2. Erscheinungsformen des Rechts .................................................................................................. 4 211. Was sind Rechtsquellen? ..................................................................................................... 4 212. Welchen Arten von Rechtsquellen gibt es? ......................................................................... 4 213. In welcher Form erscheinen Rechtsquellen? ....................................................................... 5 214. Wie werden Rechtsquellen zitiert? ...................................................................................... 5 221. Was versteht man unter Judikatur? ...................................................................................... 5 222. Welches ist die Bedeutung der Judikatur? ........................................................................... 6 223. Wie findet man Zugang zur Judikatur? ................................................................................ 6 231. Was sind Verfügungen? ....................................................................................................... 6 232. Wie wird die Verwaltung kontrolliert? ................................................................................ 6 241. Was sind Private Rechtsgeschäfte? ...................................................................................... 6 252. Wie werden die Ergebnisse bekannt gemacht? .................................................................... 7 3. Aufbau der Rechtsordnung .............................................................................................................. 7 312. Welches sind die Unterscheidungsmerkmale zw. öff. Recht und Privatrecht? ................... 7 321. Was ist öff. Recht? ............................................................................................................... 8 322. Was gehört zum Strafrecht? ................................................................................................. 8 323. Was gehört zum Verwaltungsrecht? .................................................................................. 10 324. Was gehört zum Strafrecht? ............................................................................................... 11 325. Was gehört zum Prozessrecht? .......................................................................................... 11 331. Was ist Privatrecht? ........................................................................................................... 13 332. Was wird im ZGB geregelt? .............................................................................................. 13 333. Was wird im OR geregelt? ................................................................................................. 13 334. Welche weiteren Rechtsgebiete werden zum Privatrecht gezählt? .................................... 14 335. Was bedeutet Internationales Privatrecht? ........................................................................ 14 4. Rechtliche Grundbegriffe ........................................................................................................... 14 411. Was ist ein Rechtssubjekt? ................................................................................................. 14 412. Was ist eine natürliche Person? ......................................................................................... 14 413. Was ist eine juristische Person? ......................................................................................... 15 414. Was sind Personenverbindungen ohne juristische Persönlichkeit? ................................... 15 422. Was bedeutet subjektives Recht? ....................................................................................... 16 423. Was bedeuten relative und absolute Rechte? ..................................................................... 16 431. Was ist ein Rechtsverhältnis? ............................................................................................ 17 432, Was ist ein Rechtsgeschäft? ............................................................................................... 17 433. Auf welche Weise entsteht ein Rechtsverhältnis von Gesetzes wegen? ............................ 18 441. Was bedeutet der Ausdruck Rechtkraft? ............................................................................ 18 442. Was bedeutet der Ausdruck Verbindlichkeit? ................................................................... 18 443, Was bedeutet der Ausdruck Ungültigkeit? ........................................................................ 18 1. Grundlagen des Sachenrechts ................................................................................................ 19 111. Was ist das Sachenrecht? ............................................................................................... 19 112. Welche Bedeutung hat das Sachenrecht für die Wirtschaft? ............................................ 19 113. Welche Bedeutung kommt dem Sachenrecht innerhalb der Rechtsordnung zu? .................. 19 114. Exkurs: Was ist geistiges Eigentum? Was ist das Immaterialgüterrecht? ........................ 19 121. Was sind Sachen?........................................................................................................... 20 122. Was ist Fahrnis, was sind Grundstücke? ........................................................................ 20 123. Was sind Bestandteile, was ist Zugehör? ....................................................................... 20 131. Was sind dingliche Rechte? ........................................................................................... 20 132. Welche Arten dinglicher Rechte gibt es? ....................................................................... 21 133. Wie werden dingliche Rechte kundgetan? ..................................................................... 21 2. Das Eigentum ......................................................................................................................... 22 211. Was ist Eigentum? ............................................................................................................ 22 212. Worin unterscheidet sich der Besitz vom Eigentum? .................................................... 22 213. Welchen Beschränkungen unterliegt das Eigentum im Allgemeinen? .......................... 22 1 214. 215. 216. 221. 222. 223. 231. 232. Welchen Beschränkungen unterliegt das Grundeigentum im Besonderen? .................. 22 Was bedeutet die Eigentumsgarantie? ........................................................................... 23 Unter welchen Voraussetzungen hat der Staat ein Enteignungsrecht? .......................... 23 Was ist Alleineigentum? ................................................................................................ 24 Was ist gemeinschaftliches Eigentum? .......................................................................... 24 Welches sind die Besonderheiten des Stockwerkeigentums? ........................................ 24 Wie wird Eigentum erworben? ...................................................................................... 25 Wie wird das Eigentum beendigt? ................................................................................. 25 4. Besitz und Grundbuch ............................................................................................................ 25 411. Was ist Besitz? .................................................................................................................. 25 412. Welche Rechtsfolgen hat der Besitzer .............................................................................. 25 413. Welche Folgen hat die unrechtmässige Übertragung des Besitzes? .............................. 26 1. Allgemeines Schuldrecht ........................................................................................................... 26 111. Warum heisst das Schuldrecht „Obligationenrecht“? .................................................... 26 112. Wie sind im OR Vertrags- und Haftpflichtrecht geregelt? ................................................ 26 113. Wie verhält sich das ZGB zum OR? .................................................................................. 27 121. Wie entstehen Forderungen und Schulden? ....................................................................... 27 122. Wie können Forderungen sichergestellt werden? .............................................................. 27 123. Was gilt bezüglich der Erfüllung von Forderungen? ......................................................... 28 124. Welche Folgen hat die Nichterfüllung von Forderungen? ................................................. 29 125. Wie können Forderungen und Schulden übertragen werden? ....................................... 30 126. Wann verjähren Forderungen und Schulden? .................................................................... 30 127. Was heisst Solidarität? ....................................................................................................... 31 128. Welcher Bedeutung haben Bedingungen? ......................................................................... 31 2. Vertragsrecht .......................................................................................................................... 32 211. Was ist ein Vertrag? ........................................................................................................... 32 212. Wer kann Verträge abschliessen? .................................................................................. 32 213. Wie wird ein Vertrag abgeschlossen? ............................................................................ 32 214. Welche Formvorschriften sind zu beachten? ..................................................................... 34 215. Was kann Inhalt eines Vertrages sein? .............................................................................. 34 217. Wie endet ein Vertragsverhältnis? ..................................................................................... 35 218. Was gilt für die Erfüllung oder Nichterfüllung eins Vertrages? ........................................ 35 219. Welche Punkte sind vor dem Abschluss eines Vertrages zu überprüfen? ......................... 36 221. Wie werden Verträge im Gesetz geregelt? ........................................................................ 36 222. Was sind Innominatkontrakte?........................................................................................... 37 223. Was sind kaufmännische Verträge? ............................................................................... 37 3. Einzelne Vertragsverhältnisse .................................................................................................... 37 311. Welche Rechte und Pflichten entstehen aus dem Kaufvertrag? ........................................ 37 312. Welchen Einfluss hat die Natur der Kaufsache auf den Kaufvertrag? .............................. 38 313. Welche Folgen haben Lieferungs- Und Zahlungsverzug? ................................................. 38 314. In welchem Umfang haftet der Verkäufer für Mängel? ..................................................... 39 316. Welche Möglichkeiten hat der Käufer bei Lieferung mangelhafter Sachen? .................... 39 321. Wie unterscheiden sich Kauf nach, auf und zur Probe? .................................................... 40 322. Was gilt für Kauf auf Kredit? ............................................................................................ 40 323. Was heisst Eigentumsvorbehalt? ....................................................................................... 41 324. Welche Vorschriften gelten für den Vorauszahlungsvertrag? ........................................... 41 325. Was bedeuten Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht? ............................................. 41 331. Was ist ein Mietvertrag? ........................................................................................................ 42 332. Welches sind die wichtigsten Pflichten des Vermieters?................................................... 42 333. Welches sind die wichtigsten Pflichten des Mieter? .......................................................... 42 334. Wie können Mietverträge gekündigt werden? ................................................................... 