Evaluation des No-Trouble-Training

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Evaluation des No-Trouble-Trainings
Die Rummelsberger
Evaluation
für das No-Trouble-Training
(Das Anti-Gewalt-Training der Rummelsberger
Anstalten)
I.
Allgemeine Rahmenbedingungen und konzeptioneller
Hintergrund
1.
2.
3.
4.
5.
Das No-Trouble-Training als Antwort auf Gewalt
Zielgruppe und rechtliche Grundlagen des NTT
Die pädagogischen Ziele des NTT
Arbeitsweisen und Methoden des NTT
Der Aufbau des NTT
5.1
5.2
5.3
Die Gruppenleitung
Die Gruppenzusammensetzung und die Kursdauer
Das Aufnahme und Abschlußgespräch
2
3
3
3
4
4
4
4
II.
Die Auswertung der statistischen Ergebnisse
5
1.
Die Gruppenzusammensetzung
1.1
1.2
Die Altersstruktur
Motive für die Teilnahme
Die Straffälligkeit der Teilnehmer
5
6
6
8
9
10
10
13
15
16
1.3
2.
3.
3.1
Die Finanzierung der Maßnahme
Die Bewertung der Maßnahme nach Erfolgskriterien
3.1.1
Bedeutung der Sanktionen während der Maßnahme
3.2
4.
Die Kursbilanz gemessen an der Straffälligkeit
Die Kursbilanz gemessen an den Kursabschlüssen
Analyse der Voraussetzungen für den Erfolg
III. Fazit
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Die Rummelsberger
I. Allgemeine Rahmenbedingungen und konzeptioneller
Hintergrund
1. Das No-Trouble-Training als Antwort auf Gewalt
Nicht zuletzt die Kriminalstatistiken weisen darauf hin, daß die Kinder- und
Jugendkriminalität in den letzten Jahren immer mehr zugenommen hat - gerade im Bereich
der Gewaltstraftaten ist ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Der Ruf nach härteren Strafen,
Gefängnis, Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters und die Forderung nach mehr
geschlossenen Heimen sind Antworten, die in den Medien die öffentliche Meinung prägen.
Trotzdem sind sich Fachleute einig, daß Maßnahmen mit reinem Strafcharakter, anstelle eines
sinnvollen Intervenierens, die momentane Entwicklung nicht stoppen werden. Zudem tragen
natürlich viele gesellschaftliche Faktoren wie Arbeitslosigkeit, finanzielle Situation, soziale
Angebote usw. zum Entstehen von abweichendem und delinquentem Verhalten bei.
Deshalb kann nur eine Kombination von politischen, sozialen, strafrechtlichen und
Jugendhilfemaßnahmen die Problematik voll erfassen und eine gute Kooperation der
verantwortlichen Stellen zur Lösung beitragen.
Unter ökonomischen und pädagogischen Gesichtspunkten, ebenso wie für den öffentlichen
Nutzen sind außer den bereits existierenden Strukturen weitere Handlungs- und
Reaktionsmöglichkeiten zu entwickeln und einzusetzen.
Soziale Trainingskurse, im Speziellen ein Anti-Gewalt-Training für aggressive, gewaltbereite
junge Menschen sind eine finanzierbare, erfolgversprechende Methode im Sinne von
Prävention und Erziehung statt reiner Strafe. Dies gewährleistet eine Auseinandersetzung mit
sich selbst, um letztlich eine Verhaltensänderung einzuleiten.
Das No-Trouble-Training wurde unter diesen Gesichtspunkten, mit Absprache und
Unterstützung des Jugendgerichtes Hersbruck, der Bewährungshilfe Nürnberger Land und
dem Verein Justus in Zusammenarbeit mit den Rummelsberger Anstalten und dem Konzept
des Gewaltpräventionsprojekts KIDO verwirklicht. Die Maßnahme wurde erstmals im Januar
1999 durchgeführt und steht mittlerweile auch für alle Probanten aus dem Großraum
Nürnberg, Fürth, Erlangen zur Verfügung. Die Räumlichkeiten befinden sich seit Ende 2000
zentral in der Nürnberger Innenstadt und wurden somit aus dem direkten Rummelsberger
Jugendhilfebereich ausgelagert. Es handelt sich hier um eine offene Maßnahme, welche nicht
nur Rummelsberger Jugendlichen, sondern auch anderen Interessierten zugänglich ist. Für den
Umzug waren, außer der eher schwierigen Anbindung und Erreichbarkeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, auch pädagogische Überlegungen nach ersten Kurserfahrungen vor Ort
ausschlaggebend. Mittlerweile ist die Maßnahme auch organisatorisch nicht mehr, wie zu
Beginn, dem Auszubildenden Bereich in Rummelsberg zugeordnet, sondern Teil der
ambulanten Hilfen der Rummelsberger mit Hauptsitz in Altdorf.
Grundlage unserer Arbeit ist ein christliches Menschenbild sowie die Jugendhilfeleitlinien
und Qualitätsleitsätze der Rummelsberger Anstalten.
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Die Rummelsberger
2. Zielgruppe und rechtliche Grundlagen des No-Trouble-Trainings
Die Zielgruppe des No-Trouble-Trainings sind v. a. straffällige junge Menschen ab 14 Jahren
bei denen eine Gewaltproblematik vorliegt und die aufgrund einer richterlichen Weisung ein
Anti-Gewalt-Training absolvieren müssen. Drogenabhängigkeit, geistige Behinderung,
pathologische Krankheitsbilder, eine manifeste Suchtproblematik, sowie einschlägige
Sexualstrafdelikte gelten als Ausschlußkriterien für diese Form des Anti-Gewalt-Trainings.
Das No-Trouble-Training ist ein sozialer Trainingskurs, der im Rahmen sozialpädagogischer
Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Kinder- und Jugenddelinquenz und Gewalt
nach §14 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff SGB VIII, hierunter die soziale
Gruppenarbeit § 29 SGB VIII, aufgrund der Jugendgerichtshilfe §§ 2 Abs. 3 Nr. 8 und § 52
SGB VIII sowie durch richterliche Weisung nach § 10 JGG gesetzlich geregelt ist. Natürlich
können weitere strafrechtliche oder ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen dem
No-Trouble-Training vorausgehen, dieses begleiten oder sich ihm anschließen.
3. Die pädagogischen Ziele des No-Trouble-Trainings
Die jungen Menschen sollen sich in erster Linie mit den Ursachen und Folgen ihres
gewalttätigen Verhaltens auseinandersetzen. Unrealistische Selbstbilder sollen aufgelöst und
eine Umbewertung des Gewaltverhaltens als Ausdruck von eigener Schwäche bewußt
gemacht und erreicht werden. Es werden unter anderem der Umgang mit Konflikten,
Frustrationen, Gefühlen und neue angemessene Handlungs- und Problemlösungsstrategien
erprobt und trainiert, um delinquentes und gewalttätiges Verhalten zu modifizieren bzw.
aufzugeben.
