofstraße 82, 31311 Uetze-Dollbergen, Tel.: 05177/85-200 > Safety-Kleen Deutschland GmbH, Herforder Straße 47-51, Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/6820 > > > > siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen) Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 24 > siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk 4.11 Fett- und Ölverschmutzte Betriebsmittel Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind ASN 15 02 02 * Ölfilter ASN 16 01 07 * Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Alte EAK-Def. schädlichen Verunreinigungen ASN 15 02 99D1 Beschreibung Unter dem o.g. EAK-Abfallschlüssel wurden i.d.R. verschiedene ölverschmutzte Materialien zusammengefasst: öl- und fettverschmutzte Putzlappen, Ölfilter, Öldosen, verbrauchtes Ölbindemittel und andere öl- und fettverschmutzte Betriebsmittel. Es ist aber durchaus sinnvoll und aufgrund der Verwertungspflicht geboten, eine Trennung zwischen verwertbaren und nicht verwertbaren Stoffen vorzunehmen. Verwertbare Stoffe sind z.B.: Ölfilter, Putzlappen, Öldosen. Durch die Aufteilung auf neue Abfallschlüssel wird diesem Punkt zumindest bei den Ölfiltern Rechnung getragen. Vermeidung/ Verminderung > Öldosen und Ölfilter vor der Entsorgung über geeignete Ablaufeinrichtung leer laufen lassen > Putzlappen über Textilmietservice-Unternehmen beziehen > Mehrwegfässer für sämtliche Frischöle > Verwendung von Sägemehl und -spänen als Ölbindemittel innerhalb des Betriebes (außerhalb wegen Verwehungsgefahr nicht anwendbar) Anfallort > Werkstatt > Lager Sammlung/ Transport > getrennte Sammlung der verschiedenen ölverschmutzten Materialien und nach Möglichkeit der Verwertung zuführen > ist Gefahrgut gemäß GGVS der Klasse 4.1 Ziffer 4 c, Behälter entsprechend kennzeichnen (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2) > Sammlung in Metallbehältern mit Deckel > empfohlen wird ein Unfallmerkblatt > beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2) Verwertung/ Entsorgung > gemietete Putztücher werden vom Servicebetrieb gereinigt und wieder eingesetzt > leere Öldosen könne über Rücknahmesysteme entsorgt werden (z.B. DSD, Interseroh, KBS) > Spezialfirmen verwerten die getrennt gesammelten Ölfilter > das durch eine Auffangvorrichtung gesammelte Öl kann gemäß Altölverordnung entsorgt werden > die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig (siehe Kap. 3.1) Adressen * > AIS - Oleocont GmbH, Elbstr. 58, 49090 Osnabrück, Tel.: 0541/63008 > Mewa, Walter-v. Selve-Str. 12, 31789 Hameln, Tel.: 05151/401664 > siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 25 4.12 Glasabfälle und Altglas Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Glas ASN 16 01 20 Glas ASN 20 01 02 Verpackungen aus Glas ASN 15 01 07 Alte EAK-Def. Glas Glas ASN 17 02 02 ASN 20 01 02 Beschreibung In den Kfz-Betrieben fällt zum einen Autoglas (Autoscheiben) an. Hier kann zwischen Ein- und Mehrscheibensicherheitsglas unterschieden werden. Zum anderen fällt Hohlglas an, das von Mitarbeitern/innen mitgebracht wird (Getränkeflaschen und andere Gläser). Grundsätzlich sind die beiden Fraktionen getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Vermeidung/ Verminderung Eine Vermeidung der von den Mitarbeitern/innen mitgebrachten Getränkegläser kann durch ein attraktives betriebseigenes Angebot an Getränken in Mehrwegflaschen erreicht werden. Dies gilt sowohl für Sprudelgetränke als auch für Milchgetränke. Durch anbieten von Milchgetränken in Pfandflaschen können zudem weitere Verpackungsstoffe (Tetra) vermieden werden. Anfallort > > > > Sammlung/ Transport > getrennte Sammlung von Hohlglas (Verpackungen) und Flachglas (Autoscheiben) > Hohlglas über öffentliche Glascontainer entsorgen Verwertung/ Entsorgung > Flachglas über ein beauftragtes Unternehmen der Verwertung zuführen > bei einigen Fabrikaten wird die Entsorgung bestimmter Abfallstoffe zentral gesteuert > Einwegflaschen sind Verkaufsverpackungen und werden über das DSD entsorgt Adressen * > Reiling Glas Recycling GmbH, Bussemasstr. 49, 33428 Marienfeld, Tel.: 05247/980321 > Scheele GmbH & Co. KG, Agathastr. 63, 57368 Lennestadt, Tel.: 02721/98001 Werkstatt Lager Verwaltung Pausenraum > siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.3 Verwertung/Entsorgung Hinweis! Örtliche Kooperationen verschiedener Werkstätten bieten die Möglichkeit, die anfallenden Transportkosten zu vermindern und somit die Verwertung der Glasabfälle in wirtschaftlichen Einheiten zu ermöglichen. *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 26 4.13 Hausmüll Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: gemischte Siedlungsabfälle Alte EAK-Def. gemischte Siedlungsabfälle ASN 20 03 01 ASN 20 03 01 Beschreibung Nachdem die verschiedenen im Betrieb anfallenden Abfallstoffe getrennt gesammelt und unter Berücksichtigung der stoffspezifischen Merkmale beseitigt oder verwertet werden, fallen noch sogenannte Restabfälle an, die nicht verwertbar sind und beseitigt werden. Dies können z.B. Kehricht aus der Werkstattreinigung, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen, verunreinigte Folien, die nicht verwertet werden können, Zigarettenasche und -kippen, ausgehärtete Kleber-, Farb- und Spachtelreste, defekte Keilriemen u.a. sein. Ebenfalls unter den Oberbegriff Hausmüll fällt die organische Fraktion, die über die "grüne Tonne" getrennt von den Restabfällen eingesammelt und kompostiert (verwertet) wird (siehe Steckbrief für Hausmüll organisch). Vermeidung/ Verminderung > durch geeignetes Trennsystem an den Abfallanfallstellen (farblich unterschiedlich gekennzeichnete Behälter) > Sortieranweisungen an den Abfallsammelstationen > Mitarbeiterschulung > vor Entsorgung Verwertbarkeit prüfen (z.B. Beratung durch die Gewerbeabfall-Beratung des Kreises Lippe) Anfallort > im gesamten Betrieb Sammlung/ Transport > getrennt von den übrigen verwertbaren Abfällen und Sonderabfällen > eventuell verschließbarer Container Verwertung/ Entsorgung > bei kleineren Mengen über die kommunale Hausmüllentsorgung > bei größeren Mengen muss ein gewerblicher Abfallbeförderer beauftragt werden > gemischter Hausmüll ist ein Abfall zur Beseitigung und im Kreis Lippe zu entsorgen Adressen * > siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4 Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten im Kreis Lippe Hinweis! > auch Gewerbebetriebe können Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" über die "gelben Säcke" kostenlos entsorgen > die grüne Tonne für den organischen Hausmüll können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen > seit dem 1.01.1999 sind gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüll) unter Verwendung eines vereinfachten Entsorgungsnachweises und von Übernahmescheinen zu entsorgen, wenn die Entsorgung über gewerbliche Abfallbeförderer erfolgt *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 27 4.14 Hausmüll (organisch) Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle ASN 20 01 08 Speiseöle und -fette ASN 20 01 25 biologisch abbaubare Abfälle (Gartenabfälle) ASN 20 02 01 Alte EAK-Def. organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktionen (einschl. Frittieröl und Küchenabfälle aus Kantinen) ASN 20 01 08 kompostierbare Abfälle ASN 20 02 01 Beschreibung Biologisch abbaubare Abfälle sind kompostierbare Abfälle pflanzlichen oder tierischen Ursprungs. Darunter fallen: Essensreste, Kaffeesatz, Obstund Eierschalen, Blumen etc.. Vermeidung/ Verminderung > durch Eigenkompostierung Anfallort > Pausenraum > Verwaltung > Kantinen und Kantinenküche (in großen Unternehmen) Sammlung/ Transport > organische Abfälle schon am Anfallort getrennt sammeln > Sammlung und Lagerung in der grünen Tonne > Speisereste getrennt von anderen org. Abfällen sammeln, kühl lagern und in kurzen Abholrhythmen entsorgen (große Betriebe mit Kantine) Verwertung/ Entsorgung > Eigenkompostierung auf dem Betriebsgelände > Kompostierung in zentraler Kompostierungsanlage (über Kommune) > Verwertung der getrennt gesammelten Speisereste über Speiseresteverwerter (Verwertung in der Schweinemast) Adressen * > > > > Bröker, Mittelstr. 