Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung Gastechnische Grundlagen 1. • Gasspezifische Begriffe Normzustand Zustand des Gases unter Normbedingung: Temperatur 0 °C, absoluter Druck 1.013,25 mbar (1.013,25 hPa) • Betriebszustand Zustand des Gases unter herrschenden Betriebsbedingungen, charakterisiert durch Druck und Temperatur und ggf. Feuchte. • Dichte () Verhältnis der Masse eines Stoffes zum Volumen (in kg / m³). Aus Gründen der Vergleichbarkeit bezieht man die Dichte üblicherweise auf den Normzustand. • m kg V m ³ Relative Dichte (d) Verhältnis der Dichte eines Gases zur Dichte der Luft unter gleichen Zustandsbedinungen. Daraus ergibt sich eine dimensionslose Zahl: d G ,n L ,n G, n = Dichte eines Gases im Normzustand (kg / m³) L, n = Dichte der Luft im Normzustand (kg / m³) Die relative Dichte sagt aus, ob ein Gas schwerer oder leichter als Luft ist. Luft hat im Normzustand eine Dichte von 1,293 kg / m³. Das bedeutet für die Praxis: d < 1 = das Gas ist leichter als Luft d > 1 = das Gas ist schwerer als Luft • Brennwert (H S, n; alt: Ho,n) Er gibt die Wärmemenge an, die bei der vollständigen Verbrennung eines Kubikmeters Gas (gerechnet im Normzustand) frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25 °C haben und wenn das bei der Verbrennung entstandene Wasser flüssig vorliegt. Er berücksichtigt also auch die Wärme, die im Wasserdampfanteil der Abgase gebunden ist. Deshalb ist er höher als der Heizwert. Der Betriebsbrennwert (H S, B) bezieht sich auf den Betriebszustand des Gases. Brennwert (Norm) und Betriebsbrennwert werden häufig in kWh / m³ angegeben. 2. Seite • Heizwert (H I, n; alt: Hu,n) Er gibt die Wärmemenge an, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas (gerechnet im Normzustand, das heißt bei 0 °C und 1.013,25 mbar) frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25 °C haben und wenn das bei der Verbrennung entstandene Wasser dampfförmig vorliegt. Der Betriebsheizwert (H I, B) bezieht sich auf den Betriebszustand des Gases. Heizwert (Norm) und Betriebsheizwert werden häufig in kWh / m³ angegeben. • Betriebsheizwert (HI,B; alt: HuB) Der Betriebsheizwert (H I, B) eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas – gerechnet im Betriebszustand – frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25 °C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser dampfförmig vorliegt. • Zündtemperaturen Brennbare Gase haben unterschiedliche Zündtemperaturen. Die Zündtemperatur für Erdgas beträgt ca. 640 °C. • Zündgrenzen (Explosionsgrenzen) Brenngase zünden nur, wenn sie in einem bestimmten Verhältnis mit Luft oder Sauerstoff gemischt werden. Enthält z. B. ein Erdgas-Luft-Gemisch weniger als 4 % Erdgas, zündet es nicht; es ist zu „mager“. Ein Erdgasanteil von 4 % ist die untere Explosionsgrenze (UEG). Ein Gemisch mit mehr als 17 % Erdgasanteil kann ebenfalls nicht mehr gezündet werden, da es zu „fett“ ist. • Gasfamilien Die technischen Regeln legen die Anforderungen an Brenngase für die öffentliche Gasversorgung (bei 0 °C und 1.013,25 mbar bzw. 15 °C und 1.013,25 mbar) fest. DVGW-Arbeitsblatt G 260 bzw. DIN EN 437 enthalten Rahmenbedingungen für die Gaslieferung, den Betrieb von Gasgeräten sowie für die Normung