4. Arbeitsweisen und Methoden des No-Trouble-Trainings
Das No-Trouble-Training basiert auf einem neuen ganzheitlichen Konzept (KIDO-Projekt),
welches modernste Medien und Methoden der sozialpädagogischen Gruppenarbeit und
Elemente eines auf Erleben und Selbsterfahrung aufbauenden Kampfkunstkonzepts, sowie
zusätzliche erlebnispädagogische Einheiten miteinander verbindet.
Die fünf Grundideen sind hier:
-
das ganzheitliche Lernen über Körper und Geist
das soziale und gruppendynamische Lernen
das handlungs- und erlebnisorientierte Lernen
das spielerische Lernen
das Lernen am Modell
Mit Hilfe von Videoarbeit, Rollenspielen, spielpädagogischen Aufgaben, Einzel- und
Gruppengesprächen, konfrontativen Elementen, kreativ-gefühlsbetonten Prozessen (Bilder,
Collagen, Musik) und theoretischen Inputs durch den Trainer und die Trainerin werden die
einzelnen Themen, wie zum Beispiel eigene Opfererfahrungen in der Biographie, Gründe für
persönliches, aggressives Verhalten usw. aufbereitet und bearbeitet.
Die dreistündigen Einheiten sind themenbezogen aufgebaut und werden durch modifizierte
Elemente aus dem Kampfkunsttraining ergänzt, welches vor allem Meditations-,
Konzentrations- und Entspannungstechniken im Stehen, Sitzen und in der Bewegung lehrt.
Von Bedeutung ist hierbei das Lernen von Selbstdisziplin, der Aggressionsabbau und das
Finden innerer Ruhe, sowie das Bewußtwerden von Körperlichkeit, Gefühlen, Gedanken und
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deren Kontrolle. Bei Übungen mit dem Partner wird Respekt, Rücksichtnahme und Empathie
geschult. Ziel ist auch, die Teilnehmer nach emotionsreichen Gruppenstunden entspannt zu
entlassen.
Zwei Freizeitmaßnahmen mit erlebnispädagogischem Charakter sind wichtiger Bestandteil
des Gesamtkonzepts. Hier stehen außer einer intensiven Gruppendynamik und den damit
verbundenen idealen Bedingungen zum sozialen Lernen und der Gruppenfindung, die
individuelle Stärkung des Selbstwertes durch erlebnispädagogische Erfahrungen im
Mittelpunkt. Eine sinnvolle Freizeitgestaltung ohne Gewalt und Alkohol, sowie die
Möglichkeit eines guten Beziehungsaufbaus zu dem Trainer und der Trainerin soll hier erlebt
beziehungsweise gefördert werden.
An die Teilnehmer werden Arbeitsaufträge ("Hausaufgaben"), zum Beispiel das Führen eines
Ärgerprotokolls, das Ausfüllen und Bearbeiten von Fragebögen und dergleichen verteilt.
Außerdem werden die Inhalte der behandelten Themen und der praktischen Übungen in Form
einer Loseblattsammlung ausgehändigt.
Dies dient dazu Lerninhalte zu vertiefen und transparent zu machen, die Reflexion zwischen
den Einheiten zu ermöglichen und um praktische Übungen auch alleine nachvollziehen zu
können.
5. Der Aufbau des No-Trouble-Trainings
5.1 Die Gruppenleitung
Ein männlich/weibliches Sozialpädagogenteam wechselt sich als Akteur und Beobachter
ab. Bei Bedarf werden auch weitere Fachkräfte oder am pädagogischen Prozeß beteiligte
Personen hinzugezogen.
Das Team reflektiert regelmäßig im Rahmen einer Team-Supervision über den Verlauf der
Maßnahme.
5.2 Die Gruppenzusammensetzung und die Kursdauer
Die Gruppe besteht aus bis zu sechs, in der Regel straffälligen und
gewaltbereiten jungen Menschen ab 14 Jahren. Die Gruppen sind immer
geschlechtshomogen.
Der Kurs setzt sich aus mindestens 10 dreistündigen Einheiten zusammen. Die Einheiten
finden einmal wöchentlich statt, so daß ein Kurs mit Aufnahme- und Abschlußgesprächen ca.
vier Monate umfaßt. Zu Beginn und im zweiten Drittel der Maßnahme findet jeweils eine
Wochenendfreizeitmaßnahme mit erlebnispädagogischem Charakter statt.
5.3 Das Aufnahme- und Abschlußgespräch
Das Aufnahmegespräch dient dem Kennenlernen und der Prüfung einer sinnvollen
Gruppenzusammensetzung, sowie zur Planung der individuellen pädagogischen
Vorgehensweise und Zielformulierung und flexiblen Gestaltung der Gruppenstunden.
Bei Aufnahme in das No-Trouble-Training wird zwischen der Kursleitung und dem
Teilnehmer ein Vertrag geschlossen, in dem die grundlegenden Regeln und die Konsequenzen
bei Nichteinhaltung besprochen und unterschrieben werden. Herausragend ist z. B. die
Teilnahmeverpflichtung, die meist durch eine richterliche Weisung erfolgt.
Am Ende des Kurses findet sowohl ein Gruppen- als auch ein Einzelabschlußgespräch mit
den Teilnehmern und den Kursleitern statt. Hier wird noch einmal intensiv über den Verlauf
und die persönlichen Ergebnisse der Maßnahme reflektiert. Bei regelmäßiger Teilnahme und
Mitarbeit bekommen die Teilnehmer ein Abschlußzertifikat als Bestätigung unter anderem für
das Gericht oder die Bewährungs- bzw. Jugendgerichtshilfe ausgehändigt.
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II.
Die Rummelsberger
Die Auswertung der statistischen Ergebnisse
Die Daten wurden für den Kurszeitraum von Januar 1999 bis August 2002 erhoben. Die
Grundlage der Auswertung und aller statistischen Berechnungen bilden neun Kurse mit 43
Teilnehmern. Die Daten wurden mit dem Programm Excel berechnet und dargestellt.
Die Evaluation bezieht sich ausschließlich auf harte Daten, d. h. es werden nur offensichtliche
Fakten zur Datenermittlung eingesetzt und entsprechende Ergebnisse und Tendenzen von uns
kommentiert. Subjektive, also weiche Daten, wie die persönliche Einschätzung der
Jugendlichen, über Erfolg und Wirkung werden in dieser Evaluation nicht berücksichtigt.
Entsprechende Daten liegen aber vor und sollen noch gesondert ausgewertet werden. Diese
weichen Daten, also auch die subjektiven Eindrücke der Leitung und anderer Beteiligten an
dem Gruppenprozeß sind allerdings für die pädagogische Bewertung von großer Bedeutung.
