EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 – 2019 Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten 2014/2229(INI) 12.3.2015 ENTWURF EINES BERICHTS über die sicherheitspolitischen Herausforderungen im Nahen Osten und in Nordafrika sowie die Perspektiven für politische Stabilität 2014/2229(INI)) Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten Berichterstatter: Vincent Peillon PR\1050488DE.doc DE PE549.275v01-00 In Vielfalt geeint DE PR_INI INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3 PE549.275v01-00 DE 2/10 PR\1050488DE.doc ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS über die sicherheitspolitischen Herausforderungen im Nahen Osten und in Nordafrika sowie die Perspektiven für politische Stabilität 2014/2229(INI)) Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union, – unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits und auf seinen Standpunkt vom 17. Januar 2013 zu dem Abkommen1, – unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie vom 12. Dezember 2003 und die Erklärung des Rates der Europäischen Union vom 11. Dezember 2008 über die Verstärkung der Kapazitäten, – unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 8. März 2011 über eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand, – unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 25. Mai 2011 über eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel, – unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 6. Februar 2015 über Elemente einer Regionalstrategie der EU für Syrien und den Irak sowie gegen die Bedrohung durch Da‘esh (JOIN(2015)0002), – unter Hinweis auf die Erklärung des dritten Treffens der Außenminister der Europäischen Union und der Arabischen Liga vom 10./11. Juni 2014 in Athen sowie auf die am 19. Januar 2015 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Generalsekretariat der Liga der Arabischen Staaten (LAS), – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Irak und zu Syrien vom 30. August 2014, – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der internationalen Konferenz für Frieden und Sicherheit im Irak, die am 15. September 2014 in Paris stattgefunden hat, – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 15. Dezember 2014 zu „AMICI“, 1 Angenommene Texte, P7_TA(2013)0023. PR\1050488DE.doc 3/10 PE549.275v01-00 DE – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 15. Dezember 2014 zur EU-Regionalstrategie für Syrien und den Irak, – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 9. Februar 2015 zur Terrorismusbekämpfung, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 zu den Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat1, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2011 zur Vorgehensweise der EU gegenüber dem Iran2, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik3, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2012 zum Wandel durch Handel: Die Handels- und Investitionsstrategie der EU für den südlichen Mittelmeerraum nach den Revolutionen des Arabischen Frühlings4, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Februar 2014 zu Saudi-Arabien, seinen Beziehungen zur EU und seiner Rolle in Nahost und Nordafrika5, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. September 2014 zur Lage im Irak und in Syrien: IS-Offensive, einschließlich Verfolgung von Minderheiten6, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2015 zur Lage in Libyen7, – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2015 zur humanitären Krise in Irak und Syrien, vor allem im Zusammenhang mit dem IS8, – in der Erwägung, dass vom Konflikt in Syrien, vom Konflikt im Irak, von der Krise im Jemen und von der Lage in Libyen ein erhebliches Destabilisierungspotenzial für Nordafrika und den Nahen Osten ausgeht; in der Erwägung, dass bei der Terrorismusbekämpfung derzeit ein Zusammenrücken zwischen den nahöstlichen Fronten und den Fronten in den Sahelstaaten zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass eine derartige Situation verheerende Auswirkungen auf die Sicherheit der gesamten Region und auch auf die Sicherheit Europas hat; in der Erwägung, dass es zahlreiche Opfer unter der Zivilbevölkerung gibt und dass die Zivilbevölkerung einer Terrorherrschaft ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass diese Konflikte zu einer schweren humanitären Krise sowie zu erheblichen Fluchtbewegungen führen, so dass die Flüchtlinge und die Bevölkerungsgruppen, welche die Flüchtlinge aufnehmen, unter 1 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0109. Angenommene Texte, P7_TA(2011)0096. 