Komplettschutz für Freiwilligendienste im Ausland Ein spezielles Angebot von Gantner Versicherungsmakler GmbH Gantner Rundum gut versichert Inhaltsverzeichnis: 1. Über das Unternehmen .................................................................................. 2. Unser Angebot ................................................................................................ - Reisekrankenversicherung (VB-KV2013 FSJ) - Reise-Haftpflichtversicherung und Rückreise-Notfallversicherung (VB-RS2013 FSJ) - Reise-Unfallversicherung (VB-RS 2012 DRK-FD) - Assistanceleistungen 3. Vor Ihrem Freiwilligendienst: Hinweise zu Ihrer Krankenversicherung.. 4. Nach Ihrem Freiwilligendienst: Hinweise zu Ihrer Krankenversicherung. 5. Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz …………………………. Gut vorbereitet in Ihren Freiwilligendienst 6. Wichtige Hinweise im Schadensfall…………………………………………….. 7. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)………………………………. 2 1. Über das Unternehmen Seit über 30 Jahren versteht sich die HanseMerkur Reiseversicherung AG (HMR) als international tätiger Versicherer in allen Belangen des Reisens. Sie ist ein Unternehmen der mittelständischen Hamburger Versicherungsgruppe HanseMerkur. Mit eindrucksvollen Wachstumsraten hat sich die HMR in den vergangenen Jahren zur Nummer 2 unter den Reiseversicherern in Deutschland entwickelt. Die überzeugenden Zahlen finden Sie in den Geschäftsberichten. Renommierte Unternehmen wie die DAK, die Optikerkette Fielmann, die Hamburger Sparkasse und Deutschlands größtes Kreuzfahrtunternehmen, AIDA Cruises, haben sich für uns als Versicherungspartner entschieden. Größe und Struktur des Traditionshauses HanseMerkur Reiseversicherung AG mit flachen Hierarchien und innovativen Produkten sind Garant dafür, dass wir schnell und flexibel auf die Bedürfnisse der Kunden und des Marktes reagieren können. Damit bieten wir Sicherheit, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Die HanseMerkur Reiseversicherung AG bietet optimalen Versicherungsschutz in allen Bereichen und zielgruppenspezifisch, sei es das klein- und mittelständische Unternehmen oder große DAX-Unternehmen, mit deren ausländischen Tochterunternehmen und anderweitigen ausländischen Gästen. Um Ihnen und Ihren Teilnehmern weltweit die bestmögliche Absicherung während der Teilnahme an den Programmen zu bieten, hat die HanseMerkur Reiseversicherung AG ein umfassendes Versicherungsprodukt entwickelt. Neben dem Produkt bieten wir Ihnen auch noch folgende Servicevorteile an: Mehr als 30-jähriges umfassendes Know-how als Spezialversicherer der Reisebranche mit auf die Bedürfnisse unserer Kunden maßgeschneiderten Konzepten Kompetenz und Erfahrung als zweitgrößter Reiseversicherer in Deutschland, Marktführer unter anderem in der Bus- und Seetouristik Umfassende Kenntnisse Verbandsaktivitäten Hohe Markenbekanntheit Umfassende, direkte Key-Account-Betreuung Ein Versicherungspartner, ein Ansprechpartner Zügige Schadenregulierung mit weltweiter Assistance-Hilfe Regelmäßige Spitzenratings unabhängiger Analyseinstitute des Marktes durch überdurchschnittliche 3 2. Unser Angebot Versicherungsschutz für Freiwilligendienste Personenkreis: Versicherungsfähig sind Personen, die im Rahmen des Freiwilligendienstes einen Auslandsaufenthalt antreten, die deutsche Staatsbürgerschaft oder aber seit mindestens seit zwei Jahren ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben Versicherungsdauer: 1 - 18 Monate Mindestvertragsdauer: 1 Monat Altersbegrenzung: 30. Lebensjahr darf zu Beginn des Auslandsaufenthaltes noch nicht beendet sein Geltungsbereich: Weltweit Vertragsabschluss: Vor Beginn des Freiwilligendienstes Leistungsumfang: Reise-Krankenversicherung (VB-KV 2013 FSJ) Einschluss von Vorerkrankungen Ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt oder Zahnarzt Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme Schutzimpfungen zu 100% Sehhilfen bis 175 € Ggf. Kosten für Fahrten und Transporte zu 100% Ambulante Hebammenhilfe Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel zu 100% Stationäre Behandlungskosten Übernahme der Behandlungskosten