Ein kurzgefasster Geschäftsbericht der Geschäftsstelle des Städtetages Rheinland-Pfalz anlässlich der Mitgliederversammlung des Städtetages Rheinland-Pfalz am 20.11.2003 in Neuwied - Berichtsschluss 16.10.2003 - Vorbemerkung Breite Resonanz auf die Mitgliederversammlung 2002 Bei seiner Mitgliederversammlung am 21.11.2002 in Idar-Oberstein hatte der Städtetag Rheinland-Pfalz die demographische Entwicklung bis 2050 in den Mittelpunkt gestellt. Im Anschluss an den Festvortrag des Präsidenten des Statistischen Landesamtes, Klaus Maxeiner, erläuterten die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages Rheinland-Pfalz die Ergebnisse der Überlegungen zu den Auswirkungen der demographischen Veränderungen in ihrem jeweiligen Fachbereich. Diese Kurzvorträge wurden in einer kleinen Broschüre zusammengefasst, die über das Land hinaus große Aufmerksamkeit gefunden hat. So wurde der Städtetag im Berichtszeitraum auch von der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) eingeladen, sich am Zukunftsradar 2030 zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Städtetag für seine diesjährige Mitgliederversammlung in Neuwied vorgenommen, die Konsequenzen des demographischen Wandels für die Landes- und Kommunalplanung zu erörtern. Im Berichtszeitraum befasste sich der Städtetag im übrigen mit einer Fülle weiterer Themen, von denen die wesentlichen im folgenden kurz skizziert werden sollen. Im Mittelpunkt standen allerdings die dramatische Finanzlage und die Diskussion um die Gemeindefinanzreform. 1. Kommunale Selbstverwaltung Urwahlen in den Mitgliedstädten Im Berichtszeitraum fand wiederum eine Reihe von Urwahlen in den Mitgliedsstädten statt. Es wurden am 16.3.2003 in Worms zum Oberbürgermeister Michael Kissel am 30.3.2003 in Bad Kreuznach zum Oberbürgermeister Andreas Ludwig am 29.6.2003 in Ingelheim erneut zum Oberbürgermeister Dr. Joachim Gerhard am 28.9.2003 in Zweibrücken zum Oberbürgermeister Prof. Dr. Helmut Reichling gewählt. Enquête-Kommission – Konnexität im Mittelpunkt Über die Einsetzung der Enquête-Kommission „Kommunen“ war im Vorjahr ausführlich berichtet worden. Der Beginn der Beratungen erwies sich zunächst als schwierig, da sehr verschiedene Themen (Demographie, Aufgaben- und Ausgabenstrukturen, Gemeindegrößen u.a.m.) angesprochen wurden. In dem Zusammenhang hat der Städtetag Rheinland-Pfalz eine kurze Zusammenstellung des Umfangs sog. freiwilliger Leistungen vorgenommen und dabei zugleich darauf verwiesen, dass diese Leistungen fast überall nur noch durch Kassenkredite finanziert werden können. Einen breiten Raum nahmen – bisher allerdings ohne Ergebnis – Diskussionen zu den kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz ein. Mehr Stringenz haben die Beratungen dann durch Vorschläge der Sachverständigen Prof. Dr. Schoch und Prof. Dr. Wieland erhalten, die Möglichkeiten zur Einführung eines Konnexitätsprinzips in Rheinland-Pfalz ausgearbeitet hatten. Im Anschluss daran legten sie den Entwurf für eine Verfassungsbestimmung zur D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Absicherung einer Mindestfinanzausstattung der Kommunen vor. Beide Themen wurden in der Kommission ausführlich erörtert. Es besteht Einvernehmen, hierzu im Herbst einen Zwischenbericht an den Landtag abzugeben. Gemeindeordnung – Weiterhin Warten auf die Novelle Bereits im Vorjahr war über den Entwurf für eine Novelle zur Kommunalverfassung berichtet worden. In der strittigen Frage der Beleihung kommunaler Unternehmen, die nicht vollständig im Besitz der Kommune sind, hat der Städtetag im Frühjahr einen Vorschlag des Innenministeriums akzeptiert. Danach soll bei der Suche nach privaten Partnern für ein kommunales Unternehmen dann ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden, wenn das betreffende Unternehmen auch Aufträge der Kommune erhält. Dies entspricht der gängigen Rechtslage. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings bislang nicht eingeleitet worden. Standardöffnung – wenig ermutigender Auftakt Über den Diskussionsentwurf zu einem Standardöffnungsgesetz war im Vorjahr berichtet worden. Diesen Weg hat die Landesregierung nicht weiter verfolgt. Stattdessen hat sie im Sommer 2003 ein erstes Standardabbaugesetz vorgelegt, dessen Umfang und Inhalt jedoch die hochgesteckten Erwartungen enttäuschten; herausgehoben werden kann allenfalls der Verzicht auf die Verpflichtung zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten. Der Vorschlag, die Ausländerbeiratswahlen mit der allgemeinen Kommunalwahl zu verknüpfen, wird von den Städten hingegen als Mehrbelastung angesehen. Interkommunale Zusammenarbeit – Schwierigkeiten in der Praxis Zu den seit langem vom Städtetag Rheinland-Pfalz verfolgten Zielen zählt die Stärkung interkommunaler Zusammenarbeit. Im Berichtszeitraum standen dabei die Bemühungen zweier verbandsfreier Städte im Vordergrund, die konkret eine Zusammenführung mit der umliegenden Verbandsgemeinde in Erwägung zogen. Die Beratungen im Detail machten allerdings deutlich, dass es nicht einfach darum gehen kann, die verbandsfreie Stadt in der Verbandsgemeinde aufgehen zu lassen, da die unterschiedliche Aufgabenstellung und Infrastrukturausstattung berücksichtigt werden muss. Mit Aufmerksamkeit hat der Städtetag die Ankündigung des Innenministeriums zur Kenntnis genommen, im Rahmen der Projektförderung künftig interkommunale Kooperationen mit Vorrang zu behandeln. „Rettet die Kommunen“ – eine Aktion des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Ende 2002 unterbreitete der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Vorschlag, mit einer konzertierten Aktion unter dem Titel „Rettet die Kommunen“ auf die katastrophale Finanzlage der Städte und Gemeinden in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen. Der Städtetag Rheinland-Pfalz hatte von Anfang an Wert darauf gelegt, dass eine solche Kampagne nach Möglichkeit von allen drei Spitzenverbänden auf Bundesebene getragen würde. Inzwischen koordinieren der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund ihre Informations- und Aktionskampagne im Zusammenhang mit der Diskussion um die Gemeindefinanzreform. 2. Finanzen Gemeindefinanzreform Im Juli 2003 legte die von der Bundesregierung einberufene Kommission zur – Kommission legt Reform der Gemeindefinanzen ihren Abschlussbericht vor, in dem mehrheitAbschlussbericht vor lich die Modernisierung der Gewerbesteuer und die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in finanzieller Verantwortung des Bundes vorgeschlagen wurde. Dabei setzten die kommunalen Vertreter auch auf Zusagen der Bundesregierung, die kommunalen Haushalte in Milliardenhöhe zu entlasten. Unmittelbar danach begann jedoch eine kontroverse Diskussion, insb. um die Zukunft der Gewerbesteuer. Die Bundesregierung legte abweichend von der Kommissionsempfehlung einen Gesetzentwurf zur Gewerbesteuer vor, der eine Erweiterung der SteuD:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 erpflicht auf die Freiberufler vorsah, aber auf die von den Kommunen dringend geforderte Einbeziehung der gewinnunabhängigen Elemente (Mieten, Zinsen etc.) verzichtete. Damit wird die Gewerbesteuer, die künftig kommunale Wirtschaftssteuer heißen soll, noch konjunkturanfälliger als bisher. Die zugleich beabsichtigte Absenkung der Steuermeßzahlen von 5% auf 3% führt nach ersten Schätzungen gerade in den Städten zu erheblichen Steuerausfällen. In einer ersten Reaktion zeigten sich die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene empört. Sie dringen weiterhin auf eine Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindefinanzreformkommission. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der Deutsche Städtetag am 24.9.2003 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Weitere Aktionen sind in Vorbereitung. Inzwischen hat sich die CDU/CSU darauf verständigt, zunächst nur ein „Sofortprogramm“, das vor allem die vom Städtetag seit langem geforderte Absenkung der Gewerbesteuerumlage enthält, vorzuschlagen. Die Beratungen zur Gemeindefinanzreform sollen nach ihrer Auffassung im Jahr 2004 fortgeführt werden. Der Städtetag Rheinland-Pfalz hat hierzu Gespräche mit verschiedenen Fraktionen des Landtages geführt; zudem hat der Vorsitzende an die rheinlandpfälzischen Bundestagsabgeordneten appelliert, die Vorstellungen der Städte zu unterstützen. Schließlich stand die Thematik im Mittelpunkt der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes im Berichtszeitraum. 4. Städtefinanzbericht – Defizite auf Rekordhöhe Zum vierten Mal veröffentlichte der Städtetag Rheinland-Pfalz seinen Städtefinanzbericht. Der Bericht unterstreicht die ganze Dramatik der Finanzlage der Städte in Rheinland-Pfalz. Nur wenige Städte sind noch in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen; insgesamt summieren sich die für 2003 erwarteten Defizite auf mehr als 800 Mio. Euro. Ebenso beängstigend ist der rasante Anstieg der Kassenkredite – das Kassenkreditvolumen in den Städten hat sich seit 2001 auf nunmehr fast 1,8 Mrd. Euro verdoppelt. Wie eine Umfrage des Bundes der Steuerzahler ausweist, ist Rheinland-Pfalz fast das einzige Bundesland, in dem alle größeren Städte unausgeglichene Haushalte aufweisen. Der jüngst von der Landesregierung vorgelegte 8. Gemeindefinanzbericht bestätigt dies in vollem Umfang, obwohl er mit seinen Aussagen nur bis zum Jahr 2000 reicht. Steuerschätzung – neuer Landeshaushalt für 2003 Nachdem im Vorjahr ein Nachtragshaushalt des Landes vermieden werden konnte, sah sich der Finanzminister Ende 2002 – nach weiter rückläufigen Steuerschätzungen – gezwungen, für das zweite Jahr des Doppelhaushalts 2002/2003 erhebliche Kürzungen vorzunehmen. Davon waren auch kommunalrelevante Maßnahmen betroffen. In einem „Gesetz zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und über Maßnahmen zur Entlastung des Landeshaushalts“ wurden gegen den Widerstand der Kommunalen Spitzenverbände u.a. die Kostenerstattung an die Träger der örtlichen Jugendhilfe gekürzt und die Förderung stationärer und teilstationärer Pflegeeinrichtungen beendet. Ausserdem wurden die Leistungen im Finanzausgleich reduziert (s. nächster Beitrag). Finanzausgleich – Nach der Herbststeuerschätzung wären, unter