und Prüfung. Nach den Brenneigenschaften erfolgt eine Unterteilung in Gasfamilien und Gruppen. Dabei sind die Grenzen der einzelnen Gruppen in G 260 und DIN EN 437 nicht deckungsgleich. Die 1. Gasfamilie umfasst wasserstoffreiche Gase, die nach unterschiedlichen Verfahren hergestellt werden können. Die 2. Gasfamilie umfasst methanreiche Gase wie Erdgase, synthetische Erdgase und deren Austauschgase. (Dies können z. B. auch aufbereitete Biogase sein). Die 3. Gasfamilie schließt Flüssiggase nach DIN 51 622 ein. Für sie gelten die TRF (Technische Regeln Flüssiggas). Über die Beschaffenheit der öffentlich verteilten Erdgase (2. Gasfamilie) informiert das zuständige Gasversorgungsunternehmen. 2. Physikalische und chemische Kennwerte für Erdgas Im DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ sind die grundsätzlichen Anforderungen an Gas der öffentlichen Gasversorgung festgeschrieben. Danach wird Erdgas in die Gruppen H (High) und L (Low) unterteilt. Stand: Mai 16 © DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Sche/Industriegasanlagen/Trainermappe-2004 3. Seite Brenntechnische Kenndaten Bezeichnung Kurzzeichen Wobbe-Index Einheit Gruppe L Gruppe H WS,n Gesamtbereich kWh / m³ MJ / m³ 10,5 bis 13,0 37,8 bis 46,8 12,8 bis 15,7 46,1 bis 56,5 Nennwert kWh / m³ MJ / m³ 12,4 44,6 15,0 54,0 kWh/m³ + 0,6 – 1,4 + 0,7 – 1,4 Schwankungsbereich im örtlichen Versorgungsgebiet 1) Brennwert HS,n Relative Dichte d Anschlussdruck pan kWh / m³ MJ / m³ 8,4 bis 13,1 30,2 bis 47,2 0,55 bis 0,75 Gesamtbereich mbar 18 bis 24 Nennwert Mbar 20 1) angestrebte Normalversorgung auf Basis des jeweiligen Nennwertes Der Wobbe Index ist ein Kennwert für die Austauschbarkeit von Gasen hinsichtlich der Wärmebelastung der Gasgeräte und damit ein Maß für die Wärmebelastung des Brenners. In Abhängigkeit vom Brennwert oder Heizwert wird nach oberem (W S, n) und unterem Wobbe-Index (W I, n) unterschieden. Zwischen Brennwert oder Heizwert und relativer Dichte besteht die Beziehung: WS , n H S ,n d oder WI ,n = H I ,n d in kWh /m³ oder MJ/m³ Gase mit gleichem Wobbe-Index ergeben bei gleichen Zustandsgrößen innerhalb einer Gasfamilie und bei gleichen Düsen die gleiche Wärmebelastung des Brenners. Der Nennwert des Wobbeindex ist der Wert, auf den Gasgeräte (bei der grundsätzlich zu bevorzugenden Einstellmethode nach dem Düsendruck) einzustellen sind, soweit sie nicht schon herstellerseitig eingestellt sind. Der Gesamtbereich des W s gibt die zulässige Schwankungsbreite an, die vom Versorgungsunternehmen ausgeschöpft werden darf. Trotzdem wird im Normalbetrieb versucht, einen engeren Schwankungsbereich im örtlichen Versorgungsgebiet einzuhalten, um Einschränkungen in der Verwendung möglichst auszuschließen. Unabhängig davon wird in den Erläuterungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Versorgungsengpässen eine zeitlich begrenzte Unterschreitung des W s bis auf 12,0 kWh / m³ bzw. 10,0 kWh / m³ zulässig ist, und durch Anwendung der SRG-Methode die Gasgeräte hierbei sicher betrieben werden können. Dieses ist bei neuen Geräten der Fall, wenn sie der Gerätekategorie I2ELL bzw. I2E entsprechen. Dies gilt insbesondere auch für die Gerätekategorie I2N, die für selbstadaptierende Gasgeräte