7_Presseforum_Heidelberg_Pressemappe - IZZ-ON

Werbung
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000,
Kopfklinik Heidelberg
Ästhetik durch gesundes
Zahnfleisch und natürlich
aussehende Zähne
(Es gilt das gesprochene Wort)
Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle
Die Ästhetik der Mundregion hängt u. a. davon ab, ob sich die
Zahnreihen in Form und Farbe harmonisch in die individuelle
Erscheinung eines Menschen einfügen. Neben den Zahnhartsubstanzen
sind aber auch die umliegenden Gewebe, besonders das Zahnfleisch
(Gingiva) zusammen mit den darunter liegenden zahntragenden
Strukturen des Zahnhalteapparates (marginales Parodont) für die
Ästhetik von großer Bedeutung. Wohlgeformtes, entzündungsfreies
Zahnfleisch und frischer Atem tragen mindestens genauso zu einem
attraktiven Äußeren bei wie die Form und Farbe von Zähnen.
Korrekturen der Ästhetik sollten deshalb möglichst mit einer
Zahnfleischbehandlung beginnen, wenn entsprechende entzündliche
Veränderungen vorliegen. Oftmals sind sogenannte professionelle
Zahnreinigungen, gepaart mit einem individuellen Mundhygienetraining
zur Initialbehandlung ausreichend. Die Zahnoberflächen werden dabei
zunächst mit verschiedenen Instrumenten von harten und weichen
Zahnbelägen befreit. Die bakterienhaltigen, oftmals gelb oder braun
gefärbten Zahnbeläge (auch mikrobielle Plaque genannt) müssen nicht
nur wegen ihres störenden Aussehens entfernt werden, sondern auch
deshalb, weil sie für das Auftreten von Entzündungsreaktionen
verantwortlich sind. Meist sind sie auch der Grund für Mundgeruch. Falls
D:\75881836.doc
2
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
erforderlich, werden vorhandene Zahnrestaurationen wie Füllungen oder
Überkronungen nachgearbeitet, z. B. durch Beseitigung überstehender
Ränder, um für den Patienten optimale Voraussetzungen für die
Zahnreinigung zu ermöglichen. Man nennt diesen sehr wichtigen
Arbeitsgang „Schaffung hygienefähiger Verhältnisse“.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden die für einen
Patienten optimalen Mundhygienehilfsmittel ausgesucht und ihre
Handhabung demonstriert. Besonderen Wert sollte man auf die
Reinigung schwer zugänglicher Zahnzwischenräume legen, da sie
Nischen für mikrobielle Plaque darstellen. Neben Handzahnbürsten und
elektrischen Zahnbürsten kommen hierfür als Hilfsmittel vor allem
Zahnseiden und Zahnzwischenraumbürsten in Frage. Sie müssen in
ihrer
Größe
individuell
ausgewählt
werden.
Zu
dünne
Zwischenraumbürsten, die ohne Widerstand in den Zahnzwischenraum
eingeführt
werden,
sind
nämlich
wenig
effektiv,
zu
dicke
Zahnzwischenraumbürsten können hingegen die kontaktierten Gewebe
verletzen.
Wenn entzündungsfreie Zahnfleischverhältnisse vorliegen, können
solche Zähne, die in ihrer Form oder Farbe die Ästhetik stören, gezielte
Korrekturen erfahren. Früher mussten Farb- und Formkorrekturen von
Zähnen oftmals mit massiven Verlusten gesunder Zahnhartsubstanzen
erkauft
werden. Die Zähne wurden stark beschliffen und mit
Vollüberkronungen versehen. Eine etwas schonendere aber immer noch
mit erheblichem Abtrag von Zahnsubstanz einhergehende Behandlung
stellte das Eingliedern von Verblendschalen (sogenannten Veneers) dar.
Bei künstlichen Kronen und Veneers handelt es sich um Werkstücke,
die in der Regel in einem zahntechnischen Labor angefertigt und vom
Zahnarzt mit Befestigungsmaterialien an den Zähnen fixiert werden.
Man spricht von indirekten (laborgefertigten) Techniken.
Obwohl diese konventionellen Behandlungsverfahren auch heute
noch in vielen Fällen angebracht sind, kommen in bestimmten klinischen
Situationen in der Zwischenzeit wesentlich substanzschonendere
Alternativen zur Verbesserung der Ästhetik zum Einsatz. Zum einen
handelt
es
sich
hierbei
um
Farbkorrekturen
mittels
spezieller
Bleichverfahren, die ein gezieltes Aufhellen verfärbter Zähne erlauben.
Zum anderen können heute Formkorrekturen vorgenommen werden, die
keine größeren Zahnpräparationen mehr erfordern. Mittels zahnfarbener
Materialien, die an die vorhandenen Zahnsubstanzen angeklebt werden,
D:\75881836.doc
3
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
können Zähne in ihrer Breite, ihrer Länge, ihrer Form und ihrer
Oberflächenstruktur direkt im Mund des Patienten korrigiert werden.
Damit
können
z.
