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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2014 – 2019
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
2014/2229(INI)
12.3.2015
ENTWURF EINES BERICHTS
über die sicherheitspolitischen Herausforderungen im Nahen Osten und in
Nordafrika sowie die Perspektiven für politische Stabilität
2014/2229(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Vincent Peillon
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DE
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In Vielfalt geeint
DE
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die sicherheitspolitischen Herausforderungen im Nahen Osten und in Nordafrika
sowie die Perspektiven für politische Stabilität
2014/2229(INI))
Das Europäische Parlament,
–
gestützt auf Artikel 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union,
–
unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak
andererseits und auf seinen Standpunkt vom 17. Januar 2013 zu dem Abkommen1,
–
unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie vom 12. Dezember 2003 und die
Erklärung des Rates der Europäischen Union vom 11. Dezember 2008 über die
Verstärkung der Kapazitäten,
–
unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin
der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 8. März 2011
über eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und
gemeinsamen Wohlstand,
–
unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin
der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 25. Mai 2011
über eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel,
–
unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin
der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 6. Februar 2015
über Elemente einer Regionalstrategie der EU für Syrien und den Irak sowie gegen die
Bedrohung durch Da‘esh (JOIN(2015)0002),
–
unter Hinweis auf die Erklärung des dritten Treffens der Außenminister der
Europäischen Union und der Arabischen Liga vom 10./11. Juni 2014 in Athen sowie auf
die am 19. Januar 2015 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Europäischen
Auswärtigen Dienst und dem Generalsekretariat der Liga der Arabischen Staaten
(LAS),
–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Irak und zu Syrien vom
30. August 2014,
–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der internationalen Konferenz für Frieden
und Sicherheit im Irak, die am 15. September 2014 in Paris stattgefunden hat,
–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
vom 15. Dezember 2014 zu „AMICI“,
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Angenommene Texte, P7_TA(2013)0023.
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–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
vom 15. Dezember 2014 zur EU-Regionalstrategie für Syrien und den Irak,
–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
vom 9. Februar 2015 zur Terrorismusbekämpfung,
–
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 zu den Beziehungen der
Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat1,
–
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2011 zur Vorgehensweise der EU
gegenüber dem Iran2,
–
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2011 zur Überprüfung der
Europäischen Nachbarschaftspolitik3,
–
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2012 zum Wandel durch Handel:
Die Handels- und Investitionsstrategie der EU für den südlichen Mittelmeerraum nach
den Revolutionen des Arabischen Frühlings4,
–
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Februar 2014 zu Saudi-Arabien, seinen
Beziehungen zur EU und seiner Rolle in Nahost und Nordafrika5,
–
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. September 2014 zur Lage im Irak und
in Syrien: IS-Offensive, einschließlich Verfolgung von Minderheiten6,
–
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2015 zur Lage in Libyen7,
–
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2015 zur humanitären Krise in
Irak und Syrien, vor allem im Zusammenhang mit dem IS8,
–
in der Erwägung, dass vom Konflikt in Syrien, vom Konflikt im Irak, von der Krise im
Jemen und von der Lage in Libyen ein erhebliches Destabilisierungspotenzial für
Nordafrika und den Nahen Osten ausgeht; in der Erwägung, dass bei der
Terrorismusbekämpfung derzeit ein Zusammenrücken zwischen den nahöstlichen
Fronten und den Fronten in den Sahelstaaten zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass
eine derartige Situation verheerende Auswirkungen auf die Sicherheit der gesamten
Region und auch auf die Sicherheit Europas hat; in der Erwägung, dass es zahlreiche
Opfer unter der Zivilbevölkerung gibt und dass die Zivilbevölkerung einer
Terrorherrschaft ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass diese Konflikte zu einer schweren
humanitären Krise sowie zu erheblichen Fluchtbewegungen führen, so dass die
Flüchtlinge und die Bevölkerungsgruppen, welche die Flüchtlinge aufnehmen, unter
1
Angenommene Texte, P7_TA(2011)0109.
Angenommene Texte, P7_TA(2011)0096.
3
Angenommene Texte, P7_TA(2011)0576.
4
Angenommene Texte, P7_TA(2012)0201.
5
Angenommene Texte, P7_TA(2014)0207.
6
Angenommene Texte, P8_TA(2014)0027.
7
Angenommene Texte, P8_TA(2015)0010.
8
Angenommene Texte, P8_TA(2015)0040.