Berücksichtigung von NegaStabilisierung der Aus- tivabrechnungen aus Vorjahren die Mittel für die Kommunen von 1,67 Mrd. im gleichsmasse? Jahr 2002 auf 1,50 Mrd. Euro für das Jahr 2003 zurückgegangen. Daraufhin hat die Landesregierung im Zuge der Aufstellung des neuen Haushaltes für 2003 den Vorschlag unterbreitet, die Finanzausgleichsmasse bis 2006 auf einen, gegenüber 2002 allerdings um etwa 60 Mio. Euro niedrigeren konstanten Betrag festzusetzen und die verbleibenden negativen Abrechnungsbeträge zu „stunden“. Die Landesregierung ließ erkennen, die Regelung bei weiter rückläufigen D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Steuereinnahmen fortzuschreiben. Dies soll auch für Auswirkungen durch ein mögliches Vorziehen der Steuerreform zum 1.1.2004 gelten. Die kommunalen Spitzenverbände haben dieser Lösung in der Finanzausgleichskommission zugestimmt; zu einer Vereinbarung, die die Landesregierung hierzu mit den kommunalen Spitzenverbänden abschließen wollte, ist es allerdings nicht gekommen. Einkommensteuer – neue Schlüsselzahlen Zum 1.1.2003 wurden die Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf der Basis der Steuerstatistik 1998 neu festgesetzt. Zugleich ist – einer Forderung des Städtetages entsprechend – die Kappungsgrenze auf 30.000/60.000 Euro angehoben worden. Allerdings war die Neufestsetzung – wie in der Vergangenheit auch – für viele Städte mit erheblichen Einnahmeeinbussen verbunden. Umsatzsteuer – Warten auf den Schlüssel Die Anwendung eines endgültigen Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zögert sich weiter hinaus. Schwierigkeiten bei der Datenermittlung, aber auch Unklarheiten über die interkommunalen Auswirkungen eines neuen Schlüssels haben dazu geführt, dass die Anwendung des vorläufigen Schlüssels zunächst bis 2004 verlängert wurde. Der Deutsche Städtetag plädiert dafür, die Umstellung angesichts der vielfältigen Probleme sogar erst zum 1.1.2006 vorzunehmen. Zahlungstermine – langfristige Einigung mit dem Finanzministerium Die Auszahlung der Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der Schlüsselzuweisungen hat in der Vergangenheit stets dann zu Problemen geführt, wenn der gesetzlich festgelegte Zahltag nicht auf einen Werktag fiel. Mehrfach wurden die Gelder dann verspätet ausgezahlt. Auf Initiative des Städtetages konnten die Kommunalen Spitzenverbände mit dem Finanzministerium eine Vereinbarung über die konkreten Zahlungstermine bis Ende 2006 treffen, die allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde. Damit erhalten die Kommunen für ihre Liquiditätsplanungen eine höhere Sicherheit. Finanzausgleichskommission – neuer Anlauf? Im Vorjahr war über eine Arbeitsgruppe berichtet worden, die für die Finanzausgleichskommission beiderseits akzeptierte Datengrundlagen schaffen sollte. Sie beendete ihre Arbeit ohne Ergebnis, da eine konsensfähige Betrachtungsweise von Landes- und Kommunalhaushalten nicht gefunden werden konnte. Dies unterstreicht die Mängel der Ausgestaltung der Kommission. In der Enquête-Kommission „Kommunen“ haben die Sachverständigen einen Vorschlag zur Verbesserung der Arbeit der Finanzausgleichskommission unterbreitet, der vor allem die Hinzuziehung von Sachverständigen und eine bessere Verzahnung mit den Beratungen des Landtages vorsieht. Neues Haushaltsrecht – Einführung zum 1.1.2006 Zu Beginn des Jahres unterrichtete der Leiter der Kommunalabteilung im Rahmen einer Vorstandssitzung über die Absicht des Ministeriums zum 1.1.2006 ein neues Gemeindehaushaltsrecht einzuführen. Für alle Kommunen gelte dann der produktorientierte Haushalt sowie die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung. Den Kommunen in Rheinland-Pfalz werde freigestellt, ob sie darüber hinaus das doppische Rechnungswesen anwenden wollen, oder beim kameralistischen Buchungsstil verbleiben. Mit einer hervorragend besuchten Fachveranstaltung im April informierte der Städtetag über die Grundzüge des kommenden Haushaltsrechts. Mit den Schwesterverbänden und dem Innenministerium wurde vereinbart, die rheinland-pfälzischen Kommunen in einem Gemeinschaftsprojekt auf diese Umstellung vorzubereiten. Im November soll der aktuelle Stand in einer weiteren Veranstaltung vorgestellt werden. Gemeinnützigkeit – auch 2003 in der Diskussion Über die Problematik der Spendenabzugsfähigkeit von Zahlungen an Fördervereine war im vergangenen Jahr berichtet worden. Deshalb haben die Städte auf Anraten des Städtetages für Einrichtungen, die von Fördervereinen unterstützt werden, soweit notwendig Betriebssatzungen erlassen. Ursprünglich musste das nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums bis zum D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 31.12.2002 geschehen sein; dieser Termin ist inzwischen jedoch mehrfach verschoben worden. Derzeit gibt es sogar eine Initiative des Bundesrates, die betreffende Regelung generell aufzuheben. 3. Soziales/Jugend/Arbeitsmarkt/Gesundheit Sozialhilfe – Grundlegende Reform? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch (als SGB XII) mit grundlegenden Strukturänderungen einzuordnen. So werden die Hilfe zum Lebensunterhalt mit den Hilfen in besonderen Lebenslagen materiell gleichgestellt, die Hilfe zur Arbeit gestrichen, die Einkommensgrenzen vereinheitlicht und in die Regelsätze für den Lebensunterhalt die einmaligen Leistungen einbezogen. Die Anbindung der Krankenhilfe an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird aufgehoben. Bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird ein in das Ermessen des Sozialhilfeträgers gestelltes trägerübergreifendes persönliches Budget eingeführt. Im Übrigen aber werden die Leistungen zur Eingliederung für behinderte Menschen entgegen den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände ausgeweitet durch vollkommene Freistellung des Vermögenseinsatzes und durch Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs. Die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird über den heutigen Aufgabenbereich auch auf alle wesentlichen Hilfen in besonderen Lebenslagen, trotz der gegenläufigen Entwicklungen in der Praxis, ausgedehnt. Eine abschließende Bewertung, insb. hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist noch nicht möglich. § 93 BSHG – Instrumentarium eingeführt Über die Entwicklung des Instrumentariums zur individuellen Hilfeplanung (IHP) nach den §§ 93 ff. BSHG war im Vorjahr bereits berichtet worden. Im Dezember 2002 hat das beauftragte Institut hierzu ein Handbuch vorgestellt. Im Berichtszeitraum erfolgten ferner Vereinbarungen über die ärztliche Begutachtung zur Feststellung des Personenkreises zwischen dem federführenden Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden. Die IHP wurde am 01.03.2003 verbindlich für alle Menschen, die Eingliederungshilfe oder Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten beantragen, eingeführt. Das Ministerium hat 8 regionale Veranstaltungen durchgeführt, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Sozialhilfeträger ihre Erfahrungen mit dem neuen Instrumentarium erörtern konnten. Insgesamt ist festzustellen, dass die Mehrzahl der örtlichen Sozialhilfeträger das Instrumentarium angenommen und positive Erfahrungen gemacht hat. Seit dem 01.07.2003 gilt das IHP auch für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen. Sukzessive soll das Verfahren auf alle Personen, die bereits Leistungen der Eingliederungshilfe in den Werkstätten für behinderten Menschen in Anspruch nehmen, ausgedehnt werden. Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe – Städte lehnen kommunale Zuständigkeit ab Im Berichtszeitraum sind 4 Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die sog. Hartz-Gesetze, eingebracht und zum Teil verabschiedet worden. Das Hartz I-Gesetz beinhaltet u.a. die flächendeckende Einrichtung von Personalserviceagenturen bei jedem Arbeitsamt. Im Hartz II-Gesetz sind vor allem der Betrieb von Job-Centern bei den Arbeitsämtern sowie die Zusammenarbeit von Arbeitsämtern mit den örtlichen Sozialhilfeträgern geregelt worden. Die Job-Center sollen eine gemeinsame Anlaufstelle des Arbeitsamtes und der örtlichen Sozialhilfeträger umfassen und die dem Arbeitsamt übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Nach dem Hartz III-Gesetzentwurf soll die Bundesanstalt für Arbeit als Bundesagentur für Arbeit zu einem leistungsfähigen und kundenorientierten Dienstleister umgestaltet werden. Für die Kommunen ist dabei relevant, dass die künftigen Agenturen für Arbeit verpflichtet werden sollen, mit den örtlichen Sozialhilfeträgern zusammenzuarbeiten, Kooperationsvereinbarungen abzu- D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 schließen und gemeinsame Anlaufstellen zu bilden. Dieser Gesetzentwurf ist im Zusammenhang mit dem Hartz IV-Gesetz zu sehen, mit dem die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe („Arbeitslosengeld II“) zu einer neuen Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Trägerschaft der Bundesagentur geregelt, das Wohngeld für Transferleistungsempfänger abgeschafft und ein bedarfsabhängiger Kindergeldzuschlag für einkommensschwache Familie eingeführt werden soll. Allerdings gibt es derzeit auch Bestrebungen, die Verantwortung für Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf die Kommunen zu übertragen. Dies fordert der Deutsche Landkreistag, auch die Unionsparteien haben sich hierfür ausgesprochen ; das Land Hessen hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf, das sog. Existenzsicherungsgesetz vorgelegt. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnen jedoch eine Kommunalisierung des Arbeitslosengeldes II kategorisch ab. Umsetzung Hartz – Vereinbarung auf Landesebene Der Arbeitsmarktbeirat des Landes Rheinland-Pfalz, in dem auch der Städtetag vertreten ist, hat am 04.07.2003 eine Vereinbarung zur Umsetzung der Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit abgeschlossen. Die Partner haben sich darauf verständigt, wirksame Maßnahmen zur Optimierung des Umsetzungsprozesses zu ergreifen. Dazu wollen sich die Beteiligten regelmäßig über Ergebnisse, Planungen und Probleme unterrichten. Ferner haben die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände zugesagt, sich an geplanten Veranstaltungen zu beteiligen und das Fachwissen der Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einzubringen. Grundsicherung – hohe Anlaufkosten Das Grundsicherungsgesetz, über das im Vorjahr berichtet worden war, ist – mit Nachbesserungen noch vor Inkrafttreten – zum 01.01.2003 in Kraft getreten. Die Länder erhalten vom Bund ab dem 01.03.2003 jährlich einen Festbetrag in Höhe von 409 Mio. Euro, der nach Wohngeldaufwendungen auf die Länder verteilt wird. Die Höhe des Festbetrages ist alle zwei Jahre zu überprüfen. Gerade in der Anfangsphase haben viele Städte einen erheblichen Arbeitsaufwand festgestellt, da vielfach auch in Fällen Anträge gestellt wurden, in denen Leistungen nicht zu erwarten waren. Am 18.03.2003 ist das Landesgesetz zur Ausführung des Grundsicherungsgesetzes verkündet worden, in dem die Landkreise und kreisfreien Städte zu den Trägern der Grundsicherung bestimmt worden sind. Dieses Gesetz lehnt sich in seiner Struktur an das Landesgesetz zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes an. Gleichstellung Behinderter – Finanzlage entscheidet? Über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz war im Vorjahr bereits berichtet worden. Zum 1.1.2003 ist das entsprechende Ausführungsgesetz des Landes in Kraft getreten. Den Bedenken der kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist der Gesetzgeber insoweit gefolgt, als das Gesetz keine rechtlich zwingenden Umsetzungsfristen vorsieht, sondern die Erreichung der anzustrebenden Ziele unter den Haushaltsvorbehalt stellt. Die Landesregierung hat verschiedene Arbeitsgruppen zu speziellen Fragen eingesetzt, die Vorschläge für die praktische Umsetzung des Gesetzes unterbreiten sollen. Gleichwohl muss vermieden werden, dass durch das Gesetz zu hohe Erwartungen geweckt werden, die auf der kommunalen Ebene nicht zu erfüllen sind. Außerdem hat der Städtetag Rheinland-Pfalz darauf aufmerksam gemacht, dass manche Ziele nur mit der aktiven Hilfe des Landes zu erreichen sein werden. PISA – Auswirkungen auf die Kindertagesstätten? Das zuständige Ministerium hat einen Diskussionsentwurf von Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz vorgelegt. In der Arbeitsgruppe waren auch die kommunalen Spitzenverbände D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 vertreten. Sie haben grundsätzlich ihre Zustimmung gegeben, jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von den Empfehlungen keine kostentreibenden Wirkungen ausgehen dürfen. Auch Sanktionsmöglichkeiten durch die Kindergartenaufsicht können seitens der Kommunen nicht akzeptiert werden. In einem gemeinsamen Pressegespräch wurden die Empfehlungen der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Folgezeit sollen die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz die Praktikabilität der einzelnen Empfehlungsabschnitte beurteilen. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2004 ausgewertet und den beteiligten Verbänden und Trägern zur abschließenden Beratung vorgelegt. Gesundheitsreform – Zustimmung, aber... Die grundsätzliche Zielsetzung der Gesundheitsreform, die Finanzierungsgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verbreitern und zu sichern, wird von den kommunalen Spitzenverbänden im Grundsatz unterstützt. Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte müssen jedoch ausgeschlossen sein. Änderungsbedarf gibt es aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände insbesondere bei der Krankenhausplanung, die in der Einführungsphase des neuen Vergütungssystems wegen der noch ungewissen Auswirkungen keinen Veränderungen unterliegen sollte. Für die Kommunen mit erheblichem Kostenrisiko verbunden ist die Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung im Wege einer Kostenerstattung; es fehlt an der notwendigen Transparenz, die Sozialhilfeträger sind dann allein auf die ordnungsgemäße Prüfung durch die Krankenkassen angewiesen. Zusätzlich kommen Verwaltungs- und Bürokratiekosten durch ein solches Parallelsystem hinzu. Bei den Zuzahlungsregelungen, den von der GKV-Finanzierung ausgeschlossenen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln und bei Änderungen zum Zahnersatz ist zudem darauf zu achten, dass in allen sozialen Sicherungssystemen gleiche Bedingungen gelten. 4. Bauen/Umwelt/Verkehr FFH – immer wieder Ärger Im Berichtszeitraum bewertete die EU-Kommission die bislang vorliegenden Meldelisten der FFH-Gebiete für Rheinland-Pfalz als unzureichend. Das Verfahren zur Ermittlung weiterer Gebiete für eine Nachmeldung durch die Landesregierung führte zu erneutem Unmut, da wiederum keine Einzelbeteiligung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften vorgenommen wurde; vielmehr erfolgten Informationen über die Einzelheiten des Verfahrens vor einer Unterrichtung der kommunalen Spitzenverbände im Wege einer „Suchkulisse“ zu etwaigen FFH-Flächen auf der Internetseite der Landespflegebehörden. Zusätzlich wurde bei der Termingestaltung durch die Landesregierung ein weit höherer Zeitdruck als in anderen Bundesländern erzeugt, der eine intensive und umfassende Prüfung und nicht zuließ. Bereits am 15.07.2003 beschloss der Ministerrat eine FFH-Nachmeldekulisse. Eine Unterrichtung der kommunalen Gebietskörperschaften über Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Gebietskulisse erfolgte nicht. Vor diesem Hintergrund sah sich der Städtetag veranlasst, die Landesregierung aufzufordern, die Diskussion nicht als beendet anzusehen, sondern den rheinland-pfälzischen Kommunen gleiche Chancen wie in anderen Bundesländern einzuräumen und ergänzende Stellungnahmen gleichfalls bis Ende Oktober entgegenzunehmen und zu berücksichtigen. Duales System – neue Die DSD AG hat im April 2003 die Leistungsverträge für Glas- und LeichtverAusschreibung packungen für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2007 öffentlich ausgeschrieben. Das Ausschreibungsergebnis war aus Sicht der DSD AG allerdings höchst unbefriedigend, weil für eine Vielzahl von Ausschreibungsgebieten nur ein Angebot abgegeben wurde und darüber hinaus eine Vielzahl unwirtschaftlicher Angebote vorlag. Anfang September 2003 ließ das BunD:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 deskartellamt 120 Unternehmen der Entsorgungsbranche wegen des Verdachts der Preisabsprache und der Gebietsaufteilung durchsuchen. Für ca. 70% der Ausschreibungsgebiete soll nun eine Neuausschreibung erfolgen. Im Jahr 2004 will DSD die bisherigen Leistungsverträge fortführen – allerdings mit Korrekturen der Entgelte nach unten. Die kommunalen Leistungsvertragsparteien werden dies so nicht hinnehmen. Die Papier-Pappe-Karton-Fraktion liegt nach eingehenden Erörterungen mit dem Bundeskartellamt in der Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Über Einzelheiten der unterschiedlichen Möglichkeiten einer künftigen gemeinsamen Erfassung des kommunalen Altpapiers und der durch die DSD AG lizensierten Verkaufsverpackungen unter Einbeziehung des Modells der Dienstleistungskonzession hat der Städtetag RheinlandPfalz in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz unter Mitwirkung des Deutschen Städtetages am 20.05.2003 eingehend unterrichtet. Duales System – neue Im Berichtszeitraum hat ein weiterer potenzieller Betreiber eines Dualen SysAnbieter? tems, die ISD Interseroh GmbH, konkretes Interesse an einer Freistellung nach der Verpackungsverordnung bekundet. Auch ist weiterhin von einer beabsichtigten operativen Tätigkeit der Landbell AG auszugehen; dieses Unternehmen hat in Hessen mittlerweile die Anerkennung als Duales System erhalten. Beide potenziellen neuen Betreiber wollen das eingeführte Erfassungs- und Verwendungssystem der DSD AG mit nutzen. Die hieraus resultierenden Probleme für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wurden vom Städtetag Rheinland-Pfalz in einer Vielzahl von Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene und mit dem Ministerium für Umwelt und Forsten erörtert. Besondere Bedeutung hat dabei der Umstand, dass das Land Rheinland-Pfalz gegenwärtig den Vorsitz in der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat, wodurch dem Städtetag Rheinland-Pfalz eine wichtige Abstimmungsfunktion zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zukommt. Landeswassergesetz – Kommunale Belange nicht ausreichend berücksichtigt Im November 2002 legte das Ministerium für Umwelt und Forsten einen Entwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes vor, mit dem vorrangig europarechtliche Bestimmungen (Wasserrahmenrichtlinie, UVPÄnderungsrichtlinie und IVU-Richtlinie) in Landesrecht umgesetzt werden sollen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat – abgesehen von der viel zu knappen Fristsetzung – insbesondere kritisiert, dass die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen nicht hinreichend ermittelt, nach ersten Schätzungen wohl aber nicht akzeptabel sind. Darüber hinaus müssen Mitwirkungsrechte der Kommunen stärker berücksichtigt werden; beabsichtigte massive Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit werden strikt abgelehnt. Verschiedene kleinere Veränderungen, die zwischenzeitlich an dem Gesetzentwurf vorgenommen wurden, sind bei weitem nicht ausreichend. Schweinedatenbank – Lösung gefunden In jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist eine zentrale elektronische Schweinedatenbank einzurichten. Zwischen den Bundesländern wurde eine Vereinbarung getroffen, dass dies der Freistaat Bayern übernimmt. In jedem Bundesland ist zudem eine zuständige regionale Stelle zu bestimmen, der die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des jeweiligen Landes obliegt. Nach eingehenden Verhandlungen des Städtetages und des Landkreistages mit dem Ministerium wurde dem Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz diese Funktion im Auftrag der kreisfreien Städte und der Landkreise zugewiesen. Mit dem Landeskontrollverband konnte ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen werden. Diesem Vertrag sind bis Mitte September 2003 alle kreisfreien Städte und Landkreise beigetreten. Landesplanungsge- Im Berichtszeitraum wurde das Landesplanungsgesetz neu gefasst. Die No- D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 setz – Novellierung trifft auf Zustimmung vellierung war aufgrund von neuen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes des Bundes notwendig geworden. Darüber hinaus sollte die Arbeit der Landesplanung noch transparenter und effektiver gestaltet werden. So soll der Verzicht auf bestehende Gremien (Landesplanungsbeirat) und die gesetzliche Verankerung der vereinfachten raumordnerischen Prüfung, zu einer straffen und effizienteren Ausgestaltung Planung beitragen. Die kommunalen Spitzenverbände haben die mit der Neufassung des Landesplanungsgesetzes verfolgten Zielvorstellungen grundsätzlich begrüßt. Landesbauordnung – Zusätzliche Bauvorlageberechtigte? Im Berichtszeitraum legte die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung und des Ingenieurkammergesetzes vor. Die Änderungsvorschläge verfolgen in erster Linie das Ziel, in der Praxis erkannte Erschwernisse zu beseitigen und die Rechtsanwendung zu erleichtern. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Neuregelung der baurechtlichen Prüfung, die auf privatrechtlicher Grundlage durch Sachverständige ausgeführt werden soll. Das Finanzministerium hat anlässlich der Vorlage des Änderungsentwurfs auch die Einführung einer sog. „kleinen Bauvorlageberechtigung“ thematisiert. Durch diese würde der Kreis der in der Landesbauordnung genannten Bauvorlageberechtigten für bestimmte Vorhaben erweitert. Zu dem letztgenannten Punkt gibt es aus der kommunalen Praxis erhebliche Vorbehalte hinsichtlich der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauunterlagen. Nachbarrecht – neues Landesgesetz in Kraft Die Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 1970 haben sich in der Praxis ganz überwiegend bewährt. Um gleichwohl vorhandenen Änderungsbedarf in Einzelpunkten zu regeln legte die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, der insbesondere Grenzabstände bei Heckenpflanzungen betraf. Der Städtetag setzte sich im Verfahren insbesondere für eine Harmonisierung der Vorschriften der Landesbauordnung und der Vorschriften des rheinland-pfälzischen Nachbarrechts hinsichtlich des Grenzabstandes für Hecken ein. Der Gesetzgeber ist diesem Vorschlag jedoch nicht gefolgt. Die geltende Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird von den Kommunen seit langem kritisiert, da sie zu wenig Anreize für kostensparende Planungen enthalte. Angelehnt an die auf Bundesebene geführte Diskussion befasste sich der Städtetag Rheinland-Pfalz im Berichtszeitraum mit der Materie und sprach sich im Grundsatz für eine ersatzlose Abschaffung der Honorarordnung aus. In einem Gespräch mit der Architektenkammer wurden die gegenseitigen Positionen verdeutlicht; Übereinstimmung herrschte dabei insoweit, dass die HOAI auf jeden Fall einer grundlegenden Korrektur bedürfe. HOAI – generelle Abschaffung? Vergaberecht – auch für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau nahm zu der grundsätzlichen Frage Stellung, ob die Beauftragung Öffentlich bestellter Vermessungsingenieuren (ÖbVI) mit der Durchführung von Liegenschaftsvermessungen dem Vergaberecht unterliegt. Im Ergebnis findet nach Auffassung der Ministerien das Vergaberecht aus verschiedenen Gründen keine Anwendung. Allerdings unterliegen Vermessungsleistungen öffentlicher Auftraggeber, die der ÖbVI im nichthoheitlichen Bereich erbringt, dem Vergaberecht. Einvernehmlich haben die Fachressorts und der Städtetag jedoch festgestellt, dass auch bei der Vornahme von Liegenschaftsvermessungen eine Auswahl der ÖbVI im wettbewerblichen Verfahren rechtlich zulässig ist. Liegenschaftskataster – bürgerfreundlicher Service Im Herbst 2002 legte das Ministerium des Innern und für Sport den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung des Liegenschaftskatasters und die Überlassung von Auszügen. Der Städtetag begrüßte die Möglichkeit der Überlassung von Auszüge, da hiermit der Service für die Bürgerinnen und Bürger gerade dort deutlich verbessert werden kann, wo die zuständigen Vermessungs- und Katasterämter etwas weiter entfernt liegen Bahnhofsentwicklung – Im Berichtszeitraum legte die Deutsche Bahn ihre Vorstellungen zur BahnD:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Theorie und Praxis hofsentwicklungskonzeption vor. Dabei sprach sie sich für ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung des Bahnhofsumfeldes aus. Dies wurde in den Gremien des Städtetages mit der zuständigen DB Stations & Services erörtert. Dabei wurde erneut der Unmut der Städte über die mangelhafte Abstimmung unter den einzelnen Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn deutlich. Zugleich wurde kritisiert, dass die von der Bahn gegebenen Investitionszusagen nicht erfüllt und Informationen hierzu nur sehr unvollständig gegeben würden. Der Städtetag wird gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium gegenüber der DB AG aktiv werden. Wiederkehrende BeiIn einem Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht einem Kläger Recht träge – Tod auf Raten? gegeben, der moniert hatte, dass die Abrechnungseinheiten für wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau zu großräumig seien. Das Gericht hat an den räumlich-funktionalen Zusammenhang so strenge Anforderungen gestellt, dass kaum noch ein Unterschied zu einmaligen Beiträgen besteht. Vor allem in dichter besiedelten Stadt- und Ortsgebieten stellt sich damit die Frage, ob wiederkehrende Beiträge überhaupt noch möglich sind. Dies würde nach Auffassung des Städtetages Rheinland-Pfalz nicht nur den Intentionen des Gesetzgebers widersprechen, sondern auch ein funktionsfähiges Instrument für die Finanzierung des Straßenausbaus aufheben. Deshalb ist der Städtetag mit dem Innenministerium in Kontakt getreten, um nach einer gesetzgeberischen Lösung für den Erhalt der wiederkehrenden Beiträge zu suchen. EU-Tachograph – neue Belastung der Kommunen abgewendet Der Städtetag hatte ursprünglich die Absicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, die Fahrerlaubnisstellen zu zuständigen Stellen für die Ausgabe der Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten bei Einführung des digitalen EU-Tachographen zu bestimmen, im Hinblick auf erwartete Kostenbelastungen bei den Städten durch Übertragung dineuen eser Aufgabe abgelehnt. Durch intensive Verhandlungen mit dem Ministerium konnte erreicht werden, dass auf Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz den Ländern freigestellt wird, kostendeckende Gebühren für die Ausgabe der genannten Speicherkarten einzuführen. Von dieser Regelung will das Land Rheinland-Pfalz Gebrauch machen. Sie soll für eine Übergangsphase gelten, in der der tatsächliche Aufwand der Städte und der Landkreise für die Aufgabenerfüllung ermittelt wird. Danach sollen endgültige Gebühren festgesetzt werden. Aufgrund dieses Verhandlungserfolges sah sich der Städtetag in der Lage, einer Wahrnehmung der Aufgabe der Speicherkartenausgabe durch die Fahrerlaubnisstellen der Städte zuzustimmen. § 45a PBefG – Redu- Im Frühjahr 2003 wurde bekannt, dass das Verkehrsministerium beabsichtigt, zierung der Landesmit- die an die Verkehrsunternehmen fließenden Ausgleichsmittel für den Schütel? lerverkehr nach einem neuen Schlüssel zu berechnen. Im Ergebnis kommen dadurch auf die Unternehmen Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro zu. Der Städtetag hat sich, im Einklang mit den Verbänden der Verkehrsunternehmen, mit Nachdruck gegen diese Kürzung gewandt, da sie in vielen Städten mittelbar zu einer weiteren Belastung des kommunalen Haushalts führt. Linienkonzessionen im ÖPNV – EuGH verneint Ausschreibungspflicht In dem seit langem anhängigen Verfahren zur Vergabe von Linienkonzessionen im ÖPNV hat der EuGH im Berichtszeitraum geurteilt. Danach ist die Vergabe unter bestimmten Bedingungen nicht ausschreibungspflichtig. Allerdings hat der EuGH bestimmte Anforderungen an das Vergabeverfahren gestellt. So sind die Verpflichtungen für das Verkehrsunternehmen klar zu definieren und die Parameter für Ausgleichszahlungen objektiv und transparent sein. Zudem darf der Ausgleich nicht über die erforderlichen Kosten hinausgehen. Über die konkreten Auswirkungen für die kommunalen Verkehrsunternehmen wird in den nächsten Monaten zu beraten sein. D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Luftverkehr – Flughäfen und Fluglärm Der Städtetag befasste sich im Berichtszeitraum auch mit Fragen des Luftverkehrs. Dabei ging es zum einen um die Integration des Luftverkehrs in die Bundesverkehrswegeplanung. Zum anderen wurde im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Fluglärmgesetzes die Frage einer Beteiligung benachbarter Kommunen bei Ausbauplänen von Flughäfen sowie bei der Festlegung oder Änderung von Flugrouten erörtert. 5. Schule/Kultur/Sport Ganztagsbetreuung in Angebotsform – erstes Jahr absolviert Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 wurden die ersten 81 Schulen auf der Grundlage gemeinsamer Antragstellungen der jeweiligen Schulträger und der Schulen in Ganztagsschulen in neuer Form (Ganztagsschule in Angebotsform) umgewandelt. Zum 1.9.2003 kamen weitere 82 Schulen hinzu. Nach über einem Jahr Betrieb der neuen Ganztagsschulen bestätigen sich die Befürchtungen des Städtetages, dass die Umsetzung des Ganztagsschulprogramms bei den betroffenen Kommunen zu nicht unerheblichen Belastungen durch Aufwendungen für Bau, Ausstattung und Einrichtung der Schulen, erhöhte Kosten der Schülerbeförderung und Forderungen nach Erhöhung der Stundenzumessungen für Schulsekretärinnen geführt hat. Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Forderungen in das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Schulgesetz eingebracht. So wurde generell die Forderung nach einer Regelung erhoben, dass Mehrkosten, die den kommunalen Gebietskörperschaften durch Veränderungen pädagogischer Konzeptionen des Landes entstehen – wie bspw. die Einrichtung von Ganztagsschulen – in vollem Umfang vom Land zu tragen sind. Darüber hinaus sind die Regelungen für die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an Schulen außerhalb geltender Schulbezirke unter Wahrung der Interessen der Kommunen zu treffen. Zusätzlich ist den Schulträgern die rechtliche Grundlage zur Verfügung zu stellen, für die Gewährung der Mittagsverpflegung in den Ganztagsschulen von den Schülern bzw. ihren Eltern einen Eigenanteil in Höhe der tatsächlichen Kosten der Essensgewährung zu erheben. Ganztagsschulförderung des Bundes – Verteilungsmodalitäten nicht ganz befriedigend Der Bund stellt in einem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 bis 2007“ den einzelnen Bundesländern entsprechend ihrer Schülerzahl zur Fortentwicklung des Ganztagsschulangebotes im Zeitraum 2003 bis 2007 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Auf das Land RheinlandPfalz entfallen aus diesem Programm verteilt über fünf Jahre ca. 198,4 Mio. Euro. Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend entwickelte ein Modalitäten zur Verteilung der dem Land zur Verfügung stehenden Bundesmittel. In einem ersten Block sollen Pauschalen für jede neu eingerichtete Ganztagsschule differenziert nach Schularten gezahlt werden; der Block 2 ist vorgesehen für Bauinvestitionen im Zusammenhang mit der Bildung von Ganztagsschulen entsprechend der Schulbaurichtlinie mit einer generellen Förderhöhe von 70 % ohne Differenzierung nach der Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Diesem Verfahren gaben der Städtetag und die übrigen kommunalen Spitzenverbände ihre grundsätzliche Zustimmung. Zwar wurde das Förderprogramm des Bundes rückwirkend mit dem 01.01.2003 in Kraft gesetzt, allerdings ist dies nicht ausreichend, um die 81 Schulen in Rheinland-Pfalz, die bereits zu Beginn des Schuljahres 2002/2003 in Ganztagsschulen umgewandelt wurden, nachträglich in die Förderung einbeziehen zu können. Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände eingefordert, dass diese Schulen im Vergleich zu den neu hinzutretenden nicht benachteiligt werden dürfen, deshalb müsse auch für diese Schulen und ihre Träger eine Möglichkeit gegeben sein, ohne weitere, zusätzliche Investitionen in gleicher Weise eine Förderung zu erhalten. Bedauerlicherweise hat das Ministerium einer entsprechenden Regelung zugunsten dieser Schulen nicht zugestimmt. D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Schulgesetzentwurf – Vielzahl von Änderungsvorschlägen Mitte 2003 legte das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend den Entwurf eines neuen Schulgesetzes vor. Gegen eine Vielzahl beabsichtigter Bestimmungen bestehen seitens des Städtetages – auf der Basis seines im Jahr 2002 beschlossenen Papiers „Reform der Schulfinanzierung“ – erhebliche Bedenken; darüber hinaus bedarf der Entwurf auch verschiedener Ergänzungen. So geht eine Kernforderung dahin, dass die Schulträger bei allen Maßnahmen einer weiteren Ausdifferenzierung des bestehenden Schulsystems oder der Schaffung neuer Schulformen künftig gleichgewichtig mit dem Land in den Entscheidungsprozess einzubeziehen sind. Für die Schülerbeförderung fordern die Aufgabenträger ein Wahlrecht, durch Satzung zu regeln, ob ein Eigenanteil gefordert oder zu den Kosten, die den Schülerinnen und Schülern für die Beförderung entstehen, ein Zuschuss gewährt wird. Darüber hinaus wird eine Aufhebung der historisch bedingten Differenzierung zwischen den einzelnen Schularten bei der Erhebung des Eigenanteils eingefordert. Die kommunalen Spitzenverbände konnten sich mit ihren Vorschlägen zur Zuweisung von Schülern an Schulen außerhalb geltender Schulbezirke im Zusammenhang mit der Einrichtung der Ganztagsschulen in Angebotsform (s. Geschäftsbericht des Vorjahres) nicht durchsetzen. Nach den vorliegenden praktischen Erfahrungen wird jetzt die grundsätzliche Forderung erhoben, die Zuständigkeit für die Zuweisungsentscheidungen ausschließlich bei der Schulbehörde zu belassen; darüber hinaus ist sicherzustellen, dass dabei sowohl Belange des Schulträgers und des Trägers der Schülerbeförderung berücksichtigt werden. Bei einer Zuweisung auf Antrag der Eltern muss der zuständige kommunale Träger generell von der Pflicht zur Tragung der Mehrkosten für die Schülerbeförderung ausgenommen werden. Der Verwaltungsaufwand für die Abwicklung der „Lernmittelfreiheit“ steht in keinem Verhältnis zu den jeweils gewährten Zuschüssen. Deswegen wurde erneut die Forderung erhoben, eine Ausgestaltung vorzunehmen, aufgrund der annähernd von Lernmittel-„Freiheit“ gesprochen werden kann. Auf jeden Fall sollte die Gewährung entsprechender Zuschüsse von dem tatsächlichen Bezug von Sozialhilfe abhängig gemacht werden. Zudem fordern die kommunalen Schulträger eine Abgeltung ihres Verwaltungsaufwandes außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Ergänzend hat der Städtetag Rheinland-Pfalz erneut seine bereits seit Jahren erhobene Forderung nach einer Umstellung der Schülerbeförderung vom derzeit geltenden Schulträgerprinzip auf das Wohnsitzprinzip erhoben. Nur so ist eine sachgerechte interkommunale Lastenverteilung zwischen den kreisfreien Städten und den Landkreisen zu erreichen. Schulfinanzierung – Neuregelung der Beteiligung des Landes gefordert Die Finanzierungslast für die Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßen Medien und Informationstechnologien bedarf einer grundlegenden Neuregelung. Eine anteilige Finanzierung durch das Land außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs ist notwendig; dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um die Finanzierung einer Daueraufgabe handelt. Auch muss das Schulgesetz eindeutig festlegen, dass Investitionen für Schulbaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umwandlung einer Schule in eine Ganztagsschule in Angebotsform verursacht sind oder durch die Integration beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen entstehen, vom Land übernommen werden müssen. Integrationshelfer – Das Land setzt seit dem Schuljahr 2001/2002 ein Konzept zur Integration kommunale Belastun- beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen um. Gebilgen durch die Hintertür det werden sog. Schwerpunktschulen; die Umsetzung erfolgte zunächst im Grundschulbereich, in weiteren Stufen ab dem Schuljahr 2003/2004 in der Sekundarstufe I und später dann auch in der Sekundarstufe II. In einem Fall D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 integrativer Beschulung eines bis dahin in einer Sonderschule unterrichteten behinderten Kindes hatte eine Stadtverwaltung als örtlicher Träger der Sozialhilfe die Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht hat jedoch in einer Entscheidung vom Juli 2003 die Stadt verpflichtet, die Kosten des Integrationshelfers zu übernehmen. Dies war Anlass für den Städtetag, im Sinne des Konnexitätsprinzips einzufordern, dass derartige durch Veränderung pädagogischer Konzepte des Landes verursachte Kosten der kommunalen Seite vollständig vom Land übernommen werden müssen. Die kommunalen Spitzenverbände haben die unmissverständliche Forderung erhoben, bei der Novellierung des Schulgesetzes eine entsprechende eindeutige Regelung zu schaffen. Schulbau – höhere Anforderungen der Bauaufsicht? Das Ministerium der Finanzen hat in Hinweisen zu § 50 Landesbauordnung unverzichtbare Mindeststandards zu bauaufsichtlichen Anforderungen an Schulen festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Brandsicherheit. Das bisherige Rundschreiben aus dem Jahr 1989 soll an die technische und rechtliche Entwicklung angepasst werden unter Berücksichtigung der MusterSchulbaurichtlinie der Bauministerkonferenz. Der Städtetag betonte in seiner Stellungnahme, das dadurch keine erhöhten Standards mit entsprechenden Auswirkungen auf die entstehenden Kosten, gerade mit Blick auf die desolate Haushaltssituation vieler Städte, eingeführt werden dürften. Naturbäder – LangÜber naturnahe Freibäder wurde im Vorjahr bereits berichtet. In der Zwizeitstudie und Pilotpro- schenzeit befassen sich mehrere Kommunen in Rheinland-Pfalz mit der jekte Thematik. Allerdings fehlt es noch immer an einem gesicherten rechtlichen Rahmen für den Betrieb. Über die ersten Ergebnisse der Langzeitstudie, die in Höhr-Grenzhausen durchgeführt wird, informierte der Städtetag im Sommer. Dabei konnte festgestellt werden, dass die hygienischen Anforderungen stets eingehalten werden konnten. Schwimmbäder – Teilnahme am Betriebsvergleich Seit langem besteht die Absicht seitens des Ministeriums, die Förderung von Hallenbädern konsequent an der Wirtschaftlichkeit, auch unter Berücksichtigung benachbarter Einrichtungen, zu gestalten. Hierzu sollen die Badbetreiber aufgefordert werden, sich am überörtlichen Bäderbetriebsvergleich zu beteiligen. Das Ministerium hat mittlerweile mitgeteilt, dass dies eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung darstellt. 6. Wirtschaft/Stadtentwicklung Gemeindewirtschaftsrecht – neue Rechtsunsicherheit? Im vergangenen Jahr war über das Grundsatzurteil des BGH zum Verhältnis von Gemeindewirtschafts- und Wettbewerbsrecht berichtet worden. Damit schien Rechtsklarheit hergestellt. Nunmehr hat sich der Bundesrat im Rahmen der Beratungen einer Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dafür ausgesprochen, auch Rechtsverstösse beim Markteintritt als unlauter anzusehen. Ganz konkret verweist der Bundesrat dabei auf den Fall, dass Kommunen mit ihren Unternehmen unter Verletzung des Gemeindewirtschaftsrechts auf dem Markt agieren. Eine solche Formulierung würde erneut zahlreiche Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen; der Städtetag Rheinland-Pfalz hat deshalb das Land ersucht, von dieser Forderung Abstand zu nehmen. Landesbank – Diskussion über Trägermodelle Von dem Brüsseler Kompromiss zu Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ist auch die Landesbank Rheinland-Pfalz betroffen. Dabei geht es u.a. um die künftige Eigentümerstruktur des Instituts; hierzu sind im Berichtszeitraum mehrere Modelle erörtert worden, die entweder vertikal im Sinne einer gemeinsamen Arbeit mit den Sparkassen des Landes oder horizontal im Sinne einer Kooperation mit anderen Partnern über die Landesgrenzen hinweg konzipiert sind. Auch die Frage einer Beteiligung des Landes wird dabei geprüft. Entscheidungen sollen bis zum Jahresende getroffen sein. D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Stadtmarketing – Hohes Interesse Im Vorjahr war über die Studie der Universität Mainz zum Stadtmarketing in Rheinland-Pfalz informiert worden. Sie stieß in den Mitgliedstädten auf ein außerordentlich hohes Interesse – verstärkt wurde die Bitte an den Verband gerichtet, zum Stadtmarketing einen Erfahrungsaustausch durchzuführen. Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium am 7.7.2003 in Bingen. In zwei Workshops hatten die insgesamt weit mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Teilen des Landes Gelegenheit, sich zu konzeptionellen Fragen sowie zur Behandlung von Leerständen von Ladenlokalen auszutauschen. Ladenschluss – Neuregelung beschlossen Mit der neuen Ladenschlussgesetzgebung des Bundes hat eine lange, auch im Städtetag geführte Debatte ihren Abschluss gefunden. Allerdings ist das wichtigste Anliegen des Städtetages, eine differenzierte Regelung zwischen Innenstädten und „grüner Wiese“, nicht aufgegriffen worden. Ein erneuter Vorstoß des Städtetages Rheinland-Pfalz, die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage ausschließlich in kommunale Verantwortung zu legen, wurde vom Sozialministerium nicht aufgegriffen. Beteiligungen – Umfrage erneuert Alle zwei Jahre führt der Städtetag Rheinland-Pfalz unter seinen Mitgliedstädten eine Umfrage zu den kommunalen Beteiligungen durch. Erfasst wurden bei der Umfrage 2003 rd. 330 Betriebe, Unternehmen und Beteiligungen. Die Schwergewichte der Betätigung lagen wie zuvor bereits in den Bereichen Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Energieversorgung, Wohnungswesen und Entsorgung. Dominierende Rechtsform ist weiterhin die GmbH. Eine kommunale Alleineigentümerschaft ist nicht unbedingt die Regel; in etwa 40% der Fälle befindet sich die jeweilige Stadt nur in der Position des Minderheitsgesellschafters. 7. Öffentliche Sicherheit und Ordnung EWOIS-neu – Start zum 1.4. Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages zwischen dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Gemeindeund Städtebund Rheinland-Pfalz ist am 01.04.2003 der Betrieb des Gesamtverfahrens EWOIS-neu erfolgreich aufgenommen worden. Dies war nur durch ungeheuren Einsatz aller Beteiligten zu realisieren. Bei der Umsetzung einer technischen Maßnahme dieser Komplexität, für die es keinerlei Vorbild gibt, waren gewisse Anlaufschwierigkeiten unvermeidlich. Gegenwärtig werden noch die vertraglichen Grundlagen für die Nutzung des Informationssystems durch die abrufberechtigten Stellen getroffen. Die Ausschreibung erfolgte stellvertretend für die 212 Träger der Meldebehörden bzw. das Land Rheinland-Pfalz durch die vom Städtetag und vom Gemeinde- und Städtebund getragene Gesellschaft KommWis mbH. Diese hat auch in Wahrnehmung einer Bündelungsfunktion für die 212 kommunalen Träger der Meldebehörden die erforderlichen Betriebsverträge für das Integrationssystem und das Kommunalnetz geschlossen. Gegenwärtig steht die Beteiligung des Landkreistages Rheinland-Pfalz als Gesellschafter der KommWis mbH unmittelbar bevor. Novellierung POG – Widerstand erfolgreich Das Ministerium des Innern und für Sport legte im Februar 2003 den Entwurf für eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vor. Dieser Entwurf war nach Auffassung des Städtetages davon geprägt, dass die rechtlichen Grundlagen für weitere Aufgabenverschiebungen auf die kommunalen Ordnungsbehörden bzw. für Aufgabenmehrungen bei diesen geschaffen werden sollten. Zugleich sollten weitere Reduzierungen der originären polizeilichen Zuständigkeiten erfolgen. Im Kern verwahrte sich der Städtetag insbesondere gegen vier in dem Gesetzentwurf enthaltene Regelungsbereiche: D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 die verpflichtend vorgesehene Einrichtung kriminalpräventiver Gremien in allen hauptamtlich geleiteten kommunalen Gebietskörperschaften, da dies ein Eingriff in kommunale Selbstverwaltung sei die Ermächtigungsgrundlage für einen Platzverweis aus Wohnungen zum Vollzug des Gewaltschutzgesetzes auch für die allgemeinen Ordnungsbehörden, da ein so schwerwiegender Eingriff nur durch die Polizei vorgenommen werden dürfe eine Änderung des Rechts der kommunalen Vollzugsbediensteten, da hieraus erhebliche Kostenfolgen auf die Städte zukämen. Grundsätzlich positiv äußerte sich der Städtetag zwar zu Möglichkeiten der Videoüberwachung, verwies aber mit Nachdruck auf finanzielle Konsequenzen einer regelmäßigen Beobachtung über Monitore. Der energische Widerstand des Städtetages und der anderen kommunalen Spitzenverbände führte zwischenzeitlich zu deutlichen Verbesserungen des Gesetzentwurfs. So wurde die zwingende Verpflichtung zur Einrichtung kriminalpräventiver Gremien in eine „Kann“-Bestimmung abgewandelt. Die Vornahme von Platzverweisen aus Wohnungen zum Vollzug des Gewaltschutzgesetzes wurde in die ausschließliche Zuständigkeit der Polizei gelegt. Die Änderungen des Gesetzentwurfs hinsichtlich der kommunalen Vollzugsbediensteten allerdings stellen eine „Verschlimmbesserung“ dar. Danach würden sie künftig alle dem Erfordernis einer Ausbildung auf der Grundlage der LVO über die kommunalen Vollzugsbeamten unterfallen. Zudem würden dadurch die personalwirtschaftlichen und -rechtlichen Möglichkeiten der kommunalen Gebietskörperschaften weiter eingeschränkt. Dem Städtetag wurde mittlerweile eine Korrektur im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zugesichert. Kriminalprävention – Austausch von Daten vereinbart Im Sommer 2003 regte der Innenminister im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und kommunalen Spitzenverbänden zu Grundfragen der inneren Sicherheit an. Ein Ziel einer engeren Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen soll auch die Erstellung tagesaktueller Sicherheitslagebilder mit statistischen Daten beider Seiten sein. In zwei Arbeitsgruppen sollen die Chancen für eine dauerhaft angelegte Kooperation ausgelotet werden. Vollzugsbedienstete – neuer Lehrplan Die kommunalen Spitzenverbände hatten unter Federführung des Städtetages in einer Arbeitsgruppe Vorschläge für eine verbesserte Ausbildung der kommunalen Vollzugsbediensteten erarbeitet. Die Hauptschwierigkeit lag darin, einen sachgerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen der Praxis und den finanziellen Möglichkeiten der kommunalen Haushalte zu treffen. Mit dem Ministerium des Innern und für Sport konnten die Inhalte eines neuen Lehrplans für die kommunalen Vollzugsbediensteten vereinbart werden. Der erste Lehrgang auf dieser Grundlage soll noch Ende 2003 beginnen. Integrierte Leitstellen – gesetzliche Umsetzung in Angriff genommen Nach langjährigen Diskussionen hat das Innenministerium nun die Entwürfe zur Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie des Rettungsdienstgesetzes vorgelegt. Kernpunkt ist die verbindliche Einführung integrierter Leitstellen. Darüber hinaus soll der einheitliche Notruf 112 gelten. Veränderungen gibt es auch bei der Bestellung von Führungskräften der Wehren. Im Rettungsdienst wird zudem das Verfahren der Konzessionsvergabe an die Vorgaben aus dem Urteil des EuGH, über das im Vorjahr berichtet worden war, angepasst. Der Städtetag ist mit den Grundzügen der Novellierung einverstanden; Schwierigkeiten werden sich allerdings bei der Abstimmung der künftigen Leitstellen und der Feuerwehreinsatzzentralen in den größeren Städten ergeben. D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Digitalfunk für Sicherheitsbehörden – Hohe Belastungen für die Kommunen? Seit einigen Jahren wird über die Ausrüstung der Sicherheitsbehörden mit Digitalfunk auf Bundesebene diskutiert. Davon tangiert wären auch die kommunalen Feuerwehren. Der Städtetag Rheinland-Pfalz hatte sich stets gegen die damit verbundenen erheblichen Mehrbelastungen ausgesprochen und gefordert, die bestehenden funktionierenden Funksysteme der Feuerwehren beizubehalten. Diese Position hat der Städtetag in einem Schreiben an den Staatssekretär im Bundesinnenministerium noch einmal betont. Gleichwohl bleibt der Bund bei seiner Auffassung; allerdings haben die Finanzminister dem Vorhaben, das mehrere Mrd. Euro Kosten auf Bundesebene mit sich bringt, noch nicht zugestimmt. Standardabbau – auch Im Zuge der Diskussion um den Abbau von Standards hat sich der Städtetag bei der Feuerwehr? Rheinland-Pfalz mit der Thematik auch im Hinblick auf die Feuerwehr befasst. Dabei wurde deutlich, dass das Ministerium mehr Flexibilität z.B. bei der Fahrzeugausstattung und der Ausrüstung durchaus befürwortet. An der Einsatzgrundzeit von 8 Minuten hingegen solle nichts verändert werden. Der Städtetag hat daraufhin das Ministerium gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund gebeten, den Bereich der Feuerwehren vom Standardabbau nicht auszunehmen und versprochene Flexibilisierungen rasch umzusetzen. Für das kommende Jahr hat das Ministerium die Einrichtung einer Projektgruppe in Aussicht gestellt. 