43 335. Wie weit geht das Retentionsrecht des Vermieter? ........................................................... 43 2 336. 337. Wodurch unterscheiden sich Miete und Pacht? ................................................................. 44 Was heisst Leasing? ........................................................................................................... 44 4. Haftpflicht .............................................................................................................................. 44 411. Was heisst Haftpflicht? ..................................................................................................... 44 412. Wie unterscheiden sich vertragliche und ausservertragliche Haftung? ......................... 44 413. Wo sind die Haftungsfälle gesetzlich geregelt? ............................................................. 45 414. Welches sind die Haftungsvoraussetzungen? ................................................................ 45 415. Wie unterscheiden sich Verschuldenshaftung und Kausalhaftung? .............................. 45 421. Worin besteht der Schaden? ........................................................................................... 46 422. Was ist der Unterschied zwischen der Schadensberechnung und der Bemessung des Schadenersatzes? ............................................................................................................................ 46 423. Was ist Genugtuung? ..................................................................................................... 46 431. Was bedeutet der Begriff Widerrechtlichkeit?............................................................... 47 432 Was sind absolut geschützte Rechtsgüter?......................................................................... 47 433. Wann liegt die Verletzung einer Schutznorm vor? ........................................................ 47 434. Was sagt der Gefahrensatz? ........................................................................................... 47 435. Wie wird die Rechtswidrigkeit durch Rechtfertigungsgründe aufgehoben? ................. 47 441. Was bedeutet natürlicher Kausalzusammenhang? ......................................................... 48 442. Was bedeutet Adäquanz? ............................................................................................... 48 443. Wie wird der Kausalzusammenhang unterbrochen? ......................................................... 48 451. Was bedeutet Verschulden im Haftpflichtrecht? .............................................................. 48 452. Was heisst Selbstverschulden und Drittverschulden? .................................................... 48 461. Wie ist der Zusammenhang zwischen Haftpflichtrecht und Strafrecht? ............................ 49 462. Wie unterscheiden sich Strafrecht und Haftpflichtrecht? .............................................. 49 471. Was heisst Solidarhaftung? ............................................................................................ 49 472. Wann tritt die Verjährung ein?....................................................................................... 49 473. Wie ist die Beweispflicht im Haftungsfalle verteilt? ..................................................... 49 481. Was gilt für besondere Haftpflichtfälle? ........................................................................... 50 482. Wie ist die Haftung im Strassenverkehr geregelt? ......................................................... 50 483. Was ist Produktehaftpflicht? .......................................................................................... 50 3 Prüfungsrelevante Seiten im kleinen Merkur 2. Erscheinungsformen des Rechts 211. Was sind Rechtsquellen? Man unterscheidet zwischen historischen und geltenden Rechtsquellen, aus denen das Recht fliesst. Aus den geltenden gehen die heutigen Rechtsvorschriften hervor, man nennt diese auch das positive Recht. Dieses ist weiter in geschriebenes Recht, Richter- und Gewohnheitsrecht unterteilt. Den Gegensatz zum positiven Recht bildet das postulierte Recht, auch Naturrecht genannt, d.h. die universell und ewig gültigen Normen, welche Vorrang haben gegenüber widersprechendem Recht. 212. Welchen Arten von Rechtsquellen gibt es? Es wird nach der Art des Zustandekommens der Rechtsnormen unterschieden. In der Schweiz kann der Bund, ein Kanton oder eine Gemeinde an der Entstehung beteiligt sein. Obwohl historisch und wo die Bundeskompetenz fehlt, kantonales Recht dem Bundesrecht vorgeht, gilt dennoch der Grundsatz: Bundesrecht bricht Kantonales Recht, falls beide eine Regelung einer Rechtsfrage vorsehen. Die Verfassung bildet das Grundgesetz des Staates. Sie regelt vor allem die Freiheitsrechte, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kanton und die Zuständigkeiten der Staatsorgane. Wegen ihrer Bedeutung können die Verfassungsvorschriften nur in einem erschwerten Verfahren erlassen werden. Sowohl das Volks- wie auch das Ständemehr sind notwendig, und wenn nicht auf eine Volksinitiative zurückzuführen, ebenfalls die Zustimmung der beiden Räte. Die heutige Bundesverfassung ist seit dem 01.01.2000 in Kraft und schrieb, neben einigen Reformen, viel bis anhin ungeschriebenes Verfassungsrecht fest. In der Praxis tritt jedoch das Gesetz am häufigsten auf. Es enthält die wesentlichen Vorschriften für einzelne Rechtsgebiete, für welche eine Gesetzgebungskompetenz durch die Verfassung bestehen muss. Im Gegensatz zur Verfassung ist bei Gesetzen die Erlassung vereinfacht. Im Bund muss nach der Zustimmung der beiden Räte das Volk nur abstimmen im Falle eines Referendums, welches entweder von 50'000 Stimmberechtigten oder 8 Kantonen verlangt wird. 4 Die unterste Stufe bilden die Verordnungen, welche Einzelheiten regeln, die nicht im Gesetz enthalten sind. Meist sind dies Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften, die in der Regel von der Exekutive erlassen werden. Wichtige Verordnungen verlangen die Genehmigung des Parlaments, meist ist jedoch eine Kompetenz bereits im Gesetz vorgesehen. Für den Richter sind Verordnungen nicht verbindlich wegen dem Erlassungsverfahren. 213. In welcher Form erscheinen Rechtsquellen? Am häufigsten sind Einzelerlasse, welche eine bestimmte Frage klären. Dies erschwert den Überblick und somit die Abklärung der rechtlichen Aspekte, da die Vorschriften aus verschiedenen Gesetzen zusammengesucht werden müssen. Eine Kodifikation ist das Ergebnis einer Rechtsvereinheitlichung und fasst ein grosses Rechtsgebiet zusammen und ordnet es systematisch, was den Überblick vereinfacht. Bsp.: ZGB, OR, StGB etc. In Sammlungen werden alle staatlichen Erlasse zusammengefasst. Es werden offizielle und private Sammlungen unterschieden. Die Systematische Sammlung des Bundesrechts enthält das gesamte Bundesrecht. Neuerlasse und Änderungen werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts publiziert. Private Sammlungen werden von Verlagen herausgegeben und umfassen nur einzelne Rechtsgebiete. Immer wichtiger werden Staatsverträge (bilaterale oder multilaterale). Diese werden zwar vom Bundesrat abgeschlossen, jedoch bedarf es der Genehmigung der Bundesversammlung sowie ev. der Zustimmung von Volk und Ständen. 214. Wie werden Rechtsquellen zitiert? Artikel, Absatz, Ziffer, Gesetz. Bsp. Art. 780 Abs. 3 Ziffer 2 OR. 221. Was versteht man unter Judikatur? Die Gesamtheit der Gerichtsurteile wird als Judikatur bzw. Rechtssprechung verstanden. Sie nimmt eine wichtige Rolle ein im Rechtsleben, denn sie zeigt wie abstrakte Rechtsnormen angewandt werden und Lücken gestopft werden. Die Judikatur kann also auch als Weiterentwicklung des Rechts verstanden werden. 5 222. Welches ist die Bedeutung der Judikatur? Zwar sind Urteile nur für die Betroffenen bindend, doch werden häufig die Erkenntnisse für spätere Fälle genutzt. Ein Urteil im einem solchen Rahmen wird Präjudiz genannt und lässt eine Gerichtspraxis entstehen. Die Gerichte sind aber nicht an diese Praxis gebunden. Es kann auch zu einer sog. Praxisänderung kommen. Die Gerichtsordnung besitzt einen hierarchischen Aufbau, d.h. das Urteil kann an ein höheres Gericht weitergezogen werden. In diesem Sinne ist das Bundesgericht von wichtiger Bedeutung bei der Vereinheitlichung der Rechtssprechung. Dennoch entscheiden immer wieder untere Gerichte entgegen der Praxis des Bundesgerichts. 223. Wie findet man Zugang zur Judikatur? Wichtige Urteile erscheinen in den Zeitungen und Fachzeitschriften, daneben werden die Urteile der oberen Gerichte in Sammlungen herausgegeben. Die bedeutendste ist die Amtliche Sammlungen der Entscheidungen des Bundesgerichts. Es gibt 5 Abteilungen: I Verfassungsrecht, II Verwaltungs- und internationales Recht, III Zivil- sowie Schulbetreibungs- und Konkursrecht, IV Strafrecht und Strafvollzug, V Sozialversicherungsrecht. 231. Was sind Verfügungen? Wie die Urteile stellen Verfügungen eine Rechtsanwendung dar, jedoch ohne Vorliegen eines Rechtsstreits. Meist wird die Verwaltung gestützt auf Vorschriften von sich aus tätig um ein geordnetes staatliches Leben zu gewährleisten. 232. Wie wird die Verwaltung kontrolliert? Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sorgt für eine Kontrolle. Im Bund sind die öffentlichrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts dafür zuständig, in den Kantonen das Verwaltungsgericht. 241. Was sind Private Rechtsgeschäfte? 6 Rechtserhebliche Beziehungen zwischen privaten Personen, die auf einseitigen (Testament) oder mehrseitigen (Vertrag) Willenserklärungen begründet werden. Sie stellen die häufigste Erscheinung des Rechtlebens dar. 251. Was ist die Aufgabe der Rechtswissenschaft? Sie prüft die Bedeutung, Angemessenheit, Systematik und Zweckmässigkeit der Erscheinungsformen des Rechts und erarbeitet daraus die allgemeinen Lehren. Dies geschieht auch mit Rechtsvergleichen und muss bei der Gesetzesanwendung ebenfalls berücksichtigt werden (Art. 1 Abs. 3 BV) 252. Wie werden die Ergebnisse bekannt gemacht? In Einzelabhandlungen, Lehrbüchern und Kommentaren werden die Erkenntnisse publiziert. 3. Aufbau der Rechtsordnung 311. Welches ist die wesentliche Einteilung? Wird in die beiden Hauptgebiete aufgeteilt: - öffentliches Recht - Privatrecht 312. - Welches sind die Unterscheidungsmerkmale zw. öff. Recht und Privatrecht? Öffentliches Recht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Staat und jedem einzelnen Bürger wobei der Bürger als untergeordnetes Subjekt zu verstehen ist also: Subordination - Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Rechtsgenossen die sich als gleichgeordnete Subjekte gegenüberstehen also: Koordination Das heisst: - Öffentliches Recht: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und das Prozessrecht - Privatrecht: ZGB, OR Der Staat tritt aber nicht immer hoheitlich auf sondern auch als Subjekt im Privatrecht (z.B. als Aktionär usw.) 7 321. Was ist öff. Recht? 1. Das ö.R. hat die Aufgabe, die öffentlichen Interessen zu wahren und zu ordnen. Einmal aufgestellt können diese nicht im Einvernehmen der Beteiligten abgeändert werden. Dadurch, dass es zwingenden Charakter hat, braucht es Behörden, die diesen Zwang durchsetzen (Polizei, Militär usw.) 2. Die Ergänzung zur Subordination im ö.R. ist das Legalitätsprinzip. Das bedeutet, dass rechtsanwendende Behörden, das Gesetz immer von Amtes wegen anzuwenden haben, aber auch immer an das Gesetz gebunden sind. Das Prinzip ist das Kernstück des Rechtsstaates. 3. Der Staat als gedankliche Konstruktion kann nicht selbst handeln. Dies ist nur durch von ihm erstellte Organe oder Behörden möglich. Das hat sehr viel mit Organisation zu tun weshalb auch das ö.R. zu einem grossen Teil auch Organisationsrecht ist. Die staatlichen Organe werden in drei Funktionen eingeteilt: a. Gesetzgebende Behörde (Legislative) b. Ausführende Behörde (Exekutive) c. Richterliche Behörde (Judikative) Diese Aufteilung nennt man auch Gewaltentrennung oder Gewaltenteilung. 4. Im ö.R. wie im PR. wird gelegentlich von subjetiven Rechten gesprochen. Diese sind aber verschieden. Private subjektive Rechte (Eigentum, Forderungen usw.) kann von jedem begründet werden. Subjektive öffentliche Rechte bestehen von Gesetzes wegen (Stimmrecht usw.) 322. Was gehört zum Strafrecht? 