B.
kleinere
Zahnlücken
geschlossen
oder
schiefstehende Zähne „geradegerückt“ werden. Manchmal lässt sich
durch direkte Formkorrekturen nicht nur die Ästhetik, sondern
gleichzeitig auch die Funktion und Hygienefähigkeit von Zähnen
verbessern. Die zu diesen Zwecken heute zur Verfügung stehen
zahnfarbenen Materialien sind aus Kunststoffen und anorganischen
Füllstoffen (z. B. Quarzgläser) zusammengesetzt. Es handelt sich um
sogenannte Komposite. Obwohl sie in ihren Eigenschaften noch nicht
alle Anforderungen erfüllen, die zahnärztlicherseits an sie gestellt
werden,
so
hat
sich
besonders
ihre
Farbbeständigkeit
und
Verschleißfestigkeit inzwischen soweit verbessert, dass sie für immer
größere Anwendungsbereiche einsetzbar werden.
Angesichts des hohen Stellenwerts, den heute viele Menschen der
Ästhetik ihrer Zähne zumessen, kann davon ausgegangen werden, daß
Verfahren zur Farb- und Formkorrektur von Zähnen künftig immer
größere Verbreitung finden. Aus Gründen der Zahnsubstanzschonung
kommt dabei den oben beschriebenen direkten Verfahren eine immer
stärkere Bedeutung zu. Da dem Zahnarzt hierbei keine Werkstücke zur
Verfügung stehen, die im zahntechnischen Labor hergestellt wurden,
sondern alle Prozeduren direkt im Mund des Patienten vorgenommen
werden,
ergeben
sich
besonders
hohe
Anforderungen
an
die
Qualifikation des Behandlers. Außerdem sind diese Maßnahmen mit
einem beträchtlichen Zeitaufwand verbunden.
Oftmals dienen Farb- und Formkorrekturen nicht ausschließlich
der Verbesserung der Ästhetik. Sie können auch als Begleitmaßnahmen
angebracht sein, wenn der Zahnarzt aus anderen Gründen (zum
Beispiel kariologischer, parodontaler oder funktioneller Art) ohnehin an
den betroffenen Zähnen tätig werden muss. Dies führt zunehmend zu
Überlappungen zwischen
medizinisch notwendigen und medizinisch
fakultativen Behandlungen im Sinne einer Kombination von „Need
Dentistry“ und „Want Dentistry“.
D:\75881836.doc
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik
Heidelberg
Die Bedeutung des Parodonts
für die Allgemeingesundheit
(Es gilt das gesprochene Wort)
Dr. Christof Dörfer
Neue
wissenschaftliche
Studien
deuten
darauf
hin,
dass
Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodonts) Auswirkungen
auf das Entstehen und den Verlauf von Allgemeinerkrankungen
haben. Dazu zählen in erster Linie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und
Schlaganfall, die nach wie vor als die häufigste Todesursache in den
Industrieländern gelten. Darüber hinaus sind Zusammenhänge
zwischen dem Vorliegen einer Parodontitis und dem Insulinbedarf
von
Diabetikern,
dem
Auftreten
chronisch
rezidivierender
Bronchitiden und Pneumonien, der Häufigkeit von Komplikationen bei
der Schwangerschaft, dem Geburtsgewicht von Neugeborenen bis
hin zum Verhalten und zum psychosozialen Status einer Person
beschrieben.
Bis auf den letzten Punkt, bei dem Aussehen und Funktion des
Gebisses als ursächlicher Zusammenhang gesehen werden, werden
für die Assoziationen zwischen Parodontitis und den anderen
aufgeführten Erkrankungen die in den Zahnbelägen (Plaque) in
großer Zahl vorhandenen Mikroorganismen verantwortlich gemacht.
Aus
der
über
dem
Zahnfleischrand
befindlichen
„supragingivalen“ Plaque können durch Aspiration („Einatmen“)
D:\75881836.doc
2
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
Mikroorganismen in die Atemwege gelangen. Dabei kann es sich
entweder um primäre Keime der Mundhöhle handeln, die direkt eine
Bronchitis oder Pneumonie verursachen. Alternativ können Erreger
von Bronchitiden nach Abklingen der klinischen Symptome in der
oralen
Plaque
ein
Refugium
finden,
aus
dem
heraus
bei
Verschlechterung der Abwehrlage des Patienten eine Reinfektion der
Atemwege erfolgt.
Aus
der
unter
dem
Zahnfleischrand
befindlichen
„subgingivalen“ Plaque werden durch mechanische Belastung des
Zahnhalteapparates (z. B. beim Kauen) Mikroorganismen aus der
Zahnfleischtasche in das Gewebe verdrängt und gelangen so in die
Blutbahn. Das Risiko für eine solche sogenannte Bakteriämie ist
einerseits
abhängig
Beanspruchung,
vom
Ausmaß
andererseits
aber
der
mechanischen
vor
allem
vom
Entzündungszustand der den Zahn umgebenden Gewebe, der
wiederum
durch
die
Zahl
und
Virulenz
der
vorhandenen
Mikroorganismen determiniert ist. Die Häufigkeit des Auftretens einer
Bakteriämie sinkt daher mit dem Entzündungsgrad der Gingiva.
Bakteriämien
sind
bei
gesunden
Personen
in
der
Regel
unproblematisch. In Verbindung mit Prozessen, die zu einer
Veränderung der Abwehrlage entweder lokal oder systemisch führen,
müssen Bakteriämien als potentielle Ursache für pathologische
Prozesse bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen angesehen
werden.