steht. • Erdgas-Durchschnittswerte ... Chemische Zusammensetzung sowie physikalische und brenntechnische Kennwerte von Erdgasen der Gruppen H und L (Beispiel für ...) Stand: Mai 16 © DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Sche/Industriegasanlagen/Trainermappe-2004 4. Seite Benennung Nordsee- Verbund- GUSErdgas Erdgas Erdgas H H H Holland- VerbundErdgas Erdgas L L Analysenwerte CO2 N2 O2 CH4 C2H6 C3H8 C4H10 C5H12 C6+ Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% 1,33 0,97 0,00 85,50 9,24 2,24 0,58 0,10 0,04 1,31 5,39 0,00 85,17 6,15 1,43 0,41 0,09 0,05 0,08 0,83 0,00 98,34 0,49 0,17 0,06 0,02 0,01 1,36 10,29 0,00 83,74 3,56 0,70 0,23 0,07 0,05 1,38 9,91 0,00 84,31 3,41 0,66 0,21 0,07 0,05 Kennwerte Brennwert Heizwert Wärmewertverhältnis Normdichte relative Dichte (Luft = 1) Wobbeindex Wobbeindex Methanzahl Hs Hl Hl / Hs r d Ws,n Wl,n MZ kWh / m³ kWh / m³ – kg / m³ – kWh / m³ kWh / m³ – 12,17 11,01 0,905 0,843 0,652 15,07 13,64 71 11,24 10,15 0,904 0,831 0,643 14,01 12,66 78 11,05 9,97 0,902 0,731 0,565 14,71 13,26 96 10,29 9,29 0,903 0,829 0,642 12,86 11,61 86 10,31 9,30 0,903 0,825 0,638 12,90 11,65 87 Luftbedarf, min. Sauerstoffbedarf, min. spez. Luftb. min. HI,n Lo O2 lo m³ / m³ 10,50 m³ / m³ 2,21 m³ / kWh 0,953 9,69 2,03 0,945 9,53 2,00 0,956 8,88 1,86 0,955 8,89 1,87 0,956 Abgaszusammensetzung Abgasvolumen feucht CO2 H2O N2 m³ / m³ Vol.-% Vol.-% Vol.-% 10,63 9,9 17,6 72,5 10,42 9,6 18,1 72,3 9,80 9,8 17,6 72,6 9,81 9,8 17,6 72,6 Taupunkt Abgasenthalpie Abgasvolumen trocken CO2 N2 °C ho m³ / m³ Vol.-% Vol.-% 58,5 58,6 kWh / m³ 1,062 9,46 8,76 12,2 12,0 87,8 88,0 59,2 1,057 8,54 11,7 88,3 58,7 1,061 8,07 11,8 88,2 58,7 1,051 8,08 11,8 88,2 Zündtemperatur (mit Luft) Flammentemperatur (ohne Diss.) Flammengeschwindigkeit Zündgrenzen Zu (Gas im Gas/luftgemisch) Zo 11,46 10,0 17,5 72,5 °C °C m/s Vol.-% Vol.-% 640 2075 0,43 4,0 16,0 640 2059 0,43 4,4 16,2 640 2055 0,43 4,4 16,5 640 2047 0,41 4,8 16,3 1,051 640 2046 0,41 4,8 16,3 Quelle: Ruhrgas Die rechnerische Verknüpfung einzelner Durchschnittswerte unterschiedlicher Gase ist nicht zulässig. Die Kennwerte beziehen sich auf stöchiometrische Verbrennung. Die Analysenwerte < 0,01 Vol.-% werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Eine Festlegung von Streubreiten bei den Einzelkomponenten ist nicht durchführbar. Die Gaskomponenten sind aus Praktikabilitätsgründen nicht in Mol.-% sondern in Vol.-% angegeben. Die Tabellen zeigen beispielhaft auf, welche Gasbeschaffenheiten bislang zur Verteilung gekommen sind. • Fiktives Einstellgas Da Gaslieferverträge in der Regel Schwankungsmöglichkeiten im Rahmen der Gasbeschaffenheitsregeln nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 für den Wobbeindex beinhalten, wurde ein fiktives Einstellgas definiert. Dadurch können Auswirkungen hinsichtlich der Betriebspunkte in Abhängigkeit des Gases, mit dem jeweils die Einstellung der Gasgeräte erfolgte, gering gehalten werden. In den weiteren Tabellen sind diese Auswirkungen hinsichtlich Wärmebelastung und Luftzahl aufgezeigt. Daraus ergibt sich, dass die volumetrische Einstellung mit dem fiktiven Einstellgas einen sicheren Betrieb mit Stand: Mai 16 © DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Sche/Industriegasanlagen/Trainermappe-2004 