Fragestellungen, wie "Hat der Jugendliche Fortschritte bezüglich seiner Persönlichkeit
gemacht und wie zeigt sich das?" sind letztlich genauso wichtig, wie die leichter zu
beantwortende Frage "Ist der Jugendliche erneut mit Gewalttätigkeiten straffällig geworden?".
Die Öffentlichkeit und oft auch die Kostenträger orientieren sich natürlich vor allem an
zweiter Fragestellung, wenn Sie die Maßnahme bewerten und als Erfolg oder Mißerfolg
einordnen sollen. Grundsätzlich ist unsere Einschätzung und auch die Grundaussage, die wir
als Ziel, Inhalt und Ergebnis unseres Trainings formulieren, folgende:
"Wir garantieren, daß alle Jugendliche die zu uns kommen sich mit ihrer individuellen
Gewalt- und Aggressionsproblematik intensiv auseinandersetzen müssen. Dabei können wir
keine Verhaltensänderung erzwingen, da vor allem die individuelle Bereitschaft und viele
andere persönliche, soziale und gesellschaftliche Faktoren diesen Fortschritt mitbestimmen."
Das heißt auch, daß ein Rückfall in alte Verhaltensweisen nicht zwangsläufig ein Scheitern
der Maßnahme bedeutet, da der Jugendliche im individuellen Fokus durchaus trotzdem große
Fortschritte gemacht haben kann. Um aber möglichst objektiv zu bleiben und nicht nur
fachspezifische Sichtweisen zu propagieren, wollen wir uns hier an den harten Daten
orientieren, da sie eben leichter zu erheben und nachzuvollziehen sind und letztlich vor allem
nach strafrechtlicher und gesellschaftlicher Einschätzung bedeutender und beweiskräftiger
sind.
1. Die Gruppenzusammensetzung
Zuerst ist natürlich interessant, wie sich die Gruppenstruktur zusammensetzt und unter
welchen Voraussetzungen die einzelnen Probanten an der Maßnahme teilgenommen haben.
Die Kurse wurden bisher nur für männliche Jugendliche durchgeführt. Es kommt zwar im
Schnitt zu ca. drei bis vier Anfragen für weibliche Teilnehmer pro Jahr, aber keine Institution
wollte bisher die Organisation für einen Kurs übernehmen. Grundsätzlich ist es möglich bei
Buchung eines Gesamtkurses mit sechs Plätzen das NTT auch für weibliche Probanten
durchzuführen. Eine Mischung der Kurse kommt aufgrund des unterschiedlichen
Aggressionsverhaltens und deren tieferliegenden Ursachen pädagogisch nicht in Frage.
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1.1 Die Altersstruktur
Alter der Teilnehmer
17
26%
18
19%
16
Die Hauptaltersgruppe ist
noch minderjährig!
21%
20
15
16%
14
23
2% 2%
21
9%
5%
Grundsätzlich steht der Kurs für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 14
Jahren, also Strafmündigkeit, bis Ende des jugendhilferelevanten Alters von höchstens 27
Jahren offen. Natürlich ist die Aufnahme von der Altersstruktur des jeweiligen Kurses
abhängig, d. h. es wird kein 25-jähriger in eine Gruppe mit 14- und 15-jährigen aufgenommen
werden.
In der Praxis gab es bisher noch keine so starken Altersunterschiede, die Masse der
Jugendlichen ist in der Altersklasse zwischen 15 bis 18 Jahren. Die Altersklassen über 23
Jahre spielen in den Kursen bisher keine Rolle. Trotzdem sind vermehrt Anfragen für ältere
Teilnehmer, teilweise auch über 27 Jahren im laufenden Jahr eingegangen, welche diese
Auflage meist vom Gericht zugesprochen bekommen. Bisher gibt es aber kein
entsprechendes Angebot zur Umsetzung im Großraum Nürnberg und zudem ist die
Finanzierung meist ungeklärt. Dies könnte ein Hinweis sein, daß auch im
Erwachsenenstrafrecht nach alternativen Möglichkeiten zur Bestrafung bzw. für Bewährung
und Resozialisierung gesucht wird und solche Maßnahmen in Zukunft mehr Bedeutung
gewinnen könnten. Grundsätzlich ist anzumerken, das eine Mischung der Altersstruktur mit
Minderjährigen und Volljährigen in der Regel positiv für die jüngeren Teilnehmer ist, da die
Eigenmotivation bei älteren oft höher erscheint und auch der Austausch von
Negativerfahrungen heilsam sein kann.
1.2
Motive für die Teilnahme
Für den Erfolg der Maßnahme, Haupterfolgskriterium ist hier zuallererst die regelmäßige
Teilnahme am NTT, sind nicht zuletzt die Motivationsfaktoren ausschlaggebend.
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Motiv für die Teilnahme
Eigenmotivation/
Eltern
5%
Auflagen/ Jugendhilfe
9%
So gut wie alle
Jugendlichen haben
eine Auflage zur
Teilnahme!
86%
gerichtliche Auflage
Hier fällt auf, das 95 % der Teilnehmer nicht freiwillig an der Maßnahme teilnehmen, sondern
überwiegend wegen einer richterlichen Auflage oder auch über eine Verpflichtung eines
Jugendhilfeträgers bzw. des Jugendamtes, zum Beispiel als Voraussetzung zum Verbleib in
einer stationären Maßnahme, angemeldet wurden.
Im Aufnahmegespräch äußerten sich zwar fast alle Jugendlichen positiv über die
Eigenmotivation zur Teilnahme, es wurden die meisten auch im Gericht gefragt, ob sie die
Bereitschaft haben an solch einer Maßnahme teilzunehmen, aber Fakt ist, daß sich nur 5% der
Teilnehmer wirklich freiwillig und aus Eigenmotivation um eine Aufnahme bemüht haben.
Man kann also davon ausgehen, daß die Hauptgruppe der Teilnehmer einen gewissen Zwang
zum Absolvieren des Kurses hat und dieser Zwang auch sehr hilfreich sein kann. Für den
einen oder anderen stellt er gar die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Abschluß dar.
Betrachtet man die richterlichen Weisungen noch näher, ist festzustellen, daß alle
Jugendlichen vom Gericht eine zusätzliche Auflage, wie Arbeitsstunden oder Arrest in
Kombination mit der Teilnahme am NTT bekommen haben. Interessant ist zudem der mit 30
Prozentpunkten relativ hohe Anteil Jugendlicher die eine Bewährungsauflage erhalten haben.
Anteil Jugendlicher mit
Bewährungsauflage
ja
30%
Fast ein Drittel der
Jugendlichen hat eine
Bewährungsauflage!
nein
70%
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Ein Teil der Bewährungsauflagen und oft auch die Voraussetzung für die Gewährung einer
Bewährungszeit statt der Inhaftierung, ist hier der erfolgreiche Abschluß der Maßnahme. Die
Jugendlichen mit Bewährung sind gemessen am Erfolg der Maßnahme allerdings nicht
unbedingt motivierter oder erfolgreicher als die restlichen Teilnehmer. Dieser Aspekt wird
später noch ausführlicher erläutert.
