Stellungnahme der Schulkonferenz der Homer-Grundschule Berlin, Bezirk Pankow, zum beabsichtigten Auslaufen der bilingualen, deutsch-griechischen Züge der Staatlichen Europaschule Berlin beginnend mit de Schuljahr 2014/2015 Die Schulkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 19. November 2013 zur oben genannten Absicht wie folgt Stellung bezogen: Die Schulkonferenz hatte auf ihrer Sitzung am 10. September 2013 die Absicht der Senatsschulverwaltung zur Kenntnis genommen, ab dem Schuljahr 2014/2015 keine neuen bilingualen 1. Klassen der SESB am Standort Homer-Grundschule zu eröffnen und den bilingualen Zug der Schule bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 auslaufen zu lassen. Sie sah den weiteren Planungen und der Beteiligung an deren Umsetzung mit Interesse entgegen. Mit Schreiben vom 27. September 2013 wurde bereits allen Eltern, die zum Schuljahr 2014/2015 eine Aufnahme an der Homer-Grundschule vorsahen, mitgeteilt, dass eine neue 1. Klasse der SESB nicht eingerichtet werden wird. Als Grundlagen der Entscheidung werden angeführt: 1. Die Einrichtungsverfügung für die Staatliche Europaschule Berlin (SESB) als Schule besonderer pädagogischer Prägung vom 30. März 2012, die im Punkt III die Einrichtung mit „...grundsätzlich mindestens zwei Zügen...“ 1) vorsieht und 2. Die Konzentration des deutsch-griechischen Angebots der SESB im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Der Bezirk Pankow als Schulträger der Homer-Grundschule vertritt informell die Auffassung, dass durch den Wegfall der bilingualen Züge in der Homer-Grundschule eine Erweiterung des Angebots an wohnortnahen Grundschulplätzen erfolgt, die er offensichtlich höher gewichtet als das bilinguale Angebot. Die Schulkonferenz der Homer-Grundschule stellt hierzu fest: Eine reale Zweizügigkeit in der Sprachenkombination Deutsch/Griechisch wurde nur in den Schuljahren 1996/1997 und 1997/1998 an der Homer-Grundschule, damals noch 6. Grundschule Berlin-Prenzlauer Berg, erreicht. Bereits mit der Einrichtung eines weiteren Standortes in Steglitz-Zehlendorf unter sehr fragwürdigen Umständen 2) wurde die Zweizügigkeit auch in der Summe beider Standorte rechnerisch nie mehr erreicht. Wie durch eine Konzentration eines Angebots am südwestlichen Stadtrand Berlins eine größere Akzeptanz des Angebots erreicht werden soll, wird nicht klar. Eine vorgebliche Konzentration von Familien mit griechischer Abstimmung in der Region des ehemaligen Bezirks Steglitz widerspiegelt das Denken der 90-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts und entspricht nicht mehr den Gegebenheiten der Gegenwart, im Gegenteil, viele griechische und deutsch-griechische Familien legen Wert auf die Feststellung, dass sie nicht zum „griechischen Steglitzer Kreisel“ gezählt werden möchten! Statt einer Standortdiskussion wäre für die deutsch-griechischen Standorte, und sicher nicht nur für diese, die „Weiterentwicklung der Konzeption von Relevanz“ 3) um die Akzeptanz des bilingualen Bildungsgangs bei allen relevanten Bevölkerungsgruppen zu stärken, eine regionale Konzentration in der Peripherie der Stadt zu vermeiden und die Fluktuation 4) aus dem Bildungsgang in Zukunft zu vermeiden. -2- An den deutsch-griechischen Standorten ergab sich zudem erst mit der Einstellung der muttersprachlichen griechischen Lehrkräfte durch das Land Berlin zum Schuljahr 2012/2013 die Möglichkeit, das Modell SESB für die Zukunft zu entwickeln. Die Eile, mit der zum Schuljahr 2014/2015 die Standortfrage um jeden Preis geklärt werden soll, ist unverständlich, da Übergangsregelungen bis einschließlich 2014/2015 möglich sind.5) Die Annahme des Schulträgers, dass Platz für Züge von Regelgrundschulklassen frei würde, wird sich nicht im geplanten Umfang erfüllen, da durch den Wegfall von SESB-Klassen und -Sprachteilungsgruppen nur Räume frei werden, die in der Mehrzahl nur als Teilungsräume oder als Räume für ergänzende Angebote, aber nicht für komplette Klassen nutzbar sind. 1) Einrichtungsverfügung für die Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) als Schule besonderer pädagogischer Prägung (Rahmenvorgabe) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, S. 2 Pkt. III 30. März 2012 2) vgl. hierzu Abschlussbericht zum Schulversuch Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, s. 13, Abs. 1, 2011 3) ebenda S. 25, Abs. 5, 4) 5) vgl. hierzu ebenda S. 13, Abs. 5, Einrichtungsverfügung für die Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) als Schule besonderer pädagogischer Prägung (Rahmenvorgabe) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, S. 8, Pkt.XIV, 30. März 2012