46 § 8 Kommanditgesellschaft (KG) I. Lernziel: KG als Handelsgesellschaft und in ihrer Abweichung zur OHG II. Eingangsfragen 1. Warum ist die OHG als Familiengesellschaft häufig ungeeignet? 2. Was halten Sie vom Gleichklang von Herrschaft und Haftung? III. KG als Gesellschaftsform 1. Abweichung gegenüber OHG im Hinblick auf Kommanditisten 2. KG als Handelsgesellschaft IV. Errichtung bzw. Gründung der KG 1. HGB §§ 161, 162 „Vermögenseinlage“ zwischen „Pflichteinlage“ und „Hafteinlage“ Eintragung der Hafteinlage und Bekanntmachung der Zahl der Kommanditisten 2. Umwandlung aus OHG und umgekehrt 49 V. Stellung als Kommanditist im Innenverhältnis HGB §§ 163 – 169 dispositiv! 1. Keine Geschäftsführung, aber: 2. Widerspruchsrecht nur bei außergewöhnlichen Geschäften und Prokuraerteilung (Grundlagengeschäfte); h.M.: Zustimmungsrecht 3. Grundsätzlich kein Wettbewerbsverbot aber: BGHZ 89, 162 - Werbeagentur 4. Kontrollrechte modifiziert 5. Gewinn und Verlust, (HGB §§ 167 ff.); Kapitalanteil a. Kapitalanteil § 167 I 120 II § 167 II § 167 III? Gewinn wird Kapitalanteil zugeschrieben, Verlust von Kapitalanteil abgeschrieben Kapitalanteil steigt durch Zuschreibung nur bis zur „bedungenen Einlage“ Kapitalanteil kann durch Verlust-Abschreibung negativ werden! daraus folgt aber keine persönliche Haftung, die über rückständige Einlage hinausgeht (BGHZ 86, 122, 126), sondern nur Pflicht, Gewinne stehen zu lassen, bis... (siehe Skizze unten c) b. Verteilung von Gewinn und Verlust § 168 I K erhält zunächst maximal 4 % des Kapitalanteils vom Gewinn (im Einzelnen § 121 I, II) § 168 II soweit höherer Gewinn oder soweit Verlust, erfolgt Verteilung angemessen 49 c. Gewinnauszahlung keine Entnahme für Kommanditisten (§ 122 nicht anwendbar) § 169 I 2 Halbsatz 2: z.B. bedungene Einlage (= Pflicht- und Hafteinlage) € 50.000,-; Einzahlung sofort € 25.000,-. In den Folgejahren erst Gewinn 5.000,-, dann Verlust 20.000,-, dann Gewinn 5.000,-. Anspruch auf Auszahlung? dazu Skizze: auf bedungene Einlage geleisteter Betrag von inzwischen € 30.000,also kein Anspruch auf Auszahlung § 169 II „gutgläubig“ erhaltene Gewinne sind sicher beachte: Regelung dispositiv! in Gesellschaftsvertrag häufig anders! VI. Außenverhältnisse der KG; Handelsgesellschaft 1. Vertretung; HGB § 170 zwingend! aber BGHZ 51, 198 – juris Rn. 7 ff.: dem einzigen phG kann zwar die Geschäftsführungsbefugnis, nicht aber die Vertretungsmacht entzogen werden; statt dessen ggf. Auflösungs- oder Ausschlussklage. 49 2. Haftung des Kommanditisten nach HGB §§ 171-176 a. Grundsatz: Wie OHG-Gesellschafter unmittelbar, aber summenmäßig beschränkt auf die im Handelsregister vermerkte Hafteinlage Haftung ausgeschlossen, soweit Einlage geleistet Objektive Bewertung! b. Umfang im Einzelnen: Eintragung im H-Reg Nichteingetragene Erhöhung Haftungsreduktion durch Einzahlung bzw. stehengelassene Gewinne Haftungserhöhung durch unzulässige Rückzahlung an K (Ausscheiden!) Auszahlungen 9. 6. 2010 c. Herabsetzung der Einlage d. Haftung vor Eintragung, HGB § 176 e. Besonderheiten bei GmbH und Co. KG HGB §§ 172 VI; hierzu unten bzw. 49 VII. Auflösung, Abwicklung und Gesellschafterwechsel Für Auflösung und Abwicklung an sich keine Besonderheiten, aber: es gibt keine Einmann-KG! 1. Tod eines/des K; bei mehreren Erben wird jeder Erbe Kommanditist; vgl. § 177 HGB 2. Eintritt eines K (Grundlagengeschäft!) 3. Ausscheiden eines K als Grundlagengeschäft 4. Übertragung der Mitgliedschaft des K als Grundlagengeschäft Bedeutung des Nachfolgevermerks VIII. Atypische Formen der KG 1. Kommanditist als Herr der KG BGHZ 45, 204 Rektorfall 2. Körperschaftlich strukturierte KG 3. Publikums-KG, insbesondere in der Form der GmbH und Co. KG 4. GmbH und Co.: s.u. 49 X. Zur Nachbereitung Was ist in den HGB §§ 161 ff. geregelt? Welche Normen regeln die KG? Kann Kommanditist einziger Geschäftsführer sein? Ist Kommanditist an Grundlagengeschäften beteiligt? Was ist ein Nachfolgevermerk und welche Bedeutung hat er? Was ist ein Kapitalanteil und welche Funktion hat er bei der KG? Welches Haftungsrisiko ergibt sich beim Eintritt als Kommanditist und wie kann man es vermeiden?