Abs.: Ihr Vor- und Nachname Ihre Straße u. Hausnummer Postleitzahl und Ort An das Regierungspräsidium Kassel Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz, Dez. 33.1 Immissions- und Strahlenschutz Steinweg 6 34117 Kassel Datum einfügen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Az.: 33.1 - 53 e 621 – 1.4 – und 2.2 - Plukon/Schlachten-Verarbeiten/Li Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit erhebe ich form- und fristgerecht Einwendungen gegen die folgenden Änderungsgenehmigungsverfahren: 1. Antrag auf wesentliche Änderungen der Anlage zum Schlachten von Tieren und Herstellung von Nahrungsmitteln in Gudensberg (Az.: 33.1 - 53 e 621 – 1.4) und 2. Antrag auf wesentliche Änderungen der Anlage zur Herstellung von Futtermitteln in Gudensberg (Az.: 33.1 - 53 e 621 – 2.2) am Standort 34281 Gudensberg. Zusammenfassung und Antrag I. Die Erweiterung des Schlachthofes bedingt den Bau weiterer Massentierställe im SchwalmEder-Kreis sowie im weiteren Umfeld und deren hohe Belastungen für Mensch, Tier, Umwelt durch Emissionen und Keime. II. Die Planungen verursachen im Fall der Genehmigung, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Vorbelastungen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit, verschiedene Schutzgüter, die Umwelt und Natur, Tiere und Menschen. III. Die Antragsunterlagen weisen in genehmigungserheblichem Umfang Defizite auf. Ich beantrage deshalb, die Planungen abzulehnen. Seite 1 Begründung Im Folgenden gehe ich auf die Defizite in den vorgelegten Unterlagen ein: 1. Die Betriebszeiten des Schlachthofes im Gutachten Schallimmission sind falsch. Das Gutachten zur Schallimmission geht davon aus, dass der Betrieb des Werkes und die davon ausgehende Verkehrbelastung nur am Tage statt findet. Diese Annahme ist falsch. Große Teile der Produktion finden in der Nacht statt. Ebenso der LKW- und PKW-Verkehr. Die errechnete Immissionsbelastung geht deshalb von einer falschen Annahme aus. Die zukünftige Belastung, die von dem geänderten Werk ausgeht ist durch das Gutachten nicht zu beurteilen. Aussagen über die nachts zu erwartende Lärmbelastung können nicht gemacht werden. Das Gutachten ist nicht prüffähig und in entscheidungserheblichem Umfang mangelhaft. 2. Die mögliche Verbreitung von Keimen wird nicht erörtert. 1. Die Belastungen durch Bioaerosole werden nicht erörtert. Das Gutachten zur Beurteilung der Geruchsstoffemissionen ist das einzige das den Transfer von Schadstoffen durch die Luft untersucht. Laut Darstellung des Betreibers und des Herstellers sind die Filteranlagen konzipiert für die Minimierung der Geruch-, Staub und Ammoniakemissionen. Die Filterung und mögliche Ausbreitung von Keimen wird nicht erörtert. Angesichts der wachsenden öffentlichen Sensibilisierung gegenüber Multiresistenten Keimen und Tierseuchen (z.B.: Vogelgrippe) ist das ein schwerer Mangel des Gutachtens. Eine zunehmende Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen belegt einen Zusammenhang zwischen agrarindustriellen Formen der Tierhaltung und (a) der Mutation und Ausbreitung multiresistenter Keime und (b) der Ausbreitung von Tierseuchen. Ein Schlachthof kann bei der Ausbreitung von multiresistenten Keimen und Tierseuchen eine zentrale Rolle spielen. 2. Nicht erörtert wird der Handlungsbedarf bei der Überwachung des erweiterten Schlachthofes in Bezug auf die Emission von Bioaerosolen. 