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Studienklausur vom 19.Juli 1997
Frage: Erläutern Sie die Funktionen des Preises in der Marktwirtschaft und
gehen Sie auf die Problematik von Höchst- und Mindestpreisen ein.
Der Preis sorgt dafür, daß am Markt die Wünsche der Anbieter und Nachfrager
in Übereinstimmung gebracht werden und somit eine bestmögliche Versorgung
erreicht wird. Hierbei hat der Preis verschiedene Funktionen, die er erfüllt. Im
einzelnen sind dies:
1.) Indikatorfunktion:
Der Preis ist ein Indikator für die Knappheit eines Gutes. An ihm läßt sich durch
seine Höhe stets die Knappheit ablesen. Steigt die Nachfrage an einem Gut, z.B.
aufgrund einer Steigerung der Nachfragenzahl (............. starke Jahrgänge, ZivilLeistungen u.s.w.) oder durch eine Änderung der Präferenzordnung der
Nachfrager, also daß das Gut in den Augen der Nachfrager wichtiger geworden
ist, dann steigt auch der Preis und zeigt somit an, daß das Gut knapper geworden
ist. An einem Schaubild dargestellt, stellt sich die Nachfragesteigerung als eine
Verschiebung der Nachfragekurve nach rechts dar.
2.) Koordinationsfunktion:
Aufbauend auf dieser Situation läßt sich die Koordinationfunktion der Preise
erläutern. Wird hierzu nochmals das Schaubild verwendet, ist es so, daß die
Nachfrager mit dem neuen Preis p1 zufrieden sind. Die Anbieter jedoch
versuchen aufgrund ihres Gewinnmaximierungsgrundsatzes stets einen Punkt
auf der Angebotskurve zu realisieren. Dies läßt sich wieder am anschaulichsten
anhand eines Schaubildes darstellen.
Aus der Situation des gestiegenen Preises und dem Wunsch der Anbieter einen
Punkt auf der Angebotskurve zu realisieren wird von den Anbietern mehr
produziert und am Markt angeboten. Diese Menge kann jedoch zu dem
geforderten Preis nicht umgesetzt werden, da hierfür keine Nachfrage besteht.
Es entsteht also ein Angebotsmengenüberschuß, da lediglich die nachgefragte
Menge umgesetzt wird. Der AMÜ wird von den Anbietern auf Lager
genommen, sofern es sich um ein lagerfähiges Gut handelt, ansonsten muß das
Gut verwendet werden. Irgendwann sind die Lager voll, bzw. die Anbieter
wollen die Güter nicht mehr vernichten und sind dann bereit, das Gut auch zu
einem niedrigeren Preis anzubieten. Zu diesem niedrigeren Preis sind nun auch
mehr Nachfrager bereit das Gut zu kaufen. Dieses „Spiel“ setzt sich nur so lange
fort, bis der neue Gleichgewichtspreis, bzw. die Gleichgewichtsmenge (p2/x2)
erreicht ist. In diesem Punkt wird der Markt geräumt, das bedeutet, die
nachgefragte Menge entspricht der angebotenen und auch der abgesetzten
Menge. Der Preis hat also die Nachfrage und das Angebot koordiniert bzw.
zusammengeführt.
3.) Allokationsaufgabe:
Der Preis des Gutes ist nun auf einem höreren Niveau angekommen (p2) also
früher. Es werden nun Anbieter aus anderen Märkten mit hohen Preisen
drängen, da sie hoffen, hier ihren Gewinn maximieren zu können. Der Preis
lenkt also die Produktionsfaktoren auf die Märkte, die am gewinnbringensten
sind. Dies sind in der Regel die Märkte mit den höchsten Preisen. Durch die
neuen Anbieter auf den Markt steigt jetzt das Angebot an. Grafisch dargestellt
bedeutet dies eine Verschiebung der Angebotskurve nach rechts.
Es entsteht also wiederum ein AMÜ. Durch die Koordinationsfunktion des
Preises wird dieser zu sinkenden Preisen, wie bereits beschrieben, immer kleiner
und kleiner, bis wieder der neue Gleichgewichtspreis und die
Gleichgewichtsmenge erreicht ist. Je nach Situation auf den anderen Märkten,
von dem die zusätzlichen Anbieter kommen, kann dieser Gleichgewichtspreis
zwischen den ursprünglichen Gleichgewichtspreis (p0) und den
zwischenzeitlichen neu gebildeten Gleichgewichtspreis (p1) liegen, oder er liegt
sogar unter dem ursprünglichen Gleichgewichtspreis (p1). Ist die
Gewinnsituation auf den anderen Märkten ebenfalls gut, wird der Preis zwischen
ursprünglichen und neuem Gleichgewichtspreis stehen. Ist jedoch die
Gewinnsituation auf den anderen Märkten schlecht, entsteht ein neuer
Gleichgewichtspreis, der unter dem ursprünglichen liegt.