8. Öffentliche Verwaltung/Personal/Gleichstellung Nebentätigkeit – OVG schafft Klarheit Im Berichtszeitraum hat das Oberverwaltungsgericht in der Frage der Ablieferungspflicht kommunaler Wahlbeamter für Einnahmen aus Nebentätigkeiten in der Zeit vor der Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts zum 01.01.2001 abschließend geurteilt. Damit ist jetzt Rechtssicherheit eingetreten. In dem Berufungsverfahren war u.a. dem Städtetag Rheinland-Pfalz Gelegenheit gegeben worden, seine Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse schriftlich und mündlich eingehend vortragen zu können. Der Städtetag sieht durch das Urteil des OVG seine jeher zu dieser Thematik bezogene Position im Ergebnis bestätigt. Zum einen stellt das Gericht fest, dass evtl. Ablieferungsansprüche des Dienstherrn hinsichtlich ausgezahlter Sitzungsgelder einer Verjährungsfrist von vier Jahren unterliegen. Darüber hinaus und unabhängig davon sei es aber mit den rechtstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Berechenbarkeit hoheitlichen Handelns nicht zu vereinbaren, derartige Ablieferungsbegehren auf den Zeitraum bis Ende 1999 zu erstrecken. Bis dahin sei nämlich die Zuordnung der Tätigkeit kommunaler Wahlbeamter zu den Bereichen öffentliches Ehrenamt, Nebentätigkeit oder Hauptamt weitgehend ungeklärt gewesen. Beamtenbesoldung – neue Einschnitte vollzogen und in Vorbereitung In mehreren Schritten wurden im Berichtszeitraum weitere Einschnitte bei der Beamtenbesoldung vollzogen. So wurden mit Beginn des Jahres 2003 die Eigenleistungen im Rahmen der Beihilfe deutlich –gestaffelt nach Besoldungsgruppen – erhöht (Eigenbeitrag bei der Gewährung von Wahlleistungen und Einführung einer Kostendämpfungspauschale). Zugleich strich das Land auch die bisher bei Dienstjubiläen gezahlten Einmalbeträge. Im Rahmen der Diskussion um die Anpassung der Beamtenbesoldung an das Tarifergebnis aus dem Januar 2003 wurden Öffnungsklauseln beschlossen, die es den Ländern ermöglichen, bei der Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld eigene abweichende Regelungen zu treffen. Nachdem Rheinland-Pfalz lange offen gelassen hatte, ob es hiervon Gebrauch machen will, hat die Landesregierung nach der Sommerpause entschieden, noch für 2003 das Weihnachtsgeld in einer ersten Stufe zu kürzen. Beamtenausbildung – Im Berichtszeitraum beriet der Städtetag intensiv Fragen der Veränderung D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Ausdehnung der Studienzeiten der theoretischen Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen sowie des mittleren Dienstes an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung/Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz. Nach intensiven Diskussionen stimmte der Städtetag einer Ausdehnung der theoretischen Ausbildung von bisher 18 auf künftig 21 Monate zu. Darüber hinaus wurde Einvernehmen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land dahingehend erzielt, den Abschlusslehrgang für den mittleren Dienst an der Zentralen Verwaltungsschule von 2 auf 3 Monate zu verlängern. Gleichzeitig soll unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände die inhaltliche Ausgestaltung des zusätzlichen Lehrangebots erörtert werden. Die Reform für den mittleren Dienst soll mit dem Einstellungsjahr 2003 und die Reform für den gehobenen Dienst mit dem Einstellungsjahr 2004 umgesetzt werden. Mittlerer Dienst – Städ- Durch die Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes zu den Stellentetag setzt sich für obergrenzen sind trotz sachgerechter Bewertungen die Beförderungsmögbessere Chancen ein lichkeiten für die Beamtinnen und Beamten des mittleren nichttechnischen Dienstes begrenzt. Deshalb hat der Städtetag im Berichtszeitraum einen Vorstoß bei der Landesregierung unternommen, die durch das Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur vom 21.06.2002 geschaffenen Möglichkeiten, landesspezifische Regelungen zu treffen, auszuschöpfen und damit den Weg für verbesserte Beförderungsmöglichkeiten freizumachen. Das federführende Ministerium des Innern und für Sport sagte daraufhin zu, einen Erfahrungsaustausch mit den anderen Flächenländer durchzuführen. Landesfamilienkasse – Die Berechnung des Kindergeldes bedeutet für die Verwaltungen einen beEntlastung der Komträchtlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb begrüßte der Städtetag eine Vormunen möglich lage des Innenministeriums, die der Pfälzischen Pensionsanstalt auf der Grundlage des Bundesrechts die Möglichkeit einräumt, als Landesfamilienkasse für alle kommunalen Arbeitgeber, für die sie die Entgeltberechnung durchführt, fungieren zu können. Open Source – Städte- Ausgelöst durch neue Konditionen in der Lizenzpolitik der Firma Microsoft tag unterstützt die befasste sich der Städtetag im Berichtszeitraum mit der Möglichkeit des EinStädte satzes sog. open-source-Produkte. Dabei spielten auch die Entscheidungen der Städte Schwäbisch Hall und München, ihre IT-Infrastruktur komplett auf open-source-Lösungen umzustellen, eine wichtige Rolle. In einer gut besuchten Informationsveranstaltung am 28.4.2003 in Kaiserslautern wurden die wichtigsten Vorteile, aber auch Schwachstellen beim Einsatz von opensource-Produkten erörtert. In der Zwischenzeit hat sich eine Arbeitsgruppe aus 9 Städten gebildet, die in einem Workshop die für eine Entscheidung relevanten Aspekte zusammengetragen hat. Die intensive Beschäftigung des Städtetages Rheinland-Pfalz mit diesem Thema hat auch große öffentliche Resonanz gefunden. Informationstechnologie – Schwerpunkt der Städtetagsarbeit Im Bereich der Informationstechnologie führt der Städtetag Rheinland-Pfalz einen besonders intensiven Erfahrungsaustausch. Neben der regelmäßigen Berichterstattung über den Stand des Projekts EWOIS-neu standen vor allem folgende Themen im Vordergrund: D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Intranet/Mitarbeiterportale E-government Sicherheits- und Notfallplanung Netzwerküberwachung Ratsinformationssysteme EDV-Schulung Open Source Geographische Informationssysteme Kfz-Zulassung Neues Finanzwesen Anbindung an die Rentenversicherungsträger Die 5 Oberzentren des Landes befassten sich darüber hinaus gemeinsam mit der Stadt Saarbrücken auch mit Fragen IT-Gutachten/Konzepte Public Hot Spots Telearbeit Personalinformationssysteme 9. Verbandsarbeit Vorsitz – Oberbürgermeister Fischer in den Ruhestand verabschiedet Am 30.6.2003 schied Oberbürgermeister Gernot Fischer (Worms) aus seinem kommunalen Wahlamt. Damit endete auch seine Amtszeit als Vorsitzender des Städtetages Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Vorstandssitzung am 3.7.2003 verabschiedete ihn sein Stellvertreter, Oberbürgermeister Dr. Christof Wolff (Landau), der gemeinsam mit Frau Oberbürgermeisterin Birgit Collin-Langen (Bingen) den Verband bis zur Neuwahl eines Vorsitzenden im Rahmen der Mitgliederversammlung am 20.11.2003 in Neuwied repräsentiert. Ehemalige – regelmäßiges Treffen Wie in den Vorjahren trafen sich auch in diesem Jahr die ehemaligen Oberbürgermeister, Bürgermeister und Beigeordneten zu einem Ganztagsausflug. Ziel war diesmal die Stadt Speyer. Höhepunkt des Tages waren der Besuch der Ritterausstellung im Historischen Museum der Pfalz sowie ein Orgelkonzert im Dom. Für den kommenden Sommer ist ein Besuch in Pirmasens vorgesehen. Rahmenvereinbarungen ausgebaut Der Städtetag konnte im Berichtszeitraum die bestehenden Rahmenvereinbarungen, insb. im Rahmen der Informationstechnologie, ausbauen und erweitern. Der Städtetag führte hierzu die mit den Vertriebspartnern begonnenen Informationsveranstaltungen fort. Auch die Vereinbarung über die Gewährung eines Großkundenrabatts für die Mitgliedstädte konnte mit der DB AG, wenn auch auf veränderter Grundlage fortgeführt werden. Gastausbildung beim Städtetag Der Städtetag hat vor einigen Jahren mit der Stadt Mainz eine Vereinbarung zur Gastausbildung geschlossen. Nachwuchskräfte der Stadt können im Rahmen ihrer Ausbildung einige Monate beim Städtetag tätig sein. Im Berichtszeitraum haben wiederum mehrere Anwärter und Anwärterinnen des gehobenen Dienstes sowie mehrere Auszubildende zur Fachkraft für Bürokommunikation von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Kooperation mit Verbänden und Institutionen Die Kooperation mit anderen kommunalen Spitzenverbänden wurde im Berichtszeitraum weiter intensiviert. Zum dritten Mal führten die Kommunalen Spitzenverbände am 2.7.2003 einen gemeinsamen Parlamentarischen Abend durch. Ein wichtiger Beitrag zur Zusammenarbeit ist auch die von allen drei Spitzenverbänden getragene Arbeitsgemeinschaft Gleichstellung. Die gemeinsamen Tagungen der Konferenz der kreisangehörigen Mitgliedsstädte des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Arbeitskreises Mittlere Städte des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurden fortgeführt; auch der gemeinsame Beirat „Kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen“ setzte seine Arbeit fort. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Landkreistag in Fragen, der Sozial-. Jugend-, Gesundheits-, Umwelt- und Schulpolitik stärkte auch im Berichtszeitraum die gemeinsamen kommunalen Positionen. Über die Firma KommWis wurde die Einführung des neuen Einwohnerwesens eng mit dem Gemeinde- und Städtebund koordiniert. In Kürze wird sich der Landkreistag an der Gesellschaft beteiligen. In verschiedenen Arbeitskreisen des Städtetages Rheinland-Pfalz, so in den Bereichen Brandschutz, Kommunalarchive und Informationsverarbeitung sind auch saarländische Kommunen vertreten. Mit dem Hessischen Städtetag und dem Saarländischen Städte- und Gemeinde- D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 tag konnte die enge Kooperation fortgesetzt werden. Der Städtetag Rheinland-Pfalz vertritt die Interessen der Kommunen im Bauforum, einem Zusammenschluss der am Bauen Beteiligten unter Federführung des Finanzministeriums. Im Landesvorstand des DGB stellte der Städtetag am 10.4.2003 die aktuelle Lage der Kommunen, insb. die prekäre Haushaltssituation, die kommunalen Forderungen für eine Gemeindefinanzreform sowie die zentralen Herausforderungen der Städte für die Zukunft dar. Anläßlich eines Fachgesprächs des VKU mit Europaabgeordneten zur kommunalen Daseinsvorsorge am 27.6.2003 in Speyer vertrat der Städtetag die kommunalen Positionen. Der Städtetag in der Öffentlichkeit Wie in den vergangenen Jahren nahm der Städtetag Rheinland-Pfalz wiederum zu aktuellen Themen öffentlich Stellung. Die Öffentlichkeitsarbeit des Städtetages fand dabei große Resonanz; über sie wird regelmäßig im monatlichen Info-Dienst informiert. Von besonderer Bedeutung sind in dem Zusammenhang die regelmäßig nach den Vorstandssitzungen anberaumten Pressekonferenzen. Ein besonderes Ereignis war die öffentliche Präsentation des Videofilms „Lust statt Frust“ zur Bewegungserziehung im Kindergarten am 12.12.2002 in Ludwigshafen. Die Zielsetzung des Projekts wurde durch die aktive Teilnahme einer Kindergartengruppe anschaulich gemacht. Auch die Aktivitäten des Städtetages im Hinblick auf open-source-Produkte wurden stark beachtet. Der Städtetag in den Mitgliedstädten Es zählt zu den guten Traditionen des Verbandes, dass die Geschäftsstelle zu wichtigen Themen in den Mitgliedstädten referiert. Dies war auch im Berichtszeitraum der Fall. So gab es Veranstaltungen mit Verwaltungsmitarbeitern, Ratsmitgliedern, aber auch einer breiteren Öffentlichkeit zu aktuellen Themen, zur Verwaltungsmodernisierung, zur Finanzlage der Städte und zu Fragen rund um die Gemeindefinanzreform. Veranstaltungen und Seminare Auch zu anderen Organisationen gab es wiederum vielfältige Kontakte. So war der Städtetag bei einer Veranstaltung der IHK Rheinhessen am 31.10.2002 kommunalen Planungsverfahren ebenso vertreten wie bei Kongressen zur Gewerbeabfallverordnung am 4.11.2002 in Mainz sowie zur privaten Abfallwirtschaft am 7.11.2002 in Ludwigshafen. Zu Fragen der Papierentsorgung informierte der Städtetag im Zusammenwirken mit dem Landkreistag und dem Deutschen Städtetag am 20.5. 