11, 32925 Blomberg, Tel.: 05235/7331 SpeiseresteKrog, Bad Salzuflen, Tel.: 05222/73466 verwerter Preuß, Vahlhäuser Höhe 40, Detmold, Tel.: 05231/34328 Dieter Körtner Speiserestentsorgung, Huberstusstraße 43, 32547 Bad Oeynhausen, Tel.: 05731 / 91453 > NRG Nährstoff Recycling GmbH, Loddenkamp 10 – 12, 59075 Hamm, Tel.: 02381/376-0 > Saria Refood GmbH & Co. KG, Werner Straße 95, 59379 Selm, Tel.: 02592/210112 > siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4 Gewerbebetriebe, die ansonsten ihren Restmüll über private Entsorger abtransportieren lassen, können i.d.R. auch ausschließlich die grüne Tonne bei ihrer Stadt/Gemeinde beantragen. *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Stand: 5/14/2016 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk 28 4.15 Holzembalagen, Holzabfälle Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Verpackungen aus Holz ASN 15 01 03 Holz, das gefährliche Stoffe enthält ASN 20 01 37 * Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt ASN 20 01 38 Alte EAK-Def. Holz (Verpackungen) Holz ASN 15 01 03 ASN 17 02 01 Beschreibung Wenn es sich bei den Holzabfällen insbesondere um Verpackungsmaterialien handelt (Paletten, Holzkisten etc.) sollte nach der AVV (Abfallverzeichnisverordnung) als Abfallschlüssel 15 01 03 "Verpackungen aus Holz" verwendet werden. Vermeidung/ Verminderung > Verwendung von Mehrwegtransportverpackungen (Pfandsystem) > Rückgabe von Transportverpackungen, insbesondere Paletten, an den Lieferanten Anfallort > Warenanlieferung > Lager Sammlung/ Transport > getrennte Sammlung der Holzverpackungen (Paletten und Kisten) > Aussortierung defekter Paletten und separat verwerten > übrige Holzabfälle getrennt von anderen Abfällen sammeln Verwertung/ Entsorgung > über die Rücknahme der Lieferanten und Wiederverwendung > über Rücknahmesysteme (HPE) > Verwertung der Holzabfälle zur Herstellung von Spanplatten oder thermische Verwertung Adressen * > Berg-Abfallbeseitigungs-GmbH & Co. KG, Dieselstr. 24, 32120 Hiddenhausen, Tel.: 05223 / 9966-33 > Göhner GmbH, Meller Str. 102, 32122 Enger, Tel.: 05224 / 2354 > ISD Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln, Tel.: 02203/9147-322 > siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.3 Hinweis! Damit Holzpaletten oder andere Verpackungen aus Holz verwertbar sind, dürfen diese nicht verschmutzt sein, z.B. mit Öl, Farben, Lacken. Des weiteren sollte darauf geachtet werden, dass das Holz keine Fäulnis oder Pilzspuren aufweist (trocken lagern). *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Stand: 5/14/2016 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk 29 4.16 Kältemittel (R12, R134a) Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW ASN 14 06 01 * andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische ASN 14 06 02 * Alte EAK-Def. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (R12) andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische (R134a) ASN 14 04 01 ASN 14 04 02 Beschreibung Im Automobilbereich nimmt die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit Klimaanlagen zu. Dabei ist davon auszugehen, dass diese Anlagen nur noch mit dem chlorfreien FKW R134a betrieben werden. FCKW-haltige Anlagen mit R12 sind evtl. noch in älteren Kraftfahrzeugen zu finden. Als umweltfreundlichere Alternative zu den FKW R134a und als zukünftiges Kältemittel ist CO2 anzusehen. Hier muss die Technik noch optimiert werden, um insbesondere einen höheren Treibstoffverbrauch durch die Verwendung von CO2 als Kältemittel zu vermeiden. Vermeidung/ Verminderung > Umstellung auf CO2 (qualitative Vermeidung) Anfallort > Altautoverwertung > Werkstatt Sammlung/ Transport > Die Kältemittel werden mit speziellen Absauggeräten aus den Anlagen gesaugt. Verwertung/ Entsorgung > Die Absauggeräte bereiten die Kältemittel direkt auf. > Die Kältemittel können direkt wieder eingesetzt werden. Adressen * > KS-Recycling GmbH & Co. KG, Raiffeisenstr. 38, 47665 Sonsbeck, Tel.: 02838 / 9150-0 > Orm-Bergold Chemie GmbH & Co. KG, Daimlerstr. 2-4, 44805 Bochum, Tel.: 0234/879080 > Safety-Kleen Deutschland GmbH, Herforder Straße 47-51, Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/6820 Hinweis! Kältemittel fallen in Ausnahmefällen als Abfall an, z.B. aus alten Kraftfahrzeugklimaanlagen, die noch R12 enthalten. In Fällen, wo das Kältemittel als Abfall entsorgt werden muss, ist dieser nachweispflichtig als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Erforderliche Nachweise sind dann: > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich > Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich > Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 30 4.17 Kaltreiniger (ohne halogenierte organische Lösemittel) Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: andere Lösemittel und Lösemittelgemische andere Lösemittel und Lösemittelgemische Alte EAK-Def. ASN 14 06 03 * ASN 14 01 03 Beschreibung Im Kfz-Betrieb werden Kaltreiniger sowohl für die Motorwäsche als auch in der sonstigen Aggregatreinigung z.B. Kleinteilereinigung eingesetzt. Kaltreiniger bestehen in aller Regel ganz oder zum großen Teil aus Kohlenwasserstoffen, d.h. aus organischen Lösemitteln - nicht halogenierten organischen Lösemitteln. Kaltreiniger, die mit dem Abwasserstrom über einen Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider) geführt werden, dürfen keine emulgierend wirkenden Tenside enthalten. Auch dürfen Abwasserströme, die emulgierend wirkende Tenside enthalten, z.B. aus der Fahrzeugoberwäsche, nicht zusammen mit dem Kaltreinigerwasserstrom über einen Ölabscheider geführt werden. In solchen Fällen muss das Abwasser in einer Emulsionsspaltanlage behandelt werden. Für die Kleinteilereinigung sollte der Kaltreiniger im geschlossenen System verwendet werden. Vermeidung/ Verminderung > > > > > Anfallort > Waschanlagen > Werkstatt Sammlung/ Transport > getrennte Sammlung, evtl. zusammen mit anderen Lösemitteln, die keine halogenierten organischen Lösemittel enthalten > Kaltreiniger dürfen nicht ins Grundwasser oder unbehandelt in die Kanalisation gelangen > Sammlung im Metallbehälter, evtl. mit Auffangwanne > ist Gefahrgut gemäß GGVS der Klasse 3, Behälter entsprechend kennzeichnen (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2) > empfohlen wird ein Unfallmerkblatt > beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2) Verwertung/ Entsorgung > Verwertung durch Destillation > Verwertung über den Lieferanten (Rücknahme gebrauchter Mittel) > wenn Verwertung nicht möglich, muss Kaltreiniger als Sonderabfall nachweispflichtig entsorgt werden Verwendung kohlenwasserstofffreier Reiniger Einbau von Rückgewinnungsanlagen bei PKW-Waschanlagen Kreislaufführung, insbesondere bei der Kleinteilereinigung Trockenreinigung Kreislaufentkonservierungsstraßen, evtl. durch den Neuwagentransporteur *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 Adressen * > Orm-Bergold Chemie GmbH & Co. KG, Daimlerstr. 2-4, 44805 Bochum, Tel.: 0234/879080 > RCN Chemie GmbH, Daimler Straße 26, 47574 Goch, Tel.: 02823/9200 > Safety-Kleen Deutschland GmbH, Herforder Straße 47-51, Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/6820 > siehe "Allgemeiner Teil", Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen) Hinweis! > > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes neue Nachweisregelung im Falle der Verwertung beachten siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. 