Entwurf - SC Weiße Lämmer Kelheim

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Skatclub Frischauf Kelheim - Geschäfts- und Spielordnung
§ 1 Teilnahme an Turnieren der Dachverbände, Zuschüsse, Jahreswertung
1. Mitglieder des Clubs nehmen nach Möglichkeit an allen Turnieren in der VG 83 teil. Ein
Terminkalender wird den Mitgliedern ausgehändigt. Im Qualifikationsfall nehmen wir auch an
Turnieren des LV 8 und des DSKV teil.
2. Die Zahl der Mannschaften für die Liga wird von der Vorstandschaft im Einvernehmen mit den
Mitgliedern festgelegt. Die Einteilung der Spieler in den Mannschaften bestimmt die Vorstandschaft
einvernehmlich mit den in Frage kommenden Spielern.
3. Turniere auf allen Ebenen werden vom Club vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel
bezuschusst (siehe § 6 Geldleistungen des Vereins an seine Mitglieder).
§ 2 Pflichten der Spieler
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Jedes Mitglied ist verpflichtet, innerhalb des Clubs und der Dachverbände mit jedem anderen Spieler,
der ihm gemäß Setzliste, Auslosung oder Zuordnung durch den Spielleiter zugeteilt wird, zu spielen.
Jedes Mitglied hält sich an die Skatordnung.
Jedes Mitglied soll die Skatordnung besitzen.
Jedes Mitglied sieht sich als Werbeträger für Skatnachwuchs an.
Jedes Mitglied verhält sich zu anderen Mitgliedern, insbesondere Neulingen und Gastspielern
freundlich und hinsichtlich spielerischer „Fehler“ oder durch Unkenntnis der Regel bedingter
Verstöße in angemessenem Rahmen tolerant.
§ 3 Pflichten des Clubs
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Der Club stellt das Spielmaterial (Karten, Listen).
Der Club stellt die Preise für die Jahreswertung zur Verfügung.
Der Club organisiert die wöchentlichen Spielabende (100 Wertungsserien).
Der Club organisiert weitere Veranstaltungen.
Der Club trachtet nach Stabilisierung und Erhöhung der Mitgliederzahl.
Der Club bemüht sich Jugendliche für das Skatspiel zu gewinnen.
Der Club informiert die Mitglieder regelmäßig über wichtige Ereignisse.
Der Club organisiert die Teilnahme seiner Mitglieder bei Turnieren anderer Clubs der VG und der
Dachverbände.
§ 4 Clubwertung
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Jede Serie wird mit Spielpunkten bewertet.
Es zählt der Spielpunktedurchschnitt aller gespielten Serien.
Zur Berücksichtigung in der Clubwertung müssen 50% aller möglichen Serien gespielt werden.
4. Die erzielten Spielpunkte werden für alle Mitglieder notiert und nach Finanzlage vergütet.
§ 5 Wöchentlicher Spielabend
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Der wöchentliche Spielabend findet grundsätzlich am Dienstag statt.
Das Startgeld beträgt pro Serie 3,00€. Die Startgelder werden voll ausgespielt, eine Preisliste kann
eingesehen werden. Die 1. Serie wird nach Beendigung ausgewertet und ausbezahlt. Die 2. Serie
wird erst am nächsten Spielabend ausbezahlt. Erfolgreiche Gäste, aber auch Mitglieder, können eine
Auswertung nach Serienende und Auszahlung beanspruchen.
Jeder Spieler kann an einer Serie oder an beiden Serien teilnehmen. Neulinge können ohne
Geldeinsatz spielen, wenn sie dies vor Spielbeginn erklären.
Abreizgelder werden nach der im DSKV üblichen Norm erhoben, zuzüglich 0,30€ pro Spieler bei
jedem eingepassten Spiel (letzteres nur für Mitglieder).
Bei jedem gewonnenen Grand Ouvert werden 50,00 € ausgezahlt. Bei jedem verlorenen Grand Ouvert
müssen 10,00 € in die Klubkasse bezahlt werden.
Beginn des Spielabends ist um 19.00 Uhr. Nach einleitenden Informationen und Siegerehrung erfolgt
die Zuteilung der Tische und der Sitzplätze am Tisch. An jedem ungeraden Spieltag erfolgt in der 1.
Serie die Tischeinteilung nach der Setzliste; an jedem geraden Spieltag wird in der 1. Serie ausgelost.
In der 2. Serie wird nach den Ergebnissen der 1. Serie gesetzt. In Sonderfällen entscheidet der
Spielleiter nach freiem Ermessen.
Es werden nach Möglichkeit Vierertische gebildet; es steht dem Spielleiter frei, Dreiertische aus
organisatorischen Gründen zu bilden.