2
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sehr schwierigen Bedingungen leben müssen; in der Erwägung, dass es schwierig ist,
politische Perspektiven zu finden und Dialoge zu organisieren, in die aus der Vielzahl
der Akteure legitime und vertrauenswürdige Vertreter einbezogen werden; in der
Erwägung, dass diese Situation zu einem langfristigen Schaden für die politische und
wirtschaftliche Entwicklung der Region, den Fortbestand ihrer Infrastruktur und den
Zusammenhalt zwischen ihren Bevölkerungsgruppen führt;
–
in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Folgen der Aufstände in den betroffenen
arabischen Ländern sowie die Komplexität und Notwendigkeit der Bekämpfung von
Da‘esh ein von diesen neuen Gegebenheiten ausgehendes Überdenken des Handelns der
Europäischen Union in Nordafrika und im Nahen Osten erforderlich werden lassen; in
der Erwägung, dass das Ziel, die Region zu stabilisieren, nicht nur eine
sicherheitspolitische, sondern auch eine wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche
Herausforderung ist, so dass die Europäische Union eine auf mittlere und lange Sicht
gestaltete strategische, globale und multifaktorielle Zusammenarbeit mit den Akteuren
in der Region entwickeln sollte;
–
in der Erwägung, dass sich die Abstände zwischen den Krisen und Konflikten immer
mehr verkürzen, dass sie ethnische und religiöse Dimensionen aufweisen, dass
paramilitärische Gruppen erstarken und bestimmte Staaten in der Region schwach sind
oder zusammenbrechen; in der Erwägung, dass die Staaten Nordafrikas und des Nahen
Ostens sowie die internationale Gemeinschaft bei der Bekämpfung von Da‘esh ein
vorrangiges gemeinsames sicherheitspolitisches Ziel verfolgen;
–
in der Erwägung, dass der Konflikt im Irak und in Syrien die Spannungen in der Region
verschärft, dass dadurch die Gefahr einer Ausweitung der politischen Konfrontation
zwischen Sunniten und Schiiten über den unmittelbaren geografischen Raum hinaus
besteht, so dass weitere Länder in der Region gefährdet sind;
–
in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten über geringen
Einfluss in der Region verfügen; in der Erwägung, dass die politische und
wirtschaftliche Stabilität Nordafrikas und des Nahen Ostens für die Union ein
wesentliches strategisches Ziel darstellt; in der Erwägung, dass die Union deshalb eine
führende Rolle in der Region spielen sollte;
–
in der Erwägung, dass die Hilfen der EU für die Staaten Nordafrikas und des Nahen
Ostens in der Vergangenheit zu fragmentiert waren und keine ausreichend schnelle
Anpassung an die politischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der betroffenen Staaten
gelungen ist; in der Erwägung, dass diese mangelnde Anpassung der EU bei ihren
Bemühungen, eine führende Rolle in der Region zu spielen, geschadet hat;
–
in der Erwägung, dass bei der Hilfe der Europäischen Union für die Staaten Nordafrikas
und des Nahen Ostens – insbesondere im Rahmen des Europäischen
Nachbarschaftsinstruments – allzu häufig dasselbe undifferenzierte strategische
Konzept zugrunde gelegt worden ist, anstatt die spezifische Lage in den einzelnen
betroffenen Staaten ausreichend zu berücksichtigen;
–
in der Erwägung, dass die Europäische Union sich gezwungen sah, unter Zeitdruck auf
die – von ihr nicht vorausgesehenen – rasch aufeinanderfolgenden Krisen in Nordafrika
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und im Nahen Osten zu reagieren, so dass es ihr nicht gelungen ist, die Ursachen dieser
Krisen zu analysieren und auf die Komplexität, die Erwartungen und die Perspektiven
der arabischen Aufstände des Jahres 2011 einzugehen, wobei es ihr insbesondere nicht
gelungen ist, eine dringend notwendige sehr langfristige Strategie für echten
demokratischen Wandel und politische Stabilität zu entwickeln; in der Erwägung, dass
die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik
(HR/VP) auf der Grundlage des durch den Rat der Europäischen Union im
Dezember 2013 erteilten Mandats einen unverzichtbaren Prozess der strategischen
Überlegungen gestartet hat; in der Erwägung, dass die Europäische Kommission und
der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) einen groß angelegten Konsultationsprozess
zur Überarbeitung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) gestartet haben;
–
gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
–
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der
Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der
Geschlechter (A80000/2015),
Der sicherheitspolitischen Herausforderung begegnen
1.
