Geschaeftsbericht2003 - Städtetag Rheinland

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Ein kurzgefasster Geschäftsbericht der Geschäftsstelle des Städtetages Rheinland-Pfalz anlässlich der Mitgliederversammlung des Städtetages Rheinland-Pfalz am 20.11.2003 in Neuwied
- Berichtsschluss 16.10.2003 -
Vorbemerkung
Breite Resonanz auf
die Mitgliederversammlung 2002
Bei seiner Mitgliederversammlung am 21.11.2002 in Idar-Oberstein hatte der
Städtetag Rheinland-Pfalz die demographische Entwicklung bis 2050 in den
Mittelpunkt gestellt. Im Anschluss an den Festvortrag des Präsidenten des
Statistischen Landesamtes, Klaus Maxeiner, erläuterten die Vorsitzenden der
Fachausschüsse des Städtetages Rheinland-Pfalz die Ergebnisse der Überlegungen zu den Auswirkungen der demographischen Veränderungen in
ihrem jeweiligen Fachbereich. Diese Kurzvorträge wurden in einer kleinen
Broschüre zusammengefasst, die über das Land hinaus große Aufmerksamkeit gefunden hat.
So wurde der Städtetag im Berichtszeitraum auch von der Zukunftsinitiative
Rheinland-Pfalz (ZIRP) eingeladen, sich am Zukunftsradar 2030 zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Städtetag für seine diesjährige
Mitgliederversammlung in Neuwied vorgenommen, die Konsequenzen des
demographischen Wandels für die Landes- und Kommunalplanung zu erörtern.
Im Berichtszeitraum befasste sich der Städtetag im übrigen mit einer Fülle
weiterer Themen, von denen die wesentlichen im folgenden kurz skizziert
werden sollen. Im Mittelpunkt standen allerdings die dramatische Finanzlage
und die Diskussion um die Gemeindefinanzreform.
1. Kommunale Selbstverwaltung
Urwahlen in den Mitgliedstädten
Im Berichtszeitraum fand wiederum eine Reihe von Urwahlen in den Mitgliedsstädten statt. Es wurden
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am 16.3.2003 in Worms zum Oberbürgermeister Michael Kissel
am 30.3.2003 in Bad Kreuznach zum Oberbürgermeister Andreas Ludwig
am 29.6.2003 in Ingelheim erneut zum Oberbürgermeister Dr. Joachim
Gerhard
am 28.9.2003 in Zweibrücken zum Oberbürgermeister Prof. Dr. Helmut
Reichling
gewählt.
Enquête-Kommission
– Konnexität im Mittelpunkt
Über die Einsetzung der Enquête-Kommission „Kommunen“ war im Vorjahr
ausführlich berichtet worden. Der Beginn der Beratungen erwies sich zunächst als schwierig, da sehr verschiedene Themen (Demographie, Aufgaben- und Ausgabenstrukturen, Gemeindegrößen u.a.m.) angesprochen wurden. In dem Zusammenhang hat der Städtetag Rheinland-Pfalz eine kurze
Zusammenstellung des Umfangs sog. freiwilliger Leistungen vorgenommen
und dabei zugleich darauf verwiesen, dass diese Leistungen fast überall nur
noch durch Kassenkredite finanziert werden können.
Einen breiten Raum nahmen – bisher allerdings ohne Ergebnis – Diskussionen zu den kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz ein. Mehr Stringenz
haben die Beratungen dann durch Vorschläge der Sachverständigen Prof.
Dr. Schoch und Prof. Dr. Wieland erhalten, die Möglichkeiten zur Einführung
eines Konnexitätsprinzips in Rheinland-Pfalz ausgearbeitet hatten. Im Anschluss daran legten sie den Entwurf für eine Verfassungsbestimmung zur
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Absicherung einer Mindestfinanzausstattung der Kommunen vor. Beide
Themen wurden in der Kommission ausführlich erörtert. Es besteht Einvernehmen, hierzu im Herbst einen Zwischenbericht an den Landtag abzugeben.
Gemeindeordnung –
Weiterhin Warten auf
die Novelle
Bereits im Vorjahr war über den Entwurf für eine Novelle zur Kommunalverfassung berichtet worden. In der strittigen Frage der Beleihung kommunaler
Unternehmen, die nicht vollständig im Besitz der Kommune sind, hat der
Städtetag im Frühjahr einen Vorschlag des Innenministeriums akzeptiert.
Danach soll bei der Suche nach privaten Partnern für ein kommunales Unternehmen dann ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden,
wenn das betreffende Unternehmen auch Aufträge der Kommune erhält. Dies
entspricht der gängigen Rechtslage. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings bislang nicht eingeleitet worden.
Standardöffnung –
wenig ermutigender
Auftakt
Über den Diskussionsentwurf zu einem Standardöffnungsgesetz war im Vorjahr berichtet worden. Diesen Weg hat die Landesregierung nicht weiter verfolgt. Stattdessen hat sie im Sommer 2003 ein erstes Standardabbaugesetz
vorgelegt, dessen Umfang und Inhalt jedoch die hochgesteckten Erwartungen enttäuschten; herausgehoben werden kann allenfalls der Verzicht auf die
Verpflichtung zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten. Der Vorschlag, die Ausländerbeiratswahlen mit der allgemeinen Kommunalwahl zu
verknüpfen, wird von den Städten hingegen als Mehrbelastung angesehen.
Interkommunale Zusammenarbeit –
Schwierigkeiten in der
Praxis
Zu den seit langem vom Städtetag Rheinland-Pfalz verfolgten Zielen zählt die
Stärkung interkommunaler Zusammenarbeit. Im Berichtszeitraum standen
dabei die Bemühungen zweier verbandsfreier Städte im Vordergrund, die
konkret eine Zusammenführung mit der umliegenden Verbandsgemeinde in
Erwägung zogen. Die Beratungen im Detail machten allerdings deutlich, dass
es nicht einfach darum gehen kann, die verbandsfreie Stadt in der Verbandsgemeinde aufgehen zu lassen, da die unterschiedliche Aufgabenstellung und
Infrastrukturausstattung berücksichtigt werden muss.
Mit Aufmerksamkeit hat der Städtetag die Ankündigung des Innenministeriums zur Kenntnis genommen, im Rahmen der Projektförderung künftig interkommunale Kooperationen mit Vorrang zu behandeln.
„Rettet die Kommunen“ – eine Aktion des
Deutschen Städte- und
Gemeindebundes
Ende 2002 unterbreitete der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Vorschlag, mit einer konzertierten Aktion unter dem Titel „Rettet die Kommunen“
auf die katastrophale Finanzlage der Städte und Gemeinden in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen. Der Städtetag Rheinland-Pfalz hatte von
Anfang an Wert darauf gelegt, dass eine solche Kampagne nach Möglichkeit
von allen drei Spitzenverbänden auf Bundesebene getragen würde. Inzwischen koordinieren der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und
Gemeindebund ihre Informations- und Aktionskampagne im Zusammenhang
mit der Diskussion um die Gemeindefinanzreform.
2. Finanzen
Gemeindefinanzreform Im Juli 2003 legte die von der Bundesregierung einberufene Kommission zur
– Kommission legt
Reform der Gemeindefinanzen ihren Abschlussbericht vor, in dem mehrheitAbschlussbericht vor
lich die Modernisierung der Gewerbesteuer und die Zusammenführung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe in finanzieller Verantwortung des Bundes vorgeschlagen wurde. Dabei setzten die kommunalen Vertreter auch auf Zusagen
der Bundesregierung, die kommunalen Haushalte in Milliardenhöhe zu entlasten. Unmittelbar danach begann jedoch eine kontroverse Diskussion, insb.
um die Zukunft der Gewerbesteuer.
Die Bundesregierung legte abweichend von der Kommissionsempfehlung
einen Gesetzentwurf zur Gewerbesteuer vor, der eine Erweiterung der SteuD:\68627096.doc
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erpflicht auf die Freiberufler vorsah, aber auf die von den Kommunen dringend geforderte Einbeziehung der gewinnunabhängigen Elemente (Mieten,
Zinsen etc.) verzichtete. Damit wird die Gewerbesteuer, die künftig kommunale Wirtschaftssteuer heißen soll, noch konjunkturanfälliger als bisher. Die
zugleich beabsichtigte Absenkung der Steuermeßzahlen von 5% auf 3% führt
nach ersten Schätzungen gerade in den Städten zu erheblichen Steuerausfällen.
In einer ersten Reaktion zeigten sich die kommunalen Spitzenverbände auf
Bundesebene empört. Sie dringen weiterhin auf eine Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindefinanzreformkommission. Um dieser Forderung
Nachdruck zu verleihen, hat der Deutsche Städtetag am 24.9.2003 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Weitere Aktionen sind in Vorbereitung. Inzwischen hat sich die CDU/CSU darauf verständigt, zunächst
nur ein „Sofortprogramm“, das vor allem die vom Städtetag seit langem geforderte Absenkung der Gewerbesteuerumlage enthält, vorzuschlagen. Die
Beratungen zur Gemeindefinanzreform sollen nach ihrer Auffassung im Jahr
2004 fortgeführt werden.
Der Städtetag Rheinland-Pfalz hat hierzu Gespräche mit verschiedenen Fraktionen des Landtages geführt; zudem hat der Vorsitzende an die rheinlandpfälzischen Bundestagsabgeordneten appelliert, die Vorstellungen der Städte
zu unterstützen. Schließlich stand die Thematik im Mittelpunkt der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes im Berichtszeitraum.
4. Städtefinanzbericht
– Defizite auf Rekordhöhe
Zum vierten Mal veröffentlichte der Städtetag Rheinland-Pfalz seinen Städtefinanzbericht. Der Bericht unterstreicht die ganze Dramatik der Finanzlage
der Städte in Rheinland-Pfalz. Nur wenige Städte sind noch in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen; insgesamt summieren sich die für 2003 erwarteten Defizite auf mehr als 800 Mio. Euro. Ebenso beängstigend ist der rasante
Anstieg der Kassenkredite – das Kassenkreditvolumen in den Städten hat
sich seit 2001 auf nunmehr fast 1,8 Mrd. Euro verdoppelt.
Wie eine Umfrage des Bundes der Steuerzahler ausweist, ist Rheinland-Pfalz
fast das einzige Bundesland, in dem alle größeren Städte unausgeglichene
Haushalte aufweisen. Der jüngst von der Landesregierung vorgelegte 8. Gemeindefinanzbericht bestätigt dies in vollem Umfang, obwohl er mit seinen
Aussagen nur bis zum Jahr 2000 reicht.
Steuerschätzung –
neuer Landeshaushalt
für 2003
Nachdem im Vorjahr ein Nachtragshaushalt des Landes vermieden werden
konnte, sah sich der Finanzminister Ende 2002 – nach weiter rückläufigen
Steuerschätzungen – gezwungen, für das zweite Jahr des Doppelhaushalts
2002/2003 erhebliche Kürzungen vorzunehmen. Davon waren auch kommunalrelevante Maßnahmen betroffen. In einem „Gesetz zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und über Maßnahmen
zur Entlastung des Landeshaushalts“ wurden gegen den Widerstand der
Kommunalen Spitzenverbände u.a. die Kostenerstattung an die Träger der
örtlichen Jugendhilfe gekürzt und die Förderung stationärer und teilstationärer Pflegeeinrichtungen beendet. Ausserdem wurden die Leistungen im Finanzausgleich reduziert (s. nächster Beitrag).