3. Kein Keimschutzgutachten Ein Keimschutzgutachten mit Nachweis der wirksamen Verhinderung des Entweichens von Keimen in die Umwelt liegt nicht vor. Eine wachsende Zahl von Landkreisen in Niedersachsen schreibt dieses Gutachten bei Mastanlagen vor. Auch aus Sorge um die Verbreitung multiresistenter Keime. Diese Auflage sollte umso mehr gelten für einen Schlachthof und eine Tierfutterfabrik, in denen täglich ca. 120.000 lebende Tiere verarbeitet werden, die aus der regionalen und überregionalen Massentierhaltung stammen. Seite 2 4. Aussagen zur Windrichtung in den Immissionsprognosen Die Berechnungen der Schall- und Immissionsprognosen basieren auf veralteten meteorologischen Annahmen aus dem Jahr 2001. Die Übertragbarkeit der vertikalen als auch horizontalen Winde ist nicht gegeben und damit auch die Immissionskonzentration falsch. Eine Berechnung nur mit dominanten und sekundärdominanten Windrichtungen ist abzulehnen, da dadurch viele Fälle nicht erfasst werden. Der AKTerm aus dem Jahre 2005 und das Gutachten zur windschwachen Wetterlagen 2001 betrachten unterschiedliche Zeiträume. Fritzlar ist für den Standort nicht relevant (Topographie). NW Richtung beim Wind in der Ausbreitungsklasse I ist für Gudensberg nicht anzunehmen. Die Annahmen des Gutachtens (Geruchsprognose) gehen von errechneten Windrichtungen aus. Die Ausbreitungskarte kann deshalb die tatsächliche Belastung durch Geruch in den Gemeinden Gudensberg und Edermünde nicht darstellen. Eine Verwendung der aktuellen Literatur zum Thema Lokalklima ist nicht ersichtlich. 5. Gutachten Geruchsstoffimmission 1. Die Geruchstoffprognose ist unvollständig, da andere in Gudensberg vorhandene Geruchsimmissionen nicht berücksichtigt wurden. 2. Die Geruchsstoffprognose ist hinsichtlich ihrer Belastbarkeit nicht nachvollziehbar, da die Ausgangsdaten der Berechnung nicht veröffentlicht wurden. 3. Die Beurteilung des Rohgasgeruches erfolgt mit Hilfe des DLG-Prüfrahmens. Die Abluftreinigungsanlage (Schulze Systemtechnik) ist jedoch nicht DLG-zertifiziert. 4. Von der Abluftreinigung werden erfasst: Annahme des lebenden Geflügels und die Schlacht-, Brüh, Rupf- Bratfertiglinien. Nicht nahvollziehbar ist, ob dadurch sämtliche Bereiche erfasst werden von denen sich Schadstoffe, Gerüche, Keime ausbreiten können. 6. Keine Filter für die Emissionen der Kläranlage Die Abluft der Kläranlage wird auch in Zukunft nicht gefiltert. Obwohl das Geruchs-Gutachten feststellt, dass im Maschinenhaus der Klaranlage geruchsintensive Prozesse stattfinden. Nicht nachvollziehbar ist, welchen Anteil in Zukunft die Emissionen der Kläranlage an den Gesamtemissionen haben. Warum sind keine Abluftfilter für das Maschinenhaus der Kläranlage vorgesehen? 7. Ammoniak / Stickstoffdeposition Die Stickstoffdeposition in der Landschaft wurde nicht untersucht. Es wurde nicht überprüft, wie hoch der Habichtswald, insbesondere der Odenberg, belastet wird. 8. Belastung des Klärschlamms Der Klärschlamm der Kläranlage wird abtransportiert und auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Die mögliche Belastung der Böden durch Schadstoffe im Klärschlamm wird nicht erörtert. Seite 3 9. Abwasser 1. In der betrieblichen Kläranlage werden die Produktions- und Sozialabwasser gereinigt. Das gereinigte Wasser fließt in den Goldbach. Die mögliche Belastung des Baches durch Schadstoffe wird nicht erörtert. 