1. Das Staatsrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Aufbau des Staates (Kompetenzenordnung im Verhältnis Bund-Kantone), seiner Organisation (Kompetenzen der Legislative, Exekutive und Judikative) und Funktionsweise (Verfahren der Gesetzgebung usw.) sowie mit den grundsätzlichen Rechten und Pflichten der Bürger (Grundrechte, Dienstleistungspflicht). Rechtsordnung und Staatsrecht haben insofern eine enge Beziehung da das eine ohne das andere nicht mehr denkbar wäre. Das Staatsrecht muss sich somit mit den grundlegenden Fragen der Rechtsordnung auseinandersetzen 8 2. Das schweiz. Staatsrecht ist auf rechtsstaatlichen Prinzipien aufgebaut. Ein Kernstück der rechtsstaatlichen ordnung der BV bildet das wie folgt in BV Art. 8 verankerte Rechtsgleiheitsprinzip: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des anschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung , vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor. Gewisse rechtsstaatliche Prinzipien wurden aus dem fundamentalen Gleichheistgebot von BV Art. 4 Abs. 1 abgeleitet: - Ansprzuch auf rechtliches Gehör. - Verbot der formellen Rechtsverweigerung - Verbot der materiellen Rechtsverweigerung - Grundsatz von Treu und Glauben - Rückwirkungsverbot - Grundsatz von „in dubio pro reo“ Im Zweifel für den Angeklagten Nähere Ausführungen: Kleiner Merkur S. 31 3. Kompetenzenabgrenzung zwischen Bundesstaat und Bundesbehörden. Im 5 Titel der Bundesverfassung erfolgt die eigentliche Kompetenzenordnung der Bundesbehörden: - Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat, als gesetzgebende Behörde - Bundesrat als ausführende Behörde mit Bundeskanzlei und Bundesverwaltung - Bundesgericht als richterliche Behörde Daraus geht ein weiteres entscheidendes Merkmal des schweiz. Staatsrechts hervor, nämlich das Prinzip der direkten Demokratie. Die oberste Gewalt wird durch die Bundesversammlung ausgeübt, unter Vorbehalt der Rechte des Volkes und der Kantone. 4. Die neue Bundesverfassung beinhaltet einen ganzen Katalog an Freiheits- und Grundrechten was die Bundesverfassung von 1874 nicht hatte. Des Weiteren, ist die Bundesverfassung so ausgelegt, dass jede individuelle Freiheit die aktuell werden könnte, durch die Bundesverfassung gesichert ist jedoch bestehen Voraussetzungen und Beschränkungen in BV Art. 36 da es sonst zu grenzenlosem Individua9 lismus führen würde. Eine Verletzung eines verfassungsmässigen Rechts kann beim Bundesgericht gerügt und die Wiederherstellung des Zustandes verlangt werden. 5. Die Verfassungen der Kantone sind im Wesentlichen gleich aufgebaut wie die der Bundesverfassung. Die rechtliche Bedeutung der Kantonsverfassungen beschränkt sich auf die Zuständigkeitsordnung. 323. Was gehört zum Verwaltungsrecht? 1. Die Verwaltung ist ein allgemeiner Ausdruck für das Handeln des Staates das durch folgende Merkmale gekeinnzeichnet wird: - Der Staat handelt durch Behörden - Staatliches Handeln ist grundsätzlich auf öffentliche Interessen ausgerichtet - Kann nur gestützt auf rechtlichen Vorschriften erfolgen. Es gibt keine rechtsfreie Sphäre in der Verwaltung - Verwaltungstätigkeit bedeutet deshalb immer Rechtsanwendung Das Verwaltungsrecht ist sehr umfangreich geworden, den umfangreichsten Teil der Rechtsordnung. 2. Die Verwaltung ist hierarchisch aufgebaut, deren Spitze ist die Regierung (Bundesrat, Regierungsrat). Vorgesetzte Behörden können nachgeordneten Behörden, Weisungen erteilen, Entscheide korrigieren oder selbst an deren Stelle handeln. 3. Das Verwaltungsrecht ist in folgende Sachgebiete aufgeteilt: - auswärtige Angelegenheiten (in der CH grundsätzlich eine Zuständigkeit des Bundes), soweit es nicht um den Abschluss rechtsetzender Staatsverträge geht, - Militär- und Polizeiwesen, - Finanzwesen - Wirtschaft - Bauwesen - Öffentliche Fürsorge und Sozialversicherungen - Schulwesen - Religiöse und kulturelle Angelegenheiten - Gesundheitswesen - Öffentliche Betriebe Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, sie dient nur dem summarischen Überblick. 4. Der Staat kann auch als Privatperson auftreten indem er am Rechtsverkehr unter Privaten teilnimmt. Davon ist zu unterscheiden, dass er sich privatrechtlicher Institu10 tionen bedient um öffentliche Interessen zu vertreten. Beispiel hierfür ist die Verwendung einer AG um eine öffentliche Aufgabe durchzuführen: SBB z.B. 324. Was gehört zum Strafrecht? 1. Eine Rechtsordnung hat nur dann Sinn, wenn deren Vorschriften erzwungen werden. Die Reaktion auf eine Verletzung der Rechtsvorschriften ist der direkte Zwang wobei dieser Zwang in verschiedene Stufen aufgeteilt ist. Ermahnung, Schadenersatzleistungen bis zur Strafe. Die Idee davon ist, einerseits die Wiederherstellung des Zustandes sofern möglich, andererseits als Präventivwirkung andere abzuschrecken. 2. Für die Strafnormen ist eine spezielle Gesetzestechnik entwickelt worden: Jede strafrechtliche Vorschrift setzt ein bestimmtes Verhalten voraus das als Gesetzeskonform gilt. Die Verletzung deren hat Strafe zur Folge. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese Verhaltensregeln bekannt sind. 3. Was nicht im Gesetz verboten ist, ist erlaubt. Ganz im Sinne des Legalitätsprinzips. 4. Das StGB enthält das allg. Strafrecht. Es ist in 3 Bücher aufgeteilt: 1. Buch enthält allg. Grundsätze des Strafrechts, das 2. die besonderen Bestimmungen in denen die Delikte gruppiert nach den Rechtsgütern, die verletzt werden aufgezählt sind, im 3. Buch werden die Einführung und die Anwendung des Gesetzes behandelt. Delikte werden in 3 Kategorien eingeteilt: Verbrechen: mit Zuchthaus bedrohte strafbare Handlungen, Vergehen: mit Gefängnis bedrohte strafbare Handlungen und Übertretungen: mit Haft oder Busse bedrohte strafbare Handlungen 5. Das schw. Strafrecht basiert auf dem Verschuldensstrafrecht, d.h. der Täter wird nach seinem subjektiven Verschulden bestraft. Das Gegenteil dazu ist das Erfolgsstrafrecht, bei dem der Täter nach der Wirkung seiner Tat bestraft wird. 6. Es sind folgende Straftaten vorgesehen: - Freiheitsstrafe: Sie ist heute die typische Strafe - Vermögensstrafe: Busse - Nebenstrafen: z.B. Berufsverbot, Landesverweisung. Es gibt auch noch sichernde Massnahmen z.B. Einweisung in eine Trinerheilanstalt usw. 325. Was gehört zum Prozessrecht? 11 1. Allgemeines Auf geteilt in Strafprozessrecht und Zivilprozessrecht. Neu dazu ist der Verwaltungsprozess gekommen. Das Prozessrecht ist Kompetenz der Kantone. Der Bund hat nur ein eigenes Prozessrecht für das Verfahren vor Bundesgericht. Es bestehen immer noch Unterschiede zwischen den einzelnen Prozessen zwischen den Kantonen obwohl sie schon stark angeglichen worden sind. 2. Strafprozessrecht. Umfasst die Vorschriften über das Verfahren, in dem das Strafrecht zur Anwendung gelangt. Die Gerechtigkeit und die Rechtssicherheit erfordern dass bei Verletzung einer Strafbestimmung der Täter sofort bestraft wird. Es gilt die sog. Offizialmaxime: Der Tatbestand muss von Amtes wegen abgeklärt werden Eine Schwierigkeit besteht darin, dass der Angeklagte durch das Strafmonopol des Staates, der ganzen macht des Staatsapparates gegenübersteht. Das Strafprozessrecht muss also dafür sorgen, dass dem Angeklagten alle Verteidigungsmöglichkeiten gewahrt bleiben. Im Strafprozess können folgende Verfahrensstadien unterschieden werden: a) Polizeiliche Ermittlung b) Voruntersuchung: Es muss die Frage anhand des vorhandenen Beweismaterials geklärt werden, ob jemand vor das Strafgericht gestellt werden muss. c) Hauptverfahren: Es wird über Schuld oder Unschuld entschieden. Das Gericht hat alle Gesichtspunkte des Falles zu prüfen. Es darf nur mit genügend sicheren Beweisen eine Verurteilung ausgesprochen werden. d) Das Rechtsmittelverfahren. Beide Parteien, Kläger wie auch der Verurteilte haben die Möglichkeit, das Urteil bei einem höheren Gericht anzufechten. 3. Zivilprozessrecht Umfasst die Vorschriften über das Verfahren, in denen das Privatrecht durch ein Gericht angewendet wird zwecks Abklärung des Rechtsanspruches einer Privatperson. Ein Zivilprozess wird nur geführt, wenn ein entsprechendes Gebehren einer Privatperson vorliegt, nie von Amtes wegen. Im Zivilprozessrecht können folgende Verfahrensstadien unterschieden werden: a) Sühn- oder Vermittlungsverfahren: Bevor ein Prozess geführt wird, wird der Fall dem Friedensrichter vorgeführt. Ist keine Einigung in Sicht, kann der Friedensrichter eine Bescheinigung ausstellen und somit den Fall an ein Gericht weitergeben. 12 b) Hauptverfahren: 1. Teil Behauptungsstadium legt jede Partei ihre Ansicht des Falles dar ohne Beweisführung. Es gilt die sog. Verhandlungsmaxime. Der Richter ist an den Stoff gebunden, den die Parteien bringen und muss darauf eine Entscheidung fällen. Beweisstadium: sieht man doch. Urteilsstadium: Gestützt auf das Beweisverfahren hat der Richter zu entscheiden was als bewiesen gilt und den Tatbestand unter das Gesetz zu subsumieren. Daraus ergibt sich das Urteil. c) Rechtsmittelverfahren: Je nach Bedeutung des Falles, kann das Urteil angefochten werden. d) Zwangsvollstreckung: Wenn sich eine Partei dem Urteil nicht fügen will, kann die Zwangsvollstreckung angeordnet werden. Häufigster Fall: Schuldbetreibung 331. Was ist Privatrecht? Wird im Prinzip vom Grundsatz der Privatautonomie beherrscht. Private Rechtssubjekte können im Gebiete des Privatrechts ihre Rechtsverhältnisse nach eigenem Willen ordnen. Der Rahmen ergibt sich aus den sog. zwingenden Vorschriften und den dispositiven Rechten. 332. Was wird im ZGB geregelt? 1. Das Personenrecht 2. Das Familienrecht a) Das Eherecht b) Das Verwandtschaftsrecht c) Das Vormundschaftsrecht 3. Das Erbrecht 4. Sachenrecht 333. Was wird im OR geregelt? 1. allg. Bestimmungen 2. Die einzelnen Vertragsverhältnisse 3. Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft 13 4. Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführungen 5. Die Wertpapiere Kurze Beschreibungen zu den jeweiligen Rechten findet ihr Im Kleinen Merkur s. 42-44 334. Welche weiteren Rechtsgebiete werden zum Privatrecht gezählt? - Versicherungswesen - Verkehrswesen - Geistiges Eigentum (Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz) - Wettbewerbswesen - Bankwesen 335. Was bedeutet Internationales Privatrecht? Es geht nicht notwendigerweise um Vorschriften auf zwischenstaatlicher Basis. Es umfasst grundsätzlich innerstaatliche Vorschriften, die die Frage regeln, welches staatliche Recht zur Anwendung kommt. Es ist ein Kollisionsrecht d.h. nach Ihm wird entschieden, nach welcher staatlichen Rechtsordnung eine Rechtsfrage beantwortet werden soll. Z.B. Ehescheidung zwischen einem Deutschen und einer Französin in der Schweiz. Wichtigster Erlass ist hier das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht von 1987. 4. Rechtliche Grundbegriffe 411. Was ist ein Rechtssubjekt? Wem von der Rechtsordnung die Rechtsfähigkeit zuerkannt ist, ist Rechtssubjekt. Rechtsobjekte sind Sachen, auf die sich die Rechtsordnung bezieht. Grundsätzlich werden die natürlichen Personen und die juristischen Personen unterschieden. 412. Was ist eine natürliche Person? 14 Jede natürliche Person ist ein Mensch. Art. 11 ZGB besagt: „Rechtsfähig ist jedermann.“ Dies ermöglicht jedoch nur die passive Beteiligung an der Rechtsordnung. Zur aktiven Teilnahme wird zusätzlich die Handlungsfähigkeit benötigt, welche die Eigenschaft bedeutet durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen zu können. Bedingungen sind die Mündigkeit (18) und die Urteilsfähigkeit (vernünftig). Durch die Entmündigung kann einer Person die Handlungsfähigkeit aberkannt werden. Zudem kann sie beschränkt werden, wenn eine Person unmündig oder entmündigt ist. Da auch jene teilweise aktiv am Rechtsleben teilnehmen müssen, können Vertreter für sie handeln (Eltern, Vormund etc.). 413. Was ist eine juristische Person? Eine von der Rechtsordnung geschaffenes künstliches Gebilde, welches sich auszeichnen durch: Rechtsfähigkeit in allen Fällen, welche nicht mit den speziellen Eigenschaften des Menschen zusammenhängen, Organisation, welche in Statuen die Bezeichnung und Befugnisse der Organe bestimmt, Bestimmter Zweck, der in den Statuten festgehalten ist und weder rechtwidrig, unsittlich noch unmöglich ist, Handlungsfähigkeit, welche durch die Organe verliehen wird. Man unterscheidet zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (geschaffen durch Rechtserlass) und des Privatrechts (Gesellschaften). Eine weitere Unterscheidung bildet die Grundlage. Ist es ein Zusammenschluss von Personen, so ist von einer Körperschaft die Rede, ist es ein Vermögenswert, so wird von einer Anstalt gesprochen. 414. Was sind Personenverbindungen ohne juristische Persönlichkeit? 