für ambulante psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen zu 100%, sofern die psychische Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes erstmals aufgetreten ist, max. 1.000 EUR pro Versicherungsjahr Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen zu 100% 4 Entbindung, nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten zu 100% Fehlgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche zu 100% Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen zu 100% Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen zu 100% Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls zu 100% Röntgendiagnostik Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung 100% Zahnersatz (nicht unfallbedingt) einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung von vorhandenem Zahnersatz (Reparaturen) mit 50% des Rechnungsbetrages bis max. 5.115,- EUR je Versicherungsjahr Kieferorthopädische Behandlungen zu 100% des Rechnungsbetrages, max. 5.115,- EUR je Versicherungsjahr Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen (wenn die medizinische Versorgung im Aufenthaltsland nicht gewährleistet ist) und ärztlich angeordneten Rücktransport aus dem Ausland sowie die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet und seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist Rooming-In Krankentransport zur stationären Behandlung ins nächsterreichbare Krankenhaus und zurück Krankentransport bei Erstversorgung nach einem Unfall zum nächsterreichbaren Arzt und zurück Überführungskosten im Todesfall bis 15.000,- EUR Bestattungskosten im Ausland bis 15.000,- EUR Blutkonserventransport ins Ausland Heimaturlaub bis max. 3 Monate/Jahr Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, max. für 3 Monate 5 Leistungsumfang: Reise-Haftpflichtversicherung und Rückreise-Notfallversicherung (VB- RS 2013 FSJ) Reise-Haftpflichtversicherung (Auszug) Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter gegen die versicherte Person Personen- und Sachschäden Pauschal 3.000.000 EUR Einschluss der Berufshaftpflichtversicherung, als versichert gelten dort Haftpflichtansprüche, die die versicherte Person auf Grund ihres Ausbildungsstandes ausüben kann Selbstbehalt für Schäden am Mobiliar und beweglichen Sachen der Gasteltern 10%, mindestens 150,- EUR (ansonsten pro Schadenfall 10%, mind. 125,- EUR). Rückreise-Notfallversicherung Leistungsumfang: Übernahme der Kosten für die zwischenzeitliche Rückreise der versicherten Person bei schwerer Krankheit, lebensbedrohlichen Unfallfolgen oder Tod eines Eltern- oder Geschwisterteils, sofern die schwere Krankheit oder der Unfall erst nach Ankunft der versicherten Person im Gastland auf- oder eingetreten ist Übernahme der Kosten für die Rückreise der versicherten Person ins Gastland bei einer notfallbedingten Heimreise, wenn mehr als 30 Tage bis zur ursprünglich geplanten Rückreise im Gastland verbleiben oder wenn die versicherte Person in das Gastland zurückkehren muss, um eine für die weitere Schullaufbahn notwendige Prüfung abzulegen. Deckung besteht bis zu einem Betrag von 1.000,- EUR je Versicherungsjahr Reise-Unfallversicherung (VB-RS 2012 DRK-FD) Reise-Unfallversicherung (Auszug) Erstattung einer Versicherungsleistung aus der vereinbarten Versicherungssumme aufgrund eines Unfalls während des Aufenthaltes, der zum Tod oder dauernden Invalidität führt o o o Todesfallleistung Invaliditätsleistung mit 225% Progression Bergungskosten 20.000,- EUR 200.000,- EUR 25.000,- EUR 6 Assistanceleistungen Der perfekte Schutz für Notfälle - weltweit In Not- und Krisenfällen sind Sie schnell auf fachkundige Unterstützung angewiesen. Die HanseMerkur unterstützt Sie schnell und fachkundig durch eine weltweit erreichbare Rundum-die-Uhr-Notruf-Hotline. Notruftelefon: +49 (0) 40 / 5555 7877 Beispiele einer Unterstützung durch die Notruf-Hotline: - Vermittlung ärztlicher Betreuung vor Ort - Auskünfte bzgl. Impfvorschriften / -empfehlungen für das Entsendeland - Informationen über Klimaverhältnisse - Übermittlung von Nachrichten an die Angehörigen bei Erkrankung im Ausland - Organisation der medizinischen