320 aE-5-3 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2014 (Stand: 1. April 2014) Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2014 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Entscheidungen über die Ablehnung von Richterinnen und Richtern 2. Grundbuchsachen 3. Zwangsversteigerungssachen 4. Geschäfte, die nach der Geschäftsverteilung keinem Richter bzw. keiner Richterin ausdrücklich zugewiesen sind 5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäfte Zuständig: Direktor des Amtsgerichts Deller Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Floderer II. Dezernat: 1. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz im Buchstabenbereich X – Z 2. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden, mit den Anfangsbuchstaben X – Z 3. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit dem Anfangsbuchstaben F, soweit nicht die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist 4. Vollstreckungssachen zu Ziffer 3 5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Floderer Vertreter: a) Direktor des Amtsgerichts Deller (Ziffern 1, 2 und 5) b) Richter am Amtsgericht Mindak (Ziffern 3, 4 und 5) III. Dezernat: 1. Die Geschäfte der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts einschließlich der Anklagen nach § 26 GVG 2. Auslosung der Jugendschöffen zu Ziffer 1 3. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz mit den Buchstaben A - W 4. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden, mit den Anfangsbuchstaben A - W 5. VRJs-Sachen bezüglich Vollstreckung von Jugendarrest 6. Beisitz im erweiterten Schöffengericht 7. Erwachsenenschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der Vorsitzenden des Erwachsenenschöffengerichts 8. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 6, 7 und 8 9. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3 10. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Haase 1. Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Griehl 2. Vertreter: Richter am Amtsgericht Schaeuble IV. Dezernat: 1. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben A – I, M – P 2. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 1, 2 und 3 3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Griehl Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Haase V. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 2, 20, 30, 40, 70, 80, 17 und 97 2. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 6 – 0 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Kröger Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Städtke VI. Dezernat: 1. Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche 2. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Raßmann Vertreter: Richter am Amtsgericht Zipperling VII. Dezernat: 1. Betreuungssachen mit den Anfangsbuchstaben M – Z 2. Unterbringungssachen mit den Anfangsbuchstaben M – Z, soweit nicht die Zuständigkeit der Familienabteilung gegeben ist 3. Erzwingungshaftsachen gegen Heranwachsende, Jugendliche und Erwachsene sowie alle anderen richterlichen Entscheidungen nach dem OWiG, soweit nicht die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats VI begründet ist 4. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1 5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den Endziffern 1 – 5 6. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Zipperling Vertreter: Richter am Oberlandesgericht Friedrichs VIII. Dezernat: 1. Betreuungssachen mit den Anfangsbuchstaben A – L 2. Unterbringungssachen mit den Anfangsbuchstaben A – L, soweit nicht die Zuständigkeit der Familienabteilung gegeben ist 3. Alle Betreuungs- und Unterbringungssachen, in denen die Ehefrau des Richters am Amtsgericht Zipperling zur Betreuerin bestellt ist 4. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1 5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den Endziffern 6 – 0 6. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Oberlandesgericht Friedrichs Vertreterin: a) Richterin am Amtsgericht Raßmann (Ziffern 1 bis 4 und 6) b) Richter am Amtsgericht Zipperling (Ziffern 5 und 6) IX. Dezernat: 1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben A, R und S, soweit nicht für den Anfangsbuchstaben S die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist 2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1 3. Richterliche Geschäfte nach dem Schiedsstellengesetz 4. Eilbedürftige Geschäfte in Familiensachen gemäß Anlage 2 5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Wunderlich Vertreter: Richter am Amtsgericht Dr. Tóth X. Dezernat: 1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben D, E, H, I, K – M, Q, T und U, soweit nicht für die Anfangsbuchstaben E und K die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist 2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1 3. Eilbedürftige Geschäfte in Familiensachen gemäß Anlage 2 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Mindak Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher XI. Dezernat: 1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben B, C, G, J, N, O, P, V - Z 2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1 3. Adoptionssachen 4. Eilbedürftige Geschäfte in Familiensachen gemäß Anlage 2 5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher Vertreter: Richter am Amtsgericht Mindak XII. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 5, 6, 57, 67, 77 und 87 2. Landwirtschaftssachen 3. Auslosung der ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichter 4. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 1 – 5 5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Städtke Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Kröger XIII. Dezernat: 1. Die Geschäfte des Vorsitzenden des Schöffengerichts - ohne Jugendsachen - und des erweiterten Schöffengerichts 2. Auslosung der Schöffen zu Ziffer 1 3. Jugendschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts 4. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben K und L 5. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 1 und 60 6. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3 7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Uecker Vertreter: Richter am Amtsgericht Böhme XIV. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 8, 9, 00, 10, 50 und 90 2. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Dr. Tóth Vertreter: a) Richterin am Amtsgericht Wunderlich (Ziffern 1 und 3) b) Richterin am Amtsgericht Haase (Ziffer 2) XV. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 3, 4, 07, 27, 37 und 47 2. Nachlasssachen 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften 4. Abgetrennte Verfahren zum Versorgungsausgleich (Abteilungen 110 F und 130 F) mit den Anfangsbuchstaben E, F, K und S, soweit diese Verfahren vor dem 01.03.2014 wiederaufgenommen worden sind. Zuständig: Richter am Amtsgericht Böhme Vertreter: Richter am Amtsgericht Uecker XVI. Dezernat: 1. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben J, Q – Z 2. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 4, 5, 9 und 0 3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 3 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Schaeuble 1. Vertreterin zu 1. und 2.: 2. Vertreterin zu 1. und 2.: Vertreter zu 3.: Richterin am Amtsgericht Griehl Richterin am Amtsgericht Haase Direktor des Amtsgerichts Deller XVII. Vertretungsregelung Ist der zuständige Richter und sein Vertreter verhindert, ist bezogen auf den jeweiligen Bereich (Zivilrecht, Strafrecht oder Familienrecht) der dienstälteste Richter zuständig. Ergibt sich aus dieser Bereichsregelung kein zuständiger Richter oder ist ein anderer Tätigkeitsbereich betroffen (etwa Betreuungsrecht) ist der jeweils dienstälteste Richter bezogen auf das ganze Amtsgericht zuständig. Insoweit wird auf Anlage 4 verwiesen. XVIII. Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen Der Bereitschaftsdienst an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 wird wie folgt geregelt: 1. Der Bereitschaftsdienst wird eingerichtet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. 2. Der Bereitschaftsdienst ist zuständig für die während der Bereitschaftsdienstzeit eingehenden Sachen, die keinen Aufschub bis zum kommenden Dienstbeginn dulden. 3. Der Bereitschaftsdienst wird durch persönliche Anwesenheit an der Gerichtsstelle von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie in der übrigen Zeit durch richterliche Rufbereitschaft wahrgenommen. 4. Die Einteilung zum Bereitschaftsdienst erfolgt nach Maßgabe der Anlage 5. 