Finanzausgleich –
Nach der Herbststeuerschätzung wären, unter Berücksichtigung von NegaStabilisierung der Aus- tivabrechnungen aus Vorjahren die Mittel für die Kommunen von 1,67 Mrd. im
gleichsmasse?
Jahr 2002 auf 1,50 Mrd. Euro für das Jahr 2003 zurückgegangen. Daraufhin
hat die Landesregierung im Zuge der Aufstellung des neuen Haushaltes für
2003 den Vorschlag unterbreitet, die Finanzausgleichsmasse bis 2006 auf
einen, gegenüber 2002 allerdings um etwa 60 Mio. Euro niedrigeren konstanten Betrag festzusetzen und die verbleibenden negativen Abrechnungsbeträge zu „stunden“.
Die Landesregierung ließ erkennen, die Regelung bei weiter rückläufigen
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Steuereinnahmen fortzuschreiben. Dies soll auch für Auswirkungen durch ein
mögliches Vorziehen der Steuerreform zum 1.1.2004 gelten. Die kommunalen Spitzenverbände haben dieser Lösung in der Finanzausgleichskommission zugestimmt; zu einer Vereinbarung, die die Landesregierung hierzu mit
den kommunalen Spitzenverbänden abschließen wollte, ist es allerdings nicht
gekommen.
Einkommensteuer –
neue Schlüsselzahlen
Zum 1.1.2003 wurden die Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer auf der Basis der Steuerstatistik 1998 neu festgesetzt.
Zugleich ist – einer Forderung des Städtetages entsprechend – die Kappungsgrenze auf 30.000/60.000 Euro angehoben worden. Allerdings war die
Neufestsetzung – wie in der Vergangenheit auch – für viele Städte mit erheblichen Einnahmeeinbussen verbunden.
Umsatzsteuer – Warten auf den Schlüssel
Die Anwendung eines endgültigen Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zögert sich weiter hinaus. Schwierigkeiten bei der
Datenermittlung, aber auch Unklarheiten über die interkommunalen Auswirkungen eines neuen Schlüssels haben dazu geführt, dass die Anwendung
des vorläufigen Schlüssels zunächst bis 2004 verlängert wurde. Der Deutsche Städtetag plädiert dafür, die Umstellung angesichts der vielfältigen
Probleme sogar erst zum 1.1.2006 vorzunehmen.
Zahlungstermine –
langfristige Einigung
mit dem Finanzministerium
Die Auszahlung der Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der
Schlüsselzuweisungen hat in der Vergangenheit stets dann zu Problemen
geführt, wenn der gesetzlich festgelegte Zahltag nicht auf einen Werktag fiel.
Mehrfach wurden die Gelder dann verspätet ausgezahlt. Auf Initiative des
Städtetages konnten die Kommunalen Spitzenverbände mit dem Finanzministerium eine Vereinbarung über die konkreten Zahlungstermine bis Ende
2006 treffen, die allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde. Damit erhalten die Kommunen für ihre Liquiditätsplanungen eine höhere Sicherheit.
Finanzausgleichskommission – neuer
Anlauf?
Im Vorjahr war über eine Arbeitsgruppe berichtet worden, die für die Finanzausgleichskommission beiderseits akzeptierte Datengrundlagen schaffen
sollte. Sie beendete ihre Arbeit ohne Ergebnis, da eine konsensfähige Betrachtungsweise von Landes- und Kommunalhaushalten nicht gefunden werden konnte. Dies unterstreicht die Mängel der Ausgestaltung der Kommission. In der Enquête-Kommission „Kommunen“ haben die Sachverständigen
einen Vorschlag zur Verbesserung der Arbeit der Finanzausgleichskommission unterbreitet, der vor allem die Hinzuziehung von Sachverständigen und
eine bessere Verzahnung mit den Beratungen des Landtages vorsieht.
Neues Haushaltsrecht
– Einführung zum
1.1.2006
Zu Beginn des Jahres unterrichtete der Leiter der Kommunalabteilung im
Rahmen einer Vorstandssitzung über die Absicht des Ministeriums zum
1.1.2006 ein neues Gemeindehaushaltsrecht einzuführen. Für alle Kommunen gelte dann der produktorientierte Haushalt sowie die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung. Den Kommunen in Rheinland-Pfalz werde freigestellt, ob sie darüber hinaus das doppische Rechnungswesen anwenden
wollen, oder beim kameralistischen Buchungsstil verbleiben.
Mit einer hervorragend besuchten Fachveranstaltung im April informierte der
Städtetag über die Grundzüge des kommenden Haushaltsrechts. Mit den
Schwesterverbänden und dem Innenministerium wurde vereinbart, die rheinland-pfälzischen Kommunen in einem Gemeinschaftsprojekt auf diese Umstellung vorzubereiten. Im November soll der aktuelle Stand in einer weiteren
Veranstaltung vorgestellt werden.
Gemeinnützigkeit –
auch 2003 in der Diskussion
Über die Problematik der Spendenabzugsfähigkeit von Zahlungen an Fördervereine war im vergangenen Jahr berichtet worden. Deshalb haben die Städte auf Anraten des Städtetages für Einrichtungen, die von Fördervereinen
unterstützt werden, soweit notwendig Betriebssatzungen erlassen. Ursprünglich musste das nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums bis zum
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31.12.2002 geschehen sein; dieser Termin ist inzwischen jedoch mehrfach
verschoben worden. Derzeit gibt es sogar eine Initiative des Bundesrates, die
betreffende Regelung generell aufzuheben.
3. Soziales/Jugend/Arbeitsmarkt/Gesundheit
Sozialhilfe – Grundlegende Reform?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch
(als SGB XII) mit grundlegenden Strukturänderungen einzuordnen. So werden die Hilfe zum Lebensunterhalt mit den Hilfen in besonderen Lebenslagen
materiell gleichgestellt, die Hilfe zur Arbeit gestrichen, die Einkommensgrenzen vereinheitlicht und in die Regelsätze für den Lebensunterhalt die einmaligen Leistungen einbezogen. Die Anbindung der Krankenhilfe an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird aufgehoben.
Bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird ein in das Ermessen des Sozialhilfeträgers gestelltes trägerübergreifendes persönliches
Budget eingeführt. Im Übrigen aber werden die Leistungen zur Eingliederung
für behinderte Menschen entgegen den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände ausgeweitet durch vollkommene Freistellung des Vermögenseinsatzes und durch Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs. Die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird über den heutigen Aufgabenbereich auch auf alle wesentlichen Hilfen in besonderen Lebenslagen,
trotz der gegenläufigen Entwicklungen in der Praxis, ausgedehnt. Eine abschließende Bewertung, insb. hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist
noch nicht möglich.
§ 93 BSHG – Instrumentarium eingeführt
Über die Entwicklung des Instrumentariums zur individuellen Hilfeplanung
(IHP) nach den §§ 93 ff. BSHG war im Vorjahr bereits berichtet worden. Im
Dezember 2002 hat das beauftragte Institut hierzu ein Handbuch vorgestellt.
Im Berichtszeitraum erfolgten ferner Vereinbarungen über die ärztliche Begutachtung zur Feststellung des Personenkreises zwischen dem federführenden Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden.
Die IHP wurde am 01.03.2003 verbindlich für alle Menschen, die Eingliederungshilfe oder Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten beantragen,
eingeführt. Das Ministerium hat 8 regionale Veranstaltungen durchgeführt, in
denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Sozialhilfeträger ihre
Erfahrungen mit dem neuen Instrumentarium erörtern konnten. Insgesamt ist
festzustellen, dass die Mehrzahl der örtlichen Sozialhilfeträger das Instrumentarium angenommen und positive Erfahrungen gemacht hat. Seit dem
01.07.2003 gilt das IHP auch für den Bereich der Werkstätten für behinderte
Menschen. Sukzessive soll das Verfahren auf alle Personen, die bereits Leistungen der Eingliederungshilfe in den Werkstätten für behinderten Menschen
in Anspruch nehmen, ausgedehnt werden.
Zusammenführung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe – Städte lehnen kommunale Zuständigkeit ab
Im Berichtszeitraum sind 4 Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die sog. Hartz-Gesetze, eingebracht und zum Teil verabschiedet
worden. Das Hartz I-Gesetz beinhaltet u.a. die flächendeckende Einrichtung
von Personalserviceagenturen bei jedem Arbeitsamt. Im Hartz II-Gesetz sind
vor allem der Betrieb von Job-Centern bei den Arbeitsämtern sowie die Zusammenarbeit von Arbeitsämtern mit den örtlichen Sozialhilfeträgern geregelt
worden. Die Job-Center sollen eine gemeinsame Anlaufstelle des Arbeitsamtes und der örtlichen Sozialhilfeträger umfassen und die dem Arbeitsamt
übertragenen Aufgaben wahrnehmen.
Nach dem Hartz III-Gesetzentwurf soll die Bundesanstalt für Arbeit als Bundesagentur für Arbeit zu einem leistungsfähigen und kundenorientierten
Dienstleister umgestaltet werden. Für die Kommunen ist dabei relevant, dass
die künftigen Agenturen für Arbeit verpflichtet werden sollen, mit den örtlichen
Sozialhilfeträgern zusammenzuarbeiten, Kooperationsvereinbarungen abzu-
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schließen und gemeinsame Anlaufstellen zu bilden. Dieser Gesetzentwurf ist
im Zusammenhang mit dem Hartz IV-Gesetz zu sehen, mit dem die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe („Arbeitslosengeld II“) zu
einer neuen Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Trägerschaft der Bundesagentur geregelt, das Wohngeld für Transferleistungsempfänger abgeschafft und ein bedarfsabhängiger Kindergeldzuschlag für einkommensschwache Familie eingeführt werden soll.
Allerdings gibt es derzeit auch Bestrebungen, die Verantwortung für Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf die Kommunen zu übertragen. Dies fordert der
Deutsche Landkreistag, auch die Unionsparteien haben sich hierfür ausgesprochen ; das Land Hessen hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf, das sog. Existenzsicherungsgesetz vorgelegt. Der Deutsche Städtetag
und der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnen jedoch eine Kommunalisierung des Arbeitslosengeldes II kategorisch ab.
Umsetzung Hartz –
Vereinbarung auf Landesebene
Der Arbeitsmarktbeirat des Landes Rheinland-Pfalz, in dem auch der Städtetag vertreten ist, hat am 04.07.2003 eine Vereinbarung zur Umsetzung der
Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit abgeschlossen. Die Partner haben sich darauf verständigt, wirksame Maßnahmen zur Optimierung des Umsetzungsprozesses zu ergreifen. Dazu wollen sich die Beteiligten regelmäßig
über Ergebnisse, Planungen und Probleme unterrichten. Ferner haben die
Vertreter der kommunalen Spitzenverbände zugesagt, sich an geplanten
Veranstaltungen zu beteiligen und das Fachwissen der Kommunen bei der
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einzubringen.