Hilfeleistungen - Organisation eines Rücktransportes - Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u.a.) 7 3. Vor Ihrem Freiwilligendienst Hinweise zu Ihrer Krankenversicherung Versicherungsschutz im Zielland Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes stellt die Entsendeorganisation sicher, dass Sie als Freiwilliger u.a. über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, so dass Sie in dieser Hinsicht nicht selbst tätig werden müssen. Die Hanse Merkur bietet hierfür eine AuslandskrankenGruppenversicherung an, die den staatlichen Anforderungen entspricht. Versicherungsschutz in Deutschland Während der Vorbereitungsseminare, die im Inland stattfinden, greift die von der Entsendeorganisation abgeschlossene Auslandskrankenversicherung noch nicht. In dieser Zeit müssen Sie sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. In aller Regel führen Sie Ihre bisherige Kranken- und Pflegeversicherung fort. Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihre bisherige Krankenversicherung. Falls Sie im Rahmen Ihres Freiwilligendienstes einen Heimaturlaub in Deutschland machen, besteht ausnahmsweise auch in Deutschland Krankenversicherungsschutz, begrenzt auf maximal 3 Monate pro 365 Tage Versicherungsdauer. Falls Sie nicht für ein volles Jahr versichert wurden, verringert oder erhöht sich der Inlands-Krankenversicherungsschutz entsprechend proportional zur Versicherungsdauer. Wichtig: Dieser vorübergehende Versicherungsschutz gilt nur, wenn der Freiwillige aus seinem Freiwilligendienst vorübergehend nach Deutschland zurückkommt und im Anschluss wieder in sein Einsatzland zurückkehrt. Gestaltung Ihrer Inlandskranken- bzw. Pflegeversicherung während Ihres Auslandsaufenthaltes Bevor Sie ins Ausland verreisen, klären Sie bitte mit Ihrer bisherigen Versicherung ab, wie Ihr Versicherungsschutz umgestellt werden kann. (1) Sind Sie derzeit gesetzlich krankenversichert? Das ist der Fall, wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, (z.B. AOK, BARMER, BKK, DAK). Je nachdem, wie Sie gesetzlich krankenversichert sind, prüfen Sie bitte die folgenden Punkte: (1.1) Sind Sie bisher versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung? Beachten Sie bitte, dass für die Zeit des Freiwilligendienstes keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Eine bisher bestehende Versicherungspflicht endet also. Eine Pflegepflicht besteht weiterhin. 8 (1.2) Sind Sie bisher freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung? Auch hier kommt die Umstellung in eine Anwartschaftsversicherung der gesetzlichen oder ggf. auch der privaten Krankenversicherung in Betracht. Eine Pflegepflicht besteht weiterhin. (1.3) Besteht für Sie bisher eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung? Sprechen Sie bitte mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung darüber, ob dieser Status während des Auslandsaufenthalts beibehalten werden kann. Maßgebend hierfür wird u.a. die Dauer des Aufenthalts im Ausland sein. Allgemein gilt für bislang gesetzlich Versicherte: Wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland privat versichern möchten, dann empfiehlt es sich, bereits jetzt eine Anwartschaftsversicherung hierfür abzuschließen. Denn in der privaten Krankenversicherung kann sich der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirken. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich den für die Bewertung des abzusichernden Risikos maßgeblichen Gesundheitszustand. Erkrankungen, die während des Freiwilligendienstes eintreten, werden sich dann nicht auf den Beitrag für den nach dem Auslandsaufenthalt aktivierten privaten Krankenversicherungsschutz auswirken. 