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Große Defizite beim Verbraucherschutz
Stuttgart, 15.05.2016 - Telefon-, Fax- und Email-Werbung bei Privatpersonen ist in Deutschland verboten, wenn keine Einverständniserklärung der Umworbenen vorliegt. Dennoch ist sie alltäglich. Viele
Menschen empfinden es als Belästigung oder Unverschämtheit, wenn
sie in ihrer Privatsphäre damit konfrontiert werden – so das Ergebnis
einer gemeinsamen Umfrage der Verbraucherzentralen BadenWürttemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland von Mai
bis Mitte Juli 2006. 3500 Menschen haben sich daran beteiligt. Gut
drei Viertel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprechen sich für
spürbare Strafen für die Verursacher und schärfere Gesetze aus.
Unerwünschte Anrufe von Call-Centern oder durch Bandansagen kennen
94 % von ihnen aus eigener Erfahrung. Vor allem am Abend und am Wochenende erregen die Ärger – Betroffene berichten von Telefonterror oder
Beleidigungen, wenn sie nicht auf Werbeangebote eingehen. Besonders
häufig waren Anrufe von Telefonanbietern, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Vertragsabschluss bewegen wollten und oder gar Verträge
‚untergeschoben’ haben. Über Werbe-Mails (SPAM) beklagen sich vor allem die Baden-Württemberger: 72 Prozent. Sie monieren dabei die unzureichende Wirkung von SPAM-Filtern sowie den Zeit- und Kostenaufwand
für die Beseitigung der lästigen Mails.
Auch auffallend wehrhaft sind die Befragten im Ländle: 51 Prozent von
ihnen haben sich bereits gegen unerwünschte Werbung gewehrt (Durchschnitt aller Befragten: 45 Prozent). Allerdings wissen mit 28 Prozent überdurchschnittlich viele von ihnen nicht, dass sie sich mit ihrem Ärger an die
Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbsbehörde wenden können.
Postwerbung wurde im Vergleich zur Telefonwerbung als weniger unangenehm angesehen, da man sich ihrer problemlos über den Papierkorb entledigen kann. Dennoch beklagten viele Befragte die ungenügende Möglichkeit, unerwünschte Post mit dem Hinweis „Sendung unerwünscht“ an den
Absender zurück zu schicken. Sie befürchten, dass die Briefe von der Post
aussortiert und dem Absender nicht zugestellt werden. Faxwerbung und
Zusendung unbestellter Ware spielten eine eher untergeordnete Rolle.
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Die Umfrage wurde unter Federführung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie ist im Rahmen des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" aus Mitteln des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.
Verbraucherzentrale BadenWürttemberg e. V.
Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
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Umfrage zeigt: Unerwünschte Werbung muss gebremst werden
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Die sich zur Wehr gesetzt hatten, beklagten vor allem die unzulänglichen
oder nur kurzfristigen Erfolge bzw. die Erfolglosigkeit. Sie monierten zudem, dass sie dem Verursacher die entstandenen Kosten, z.B. bei Faxwerbung für Papier und Toner, nicht in Rechnung stellen bzw. ihn nicht schadenersatzpflichtig machen können.
Unerlaubte Werbung ist in Deutschland seit langem verboten. Die 2004
vorgenommene Verschärfung des Wettbewerbsrechts hat jedoch in der
Praxis der Telefonwerbung keine Verbesserungen gebracht. Betroffene
formulierten interessante Forderungen, von denen einige exemplarisch
genannt werden:
 durch gesetzeswidrige Werbung zustande gekommene Verträge müssten nichtig sein
 Adressenhandel müsste eingedämmt, der Datenschutz verbessert
werden
 unlauteren Anbietern müsste durch verstärkte Verbraucheraufklärung
der Boden entzogen werden
 die Post müsste unerwünschte Postwurfsendungen an den Absender
zu-rückschicken
 Strafen müssten auf Anbieter im Ausland erweitert werden
 Behörden, die Rechtsverstöße ahnden, müssten schlagkräftiger sein
 anonymer Mailversand müsste verboten werden
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Eine knappe Mehrheit hat sich bislang nicht gegen unerwünschte Werbung
gewehrt. In der Begründung gaben die Befragten an, nicht zu wissen, wie
und vor allem wo sie sich wehren können (Beschwerdestellen) oder keine
Informationen über den Anbieter (fehlender Ansprechpartner oder Adresse)
zu haben. Vielen war zudem der Aufwand zu groß oder der Protest erschien ihnen nicht Erfolg versprechend. Verbraucherinnen und Verbraucher
fühlen sich ohnmächtig. Viele kapitulieren vor der Werbeflut, weil sie das
Gefühl haben, sich nicht schlagkräftig und erfolgreich dagegen wehren zu
können.
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Wegen der zunehmenden Belästigung und bislang ineffizienten Ahndung
der Gesetzesverstöße fordern die Verbraucherschützer eine Änderung des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in folgenden Punkten:
Spürbare Sanktionen
Unerbetene Telefonwerbung muss als Ordnungswidrigkeit gewertet und
von der Bundesnetzagentur mit drastischen Bußgeldern geahndet werden
können.
Keine Vertragsbindung bei unzulässiger Werbung
Werden Verträge durch illegale Marketing- oder Werbepraktiken erwirkt,
müssen Betroffene die Möglichkeit haben, den Vertrag aufzulösen und
Schadenersatz zu fordern. Nur dies schafft einen wirksamen Anreiz, von
vornherein auf rechtswidrige Praktiken zu verzichten.
Wirksame Gewinnabschöpfung
Eine Gewinnabschöpfung muss bereits greifen, wenn ein Unternehmen
grob fahrlässig handelt und nicht erst, wenn der Beweis erbracht wird, dass
es die Verbraucher vorsätzlich schädigen wollte, wie es die bisherige Regelung vorsieht.
Die Defizite beim Schutz von Verbrauchern vor unerwünschter Werbung
sind offenkundig. Die Verbraucherzentralen fordern daher von den politisch
Verantwortlichen, sich mit aller Konsequenz für eine Beendung der unzumutbaren Belästigung einzusetzen.
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Forderungen der Verbraucherzentrale
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