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320 aE-5-3
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Geschäftsverteilungsplan 2014
(Stand: 1. April 2014)
Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2014 werden wie
folgt verteilt:
I. Dezernat:
1. Entscheidungen über die Ablehnung von Richterinnen und Richtern
2. Grundbuchsachen
3. Zwangsversteigerungssachen
4. Geschäfte, die nach der Geschäftsverteilung keinem Richter bzw. keiner Richterin
ausdrücklich zugewiesen sind
5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäfte
Zuständig:
Direktor des Amtsgerichts Deller
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Floderer
II. Dezernat:
1. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen
und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz
im Buchstabenbereich X – Z
2. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden, mit den
Anfangsbuchstaben X – Z
3. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit dem Anfangsbuchstaben F, soweit
nicht die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist
4. Vollstreckungssachen zu Ziffer 3
5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Floderer
Vertreter:
a) Direktor des Amtsgerichts Deller (Ziffern 1, 2 und 5)
b) Richter am Amtsgericht Mindak (Ziffern 3, 4 und 5)
III. Dezernat:
1. Die Geschäfte der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts einschließlich der Anklagen
nach § 26 GVG
2. Auslosung der Jugendschöffen zu Ziffer 1
3. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen
und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz mit den Buchstaben A - W
4. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden, mit den
Anfangsbuchstaben A - W
5. VRJs-Sachen bezüglich Vollstreckung von Jugendarrest
6. Beisitz im erweiterten Schöffengericht
7. Erwachsenenschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der
Vorsitzenden des Erwachsenenschöffengerichts
8. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 6, 7 und 8
9. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3
10. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Haase
1. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Griehl
2. Vertreter: Richter am Amtsgericht Schaeuble
IV. Dezernat:
1. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben A – I, M – P
2. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 1, 2 und 3
3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Griehl
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Haase
V. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 2, 20, 30, 40, 70, 80, 17 und 97
2. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 6 – 0
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Kröger
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Städtke
VI. Dezernat:
1. Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche
2. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Raßmann
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Zipperling
VII. Dezernat:
1. Betreuungssachen mit den Anfangsbuchstaben M – Z
2. Unterbringungssachen mit den Anfangsbuchstaben M – Z, soweit nicht die Zuständigkeit
der Familienabteilung gegeben ist
3. Erzwingungshaftsachen gegen Heranwachsende, Jugendliche und Erwachsene sowie alle
anderen richterlichen Entscheidungen nach dem OWiG, soweit nicht die vorrangige
Zuständigkeit des Dezernats VI begründet ist
4. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1
5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den
Endziffern 1 – 5
6. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Zipperling
Vertreter:
Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
VIII. Dezernat:
1. Betreuungssachen mit den Anfangsbuchstaben A – L
2. Unterbringungssachen mit den Anfangsbuchstaben A – L, soweit nicht die Zuständigkeit
der Familienabteilung gegeben ist
3. Alle Betreuungs- und Unterbringungssachen, in denen die Ehefrau des Richters am
Amtsgericht Zipperling zur Betreuerin bestellt ist
4. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1
5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den
Endziffern 6 – 0
6. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
Vertreterin:
a) Richterin am Amtsgericht Raßmann (Ziffern 1 bis 4 und 6)
b) Richter am Amtsgericht Zipperling (Ziffern 5 und 6)
IX. Dezernat:
1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben A, R und S,
soweit nicht für den Anfangsbuchstaben S die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV
begründet ist
2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1
3. Richterliche Geschäfte nach dem Schiedsstellengesetz
4. Eilbedürftige Geschäfte in Familiensachen gemäß Anlage 2
5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Wunderlich