1.3
Die Straffälligkeit der Teilnehmer
Verteilung der Teilnehmer nach
Gewaltstraftaten
Intensivtäter
nicht straffällig
9%
12%
Der Großteil der
Teilnehmer ist
mindestens einmal
wegen einer Gewalttat
straffällig geworden!
44%
35%
Mehrfachtäter
Ersttäter
Bei dem obigen Diagramm wird nur die Straffälligkeit im Bereich der Gewaltstraftaten erfaßt,
d. h. das Personen unter der Rubrik "nicht straffällig", durchaus wegen Diebstahl oder
Leistungserschleichung und anderer Vergehen, vor Gericht verhandelt und eventuell auch
verurteilt wurden. Allgemein kann gesagt werden, das viele der Ersttäter und fast alle
Mehrfach- und Intensivtäter auch in anderen Bereichen bereits aktenkundig wurden. Der
Gewaltbereich ist vielfach nur ein dominierender Aspekt in einer Gesamtproblematik mit
vielschichtiger Ausprägung, auch im Bereich der Delinquenz. Wir möchten hier aber den
Gewaltbereich herausheben, da dieser das Hauptthema unserer Maßnahme ist. Alle
Jugendlichen besuchen den Kurs wegen aggressiven, gewalttätigen Verhaltens, wobei eine
Verurteilung nicht Voraussetzung ist, um am Kurs teilnehmen zu dürfen. Eine häufigere
einschlägige Verurteilung läßt aber auf eine massivere Aggressionsproblematik schließen und
damit auf eine erhöhte individuelle Gewaltbereitschaft.
Unter Mehrfachtätern, die größte Gruppe im Kurs, sind Jugendliche mit zwei bis drei
Verurteilungen wegen Körperverletzung, Raub, Nötigung oder Totschlag, zusammengefaßt.
Die Intensivtäter haben vier oder mehr einschlägige Verurteilungen im Gewaltbereich. Die
Auswertung bezüglich des Erfolgs der Teilnehmer abhängig von ihrer Straffälligkeit ist ein
sehr signifikanter Bereich im dritten Teil der Erhebung.
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2. Die Finanzierung der Maßnahme
Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme nach wie vor nicht gesetzlich geregelt,
d. h., es ist unklar, ob das Jugendamt nach dem Paragraphen der Jugendhilfe, hier
insbesondere § 29 SGB VIII oder das Amtsgericht beim Aussprechen einer Auflage für die
Kosten zuständig ist. Es gibt zum Teil unterschiedliche regionale Absprachen bzw.
Regelungen. Eindeutig ist die Sachlage, wenn es sich um eine reine Jugendhilfemaßnahme
handelt. Da die Maßnahme auch auf freiwilliger Basis angetreten werden kann ist auch eine
private Finanzierung bzw. auch eine Verurteilung zum Absolvieren bei eigener Übernahme
der Kosten für finanziell besser gestellte Probanten möglich.
Verteilung der Kostenträger
privat
7%
Kinderarche
Jugendamt
29%
42%
11%
Justus
Die Kosten werden
zur Hälfte von der
Justiz und zur
anderen Hälfte von
Jugendämtern oder
privat getragen!
11%
Gericht
Wie man sieht wird die Maßnahme zum geringsten Teil privat finanziert. Auf den ersten Blick
zum Großteil über Gelder der Jugendämter. Unter der Rubrik Kinderarche verbirgt sich
allerdings eine Organisation die auch mit der Jugendgerichtshilfe zusammenarbeitet und für
spezielle Bereiche über Gelder des Amtsgerichts finanziert wird und dafür entsprechende
richterliche Auflagen umsetzt und u. a. ein festes jährliches Platzkontingent beim NTT
reserviert.
Unter Justus versteht sich ein Verein der von der Justiz über Bußgelder getragen wird und
eben auch für die Umsetzung richterlicher Auflagen, angefangen von Arbeitsweisungen bis
zum NTT, zuständig ist. Dieser Verein war auch finanziell beim Start der Maßnahme 1999
maßgeblich beteiligt und hilft gelegentlich aus, falls die Finanzierung von NTT-Auflagen
über das Jugendamt oder andere Stellen nicht möglich ist. Außerdem werden vom Gericht
einzelne Plätze, oft von älteren Probanten ohne großes Einkommen und mit
Bewährungsauflage, direkt finanziert. Zählt man diese drei Bereiche zusammen, werden
letztlich 51% der Kurse über Gelder der Justiz finanziert, also sogar etwas mehr als über die
Jugendämter. Da die Maßnahme mit rund 2000,- Euro pro Teilnehmer kalkuliert ist, ist klar,
daß die Masse der meist sozial benachteiligten Probanten, die Kosten nicht privat tragen kann.
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3. Die Bewertung nach Erfolgskriterien
3.1 Die Kursbilanz gemessen an den Kursabschlüssen
Die Teilnehmer welche die Maßnahme voll absolviert haben, bekommen am Ende ein
Teilnahmezertifikat ausgehändigt. Dies ist gleichzeitig das Hauptziel der Probanten und erstes
meßbares Erfolgskriterium. Die Grundvoraussetzung zur Erteilung dieses Zertifikats ist die
regelmäßige Teilnahme. Es müssen alle Einheiten, einschließlich der Freizeitmaßnahmen
absolviert worden sein. Das Konzept verfolgt ein aufeinander aufbauendes Programm,
welches in jeder Einheit wichtige Themen behandelt. Damit der Zeitraum für die Teilnehmer
gut zu überschauen ist, ist der Kurs zeitlich relativ kurz, dafür aber inhaltlich sehr straff
organisiert. Damit ist jede Einheit und eben Fehlzeit von Bedeutung. Auch bei Krankheiten,
welche mit ärztlichem Attest belegt werden müssen, muß die Einheit nachgeholt werden, bzw.
in Ausnahmefällen eine Alternativleistung erbracht werden (Einzelsitzung, schriftliche
Arbeitsaufträge usw.). Grundsätzlich führt unentschuldigtes Fehlen zum Ausschluß aus der
Maßnahme. Ein weiterer Auschlußgrund sind Regelübertretungen während der Maßnahme,
hierzu gehören z. B. Verweigerung von Arbeitsaufträgen, d. h. mangelhafte bis gar keine
Bereitschaft zur Mitarbeit, aber auch Verstöße gegen das Alkohol- oder Drogenverbot.
Außerdem können neue Gewalttaten zum Ausschluß oder der Verlängerung der Maßnahme
führen.
Diese Kriterien werden von uns insgesamt rigide gehandhabt und setzen eine gute
Zusammenarbeit mit der Jugendgerichts-, der Bewährungshilfe und den jeweiligen Richtern
voraus. In der Regel führt die zweite unentschuldigte Fehlzeit zum Ausschluß. Zuvor ist meist
eine richterliche Anhörung, eine Arrestandrohung oder eine Geldbuße vorgeschaltet. Nach
dem Ausschluß steht eine weitere Zwangsmaßnahme, oft Dauerarrest an.
