68624668 Skatclub Frischauf Kelheim - Geschäfts- und Spielordnung § 1 Teilnahme an Turnieren der Dachverbände, Zuschüsse, Jahreswertung 1. Mitglieder des Clubs nehmen nach Möglichkeit an allen Turnieren in der VG 83 teil. Ein Terminkalender wird den Mitgliedern ausgehändigt. Im Qualifikationsfall nehmen wir auch an Turnieren des LV 8 und des DSKV teil. 2. Die Zahl der Mannschaften für die Liga wird von der Vorstandschaft im Einvernehmen mit den Mitgliedern festgelegt. Die Einteilung der Spieler in den Mannschaften bestimmt die Vorstandschaft einvernehmlich mit den in Frage kommenden Spielern. 3. Turniere auf allen Ebenen werden vom Club vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel bezuschusst (siehe § 6 Geldleistungen des Vereins an seine Mitglieder). § 2 Pflichten der Spieler 1. 2. 3. 4. 5. Jedes Mitglied ist verpflichtet, innerhalb des Clubs und der Dachverbände mit jedem anderen Spieler, der ihm gemäß Setzliste, Auslosung oder Zuordnung durch den Spielleiter zugeteilt wird, zu spielen. Jedes Mitglied hält sich an die Skatordnung. Jedes Mitglied soll die Skatordnung besitzen. Jedes Mitglied sieht sich als Werbeträger für Skatnachwuchs an. Jedes Mitglied verhält sich zu anderen Mitgliedern, insbesondere Neulingen und Gastspielern freundlich und hinsichtlich spielerischer „Fehler“ oder durch Unkenntnis der Regel bedingter Verstöße in angemessenem Rahmen tolerant. § 3 Pflichten des Clubs 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Der Club stellt das Spielmaterial (Karten, Listen). Der Club stellt die Preise für die Jahreswertung zur Verfügung. Der Club organisiert die wöchentlichen Spielabende (100 Wertungsserien). Der Club organisiert weitere Veranstaltungen. Der Club trachtet nach Stabilisierung und Erhöhung der Mitgliederzahl. Der Club bemüht sich Jugendliche für das Skatspiel zu gewinnen. Der Club informiert die Mitglieder regelmäßig über wichtige Ereignisse. Der Club organisiert die Teilnahme seiner Mitglieder bei Turnieren anderer Clubs der VG und der Dachverbände. § 4 Clubwertung 1. 2. 3. Jede Serie wird mit Spielpunkten bewertet. Es zählt der Spielpunktedurchschnitt aller gespielten Serien. Zur Berücksichtigung in der Clubwertung müssen 50% aller möglichen Serien gespielt werden. 4. Die erzielten Spielpunkte werden für alle Mitglieder notiert und nach Finanzlage vergütet. § 5 Wöchentlicher Spielabend 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Der wöchentliche Spielabend findet grundsätzlich am Dienstag statt. Das Startgeld beträgt pro Serie 3,00€. Die Startgelder werden voll ausgespielt, eine Preisliste kann eingesehen werden. Die 1. Serie wird nach Beendigung ausgewertet und ausbezahlt. Die 2. Serie wird erst am nächsten Spielabend ausbezahlt. Erfolgreiche Gäste, aber auch Mitglieder, können eine Auswertung nach Serienende und Auszahlung beanspruchen. Jeder Spieler kann an einer Serie oder an beiden Serien teilnehmen. Neulinge können ohne Geldeinsatz spielen, wenn sie dies vor Spielbeginn erklären. Abreizgelder werden nach der im DSKV üblichen Norm erhoben, zuzüglich 0,30€ pro Spieler bei jedem eingepassten Spiel (letzteres nur für Mitglieder). Bei jedem