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth
X. Dezernat:
1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben D, E, H, I, K
– M, Q, T und U, soweit nicht für die Anfangsbuchstaben E und K die vorrangige
Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist
2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1
3. Eilbedürftige Geschäfte in Familiensachen gemäß Anlage 2
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Mindak
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher
XI. Dezernat:
1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben B, C, G, J,
N, O, P, V - Z
2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1
3. Adoptionssachen
4. Eilbedürftige Geschäfte in Familiensachen gemäß Anlage 2
5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Mindak
XII. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 5, 6, 57, 67, 77 und 87
2. Landwirtschaftssachen
3. Auslosung der ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichter
4. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 1 – 5
5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Städtke
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Kröger
XIII. Dezernat:
1. Die Geschäfte des Vorsitzenden des Schöffengerichts - ohne Jugendsachen - und des
erweiterten Schöffengerichts
2. Auslosung der Schöffen zu Ziffer 1
3. Jugendschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der
Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts
4. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den
Anfangsbuchstaben K und L
5. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 1 und 60
6. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3
7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Uecker
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Böhme
XIV. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 8, 9, 00, 10, 50 und 90
2. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth
Vertreter:
a) Richterin am Amtsgericht Wunderlich (Ziffern 1 und 3)
b) Richterin am Amtsgericht Haase (Ziffer 2)
XV. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 3, 4, 07, 27, 37 und 47
2. Nachlasssachen
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
4. Abgetrennte Verfahren zum Versorgungsausgleich (Abteilungen 110 F und 130 F) mit den
Anfangsbuchstaben E, F, K und S,
soweit diese Verfahren vor dem 01.03.2014 wiederaufgenommen worden sind.
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Böhme
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Uecker
XVI. Dezernat:
1. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben J, Q – Z
2. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 4, 5, 9 und 0
3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Schaeuble
1. Vertreterin zu 1. und 2.:
2. Vertreterin zu 1. und 2.:
Vertreter zu 3.:
Richterin am Amtsgericht Griehl
Richterin am Amtsgericht Haase
Direktor des Amtsgerichts Deller
XVII. Vertretungsregelung
Ist der zuständige Richter und sein Vertreter verhindert, ist bezogen auf den jeweiligen
Bereich (Zivilrecht, Strafrecht oder Familienrecht) der dienstälteste Richter zuständig.
Ergibt sich aus dieser Bereichsregelung kein zuständiger Richter oder ist ein anderer
Tätigkeitsbereich betroffen (etwa Betreuungsrecht) ist der jeweils dienstälteste Richter
bezogen auf das ganze Amtsgericht zuständig. Insoweit wird auf Anlage 4 verwiesen.
XVIII. Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen
Der Bereitschaftsdienst an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 wird
wie folgt geregelt:
1. Der Bereitschaftsdienst wird eingerichtet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
2. Der Bereitschaftsdienst ist zuständig für die während der Bereitschaftsdienstzeit
eingehenden Sachen, die keinen Aufschub bis zum kommenden Dienstbeginn dulden.
3. Der Bereitschaftsdienst wird durch persönliche Anwesenheit an der Gerichtsstelle von
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie in der übrigen Zeit durch richterliche Rufbereitschaft
wahrgenommen.
4. Die Einteilung zum Bereitschaftsdienst erfolgt nach Maßgabe der Anlage 5.
5. Der in Anlage 5 genannte jeweilige Vertreter ist zuständig, wenn der
Bereitschaftsrichter verhindert ist. Er ist als weiterer Richter zuständig, wenn der
Bereitschaftsrichter wegen hohen Geschäftsanfalls im Bereitschaftsdienst die
Heranziehung eines weiteren Richters für erforderlich erachtet. Ist der jeweilige
Vertreter verhindert, gilt für die weitere Vertretung die allgemeine Regelung aus
Ziffer XVII. Satz 2 in Verbindung mit Anlage 3.
XIX. Ablehnung von Rechtspflegern
Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger ist der aufgrund dieser Geschäftsverteilung nach dem Sachgebiet und Buchstaben zuständige
Richter zuständig.
