Studienklausur vom 19.Juli 1997 Frage: Erläutern Sie die Funktionen des Preises in der Marktwirtschaft und gehen Sie auf die Problematik von Höchst- und Mindestpreisen ein. Der Preis sorgt dafür, daß am Markt die Wünsche der Anbieter und Nachfrager in Übereinstimmung gebracht werden und somit eine bestmögliche Versorgung erreicht wird. Hierbei hat der Preis verschiedene Funktionen, die er erfüllt. Im einzelnen sind dies: 1.) Indikatorfunktion: Der Preis ist ein Indikator für die Knappheit eines Gutes. An ihm läßt sich durch seine Höhe stets die Knappheit ablesen. Steigt die Nachfrage an einem Gut, z.B. aufgrund einer Steigerung der Nachfragenzahl (............. starke Jahrgänge, ZivilLeistungen u.s.w.) oder durch eine Änderung der Präferenzordnung der Nachfrager, also daß das Gut in den Augen der Nachfrager wichtiger geworden ist, dann steigt auch der Preis und zeigt somit an, daß das Gut knapper geworden ist. An einem Schaubild dargestellt, stellt sich die Nachfragesteigerung als eine Verschiebung der Nachfragekurve nach rechts dar. 2.) Koordinationsfunktion: Aufbauend auf dieser Situation läßt sich die Koordinationfunktion der Preise erläutern. Wird hierzu nochmals das Schaubild verwendet, ist es so, daß die Nachfrager mit dem neuen Preis p1 zufrieden sind. Die Anbieter jedoch versuchen aufgrund ihres Gewinnmaximierungsgrundsatzes stets einen Punkt auf der Angebotskurve zu realisieren. Dies läßt sich wieder am anschaulichsten anhand eines Schaubildes darstellen. Aus der Situation des gestiegenen Preises und dem Wunsch der Anbieter einen Punkt auf der Angebotskurve zu realisieren wird von den Anbietern mehr produziert und am Markt angeboten. Diese Menge kann jedoch zu dem geforderten Preis nicht umgesetzt werden, da hierfür keine Nachfrage besteht. Es entsteht also ein Angebotsmengenüberschuß, da lediglich die nachgefragte Menge umgesetzt wird. Der AMÜ wird von den Anbietern auf Lager genommen, sofern es sich um ein lagerfähiges Gut handelt, ansonsten muß das Gut verwendet werden. Irgendwann sind die Lager voll, bzw. die Anbieter wollen die Güter nicht mehr vernichten und sind dann bereit, das Gut auch zu einem niedrigeren Preis anzubieten. Zu diesem niedrigeren Preis sind nun auch mehr Nachfrager bereit das Gut zu kaufen. Dieses „Spiel“ setzt sich nur so lange fort, bis der neue Gleichgewichtspreis, bzw. die Gleichgewichtsmenge (p2/x2) erreicht ist. In diesem Punkt wird der Markt geräumt, das bedeutet, die nachgefragte Menge entspricht der angebotenen und auch der abgesetzten Menge. Der Preis hat also die Nachfrage und das Angebot koordiniert bzw. zusammengeführt. 3.) Allokationsaufgabe: Der Preis des Gutes ist nun auf einem höreren Niveau angekommen (p2) also früher. Es werden nun Anbieter aus anderen Märkten mit hohen Preisen drängen, da sie hoffen, hier ihren Gewinn maximieren zu können. Der Preis lenkt also die Produktionsfaktoren auf die Märkte, die am gewinnbringensten sind. Dies sind in der Regel die Märkte mit den höchsten Preisen. Durch die neuen Anbieter auf den Markt steigt jetzt das Angebot an. Grafisch dargestellt bedeutet dies eine Verschiebung der Angebotskurve nach rechts. Es entsteht also wiederum ein AMÜ. Durch die Koordinationsfunktion des Preises wird dieser zu sinkenden Preisen, wie bereits beschrieben, immer kleiner und kleiner, bis wieder der neue Gleichgewichtspreis und die Gleichgewichtsmenge erreicht ist. Je nach Situation auf den anderen Märkten, von dem die zusätzlichen Anbieter kommen, kann dieser Gleichgewichtspreis zwischen den ursprünglichen Gleichgewichtspreis (p0) und den zwischenzeitlichen neu gebildeten Gleichgewichtspreis (p1) liegen, oder er liegt sogar unter dem ursprünglichen Gleichgewichtspreis (p1). Ist die Gewinnsituation auf den anderen Märkten ebenfalls gut, wird der Preis zwischen ursprünglichen und neuem Gleichgewichtspreis stehen. Ist jedoch die Gewinnsituation auf den anderen Märkten schlecht, entsteht ein neuer Gleichgewichtspreis, der unter dem ursprünglichen liegt. 