1 Rückversicherung und anschliessende Verbriefung

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Æqui-£ibria
Drum verbriefe wer sich fast auf ewig band
Langlebigkeitsrisiko und seine Ueberwälzung
Angesichts des seit dem Beginn der Industrialisierung zu beobachtenden Trends in
Richtung immer längerer Lebenserwartungen insbesondere bei den besser
ausgebildeten und wohlhabenderen Bevölkerungsschichten ergibt sich eine wesentlich
längere tatsächliche Rentenbezugsdauer als dies aufgrund historischer
Bevölkerungsdaten eigentlich vorauszusagen wäre. Gründe sind verbesserte Hygiene
und Ernährung sowie medizinische Fortschritte. Unklar ist ob dieser Trend noch
Dekaden anhalten wird oder sich z.B. aufgrund erhöhter Umweltbelastungen gar in
sein Gegenteil kehren könnte.
Longevity risk findet sich hauptsächlich bei
 Privaten Pensionsversicherern
 Firmen, die ihren Angestellten Pensionszusagen entweder direkt oder via
einen von ihnen letztlich garantierten Pensionsfonds gewährten
Die Exponierungen lassen sich sowohl qua Rückversicherung/Verbriefung als auch
qua Swap an wagemutige Investoren überwälzen. Dabei bleibt das Kapitalanlagerisko
meist beim Zedenten. Aktiv sind in diesem Bereich z.B. SwissRe und SCOR.
Gegenstand kann sowohl das tatsächliche Langlebigkeitsrisiko des Zedenten als auch
ein hiermit korrelierendes (bei verbleibendem basis bzw. Kongruenz-risk) Indexrisiko
sein.
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Rückversicherung und anschliessende Verbriefung
Langlebigkeitsrisiken können rückversichert werden. Dies ist allerdings lediglich der
erste Schritt zu den endgültigen Risikoträgern. Der zwischengeschaltete
Rückversicherer begibt zum Zweck des hedgens seiner für brutto hereingenommenen
Exponierungen langlaufende und recht hochverzinsliche bonds, unter denen seine
Zahlungspflicht dann entfällt wenn ihm unter dem eingehenden
Rückversicherungsgeschäft ein Verlust entsteht. Wegfallende Bond-Zahlungspflicht
(zumindest hinsichtlich der Zinsen, eventuell auch was die Hauptforderung angeht)
und Schaden aus der Rück-Zession kompensieren sich. Der Rückversicherer kann
dabei eine normal im Markt agierende Gesellschaft sein oder auch eine
Zweckgesellschaft (SPV, Special Purpose Vehicle), die lediglich eine Transaktion
verwaltet, von niemandem zu konsolidieren ist und offshore residiert.
Aus dem Zedentenblickwinkel



Ein existentielles Risiko
Ein Risiko welches im Zuge von
Solvency II wesentlich mehr an
Kapitalhinterlegung erfordern
wird, wobei möglicherweise auch
Pensionsfonds schliesslich
Solvency II unterliegen werden
Meist bislang lediglich auf Basis
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Aus der Stillhalterperspektive


Extrem lange Bindungsperiode,
etwa 30 Jahre
Ein Risiko welches sich bislang
systematisch gegen den Stillhalter
entwickelt. Drum zu einem Preis
der wohl weit oberhalb dessen
liegt, was dem derzeitigen
Bilanzansatz des Zedenten
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
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wohl überholter
Sterblichkeitsannahmen
reserviert, jeder Transfer auf
willige Dritte zu Marktpreisen
müsste wohl zu einem wesentlich
oberhalb der bisherigen Reserven
liegenden Preis erfolgen
Durch geeignete
Treuhandkonstrukte zu
minimierendes Kreditrisiko
hinsichtlich des Rückversicherer

entspräche.
Keine Korrelation mit
Investmentrisiken
Swap-Alternative
Zu unterscheiden ist die Verbriefung des Mortalitätsrisikos von einem mortality swap.
Unter einer solchen alternativen Struktur einigen sich die pensionsverpflichtete
Organisation und eine Gegenpartei hinsichtlich der erwarteten künftigen
Pensionscashflows. Diese werden im Verhältnis zwischen den Parteien
festgeschrieben, d.h. die Gegenpartei (z.B. eine Bank) erbringt die tatsächlich
benötigten periodischen Leistungen und erhält dafür die prognostizierten Leistungen.
Hierdurch überwälzt die eigentlich verpflichtete Partei ebenfalls ihre Ungewissheiten,
allerdings ohne dass die Transaktion als Rückversicherung verbucht werden könnte.
Die Position der Swap-Vertragspartei lässt sich im Gegensatz zu der eines longevitybond-Besitzers weder atomisieren noch weiter übertragen, ist also nicht fungibel.
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