Bei
Patienten
mit
bestimmten
Herzerkrankungen
(vorgeschädigtes Endokard oder Klappenersatz) besteht z. B. das
Risiko einer Endokarditis (Entzündung der Herzinnenhaut), die
sowohl akut als auch subakut verlaufen kann. Entsprechend der
Empfehlungen aller namhaften kardiologischen Gesellschaften ist
daher bei solchen Patienten vor zahnmedizinischen Eingriffen eine
prophylaktische Antibiotikagabe zur Abschirmung erforderlich. Diese
Zusammenhänge sind durch die wissenschaftliche Literatur gut
belegt.
Die
Parodontitis
Erklärungsmodelle,
und
kardio-
bzw.
die
den
Zusammenhang
zerebrovaskulären
von
Krankheiten
erklären, sind dagegen noch in weitgehend hypothetischem Stadium.
Man geht derzeit davon aus, dass eine überschießende, nicht
D:\75881836.doc
3
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
angemessene Reaktion der zellulären Abwehr des menschlichen
Organismus aufgrund eines sog. „hyperreaktiven MakrophagenPhänotyps“ zunächst die Zerstörung der parodontalen Gewebe als
Reaktion auf die supragingivale Zahnbelagsakkumulation begünstigt.
Die daraus resultierenden Taschen werden wiederum mit Bakterien
besiedelt, so dass die Destruktion weiter fortschreitet. Dadurch steigt
die Häufigkeit von Bakteriämien und die Bakterien in den Gefäßen
führen auch dort zu einer überschießenden Entzündungsreaktion, die
die Gefäßwände schädigt und die Bildung atherosklerotischer
Plaques begünstigt. Diese Theorie wird bisher vor allem durch
tierexperimentelle
Mausmodell
Untersuchungen
nachgewiesen
gestützt,
wurde,
dass
wobei
die
in
einem
Infektion
mit
Porphyromonas gingivalis, einem parodontalpathogenen Keim, der
regelmäßig bei schwerer Parodontitis in den parodontalen Taschen
aufzufinden ist, zu einer verstärkten Bildung und beschleunigter
Kalzifikation atherosklerotischer Plaques führt. Außerdem wurden in
etwas weniger als der Hälfte der Fälle in den bei gefäßchirurgischen
Eingriffen entfernten atherosklerotischen Plaques Zellbestandteile
von Porphyromonas gingivalis gefunden. Indizien für eine, zumindest
teilweise
ursächliche
atherosklerotische
Bedeutung
Veränderungen
der
sind
Parodontitis
daher
gegeben.
für
Der
endgültige Beweis steht allerdings noch aus. Er ist erst durch
sogenannte Interventionsstudien zu erbringen, bei denen untersucht
wird, in wie weit eine parodontologische Behandlung das Risiko für
kardio- und zerebrovaskuläre Erkrankungen verringert. Solche
aufwendigen und langwierigen Studien werden derzeit weltweit an
mehreren Zentren, unter anderem auch in Heidelberg, vorbereitet.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es einige Indizien
gibt, die auf eine wichtige Rolle der marginalen Parodontitis als
Risikofaktor für Herzinfarkt und Schlaganfall hinweisen. Vor diesem
Hintergrund
bekommen
die
Prophylaxe,
Früherkennung
und
Therapie von Parodontitiden eine über den zahnmedizinischen
Bereich hinaus reichende Bedeutung.
D:\75881836.doc
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000,
Kopfklinik Heidelberg
„Die zahnmedizinische
Versorgung der Zukunft“
(Es gilt das gesprochene Wort)
Dr. Uwe Lückgen
stv. Vorsitzender des Landesverbandes der KZVen
Baden-Württemberg
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Inhalt
bewusst wohltuend, weil sich ein neuer Trend,
 Grundsätzliche Positionen _____ 2
 Spezifika der Zahnheilkunde ___ 3
 Stichwort Zweiklassenmedizin _ 4
 Stichwort Festzuschuss _______ 4
 Stichwort Kostenerstattung ____ 5
 Kostenerstattung konkret _____ 6
 Stichwort Versicherungs-
eine
 Konkretes Beispiel:
die
öffentliche
gesundheitspolitische
Diskussion hat in den letzten Wochen einen
wohltuenden Schwenk vollzogen. Ich sage
neue
Qualität
niederschlägt.
Gerade
Gesundheitswesen
Meinungsführer
in
der
auch
Debatte
für
das
fordern
renommierte
nachdrücklich
mehr
technische Grenzen _________ 7
Parodontosebehandlung _____ 8
 Zusammenfassung __________ 9
Freiheit,
mehr
Transparenz, mehr Wettbewerb und Marktwirtschaft. Der Weg,
den zahlreiche Sozialexperten damit aufzeigen, weist unserer
Auffassung nach klar in Richtung einer echten Reform, einer
zeitgemäßen
Modernisierung
und
Zukunftssicherung
solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung.
D:\75881836.doc
der
2
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
Immer mehr bezahlen, immer weniger bekommen: Die
Patienten spüren es doch heute schon am eigenen Leibe, dass
mit ihrer Gesundheitsversorgung etwas nicht mehr stimmt. Sie
spüren, dass es wirklich höchste Zeit ist, neue Ideen und
Konzepte umzusetzen, die die Solidarität erhalten, dabei aber
das System als solches nicht sprengen. Angesichts des Drucks
der Wähler wagt sich sogar die CDU als große Volkspartei weit
aus dem Fenster, wenn sie sehr fortschrittliche Positionen in ihr
neues, vieldiskutiertes Thesenpapier aufnimmt. Dass die CDUSozialexperten die markanten Punkte des zahnärztlichen
Konzepts der „Vertrags- und Wahlleistungen“ in ihr eigenes
Papier eingearbeitet haben, nun gut, das wollen wir ihnen
einmal nachsehen.