4.) Selektionsfunkton:
Die letzte Funktion des Preises ist es, nicht wettbewerbsfähige Anbieter vom
Markt zu selektieren. Kann ein Anbieter bei einem Preis gerade noch anbieten,
wird dieser Anbieter bei einem sinkenden Preis vom Markt selektiert. Ein
sinkender Preis entsteht z.B. durch einen Nachfragerückgang, d.h. es gibt
weniger Nachfrager am Markt also hat sich die Präferenzordnung der
Nachfrager geändert, so daß dieses Gut in der Präferenzordnugn gesunken ist.
Grafisch dargestellt bedeutet ein Nachfragerückgang eine Verschiebung der
Nachfragekurve nach links. In dem Schaubild wird deutlich, daß hierbei sowohl
die Menge als auch der Preis sinken. Zu diesem neuen Preis können nur die
nicht wettbewerbsfähigen Anbieter nicht mehr kostendeckend anbieten, das
bedeutet, daß sie langfristig vom Markt verschwinden.
Anhand dieser erläuterten Funktionen läßt sich klar erkennen, daß obwohl die
einzelnen Wirtschaftssubjkte jeweils aus Eigennutz handeln. Anbieter wollen Ihr
Gewinnmaximum erreichen und Nachfrager wollen einen möglichst günstigen
Preis, durch den der Preis den Gesamtnutzen, höchstmögliche Versorgung zu
einem möglichst günstigen Preis erreicht wird. Der Preis steuert also den Markt
in Richtung auf den Gesamtnutzen, in den der die Wünsche der Anbieter und
Nachfrager harmonisch in Übereinstimmung bringt.
Bereits auf diesen Aussagen bassierend kann gesagt werden, daß also
wirtschaftspolitische Maßnahmen die Höchst und Mindestpreise nicht
erstrebenswert sind. Im einzelnen dargestellt und erläutert stellen sich diese
wirtschaftspolitischen Maßnahmen mit folgenden Azuswirkungen dar.
Höchstpreise:
Ein Höchstpreis in ein Preis der unter dem Gleichgewichtspreis liegt, und der
nicht überschritten werden darf.
Aus dem Schaubild zeigt sich, das bei einem Mindestpreis ein
Nachfragemengenüberschuß (NMÜ) entsteht. Das bedeutet, ein Teil der
Nachfrager kann nicht befriedigt werden, da die umgesetzte Menge lediglich der
angebotenen Menge entspricht. Ein Höchstpreis wird vom Staat dann gesetzt,
wenn die Befürchtung besteht, daß ansonsten ein Teil der Bevölkerung sich
Grundgüter nicht mehr leisten könnte (z.B. Mieten).
Da jedoch auf dem Markt ein e höhere Nachfrage als das Angebot besteht,
müssen die angebotenen Güter rationiert werden. Es besteht hier die
Möglichkeit des Staates dies über Bezugscheine zu lösen, wobei hier stets die
Problematik auftaucht, wie verteile ich diese sozial gerecht. Eine weitere
Möglichkeit ist, das Windhundverfahren den Lauf zu lassen, also derjenige, der
bei Ladenöffnung bzw. bei Lieferung zuerst ist bekommt das Gut. Wer später
kommt hat Pech gehabt und bekommt nicht mehr.
Aufgrund der Situation, daß es dauernd immer Nachfrager gibt, die bereit sind,
den tatsächlich höheren Preis zu bezahlen entstehen in dieser Situation immer
Schwarzmärkte, auf denn dann die Ware zu ihren tatsächlichen Preise umgesetzt
wird. Bei Höchstpreisen wird die Knappheit des Gutes immer bestehen, da für
die Anbieter jeder .....Wirkung fehlt. Besser wäre es also den Preis freizugeben,
so daß sich dieser am Markt bilden kann. Dies bedeutet zwar, daß dieser steigt,
dafür wird jedoch auf die Knappheit des Gutes geringer, da mehr Anbieter bereit
sind anzubieten. Der Staat müßte dann die sozial schwächeren Schichten direkt
unterstützen, z.B. mit Wohngeld. Da er jedoch bei Höchstpreisen stets selbst in
das Marktgeschehen eingreift, z.B. durch sozialen Wohnungsbau oder durch
Förderung und er diese dann entfallen lassen könnte, würden zumindest ein Teil
der direkten Unterstützungen somit hieraus finanziert werden können.
Mindestpreise:
Ein Mindestpreis ist ein Preis der über dem Gleichgewichtspreis liegt und der
nicht unterschritten werden darf.
Mindestpreise werden vom Staat festgesetzt, wenn bei freier Preisbildung dies
das Aus für einen ganzen Berufszweig bedeuten würde. Das berühmteste
Beispiel hierfür ist sicherlich die EG-Agrarwirtschaft.
Zur Verdeutlichung auch hier wieder ein Schaubild, aus dem bereits ersehen
werden kann, daß ein Mindestpreis ein Angebotsmengenüberschuß entsteht.
Die unbesetzte Menge entspricht jedoch lediglich der nachgefragten Menge, so
daß der gesamte Angebotsmengenüberschuß (Xa-Xn) in irgendeiner Weise
durch den Staat geregelt werden muß. Hier gibt es wieder mehrere Verfahren,
wie der Staat hierbei verfahren kann:
-Aufkauf der Angebotsmengenüberschuß
-Subventionen an Anbieter, damit diese überhaupt.......