Gerade zu Beginn des Trainings, wo oft wenig Eigenmotivation vorherrscht und noch kein
echter Beziehungsaufbau gelungen ist, sind Androhungen von Konsequenzen und notfalls
auch deren Durchführung, auch als Signalwirkung für die Gruppe, zum Durchhalten von
größter Bedeutung.
Nun sind natürlich die Zahlen interessant, wie hoch der Anteil der Ausschlüsse ist.
Vorzeitiger Ausschluß aus der Maßnahme
ja
23%
Knapp ein Viertel der
Teilnehmer muß vorzeitig
vom Kurs ausgeschlossen
werden!
nein
77%
Wie man im Diagramm erkennen kann durchlaufen 77 % den Kurs komplett, rund ein Viertel
der Teilnehmer wird aufgrund von Fehlzeiten oder anderer oben genannter Verfehlungen
frühzeitig aus dem Kurs entlassen. Es wird also mindestens ein Jugendlicher pro Kurs
vorzeitig ausgeschlossen, die Verteilung liegt im Schnitt bei 1,38 Personen bei 6
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Jugendlichen. Diese Verteilung ist aber in Wirklichkeit natürlich nicht gleichmäßig. Es gibt
Kurse in denen alle Teilnehmer ohne größere Probleme den Kurs komplett durchlaufen und
andere Kurse, in denen bis zur Hälfte der Teilnehmer ausscheiden. Dies hängt stark von der
jeweiligen Gruppenzusammensetzung und individuellen Problematik ab, aber auch von der
Kooperation mit den genannten Stellen, die möglichst eng und zeitlich schnell auf
Verfehlungen reagieren müssen, um eine Motivationslage zum Weitermachen zu schaffen.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß ein rigiderer Umgang mit den vertraglich festgelegten Regeln
die Gesamtgruppe stabilisiert und Entgegenkommen und Nachsicht sich eher pädagogisch
kontraproduktiv auswirken.
Es ist für das Selbstverständnis der Teilnehmer durchaus wichtig zu wissen, daß sie etwas
geschafft haben, was man nicht geschenkt bekommt, sondern das nur durch
Eigenverantwortlichkeit, Zuverlässigkeit und Arbeit an sich selbst, der Erfolg möglich
geworden ist. Zuviel Nachsicht und das "Durchziehen" völlig motivationsloser, verweigernder
Teilnehmer auf Kosten der Restgruppe, führt zu einer Entwertung der Leistung positiv
gestimmter Jugendlicher und wirkt letztlich demotivierend für die Gesamtgruppe. Deswegen
ist das Fordern und Fördern in der richtigen Waage zu halten, aber es müssen nicht nur
Brücken gebaut, sondern auch klare, manchmal schmerzliche Entscheidungen getroffen
werden. Hier spielen natürlich auch die Erwartungshaltungen von außen, d. h. der
zuweisenden Stellen und deren Wünsche eine Rolle. Um der Gesamtgruppe gerecht zu
werden, muß aber die Vorgehensweise für alle transparent sein und es muß möglichst
unabhängig vom Druck der am Prozeß beteiligten Menschen, pädagogisch sinnvoll und
geradlinig gehandelt werden.
Nun werfen wir noch einen Blick auf die Verteilung der Gründe, welche zum vorzeitigen
Auschluß geführt haben.
Verteilung der Gründe bei
vorzeitigem Ausschluß
Nichtantritt
6%
Regelverstoß
38%
Fehlzeiten
43%
Hauptgrund für einen
vorzeitigen Ausschluß aus der
Maßnahme sind zu viele
unentschuldigte Fehlzeiten!
13%
neue Gewalttat
Hauptursache für die vorzeitige Entlassung waren also zu viele unentschuldigte Fehlzeiten,
bzw. Nichtantritt der Maßnahme mit fast 50%, gleich gefolgt von anderweitigen
Regelverstößen, welche im Teilnehmervertrag geregelt sind. Hauptgründe sind hier die
Verweigerung von Arbeitsaufgaben und mangelnde Mitarbeit, aber auch untragbares
Verhalten während der Gruppenstunden oder Freizeitmaßnahmen (z. B. Drogenkonsum,
ständiges Widerstandsverhalten usw.). Vor dem kompletten Ausschluß stehen, wie oben
beschrieben noch andere Zwischenschritte innerhalb des Kurses, wie Einzelgespräche,
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Auszeiten, Zusatzaufgaben, Zusatzeinheiten oder eben Zwangsmaßnahmen von außen bzw.
dessen Androhung.
Die meisten Jugendlichen wurden in den ersten drei Einheiten ausgeschlossen (70 %) und
zwar überwiegend wegen unentschuldigter Fehlzeiten, bzw. Nichtantritt der Maßnahme,
gefolgt oder in Kombination mit massiven Regelverstößen, die restlichen 30% erst nach Mitte
bis zum letzten Drittel der Maßnahme, entweder wegen gehäufter Fehlzeiten und/oder neuer
Gewalttaten.
Man kann also Herauslesen, daß sich grundsätzlich sehr früh die Spreu vom Weizen trennt,
d. h., Jugendliche, welche keinerlei Bereitschaft haben am Training teilzunehmen, schnell
auffallen und mit ihrem Verhalten Tatsachen schaffen.
Um die Abbrecherquote noch weiter zu senken ist deshalb die Auswahl der Jugendlichen von
Bedeutung. Diese liegt in der Regel beim Gericht oder anderen zuweisenden Stellen. Es muß
eine gute fachliche Einschätzung erfolgen, ob die Maßnahme für den Jugendlichen wirklich in
Frage kommt. Hat der Jugendliche bisher sämtliche offenen Angebote, Kurse, Lehrstellen und
sonstiges nicht oder nur kurz besucht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß er auch unser
ambulantes, aber anspruchsvolles Programm nicht lange besucht, sondern einen engeren
Rahmen, bzw. intensivere Betreuung braucht.
Außerdem ist das Training nicht geeignet für Jugendliche, welche schon in verschiedensten
intensiven stationären Maßnahmen nicht gehalten werden konnten und aufgrund ihrer
massiven individuellen Problematik eigentlich andere Hilfen bräuchten. Hierzu gehören
natürlich auch Jugendliche mit Suchtproblematik. Könnte man die Auswahl zukünftig noch
weiter verbessern, wäre die Ausschlußquote noch weiter zu senken, was die insgesamt sehr
positive Kosten-Nutzen-Bilanz, hinsichtlich der Abbrecherquote, noch weiter verbessern
könnte.