15 Neben den Körperschaften gibt es auch die Rechtsgemeinschaften. Es sind dies die einfache Gesellschaft, welche jedoch nicht unter eigenem Name gegen aussen auftreten kann, und die Kollektiv- und die Kommanditgesellschaft. Letztere können unter dem Namen der Gesellschaft Rechte und Pflichten erwerben. Da jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt, gibt es Unterschiede in der Haftung im Vergleich mit einer Körperschaft. Beide Gemeinschaften haften solidarisch. Ebenfalls zu erwähnen ist die Erbengemeinschaft. 421. Was ist der Unterschied zwischen Recht im objektiven und im subjektiven Sinn? Als objektives Recht wird die Gesamtheit der Vorschriften und Regeln verstanden. Die den Einzelpersonen zuerkannten Rechte werden als subjektive Rechte bezeichnet. 422. Was bedeutet subjektives Recht? Es gilt der Grundsatz der Privatautonomie, im Rahmen derer jeder nach seinem Willen handelt um bestimmte Interessen zu verfolgen. Dennoch gibt es eine Schranke, welche in Treu und Glauben liegt. Dies soll die Moral schützen und einen korrekten Umgang garantieren. Wird das subjektive Recht nicht genügend geachtet, kann die Durchsetzung mit Hilfe des Staates erzwungen werden. Dieser prüft in einem besonderen Verfahren (Zivil- oder Strafprozess), ob die Durchsetzung berechtigt ist. Wird eine Verletzung festgestellt gibt es folgende Sanktionen: Schadenersatz, Genugtuung, Zwang zur Beseitigung des rechtsverletzenden Zustandes, Zwang zur Vornahme einer Leistung oder Strafe. 423. Was bedeuten relative und absolute Rechte? Relative Rechten richten sich gegen eine oder mehrere bestimmte Personen. Nur haben sich daran zu halten. Am häufigsten tritt die Obligation auf mit Gläubiger und Schuldnern. Absolute Rechte richten sich gegen jedermann und können in 3 Gruppen eingeteilt werden: 16 die dinglichen Rechte, welchen die absoluten subjektiven Rechte an Sachen umfassen. Dazu gehört vor allem das Eigentum, aber auch die beschränkt dinglichen Rechte (Dienstbarkeiten, Pfandrechte, Grundlasten), die Immaterialgüterrechte, dazu gehören Patente, Urheberrecht, Firmen, Markenrechte etc., das Persönlichkeitsrecht, welches die Existenz und die Entfaltung der Individualität gegenüber dem Staat, aber auch gegenüber anderen Privatpersonen sichert. Absolute Rechte haben ein stärkeres Gewicht als relative, denn es besteht ein öffentliches Interesse an ihrer Respektierung. 431. Was ist ein Rechtsverhältnis? Eine Rechtsbeziehung zwischen zwei oder mehreren Personen, welche aus einem oder mehreren subjektiven Rechten bzw. Pflichten besteht. Man unterscheidet nach verschiedenen Einteilungskriterien: - Liegt ein einseitiges oder ein zweiseitiges Rechtsverhältnis vor? - Entsteht die Obligation aus einem Rechtsgeschäft oder aus einem Gesetz? Ein Rechtsverhältnis durchläuft verschiedene Phasen, Entstehung, Veränderung und Untergang. Ob eine Phase eintritt hängt immer davon ab, ob der entsprechende Rechtsgrund mit der dazugehörigen Rechtsfolge gegeben ist. Als Voraussetzungen, also juristische Tatsachen, kommen in Frage: ein vom Willen der Beteiligten gelenktes Verhalten oder ein unabhängiges Ereignis. Die Rechtsfolge tritt jedoch nicht einfach logisch ein, sondern ist Resultat einer Wertung, eines Denkprozesses, der in der entgegengesetzten Richtung abläuft. 432, Was ist ein Rechtsgeschäft? Von Privaten gesetzte Willensakte, denen nach der Rechtsordnung Rechtwirkungen zuteil werden, nennt man Rechtsgeschäfte. Dieses kann entweder einseitig oder zweiseitig sein. Die wichtigsten Voraussetzungen sind die Handlungsfähigkeit der Personen, die Beachtung der Formvorschriften und die Zulässigkeit des Inhalts. Grundsätzlich herrscht Formfreiheit. Jedoch verlangen einzelne Geschäfte bestimmte Formen. Es handelt sich um die einfache Schriftlichkeit (eigenständige Unterschrift), qualifizierte Schriftlichkeit (ganzer Text oder bestimmte Stellen handgeschrieben), öffentliche Beurkundung. 17 Beim Inhalt gibt es folgende Schranken: ein Geschäft darf weder widerrechtlich, unsittlich noch unmöglich sein. 433. Auf welche Weise entsteht ein Rechtsverhältnis von Gesetzes wegen? Neben dem Vertrag gibt es auch noch die unerlaubte Handlung und die ungerechtfertigte Bereicherung als Entstehungsgrund einer Obligation. Bei der unerlaubten Handlung wird ein Rechtsgut verletzt. Es muss also eine Rechtswidrigkeit gegeben sein. Es werden Verschuldenshaftung und Kausalhaftung unterschieden. Bei der Verschuldenshaftung wurde absichtlich oder fahrlässig gehandelt. Die Kausalhaftung wird vom Gesetz in gewissen Fällen vorgesehen, um Schädigungspotenzial einzudämmen. Von ungerechtfertigter Bereicherung ist die Rede, wenn es zu Vermögensverschiebungen kommt, welche rechtlich nicht begründet sind. Es wird dem Entreicherten ein Forderungsanspruch eingeräumt. Es entsteht also eine Obligation. In bestimmten Fällen ist jedoch der Bereicherte geschützt (guter Glaube). 441. Was bedeutet der Ausdruck Rechtkraft? Es gibt die formelle Rechtskraft, welche einen Entscheid unanfechtbar werden lässt, da der Instanzenzug schon erschöpft ist oder sich seine Rechtswirkung bereits entfaltet. Als materielle Rechtskraft wird der Umstand bezeichnet, dass ein bestimmter Sachverhalt nicht in einem neuen Verfahren erneut aufgerollt werden darf. 442. Was bedeutet der Ausdruck Verbindlichkeit? Verbindlichkeit bedeutet, dass der Staat die Durchsetzung einer Regel (sei dies aus einem Vertrag oder aus einem Gesetz) erzwingen kann. 443, Was bedeutet der Ausdruck Ungültigkeit? Ungültigkeit heisst, dass ein bestimmter Rechtsakt für den Adressaten keine Rechtswirkung entfaltet, also nicht verbindlich ist. Es gibt 2 Formen: 18 - die Anfechtbarkeit, welche für Rechtsakte gilt, die an einem Rechtsmangel leiden. Der Rechtsakt muss jedoch angefochten werden, sonst tritt die Rechtswirkung ein. - die Nichtigkeit liegt vor, wenn der Rechtsmangel nicht behoben werden kann. Es liegt also gar kein Rechtsakt vor. 1. Grundlagen des Sachenrechts 111. Was ist das Sachenrecht? 4. Teil des ZGB. Regelt Eigentum, wird zwischen Grundeigentum und Fahrniseigentum unterschieden und sodann die beschränkten dinglichen Rechte. Bestand und Uebertragung des Eigentums hangt mit dem Besitz bzw. der Aufzeichnung im Grundbuch zusammen. Dingliches Recht: Beziehung zwischen Person und einer Sache. Eigentum + beschränkte dingliche Recht = vom Gesetz vorgesehene dingliche Rechte. 112. Welche Bedeutung hat das Sachenrecht für die Wirtschaft? Da es die Eigentumsrechte regelt, und eine wirtschaftliche Tätigkeit darin besteht, Güter zu tauschen, stellt das Sachenrecht eine wichtige Voraussetzung für die Wirtschaftstätigkeit dar. Der Einzelne kann sich dabei auf das Sachenrecht verlassen. 113. Welche Bedeutung kommt dem Sachenrecht innerhalb der Rechtsordnung zu? Sachenrecht +obligatorische Rechte (Forderungen) +Immaterialgüterrecht = Vermögensrecht unserer Rechtsordnung. Das Sachenrecht spielt eine wichtige Rolle, viele Rechtsvorgänge bezwecken, die sachenrechtliche Stellung der Beteiligten irgendwie zu verändern. 114. Exkurs: Was ist geistiges Eigentum? Was ist das Immaterialgüterrecht? - Urherberrechte - Rechte an Erfindungen 19 - Rechte an Gestaltungen von Produkten - Rechte an Marken Der Gegenstand solcher Güter besteht in der schöpferischen Leistung. Das Kopieren solcher Güter ist untersagt. Wird nicht dem Sachenrecht zugeordnet. 121. Was sind Sachen? 1. Gegenstand der dinglichen Rechte = Sache. Im Sinne des ZGB: unpersönliche, körperliche, für sich bestehende Gegenstände, die der menschlichen Herrschaft unterworfen werden können. 2. Unpersönlichkeit beruht auf ethischem Grundsatz, dass der lebende menschl. Körper oder ein Leichnam nicht Gegenstand des rechtlichen Verkehrs sein sollen. Körperlich: Muss der physischen Körperwelt angehören. 122. Was ist Fahrnis, was sind Grundstücke? ZGB unterscheidet: bewegliche Sachen (Mobilien) und Grundstücke (Immobilien). Zu Grundstücken gehören auch die ins Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte ( Baurecht, Quellenrecht usw.) Bergwerke und Miteigentumsanteile. Fahrnis ist alles was nicht zu den Grundstücken gehört. 123. Was sind Bestandteile, was ist Zugehör? Bei zusammengesetzten Sachen wird unterschieden: 1. Bestandteil: Alles was zum Bestand einer Sache dazu gehört und nicht ohne Gewalt oder Zerstörung abgetrennt werden kann. Ein solches Teil alleine ist keine Sache, nur als Bestandteil der Hauptsache. 2. Zugehör: Sachen die der Hauptsache zur dauernden Bewirtschaftung, Benutzung oder Verwahrung dienen und durch Verbindung, Anpassung oder ähnliches in Beziehung zur Hauptsache gebracht werden. Bsp: Kindersitz eines Fahrrades. 131. Was sind dingliche Rechte? 20 1. Absolute Rechte welche an Sachen bestehen. Herrschaftsrecht dass auf sein Objekt gerichtet ist. Hat gegenüber jedermann Geltung 2. Die unmittelbare Herrschaftsbeziehung und die Rechtswirkung gegenüber jeder anderen Person heben die dinglichen Rechte von den oblig. ab. Ein oblig. Recht kann sich auch auf eine best. Sache beziehen, aber der Zugriff auf die Sache wird nur indirekt über die Leistungspflicht des Schuldners vermittelt. 3. Es gibt eine beschränkte Anzahl Arten von dinglichen Rechten, obligatorische hingegen können jeden beliebigen Inhalt haben. 132. Welche Arten dinglicher Rechte gibt es? An einer Sache können nur die gesetzlich vorgesehenen Arten dinglicher Rechte bestehen: - Das Eigentum: umfassende Herrschaft über die betroffene Sache - Beschränkte dingliche Rechte: Dienstbarkeiten, Grundlasten und Pfandrechte, die bloss begrenzte, teilw. Herrschaftsrechte an einer Sache geben. 133. Wie werden dingliche Rechte kundgetan? Die Geltung dinglicher Rechte erfordert, dass jedermann den Bestand und die Trägerschaft erkennen kann. Daher gilt das Prinzip der Publizität. D.h. es entstehen und bestehen dingliche Rechte nur, wenn sie offenkundig gemacht werden, einerseits durch den Besitz, andererseits durch öffentliche Register. 21 2. Das Eigentum 211. Was ist Eigentum? 1. Umfassendstes dingliches Recht. Eigentümer einer Sache können damit, in den Schranken der Rechtsordnung, tun was sie wollen. Das Eigentum wirkt sich in 2 Richtungen aus: In eine positive, die Verfügungsmacht und eine negative, die Ausschliessungsmacht. 2. Die Verfügungsmacht wird ausgeübt indem man die Sache braucht, verändert, zerstört oder in rechtlicher Hinsicht, verkauft, verschenkt, anderen zum Gebrauch überlassen, mit Rechten von Dritten belastet wird. 3. Ausschliessungsmacht bedeutet dass der Eigentümer allen Anderen einen Eingriff verwehren kann. 212. Worin unterscheidet sich der Besitz vom Eigentum? Besitz: faktische Innehabung einer Sache. Muss nicht zugleich der Eigentümer sein. 213. Welchen Beschränkungen unterliegt das Eigentum im Allgemeinen? Verfügungsmacht darf nur innerhalb der Schranken der Rechtsordnung ausgeübt werden d.h. nicht nur das Sachenrecht sondern sämtliches geschriebenes und ungeschriebenes Recht. Eigentumsbeschränkungen wollen verhindern, dass andere Personen oder überwiegende öffentlichen Interessen Schaden erhalten durch die Ausübung des Verfügungsrechtes. Schutz von öffentlichen Interessen: öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung. Schutz von privaten Personen: privatrechtliche Eigentumsbeschränkung. 214. Welchen Beschränkungen unterliegt das Grundeigentum im Besonderen? 1. Im Vergleich zum Fahrniseigentümer unterliegt der Grundeigentümer einigen Beschränkungen. 22 2. Die tatsächliche Verfügungsmacht des Grundeigentümers ist zunächst im privaten Interesse eingeschränkt. (weitere Infos s. 80 Kleiner Merkur, klein Gedrucktes unter Punkt 2) 3. Von den Beschränkungen der rechtlichen Verfügungsmacht dienen den privaten Interessen: Zustimmung des Ehegatten bei Veräusserung oder Belastung der Familienwohnung sowie Veräusserung von Miteigentumsanteilen. Im öffentlichen Interessen liegen z.B. das BG über das bäuerliche Bodenrecht mit seinen Bestimmungen über Erwerb, Verpfändung und Teilung landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke sowie die Beschränkungen des Erwerbs von Grundstücken durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. 215. Was bedeutet die Eigentumsgarantie? 1. Schützt Bürger vor übermässigen Eingriffen des Staates in Vermögen. Jegliche Vermögensrechte fallen darunter. 