9 4. Nach Ihrem Freiwilligendienst Hinweise zu Ihrer Krankenversicherung (2) Sind Sie derzeit privat versichert? Gleich ob Sie selbst Versicherungsnehmer oder bei einer anderen Person mitversichert sind: Der für Sie bestehende Versicherungsschutz sollte für die Dauer des Freiwilligendienstes nicht beendet, sondern in eine Anwartschaftsversicherung umgestellt werden. Ihr bisheriger privater Versicherungsschutz lebt dann im gewohnten Umfang wieder auf. Für die private Pflegepflichtversicherung kann keine Anwartschaftsversicherung während des Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden. Möglich ist aber, die private Pflegepflichtversicherung fortzuführen. Dies hat u.a. den Vorteil, dass im Leistungsfall die Wartezeiten nicht erneut berechnet werden. Zurück in Deutschland sollte zunächst der Versicherungsschutz im Inland geregelt werden, wenn dies nicht bereits vom Ausland aus geschah. Ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Betracht kommt, ist im Einzelfall zu klären. Möglich sind beispielsweise folgende Konstellationen: Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Wenn Sie in Deutschland eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen, dann werden Sie zunächst versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleiches gilt, wenn Sie ein Studium aufnehmen, wobei Sie sich von dieser Versicherungspflicht zugunsten einer privaten Krankenversicherung befreien lassen können. Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Wenn Sie die gesetzlichen Vorversicherungszeiten erfüllen und nicht versicherungspflichtig wegen anderer Gründe werden, kommt eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht. In diesen Fällen können Sie aber auch Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Sofern bereits in der Vergangenheit die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorgelegen haben und zwischenzeitlich keine Versicherungspflicht eingetreten ist, so ist zu prüfen, ob diese beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung fortgesetzt werden kann. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie nach Rückkehr aus dem Ausland Schüler oder Student sind. Für die Familienversicherung müssen u.a. die entsprechenden Altersvoraussetzungen gegeben sein und es darf kein Einkommen vorhanden sein, das über den jeweiligen Grenzen liegt. Abschluss bzw. Aktivierung einer privaten Krankenversicherung Soweit keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt, ist der Abschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung möglich. Wenn Sie während des Auslandsaufenthalts eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben, muss die Versicherung nur noch "aktiviert" werden und Sie haben den vollen Versicherungsschutz. Pflegepflichtversicherung Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung wird normalerweise bei dem Versicherungsträger geführt, bei dem auch die Krankheitskostenvollversicherung besteht: Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der sozialen Pflegepflichtversicherung, Mitglieder einer privaten Krankenversicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert. Eine Anwartschaft für den Auslandsaufenthalt ist nicht möglich, da auch eine Wartezeit von 5 Jahren besteht. 10 5. Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz Gut vorbereitet in Ihren Freiwilligendienst Wie erfolgt die Anmeldung zum Versicherungsschutz? - - Ihre Entsendeorganisation hat über uns mit der HanseMerkur einen Gruppenversicherungsvertrag geschlossen. Über diesen werden Sie zum Versicherungsschutz angemeldet. Von Ihrer Entsendeorganisation erhalten Sie die Gruppenversicherungsnummer, unter der Sie versichert sind. Wie bin ich versichert? Je nachdem, ob Ihre Entsendeorganisation nur eine Auslandskrankenversicherung oder das Komplettpaket für Sie abgeschlossen hat, besteht die Versicherung aus den folgenden Bereichen: Auslandskrankenversicherung inklusive medizinisch notwendigem Krankenrücktransport Haftpflichtversicherung Unfallversicherung Rückreisenotfallversicherung Die detaillierten Leistungen finden Sie in diesem Dokument, sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der HanseMerkur. 