3 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0576. 4 Angenommene Texte, P7_TA(2012)0201. 5 Angenommene Texte, P7_TA(2014)0207. 6 Angenommene Texte, P8_TA(2014)0027. 7 Angenommene Texte, P8_TA(2015)0010. 8 Angenommene Texte, P8_TA(2015)0040. 2 PE549.275v01-00 DE 4/10 PR\1050488DE.doc sehr schwierigen Bedingungen leben müssen; in der Erwägung, dass es schwierig ist, politische Perspektiven zu finden und Dialoge zu organisieren, in die aus der Vielzahl der Akteure legitime und vertrauenswürdige Vertreter einbezogen werden; in der Erwägung, dass diese Situation zu einem langfristigen Schaden für die politische und wirtschaftliche Entwicklung der Region, den Fortbestand ihrer Infrastruktur und den Zusammenhalt zwischen ihren Bevölkerungsgruppen führt; – in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Folgen der Aufstände in den betroffenen arabischen Ländern sowie die Komplexität und Notwendigkeit der Bekämpfung von Da‘esh ein von diesen neuen Gegebenheiten ausgehendes Überdenken des Handelns der Europäischen Union in Nordafrika und im Nahen Osten erforderlich werden lassen; in der Erwägung, dass das Ziel, die Region zu stabilisieren, nicht nur eine sicherheitspolitische, sondern auch eine wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Herausforderung ist, so dass die Europäische Union eine auf mittlere und lange Sicht gestaltete strategische, globale und multifaktorielle Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region entwickeln sollte; – in der Erwägung, dass sich die Abstände zwischen den Krisen und Konflikten immer mehr verkürzen, dass sie ethnische und religiöse Dimensionen aufweisen, dass paramilitärische Gruppen erstarken und bestimmte Staaten in der Region schwach sind oder zusammenbrechen; in der Erwägung, dass die Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens sowie die internationale Gemeinschaft bei der Bekämpfung von Da‘esh ein vorrangiges gemeinsames sicherheitspolitisches Ziel verfolgen; – in der Erwägung, dass der Konflikt im Irak und in Syrien die Spannungen in der Region verschärft, dass dadurch die Gefahr einer Ausweitung der politischen Konfrontation zwischen Sunniten und Schiiten über den unmittelbaren geografischen Raum hinaus besteht, so dass weitere Länder in der Region gefährdet sind; – in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten über geringen Einfluss in der Region verfügen; in der Erwägung, dass die politische und wirtschaftliche Stabilität Nordafrikas und des Nahen Ostens für die Union ein wesentliches strategisches Ziel darstellt; in der Erwägung, dass die Union deshalb eine führende Rolle in der Region spielen sollte; – in der Erwägung, dass die Hilfen der EU für die Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens in der Vergangenheit zu fragmentiert waren und keine ausreichend schnelle Anpassung an die politischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der betroffenen Staaten gelungen ist; in der Erwägung, dass diese mangelnde Anpassung der EU bei ihren Bemühungen, eine führende Rolle in der Region zu spielen, geschadet hat; – in der Erwägung, dass bei der Hilfe der Europäischen Union für die Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens – insbesondere im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments – allzu häufig dasselbe undifferenzierte strategische Konzept zugrunde gelegt worden ist, anstatt die spezifische Lage in den einzelnen betroffenen Staaten ausreichend zu berücksichtigen; – in der Erwägung, dass die Europäische Union sich gezwungen sah, unter Zeitdruck auf die – von ihr nicht vorausgesehenen – rasch aufeinanderfolgenden Krisen in Nordafrika PR\1050488DE.doc 5/10 PE549.275v01-00 DE und im Nahen Osten zu reagieren, so dass es ihr nicht gelungen ist, die Ursachen dieser Krisen zu analysieren und auf die Komplexität, die Erwartungen und die Perspektiven der arabischen Aufstände des Jahres 2011 einzugehen, wobei es ihr insbesondere nicht gelungen ist, eine dringend notwendige sehr langfristige Strategie für echten demokratischen Wandel und politische Stabilität zu entwickeln; in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) auf