XX. Zuständigkeit in Verweisungs- und Ausschließungsfällen
Wird eine Sache nach § 354 Abs. 2 StPO oder nach § 79 OWiG an eine andere Abteilung
des Amtsgerichts zurückverwiesen, so ist jeweils die Abteilung des ordentlichen
Vertreters die zuständige Abteilung. Wird dagegen eine Sache „an das Amtsgericht“
zurückverwiesen, ist der Richter weiterhin zuständig, in dessen Dezernat die
aufgehobene Sache nach dieser Geschäftsverteilung gehört; die Regelungen zu III. und
XIII. gehen vor.
XXI. Grundsätzliche Bestimmungen
1. Bestimmt die Geschäftsverteilung eine richterliche Zuständigkeit, so gilt dies auch für
den Bestand, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen ist.
2. Eine einmal gegebene Zuständigkeit bleibt bestehen, auch wenn ein Beteiligter, nach
welchem sich die Zuständigkeit gerichtet hatte, aus dem Verfahren ausscheidet.
3. In Familiensachen bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen des
Antragsgegners. Bei mehreren Antragsgegnern ist der Nachname des Erstgenannten
maßgeblich. Haben Antragsteller und Antragsgegner keinen gemeinsamen
Familiennamen und geht später eine Sache mit umgekehrtem Rubrum ein, so richtet
sich die Zuständigkeit dieses Verfahrens nach der des Erstverfahrens, falls dieses noch
anhängig ist. Handelt es sich in einer isolierten Familiensache um eine Kindschaftsoder Abstammungssache richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen des
Kindes und bei mehreren nach dem des Jüngsten.
4. Für Anträge auf Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenvorschuss gilt die Zuständigkeit des beabsichtigten Verfahrens.
5. Für Verfahren in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten gilt folgendes:
5.1. Maßgebend ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Angeklagten, Angeschuldigten, Beschuldigten, Betroffenen oder Verurteilten, wobei bei mehreren von
ihnen der Nachname des ältesten, ansonsten der Name des Erstbenannten maßgebend
ist. Dies gilt auch für Gs- und Rechtshilfesachen.
5.2. In Jugendsachen kommt es für die Zuständigkeit bei mehreren Beteiligten auf den
Nachnamen des Ältesten, ansonsten auf den Erstbenannten an.
5.3. Ist in einem Ermittlungsverfahren ein Jugendlicher oder Heranwachsender
Beschuldigter, so ist auch für erwachsene Mitbeschuldigte der Jugendrichter
zuständig.
5.4. Für den Erlass von Strafbefehlen ist der Schöffenrichter oder der Jugendschöffenrichter dann zuständig, wenn für den Fall des Einspruchs Termin zur
Hauptverhandlung vor dem Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht beantragt worden
ist.
XXII. Güterichter
Für alle Gerichte des Landgerichtsbezirks Cottbus ist ein Güterichter am Amtsgericht
Bad Liebenwerda eingerichtet. Im Hinblick darauf wird kein eigener Güterichter am
Amtsgericht Königs Wusterhausen bestimmt.
XXIII. Zweifelsfragen
Ist die Zuständigkeit im konkreten Fall zweifelhaft, so entscheidet das Präsidium,
soweit nicht gesetzliche Regelungen vorgehen.
Anlage 1
Für eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen, die unabweisbar am
gleichen Tag erledigt werden müssen und bis Dienstschluss eingehen, ist unabhängig von der
Buchstabenverteilung zuständig:
a) Richter am Oberlandesgericht Friedrichs:
Dienstag und Freitag
und Donnerstag (nur gerade Kalenderwoche)
b) Richter am Amtsgericht Zipperling:
Montag und Mittwoch
und Donnerstag (nur ungerade Kalenderwoche)
Eilsachen, die nach Dienstschluss eingehen, werden dem Folgetag zugerechnet.
Dienstschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im Sinne dieser Bestimmung ist:
Montag, Mittwoch, Freitag:
Dienstag:
Donnerstag:
15.00 Uhr,
17.00 Uhr,
15.30 Uhr.
Anlage 2
Für eilbedürftige Geschäfte in Familiensachen, für die unabweisbar am gleichen Tag eine
richterliche Entscheidung getroffen werden muss und die bis Dienstschluss eingehen, gilt
Folgendes:
Sind der nach der Buchstabenverteilung zuständige Richter und sein geschäftsplanmäßiger
Vertreter nicht erreichbar oder an der Bearbeitung der Sache aus anderen Gründen verhindert,
wird hiermit für jeden Wochentag ein Auffangvertreter bestimmt.