5. Der in Anlage 5 genannte jeweilige Vertreter ist zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter verhindert ist. Er ist als weiterer Richter zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter wegen hohen Geschäftsanfalls im Bereitschaftsdienst die Heranziehung eines weiteren Richters für erforderlich erachtet. Ist der jeweilige Vertreter verhindert, gilt für die weitere Vertretung die allgemeine Regelung aus Ziffer XVII. Satz 2 in Verbindung mit Anlage 3. XIX. Ablehnung von Rechtspflegern Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger ist der aufgrund dieser Geschäftsverteilung nach dem Sachgebiet und Buchstaben zuständige Richter zuständig. XX. Zuständigkeit in Verweisungs- und Ausschließungsfällen Wird eine Sache nach § 354 Abs. 2 StPO oder nach § 79 OWiG an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen, so ist jeweils die Abteilung des ordentlichen Vertreters die zuständige Abteilung. Wird dagegen eine Sache „an das Amtsgericht“ zurückverwiesen, ist der Richter weiterhin zuständig, in dessen Dezernat die aufgehobene Sache nach dieser Geschäftsverteilung gehört; die Regelungen zu III. und XIII. gehen vor. XXI. Grundsätzliche Bestimmungen 1. Bestimmt die Geschäftsverteilung eine richterliche Zuständigkeit, so gilt dies auch für den Bestand, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen ist. 2. Eine einmal gegebene Zuständigkeit bleibt bestehen, auch wenn ein Beteiligter, nach welchem sich die Zuständigkeit gerichtet hatte, aus dem Verfahren ausscheidet. 3. In Familiensachen bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Antragsgegners. Bei mehreren Antragsgegnern ist der Nachname des Erstgenannten maßgeblich. Haben Antragsteller und Antragsgegner keinen gemeinsamen Familiennamen und geht später eine Sache mit umgekehrtem Rubrum ein, so richtet sich die Zuständigkeit dieses Verfahrens nach der des Erstverfahrens, falls dieses noch anhängig ist. Handelt es sich in einer isolierten Familiensache um eine Kindschaftsoder Abstammungssache richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen des Kindes und bei mehreren nach dem des Jüngsten. 4. Für Anträge auf Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenvorschuss gilt die Zuständigkeit des beabsichtigten Verfahrens. 5. Für Verfahren in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten gilt folgendes: 5.1. Maßgebend ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Angeklagten, Angeschuldigten, Beschuldigten, Betroffenen oder Verurteilten, wobei bei mehreren von ihnen der Nachname des ältesten, ansonsten der Name des Erstbenannten maßgebend ist. Dies gilt auch für Gs- und Rechtshilfesachen. 5.2. In Jugendsachen kommt es für die Zuständigkeit bei mehreren Beteiligten auf den Nachnamen des Ältesten, ansonsten auf den Erstbenannten an. 5.3. Ist in einem Ermittlungsverfahren ein Jugendlicher oder Heranwachsender Beschuldigter, so ist auch für erwachsene Mitbeschuldigte der Jugendrichter zuständig. 5.4. Für den Erlass von Strafbefehlen ist der Schöffenrichter oder der Jugendschöffenrichter dann zuständig, wenn für den Fall des Einspruchs Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht beantragt worden ist. XXII. Güterichter Für alle Gerichte des Landgerichtsbezirks Cottbus ist ein Güterichter am Amtsgericht Bad Liebenwerda eingerichtet. Im Hinblick darauf wird kein eigener Güterichter am Amtsgericht Königs Wusterhausen bestimmt. XXIII. Zweifelsfragen Ist die Zuständigkeit im konkreten Fall zweifelhaft, so entscheidet das Präsidium, soweit nicht gesetzliche Regelungen vorgehen. Anlage 1 Für eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen, die unabweisbar am gleichen Tag erledigt werden müssen und bis Dienstschluss eingehen, ist unabhängig von der Buchstabenverteilung zuständig: a) Richter am Oberlandesgericht Friedrichs: Dienstag und Freitag und Donnerstag (nur gerade Kalenderwoche) b) Richter am Amtsgericht Zipperling: Montag und Mittwoch und Donnerstag (nur ungerade Kalenderwoche) Eilsachen, die nach Dienstschluss eingehen, werden dem Folgetag zugerechnet. Dienstschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im Sinne dieser Bestimmung ist: Montag, Mittwoch, Freitag: Dienstag: Donnerstag: 15.00 Uhr, 17.00 Uhr, 15.30 Uhr. Anlage 2 Für eilbedürftige Geschäfte in Familiensachen, für die unabweisbar am gleichen Tag eine richterliche Entscheidung getroffen werden muss und die bis Dienstschluss eingehen, gilt Folgendes: Sind der nach der Buchstabenverteilung zuständige Richter und sein geschäftsplanmäßiger Vertreter nicht erreichbar oder an der Bearbeitung der Sache aus anderen Gründen verhindert, wird hiermit für jeden Wochentag ein Auffangvertreter bestimmt. Auffangvertreter sind am Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher, Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher, Richter am Amtsgericht Mindak, Richter am Amtsgericht Mindak, Richterin am Amtsgericht Wunderlich. Nachrangig gilt für diese eilbedürftigen Geschäfte auch die allgemeine Vertretungsregelung gemäß Ziffer XVI. des Geschäftsverteilungsplans. Dienstschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im Sinne dieser Bestimmung ist: Montag, Mittwoch, Freitag: Dienstag: Donnerstag: 15.00 Uhr, 17.00 Uhr, 15.30 Uhr. Anlage 3 Zuständig für unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen sind am Montag: Richterin am Amtsgericht Haase Dienstag: Richter am Amtsgericht Schaeuble Mittwoch: Richterin am Amtsgericht Griehl Donnerstag: Richterin am Amtsgericht Raßmann Freitag: Richter am Amtsgericht Uecker – ungerade Kalenderwochen – Richter am Amtsgericht Dr. Tóth – gerade Kalenderwochen – Dieser Bereitschaftsdienst umfasst die Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Zur Vertretung ist zunächst der geschäftsplanmäßige Vertreter berufen. Für die weitere Vertretung gilt der Vertretungsring „Strafrecht“ gemäß Anlage 4. Anlage 4 Namentliche Aufstellung der Richter, beginnend mit dem Dienstältesten Richter am Oberlandesgericht Friedrichs Richterin am Amtsgericht Floderer (S) Richter am Amtsgericht Schaeuble (S) Richterin am Amtsgericht Raßmann (S) Richterin am Amtsgericht Haase (S) Richterin am Amtsgericht Städtke (Z) Richterin am Amtsgericht Griehl (S) Richter am Amtsgericht Zipperling Richter am Amtsgericht Böhme (Z) Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher (F) Richter am Amtsgericht Dr. Tóth (Z) Richter am Amtsgericht Mindak (F) Richterin am Amtsgericht Kröger (Z) Richter am Amtsgericht Uecker (S, Z) Richterin am Amtsgericht Wunderlich (F) Hinweise: 1. Im Hinblick auf das Ausmaß der Vertretung von Richterin am Amtsgericht Floderer bleibt Direktor des Amtsgerichts Deller in dieser Aufstellung unberücksichtigt. 2. In Klammern ist die Zugehörigkeit der Richter zu den fachlichen Vertretungsringen wie folgt angegeben: F: S: Z: Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht. Anlage 5 Datum 01.01.2014 Neujahr 04.01. Richter Mindak Vertreter Dr. Schleicher Haase Städtke 05.01. Haase Griehl 11.01. Deller Floderer 12.01. Zipperling Floderer 18.01. Friedrichs Zipperling 19.01. Friedrichs Zipperling 25.01. Wunderlich Kröger 26.01. Wunderlich Kröger 01.02. Städtke Dr. Tóth 02.02. Städtke Dr. Tóth 08.02. Raßmann Böhme 09.02. Raßmann Böhme 15.02. Wunderlich Haase 16.02. Wunderlich Haase 22.02. Mindak Dr. Schleicher 23.02. Mindak Dr. Schleicher 01.03. Kröger Wunderlich 02.03. Wunderlich Kröger 08.03. Uecker Böhme 09.03. Uecker Böhme 15.03. Raßmann Kröger 16.03. Raßmann Kröger 22.03. Floderer Deller 23.03. Raßmann Haase 29.03. Dr. Tóth Städtke 30.03. Dr. Tóth Städtke 05.04. Haase Griehl 06.04. Haase Raßmann 12.04. Deller Floderer 13.04. Deller Floderer 18.04. Karfreitag 19.04. Friedrichs Zipperling Mindak Dr. Schleicher 20.04. Ostersonntag 21.04. Ostermontag 26.04. Raßmann Griehl Städtke Dr. Tóth Friedrichs Zipperling 27.04. Friedrichs Zipperling 01.05. Maifeiertag 03.05. Zipperling Kröger Böhme Dr. Tóth 04.05. Böhme Dr. Tóth 10.05. Zipperling Wunderlich 11.05. Zipperling Wunderlich 17.05. Böhme Uecker 18.05. Uecker Böhme 24.05. Städtke Friedrichs 25.05. Städtke Friedrichs 29.05. Himmelfahrt 31.05. Haase Griehl Dr. Tóth Griehl 01.06. Griehl Dr. Tóth 07.06. Floderer Deller 08.06. Pfingstsonntag 09.06. Pfingstmontag 14.06. Deller Floderer Floderer Deller Dr. Schleicher Mindak 15.06. Dr. Schleicher Mindak 21.06. Uecker Böhme 22.06. Uecker Böhme 28.06. Böhme Uecker 29.06. Böhme Uecker 05.07. Deller Floderer 06.07. Floderer Deller 12.07. Friedrichs Städtke 13.07. Friedrichs Städtke 19.07. Raßmann Griehl 20.07. Raßmann Griehl 26.07. Mindak Dr. Schleicher 27.07. Mindak Dr. Schleicher 02.08. Dr. Tóth Städtke 03.08. Dr. Tóth Städtke 09.08. Dr. Schleicher Haase 10.08. Dr. Schleicher Haase 16.08. Dr. Tóth Haase 17.08. Dr. Tóth Griehl 23.08. Friedrichs Zipperling 24.08. Deller Friedrichs 30.08. Böhme Uecker 31.08. Böhme Uecker 06.09. Griehl Mindak 07.09. Griehl Mindak 13.09. Städtke Raßmann 14.09. Städtke Raßmann 20.09. Kröger Wunderlich 21.09. Kröger Wunderlich 27.09. Wunderlich Kröger 28.09. Wunderlich Kröger 03.10. Tag der Dt. Einheit 04.10. Griehl Haase Haase Dr. Tóth 05.10. Haase Dr. Tóth 11.10. Zipperling Wunderlich 12.10. Zipperling Wunderlich 18.10. Mindak Dr. Schleicher 19.10. Haase Griehl 25.10. Floderer Deller 26.10. Floderer Deller 31.10. Reformationstag 01.11. Uecker Böhme Griehl Raßmann 02.11. Griehl Raßmann 08.11. Raßmann Zipperling 09.11. Raßmann Zipperling 15.11. Floderer Deller 16.11. Floderer Deller 22.11. Dr. Schleicher Mindak 23.11. Dr. Schleicher Mindak 29.11. Zipperling Friedrichs 30.11. Zipperling Friedrichs 06.12. Griehl Uecker 07.12. Griehl Uecker 13.12. Kröger Friedrichs 14.12. Kröger Friedrichs 20.12. Kröger Uecker 21.12. Kröger Uecker 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtstag 26.12. 2. Weihnachtstag 27.12. Dr. Tóth Städtke Dr. Schleicher Mindak Wunderlich Friedrichs Deller Floderer 28.12. Deller Floderer 31.12.2014 Silvester Böhme Uecker