doc - GUE/NGL

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Plenarsitzungsdokument
13.12.2011
B7-0691/2011 }
B7-0698/2011 } RC1
GEMEINSAMER
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B7-0691/2011)
GUE/NGL (B7-0698/2011)
zu dem künftigen Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der
finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen
zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
(2011/2949(RSP))
Raül Romeva i Rueda, Isabella Lövin, François Alfonsi
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
João Ferreira, Willy Meyer, Jacky Hénin, Nikolaos Chountis, Paul Murphy
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
RC\887016DE.doc
DE
PE479.390v01-00 }
PE479.297v01-00 } RC1
In Vielfalt geeint
DE
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem künftigen Protokoll zur Festlegung
der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen
Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
(2011/2949(RSP))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union
und dem Königreich Marokko (Verordnung (EG) Nr. 764/2006 des Rates vom 22. Mai
20061),
– in Kenntnis des derzeitigen Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der
finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der
Europäischen Union und dem Königreich Marokko (0000/2011),
– unter Hinweis auf das Verfahren der Zustimmung gemäß Artikel 43 Absatz 2 und
Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (C7-0000/2011),
– in Kenntnis der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses
(A7-0000/2011 und A7-0000/2011),
– in Kenntnis der externen ex-post-Evaluierung des vorhergehenden Protokolls zu dem
Abkommen, das von 2007 bis 2011 in Kraft war,
– in Kenntnis des Rechtsgutachtens des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments
vom 14. Juli 2009 betreffend das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der
Europäischen Union und dem Königreich Marokko (SJ-0269/09, D(2009)37828),
– gestützt auf Artikel 115 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das derzeitige Protokoll, wie es auch im vorhergehenden Protokoll der
Fall war, Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der EU in den Gewässern vor dem
besetzten Gebiet der Westsahara vorsieht, eine Situation, die nach Auffassung des
Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments gegen das Völkerrecht verstößt;
B. in der Erwägung, dass die Herrschaft Marokkos über die Westsahara völkerrechtlich nie
anerkannt wurde, worauf der Internationale Gerichtshof von Den Haag in seinem Gutachten
im Oktober 1975 hinwies; ferner in der Erwägung, dass Marokko, das das Gebiet der
Westsahara rechtswidrig besetzt hält, folglich keine Herrschaft über die in diesem Gebiet
vorkommenden natürlichen Ressourcen hat;
C. in der Erwägung, dass das vorhergehende Protokoll laut dem im Auftrag der Kommission
erstellten Bericht über die externe ex-post-Evaluierung ganz klar unbefriedigend war; in der
Erwägung, dass es von allen bilateralen Abkommen der EU das schlechteste Kosten-NutzenVerhältnis aufwies, die Befischung zahlreicher erschöpfter Bestände förderte und nicht zur
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ABl. L 141 vom 29.5.2006, S. 1.
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DE
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Entwicklung des Fischereisektors in Marokko beigetragen hat;
D. in der Erwägung, dass ein künftiges Protokoll, das von der Kommission ausgehandelt werden
soll, den ernsten Problemen abhelfen muss, die in Bezug auf das vorhergehende und das
derzeitige Protokoll festgestellt wurden;
1. fordert, jedes künftige Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen EUMarokko, durch das Fischern der EU in den Gewässern unter der Hoheit oder Gerichtsbarkeit
des Königreichs Marokko Fangmöglichkeiten eingeräumt werden, im Einklang mit dem
Völkerrecht ausschließlich auf die Gewässer nördlich des Breitengrades 27º 40' N zu
beschränken;
2. betont, dass Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung natürlicher
Ressourcen eines Gebietes, das nicht autonom ist, im Interesse der Bevölkerung dieses
Gebietes und ihren Wünschen gemäß erfolgen müssen, damit sie mit dem Völkerrecht
vereinbar sind; hält es für unverzichtbar, die legitimen Vertreter der Bevölkerung der
Westsahara zu jedem Abkommen anzuhören, das die Bewirtschaftung der natürlichen
Ressourcen dieses Gebietes betrifft;
3. verweist mit Nachdruck darauf, dass der Umfang eines künftigen Protokolls auf jene
Bestände von Fischen oder sonstigen im Meer lebenden Arten beschränkt sein muss, bei
denen aufgrund des besten verfügbaren wissenschaftlichen Nachweises erwiesen ist, dass
gemäß den Bestimmungen des Seerechts der Vereinten Nationen ein Überschuss besteht, der
darüber hinausgeht, was die marokkanische Flotte zu fischen in der Lage ist;
4. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass ein künftiges Protokoll zur Entwicklung
des marokkanischen Systems für die Bewirtschaftung der Fischerei beiträgt, einschließlich
der Kontrolle und Überwachung, der wissenschaftlichen Forschung, des Ausbaus der
örtlichen Flotten, von Schulungen usw.;
5. ist besorgt darüber, dass der derzeitige Zustand der Fischbestände und anderer
Meeresressourcen in den marokkanischen Gewässern – wie aus der ex-post-Evaluierung
hervorgeht – möglicherweise so besorgniserregend ist, dass für den Zeitraum ab dem
28. Februar 2012 kein Protokoll abgeschlossen werden kann, das die Bedingung erfüllt, die
Befischung auf Überschussbestände zu beschränken;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, den Mitgliedstaaten, der
Regierung Marokkos und der Internationalen Kommission zur Erhaltung der
Thunfischbestände im Atlantik zu übermitteln.
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PE479.297v01-00 } RC1
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