EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - 2014 Plenarsitzungsdokument 13.12.2011 B7-0691/2011 } B7-0698/2011 } RC1 GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen: Verts/ALE (B7-0691/2011) GUE/NGL (B7-0698/2011) zu dem künftigen Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (2011/2949(RSP)) Raül Romeva i Rueda, Isabella Lövin, François Alfonsi im Namen der Verts/ALE-Fraktion João Ferreira, Willy Meyer, Jacky Hénin, Nikolaos Chountis, Paul Murphy im Namen der GUE/NGL-Fraktion RC\887016DE.doc DE PE479.390v01-00 } PE479.297v01-00 } RC1 In Vielfalt geeint DE Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem künftigen Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (2011/2949(RSP)) Das Europäische Parlament, – in Kenntnis des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (Verordnung (EG) Nr. 764/2006 des Rates vom 22. Mai 20061), – in Kenntnis des derzeitigen Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (0000/2011), – unter Hinweis auf das Verfahren der Zustimmung gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (C7-0000/2011), – in Kenntnis der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A7-0000/2011 und A7-0000/2011), – in Kenntnis der externen ex-post-Evaluierung des vorhergehenden Protokolls zu dem Abkommen, das von 2007 bis 2011 in Kraft war, – in Kenntnis des Rechtsgutachtens des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments vom 14. Juli 2009 betreffend das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (SJ-0269/09, D(2009)37828), – gestützt auf Artikel 115 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass das derzeitige Protokoll, wie es auch im vorhergehenden Protokoll der Fall war, Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der EU in den Gewässern vor dem besetzten Gebiet der Westsahara vorsieht, eine Situation, die nach Auffassung des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments gegen das Völkerrecht verstößt; B. in der Erwägung, dass die Herrschaft Marokkos über die Westsahara völkerrechtlich nie anerkannt wurde, worauf der Internationale Gerichtshof von Den Haag in seinem Gutachten im Oktober 1975 hinwies; ferner in der Erwägung, dass Marokko, das das Gebiet der Westsahara rechtswidrig besetzt hält, folglich keine Herrschaft über die in diesem Gebiet vorkommenden natürlichen Ressourcen hat; C. in der Erwägung, dass das vorhergehende Protokoll laut dem im Auftrag der Kommission erstellten Bericht über die externe ex-post-Evaluierung ganz klar unbefriedigend war; in der Erwägung, dass es von allen bilateralen Abkommen der EU das schlechteste Kosten-NutzenVerhältnis aufwies, die Befischung zahlreicher erschöpfter Bestände förderte und nicht zur 1 ABl. L 141 vom 29.5.2006, S. 1. RC\887016DE.doc DE PE479.390v01-00 } PE479.297v01-00 } RC1 Entwicklung des Fischereisektors in Marokko beigetragen hat; D. in der Erwägung, dass ein künftiges Protokoll, das von der Kommission ausgehandelt werden soll, den ernsten Problemen abhelfen muss, die in Bezug auf das vorhergehende und das derzeitige Protokoll festgestellt wurden; 1. fordert, jedes künftige Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen EUMarokko, durch das Fischern der EU in den Gewässern unter der Hoheit oder Gerichtsbarkeit des Königreichs Marokko Fangmöglichkeiten eingeräumt werden, im Einklang mit dem Völkerrecht ausschließlich auf die Gewässer nördlich des Breitengrades 27º 40' N zu beschränken; 2. betont, dass Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen eines Gebietes, das nicht autonom ist, im Interesse der Bevölkerung dieses Gebietes und ihren Wünschen gemäß erfolgen müssen, damit sie mit dem Völkerrecht vereinbar sind; hält es für unverzichtbar, die legitimen Vertreter der Bevölkerung der Westsahara zu jedem Abkommen anzuhören, das die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen dieses Gebietes betrifft; 3. verweist mit Nachdruck darauf, dass der Umfang eines künftigen Protokolls auf jene Bestände von Fischen oder sonstigen im Meer lebenden Arten beschränkt sein muss, bei denen aufgrund des besten verfügbaren wissenschaftlichen Nachweises erwiesen ist, dass gemäß den Bestimmungen des Seerechts der Vereinten Nationen ein Überschuss besteht, der darüber hinausgeht, was die marokkanische Flotte zu fischen in der Lage ist; 4. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass ein künftiges Protokoll zur Entwicklung des marokkanischen Systems für die Bewirtschaftung der Fischerei beiträgt, einschließlich der Kontrolle und Überwachung, der wissenschaftlichen Forschung, des Ausbaus der örtlichen Flotten, von Schulungen usw.; 5. ist besorgt darüber, dass der derzeitige Zustand der Fischbestände und anderer Meeresressourcen in den marokkanischen Gewässern – wie aus der ex-post-Evaluierung hervorgeht – möglicherweise so besorgniserregend ist, dass für den Zeitraum ab dem 28. Februar 2012 kein Protokoll abgeschlossen werden kann, das die Bedingung erfüllt, die Befischung auf Überschussbestände zu beschränken; 6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, den Mitgliedstaaten, der Regierung Marokkos und der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik zu übermitteln. RC\887016DE.doc PE479.390v01-00 } PE479.297v01-00 } RC1 DE