4.) Selektionsfunkton: Die letzte Funktion des Preises ist es, nicht wettbewerbsfähige Anbieter vom Markt zu selektieren. Kann ein Anbieter bei einem Preis gerade noch anbieten, wird dieser Anbieter bei einem sinkenden Preis vom Markt selektiert. Ein sinkender Preis entsteht z.B. durch einen Nachfragerückgang, d.h. es gibt weniger Nachfrager am Markt also hat sich die Präferenzordnung der Nachfrager geändert, so daß dieses Gut in der Präferenzordnugn gesunken ist. Grafisch dargestellt bedeutet ein Nachfragerückgang eine Verschiebung der Nachfragekurve nach links. In dem Schaubild wird deutlich, daß hierbei sowohl die Menge als auch der Preis sinken. Zu diesem neuen Preis können nur die nicht wettbewerbsfähigen Anbieter nicht mehr kostendeckend anbieten, das bedeutet, daß sie langfristig vom Markt verschwinden. Anhand dieser erläuterten Funktionen läßt sich klar erkennen, daß obwohl die einzelnen Wirtschaftssubjkte jeweils aus Eigennutz handeln. Anbieter wollen Ihr Gewinnmaximum erreichen und Nachfrager wollen einen möglichst günstigen Preis, durch den der Preis den Gesamtnutzen, höchstmögliche Versorgung zu einem möglichst günstigen Preis erreicht wird. Der Preis steuert also den Markt in Richtung auf den Gesamtnutzen, in den der die Wünsche der Anbieter und Nachfrager harmonisch in Übereinstimmung bringt. Bereits auf diesen Aussagen bassierend kann gesagt werden, daß also wirtschaftspolitische Maßnahmen die Höchst und Mindestpreise nicht erstrebenswert sind. Im einzelnen dargestellt und erläutert stellen sich diese wirtschaftspolitischen Maßnahmen mit folgenden Azuswirkungen dar. Höchstpreise: Ein Höchstpreis in ein Preis der unter dem Gleichgewichtspreis liegt, und der nicht überschritten werden darf. Aus dem Schaubild zeigt sich, das bei einem Mindestpreis ein Nachfragemengenüberschuß (NMÜ) entsteht. Das bedeutet, ein Teil der Nachfrager kann nicht befriedigt werden, da die umgesetzte Menge lediglich der angebotenen Menge entspricht. Ein Höchstpreis wird vom Staat dann gesetzt, wenn die Befürchtung besteht, daß ansonsten ein Teil der Bevölkerung sich Grundgüter nicht mehr leisten könnte (z.B. Mieten). Da jedoch auf dem Markt ein e höhere Nachfrage als das Angebot besteht, müssen die angebotenen Güter rationiert werden. Es besteht hier die Möglichkeit des Staates dies über Bezugscheine zu lösen, wobei hier stets die Problematik auftaucht, wie verteile ich diese sozial gerecht. Eine weitere Möglichkeit ist, das Windhundverfahren den Lauf zu lassen, also derjenige, der bei Ladenöffnung bzw. bei Lieferung zuerst ist bekommt das Gut. Wer später kommt hat Pech gehabt und bekommt nicht mehr. Aufgrund der Situation, daß es dauernd immer Nachfrager gibt, die bereit sind, den tatsächlich höheren Preis zu bezahlen entstehen in dieser Situation immer Schwarzmärkte, auf denn dann die Ware zu ihren tatsächlichen Preise umgesetzt wird. Bei Höchstpreisen wird die Knappheit des Gutes immer bestehen, da für die Anbieter jeder .....Wirkung fehlt. Besser wäre es also den Preis freizugeben, so daß sich dieser am Markt bilden kann. Dies bedeutet zwar, daß dieser steigt, dafür wird jedoch auf die Knappheit des Gutes geringer, da mehr Anbieter bereit sind anzubieten. Der Staat müßte dann die sozial schwächeren Schichten direkt unterstützen, z.B. mit Wohngeld. Da er jedoch bei Höchstpreisen stets selbst in das Marktgeschehen eingreift, z.B. durch sozialen Wohnungsbau oder durch Förderung und er diese dann entfallen lassen könnte, würden zumindest ein Teil der direkten Unterstützungen somit hieraus finanziert werden können. Mindestpreise: Ein Mindestpreis ist ein Preis der über dem Gleichgewichtspreis liegt und der nicht unterschritten werden darf. Mindestpreise werden vom Staat festgesetzt, wenn bei freier Preisbildung dies das Aus für einen ganzen Berufszweig bedeuten würde. Das berühmteste Beispiel hierfür ist sicherlich die EG-Agrarwirtschaft. Zur Verdeutlichung auch hier wieder ein Schaubild, aus dem bereits ersehen werden kann, daß ein Mindestpreis ein Angebotsmengenüberschuß entsteht. Die unbesetzte Menge entspricht jedoch lediglich der nachgefragten Menge, so daß der gesamte Angebotsmengenüberschuß (Xa-Xn) in irgendeiner Weise durch den Staat geregelt werden muß. Hier gibt es wieder mehrere Verfahren, wie der Staat hierbei verfahren kann: -Aufkauf der Angebotsmengenüberschuß -Subventionen an Anbieter, damit diese überhaupt....... -Angebots-/bzw. Produktionsbeschränkungen. Bei allen diesen Verfahren, die von Personen verwaltet und überwacht werden müssen, entstehen Kosten und es werden Produktionsfaktoren für die Verwaltung gebraucht, die nicht der Marktversorgung zugute kommen. Es entstehen daneben graue Märkte, da es hier stets Anbieter gibt, die bereit sind ein Gut zu einem günstigeren Preis anzusetzen, da sie dieses Gut ansonsten gar nicht einsetzen würden. Ein Beispiel sind hier die Verkäufe direkt vom Bauernhof. Bei Mindestpreisen geht auf der Wettbewerb über Qualität und Service verloren, da gleiche Preise feststehen. Die Anbieter haben ebenso einerlei Anreiz ihr Kostenstruktur zu überprüfen und durch Innovation etwas zu ändern. Dies alles zeigt auf, daß durch Mindestpreise eine optimale Versorgung verhindert wird, die Dynamik des Marktes weiter geht und erhebliche Kosten entstehen. Am Beispiel des EG-Agrarmarkt fügt dies damit an, daß die EG die Überschüsse aufkauft und zu horrenden Kosten in Kühlhäusern usw. anlagert. Diese Ankäufe und Lagerungen müssen durch einen riesigen Eg-Beamten Stab überwacht und verwaltet werden. Auch hier entstehen Kosten, zumal die EGBeamten zu den best verdienensten Personen gehören. Sind die Lager gefüllt, müssen diese wieder geleert werden, dies geschieht entweder dadurch, daß die Güter unter riesigen Kostenaufwand subventioniert werden noch in Entwicklungsländern verkauft oder zu Sonderpreisen an sozial Schwächere verkauft werden. Ist dies nicht möglich, ..............ebenfalls unter hohen Kostenaufwand die Lagerbestände vernichtet. Diese ganze Kosten müssen vom Verbraucher getragen werden. Geht man über die direkte Auswirkungen hinaus, entstehen weitere Kosten, die vom Verbraucher getragen werden müssen, dadurch, daß die ...................Gewinn zu steigern als einzige Möglichkeit eben ihre Ausbringungsmenge zu steigern. Da die landwirtschaftliche Nutzfläche in der EG jedoch begrenzt ist, ist die einzige Möglichkeit zur Steigerung der Ausbringungsmenge der Einsatz von Düngemittel, die aber den Boden und das Grundwasser belasten. Die Kosten für die Reinigung des Grundwassers zur Trinkwasserversorgung muß wie bereits erwähnt wieder vom Verbraucher getragen werden. Es gilt also auch für die Mindestpreise dies selbe Aussage wir für den Höchstpreis. Der Staat sollte die Preis freigeben, damit sich dieser Markt bilden kann. Hier gilt selbstverständlich dasselbe, daß die Berufsgruppen, die Tuch die sinkende Preise bedroht sind direkt vom Staat unterstützt werden müssen. Im Falle der Landwirtschaft könnte dies. z.B. dadurch erfolgen, daß die Leistungen, die Landwirte derzeit sozusagen umsonst erbringen, nämlich die Landschaftspflege..... Aufgabe, von Staat und somit der Allgemeinheit, die auch der Nutzen daraus hat, entsprechend entlohnt wird. Durch den Fall der Mindestpreise nach der Öffnung hierdurch für den Weltmarkt, könnten daneben die Entwicklungsländer, die vom Prinzip her landwirtschaftlich subventioniert sind, ihr Ware auf dem Weltmarkt absetzten und somit die Güterversorgung ........sogar verbessern. Dadurch, daß diese Länder ihr Ware endlich auf dem Weltmarkt absetzten können Entwicklungskosten in immenser Höhe sparen. Untersuchuchungen haben aufgezeigt, daß die entgangenen Gewinne als Entwicklungslücke aufgrund der Tatsache, daß sie ihre Ware in der EG nicht verkaufen können, die Entwicklungshilfe um ein Vielfaches übersteigen. Es zieht sich also, daß auch Abschaffung von Höchst- und Mindestpreise in der Regel erhebliche Kosten eingespart werden können, die sicherlich in dem einen oder anderen Fall zur Finanzierung der direkten Unterstützung der Betreffenden ausreichen würden. Fazit ist zu ziehen daß Höchst- und Mindestpreise fallen sollten und das Spiel der Preise freier Lauf gelassen werden sollte, da so der Gemeinnutzen bestmögliche Versorgung zu einem möglichst geringen Preis am besten erreicht werden kann. An den Punkte, wo entweder Berufsgruppen vor dem Aus stehen, oder Personengruppen nicht mehr mit Grundgüter versorgt werden können, muß der Staat dann mit direkten Zuwendungen eingreifen. 19.07.1997