2003in Mainz. Im Anschluss an die mit dem Innenministerium getroffene Vereinbarung zur Nutzung von Geo-Basis-Informationen veranstalten die Kommunalen Spitzenverbände am 3.12.2002 und am 28.1.2003 jeweils auf Schloss Waldthausen Informationstage. Der 5. Vergabetag der Kommunalen Spitzenverbände in Zusammenarbeit mit der Architekten- und der Ingenieurkammer Rheinland Pfalz am 17.2.2003 auf Schloss Waldthausen erfuhr wiederum große Resonanz. Dies galt auch für die Fachveranstaltung zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht am 1.4.2003 in Bingen, die gemeinsam mit dem Landkreistag und der PWC/Wibera durchgeführt wurde. Aus dem Bereich der Informationstechnologie ist die Fachveranstaltung zum Einsatz von open-sourceProdukten am 28.4.2003 in Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit der Stadt hervorzuheben. Sie traf auf ebenso großen Zuspruch wie ein von der Stadt Koblenz initiierter Kongreß zur Nutzung von Ratsinformationssystemen am 2.9.2003. Am 7.7.2003 veranstaltete der Städtetag zusammen mit dem Landkreistag und dem Wirtschaftsministerium einen Fachkongress zum Stadtmarketing. Die enorme Resonanz zeigte, dass damit ein wichtiges Thema der Kommunalpolitik aufgegriffen worden war. Beim Forum Baukultur am 4.9.2003, das D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 unter Federführung des Finanzministeriums in Koblenz stattfand, vertrat der Städtetag die Position der Kommunen als Planungsträger und als Bauherren. Schließlich war der Städtetag in die Preisverleihung im Rahmen der „Entente Florale“ am 26.8.2003 in Mainz eingebunden. Am 29.9.2003 war der Städtetag Mitveranstalter einer von der Carrefour Rurale, einer Institution der EU in Rheinland-Pfalz, durchgeführten Tagung zu kommunalen Partnerschaften in Trier. Enge Zusammenarbeit mit den Bundesspitzenverbänden und der KGSt Mehrfach war der Städtetag Rheinland-Pfalz Gastgeber für Fachgespräche des Deutschen Städtetages bzw. des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. So trafen sich am 26./27.11.2002 die zuständigen Referenten der Landesgeschäftsstellen zu Fragen des öffentlichen Dienstrechts; die Schulreferenten aus den Landesverbänden des Deutschen Städtetages waren am 22.1.2003 in Mainz, ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Verkehrsressorts kamen am 7.4.2003 zur Geschäftsstelle. Eingebunden war der Städtetag Rheinland-Pfalz auch in zwei Arbeitsgruppen der KGSt zur Fortbildung für das Neue Kommunale Rechnungswesen sowie zur Kommunalen Beteiligungs- und Organisationspolitik. Sitzungen des Vorstandes 20.11.2002 in IdarOberstein Der Vorstand trat im Berichtszeitraum sechs Mal zusammen. Im einzelnen befasste er sich mit den Themenschwerpunkten Korruptionsprävention Finanzausgleich 2003 – 2006 Grundsicherung Öffentlichkeitskampagne des Deutschen Städte- und Gemeindebundes 30.1.2003 in Mainz Nebentätigkeitsrecht Einführung von EWOIS-neu Nachtragshaushalt des Landes Reform des kommunalen Haushaltsrechts Novellierung der Gemeindeordnung Gast: Ministerialdirigent Rudolf Oster, Ministerium des Innern und für Sport 20.3.2003 in Mainz Gemeindefinanzreform Enquête-Kommission „Kommunen“ Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) 8.5.2003 in Mainz Gemeindefinanzreform Konnexitätsprinzip Ganztagsschule Ausbildung im öffentlichen Dienst Gast: Frau Lant, Schulsprecherin aus Landau, anlässlich des „Girl’s Day“ 2003 3.7.2003 in Mainz Gemeinwirtschaftliche Leistungen im Ausbildungsverkehr (§ 45a PBefG) Vereinbarung zur Umsetzung des „Hartz-Konzepts“ Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) Integrationshelfer in Schulen Gast: Ministerialdirigent Dr. Lothar Kaufmann, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 18.9.2003 in Ludwigshafen Betreuung kommunaler Bauvorhaben Gemeindefinanzreform Reform der Sozialhilfe Neues kommunales Haushaltsrecht Gast: Geschäftsführer Dr. Dietmar Illert, Kommunalbau Rheinland-Pfalz D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 16.10.2003 in Mainz Arbeitsmarktreformen („Hartz III und IV“) Standardflexibilisierung Konnexitätsprinzip Brand- und Katastrophenschutz Gast: Staatsministerin Malu Dreyer, Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit 10. Die Gremien des Verbandes und die Geschäftsstelle Vorstand Dem Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz gehören an als Vorsitzender: Oberbürgermeister Gernot Fischer, Worms (bis zum 30.6.2003) Als stellvertretende Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Christof Wolff, Landau (1. Stellvertreter) Oberbürgermeisterin Birgit Collin-Langen, Bingen (2. Stellvertreterin) Als weitere Mitglieder: Oberbürgermeister Bernhard Deubig, Kaiserslautern Oberbürgermeister Dr. Joachim Gerhard, Ingelheim Bürgermeister Dr. Joachim Streit, Bitburg Oberbürgermeister Peter Labonte, Lahnstein Oberbürgermeister Günter Laux, Mayen Oberbürgermeister Werner Schineller, Speyer Oberbürgermeister Helmut Schröer, Trier Oberbürgermeister Jens Beutel, Mainz Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Koblenz Bürgermeister Fritz Wagner, Kirn Als stellvertretende Mitglieder: Bürgermeister Wilhelm Zeiser, Ludwigshafen Oberbürgermeister Joseph Krekeler, Pirmasens (bis 30.4.2003) Bürgermeister Wolfgang Lutz, Bad Dürkheim Oberbürgermeister Theo Wieder, Frankenthal Oberbürgermeister Rolf Ebbeke, Bad Kreuznach (bis 3.7.2003) Beigeordneter Rolf Wunder, Speyer Bürgermeister Hajo Stuhlträger, Bendorf Bürgermeister Knut Benkert, Alzey Bürgermeister Harald Seiter, Wörth Oberbürgermeister Dr. Jürgen Lambert, Zweibrücken Bürgermeister Dr. Arne Oeckinghaus, Kaiserslautern Oberbürgermeister Achim Hütten, Andernach Oberbürgermeister Nikolaus Roth, Neuwied Vertreter der Landtagsfraktionen als ständige Gäste: Gerd Itzek MdL, Ludwigshafen und in Vertretung Dr. Dieter Schiffmann, MdL, Frankenthal Josef Keller MdL, Ludwigshafen und in Vertretung Michael Hörter MdL, Koblenz Dr. Peter Schmitz MdL, Mainz und in Vertretung Jürgen Creutzmann MdL, Dudenhofen Reiner Marz, Trier MdL und in Vertretung Dr. Bernhard Braun MdL, Ludwigshafen D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Kreisangehörige Mitgliedsstädte Vorsitzende der Konferenz der kreisangehörigen Städte: Oberbürgermeisterin Birgit Collin-Langen, Bingen Stellvertretender Vorsitzender: Bürgermeister Fritz Wagner, Kirn Fachausschüsse Bauausschuss Vorsitzender: Oberbürgermeister Bernhard Deubig, Kaiserslautern Stellv. Vorsitzender: Beigeordneter Peter Dietze, Trier Finanzausschuss Vorsitzender: Oberbürgermeister Jens Beutel, Mainz Stellv. Vorsitzender: Oberbürgermeister Helmut Schröer, Trier Ausschuss für Recht, Personal, Organisation und Verwaltungsvereinfachung Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Jürgen Lambert, Zweibrücken Stellv. Vorsitzender: Oberbürgermeister Günter Laux, Mayen Schul- und Kulturausschuss Vorsitzender: Oberbürgermeister Theo Wieder, Frankenthal Stellv. Vorsitzender Bürgermeister Knut Benkert, Alzey Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender: Beigeordneter Bürgermeister Fritz Heiser, Ludwigshafen (bis Hanspeter Brohm, Speyer 30.6.2003) Bürgermeister Georg Büttler, Worms (ab 1.7.2003) Ausschuss für Sport Vorsitzender: Bürgermeister Georg Bernarding, Trier Stellv. Vorsitzender: Beigeordneter Helmut Schneider, Idar-Oberstein (bis 15.7.2003) Beigeordneter Peter Kirst, Bendorf (ab 15.7.2003) Umweltausschuss Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Joachim Gerhard, Ingelheim Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Stellv. Vorsitzender: Bürgermeister Georg Büttler, Worms Vorsitzender: Bürgermeister Fritz Wagner, Kirn Stellv. Vorsitzender: Bürgermeister Dr. Bernhard Matheis, Pirmasens Organisation der Geschäftstelle @ Deutschhausplatz 1 55116 Mainz 06131/28644-400 06131/28644-480 [email protected] www.staedtetag-rlp.de Die Geschäftsstelle des Städtetages Rheinland-Pfalz ist mit 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. Der Geschäftsstelle gehören neben dem Geschäftsführer und seinem Stellvertreter drei weitere Referenten sowie Personal für Sekretariat und Verwaltung an. Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind wie folgt verteilt: Geschäftsführer Prof. Dr. Gunnar Schwarting (I) -410 Stellvertretender Geschäftsführer Dr. Wolfgang Neutz (II) -420 Staats- und Kommunalverfassungsrecht Rechtspflege Kommunaler Rat Polizei- und Ausländerrecht, Straßenverkehrsrecht Öffentliche Sicherheit und Ordnung Konversion Schulen Kultur Wasserrecht Öffentliche Einrichtungen, insbesondere Abfallwirtschaft Umweltschutz Land- und Forstwirtschaft Referent Hugo Weisenburger (III) -430 Sozialpolitische Angelegenheiten Jugendhilfe und Jugendförderung Lastenausgleich und Wohngeld Krankenhäuser Krankentransport und Rettungsdienst Gesundheitspolitik Psychiatrie Flüchtlingsfragen Referent Markus M. Donsbach (IV) -440 Büroleitung Innere Verwaltungsorganisation, EDV Internet Wahlen und Statistiken Märkte und Bestattungswesen D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Aufgaben der Geschäftsführung Grundsatzfragen der Kommunalverfassung und der Kommunalpolitik Kommunale Spitzenverbände Fragen der Europäischen Gemeinschaft Wirtschaftsförderung, Wirtschaftliche Unternehmen einschließlich Sparkassen Grundlagen der kommunalen Finanzpolitik, insbesondere kommunaler Finanzausgleich Haushaltsrecht, Steuern Feuerlöschwesen Sport Grünflächen, Bäder, Kurbetriebe Referentin Ass. jur. Kornelia Schönberg (V) -450 Öffentliches Dienstrecht, Aus- und Fortbildung Bau- und Planungswesen Wohnungswesen Straßen und Verkehrswesen ÖPNV Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann Post / Archiv: Sekretariat / Bücherei: Sekretariat / Buchhaltung: Sekretariat: Sekretariat (ab 1.9.2003) D:\68627096.doc Erstelldatum 15.05.1605:26 Winfried Wolf Brigitte Stein Heidi Marx Anke Hilgärtner Regina Berghof ( -460) ( -0 Zentrale) ( -473) ( -472) ( -471)