Ausstellungsbedingungen

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Ausstellungsbedingungen
Anlage 1
1. Die Einladung richtet sich an Mitglieder des KV Ebersberg, BBK München, KV Rosenheim, AK 68 Wasserburg und des Vereins Die Sonntagsidee.
2. Die Einreichungsgebühr in Höhe von € 20,- (Mitglieder des Vereins Die Sonntagsidee
sind frei) ist per Lastschrifteinzug zu begleichen; wir bitten deshalb, das beiliegende
Formular „Einzugsermächtigung“ auszufüllen. Scheck oder Barzahlung wird nicht
akzeptiert.
3. Exponate: Sie werden gebeten, höchstens 3 aussagekräftige Farbfotos einzureichen
und auf der Rückseite des jeweiligen Fotos die Größenangabe, oben/unten, den Titel des
Objektes, das Entstehungsjahr, sowie ihren Namen anzugeben.
4. Rückruf: Exponate, die in die Ausstellung aufgenommen bzw. eingereicht wurden,
können von dem Künstler/der Künstlerin vor Schluss der Ausstellung nicht mehr zurückgenommen werden.
5. Anmeldeformular: Mit der Fotoabgabe ist auch ein leserlich ausgefülltes Anmeldeformular sowie ein frankiertes/adressiertes Rück-Kuvert beizufügen. Beides ist abzugeben
oder zu senden an das Amtsgericht Ebersberg, 85560 Ebersberg, Bahnhofstr. 19,
Kennwort: Jubiläumsausstellung.
6. Jury: Es handelt sich um ein zweistufiges Jury-Verfahren, wobei sich die 1. Stufe als
Foto-Jury darstellt. Die 2. Stufe befasst sich mit den einjurierten Arbeiten, die der Verein
Die Sonntagsidee zur Ausstellung zugelassen hat. Bei der Objekteinlieferung und
Hängung behält sich die Jury vor, noch nachzujurieren. Die Mitteilung des Jury-Ergebnisses wird dem Künstler/der Künstlerin schriftlich mitgeteilt. Mit der Einreichung seiner
Arbeit zur Ausstellung akzeptiert der Künstler/die Künstlerin die Entscheidungen der Jury,
die nicht anfechtbar sind.
7. Einjurierte Arbeiten müssen eindeutig ausgewiesen sein: Autor, Titel, Entstehungsjahr,
Preis. Bei der Einlieferung im 2. OG des Grundbuchamts Ebersberg (ohne Lift!) wird der
Künstler/die Künstlerin gebeten, seine Arbeiten selbst auszupacken, das Verpackungsmaterial mitzunehmen und ggf. bei Abholung der Arbeit wieder mitzubringen. Für Kleinplastiken müssen weiß gestrichene Sockel mitgeliefert werden. Plastiken und Installationen sind selber aufzustellen. Der ordnungsgemäße Zustand der Arbeit ist bei Abholung
per Unterschrift von dem Künstler/der Künstlerin auf dem Anmeldeformular zu
bestätigen.
8. Haftung: Der Verein übernimmt keine Haftung für die eingereichten Arbeiten; er schließt
für die ausgestellten Arbeiten eine Versicherung ab: vom offiziellen Einlieferungstermin
bis zum Ende des offiziellen Abholtermins. Mit dem Abholtermin endet der Versicherungsschutz; danach haftet der Verein weder bei Beschädigung noch bei Verlust. Für
Irrtümer in der Preisliste wird keine Haftung übernommen. Zudem wird gemäß der
Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungen keine Gewähr für gleich
bleibende Klimabedingungen übernommen.
9. Provision: Kommt im Verlauf der Ausstellung der Verkauf eines Kunstwerks zustande,
erhält der Verein Die Sonntagsidee eine Vermittlungsprovision: bei Mitgliedern von 25 %
des Verkaufpreises, bei Nicht-Mitgliedern 30 %. Die Mitgliedschaft muss spätestens zum
Zeitpunkt der Einlieferung beantragt worden sein.
10. Abholung: Es wird gebeten, die Arbeit/en rechtzeitig abzuholen bzw. von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Ein Duplikat des Anmeldeformulars (Anlage 2) ist
bei Abholung mitzubringen und vorzulegen. Es steht kein Lagerraum zur Verfügung.
Der Verein behält sich vor, nicht abgeholte Arbeiten auf Kosten und Gefahr des
Künstlers/der Künstlerin zurückzusenden. Auch bei der von dem Künstler/der Künstlerin
gewünschten Rücksendung haftet der Verein nicht für Schäden, die während oder
aufgrund des Versands entstehen.
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