2. Rechtsprechung und Lehre unterscheiden 2 Wirkungen der Eigentumsgarantie: Institutsgarantie und die Bestandesgarantie. a) Institutsgarantie bedeutet: Die rechtliche Möglichkeit, private Vermögensrechte an Gütern aller Art zu erwerben kann vom Staat nicht abgeschafft oder illusorisch gemacht werden. b) Bestandesgarantie bedeutet: Schützt die konkreten subjektiven Vermögensrechte jedes Einzelnen. Lässt Eingriffe des Staates in priv. Vermögensrechte zu ist aber von folgenden Voraussetzungen abhängig: der gesetzlichen Grundlage, dem öffentlichen Interesse, der Verhältnismässigkeit des Eingriffs und der vollen Entschädigung an die Betroffenen, falls die Beschränkung einer Enteignung gleichkommt. 216. Unter welchen Voraussetzungen hat der Staat ein Enteignungsrecht? Einschneidendste Massnahme des Staates gegen privates Vermögen. Der Enteigner hat dem Enteigneten eine volle Entschädigung zu leisten. Das Gemeinwesen hat dem betroffenen Eigentümer auch dann eine volle Entschädigung zu leisten wenn das Eigentum gelassen wird aber grosse Beschränkungen auferlegt werden. Dann spricht man von materieller Enteignung 23 221. Was ist Alleineigentum? Eigentümer einer Sache ist im Normalfall eine Person = Alleineigentum. Das Gesellschaftsvermögen steht im Alleineigentum einer Gesellschaft und nicht der Gesellschafter. 222. Was ist gemeinschaftliches Eigentum? 1. ZGB kennt gem. Eigentum in Form von Gesamt- und Miteigentum. Eigentümer sind mehrere. Nur das Eigentum, nicht aber die Sache ist unter den Personen verteilt. 2. Gesamteigentum besteht nur, wenn die Sache zum Gemeinschaftsvermögen von Pers. gehört, die gegenseitig in einer Gesamthandschaft stehen. Als solche Gemeinschaften gelten nur die vom Gesetz mit entsprechenden Wirkungen ausgestatteten Gruppierungen. Bsp: Gütergemeinschaft in der Ehe, einf. Gesellschaft, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft, Erbengem. Die Regeln über Gesamteigentum sind sinngem. auch auf andere Rechte der Gesamthandschaft anzuwenden. Der einzelne Gesamteigentümer ist nur indirekt an der Sache berechtigt. Er hat keinen Anteil über den er alleine Verfügen kann, nur sein Anteil am Liquidationserlös. Die Verfügung über das Gemeinschaftsgut kann nur durch die Gesamthandschaft erfolgen. Die Auflösung nur durch Auflösung der Gesamthandschaft (ZGB Art. 604) 3. Miteigentum: Liegt vor wenn mehrere Personen an einer Sache beteiligen aber keine Gesamthandschaft vorliegt. Sie sind nur durch gemeinschaftliches Eigentum vereinigt. Entsteht i.d.R. durch Vertrag, in gewissen Fällen durch Gesetz. Jedem Miteigentümer steht eine Wertquote an der Sache zu (z.B. 5/100). Er kann seinen Anteil veräussern oder mit dinglichen Rechten belasten. Jeder Miteigentümer hat jederzeit Anspruch auf Auflösung des Miteigentums. Dieser Anspruch kann vertraglich oder gesetzlich ausgeschlossen werden. 223. Welches sind die Besonderheiten des Stockwerkeigentums? Besondere Art von Miteigentum an Liegenschaft. Enthält die Befugnis, bestimmte Teile eins Gebäudes alleine zu nutzen. Er kann hiermit ein Teil der Sache und nicht nur ein Teil des Rechts beanspruchen. Stockwerkeigentum zählt rechtlich als eigenes Grundstück was aber nicht heisst, dass die rechtliche und faktische Abhängigkeit der anderen Beteiligten entfällt. 24 231. Wie wird Eigentum erworben? 1. Bedarf immer eines Rechtsgrundes und meistens der Sachübergabe bzw. Grundbucheintrags. 2. Je nach Art des Erwerbsgrundes wird unterschieden: a) Originärer Eigentumserwerb: Selten, Aneignung herrenloser Sachen, Bildung neuen Landes, Fund und Zuführung usw. b) Derivativer Erwerb: Meistens ein Rechtsgeschäft welcher den Übertrag vom alten auf den neuen Eigentümer beinhaltet. Des Weiteren Erbgang, Hoheitlicher Akt wie Enteignung, Verwertung. 3. Bei Eigentumsübertragung durch Rechtsgeschäft ist erst bei Vollzug des dinglichen Aktes gültig. Bei Fahrnis ist es die Sachübergabe, bei Grundstücken der Grundbucheintrag. Stellt sich ein Kaufvertrag als ungültig aus, bleibt der Verkäufer Eigentümer, er kann die Sache vom Käufer zurückfordern. 232. Wie wird das Eigentum beendigt? Verlust meistens durch Übertragung auf neuen Eigentümer. Andere Möglichkeit ist das Eigentumsverhältnis aufzulösen ohne Übertrag auf einen neuen Eigentümer z.B. einfach stehen lassen. 4. Besitz und Grundbuch 411. Was ist Besitz? 1. Besitzer nicht = Eigentümer. Wenn Jemand mit einem Velo fährt ist der dessen Besitzer aber vielleicht nicht deren Eigentümer. 2. Ist der Eigentümer Besitzer, ist er selbständiger Besitzer. Nicht Eigentümer die Besitzer sind, sind unselbständige Besitzer. 412. Welche Rechtsfolgen hat der Besitzer 1. Gesetz schützt den Besitz. Hat den Charakter einer schlichten Tatsache und den eines subjektiven Rechts. 25 2. Besitz ist äussere Form in der Rechte an Sachen für 3. erkennbar werden. Publizitätsmittel für dingliche Rechte, vor allem an Fahrnis. Dingliche Rechte für Grundstücke gehen aus dem GB hervor. Besitz gilt als vorläufiger Beweis für die Rechte an einer beweglichen Sache. Übertragung des Besitzes ist unabhängige Voraussetzung dafür, dass der Besitz sine Publizitätswirkung behält. Ohne diesen Wechsel, würde der Übergang des Eigentums nicht offenkundig. 413. Welche Folgen hat die unrechtmässige Übertragung des Besitzes? Wer den bisherigen Besitzer kannte und vermuten konnte, dass dieser befugt ist, das Eigentum zu übertragen. Guter Glaube kommt dem Erwerber zu, wenn er mit der zumutbaren Aufmerksamkeit nicht wissen kann, dass der Besitzer nicht befugt ist. Bösgläubig ist, wer die mangelnde Befugnis kennen sollte. Im Gegensatz zum Gutgläubigen, kann der Bösgläubige belangt werden, die Sache wieder herauszugeben. Das ZGB regelt dies wie folgt: Der Besitzer kann die Sache vom Gutgläubigen nicht zurückfordern es sei denn, die Sache wurde dem Eigentümer gestohlen oder er hat sie verloren. Dann kann die Sache innert 5 Jahren zurückgefordert werden. Wurde Sie öffentlich versteigert oder auf dem Markt verkauft, kann sie nur durch Vergütung des Kaufpreises zurückgefordert werden. 1. Allgemeines Schuldrecht 111. Warum heisst das Schuldrecht „Obligationenrecht“? 1. Das Lateinische Wort „obligation“ bedeutet (rechtliche) Bindung (Verpflichtung). Das OR stammt wie vieles im Privatrecht vom alten römischen Recht ab. 2. Obligation nennt man jedes Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, welches für den Gläubiger zu einer Forderung, für den Schuldner zu einer Schuld führt. 3. Der Gläubiger hat dadurch Anspruch auf eine Leistung, die nicht nur aus einer Geldleistung bestehen kann, sondern auch aus einem Tun oder Unterlassen. 4. Ausserhalb des Schuldrechts wird Obligation auch für Wertpapiere benutzt, in denen eine Schuld verurkundet ist. 112. Wie sind im OR Vertrags- und Haftpflichtrecht geregelt? 26 Im Allgemeinen Teil sind die drei wichtigsten Entstehungsgründe geregelt: Vertrag, unerlaubte Handlung und ungerechtfertigte Bereicherung. Ebenfalls sind die Wirkungen und das Erlöschen einer Obligation sowie die besonderen Verhältnisse (einzelne Vertragstypen) bei Obligationen geregelt. Daher wird auch vom allgemeinen Vertragsrecht bzw. allgemeinen Haftpflichtrecht gesprochen. Eine Sonderstellung kommt der Regelung der einfachen Gesellschaft zu. Denn im Gegensatz zu den anderen Gesellschaftstypen, wird diese im Vertragsrecht geregelt und nicht im Gesellschaftsrecht. 113. Wie verhält sich das ZGB zum OR? 1. 5. Teil des ZGB. Allgemeine Bestimmungen des ZGB gelten also auch für OR, umgekehrt gelten vertragsrechtliche Regeln des OR auch für Verträge des ZGB. 2. Zusammen mit dem Sachenrecht regelt das OR die vermögensrechtlichen Verhältnisse. Unterschiede: - Sachenrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Personen und Sachen (dingliche Rechte) - OR regelt Rechtsbeziehungen zwischen Personen (obligatorische Rechte) 3. Diese Unterscheidung ist in unserem Rechtssystem begründet. 121. Wie entstehen Forderungen und Schulden? 1. Drei Entstehungsgründe: Verträge, Schadenszufügung (unerlaubte Handlung) und ungerechtfertigte Bereicherung. 2. Meistens aus Rechtsgeschäften (Verträgen). Bestand, Höhe der Forderung, Sicherstellungspflicht, Fälligkeit und Verzinslichkeit aus Vertrag ersichtlich, Wenn nicht, gelten die allgemeinen Regeln des OR. 3. Zweiter wichtiger Entstehungsgrund: unerlaubte Handlung 4. Dritter wichtiger Entstehungsgrund: ungerechtfertigte Bereicherung 5. Weitere mögliche Gründe: Familienrecht, Erbrecht, Haftpflichtrecht, Gesellschaftsrecht und vor allem öffentliches Recht. 122. Wie können Forderungen sichergestellt werden? Folgende Vorkehrungen sollen die richtige Vertragserfüllung fördern: 27 1. Vereinbarung einer Konventionalstrafe. Bringt den Vorteil, dass kein Schaden nachgewiesen werden muss (Gesetz sieht Schadenersatz bei Schadensnachweis vor). Jedoch kann die verletzte Partei nur Strafe oder Erfüllung verlangen (falls nicht anders vereinbart). Liegt der Schaden über dem Strafbetrag, muss ein Verschulden nachgewiesen werden. Die Konventionalstrafe sollte nicht mit dem Reugeld verwechselt werden. Dieses wird fällig bei vorzeitigem Vertragsrücktritt. 2. Entgegennahme von Wechseln: Stellt der Schuldner vor Fälligkeit einer Forderung einen Wechsel aus, kann er nur sehr beschränkt einer Betreibung entgegentreten. Solvenz ist jedoch dadurch nicht sichergestellt. Sicherheiten um Solvenzrisiko zu beseitigen: 1. Pfandrecht 2. Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) 3. Andere gesetzliche Pfandrechte (an Grundstücken) 4. Eigentumsvorbehalt 5. Bürgschaft und Garantie 6. Arrestlegung 7. Kaution Die Pfandrechte (inkl. Retentionsrecht) sind dingliche Rechte und somit im ZGB geregelt. Bürgschaft und Garantie sind Vertragsarten. Arrestlegung gehört ins Betreibungsrecht und ist im SchKG geregelt. Sicherstellung der Vertragserfüllung UND Beschränkung des Solvenzrisikos: 1. Akkreditiv: Abwicklung eines Kaufgeschäftes Zug um Zug auch bei grosser Distanz zwischen den Vertragspartnern. 2. Hinterlegung: Bestimmte Summe oder Gegenstand wird bei einem neutralen Dritten hinterlegt. 123. Was gilt bezüglich der Erfüllung von Forderungen? In erster Linie aus dem konkreten Rechtsgrund (z.B. Vertrag) ersichtlich. Ergänzend sind die allgemeinen Regeln anwendbar sowie die Regeln des besonderen Teils. 1. Nur persönliche Leistungspflicht des Schuldner, wenn es auf die Persönlichkeit ankommt (er haftet nur für die richtige Leistung). Es muss andererseits aber an den Gläubiger selbst geliefert werden. 28 2. Erfüllungsort ergibt sich aus Art der Schuld. Geldschulden (ausser Wechselschulden) sind Bringschulden, sind also am Wohnort des Gläubigers zu zahlen. Wird die Übergabe einer bestimmten Sache geschuldet, so ist diese am Ort zu übergeben, wo sie sich bei Vertragsschluss befand. Andere Verbindlichkeiten sind Holschulden und am Wohnort des Schuldners zu erfüllen. 3. Fälligkeit tritt ein, wenn Gläubiger fordern kann bzw. Schuldner erfüllen muss. Der Fälligkeitstermin ergibt sich meist aus dem Rechtsverhältnis. Ist nichts abgemacht, so kann sofort gefordert bzw. geleistet werden. Wird nun eine dieser Pflichten verletzt, kommt es zum Verzug. Wird ein späterer Termin abgemacht, so redet man von einer Stundung (Vertragsänderung ohne Folgen der Novation). 4. Erfüllung durch Geldzahlung: Generell im Schweizer Franken, auch wenn andere Währung im Vertrag festgehalten. Wer eine Zahlung leistet darf eine Quittung verlangen. Schuldscheine können bei vollständiger Zahlung zurückgefordert werden. Teilzahlungen muss der Gläubiger nicht annehmen, wenn der gesamte Betrag geschuldet wird. Hat der Schuldner mehrere verschieden Schulden beim gleichen Gläubiger kann er bestimmen, welche er tilgen will. 5. Schulden sich zwei Parteien gegenseitig Geld oder eine andere dem Gegenstand nach gleichartige Leistung, kann verrechnet werden, sofern beide Forderungen fällig sind. 6. Durch eine Novation wird eine alte Forderung in eine neue umgewandelt. Einreden des Schuldners wie auch Nebenrechte des Gläubigers gehen dabei unter. 124. Welche Folgen hat die Nichterfüllung von Forderungen? 1. Schuldnerverzug: Schuldner wird schadensersatzpflichtig, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei Geldschulden hat Gläubiger Anrecht auf Verzugszinsen (festgelegt, sonst 5%). Schuldner haftet im Verzug auch für Zufall. 2. Gläubigerverzug: - Verweigerung der Annahme einer gehörig angebotenen Leistung - Unmöglichkeit der Leistung durch Gegenpartei wegen Abwesenheit oder Versäumnis des Eintreibens einer Holschuld - Unterlassung einer notwendigen Vorbereitungshandlung, ohne die die Gegenpartei nicht erfüllen kann oder muss Schuldner kann sich im bei Geld- oder Sachleistungen aus Vertragsverpflichtung befreien durch Hinterlegung. Ist dies nicht tunlich, kann die Sache mit Bewilligung des 29 Richters und unter vorgängiger Androhung auch öffentlich verkauft und der Erlös hinterlegt werden. Bei Dienstleistungen kann der Schuldner vom Vertrag zurücktreten. 