11 6. Wichtige Hinweise im Schadensfall Kosten für ambulante Arztbehandlungen oder Medikamente müssen Sie erst einmal selbst übernehmen. Sollten Sie ins Krankenhaus eingeliefert werden, reguliert die HanseMerkur die Kosten direkt mit dem Krankenhaus. Wie erfolgt die Erstattung von Rechnungen? Bitte beachten Sie unsere nachfolgenden „Wichtige Hinweise im Schadensfall“. Reichen Sie Ihre Rechnungen und Rezepte mit den geforderten Informationen bitte im Original und unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg Den Erstattungsbetrag überweist Ihnen die HanseMerkur auf Ihr Konto. Bitte geben Sie deshalb beim Einreichen Ihrer Unterlagen die vollständige Bankverbindung an. Was ist im Notfall zu tun? Ihr Versicherungsschutz garantiert Ihnen einen hohen Schutz. Um Sie bestmöglich zu unterstützen, rufen Sie bitte im Notfall, insbesondere vor einem Krankenhausaufenthalt, einer kostspieligen Behandlung oder einem notwendigen Rücktransport die unten aufgeführte Notrufnummer an. Sie wurde speziell für Sie eingerichtet, ist mehrsprachig besetzt und 24h am Tag erreichbar. Notruftelefon: +49 (0) 40 / 5555 7877 Unser Notruftelefon steht Ihnen an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung und hilft Ihnen zum Beispiel - mit einer Kostenübernahmeerklärung bei Sprachproblemen, bei der Organisation eines notwendigen Rücktransportes Im Schadenfall senden Sie bitte die Originalrechnungen mit folgenden Angaben an die HanseMerkur Reiseversicherung: - Vertragsnummer im Format 9600XXXX (erhalten Sie von Ihrer Entsendeorganisation) Reisezeit von/bis Erstattungskonto/Bankverbindung Bei ambulanter oder stationärer Heilbehandlung achten Sie bitte darauf, dass die Originalrechnung des Arztes/Krankenhauses folgende Angaben beinhaltet: - Name Patienten Krankheitsbezeichnung Behandlungsdauer Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses Genaue Bezeichnung der ausländischen Währung Kontoverbindung des Arztes/Krankenhauses 12 Im Falle eines Unfalles suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies dem Versicherer spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits angemeldet ist. Diese Anzeige soll schriftlich erfolgen. Bei Haftpflichtschäden sollten Sie dem Geschädigten gegenüber nicht die Schuld anerkennen. Die HanseMerkur prüft für Sie die Haftpflichtansprüche des Geschädigten. Notruf-Service (24 Stunden) aus dem Ausland: Tel. +49 40 55 55 7877 Dort wird Ihnen geholfen und ggf. eine Kostenübernahme für die anfallenden Behandlungskosten abgegeben. Rechnungen werden direkt an den Behandler/das Krankenhaus gezahlt. Wenn nötig, wird der für den Notruf-Service tätige Arzt direkt mit dem behandelnden Arzt in Kontakt treten. Schadensmeldungen sind zu richten an: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg Internet: www.hmrv.de Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu Verzögerungen in der Schadenbearbeitung kommen. Important notice for voluntaries regarding claims In the event of a claim please forward the original invoice stating the following data to HanseMerkur Travel Insurance: - - Contract number in the format of 9600XXXX (will be given to you by your sending organisation) Travel period from/to Account/bank details for the refund In case of outpatient or inpatient treatment please ensure that the original invoice from the physician / hospital contains the following information: Name of patient Description of illness Duration of treatment Itemized list of services provided by the physician/hospital 13 - Precise description of foreign currency Bank details of the physician / hospital In the event of an accident consult a physician without delay. If the accident is fatal, the insurer must be notified within 48 hours even if the accident has already been reported. Notification must be made in writing. In the event of third party damage / injury do not admit liability to the injured party. HanseMerkur will examine the claims of the injured party on your behalf. Emergency Hotline (24 hours) from abroad: Tel. +49 40 55 55 7877 You will receive assistance and, if necessary, settlement of the medical expenses incurred. Invoices will be paid directly to the handler / hospital. If necessary, the physician on duty at the Emergency Hotline will contact the attending physician directly. Please direct your claims to: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Germany Internet: www.hmrv.de The submission of incomplete documentation can lead to delays in the processing of claims. Gantner Rundum gut versichert 14