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HKRB 230124

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STRÖMUNGSGRÖßEN
Finanzhaushalt
Definition: Bildet Zahlungsströme in einer Haushaltsperiode ab. Stellt die voraussichtlichen
Geldflüsse (Ein- und Auszahlungen) im Haushaltsjahr dar.
Einzahlung (früher: Einnahme)
Barzahlung und bargeldlose Zahlungen, die die liquiden Mittel erhöhen.
 Achtung: Geldfluss
Auszahlung (früher: Ausgabe)
Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die liquiden Mittel vermindern
 Achtung: Geldfluss
Beispiel für den Aufbau eines Finanzhaushalts
Laufende Einzahlungen
 Steuern und ähnliche Abgaben
 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
 Sonstige Transfereinzahlungen
 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
 Privatrechtliche Leistungsentgelte
 Sonstige Einzahlungen
 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Laufende Auszahlungen
 Personalauszahlungen
 Versorgungsauszahlungen
 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
 Transferauszahlungen
 Sonstige Auszahlungen
 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Investitionseinzahlungen
 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
 Einzahlungen aus Veräußerung von Sach- und Finanzanlagen
 Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
 Sonstige Investitionseinzahlungen
Investitionsauszahlungen
 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
 Auszahlungen für Baumaßnahmen
 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
 Sonstige Investitionsauszahlungen
Kreditein- und -auszahlungen
 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
Im Finanzhaushalt ist es ergebniswirksam oder unwirksam
 Frage (kleine Eselsbrücke): Ändert sich etwas an den liquiden Mitteln? Wirkt es sich auf das
Ergebnis in den Finanzen aus?
Im Ergebnishaushalt ist es zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam
 Frage (kleine Eselsbrücke): Wird die Kommune reicher oder nicht? Muss etwas gezahlt werden?
Hilfestellung: Das wirksam und unwirksam bezieht sich immer auf den „Gegenspieler“ in den
Haushalten.
Zuschüsse und Kredite wirken sich nur auf den Finanzhaushalt aus.
Umlagen und Zuwendungen hingegen wirken sich auch auf den Ergebnishaushalt aus.
Ergebnishaushalt
Definition: Er stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr dar und ähnelt damit
der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Ergebnishaushalt stellt dar was an Gesamtvermögen vorhanden ist. Grundstücke,
Unterhaltungskosten, Erträge die du mit Verkauf von Dingen erzielt werden oder Steuern.
(Der Ergebnishaushalt ist Teil der Haushaltsplanung.) Der Begriff meint das wirtschaftliche Ergebnis
im Unterschied zum Finanzhaushalt, der nur Geldflüsse darstellt.
Ertrag
Zahlungs- und zahlungswirksamer Wertzuwachs eines Haushaltsjahres.
 Kommune wird reicher
Aufwand
Zahlungs- und zahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen eines Haushaltsjahres
 Kommune wird ärmer
Ordentliche Erträge
 Steuern und ähnliche Abgaben
 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
 Sonstige Transfererträge
 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
 Privatrechtliche Leistungsentgelte
 Sonstige ordentliche Erträge
 Aktivierte Eigenleistungen
 Bestandsveränderungen
 Auflösung von Sonderposten
 Finanzerträge
Ordentliche Aufwendungen
 Personalaufwendungen
 Versorgungsaufwendungen
 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
 Bilanzielle Abschreibungen



Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen
 Abschreibungen wegen Sturmschäden
 Abschreibungen wegen Sturmschäden
 Verluste aus dem Verkauf von Grundstücken
Außerordentliche Erträge
 Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen
 Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken
 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
 Außerordentlich: Alles was außerordentlich ist, ist alles was nicht im Haushaltsplan geplant
war/ist.
Investitionen
Durch eine Investition ändert sich (zunächst) nichts am Gesamtvermögen. Liquide Mittel werden
gegen Vermögensgegenstand getauscht. Über die Abschreibungen wird die Investition in den
Folgejahren zum Aufwand (im Ergebnishaushalt).
Immaterielle und bewegliche Vermögensgegenstände können lt. § 38 Abs. 4 GemHVO bis zu einem
Wert zwischen 150€ und 1000€ ohne Umsatzsteuer gebucht werden. Örtliche Wertgrenze legt BM
fest.  Keine Bilanzierung, Buchung erfolgt nur im Ergebnishaushalt (sog. Geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG)).
Beispiel: Kauf eines Fahrzeuges – Investition werden zu Abschreibungen  zahlungsunwirksamer
Aufwand im Ergebnishaushalt.
Beispiel: Kauf eines PKWs und Abschreibung über 5 Jahre
Hier wird der gesamte Wert geteilt durch die Jahre als Aufwand im Ergebnishaushalt aufgeführt. z.B.
Kauf eines Autos in Höhe von 10.000€. Abschreibung über 5 Jahre. Zahlungswirksame (da Geldfluss)
Auszahlung im Finanzhaushalt mit 10.000€ und mit 2.000€ als Aufwand (Abschreibungsbetrag Wertverlust) im Ergebnishaushalt.
Im kommenden Jahr wirkt es sich dann nur noch als zahlungsunwirksamer Aufwand im
Ergebnishaushalt aus.
Beachte: Bei Käufen innerhalb des Jahres muss im ersten Jahr die Abschreibung prozentual auf die
nutzbaren Monate umgerechnet werden.
Begriffserklärung:
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel bestehen aus:
 Zahlstellen (Sind Handkassen die Einnahmen haben z.B. BürgerService)
 Handvorschüsse (Sind Hankassen die nur Ausgaben haben z.B. Kindergarten)
 Konten
 Barkasse
 Sonderkassen z.B. von Eigenbetrieben Wasserversorgung
Sprich alles Geld, was im Umlauf ist und mit dem ich etwas bezahlen könnte.
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