Art. 1703-1705 13. Januar 2004 123. Sitzung 13. Januar 2004, 09.00 Uhr Vorsitzende: Barbara Roth, Erlinsbach Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 187 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 13 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Amacher Dzung Ruth, Wettingen; Burgherr-Leu Thomas, Wiliberg; Egger-Wyss Esther, Obersiggenthal; Emmenegger Kurt, Baden; Favre-Bitter Bernadette, Wallbach; Flückiger Ernst, Oftringen; Forrer Walter, Oberkulm; Guignard Marcel, Dr., Aarau; Keller Rudolf, Oberflachs; Lüscher-Grieder Adolf, Oberentfelden; Ungricht Gusti, Kindhausen; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Buchs; Werthmüller Ernst, Holziken Vorsitzende: Ich begrüsse Sie herzlich zur 123. Sitzung der laufenden Legislaturperiode. 1703 Mitteilungen Vorsitzende: Wir hatten seit der letzten Sitzung im Dezember 2 Todesfälle zu beklagen. Es wurde uns mitgeteilt, dass am 28. Dezember 2003 Herr Paul FischerAngstmann, Neuenhof, im 77. Lebensjahr verstorben ist. Herr Fischer war langjähriger Gemeindeammann von Neuenhof und gehörte als Mitglied der SP-Fraktion dem Grossen Rat von 1971-1992 an. Kurz vor Vollendung des 81. Lebensjahrs ist am 5. Januar 2004 Herr Hans Rudolf Baumann-Hunziker, Kirchleerau, früher Reinach, gestorben. Als Mitglied der LDU-Fraktion gehörte Herr Baumann dem Grossen Rat von 1961-1973 an. Wir haben den Angehörigen der beiden Verstorbenen ein Kondolenzschreiben zugesandt und entbieten ihnen auch an dieser Stelle unsere herzliche Anteilnahme! Mit Schreiben vom 12. Januar 2004 teilt uns Herr Dr. Wendolin Stutz mit: "Im Hinblick auf die 2. Lesung des Umwandlungsgesetzes für die AKB möchte ich Ihnen zu Handen des Grossen Rates vorankündigen, dass ich bei der Neuwahl der Bankorgane im April 2005 als Bankpräsident nicht mehr zur Verfügung stehe, unabhängig von der dannzumaligen Rechtsform unserer Bank. Ich habe im vergangenen Dezember mein 65. Altersjahr vollendet. Im Frühjahr 2005 endet mein 12. Amtsjahr als Präsident der AKB und es beginnt eine neue Amtsperiode oder die neue Zeit als Aktiengesellschaft. So oder so nehme ich an, der Zeitpunkt sei dann für mich richtig, die Leitung des Bankrates oder des Verwaltungsrates jüngeren Händen zu überlassen. Mit der frühzeitigen Vorankündigung will ich den Weg formell frei machen für die notwendigen Nachfolgeüberlegungen. Sie sollen ohne Zeitdruck möglich sein! Ich verbleibe mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung, Dr. Wendolin Stutz." 1704 Neueingänge 1. Gemeinde Jonen; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bauund Nutzungsordnung; Genehmigung. Vorlage des Regierungsrats vom 17. Dezember 2003. - Geht an die Bauund Planungskommission. 2. Anpassung des Richtplans; Anpassung des Siedlungstrenngürtels (Kapitel S 2.2) und Aufwertung des Vernetzungskorridors (Kapitel L 3.3, Beschluss 1.3) in Jonen. Vorlage des Regierungsrats vom 17. Dezember 2003. - Geht an die Bau- und Planungskommission. 3. Stadt Zofingen, Ortsteil Mühlethal; Bauzonen- und Kulturlandplan, Änderungen 2002; Genehmigung. Vorlage des Regierungsrats vom 17. Dezember 2003. - Geht an die Bau- und Planungskommission. 1705 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend weltweiten Terrorismus und Lage im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von der CVP-Fraktion eingereicht: wird folgende Interpellation Text und Begründung: Die jüngste Entwicklung belegt es: Es ist offensichtlich, dass weltweit tätige Terrororganisationen auch in der Schweiz Ableger haben. Damit sind sie in der Lage, auch unsere Bevölkerung und Einrichtungen des Landes und damit im Kanton Aargau zu schädigen. Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Lagebeurteilung nimmt der Regierungsrat vor? Teilt er die steigende Angst in der Bevölkerung? 2. Wer beschäftigt sich mit den angesprochenen Problemen im Kanton Aargau? Verfügt der Kanton über die notwendigen finanziellen, strukturellen und personellen Mittel? 2655 15. November 1994 Art. 770 3. Sind die Verbindungen zum Bund sichergestellt und 4. Funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Bevölkerung (Polizei, Bevölkerungsschutz, Grenzwacht/Zoll, Armee)? 5. Sieht sich der Regierungsrat veranlasst, angesichts der immer raffinierten und vernetzteren Aktivitäten von Terroristen, aber auch von Gangsterbanden, das Konzept "Horizonte" mit dem Verlust einer "Polizei in einer Hand" einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen? 6. Kann sich die Bevölkerung auf Planungen und präventive Konzepte für den Ernstfall verlassen? 1706 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend Platzierung von bedeutenden Bundesämtern im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von der CVP-Fraktion eingereicht: wird folgende Interpellation Text und Begründung: Bei der Vergabe von wichtigen Bundesämtern war bis heute dem Kanton Aargau etwa im Gegensatz zu den Kantonen St. Gallen oder Tessin wenig Glück beschieden. Die Dezentralisierung schreitet fort, wie Medienmitteilungen zu entnehmen ist. Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Hat der Regierungsrat Kenntnis von den Plänen des Bundes? Trifft es zu, dass weitere Kantone zwischenzeitlich Nutzniesser geworden sind? 2. Geht der Bund bei "Ausschreibungen" aktiv auf die Kantone zu oder spielen andere Mechanismen? 3. Ist der Regierungsrat willens, angesichts der Bedeutung des Kantons aufgrund seiner Grösse respektive Einwohnerzahl, seiner zentralen Lage und seiner guten Erschliessung mit Strasse und Bahn sich mit voller Kraft nachhaltig in Bern einzusetzen, damit unser Kanton in dieser Frage nicht weiter Zuschauer bleibt? 4. Wirken allenfalls die beschränkten finanziellen Mittel des Kantons bremsend auf das Verhalten der Regierung? genügend? Sendeleistungen. Da die Sendeleistungen in dicht besiedelten Gebieten nicht beliebig erweitert werden können, prüfen die Betreiber vermehrt Mikrozellen (u.a. "Omnidirectionalantennen"). Trotz wesentlich geringer Sendeleistungen können die Mikrozellen je nach Platzierung für die Bevölkerung vergleichbare Immissionen wie eine GSM-Anlage aufweisen. Da Mikrozellen nicht unter den Anlagebegriff im Sinne von Art. 62 Abs. 1 des Anhangs 1 zur NISV fallen, ist davon auszugehen, dass - zumindest teilweise - Mikrozellen bis anhin ohne ordentliche Baubewilligungsverfahren erstellt worden sind. Betreffend ein Gesamtkonzept für Mikrozellen ist die Pflicht zur Koordination von Mikrozellen verschiedener (oder auch des gleichen) Mobilfunkanbieter(s) innerhalb der Bauzonen weder im Bundesrecht noch im kantonalen Recht geregelt. Mit wegweisendem Urteil vom 10. April 2003 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden nun festgestellt, dass Mobilfunkanlagen und -antennen mit weniger als 6 WERP (maximale Sendeleistung in Watt) so genannte Mikrozellen zwar vom Geltungsbereich von Anh. 1 NISV ausgenommen sind. Auch für sie gelten jedoch Art. 4 Abs. 2 NISV für die Vorsorge und Art. 5 i.V.m. Anh. 2 NISV für verschärfte Massnahmen. Auch sind sie als Bauten und Anlagen im Sinne des RPG zu qualifizieren, weshalb die Durchführung eines formellen Baubewilligungsverfahrens als geboten erscheint. (...). (Umweltrecht in der Praxis, Seite 852 ff., VUR Dezember 2003). Auf Grund der möglichen Immissionen (GSM-, UMTS- und WLL-Anlagen) und der erforderlichen Dichte der Mikrozellen besteht zweifelsohne ein öffentliches Interesse, dass Mikrozellen koordiniert geplant und bewilligt werden. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Wie ist im Aargau das Bewilligungsverfahren für Mikrozellen geregelt? 2. Wie kann im Aargau sichergestellt werden, dass Mikrozellen nach einheitlichen Standards einem Baubewilligungsverfahren unterzogen werden? 3. Bestehen im Aargau rechtliche Grundlagen, welche es den Gemeinden ermöglichen würden, ein Gesamtkonzept für Mikrozellen zu fordern? 4. Sieht der Regierungsrat die Möglichkeit und den Bedarf, um die rechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen? 1707 Interpellation Emanuele Soldati, SP, Staufen, betreffend Mobilfunkanlagen und -antennen mit weniger als 6 Watt maximaler Sendeleistung (so genannten "Mikrozellen"); Baubewilligungspflicht und rechtliche Grundlagen für ein Gesamtkonzept; Einreichung und schriftliche Begründung 1708 Interpellation Niklaus Stöckli, SP, Klingnau, betreffend die Darstellung der Stundenlöhne von Lehrpersonen in der Publikation "Orts- und berufsübliche Mindestlöhne" des AWA; Einreichung und schriftliche Begründung Von Emanuele Soldati, SP, Staufen, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: Von Niklaus Stöckli, SP, Klingnau, und 28 mintunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: und 22 folgende Text und Begründung: Text und Begründung: Die Betreiber von Mobilfunkanlagen bereiten sich auf die neue Generation von Mobilfunkanlagen vor. Die UMTSAnlagen bedürfen in der Regel wesentlich höherer Das Amt für Wirtschaft und Arbeit gab Ende 2003 die Dokumentation "Orts- und berufsübliche Mindestlöhne" he- 2656 123. Grossratssitzung vom 13. Januar 2004 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 16. Februar 2004 raus. Es ist dies eine inhaltlich sehr umfassende und damit äusserst nützliche Publikation, die schweizweit Beachtung Bei der Darstellung der Löhne der aargauischen Lehrpersonen wurde allerdings ein verhängnisvoller Fehler begangen. Um den Lohn pro Arbeitsstunde zu bestimmen, ging der Autor der Publikation von einer Anzahl von wöchentlichen Arbeitsstunden aus, die der Zahl der Pflichtlektionen entspricht, und errechnete auf diese Weise für die Lehrpersonen Stundenlöhne, die massiv zu hoch sind und der Realität in keiner Weise entsprechen. Der gewählte Ansatz ist selbstverständlich falsch. Die Pflichtlektionen sind eine bestimmte Arbeitsleistung der Lehrpersonen, nebst vielen anderen. Die Zeit, die für deren Erfüllung benötigt wird, ist logischerweise nur ein Anteil der gesamten Arbeitszeit der Lehrpersonen. Wie bekannt ist, regelt das GAL sowohl den Arbeitsauftrag als auch die Jahresarbeitszeit, die derjenigen des Staatspersonals entspricht. Die wichtigen Studien über die Arbeitszeit von Lehrpersonen (LCH, Kanton Zürich) zeigen, dass dieser Ansatz knapp genügt, um den Arbeitsauftrag der Lehrpersonen zu erfüllen. Die falsche Darstellung der Stundenlöhne für Lehrpersonen wurde in den Medien stark beachtet und diente zum Teil als offizielle Bestätigung des Vorurteils, die Arbeitszeit der Lehrpersonen liege deutlich unter der in anderen Berufen üblichen. Es ist bekannt, dass dieses Vorurteil ein wichtiger Grund ist, dass junge Menschen den Lehrberuf meiden. Ebenso ist bekannt, dass es zu wenige Lehrpersonen gibt. Es liegt deshalb im Interesse des Kantons Aargau, dass in der Öffentlichkeit eine korrekte Information und somit eine korrekte Vorstellung über die Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen herrschen. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, weil die Öffentlichkeit die Schule finanziert. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Warum setzt das AWA für die Lehrpersonen eine bestimmte Arbeitsverpflichtung - das Abhalten einer bestimmten Anzahl von Lektionen - mit der Arbeitszeit gleich? 2. Ist die Regierung auch der Ansicht, dass für die Errechnung der Stundenlöhne der Lehrpersonen der Ansatz des GAL Geltung haben muss? 3. Wie gedenkt die Regierung, die falsche Information über die Stundenlöhne von Lehrpersonen richtig zu stellen? 4. Ist die Regierung auch der Ansicht, dass es generell im Interesse der Schule liegt, dass in der Öffentlichkeit korrekte Vorstellungen über die Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen herrschen? 5. Was gedenkt die Regierung vorzukehren, um in der Öffentlichkeit ein realitätsnahes Bild über die Arbeitszeit und die Arbeitsbelastung der Lehrpersonen zu vermitteln? 1709 Irène Dössegger-Heuberger, SVP, Seon, Monika Hirschi, SP, Mandach, und Brunette Lüscher, SVP, Magden; Inpflichtnahme als Mitglieder des Grossen Rates erhält. Frau Irène Dössegger-Heuberger, SVP, Seon, (anstelle von Regula Siegrist, Meisterschwanden) Frau Monika Hirschi, SP, Mandach, (anstelle von Marcel Züger, Umiken) und Frau Brunette Lüscher, SVP, Magden, (anstelle von Ernst Frey, Kaiseraugst) werden in Pflicht genommen. 1710 Zur Traktandenliste Vorsitzende: Hierzu liegt ein Antrag vor. Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Ich habe einen ausnahmsweise nichtpolitischen Antrag und es ist deshalb einer, den man wirklich auch sachlich beurteilen kann. Ich stelle den Antrag zu Traktandum 4, die Wahl eines Kantonalen Untersuchungsrichters sei von der Traktandenliste abzusetzen. Die Wahlvorschläge des Büros seien der Justizkommission zur Überprüfung und Antragstellung an den Grossen Rat zu unterbreiten. Zur Begründung: Wir haben vor einigen Jahren bekanntlich entschieden, dass wir die Oberrichterwahlen entpolitisieren, versachlichen und in ein professionelles und objektives Verfahren bringen wollen. Dieser Massstab, den wir zu Recht für Oberrichterstellen angelegt haben, muss meines Erachtens auch für vergleichbar wichtige Stellen in der Justiz des Kantons Aargau gelten. "Kantonaler Untersuchungsrichter" ist zweifellos ein Amt, das diesem Massstab entsprechen muss. Bedenken Sie, was die Aufgabe des Kantonalen Untersuchungsrichteramtes ist: sämtliche Straffälle, die sehr komplex sind, werden nicht durch die Bezirksämter, sondern durch die Kantonalen Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen durchgeführt. Nur ein kleines Beispiel, damit Sie die Tragweite und Wichtigkeit dieser Arbeit kennen: Wenn die Swissair ihren Sitz nicht im Kanton Zürich, sondern im Kanton Aargau gehabt hätte, dann würden all diese strafrechtlich hochkomplexen Abklärungen bezüglich des Swissairdebakels durch den Kantonalen Untersuchungsrichter durchgeführt werden. Ich glaube, dieses Beispiel ist Beleg genug, dass wir es hier mit einer wichtigen Wahl zu tun haben. Und wir wissen, dass heute keine politische Komponente drin ist. Beide Kandidaten, die vom Büro vorgeschlagen werden, gehören der SVP an bzw. sympathisieren mit der SVP. Hand aufs Herz: Gestützt auf diese Unterlagen, diese A4-Blätter, die wir bekommen haben, und gestützt vielleicht auf eine 5 oder 10 minütige Befragung in den Fraktionen ist es schlicht unmöglich, zwischen diesen beiden Kandidaturen auszuwählen, welche davon die qualifiziertere ist. Ich glaube, wir sind es uns schuldig, hier die richtige Person zu wählen. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen! Rolf Urech, FP, Hallwil: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen! Wir haben dieses Verfahren mit der Justizkommission für die Oberrichterstellen gewählt. Alle anderen Stellen sollen wie bis anhin normal gewählt werden. Oder wollen Sie dann bei den Neuwahlen 80 Stellen der Justizkommission zur Vorprüfung übertragen? Ich bitte Sie, diesen Antrag heute abzulehnen und die Wahl so durchzuführen, wie sie vorgeschlagen wurde! 2657 13. Januar 2004 Art. 1706-1708 Markus Leimbacher, SP, Villigen: Ich bin etwas auf dem linken Fuss erwischt worden mit diesem Antrag von Herrn Dr. Binder. Ich will mich auch nicht direkt zum Antrag äussern, sondern Folgendes zu bedenken geben: Wenn wir auch bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Zukunft machen. Wir hätten dies nicht nur bei den Neuwahlen, sondern auch bei den Wiederwahlen zu machen. Der Aufwand würde sehr gross! das Vorgehen - Vorprüfung durch die Justizkommission hier bei den Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichtern machen, dann müssten wir das konsequenterweise Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen dem Departement des Innern zugewiesen und unterstellt sind, dass wir auch gut qualifizierte Leute zur Wahl vorschlagen können. Zudem sind m.E. die beiden vorgeschlagenen Personen Kohler und Fedier nur eine Auswahl von verschiedensten Bewerbungen, ich weiss nicht, wie viele es waren, da bitte ich den Herrn Innendirektor dies noch zu sagen. Wenn Sie nun heute entscheiden, hier ein Vorprüfungsverfahren zu machen, so wären wohl alle diese Bewerbungen einzubeziehen. Es wurden ungefähr 20 Bewerbungen - ich bitte Sie, mich nicht darauf zu behaften - eingereicht. Sämtliche Bewerbungsdossiers standen dem Büro zur Verfügung. Auch der Regierungsratsentscheid wurde dem Büro unterbreitet und dieses konnte entsprechend diese Vorakten genau überprüfen und daraus auch die entsprechenden Entscheide fällen. Ferner habe ich noch eine Frage an den Herrn Innendirektor: Ich wäre froh zu wissen, auf welche Art und Weise und mit welcher Vorprüfung die Regierung diese beiden Leute ausgewählt hat. Wenn Sie aber jetzt das Verfahren noch einmal der Justizkommission zuweisen, dann machen Sie etwas, was rechtlich bisher nicht vorgesehen ist und was auch in den Rechtsgrundlagen so nicht verankert ist. Man müsste also zunächst die entsprechenden Rechtserlasse ändern und das Pflichtenheft der Justizkommission anpassen, weil da ganz klar aufgeführt ist, was die Aufgabe der einzelnen Kommission ist. Die Vorprüfung von Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichtern ist nicht vorgesehen. Ich bitte Sie, diese Wahl heute vorzunehmen! Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Nur eine kleine Replik zu Herrn Leimbacher: Der Aufwand ist genau gleich, ob das Büro diesen Aufwand betreibt oder die Regierung oder die Justizkommission. Es geht doch darum, dass wir Transparenz schaffen und dass wir jene Kommission die Arbeit machen lassen wollen, von der wir wissen, dass sie geeignet dafür ist. Das ist in diesem Fall die Justizkommission. Ich sehe nicht ein, warum die Oberrichter durch eine andere Instanz vorevaluiert und ausgewählt werden sollen als die anderen wichtigen Stellen. Selbstverständlich gehören auch die Staatsanwälte in diese Kategorie. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen, er ist nichts als konsequent! Vorsitzende: Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor. Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: In einem Punkt stimme ich Herrn Binder zu: es ist eine wichtige Wahl, die Sie vornehmen. In allen anderen Punkten muss ich ihn erstens auf die Rechtslage aufmerksam machen und zweitens klarstellen, wie das Vorverfahren abgelaufen ist. Die Wahl eines Untersuchungsrichters oder einer Untersuchungsrichterin geschieht auf Vorschlag des Regierungsrates. Gesetzlich ist das so festgelegt. Dementsprechend hat der Regierungsrat natürlich einen klaren Auftrag, die entsprechenden Wahlvorbereitungen sorgfältig vorzunehmen, d.h. die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen, entsprechende Vorstellungsgespräche durchzuführen, eben das gesamte Auswahlverfahren sorgfältig durchzuführen. Das ist auch dementsprechend durch das Departement des Innern geschehen und zwar unter Beizug von fachlich ausgewiesenen Kräften. Beispielsweise hat auch der 1. Untersuchungsrichter bei dieser Vorevaluation teilgenommen. Er konnte damit auch klar beurteilen, was die fachliche Befähigung anbelangt. Aufgrund dieses Vorverfahrens hat dann das Departement des Innern einen Vorschlag ausgearbeitet zu Handen der Regierung und diese hat entsprechend den Vorschlag dem Grossen Rat zugeleitet. Das ist das übliche, bisher angewandte Verfahren, das auch bisher durchaus Klarheit geschaffen hat. Ich bürge hier dafür, dass wir dieses Vorwahlverfahren sorgfältig durchführen. Wir sind ja daran interessiert, weil nachher die 2658 Vorsitzende: Herr Dr. Andreas Binder, Baden, beantragt dem Grossen Rat, Traktandum 4, Wahl eines kantonalen Untersuchungsrichters, von der Traktandenliste abzusetzen. Abstimmung: Der Antrag Dr. Binder wird mit grosser Mehrheit, gegenüber 27 Stimmen, abgelehnt. Vorsitzende: Wir behandeln die Geschäfte somit gemäss vorliegender Traktandenliste. 1711 Kommissionswahlen in ständige Kommissionen; Kenntnisnahme Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro an seiner Sitzung vom 6. Januar 2004 gestützt auf § 12 Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahlen in eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von § 12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen: - Geschäftsprüfungskommission Wahl von Josef Baur, Villmergen (anstelle von Ernst Frey, Kaiseraugst) - Bau- und Planungskommission Wahl von Brunette Lüscher, Magden (anstelle von Regula Siegrist, Meisterschwanden) - Kommission für Umwelt und Gewässer Wahl von Peter Jean-Richard, Aarau (anstelle von Marcel Züger, Umiken) Vorsitzende: Wird hierzu das Wort aus der Mitte des Rates verlangt? Das ist nicht der Fall. Wir nehmen von diesen Kommissionswahlen Kenntnis. Art. 1709-1710 1712 Kommissionswahlen in Kommissionen; Kenntnisnahme 13. Januar 2004 nichtständige Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro an seiner Sitzung vom 6. Januar 2004 gestützt auf § 12 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahlen in eigener - Nichtständige Kommission "Personalvorlagen" Wahl von Irène Dössegger-Heuberger, Seon (anstelle von Ernst Frey, Kaiseraugst) - Nichtständige Kommission "GAL" Wahl von Brigitte Müller-Kaderli, Ennetbaden (anstelle von Martin Bhend, Oftringen) Vorsitzende: Wird hierzu das Wort aus der Mitte des Rates verlangt? Das ist nicht der Fall. Wir nehmen von diesen Kommissionswahlen Kenntnis. 1713 Voranschlag 2004; Beginn der Eintretensdiskussion; Entlastungsmassnahmen 2003 mit Dekret I zu den Entlastungsmassnahmen 2003 und Grossratsbeschluss zur Verlagerung der Investitionskosten der neuen Haltestelle Mellingen Heitersberg von der Verwaltungsrechnung zur Strassenrechnung (Vorlagen vom 24. September 2003 und 15. Oktober 2003 des Regierungsrates samt Änderungsanträgen vom 24. November 2003 und 11. Dezember 2003 der Staatsrechnungskommission) Vorsitzende: Bevor wir mit diesem Geschäft beginnen, führe ich aus, wie wir den Beratungsablauf der Geschäfte Voranschlag 2004 und Entlastungsmassnahmen 2003 vorgesehen haben: Nach meiner Einführung spricht vor dem Präsidenten der SRK der Herr Regierungsrat Peter C. Beyeler zur nochmaligen Begründung der Beweggründe, die den Regierungsrat zu den zur Behandlung stehenden Vorlagen geführt haben und wie die Beschlüsse des Grossen Rates zu beurteilen sind. Zur Detailberatung schlage ich Ihnen folgenden Beratungsablauf vor: Wir werden departementsweise zuerst über die Entlastungsmassnahmen grüne Synopse, dann über die vorliegenden Anträge der SRK blaue Synopse und zum Dritten, allfällige weitere Anträge aus dem Plenum zu den einzelnen Konti beraten. Die mit den Entlastungsmassnahmen in Zusammenhang stehenden Dekretsänderungen, das Geschäft 03.273 gelbe Synopse, werden wir anlässlich der Beratung der Entlastungsmassnahmen A und B1 beraten, d.h. das Dekret über die Grundbuchgebühren Massnahme A/DI 3, Dekret über die Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Kosten des Öffentlichen Verkehrs: Massnahme B1/BD 2, sowie die Verlagerung der Investitionskosten der neuen Haltestellen Mellingen Heitersberg von der Verwaltungsrechnung zur Strassenrechnung, Massnahme B1/BD 3. In diesem Beratungsablauf sehen wir 2 Ausnahmen vor: Bevor wir in der Detailberatung das Departement Staatskanzlei in Angriff nehmen, schlage ich vor, über Ziffer 7, Kantonale Justizbehörden, zu beraten und zu befinden, damit der jeweils bei der Beratung anwesende Präsident des Kompetenz (unter Vorbehalt von § 12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen: - Nichtständige Kommission "WOV" Wahl von Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, Windisch (anstelle von Ernst Frey, Kaiseraugst) Obergerichts, Herr Rudolf Schmid, während unseren beiden Sitzungstagen nicht abrufbereit zur Verfügung stehen muss. Zweite Ausnahme: Nebst unserem finanziellen Entscheid haben wir zur Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz über die Leistungsvereinbarung und das Globalbudget zu entscheiden. Damit wir unsere Beratungen zur Fachhochschule nicht an 3 verschiedenen Stellen, nämlich anlässlich des Entlastungsmassnahmenpakets, der Anträge der SRK und Leistungsvereinbarung Globalbudget zur Fachhochschule abhalten, schlage ich Ihnen vor, über alle 3 Bereiche am Schluss der Detailberatung des Departements Bildung, Kultur und Sport zu befinden. Nach Abschluss der Detailberatung werden wir über die Hauptanträge 2-7 "weisse Sy-nopse" befinden. Ziel unserer 2-tägigen Budgetdebatte ist und bleibt die Beratung des Voranschlags 2004 sowie der Entlastungsmassnahmen B2 und C. Während den letzten Monaten und während der letzten Sitzung habe ich Sie immer wieder darauf hingewiesen, dass nebst den persönlichen Zuschriften, die Sie alle als Grossrätinnen und Grossräte zu den Entlastungsmassnahmepaketen erhalten haben, verschiedene Unterschriften zu Handen des Grossen Rates an das Präsidium gerichtet wurden. Wir haben diese Unterschriften etwas nachgezählt. Zu Petitionen gegen die Entlastungsmassnahmen im Bereich "Textiles Werken" sowie zur Erhöhung der Schülerzahlen wurden beim Grossratspräsidium über 61'500 Unterschriften eingereicht. Heute Morgen wurden ausserdem der Ratsleitung seitens der Vertreterinnen und Vertreter und der Bevölkerung der Region Brugg und des Bezirksspitals Brugg über 22'000 Unterschriften eingereicht. Mit der Beschlussfassung des Grossen Rates über diese Entlastungsmassnahmen sind diese Petitionen bzw. diese Anliegen beantwortet, d.h. somit erledigt. Es besteht keine Möglichkeit für die Petitionäre und Petitionärinnen, eine einzelne Antwort auf ihre Petitionen zu erhalten. Wir kommen nun zur Eintretensdebatte bzw. zunächst zu einem Grundsatzreferat des Herrn Landammanns. Landammann Peter C. Beyeler, FDP: Im Namen des Regierungsrates möchte ich der allgemeinen Aussprache einige Bemerkungen voranstellen, die im Zusammenhang mit der heutigen Budgetdebatte von grosser Wichtigkeit sind. Der Grosse Rat hat in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert, die Budgetdebatte sei zwingend vor dem Hintergrund der Finanzplanung und in Kenntnis der finanziellen Mittel und langfristigen Perspektiven unseres Kantons zu führen. Diese Vorgaben hat der Regierungsrat in diesem Jahr eingehalten und in der Konsequenz ein Paket mit den Entlastungsmassnahmen vorgelegt. Anders als in anderen Jahren beraten Sie also demzufolge nicht nur das Budget 2004, sondern Sie stimmen auch über die Entlastungsmassnahmen, die Vorgaben für die Finanzentwicklung in den nächsten Jahren, mit denen wir unter Voraussetzungen den mittelfristigen Ausgleich des Staatshaushaltes umsetzen können. 2659 13. Januar 2004 Der Regierungsrat ersucht Sie, die notwendigen Voraussetzungen und Zusammenhänge in Ihren Entscheidungen zu beachten, denn nur wenn die Entlastungsmassnahmen voll greifen, lassen sich die finanzpolitischen Ziele für die Folgejahre erreichen und der Voranschlag 2004 in der vorliegenden Fassung realisieren. Für die Beratung der beiden Vorlagen legt Ihnen der Regierungsrat nahe, die nachfolgenden 4 Problembereiche noch einmal zu vergegenwärtigen und die Lösungsvorschläge der Regierung aufzunehmen! Altlasten - Lehrerpensionskasse, SMDK Kölliken konsequent zu sanieren. Das kostet uns weit über 1 Milliarde Franken, die wir in den nächsten 10-15 Jahren finanzieren müssen. Konkret heisst dies, wenn wir die Ertragsanteile der Schweizerischen Nationalbank und die Gewinnausschüttung aus dem Verkauf der Goldreserven durch die Nationalbank, aber auch die Beteiligungserlöse für diese Sonderfinanzierung verwenden, so wird uns dadurch der Handlungsspielraum für zukunftsgerichtete Massnahmen massiv eingeschränkt. Wir, der Kanton Aargau, stehen in Konkurrenz. Andere Kantone, die keine gleichartigen Sanierungen zu verkraften haben, werden diese Erträge unter anderem für die Verbesserung ihrer Standortqualität zu nutzen wissen, was unseren Kanton benachteiligen kann. Wir alle sind daher verpflichtet, die finanzpolitischen Ziele so zu definieren, dass sie diesen Effekt abschwächen und nicht durch zu restriktive Massnahmen noch unterstützen. Nebst diesen endogenen Faktoren sind es auch exogene Faktoren, die den Staatshaushalt in der mittelbaren Zukunft weiter belasten. Mit dem Entlastungspaket 2003 des Bundes sind wir konfrontiert und schon wird ein zweites, das Entlastungspaket 2004, mit 2,5 Mia. Franken geschnürt. Auch die Einführung des neuen Finanzausgleichs, sofern dies das Volk auch will, wird uns bald weiter belasten und zwar markant. Ebenso wird das neue Steuerpaket des Bundes Einschnitte auf der Einnahmenseite geben, was unseren Staatshaushalt nochmals belasten wird und schlussendlich verschlechterte sich unsere Einnahmeseite durch die Erhöhung des Finanzkostenindex ebenfalls markant. Aus der Sicht der Regierung zwingt diese Ausgangslage alle Verantwortungsträger klar zu einer Gesamtbeurteilung, in der die Sachbezogenheit und nicht das Prinzip regieren muss und in der die Chancen, aber auch die Risiken des Kantons Aargau sehr klug abzuwägen sind. 2. Das strukturelle Ausgabenwachstum: Es trifft zu, dass wir seit Jahren ein stetiges Ausgabenwachstum haben. Dies findet - und das ist das Spezielle - in wesentlichen Teilen in Kernbereichen des Staates statt, deren Finanzierung nicht im direkten Einflussbereich der Regierung liegt. Ursache ist vorab die demografische Entwicklung, welche die Staatsaufgaben und die finanziellen Grundlagen verändert. Es sind aber auch viele gesetzliche, auch vom Bund vorgegebene und gebundene Ausgaben und markante gesellschaftliche Entwicklungen, die das Ausgabenwachstum verursachen. Denken Sie etwa an die per Gesetz zu leistenden Sozialkosten, die steigenden Sicherheitsbedürfnisse, die steigenden Anforderungen an die Bildung, die Ausgaben für den Verkehr, eine Konsequenz unserer Mobilität! Es sind aber auch lange aufgeschobene, dringende Investitionen, die uns nun einholen. Das damit zusammenhängende Ausgabenwachstum kann nur nivelliert oder gesenkt werden, wenn bei Beschränkung der Einnahmenseite Politik und Gesellschaft bereit sind, das heutige Leistungsniveau zu nivellieren bzw. auch qualitative 2660 Art. 1711-1712 1. Die veränderte Ausgangslage: Wir haben insbesondere gegenüber dem Beginn der laufenden Legislaturperiode eine stark veränderte Ausgangslage, die in der Beurteilung der erforderlichen Massnahmen und der finanzpolitischen Strategie zu berücksichtigen sind. Als endogenen Faktor haben wir uns in dieser Legislatur dazu entschieden, die grossen Abstriche in Kauf zu nehmen. Das Ausgabenwachstum wird in einigen dieser Bereiche - wenn auch gedämpfter, so hoffen wir - anhalten, auch wenn auf allen Ebenen konsequent Massnahmen getroffen werden. Es zeigt sich immer mehr, dass es grundsätzlich falsch ist, einen Staat und sein Sozialsystem auf der Notwendigkeit eines stetigen, mehrprozentigen Wirtschaftswachstums aufzubauen. Im Unterschied zu früher, lassen sich die nunmehr stetig wachsenden Ausgaben in Kernbereichen des Staates, die wir eben nicht direkt beeinflussen können, in anderen staatlichen Leistungspositionen nicht mehr kompensieren. Das heisst wiederum, wir müssen grundsätzlich das Ausgabenwachstum bei den wachstumsverursachenden Leistungspositionen selbst angehen, wenn die staatlichen Leistungen in den Kernbereichen im Sinne der Nachhaltigkeit noch erbracht werden sollen. Zu den Entlastungsmassnahmen: Als Konsequenz dieser Ausgangslage hat der Regierungsrat Entlastungsmassnahmen festgelegt, die wohl viele überrascht haben, die aber in Berücksichtigung der künftigen Entwicklung als geschlossenes Gesamtpaket notwendig sind. Dieses Paket hat der Regierungsrat gemeinsam unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der einzelnen Departemente geschnürt, die sowohl was ihre Aufgaben als auch ihre Finanzstruktur betrifft, sehr unterschiedlich sind. Im Rahmen der Vorberatung des Budgets und der Entlastungsmassnahmen in der SRK hat der Regierungsrat die in der Botschaft aufgeführten BMassnahmen konkretisiert und will diese konsequent umsetzen. Das nun noch ausgewiesene Defizit von rund 9 Mio. Franken betrachtet der Regierungsrat aufgrund der vorher genannten Finanzentwicklung als vertretbar. Es umfasst noch 2,3 Promille des Staatshaushalts, ein auch im interkantonalen Vergleich gutes Ergebnis in der heutigen Zeit. Der Regierungsrat erfüllt damit erneut den Verfassungsauftrag. Damit haben aber auch Regierung und Verwaltung in ihrem seit einiger Zeit von nicht beeinflussbaren Ausgabenwachstumsfeldern eng geschnürten Korsett ein Maximum geleistet, das auch Ihre Anerkennung verdienen darf. Ich bitte Sie, dies in Ihren Voten zu respektieren. Zum Finanzfluss: Das Paket der Entlastungsmassnahmen enthält auch Massnahmen, welche den Finanzfluss zwischen dem Kanton und den Gemeinden betreffen. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass diese Massnahmen bei den Betroffenen massive Reaktionen wecken mussten. Der Regierungsrat weist aber darauf hin, dass ein Finanzsystem, wie es das kantonale und kommunale Finanzsystem darstellt, in dem der eine Partner die nicht direkt beeinflussbaren, markant wachsenden Ausgaben überproportional tragen muss, auf die Dauer einfach nicht funktionieren kann, wenn sich Ausgaben und Einnahmen nicht proportional verändern lassen. Das Delta zu Ungunsten Art. 1713 des Kantons beträgt innert 10 Jahren rund 900 Mio. Franken. Mit den Ausgaben für das Spitalwesen, die Bildung, die Lehrerlöhne, die Gesundheit, die Prämienverbilligung, dem Öffentlichen Verkehr usw. liegen uns viele unproportional verteilte Kostenblöcke schwer an. Deshalb müssen wir diesen Finanzfluss diskutieren und neu definieren können, damit unser kantonales Staatswesen und seine Leistungen auch in Zukunft finanzierbar bleiben. Dass dabei auch die Gesamtbelastung integral mitdiskutiert werden muss, setzt der Regierungsrat aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung voraus. Zu Fazit: Für den Regierungsrat ist es selbstverständlich, dass sich alle Staatsebenen und Staatsgewalten zu höchster tailpositionen aufgeweicht wird! Wir appellieren, dass Regierung und Verwaltung im Januar 2004 erfahren, mit welchen Mitteln sie ihre staatlichen Aufgaben wahrnehmen sollen und ich danke Ihnen im Namen des Regierungsrates dafür! Alexander Hürzeler, SVP, Oeschgen, Präsident der Staatsrechnungskommission: Mit der Veröffentlichung des Berichtes "Entlastungsmassnahmen 2003" lancierte der Regierungsrat des Kantons Aargau bereits am 10. September 2003 den Budgetprozess 2004. Erste, aber noch vereinzelte Kritik folgte spätestens aber mit der Zustellung der dreiteiligen Budgetbotschaft 2004, Ende September war es dann mit der Ruhe im Kanton vorbei. Plötzlich wurden auch ausserhalb von Regierungs- und Grossratsgebäude die Bestrebungen zur Haushaltsanierung intensiv mitverfolgt, ja vielfach gar aktiv darüber mitdiskutiert und mitunterzeichnet. Die vorgeschlagenen oder bereits eingeleiteten Massnahmen haben weite Teile der Bevölkerung wachgerüttelt. Die Post und die Printmedien profitierten davon, die Emails liefen heiss. Die Finanzlage des Kantons Aargau und die Art damit umzugehen wurden in den vergangen Monaten zum Politikum schlechthin. Nach diesem langen und zum Teil emotionalen, aber durchaus spannenden und sachbezogenen Vorberatungsprozess haben Sie, werte Grossratskolleginnen und -kollegen, nun während der nächsten beiden Parlamentstage verantwortungsbewusst die richtigen Entscheide zu fällen. In einer Demokratie sind dabei die "richtigen" Entscheide jeweils die Mehrheitsentscheide. Ich hoffe, ja erwarte, dass sich alle Betroffenen - auch ausserhalb dieses Saales - an diese demokratische Grundregel halten werden! Ich versuche, mich einleitend eher kurz zu fassen und mich auf das Wesentliche zu beschränken. Auf die einzelnen Departemente, deren Entlastungsmassnahmen sowie die von der SRK zusätzlich beantragten Budgetkorrekturen werde ich in der Detailberatung zurückkommen. Ebenso werde ich aus Effizienzgründen den Inhalt und die Dekretsänderungen der zum Budget 2004 gehörenden Botschaft 03.273 erst in der Detailberatung kommentieren. Zum Budgetprozess: Die Staatsrechnungskommission hat sich in neun offiziellen Gesamtkommissionssitzungen der Beratung des Voranschlags 2004 gewidmet. Das bedeutet total rund 40 Stunden intensive Sitzungsdauer und etwa 180 Seiten Protokoll, obwohl dabei selbstverständlich nur das Wesentliche niedergeschrieben wurde. Ich danke an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung für ihre ausserordentlich engagierte Mithilfe, vor allem unserer Protokollführerin Frau Rahel Ommerli. Daneben fanden mindestens noch rund 13. Januar 2004 Effizienz verpflichten. Der Kanton hat die Massnahmen eingeleitet, indem er mit den Entlastungsmassnahmen und mit den Massnahmen aus den Aufgaben- und Leistungsüberprüfung sowie mit der Einführung von WOV den Weg konsequent beschreitet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Grosse Rat die Haltung des Regierungsrates stützt. Deshalb bitte ich Sie im Namen des Regierungsrats, die erwähnten Grundsatzüberlegungen in Ihren Überlegungen miteinzubeziehen und diese in der anschliessenden Budgetdebatte speziell auch dann zu beachten, wenn die übergeordnete Sicht durch Diskussionen und das Ringen um De10 Subkommissionssitzungen statt, wobei mir diese Stunden und Papierstapel nicht alle im Detail bekannt sind. Hier einen speziellen Dank an die Grossräte Brunner, Knecht, Leimbacher, Markwalder und Scholl, die als Subkomissionspräsidenten amten. Im Laufe der SRKSitzungen durfte ich gut 130 Abstimmungen durchführen und auszählen. Einen herzlichen Dank an alle SRKMitglieder, welche sich dieser grossen Aufgabe mit einer sehr guten Präsenz und einer unglaublichen Geduld erneut angenommen haben! Während diesen Budgetmonaten hatte die SRK nebenbei noch die Jahresrechnung 2002 der APK, die 2. Beratung der Ausgaben- und Schuldenbremse, die Dekretsänderung über die Besoldung der Sektionschefs, die Nachtragskredite II, den Verpflichtungskredit VIACAR, die 1. Beratung der Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes sowie den Baurechtsvertrag zur Liegenschaft Martinsberg Baden zu beraten. Sie können es alle sicher nachvollziehen: das Milizsystem wurde während diesem Budgetprozess absolut ausgereizt, wohl gar überspannt. Im Zusammenhang mit der anstehenden Parlamentsreform muss versucht werden, dem entsprechend Achtung zu schenken! Zum eigentlichen Inhalt des Budgets: Nachdem der Regierungsrat dem Parlament ursprünglich einen Voranschlag 2004 mit einem erneuten Defizit von Fr. 28,9 Mio. präsentierte, war dessen Rückweisung innerhalb der SRK von Anfang an sehr akut. In der Eintretens-Sitzung vom 16. Oktober wurde ein Rückweisungsantrag der SVPVertreter nur Dank eines Kompromissantrags von Rudolf Hug, FDP, mit 8 zu 7 äusserst knapp abgelehnt. Dieser Antrag Hug beauftragte den Regierungsrat, der SRK weitere Sparmöglichkeiten in der Höhe von Fr. 28,9 Mio. aufzuzeigen. Diese sollten ausdrücklich keine Erhöhungen von Steuern, Abgaben und Gebühren beinhalten. Aufgrund dieses zusätzlichen Sparauftrages an den Regierungsrat verliefen die anschliessenden Detailberatungen mit den Departementen relativ flüssig und ohne nennenswerte Budgetkorrekturen. Als die SRK allerdings wenige Tage vor der angesetzten Schlussabstimmung vom 24. November die "weiterreichenden Sparvorschläge" der Regierung zugestellt wurden, platzte vielen SRK-Mitgliedern beinahe der Kragen! Sowohl die inhaltlich ungenügenden Vorschläge, aber auch die Art und Weise der Kommunikation verärgerte die gesamte SRK. Grossrat Andreas Brunner rettete damals mit seinem Antrag, die Entscheidung um eine Woche auszusetzen, das Budget vor der Rückweisung. Dank der herzhaften Initiative und dem Engagement des Herrn Finanzdirektors, raufte sich die Exekutive ein weiteres Mal zusammen und brachte in nur einer Woche weitere, nun prüfenswerte Vorschläge auf den Tisch. Damit ermöglichte sie der SRK, am 11. Dezember doch noch einen 2661 13. Januar 2004 Budgetvorschlag zu verabschieden. Da dieser jedoch immer noch von einem Defizit ausgeht, wollten die SVP-Vertreter diesem weiterhin nicht zustimmen. Weitergehende Kürzungsanträge dieser Parteivertreter fanden in der SRK keine Mehrheit. Gerade gegenteilig argumentierten die Vertreter von SP, Grünen und EVP. Denen ging die ganze Sparrunde grundsätzlich viel zu weit, weshalb auch sie grundsätzlich gerne gegen diesen SRKKompromiss gestimmt hätten. Zur "unheiligen Allianz" kam es aber schlussendlich doch nicht. Die SRK unterbreitet Ihnen mit einer hauchdünnen Mehrheit von 8 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Voranschlag mit einem reduzierten Defizit von Fr. 8,9 Mio. Franken. Im schen Mut aufbringt, diese Entscheide mitzutragen. Es ist meine Aufgabe, Sie alle an folgende Punkte zu erinnern: Seit 1991 rechnet der Kanton Aargau nur noch mit Defiziten ab, inzwischen sind rund 582 Millionen Franken aufgelaufen. Ohne Gegensteuer und Entlastungsmassnahmen zeigt der Finanzplan für die nächsten Jahre Defizite von je rund 250 Millionen Franken auf. Die Sonderfinanzierung der Altlasten ist weiterhin ungewiss und wird sich mit der Überführung der Lehrerpensionskasse und weiteren Vorsorgeverpflichtungen in Milliardenhöhe verschlechtern. Trotz Einberechnung aller vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen liegt das Ausgabenwachstum des Staatshaushaltes nach wie vor über dem Wachstum des aargauischen Volkseinkommens. Die Ausgaben steigern sich gegenüber dem Vorjahr um weitere 5,8%. Dadurch wächst auch die Staatsquote weiterhin an. Im ähnlichen Ausmasse steigen logischerweise auch die Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Abgaben kontinuierlich an. Selbstverständlich ist nicht alles hausgemacht, nein viele Bundesentscheide und die demografische Entwicklung tragen nicht unwesentlich das Ihre zur anhaltend negativen Entwicklung bei. Ein Schlusswort zum Entlastungspaket: Die schier unvorstellbare "Sparübung" von total Fr. 786 Mio. in 3 Jahren ist stark zu relativieren. Die Beratung in der SRK hat das deutlich gezeigt. Ich weise Sie jetzt auf 2 Umstände hin und ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen und anschliessend nicht irgendwelche unvorbereitete Anträge in der Detailberatung zu stellen! Zu den Entlastungmassnahmen: 1. Diese "Einsparungen" stellen die Korrektur gegenüber dem ursprünglichen regierungsrätlichen Finanzplan 20042006 dar. Als Beispiel dazu: Für die Aargauer Fachhochschule waren für die nächsten 3 Jahre zusätzliche Ausgaben von 9 Mio. geplant. Nun wird eine Plafonierung auf dem bisherigen Niveau vorgeschlagen. Mit dieser Massnahme sind also bereits 9 Mio. "gespart", obwohl an die Fachhochschule gegenüber heute kein Franken weniger ausbezahlt wird. 2. Von den total 786 Millionen "Einsparungen" sind grob gesagt rund ein Drittel blosse Verschiebungen auf die Gemeinden und die Bürger und Bürgerinnen, ein weiterer Drittel sind auf später verschobene Ausgaben und nur ein Drittel sind wirkliche Kürzungsmassnahmen, davon aber 2662 Art. 1713 Sinne einer nüchternen Gesamtschau und im Hinblick auf die bereits eingeleiteten und noch bevorstehenden Entlastungsmassnahmen von Bund und Kanton, welche keine markante Verbesserung des Staatshaushaltes versprechen, muss und darf dieser SRK-Vorschlag als sehr gutes Kommissionsresultat betrachtet werden! Dass der Regierungsrat mit seiner Stellungnahme nun gar nur noch von einem Defizit von Fr. 8,1 Mio. ausgeht und dass er dieses zum Teil schwer verdauliche Entlastungspaket überhaupt geschnürt hat, beweist eindeutig, dass inzwischen auch die Exekutive gewillt ist, den Wachstumstrend zu brechen und den kantonalen Finanzhaushalt nachhaltig zu entlasten. Ich hoffe, dass nun auch das Parlament den politisind ein Grossteil lediglich reine Finanzplan-Korrekturen und bewirken gegenüber heute somit ebenfalls keine Reduktion. Echte Reduktionen - so wie im Volksmund das Wort "sparen" verstanden wird - sind deshalb im Entlastungspaket nur minimal vorgesehen. Wie Sie sehen, hat der Regierungsrat in keiner Weise vorgesehen, in den nächsten Jahren gegenüber der heutigen Situation Leistungen im Ausmass von 786 Millionen Franken abzubauen. All jene, welche derzeit von einem unverantwortbaren Kahlschlag reden oder die Bevölkerung gezielt mit Abbau-Horrorszenarien berieseln, handeln fahrlässig und sind sich ihrer politischen Verantwortung nicht bewusst. Dem Regierungsrat ist hoch anzurechnen, dass er zwar etwas spät, aber dafür umso durchdachter diverse verantwortbare Korrekturen am Aargauer Staatshaushalt anpacken will. Es ist dabei unumgänglich, dass sich darunter auch Reduktions-Massnahmen in Bereichen befinden, welche uns allen und weiten Bevölkerungskreisen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten lieb und selbstverständlich geworden sind. Der Grosse Rat ist nun in der Verantwortung. Zum Schluss danke ich allen Beteiligten in den Departementen, dem Gesamt-Regierungsrat und den Mitgliedern der SRK für den geleisteten Grosseinsatz, die konstruktive Mitarbeit, die - trotz allen Umständen - stets faire Zusammenarbeit und für die immer wieder aufgebrachte Motivation! Namens der Staatsrechnungskommission ersuche ich Sie, auf den überarbeiteten Voranschlag 2004 einzutreten, ihn effizient und verantwortungsbewusst zu beraten und ihn schlussendlich - spätestens am nächsten Dienstag - zum Beschluss zu erheben! Vorsitzende: Wir kommen zur allgemeinen Aussprache seitens des Plenums. Es liegt ein Antrag auf Rückweisung des Voranschlages 2004 vor. Herr Dr. Jürg Stüssi votiert als Einzelvotant. Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Für die Vorbereitungsarbeit von Regierungsrat und Kommission sind wir wohl alle dankbar. Diese Dankbarkeit darf uns jedoch nicht davon ablenken, dass das Ergebnis nicht genügt. Aus 3 Gründen dürfen wir uns mit dem Resultat nicht zufrieden geben: - weil wir als Staatswesen nicht mehr ausgeben dürfen, als wir einnehmen, - weil es im Hinblick auf die Zukunft sinnvoll und da es mit Blick auf die Nachbarn und auf den eigenen Voranschlag möglich ist, den Ausgleich zu erreichen und schliesslich, Art. 1713 - weil wir uns auf Prognosen, die den Ausgleich auf das nächste oder übernächste Jahr versprechen - wenn wir die Vergangenheit beachten - keineswegs verlassen dürfen! Von Ausgleich dürfen wir aber nur sprechen, wenn für die zu erwartenden Nachtragskredite Platz geschaffen wird und wenn auch für neue und unerwartete, aber unabwendbare Ausgaben eine minimale Reaktionsmöglichkeit besteht, ohne gleich Defizite zu verursachen. Es wird, das ist der erste der 3 Gründe, noch immer ein Ausgabenüberschuss ausgewiesen und ein weiterer, vielleicht fünfmal grösserer, ist in Form von Nachtragskrediten zu erwarten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen: Jedes Kind, das in diesem Land geboren wird, tritt das höchst fragwürdige Erbe von Fr. 30'000.-- Anteil an den Schulden der öffentlichen Hände der Schweiz an. So viel Schulden-Loch geraten, er ist aber trotz dieser enormen Altlast daran, mit ausgeglichenen Voranschlägen und Rechnungen sich eine bessere Ausgangslage für die Zukunft zu sichern. Umgerechnet auf unser rund halb so bevölkerungsreiches Staatswesen wäre das eine Belastung von 5 Milliarden Schulden, wir haben aber - und das ist immerhin ein Trost - nur rund 1,5 Milliarden Franken NettoSchulden. Daraus folgt, dass infolge der sehr viel geringeren Zins- und Amortisationslasten der Ausgleich bei uns erst recht möglich ist, wenn ihn der Kanton Bern zustande bringt. Gehen wir den vor uns liegenden Voranschlag Linie für Linie durch, so stellen wir fest, dass noch sehr viel ohne Härten gespart werden kann. In einer inflationslosen Zeit ist es doch nicht möglich, glaubwürdig zu behaupten, was insgesamt 2002 tatsächlich gereicht habe, sei 2004 völlig ungenügend, was insgesamt 2002 hereingekommen sei, dürfe 2004 nicht erwartet werden. Nun nehmen wir uns aber einmal die Mühe - wie es viele und vielleicht alle von uns ja auch tatsächlich getan haben - und schauen wir an, welcher Geist in den Eingaben der Verwaltung sichtbar wird und wie sich dieser Geist über die Runden rettet und in Form von höheren Zahlen in den Voranschlag gelangt. Die Redezeitbeschränkung verbietet es, das ganze Budget in dieser Form durchzugehen. Nehmen wir also ein beliebiges unspektakuläres Beispiel, auf den Seiten 22 und 23 des Voranschlags die Positionen 2158, 2160. Das Vermessungsamt will 20'000 Franken mehr für die Triangulation als 2002, es braucht 6'000 Franken mehr für den Unterhalt und Betrieb von Fahrzeugen, seine Personalspesen sind 13'000 Franken höher, es kann nicht leben, wenn es nicht 3'000 Franken zusätzliche externe Dienstleistungen beziehen kann, es sieht aber unrealistischer Weise - vor, 27'000 Franken weniger Gebühren einzunehmen, was natürlich in bekannter Manier einen Puffer für Mehrausgaben schafft. Und dann gehen wir über zum Amt für berufliche Vorsorge und stellen fest, dass in grosser Treue die Ausgaben im Zaum gehalten werden und dass es diesem Amt also in den Augen des Regierungsrates möglich ist - denn wir sprechen ja immer von einer regierungsrätlichen Vorlage -, mit dem zu leben, was 2002 tatsächlich genügt hat. Ich habe hierbei immer zugunsten der Ämter auf die nächsten 1'000 Franken gerundet. Nun kann man sagen, es handelt sich nur um ein paar Tausender, aber diese Tausender machen die vielen Millionen aus, welche ohne Härte