2. In der Genehmigung der betriebliche Kläranlage sind folgende Einleitparameter für den Goldbach gestattet: Temperatur 25°C, bei 15 l/sec. Das sind 54 cbm/h, 1300 cbm/Tag. Zu überprüfen wäre die normale Wassermenge des Goldbachs um diese in das Verhältnis mit dem „warmen“ eingeleiten Wasser zu setzen. 3. Im Gutachten fehlen Hinweise auf die Kapazitätsgrenze der Kläranlage. Ohne nähere Erörterung wird davon ausgegangen, dass trotz Produktionsausdehnung die bestehende Kapazität der Kläranlage ausreicht. Die beabsichtigte Trennkanalisation und innerbetriebliche Optimierung werden nicht ins Verhältnis gesetzt zur vermehrt anfallenden und zu reinigenden Wassermenge. 10. Tierschutz Ausführungen zum Tierschutz werden in den Antragsunterlagen lediglich vom Hersteller des Transportsystems gemacht. Doch die kontinuierliche Anlieferung von täglich 120.000 und mehr lebenden Tieren stellt ja nicht nur eine logistische Leistung dar. Das Einfangen der Tiere in den Ställen (von Hand oder mithilfe einer automatischen Fangmaschine), die Verladung, Transport, die Wartezeiten, die Entladung, die möglichen Störungen usw. potenzieren in diesen Größenordnungen das Leid der Tiere. Unabhängige Untersuchungen zum Tierschutz fehlen. Nicht angesprochen werden die Fragen: Wie lange dauert der Transport der Tiere? Welche Temperaturen entwickeln sich in den LKWs? Werden die Tiere mit frischem Wasser getränkt? Wie viele Tiere sterben beim Transport? 11. Betriebsaufgabe, Bauruinen, Altlasten. 1. Wir möchten vorsorglich auf die wachsenden Krisen von Fleischkonzernen und die damit verbundene Fusionierung und Schließung von Schlachthöfen hinweisen. Die Fleischbranche befindet sich in einem ruinösen Preiskampf. Die geplante Erweiterung des Schlachthofes in Gudensberg hat deshalb eine geringe Sicherheit für die Zukunft. Der Schlachthof wird lt. Auskunft des Plukon Vorstandsvorsitzenden Poortinga beliefert mit Tieren aus der „Massentierhaltung“. Doch diese Haltungsform und die darauf basierende Fleischverarbeitung sind nicht zukunftssicher. Deshalb können sich heute gebaute Schlachthöfe und Ställe, die auf Massentierhaltung ausgerichtet sind, in wenigen Jahren als Fehlinvestitionen erweisen. Im Falle des Konkurses kann der Gemeinde die Last zufallen, die Bauruinen und Altlasten zu entsorgen. 2. Es ist sicherzustellen, dass im Falle einer Betriebsaufgabe (mit nicht vorhandener Folgenutzung) das Werk tatsächlich und einschließlich der Fundamente wieder abgebaut wird und die möglichen Seite 4 Altlasten entsorgt werden. Die Genehmigung zur Erweiterung des Werkes ist von einer drittverpflichtenden Absicherung des Rückbaus (Bankbürgschaft o.ä.) abhängig zu machen. 12. Entsorgung der Abfälle über Biogasanlage Bei Ausfall des Kochers, der die Schlachtnebenprodukte desinfizieren soll, wird das Blut über eine Biogasanlage verwertet. Gutachten zur Unschädlichkeit der Gärreste aus sog. Ko-Fermentern bei der Ausbringung auf dem Ackerland werden nicht vorgelegt. ---------------------------Ich beantrage hiermit, dass die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte nur mit meinem Einverständnis oder anonymisiert geschieht. Ich bitte Sie, mir dieses schriftlich zusammen mit der Eingangsbestätigung meiner Einwendung zu bestätigen. Ich bitte um Zusendung des Wortprotokolls der Erörterung, dessen Erstellung ich hiermit beantrage, sowie außerdem im Genehmigungsfall, um Zustellung eines Duplikats des Genehmigungsbeschlusses vorbehaltlich weiterer Schritte. handschriftlich Ort, Datum Unterschrift Seite 5