Grundsicherung –
hohe Anlaufkosten
Das Grundsicherungsgesetz, über das im Vorjahr berichtet worden war, ist –
mit Nachbesserungen noch vor Inkrafttreten – zum 01.01.2003 in Kraft getreten. Die Länder erhalten vom Bund ab dem 01.03.2003 jährlich einen Festbetrag in Höhe von 409 Mio. Euro, der nach Wohngeldaufwendungen auf die
Länder verteilt wird. Die Höhe des Festbetrages ist alle zwei Jahre zu überprüfen. Gerade in der Anfangsphase haben viele Städte einen erheblichen
Arbeitsaufwand festgestellt, da vielfach auch in Fällen Anträge gestellt wurden, in denen Leistungen nicht zu erwarten waren.
Am 18.03.2003 ist das Landesgesetz zur Ausführung des Grundsicherungsgesetzes verkündet worden, in dem die Landkreise und kreisfreien Städte zu
den Trägern der Grundsicherung bestimmt worden sind. Dieses Gesetz lehnt
sich in seiner Struktur an das Landesgesetz zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes an.
Gleichstellung Behinderter – Finanzlage
entscheidet?
Über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen
in Rheinland-Pfalz war im Vorjahr bereits berichtet worden. Zum 1.1.2003 ist
das entsprechende Ausführungsgesetz des Landes in Kraft getreten. Den
Bedenken der kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der finanziellen
Auswirkungen ist der Gesetzgeber insoweit gefolgt, als das Gesetz keine
rechtlich zwingenden Umsetzungsfristen vorsieht, sondern die Erreichung der
anzustrebenden Ziele unter den Haushaltsvorbehalt stellt.
Die Landesregierung hat verschiedene Arbeitsgruppen zu speziellen Fragen
eingesetzt, die Vorschläge für die praktische Umsetzung des Gesetzes unterbreiten sollen. Gleichwohl muss vermieden werden, dass durch das Gesetz zu hohe Erwartungen geweckt werden, die auf der kommunalen Ebene
nicht zu erfüllen sind. Außerdem hat der Städtetag Rheinland-Pfalz darauf
aufmerksam gemacht, dass manche Ziele nur mit der aktiven Hilfe des Landes zu erreichen sein werden.
PISA – Auswirkungen
auf die Kindertagesstätten?
Das zuständige Ministerium hat einen Diskussionsentwurf von Bildungs- und
Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz vorgelegt. In der Arbeitsgruppe waren auch die kommunalen Spitzenverbände
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vertreten. Sie haben grundsätzlich ihre Zustimmung gegeben, jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von den Empfehlungen keine kostentreibenden Wirkungen ausgehen dürfen. Auch Sanktionsmöglichkeiten durch die
Kindergartenaufsicht können seitens der Kommunen nicht akzeptiert werden.
In einem gemeinsamen Pressegespräch wurden die Empfehlungen der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Folgezeit sollen die Kindertagesstätten in
Rheinland-Pfalz die Praktikabilität der einzelnen Empfehlungsabschnitte beurteilen. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2004 ausgewertet und den beteiligten Verbänden und Trägern zur abschließenden Beratung vorgelegt.
Gesundheitsreform –
Zustimmung, aber...
Die grundsätzliche Zielsetzung der Gesundheitsreform, die Finanzierungsgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verbreitern und zu
sichern, wird von den kommunalen Spitzenverbänden im Grundsatz unterstützt. Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte müssen jedoch ausgeschlossen sein. Änderungsbedarf gibt es aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände insbesondere bei der Krankenhausplanung, die in der Einführungsphase des neuen Vergütungssystems wegen der noch ungewissen Auswirkungen keinen Veränderungen unterliegen sollte.
Für die Kommunen mit erheblichem Kostenrisiko verbunden ist die Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung im
Wege einer Kostenerstattung; es fehlt an der notwendigen Transparenz, die
Sozialhilfeträger sind dann allein auf die ordnungsgemäße Prüfung durch die
Krankenkassen angewiesen. Zusätzlich kommen Verwaltungs- und Bürokratiekosten durch ein solches Parallelsystem hinzu. Bei den Zuzahlungsregelungen, den von der GKV-Finanzierung ausgeschlossenen Arznei-, Heil- und
Hilfsmitteln und bei Änderungen zum Zahnersatz ist zudem darauf zu achten,
dass in allen sozialen Sicherungssystemen gleiche Bedingungen gelten.
4. Bauen/Umwelt/Verkehr
FFH – immer wieder
Ärger
Im Berichtszeitraum bewertete die EU-Kommission die bislang vorliegenden
Meldelisten der FFH-Gebiete für Rheinland-Pfalz als unzureichend. Das Verfahren zur Ermittlung weiterer Gebiete für eine Nachmeldung durch die Landesregierung führte zu erneutem Unmut, da wiederum keine Einzelbeteiligung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften vorgenommen
wurde; vielmehr erfolgten Informationen über die Einzelheiten des Verfahrens
vor einer Unterrichtung der kommunalen Spitzenverbände im Wege einer
„Suchkulisse“ zu etwaigen FFH-Flächen auf der Internetseite der Landespflegebehörden.
Zusätzlich wurde bei der Termingestaltung durch die Landesregierung ein
weit höherer Zeitdruck als in anderen Bundesländern erzeugt, der eine intensive und umfassende Prüfung und nicht zuließ. Bereits am 15.07.2003 beschloss der Ministerrat eine FFH-Nachmeldekulisse. Eine Unterrichtung der
kommunalen Gebietskörperschaften über Veränderungen gegenüber der
ursprünglichen Gebietskulisse erfolgte nicht. Vor diesem Hintergrund sah
sich der Städtetag veranlasst, die Landesregierung aufzufordern, die Diskussion nicht als beendet anzusehen, sondern den rheinland-pfälzischen Kommunen gleiche Chancen wie in anderen Bundesländern einzuräumen und
ergänzende Stellungnahmen gleichfalls bis Ende Oktober entgegenzunehmen und zu berücksichtigen.
Duales System – neue Die DSD AG hat im April 2003 die Leistungsverträge für Glas- und LeichtverAusschreibung
packungen für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2007 öffentlich
ausgeschrieben. Das Ausschreibungsergebnis war aus Sicht der DSD AG
allerdings höchst unbefriedigend, weil für eine Vielzahl von Ausschreibungsgebieten nur ein Angebot abgegeben wurde und darüber hinaus eine Vielzahl
unwirtschaftlicher Angebote vorlag. Anfang September 2003 ließ das BunD:\68627096.doc
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deskartellamt 120 Unternehmen der Entsorgungsbranche wegen des Verdachts der Preisabsprache und der Gebietsaufteilung durchsuchen. Für ca.
70% der Ausschreibungsgebiete soll nun eine Neuausschreibung erfolgen.
Im Jahr 2004 will DSD die bisherigen Leistungsverträge fortführen – allerdings mit Korrekturen der Entgelte nach unten. Die kommunalen Leistungsvertragsparteien werden dies so nicht hinnehmen.
Die Papier-Pappe-Karton-Fraktion liegt nach eingehenden Erörterungen mit
dem Bundeskartellamt in der Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Über Einzelheiten der unterschiedlichen Möglichkeiten einer
künftigen gemeinsamen Erfassung des kommunalen Altpapiers und der
durch die DSD AG lizensierten Verkaufsverpackungen unter Einbeziehung
des Modells der Dienstleistungskonzession hat der Städtetag RheinlandPfalz in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit dem Landkreistag
Rheinland-Pfalz unter Mitwirkung des Deutschen Städtetages am 20.05.2003
eingehend unterrichtet.
Duales System – neue Im Berichtszeitraum hat ein weiterer potenzieller Betreiber eines Dualen SysAnbieter?
tems, die ISD Interseroh GmbH, konkretes Interesse an einer Freistellung
nach der Verpackungsverordnung bekundet. Auch ist weiterhin von einer
beabsichtigten operativen Tätigkeit der Landbell AG auszugehen; dieses
Unternehmen hat in Hessen mittlerweile die Anerkennung als Duales System
erhalten. Beide potenziellen neuen Betreiber wollen das eingeführte Erfassungs- und Verwendungssystem der DSD AG mit nutzen.
Die hieraus resultierenden Probleme für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wurden vom Städtetag Rheinland-Pfalz in einer Vielzahl von
Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene und
mit dem Ministerium für Umwelt und Forsten erörtert. Besondere Bedeutung
hat dabei der Umstand, dass das Land Rheinland-Pfalz gegenwärtig den
Vorsitz in der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat, wodurch dem Städtetag
Rheinland-Pfalz eine wichtige Abstimmungsfunktion zwischen dem Land und
den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zukommt.
Landeswassergesetz –
Kommunale Belange
nicht ausreichend berücksichtigt
Im November 2002 legte das Ministerium für Umwelt und Forsten einen Entwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes vor, mit dem vorrangig
europarechtliche
Bestimmungen
(Wasserrahmenrichtlinie,
UVPÄnderungsrichtlinie und IVU-Richtlinie) in Landesrecht umgesetzt werden
sollen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat –
abgesehen von der viel zu knappen Fristsetzung – insbesondere kritisiert,
dass die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen nicht
hinreichend ermittelt, nach ersten Schätzungen wohl aber nicht akzeptabel
sind. Darüber hinaus müssen Mitwirkungsrechte der Kommunen stärker berücksichtigt werden; beabsichtigte massive Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit werden strikt abgelehnt. Verschiedene kleinere Veränderungen, die zwischenzeitlich an dem Gesetzentwurf vorgenommen wurden,
sind bei weitem nicht ausreichend.
Schweinedatenbank –
Lösung gefunden
In jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist eine zentrale elektronische
Schweinedatenbank einzurichten. Zwischen den Bundesländern wurde eine
Vereinbarung getroffen, dass dies der Freistaat Bayern übernimmt. In jedem
Bundesland ist zudem eine zuständige regionale Stelle zu bestimmen, der
die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des jeweiligen Landes obliegt. Nach
eingehenden Verhandlungen des Städtetages und des Landkreistages mit
dem Ministerium wurde dem Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz diese
Funktion im Auftrag der kreisfreien Städte und der Landkreise zugewiesen.
Mit dem Landeskontrollverband konnte ein entsprechender Rahmenvertrag
geschlossen werden. Diesem Vertrag sind bis Mitte September 2003 alle
kreisfreien Städte und Landkreise beigetreten.
Landesplanungsge-
Im Berichtszeitraum wurde das Landesplanungsgesetz neu gefasst. Die No-
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setz – Novellierung
trifft auf Zustimmung
vellierung war aufgrund von neuen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes
des Bundes notwendig geworden. Darüber hinaus sollte die Arbeit der Landesplanung noch transparenter und effektiver gestaltet werden. So soll der
Verzicht auf bestehende Gremien (Landesplanungsbeirat) und die gesetzliche Verankerung der vereinfachten raumordnerischen Prüfung, zu einer
straffen und effizienteren Ausgestaltung Planung beitragen. Die kommunalen
Spitzenverbände haben die mit der Neufassung des Landesplanungsgesetzes verfolgten Zielvorstellungen grundsätzlich begrüßt.
Landesbauordnung –
Zusätzliche Bauvorlageberechtigte?