Neu oder verspätet eintreffende Spieler werden nach Ermessen des Spielleiters gesetzt.
Bei Meinungsverschiedenheiten über Regelfragen, die nicht am Tisch geklärt werden können, sollen
regelkundige Spieler eingreifen. In Streitfällen entscheiden, soweit anwesend, Gäste mit
Schiedsrichterausweis, bzw. Regelkundeschein. Andernfalls entscheidet das nächst erreichbare und
spielfreie Clubmitglied mit der entsprechenden Ausbildung.
Geschäfts- und Spielordnung Seite 1
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§ 6 Geldleistungen des Vereins an seine Mitglieder
Sie gliedern sich in folgende Punkte:
1.
Preisgelder für die ersten 10 Plätze in der Vereinsmeisterschaft an Mitglieder und Gastmitglieder
sind wie folgt gestaffelt:
1. Platz
2. Platz
3. Platz
4. Platz
5. Platz
6. Platz
7. Platz
8. Platz
9. Platz
10. Platz
€150,-€100,-€ 75,-€ 50,-€ 40,-€ 30,-€ 25,-€ 20,-€ 15,-€ 10,--
2.
Bonus-Auszahlungen auf Grundlage der erzielten Jahresspielpunkte im Gesamtumfang des
Kassenstandes am Ende des Spieljahres abzüglich notwendiger Rücklagen, ebenfalls an Mitglieder
und Gastmitglieder.
3.
Prämien für gewonnene Grand Ouverts in Höhe von € 50,-- an Mitglieder und Gastmitglieder.
Außerdem wird die erstmalige Ausstellung einer Grand Ouvert Urkunde für jedes Mitglied auf dessen
Wunsch bezahlt.
4.
Zuschüsse zur Teilnahme an bestimmten Turnieren und anderen Veranstaltungen in Form von
Startgeldern, Fahrtgeldern, Pauschalen, nur an Mitglieder.
Erläuterungen
Zum Startgeld:
Es wird auf VG-Ebene vom Spieler entrichtet mit den Ausnahmen Verbandsliga (Verein) und Landes/
Oberliga (VG). Auf den anderen beiden Ebenen sind VG und BSKV dafür zuständig.
Zum Fahrtgeld:
Im Fall mehrerer Teilnehmer an einem Turnier wird die Bildung einer Fahrgemeinschaft erwartet. Der
Fahrer erhält ohne Antrag die Fahrtkosten erstattet. Diese errechnen sich nach den
Entfernungskilometern von unserem Vereinslokal zum Veranstaltungslokal. Pro Entfernungskilometer
werden € -,30 gezahlt. Vereinsmitglieder, die sich von einer Fahrgemeinschaft ausschließen, müssen für
Ihre Fahrtkosten selbst aufkommen.
Zu den Pauschalen:
Sie stellen Höchstbeträge dar und können gemindert werden, bzw. ganz entfallen. Sie werden nämlich nur
in der Höhe der tatsächlich entstandenen Unkosten, abzüglich der Zuschüsse aus anderen Quellen (z.B.
BSKV) geleistet. Unter Unkosten sind hierbei Fahrtkosten und Übernachtung(en), nicht jedoch
Verpflegungsspesen zu verstehen.
Geschäfts- und Spielordnung Seite 2
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VG-Ebene
Turnier
Startgeld
Fahrtgeld
Pauschale €
pro Spieler
Zuschuss VG €
pro Spieler
VG-Liga
Landes/Oberliga
EM
MM
Wertungsturniere
Vorständeturnier
Tandemturnier
Clubbestenturnier
VG Vorstandssitzung
VG JHV
ja
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ja
ja
ja
ja
ja
---ja
ja
-----€ 10,-€ 10,-----
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Für Schiedsrichterlehrgänge stehen VG-Zuschüsse zur Verfügung. Auskunft beim Vorstand.
Bayern-Ebene
Turnier
Startgeld
Fahrtgeld
Pauschale €
pro Spieler
Zuschuss VG €
pro Spieler
BEM
BEM sen.
BMM
Vorständeturnier
Tandem
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€ 40,-€ 20,-€ 10-€ 20,-€ 10,--
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Deutschland-Ebene
Turnier
Startgeld
Fahrtgeld
Pauschale €
pro Spieler
Zuschuss VG €
pro Spieler
DEM
DMM
Vorständeturnier
Tandem
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€ 50,-€ 50,-€ 50,-€ 50,--
€ 75,-€ 75,-€ 75,-€ 75,--
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Fassung vom 06. Januar 2009
Geschäfts- und Spielordnung Seite 3
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