begrüßt das Vorgehen der Mitgliedstaaten gegen Da‘esh im Irak; weist darauf hin, dass
es möglich sein sollte, derartige Operationen unter der Federführung der Europäischen
Union durchzuführen; fordert zu diesem Zweck die Union auf, ausreichende operative
Kapazitäten aufzubauen, um die Ziele der GSVP zu verwirklichen; betont jedoch, dass
auf die Herausforderung durch Da‘esh zunächst eine politische und regionale Antwort
gefunden werden muss; fordert die Union auf, einen regionalen Dialog zu fördern und
alle betroffenen Parteien einzubinden, insbesondere Saudi-Arabien und den Iran;
2.
betont, dass die Europäische Union nur dann wirklichen Einfluss auf dem
internationalen Parkett erlangen kann, wenn es ihr gelingt, mit einer Stimme zu
sprechen; fordert die HV/VP daher auf, Vertreter auf höchster Ebene zu ernennen –
nämlich Außenminister von EU-Mitgliedstaaten oder Persönlichkeiten von sehr hohem
politischen Gewicht –, die unter ihrem Mandat und in Abstimmung mit ihr handeln
sollen, um einen laufenden Dialog mit den Staaten in der Region zu unterhalten;
3.
ruft in Erinnerung, dass das Erstarken von Da‘esh Symptom der wirtschaftlichen,
politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Krise ist, welche die Region derzeit
durchläuft; fordert die Europäische Union auf, die tiefer liegenden Ursachen dieser
Krise zu untersuchen und global auf diese Ursachen einzugehen, nämlich mithilfe eines
sicherheitspolitischen, politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen
Ansatzes im Zusammenwirken mit der arabischen Welt;
4.
nimmt die Zuweisung von Finanzmitteln in Höhe von 1 Mrd. EUR zur Kenntnis, wie im
Rahmen der Strategie der Europäischen Union mit dem Titel „Elemente einer
Regionalstrategie der EU für Syrien und den Irak sowie gegen die Bedrohung durch
Da‘esh“ vorgesehen, von denen 400 Mio. EUR für humanitäre Hilfe bestimmt sind; ruft
dazu auf, Jordanien und dem Libanon besondere Aufmerksamkeit zu schenken; ist
besorgt darüber, dass die Flüchtlingslager aufgrund der dort herrschenden extremen
Armut und Entbehrungen zu Brennpunkten der Radikalisierung werden könnten;
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begrüßt die Finanzmittel, die im Rahmen der neuen Strategie und des Instruments für
Stabilität und Frieden für die Bevölkerungsgruppen bestimmt sind, die Flüchtlinge
aufnehmen;
5.
begrüßt die Beteiligung der Staaten der Arabischen Halbinsel an der internationalen
Koalition gegen Da‘esh; fordert die Regierungen dieser Staaten dringend auf, ihre
Anstrengungen zur Bekämpfung der Finanzierung des internationalen Terrorismus zu
intensivieren, insbesondere durch eine stärkere Kontrolle von islamischen Stiftungen
(„Waqf“) und von privaten Finanzierungen; erinnert an die Dringlichkeit der
Einrichtung von wirksamen, mit der LAS abgestimmten Sanktionen, um die private
Finanzierung von Da‘esh aus der arabischen Welt zu stoppen; erinnert auch daran, dass
dringend ein Mechanismus zur Aufdeckung der illegalen Erdölverkäufe durch Da‘esh
entwickelt werden muss;
6.
betont die Wichtigkeit eines strukturierten langfristigen strategischen Dialogs mit der
LAS; begrüßt in dieser Hinsicht die am 11. Juni 2014 in Athen verabschiedete
gemeinsame Erklärung sowie die Vereinbarung vom Januar 2015 und ruft zu ihrer
umfassenden Umsetzung auf; betont die maßgebliche Bedeutung der Ausrichtung von
regelmäßigen Gipfeltreffen von EU und LAS; betont die zentrale Rolle, die der LAS bei
der Krisenbewältigung zukommt; ist überzeugt, dass diese Krisen die Notwendigkeit
aufzeigen, dass die Mitgliedstaaten der LAS ihre Organisation zu einem echten
Entscheidungsgremium umwandeln, das bindende Beschlüsse verabschieden kann;
7.
betont auch die Wichtigkeit des regionalen Dialogs mit der Türkei und mit dem Iran;
betont die Notwendigkeit, den Iran wieder in die internationale Staatengemeinschaft
aufzunehmen, sobald er die endgültige Zusage und umfassende unzweifelhafte Belege
erbringt, dass er sein Nuklearprogramm nur zu zivilen Zwecken betreibt;
8.