125. Wie können Forderungen und Schulden übertragen werden? 1. Eine Forderung kann normalerweise ohne weiteres vom Gläubiger ohne Zustimmung des Schuldners an einen anderen abgetreten werden. Die Abtretung heisst Zession, der abtretende Gläubiger Zedent und der neue Zessionar. Damit die Zession gültig ist, bedarf es der schriftlichen Form. Zwischen Zedent und Zessionar muss geregelt sein, ob es sich um eine Zession an Zahlungs Statt (Tilgung anderer Schuld), um eine Zession zahlungshalber (Anrechnung auf solche Schuld) oder um eine Inkassozession handelt. Wird dem Schuldner die Zession nicht notifiziert, also nicht mitgeteilt, kann er nach wie vor dem alten Gläubiger erfüllen. Bestehen Zweifel kann er die Schuld auch gerichtlich hinterlegen. Ebenfalls wird seine Stellung nicht berührt, d.h. er kann seine Einreden auch gegen den neuen Gläubiger geltend machen. Für den Bestand der Forderung haftet der Zedent nur bei entgeltlicher Abtretung, für Zahlungsfähigkeit des Schuldner nur wenn vereinbart. 2. Bei der Übernahme einer Schuld, bedarf es jedoch der Zustimmung des Gläubigers. Es wird dabei ein Vertrag zwischen Gläubiger und neuen Schuldner geschlossen. 126. Wann verjähren Forderungen und Schulden? 1. Die Verjährungsfristen sind vom Gesetz verschieden geregelt: - Alle Forderungen ohne spezielle Regelung verjähren nach 10 Jahren - Nach 5 Jahren verjähren Zinsforderungen sowie periodische Leistungen. Hinzu kommen: Forderungen aus Lieferung von Lebensmitteln etc., Handwerksarbeit, Detailwarenverkauf, Arzt-, Rechtsanwalts, und Notarshonorare, Forderungen von Arbeitnehmern aus Arbeitsverhältnis sowie Ansprüche gegen Kommandit- und Kollektivgesellschaften. - Nach 2 Jahren verjähren Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen gegen Motorfahrzeuglenker, Eisenbahnen etc. - Alle anderen Schadensersatzansprüche, ausser bei Vertragsverletzung, sowie Rückerstattungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und Mängel bei Kaufsachen nach 1 Jahr. 30 - Wechselrecht: 3 Jahre für wechselmässigen Anspruch gegen Akzeptanten, 1 Jahr für Ansprüche des Wechselinhabers gegen Indossanten und Aussteller, 6 Monate für Regressansprüche eines Indossanten. 2. Gesetzliche Fristen können nicht abgeändert oder wegbedungen werden. 3. Gläubiger kann Lauf der Verjährung unterbrechen durch Zustellung eines Zahlungsbefehls, Begehren um Vorladung vor Friedensrichter oder Vermittler, Eingabe im Konkurs sowie Geltendmachung vor Gericht. Mahnung genügt nicht. Mit jeder Unterbrechung beginnt die ursprüngliche Frist neu zu laufen. 4. Im Haftpflichtrecht werden zwei Verjährungen unterschieden: die relative Verjährungsfrist (ordentliche Verjährung kann unterbrochen werden) und die absolute Verjährung (Zeitpunkt, wo keine Unterbrechung mehr möglich ist). 5. Stillstand bedeutet, dass die Zeit nicht angerechnet werden darf. 6. Zu unterscheiden ist die Verwirkung eines Rechts: Wo das Gesetz eine Frist setzt für eine Rechtshandlung, ist das Recht danach verwirkt. Kann nicht unterbrochen werden. 127. Was heisst Solidarität? 1. Wenn mehrere Schuldner so haften, dass von jedem die ganze Schuld gefordert werden kann. 2. Solidarität kann durch Vertrag, aber auch von Gesetzes wegen entstehen. Bsp.: Gemeinsames Verursachen eines Schadens, Erbgemeinschaften, Übernahme eines Geschäfts mit Aktiven und Passiven etc. Ebenfalls bedeutend ist die Solidarhaftung aller Gesellschafter der einfachen Gesellschaft und der Kollektivgesellschaft für alle Verbindlichkeiten. Bei der GmbH beschränkt durch Höhe des Stammkapitals, bei Vereinen und Genossenschaften durch Statuten. Unechte Solidarität entsteht, wenn mehrere für den gleichen Schaden haften, jedoch aus verschiedenen Rechtsgründen. 3. Gläubiger kann wählen von wem er fordern möchte, ob nur ein Teil von jedem oder alles von einem. Schuldner sind bis zur Tilgung verpflichtet. Normalerweise hat im Innenverhältnis der Schuldner jeder den gleiche Schuld zu tragen. Muss einer mehr bezahlen, hat er Regressrecht. 128. Welcher Bedeutung haben Bedingungen? 1. Bei der aufschiebenden Bedingung beginnt der Vertrag erst dann seine Wirkungen zu entfalten, wenn bestimmte Tatsache eingetreten ist. 31 2. Bei der auflösenden Bedingung erlischt der entstandene Vertrag, sobald eine entsprechende Tatsache eintritt. 2. Vertragsrecht 211. Was ist ein Vertrag? 1. Verträge sind zweiseitige Rechtsgeschäfte, bei denen durch übereinstimmende gegenseitige Willenserklärung der Parteien Rechte und Pflichten begründet werden. Auch eine Abmachung über Änderung oder Aufhebung gilt als Vertrag. Es gibt aber auch einseitige Verträge wie das Testament. Bei den Zweiseitigen wird unterschieden zwischen unvollkommen zweiseitig (eine Partei hat Hauptpflicht, andere nur Nebenpflichten: zinsloses, unentgeltliches Darlehen) und vollkommen zweiseitig oder auch synallagmatisch (Kaufvertrag, verzinsliches Darlehen etc.). 2. Da im Normalfall für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten entstehen, werden auch beide zugleich Gläubiger und Schuldner. 3. Daher werden „Gläubiger“ und „Schuldner“ nur im Allgemeinen Teil verwendet, im Besonderen Teil werden die spezifischen Bezeichnungen benutzt (Käufer, Verkäufer etc.). 212. Wer kann Verträge abschliessen? 1. Natürliche Personen, sofern sie handlungsfähig sind (mündig und urteilsfähig). Unmündige und Entmündigte sind beschränkt handlungsunfähig, d.h. sie können Verträge abschliessen durch ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Urteilsunfähige sind vollkommen handlungsunfähig. 2. Juristische Personen können durch Handlungen ihrer Organe (rechtsgültig bestellt und handlungsfähig) vertraglich gebunden werden. 213. Wie wird ein Vertrag abgeschlossen? 1. Durch ausdrückliche oder stillschweigende übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung. 32 2. Willensäusserungen bestehen aus Antrag (Offerte) und Annahme (Akzept): - Die Willensäusserung im Antrag ist für den Antragssteller bindend - Befristete Anträge binden bis zur Frist, Unbefristete werden unterteilt in Antrag unter Anwesenden (Offerte bindet nur, falls Vertrag während Gespräch zustande kommt) und Antrag an Abwesende (gebunden bis Antragssteller Eingang bei ordnungsgemässer, rechtzeitiger Absendung erwarten darf). - Ein unverbindlicher Antrag liegt vor, wenn der Antragssteller nicht gebunden sein möchte (kein eigentlicher Antrag, sondern Aufforderung zur Einreichung einer Offerte). Bsp.: Inserate, Preislisten, Kataloge - Auch die Zusendung unbestellter Sachen ist kein Antrag (keine Pflicht für Empfänger) - Ein Antrag kann auch widerrufen werden und zwar vor oder gleichzeitig mit dem Eintreffen bei der Gegenpartei. 3. In gewissen Fällen kann der Kunde innert kurzer Frist ohne Nachteile den Vertrag widerrufen (Konsumentenschutz). 4. Willensübereinstimmung trifft zu, wenn sich alle wesentlichen Punkte decken. Es gibt also wesentliche Punkte und Nebenpunkte, Sind wesentliche erfüllt, ist ein Vertrag zustande gekommen. 5. Ein Vertrag kann auch durch Vertretung einer anderen Person abgeschlossen werden. Dabei wird unterschieden: - direkte Stellvertretung: Vertrag zwischen Vertretenem und Gegenpartei - indirekte Stellvertretung: Vertreter handelt im eigenen Namen, überträgt aber Rechte und Pflichten an den Vertretenen - bei handlungsunfähigen Personen handeln ihre gesetzlichen Vertreter, bei juristischen Personen ihre Organe. Beides sind direkte Stellvertretungen. - Damit andere Personen durch das Handeln des Vertreters berechtigt und verpflichtet werden, muss eine Vollmacht vorliegen, man nennt dies auch gewillkürte Stellvertretung. - Schliesst jemand ohne Vollmacht einen Vertrag für einen angeblich Vertretenen, so wird der dieser nur gebunden durch nachträgliche Genehmigung. Ansonsten fällt der Vertrag dahin und der Vertreter wird der Gegenpartei schadensersatzpflichtig. - Gibt sich der Vertreter nicht als solcher zu erkennen, wird der Vertretene nur berechtigt und verpflichtet, wenn Gegenpartei auf Vertretung schliessen musste oder es ihr gleichgültig ist, mit wem der Vertrag geschlossen ist. 33 214. Welche Formvorschriften sind zu beachten? Verträge sind grundsätzlich formfrei zu schliessen, Ausnahmen sind vertraglich bestimmt oder durch Gesetz: 1. Ist einfache Schriftlichkeit gefordert, muss der Vertrag die eigenhändige Unterschrift aller Personen tragen, welche durch den Vertrag verpflichtet werden sollen. 2. Für gewisse Verträge ist die qualifizierte Schriftlichkeit vorgeschrieben, d.h. neben der eigenhändigen Unterschrift muss mindestens noch ein bestimmter Teil handschriftlich verfasst sein. 3. Bei der öffentlichen Beurkundung wird der Vertrag unter Mitwirkung einer Urkundsperson, meist Notar, geschlossen. Die Urkundsperson beglaubigt die Unterschriften sowie die ganze Urkunde. 4. Aus Sicherheitsgründen im Rechtsverkehr verlangen gewisse Rechtsgeschäfte einen Eintrag in ein öffentliches Register. 215. Was kann Inhalt eines Vertrages sein? Innerhalb der gesetzlichen Schranken gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. 1. Jedoch sind Verträge, welche (objektiv) unmöglich, widerrechtlich oder gegen die guten Sitten verstossen nichtig. Sind nur Teile des Vertrages betroffen, sind nur diese nichtig, ausser wenn der Vertrag ohne diese Teile nie geschlossen worden wäre. 2. Für die einzelnen Vertragstypen schreibt das Gesetz den Inhalt weitgehend vor. Man unterscheidet unabänderliche Vorschriften (zwingendes Recht) und ergänzende Bestimmungen (dispositives Recht). 3. Sind Vertragsbestimmungen unklar, so gilt das Vertrauensprinzip. Diejenige Partei, welche den Text nicht selber verfasst hat, darf diesen so auslegen wie jeder vernünftige, unvoreingenommene Mensch ihn verstehen würde. 216. Wann ist ein Vertrag nichtig, wann einseitig unverbindlich? 1. Verträge die objektiv unmöglichen, widerrechtlichen oder unmoralischen Inhalt haben, einer gesetzlichen Formvorschrift nicht genügen oder von einem Handlungsunfähig ohne Zustimmung des Vertreters geschlossen wurden, sind nichtig. 2. Einseitige Unverbindlichkeit liegt vor, wenn sich eine Partei bei Vertragsschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat, vor der anderen Partei absichtlich ge34 täuscht wurde oder unter Bedrohung zum Abschluss genötigt wurde. Man spricht in diesem Fall von Willensmängeln: - Grundlagenirrtum (Irrtum über Rechtsnatur des Vertrages, Identität des Vertragspartners, Umfang des Vertrages, bestimmte vertragswesentliche Eigenschaft der Gegenpartei etc.). Motivirrtum macht den Vertrag nicht unverbindlich. - Absichtliche Täuschung - Bedrohung: Gefahr an Leib und Leben, Ehre oder Vermögen. - Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Voraussetzungen dafür sind Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn (sog. Übervorteilung) 3. Wird der Mangel nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht, gilt der Vertrag als genehmigt. Berufung auf Irrtum ist unstatthaft, wenn sie Treu und Glauben widerspricht. 217. Wie endet ein Vertragsverhältnis? 1. Durch Erfüllung bei einmaligen Leistungen und Gegenleistungen 2. Verträge auf bestimmte Zeit am vorgesehenen Termin, Verträge auf unbestimmte Zeit durch Kündigung: - Im Vertrag festgehalten oder per Gesetz für jeden Vertragstypus bestimmt. Muss vor Beginn der Frist bei der Gegenpartei eintreffen. - Fristlose Vertragsauflösung ist bei wichtigen Gründen möglich, wenn es einer Partei objektiv unzumutbar wird, weiterhin gebunden zu sein. 3. Es kann neben der Kündigung bei Nichterfüllung seitens der Gegenpartei auch vom Vertrag zurückgetreten werden. Der Vertrag wird in diesem Fall rückwirkend aufgelöst. Weitere Möglichkeiten: Berufung auf Vertragsnichtigkeit oder Unverbindlichkeitserklärung. Wird der Rücktritt zum Voraus vorgesehen, wird meist ein Reuegeld fällig beim Rücktritt. 218. Was gilt für die Erfüllung oder Nichterfüllung eins Vertrages? 1. Für die Erfüllung gelten selbe Regeln wie bei den Forderungen 2. Nichterfüllung liegt vor, wenn eine Partei nicht richtig, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erfüllt. Folgen sind der Schuldner- bzw. Gläubigerverzug. 