Auffangvertreter sind am
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher,
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher,
Richter am Amtsgericht Mindak,
Richter am Amtsgericht Mindak,
Richterin am Amtsgericht Wunderlich.
Nachrangig gilt für diese eilbedürftigen Geschäfte auch die allgemeine Vertretungsregelung
gemäß Ziffer XVI. des Geschäftsverteilungsplans.
Dienstschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im Sinne dieser Bestimmung ist:
Montag, Mittwoch, Freitag:
Dienstag:
Donnerstag:
15.00 Uhr,
17.00 Uhr,
15.30 Uhr.
Anlage 3
Zuständig für unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des
Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen
sind am
Montag:
Richterin am Amtsgericht Haase
Dienstag:
Richter am Amtsgericht Schaeuble
Mittwoch:
Richterin am Amtsgericht Griehl
Donnerstag:
Richterin am Amtsgericht Raßmann
Freitag:
Richter am Amtsgericht Uecker – ungerade Kalenderwochen –
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth – gerade Kalenderwochen –
Dieser Bereitschaftsdienst umfasst die Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Zur Vertretung ist zunächst der geschäftsplanmäßige Vertreter berufen. Für die weitere
Vertretung gilt der Vertretungsring „Strafrecht“ gemäß Anlage 4.
Anlage 4
Namentliche Aufstellung der Richter, beginnend mit dem
Dienstältesten
Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
Richterin am Amtsgericht Floderer (S)
Richter am Amtsgericht Schaeuble (S)
Richterin am Amtsgericht Raßmann (S)
Richterin am Amtsgericht Haase (S)
Richterin am Amtsgericht Städtke (Z)
Richterin am Amtsgericht Griehl (S)
Richter am Amtsgericht Zipperling
Richter am Amtsgericht Böhme (Z)
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher (F)
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth (Z)
Richter am Amtsgericht Mindak (F)
Richterin am Amtsgericht Kröger (Z)
Richter am Amtsgericht Uecker (S, Z)
Richterin am Amtsgericht Wunderlich (F)
Hinweise:
1. Im Hinblick auf das Ausmaß der Vertretung von Richterin am Amtsgericht Floderer bleibt
Direktor des Amtsgerichts Deller in dieser Aufstellung unberücksichtigt.
2. In Klammern ist die Zugehörigkeit der Richter zu den fachlichen Vertretungsringen wie
folgt angegeben:
F:
S:
Z:
Familienrecht,
Strafrecht,
Zivilrecht.
Anlage 5
Datum
01.01.2014
Neujahr
04.01.
Richter
Mindak
Vertreter
Dr. Schleicher
Haase
Städtke
05.01.
Haase
Griehl
11.01.
Deller
Floderer
12.01.
Zipperling
Floderer
18.01.
Friedrichs
Zipperling
19.01.
Friedrichs
Zipperling
25.01.
Wunderlich
Kröger
26.01.
Wunderlich
Kröger
01.02.
Städtke
Dr. Tóth
02.02.
Städtke
Dr. Tóth
08.02.
Raßmann
Böhme
09.02.
Raßmann
Böhme
15.02.
Wunderlich
Haase
16.02.
Wunderlich
Haase
22.02.
Mindak
Dr. Schleicher
23.02.
Mindak
Dr. Schleicher
01.03.
Kröger
Wunderlich
02.03.
Wunderlich
Kröger
08.03.
Uecker
Böhme
09.03.
Uecker
Böhme
15.03.
Raßmann
Kröger
16.03.
Raßmann
Kröger
22.03.
Floderer
Deller
23.03.
Raßmann
Haase
29.03.
Dr. Tóth
Städtke
30.03.
Dr. Tóth
Städtke
05.04.