ruft in Erinnerung, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine
Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen zwischen Israel und der Palästinensischen
Behörde geschaffen werden müssen, um eine dauerhafte Beilegung des Konflikts auf
der Grundlage der Lösung der zwei Staaten zu erzielen, die Seite an Seite in Frieden
und Sicherheit zusammenleben; begrüßt die Friedensinitiative von 2002 und fordert die
Mitgliedstaaten der LAS auf, sich für ihre konkrete Umsetzung einzusetzen; fordert die
internationalen Geldgeber auf, die bei der Konferenz von Kairo im Oktober 2014
eingegangenen Verpflichtungen zu respektieren;
9.
erklärt seine umfassende und vollständige Unterstützung für eine neue Gemeinsame
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die auf die Förderung von Stabilität und
Sicherheit in den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens abzielt; hebt die wichtige
Rolle hervor, welche die Europäische Union beim Aufbau von Fachkompetenzen zur
Grenzüberwachung, zur Terrorismusbekämpfung, zur Bekämpfung des
Waffenschmuggels sowie zur Reform der Sicherheitskräfte spielen kann;
10.
erinnert an die maßgebliche Bedeutung der Förderung einer besseren Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Staaten Nordafrikas und
des Nahen Ostens beim Kampf gegen den Terrorismus; ruft zu einer engeren
Zusammenarbeit dieser Staaten mit Europol und Interpol auf, was mit einer
Unterstützung für diese Staaten beim Aufbau angemessener Strukturen und Ressourcen
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für die Terrorismusbekämpfung einhergehen muss;
11.
erinnert an die Dringlichkeit einer politischen Lösung für den Konflikt in Syrien, wobei
die im Syrischen Nationalrat zusammengeschlossene gemäßigte Opposition sowie die
gemäßigten sunnitischen Kräfte berücksichtigt werden müssen; erinnert daran, dass mit
Baschar al-Assad angesichts der von ihm angeordneten Massaker keinerlei
demokratische Lösung gefunden werden kann, die mit den Grundsätzen der
Europäischen Union vereinbar wäre;
12.
verlangt, dass bei sämtlichen Initiativen für einen Waffenstillstand in Syrien die
Anforderungen des humanitären Völkerrechts berücksichtigt werden; fordert die
Europäische Union auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um humanitäre Hilfe in
die von der gemäßigten Opposition kontrollierten Gebiete zu bringen;
13.
betont, dass die irakische Regierung ihre Bemühungen zur Beteiligung sämtlicher
religiöser und ethnischer Gruppen des Landes an der politischen Verantwortung, an der
Macht und an den Erdöleinnahmen fortführen muss; verlangt, dieses System der
Teilhabe und Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen zu einer wesentlichen
Voraussetzung für die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens
zwischen der Europäischen Union und dem Irak zu machen; ermutigt die Europäische
Union, zur Stärkung der Kapazitäten der irakischen Regierung beizutragen;
14.
äußert seine tiefe Sorge angesichts der Lage in Libyen; betont, dass die territoriale
Integrität und die nationale Einheit des Landes gewahrt werden müssen; erinnert
nachdrücklich daran, dass die Krise in Libyen nur durch einen möglichst umfassenden
Dialog gelöst werden kann;
Die globale Strategie für Demokratie stärken
15.
fordert den EAD und die Kommission auf, weiterhin sämtliche demokratischen
Reformen in den Ländern der Nachbarschaft der Europäischen Union zu unterstützen;
betont die Wichtigkeit, die Zuweisung der ENP-Finanzmittel weiterhin nach dem
Prinzip „zwei Drittel/ein Drittel“ vorzunehmen; fordert die Kommission, den EAD, den
Rat und die Mitgliedstaaten auf, eine politische und strategische Dimension für die ENP
zu entwickeln; begrüßt, dass die HR/VP und die Europäische Kommission eine groß
angelegte Konsultation zur Erneuerung der ENP gestartet haben;
16.
betont, dass durch die Abstimmung der Hilfe der Europäischen Union für die Staaten
Nordafrikas und des Nahen Ostens mit der Hilfe anderer internationaler Geldgeber
Vorteile erzielt werden könnten; fordert die Kommission auf, Vorschläge zur
Verbesserung dieser Abstimmung vorzulegen;
17.