 Grundsätzliche Positionen
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich Ihnen unser
zukunftsweisendes Konzept kurz vorstelle, möchte ich drei
grundsätzliche Positionen in den Mittelpunkt rücken:
1. Uns Zahnärzten geht es um die Sicherstellung einer
hervorragenden, bezahlbaren Gesundheitsversorgung
im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für
Bürgerinnen und Bürger unserer Republik in den
nächsten Jahren und Jahrzehnten.
2. Wir Zahnärzte in Baden-Württemberg bekennen uns zur
gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn die Mittel
begrenzt
werden,
so
ist
das
eine
politische
Entscheidung. Wir erwarten allerdings, dass einer
Endlichkeit
der
Mittel
auch
die
Endlichkeit
der
Leistungen gegenüberstehen muss.
3. Wir Zahnärzte wollen nicht mehr Geld im System, wir
wollen, dass die Aufgabenstellung der GKV definiert
D:\75881836.doc
3
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
wird. Die GKV kann nicht dazu aufgerufen sein, alles
medizinisch Mögliche zu bezahlen.
In medias res: Die Zahnärzteschaft hat zur Lösung der
Vergütungs- und Finanzierungsprobleme, aber auch zur
gesundheitspolitischen Steuerung ihres Fachgebietes, das
damit in unmittelbarem Zusammenhang steht, das Konzept der
Vertrags- und Wahlleistungen entwickelt.
 Spezifika der Zahnheilkunde
Dieses Konzept ist zum einen entwickelt worden, um mehrere
eigenständige Spezifika abzudecken, in denen sich die
Zahnheilkunde von vielen Medizinbereichen unterscheidet. Vier
Punkte möchte ich nennen:
1. In der Zahnmedizin werden in der Regel keine
lebensbedrohlichen Erkrankungen therapiert.
2. Zahnerkrankungen
Prävention
sind
vermeidbar
zum
bzw.
großen
durch
Teil
durch
präventive
Frühbehandlung in ihren Kosten reduzierbar.
3. Ein und dieselbe Pathologie kann mit unterschiedlichem
Aufwand behandelt werden und dennoch eine nahezu
gleiche Funktionalität erreichen.
4. In kaum einem anderen medizinischen Bereich ist die
Mitarbeit des Patienten für den Heilungserfolg so wichtig
wie in der Zahnmedizin.
Zum anderen muss unser Konzept den Besonderheiten der
zahnmedizinischen Versorgung gerecht werden. Das Konzept
basiert also darauf, dass die wesentlichen Inhalte eines
zukünftigen Leistungskataloges von der Orientierung an der
Prophylaxe geprägt sein werden. Wir brauchen deshalb
D:\75881836.doc
4
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
Eigenverantwortung und Selbstbeteiligungsmodelle, die sozial
gerecht und wirksam sind.
 Stichwort: Zweiklassenmedizin
Das vielfach zu vernehmende Geschrei von der drohenden
Zweiklassenmedizin
Zahnheilkunde
ist
dabei
haben
wir
völlig
abwegig.
bereits
In
heute
der
eine
Zweiklassenmedizin, bedingt durch den falschen Ansatz der
prozentualen Bezuschussung beim Zahnersatz über einen
allumfassenden Leistungskatalog und eine damit verbundene
ausufernde Härtefallregelung ohne jegliche Zuzahlung.
 Stichwort: Festzuschuss
Da die Eigenverantwortung und die Mithilfe des Patienten durch
präventives Verhalten in der Zahnmedizin eine so große Rolle
spielt, sind wir der Auffassung, dass Beteiligungsmodelle in den
dafür geeigneten Therapiebereichen dringend erforderlich sind.
Festzuschüsse sind sozial gerechter als das derzeitige
prozentuale Bezuschussungssystem. Festzuschuss meint in
unserem Verständnis, dass er beim Zahnersatz ausschließlich
befundorientiert bemessen wird, d.h. die Basis für den
Festzuschuss ist die Zahnlücke und der zerstörte Zahn, nicht
die Form der Versorgung. Konsequenz daraus wäre, dass die
GKV nur entsprechend der in der Bevölkerung vorhandenen
Pathologie belastet würde.
Nicht der Patient, nicht der Zahnarzt und auch nicht die
Krankenkassen, sondern allein die Morbidität der Bevölkerung,
sprich die Zahl der Zahnlücken und der zerstörten Zähne,
definiert
bei
gleichbleibendem
Nachfrageverhalten
die
finanzielle Belastung der GKV beim Zahnersatz. Da der
Zahnersatz der vorherigen Begutachtung unterliegt, gibt es
D:\75881836.doc
5
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
auch
keine
für
die
Krankenkassen
unkontrollierbaren
Einflussmöglichkeiten seitens der Leistungsanbieter.
Wenn die Verwendung begrenzter Mittel nicht nur alleine von
den
Zahnärzten
geschultert
werden
soll,
sondern
eine
Verantwortungsteilung unter allen Beteiligten im System
bedeuten soll, d. h. unter Krankenkassen, Zahnärzten und
Patienten, so können über Festzuschüsse und ihre Absenkung
oder Erhöhung zusätzliche Steuerungselemente auf der
Patientenseite eingebracht werden. Ich betone: Weil der
Festzuschuss
ausschließlich
die
vorhandene
Pathologie
befriedigt und nicht die Wunschvorstellungen der Patienten,
Zahnärzte oder Krankenkassen.