31 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 32 4.18 Katalysatoren Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 160807) ASN 16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten ASN 16 08 02 * gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a.n.g. ASN 16 08 03 gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind ASN 16 08 07 * Alte EAK-Def. aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren, die Edelmetalle enthalten andere aus Fahrzeugen ausgebaute Katalysatoren ASN 16 01 01 ASN 16 01 02 Beschreibung In der Umgangssprache meint ein "Katalysator" das komplette System der Abgasreinigung eines Automotors. Dazu sind in einem Gehäuse aus rostfreiem Stahl keramische oder metallische Träger mit katalytisch wirksamen Stoffgemischen untergebracht, die unter anderem Aluminiumoxid, Cerdioxid und andere Metalloxide in Kombination mit Edelmetallen wie Platin, Palladium und Rhodium enthalten. Der Katalysator kann vor mechanischen und thermischen Beanspruchungen zusätzlich durch eine vibrationsdämpfende und stoßabsorbierende Matte aus Keramik oder Metall geschützt werden. Grundsätzlich unterscheidet man Oxidations- und Dreiwege-Katalysatoren. Der erste Typ wandelt Kohlenmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe (HC) in Kohlendioxid (CO2) und Wasser. Gleichzeitig reduziert er den als Masse gemessenen Ausstoß von Rußpartikeln bei Dieselmotoren, hat jedoch wenig Einfluss auf Stickoxide (NOx) sowie die Anzahl der Rußpartikel. Dreiwege-Katalysatoren werden bei Benzinmotoren eingesetzt und arbeiten zusammen mit dem Motor in einem Regelkreis, in dem eine sogenannte Lambda-Sonde das bei jeder Fahrweise für die Abgasreinigung optimale Verhältnis von Luft und Kraftstoff einstellt. Dadurch kann die katalytisch wirksame Beschichtung CO und HC zu CO2 plus Wasser oxidieren sowie gleichzeitig NOx zu Stickstoff reduzieren. Die Kehrseite des Katalysators ist die Platin-Gewinnung und -verarbeitung: Die Böden in den Förderländern versauern. Denn je nach Umweltstandard werden dort pro Gramm Platin Schwefel-Verbindungen frei, die 1,7 bis 10,9 Kilogramm Schwefeldioxid entsprechen. Dramatisch sind die Folgen in Russland. Hier kann insbesondere ein flächendeckendes Recycling-System für gebrauchte Katalysatoren in den Verbraucherländern die Umweltbilanz des Kats verbessern. Rechnungen des Öko-Instituts ergaben, dass allein die Emissionen von Schwefeldioxid durch Recycling um den Faktor 2000 gesenkt werden könnten. Etwa ein Drittel der jährlich hergestellten 130 Tonnen Platin landen weltweit in Katalysatoren. In Deutschland werden sie nach Auskunft des Umweltbundesamtes vollständig recycelt. Übergangsmetalle im Sinne dieses Eintrages sind: Scandium, Vanadium, Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirkonium, Molybdän und Tantal. Diese Metalle und ihre Verbindungen werden als gefährlich betrachtet, wenn sie als gefährliche Stoffe eingestuft wurden. Somit entscheidet die Einstufung als gefährliche Stoffe darüber, welche Übergangsmetalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind. Vermeidung/ Verminderung --- *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Stand: 5/14/2016 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Anfallort > Werkstatt Sammlung/ Transport > getrennt von übrigen Auspuff- und Schrottteilen sammeln Verwertung/ Entsorgung > In Aufbereitungsanlagen werden insbesondere die Edelmetalle zurückgewonnen. Adressen * > Demet Deutsche Edelmetall Recycling, Siemensstraße 20, 63755 Alzenau, Tel.: 06023 / 955-177 > Hüttenwerke Kayser AG, Kupferstr. 23, 44532 Lünen, Tel.: 02306 / 108229 > Siegfried Jacob Metallwerke GmbH & Co.KG, Jacobstraße 41-45, 58256 Ennepetal, Tel.: 02333 / 985-229 Hinweis! Unsicherheit herrscht offenbar derzeit bei Altautoverwertern und Schrotthändlern. Unklare Informationen, ob keramische Altkats als besonders überwachungsbedürftiger Abfall im Sinne der AbfallverzeichnisVerordnung gelten oder nicht, beherrschen die Sammler-Szene. Eine verbindliche Einstufung des Abfalltechnikausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (ATA) schafft nun Klarheit. Mit Schreiben vom 08. Juli 02 teilte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit, dass "der ATA ... der Auffassung (ist), dass gebrauchte Abgaskatalysatoren, die Keramikmonolithen enthalten, i.d.R. dem Abfallschlüssel 16 08 07* zuzuordnen sind. Diese Beschlussfassung entspricht auch der Einschätzung des Bundesumweltministeriums." Der Abfallschlüssel 16 08 07* ist deklariert als "gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind" und ist als besonders überwachungsbedürftig eingestuft. Daraus ergeben sich für Lagerung, Sammlung und Transport eine Reihe von Unterschieden gegenüber der bisherigen Handhabung. Zum einen sind das Mengenbeschränkungen bei der Lagerung, zum anderen die gesetzliche Verpflichtung (Nachweisverordnung), Herkunft und Entsorgungsweg in einem Nachweisbuch zu dokumentieren. Auch für die Verarbeitung ergeben sich aus der Einstufung der keramischen Katalysatoren als besonders überwachungsbedürftig verschärfte Auflagen. Eine Genehmigung der Kat-Zerlegung, der Kugelmühlen und der Filteranlagen nach BImSchG ist erforderlich. *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. 33 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 34 4.19 Küchen- und Kantinenabfall Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle ASN 20 01 08 Speiseöle und -fette ASN 20 01 25 Alte EAK-Def. organische, kompostierbare Küchenabfälle, getrennt eingesammelte Fraktionen (einschl. Frittieröl und Küchenabfälle aus Kantinen) ASN 20 01 08 kompostierbare Abfälle ASN 20 02 01 Beschreibung Es handelt sich hierbei um organische Abfälle (siehe Steckbrief "Hausmüll, organisch"), die in Kantinen, Küchen und Pausenräume anfallen können. Für große Unternehmen, die eine eigene Küche für die Mitarbeiterverpflegung betreiben, sollten die in der Küche anfallenden Speisereste getrennt von anderen organischen Abfällen gesammelt und über einen Speiseresteverwerter entsorgt werden. Vermeidung/ Verminderung > durch Eigenkompostierung (nur pflanzliche Abfälle) Anfallort > Pausenraum > Verwaltung > Kantinen und Kantinenküche (in großen Unternehmen) Sammlung/ Transport > organische Abfälle schon am Anfallort getrennt sammeln > Sammlung und Lagerung in der grünen Tonne > Speisereste getrennt von anderen org. Abfällen sammeln, kühl lagern und in kurzen Abholrhythmen entsorgen (große Betriebe mit Kantine) Verwertung/ Entsorgung > Eigenkompostierung auf dem Betriebsgelände (nur pflanzliche Abfälle) > Kompostierung in zentraler Kompostierungsanlage (über Kommune) > Verwertung der getrennt gesammelten Speisereste über Speiseresteverwerter (Verwertung in der Schweinemast) Adressen * > > > > Bröker, Mittelstr. 11, 32925 Blomberg, Tel.: 05235/7331 SpeiseresteKrog, Bad Salzuflen, Tel.: 05222/73466 verwerter Preuß, Vahlhäuser Höhe 40, Detmold, Tel.: 05231/34328 Dieter Körtner Speiserestentsorgung, Huberstusstraße 43, 32547 Bad Oeynhausen, Tel.: 05731 / 91453 > NRG Nährstoff Recycling GmbH, Loddenkamp 10 – 12, 59075 Hamm, Tel.: 02381/376-0 > Saria Refood GmbH & Co. KG, Werner Straße 95, 59379 Selm, Tel.: 02592/210112 > siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4 Hinweis! Gewerbebetriebe, die ansonsten ihren Restmüll über private Entsorger abtransportieren lassen, können i.d.R. auch ausschließlich die grüne Tonne bei ihrer Stadt/Gemeinde beantragen. *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Stand: 5/14/2016 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk 35 4.20 Kunststoffabfälle Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Verpackungen aus Kunststoff ASN 15 01 02 Kunststoffe (Stoßfänger etc.) ASN 16 01 19 Alte EAK-Def. Kunststoffe (Verpackungen) Kunststoffe ASN 15 01 02 ASN 17 02 03 Beschreibung In Kfz-Betrieben fallen Kunststoffabfälle in Form von Kunststoffverpackungen (Dosen, Folien, Kanister etc.), Kunststoffkarosserieteilen (Stoßfänger, Kunststoffverkleidungen, Radkastenabdeckungen etc.) und als Einwegschonbezüge an. Während die Verpackungen im Rahmen der Verpackungsverordnung über den Lieferanten oder Hersteller entsorgt werden können, erfolgt eine organisierte Rücknahme von Kunststoffkarosserieteilen über Vertriebszentren z.Zt. nur in Teilbereichen. Beide Abfallgruppen müssen getrennt gesammelt werden. Bei den Kunststoffstoßfängern sollte zusätzlich auf eine sortenreine Sammlung geachtet werden, was aufgrund der Kennzeichnung von Bauteile bei neuen Modellen leicht möglich ist (z.B. Kunststoffstoßfänger aus PP/EPDM) Vermeidung/ Verminderung > Verkauf von Öl in Kunststoffdosen vermeiden > Umstellung auf Mehrwegschonbezüge > Einkauf von Einsatzstoffen (Pflegemittel, Reinigungsmittel etc.) in Mehrweg- oder Großgebinden Anfallort > Werkstatt (Karosserieabteilung) > Lager Sammlung/ Transport > getrennt Sammlung der verschiedenen Kunststofffraktionen > nach Möglichkeit sortenrein sammeln Verwertung/ Entsorgung > Verwertung der Verpackungen über Hersteller/Lieferant bzw. DSD (Grüner Punkt) > Verwertung von Kunststoffteilen über Vertriebszentren > Verwertung über private Kunststoffentsorger (sortenreine Sammlung) > verschmutzte Folien können i.d.R. über den Hausmüll entsorgt werden Adressen * > Dierec GmbH, Fettpottstr. 