ist überzeugt, dass die kulturelle Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung für die
Bekämpfung des Terrorismus und jeglicher Form von Radikalisierung ist; betont, dass
der Förderung des kulturellen und akademischen Austauschs entscheidende Bedeutung
zukommt; ruft die Partnerstaaten zur Teilnahme an den Kulturprogrammen der Union
auf; fordert die Europäische Kommission auf, den Vorschlag des Europäischen
Parlaments aufzugreifen und ein ehrgeiziges Erasmusprogramm für Europa und den
Mittelmeerraum zu schaffen, das vom Programm Erasmus+ gesondert ist;
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18.
betont die Notwendigkeit, einen für alle Mitgliedstaaten gleichen, wirksamen
europäischen Gegendiskurs zur dschihadistischen Propaganda zu formulieren; hebt die
Notwendigkeit hervor, positiv und öffentlichkeitswirksam über die Beziehungen und die
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Staaten Nordafrikas und
des Nahen Ostens zu sprechen; stellt fest, dass für das Handeln der Union in der Region
eine wesentlich größere Sichtbarkeit geschaffen werden sollte;
19.
betont die Notwendigkeit, einen direkten Dialog mit den Zivilgesellschaften der Staaten
Nordafrikas und des Nahen Ostens zu entwickeln, um die dortigen Erwartungen besser
zu begreifen; bringt seine Unterstützung für die Schaffung eines Systems zur
Konsultation und Wertschätzung der Zivilgesellschaft und der jüngeren Generationen
im Rahmen der ENP zum Ausdruck; erinnert an die Wichtigkeit der
Wahlbeobachtermissionen und fordert das Europäische Parlament und den EAD auf,
derartige Missionen in sämtliche Staaten der Region zu entsenden;
20.
betont die Notwendigkeit, die zentrale Rolle der Union für den Mittelmeerraum zu
stärken; hebt hervor, dass es der Union möglich gemacht werden sollte, selber die
erforderlichen Finanzmittel für ihre Projekte aufzubringen; unterstützt die Dynamik der
Ministertreffen; ruft zur Steigerung der Bekanntheit der Programme und des Handelns
der Union auf;
Die Entwicklungszusammenarbeit vertiefen
21.
vertritt die Auffassung, dass der strategische Dialog der Europäischen Union mit den
Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens durch einen neuen Anlauf zur nachhaltigen
wirtschaftlichen Entwicklung flankiert werden sollte, um Ungleichheiten abzumildern
und der Jugend eine Perspektive zu bieten; betont die Wichtigkeit der Schaffung von
Zugangsmöglichkeiten für die Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens zum
Binnenmarkt der Union, mit sämtlichen für diese Staaten notwendigen
Schutzvorkehrungen; betont die Notwendigkeit, europäische Investitionen in den
Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens zu fördern;
22.
unterstützt die Finanzierung von akademischen und beruflichen Ausbildungsgängen in
den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens, um dort umfangreiche Ressourcen an
Fachkompetenz zu schaffen; stellt fest, dass das EU-Programm der
Mobilitätspartnerschaften im Bereich der beruflichen Bildung nach Möglichkeit auf
sämtliche Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens ausgeweitet werden sollte;
23.
bedauert, dass eine Mindestwartezeit von einem Jahr erforderlich ist, um Finanzhilfe für
Staaten freizugeben, deren Haushaltslage äußerst prekär ist; besteht darauf, dass es der
Europäischen Union möglich sein muss, erforderliche Finanzmittel sehr schnell zu
mobilisieren oder umzuleiten; fordert die Geldgeber aus der arabischen Welt auf, ihre
Hilfe innerhalb der LAS und – soweit möglich – mit der Europäischen Union
abzustimmen;
24.
fordert die Europäische Union auf, ihre Partnerschaften mit den Staaten der Region
auszubauen, die nicht zu ihrer unmittelbaren Nachbarschaft gehören; unterstützt den
Abschluss eines Abkommens, das auf die Einrichtung einer Freihandelszone zwischen
der Union und dem Golfkooperationsrat (GCC – Gulf Cooperation Council) abzielt,
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sowie die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein neues gemeinsames
Aktionsprogramm;
25.
bedauert den Stillstand bei der Vertiefung der Union des Arabischen Maghreb (UAM –
Union du Maghreb arabe); fordert die Europäische Union auf, alle erdenklichen
Anstrengungen zu unternehmen, um zur Umsetzung der regionalen Integration
zwischen den Maghrebstaaten im Rahmen der UAM oder des Abkommens von Agadir
beizutragen;
26.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der
Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem
Generalsekretär der LAS, dem Generalsekretär der Union für den Mittelmeerraum
(UfM) sowie den Regierungen und Parlamenten der UfM-Mitgliedstaaten zu
übermitteln.
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