35 3. Für den Schuldnerverzug gelten neben den allgemeinen Normen zusätzlich besondere Normen: - Bei einem Fixgeschäft (bestimmter Termin) kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug - Ist eine Leistung fällig, ohne genaue Frist, so spricht man vom Mahngeschäft. Der Gläubiger setzt in diesem Fall dem Schuldner eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung - Auch wenn eine nachträgliche Erfüllung nicht mehr zu erwarten ist, sollte dennoch eine Nachfrist gesetzt werden um nachher einfacher an Schadenersatz zu kommen. Folgende Rechtsbehelfe stehen dem Gläubiger zur Verfügung: - Vertragserfüllung plus Schadenersatz - Verzicht auf Erfüllung plus Schadensersatz (positives Vertragsinteresse) - Rücktritt, Rückforderung der eigenen Leistung plus Schadensersatz (negatives Vertragsinteresse) Der Verzicht muss umgehend mitgeteilt werden, ausser beim Kaufvertrag im kaufmännischen Verkehr, dort wird dies ohnehin angenommen. 4. Wer auf Erfüllung eines zweiseitigen Vertrages besteht, muss entweder schon geleistet haben oder seine Leistung anbieten, ausser die andere Partei ist vorleistungspflichtig. Bei Zahlungsunfähig darf die Gegenpartei ihre Leistung zurückbehalten bis Gegenleistung gesichert ist. 5. Wird die Leistung aus nicht vertretbaren Gründen nachträglich unmöglich, erlischt die Forderung. Ähnlich verhält es sich bei Tod einer Partei, ausser Erbe. 219. Welche Punkte sind vor dem Abschluss eines Vertrages zu überprüfen? 1. Ist der Vertragsinhalt völlig klar? 2. Sind Leistung und Gegenleistung ausgewogen? 3. Kann ich den Vertrag einhalten? 4. Was kann ich tun, wenn die Gegenpartei den Vertrag nicht richtig erfüllt? 5. Wie endet der Vertrag? 221. Wie werden Verträge im Gesetz geregelt? 1. Allgemeine Regeln sind auf alle Verträge anwendbar, hinzu kommen die besonderen Normen für die einzelnen Vertragstypen. 36 2. Einzelne Typen sind jedoch auch in besonderen Gesetzen geregelt. 222. Was sind Innominatkontrakte? 1. Häufig kommen Verträge vor, die keinem Vertragstyp entsprechen oder eine Kombination mehrerer Typen darstellen. 2. Diese Innominatkontrakte werden übersetzt „namenlose Verträge“ genannt. 3. Zwei Probleme entstehen bei Innominatkontrakten: - Es dürfen keine Bestimmungen enthalten sein, welche einer zwingenden Gesetzesvorschrift widerlaufen - Wie ist der Vertrag bei Unklarheit auszulegen? Regelung des möglichst ähnlichen Vertragstypen muss heran gezogen werden. 223. Was sind kaufmännische Verträge? 1. Unsere Nachbarstaaten unterscheiden bürgerliches Recht und Handelsrecht 2. In der Schweiz sind beide gleichgestellt, Ausnahmen bilden einzelne Regelungen im kaufmännischen Verkehr. 3. Einzelne Vertragsverhältnisse 311. Welche Rechte und Pflichten entstehen aus dem Kaufvertrag? 1. Der Verkäufer verpflichtet sich dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer übernimmt die Verpflichtung den vertragsgemäss angebotenen Gegenstand anzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. 2. Der Preis ist genügend bestimmt, wenn er nach den Umständen bestimmbar ist, 3. Im Übrigen gelten folgende Bestimmungen: - Erfüllung erfolgt Zug um Zug, d.h. Lieferung und Bezahlung gleichzeitig - Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt bei nicht vertretbaren Sachen bei Vertragsabschluss. Bei Gattungskauf im Platzgeschäft mit der deutlichen Ausscheidung von der übrigen Ware der gleichen Gattung, im Distanzgeschäft mit der Aufgabe zum Versand. Sollte nicht mit dem Übergang des Eigentums verwechselt werden. - Kosten der Übergabe trägt der Verkäufer, Abnahmekosten der Käufer. 37 - Transportkosten trägt der Käufer, wenn die Ware an einen anderen Ort als Erfüllungsort geliefert werden soll. Frankolieferung (Verkäufer zahlt) muss vereinbart werden. - Bei zollfreier Lieferung trägt der Verkäufer Ausgangs-, Durchgangs- und Eingangszölle, aber nicht Verbrauchssteuern. 4. Haben Verkäufer und Käufer Geschäftsitz in verschiedenen Staaten, kommt Internationales Privat zur Anwendung: - Haager Übereinkommen - Materielles Kaufrecht für internationale Kaufverträge (Wiener Kaufrecht) - Weicht vom Schweizer Kaufvertragsrecht ab - Für Lieferbedingungen gelten die Incoterms (International Commercial Terms) 312. Welchen Einfluss hat die Natur der Kaufsache auf den Kaufvertrag? 1. Fahrniskauf bedeutet Kauf von beweglichen Sachen. Dazu zählen nicht nur körperliche Sachen, sondern auch Forderungen und andere Rechte sowie der rechtlichen Herrschaft unterworfene Naturkräfte. Bestimmungen: - Keine Formvorschrift, jedoch Schriftlichkeit üblich. - Es sind vertretbare (Gattungskauf) und nicht vertretbare (Spezieskauf) Sachen zu unterscheiden. 2. Für den Grundstückkauf gelten neben den Regeln für Fahrniskauf folgende Besonderheiten: Zur Gültigkeit bedarf es der öffentlichen Beurkundung und zur Erfüllung den Eintrag ins Grundbuch. 313. Welche Folgen haben Lieferungs- Und Zahlungsverzug? 1. Im nichtkaufmännischen Verkehr gelten die allgemeinen Regeln des Schuldnerverzugs. Kommt bei einem Fixgeschäft im kaufmännischen Verkehr der Verkäufer in Verzug, geht man davon aus, dass der Käufer auf die Lieferung verzichtet, Ist dies nicht der Fall muss es sofort mitgeteilt werden. Der Schadenersatz ergibt sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Preis (konkreter Schaden), welcher der Käufer für Ersatz (Deckungskauf) ausgeben musste. Hat die Ware einen Börsen- oder Marktpreis, berechnet sich der Schaden aus der Differenz zwischen Vertragspreis und Marktpreis zur Erfüllungszeit (abstrakter Schaden). 38 2. Befindet sich der Käufer in Verzug, kann der Verkäufer zurücktreten oder seine Leistung zurückbehalten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im kaufmännischen Verkehr kann der Verkäufer statt zurückzutreten einen Selbsthilfeverkauf vornehmen. Konkreter sowie abstrakter Schaden wie im nichtkaufmännischen Verkehr. 314. In welchem Umfang haftet der Verkäufer für Mängel? 1. Die Haftung des Verkäufers nennt man Gewährleistungspflicht: - Sache muss alle Eigenschaften aufweisen, die er ausdrücklich zugesichert hat. - Sache darf keine Mängel haben, welche Wert und Tauglichkeit aufheben oder mindern. - Für körperliche Mängel besteht die Sachgewährleistungspflicht, für rechtliche Mängel die Rechtsgewährleistungspflicht. Der Verkäufer haftet auch für nicht gekannte Mängel. 2. Keine Haftung trägt der Verkäufer für Mängel, die der Käufer bei Vertragsabschluss gekannt hat. Die Haftung kann auch ausgeschlossen werden. 315. Wie hat sich der Käufer bei der Lieferung der Ware zu verhalten? 1. Damit Sachgewährleistung geltend gemacht werden kann, muss die Sache sofort prüfen und den Verkäufer durch Erheben einer Mängelrüge benachrichtigen. Wird dies versäumt, gilt die Sache als genehmigt, ausser bei Mängeln, welche noch nicht erkennbar waren. Bei absichtlicher Täuschung gelten diese Regeln nicht! 2. Nach einem Jahr verjährt die Sachgewährleistung. Hat der Käufer den Preis noch nicht ganz bezahlt, Mängelrüge auch danach noch möglich. 316. Welche Möglichkeiten hat der Käufer bei Lieferung mangelhafter Sachen? 1. Folgende Rechtsbehelfe stehen dem Käufer zur Verfügung: - Minderung oder Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) - Bei Gattungssachen ist auch Ersatzlieferung möglich. Im Platzgeschäft muss sich der Verkäufer Wandelung oder Minderung nicht gefallen lassen, wenn er Ersatzlieferung anbietet und Ersatz der Kosten. 39 2. Liegt ein Rechtsmangel vor, d.h. ein Dritter kann dem Käufer die Kaufsache aus Rechtsgründen entziehen, hat der Verkäufer Schadensersatz zu leisten. 3. Verhältnis zu den allgemeinen Rechtsbehelfen des Schuldnerverzugs: - Verschulden muss nicht vorliegen, jedoch rechtzeitige Mängelrüge - Käufer könnte beide Rechtsbehelfe wahlweise anwenden, muss sich aber dennoch an Kaufsrecht halten. - Käufer kann sich auch auf Grundlagenirrtum oder absichtliche Täuschung berufen, wenn entsprechende Voraussetzungen gegeben sind. 321. Wie unterscheiden sich Kauf nach, auf und zur Probe? 1. Beim Kauf nach Probe oder Muster muss der Verkäufer nach einer Vorlage eine grössere Menge Waren derselben Beschaffenheit liefern. Ist die Ware musterkonform, muss der Käufer sie annehmen (unbedingter Kauf). 2. Beim Kauf aus Probe oder Besicht ist nur der Anbietende gebunden. Der Käufer macht Annahme von der Prüfung abhängig (bedingter Kauf). 3. Beim Kauf zur Probe oder Probekauf kauft der Käufer eine kleine Menge und behält sich vor eine grössere nachzubestellen. Ebenfalls unbedingter Kauf. 322. Was gilt für Kauf auf Kredit? 1. Wer eine Ware kaufen will, aber nicht bezahlen kann, kauft auf Kredit. 2. Der Käufer kann bei einem Dritten einen Kredit aufnehmen oder der Verkäufer tritt selbst als Kreditgeber auf (Abzahlungskauf) 3. Der Konsumkredit für Privatpersonen ist im Bundesgesetz über den Konsumkredit geregelt (KKG). Es dient zum Konsumentenschutz und darf nur angewendet werden, wenn der Kredit einer natürlichen Person zu Privatzwecken gegeben wurde. Umgekehrt nur, wenn Kreditgeberin gewerbsmässig Konsumkredit vergibt. 4. Die wichtigsten Regeln des KKG: - Schriftform, Konsument muss eine Kopie erhalten - Mindestinhalt gesetzlich vorgeschrieben, ebenso wichtigste Rechte und Pflichten - Kreditgeberin muss Kreditfähigkeit des Konsumenten prüfen - Konsumkredite müssen einer Informationsstelle gemeldet werden um Überschuldung zu vermeiden. 40 - Konsument kann innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Kopie den Vertrag schriftlich widerrufen. 323. Was heisst Eigentumsvorbehalt? Wird bei einem Kaufvertrag, bei dem Lieferung vor Zahlung erfolgt, Eigentumsvorbehalt vereinbart, bleibt der Verkäufer Eigentümer bis zur vollständigen Abzahlung, auch wenn der Besitz bereits übergegangen ist. Der Verkäufer kann also die Rückgabe verlangen, wenn nicht alles bezahlt wird. Der Eigentumsvorbehalt ist aber nur gültig, wenn er am Wohnort des Käufers im vom Betreibungsamt geführten öffentlichen Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen wird unterschriftlich vom Käufer bestätigt ist. Der Vorbehalt kann nur an einzelnen Gegenständen nicht an Sachgesamtheiten eingetragen werden. 324. Welche Vorschriften gelten für den Vorauszahlungsvertrag? Käufer verpflichtet sich schriftlich den Kaufpreis für eine bewegliche Sache in Raten im Voraus zu bezahlen, der Verkäufer verpflichtet sich zur Übergabe nach Abzahlung. Aufgrund vieler Missbräuche, wurden besondere Schutzvorschriften ins OR eingefügt. Diese gelten nicht für Vertreter von Einzelfirmen sowie für den Kauf von Gegenständen für gewerblichen Betrieb oder vorwiegend berufliche Zwecke. 325. Was bedeuten Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht? 1. Das Kaufsrecht, auch Option genannt, ermöglicht es dem Berechtigten durch einseitige Willenserklärung gegenüber dem Verpflichteten eine Sache zu erwerben inkl. aller Rechte eines Kaufvertrags. Kaufpreis etc. sind bereits im Kaufrechtsvertrag enthalten. 2. Wird anlässlich des Verkaufs einer Sache dem ehemaligen Verkäufer ein Kaufsrecht vorbehalten, spricht man von Rückkaufsrecht. 41 3. Ein Vorkaufsrecht ermöglicht dem Berechtigten wie beim Kaufsrecht eine Sache zu erwerben, allerdings erst, wenn der Verpflichtete verkaufen möchte. Ein solches Recht kann vertraglich oder durch Gesetz begründet sein. 331. Was ist ein Mietvertrag? 1. Durch den Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter den Mietgegenstand zum Gebrauch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt. Unentgeltliches Überlassung wäre Gebrauchsleihe. 2. Nicht nur Immobilien kommen in Frage, sondern auch Mobilien und andere Gebrauchsgegenstände. 3. Mietverträge können mündlich abgeschlossen werden, Schriftlichkeit ist jedoch empfohlen und auch üblich. Kündigung und Mietzinserhöhungen müssen schriftlich sein. 332. Welches sind die wichtigsten Pflichten des Vermieters? Vermieter ist verpflichtet die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in geeignetem Zustand zu übergeben und hat für die Erhaltung dieses Zustandes zu sorgen. Der Mieter muss Mängel melden und Arbeiten dulden. Trifft dies nicht zu, kann der Mieter gemäss OR 107-109 vorgehen oder die Beseitigung der Mängel, Herabsetzung des Mietzinses und Schadensersatz verlangen. Sind die Mängel nur gering, muss der Mieter dafür aufkommen. Lasten und Abgaben für die Mietsache muss der Vermieter zahlen. 333. Welches sind die wichtigsten Pflichten des Mieter? 1. Sorgfalt im Gebrauch. Bei der Miete von unbeweglichen Sache auch Rücksicht auf Hausbewohner und Nachbarn. 2. Mietzins und Nebenkosten bezahlen. Üblich ist auch eine Kaution, mit der sich der Vermietet schadlos halten kann, wenn nicht bezahlt wird. Vermieter kann nach Ablauf einer Nachfrist den Vertrag fristlos aufheben. Zum Schutz des Mieters vor Missbräuchlichen Mietzinsen gibt es folgende Bestimmungen: - Mieter kann Höhe des Mietzinses anfechten und Herabsetzung verlangen 42 - Erhöhung ist nur auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erlaubt und kann angefochten werden. - Widerhandlungen gegen diese Bestimmungen können strafrechtlich geahndet werden. 