und ohne fundamentale Überarbeitung des Dokuments mit Bescheidenheit und Zurückhaltung und ohne überstürzte 13. Januar 2004 beträgt sein Anteil an den Gesamtschulden. Davon müssen wir ausgehen und nicht von der Frage, ob der Kanton Aargau bei der eingerissenen Schuldenwirtschaft zu den Hauptsündern gehört habe; er hat es nicht, aber diese Feststellung ist in einer modernen Schweiz völlig irrelevant. Es müssen alle die Gesamtsituation in ihre Überlegungen einbeziehen! Hier - und nicht bei der Frage nach Prospekten, Plakaten, Auftritten, Stellen, - hier, bei der Grundsatzfrage der künftigen Solidität der Kantonsfinanzen entscheiden wir über die Standortvorteile des Kantons. Es ist, und das ist der zweite Grund für die notwendige Rückweisung, möglich und im Hinblick auf neue Staatsaufgaben sinnvoll, den Ausgleich heute zu erzielen. Es ist möglich: Der Kanton Bern ist in ein 10 MilliardenEntscheide über neue zukünftige Vorschläge, die mangels Entscheidungsgrundlagen noch nicht entscheidungsreif sind, gespart werden können. Dieser Ausgleich ist möglich und auch sinnvoll: Nehmen wir von den zahlreichen amtlichen Verlautbarungen des Regierungsrates hier als Beispiel nur die Botschaft 03.3 11 Justizreform. Es findet sich da auf Seite 13 ein eigentlicher Schlüsselsatz für das regierungsrätliche Denken (Zitat): "Es ist aber zu beachten, dass die Justiz bezüglich Personal- und Staatsressourcen - gleich wie etwa die Schulen, die Spitäler, der öffentliche Verkehr und die Polizei - weiterhin zu den typischen Wachstumsbereichen des Kantons gehört." Zweierlei tritt hier mit aller Deutlichkeit zutage, einerseits eine wenig willkommene Denkweise, der man am ehesten mit dem Ausdruck "inflationäre Mentalität" gerecht wird, andererseits aber auch die Sorge der Regierung, den Aufgaben von morgen gerecht zu werden. Schauen wir den Tatsachen ins Gesicht: Es wird auch in Zukunft Bereiche geben, in denen Stellen zwingend neu geschaffen werden müssen, es wird leider auch in Zukunft neuen Regelungsbedarf geben, es wird auch in Zukunft Gutachten und Massnahmen brauchen. Wenn wir nicht wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger von den daraus entstehenden Lasten schliesslich erdrückt werden, müssen wir dafür sorgen, dass entsprechend den unausweichlich kommenden Bedürfnissen innerhalb des Einnahmengerüsts des Kantons die Prioritäten neu gesetzt werden. Es genügt deshalb keineswegs, einfach nur die blosse Null zu erreichen, es muss für einen wirklichen Ausgleich eine gewisse Flexibilität dazu kommen, die es ermöglicht, den mit Sicherheit veränderten Bedürfnissen von morgen gerecht zu werden. Diese Einsicht nun führt zum dritten Grund für die Rückweisung, und dieser dritte Grund ist eine gewisse Desillusionierung. Es wäre schön, wenn wir nach der heutigen Grossratssitzung guten Gewissens einen Apéro zu Ehren des zehnjährigen Jubelfestes der (Zitat) "Massnahmen 1994 zur Sanierung des kantonalen Finanzhaushaltes" zu uns nehmen könnten. Wir können es nicht, wir haben es bisher alle zusammen nicht fertig gebracht. Wir haben uns immer und immer wieder damit vertrösten lassen, dass es heute noch nicht so weit sei, aber morgen, dieses Jahr noch nicht, aber im kommenden. Wir haben uns durch unsere zu grosse Leichtgläubigkeit alle an den heutigen unangenehmen Zuständen mitverantwortlich gemacht. Das gibt uns eine um so höhere Verpflichtung, die politische Aufgabe unserer Gegenwart, die Sanierung des kantonalen 2663 13. Januar 2004 Art. 1713 Finanzhaushaltes, nicht neuen Grossrätinnen und Grossräten, späteren Regierungsrätinnen und Regierungsräten, ungeborenen Bürgerinnen und Bürgern, denen wir anstatt eines Erbes Schulden hinterlassen, weiterzugeben. Es ist an uns, heute das Nötige zu tun, wir können es, tun wir es, weisen wir das Budget mit dem klaren Auftrag zurück, es mit einem sichtbaren und erheblichen Gesamtüberschuss in der Höhe von rund 2% der Gesamteinnahmen der Verwaltungsrechnung neu vorzulegen! Markus Leimbacher, SP, Villigen: Frage: Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Volksvertreter und einem Zitronenfalter? Die Antwort: Es gibt keinen Unterschied, oder haben Sie schon jemals einen Zitronenfalter Zitronen falten sehen? Meine Damen und Herrn, soweit dürfen wir es nicht kommen lassen und ich erinnere Sie an dieser Stelle eindringlich daran, dass wir alle einen Auftrag haben und diesen ernst nehmen sollten und müssen! Wir haben unsere Politik, wir haben all unsere Entscheide und Beschlüsse nach dem Gemeinwohl auszurichten und dieses definiert sich über den klar geäusserten Willen der Bevölkerung. Und genau solche Äusserungen haben wir alle genug erhalten, sei es an den Kundgebungen, sei es in der Presse oder sei es über die Post. Ein jeder von uns - ob er nun wollte oder nicht - hat Hunderte von Briefen, Zeichnungen, Bastelarbeiten erhalten. Absender waren Lehrerinnen und Lehrer, Schulpflegen, Gemeinderäte, besorgte Eltern und vor allem Kinder. Diese Aktionen haben uns allen gezeigt, dass die Art von Politik, die im Moment im Aargau betrieben wird, von der Bevölkerung nicht mitgetragen wird. Wir sind Volksvertreterinnen und Volkvertreter - wir haben auf dessen Stimme zu hören und den Willen der Wählerinnen und Wähler zu respektieren und diesen zu verwirklichen! Massnahmen und Budgetposten mit Anträgen, Voten und allenfalls Fragen zu Wort melden. Ich schildere Ihnen, weshalb ich, die SP-Fraktion und ein grosser Teil des Aargaus die Politik, die sich im heutigen Voranschlag und den Entlastungsmassnahmen niederschlagen, als falsch erachten. 1. Sparen auf dem Buckel des Personals: Aus unserer Sicht ist es inakzeptabel, dass dem Staatspersonal rund ein Viertel des Gesamtvolumens der Entlastungsmassnahmen aufgebürdet werden soll! Damit ist die Aufrechterhaltung des Service Public ganz massiv in Frage gestellt, sinkt doch die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Gut funktionierende Schulen und Spitäler sind aber genau so wenig zum Nulltarif zu haben wie qualitativ hochstehende Dienstleistungen in anderen Handlungsfeldern des Kantons, so etwa im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Unter diesen Prämissen war die Lohnsummensteigerung um 0,25%, die nicht einmal generell gewährt wurde, ein Schlag ins Gesicht eines jeden Mitarbeitenden! Zu den übrigen personalrelevanten Vorschlägen wird sich meine Kollegin Katharina Kerr äussern - sehr dezidiert, kann ich Ihnen sagen! Vorsitzende: Es liegt inzwischen Rückweisungsantrag seitens der SP vor. ein weiterer Zürich hat eine höhere Steuerbelastung als der Aargau und eine noch weit höhere als Zug und Schwyz. Gemäss der Logik der Spar- und Abbaupolitiker müsste Zürich in grösste wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Sämtliche Firmen müssten abwandern: nach Zug, nach Schwyz und wer weiss - sogar in den Aargau. Bekanntlich ist aber das Gegenteil der Fall: Zürich ist der Magnet für starke Firmen und selbst aus den Steuerparadiesen Zug und Schwyz fliesst bedeutend mehr Firmenkapital nach Zürich als umgekehrt. Wir können uns fragen: Weshalb ist das so? In der Schweiz ist die Steuerbelastung, gemessen am gesamteuropäischen Durchschnitt, insgesamt immer noch sehr tief. Für die Standortattraktivität der einzelnen Kantone wiegen Abweichungen ihrer Steuerbelastung gegen oben oder unten wenig im Vergleich zu anderen Attraktivitäten: gute Infrastruktur und hoch qualifizierte Arbeitskräfte. Diese aber kommen nicht aus dem Nichts. Gute Ausbildung und ein adäquates Umfeld, beispielsweise ein ansprechendes kulturelles Angebot, sind dazu unerlässliche Voraussetzungen. Beides, nämlich gute Infrastruktur und hoch qualifiziertes Personal, kann sich nur ein starker Staat leisten, der über genügend Mittel verfügt. Was macht nun der Aargau? Seit 12 Jahren reduziert er mittels Gesetzesänderungen und mittels Gewährung eines Steuerrabattes seine Einkünfte, so dass er heute nicht mehr in der Lage ist, seine Kernaufgaben ausreichend zu finanzieren. Um dieser Malaise zu entkommen, will er nun die Qualität vieler kantonaler Aufgaben reduzieren. Es resultierte die viel beschworene "787 Mio. - Black Box", später wurde sie als "Entlastungsprogramm 2003" bezeichnet. Von Entlastungen kann aber wohl keinerlei Rede sein, es wäre wohl von Anfang an ehrlicher gewesen, dieses Paket als "Belastungsprogramm" zu bezeichnen! Ich mache nachfolgend vier generelle Aussagen, die die SPFraktion mitträgt, und diese wird sich bei den einzelnen 2664 2. Keine echten Einsparungen: Grosse Teile der Massnahmen stellen keine echten Einsparungen dar, sondern allein Verschiebungen in die Zukunft - auf den St. Nimmerleinstag? Als Beispiele nenne ich die Einführung des elektronischen Grundbuches oder die verspäteten Zahlungen zugesicherter Subventionen für Schulhausneubauten. Diese Massnahmen wären heute zu treffen, sie vertragen keinen Aufschub! Echte Einsparungen sind sie schon gar nicht. Verschiedene Budgetpositionen wurden korrigiert: Betrifft es Ausgaben, so nach unten, betrifft es Einnahmen, so nach oben: Dies ist die Politik der Aargauer Spar- und Abbaupolitiker. Daraus können wir zweierlei schliessen: Entweder bestand bei früheren Voranschlägen Luft oder aber der heutige Voranschlag wird künstlich geschönt. Dass in den vergangenen Jahren keinerlei Luft bestand, zeigte jeweils die Rechnung: Der Aargau hat immer zielgenau budgetiert. Es ist somit offensichtlich, dass mit der Anpassung verschiedener Positionen nach oben oder nach unten der Voranschlag nur künstlich, nur virtuell verbessert wird. Wieder kann nicht von echten und nachhaltigen Einsparungen gesprochen werden! Die letzten Monate haben gezeigt, wohin dies führt: Die notwendig werdenden Nachtragskredite werden betragsmässig weiter steigen und ungeahnte Höhen erreichen. Ich frage Sie: Ist dies eine ehrliche Finanzpolitik? Art. 1713 3. Verzicht auf Einnahmen: Ich halte an dieser Stelle ein weiteres Mal ausdrücklich fest, dass auch die SP die Absicht verfolgt, den Staatshaushalt in mittel- und längerfristiger Perspektive auszugleichen. Unter diesem Gesichtspunkt sind wir erfreut darüber, dass ein allererstes Mal auch über Verbesserungen auf der Einnahmenseite gesprochen wird, indem endlich unserer Forderung nach zusätzlichem Personal für die Steuerbehörden entsprochen wird. Damit wird der Steuergerechtigkeit vermehrt Nachdruck verliehen. Leider handelt es sich um die einzige Massnahme, welche die Einnahmenseite verstärkt, und auch nur für die natürlichen Personen. Alle anderen von uns seit langem geforderten Massnahmen wurden verworfen, beispielsweise nach zusätzlichem Personal für die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Mit dieser Massnahme könnten mit Leichtigkeit zusätzliche Einnahmen generiert werden. Es betrifft uns ganz besonders, dass genau das Gegenteil gefordert wird, nämlich die Streichung von 2 zusätzlichen Stellen für die Kontrolltätigkeit des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA)! Damit wird das Lohndumping und die Schwarzarbeit staatlich gefördert. angenommen, so hat der Aargau mit Steuerausfällen von rund 50 Mio. Franken zu rechnen. Oder: Das Entlastungsprogramm 2003 des Bundes bringt schweizweit Einsparungen von rund 3 Mio. Franken. Die genauen Auswirkungen auf den Kanton Aargau sind noch nicht bekannt. Mit Sicherheit wird er aber von dieser Sparübung nicht verschont bleiben. Der Bund hat ein weiteres Sparprogramm angekündigt. Dass auch dieses Auswirkungen in heute noch nicht bekannter Höhe auf den Aargau haben wird, ist nicht zu bestreiten. Der Aargau hat sich eine Ausgaben- und Schuldenbremse verordnet, die ihresgleichen in der schweizerischen Landschaft sucht. Die SP ergreift dagegen das Referendum und sucht dadurch die Diskussion mit der Bevölkerung über die unsoziale und wirtschaftsfeindliche Finanzpolitik. Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Voranschlag und dem Entlastungsprogramm legt sich der Aargau ein allzu enges Korsett an, der bereits heute sehr knappe Spielraum wird noch weiter eingeengt - es bleibt keine Luft mehr zum Atmen! Wenn ich in wenigen Worten zusammenfasse, so folgendermassen: Sowohl der Voranschlag wie auch die Entlastungsmassnahmen sind bereits im Ansatz falsch. Ein unabhängiger Expertenbericht hat im Sommer 2002 gezeigt, dass der Aargau im interkantonalen Vergleich keine überflüssigen Aufgaben wahrnimmt. Das Staatswesen und die Verwaltung haben bereits heute als überaus schlank zu gelten. Das staatliche Handeln hat sich nach unserem Verständnis nach den Bedürfnissen der Gesellschaft und der einzelnen Menschen zu orientieren. Dieses in einer überstürzten und kurzfristigen Optik konzipierte Entlastungsprogramm würgt die für einen Konjunkturaufschwung dringend notwendigen Investitionen ab und leitet eine Entwicklung ein, welche mittel- und längerfristig grossen Schaden anrichtet - und zwar genau dort, wo wir es uns nicht leisten können: im bereits erwähnten Personalbereich und vor allem im Bildungssektor und beim Natur- und Umweltschutz! - (Vorsitzende: Darf ich Sie bitten, zum Schluss zu kommen! Ihre Redezeit ist abgelaufen.) - Die heute und am kommenden Dienstag zu 13. Januar 2004 Angesichts der Tragweite der vorgeschlagenen Massnahmen fordern wir einmal mehr, dass die Erhöhung des Staatssteuerfusses und die Aufhebung des Steuerrabattes nicht länger tabuisiert werden darf. Auch wenn es sich "nur" um zusätzliche Einnahmen von rund 14 Mio. Franken handelt, so würde damit doch ein klares Zeichen gesetzt. Dieses haben vor allem die Gemeinden nötig, werden diese doch in den beiden kommenden Jahren mit rund einem Viertel des Gesamtvolumens aller Massnahmen belastet! Sie werden ihre Steuerfüsse dadurch erhöhen müssen und verstehen zu Recht nicht, dass der Kanton seinen Spielraum nicht ausschöpft. Ich sage es hier mit aller Deutlichkeit: Das dritte Paket der Aufgabenneuverteilung ist nur noch mit der Aufhebung des Steuerrabattes zu retten - und zwar jetzt, heute, und nicht in einigen Jahren! 4. Nichtberücksichtigung der Gesamtsituation: Der Aargau schränkt sich mit den Entlastungsmassnahmen und deren Einflüssen auf den Voranschlag künstlich ein. Dies ist umso gravierender, als mehrere andere Einflüsse vorhanden sind: Im Mai 2004 stimmt die Schweizer Bevölkerung über das unsoziale Steuerpaket 2001 des Bundes ab. Wird dieses behandelnden Vorlagen sind nicht die unseren. Wir lehnen sie deshalb ab! Sollte eine materielle Behandlung vorgenommen werden, so werden wir uns nicht bei allen Positionen, sondern nur bei den wesentlichsten zu Wort melden und Anträge stellen. Dies bedeutet aber nicht, dass wir die anderen Positionen mittragen. Die SP-Fraktion weist den Voranschlag und die Entlastungsmassnahmen zurück und stellt entsprechend Antrag. Dies allerdings aus einer ganz anderen Überlegung und Motivation als Herr Stüssi. Wir wollen keine solchen Entlastungsmassnahmen! Wir wollen keinen derart abgemagerten Voranschlag! Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Ich spreche im Namen der SD/FP-Fraktion. Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Freiheitspartei ist im grossen Ganzen mit den Vorschlägen von Regierung und Staatsrechnungskommission sowohl beim Voranschlag als auch bei den Entlastungsmassnahmen einverstanden. Wir sind der Auffassung, dass mit den ständigen Defiziten im Staatshaushalt endlich Schluss sein muss und auch, dass die bisher angelaufene Staatsschuld in möglichst kurzer Frist abgebaut werden muss. Dazu dürfen aber weder Steuern noch Gebühren erhöht werden, sondern der Kanton muss dasselbe tun wie jeder private Haushalt, nämlich endlich aufhören, Geld auszugeben, das er gar nicht hat. Zu denken gibt unserer Fraktion allerdings, dass diverse Sparmassnahmen des Kantons zu Lasten der Gemeinden gehen. Insgesamt werden über 26 Millionen Franken auf diese "elegante" Weise vom Kanton auf die Gemeinden abgeschoben. Es ist also das übliche Spiel: Man schiebt Ausgaben einfach auf den Nächstschwächeren ab und das sind in diesem Fall immer die Steuerzahler. Unsere Fraktion behält sich deshalb vor, bei der Detailberatung von Fall zu Fall zu entscheiden, ob auf die eine oder andere Sparmassnahme ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Vor allem sind wir der Meinung, dass beim BKS nicht primär an der Basis, d.h. bei Schülern und Lehrern oder bei wichtigen Schulfächern gespart werden muss, sondern beim Wasserkopf im BKS, wo sich die Zahl der Juristen und der experimentierfreudigen 2665 13. Januar 2004 Soziologen und Psychologen in den letzten ca. 10 Jahren vervielfacht hat. Während dieser Zeit ist die Zahl der AuszubiIdenden an Volks-, Mittel- und Fachhochschulen sowie bei den Lehrlingen und Lehrtöchtern um knapp 3% gestiegen, während die Kosten in der Verwaltung von ED/BKS um ca. 13% gestiegen sind, also um mehr als das Vierfache. Noch schlimmer wird die Sache, wenn man nur die Kosten für Projekte und Schulversuche ansieht. Während sich diese Kosten bis 1989 immer um Fr. 100'000 pro Jahr belaufen haben, sind sie seither exponentiell in die Höhe geschnellt, nämlich auf heute ca. 2,5 Millionen Franken pro Jahr; das ist eine Ausgabensteigerung um sage und schreibe ca. 2'400%! Auch betreffend dem Bezirksspital Brugg bezweifelt unsere Fraktion, dass die Umwandlung in ein Pflegeheim den gewünschten Spareffekt bringen wird. Zum Schluss haben wir noch eine Bitte: Wäre es möglich, dass der Grosse Rat einen Voranschlag wieder einmal bereits im November oder zumindest im Dezember des Vorjahres behandeln kann. Heute diskutieren wir zum wiederholten Mal einen Voranschlag Mitte bzw. Ende Januar des bereits angelaufenen Budgetjahres! bringen wollen, kommen wir um diese Massnahmen nicht herum, so schmerzlich sie für die Betroffenen sind! Wir haben in den letzten 10 Jahren mehr ausgegeben als wir eingenommen haben, das Defizit von gegen 600 Million ist das Resultat! Es ist nicht so, dass wir nicht auch mehr eingenommen hätten - aber die Ausgaben sind eben rascher gestiegen als das Volkseinkommen und den damit verbundenen Steuereinnahmen. Diesen Trend gilt es zu brechen, wollen wir unseren Nachkommen nicht einen Schuldenberg hinterlassen, der ihren Handlungsspielraum einschränkt - denn Schulden von heute sind Steuern von morgen! Mitglieder dieses Rates, die diese Verantwortung mittragen wollen, wurden bewusst schlecht gemacht! "Sparen" ist zum Schimpfwort geworden. Das ist unfair! Sparen heisst ja oft nicht einmal, die Ausgaben reduzieren, sondern nur das Ausgabenwachstum verlangsamen! Einen besonders schlechten Eindruck haben die Lehrpersonen hinterlassen. Sie haben sich nicht einmal gescheut, die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler für ihre Zwecke einzuspannen und zu missbrauchen! Zum Teil bewusst oder ohne sich vorher zu informieren wurde behauptet und verbreitet, Klassengrössen würden auf weit über 30 erhöht, Textiles Werken könnte nur noch während einer Stunde erteilt werden und so weiter und so fort! Die Plakate, die wir auf den Tischen vorgefunden haben, sind ein Zeugnis dafür. Bei den Kindern wurde teilweise ein Bild des "bösen Staates" aufgebaut, der ihnen etwas wegnehmen möchte, ohne ihnen zu sagen, dass genau dieser Staat sehr viel für sie tut und ca. einen Drittel seines Etats dafür aufwendet. Hier hat die Lehrerschaft dem Staat geschadet sie ist ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen und hat das Vertrauen vieler Eltern missbraucht! Auch wenn sie falsche Emotionen wecken konnte, hat sie das Lehrerimage bei vielen Bürgerinnen und Bürgern weiter geschädigt! Die FDP-Fraktion ist nach langen und intensiven Diskussionen zum Schluss gekommen, den tragfähigen Kompromiss der SRK mitzutragen. Einen guten 2666 Art. 1713 Rudolf Hug, FDP, Oberrohrdorf: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Einmal mehr sind wir in der schwierigen Debatte über den Voranschlag - einmal mehr erst im Januar und einmal mehr nach einer äusserst schwierigen Vorberatung in der SRK. Nach düsteren Aussichten auf Grund der Finanzplanung die Debatte darüber wurde ja bekanntlich von diesem Rat verweigert - hat der Regierungsrat in einem mutigen Schritt das Entlastungspaket 2003 vorgelegt. Sicher nicht allen Bereichen - insbesondere den kommunikativen - völlig durchdacht, aber eben doch ein Schritt in die richtige Richtung! Schlecht wurde unseres Erachtens vor allem die Tatsache kommuniziert, dass es Entlastungen gegenüber dem Finanzplan sind und nicht, oder nur zum Teil, solche gegenüber dem laufenden Haushalt. Dieses Entlastungspaket hat hohe Wellen geworfen; dies ist teilweise verständlich, bedeutet doch eine Entlastung vielfach Veränderungen, einen Stopp des Ausbaus oder gar Verzicht. Wenn wir unseren Finanzhaushalt aber ins Lot Kompromiss, der auch zum wesentlichen Teil von den FDPMitgliedern der SRK geprägt wurde. Er lässt zwar ein geringes Defizit zu, was unschön ist, aber angesichts der Grössenordnung als "Budgetungenauigkeit" bezeichnet werden darf. Es ist der FDP wichtiger, das Budget mit diesem Makel zu verabschieden, als in unendlichen Diskussionen und Streitereien zu einer optischen Null zu kommen, die von der Wahrheit der Rechnung dann rasch wieder relativiert wird. Es gibt in diesem Staat und diesem Parlament noch andere Probleme zu lösen. Schliessen wir diese Budgetdebatte deshalb so rasch wie möglich ab und schauen wir in die Zukunft! Dieser Voranschlag zeigt in die richtige Richtung vielleicht geht es für Einzelne etwas zu langsam - aber wie hat Ballonfahrer Bertrand Piccard in der letzten Arena gesagt: "Besser langsam in die richtige Richtung, als schnell in die falsche!" Zu den Rückweisungsanträgen aus den Reihen der SVP und SP: Ich hoffe, dass es hier nach dieser langen Arbeit der SRK nicht zu einer unheiligen Allianz kommt und wir wieder in einer Gesprächsverweigerung gleich wie beim Finanzplan enden. Die Gesprächsverweigerung in der Debatte um den Finanzplan hat gezeigt, welche Probleme damit aufkommen. Dann werden die Themen eben nicht debattiert und nicht diskutiert und der Regierungsrat ist ach so klug wie zuvor. Wir sind hier, um Verantwortung wahrzunehmen und nicht, um die Diskussion zu verweigern. Treten Sie deshalb auf diesen Voranschlag ein! Diskutieren Sie ihn und dann verabschieden wir ihn, damit wir endlich wieder zu den Geschäften kommen können, die so wichtig und bedeutend für diesen Staat und seine Zukunft sind! Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Budgetdebatten haben sich in den letzten drei Jahren zu veritablen Auseinandersetzungen mit "religiösem Inhalt" verändert, zumindest ist ein Zusammenprall von verschiedenen Glaubensbekenntnissen festzustellen! Feststellbar ist eine Zunahme der Diskussionen bezüglich der Finanzen! Nach einer Wachstumsphase in den siebziger und achtziger Jahren, in Art. 1713 der alles möglich schien und dazumals wahrscheinlich auch war, nach einer rezessiven Phase in den neunziger Jahren, in der man in der Hoffnung auf bessere Zeiten Defizite anhäufte, sind wir nun bei einer neuen Wirklichkeit angelangt. Das Geld reicht bei weitem nicht mehr aus, um alle Wünsche zu erfüllen, wir müssen heute sogar schauen, dass das Notwendige überhaupt noch finanziert werden kann! Das Beklemmende an der momentanen Situation ist die Tatsache, dass wir eine Zeit der massiven Erhöhung der Staatsquote - wie ich hoffe - hinter uns haben und das Geld trotzdem nicht ausreicht. Daher scheint es mir wichtig zu sein, dass das Primat der Finanzpolitik dafür sorgt, jetzt wieder Spielräume zu schaffen, um morgen wieder mehr zum Gestalterischen zurückkehren zu können! Unsere Kinder sollen nicht nur später unsere Schulden verwalten müssen! Eine grosse Frage in diesem Zusammenhang lautet aber, wie lange es geht, bis der Expresszug zum Stoppen gebracht werden kann, nicht nur in den Köpfen der SRK-Mitglieder oder von uns Grossrätinnen und Grossräten, sondern auch in den Köpfen unserer Bürgerinnen und Bürger und zwar auch dann, wenn persönliche Betroffenheiten mitspielen! 13. Januar 2004 Die Regierung ihrerseits wurde sich des Problems auch bewusst und hat einen Massnahmenkatalog mit Entlastungsmassnahmen vorgeschlagen, der zusätzlich zur gewalteten Budgetdisziplin innerhalb von 3 Jahren dazu führen soll, den Haushaltsausgleich zu erreichen. Die CVPFraktion steht mit wenigen Ausnahmen hinter diesem Anliegen. Die von der Regierung aufgezeigten Entlastungsmassnahmen oder auch die Massnahmen von ALÜP zeigen aber auf, dass viele Ausgaben gesetzliche Grundlagen haben. Die Gesetze stammen meistens noch aus der sogenannten euphorischen Glaubenszeit, als alles machbar schien und das Fatale ist, dass man sich an das Angenehme schneller gewöhnt als an das Unangenehme. Eine weitere Unart des Sparens überall ist die Verlagerung. Was der Bund in extenso vormacht, kann der Kanton nicht einfach schlucken ohne in Anorexie oder sogar Bulimie zu verfallen! Das Weiterschieben auf die Gemeinden als Ausweg scheint hier vorprogrammiert. Ich hoffe, dass von der mit vielen Vorschusslorbeeren ausgestatteten Bundesregierung hier neue Signale kommen! Leider habe ich aber von Damit kommen wir zum Budget 2004, das uns die SRK mit einem Defizit von 8,9 Mio. Franken zur Debatte und Abstimmung vorlegt. einem Aargauer Ständeherr vernehmen müssen, dass das neu angekündigte Sparpaket noch mehr als bisher auf dieser ausgefahrenen Schiene laufen soll! Die CVP-Fraktion erachtet die Finanzpolitik der Regierung als richtig und mutig. Wir müssen die Defizitdynamik durchbrechen! Betrachtet man das Budget 2004, so ist man zuerst angesichts des massiven Ausgabenwachstums dem Budget 2003 gegenüber erschreckt. Wird dieses Ausgabenwachstum bereinigt, so bleiben immer noch 137 Mio. Franken übrig. Davon sind aber 96 Mio. Franken vom Kanton nicht beeinflussbar. Es bleibt also für den Kanton verflixt wenig übrig, um Schwerpunkte zu setzen! Trotzdem müssen wir aber feststellen: wir sprechen hier nicht von Rücknahmen von Budgetpositionen, sondern von einem "weniger schnellen Wachstum"! Das von der Regierung mit 29 Mio. Franken veranschlagte Defizit ist der CVP-Fraktion zu hoch. Die CVP akzeptiert ein Budgetdefizit von maximal 1,1 Steuerprozent, also ca. 14 Mio. Franken. Damit sind wir beim Steuerfuss. Die CVP Fraktion unterstützt grossmehrheitlich das Dispositiv der Regierung für das Budget 2004. Das heisst also: jetzt keine Steuererhöhung für den Konsum! Die Bürger sollen mit dem Geld investieren! Ich spreche kurz zu den Entlastungsmassnahmen: Das Prinzip wird von der CVP begrüsst; wir brauchen Massnahmen zur Entlastung, die weiter greifen als der alljährlich stattfindende Budgetprozess. Zu einigen Entlastungsmassnahmen im Bildungsbereich sagen wir nein; wir werden uns dazu an gegebener Stelle äussern. Einige der Entlastungsmassnahmen verschieben Lasten vom Kanton hinunter zu den Gemeinden. Für die Gemeinden, die im Moment gerade einer Lastenverteilung - kostenneutral zugesagt haben, ist dies ein harter Brocken! Zwar sind die Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden bekannt, doch mit einer solchen Verschiebungskeule haben sicher die wenigsten gerechnet. Dass die Gemeinden mehr als nur verschnupft sind, ist mehr als begreiflich, löst aber letztlich das Problem nicht. Darum muss in diesem Bereich eine sehr intensive, sachliche und lösungsorientierte Diskussion zwischen der Regierung und den Gemeinden stattfinden. In dieser Diskussion muss auch der Steuerfuss des Kantons ein Thema sein! Es kann nicht sein, dass Gemeinden den Steuerfuss erhöhen müssen und der Staat schöpft sein Potential nicht voll aus. Daran darf die Diskussion nicht scheitern, es steht zuviel auf dem Spiel! Die CVP spricht sich auch für die Kürzung beim Stellenplan aus. Doch muss die Regierung Zeit haben. Wir wollen weniger Stellen, aber erst per Ende 2004. Die Regierung muss aufzeigen, ob die Stellen durch Effizienzgewinn eingespart werden oder durch Zurücknahme von Leistungen. Ganz zum Schluss noch etwas zum Nulldefizit. Mit Budgetkosmetik können wir das sicher erreichen, z.B. mit einer Erhöhung der Steuerschatzung! Die CVP will seriöse Budgetpolitik und keine Handgelenk mal Pi Methoden! Das Nulldefizit verliert auch seinen Nimbus, wenn einfach in Kauf genommen wird, NKs zu provozieren, die immer weniger - siehe die Debatte im Dezember 03 - kompensiert werden können. So einfach will sich die CVP den Budgetalltag denn doch nicht gestalten! Wir stehen hinter den Vorschlägen der SRK und wollen diese so durchbringen. Lehnen Sie bitte alle Rückweisungsanträge ab, denn wir brauchen ein Budget! Patricia Schreiber-Rebmann, Grüne, Wegenstetten: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Der Kanton Aargau ist kein Sanierungsfall, sondern eine Lebensgemeinschaft. Diese Lebensgemeinschaft ist stark bedroht. Statt dass die Starken die Schwachen stützen, passiert genau das Gegenteil! Wir versuchen seit Jahren einseitig zu sparen: bei denjenigen Personen, die sich schlecht wehren können, weil sie nicht stimmberechtigt sind oder die die Sprache nicht kennen oder weil sie zu den Tierund Pflanzengruppen gehören, die sich demnächst aus der 2667 13. Januar 2004 aargauischen Lebensgemeinschaft verabschieden - sprich vom Aussterben bedroht sind! Das Budget 2004 wird seit Monaten diskutiert - leider nicht inhaltlich, sondern lediglich auf einer ganz simplen sturen Zahlenübung. Wenn das so weitergeht, braucht es keine Parteien mehr mit politischen Inhalten, sondern lediglich Finanzfachleute! Wir bedauern, dass einmal mehr viel Zeit investiert wurde, um das Budget um lediglich 28 Mio. Franken zu korrigieren! Mit einer befristeten Steuererhöhung oder mit Korrekturen auf der Einnahmenseite hätten wir uns viel Arbeit und Ärger sparen können! Die Entlastungsmassnahmen lehnen wir zum grössten Teil ab. Solche drastische Sparübungen wären nicht nötig, wenn den Schulden auch unsere Vermögenswerte gegenübergestellt würden! Wir begrüssen es daher sehr, dass die Regierung endlich die Harmonisierung analog den Rechnungsmodellen der übrigen Kantone vorgesehen hat. Wir verstehen überhaupt nicht, warum die Regierung diese Sparübung mitmacht und Herr Landammann Beyeler diese sogar noch verteidigt. Was stört uns an diesem Budget? Fast alles! Zum Beispiel werden Praktikumsstellen nicht besetzt oder es werden keine konzeptionellen Diskussionen in den Fachkommissionen geführt, sondern viele Sparmassnahmen einfach so von der Staatsrechnungskommission durch Überstimmung einer Minderheit beschlossen, und so weiter und so fort. Wir Grüne werden uns gegen einzelne Sparmassnahmen wehren und zum Teil eigene Anträge einbringen. Je nach Verlauf der Diskussion behalten wir uns also mehr zusätzliche Einnahmen nötig, wie es schon verschiedene Votanten gesagt haben! Der Aargau leistet weniger - auch für seine Bevölkerung: ALÜP, Ausgabenund Schuldenbremse, Entlastungsprogramm, Senkung der Staatsquote - an allen Ecken und Enden wird versucht, Aufgaben abzubauen oder nicht mehr weiter auszubauen. Zugegeben, nicht alle Massnahmen sind kritisch zu hinterfragen: neben den fragwürdigen gibt es durchaus solche, die problemlos realisierbar und nicht bestritten sind. Einzelne Massnahmen im Entlastungsprogramm werden uns aber von der Regierung präsentiert wie die Abfolge von schauerlichen Bildern bei einer Geisterbahn. Es scheint, dass es die Exekutive selber graust ob ihrer Visionen! Wie sonst könnte sie bei den Konsequenzen immer wieder den Teufel an die Wand malen? Straftäter sollen auch bei schlechter Prognose vorzeitig entlassen werden; es soll auf gezielte Ermittlung gegen Hintermänner im Drogenhandel verzichtet werden; ungenügende Kontrollen im Waffenrecht werden aus Personalmangel in Kauf genommen; grössere Klassen führen zu einem Qualitätsabbau an den Schulen; im Gesundheitsbereich bergen defekte Geräte ein Zwischenfallrisiko. Die Botschaft der Regierung ist widersprüchlich: Grossrat, sag Ja zu den Entlastungsmassnahmen - aber wehe, wenn du Ja sagst! Der Aargau baut ab und verschiebt: Viele Sparmassnahmen sind Verschiebungen auf später, auf andere Zahler, die Gemeinden, Private. Gerade die Abschiebungen auf die Gemeinden stossen auf erheblichen Widerstand. Richtige Sparsamkeit ist etwas Gutes - grosses Sparpotential liegt bei den Konten 3185 "Externe Dienstleistungsaufträge". Vieles könnte das Staatspersonal nämlich günstiger und 2668 Art. 1713 vor, das Budget abzulehnen. Der Aargau ist kein Sanierungsfall, sondern eine Lebensgemeinschaft - setzen wir dies nicht aufs Spiel! Dr. Heidi Berner-Fankhauser, EVP, Lenzburg: Der Aargau verbindet. Der Aargau leistet viel - auch für seine Nachbarn. Der Aargau feiert und festet! Das galt im Jubeljahr 2003. Das Motto für 2004 könnte lauten: Der Aargau trennt. Der Aargau leistet weniger - auch für seine Bevölkerung. Der Aargau baut ab und verschiebt! Der Aargau trennt: An den Jubiläumsanlässen hat sich der Aargau grosszügig, phantasievoll und volksnah präsentiert. Allen