der Grundlage des durch den Rat der Europäischen Union im Dezember 2013 erteilten Mandats einen unverzichtbaren Prozess der strategischen Überlegungen gestartet hat; in der Erwägung, dass die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) einen groß angelegten Konsultationsprozess zur Überarbeitung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) gestartet haben; – gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, – unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A80000/2015), Der sicherheitspolitischen Herausforderung begegnen 1. begrüßt das Vorgehen der Mitgliedstaaten gegen Da‘esh im Irak; weist darauf hin, dass es möglich sein sollte, derartige Operationen unter der Federführung der Europäischen Union durchzuführen; fordert zu diesem Zweck die Union auf, ausreichende operative Kapazitäten aufzubauen, um die Ziele der GSVP zu verwirklichen; betont jedoch, dass auf die Herausforderung durch Da‘esh zunächst eine politische und regionale Antwort gefunden werden muss; fordert die Union auf, einen regionalen Dialog zu fördern und alle betroffenen Parteien einzubinden, insbesondere Saudi-Arabien und den Iran; 2. betont, dass die Europäische Union nur dann wirklichen Einfluss auf dem internationalen Parkett erlangen kann, wenn es ihr gelingt, mit einer Stimme zu sprechen; fordert die HV/VP daher auf, Vertreter auf höchster Ebene zu ernennen – nämlich Außenminister von EU-Mitgliedstaaten oder Persönlichkeiten von sehr hohem politischen Gewicht –, die unter ihrem Mandat und in Abstimmung mit ihr handeln sollen, um einen laufenden Dialog mit den Staaten in der Region zu unterhalten; 3. ruft in Erinnerung, dass das Erstarken von Da‘esh Symptom der wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Krise ist, welche die Region derzeit durchläuft; fordert die Europäische Union auf, die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise zu untersuchen und global auf diese Ursachen einzugehen, nämlich mithilfe eines sicherheitspolitischen, politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Ansatzes im Zusammenwirken mit der arabischen Welt; 4. nimmt die Zuweisung von Finanzmitteln in Höhe von 1 Mrd. EUR zur Kenntnis, wie im Rahmen der Strategie der Europäischen Union mit dem Titel „Elemente einer Regionalstrategie der EU für Syrien und den Irak sowie gegen die Bedrohung durch Da‘esh“ vorgesehen, von denen 400 Mio. EUR für humanitäre Hilfe bestimmt sind; ruft dazu auf, Jordanien und dem Libanon besondere Aufmerksamkeit zu schenken; ist besorgt darüber, dass die Flüchtlingslager aufgrund der dort herrschenden extremen Armut und Entbehrungen zu Brennpunkten der Radikalisierung werden könnten; PE549.275v01-00 DE 6/10 PR\1050488DE.doc begrüßt die Finanzmittel, die im Rahmen der neuen Strategie und des Instruments für Stabilität und Frieden für die Bevölkerungsgruppen bestimmt sind, die Flüchtlinge aufnehmen; 5. begrüßt die Beteiligung der Staaten der Arabischen Halbinsel an der internationalen Koalition gegen Da‘esh; fordert die Regierungen dieser Staaten dringend auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Finanzierung des internationalen Terrorismus zu intensivieren, insbesondere durch eine stärkere Kontrolle von islamischen Stiftungen („Waqf“) und von privaten Finanzierungen; erinnert an die Dringlichkeit der Einrichtung von wirksamen, mit der LAS abgestimmten Sanktionen, um die private Finanzierung von Da‘esh aus der arabischen Welt zu stoppen; erinnert auch daran, dass dringend ein Mechanismus zur Aufdeckung der illegalen Erdölverkäufe durch Da‘esh entwickelt werden muss; 6. betont die Wichtigkeit eines strukturierten langfristigen strategischen Dialogs mit der LAS; begrüßt in dieser Hinsicht die am 11. Juni 2014 in Athen verabschiedete gemeinsame Erklärung sowie die Vereinbarung vom Januar 2015 und ruft zu ihrer umfassenden Umsetzung auf; betont die maßgebliche Bedeutung der Ausrichtung von regelmäßigen Gipfeltreffen von EU und LAS; betont die zentrale Rolle, die der LAS bei der Krisenbewältigung zukommt; ist überzeugt, dass diese Krisen die Notwendigkeit aufzeigen, dass die Mitgliedstaaten der LAS ihre Organisation zu einem echten Entscheidungsgremium umwandeln, das bindende Beschlüsse verabschieden kann; 7. betont auch die Wichtigkeit des regionalen Dialogs mit der Türkei und mit dem Iran; betont die