Einwendung gegen die Freisetzung von gentechnisch veränderten K

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An die
Gemeindeverwaltung Limburgerhof
Burgunderplatz 2
67117 Limburgerhof
Einwendung gegen die Freisetzung von gentechnisch veränderten
Kartoffelpflanzen (BASF)
Im Zeitraum von 2007 bis 2011 sind in mehreren Bundesländern Freisetzungen von
verschiedenen gentechnisch veränderten Kartoffeln geplant. Die Kartoffeln haben eine
veränderte Stärkezusammensetzung bzw. eine erhöhte Resistenz gegen die Kraut- und
Knollenfäule (Phytophtera infestans).
Gegen die geplante Freisetzung, die u. a. in Rheinland-Pfalz in Limburgerhof geplant sind,
erhebe ich Einwand, da die Sicherheit für Natur, Mensch und Umwelt nicht in ausreichendem
Maß gesichert ist.
Fehlende Sicherheitsuntersuchungen
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Es ist nicht untersucht, wie sich der Verzehr der Kartoffeln auf Tiere und Menschen
auswirkt. Bei den Kartoffeln wurde in einen komplexen Stoffwechsel eingegriffen, so dass
man mit zusätzlichen unerwünschten und unerwarteten Veränderungen (neu gebildeten
oder veränderten Proteinen) rechnen muss. Auch Proteine, die in geringen Mengen
gebildet werden, können Allergien auslösen. Versuche, die die Sicherheit für Mensch und
Tier demonstrieren, müssen auf jeden Fall vor einer Freisetzung durchgeführt werden,
reine Vermutungen über die Sicherheit der transgenen Kartoffeln sind kein
experimenteller Beweis.
Die Stärkekartoffeln sind zwar für die Verarbeitung in der Industrie vorgesehen, es muss
aber damit gerechnet werden, dass die Kartoffeln auch unerwünscht in die
Nahrungskette gelangen.
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Untersuchungen zur Wirkung der gentechnisch veränderten Kartoffeln auf das
Bodenleben und Nicht-Zielorganismen sind offenbar nicht geplant. Die Erwartung der
Antragsteller, dass es keine Veränderungen in den Interaktionen der Kartoffellinien mit
Nicht-Zielorganismen gebe, kann den experimentellen Befund nicht ersetzen.
Auskreuzung und Verbreitung
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Der im Antrag genannte Isolierabstand von 10 m zwischen den Freisetzungsflächen
und dem nächsten Feld mit kommerziellen nicht gentechnisch veränderten Kartoffeln ist
zu gering, um Auskreuzung mit Sicherheit zu verhindern. In Untersuchungen mit
Wildkartoffeln wurden Auskreuzungen noch in 80 m Entfernung festgestellt.
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Nach der Ernte können viele tausende Kartoffelknollen im Boden verbleiben, die 4 –
5 Jahre im Boden überleben und z. T. auch harte Winter überstehen können. Der im
Antrag genannte Zeitraum von einem Jahr für die Kontrolle eines möglichen KartoffelDurchwuchses ist demzufolge zu kurz bemessen.
Genetische Unklarheiten
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Die bei der gentechnischen Veränderung auftretenden Unklarheiten (Wo und wie oft
wurden die Gene eingebaut? Wurden zusätzliche Gene/Genteile eingebaut? etc.) wurden
nicht ausreichend untersucht. Diese können aber auf die Eigenschaften und die neu
gebildeten Proteine eine große Auswirkung haben.
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Außerdem kann sich das Verhalten der Pflanzen je nach Umwelteinflüssen ändern.
So kann sich unter Umständen der Gehalt von giftigem Glykoalkaloid unter
Stressbedingungen (Hitze, Trockenheit etc.), denen die gentechnisch veränderten
Kartoffeln im Freiland unterworfen sein können erhöhen. Dies ist meines Wissens nicht in
Gewächshausversuchen untersucht worden.
Markergene
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Als Markergen wurde die Resistenz gegen das Herbizid Imazamox eingebaut. Es
wird zwar davon ausgegangen, dass lediglich das Zellgewebe, aus dem die neue Pflanze
gewonnen wird, die Resistenz gegen das Herbizid besitze es ist aber nicht klar, ob dies
tatsächlich bei allen zur Freisetzung vorgesehenen Kartoffellinien der Fall ist. Es steht zu
befürchten, dass in einigen Linien die Resistenz erhalten bleibt, so dass das Markergen
eine eigene Bedeutung erhält und das entsprechende Herbizid zusammen mit den
transgenen Kartoffeln als vermarktet wird. Ein Herbizidresistenz-System durch die
Hintertüre wäre so eingeführt.
Resistenzgene gegen Phytophthora infestans
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Die bisherige Erfahrung mit der Einführung einzelner Resistenzgene hat gezeigt,
dass die in aller Regel sehr anpassungsfähigen Krankheitserreger einzelne
Resistenzgene relativ rasch überwinden können und damit die Resistenzen oft nur von
kurzer Dauer sind. Ähnliches ist auch im Falle der gentechnisch veränderten Kartoffeln
zu erwarten, die eine Resistenz gegen Phytophthora ausbilden sollen. Es ist nicht
gerechtfertigt, angesichts einer Resistenz von nur kurzer Lebensdauer die Risiken der
gentechnischen Veränderung in Kauf zu nehmen.
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Auch wenn vergleichbare Resistenzgene in zahlreichen Pflanzenarten vorhanden
sind, kann daraus nicht auf die Sicherheit dieser Gene bzw. ihrer Produkte in
gentechnisch veränderten Kartoffeln geschlossen werden. Es ist nicht klar, ob die in den
transgenen Kartoffeln gebildeten Resistenzproteine beispielsweise eine veränderte
Proteinmodifikation aufweisen.
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