Schichten und Kreisen wurde etwas geboten, von Geisterbahn bis Openairoper. Nun werden die Schichten wieder getrennt. Das Entlastungsprogramm wird Einschränkungen bringen, die spürbar sind. Doch wer wird es spüren? Trifft es nicht wieder die Schwachen, die Kinder und Jugendlichen, die Kranken und Behinderten und die Natur? Die Kinder wenigstens - und mit ihnen viele Eltern und Lehrkräfte - haben sich gewehrt, beispielsweise für das TW. Andere Betroffene sind leiser, die Behinderten oder die Natur beispielsweise. Die Entlastungen beziehen sich jeweils auf den Finanzplan, den dieser Rat nie abgesegnet hat. Die Ausgaben des Kantons steigen bekanntlich weiter an, einfach nicht in dem Masse, wie im Finanzplan vorgesehen. Es ist offenbar so, dass Leistungen in gleicher Qualität jedes Jahr mehr kosten. Zum wirklichen Budgetausgleich sind brauchbarer selber leisten. Weiter könnte man beispielsweise auf spezialformatige Broschüren für die Weiterbildungsangebote des Personals verzichten - eine Information übers Intranet reicht. Oder Beiträge an die Pferdezucht sind doch keine Staatsaufgabe in heutiger Zeit, wo alle Transportmittel mit mehr PS bevorzugen! Für die Massnahmen B2 und C, die später erst greifen, muss seitens der Regierung noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, sonst droht das dritte Aufgabenteilungspaket zu scheitern! Was das Jahr 2004 betrifft, bleibt uns keine andere Wahl, als dem Voranschlag mit den meisten Entlastungen so zuzustimmen. Eine Rückweisung bringt nichts Vernünftiges. Ein Kanton, der seine Aufgaben erfüllt, ist der EVP-Fraktion aber wichtiger als ein Voranschlag mit einem Nulldefizit. Bei einigen Massnahmen werden wir deshalb ablehnende Anträge unterstützen oder selber stellen, auch wenn dies zu einem grösseren Defizit führt, namentlich im Bereich der Sicherheit, Gesundheit und der Bildung. Gerade diese Faktoren tragen wesentlich zu einer hohen Standortqualität bei und sind für viele Leute weit wichtiger als ein tiefer Steuerfuss! Hansjörg Knecht, SVP, Leibstadt: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Die SVP hat auf die zunehmenden Verschlechterungen im Staatshaushalt schon frühzeitig reagiert. So trägt die Finanzinitiative unsere Handschrift, welche zur Einführung einer Ausgabenund Schuldenbremse führen soll. Dazu erinnere ich an unsere Vorstösse: Motion zur Einführung eines Aufgabenund Projektmoratoriums; Motion zur Reduktion der Staatsausgaben; Motion betreffend Stellenabbau ab 2004. Es ist für uns unverständlich, dass aufgrund der düsteren Art. 1713 13. Januar 2004 Finanzlage diese nach wie vor in der Schublade des Regierungspultes liegen! Nachdem die Regierung im Sommer zum sich abzeichnenden Debakel für das Budget 2004 noch einen hilflosen Eindruck hinterlassen hatte, durfte anfangs September mit den Entlastungsmassnahmen eine konkrete und nicht erwartete Reaktion festgestellt werden. Dies anerkennen wir! Der Regierungsrat will aber weiterhin absichtlich - so macht es jedenfalls den Anschein - kein ausgeglichenes Budget vorlegen. Denn es ist wenig glaubhaft, dass Entlastungsmassnahmen von fast 800 Mio. aufgezeigt werden, und es schliesslich dann nicht auch noch gelingen soll, die restlichen mit der Botschaft ursprünglich vorgeschlagenen 28,9 Mio. wegzubringen. Der Eindruck liegt nahe, dass die Regierung immer wieder auszuloten versucht, welches Defizit gerade noch von einer Mehrheit hier akzeptiert werden könnte. Auf dieser Klaviatur hat sie auch während der Kommissionsberatung gespielt, ist sie doch immer wieder im letzten Moment durch Entgegenkommen am Desaster einer Rückweisung vorbeigeschlittert. Die Entlastungsmassnahmen können wie folgt kommentiert werden: Zahlreiche Einnahmenpositionen werden namhaft erhöht. Vielerorts wird nicht gespart, sondern die Zuwachsraten gegenüber dem regierungsrätlichen Finanzplan werden vermindert. Echte Einsparungen, sprich Ausgabenreduktionen - über die Jahre 2004 bis 2006 betrachtet - liegen eigentlich nur seitens des GD und BKS vor. Die andern Departemente haben hier noch Nachholbedarf. Zur Beschlussfassung: Für die SVP halte ich unmissverständlich fest, dass sich an unserer seit Beginn der Legislatur eingenommen Haltung nichts geändert hat. Wir stimmen deshalb dem Voranschlag 2004 nur zu, wenn am Schluss der Beratungen eine Null herausspringt. Zur Synopse (grün) der Entlastungsmassnahmen: Sämtliche Massnahmen finden unsere Unterstützung mit folgenden zwei Einschränkungen: Departement des Innern: Die Erhöhung Grundbuchabgaben wird abgelehnt, analog SRK. der Baudepartement: Die Wiedererwägung der Gemeindebeiträge für den ÖV sollen durch Einsparungen im gleichen Umfange beim Baudepartement kompensiert werden. Sie können noch mit einem entsprechenden Antrag aus unseren Reihen rechnen. Zum Bildungsbereich: Die SVP-Fraktion hat sich im Beisein von Regierungsrat Huber umfassend mit den Massnahmen im Bildungsbereich auseinandergesetzt. Aufgrund der erhaltenen Informationen und Umsetzungsideen erachten wir alle als verantwortbar, so auch die am meisten umstrittenen: Die Erhöhung der Maximalzahlen wird befürwortet. So findet der Antrag der Regierung unsere Unterstützung. Die Massnahmen beim Textilen Werken: Die Grundlagen für eine Reduktion beim Textilen Werken liegen auf dem Tisch. Eine Verschiebung des Entscheides auf 2005 bringt nichts. Wir unterstützen mit deutlicher Mehrheit auch hier den Antrag der Regierung. Die Umsetzung der Massnahmen wurde teilweise schlecht und vielleicht auch etwas verspätet kommuniziert. Es muss aber gesagt werden, dass gewisse Kreise diese offensichtlich auch bewusst falsch interpretiert haben. Dies verhinderte eine sachliche und inhaltliche Diskussion. Dank den Beschlüssen der SRK ist der Budgetausgleich nun aber massgeblich näher gerückt. Aufgrund der noch bestehenden geringen Defizithöhe tritt die SVP mehrheitlich auf die Beratungen ein. Ich stelle Ihnen aber weitere Anträge unserer Fraktion in Aussicht, um diesen Budgetausgleich zu erreichen. Wir rechnen hier auch mit einer konsequenten Haltung unserer bürgerlichen Partner, welche in der Vergangenheit ebenfalls mit finanzpolitischen Vorstössen eine Abkehr von der Schuldenwirtschaft gefordert haben. Zu den Anträgen der SRK bzw. der Regierung: Festlegung Steuerfuss: Eine Anhebung, mit welcher sich dem Vernehmen nach bereits auch eine bürgerliche Partei befasst, kommt für uns unter keinen Umständen in Frage. Für 2004 unterstützen wir die Beibehaltung. Ein zukünftiges Rückfahren des Staatssteuerfusses muss wieder ins Auge gefasst werden. Ich erinnere, dass vor wenigen Jahren noch 97% bzw. 102% Gültigkeit hatten. Zum Gesamtstellenplan: Die Anträge der SRK im Stellenbereich gehen zu wenig weit. Wir werden deshalb noch einen Antrag zu einem weitergehenden Stellenabbau bringen, so wie dies unsere Motion verlangt. Dies auch im Hinblick auf eine nachhaltige Balance des Haushaltes für die folgenden Jahre. Zu den Querschnittsbereichen auf Seite 21 im blauen Teil: Wir fordern den Regierungsrat zudem auf, das Ungleichgewicht der Sparbemühungen unter den Departementen auszugleichen. Die von diesem Plenum gefassten Beschlüsse im Personalbereich sowie bei den Pauschalmassnahmen sind deshalb in bedeutendem Umfange in den Departementen Baudepartement und Departement des Innern umzusetzen! Vorsitzende: Wir kommen zu den Einzelvoten. Leo Erne, CVP, Döttingen: Warum tritt die CVP auf 4 Massnahmen beim BKS nicht ein? Aus Freude am politischen Spiel? Nein! Auf Druck der Strasse? Nein, denn wir haben diese Position schon früh, am 23. November bezogen. Unter dem Eindruck der vielen Mails, Zuschriften, Zeichnungen und Briefe, die wir erhalten haben (ich durfte persönlich aus dem Schulhaus Döttingen auch einen Stapel mit nach Hause tragen)? Nein! Weil wir etwa gar unserem Bildungsdirektor und der Regierung in den Rücken fallen und doch nicht am Sparziel festhalten wollen? Nein! Wir haben folgende Gründe: Als bürgerliche Partei tragen wir Verantwortung aus der Sicht der Gesellschaft, aus der Sicht der Jugend, auch der KMU, der Lehrmeister, der Familie für vernetztes Denken. Deshalb kommen folgende 4 Massnahmen für uns nicht in Frage und ich schliesse mich gerne dem Votum von Herrn Knecht an: Entscheiden wir heute und machen wir keine Verzögerungstaktik! Es ist erstens die Massnahme der etappenweise Erhöhung der Maximalzahlen pro Abteilung in der Sekundar- und Bezirksschule, die BKS 4 Massnahme; zweitens die prozentuale Kürzung des globalen Stundenpools an den 2669 13. Januar 2004 Kantonsschulen, Massnahme BKS 10. Drittens die Reduktion des Textilen Werkens um eine Wochenlektion in der 2.-5. Klasse, BKS 5. Viertens die Erhöhung der Mindestbestände der Abteilung an den Primarschulen B2 allerdings, die Massnahme BKS 16. Zweiter Grund: Unsere Forderungen decken Sich mit dem Parteiprogramm, das wir nicht erst gestern geschrieben haben. Dort ist nachzulesen, dass die CVP ein nachhaltig hochwertiges Bildungssystem will, das auf einer gesunden finanziellen Basis beruht. Es ist aber auch identisch mit dem Leitbild Schule Aargau und ich schaue bewusst zur FDP und zur SVP. Sie erinnern sich vielleicht, wie wir damals in einer Nacht- und Nebelaktion uns bemüht haben, die Ziele zu korrigieren und den Dreiklang von Kopf, Herz und Hand Beachtung und ihren Platz zu verschaffen. Das Durchsetzen dieser 4 Massnahmen kommt bereits mittel- um nicht zu sagen langfristig den Kanton teurer zu stehen. Am Beispiel des Textilen Werkens lässt sich das ganz einfach darstellen. Wir haben dann mehr Aufwand bei der Ergotherapie und der Psychomotorik. Die Lehrmeister wissen ja, wovon ich spreche, wenn sie sich beklagen, wie das Lehrlingsmaterial - um dieses Wort zu gebrauchen heute aussieht. Gerade auch beim Textilen Werken ist es so, dass wir hier eine kulturelle Entwicklungsaufgabe haben, weil nicht nur die ausländische, sondern auch die schweizerische Kultur aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gelitten hat. Wir wollen die Regierung punktuell aus dem Fegfeuer des Sparens befreien. Der Grosse Rat ist verpflichtet, die Regierung im Übereifer zurückzuholen und auf Normalspur zu führen. Wir haben ja schliesslich die Regierung auch dorthin gedrängt und sie hat ihre Aufgaben erfüllt. Es wird bei den Abstimmungen hoffentlich eben heute und nicht erst bei den zur Diskussion stehenden sogenannten "Entlastungsmassnahmen" und dem daraus abgeleiteten Staatsvoranschlag geht es um die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten im Aargau. Was hier geplant ist, ist ein Kahlschlag, der dem Standort Aargau beträchtlichen Schaden zufügen wird, sollten vom Grossen Rat auch nur die gravierendsten Schnitte beim Personal, bei der Bildung, der Gesundheit, der Sicherheit und beim Umweltschutz gemacht werden! Es ist ein Irrtum zu glauben - und man muss schon sehr gläubig sein, um so was mit so viel Geld (das die Personalverbände nicht zur Verfügung hätten) als Inserat zu platzieren -, mit den beantragten Massnahmen werde nur ein Ausgabenzuwachs gebremst. Sie wissen es alle ganz genau, und wir werden Sie auch noch hören, wenn die Massnahmen dran kommen, die Sie selber angehen: Viele der geplanten Abbaumassnahmen gehen ans Lebendige, treffen Unschuldige, richten nachhaltigen Schaden an - und kommen vor allem teuer zu stehen. Die Milchbüchleinarithmetik, die Sie einmal mehr vorführen, starrt gebannt auf die Staatsquote und bedenkt dabei nicht, dass vier Kinder die Familie mehr kosten als zwei. Das heisst, dass mit den Jahren mehr Aufgaben und auch eine grössere Bevölkerung zur Ausgabenzunahme geführt haben. Diese Milchbüchleinarithmetik ist leider symptomatisch für ein Staatswesen, das nur noch in Zahlen denkt. Und leider - auch das muss gesagt werden - über unvollständige Zahlen! Denn was zum Beispiel im Schulbereich weggespart werden soll, wird später bei 2670 Art. 1713 in einem Jahr bei dieser und jener Massnahme sehr knapp werden. Ich spreche nochmals diesen Sektor an: Ich bitte Sie, aus Ihren Herzen keine Mördergrube zu machen und im Interesse des gesamtheitlichen Denkens der Nachhaltigkeit zum Durchbruch zu verhelfen! Ich denke nicht zuletzt an die jüngeren Ratsmitglieder und ich denke an die Frauen und ich denke insbesondere auch an die Lehrmeister. Später zu jammern, hilft dann nichts mehr! Die CVP-Fraktion dankt Ihnen, wenn Sie unseren Anträgen, die wir dann stellen werden, zustimmen! Nachsatz 1: Zwischen Felsenau und Koblenz muss eine Brücke saniert werden: Sie kostet plötzlich ungefähr das Doppelte, mehrere Millionen mehr als ursprünglich angenommen. Wir werden diese Millionen schweren Herzens bewilligen. Ich greife nicht vor und ich fasse kein Urteil, aber ich wage die Frage zu stellen, ob heute Planer und Ingenieure mitunter das vernetzte Denken, die Zusammenarbeit und das Prüfen von Schnittstellen vergessen haben? Von der Brücke Laufenburg spreche ich nicht mehr. Nachsatz 2: Man wird nun sofort einwenden, das betreffe die Strassenkasse. Wie wollen Sie unseren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Kanton weismachen, was der Unterschied ist? Für die Bevölkerung gibt es einen Schuldenberg und ein Bildungssystem und ein Baudepartement, Kässeli hin oder her! Sollte dieser Sparwille, der uns nun beseelt und hoffentlich auch zum Ziel führt, aber undifferenziert und auch ein Stück weit sparwütig geführt werden, müsste die CVP-Fraktion im Falle dieser 4 Massnahmen sagen: Argovia, uns graut vor dir! Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich spreche im Namen aller Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerverbände, denn schulpsychologischen, allgemein gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und anderen Folgekosten zu Buche schlagen. Das wissen Sie zwar alle, aber Sie tun so, als sei es nicht so! Das nennt man im besten Fall Verdrängen, es gibt auch stärkere Wörter dafür! Auf jeden Fall ist dies keine seriöse Politik! Es ist unseriös, wenn pädagogische Probleme (so bei den Einschulungsklassen) oder die Planung der Gesundheitsund Heimpolitik im Aargau (Schliessung Bezirksspital Brugg) über eine Kürzung in einem beliebigen Budget "erledigt" werden. Oder sollten diese suboptimal fundierten Vorschläge bereits eine Folge des Sparens in der Verwaltung sein, das Sie offenbar als letzten Strohhalm bei Ihrer Aktion "Bär waschen, aber Fell nicht nass machen" glauben gefunden zu haben? Sehr geehrte Herren Regierungsräte, diese Ironie brauchen wir nicht! Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche vermeintlichen Strohhalme halten nie! Wir können diese Art der Politik nicht mitverantworten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons und vieler Betriebe im Aargau und auch die Rentnerinnen und Rentner haben viele Opfer gebracht und bringen sie noch heute. Sie wollen vor allem eines: leben, - und zwar in einem Kanton, der als Arbeitgeber seine Verantwortung wahrnimmt, der die verfassungsrechtlichen Garantien achtet, für eine ausreichende Bildung und Ausbildung auf der Basis der Chancengleichheit sorgt, der an eine Zukunft glaubt und die Umwelt schützt, der nicht nur die Reichen schont mit Art. 1713 Steuernachlässen, sondern der das Ganze im Auge behält und etwas für den ganzen Standort leistet! Wir brauchen Aufschwung und nicht noch mehr Arbeitslose und Depression, wir brauchen Lehrstellen und nicht noch mehr verzweifelte Schulabgängerinnen und -abgänger und Familien! Wir müssen uns immer wieder fragen, was das für eine Regierung ist, die Schutzbehauptungen aufstellt ("Wir übernehmen Verantwortung", "Wir wollen eine gute Bildung, aber der von uns vorgeschlagene Abbau ist zu verantworten", "Die Spitalqualität ist gut und wird es bleiben, trotz zusätzlichem Abbau") und beim ersten richtigen Windstoss von rechts fällt diese Regierung flach ab! Das kann wohl nicht nur mit den begreiflichen Ängsten vor der kommenden Regierungsratswahl zusammenhängen. Kann man eine solche Regierung wirklich respektieren, wie man das können sollte? Die Verbände haben gezeigt, dass sie willens und in der Lage sind, sich zu wehren. Selbst der äusserst verantwortungsbewusste Polizeiverband führt eine Volksinitiative für genügend Stellen im Köcher, seit gestern wird diese vorbereitet. Wir bieten schon lange Hand für eine gerechte Opfersymmetrie, nicht aber für einen tollkühnen Kahlschlag! Ich möchte noch ein Wort an Herrn Rudolf Hug richten: Sie haben sich in Ihrem Votum gestattet zu sagen, man habe Schülerinnen und Schüler für diese Aktionen missbraucht. Ich nehme an, Herr Hug ist nicht genügend informiert, wenn er so etwas hier behaupten kann. Es ist nicht so. Was stimmt, ist - und das haben die Regierung und die Sparapostel in diesem Rat zu verantworten -, dass die Jugend zunehmend politisiert wird. Sie wird dann politisiert, wenn man ihr an den Kragen geht. Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Aufgabe wahrgenommen und haben dies den Kindern erklärt. Im Übrigen möchte ich Sie auf die beiden grossen Inserate hinweisen, - heute ist eines in der AZ abgedruckt: Streichen Massnahmen B2 und C Rahmen des Budgets beraten werden. Diese Massnahmen hätten aufgrund ihres Finanzplancharakters separat behandelt werden müssen. Zur Kommunikationspolitik: Obwohl in den einzelnen Departementen die Kommunikationsbeauftragten nicht zu knapp dotiert sind, gelang es der Regierung über weite Strecken dieses Quartals nicht, zeitlich und optimal zu informieren. Gerade im Bildungsbereich verlief die Kommunikation aus dem Departement heraus, aber auch innerhalb des Parlamentes nicht optimal. So hat mich die Präzisierung zu den Sparmassnahmen (datiert mit 21. November) weder als Mitglied der Bildungskommission, noch als Ratsmitglied erreicht. Ich hatte keine Kenntnis über die Existenz dieses Papiers, bis ich es über Umwege erhalten habe. Auf der andern Seite habe ich es auch bedauert, dass weder die budgetrelevanten Entlastungsmassnahmen noch die Vernehmlassung der Sammelvorlage Verfassungsänderungen und Gesetzesänderungen in der Kommission besprochen werden konnten. Und nun ein allgemeines Wort zu den Entlastungsmassnahmen im Bildungsbereich. Nachdem sich das Parlament schon vor 2 Jahren in einer mühsamen Erbsenzählerei-Übung mit regierungsrätlichen Budgeteinsparungsvorschlägen an der Schulfront befassen 13. Januar 2004 Sie alle ihre bürgerlichen bis knatschbürgerlichen Kolleginnen und Kollegen an, die dort mitunterschrieben haben und überdenken Sie Ihre Meinung und Ihre Aussagen über dieses Thema! Ich danke Ihnen! Rolf Walser, FDP, Baden: Auch ein gutes Vierteljahr nach Bekanntgabe der Entlastungsmassnahmen 2003, nach unzähligen Protestkundgebungen der Lehrerschaft und der Bevölkerung, nach Podiumsdiskussionen, nach unzähligen Briefzusendungen, nach Versuchen der Regierung, die Informationsnotstände zu beheben und die Massnahmen zu rechtfertigen, komme ich nicht darum herum, an dieser Stelle die Übungsanlage Entlastungsmassnahmen 03 generell und die Kommunikationspolitik des Regierungsrates im Speziellen zu kritisieren. Grundsätzlich kann ebenfalls festgehalten werden, dass mit dieser Vorlage dem Grossen Rat einmal mehr der Ball zugespielt, unpopuläre Sparmassnahmen zu beraten, die nur zu einem bescheidenen Teil den Stellenplan der Zentralverwaltung tangieren und gerade im Bildungsbereich einen erheblichen Abbau von Qualität und Leistung nach sich ziehen. Statt in der Bürokratie, soll massgeblich wieder im Schulzimmer gespart werden! Zur Übungsanlage: Die Übungsanlage Entlastungsmassnahmen 03 hat uns als Milizparlamentarier in jeder Hinsicht an die Grenze des Zumutbaren getrieben und teilweise vor grosse Rätsel gestellt. Auch hier und heute fehlt mir die Gewissheit, beim Beschluss einzelner Massnahmen die effektive Einsparung genau zu kennen. Das gesamte Zahlenmaterial fusst auf einem nicht im Rat behandelten Finanzplan - wir bewegen uns sozusagen in einem virtuellen Zahlenraum. Bei gewissen Massnahmen fehlt mir zudem aus rein pragmatischen Überlegungen der Glaube an die effektive Einsparung. Ich bedaure es zudem, dass neben den für das Budget 2004 relevanten Massnahmen nun auch die musste (Stichwort: Lektionentafel Deutsch, Mathematik am Gymnasium), stehen wir nun wieder am gleichen Ort. Der Unterschied besteht heute darin, dass auch die Staatsrechnungskommission gewisse Massnahmen im Bildungsbereich - wie Reduktion Textiles Werken oder maximale Klassengrösse auf Sekundarstufe 1 - nicht mittragen will und im Stellenplan der Zentralverwaltung eine Opfersymmetrie fordert - das ist begrüssenswert. Leider ist von der SRK der Antrag nicht gestellt worden, auch auf die Massnahmen im Bezirksschulbereich zu verzichten. Die Regionalisierung des Unterrichts der Wahlfächer an den Bezirksschulen wird zur Folge haben, dass Latein an den ländlichen Schulen verschwinden und der progymnasiale Charakter der Bezirksschule gefährdet wird. Sparen wir zudem wirklich, wenn wir die minimale Schülerzahl an der Bez. anheben, gleichzeitig aber keine Kontrollmechanismen für die Zuteilungspraxis aus der 5. Klasse heraus haben? Ich bezweifle dies! Wir bewegen uns hier in einem virtuellen Raum und hätten auf der andern Seite handfestere Einsparpotenziale, die unser wichtigstes Gut, die Bildung nicht tangieren würden. lch blase hier ins gleiche Horn wie mein Vorredner Leo Erne und spreche hier unseren Luxus bei den Verwaltungsgebäuden an. Wir sind doch Weltmeister im 2671 13. Januar 2004 Investieren in Beton. Schauen wir uns neben dem Prestigebau Behmen II beispielsweise das geplante Bezirksgericht Baden an. Da unterbreitet uns der Regierungsrat eine Vorlage, bei der wir als Parlament zwischen Variante A und Variante A entscheiden können und das Verrückte dabei: Wir als Parlament entscheiden dann doch für die Variante A, regionalpolitisch gefärbt wie so oft und weisen das Geschäft nicht zurück und sagen ja zu einem zehnjährigen Mietvertrag mit Fr. 600'000.-Mietkosten pro Jahr! Eine kleine, aber doch entscheidende Fussnote am Rande zu diesem Kassenschlager: Die Firma Denner Immobilen AG hat das Projekt in der Zwischenzeit an einen weiteren Investor verkaufen können. Hier hätten wir ein Beispiel, wie wir echt hätten sparen können. Unsere Jugend hat ein Anrecht auf ein gutes Bildungsniveau. Investieren wir in unser wichtigstes Gut und verzichten wir auf Luxus im Bau, eine permanent wachsende Zentralverwaltung und treiben wir die Aufgabenund Leistungsüberprüfung voran! Ich bitte Sie, die Anträge der Staatsrechnungskommission zu unterstützen und gleichzeitig auch, die Abbaupläne an der Bezirksschule mit Latein und Griechisch abzulehnen! Martin Bossard, Grüne, Kölliken: Ich stelle Ihnen im Folgenden vor, warum die Grünen der Meinung sind, dass die Analyse der finanziellen Situation unseres Kantons unvollständig ist bzw. teilweise falsch und deswegen die gewählten Massnahmen ebenfalls unvollständig und teilweise falsch bzw. kontraproduktiv sind. Ich werde Ihnen dann zeigen, dass dem Staat mehr Reaktionsweisen auf die aktuelle Situation zur Verfügung stehen, als bisher diskutiert wurden und einige Vorschläge machen, wie punkto Staatsfinanzen aus Sicht der Fraktion der Grünen vorgegangen werden könnte. Zur Analyse: Die aktuelle Diskussion geht von der Grundannahme aus, dass Schulden in jeglicher Höhe a priori schädlich für die Volkswirtschaft und deshalb zu vermeiden seien. Nach diesem Axiom darf der Staat erst dann Investitionen tätigen, wenn das nötige Geld in Form von Steuern und nicht von Banken oder Obligationären geliehen in seinen Kassen liegt. Der Nach meinen Ausführungen wird klar, dass nüchtern betrachtet Schulden in der Regel erstens vorzeitigen und langfristigen Nutzen schaffen und zweitens der Kanton Aargau in einer hervorragenden Ausgangsposition steckt und mitnichten ein "Sanierungsfall" ist. Die von SVP und FDP inszenierte "Panikmacherei" und der ganze ineffiziente Sparterrorismus beruhen deshalb auf unhaltbaren Axiomen und sind volkswirtschaftlich schädlich! Sie verhindern die dringend nötigen Investitionen! Die Schweiz und der Kanton Aargau verschläft weiterhin die Entwicklung und verliert weiter an Boden, wie schon die letzten Jahrzehnten! Hinzu kommt unsere fossile Rechnungsführung "à la Milchbüchlein"! Als letzter Kanton verweigern wir uns ein zeitgemässes Management-Instrument. Der Kanton wird zum Blindflug gezwungen. Die Massnahme C4-Einführung des neuen Rechnungsmodells - soll verschoben werden. Die primäre und bald einzige Steuerungsgrösse ist die akkumulierte Verschuldung. Herr Stüssi hat von 30'000 Franken Schulden gesprochen, die ein Kind in die Wiege gelegt bekommt. Im Aargau kommt es mit rund 1'000 Franken Schulden auf die Welt, erhält aber gleichzeitig rund 10'000 Franken Aktiven. Ich würde da gerne als Kind auf die Welt kommen! 2672 Art. 1713 Hausvater oder der Patron eines Unternehmens der industriellen Frühzeit ist er darauf bedacht, niemandem etwas schuldig zu sein, alles aus eigener Kraft zu machen und das Vermögen zu mehren. Banken sind nur dazu da, die eigenen Überschüsse aufzunehmen. Dem steht ein anderes, bürgerliches Axiom fundamental entgegen: Der Staat als Unternehmen. Es ist mir persönlich kein Unternehmen mit einem Umsatz von über 3 Mia. Franken bekannt, wie der Kanton Aargau, welches ohne Fremdkapital, sprich Schulden auskommt. Reichlich absurd und ökonomisch fatal auch die Rückübersetzung dieses Gedankens in den privaten Haushalt oder die Gesamtökonomie. Kaum ein Haus würde gebaut, ohne Schulden. Führen nur die schuldenfreien Autos auf unseren Strassen, wären die Verkehrsprobleme mit einem Schlag gelöst, weil über 50% auf Pump gekauft sind. Die Banken wären sinnlos, der Bankenplatz Schweiz ebenfalls und der Wirtschaftsplatz Schweiz könnte blitzartig einpacken. Schulden bedeuten in der Regel Investitionen in mittel- bis langfristige Infrastrukturen, welche den Debitoren den vorzeitigen Genuss eines erwünschten Gutes, eines Hauses, Autos, Spitals, einer Ausbildung usw. ermöglichen. Dem Kreditor erlauben sie die sinnvolle Anlage von überschüssigem Kapital und die Erzielung einer Rendite. Sie sind daher, solange der Zinsfuss auf vernünftiger Höhe ist und der Debitor seine Schuld ohne weiteres bezahlen kann, ein Vorteil für beide Seiten und für die Banken als Vermittler ebenfalls. Dies gilt zweifellos auch für den Staat. Es stellt sich einzig die Frage nach der Höhe der Schulden und hier geben die verfügbaren Zahlen für den Kanton Aargau ganz klar Entwarnung. Stichworte: Schon seit längerer Zeit über 80% Eigenfinanzierung der Investitionen, mehr Zinseinnahmen als Ausgaben, im interkantonalen Vergleich Platz 3 der Deutschweizer Kantone beim Steuerbelastungsindex, gleichzeitig 8 Punkte gestiegen beim Finanzkraftindex, welcher uns allerdings 40 Mio. Franken kosten wird, und ein AA+-Rating der einschlägigen Agenturen. Das ist das zweitbeste nach Zürich und gleich gut wie die Grossbanken. Als erste Massnahme zur Verbesserung der Analyse und der Steuerung muss der Kanton von den Grünen aus deshalb ohne Verzug diese Milchbüchleinrechnung abschaffen und endlich einen unverstellten Blick auf die Aktiven und Passiven werfen können! Die Aktiven sind 10-Mal grösser als das Fremdkapital, das wir dafür aufgenommen haben. Wir können also anders reagieren und wir haben mehr Steuerungsmöglichkeiten. Das ist der zweite Punkt. Wir haben uns bisher auf Ausgabebeschränkungen und auf Verschiebungen eingestellt. In unserer Situation können wir ebenfalls mit Mehreinnahmen oder mit Mehrverschuldung reagieren, oder wir können eine antizyklische Abschreibungsstrategie fahren, aber nur wenn wir das neue Rechnungsmodell haben. Mehreinnahmen: Da gibt es mindestens 4 Möglichkeiten. Ich habe das Rechnungsbeispiel gemacht: Wenn man jeweils die oberste Kategorie der Einkommen und der Vermögen ein bisschen mehr belastet (mit je 2'000 Franken pro Einkommen über 150'000 Franken und pro Vermögen über 1 Mio.), dann hätten wir 40 Mio. Franken mehr in der Staatskasse. 97% der Aargauer wären davon nicht betroffen. Die Durchschnittsvermögen bertrügen nur noch 2,431 statt 2,433 Mio. Die durchschnittlichen Einkommen nur noch Art. 1713 1'998'000 statt 2 Mio. Franken. Es ist für mich keine Frage, dass die hohen Einkommen in dieser Situation, wenn schon saniert werden muss, einen besonderen Beitrag zu leisten haben! Dann die Sonderprozente für die Sonderzwecke, nämlich für die SMDK Kölliken und die Sanierung der Pensionskassen: Die gehören für uns in das Gesamtpaket, wenn es uns ernst ist. Wir werden einen entsprechenden Antrag stellen. Schliesslich: Die Strassenkasse muss sich an den Sparmassnahmen beteiligen. Es geht nicht an, dass die von den Massnahmen ausgeschlossen ist. Wir müssen das Strassengesetz wieder dergestalt ändern, wie das mein Postulat vom September verlangt, dass Bussgelder in die allgemeine Kasse zurückfliessen und nicht in die geschützte Strassenkasse. Von mir aus gesehen müssten die 26 Mio. Franken LSVA-Gelder teilweise in den öffentlichen Verkehr gesteckt werden und nicht fast ausschliesslich in den Strassenbau. Da haben wir weiteren Spielraum in 2-stelliger Millionenhöhe und kommen weit in den schwarzen Bereich hinein, wenn wir hier endlich gewillt sind, vom Dogma der Einnahmenvermeidung abzuweichen! 13. Januar 2004 können, um die Massnahmen im Bereich ÖV damit zu finanzieren. Zur Kompensation müssen halt - und da muss die Strassenkasse ihren Beitrag leisten - Strassenbauprojekte zeitlich erstreckt werden oder allenfalls die im interkantonalen Vergleich sehr tiefen Motorfahrzeugabgaben verursachergerecht erhöht werden! Eine temporäre, weitere Verschuldung ist nach den heute gängigen, ökonomischen Modellen nützlich oder zumindest unschädlich. Eine Nullverschuldung ist ein unhaltbares Axiom, welches nirgendwo praktiziert wird ausser in der Schweiz und im Kanton Aargau, ohne Erfolg! Die Diskussion über das Ausmass und die Entwicklung der Schulden muss bald und unter Beizug der Wissenschaft geführt werden! Das neue Rechnungsmodell, die Massnahme C4 ist überfällig und darf auf keinen Fall gestrichen werden, sie muss vorgezogen werden! Ein neues Rechnungsmodell würde einen entkrampfteren Umgang mit Fremdkapital, sprich Schulden, erlauben und auf der anderen Seite der Bilanz die über 5 Mia. Franken Aktiven sichtbar machen! - (Vorsitzende: Herr Bossard, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen, Ihre Redezeit ist abgelaufen!) Ich habe geschlossen. Schliesslich habe ich ausgeführt, dass Verschuldung nicht a priori etwas Schlechtes ist. Schauen Sie nach Deutschland: Mit der riesigen Verschuldung gibt es ein grösseres Wachstum als die Schweiz trotz der Lasten der Wiedervereinigung. Ich unterstütze nicht die US-Politik. Aber Sie können auch dort schauen, was Verschuldung bewirken kann und auch Japan hat viel mehr Schulden. Es ist keine Katastrophe darüber nachzudenken, ob die Verschuldungshöhe nicht diskutiert werden muss. Vorsitzende: Das nennt man Timing! (Heiterkeit). Zusammenfassend: Der Kanton Aargau steht nach Ansicht der Grünen viel besser da, als die bürgerlichen Parteien das darstellen. Er verfügt über mehr Reaktionsweisen auf die aktuelle Situation als ihm zugestanden werden. Einnahmenseitig können 40 Mio. schmerzlos durch eine absolut moderate Mehrbesteuerung der Superreichen eingenommen werden. 