Notwendigkeit, den Iran wieder in die internationale Staatengemeinschaft aufzunehmen, sobald er die endgültige Zusage und umfassende unzweifelhafte Belege erbringt, dass er sein Nuklearprogramm nur zu zivilen Zwecken betreibt; 8. ruft in Erinnerung, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde geschaffen werden müssen, um eine dauerhafte Beilegung des Konflikts auf der Grundlage der Lösung der zwei Staaten zu erzielen, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit zusammenleben; begrüßt die Friedensinitiative von 2002 und fordert die Mitgliedstaaten der LAS auf, sich für ihre konkrete Umsetzung einzusetzen; fordert die internationalen Geldgeber auf, die bei der Konferenz von Kairo im Oktober 2014 eingegangenen Verpflichtungen zu respektieren; 9. erklärt seine umfassende und vollständige Unterstützung für eine neue Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die auf die Förderung von Stabilität und Sicherheit in den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens abzielt; hebt die wichtige Rolle hervor, welche die Europäische Union beim Aufbau von Fachkompetenzen zur Grenzüberwachung, zur Terrorismusbekämpfung, zur Bekämpfung des Waffenschmuggels sowie zur Reform der Sicherheitskräfte spielen kann; 10. erinnert an die maßgebliche Bedeutung der Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens beim Kampf gegen den Terrorismus; ruft zu einer engeren Zusammenarbeit dieser Staaten mit Europol und Interpol auf, was mit einer Unterstützung für diese Staaten beim Aufbau angemessener Strukturen und Ressourcen PR\1050488DE.doc 7/10 PE549.275v01-00 DE für die Terrorismusbekämpfung einhergehen muss; 11. erinnert an die Dringlichkeit einer politischen Lösung für den Konflikt in Syrien, wobei die im Syrischen Nationalrat zusammengeschlossene gemäßigte Opposition sowie die gemäßigten sunnitischen Kräfte berücksichtigt werden müssen; erinnert daran, dass mit Baschar al-Assad angesichts der von ihm angeordneten Massaker keinerlei demokratische Lösung gefunden werden kann, die mit den Grundsätzen der Europäischen Union vereinbar wäre; 12. verlangt, dass bei sämtlichen Initiativen für einen Waffenstillstand in Syrien die Anforderungen des humanitären Völkerrechts berücksichtigt werden; fordert die Europäische Union auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um humanitäre Hilfe in die von der gemäßigten Opposition kontrollierten Gebiete zu bringen; 13. betont, dass die irakische Regierung ihre Bemühungen zur Beteiligung sämtlicher religiöser und ethnischer Gruppen des Landes an der politischen Verantwortung, an der Macht und an den Erdöleinnahmen fortführen muss; verlangt, dieses System der Teilhabe und Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen zu einer wesentlichen Voraussetzung für die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Irak zu machen; ermutigt die Europäische Union, zur Stärkung der Kapazitäten der irakischen Regierung beizutragen; 14. äußert seine tiefe Sorge angesichts der Lage in Libyen; betont, dass die territoriale Integrität und die nationale Einheit des Landes gewahrt werden müssen; erinnert nachdrücklich daran, dass die Krise in Libyen nur durch einen möglichst umfassenden Dialog gelöst werden kann; Die globale Strategie für Demokratie stärken 15. fordert den EAD und die Kommission auf, weiterhin sämtliche demokratischen Reformen in den Ländern der Nachbarschaft der Europäischen Union zu unterstützen; betont die Wichtigkeit, die Zuweisung der ENP-Finanzmittel weiterhin nach dem Prinzip „zwei Drittel/ein Drittel“ vorzunehmen; fordert die Kommission, den EAD, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, eine politische und strategische Dimension für die ENP zu entwickeln; begrüßt, dass die HR/VP und die Europäische Kommission eine groß angelegte Konsultation zur Erneuerung der ENP gestartet haben; 16. betont, dass durch die Abstimmung der Hilfe der Europäischen Union für die Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens mit der Hilfe anderer internationaler Geldgeber Vorteile erzielt werden könnten; fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Verbesserung dieser Abstimmung vorzulegen; 17. ist überzeugt, dass die kulturelle Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung für die Bekämpfung des Terrorismus und jeglicher Form von Radikalisierung ist; betont, dass der Förderung des