13 % AUF LOGIS. WAS NUN? WAS TUN? Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 10 auf 13 % erscheint beschlossene Sache, das hat die Regierung trotz aller Proteste deutlich signalisiert. Kleine Anpassungen könnten eventuell noch möglich sein, aber nicht in der Substanz, sondern beim Zeitpunkt der Einführung. Viele Hoteliers konnten in den letzten Jahren kaum die Kostensteigerung (die ja höher ist als die offizielle Inflationsrate) am Markt durchsetzen und stehen nun vor der Frage, entweder eine weitere Preissteigerung zu versuchen oder die Steuererhöhung zu schlucken. Die zusätzliche Mehrwertsteuer zu schlucken kann keine Lösung sein, da dieser Betrag dann voll negativ auf das Betriebsergebnis durchschlägt – wie eine generelle Preissenkung. Also, was tun? Der Groll steckt im Hals, dennoch gilt es für Profis möglichst kühlen Kopf zu bewahren und Maßnahmen zu überlegen. Kohl & Partner unterstützt die Hotellerie in dieser schwierigen Phase. Vergessen wir einen Moment lang den Ärger über die neuen Belastungen der Hotellerie, bleiben wir einen Moment lang „cool“ und betrachten wir die Auswirkungen für die österreichische Ferienhotellerie, da es für diesen Sektor Ansätze für Abschwächungsmöglichkeiten gibt Ansatz Nr 1: Wie man aus 3 % Erhöhung 1 % machen kann Ab 2016 gelten also 13 % auf Logis und weiterhin 10 % auf Frühstück und Halbpension. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, die Umsätze richtig zu splitten! Wer ab 2016 der Küche den richtigen Umsatz gibt (nicht € 5,- für ein Frühstück und € 15,-für die Halbpension), wird erstens von einem sehr geringen Rest dann nur noch die 13% Mehrwertsteuer bezahlen und so wird zweitens endlich ersichtlich, wie wenig denn eigentlich für die reine Nächtigung übrig bleibt. “Ich glaube auch, dass sich unser Finanzminister da gehörig verrechnet hat!“ meint Manuela Wiesinger von unserem Partnerbüro Controlling Service GmbH“ und schildert folgendes Beispiel: Gehen wir davon aus, dass ein 4-Sterne-Hotelier einen Durchschnittspreis inklusive Mehrwertsteuer pro Nächtigung von € 80,- (inkl. Halbpension) erzielt - und davon haben wir viele! - so müssten wir im Durchschnitt aufgrund der guten Qualität, die auf ganz vielen Tellern in der 4-Sterne-Hotellerie landet, mindestens rund € 50,- für die (meist erweiterte) Halbpension absplitten. Das heißt, somit bleiben rund € 30,- pro Nächtigung, die mit 13% versteuert werden müssen. Das bedeutet in diesem Fall: Hier reden wir von € 0,72 Mehraufwand für die erhöhte Umsatzsteuer pro Nächtigung. Und es müsste in diesem Beispiels-Fall möglich sein, diese 0,9%ige Preiserhöhung des Gesamt(durchschnitts)preises an den Gast weiterzugeben. Allerdings bleiben dann noch immer die notwendigen Preisanpassungen durch die gestiegenen Betriebskosten. Auch wenn man ein hochpreisiges Beispiel mit einem Brutto-Preis von € 140,- rechnet zeigt sich, dass sich mit einem richtigen Splitting die 3 % Mehrwertsteuererhöhung auf 1 % Gesamtpreiserhöhung drücken lässt. So wie wir bei unseren Hotelkunden in Deutschland (7 % Umsatzsteuer auf Logis und 19 % auf Speisen) der Logis „mehr Preis“ geben, werden wir auch in Österreich künftig die Küche besser mit Erlösen „füttern“ und die Logis im Umsatzsplitting vielleicht sogar etwas vernachlässigen…… Trotz der ärgerlichen neuerlichen Belastungen gibt es einen erfreulichen Nebeneffekt für die Profis der Ferienhotellerie: Wir erreichen saubere und aussagekräftige Profit-Center-Ergebnisse für den F&Bund Logis-Bereich. Ein kleiner Trost, ich weiß. Keinen Trost gibt es für die Stadthotellerie und jene Betriebe in Ferienregionen, die nur Beherbergung anbieten – sie müssen voll in den sauren Apfel beißen. 1/2 Ansatz Nr. 2: „Power Pricing“ statt „Steuer schlucken“ Die Praxiserfahrung von Kohl & Partner zeigt, dass durch eine Preislistenoptimierung und in einer ausgeklügelten Preisdifferenzierung große Chancen liegen, höhere Durchschnittspreise zu erzielen. “Power Pricing“ kann noch vorhandene Preisspielräume ausnützen. Einfach zum Nachdenken – und Nachrechnen: Alle 3 Dimensionen der Preisdifferenzierung – Saisonzeiten, Kategorien und Aufenthaltsdauer clever ausreizen Keine ungeplanten Niedrigpreisaktionen! Die Preisuntergrenze berechnen. An den „maximalen Preis“ herantasten und eine neue Top-Saison innerhalb der Hochsaison einführen. Dazu notwendig: Tage der Übernachfrage aufzeichnen. Möglichst viele Saisonzeiten – die Preisliste soll die Auslastungskurve spiegeln. Mehr Zimmerkategorien einführen und die Unterschiede klar und übersichtlich darstellen. Verkaufen Sie die Lage Ihrer Zimmer besser. Die bessere Aussicht aus dem Zimmer ist eine zusätzliche Preischance. Pro Saison interne Preisworkshops zur Preisplanung – gemeinsam mit den verantwortlichen Kadermitarbeitern. Preise Woche für Woche planen. Nicht vergessen: Je differenzierter die Preisstrategie, desto wichtiger wird das Argumentationstraining mit der Rezeption. Jedenfalls: Keine Preisliste ohne Inflationsanpassung. Ein Jahr ohne Preiserhöhung – die Kosten steigen ja auch – ist nicht mehr aufholbar. Ansatz Nr. 3: Stimmung im Haus hochhalten Und schließlich: So schwer es auch fällt, es gilt die Stimmung im Hotel hoch zu halten. Bei sich selbst und bei den Mitarbeitern. Kein Jammern über die steuerlichen Belastungen, denn Jammern zerstört die Gastlichkeit. Eine entspannte Atmosphäre schaffen, eine fröhliche Stimmung, mit guter Laune punkten. Nicht davon ausgehen, dass die Gäste die schwierige Situation des Hoteliers verstehen. „Österreichs Tourismus schlägt sich trotz Wirtschaftsflaute gut!“ Das waren medial die Hauptbotschaften der letzten Jahre. Die Stimmung war gut. Nun kommt der Ärger über zusätzliche steuerliche Belastungen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingen bleiben mager und die Stimmung droht zu kippen. Der Ausblick? Die Zinsen bleiben niedrig – Das ist gute Nachricht. Aber das Preisthema wird schärfer, der Kampf um Mitarbeiter zermürbender und das Marketing wird noch schneller. Der Markt ist hart, aber die Qualitätshotellerie wird sich durchsetzen – mit attraktiver Hardware, klarer Strategie, guter Mitarbeiterführung, cleverer Preispolitik, solidem Marketing, überzeugendem Verkauf und hartem Controlling. Kohl & Partner unterstützt die Hotellerie auf diesem Weg. Nähere Informationen: Erich Liegl Kohl & Partner GmbH Bahnhofstraße 8 9500 Villach, AUSTRIA Tel. 0043 (0)4242 21123 Fax 0043 (0)4242 29553 2/2