Im Berichtszeitraum legte die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung und des Ingenieurkammergesetzes vor. Die
Änderungsvorschläge verfolgen in erster Linie das Ziel, in der Praxis erkannte Erschwernisse zu beseitigen und die Rechtsanwendung zu erleichtern. Ein
weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Neuregelung der baurechtlichen Prüfung, die
auf privatrechtlicher Grundlage durch Sachverständige ausgeführt werden
soll. Das Finanzministerium hat anlässlich der Vorlage des Änderungsentwurfs auch die Einführung einer sog. „kleinen Bauvorlageberechtigung“ thematisiert. Durch diese würde der Kreis der in der Landesbauordnung genannten Bauvorlageberechtigten für bestimmte Vorhaben erweitert. Zu dem letztgenannten Punkt gibt es aus der kommunalen Praxis erhebliche Vorbehalte
hinsichtlich der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauunterlagen.
Nachbarrecht – neues
Landesgesetz in Kraft
Die Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes für Rheinland-Pfalz aus dem
Jahr 1970 haben sich in der Praxis ganz überwiegend bewährt. Um gleichwohl vorhandenen Änderungsbedarf in Einzelpunkten zu regeln legte die
Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, der insbesondere Grenzabstände
bei Heckenpflanzungen betraf. Der Städtetag setzte sich im Verfahren insbesondere für eine Harmonisierung der Vorschriften der Landesbauordnung
und der Vorschriften des rheinland-pfälzischen Nachbarrechts hinsichtlich
des Grenzabstandes für Hecken ein. Der Gesetzgeber ist diesem Vorschlag
jedoch nicht gefolgt.
Die geltende Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird von
den Kommunen seit langem kritisiert, da sie zu wenig Anreize für kostensparende Planungen enthalte. Angelehnt an die auf Bundesebene geführte Diskussion befasste sich der Städtetag Rheinland-Pfalz im Berichtszeitraum mit
der Materie und sprach sich im Grundsatz für eine ersatzlose Abschaffung
der Honorarordnung aus. In einem Gespräch mit der Architektenkammer
wurden die gegenseitigen Positionen verdeutlicht; Übereinstimmung herrschte dabei insoweit, dass die HOAI auf jeden Fall einer grundlegenden Korrektur bedürfe.
HOAI – generelle Abschaffung?
Vergaberecht – auch
für öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau nahm
zu der grundsätzlichen Frage Stellung, ob die Beauftragung Öffentlich bestellter Vermessungsingenieuren (ÖbVI) mit der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen dem Vergaberecht unterliegt. Im Ergebnis findet nach
Auffassung der Ministerien das Vergaberecht aus verschiedenen Gründen
keine Anwendung. Allerdings unterliegen Vermessungsleistungen öffentlicher
Auftraggeber, die der ÖbVI im nichthoheitlichen Bereich erbringt, dem Vergaberecht. Einvernehmlich haben die Fachressorts und der Städtetag jedoch
festgestellt, dass auch bei der Vornahme von Liegenschaftsvermessungen
eine Auswahl der ÖbVI im wettbewerblichen Verfahren rechtlich zulässig ist.
Liegenschaftskataster
– bürgerfreundlicher
Service
Im Herbst 2002 legte das Ministerium des Innern und für Sport den Entwurf
eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung des Liegenschaftskatasters und die Überlassung von Auszügen. Der Städtetag begrüßte die Möglichkeit der Überlassung von Auszüge, da hiermit der Service für die Bürgerinnen und Bürger gerade dort deutlich verbessert werden kann, wo die zuständigen Vermessungs- und Katasterämter etwas weiter entfernt liegen
Bahnhofsentwicklung – Im Berichtszeitraum legte die Deutsche Bahn ihre Vorstellungen zur BahnD:\68627096.doc
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Theorie und Praxis
hofsentwicklungskonzeption vor. Dabei sprach sie sich für ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung des Bahnhofsumfeldes aus. Dies wurde in den
Gremien des Städtetages mit der zuständigen DB Stations & Services erörtert. Dabei wurde erneut der Unmut der Städte über die mangelhafte Abstimmung unter den einzelnen Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn
deutlich. Zugleich wurde kritisiert, dass die von der Bahn gegebenen Investitionszusagen nicht erfüllt und Informationen hierzu nur sehr unvollständig
gegeben würden. Der Städtetag wird gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium gegenüber der DB AG aktiv werden.
Wiederkehrende BeiIn einem Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht einem Kläger Recht
träge – Tod auf Raten? gegeben, der moniert hatte, dass die Abrechnungseinheiten für wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau zu großräumig seien. Das Gericht hat
an den räumlich-funktionalen Zusammenhang so strenge Anforderungen
gestellt, dass kaum noch ein Unterschied zu einmaligen Beiträgen besteht.
Vor allem in dichter besiedelten Stadt- und Ortsgebieten stellt sich damit die
Frage, ob wiederkehrende Beiträge überhaupt noch möglich sind.
Dies würde nach Auffassung des Städtetages Rheinland-Pfalz nicht nur den
Intentionen des Gesetzgebers widersprechen, sondern auch ein funktionsfähiges Instrument für die Finanzierung des Straßenausbaus aufheben. Deshalb ist der Städtetag mit dem Innenministerium in Kontakt getreten, um nach
einer gesetzgeberischen Lösung für den Erhalt der wiederkehrenden Beiträge zu suchen.
EU-Tachograph –
neue Belastung der
Kommunen abgewendet
Der Städtetag hatte ursprünglich die Absicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, die Fahrerlaubnisstellen zu zuständigen Stellen für die Ausgabe der Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten bei
Einführung des digitalen EU-Tachographen zu bestimmen, im Hinblick auf
erwartete Kostenbelastungen bei den Städten durch Übertragung dineuen
eser Aufgabe abgelehnt. Durch intensive Verhandlungen mit dem Ministerium
konnte erreicht werden, dass auf Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz den
Ländern freigestellt wird, kostendeckende Gebühren für die Ausgabe der
genannten Speicherkarten einzuführen.
Von dieser Regelung will das Land Rheinland-Pfalz Gebrauch machen. Sie
soll für eine Übergangsphase gelten, in der der tatsächliche Aufwand der
Städte und der Landkreise für die Aufgabenerfüllung ermittelt wird. Danach
sollen endgültige Gebühren festgesetzt werden. Aufgrund dieses Verhandlungserfolges sah sich der Städtetag in der Lage, einer Wahrnehmung der
Aufgabe der Speicherkartenausgabe durch die Fahrerlaubnisstellen der Städte zuzustimmen.
§ 45a PBefG – Redu- Im Frühjahr 2003 wurde bekannt, dass das Verkehrsministerium beabsichtigt,
zierung der Landesmit- die an die Verkehrsunternehmen fließenden Ausgleichsmittel für den Schütel?
lerverkehr nach einem neuen Schlüssel zu berechnen. Im Ergebnis kommen
dadurch auf die Unternehmen Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 2
Mio. Euro zu. Der Städtetag hat sich, im Einklang mit den Verbänden der
Verkehrsunternehmen, mit Nachdruck gegen diese Kürzung gewandt, da sie
in vielen Städten mittelbar zu einer weiteren Belastung des kommunalen
Haushalts führt.
Linienkonzessionen im
ÖPNV – EuGH verneint Ausschreibungspflicht
In dem seit langem anhängigen Verfahren zur Vergabe von Linienkonzessionen im ÖPNV hat der EuGH im Berichtszeitraum geurteilt. Danach ist die
Vergabe unter bestimmten Bedingungen nicht ausschreibungspflichtig. Allerdings hat der EuGH bestimmte Anforderungen an das Vergabeverfahren
gestellt. So sind die Verpflichtungen für das Verkehrsunternehmen klar zu
definieren und die Parameter für Ausgleichszahlungen objektiv und transparent sein. Zudem darf der Ausgleich nicht über die erforderlichen Kosten hinausgehen. Über die konkreten Auswirkungen für die kommunalen Verkehrsunternehmen wird in den nächsten Monaten zu beraten sein.
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Luftverkehr – Flughäfen und Fluglärm
Der Städtetag befasste sich im Berichtszeitraum auch mit Fragen des Luftverkehrs. Dabei ging es zum einen um die Integration des Luftverkehrs in die
Bundesverkehrswegeplanung. Zum anderen wurde im Zusammenhang mit
der geplanten Novellierung des Fluglärmgesetzes die Frage einer Beteiligung
benachbarter Kommunen bei Ausbauplänen von Flughäfen sowie bei der
Festlegung oder Änderung von Flugrouten erörtert.
5. Schule/Kultur/Sport
Ganztagsbetreuung in
Angebotsform – erstes Jahr absolviert
Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 wurden die ersten 81 Schulen auf der
Grundlage gemeinsamer Antragstellungen der jeweiligen Schulträger und der
Schulen in Ganztagsschulen in neuer Form (Ganztagsschule in Angebotsform) umgewandelt. Zum 1.9.2003 kamen weitere 82 Schulen hinzu. Nach
über einem Jahr Betrieb der neuen Ganztagsschulen bestätigen sich die
Befürchtungen des Städtetages, dass die Umsetzung des Ganztagsschulprogramms bei den betroffenen Kommunen zu nicht unerheblichen Belastungen durch Aufwendungen für Bau, Ausstattung und Einrichtung der Schulen,
erhöhte Kosten der Schülerbeförderung und Forderungen nach Erhöhung der
Stundenzumessungen für Schulsekretärinnen geführt hat.
Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Forderungen in das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Schulgesetz eingebracht. So wurde generell
die Forderung nach einer Regelung erhoben, dass Mehrkosten, die den
kommunalen Gebietskörperschaften durch Veränderungen pädagogischer
Konzeptionen des Landes entstehen – wie bspw. die Einrichtung von Ganztagsschulen – in vollem Umfang vom Land zu tragen sind. Darüber hinaus
sind die Regelungen für die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an
Schulen außerhalb geltender Schulbezirke unter Wahrung der Interessen der
Kommunen zu treffen. Zusätzlich ist den Schulträgern die rechtliche Grundlage zur Verfügung zu stellen, für die Gewährung der Mittagsverpflegung in
den Ganztagsschulen von den Schülern bzw. ihren Eltern einen Eigenanteil
in Höhe der tatsächlichen Kosten der Essensgewährung zu erheben.
Ganztagsschulförderung des Bundes –
Verteilungsmodalitäten
nicht ganz befriedigend
Der Bund stellt in einem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 bis 2007“ den einzelnen Bundesländern entsprechend ihrer Schülerzahl zur Fortentwicklung des Ganztagsschulangebotes im Zeitraum 2003
bis 2007 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Auf das Land RheinlandPfalz entfallen aus diesem Programm verteilt über fünf Jahre ca. 198,4 Mio.
Euro. Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend entwickelte ein Modalitäten zur Verteilung der dem Land zur Verfügung stehenden Bundesmittel.
In einem ersten Block sollen Pauschalen für jede neu eingerichtete Ganztagsschule differenziert nach Schularten gezahlt werden; der Block 2 ist vorgesehen für Bauinvestitionen im Zusammenhang mit der Bildung von Ganztagsschulen entsprechend der Schulbaurichtlinie mit einer generellen Förderhöhe von 70 % ohne Differenzierung nach der Finanzkraft der jeweiligen
Kommune.