-Angebots-/bzw. Produktionsbeschränkungen.
Bei allen diesen Verfahren, die von Personen verwaltet und überwacht werden
müssen, entstehen Kosten und es werden Produktionsfaktoren für die
Verwaltung gebraucht, die nicht der Marktversorgung zugute kommen. Es
entstehen daneben graue Märkte, da es hier stets Anbieter gibt, die bereit sind
ein Gut zu einem günstigeren Preis anzusetzen, da sie dieses Gut ansonsten gar
nicht einsetzen würden. Ein Beispiel sind hier die Verkäufe direkt vom
Bauernhof. Bei Mindestpreisen geht auf der Wettbewerb über Qualität und
Service verloren, da gleiche Preise feststehen. Die Anbieter haben ebenso
einerlei Anreiz ihr Kostenstruktur zu überprüfen und durch Innovation etwas zu
ändern.
Dies alles zeigt auf, daß durch Mindestpreise eine optimale Versorgung
verhindert wird, die Dynamik des Marktes weiter geht und erhebliche Kosten
entstehen. Am Beispiel des EG-Agrarmarkt fügt dies damit an, daß die EG die
Überschüsse aufkauft und zu horrenden Kosten in Kühlhäusern usw. anlagert.
Diese Ankäufe und Lagerungen müssen durch einen riesigen Eg-Beamten Stab
überwacht und verwaltet werden. Auch hier entstehen Kosten, zumal die EGBeamten zu den best verdienensten Personen gehören.
Sind die Lager gefüllt, müssen diese wieder geleert werden, dies geschieht
entweder dadurch, daß die Güter unter riesigen Kostenaufwand subventioniert
werden noch in Entwicklungsländern verkauft oder zu Sonderpreisen an sozial
Schwächere verkauft werden. Ist dies nicht möglich, ..............ebenfalls unter
hohen Kostenaufwand die Lagerbestände vernichtet. Diese ganze Kosten
müssen vom Verbraucher getragen werden.
Geht man über die direkte Auswirkungen hinaus, entstehen weitere Kosten, die
vom Verbraucher getragen werden müssen, dadurch, daß die
...................Gewinn zu steigern als einzige Möglichkeit eben ihre
Ausbringungsmenge zu steigern. Da die landwirtschaftliche Nutzfläche in der
EG jedoch begrenzt ist, ist die einzige Möglichkeit zur Steigerung der
Ausbringungsmenge der Einsatz von Düngemittel, die aber den Boden und das
Grundwasser belasten. Die Kosten für die Reinigung des Grundwassers zur
Trinkwasserversorgung muß wie bereits erwähnt wieder vom Verbraucher
getragen werden.
Es gilt also auch für die Mindestpreise dies selbe Aussage wir für den
Höchstpreis. Der Staat sollte die Preis freigeben, damit sich dieser Markt bilden
kann. Hier gilt selbstverständlich dasselbe, daß die Berufsgruppen, die Tuch die
sinkende Preise bedroht sind direkt vom Staat unterstützt werden müssen. Im
Falle der Landwirtschaft könnte dies. z.B. dadurch erfolgen, daß die Leistungen,
die Landwirte derzeit sozusagen umsonst erbringen, nämlich die
Landschaftspflege..... Aufgabe, von Staat und somit der Allgemeinheit, die auch
der Nutzen daraus hat, entsprechend entlohnt wird. Durch den Fall der
Mindestpreise nach der Öffnung hierdurch für den Weltmarkt, könnten daneben
die Entwicklungsländer, die vom Prinzip her landwirtschaftlich subventioniert
sind, ihr Ware auf dem Weltmarkt absetzten und somit die Güterversorgung
........sogar verbessern. Dadurch, daß diese Länder ihr Ware endlich auf dem
Weltmarkt absetzten können Entwicklungskosten in immenser Höhe sparen.
Untersuchuchungen haben aufgezeigt, daß die entgangenen Gewinne als
Entwicklungslücke aufgrund der Tatsache, daß sie ihre Ware in der EG nicht
verkaufen können, die Entwicklungshilfe um ein Vielfaches übersteigen. Es
zieht sich also, daß auch Abschaffung von Höchst- und Mindestpreise in der
Regel erhebliche Kosten eingespart werden können, die sicherlich in dem einen
oder anderen Fall zur Finanzierung der direkten Unterstützung der Betreffenden
ausreichen würden.
Fazit ist zu ziehen daß Höchst- und Mindestpreise fallen sollten und das Spiel
der Preise freier Lauf gelassen werden sollte, da so der Gemeinnutzen
bestmögliche Versorgung zu einem möglichst geringen Preis am besten erreicht
werden kann. An den Punkte, wo entweder Berufsgruppen vor dem Aus stehen,
oder Personengruppen nicht mehr mit Grundgüter versorgt werden können, muß
der Staat dann mit direkten Zuwendungen eingreifen.
19.07.1997
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