5. Seite allen verteilten Gasen ermöglicht. Die Abweichungen sind bei der Einstellung nach Düsendruckmethode wesentlich geringer. In den weiteren Tabellen sind diese Auswirkungen hinsichtlich Wärmebelastung und Luftzahl aufgezeigt. Daraus ergibt sich, dass die volumetrische Einstellung mit dem fiktiven Einstellgas einen sicheren Betrieb mit allen verteilten Gasen ermöglicht. Die Abweichungen sind bei der Einstellung nach Düsendruckmethode wesentlich geringer. Bei empfindlich reagierenden Thermoprozessen bzw. beim Einsatz von Gasmotoren sind ggf. engere Grenzen zu vereinbaren bzw. besondere Maßnahmen bei den Kunden zu treffen (z. B. Wobbeindex-Regelungen; selbstanpassende Geräte; Klopfsensoren). Dies gilt ganz besonders, wenn vom Gasversorgungsunternehmen zur Deckung von Verbrauchsspitzen noch Flüssiggas / Luft-Gemische beigemischt werden. • Kennwerte des fiktiven Einstellgases Benennung fiktives Einstellgas Analysenwerte CO2 N2 O2 CH4 C2H6 C3H8 C4+ Kennwerte Brennwert Heizwert relative Dichte (Luft = 1) Wobbeindex Wobbeindex Methanzahl HS,n HI,n d WS,n WI,n MZ Abgaszusammensetzung Abgasvolumen trocken CO2max N2 Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% Vol.-% 1,0 1,8 0,0 85,0 8,7 2,9 0,6 kWh / m³ kWh / m³ – kWh / m³ kWh / m³ – 12,1 11,0 0,65 15,0 13,6 71,0 m³ / m³ Vol.-% Vol.-% 9,4 12,2 87,8 Gesamtwärmebelastungsabweichung Betriebs-Einstellgase WS,n kWh / m³ WI,n kWh / m³ HI,n kWh / m³ d (Luft = 1) Abweichung der Wärmebelastung von der Nennwärmebelastung bezogen auf den WI,n des fiktiven Einstellgases in % (Einstellung mit Hilfe des Hf des jeweiligen Betriebs-Einstellgases) Fiktiver Heizwert Hf bezogen auf das fiktive Einstellgas mit WI,n = 13,6 kWh / m³ (W s,n = 15,0 kWh / m³), Hf = œd x 13,6 Fiktives Einstellgas Nordseegas H Mischgas H Russisches Erdgas H VerbundErdgas L 15,0 13,6 11,0 0,65 15,1 13,7 11,1 0,656 14,4 13,0 10,5 0,652 14,7 13,3 10,0 0,565 12,9 11,6 9,3 0,642 – + 0,7 – 4,4 – 2,2 – 14,7 11,0 11,0 10,2 10,9 11,0 Stand: Mai 16 © DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Sche/Industriegasanlagen/Trainermappe-2004 6. Seite – 0,0 – + 0,7 – 4,4 – 9,5 – 15,6 100,0 100,7 95,6 90,5 84,4 Überlagerter Fehler bei Anwendung von Hf = 11,0 kWh / m³ bei allen Betriebs-Einstellgasen (100 – Hf Einstellgas 100) in % – 7,3 0,0 – 0,9 ____________ 11,0 Gesamtunter- bzw. -überbelastung bei Einstellung mit Huf = 11,0 kWh / m³ in % Rel. . Wärmebelastung Q Br in % • Wärmebelastungsabweichung bei Einstellung der Wärmebelastung mit dem fiktiven Einstellgas Wärmebelastungsabweichung im Betrieb mit NordseeMischgas gas H russischem Erdgas Einstellung mit Nordseegas + 0,7 % – 4,4 % – 2,2 % Einstellung mit Mischgas H + 0,7 % – 4,4 % – 2,2 % Einstellung mit russischem Erdgas – 6,8 % – 11,5 % – 9,5 % • -Änderung der Luftzahl beim Wechsel der Erdgasbeschaffenheit. Luftzahl Reduzierende Atmosphäre Fiktives Einstellgas Nordsee-Erdgas H Mischgas H Russisches Erdgas H 3. 3.1. 