Diesem Verfahren gaben der Städtetag und die übrigen kommunalen Spitzenverbände ihre grundsätzliche Zustimmung. Zwar wurde das Förderprogramm des Bundes rückwirkend mit dem 01.01.2003 in Kraft gesetzt, allerdings ist dies nicht ausreichend, um die 81 Schulen in Rheinland-Pfalz, die
bereits zu Beginn des Schuljahres 2002/2003 in Ganztagsschulen umgewandelt wurden, nachträglich in die Förderung einbeziehen zu können. Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände eingefordert, dass
diese Schulen im Vergleich zu den neu hinzutretenden nicht benachteiligt
werden dürfen, deshalb müsse auch für diese Schulen und ihre Träger eine
Möglichkeit gegeben sein, ohne weitere, zusätzliche Investitionen in gleicher
Weise eine Förderung zu erhalten. Bedauerlicherweise hat das Ministerium
einer entsprechenden Regelung zugunsten dieser Schulen nicht zugestimmt.
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Schulgesetzentwurf –
Vielzahl von Änderungsvorschlägen
Mitte 2003 legte das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend den Entwurf
eines neuen Schulgesetzes vor. Gegen eine Vielzahl beabsichtigter Bestimmungen bestehen seitens des Städtetages – auf der Basis seines im Jahr
2002 beschlossenen Papiers „Reform der Schulfinanzierung“ – erhebliche
Bedenken; darüber hinaus bedarf der Entwurf auch verschiedener Ergänzungen.
So geht eine Kernforderung dahin, dass die Schulträger bei allen Maßnahmen einer weiteren Ausdifferenzierung des bestehenden Schulsystems oder
der Schaffung neuer Schulformen künftig gleichgewichtig mit dem Land in
den Entscheidungsprozess einzubeziehen sind. Für die Schülerbeförderung
fordern die Aufgabenträger ein Wahlrecht, durch Satzung zu regeln, ob ein
Eigenanteil gefordert oder zu den Kosten, die den Schülerinnen und Schülern
für die Beförderung entstehen, ein Zuschuss gewährt wird. Darüber hinaus
wird eine Aufhebung der historisch bedingten Differenzierung zwischen den
einzelnen Schularten bei der Erhebung des Eigenanteils eingefordert.
Die kommunalen Spitzenverbände konnten sich mit ihren Vorschlägen zur
Zuweisung von Schülern an Schulen außerhalb geltender Schulbezirke im
Zusammenhang mit der Einrichtung der Ganztagsschulen in Angebotsform
(s. Geschäftsbericht des Vorjahres) nicht durchsetzen. Nach den vorliegenden praktischen Erfahrungen wird jetzt die grundsätzliche Forderung erhoben, die Zuständigkeit für die Zuweisungsentscheidungen ausschließlich bei
der Schulbehörde zu belassen; darüber hinaus ist sicherzustellen, dass dabei
sowohl Belange des Schulträgers und des Trägers der Schülerbeförderung
berücksichtigt werden. Bei einer Zuweisung auf Antrag der Eltern muss der
zuständige kommunale Träger generell von der Pflicht zur Tragung der
Mehrkosten für die Schülerbeförderung ausgenommen werden.
Der Verwaltungsaufwand für die Abwicklung der „Lernmittelfreiheit“ steht in
keinem Verhältnis zu den jeweils gewährten Zuschüssen. Deswegen wurde
erneut die Forderung erhoben, eine Ausgestaltung vorzunehmen, aufgrund
der annähernd von Lernmittel-„Freiheit“ gesprochen werden kann. Auf jeden
Fall sollte die Gewährung entsprechender Zuschüsse von dem tatsächlichen
Bezug von Sozialhilfe abhängig gemacht werden. Zudem fordern die kommunalen Schulträger eine Abgeltung ihres Verwaltungsaufwandes außerhalb
des kommunalen Finanzausgleichs.
Ergänzend hat der Städtetag Rheinland-Pfalz erneut seine bereits seit Jahren
erhobene Forderung nach einer Umstellung der Schülerbeförderung vom
derzeit geltenden Schulträgerprinzip auf das Wohnsitzprinzip erhoben. Nur so
ist eine sachgerechte interkommunale Lastenverteilung zwischen den kreisfreien Städten und den Landkreisen zu erreichen.
Schulfinanzierung –
Neuregelung der Beteiligung des Landes
gefordert
Die Finanzierungslast für die Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßen Medien und Informationstechnologien bedarf einer grundlegenden Neuregelung.
Eine anteilige Finanzierung durch das Land außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs ist notwendig; dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um
die Finanzierung einer Daueraufgabe handelt. Auch muss das Schulgesetz
eindeutig festlegen, dass Investitionen für Schulbaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umwandlung einer Schule in eine Ganztagsschule in
Angebotsform verursacht sind oder durch die Integration beeinträchtigter
Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen entstehen, vom Land
übernommen werden müssen.
Integrationshelfer –
Das Land setzt seit dem Schuljahr 2001/2002 ein Konzept zur Integration
kommunale Belastun- beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen um. Gebilgen durch die Hintertür det werden sog. Schwerpunktschulen; die Umsetzung erfolgte zunächst im
Grundschulbereich, in weiteren Stufen ab dem Schuljahr 2003/2004 in der
Sekundarstufe I und später dann auch in der Sekundarstufe II. In einem Fall
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integrativer Beschulung eines bis dahin in einer Sonderschule unterrichteten
behinderten Kindes hatte eine Stadtverwaltung als örtlicher Träger der Sozialhilfe die Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers abgelehnt. Das
Oberverwaltungsgericht hat jedoch in einer Entscheidung vom Juli 2003 die
Stadt verpflichtet, die Kosten des Integrationshelfers zu übernehmen.
Dies war Anlass für den Städtetag, im Sinne des Konnexitätsprinzips einzufordern, dass derartige durch Veränderung pädagogischer Konzepte des
Landes verursachte Kosten der kommunalen Seite vollständig vom Land
übernommen werden müssen. Die kommunalen Spitzenverbände haben die
unmissverständliche Forderung erhoben, bei der Novellierung des Schulgesetzes eine entsprechende eindeutige Regelung zu schaffen.
Schulbau – höhere
Anforderungen der
Bauaufsicht?
Das Ministerium der Finanzen hat in Hinweisen zu § 50 Landesbauordnung
unverzichtbare Mindeststandards zu bauaufsichtlichen Anforderungen an
Schulen festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Brandsicherheit. Das bisherige Rundschreiben aus dem Jahr 1989 soll an die technische und rechtliche
Entwicklung angepasst werden unter Berücksichtigung der MusterSchulbaurichtlinie der Bauministerkonferenz. Der Städtetag betonte in seiner
Stellungnahme, das dadurch keine erhöhten Standards mit entsprechenden
Auswirkungen auf die entstehenden Kosten, gerade mit Blick auf die desolate
Haushaltssituation vieler Städte, eingeführt werden dürften.
Naturbäder – LangÜber naturnahe Freibäder wurde im Vorjahr bereits berichtet. In der Zwizeitstudie und Pilotpro- schenzeit befassen sich mehrere Kommunen in Rheinland-Pfalz mit der
jekte
Thematik. Allerdings fehlt es noch immer an einem gesicherten rechtlichen
Rahmen für den Betrieb. Über die ersten Ergebnisse der Langzeitstudie, die
in Höhr-Grenzhausen durchgeführt wird, informierte der Städtetag im Sommer. Dabei konnte festgestellt werden, dass die hygienischen Anforderungen
stets eingehalten werden konnten.
Schwimmbäder – Teilnahme am Betriebsvergleich
Seit langem besteht die Absicht seitens des Ministeriums, die Förderung von
Hallenbädern konsequent an der Wirtschaftlichkeit, auch unter Berücksichtigung benachbarter Einrichtungen, zu gestalten. Hierzu sollen die Badbetreiber aufgefordert werden, sich am überörtlichen Bäderbetriebsvergleich zu
beteiligen. Das Ministerium hat mittlerweile mitgeteilt, dass dies eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung darstellt.
6. Wirtschaft/Stadtentwicklung
Gemeindewirtschaftsrecht – neue Rechtsunsicherheit?
Im vergangenen Jahr war über das Grundsatzurteil des BGH zum Verhältnis
von Gemeindewirtschafts- und Wettbewerbsrecht berichtet worden. Damit
schien Rechtsklarheit hergestellt. Nunmehr hat sich der Bundesrat im Rahmen der Beratungen einer Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb dafür ausgesprochen, auch Rechtsverstösse beim Markteintritt
als unlauter anzusehen. Ganz konkret verweist der Bundesrat dabei auf den
Fall, dass Kommunen mit ihren Unternehmen unter Verletzung des Gemeindewirtschaftsrechts auf dem Markt agieren. Eine solche Formulierung würde
erneut zahlreiche Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen; der Städtetag Rheinland-Pfalz hat deshalb das Land ersucht, von dieser Forderung Abstand zu
nehmen.
Landesbank – Diskussion über Trägermodelle
Von dem Brüsseler Kompromiss zu Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ist
auch die Landesbank Rheinland-Pfalz betroffen. Dabei geht es u.a. um die
künftige Eigentümerstruktur des Instituts; hierzu sind im Berichtszeitraum
mehrere Modelle erörtert worden, die entweder vertikal im Sinne einer gemeinsamen Arbeit mit den Sparkassen des Landes oder horizontal im Sinne
einer Kooperation mit anderen Partnern über die Landesgrenzen hinweg
konzipiert sind. Auch die Frage einer Beteiligung des Landes wird dabei geprüft. Entscheidungen sollen bis zum Jahresende getroffen sein.
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Stadtmarketing – Hohes Interesse
Im Vorjahr war über die Studie der Universität Mainz zum Stadtmarketing in
Rheinland-Pfalz informiert worden. Sie stieß in den Mitgliedstädten auf ein
außerordentlich hohes Interesse – verstärkt wurde die Bitte an den Verband
gerichtet, zum Stadtmarketing einen Erfahrungsaustausch durchzuführen.
Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium am
7.7.2003 in Bingen. In zwei Workshops hatten die insgesamt weit mehr als
200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Teilen des Landes Gelegenheit, sich zu konzeptionellen Fragen sowie zur Behandlung von Leerständen
von Ladenlokalen auszutauschen.
Ladenschluss – Neuregelung beschlossen
Mit der neuen Ladenschlussgesetzgebung des Bundes hat eine lange, auch
im Städtetag geführte Debatte ihren Abschluss gefunden. Allerdings ist das
wichtigste Anliegen des Städtetages, eine differenzierte Regelung zwischen
Innenstädten und „grüner Wiese“, nicht aufgegriffen worden. Ein erneuter
Vorstoß des Städtetages Rheinland-Pfalz, die Genehmigung verkaufsoffener
Sonntage ausschließlich in kommunale Verantwortung zu legen, wurde vom
Sozialministerium nicht aufgegriffen.
Beteiligungen – Umfrage erneuert
Alle zwei Jahre führt der Städtetag Rheinland-Pfalz unter seinen Mitgliedstädten eine Umfrage zu den kommunalen Beteiligungen durch. Erfasst wurden
bei der Umfrage 2003 rd. 330 Betriebe, Unternehmen und Beteiligungen. Die
Schwergewichte der Betätigung lagen wie zuvor bereits in den Bereichen
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Energieversorgung, Wohnungswesen und Entsorgung. Dominierende Rechtsform ist weiterhin die GmbH.