29, 33818 Leopoldshöhe, Tel.: 05202/1613 (Kunststoffverwerter) > Grannex, Dornierstr. 11, 49090 Osnabrück, Tel.: 0541/91207-0 (Stoßfänger u.a. Kunststoffe) > Kastrup GmbH & Co. KG, Carl-Severing-Straße 228, 33649 Bielefeld, 0521/94630-0 > siehe "Allgemeiner Teil" Kap. Hinweis! > Wenn Sie Produkte (Teile, Stoffe) in Verpackungen an Endverbraucher abgeben, müssen Sie die Verpackungen zurücknehmen und einer Verwertung zuführen, sofern für diese Verpackungen kein Rücknahmesystem zur Verfügung steht. *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 36 4.21 Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind ASN 15 01 10 * Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen ASN 15 01 99D1 Alte EAK-Def. Beschreibung In der Kfz-Branche fallen unter diesem Begriff Kunststoffflaschen und kanister an, die noch Reste von z.B. Öl, Frostschutz, Bremsflüssigkeit, Spachtelhärter, Säure etc. enthalten und nicht ausgehärtet sind. Handelt es sich bei den Resten nur um Restanhaftungen (Behältnisse sind spachtelrein und tropffrei), können die Behältnisse in der Regel über die entsprechenden Rücknahmesysteme entsorgt werden (z.B. "Grüner Punkt", Interseroh, RIGK). Vermeidung/ Verminderung > möglichst restloser Verbrauch und Einrichtung eines Restelagers > häufig benötigte Stoffe in Mehrweggroßgebinden (Fassware für Öl, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel etc.) > Verwertung über Rücknahmesysteme, Voraussetzung: die Behältnisse sind bis auf Restanhaftungen leer Anfallort > Warenanlieferung > Lager > Werkstatt Sammlung/ Transport > Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten sind Sonderabfälle und müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden > evtl. können Öldosen (in kleinen Mengen) zusammen mit anderen ölverschmutzten Betriebsmitteln entsorgt werden. > Behälter entleeren und die Restinhaltsstoffe in einem "Entsorgungsbehälter" sammeln, jeweils nur gleiche Stoffe in einem Behälter sammeln > über Rücknahmesystem verwertbare Behältnisse mit geringen Restanhaftungen getrennt erfassen Verwertung/ Entsorgung > Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten müssen als Sonderabfall nachweispflichtig entsorgt werden > entleerte Behälter - mit geringen Restanhaftungen - werden über Rücknahmesysteme verwertet Adressen * > DSD GmbH Köln/Porz, Tel.:02203/937250 > Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln, Tel.: 02203/9147-322 > RIGK, Postfach 4969, 65039 Wiesbaden, Tel.: 0611/962-7800 > siehe "Allgemeiner Teil, Kap. 4.4 (Entsorgung von Sonderabfällen) Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 37 4.22 Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle Alte EAK-Def. quecksilberhaltige Abfälle Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle ASN 20 01 21 * ASN 06 04 04 ASN 20 01 21 Beschreibung Leuchtstoffröhren bestehen aus Metall (vorw. Aluminium) und Glas, welches mit einer Leuchtschicht versehen ist. Sie enthalten neben Leuchtgas (kein Neon) auch 15 - 80 mg Quecksilber pro Röhre. Ältere Anlagen besitzen evtl. noch PCB-haltige Kondensatoren. Energiesparlampen können als kleine gebogene Leuchtstoffröhren betrachtet werden. Der Aufbau ist bei beiden Lampentypen gleich. Energiesparlampen mit Schraubsockel besitzen die komplette Start- und Betreiberelektronik. Vermeidung/ Verminderung > häufiges Ein- und Ausschalten vermeiden (verkürzt die Lebensdauer) > elektronische Vorschaltgeräte sorgen für optimalen Warmstart und sichern eine 50 % längere Lebensdauer > Energiesparlampen mit Stiftsockel (ohne Start- und Betreiberelektronik) bevorzugen (weniger Abfall bei der Entsorgung) Anfallort > > > > > Sammlung/ Transport > Beschädigungen bei Lagerung und Transport vermeiden > Lagerung und Transport in Spezialbehältern > evtl. Lagerung in den Originalkartons Verwertung/ Entsorgung > Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind Sonderabfälle und müssen nachweispflichtig entsorgt werden (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4) > evtl. ist eine Rückgabe an den Lieferanten möglich > haushaltsübliche Mengen können über die kommunale Schadstoffsammlung entsorgt werden Adressen * > Nordische Quecksilber Rückgewinnung, Bei der Gasanstalt 9, 23560 Lübeck, Tel.: 0451/583000 > Relux, Brückenstr. 9, 32549 Bad Oeynhausen, Tel.: 05731/4800-61 Werkstatt Verwaltung Lager Pausenräume Ausstellungsraum siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 38 4.23 Ölfilter Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Ölfilter ASN 16 01 07 * Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Alte EAK-Def. schädlichen Verunreinigungen ASN 15 02 99D1 Beschreibung In Kfz-Betrieben fallen Ölfilter regelmäßig mit dem Ölwechsel an. Sie werden i.d.R. komplett ausgetauscht und bestehen außen aus einem Metallgehäuse. Am Fuß des Metallgehäuses befindet sich ein Gewinde, um den Ölfilter am Motorblock zu befestigen. Ein Gummiring, der sich ebenfalls am Fuß des Filters befindet, sorgt für einen dichten Sitz am Motor. Innen befindet sich die Filterpatrone mit einem speziellen Filterpapier. Eine getrennte Sammlung der Ölfilter - ohne andere feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel - beinhaltet finanzielle Vorteile. Vermeidung/ Verminderung Eine Vermeidung ist im Prinzip nicht möglich. Der Ölfilterwechsel ist obligatorischer Teil bei Kfz-Wartungsarbeiten. Es sollte aber die Standzeit der Ölfilter ausgenutzt werden und ein Wechsel erst nach der vom Hersteller angegeben Fahrstrecke vorgenommen werden. Anfallort > Werkstatt > Lager Sammlung/ Transport > nach Möglichkeit Ölfilter getrennt von anderen ölhaltigen Betriebsmitteln sammeln und der Verwertung zuführen > ist Gefahrgut gemäß GGVS der Klasse 4.1 Ziffer 4 c, Behälter entsprechend kennzeichnen (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2) > Lagerung in Metallbehältern mit Deckel > empfohlen wird ein Unfallmerkblatt > beim Transport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten (siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4.2) > Restöl aus dem Ölfilter über eine geeignete Ablaufvorrichtung dem Altöl zuführen > siehe Steckbrief für feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel Seite 24 Verwertung/ Entsorgung > Spezialfirmen verwerten die getrennt gesammelten Ölfilter > das aufgefangene Öl kann zusammen mit dem Altöl gemäß Altölverordnung entsorgt werden > die Entsorgung ist in jedem Fall nachweispflichtig (siehe Kap. 3.1) Adressen * > AIS - Oleocont GmbH, Elbstr. 58, 49090 Osnabrück, Tel.: 0541/63008 > Buchen UmweltService GmbH, Heerstr. 29 – 43, 44653 Herne, 02325/5904-56 > KS-Recycling GmbH & Co KG, Raiffeisenstr. 38, 47665 Sonsbeck, 02838/9150-0 > Zimmermann GmbH & Co. KG – CPB, Gottlieb-Daimler-Straße 22, 33334 Gütersloh, 05241/9676-31 > siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 Entsorgung von Sonderabfällen Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 39 4.24 Öl- und Benzinabscheiderinhalte Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern ASN 13 05 08 * Schlämme aus Öl/Wasserabscheidern Alte EAK-Def. Feststoffe aus Öl-/Wasserabscheidern Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern ASN 13 05 01 * ASN 13 05 02 * ASN 13 05 01 ASN 13 05 02 Beschreibung Der Öl-/Wasserabscheider, DIN 1999 Teil 1-3, ist eine Einrichtung zur Trennung von Leichtflüssigkeit aus Abwasser allein durch Schwerkraft. In diesem Fall spricht man von grobdispers freiem Öl, das als geschlossener Film oder in Tropfen vorliegt. Vom Dispersitätsgrad her ist dieses Öl direkt abscheidbar. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass mit dem Öl/Wasserabscheider kein fein- oder feinstdispers emulgiertes Öl abgeschieden werden kann. Insbesondere bei der Vermischung von kohlenwasserstoffhaltigem Abwasser aus der Motorreinigung mit tensidhaltigem Abwasser aus der Kfz-Oberflächenreinigung kommt es zu Emulsionsbildung. In diesen Fällen wären dann Koaleszensabscheider bzw. Emulsionsspaltanlagen notwendig. Vermeidung/ Verminderung > Behandlung der Abfälle vor Ort mit mobiler Anlage (Wasser wird wieder Anfallort > Leichflüssigkeitsabscheider Sammlung/ Transport > Die Inhalte des Abscheiders werden mit speziellen Saugfahrzeugen abgesaugt. > Getrennte Absaugung von Schlammfang und Abscheider ist möglich. Verwertung/ Entsorgung > Die Entsorgung erfolgt i.d.R. in chemisch physikalischen Behandlungsanlagen (CPB). > Eine an die Behandlung anschließende Verwertung des Ölanteils ist möglich. in den Abscheider zurückgeführt). > Eigenkontrolle des Abscheiders und Entsorgung nach Bedarf, jedoch mind. alle 5 Jahre. Siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 "Entsorgung von Sonderabfällen" Adressen * Hinweis! Z. Zt. werden bei die Schlammfanginhalte und die Inhalte der Leichtflüssigkeitsabscheider getrennt abgesaugt aber i.d.R. in ein Fahrzeug gepumpt. In der CPB werden beide Abfallstoffe auch gemeinsam behandelt. > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 40 4.25 Pyrotechnische Abfälle (Airbag/Gurtstraffer) Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: explosive Bauteile (z.B. aus Airbags) andere verbrauchte Sprengstoffe Alte EAK-Def. Beschreibung ASN 16 01 10 * ASN 16 04 03 Die Systeme sind pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke der Sprengstoffklasse T1. Ungezündete Einheiten dürfen nur unter Einhaltung festgelegter Sicherheitshinweise gezündet werden. Personen, die an diesen Systemen arbeiten, müssen zusätzlich nach den Vorgaben des Sprengstoffgesetzes geschult sein (Schulungsträger sind die Berufsgenossenschaften, Kfz-Verbände bzw. -Innungen). Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist der zuständigen Behörde (z.B. Staatl. Amt für Arbeitsschutz) anzuzeigen. Vermeidung/ Verminderung Anfallort > Unfallreparaturbereich (meist bereits gezündet) > Stilllegung von Kraftfahrzeugen (meist noch ungezündet) Sammlung/ Transport > separate Lagerung (Sprengstoffgesetz und 2. Sprengstoffverordnung beachten) > bis 20 kg Gesamtmasse müssen in einem Stahlschrank untergebracht werden mit mind. folgenden Anforderungen: - verschließbar - am Aufstellungsort befestigt - Beschläge u. Befestigungen von außen nicht abschraubbar - keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt - ausreichend Abstand zu Heizkörpern u. a. Wärmequellen Mehr als 20 kg Gesamtmasse sollten nicht gelagert werden (dann wären besondere Sicherheitsbestimmungen einzuhalten) > Einhaltung besonderer gefahrgutrechtlicher Vorschriften (GGVS/ADR) beim Transport Verwertung/ Entsorgung > Nicht ausgelöste Airbag-/Gurtstraffersysteme nach Rücksprache an den Hersteller zurückgeben. Nach Öffnen der Systeme kann der Treibstoff verwertet werden. > Die Aluminiumgehäuse gezündeter Systeme können nach Abtrennung des Gewebesacks und des PUR-Teils dem Metallrecycling zugeführt werden. Adressen * > Hersteller von Airbag- und Gurtstraffersystemen Hinweis! > > > > Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk Stand: 5/14/2016 41 4.26 Sandfangrückstände Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Schlämme aus Einlaufschächten Schlämme aus Einlaufschächten Alte EAK-Def. ASN 13 05 03 * ASN 13 05 03 Beschreibung Vor dem eigentlichen Benzin-/Ölabscheider befindet sich ein sogenannter Schlammfang. Dieser verhindert, das die Abscheideeinrichtung nicht mit übermäßig viel Schlamm beaufschlagt wird. Dies würde eine häufigere Komplettreinigung sowie kürzere Entsorgungsintervalle des Abscheiders nach sich ziehen. Vermeidung/ Verminderung -- Anfallort Schlammfang Sammlung/ Transport Die Inhalte des Schlammfangs werden mit speziellen Saugfahrzeugen abgesaugt. Getrennte Absaugung von Schlammfang und Abscheider ist möglich. Verwertung/ Entsorgung Die Entsorgung erfolgt i.d.R. in chemisch physikalischen Behandlungsanlagen (CPB). Eine anschließende Verwertung der Feststoffe (Sand) nach der Behandlung ist möglich. Adressen Siehe "Allgemeiner Teil" Kap. 4.4 "Entsorgung von Sonderabfällen" Hinweis! Z. Zt. werden bei die Schlammfanginhalte und die Inhalte der Leichtflüssigkeitsabscheider getrennt abgesaugt aber i.d.R. in ein Fahrzeug gepumpt. In der CPB werden beide Abfallstoffe auch gemeinsam behandelt. >Entsorgungsnachweis und Begleitschein erforderlich >Sammelentsorgungsnachweis und Übernahmeschein möglich >Vereinfachung durch Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes >siehe Kap. 3.1 Kreislaufwirtschaft im Kfz-Handwerk *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Stand: 5/14/2016 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk 42 4.27 Verpackungen Bezeichnungen und Abfallschlüsselnummern: Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textil Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse Alte EAK-Def. Papier und Pappe Kunststoff Holz Metall Verbundverpackungen gemischte Materialien ASN 15 01 01 ASN 15 01 02 ASN 15 01 03 ASN 15 01 04 ASN 15 01 05 ASN 15 01 06 ASN 15 01 07 ASN 15 01 09 ASN 15 01 10 * ASN 15 01 11 * ASN 15 01 01 ASN 15 01 02 ASN 15 01 03 ASN 15 01 04 ASN 15 01 05 ASN 15 01 06 In der Gruppe der Verpackungen 15 01 werden je nach Material die verschiednen Verpackungen unterschieden. Lediglich Glas als Glasverpackung ist in dieser Gruppe nicht aufgeführt. Glas findet sich als sogenannte getrennt gesammelte Fraktion mit der Herkunft: „Siedlungsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen“. In dieser Gruppe hat Glas den Abfallschlüssel 20 01 02. Verpackungen sollten grundsätzlich je nach Art und Stoff separat gesammelt und zur weiteren Verwertung abgegeben werden. Je nach Verpackung (Transport-, Um- oder Verkaufsverpackung) können diese Verpackungen direkt über den Lieferanten/Hersteller z.B. Transport- und Umverpackungen oder über Rücknamesysteme wie das DSD, Interseroh, Repasack, VFW etc. z.B. Verkaufsverpackungen entsorgt werden. Die Rückgabe von Umverpackungen muss unentgeltlich am Verkaufsort erfolgen. Für Umverpackungen, die vom Endverbraucher mitgenommen werden, gelten dann die Regelungen für Verkaufsverpackungen. Bei Verkaufsverpackungen gilt die unentgeltliche Rückgabe nur für private Endverbraucher. Zu den private Endverbrauchern zählen allerdings u.a. auch Handwerksbetriebe mit Ausnahme von Druckereien und sonstigen papierverarbeitenden Betrieben. Hersteller und Vertreiber von schadstoffhaltigen Materialien sind verpflichtet, restentleerte „Schadstoffverpackungen“ zurückzunehmen. Grundlage für diese Rücknahmepflicht bildet die Verpackungsverordnung in der Fassung vom 24.11.1998. Auch hier muss die Rücknahme vom privaten Endverbrauchern (einschl. Handwerksbetriebe) unentgeltlich erfolgen. Eine Vielzahl der Hersteller und Vertreiber schadstoffhaltiger Füllgüter haben sich vorhandenen Rücknahmesystemen (z. B. RIGK, INTERSEROH, REPASACK, VFW; KBS) angeschlossen, so dass der Rücklauf dieser Verpackungen unentgeltlich über das jeweilige genutzte Rücknahmesystem erfolgen kann. Wir empfehlen, dass sich gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen Verpackungen von schadstoffhaltigen Füllgüter anfallen, mit der Herstellern und Vertreibern der Produkte bezüglich einer Rücknahme der Verpackungen in Verbindung setzen. Weiteres zu den einzelnen Verpackungsstoffen finden Sie in den entsprechenden Steckbriefen: 4.3 Altpapier (Pappe und Kartonage) 4.7 Eisenmetallbehältnisse mit schädlichen Resten 4.8 Eisenschrott 4.12 Glasabfälle und Altglas 4.15 Holzembalagen, Holzabfälle 4.20 Kunststoffabfälle *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. Stand: 5/14/2016 Steckbriefe für Abfälle aus dem Kfz-Handwerk 4.21 Kunststoffbehältnisse mit schädlichen Restinhalten *: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Auswahl von Entsorgungsfirmen dar. Weitere Adressen können bei der Gewerbeabfallberatung unter Tel.: 05231 / 62- 665, -669 oder -678 abgefragt werden. 