Teilnehmer mit Abschlußzertifikat
nein
28%
Fast Dreiviertel der
Teilnehmer schaffen
den regulären
Abschluß!
ja
72%
Letztlich haben also von allen Teilnehmern 72% das Abschlußzertifikat erhalten und damit
das grundsätzliche individuelle Haupterfolgskriterium erreicht.
Ein kleiner Teil der Jugendlichen wurde nicht vom Kurs ausgeschlossen, hat aber auch das
Zertifikat nicht erhalten, zum Beispiel weil mehrere Termine für ein Abschlußgespräch bei
der die individuelle Kursrückmeldung und die Übergabe des Zertifikats erfolgt, nicht
angetreten wurden oder bestimmte Arbeitsaufträge bzw. Auflagen nicht erbracht wurden.
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3.1.1 Bedeutung der Sanktionen während der Maßnahme
Sanktionshäufigkeit
nein
ja
55%
45%
Über die Hälfte der
Jugendlichen schafft
den Kurs ohne
offizielle Sanktionen!
Im Diagramm wird ersichtlich, daß über die Hälfte der Teilnehmer durchaus motiviert am
Kurs teilnehmen und keinerlei größere Sanktionen zum Durchhalten benötigen. Schaut man
auf die hier nicht evaluierten Beurteilungsbögen der Teilnehmer, finden die meisten die
Inhalte interessant und sehen auch die Möglichkeit für sich persönliche Fortschritte zu
erarbeiten. Obwohl sich die Masse der Teilnehmer darin einig ist, braucht doch fast die Hälfte
auch Unterstützung in Form von Sanktionen, weil der Geist oft willig, aber das Fleisch doch
schwach ist.
Setzt man die Zahl der Personen welche vorzeitig entlassen werden mußten (23%) und die
Zahl der Personen welche Sanktionen bekommen haben (45%), in Relation, stellt man fest,
daß sich von diesem Personenkreis wiederum fast genau die Hälfte, nämlich 22%, mit großer
Wahrscheinlichkeit aufgrund der Sanktionen, für die weitere Teilnahme motivieren konnten.
Hierunter fallen auch alle, welche einfach nur prüfen wollten, ob es stimmt, was im
Teilnehmervertrag steht.
Außerdem genügt für viele Zuschauer eine exemplarische Sanktion, um selbst das gleiche
nicht ausprobieren zu müssen. Den Sanktionen und der Glaubwürdigkeit kommt also für das
Gelingen des Kurses, natürlich außer einer attraktiven Kursgestaltung und einem guten
Beziehungsaufbau, eine große Bedeutung zu. Im folgenden wollen wir noch die Verteilung
nach Sanktionsarten näher betrachten.
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Verteilung nach Sanktionsarten
gerichtl. Anhörung
Wochenendarrest
12%
5%
Verwarnung
44%
Man kann unterscheiden
zwischen Sanktionen der
Kursleitung und
Sanktionen von außen!
Zusatzaufgaben
22%
Verlängerung
17%
Betrachtet man das Diagramm so kann man die Sanktionen in zwei Kategorien unterteilen,
nämlich offizielle Sanktionen die von uns direkt verhängt werden, z. B. die Zusatzaufgaben
und die Verlängerung der Maßnahme und Sanktionen die von außen (JGH, BWH, Gericht)
zusätzlich verhängt werden, also Verwarnungen, wie Arrestandrohungen und andere
Strafandrohungen, Anordnung einer richterlichen Anhörung oder eben auch
Wochenendarrest.
Natürlich gibt es innerhalb des Kurses noch viele kleine Sanktionsschritte, bis es zu
"offizielleren Sanktionen", welche auch immer schriftlich mitgeteilt werden, kommt.
Unter dem Begriff offizielle Sanktionen fallen die von uns verhängten schriftlich formulierten
Sanktionen, z. B. Kursverlängerung wegen Fehlzeiten und alle Sanktionen die von außen
kommen. Alle mündlichen und gruppeninternen Maßnahmen und Interventionen fallen nicht
darunter.
Im Diagramm sind also nur die offiziellen Sanktionen berücksichtigt. Wenn wir selbst
offizielle Sanktionen verhängen, werden die zuständigen Stellen informiert, damit diese
zusätzlich über Gespräche (Bewährungs- oder Jugendgerichtshelfer etc.) auf die Probanten
einwirken können.
Natürlich wird alles, was nach außen geht und auch schriftlich formuliert wird, eben als
offiziell und damit wirkungsvoller erlebt.
Eine Androhung zum Arrest vom Richter, ist bedrohlicher, als eine noch folgenlose
Ermahnung der Kursleitung oder "nur" ein Gespräch mit der Jugendgerichts- bzw.
Bewährungshilfe. Wenn die kurseigenen Sanktionen, mündlich oder schriftlich, nicht mehr
ausreichen, und generell bei allen unentschuldigten Fehlzeiten, werden immer und sofort
Maßnahmen von außen eingeleitet.
Hier erkennt man auch die Bedeutung der guten Kooperation mit allen beteiligten offiziellen
Stellen und natürlich auch mit wichtigen Bezugspersonen der Teilnehmer (Eltern,
Heimpädagogen, etc.).
Für die Zukunft erscheint es wichtig, einen Abgleich der Sanktionen, die noch teilweise je
nach Richter oder anderen zuständigen Stellen, unterschiedlich ausfallen können, zu
bekommen. Dies ist notwendig, damit die Sanktionen mit noch größerer Gerechtigkeit,
Sicherheit und Effektivität eingesetzt werden können. Insgesamt hat die Zusammenarbeit aber
bisher gut funktioniert und diese ist, um es nochmals zu betonen, von größter Bedeutung für
das Gelingen einer derartigen Maßnahme.
Nun wollen wir noch einen Blick auf die Gründe für Sanktionsmaßnahmen werfen.
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Berg/Werpel 2002
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Evaluation des No-Trouble-Trainings
Die Rummelsberger
Verteilung nach
Sanktionsgründen
Regelverstöße
23%
Offizielle,
schriftliche
Sanktionen wurden
in erster Linie wegen
Fehlzeiten verhängt!
Fehlzeiten
77%
Der Löwenanteil für die Gründe der offiziellen Sanktionen liegt also bei den Fehlzeiten, somit
ist auch das regelmäßige Erscheinen die höchste Hürde für problematische Teilnehmer, die im
Alltagsleben vielleicht keine Regelmäßigkeit haben, um nicht zu sagen eher chaotisch
strukturiert sind.
Hier ist das regelmäßige und pünktliche Erscheinen, Alltagstraining und Lernziel zugleich. So
ist auch die Pünktlichkeit ein wichtiger Punkt im Kursgeschehen, der auch schon im
Fünfminutenbereich registriert und eventuell zu Nachholzeiten kumuliert wird.
Nur knapp ein Viertel der verwarnten Jugendlichen haben Probleme im allgemeinen
Regelbereich, also verweigern zum Beispiel die Mitarbeit oder übertreten andere, der im
Vertrag festgehaltenen, Regeln. Wer es also schafft, regelmäßig in das Training zu kommen,
kann sich zum Großteil auch auf die Maßnahme einlassen und damit seine Auflage erfüllen.