Haase
Griehl
06.04.
Haase
Raßmann
12.04.
Deller
Floderer
13.04.
Deller
Floderer
18.04.
Karfreitag
19.04.
Friedrichs
Zipperling
Mindak
Dr. Schleicher
20.04.
Ostersonntag
21.04.
Ostermontag
26.04.
Raßmann
Griehl
Städtke
Dr. Tóth
Friedrichs
Zipperling
27.04.
Friedrichs
Zipperling
01.05.
Maifeiertag
03.05.
Zipperling
Kröger
Böhme
Dr. Tóth
04.05.
Böhme
Dr. Tóth
10.05.
Zipperling
Wunderlich
11.05.
Zipperling
Wunderlich
17.05.
Böhme
Uecker
18.05.
Uecker
Böhme
24.05.
Städtke
Friedrichs
25.05.
Städtke
Friedrichs
29.05.
Himmelfahrt
31.05.
Haase
Griehl
Dr. Tóth
Griehl
01.06.
Griehl
Dr. Tóth
07.06.
Floderer
Deller
08.06.
Pfingstsonntag
09.06.
Pfingstmontag
14.06.
Deller
Floderer
Floderer
Deller
Dr. Schleicher
Mindak
15.06.
Dr. Schleicher
Mindak
21.06.
Uecker
Böhme
22.06.
Uecker
Böhme
28.06.
Böhme
Uecker
29.06.
Böhme
Uecker
05.07.
Deller
Floderer
06.07.
Floderer
Deller
12.07.
Friedrichs
Städtke
13.07.
Friedrichs
Städtke
19.07.
Raßmann
Griehl
20.07.
Raßmann
Griehl
26.07.
Mindak
Dr. Schleicher
27.07.
Mindak
Dr. Schleicher
02.08.
Dr. Tóth
Städtke
03.08.
Dr. Tóth
Städtke
09.08.
Dr. Schleicher
Haase
10.08.
Dr. Schleicher
Haase
16.08.
Dr. Tóth
Haase
17.08.
Dr. Tóth
Griehl
23.08.
Friedrichs
Zipperling
24.08.
Deller
Friedrichs
30.08.
Böhme
Uecker
31.08.
Böhme
Uecker
06.09.
Griehl
Mindak
07.09.
Griehl
Mindak
13.09.
Städtke
Raßmann
14.09.
Städtke
Raßmann
20.09.
Kröger
Wunderlich
21.09.
Kröger
Wunderlich
27.09.
Wunderlich
Kröger
28.09.
Wunderlich
Kröger
03.10.
Tag der Dt. Einheit
04.10.
Griehl
Haase
Haase
Dr. Tóth
05.10.
Haase
Dr. Tóth
11.10.
Zipperling
Wunderlich
12.10.
Zipperling
Wunderlich
18.10.
Mindak
Dr. Schleicher
19.10.
Haase
Griehl
25.10.
Floderer
Deller
26.10.
Floderer
Deller
31.10.
Reformationstag
01.11.
Uecker
Böhme
Griehl
Raßmann
02.11.
Griehl
Raßmann
08.11.
Raßmann
Zipperling
09.11.
Raßmann
Zipperling
15.11.
Floderer
Deller
16.11.
Floderer
Deller
22.11.
Dr. Schleicher
Mindak
23.11.
Dr. Schleicher
Mindak
29.11.
Zipperling
Friedrichs
30.11.
Zipperling
Friedrichs
06.12.
Griehl
Uecker
07.12.
Griehl
Uecker
13.12.
Kröger
Friedrichs
14.12.
Kröger
Friedrichs
20.12.
Kröger
Uecker
21.12.
Kröger
Uecker
24.12.
Heiligabend
25.12.
1. Weihnachtstag
26.12.
2. Weihnachtstag
27.12.
Dr. Tóth
Städtke
Dr. Schleicher
Mindak
Wunderlich
Friedrichs
Deller
Floderer
28.12.
Deller
Floderer
31.12.2014
Silvester
Böhme
Uecker
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