Klar sollte aber auch sein, dass der Festzuschuss erhalten
bleiben muss, gerade wenn der Patient eine weitergehende
Versorgung wünscht und dafür einen Eigenanteil zu leisten
bereit ist. Wenn sich jemand statt der Fielmann-Brille eine
Designerbrille kauft, bleibt ihm ja schließlich auch der
Kassenzuschuss erhalten!
 Stichwort: Kostenerstattung
Festzuschuss
muss
Kostenerstattung
unserer
kombiniert
Überzeugung
werden,
nach
wobei
mit
die
Kostenerstattung als Kostendämpfungsinstrument nur dann
Sinn macht, wenn die Inrechnungstellung ärztlicher und
zahnärztlicher Leistungen so transparent wie möglich ist. D. h.
sie muss laienverständlich gestaltet werden. Der beste
Kontrolleur von Preis und Leistung ist der Betroffene selbst. Der
statistische Vergleich von ärztlichen Leistungen durch einen im
anonymen
Sachleistungssystem
Prüfungsausschuss kann das sicher nicht leisten.
D:\75881836.doc
agierenden
6
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
Sehr geehrte Damen und Herren, wir Zahnärzte sehen uns in
der Pflicht, die Patientensouveränität so zu erhöhen, dass die
Definitionsmacht über die Behandlung nicht nur bei uns liegt. In
Baden-Württemberg praktizieren wir bereits heute mit großem
Erfolg Zweitmeinungsmodelle. Sie werden von der Bevölkerung
rege und dankbar angenommen und von der Kollegenschaft
akzeptiert. Ob Verbraucherschutzorganisationen – wie von
Rotgrün vorgesehen – eine derartige moderierende Funktion
erreichen könnten, wage ich allerdings stark zu bezweifeln.
Wir Zahnärzte sind der festen Überzeugung, dass nur ein
System, das beim Patienten Transparenz erzeugt und eine
unmittelbare
Kontrolle
Kostenbewusstsein
systembedingte
im
des
Behandlers
Leistungsgeschehen
Überbürokratisierung
des
ermöglicht,
herstellt.
Die
anonymen
Sachleistungssystems unter Korrumpierung aller Beteiligten
muss beseitigt werden. Wir setzen daher auf das Prinzip der
Kostenerstattung.
 Kostenerstattung konkret
Wir Zahnärzte halten es für erforderlich, dass man sich dabei
im Sinne der Eigenverantwortung ernsthafte Gedanken macht,
welche Teile der zahnärztlichen Behandlung

vollfinanziert,

mischfinanziert oder

eigenfinanziert werden sollen.
Diese drei Parameter lassen sich im übrigen auch mit Hilfe der
Kostenerstattung lösen: Demnach gibt es

eine 100-prozentige Erstattung,

eine Teilkostenerstattung und

die Eigenfinanzierung.
D:\75881836.doc
7
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
Im folgenden will ich den Versuch wagen, verständlich
darzustellen,
wie
unser
Konzept
Leistungsbereichen greifen würde.
D:\75881836.doc
in
den
einzelnen
8
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
Ich
greife
dazu
beispielhaft
die
Füllungstherapie,
die
Wurzelfüllungen und die Zahnerhaltungsmaßnahmen heraus.
Man könnte hier aufgrund des Vermeidbarkeitsprinzips von
Zahnerkrankungen und der Präventionspflicht des Patienten
einen altersbegrenzten Bereich schaffen mit 100-prozentiger
Kostenerstattung.
Alle
präventionsorientierten
Prophylaxeleistungen
Behandlungsleistungen
und
werden der
jungen Generation bei voller Kostenerstattung zur Verfügung
gestellt. Der Leistungskatalog für diesen Bereich würde
gegenüber der heutigen Situation ausgedehnt, viele moderne
Methoden würden zusätzlich angeboten. Die 20 Prozent der
Kinder, die aus sozial schwächeren Schichten kommen und 80
Prozent des Kariesrisikos tragen, könnten so besser erfasst
und in Prophylaxemaßnahmen und Behandlungsmaßnahmen
ohne Zuzahlung integriert werden.
 Stichwort: Versicherungstechnische Grenzen
Um diesen Bereich finanzierbar zu halten, plädiere ich für eine
altersabhängige versicherungstechnische Grenze, die den
Vertragsleistungsbereich
vom
Wahlleistungsbereich
trennt.
Eine solche Altersgrenze gibt es schon seit Jahren in der
Kieferorthopädie. Dort wird der Anspruch auf Leistungen auf
das 18. Lebensjahr begrenzt, obwohl ein 19-jähriger bei einer
bestehenden Gebissanomalie genau so behandlungsbedürftig
und behandlungsfähig ist wie ein 18-jähriger. Weil bedürftige
Jugendliche
durch
dieses
Modell
rechtzeitig
einer
kostengünstigeren und durch ihren präventiven Charakter
dauerhaften Vertragsbehandlung zugeführt werden können, ist
es
zu
rechtfertigen,
aufwendiger
und
teurer
Spätbehandlungen,
sind,
nach
einer
die
weitaus
bestimmten
Altersgrenze nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung zu
stellen. Dass dies machbar ist, belegen die hervorragenden
epidemiologischen Daten zur Mundgesundheit in Deutschland:
D:\75881836.doc
9
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
Die Mundgesundheit hat sich ständig verbessert, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Dies spricht für unsere Konzepte.
