Offener Brief - Flegel-G

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Offener Brief an den Bundespräsidenten
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Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
nachdem nun der Bundestag wie auch der Bundesrat Grundgesetzwidrig die Ratifizierung des
EU-Vertrages beschlossen hat, liegt es an Ihnen dem Grundgesetz Recht und Gehör zu
verschaffen, indem Sie Ihre notwendige Unterschrift verweigern.
In Ihrem gemäß Artikel 56 Grundgesetz (GG) niedergelegtem Amtseid haben Sie
geschworen, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Ebenfalls haben Sie geschworen,
Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Jetzt und heute haben Sie die Gelegenheit. dieses
nachdrücklich und eindeutig unter Beweis zu stellen, so wie Sie diesen Beweis bei der
Ratifizierung der EU-Verfassung erbracht haben.
Nicht nur, dass der EU-Vertrag unzählige Passagen enthält, die dem Grundgesetz
widersprechen, schon allein die Ratifizierung durch den Bundestag wie auch das
Zustandekommen des Vertrages widerspricht dem GG (z.B. Artikel 59 (1): Der
Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich (nicht der/die Kanzler/in). ER (nicht der
Bundestag und oder der Bundesrat) schließt im Namen des Bundes Verträge mit auswärtigen
Staaten.
... Aber es ist leider nicht nur ein Artikel, die dem EU-Vertrag widersprechen wird, es sind
derer mehrere, ja einfach zu viele.
So steht auch Artikel 73 einem solchen Vertrag entgegen, denn dort wird die Zuständigkeit
des Bundes in der Gesetzgebung, wie z. B. für Verteidigung, auswärtige Angelegenheiten,
Staatsangehörigkeit innerhalb des Bundes, und die Polizeihoheit, geregelt. Gerade aber die
hier aufgezählten Punkte sollen laut EU-Vertrag auf die Union übergehen. Diesem Vorgehen
steht nun aber Artikel 20 (4) im Wege, der jedem Deutschen das Recht des Widerstandes
gegen jeden zubilligt, der die Ordnung, welche im Grundgesetz festgelegt ist, beseitigen oder
stören will. Das Übertragen grundgesetzlicher Rechte und Pflichten auf die Europäische
Union stellt in dem hier geschilderten Sachverhalt einen Straftatbestand dar.
Da nun aber der EU-Vertrag eine Änderung, bisweilen gar eine Abschaffung des GG darstellt,
steht ihm auch Artikel 79 im Wege. Der EU-Vertrag benennt in keinem seiner Artikel auch
nur angedeutet den Wortlaut des GG, welcher entweder durch ihn ersetzt, aufgehoben oder
ergänzt werden soll. Auch soll der EU-Vertrag nicht die leider immer noch bestehenden
besatzungsrechtlichen Bestimmungen aufheben und auf einen Friedensvertrag mit
Deutschland hinarbeiten bzw. hinwirken. Auch ist hinsichtlich des EU-Vertrages und seiner
Anwendung zu befürchten, dass Artikel 79 (3) stärker tangiert wird, als es bis jetzt den
Anschein hat. Bei genauem Lesen dieses Machwerkes, muss man unzweifelhaft zu der
Erkenntnis gelangen, dass im weiteren Verlauf der Entwicklung der europäischen Union
gerade aber dieses ansteht. Auch hier kommt dann automatisch Artikel 20 (4) GG zur
Anwendung bzw. in Betracht.
Doch das ist noch lange nicht der Schluss, denn zumindest Artikel 146 macht dem Ganzen ein
Ende! Wenn man bei den voran genannten Artikeln noch diskutieren könnte, hier, mit Artikel
146, hört jede Diskussion auf und die Grundgesetzwidrige Handlung wird offenkundig. Zum
besseren Verständnis hier Artikel 146: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit
und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist." Dabei ist der Wortlaut der Präambel in seiner
ursprünglichen Form zu betrachten. Dort stand:
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als
gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu
dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden
und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die
Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
Diese Aussage im ursprünglichen Text des GG weist noch einmal ausdrücklich darauf hin,
dass das GG als Interimslösung gedacht und im Zusammenhang mit Art. 146 nach der
Zusammenfügung der getrennten Teile Deutschlands durch eine vom Volk in freier
Abstimmung beschlossene Verfassung ersetzt werden soll. Die Präambel durfte ohne
Zustimmung der Bevölkerung ebenso wenig in ihrem Wesensgehalt verändert werden, wie
die Grundrechte.
Nun ist die Einheit des deutschen Volkes politisch vollzogen, doch die Freiheit Deutschlands
gibt es nach wie vor nicht! Obwohl dies immer behauptet oder zumindest so dargestellt wird,
als könne Deutschland allein entscheiden, haben seit Kriegsende von 1945 bis heute immer
noch die Siegermächte das letztendliche Sagen, womit es noch weiterhin gilt, die endgültige
und vom Grundgesetz vorgegebene Freiheit Deutschlands herzustellen. Hierfür gilt es
zunächst einvernehmlich zu klären, wie wir Deutschland definieren und was wir als
Deutschland bezeichnen wollen. Sodann muss man in einen Diskussionsprozess eintreten, der
sich mit dem Entwurf von Inhalten einer Verfassung beschäftigt, damit sich an dessen Ende
das deutsche Volk auch wirklich in freier Entscheidung diese Verfassung geben kann, die das
Grundgesetz vollendet und ablöst. Die jetzige Lage, hervorgerufen durch diese Ratifizierung,
verwehrt den deutschen Bürgerinnen und Bürgern zum wiederholten Male, über sein
Schicksal zu entscheiden und verhindert die Anwendung des schriftlich festgelegten Rechtes
auf Selbstbestimmung.
Damit haben der Bundestag wie auch der Bundesrat zumindest gegen zwei elementare Artikel
des noch bestehenden und grundlegenden Grundgesetzes verstoßen und es ist nun Ihre Pflicht,
diesem Fehlverhalten, dieser politischen Arroganz und Überheblichkeit, der Verachtung und
Herabwürdigung des Grundgesetzes wie des deutschen Volkes und der Beschädigung der
Demokratie in Deutschland Ihre Unterschrift und Zustimmung zu verweigern, dazu rufe ich
Sie im Namen der Demokratie und des deutschen Volkes auf.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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