Grundbogen - Universität des Saarlandes

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Kostenstelle:
UNIVERSITÄT DES SAARLANDES
FRAGEBOGEN 0
Amt für Arbeits- und Umweltschutz
-AAUSaarbrücken, Gebäude C1 1
Homburg, Gebäude 63
zur
Gefährdungsbeurteilung
Gebäude:
Institution:
Etage:
(Anforderungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz)
Raum – Nummern:
Anzahl der Arbeitsplätze:
Verantwortliche(r) LeiterIn (Name, Telefon, e-mail) :
Bereichsbeauftragte/r:
Datum:
Grundbogen
(Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsplatzgestaltung)
Vorgaben
entfällt
ja
nein
RaumNr.:
1 Arbeitsschutzorganisation
1.1 Die Beschäftigten werden an Hand von Betriebsanweisungen regelmäßig
unterwiesen, die Unterweisungen werden dokumentiert.
1.2 Sicherheitsbeauftragte sind bestellt.
1.3 Geeignete persönliche Schutzausrüstung wird zur Verfügung gestellt und
getragen.
1.4 Geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und -pflegemittel werden zur
Verfügung gestellt (Hautschutzplan).
1.5 Für die Beschäftigten wurde der Fragebogen zur Gesundheitsvorsorge
ausgefüllt und dem zuständigen betriebsärztlichen Dienst übersandt.
1.6 Erforderliche Zutritts- und Aufenthaltsverbote werden beachtet.
1.7 Das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz werden b. B.
beachtet.
1.8 Den Beschäftigten ist bekannt, wie und wo Unfallereignisse gemeldet
werden.
2 Brandschutz
2.1 Flucht- und Rettungswege sind gekennzeichnet, frei von Brandlasten und
Hindernissen sowie jederzeit sicher begehbar.
2.2 Fluchttüren sind gekennzeichnet und jederzeit von Innen zu öffnen.
2.3 Die Brandschutzordnung ist den Beschäftigten bekannt und offen ausgelegt.
2.4 Feuerlöscheinrichtungen sind vorhanden, leicht zugänglich und gekennzeichnet.
2.5 Die Beschäftigten sind in den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen unterwiesen.
3 Erste Hilfe
3.1 Ersthelfer sind ausgebildet.
3.2 Im Arbeitsbereich ist Verbandsmaterial zur Ersten Hilfe jederzeit frei zugänglich, der Standort ist gekennzeichnet und den Beschäftigen bekannt.
3.3 Die Mittel zur Ersten Hilfe werden regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit kontrolliert.
4 Allgemeine Raumfragen
4.1 Die Arbeitsräume haben eine ausreichend große Grundfläche.
4.2 Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz ist eingehalten.
4.3 Die Arbeitsräume verfügen über ausreichend Tageslicht.
4.4 Die Beleuchtungsstärke ist den Arbeitsaufgaben angepasst.
4.5 Direkt- oder Reflexblendungen werden vermieden.
4.6 Eine Belastung durch erhöhte Sonneneinstrahlung wird verhindert.
4.7 Die Verkehrswege sind frei von Hindernissen und Stolperstellen.
4.8 Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsmittel sind so konzipiert, dass mechanische Gefährdungen ausgeschlossen sind.
4.9 Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsmittel sind so konzipiert, dass ergonomisch korrekt gearbeitet werden kann.
4.10 Es ist gesichert, dass in den Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ein
gesundheitlich zuträgliches Raumklima vorhanden ist.
Fragebogen 0
Stand 12/2011
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Vorgaben
entfällt
ja
nein
RaumNr.:
5 Psychische Belastungen
5.1 Ihnen ist bekannt, dass Sie nach Bedarf bei psychischen Belastungen am
Arbeitsplatz an der Universität ein umfangreiches Informations – und Beratungsangebot in Anspruch nehmen können.
6 Gesundheits- und Suchtprävention
6.1 Ihnen ist bekannt, dass an der Universität ein umfassendes Informations –
und Beratungsangebot zur betrieblichen Sucht- und Gesundheitsprävention
besteht.
Beauftragte
Name/Telefon
Beauftragte(r) für Biologische Sicherheit
Strahlenschutzbeauftragte(r)
Laserschutzbeauftragte(r)
Sicherheitsbeauftragte(r)
ErsthelferIn
Kenntnis genommen, der/die Vorgesetzte
Datum:
Fragebogen 0
Stand 12/2011
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