Einige Ergebnisse der Auswertung Einige Durchschnittswerte: Vertretungsanfall 9,2 % der planmäßigen Stunden Wie wird Vertretungsanfall gedeckt? Ausfall Teilungs-/Integr./DaZ-Stunden Benutzte Vertretungsreserve Mehrarbeit Tägliche Änderung im Stundenplan Unterrichtsausfall 3,2 % der planmäßigen Stunden 1,4 % der planmäßigen Stunden 0,7 % der planmäßigen Stunden 0,7 % der planmäßigen Stunden 2,1 % der planmäßigen Stunden Was passiert mit der Individualisierung des Unterrichts? Ausfall Teilungs-/Integr./DaZ-Stunden 29,3 % der Teil-/Int/DaZ-Stunden Bei 40 % der Schulen sind mehr als 40 % der Teilungs-/Integ/DaZ-Stunden ausgefallen. Extremwerte (für Einzelschulen): Vertretungsanfall 6 % bis 13 % Ausfall Teil-/Int/DaZ 4 % bis 53 % Vertretungsreserve 0,1 % bis 2,9 % Unterrichtsausfall 0,1 % bis 8% Projektvorschlag "Demokratische Schulen in Pankow" Version 1.7.2008 Sigurt Vitols [email protected] Informations- und Beteiligungsrechte sind ein Kernelement einer demokratischen Gesellschaft. Die Schule als eine der zentralen Einrichtungen der modernen Gesellschaft ist ein wichtiger Ort für die Wahrnehmung dieser Rechte sowie für das Lernen der Demokratie und Bürgerbeteiligung.1 In den Schulen in Pankow ist die demokratische Beteiligung am Schulleben vor allem durch das Schulgesetz für das Land Berlin reguliert.2 Unter anderem regelt das Schulgesetz die Wahl von ElternsprechernInnen, SchülersprecherInnen, und VertreterInnen des Schulpersonals sowie deren Vertretung in Gremien wie Gesamtelternvertretung, Gesamtschülervertretung, verschiedene Konferenzen der Lehrkräfte, und Schulkonferenz. Da die Erfahrungen in Pankow immer wieder zeigen, dass die Mitbestimmungspraxis in vielen Schulen meist weit unter den Potenzialen bleibt, wird hier der Vorschlag gemacht, ein Projekt "Demokratische Schulen in Pankow" zu gründen. Ziel dieses Projektes wäre, Stärken und Schwächen in der Praxis der Demokratie an den Schulen aufzuzeigen sowie Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Akteure zu entwickeln. Vorgeschlagen wird die Mitwirkung von Vertretern dieser verschiedenen "Stakeholder"-Gruppen in einer Projekt-AG oder Projektbeirat. Zudem wird die Hans-Böckler-Stiftung, die sich besonders intensiv mit der Förderung der Mitbestimmungspraxis in Deutschland beschäftigt, eingeladen werden mitzuwirken. Ein weiterer Vorschlag ist, für jeweils 2 Schuljahre einen besonderen Schwerpunkt für das Projekt "Demokratische Schulen in Pankow" zu setzen. Der Vorschlag für das Schuljahr 2008/9 und 2009/10 wäre die Informations- und Mitbestimmungspraxis in der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz als das "oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung" spielt eine besonders wichtige Rolle für die Beteiligung in der Schule. Nach dem Schulgesetz wird die Schulkonferenz aus 1 Für die Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung für die Entwicklung demokratischer Einstellung siehe hier die neue Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung "Ein Blick in die Mitte: Zur Entstehung rechtsextremer und demokratischer Einstellungen in Deutschland", Juni 2008. 2 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 17. April 2008 (GVBl. S. 95). Für das Schulpersonal ist zudem das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin von maßgeblicher Bedeutung. VertreterInnen der wichtigsten am Schulleben beteiligten Gruppen zusammengestellt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter Vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählte VertreterInnen Vier von der Gesamtschülervertretung gewählte SchülerInnen ab Jahrgangsstufe 7 Vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte und Eine von den Mitgliedern gewählte "externe" Person Nach dem Schulgesetz werden eine Reihe von Entscheidungs- und Anhörungsrechten für die Schulkonferenz genannt. Die Erfahrungen zeigen aber, dass diese Rechte häufig nicht oder teilweise nicht gewährt, bzw. wahrgenommen werden. Vorgeschlagen für diesen thematischen Schwerpunkt "Verbesserung der Informations- und Mitbestimmungspraxis in der Schulkonferenz" sind folgende Schritte: 1) Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Schulkonferenz sowie für deren Mitglieder und Aufklärung über die rechtliche Lage, wie: Rechtzeitige Einladung zur Schulkonferenz zusammen mit vorgeschlagener Tagesordnung und den für eine Vorbereitung der Diskussion und Abstimmung nötigen Unterlagen Zuständigkeit für die Moderation Einblick in die Unterlagen vergangener Sitzungen Mitwirkung bei der Erstellung der Tagesordnung Unterrichtung durch die Schulleitung in jeder Sitzung von der Unterrichtsausfall-/Vertretungsanfallstatistik, Personalentwicklung und andere zentrale Daten bzgl. der Schulsituation Ordentliches Protokollieren der Sitzungen und zügige Genehmigung der Protokolle unter den TeilnehmerInnen Entscheidung über die Verteilung der Protokolle (auch außerhalb der Mitglieder?) "Gute Kommunikation" der VertreterInnen mit der Gruppe, die sie vertreten (z.B. Verteilung der Protokolle nach der Sitzung, Vernetzung der VertretrerInnen verschiedener Gremien, usw.) Kontinuierliche Information auch der stellvertretenden Mitglieder der Schulkonferenz (Einladung mit Tagesordnung zur Information, Zusendung der Protokolle) Rolle und Potenziale des externen Mitglieds der Schulkonferenz Voraussetzungen für die Einberufung außerordentlicher Sitzungen 2) Kommunikation dieser Handlungsempfehlungen mit den Schulkonferenzen und (soweit sie abgestimmt sind in bezirklichen Gremien wie BEA, BSA, BLA) bitte an die Schulkonferenzen, diese Empfehlungen in ihrer Praxis durchzuführen 3) Nach Ende des ersten Schuljahres 2008/9 sollte eine Umfrage durchgeführt werden, um festzustellen, inwieweit diese Empfehlungen tatsächlich durchgeführt wurden 4) Vorstellbar wäre die Vergabe eines "Mitbestimmungssiegels" für Schulen, die sich bei der Informations- und Mitbestimmungspraxis auszeichnen (z.B. eine Mindestzahl der Empfehlungen durchführen) Für weitere Vorschläge/Empfehlungen/Kritik/Kommentar zu diesen Vorschlägen würde ich mich sehr freuen. Sigurt Vitols ([email protected])