3.2 Die Kursbilanz gemessen an der Straffälligkeit
Da wir nur harte Daten berücksichtigen wollen, ist es für die Öffentlichkeit und für die
großteils amtlichen Stellen natürlich nicht das Hauptkriterium, ob der Jugendliche erfolgreich
sein Abschlußzertifikat bekommen hat, bzw. ein wichtiger persönlicher Prozeß eingeleitet
wurde, sondern die Frage: Ist er nach der Maßnahme erneut mit einer Gewalttat straffällig
geworden?
Vom pädagogischen Gesichtspunkt aus, ist diese Tatsache natürlich anders zu bewerten und
ein Rückfall in alte Verhaltensmuster nicht gleichzusetzen mit einem Scheitern der
Maßnahme, die auf jeden Fall zur Eigenreflexion und Auseinandersetzung mit dem eigenen
Gewaltverhalten geführt hat. Dies wäre bei herkömmlichen Strafen und Auflagen, wie
Arbeitsstunden oder Arrest sicher nicht zum Tragen gekommen.
Also die Maßnahme unterstützt so oder so, die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Leider
wirkt oft Pädagogik nicht zeitgleich, sondern eher langsam und was im Kopf grundsätzlich
angekommen ist, muß in der Streßsituation nicht unbedingt sofort positiv umgesetzt werden
können. Eingeschliffene Verhaltensweisen zu verändern kann ein langwieriger Prozeß sein
und geht oft nur in kleinen Schritten vor sich.
Doch nun zu den Zahlen, die für sich sprechen, aber ohne Vergleichszahlen natürlich keine
repräsentative Aussage über die Wirksamkeit bzw. Überlegenheit des NTT zu herkömmlichen
Strafen machen kann und will.
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Evaluation des No-Trouble-Trainings
Die Rummelsberger
Gewaltdelinquenz nach erfolgreichem
Abschluß
Unbekannt
3%
ja
10%
Die Gewaltdelinquenz ist
nach erfolgreichem
Abschluß des Kurses
sehr signifikant gering!
87%
nein
Unter dem Kriterium Rückfälligkeit bzw. aktenkundige Gewalttat nach der Maßnahme ist die
Erfolgsbilanz sehr erfreulich und überproportional hoch. Natürlich sind hier nur offizielle
Straftaten erfaßt und es ist nicht gesagt, daß die Teilnehmer nun völlig gewaltfrei gehandelt
haben. Trotzdem ist ein offensichtlicher Trend sichtbar, der für die Sinnhaftigkeit und den
Erfolg der Maßnahme spricht. Ein erfolgreicher Abschluß korreliert also sehr eng mit der
aktenkundigen Gewaltfreiheit.
Interessant ist nun noch zu sehen, ob bestimmte Merkmale des Klientels einen erfolgreichen
Abschluß begünstigen oder hemmen, um auch Rückschlüsse auf das Kurskonzept ziehen zu
können.
4. Analyse der Voraussetzungen für den Erfolg
Natürlich ist von großer Bedeutung, welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einen
erfolgreichen Abschluß der Maßnahme begünstigen. Zuerst kommen wir zu dem schon
erwähnten Faktor der Bewährungsauflage, welche einen massiven Druck von außen auf den
jugendlichen Probanten bedeutet.
Erfolgreicher Abschluß mit
Bewährungsauflage
Nicht
abgeschlossen
46%
KIDO-Der Weg für Kids
Abgeschlossen
54%
Berg/Werpel 2002
Knapp die Hälfte der
Jugendlichen mit
Bewährung schließen den
Kurs nicht erfolgreich ab!
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Evaluation des No-Trouble-Trainings
Die Rummelsberger
Dieses Ergebnis ist überraschend, da die Jugendlichen mit Bewährung natürlich den meisten
Druck von außen haben, nämlich letztlich den Bewährungswiderruf und damit
Gefängnisstrafe bei Abbruch oder Ausschluß riskieren. Trotzdem ist die Bewährungsauflage
als Motivationsmittel nur begrenzt wirksam. Bevor wir dies noch näher betrachten, schauen
wir noch auf die Zahlen der Teilnehmer ohne Bewährung.
Erfolgreicher Abschluß
ohne Bewährungsauflage
Nicht
abgeschlossen
Die Jugendlichen ohne
Bewährungsauflage haben
eine deutlich höhere
Erfolgsquote als jene mit
Bewährung!
20%
abgeschlossen
80%
Es wird deutlich, daß Jugendliche mit Bewährungsauflage deutlich schlechter abschneiden,
als die restlichen Jugendlichen. Wie erklärt sich das? Die meisten Jugendlichen mit
Bewährung sind auch Mehrfachtäter bzw. Intensivtäter, d. h. die Problematik der
Jugendlichen ist sehr massiv ausgeprägt und oft über Jahre hinweg kultiviert. Die Bereitschaft
zur Änderung, also die Eigenmotivation, ist oft begrenzt und die Abwehrmechanismen zum
Schutz des eigenen Selbst- und Weltbildes stark ausgeprägt. Die individuelle Problematik ist
bereits so verfestigt und internalisiert, das auch eine Haftandrohung als Motivation nicht mehr
ausreicht. Abweichendes Verhalten oft von Kindheit an, Heimkarrieren, soziale Ausgrenzung
und natürlich mangelnde Zukunftsperspektiven mit einhergehenden Phänomenen, wie
fehlender Schulabschluß, keine Chance auf eine Lehrstelle, Suchtgefährdung, falscher
Freundeskreis, keine Bezugspersonen, niederer Selbstwert bis zur Persönlichkeitsstörung
usw., lassen eine Verhaltensänderung oft nicht zu.
Das heißt auch, daß für diese Jugendlichen ein ambulantes soziales Training oft zu
niederschwellig ist und letztlich nicht die geeignete Maßnahme darstellt.
Der Zusammenhang zwischen Ausprägung der Problematik und Kurserfolg zeigt sich auch
deutlich in der Statistik.
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Evaluation des No-Trouble-Trainings
Die Rummelsberger
Erfolgsquote der
Intensivtäter
erfolgreich
abgeschlossen
25%
Nur ein Viertel der
Intensivtäter schließt den
Kurs erfolgreich ab!
nicht erfolgreich
abgeschlossen
75%
Setzt man diese Zahlen in Relation zu den Mehrfachtätern sieht die Verteilung
folgendermaßen aus:
Erfolgsquote der
Mehrfachtäter
nicht erfolgreich
abgeschlossen
32%
Über zwei Drittel der
Mehrfachtäter schließt
den Kurs erfolgreich ab!