0,9 0,89 0,94 0,92 oxidierende Atmosphäre 1,1 1,09 1,15 1,12 Odorierung Allgemeines -Entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 280-1 „Gasodorierung“ müssen Gase der öffentlichen Gasversorgung grundsätzlich odoriert sein, d. h. sie müssen einen hinreichenden Warngeruch haben, der als Sicherheitsmaßnahme dient, um unverbrannt austretendes Gas durch seinen charakteristischen Geruch rechtzeitig wahrnehmen zu können. -Ausnahmen von dieser Odorierungspflicht sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dies ist z. B. bei Verwendung von Erdgas in Industriebetrieben, die unmittelbar an eine Hochdruckleitung angeschlossen sind und bei denen der Schwefelgehalt des Odoriermittels den Thermoprozeß wesentlich beeinträchtigt, gegeben. In diesen Fällen sind andere geeignete Maßnahmen zum Erreichen der gleichen Sicherheit erforderlich. -Hierzu ist besonders anzumerken, dass in diesen Betrieben meistens das Erdgas nicht nur in Thermoprozessen eingesetzt wird, sondern auch zur Heizung und Trinkwassererwärmung verwendet wird. In diesen Fällen befindet sich die Gasanlage häufig in Bürogebäuden o. ä., in denen sich gastechnische Laien aufhalten, so daß grundsätzlich die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 280-1 „Odorierung“ zu erfüllen Stand: Mai 16 © DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Sche/Industriegasanlagen/Trainermappe-2004 7. Seite sind. Als gleichwertige Sicherheit wird häufig der Einsatz von Gaswarngeräten betrachtet. Dass dies in der Regel nicht der Fall ist, zeigen die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 110 „Ortsfeste Gaswarneinrichtungen“ für Gasinstallationen (Abschnitt 7.6 und 7.7): „Gasanlagen nach TRGI“ – Weil als Benutzer von Gasanlagen in der Haustechnik die Gesamtheit der Bevölkerung in Frage kommt, kann Sachkenntnis der Anwender nicht vorausgesetzt werden. Daher werden an geeignete Sicherheitssysteme als Maßnahmen zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebes in der häuslichen und gewerblichen Gasanwendung folgende Anforderungen gestellt: • sie müssen wartungsfrei sein, • sie dürfen vom Benutzer nicht beeinflussbar sein • sie müssen das gesamte Leitungssystem der Hausinstallation nicht nur an einzelnen Orten, sondern auf seiner gesamten Länge erfassen, • sie müssen bei unplanmäßigem Gasaustritt ein gastypisches Signal abgeben, das sich nur durch Behebung des aufgetretenen Mangels beseitigen lässt.“ Die in der Praxis bisher einzig bewährte Methode hierfür ist die Odorierung des Gases nach den Festlegungen des DVGW-Arbeitsblattes G 280-1. Ortsfeste Gaswarneinrichtungen können die vorgenannten Anforderungen nicht nur nicht erfüllen, sondern täuschen u. U. eine zusätzliche Sicherheit lediglich vor, weil sie den Benutzer dazu verleiten können, unverzichtbare Sicherheitsregeln, z. B. die unverzügliche Behebung eines auch nur geringfügigen Gasaustritts, zu vernachlässigen. Ihr Einsatz kann deshalb nur in Ausnahmefällen sinnvoll sein, z. B. wenn die umgebende Atmosphäre so stark geruchsbelastet ist, daß die Gasodorierung nicht merkbar wird. „Sonstige Anlagen“ – Für sonstige, hier nicht im einzelnen angesprochene Betriebsanlagen für die öffentliche Gasversorgung, Anlagen in Industrie, Gewerbe und in Laboratorien sind Einzelentscheidungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation zu treffen.“ Bei der Einzelentscheidung, ggf. auf eine Odorierung im gesamten Industriebetrieb zu verzichten, ist sorgfältig abzuwägen. 