Eine kommunale Alleineigentümerschaft ist nicht unbedingt die Regel; in
etwa 40% der Fälle befindet sich die jeweilige Stadt nur in der Position des
Minderheitsgesellschafters.
7. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
EWOIS-neu – Start
zum 1.4.
Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages zwischen dem Ministerium des
Innern und für Sport, dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Gemeindeund Städtebund Rheinland-Pfalz ist am 01.04.2003 der Betrieb des Gesamtverfahrens EWOIS-neu erfolgreich aufgenommen worden. Dies war nur
durch ungeheuren Einsatz aller Beteiligten zu realisieren. Bei der Umsetzung
einer technischen Maßnahme dieser Komplexität, für die es keinerlei Vorbild
gibt, waren gewisse Anlaufschwierigkeiten unvermeidlich. Gegenwärtig werden noch die vertraglichen Grundlagen für die Nutzung des Informationssystems durch die abrufberechtigten Stellen getroffen.
Die Ausschreibung erfolgte stellvertretend für die 212 Träger der Meldebehörden bzw. das Land Rheinland-Pfalz durch die vom Städtetag und vom
Gemeinde- und Städtebund getragene Gesellschaft KommWis mbH. Diese
hat auch in Wahrnehmung einer Bündelungsfunktion für die 212 kommunalen
Träger der Meldebehörden die erforderlichen Betriebsverträge für das Integrationssystem und das Kommunalnetz geschlossen. Gegenwärtig steht die
Beteiligung des Landkreistages Rheinland-Pfalz als Gesellschafter der
KommWis mbH unmittelbar bevor.
Novellierung POG –
Widerstand erfolgreich
Das Ministerium des Innern und für Sport legte im Februar 2003 den Entwurf
für eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vor. Dieser
Entwurf war nach Auffassung des Städtetages davon geprägt, dass die rechtlichen Grundlagen für weitere Aufgabenverschiebungen auf die kommunalen
Ordnungsbehörden bzw. für Aufgabenmehrungen bei diesen geschaffen
werden sollten. Zugleich sollten weitere Reduzierungen der originären polizeilichen Zuständigkeiten erfolgen.
Im Kern verwahrte sich der Städtetag insbesondere gegen vier in dem Gesetzentwurf enthaltene Regelungsbereiche:
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


die verpflichtend vorgesehene Einrichtung kriminalpräventiver Gremien in
allen hauptamtlich geleiteten kommunalen Gebietskörperschaften, da
dies ein Eingriff in kommunale Selbstverwaltung sei
die Ermächtigungsgrundlage für einen Platzverweis aus Wohnungen zum
Vollzug des Gewaltschutzgesetzes auch für die allgemeinen Ordnungsbehörden, da ein so schwerwiegender Eingriff nur durch die Polizei vorgenommen werden dürfe
eine Änderung des Rechts der kommunalen Vollzugsbediensteten, da
hieraus erhebliche Kostenfolgen auf die Städte zukämen.
Grundsätzlich positiv äußerte sich der Städtetag zwar zu Möglichkeiten der
Videoüberwachung, verwies aber mit Nachdruck auf finanzielle Konsequenzen einer regelmäßigen Beobachtung über Monitore.
Der energische Widerstand des Städtetages und der anderen kommunalen
Spitzenverbände führte zwischenzeitlich zu deutlichen Verbesserungen des
Gesetzentwurfs. So wurde die zwingende Verpflichtung zur Einrichtung kriminalpräventiver Gremien in eine „Kann“-Bestimmung abgewandelt. Die Vornahme von Platzverweisen aus Wohnungen zum Vollzug des Gewaltschutzgesetzes wurde in die ausschließliche Zuständigkeit der Polizei gelegt.
Die Änderungen des Gesetzentwurfs hinsichtlich der kommunalen Vollzugsbediensteten allerdings stellen eine „Verschlimmbesserung“ dar. Danach
würden sie künftig alle dem Erfordernis einer Ausbildung auf der Grundlage
der LVO über die kommunalen Vollzugsbeamten unterfallen. Zudem würden
dadurch die personalwirtschaftlichen und -rechtlichen Möglichkeiten der
kommunalen Gebietskörperschaften weiter eingeschränkt. Dem Städtetag
wurde mittlerweile eine Korrektur im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zugesichert.
Kriminalprävention –
Austausch von Daten
vereinbart
Im Sommer 2003 regte der Innenminister im Gespräch mit den kommunalen
Spitzenverbänden eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und
kommunalen Spitzenverbänden zu Grundfragen der inneren Sicherheit an.
Ein Ziel einer engeren Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen soll
auch die Erstellung tagesaktueller Sicherheitslagebilder mit statistischen Daten beider Seiten sein. In zwei Arbeitsgruppen sollen die Chancen für eine
dauerhaft angelegte Kooperation ausgelotet werden.
Vollzugsbedienstete –
neuer Lehrplan
Die kommunalen Spitzenverbände hatten unter Federführung des Städtetages in einer Arbeitsgruppe Vorschläge für eine verbesserte Ausbildung der
kommunalen Vollzugsbediensteten erarbeitet. Die Hauptschwierigkeit lag
darin, einen sachgerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen
der Praxis und den finanziellen Möglichkeiten der kommunalen Haushalte zu
treffen. Mit dem Ministerium des Innern und für Sport konnten die Inhalte
eines neuen Lehrplans für die kommunalen Vollzugsbediensteten vereinbart
werden. Der erste Lehrgang auf dieser Grundlage soll noch Ende 2003 beginnen.
Integrierte Leitstellen –
gesetzliche Umsetzung in Angriff genommen
Nach langjährigen Diskussionen hat das Innenministerium nun die Entwürfe
zur Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie des
Rettungsdienstgesetzes vorgelegt. Kernpunkt ist die verbindliche Einführung
integrierter Leitstellen. Darüber hinaus soll der einheitliche Notruf 112 gelten.
Veränderungen gibt es auch bei der Bestellung von Führungskräften der
Wehren. Im Rettungsdienst wird zudem das Verfahren der Konzessionsvergabe an die Vorgaben aus dem Urteil des EuGH, über das im Vorjahr berichtet worden war, angepasst. Der Städtetag ist mit den Grundzügen der Novellierung einverstanden; Schwierigkeiten werden sich allerdings bei der Abstimmung der künftigen Leitstellen und der Feuerwehreinsatzzentralen in den
größeren Städten ergeben.
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Digitalfunk für Sicherheitsbehörden – Hohe
Belastungen für die
Kommunen?
Seit einigen Jahren wird über die Ausrüstung der Sicherheitsbehörden mit
Digitalfunk auf Bundesebene diskutiert. Davon tangiert wären auch die kommunalen Feuerwehren. Der Städtetag Rheinland-Pfalz hatte sich stets gegen
die damit verbundenen erheblichen Mehrbelastungen ausgesprochen und
gefordert, die bestehenden funktionierenden Funksysteme der Feuerwehren
beizubehalten. Diese Position hat der Städtetag in einem Schreiben an den
Staatssekretär im Bundesinnenministerium noch einmal betont. Gleichwohl
bleibt der Bund bei seiner Auffassung; allerdings haben die Finanzminister
dem Vorhaben, das mehrere Mrd. Euro Kosten auf Bundesebene mit sich
bringt, noch nicht zugestimmt.
Standardabbau – auch Im Zuge der Diskussion um den Abbau von Standards hat sich der Städtetag
bei der Feuerwehr?
Rheinland-Pfalz mit der Thematik auch im Hinblick auf die Feuerwehr befasst. Dabei wurde deutlich, dass das Ministerium mehr Flexibilität z.B. bei
der Fahrzeugausstattung und der Ausrüstung durchaus befürwortet. An der
Einsatzgrundzeit von 8 Minuten hingegen solle nichts verändert werden. Der
Städtetag hat daraufhin das Ministerium gemeinsam mit dem Gemeinde- und
Städtebund gebeten, den Bereich der Feuerwehren vom Standardabbau
nicht auszunehmen und versprochene Flexibilisierungen rasch umzusetzen.
Für das kommende Jahr hat das Ministerium die Einrichtung einer Projektgruppe in Aussicht gestellt.
8. Öffentliche Verwaltung/Personal/Gleichstellung
Nebentätigkeit – OVG
schafft Klarheit
Im Berichtszeitraum hat das Oberverwaltungsgericht in der Frage der Ablieferungspflicht kommunaler Wahlbeamter für Einnahmen aus Nebentätigkeiten
in der Zeit vor der Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts zum 01.01.2001
abschließend geurteilt. Damit ist jetzt Rechtssicherheit eingetreten. In dem
Berufungsverfahren war u.a. dem Städtetag Rheinland-Pfalz Gelegenheit
gegeben worden, seine Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse schriftlich und mündlich eingehend vortragen zu können. Der Städtetag
sieht durch das Urteil des OVG seine jeher zu dieser Thematik bezogene
Position im Ergebnis bestätigt.
Zum einen stellt das Gericht fest, dass evtl. Ablieferungsansprüche des
Dienstherrn hinsichtlich ausgezahlter Sitzungsgelder einer Verjährungsfrist
von vier Jahren unterliegen. Darüber hinaus und unabhängig davon sei es
aber mit den rechtstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der
Berechenbarkeit hoheitlichen Handelns nicht zu vereinbaren, derartige Ablieferungsbegehren auf den Zeitraum bis Ende 1999 zu erstrecken. Bis dahin
sei nämlich die Zuordnung der Tätigkeit kommunaler Wahlbeamter zu den
Bereichen öffentliches Ehrenamt, Nebentätigkeit oder Hauptamt weitgehend
ungeklärt gewesen.
Beamtenbesoldung –
neue Einschnitte vollzogen und in Vorbereitung
In mehreren Schritten wurden im Berichtszeitraum weitere Einschnitte bei der
Beamtenbesoldung vollzogen. So wurden mit Beginn des Jahres 2003 die
Eigenleistungen im Rahmen der Beihilfe deutlich –gestaffelt nach Besoldungsgruppen – erhöht (Eigenbeitrag bei der Gewährung von Wahlleistungen
und Einführung einer Kostendämpfungspauschale). Zugleich strich das Land
auch die bisher bei Dienstjubiläen gezahlten Einmalbeträge.
Im Rahmen der Diskussion um die Anpassung der Beamtenbesoldung an
das Tarifergebnis aus dem Januar 2003 wurden Öffnungsklauseln beschlossen, die es den Ländern ermöglichen, bei der Gewährung von Urlaubs- und
Weihnachtsgeld eigene abweichende Regelungen zu treffen. Nachdem
Rheinland-Pfalz lange offen gelassen hatte, ob es hiervon Gebrauch machen
will, hat die Landesregierung nach der Sommerpause entschieden, noch für
2003 das Weihnachtsgeld in einer ersten Stufe zu kürzen.
