IV. Errichtung bzw. Gründung der KG

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§ 8 Kommanditgesellschaft (KG)
I. Lernziel:
KG als Handelsgesellschaft und in ihrer Abweichung zur OHG
II. Eingangsfragen
1. Warum ist die OHG als Familiengesellschaft häufig ungeeignet?
2. Was halten Sie vom Gleichklang von Herrschaft und Haftung?
III. KG als Gesellschaftsform
1. Abweichung gegenüber OHG im Hinblick auf Kommanditisten
2. KG als Handelsgesellschaft
IV. Errichtung bzw. Gründung der KG
1. HGB §§ 161, 162
„Vermögenseinlage“ zwischen „Pflichteinlage“ und „Hafteinlage“
Eintragung der Hafteinlage und Bekanntmachung der Zahl der
Kommanditisten
2. Umwandlung aus OHG und umgekehrt
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V. Stellung als Kommanditist im Innenverhältnis
HGB §§ 163 – 169 dispositiv!
1.
Keine Geschäftsführung, aber:
2. Widerspruchsrecht nur bei außergewöhnlichen Geschäften und
Prokuraerteilung (Grundlagengeschäfte); h.M.: Zustimmungsrecht
3.
Grundsätzlich kein Wettbewerbsverbot
aber: BGHZ 89, 162 - Werbeagentur
4.
Kontrollrechte modifiziert
5. Gewinn und Verlust, (HGB §§ 167 ff.); Kapitalanteil
a. Kapitalanteil
§ 167 I  120 II
§ 167 II
§ 167 III?
Gewinn wird Kapitalanteil zugeschrieben,
Verlust von Kapitalanteil abgeschrieben
Kapitalanteil steigt durch Zuschreibung nur
bis zur „bedungenen Einlage“
Kapitalanteil kann durch Verlust-Abschreibung negativ werden!
daraus folgt aber keine persönliche
Haftung, die über rückständige Einlage
hinausgeht (BGHZ 86, 122, 126), sondern
nur Pflicht, Gewinne stehen zu lassen,
bis... (siehe Skizze unten c)
b. Verteilung von Gewinn und Verlust
§ 168 I
K erhält zunächst maximal 4 % des Kapitalanteils
vom Gewinn
(im Einzelnen § 121 I, II)
§ 168 II
soweit höherer Gewinn oder soweit Verlust,
erfolgt Verteilung angemessen
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c. Gewinnauszahlung
keine Entnahme für Kommanditisten (§ 122 nicht anwendbar)
§ 169 I 2 Halbsatz 2:
z.B. bedungene Einlage (= Pflicht- und Hafteinlage)
€ 50.000,-;
Einzahlung sofort € 25.000,-.
In den Folgejahren erst Gewinn 5.000,-,
dann Verlust 20.000,-, dann Gewinn 5.000,-.
Anspruch auf Auszahlung?
dazu Skizze:
auf bedungene
Einlage geleisteter
Betrag von inzwischen
€ 30.000,also kein Anspruch auf Auszahlung
§ 169 II „gutgläubig“ erhaltene Gewinne sind sicher
beachte: Regelung dispositiv! in Gesellschaftsvertrag häufig anders!
VI. Außenverhältnisse der KG; Handelsgesellschaft
1. Vertretung; HGB § 170 zwingend! aber
BGHZ 51, 198 – juris Rn. 7 ff.: dem einzigen phG kann zwar die
Geschäftsführungsbefugnis, nicht aber die Vertretungsmacht entzogen
werden; statt dessen ggf. Auflösungs- oder Ausschlussklage.
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2.
Haftung des Kommanditisten nach HGB §§ 171-176
a. Grundsatz: Wie OHG-Gesellschafter unmittelbar, aber
summenmäßig beschränkt auf die im Handelsregister vermerkte
Hafteinlage
Haftung ausgeschlossen, soweit Einlage geleistet
Objektive Bewertung!
b. Umfang im Einzelnen:
Eintragung im H-Reg
Nichteingetragene Erhöhung
Haftungsreduktion durch Einzahlung bzw. stehengelassene
Gewinne
Haftungserhöhung durch unzulässige
Rückzahlung an K (Ausscheiden!)
Auszahlungen
9. 6. 2010
c. Herabsetzung der Einlage
d. Haftung vor Eintragung, HGB § 176
e. Besonderheiten bei GmbH und Co. KG
HGB §§ 172 VI; hierzu unten
bzw.
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VII.
Auflösung, Abwicklung und Gesellschafterwechsel
Für Auflösung und Abwicklung an sich keine Besonderheiten, aber:
es gibt keine Einmann-KG!
1. Tod eines/des K; bei mehreren Erben wird jeder Erbe
Kommanditist; vgl. § 177 HGB
2. Eintritt eines K (Grundlagengeschäft!)
3. Ausscheiden eines K als Grundlagengeschäft
4. Übertragung der Mitgliedschaft des K als Grundlagengeschäft
Bedeutung des Nachfolgevermerks
VIII. Atypische Formen der KG
1. Kommanditist als Herr der KG
BGHZ 45, 204 Rektorfall
2. Körperschaftlich strukturierte KG
3. Publikums-KG, insbesondere in der Form der GmbH und Co. KG
4. GmbH und Co.: s.u.
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X. Zur Nachbereitung
Was ist in den HGB §§ 161 ff. geregelt?
Welche Normen regeln die KG?
Kann Kommanditist einziger Geschäftsführer sein?
Ist Kommanditist an Grundlagengeschäften beteiligt?
Was ist ein Nachfolgevermerk und welche Bedeutung hat er?
Was ist ein Kapitalanteil und welche Funktion hat er bei der KG?
Welches Haftungsrisiko ergibt sich beim Eintritt als Kommanditist und
wie kann man es vermeiden?
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