3.2 Durchführung der Odorierung Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Mögliche Undichtigkeiten an Anlagen und Leitungen sollen bemerkt werden, bevor sich in der Umgebung der Leckage explosionsgefährliches Gemisch bilden kann. Im Bereich der öffentlichen Gasverteilung wird deshalb dem Erdgas ein Geruchsstoff beigegeben, der bereits bei einer Gas / Luft Konzentration von 20 % der unteren Explosionsgrenze (UEG) einen deutlichen Warngeruch erzeugt. Die Odorierungstechnik wird in den DVGW-Arbeitsblättern • G 280-1 „Gasodorierung“ und • G 281 „Odoriermittel“ beschrieben. Die Zugabe des Odoriermittels zum Erdgas wird im Regelfall im Anschluß an die Druckreduzierung aus dem überregionalen Transportsystem in das innerörtliche Verteilungssystem vorgenommen. Odoriermittel sind entweder schwefelfreie oder schwefelhaltige organische Verbindungen. Verwendet werden: • Akrylatverbindungen, z. B. GasodorTM, S-FreeTM • Sulfide, z.B. Tetrahydrothiophen (THT) und • Thiole, z.B. Methylmercaptan (TBM) Stand: Mai 16 © DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Sche/Industriegasanlagen/Trainermappe-2004 8. Seite Industrielle Gasverbraucher mit eigenen Gas-Druckregel- und Meßanlagen (GDRM-Anlagen) betreiben nur im Ausnahmefall Odorieranlagen. Im Normalfall wird das Erdgas vom GVU bereits odoriert geliefert. Falls der Industriegaskunde direkt mit dem Betrieb einer Odorieranlage befasst ist, so sind folgende Sachverhalte zu beachten: - Die Dosierung sollte mengenabhängig erfolgen. - Die Odorierung erfolgt i.d.R. im Ausgangsbereich der GDRM-Anlage. - Beim Umgang mit Odoriermitteln sind die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten, beim Transport der 25 – 100 Liter-Gebinde zusätzlich die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS). - Odoriermitteldämpfe können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, vor allem bei Handhabung von TBM ist geeigneter Atemschutz bereitzustellen. - Die Mindest-Odorierstoffkonzentration im Erdgas ist abhängig vom verwendeten Odoriermittel. Das DVGWArbeitsblatt G 280 -1 definiert in Abhängigkeit von der unteren Zündgrenze (Explosionsgrenze) des verwendeten Erdgases (UEG-Wert) und vom genutzten Odoriermittel (THT oder TBM) die folgende Mindestkonzentrationen. - Die Odorierung muß regelmäßig kontrolliert werden (s. DVGW-Arbeitsblatt G 280-1). Odormittel K-Wert nach G 280 Untere Zündgrenze (Explosionsgrenze): Mindestkonzentration Cn: 4. THT TBM 0,08 mg / m³ 4 Vol % 10,0 mg / m³ 0,03 mg / m³ 4 Vol % 3,8 mg / m³ S-Free 0,07mg/m³ 4 Vol% 8,8 mg/m² Sicherheitsdatenblatt für trockenes Erdgas Der DVGW hat ein Muster-Sicherheitsdatenblatt entwickelt (siehe nächste Seite) und den Gasversorgungsunternehmen zur Kenntnis gegeben. Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung sind nämlich Unternehmen, die bestimmte Stoffe in erheblichen Mengen vertreiben – und dazu gehört auch Erdgas –, verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und „berufsmäßigen Verwendern“ auszuhändigen. Die Definition des „berufsmäßigen Verwenders“ ist zwar nicht eindeutig – Industriebetriebe gehören aber bestimmt dazu. Stand: Mai 16 © DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Sche/Industriegasanlagen/Trainermappe-2004