Für richtig halte ich in diesem Zusammenhang auch das
derzeitige Erstattungssystem in der Kieferorthopädie mit einer
Erstattung von 80 Prozent und einem Einbehalt von 20 Prozent.
Dieser Einbehalt wird erst ausbezahlt, wenn der Patient seine
Mitwirkung am Behandlungsende unter Beweis gestellt hat.
Versicherungstechnische Grenzen haben auf Grund ihrer
Eindeutigkeit zudem den Charme, dass weder Kassen noch
Zahnärzte
noch
Patienten
sie
unterlaufen
können.
Für
Leistungen, die jenseits solcher Grenzen erbracht werden,
empfiehlt es sich erneut, über ein Finanzierungssystem
bestehend aus Eigen- und Mischfinanzierung kombiniert mit
Festzuschüssen nachzudenken.
 Konkretes Beispiel: Parodontosebehandlung
Ein klassischer Bereich, auf den dieses System ebenfalls
angewendet
werden
Parodontosebehandlung,
kann,
bei
ist
der
die
der
ZahnbettHeilerfolg
bzw.
nahezu
ausschließlich – bis auf wenige Ausnahmen – durch die
Mitarbeit des Patienten bedingt ist. Wissenschaftlich zeichnet
es sich ab, dass vielleicht schon in naher Zukunft in diesem
Bereich das Vermeidbarkeitsprinzip durch
eine einfache
Blutuntersuchung verifiziert werden kann. Wir wissen dann
eindeutig, wer Risikopatient ist und wer nicht. Patienten, die die
Erkrankung durch einfache, präventive Maßnahmen nahezu
vermeiden können, müssen versicherungstechnisch anders
behandelt
werden
Gesundheitsrisiko
als
solche,
die
ein
unvermeidbares
in sich tragen. Ein solch eindeutiger
medizinischer Parameter würde sich deshalb ebenfalls als eine
versicherungstechnische
Grenze
mit
unterschiedlichen
Zuschüssen rechtfertigen lassen. Die Zahnbettbehandlungen
selbst sind in ihrer Schwierigkeit so unterschiedlich, dass eine
D:\75881836.doc
10
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
Mischkalkulation des Leistungsgeschehens mit einer einfachen
Komplexgebühr – wie heute praktiziert – nicht mehr möglich ist.
Der Zahnarzt braucht gerade in diesem Fachbereich Freiheit in
der Honorargestaltung verbunden mit Kostenerstattung, um der
individuellen Schwierigkeit der Behandlung und dem Anspruch
des Patienten nach Leistungstransparenz gerecht werden zu
können. Zu unserem Konzept für diesen Bereich unseres
Faches gehört auch, dass der Festzuschuss – wie schon bei
der Kieferorthopädie – nicht in voller Höhe ausbezahlt wird.
Zunächst empfehlen wir eine Teilauszahlung. Der restliche
Betrag wird erst dann geleistet, wenn der Patient die von der
Wissenschaft geforderte Nachsorge ernst nimmt und damit
seinen Beitrag zum Heilerfolg leistet.
Im Bereich Zahnersatz, meine sehr geehrten Damen und
Herren, ist das Festzuschuss-Modell mit der Aussicht auf
Freiheit in der Vergütung im Jahre 1998 unter der CDU/CSUund FDP-Regierung eingeführt und ausprobiert worden. Leider
mit den bekannten und – auf ganz Deutschland bezogen –
weitgehend unnötigen Aufgeregtheiten und Verunsicherungen
in der Bevölkerung. Ich möchte deshalb hier nachdrücklich
dafür werben, einen neuen Anlauf zu unternehmen.
 Zusammenfassung
Die Zahnärzteschaft hat ein Konzept, das über den Tag hinaus
weist. Unter Vermeidung all des gewachsenen und geplanten
bürokratischen
Gemeinwesens
handlungsfähig,
Reglementierungsunsinns
möchten
wir
unseren
verantwortungsfähig
unseres
Bereich
und
wieder
kostengerecht
machen. Wir wollen die Zahnheilkunde modern gestalten und
damit die gesetzliche Krankenversicherung mit freiberuflich
tätigen Zahnärzten, die dieses Attribut auch rechtfertigen,
weiterentwickeln
D:\75881836.doc
zu
einem
effizienten,
bezahlbaren
und
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
11
zukunftssicheren System. Dabei wollen wir aber auch den
mündigen
Bürger
nicht
aus
einer
Eigenverantwortung entlassen.
Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.
D:\75881836.doc
für
ihn
zumutbaren
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik
Heidelberg
Need or want –
der zahnärztliche Leistungskatalog
der Zukunft, was brauchen, was
wünschen Patienten?
(Es gilt das gesprochene Wort)
Dr. Rüdiger Engel,
Präsident der Landeszahnärztekammer BadenWürttemberg
Anrede
Will man die Frage beantworten: „Was brauchen, was wünschen Patienten?“ liegt es doch nahe, die Patienten selbst einmal zu befragen.
