Was bedeutet VIBEL? Verfahren und Instrumente der individuellen

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Was bedeutet VIBEL?
Verfahren und Instrumente der individuellen Bedarfserfassung und Leistungsbemessung
VIBEL ist das Herzstück der Umsetzung des Behindertenkonzeptes.
Gemäss dem kantonalen Behindertenkonzept sollen…….
o mit der Wahlfreiheit zwischen Institution und Assistenz die Eigenverantwortung, die
Selbstbestimmung sowie die soziale Teilhabe gestärkt werden.
o die vorhandenen finanziellen Mittel individuell und bedarfsgerecht zugeteilt werden.
o für gleiche Leistungen gleiche Preise bezahlt werden.
Was heisst das für Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung?
Bisher, und noch bis Ende 2017, bekommen die Institutionen das Geld, welches sie brauchen, um die
Leute zu betreuen, welche bei ihnen leben. Ab 2018 wird für jeden erwachsenen Menschen mit
Behinderung individuell abgeklärt, wie hoch sein Bedarf an Betreuung ist. Dabei werden insbesondere
ihre Bedürfnisse nach Selbstbestimmung, persönlicher Entwicklung und Wahlfreiheit berücksichtigt.
Daraus ergibt sich die Höhe der Leistungen, die ihm persönlich zustehen und er bekommt die
entsprechende Gutsschrift. Der Betroffene kauft sich dann sozusagen ein, was er braucht und wünscht.
Wie wird dieser Bedarf ermittelt?
Mittels einer Selbstdeklaration. Dies ist ein modular aufgebauter Fragebogen. Entsprechend einem
einheitlichen Verfahren wird - organisatorisch unabhängig von den Leistungserbringenden und vom
Leistungsbeziehenden - der individuelle behinderungsbedingte Bedarf mit diesem Fragebogen
ermittelt. Die Ermittlung des individuellen behinderungsbedingten Bedarfs erfolgt unter Einbezug der
betroffenen Person, beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung. Dabei werden dem individuellen
Lebenskontext sowie dem Veränderungsbedarf von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung
angemessen Rechnung getragen. Soweit es für die möglichst objektive Ermittlung des individuellen
behinderungsbedingten Bedarfs zweckmässig ist, können weitere, der betroffenen Person nahe
stehende Bezugspersonen sowie bisherige professionelle Leistungserbringende am Verfahren beteiligt
werden.
Wer ermittelt den Bedarf?
Die Befragung erfolgt durch unabhängige, speziell ausgebildete Fachleute.
Wozu soll das neue Verfahren gut sein?
Das neue Bedarfs- und Berechnungssystem ist gerechter und individueller. Die Wahlfreiheit in Bezug
auf Wohnen und Arbeiten oder Beschäftigung soll vermehrt ermöglicht werden.
Was ändert sich für uns, unseren Sohn, unsere Tochter?
Das neue Verfahren bemisst viel individueller den persönlichen Bedarf. Die Leistungen richten sich
nach dem Bedarf des Menschen und nicht nach dem Bedarf der Institution. Dies bedeutet, dass nicht
mehr alle gleich viel erhalten und somit können sich Veränderungen ergeben. Den einen steht etwas
mehr, den andern etwas weniger zur Verfügung. Solidarität wird gefragt sein. Die Wahlfreiheit soll
erweitert sein zwischen unterschiedlichen Angeboten und zwischen verschiedenen Leistungserbringern.
Was geschieht bis 2018?
Das neue Instrument wird zurzeit getestet. Verschiedene Betroffene, füllen – alleine oder mit Hilfe von
Betreuenden und Angehörigen – die Selbstdeklaration aus und werden durch die AbklärerInnen befragt.
Der Test beschränkt sich auf die Bedarfsabklärung und Leistungsbemessung. Die jetzigen
Leistungsansprüche ändern sich durch den Test nicht. Die persönlichen Daten werden vertraulich
behandelt und sind geschützt.
Besteht ein Zusammenhang mit der IV Rente?
Nein.
Müssen wir etwas unternehmen?
Falls Ihr Sohn/Ihre Tochter nicht zu den Testpersonen gehört (die Institutionen und Personen werden
durch die GEF bestimmt. Es wird auf eine Durchmischung und repräsentative Vertretung geachtet),
werden Sie vorläufig nichts unternehmen müssen. Sobald das neue System zur Umsetzung kommt,
werden Sie einbezogen bei der Beantwortung der Selbstdeklaration.
Wohin werden nach der Umsetzung, also ab 2018, die unserem Sohn/unserer Tochter
zustehenden Mittel ausbezahlt?
Es werden keine Gelder ausbezahlt. Wahrscheinlich ist eine Art „Gutschriften“. Wir werden Sie darüber
informieren.
Was ist, wenn wir mit der Leistungsbemessung nicht einverstanden sind?
Wir werden Sie informieren, wohin sie sich dann wenden können.
Habe ich richtig verstanden, dass die Institutionen zukünftig ab 2018 nicht mehr Rechnungen
stellen, die in ihren Tagesansätzen für alle gleich sind?
Ja, das wird so sein.
Wird eine Person, welche weniger/mehr Betreuung braucht auch weniger/mehr bezahlen?
(Werde die Institutionen lieber Menschen aufnehmen, welche mehr bezahlen?)
Ja, der zu zahlende Betrag wird sich nach „Menge“ Betreuungszeit richten. D.h. wer wenig Betreuung
braucht, hat auch weniger Geld für die Betreuung, wer mehr B. braucht eben mehr. Es wäre aber falsch,
daraus zu schliessen, dass der leichter behinderte generell weniger bekommt, denn er wird wohl in der
Betreuung weniger brauchen, dafür aber vielleicht das Geld dann für Freizeitbetreuung, Kurse, etc.
brauchen oder vielleicht wünscht er eine andere Wohnform, z.B. WG mit Betreuung morgens und
abends und ist den Tag hindurch in der Institution, etc. Idee ist Selbstbestimmung und herausfinden,
wer braucht für was wieviel. Dass dadurch Menschen mit hohem Betreuungsbedarf eher aufgenommen
werden, bleibt wohl auch weiterhin eine Hoffnung.
Wird die EL dann wegfallen?
nein
Warum wird die Bedarfsermittlung durch "neue" Leute ermittelt, und nicht durch Leute, welche
z.B. bei der Ausgleichskasse schon in diesem Bereich arbeiten?
Es soll eine unabhängige Stelle sein. Es gilt ca. 1‘000 Leute zu ermitteln und dies soll durch eine Stelle
geführt werden, wo alle Mitarbeitenden gleich geschult sind. Noch laufen die Gespräche, wer und wo
das sein soll. Darüber darf ich wohl in Bälde mehr berichten.
Wird durch diese neue Leistungsbemessung nicht der bürokratische Aufwand vergrössert, was
auch wieder kostet?
Doch, aber wir hoffen, es lohne sich. Eben im Sinne der Selbstbestimmung. Die neue
Leistungsbemessung ist fairer, weil individueller. Die Kosten sind tragbar.
Haben Sie weitere Fragen?
Senden Sie uns Ihre Fragen zu und wir werden diese in weiteren Informationen, gesammelt, für alle
beantworten. Zusendungen an: insieme Kanton Bern, Seilerstrasse 27, 3011 Bern. 031 311 42 10.
[email protected]
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