43 Stand: 5/14/2016 Abfallcheck/Istanalyse 5. Abfallcheck Tabelle1 : Abfallmengen und -Entsorgung Abfallbezeichnung Abfall- BÜ Nr. Ü Gefahrst.Menge pro Jahr (t) Zeichen Verwertung Beseitigung Nachweis Art der Lagerung Beförderer Entsorger Bemerkung BÜ: besonders überwachungsbedürftig Ü: überwachungsbedürftig 44 Stand: 5/14/2016 Abfallcheck/Istanalyse Tabelle 2: Abfallentsorgungskosten Abfallbezeichnung AbfallNr. Menge pro Jahr (t) Verwertung Beseitigung Beförderer Entsorger Transport Entsorgung Kosten/a Behälter Kosten/t sonstige gesamt 45 Stand: 5/14/2016 Abfallkonzept/Abfallbilanz 6. Betriebliches Abfallwirtschaftskonzept/Abfallbilanz Das Erstellen von betrieblichen Abfallkonzepten und Bilanzen ist eine gesetzliche (Auf)-Forderung an Betriebe, sich mit der innerbetrieblichen Abfallwirtschaft intensiv auseinander zu setzen. Es soll den Betrieben als internes Planungsinstrument zur Schwachstellenanalyse und somit zur Optimierung der Abfallentsorgung in ökologischer wie auch in ökonomische Hinsicht dienen. Das Erarbeiten und fortführen von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen trägt dazu bei: Kosten in der Abfallentsorgung transparent darzustellen und Schwachstellen aufzudecken, ökologische Schwachstellen aufzudecken, die Planung der Abfallentsorgung unter ökologischem und ökonomischem Aspekt zu optimieren, dem Unternehmer Rechtssicherheit zu verschaffen. Inhalt und Form des Konzeptes und der Abfallbilanzen werden durch die Vorschriften der Abfallkonzept- und -bilanzverordnung vorgegeben. Die Verordnung grenzt die im Abfallwirtschaftskonzept und in der Abfallbilanz darzustellenden Abfälle auf die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle und überwachungsbedürftigen Abfälle ein. Das heißt, dass Abfälle, die verwertet werden und weder besonders überwachungsbedürftig noch überwachungsbedürftig sind, im Konzept und in der Bilanz nach den gesetzlichen Regelungen nicht behandelt werden müssen. Es empfiehlt sich aber, in Hinblick auf eine Gesamtdarstellung mit Nutzung als internes Planungsinstrument, alle Abfälle im Konzept und in der Bilanz darzustellen. 6.1 Wie erstelle ich ein Abfallkonzept/-bilanz? Ich möchte nun in Stichpunkten Vorschläge machen, wie und welche Daten zusammenzutragen sind, um eine Abfallbilanz und ein Abfallkonzept zu erstellen. Für die nachfolgend beschriebene „IstAnalyse“ können die in Kapitel 5 dargestellten Tabellenblätter oder ähnliche Checklisten verwendet werden. 6.1.1 Ist-Analyse Betriebsdaten: Name und Anschrift Erzeugernummer Angaben zu BImSchG-Anlagen (z. B. BImSchG-Bezeichnung) Eventuelle eigene Anlagen zur Entsorgung Verantwortlicher (Betriebsbeauftragter für Abfall) Abfalldaten erfassen: Abfallarten - besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung - besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung - überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung - überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung - weitere Abfallstoffe, die nicht überwachungsbedürftig sind Abfallmengen - die jeweilige Abfallmenge pro Zeiteinheit (Jahr) in Tonnen, eventuell mit Umrechnungsfaktor ermitteln Abfallanfallstellen - dezentrale Anfallstellen im Betrieb - Art der Sammelbehälter - Zentraler Sammelplatz - Ausreichende Trennung 46 Stand: 5/14/2016 - Abfallkonzept/Abfallbilanz Volumenreduzierung durch Pressen Entsorgungsdaten erfassen: Abfallbeförderer - Name und Anschrift - Transportgenehmigung - Sammelentsorgungsnachweis - Entsorgungsfachbetrieb - Transportkosten Abfallentsorger - Name und Anschrift - Art der Anlage (Verwertung oder Beseitigung) - Entsorgungsnachweis - Entsorgungskosten Weitere Daten zur Entsorgung - Behältermiete - Sortierkosten - Kosten für Formulare (Nachweise, Begleitschein, Übernahmeschein) Vermeidung und Verwertung: Möglichkeit der Abfallvermeidung prüfen schadstoffhaltige Einsatzstoffe ersetzen Kreislaufführung Verpackungsmaterialien (Mehrwegverpackung, Großverpackungen) Gebrauchsmaterialien (Putztücher im Mietsystem) Verlängerung von Standzeiten (Emulsionen) Möglichkeit der Abfallverwertung Einsatzstoffe interne Verwertung (thermisch z. B. Holzspäne, stoffliche Verwertung von Stanzabfällen) externe Verwertung externe Verwertung durch Getrenntsammlung vorbereiten Informationen über Abfälle, die im Betrieb anfallen und entsorgt werden, erhalten sei aus den Übernahmescheinen (siehe unten), Begleitscheinen, Lieferscheinen oder Rechnungen. Weitere Informationen über Entsorgungsanlagen und Art der Entsorgung sind in den Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweisen (siehe unten) dokumentiert. Es empfiehlt sich aber immer, Rücksprache mit dem Entsorgungsanlagenbetreiber zu halten. Die insbesondere für die Betriebsleitung wichtigen Daten über die Abfallentsorgungskosten sind nach Möglichkeit detailliert aufzuschlüsseln: Behältermiete Transportkosten – durch Volumenreduzierung (Pressen) Transportvorgänge verringern Sortierkosten – kann bei entsprechender Vorsortierung entfallen Entsorgungskosten –direkt beim Entsorger Informieren Kosten für Nachweise Kosten für Begleitscheine Im Zuge der „Ist-Analyse“ sollte auch die Aktualität der Rechtssammlung geprüft und evtl. diese Ergänzt oder ausgetauscht werden. Die Rechtssammlung sollte mindestens folgenden Umfang haben: 47 Stand: 5/14/2016 Abfallkonzept/Abfallbilanz Kreislaufwirtschafts- /Abfallgesetz Abfallkonzept- und -bilanzverordnung Abfallverzeichnis-Verordnung Bestimmungsverordnung für überwachungsbedürftige Abfälle Nachweisverordnung Transportgenehmigungsverordnung Verpackungsverordnung Batterieverordnung Altölverordnung Altautoverordnung 48 Stand: 5/14/2016 6.1.2 Abfallkonzept/Abfallbilanz 49 Informationen aus Begleit-, Übernahmescheinen und anderen Nachweisen Abb. 1: Der Übernahmeschein: Abfallbezeichnung Abfallschlüssel Erzeugernummer Nummer des Sammelentsorgungsnachweises Menge in Tonnen oder kg Beförderernummer Erzeugername und anschrift Tag der Abholung Beförderername und anschrift Erzeugerunterschrift Evtl. Entsorgernummer u. -name angegeben. Befördererunterschrift Bemerkung, z.B. Mengenangabe in Liter oder Stück, wenn Gewicht nicht möglich Der Übernahmeschein wird bei der sogenannten Sammelentsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen und der Entsorgung von überwachungsbedürftigen Abfällen verwendet. Er bietet bereits sehr viele Informationen, die direkt in eine Abfallbilanz bzw. in ein Abfallwirtschaftskonzept eingetragen werden können. Die obige Abbildung 1 zeigt einen Übernahmeschein, wie er in vielen Fällen beim Abfallerzeuger vorliegt. Alle Felder des Übernahmescheins müssen von Ihnen ausgefüllt sein. Ausnahmen sind oben grau hinterlegt: Entsorgername und -nummer, das Feld für Bemerkungen (nur im Bedarfsfall auszufüllen), sowie natürlich die Unterschrift des Beförderers. Die Angabe der Abfallmenge in l (Beispiel = 500 l) ist falsch. Das Feld sieht nur Angaben in Tonnen vor. Wenn das Gewicht nicht angegeben werden kann, sollte die Menge in das Vermerkfeld unten auf dem Übernahmeschein eingetragen werden. Das Gewicht kann dann später, z.B. nach Erhalt der Rechnung, in das entsprechende Feld nachgetragen werden. Für Angaben zum Verbleib und Entsorgungsweg im Abfallkonzept reichen die o.g. Angaben aus. Gemäß der Abfallkonzept- und Bilanzverordnung reichen im Fall der Sammelentsorgung die Angaben zum Beförderer. Allerdings sind in der Abfallbilanz die Entsorgerdaten wiederum erforderlich. Auf den meisten Übernahmescheinen sind keine Entsorgerdaten vorhanden, und auch nicht unbedingt erforderlich. Daher sollte sich der Abfallerzeuger die entsprechenden Sammelentsorgungsnachweise, die er benutzt, vom Beförderer besorgen und in sein Nachweisbuch einordnen. Im Sammelentsorgungsnachweis sind die fehlenden Angaben für das Abfallkonzept