Genau das haben die Münchner Meinungsforschungsinstitute EMNID
und emphasis im Januar 1999 getan. Den wissenschaftlichen Hintergrund dazu lieferten die Professoren Wasem und Lamneck.
Das erste Ergebnis heißt, dass die Befragten mit dem deutschen Gesundheitswesen sehr zufrieden sind: 86 Prozent sind der Auffassung,
dass es eine qualitativ hochwertige Versorgung bietet.
Auch wenn die Umfrage auf das Gesundheitswesen insgesamt abgestellt war und nicht speziell auf die Zahnheilkunde, sind für uns
wichtige Rückschlüsse zu ziehen. Wir nehmen diese Ergebnisse sehr
ernst, denn Reformen darf man nicht gegen, sondern für die
D:\75881836.doc
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
2
Bevölkerung in Angriff nehmen. So zum Beispiel in der Frage der
Beitragssatzstabilität. 41 Prozent der Deutschen sind durchaus
bereit, höhere Beiträge zu zahlen, um das Finanzdefizit im
Gesundheitswesen zu reduzieren, nur 22 Prozent würden es eher
vorziehen, auf Leistungen zu verzichten.
Ein bemerkenswertes Ergebnis: Ist vor diesem Hintergrund die politisch verordnete Beitragssatzstabilität nicht im Grunde genommen
eine Bevormundung der Bevölkerung? Hat der Staat überhaupt das
Recht, den Menschen vorzuschreiben, was sie für ihre Gesundheitsleistungen ausgeben wollen?
Die Detailanalyse dieser Fragestellung zeigt allerdings, dass eine
große Unsicherheit bei der Bevölkerung besteht, sich bei diesem
Problem für oder gegen eine Option zu entscheiden. Gerade auf der
Frage „Beitragssatzstabilität oder Leistungsverzicht“, bei der 27 Prozent der Befragten mit „weiß nicht“ geantwortet haben und 11 Prozent gar keine Antwort gegeben haben, zeigt, dass die Bevölkerung
darüber unsicher ist, auf welche Leistungen denn verzichtet werden
soll.
Ist den Menschen nicht klar, was in der Diskussion ist und wird befürchtet, es würde etwas gestrichen, was wirklich notwendig ist? Konsequenterweise ist die Bevölkerung dann auch misstrauisch, wenn
gefragt wird, ob man sich auf Grundleistungen beschränken solle.
Andererseits gibt es ein deutliches Votum für Solidarität. So lehnen
80 Prozent der Befragten es strikt ab, dass Versicherten, die häufig
krank sind, höhere Beiträge zugemutet werden sollen.
Wer nun glaubt, die Bevölkerung wünscht, dass alles beim Alten
bliebe, der täuscht sich. So sind 76 Prozent der Befragten der Auffassung, dass das deutsche Gesundheitswesen von vielen ausgenützt würde. Interessant dabei ist besonders, dass immerhin ein
Drittel der Bevölkerung meint, dass die Patienten selbst die Ursache
dafür seien.
D:\75881836.doc
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
3
Das Misstrauen gegen Neuerung spricht auch aus der Antwort auf
die Frage nach individuellen Wahltarifen: Nur 42 Prozent der Bundesbürger können sich dafür begeistern, 51 Prozent lehnen sie ab.
Ein deutlicher Hinweis darauf, dass, bevor man mit Begriffen die Patienten verunsichert, Klarheit geschaffen werden muss, was denn
hinter diesen Begriffen steht.
Seit mehreren Jahren gibt es verschiedene, aber niemals konkretisierte Vorschläge zur Abgrenzung sogenannter Kernleistungen in der
Zahnheilkunde.
Es gilt zunächst festzustellen, dass es strenggenommen einen wasserdichten Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) überhaupt nicht gibt. In den anspruchsregelnden Abschnitten
des Sozialgesetzbuches (SGB) V heißt es unter anderem: „Die Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen unter Beachtung des
Wirtschaftlichkeitsgebotes zur Verfügung, soweit diese Leistung nicht
der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und
den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.“
Angesichts des im Prinzips nicht konkreten Umfangs von Leistungen
zur Behandlung einer Erkrankung ist der Eindruck der Befragten verständlich, dass auch die Patienten das System ausnützen können.
Es existiert die Befürchtung, die „anderen“ holen mehr raus als man
selbst.
Auch das Bundesgesundheitsministerium hat sich der Frage gestellt
und schlägt die Schaffung eines dreistufigen Leistungskataloges
zahnmedizinischer Leistungen vor:
1.
GKV-Leistungen:
medizinisch notwendig, medizinisch erprobt, langfristig wirtschaftlich (gute Kosten-Nutzen-Relation)
2.
Mehrkostenleistungen:
D:\75881836.doc
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
4
medizinisch notwendig, medizinisch erprobt, das Wirtschaftlichkeitsprinzip übersteigend
3.
private Wunschleistungen:
medizinisch nicht notwendig, medizinisch nicht oder noch
nicht erprobt, Wirtschaftlichkeit unerheblich.
Diese Dreiteilung ist so richtig wie allgemein. Man muss möglichst
bald eine Vorgehensweise finden, wie man dieses Raster mit Leben
erfüllt, denn was notwendig ist und was nicht, ist in vielen Fällen eine
ungeklärte Frage.