Beamtenausbildung –
Im Berichtszeitraum beriet der Städtetag intensiv Fragen der Veränderung
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Ausdehnung der Studienzeiten
der theoretischen Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen sowie des mittleren Dienstes an der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung/Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz. Nach intensiven
Diskussionen stimmte der Städtetag einer Ausdehnung der theoretischen
Ausbildung von bisher 18 auf künftig 21 Monate zu. Darüber hinaus wurde
Einvernehmen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land
dahingehend erzielt, den Abschlusslehrgang für den mittleren Dienst an der
Zentralen Verwaltungsschule von 2 auf 3 Monate zu verlängern. Gleichzeitig
soll unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände die inhaltliche Ausgestaltung des zusätzlichen Lehrangebots erörtert werden. Die Reform für
den mittleren Dienst soll mit dem Einstellungsjahr 2003 und die Reform für
den gehobenen Dienst mit dem Einstellungsjahr 2004 umgesetzt werden.
Mittlerer Dienst – Städ- Durch die Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes zu den Stellentetag setzt sich für
obergrenzen sind trotz sachgerechter Bewertungen die Beförderungsmögbessere Chancen ein
lichkeiten für die Beamtinnen und Beamten des mittleren nichttechnischen
Dienstes begrenzt. Deshalb hat der Städtetag im Berichtszeitraum einen
Vorstoß bei der Landesregierung unternommen, die durch das Gesetz zur
Modernisierung der Besoldungsstruktur vom 21.06.2002 geschaffenen Möglichkeiten, landesspezifische Regelungen zu treffen, auszuschöpfen und damit den Weg für verbesserte Beförderungsmöglichkeiten freizumachen. Das
federführende Ministerium des Innern und für Sport sagte daraufhin zu, einen
Erfahrungsaustausch mit den anderen Flächenländer durchzuführen.
Landesfamilienkasse – Die Berechnung des Kindergeldes bedeutet für die Verwaltungen einen beEntlastung der Komträchtlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb begrüßte der Städtetag eine Vormunen möglich
lage des Innenministeriums, die der Pfälzischen Pensionsanstalt auf der
Grundlage des Bundesrechts die Möglichkeit einräumt, als Landesfamilienkasse für alle kommunalen Arbeitgeber, für die sie die Entgeltberechnung
durchführt, fungieren zu können.
Open Source – Städte- Ausgelöst durch neue Konditionen in der Lizenzpolitik der Firma Microsoft
tag unterstützt die
befasste sich der Städtetag im Berichtszeitraum mit der Möglichkeit des EinStädte
satzes sog. open-source-Produkte. Dabei spielten auch die Entscheidungen
der Städte Schwäbisch Hall und München, ihre IT-Infrastruktur komplett auf
open-source-Lösungen umzustellen, eine wichtige Rolle. In einer gut besuchten Informationsveranstaltung am 28.4.2003 in Kaiserslautern wurden die
wichtigsten Vorteile, aber auch Schwachstellen beim Einsatz von opensource-Produkten erörtert. In der Zwischenzeit hat sich eine Arbeitsgruppe
aus 9 Städten gebildet, die in einem Workshop die für eine Entscheidung
relevanten Aspekte zusammengetragen hat. Die intensive Beschäftigung des
Städtetages Rheinland-Pfalz mit diesem Thema hat auch große öffentliche
Resonanz gefunden.
Informationstechnologie – Schwerpunkt der
Städtetagsarbeit
Im Bereich der Informationstechnologie führt der Städtetag Rheinland-Pfalz
einen besonders intensiven Erfahrungsaustausch. Neben der regelmäßigen
Berichterstattung über den Stand des Projekts EWOIS-neu standen vor allem
folgende Themen im Vordergrund:
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Intranet/Mitarbeiterportale
E-government
Sicherheits- und Notfallplanung
Netzwerküberwachung
Ratsinformationssysteme
EDV-Schulung
Open Source
Geographische Informationssysteme
Kfz-Zulassung
Neues Finanzwesen
Anbindung an die Rentenversicherungsträger
Die 5 Oberzentren des Landes befassten sich darüber hinaus gemeinsam mit
der Stadt Saarbrücken auch mit Fragen
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IT-Gutachten/Konzepte
Public Hot Spots
Telearbeit
Personalinformationssysteme
9. Verbandsarbeit
Vorsitz – Oberbürgermeister Fischer in den
Ruhestand verabschiedet
Am 30.6.2003 schied Oberbürgermeister Gernot Fischer (Worms) aus seinem kommunalen Wahlamt. Damit endete auch seine Amtszeit als Vorsitzender des Städtetages Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Vorstandssitzung
am 3.7.2003 verabschiedete ihn sein Stellvertreter, Oberbürgermeister Dr.
Christof Wolff (Landau), der gemeinsam mit Frau Oberbürgermeisterin Birgit
Collin-Langen (Bingen) den Verband bis zur Neuwahl eines Vorsitzenden im
Rahmen der Mitgliederversammlung am 20.11.2003 in Neuwied repräsentiert.
Ehemalige – regelmäßiges Treffen
Wie in den Vorjahren trafen sich auch in diesem Jahr die ehemaligen Oberbürgermeister, Bürgermeister und Beigeordneten zu einem Ganztagsausflug.
Ziel war diesmal die Stadt Speyer. Höhepunkt des Tages waren der Besuch
der Ritterausstellung im Historischen Museum der Pfalz sowie ein Orgelkonzert im Dom. Für den kommenden Sommer ist ein Besuch in Pirmasens vorgesehen.
Rahmenvereinbarungen ausgebaut
Der Städtetag konnte im Berichtszeitraum die bestehenden Rahmenvereinbarungen, insb. im Rahmen der Informationstechnologie, ausbauen und erweitern. Der Städtetag führte hierzu die mit den Vertriebspartnern begonnenen Informationsveranstaltungen fort. Auch die Vereinbarung über die Gewährung eines Großkundenrabatts für die Mitgliedstädte konnte mit der DB
AG, wenn auch auf veränderter Grundlage fortgeführt werden.
Gastausbildung beim
Städtetag
Der Städtetag hat vor einigen Jahren mit der Stadt Mainz eine Vereinbarung
zur Gastausbildung geschlossen. Nachwuchskräfte der Stadt können im
Rahmen ihrer Ausbildung einige Monate beim Städtetag tätig sein. Im Berichtszeitraum haben wiederum mehrere Anwärter und Anwärterinnen des
gehobenen Dienstes sowie mehrere Auszubildende zur Fachkraft für Bürokommunikation von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Kooperation mit Verbänden und Institutionen
Die Kooperation mit anderen kommunalen Spitzenverbänden wurde im Berichtszeitraum weiter intensiviert. Zum dritten Mal führten die Kommunalen
Spitzenverbände am 2.7.2003 einen gemeinsamen Parlamentarischen
Abend durch. Ein wichtiger Beitrag zur Zusammenarbeit ist auch die von
allen drei Spitzenverbänden getragene Arbeitsgemeinschaft Gleichstellung.
Die gemeinsamen Tagungen der Konferenz der kreisangehörigen Mitgliedsstädte des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Arbeitskreises Mittlere Städte des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurden fortgeführt;
auch der gemeinsame Beirat „Kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen“
setzte seine Arbeit fort.
Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Landkreistag in Fragen, der Sozial-.
Jugend-, Gesundheits-, Umwelt- und Schulpolitik stärkte auch im Berichtszeitraum die gemeinsamen kommunalen Positionen. Über die Firma KommWis wurde die Einführung des neuen Einwohnerwesens eng mit dem Gemeinde- und Städtebund koordiniert. In Kürze wird sich der Landkreistag an
der Gesellschaft beteiligen. In verschiedenen Arbeitskreisen des Städtetages
Rheinland-Pfalz, so in den Bereichen Brandschutz, Kommunalarchive und
Informationsverarbeitung sind auch saarländische Kommunen vertreten. Mit
dem Hessischen Städtetag und dem Saarländischen Städte- und Gemeinde-
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tag konnte die enge Kooperation fortgesetzt werden.
Der Städtetag Rheinland-Pfalz vertritt die Interessen der Kommunen im Bauforum, einem Zusammenschluss der am Bauen Beteiligten unter Federführung des Finanzministeriums. Im Landesvorstand des DGB stellte der Städtetag am 10.4.2003 die aktuelle Lage der Kommunen, insb. die prekäre Haushaltssituation, die kommunalen Forderungen für eine Gemeindefinanzreform
sowie die zentralen Herausforderungen der Städte für die Zukunft dar. Anläßlich eines Fachgesprächs des VKU mit Europaabgeordneten zur kommunalen Daseinsvorsorge am 27.6.2003 in Speyer vertrat der Städtetag die kommunalen Positionen.
Der Städtetag in der
Öffentlichkeit
Wie in den vergangenen Jahren nahm der Städtetag Rheinland-Pfalz wiederum zu aktuellen Themen öffentlich Stellung. Die Öffentlichkeitsarbeit des
Städtetages fand dabei große Resonanz; über sie wird regelmäßig im monatlichen Info-Dienst informiert. Von besonderer Bedeutung sind in dem Zusammenhang die regelmäßig nach den Vorstandssitzungen anberaumten
Pressekonferenzen.
Ein besonderes Ereignis war die öffentliche Präsentation des Videofilms „Lust
statt Frust“ zur Bewegungserziehung im Kindergarten am 12.12.2002 in Ludwigshafen. Die Zielsetzung des Projekts wurde durch die aktive Teilnahme
einer Kindergartengruppe anschaulich gemacht. Auch die Aktivitäten des
Städtetages im Hinblick auf open-source-Produkte wurden stark beachtet.
Der Städtetag in den
Mitgliedstädten
Es zählt zu den guten Traditionen des Verbandes, dass die Geschäftsstelle
zu wichtigen Themen in den Mitgliedstädten referiert. Dies war auch im Berichtszeitraum der Fall. So gab es Veranstaltungen mit Verwaltungsmitarbeitern, Ratsmitgliedern, aber auch einer breiteren Öffentlichkeit zu aktuellen
Themen, zur Verwaltungsmodernisierung, zur Finanzlage der Städte und zu
Fragen rund um die Gemeindefinanzreform.
Veranstaltungen und
Seminare
Auch zu anderen Organisationen gab es wiederum vielfältige Kontakte. So
war der Städtetag bei einer Veranstaltung der IHK Rheinhessen am
31.10.2002 kommunalen Planungsverfahren ebenso vertreten wie bei Kongressen zur Gewerbeabfallverordnung am 4.11.2002 in Mainz sowie zur privaten Abfallwirtschaft am 7.11.2002 in Ludwigshafen. Zu Fragen der Papierentsorgung informierte der Städtetag im Zusammenwirken mit dem Landkreistag und dem Deutschen Städtetag am 20.5. 2003in Mainz.
Im Anschluss an die mit dem Innenministerium getroffene Vereinbarung zur
Nutzung von Geo-Basis-Informationen veranstalten die Kommunalen Spitzenverbände am 3.12.2002 und am 28.1.2003 jeweils auf Schloss Waldthausen Informationstage. Der 5. Vergabetag der Kommunalen Spitzenverbände
in Zusammenarbeit mit der Architekten- und der Ingenieurkammer Rheinland
Pfalz am 17.2.2003 auf Schloss Waldthausen erfuhr wiederum große Resonanz.
Dies galt auch für die Fachveranstaltung zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht am 1.4.2003 in Bingen, die gemeinsam mit dem Landkreistag und
der PWC/Wibera durchgeführt wurde. Aus dem Bereich der Informationstechnologie ist die Fachveranstaltung zum Einsatz von open-sourceProdukten am 28.4.2003 in Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit der Stadt
hervorzuheben. Sie traf auf ebenso großen Zuspruch wie ein von der Stadt
Koblenz initiierter Kongreß zur Nutzung von Ratsinformationssystemen am
2.9.2003.