kulturellen und akademischen Austauschs entscheidende Bedeutung zukommt; ruft die Partnerstaaten zur Teilnahme an den Kulturprogrammen der Union auf; fordert die Europäische Kommission auf, den Vorschlag des Europäischen Parlaments aufzugreifen und ein ehrgeiziges Erasmusprogramm für Europa und den Mittelmeerraum zu schaffen, das vom Programm Erasmus+ gesondert ist; PE549.275v01-00 DE 8/10 PR\1050488DE.doc 18. betont die Notwendigkeit, einen für alle Mitgliedstaaten gleichen, wirksamen europäischen Gegendiskurs zur dschihadistischen Propaganda zu formulieren; hebt die Notwendigkeit hervor, positiv und öffentlichkeitswirksam über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens zu sprechen; stellt fest, dass für das Handeln der Union in der Region eine wesentlich größere Sichtbarkeit geschaffen werden sollte; 19. betont die Notwendigkeit, einen direkten Dialog mit den Zivilgesellschaften der Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens zu entwickeln, um die dortigen Erwartungen besser zu begreifen; bringt seine Unterstützung für die Schaffung eines Systems zur Konsultation und Wertschätzung der Zivilgesellschaft und der jüngeren Generationen im Rahmen der ENP zum Ausdruck; erinnert an die Wichtigkeit der Wahlbeobachtermissionen und fordert das Europäische Parlament und den EAD auf, derartige Missionen in sämtliche Staaten der Region zu entsenden; 20. betont die Notwendigkeit, die zentrale Rolle der Union für den Mittelmeerraum zu stärken; hebt hervor, dass es der Union möglich gemacht werden sollte, selber die erforderlichen Finanzmittel für ihre Projekte aufzubringen; unterstützt die Dynamik der Ministertreffen; ruft zur Steigerung der Bekanntheit der Programme und des Handelns der Union auf; Die Entwicklungszusammenarbeit vertiefen 21. vertritt die Auffassung, dass der strategische Dialog der Europäischen Union mit den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens durch einen neuen Anlauf zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung flankiert werden sollte, um Ungleichheiten abzumildern und der Jugend eine Perspektive zu bieten; betont die Wichtigkeit der Schaffung von Zugangsmöglichkeiten für die Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens zum Binnenmarkt der Union, mit sämtlichen für diese Staaten notwendigen Schutzvorkehrungen; betont die Notwendigkeit, europäische Investitionen in den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens zu fördern; 22. unterstützt die Finanzierung von akademischen und beruflichen Ausbildungsgängen in den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens, um dort umfangreiche Ressourcen an Fachkompetenz zu schaffen; stellt fest, dass das EU-Programm der Mobilitätspartnerschaften im Bereich der beruflichen Bildung nach Möglichkeit auf sämtliche Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens ausgeweitet werden sollte; 23. bedauert, dass eine Mindestwartezeit von einem Jahr erforderlich ist, um Finanzhilfe für Staaten freizugeben, deren Haushaltslage äußerst prekär ist; besteht darauf, dass es der Europäischen Union möglich sein muss, erforderliche Finanzmittel sehr schnell zu mobilisieren oder umzuleiten; fordert die Geldgeber aus der arabischen Welt auf, ihre Hilfe innerhalb der LAS und – soweit möglich – mit der Europäischen Union abzustimmen; 24. fordert die Europäische Union auf, ihre Partnerschaften mit den Staaten der Region auszubauen, die nicht zu ihrer unmittelbaren Nachbarschaft gehören; unterstützt den Abschluss eines Abkommens, das auf die Einrichtung einer Freihandelszone zwischen der Union und dem Golfkooperationsrat (GCC – Gulf Cooperation Council) abzielt, PR\1050488DE.doc 9/10 PE549.275v01-00 DE sowie die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein neues gemeinsames Aktionsprogramm; 25. bedauert den Stillstand bei der Vertiefung der Union des Arabischen Maghreb (UAM – Union du Maghreb arabe); fordert die Europäische Union auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um zur Umsetzung der regionalen Integration zwischen den Maghrebstaaten im Rahmen der UAM oder des Abkommens von Agadir beizutragen; 26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der LAS, dem Generalsekretär der Union für den Mittelmeerraum (UfM) sowie den Regierungen und Parlamenten der UfM-Mitgliedstaaten zu übermitteln. PE549.275v01-00 DE 10/10 PR\1050488DE.doc