68%
erfolgreich
abgeschlossen
Die Abschlußquote ist bei den Mehrfachtätern schon deutlich höher als bei den Intensivtätern
und dieser Trend setzt sich auch bei den Ersttätern fort:
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Die Rummelsberger
Erfolgsquote der
Ersttäter
nicht
erfolgreich
abgeschlossen
14%
Die Ersttäter sind
gemessen an den
Kursabschlüssen die
erfolgreichste Gruppe!
86%
erfolgreich
abgeschlossen
Die Quote der Ersttäter liegt sogar drei Prozent über der Quote der Nicht-Straffälligen-Gruppe
und noch einmal deutlich höher als die der Mehrfachstraftäter, darüber hinaus auch signifikant
über der Gesamtquote (72 %). Man kann also einen eindeutigen Trend ablesen, daß die
Maßnahme um so erfolgreicher abgeschlossen wird, je präventiver diese ansetzt. Je massiver
die Gewaltdelinquenz und je später die Auflage in der Gewaltkarriere erfolgt, desto geringer
die Erfolgsquote. Daraus läßt sich vor allem ableiten, daß für Intensivtäter die Maßnahme nur
bedingt geeignet erscheint und ein engerer Rahmen (z. B. Sozialer Trainingskurs während
einer Haftstrafe) notwendig ist, um eventuell auch inhaltlich und methodisch andere
Schwerpunkte setzen zu können. Auch Repressalien wie Haftandrohung verbessern hierbei
nicht grundsätzlich die Motivationslage, sondern es ist anzunehmen, daß die individuelle
Problemlage mindestens genauso ausschlaggebend für die Wahrscheinlichkeit einer
erfolgreichen Teilnahme ist. Umgekehrt ist feststellbar, daß die Maßnahme besonders gut bei
Jugendlichen greift, die noch kein so langes, auch aktenkundiges Gewaltregister im
Lebenslauf haben. Man könnte also ableiten, daß je früher, gemessen an der
Gewaltproblematik, eine Kursteilnahme erfolgt, desto erfolgreicher können die Kursinhalte
transportiert und aufgenommen werden. Dies sollte ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl
zukünftiger Teilnehmer für den Kurs sein.
5. Fazit
Insgesamt läßt sich festhalten, daß die Ergebnisse der Evaluation hinsichtlich der Effizienz
und Sinnhaftigkeit der Maßnahme, sehr positiv und zufriedenstellend ausgefallen sind. Der
Aufbau und die Methodik haben sich also bewährt. Insbesondere die individuelle Arbeit in
kleinen Gruppen und der intensive Austausch mit allen Beteiligten hat wohl zu dem positiven
Ergebnis beigetragen. Hauptproblem im Kurs sind vor allem Jugendliche mit zu vielen
Fehlzeiten und mangelnder Eigenmotivation. Jugendliche, welche den Kurs erfolgreich
absolvieren, bleiben, wie oben ausgeführt, bisher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch im
Gewaltbereich straffrei.
Um die Ausschluß- bzw. Abbruchquote weiter zu senken, muß die Auswahl der Teilnehmer
noch genauer erfolgen. Ein deutliches Ergebnis zeigt hier die Analyse nach Straffälligkeit.
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Die Rummelsberger
Hieraus kann man entnehmen, daß die Maßnahme erfolgreicher eingesetzt werden kann, wenn
die Straffälligkeit im Gewaltbereich noch nicht verfestigt ist, d. h. je früher präventiv
eingegriffen wird, desto besser die Erfolgsaussichten. Wichtig erscheint hierbei auch eine
Kombination zwischen Strafe (z. B. Geldstrafe, Arbeitsstunden, Arrest etc.) und dem AntiGewalt-Training als Verhaltenstraining. Also nicht Therapie statt Strafe, sondern
Verhaltenstraining und (niedrigere) Strafe, scheinen, außer dem eigenem Leidensdruck und
hoher Eigenmotivation, die besten Ergebnisse zu bringen.
Eine Mischung aus innerer Eigenmotivation (Schubtheorie) und äußerer sozialer Motivation
(Zugtheorie) ist somit das ideale Erfolgsrezept. Ist die Eigenmotivation gering, müssen die
äußeren Anreize erhöht werden. Die Jugendlichen, die zu den ersten Einheiten regelmäßig
kommen, schaffen meist auch den ganzen Kurs, da oft über die Inhalte und die wachsende
Beziehung, auch die Eigenmotivation gesteigert werden kann.
Die äußeren Motivationsfaktoren haben aber auch ihre Grenzen, wie man im Bereich der
Bewährungsauflagen sieht. Trotzdem wäre natürlich ohne diese Auflagen gar keine
Auseinandersetzung mit der Problematik erfolgt. So wird man insgesamt immer mit einem
gewissen Prozentsatz an Aussteigern rechnen müssen, da man manchen Jugendlichen kurz
vor dem Gefängnisaufenthalt, einfach auch die Chance geben muß, es auszuprobieren.
Allerdings sollte bei sehr problematischen Jugendkarrieren wirklich eine hohe
Eigenmotivation vorhanden sein, damit auch wirklich die Chance auf einen erfolgreichen
Kursabschluß besteht.
Eine reine Zwangsverpflichtung mit Widerstand des Teilnehmers wird ab einer bestimmten
Delinquenzschwelle mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um einen positiven
Verlauf zu gewährleisten.
Als Fazit ist unserer Meinung nach festzuhalten, daß eine Kombination Strafe und
Verhaltenstraining, für die individuelle Problematik im Gewaltbereich im Jugendalter, in
jedem Fall einer reinen Strafmaßnahme mit Sühne- oder Abschreckungscharakter vorzuziehen
ist. Denn die Auseinandersetzung mit den Gewalttaten, der eigenen Lebenssituation und
Zukunftsperspektive wird letztlich nur über eine pädagogisch-therapeutische Arbeit
gewährleistet und nur bedingt über Haft oder Arbeitsstunden.
So kann das NTT im richtigen Moment, nämlich frühzeitig eingesetzt, vielleicht die eine oder
andere Knastkarriere verhindern, da es letztlich um eine Einstellungs- und Werteänderung
geht, welche nicht über reine Strafe erreicht werden kann, sondern nur im direkten Austausch
und Dialog mit den Jugendlichen. Hierzu gehört außer der Konfrontation und dem
Eingestehen ihres Fehlverhaltens, natürlich auch die Planung und das Entwerfen neuer
Zukunftsperspektiven. So soll in der Zukunft die Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten
noch weiter vorangetrieben (Psychologen, Beratungsstellen, Heime, Ausbildungsbetriebe
usw.) werden, um diesen wichtigen Bereich noch besser abdecken zu können. Denn die
Chance auf eine gesicherte Existenz und soziale Zukunft ist für ein gewaltfreies Leben ebenso
wichtig, wie die Fortschritte in der individuellen Persönlichkeitsentwicklung. Auch die
Rückmeldungen der Jugendlichen, welche nicht Gegenstand dieser Untersuchung waren,
ermutigen uns in dieser Richtung.
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