Am 7.7.2003 veranstaltete der Städtetag zusammen mit dem Landkreistag
und dem Wirtschaftsministerium einen Fachkongress zum Stadtmarketing.
Die enorme Resonanz zeigte, dass damit ein wichtiges Thema der Kommunalpolitik aufgegriffen worden war. Beim Forum Baukultur am 4.9.2003, das
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unter Federführung des Finanzministeriums in Koblenz stattfand, vertrat der
Städtetag die Position der Kommunen als Planungsträger und als Bauherren.
Schließlich war der Städtetag in die Preisverleihung im Rahmen der „Entente
Florale“ am 26.8.2003 in Mainz eingebunden. Am 29.9.2003 war der Städtetag Mitveranstalter einer von der Carrefour Rurale, einer Institution der EU in
Rheinland-Pfalz, durchgeführten Tagung zu kommunalen Partnerschaften in
Trier.
Enge Zusammenarbeit
mit den Bundesspitzenverbänden und der
KGSt
Mehrfach war der Städtetag Rheinland-Pfalz Gastgeber für Fachgespräche
des Deutschen Städtetages bzw. des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. So trafen sich am 26./27.11.2002 die zuständigen Referenten der Landesgeschäftsstellen zu Fragen des öffentlichen Dienstrechts; die Schulreferenten aus den Landesverbänden des Deutschen Städtetages waren am
22.1.2003 in Mainz, ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Verkehrsressorts
kamen am 7.4.2003 zur Geschäftsstelle.
Eingebunden war der Städtetag Rheinland-Pfalz auch in zwei Arbeitsgruppen
der KGSt zur Fortbildung für das Neue Kommunale Rechnungswesen sowie
zur Kommunalen Beteiligungs- und Organisationspolitik.
Sitzungen des Vorstandes
20.11.2002 in IdarOberstein
Der Vorstand trat im Berichtszeitraum sechs Mal zusammen. Im einzelnen
befasste er sich mit den
Themenschwerpunkten
 Korruptionsprävention
 Finanzausgleich 2003 – 2006
 Grundsicherung
 Öffentlichkeitskampagne des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
30.1.2003 in Mainz

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
Nebentätigkeitsrecht
Einführung von EWOIS-neu
Nachtragshaushalt des Landes
Reform des kommunalen Haushaltsrechts
Novellierung der Gemeindeordnung
Gast: Ministerialdirigent Rudolf Oster, Ministerium des Innern und für
Sport
20.3.2003 in Mainz
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
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Gemeindefinanzreform
Enquête-Kommission „Kommunen“
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
8.5.2003 in Mainz
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
Gemeindefinanzreform
Konnexitätsprinzip
Ganztagsschule
Ausbildung im öffentlichen Dienst
Gast: Frau Lant, Schulsprecherin aus Landau, anlässlich des „Girl’s Day“
2003
3.7.2003 in Mainz
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Gemeinwirtschaftliche Leistungen im Ausbildungsverkehr (§ 45a PBefG)
Vereinbarung zur Umsetzung des „Hartz-Konzepts“
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
Integrationshelfer in Schulen
Gast: Ministerialdirigent Dr. Lothar Kaufmann, Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
18.9.2003 in Ludwigshafen
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Betreuung kommunaler Bauvorhaben
Gemeindefinanzreform
Reform der Sozialhilfe
Neues kommunales Haushaltsrecht
Gast: Geschäftsführer Dr. Dietmar Illert, Kommunalbau Rheinland-Pfalz
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16.10.2003 in Mainz
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Arbeitsmarktreformen („Hartz III und IV“)
Standardflexibilisierung
Konnexitätsprinzip
Brand- und Katastrophenschutz
Gast: Staatsministerin Malu Dreyer, Ministerium für Arbeit, Soziales und
Gesundheit
10. Die Gremien des Verbandes und die Geschäftsstelle
Vorstand
Dem Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz gehören an
als Vorsitzender:
Oberbürgermeister Gernot Fischer, Worms (bis zum 30.6.2003)
Als stellvertretende Vorsitzende:
Oberbürgermeister Dr. Christof Wolff, Landau (1. Stellvertreter)
Oberbürgermeisterin Birgit Collin-Langen, Bingen (2. Stellvertreterin)
Als weitere Mitglieder:
Oberbürgermeister Bernhard Deubig, Kaiserslautern
Oberbürgermeister Dr. Joachim Gerhard, Ingelheim
Bürgermeister Dr. Joachim Streit, Bitburg
Oberbürgermeister Peter Labonte, Lahnstein
Oberbürgermeister Günter Laux, Mayen
Oberbürgermeister Werner Schineller, Speyer
Oberbürgermeister Helmut Schröer, Trier
Oberbürgermeister Jens Beutel, Mainz
Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Koblenz
Bürgermeister Fritz Wagner, Kirn
Als stellvertretende Mitglieder:
Bürgermeister Wilhelm Zeiser, Ludwigshafen
Oberbürgermeister Joseph Krekeler, Pirmasens (bis 30.4.2003)
Bürgermeister Wolfgang Lutz, Bad Dürkheim
Oberbürgermeister Theo Wieder, Frankenthal
Oberbürgermeister Rolf Ebbeke, Bad Kreuznach (bis 3.7.2003)
Beigeordneter Rolf Wunder, Speyer
Bürgermeister Hajo Stuhlträger, Bendorf
Bürgermeister Knut Benkert, Alzey
Bürgermeister Harald Seiter, Wörth
Oberbürgermeister Dr. Jürgen Lambert, Zweibrücken
Bürgermeister Dr. Arne Oeckinghaus, Kaiserslautern
Oberbürgermeister Achim Hütten, Andernach
Oberbürgermeister Nikolaus Roth, Neuwied
Vertreter der Landtagsfraktionen als ständige Gäste:
Gerd Itzek MdL, Ludwigshafen und
in Vertretung Dr. Dieter Schiffmann, MdL, Frankenthal
Josef Keller MdL, Ludwigshafen und
in Vertretung Michael Hörter MdL, Koblenz
Dr. Peter Schmitz MdL, Mainz und
in Vertretung Jürgen Creutzmann MdL, Dudenhofen
Reiner Marz, Trier MdL und
in Vertretung Dr. Bernhard Braun MdL, Ludwigshafen
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Kreisangehörige Mitgliedsstädte
Vorsitzende der Konferenz der kreisangehörigen Städte:
Oberbürgermeisterin Birgit Collin-Langen, Bingen
Stellvertretender Vorsitzender:
Bürgermeister Fritz Wagner, Kirn
Fachausschüsse
Bauausschuss
Vorsitzender:
Oberbürgermeister
Bernhard Deubig, Kaiserslautern
Stellv. Vorsitzender:
Beigeordneter
Peter Dietze, Trier
Finanzausschuss
Vorsitzender:
Oberbürgermeister
Jens Beutel, Mainz
Stellv. Vorsitzender:
Oberbürgermeister
Helmut Schröer, Trier
Ausschuss für Recht, Personal,
Organisation und Verwaltungsvereinfachung
Vorsitzender:
Oberbürgermeister
Dr. Jürgen Lambert, Zweibrücken
Stellv. Vorsitzender:
Oberbürgermeister
Günter Laux, Mayen
Schul- und Kulturausschuss
Vorsitzender:
Oberbürgermeister
Theo Wieder, Frankenthal
Stellv. Vorsitzender
Bürgermeister
Knut Benkert, Alzey
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Beigeordneter
Bürgermeister
Fritz Heiser, Ludwigshafen (bis
Hanspeter Brohm, Speyer
30.6.2003)
Bürgermeister
Georg Büttler, Worms (ab 1.7.2003)
Ausschuss für Sport
Vorsitzender:
Bürgermeister
Georg Bernarding, Trier
Stellv. Vorsitzender:
Beigeordneter
Helmut Schneider, Idar-Oberstein
(bis 15.7.2003)
Beigeordneter
Peter Kirst, Bendorf (ab 15.7.2003)
Umweltausschuss
Vorsitzender:
Oberbürgermeister
Dr. Joachim Gerhard, Ingelheim
Ausschuss für Wirtschaft und
Verkehr
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Stellv. Vorsitzender:
Bürgermeister
Georg Büttler, Worms
Vorsitzender:
Bürgermeister Fritz Wagner, Kirn
Stellv. Vorsitzender:
Bürgermeister
Dr. Bernhard Matheis, Pirmasens
  
Organisation der Geschäftstelle
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

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Deutschhausplatz 1
55116 Mainz
06131/28644-400
06131/28644-480
[email protected]
www.staedtetag-rlp.de
Die Geschäftsstelle des Städtetages Rheinland-Pfalz ist mit 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. Der Geschäftsstelle gehören neben dem
Geschäftsführer und seinem Stellvertreter drei weitere Referenten sowie
Personal für Sekretariat und Verwaltung an. Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind wie folgt verteilt:
Geschäftsführer
Prof. Dr. Gunnar Schwarting (I)
 -410





Stellvertretender
Geschäftsführer
Dr. Wolfgang Neutz (II)
 -420












Staats- und Kommunalverfassungsrecht
Rechtspflege
Kommunaler Rat
Polizei- und Ausländerrecht, Straßenverkehrsrecht
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Konversion
Schulen
Kultur
Wasserrecht
Öffentliche Einrichtungen, insbesondere Abfallwirtschaft
Umweltschutz
Land- und Forstwirtschaft
Referent
Hugo Weisenburger (III)
 -430








Sozialpolitische Angelegenheiten
Jugendhilfe und Jugendförderung
Lastenausgleich und Wohngeld
Krankenhäuser
Krankentransport und Rettungsdienst
Gesundheitspolitik
Psychiatrie
Flüchtlingsfragen
Referent
Markus M. Donsbach (IV)
 -440





Büroleitung
Innere Verwaltungsorganisation, EDV
Internet
Wahlen und Statistiken
Märkte und Bestattungswesen
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Aufgaben der Geschäftsführung
Grundsatzfragen der Kommunalverfassung und der Kommunalpolitik
Kommunale Spitzenverbände
Fragen der Europäischen Gemeinschaft
Wirtschaftsförderung, Wirtschaftliche Unternehmen einschließlich Sparkassen
 Grundlagen der kommunalen Finanzpolitik, insbesondere kommunaler
Finanzausgleich
 Haushaltsrecht, Steuern
 Feuerlöschwesen
 Sport
 Grünflächen, Bäder, Kurbetriebe
Referentin
Ass. jur. Kornelia Schönberg (V)
 -450






Öffentliches Dienstrecht, Aus- und Fortbildung
Bau- und Planungswesen
Wohnungswesen
Straßen und Verkehrswesen
ÖPNV
Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann
Post / Archiv:
Sekretariat / Bücherei:
Sekretariat / Buchhaltung:
Sekretariat:
Sekretariat (ab 1.9.2003)
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Winfried Wolf
Brigitte Stein
Heidi Marx
Anke Hilgärtner
Regina Berghof
( -460)
( -0 Zentrale)
( -473)
( -472)
( -471)
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