3. Dem Mieter dürfen keine Pflichten auferlegt werden, welche nicht im Zusammenhang mit der Mietsache stehen (sog. Koppelungsgeschäfte). 334. Wie können Mietverträge gekündigt werden? 1. Ist die Miete auf bestimmte Dauer vereinbart, geht sie ohne weiteres nach Ablauf dieser Zeit zu Ende. Wird der Vertrag fortgesetzt mit Einverständnis des Vermieters, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit erneuert. 2. Verträge auf unbestimmte Zeit werden durch Kündigung beendet. Kündigungsfristen sind im Gesetz geregelt. Längere Fristen können vereinbart werden: - Bei beweglichen Sachen beträgt die Frist 3 Tage - Bei unbeweglichen Sachen legt das Gesetz verschiedene Fristen fest 3. Kündigungsfrist ist nur dann gewahrt, wenn Kündigung vor Fristbeginn eintrifft. Bei Wohn- und Geschäftsräumen muss schriftlich gekündigt werden. Bei Ehepartnern wird die Zustimmung beider verlangt und der Vermieter muss auch beiden separat kündigen. 4. Zwei Formen des Kündigungsschutzes: - Kündigung muss auf Verlangen begründet werden und ist anfechtbar bei Verstoss gegen Treu und Glauben. - Hat die Kündigung eine Härte zur Folge für den Vermieter, kann er die Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. 5. Vermieter kann Vertrag auflösen bei Zahlungsrückstand des Mieters, mangelnder Sorgfaltspflicht, wesentlichen Mängeln der Mietsache oder Konkurs des Mieters. 6. Bei Vorschlag eines zumutbaren neuen Mieters wird der Mieter befreit ohne Kündigungsfrist oder –termin einzuhalten. 335. Wie weit geht das Retentionsrecht des Vermieter? 43 Der Vermieter von Geschäfträumen kann bewegliche Sachen (welche Eigentum des Mieters sind) pfänden zur Sicherung der Mietzinsforderung im Umfang eines verfallenen Jahreszinses oder des laufenden Halbjahreszinses. 336. Wodurch unterscheiden sich Miete und Pacht? Durch die Verwendung der überlassenen Sache. Bei der Pacht wird dem Pächter die Sache zur Nutzung überlassen, nicht zum Gebrauch wie bei der Miete. Gegenstand können nur Sachen sein, welche einen Ertrag abwerfen. Auch Rechte sind möglich. 337. Was heisst Leasing? 1. Leasingverträge sind Innominatkontrakte, also nicht geregelt im OR. 2. Das KKG enthält Vorschriften über das Leasing 3. Leasingverträge werden in der Lehre als gemischte Verträge qualifiziert, aus Kaufund Mietvertrag. Es kommen vor allem Investitionsgüter in Frage, welche zu Beginn neuwertig sind, aber einen raschen Verschleiss unterliegen. Die Leasingrate dient nicht nur der Finanzierung, sonder enthält auch Kreditverzinsung und Gewinn des Leasinggebers. Gefahr und Instandhaltungskosten trägt der Leasingnehmer. 4. Haftpflicht 411. Was heisst Haftpflicht? Unerlaubte Handlung. Jemand steht für einem anderen zugefügten Schaden ein. 412. Wie unterscheiden sich vertragliche und ausservertragliche Haftung? 1. Deliktshaftung: Unerlaubte Handlung im Sinne von OR 41 ff. Bedeutet, für einen ausservertraglichen Schaden einstehen zu müssen. Vertragshaftung: Für den aus Nichterfüllung eines Vertrages entstandenen Schaden einstehen. 2. Deliktshaftung wird in der Rechsprache verkürzt: Haftpflicht. 3. Bei der Haftpflicht besteht vor dem Schadensfall kein Rechtsverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigten. 4. Ausservertragliche Schädigungen können in Einzelfällen auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses entstehen. Bsp: Handwerker arbeitet in einer Wohnung (Ver44 tragsverhältnis) und verursacht dabei eine Explosion welche die Wohnung zerstört (unerlaubte Handlung) 5. Unterscheidet sich von der Vertragshaftung besonders in Folgendem: a) Verjährung ist unterschiedlich geregelt. b) Vertragshaftung: Geschäftsherr haftet kausal für Hilfspersonen. Deliktshaftung: Geschäftsherr kann sich exkulpieren. 413. Wo sind die Haftungsfälle gesetzlich geregelt? - OR 41 Grundbestimmung - Tierhalterhaftung OR 56 - Werkeigentümerhaftung OR 58 - Grundeigentümerhaftung ZGB 679 - Haftung des Urteilsunfähigen OR 53 - Geschäftsherrenhaftung OR 55 - Haftung des Familienoberhauptes ZGB 333 Des Weiteren gibt es div. Spezialgesetze im Strassenverkersgesetz, Produktehaftpflichtgesetz usw. 414. Welches sind die Haftungsvoraussetzungen? a) Es ist ein Schaden entstanden b) Die schädigende Handlung oder Unterlassung war rechtswidrig c) Schädigende Handlung oder Unterlassung war adäquat kausal für den Schaden d) Es liegt ein Verschulden des Haftpflichtigen vor oder es ist Kausalhaftung anwendbar 415. Wie unterscheiden sich Verschuldenshaftung und Kausalhaftung? Haftpflichtrecht unterscheidet 2 Arten: Verschuldenshaftung und Kausalhaftung. 1. Verschuldenshaftung ist üblich. Der Schädigende haftet für den Schaden aus einem schädigenden Ereignis. Entweder vorsätzlich oder fahrlässig. 2. Kausalhaftung ist Ausnahme. Haftung gilt auch ohne Verschulden des Schädigenden, kausal. 45 3. Kausalhaftung: Unterscheiden zwischen gewöhnlicher Kausalhaftung und Gefährdungshaftung. a) gewöhnliche Kausalhaftung ist Haftung ohne Verschulden. Z.B. Tierhalter, Werkeigentümer usw. b) Gewisse Einrichtungen sind notwendig trotzdem stellen sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Solche Tatbestände sind in Spezialgesetzen geregelt. Haftpflichtige kann hier die Haftung mindern oder ausschliessen, indem er den Exkulpationsbeweis antritt d.h. ihn kein Verschulden trifft bzw. dass ein Selbst- oder Drittverschulden vorliegt. 421. Worin besteht der Schaden? 1. Der materielle, bezifferbare Schaden ist eine unfreiwillige Vermögensverminderung, Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven oder entgangener Gewinn. 2. immaterieller Schaden vgl. 423. 422. Was ist der Unterschied zwischen der Schadensberechnung und der Bemessung des Schadenersatzes? 1. Schadensberechnung ist die ziffernmässige Höhe des entstandenen Schadens. 2. Schadenersatzbemessung ist die Ermittlung des vom Schädiger zu bezahlenden Schaden. 423. Was ist Genugtuung? 1. Genugtuungszahlungen gelten als Ausgleich für menschliche Unbill. 2. Immaterielle Unbill sind Beeinträchtigungen der Lebensfreude, des Lebensgenusses, der Freizeit und Erholung. Kann nur durch Schmerzensgeld abgegolten werden. 3. Bei Tötung oder Körperverletzung hat der Richter nach OR 47 die Möglichkeit, dem Verletzten oder den Angehörigen eines Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zuzusprechen. 4. Auch bei anderen widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzungen kann eine Genugtuung zugesprochen werden. 46 431. Was bedeutet der Begriff Widerrechtlichkeit? Rechtswidrig ist, was einem Gesetz oder einem allgm. gültigen, vielleicht auch ungeschriebenen Rechtsgrundsatz widerspricht. 432 Was sind absolut geschützte Rechtsgüter? 1. Persönlichkeitsrecht ist das wichtigste absolut geschützte Rechtsgut. Verletzung ist rechtswidrig. 2. Vermögen ist kein absolut geschütztes Rechtsgut und erfährt daher durch OR 41 abs. 1 an sich keinen Schutz. 433. Wann liegt die Verletzung einer Schutznorm vor? Solche Normen sind Regeln die nicht nur die absolut geschützten Rechtsgüter, sondern auch andere Rechtsgüter schützen wollen. Vor allem im Straf- und Verwaltungsrecht. Z.B. betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Kreditkartenmissbrauch usw. 434. Was sagt der Gefahrensatz? Jeder der einen Zustand schafft, muss die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen treffen um einen Schaden zu vermeiden. 435. Wie wird die Rechtswidrigkeit durch Rechtfertigungsgründe aufgehoben? 1. Notwehr OR 52 abs. 1 und ZGB 926 abs. 1. Übermässige oder unangebrachte Notwehr sind hingegen rechtswidrig. 2. Notstand OR 52 abs. 2 und ZGB 701. Eigentum eines Dritten ist in Gefahr, Eingriff in dessen Vermögen. 3. Selbsthilfe ist ein Eingriff in fremdes Rechtsgut um einen Anspruch durchzusetzen der sonst vereitelt würde. 4. Eingriff in die Domäne des Betroffenen mit seiner Zustimmung rechtmässig. 5. Öffentliche Amtshandlung dann wenn die Handlung auf eine gesetzliche Grundlage gestützt ist. 47 441. Was bedeutet natürlicher Kausalzusammenhang? Wenn das Tun oder Unterlassen des Haftpflichtigen nicht weggedacht werden kann, ohne dass auch das Ereignis entfallen würden. 442. Was bedeutet Adäquanz? Der Kausalzusammenhang ist dann adäquat, wenn die Ursache nach dem gwöhnlichen lauf der Dinge und der allgem. Lebenserfahrungen den eingetretenen Erfolg begünstigt hat, also wenn die Handlung geeignet ist, einen Erfolg, wie er eingetreten ist, herbeizuführen. 443. Wie wird der Kausalzusammenhang unterbrochen? 1. Höhere Gewalt. z.B. Naturgewalt oder auch menschlich verursachtes Unheil (Krieg, Streik). 2. Grobes Selbstverschulden des Geschädigten. 3. Grobes Drittverschulden. 451. Was bedeutet Verschulden im Haftpflichtrecht? 1. Eine negativ zu qualifizierende menschliche Verhaltensweise, welche Ursache für einen Schaden ist. 2. Unterteilt in Vorsatz und Fahrlässigkeit. 3. Verhalten kann nur demjenigen zum Vorwurf gemacht werden, der urteilsfähig ist. 452. Was heisst Selbstverschulden und Drittverschulden? 1. Eigenes Verhalten des Geschädigten wird ihm vorgeworfen. Bei schwerem Selbstverschulden, wird der Kausalzusammenhang unterbrochen. OR 44 abs. 1 2. Eine andere Person setzt eine Ursache die zur Schädigung führt. 48 461. Wie ist der Zusammenhang zwischen Haftpflichtrecht und Strafrecht? 1. Oft wird die Widerrechtlichkeit eines Verhaltens, eines Tuns oder Unterlassen auch durch das Strafrecht definiert. 2. Strafrecht begründet also vorerst die Widerrechtlichkeit. 3. Strafrecht ist grundsätzlich im StGB geregelt. 462. Wie unterscheiden sich Strafrecht und Haftpflichtrecht? 1. Haftpflichtfall kann auch gegeben sein, wenn kein Straftatbestand vorliegt, sondern nur eine gewöhnliche Rechtswidrigkeit. 2. Strafgericht entscheidet nur über Straffolgen. Folgen könnten jedoch auch zivilrechtlich sein was meist in einem Zivilprozess behandelt wird. 3. Zivilrichter ist nicht an das Urteil des Strafrichters gebunden. 471. Was heisst Solidarhaftung? Mehrere Personen haften gemeinsam für den Schaden. 472. Wann tritt die Verjährung ein? Ausservertragliche Haftpflichtansprüche verjähren nach einem Jahr ab Kenntnisnahme des Geschädigten. Die Absolute Verjährung tritt in zehn Jahren nach dem Ereignis ein. OR 60. Ist die Schädigung eine strafrechtliche tat, gilt strafrechtliche Verjährungsfrist. 473. Wie ist die Beweispflicht im Haftungsfalle verteilt? 1. Geschädigte haben folgendes zu beweisen: a) Vorliegen eines Schadens und dessen Umfang b) Rechtswidrigkeit der Handlung oder Unterlassung c) Verschulden des Haftpflichtigen, ausser bei Kausalhaftung 2. Wer haftpflichtig gemacht wird, kann Folgendes geltend machen und beweisen: a) keine Rechtswidrigkeit b) kein Verschulden 49 c) Kausalzusammenhang ist nicht adäquat bzw. durch Selbstverschulden oder Drittverschulden unterbrochen. 481. Was gilt für besondere Haftpflichtfälle? 1. auch die in Spezialgesetzen geregelten Fälle unterstehen jedoch grundsätzlich den allg. Regeln des Haftpflichts. 482. Wie ist die Haftung im Strassenverkehr geregelt? 1. Gefährdenshaftung. Für Schaden verursacht durch ein Motorfahrzeug haftet der Halter. 2. Halter muss Haftpflicht versichert sein. 3. Halter und Eigentümer müssen nicht Identisch sein. Polizeilicher Halter = Halter im Fahrzeugausweis, zivilrechtlicher Halter = wer Rechnung und Gefahr für den Betrieb des Fahrzeugs trägt. 4. Möglichkeit zum Entlastungsbeweis besteht. Wenn durch höhere Gewalt, Drittverschulden usw. hervorgeht, dass der Halter keine Schuld trifft. 5. Relative Verjährungsfrist = 2 Jahre, absolute = 10 Jahre 6. Geschädigter hat ein direktes Forderungsrecht gegen den Haftpflichtversicherer. 483. Was ist Produktehaftpflicht? 1. Haftung des Herstellers für Schäden die aus der Benutzung des Produktes entstehen. 2. Produkte sind: jede bewegliche Sache, darin nicht eingeschlossen ist die Elektrizität. 3. Produkt ist dann fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet die man erwarten kann. Man unterscheidet, Fabrikationsfehler, Konstruktionsfehler und Instruktionsfehler. 4. Unter Hersteller sind sämtliche Parteien gemeint, die an der Herstellung mitgewirkt haben. Teilherstellern steht jedoch der Entlastungsbeweis offen. 50 5. Ersatzfähig sind alles Personenschäden die durch das Produkt entstehen. Für Sachschaden gilt: Schaden am Produkt ist aus der Haftung ausgeschlossen, und ersatzfähig ist des weiteren nur Schaden an privat genutzten Sachen. 6. Relative Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, absolute 10 Jahre. 51