6 Mio. werden gewonnen durch die Rückführung der Bussengelder von der Strassen- in die allgemeine Staatskasse. Der Range für die LSVA-Gelder ist maximal 26 Mio., die der Strassenkasse entnommen werden Stellen Sie sich vor, Sie sind mitten in einem Marathon. Bisher lief es nicht so gut. Sie haben es verpasst, dort, wo Sie Rückenwind hatten, einen Vorsprung auf die Marschtabelle herauszuholen. Und jetzt sind Sie mitten im Gegenwind. Nun frage ich Sie, wie sieht Ihre Taktik aus? Beni, Du bist Marathonläufer. Würdest Du jetzt im Gegenwind Vollgas geben? - Nein, ganz sicher nicht! Du würdest Dich nur auspowern und dann, wenn Du wieder Rückenwind hast, würde es Dir nichts mehr nützen, weil du dann nämlich auf Lehrerberufs". Man könnte auch einfacher sagen: Die guten Lehrer laufen davon! Wenn wir heute Qualitätseinbussen in Kauf nehmen, wird das morgen Konsequenzen haben. Dann laufen wir wirklich auf dem Zahnfleisch. Ich bitte Sie, diejenigen Entlastungsmassnahmen, die eine eindeutige Qualitätseinbusse mit sich bringen, abzulehnen und ein moderates Defizit in Kauf zu nehmen! dem Zahnfleisch läufst, leer bist, keine Substanz mehr hast und total demotiviert bist. Was Sie jetzt brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Energieriegel und etwas zu trinken, auch wenn das nochmals ein paar Sekunden kostet. Das wäre eine gute Investition, damit Sie beim nächsten Wendepunkt, wenn Sie wieder in den Rückenwind kommen, wieder fit sind und Zeit gut machen können! Da soll noch jemand sagen, Sport hätte nichts mit Politik - und umgekehrt - zu tun! Ich bitte Sie, bei den Entlastungsmassnahmen im Bildungsbereich gut zu überlegen, ob es sich lohnt, Substanz abzubauen und die Lehrpersonen zu demotivieren! Ich denke insbesondere an die Erhöhung der Mindestbestände an den Primarschulen und an die damit verbundene Regelung, dass eine Lehrperson nur noch ein Vollpensum bekommt, wenn ihre Klasse mindestens 22 Kinder zählt. Ich frage Sie, würden Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn Sie zum Voraus nicht wüssten, zu wie viel Prozent Sie angestellt sind? Ganz unten in der Massnahme BKS 16, in der Rubrik "Konsequenzen" heisst es unter anderem: "Mögliche weitere Feminisierung des Franz Nietlispach, FDP, Zeiningen: Vielleicht wundern Sie sich, dass ich zur Finanzpolitik das Wort ergreife. Glauben Sie mir, ich habe mich schon oft gewundert, wer da alles zum Mikrophon schreitet. Und oft habe ich mir beim Zuhören gedacht, ich würde eigentlich jetzt lieber in meiner Rennmaschine sitzen und für den nächsten Marathon trainieren! Und genau das Stichwort Marathon bringt mich wieder zurück zur Finanzpolitik. Ruedi Suter, FDP, Seengen: Der Regierungsrat hat sich die Arbeit wirklich nicht einfach gemacht und unterbreitet uns eine breite Palette von Entlastungsmassnahmen. Die Liste ist eindrücklich und mit beträchtlichem Aufwand und Engagement erarbeitet worden. Was mir jedoch fehlt, ist eine echte Verzichtsplanung. Mit den vorgelegten Massnahmen gelingt es nicht, den Haushalt langfristig ausgeglichen zu gestalten. Die verschiedensten kleinen Sparmassnahmen und Verschiebung von Investitionen sind Ausdruck eine Pflästerlipolitik, welche nur eine beschränkte Wirkung erzielt. Teilweise sind sie sogar nur Kosmetik, welche die eigentlichen Probleme unseres Staates kaschiert, nämlich dass dieser Staat zuviel Aufgaben zu umfassend bearbeitet und auch löst. Es ist zwingend, dass nun 2673 13. Januar 2004 umgehend die Aufgaben des Staates gründlich überprüft werden und konsequent auf überflüssige Aufgaben verzichtet wird. Nur so ist es möglich, diejenigen Aufgaben, welche wir als wichtig einstufen, sehr gut und qualitativ hochstehend zu erfüllen. In der Folge beschränke ich mich auf mögliche Beispiele aus dem Bildungsbereich, wo meiner Meinung nach mit dem eingesetzten Geld mehr erreicht werden könnte, wenn man sich auf die Kernaufgaben konzentriert! Wir alle müssen doch bereit sein, diese Kernaufgaben zu definieren und alle anderen Tätigkeiten unter dem Motto "wünschbar" bleiben zu lassen! Wir müssen also verzichten. Die folgenden Vorschläge sind Gedankenanstösse. Wenn es gelingt, nur einen Teil dieser Vorschläge umzusetzen, können wir darauf verzichten, uns über einzelne Lektionen und Fächer zu streiten. 1. Müssen wir ein zehntes Schuljahr anbieten? Ist es nicht sinnvoller, die obligatorischen 9 Jahre möglichst gut anzubieten und auf ein 10. Jahr auf Staatskosten zu verzichten oder die Betroffenen finanziell zu beteiligen? 2. Mit der Konzentration der Standorte von Kantonalen Schulen, Berufsschulen und Bezirksschulen hätten wir ein gewaltiges Einsparpotential, ohne eine einzige Lektion zu streichen. Wir müssen nur bereit sein, über die regionalpolitischen Gräben zu springen und im Interesse des ganzen Kantons handeln. 3. Die Fachhochschule entwickelt sich zu einem Prestigeobjekt unseres Kantons. Zurzeit wird sie hochgerüstet, ohne dass eine klare Angebotsabgrenzung mit anderen beteiligten Fachhochschulen der Nordwestschweiz erfolgt ist. Wollen wir das wirklich und wenn Ja, in welchem Umfang? 4. Die Reduktion auf 12 Schuljahre bis zur Maturität ist eigentlich eine beschlossene Sache. Wir setzten diesen Entschluss aus verschiedenen Gründen nicht um. Diese mangelnde Entschlussfreudigkeit kostet uns jährlich Millionen. Ob die Qualität verbessert wird, ist mehr als fraglich! Ich bin mir bewusst, dass diese Vorschläge provokativer Natur sind. Sie zeigen jedoch auf, dass wir den Mut aufbringen müssen, klare und echte Entscheide zu treffen. Pflanzen und Tiere völlig unwichtig sind. Viele von Ihnen sind Landwirte, viele haben Assoziationen zum Wald und Wasser und alle, die wir hier sitzen, erholen uns gerne in der Natur. Nur leider habe ich in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht, dass ihre Erlebnisse in der Natur hier drin vergessen sind und sie völlig unökologisch entscheiden! Vor allem in diesem Jahr wird der Umweltschutz und die Erhaltung einer intakten Umwelt mit Füssen getreten. Werden doch Kürzungen im Auenprogramm, im Naturschutzprogramm Wald, im Gewässerschutz etc. gefordert. Meine Damen und Herren, wir sägen an dem Ast auf dem wir sitzen oder wir können auch sagen, Gott vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun! Der Jahrhundertsommer mit seinen hohen Temperaturen, die vielen Überschwemmungen und Erdrutsche sollten uns schon lange aufgerüttelt haben. Leider ist dem nicht so, offenbar werden viele von Ihnen erst dann umdenken, wenn sie direkt betroffen sind, oder anders gesagt, wenn ihnen das Wasser bis zum Hals steht. Aber ist es wirklich so, dass wir 2674 Art. 1713 Ich bin überzeugt, dass sich die Problematik in allen Departementen gleich oder ähnlich zeigt. Daher hoffe ich, dass wir nach Behandlung der Entlastungsmassnahmen möglichst umgehend zu einer tiefgreifenden Aufgabenüberprüfung und Aufgabenreduktion kommen und damit den Weg für eine Gesundung des Staatshaushalts ohne Qualitätseinbusse frei machen! Christine Haller, SP, Reinach: Ich stehe jetzt auf der linken Seite, weil ich die rechte Seite von meinen linken Ideen überzeugen will. Wer nicht über seine Zukunft nachdenkt, der hat keine! Für mein Votum müsste es aber heissen: Wer nicht über eine ökologisch nachhaltige Zukunft nachdenkt, hat keine! Seit Wochen wird über die Sparmassnahmen diskutiert. Viele Betroffene sind auch auf die Strasse gegangen und haben für ihre Anliegen demonstriert. Die Schule hat durch ihre Aktivitäten einen Erfolg verzeichnen können, werden doch gewisse Sparmassnahmen im Bildungsbereich glücklicherweise nicht umgesetzt. Die Bildung ist für unser Land von eminenter Wichtigkeit, haben doch Menschen ohne Bildung eine negative berufliche und private Perspektive. Menschen mit einer negativen Perspektive sind eher suchtgefährdet, geraten eher in Armut oder werden eher kriminell. Ein ungemütliches Szenario, welches bei uns nicht realisiert werden sollte. Ansätze sind zwar bereits vorhanden, denn die Lehrstellenfrage ist nicht gelöst und viele junge Menschen haben auch nach der Lehre keine Stelle. Die Massnahmen im Bildungsbereich stellen nur einen Teil im gesamten Paket der Sparwut in unseren Kanton dar. Viele betroffene Bereiche haben keine wirkungsreiche Lobby und können nicht via Streik auf sich aufmerksam machen. Wildtiere können nicht auf der Bahnhofstrasse auf ihre Anliegen hinweisen. Bäume und Pflanzen können keine Karten an uns senden und uns ihre Situation erklären. Sauberes Wasser und saubere Luft können nicht streiken, um uns so vor Augen zu führen, welchen Wert sie für uns haben. Es tut mir sehr weh zu sehen, dass der Natur- und Umweltschutz in diesem Rat seit Jahren mit Kürzungen immer mehr an den Rand gedrängt wird. Manchmal habe ich das Gefühl, dass viele von Ihnen, wenn sie diesen Raum betreten, zu einem anderen Menschen mutieren. Sie können mir doch nicht weismachen, dass ihnen unser Wald, unsere nur aus eigenen Erfahrungen lernen können? Können wir nicht aus Informationen, die heute vorhanden sind, die richtigen Schlüsse ziehen? Ist es Ihnen nicht möglich zu sehen, dass neue Strassen einerseits mehr Verkehr generieren und andererseits mehr Verschmutzungen hervorrufen? Ist es ihnen nicht möglich zu realisieren, dass wir alles tun müssen um sauberes Wasser und saubere Luft zu haben? Beides Dinge, die wir zum Leben, nein zum Überleben brauchen! Sie und ich haben eine grosse Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und der Natur. Wir haben nur dann die Möglichkeit wirtschaftlich zu wachsen, wenn auch unsere Umwelt intakt bleibt! Wer will schon da wohnen, wo das Wasser schlecht und die Luft verschmutzt ist? Wer will schon da wohnen, wo alles zubetoniert ist und es fast keine Grünflächen mehr gibt? Deshalb fordere ich Sie auf, wenn Sie über die Sparmassnahmen im Naturschutzbereich entscheiden, Art. 1713 denken Sie an Ihren letzten Waldspaziergang oder an das Zwitschern der Vögel, wenn Sie morgens aufwachen! Beides und noch viel mehr ist mit diesen Massnahmen gefährdet. Margrit Kuhn, SP, Wohlen: Seit Jahren, seit sich abzeichnet, dass der Regierungsrat irgendwann einmal so ein Sparpaket bringen wird, hat sich die SP darum bemüht, den Wert des staatlichen Handelns und der staatlichen Ausgaben aufzuzeigen. Vor einem Jahr sind wir in der klirrenden Januarkälte auf die Strasse gegangen und haben versucht, den Wert folgender Bereiche aufzuzeigen: Der Wert einer guten Schulbildung, eines guten Gesundheitswesens, der Wert einer intakten Infrastrukur und der Wert von zufriedenem Staatspersonal usw. Durch die vom Regierungsrat jetzt vorgeschlagenen Massnahmen schafft er etwas, was uns von der SP trotz jahrelanger Anstrengungen nicht gelungen ist. Der Regierungsrat hat mit diesem 5. Sparpaket in Serie den Wert der staatlichen Aufgaben aufgezeigt. Schülerinnen und Schüler verlangen mehr Schule, Lehrerinnen und Lehrer wehren sich gegen den Stundenabbau, Anhänger und Anhängerinnen bürgerlicher Parteien gehen auf die Strasse, um sich für den Staat und gegen den Staatsabbau zu wehren. Erst jetzt sehen diese Leute, was der Staat Aargau für seine Bevölkerung macht und für ihre Sicherheit, die Umwelt und die Tiere. Wieso aber kommt der Regierungsrat ausgerechnet jetzt mit diesen Massnahmen und warum kommt er mit diesen und nicht mit andern? Nicht nur ich habe mich das gefragt, sondern auch Politiker der SVP. Wieso wird nicht "oben", bei den sogenannt wichtigen Bereichen wie Fachhochschule oder Berufsbildung gespart? Warum unten, bei der Volksschule? Warum werden im Gesundheitswesen derart undifferenzierte Massnahmen wie "weitere Effizienzsteigerungen und Anstrengungen" oder "zusätzlicher Einsatz von allen Beteiligten im Pflegebereich" vorgeschlagen? Massnahmen, die zweistellige Millionenbeträge ausmachen! Ich stelle fest, dass es vor allem Bereiche sind, in denen vorwiegend Frauen betroffen sind: Lehrerinnen an der Primarschule, Lehrerinnen des Textilen Werkens, Eltern - Mütter - werden mehr belastet und das Pflegepersonal - zu 90% auch Frauen -, die heute schon "am Anschlag" sind! Wie soll dort noch eine Effizienzsteigerung erzielt werden? Wie kann man dort noch zusätzliche Sparmassnahmen möglich machen? Ich glaube kaum! Schlussendlich aber, ob oben oder unten gespart wird, nützen wird es doch nichts! Es wird nur noch schlimmer. Die Sparmassnahmen der letzten Jahre haben Kosten anderer zu sanieren, dann werden Ungerechtigkeiten zwischen untergeordneten Bevölkerungsgruppen zur Tagesordnung. Wir gemeinsam, rechts und links, als Volk und Staat, haben in der Vergangenheit durch Initiativen und Gesetzesabstimmungen, neue Aufgaben und Bestimmungen unserem Staatswesen zugeordnet. Wir alle haben zusammen diesen gut funktionierenden Staat geformt und aber auch durch Deregulierung und Steuererleichterung dazu beigetragen, dass in Kantons- und Bundeskasse nun ein Loch entstanden ist. Die Rechnung liegt nun auf dem Tisch. Es ist aber bestimmt der falsche Ansatz, Einsparungen durch Kostenabwälzung erreichen zu wollen! Bund und Kanton müssen die ihnen zugeordneten Aufgaben entsprechend dem Volkswillen zu den entstehenden Kosten erfüllen. Es ist unsinnig und unehrlich, wenn Aufgaben des Kollektivs 13. Januar 2004 auch keine Wirkung gezeigt. Das hat der Regierungsrat in der Botschaft selbst ausgeführt. Vier Sparpakete habe ich bis jetzt durchgemacht, 270 Mio. wurden eingespart, aber genützt hat es nichts! Haben Sie sich schon mal gefragt warum? Ich kann Ihnen sagen, warum: Mit Sparen kann man keinen Staatshaushalt sanieren. Die Devise heisst: Weniger Staat, mehr Wachstum! Wer aber etwas rumschaut und Zeitung liest und die gescheiterten, neoliberalen Experimente der letzten 20 Jahre verfolgt hat, der weiss, dass es keinen Zusammenhang gibt zwischen der Höhe der Steuern und dem Wirtschaftswachstum. Die Rahmenbedingungen in einem Gemeinschaftswesen sind viel wichtiger als die Höhe der Steuern, - genau diese Rahmenbedingungen, die Sie jetzt verschlechtern wollen! "Hohe Steuern spielen für die Leute dann keine Rolle, wenn staatliche Leistungen mit entsprechender Qualität erbracht werden". Dieser Satz ist nicht von mir, sondern wird durch zahlreiche Studien namhafter Fachleute belegt. Beispielsweise sind Österreich, Finnland, Schweden und Dänemark mit höheren Steuern deutlich schneller gewachsen als Länder mit tiefen Steuern, wie etwa die Schweiz. Zum Schluss: Es ist an der Zeit, dass wieder vermehrt volkswirtschaftliche statt betriebswirtschaftliche Kriterien zur Erarbeitung und Genehmigung eines Staatshaushaltes angewandt werden. Vom Staatshaushalt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Gemeinwesens betroffen. Es handelt sich nicht um einen Selbstbedienungsladen für Kleinunternehmer. Ich fodere Sie auf, den Anträgen in der Detaildebatte der SP-Fraktion zuzustimmen, sonst wird die Schuldenlast des Kantons nur noch grösser, wie das in den letzten Jahren ja durch die verfehlte Finanzpolitik passiert ist! Martin Bhend, EVP, Oftringen: "Den Letzten beissen die Hunde"! Die endlose - auch intelligente - Diskussion über die Sanierung des Bundes- und Kantonshaushaltes führten und führen immer mehr dazu, dass wie im Film "Der Grosse Diktator" von Charly Chaplin, in dem es um die Entschärfung einer Granate geht, der Ranghöhere dem Untergebenen Befehle erteilt, bis hin zu dem einfachen Soldaten, der die Befehle ausführen muss, weil ganz einfach kein Untergebener da ist! Das Delegationsprinzip ist im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung, wo zu erfüllende Aufgaben und entstehende Kosten auf gleicher Ebene platziert werden, unbestritten. Wenn es aber nur noch darum geht, die Kasse auf (Kanton, Bund) durch die Gemeinden bezahlt werden müssen! In der Aufgabenteilung wird genau die gegenteilige Absicht umgesetzt: Kompetenzstelle ist auch Kostenstelle! Dadurch kann das Staatswesen entflochten und weitgehendste Transparenz über die entstehenden Kosten hergestellt werden. Der Kanton kann doch nicht gleichzeitig 2 Philosophien nachleben. Das heisst: Auf der einen Seite Kosten- und Aufgabenstelle zusammenlegen und gleichzeitig den eigenen Haushalt auf Kosten der Gemeinden entlasten. Dasselbe gilt auch für den Bund. Es mag in der heutigen Zeit "trendy" sein die Staatsquote zu senken und der Wirtschaft durch Steuererleichterung zu dienen. Aber beachten wir den Preis der Ungerechtigkeit, den wir dafür bezahlen! Gemeinden, die heute unter einer hohen Sozialbelastung leiden, die höheren Aufwand für 2675 13. Januar 2004 Art. 1713 Infrastruktur und Schulwesen aus demographischen Gründen leisten müssen, deren Erträge aus der Wirtschaft rückläufig sind, können nicht zusätzlich vom Kanton abgewälzte Kosten tragen. Auch der in Aussicht gestellte neue Finanzausgleich wird das entstehende wirtschaftliche Gefälle zwischen den Gemeinden nicht genügend auffangen können. Dies führt zur Erhöhung der sowieso schon hohen Steuerfüsse und zur Abwanderung der wertschöpfenden Bevölkerungsschicht, was wiederum eine Verschlechterung der Gemeinderechnung zur Folge hat. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Gemeinden würde dadurch massiv verschlechtert. Wir müssen lernen, ehrliche Finanzpolitik auf allen Ebenen zu betreiben! Das heisst, nebst Vollzug von Sparmassnahmen auch für die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Erträge zu sorgen, ohne Lastenabwälzung auf Dritte. Ich persönlich werde mich gegen jede reine Lastenverschiebung vom Kanton auf die Gemeinden sowohl beim Voranschlag als auch bei den Entlastungsmassnahmen wehren und hoffe, dass eine Mehrheit dieses Rates mir folgen kann! Ich sehe sonst das 3. Aufgabenpaket mit dem heutigen Wetter den Bach runter zu gehen! Vorsitzende: Ich unterbreche die Allgemeine Aussprache an dieser Stelle, wir fahren am Nachmittag fort. Ich bitte die Mitglieder des Büros, sich noch hier einzufinden; wir haben noch etwas zu besprechen zur Wahl des Erziehungsratsmitgliedes. Wir fahren um 13.30 Uhr mit der Sitzung fort. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 12.00 Uhr.) _______________________________________________ 2676