und für die -bilanz enthalten. Stand: 5/14/2016 Abfallkonzept/Abfallbilanz Unabhängig von der Pflicht Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte erstellen zu müssen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, den Sammelentsorgungsnachweis vom Beförderer zu besorgen. Der Abfallerzeuger ist für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich und muss sich über die vorgesehene korrekte Entsorgung überzeugen. Der Sammelentsorgungsnachweis, der den Entsorgungsweg insgesamt beschreibt und zudem von der zuständigen Behörde des Entsorgers geprüft wurde, weist auf eine ordnungsgemäße Entsorgung zumindest formal hin. 50 Stand: 5/14/2016 Abfallkonzept/Abfallbilanz 51 Abb. 2: Der Sammelentsorgungsnachweis, hier: Seite 1 der Annahmeerklärung des Entsorgers Nummer des Sammelentsorgungsnachweises Name und Anschrift des Entsorgers Entsorgungsverfahren gem. Anhang IIA oder IIB Krw-/AbfG Anlagenbezeichnung Entsorgernummer Standortanschrift der Anlage Hinweis, ob Anlage freigestellt bzw. Entsorgungsfachbetrieb Die Abbildung 2 zeigt die Seite 1 der Annahmeerklärung des Entsorgers. Die Annahmeerklärung ist neben der Verantwortlichen Erklärung des Beförderers und der Behördenbestätigung ein Teil des Sammelentsorgungsnachweises. Die Nummer des Sammelentsorgungsnachweises (rechts oben) muss mit der Nummer im Übernahmeschein übereinstimmen. Der Abfallerzeuger erhält aus der Annahmeerklärung weitere Angaben, die er in sein Abfallkonzept und in seine Abfallbilanzen eintragen kann. Das sind u.a. Name und Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 52 Anschrift des Entsorgers, Entsorgernummer, Entsorgungsverfahren und Anlagenbezeichnung sowie Information darüber, ob die Anlage freigestellt ist bzw. der Entsorger ein Entsorgungsfachbetrieb ist. Das Entsorgungsverfahren wird gem. Anhang IIA oder IIB des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes angegeben. Dabei bedeutet ein Verfahren D 1 bis D 15, dass es sich um ein Beseitigungsverfahren und R 1 bis R 13 um ein Verwertungsverfahren handelt. Diese Information ist ebenfalls wichtig, da im Abfallkonzept und in der Abfallbilanz eine Begründung bei Nichtverwertung eines Abfalls erforderlich ist. Entsorgungsnachweis und Begleitschein Ist die Menge des zu entsorgenden Abfall größer als 15 t/a (einige Ausnahmen bis 20 t/a), dann darf kein Sammelentsorgungsnachweis zum Einsatz kommen. Der Abfallerzeuger muss dann einen eigenen Entsorgungsnachweis führen. Der Entsorgungsnachweis enthält aber prinzipiell die gleichen Informationen wie der Sammelentsorgungsnachweis. Die Entsorgungen werden mit Hilfe von Begleitscheinen nachgewiesen. Im Gegensatz zu den Übernahmescheinen, muss im Feld Entsorger der Name und die Anschrift des Entsorgers sowie die Entsorgernummer eingetragen werden. Zusätzlich erhält der Abfallerzeuger, nachdem der Abfall auch beim Entsorger angekommen ist und entsorgt wurde, eine Ausfertigung (altgold) des Begleitscheines mit der Unterschrift des Entsorgers zurück. 6.1.3 Beispiel eines Abfallkonzeptes Betriebsdaten und Anfallstellen Betriebsdaten Name: Autowerkstatt KG Straße: Werkstr. 13 PLZ und Ort: 66600 Fon: 01234/12345 Kleinstadt Fax: E-Mail: Ansprechpartner Bernd Autobauer Anfallstellen Nr. Bezeichnung Erzeuger-Nr. 1 Werkstatt E1234567 2 Lager/Verkauf E1234567 BImSch-Nr. Stand: 5/14/2016 Abfallkonzept/Abfallbilanz 53 Abfallstoffe: Übersicht büb1 Autowerkstatt KG Bremsflüssigkeiten 16 01 13 * Werkstatt E1234567 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 13 02 05 * Werkstatt E1234567 Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 02 * Werkstatt E1234567 andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz) 14 06 03 * Werkstatt E1234567 Altreifen 16 01 03 Lager/Verkauf E1234567 Werkstatt E1234567 Bleibatterien 16 06 01 * Lager/Verkauf E1234567 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 01 Lager/Verkauf E1234567 Werkstatt E1234567 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 15 02 02 * Werkstatt E1234567 besonders überwachungsbedürftiger Abfall auch bei der Verwertung überwachungsbedürftiger Abfall üb2 x x x x x x x x Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallstoffe und Anfallstellen Bremsflüssigkeiten Menge (t) - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Abfallart Bremsflüssigkeiten Abfallschl. EWG-Name: 16 01 13 * EWG-Code: 2001 0,20 2002 0,20 2003 0,20 2004 0,20 2005 0,20 Anfallstellen interne Bezeichnung Werkstatt Erzeuger-Nr. BImSch-Nr. E1234567 Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung: Bremsflüssigkeit wird über ein geschlossenes System abgesaugt, gesammelt und zur Verwertung abgegeben. Begründung bei Beseitigung: 54 Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallstoffe und Anfallstellen nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle Menge (t) - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Abfallart nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle auf Mineralölbasis Abfallschl. EWG-Name: 13 02 05 * EWG-Code: 2001 2,40 2002 2,40 2003 2,40 2004 2,40 2005 2,40 Anfallstellen interne Bezeichnung Werkstatt Erzeuger-Nr. BImSch-Nr. E1234567 Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung: Das Altöl wird getrennt gesammelt und zur Verwertung über eine Altölraffinerie abgegeben. Begründung bei Beseitigung: 55 Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallstoffe und Anfallstellen Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern Menge (t) - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Abfallart Abfallschl. EWG-Name: Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 02 * EWG-Code: 2001 3,00 2002 3,00 2003 3,00 2004 3,00 2005 3,00 Anfallstellen interne Bezeichnung Werkstatt Erzeuger-Nr. BImSch-Nr. E1234567 Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung: Begründung bei Beseitigung:_____________________________________________________________________________________________________________ Der anfallende Schlamm muss in einer speziellen CPB-Anlage behandelt werden. Diese Anlagen sind i.d.R. als Beseitigungsanlagen genehmigt. Eine Verwertung des in der CPB-Anlage anfallenden Öls ist möglich. 56 Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallstoffe und Anfallstellen andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz) Menge (t) - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Abfallart andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz) Abfallschl. EWG-Name: 14 06 03 * EWG-Code: 2001 0,24 2002 0,24 2003 0,24 2004 0,24 2005 0,24 Anfallstellen interne Bezeichnung Werkstatt Erzeuger-Nr. BImSch-Nr. E1234567 Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung: Kühlerfrostschutzmittel, welches wegen durchzuführenden Reparaturen entnommen werden muss, wird i.d.R. wieder eingesetzt. Überschüssige Mengen werden auf jeden Fall getrennt gesammelt und zur Aufarbeitung oder thermischen Verwertung abgegeben. Begründung bei Beseitigung: 57 Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallstoffe und Anfallstellen Altreifen Menge (t) - überwachungsbedürftiger Abfall - Abfallart Altreifen Abfallschl. EWG-Name: 16 01 03 EWG-Code: 2001 0,50 2002 0,50 2003 0,50 2004 0,50 2005 0,50 Anfallstellen interne Bezeichnung Erzeuger-Nr. Werkstatt E1234567 Lager/Verkauf E1234567 BImSch-Nr. Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung: Über den Altreifenentsorger erfolgt nach Sortierung eine Runderneuerung oder thermische Verwertung. Begründung bei Beseitigung: 58 Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallstoffe und Anfallstellen Bleibatterien Menge (t) - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Abfallart Bleibatterien Abfallschl. EWG-Name: 16 06 01 * EWG-Code: 2001 0,50 2002 0,50 2003 0,50 2004 0,50 2005 0,50 Anfallstellen interne Bezeichnung Lager/Verkauf Erzeuger-Nr. BImSch-Nr. E1234567 Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung: Werden zur Verwertung des Bleis und evtl. der Säure abgegeben. Begründung bei Beseitigung: ____________________________________________________________________________________________________________ 59 Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallstoffe und Anfallstellen gemischte Siedlungsabfälle Menge (t) - überwachungsbedürftiger Abfall - Abfallart gemischte Siedlungsabfälle Abfallschl. EWG-Name: 20 03 01 EWG-Code: 2001 1,25 2002 1,25 2003 1,13 2004 1,13 2005 1,00 Anfallstellen interne Bezeichnung Erzeuger-Nr. Werkstatt E1234567 Lager/Verkauf E1234567 BImSch-Nr. Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung: Getrennte Sammlung von Verpackungen (Grüner Punkt), kompostierbare Abfälle. Begründung bei Beseitigung: Es handelt sich um nicht mehr verwertbare Stoffe, die einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt werden müssen. 60 Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallstoffe und Anfallstellen Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Menge (t) - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Abfallart Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch schädliche Stoffe verunreinigt sind Abfallschl. EWG-Name: 15 02 02 * EWG-Code: 2001 2,00 2002 2,00 2003 1,80 2004 1,80 2005 1,80 Anfallstellen interne Bezeichnung Werkstatt Erzeuger-Nr. BImSch-Nr. E1234567 Maßnahme zur Vermeidung oder Verwertung: Putzlappen werden im Mietsystem angeschafft und fallen nach Gebrauch nicht als Abfall an sondern werden vom Servicebetrieb gereinigt und wieder eingesetzt. Begründung bei Beseitigung: Aufsaugmaterialien und nicht verwertbare ölverschmutzten Stoffe müssen in eine Sonderabfallverbrennung. 61 Stand: 5/14/2016 Abfallkonzept/Abfallbilanz Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallentsorgungsweg Bremsflüssigkeiten Erzeugernummer: E1234567 Abfall-Schlüssel: 16 01 13 * Abfallart: Bremsflüssigkeiten - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Verbleib: Menge(t) Beförderername Beförderer-Nr. Mülltrans GmbH E3333333 Nachweis-Nr. 2001 2002 2003 2004 2005 SN555555 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 2001 2002 2003 2004 2005 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 Entsorgername Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr. Bremsverwert AG E44444444 Aufbereitungsanlage R9 Nein EFS5 SN555555 Abfallecke 2 44444 Entsorgort Abfallentsorgungsweg nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis Erzeugernummer: E1234567 Abfall-Schlüssel: 13 02 05 * Abfallart: nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Verbleib: Menge(t) Beförderername Beförderer-Nr. Mülltrans GmbH E3333333 Nachweis-Nr. 2001 2002 2003 2004 2005 SN777777 2,40 2,40 2,40 2,40 2,40 2001 2002 2003 2004 2005 2,40 2,40 2,40 2,40 2,40 Entsorgername Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr. Lager GmbH E555555 Altöl-Zwischenlager R13 Nein SN777777 EFS5 Lagerweg 7 55555 Lagerstadt 62 Abfallkonzept/Abfallbilanz Stand: 5/14/2016 Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallentsorgungsweg Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern Erzeugernummer: E1234567 Abfall-Schlüssel: 13 05 02 * Abfallart: Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Verbleib: Menge(t) Beförderername Beförderer-Nr. Ökoport GmbH E666666 Nachweis-Nr. 2001 2002 2003 2004 2005 SN888888 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2001 2002 2003 2004 2005 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr. Entsorgername CPB-Entsorgungs-GmbH & Co. KG E777009 CPB-Anlage D9 Nein EFS5 SN888888 Industriestraße 20 34400 Ortstadt Abfallentsorgungsweg andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz) Erzeugernummer: E1234567 Abfall-Schlüssel: 14 06 03 * Abfallart: andere Lösemittel und -gemische (Frostschutz) - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Verbleib: Menge(t) Beförderername Beförderer-Nr. Meier GmbH E76680290 Nachweis-Nr. 2001 2002 2003 2004 2005 SN999999 0,24 0,24 0,24 0,24 0,24 2001 2002 2003 2004 2005 0,24 0,24 0,24 0,24 0,24 Entsorgername Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr. Mineralölraffinerie GmbH C100000 10010 Altölraffinerie R8 Nein SN999999 EFS5 Raffberg 63 Stand: 5/14/2016 Abfallkonzept/Abfallbilanz Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallentsorgungsweg Altreifen Erzeugernummer: E1234567 Abfall-Schlüssel: 16 01 03 Abfallart: Altreifen - überwachungsbedürftiger Abfall - Verbleib: Menge(t) Beförderername Beförderer-Nr. Reifen Ag Altreifen1 Nachweis-Nr. 2001 2002 2003 2004 2005 VN000123 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 2001 2002 2003 2004 2005 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 Entsorgername Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr. Zementwerk Mine GmbH E00021 Zementwerk R1 Nein EFS5 VN000123 Staubengasse 1 90900 Mineralort Abfallentsorgungsweg Bleibatterien Erzeugernummer: E1234567 Abfall-Schlüssel: 16 06 01 * Abfallart: Bleibatterien - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Verbleib: Menge(t) Beförderername Beförderer-Nr. Battport GmbH E0012345 Nachweis-Nr. 2001 2002 2003 2004 2005 SN101010 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 2001 2002 2003 2004 2005 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 Entsorgername Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr. Battport GmbH E0150 Zwischenlager R13 Nein SN101010 EFS5 Gasse 26 32000 Detmold 64 Stand: 5/14/2016 Abfallkonzept/Abfallbilanz Autowerkstatt KG Abfallkonzept 2001 Abfallentsorgungsweg gemischte Siedlungsabfälle Erzeugernummer: E1234567 Abfall-Schlüssel: 20 03 01 Abfallart: gemischte Siedlungsabfälle - überwachungsbedürftiger Abfall - Verbleib: Menge(t) Beförderername Beförderer-Nr. Nachweis-Nr. 2001 2002 2003 2004 2005 Stadt Kleinstadt ÖRE Kleinstadt Siedlungsabfälle 1,25 1,25 1,13 1,13 1,00 2001 2002 2003 2004 2005 1,25 1,25 1,13 1,13 1,00 Entsorgername Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr. MVA GmbH E909090 Müllverbrennungsanlage D10 EFS5 Nein Siedlungsabfälle Brandplatz 30 66006 Nebenort Abfallentsorgungsweg Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffen verunreinigt sind Erzeugernummer: E1234567 Abfall-Schlüssel: 15 02 02 * Abfallart: Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffen verunreinigt sind - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - Verbleib: Menge(t) Beförderername Beförderer-Nr. Meier GmbH E76680290 Nachweis-Nr. EN23456 Entsorgername Entsorger-Nr. Anlagenbezeichnung Verf.-Nr.3 § 114 Nachweis-Nr. Entsorgservice C998998 SAV D10 Ja EN23456 EFS5 2001 2002 2003 2004 2005 2,00 2,00 1,80 1,80 1,80 2001 2002 2003 2004 2005 2,00 2,00 1,80 1,80 1,80 Im Betriebshof 3 99899 Reclinghaus 3 Entsorgungsverfahren nach Anhang II A und II B KrW-/AbfG Anzeige nach §11 Nachweisverordnung (privilegiertes Verfahren) 5 Einfuhrstaat bei Entsorgung im Ausland 4 65 Stand: 5/14/2016 6.1.4 Abfallkonzept/Abfallbilanz Fazit So wie oben abgebildet könnte ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept aussehen. Die wenigen Seiten enthalten bereits alle erforderlichen Angaben, die nach der Verordnung erwartet werden. Es ist lediglich durch weitere Abfallstoffe, die tatsächlich anfallen zu ergänzen. Auch die Abfälle, die nach der Abfallkonzept- und -bilanzverordnung nicht erforderlich wären, sollten im betrieblichen Abfallkonzept und auch in der Abfallbilanz behandelt werde. Letztendlich soll es als betriebsinternes Planungsinstrument eingesetzt werden. Dann sind aber auch tatsächlich alle Abfallstoffe in das Konzept aufzunehmen. Die Abfallbilanz enthält im Grunde die gleichen Angaben. Der Unterschied ist der, dass in der Bilanz die tatsächlich angefallenen und entsorgten Abfälle untersucht werden. Es spiegelt die Abfallwirtschaft des abgelaufenen Jahres wider und kann so als Kontrollinstrument für die abfallwirtschaftliche Planung, welches ja das Abfallkonzept darstellt, eingesetzt werden. Das oben dargestellte Abfallwirtschaftskonzept wurde mit Hilfe der Programms „ABKOBI“ der Gewerbeabfallberatung des Kreises Lippe erstellt. Es ist eine auf MS Access 97 basierende Datenbank und kann bei der Gewerbeabfallberatung, Tel.: 05231/62-665 angefordert oder kostenlos aus dem Internet http://www.lippe.de geholt werden. 66