Erstaunlich konkret haben sich die europäischen Zahnarzt-Verbände
bereits 1997 geäußert – die Zahnärzte der EU-Mitgliedsländer. Zur
Grundleistung sollten gehören:
-
Bis zum 18. Lebensjahr die Individualprophylaxe sowie die
Kieferorthopädie,
-
ohne Altersbegrenzung im Bereich Zahnfleischbehandlung die
vorbeugenden Maßnahmen,
-
in der Kariesbehandlung einfache plastische Füllungen,
-
Einzelkronen ohne Keramik und für den Zahnersatz abnehmbare Prothesen,
-
zahnärztlich-chirurgische Maßnahmen wie bisher.
Man sieht an dem Vorschlag, dass die Grundleistungsdiskussion
keine deutsche Spezialität ist, sondern dass der Gedanke mindestens europaweit aktuell ist.
Richard Smith, der Herausgeber des British Medical Journal, sagt
dazu:
D:\75881836.doc
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
5
„Man beobachtet eine breiter werdende Kluft zwischen dem, was bei
uneingeschränkten Ressourcen möglich wäre und dem, was man
sich tatsächlich leisten kann.“
Ein Allheilmittel für alle Probleme im Gesundheitswesen ist die Antwort auf die Frage „Need or want“ natürlich nicht.
Auch die Reformkommission Soziale Marktwirtschaft der Bertelsmann-Nixdorf-Stiftung, die sich für die Einführung von Grundleistung
einsetzt, schreibt dazu:
„Die Erwartungen, man könne die Ausgaben der GKV entscheidend
verringern bzw. den Ausgabenanstieg stoppen, indem man sich auf
eine Basisversorgung beschränkt, dürfen nicht zu hoch angesetzt
werden. Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen, dass es schon sehr
schwer ist, die Basisleistungen auf 90 Prozent der ursprünglichen
Leistungen einzugrenzen.“
Die genannte Reformkommission spricht hier von allgemeinmedizinischen, nicht den zahnmedizinischen Leistungen. Wir wissen, dass
sich gerade der zahnmedizinische Bereich besonders für dieses
System eignen würde.
Man muss sich sehr ernsthaft überlegen, ob es nicht richtig ist,
schrittweise vorzugehen. Bevor man sich auf die Ebene begibt, konkret zu beschreiben, was notwendig ist und was nicht notwendig ist,
muss ein Konsens darüber gefunden werden, wer diese Definition
und diese Beschreibung vornimmt.
Tun es Ärzte und Zahnärzte allein, könnte jemand sagen, die Interessenvertreter seien am Werk. Tun es die Krankenkassen allein, heißt
es, Kostengesichtspunkte spielen die alleinige Rolle. Tun es die Politiker, fragt man süffisant nach dem nächsten Wahltermin.
Mein Vorschlag lautet daher, dass diese genannten Gruppen zusammenarbeiten müssen. Vielleicht genügt das allein nicht. Im Gesundheitswesen spielt die Ethik eine große Rolle. Eine entsprechende Kompetenz könnte wichtig sein.
D:\75881836.doc
7. IZZ-presseforum, 21. Juli 2000, Kopfklinik Heidelberg
6
Hat man die Beteiligten für das Gremium gefunden, so steht die Formulierung und Verabschiedung von allgemein gültigen Grundsätzen
als Tagesordnungspunkt 1 an. Erst wenn darüber ein Konsens erzielt
worden ist, wird man sich an die einzelnen Leistungen und deren
Zuteilung machen können.
Ich bin davon überzeugt, dass bei so einer Vorgehensweise die Akzeptanz für eine Aufteilung in Grund- oder auch Kern- und Zusatzleistungen sehr groß sein wird und dass für die Bevölkerung das
Gefühl, dass manche sich etwas mehr aus dem Topf nehmen als andere, dann entscheidend verringert wird.
Meine Antwort auf die Frage, was brauchen, was wünschen Patienten, lautet daher:
1.
Patienten brauchen Klarheit und Transparenz über die Regelung
2.
Patienten wünschen, dass es gerecht zugeht im deutschen
Gesundheitswesen. Sie wünschen, dass dem geholfen wird,
der es braucht und nicht demjenigen, der es nicht braucht.
Solidarität und Subsidiarität müssen in einem ausgewogenen
Verhältnis zueinander stehen.
D:\75881836.doc
INHALT DER PRESSEMAPPE
Referat
Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle
Ärztlicher Direktor
Universitätsklinikum Heidelberg
Klinik für Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten,
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde
„Ä S T H E T I K D U R C H G E S U N D E S Z A H N F L E I S C H U N D N A T Ü R L I C H
AUSSEHENDE ZÄHNE“
Referat
Dr. Christof Dörfer
Oberarzt
Universitätsklinikum Heidelberg
Klinik für Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten,
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde
„D I E B E D E U T U N G D E S P A R O D O N T S F Ü R D I E
A L L G E ME I N G E S U N D H E I T “
Statement
Dr. Rüdiger Engel
Vorstandsvorsitzender des IZZ-Verwaltungsrats
Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
„N E E D O R W A N T – D E R Z A H N Ä R Z T L I C H E L E I S T U N G S K A T A L O G
DER ZUKUNFT, WAS BRAUCHEN, WAS WÜNSCHEN PATIENT E N ?“
Statement
Dr. Uwe Lückgen
Mitglied im Vorstand des Landesverbandes der
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg
„D I E Z A H N ME D I Z I N I S C H E V E R S O R G U N G D E R Z U K U N F T “
D:\75881836.doc
Herunterladen