gewonnenen Grand Ouvert werden 50,00 € ausgezahlt. Bei jedem verlorenen Grand Ouvert müssen 10,00 € in die Klubkasse bezahlt werden. Beginn des Spielabends ist um 19.00 Uhr. Nach einleitenden Informationen und Siegerehrung erfolgt die Zuteilung der Tische und der Sitzplätze am Tisch. An jedem ungeraden Spieltag erfolgt in der 1. Serie die Tischeinteilung nach der Setzliste; an jedem geraden Spieltag wird in der 1. Serie ausgelost. In der 2. Serie wird nach den Ergebnissen der 1. Serie gesetzt. In Sonderfällen entscheidet der Spielleiter nach freiem Ermessen. Es werden nach Möglichkeit Vierertische gebildet; es steht dem Spielleiter frei, Dreiertische aus organisatorischen Gründen zu bilden. Neu oder verspätet eintreffende Spieler werden nach Ermessen des Spielleiters gesetzt. Bei Meinungsverschiedenheiten über Regelfragen, die nicht am Tisch geklärt werden können, sollen regelkundige Spieler eingreifen. In Streitfällen entscheiden, soweit anwesend, Gäste mit Schiedsrichterausweis, bzw. Regelkundeschein. Andernfalls entscheidet das nächst erreichbare und spielfreie Clubmitglied mit der entsprechenden Ausbildung. Geschäfts- und Spielordnung Seite 1 68624668 § 6 Geldleistungen des Vereins an seine Mitglieder Sie gliedern sich in folgende Punkte: 1. Preisgelder für die ersten 10 Plätze in der Vereinsmeisterschaft an Mitglieder und Gastmitglieder sind wie folgt gestaffelt: 1. Platz 2. Platz 3. Platz 4. Platz 5. Platz 6. Platz 7. Platz 8. Platz 9. Platz 10. Platz €150,-€100,-€ 75,-€ 50,-€ 40,-€ 30,-€ 25,-€ 20,-€ 15,-€ 10,-- 2. Bonus-Auszahlungen auf Grundlage der erzielten Jahresspielpunkte im Gesamtumfang des Kassenstandes am Ende des Spieljahres abzüglich notwendiger Rücklagen, ebenfalls an Mitglieder und Gastmitglieder. 3. Prämien für gewonnene Grand Ouverts in Höhe von € 50,-- an Mitglieder und Gastmitglieder. Außerdem wird die erstmalige Ausstellung einer Grand Ouvert Urkunde für jedes Mitglied auf dessen Wunsch bezahlt. 4. Zuschüsse zur Teilnahme an bestimmten Turnieren und anderen Veranstaltungen in Form von Startgeldern, Fahrtgeldern, Pauschalen, nur an Mitglieder. Erläuterungen Zum Startgeld: Es wird auf VG-Ebene vom Spieler entrichtet mit den Ausnahmen Verbandsliga (Verein) und Landes/ Oberliga (VG). Auf den anderen beiden Ebenen sind VG und BSKV dafür zuständig. Zum Fahrtgeld: Im Fall mehrerer Teilnehmer an einem Turnier wird die Bildung einer Fahrgemeinschaft erwartet. Der Fahrer erhält ohne Antrag die Fahrtkosten erstattet. Diese errechnen sich nach den Entfernungskilometern von unserem Vereinslokal zum Veranstaltungslokal. Pro Entfernungskilometer werden € -,30 gezahlt. Vereinsmitglieder, die sich von einer Fahrgemeinschaft ausschließen, müssen für Ihre Fahrtkosten selbst aufkommen. Zu den Pauschalen: Sie stellen Höchstbeträge dar und können gemindert werden, bzw. ganz entfallen. Sie werden nämlich nur in der Höhe der tatsächlich entstandenen Unkosten, abzüglich der Zuschüsse aus anderen Quellen (z.B. BSKV) geleistet. Unter Unkosten sind hierbei Fahrtkosten und Übernachtung(en), nicht jedoch Verpflegungsspesen zu verstehen. Geschäfts- und Spielordnung Seite 2 68624668 VG-Ebene Turnier Startgeld Fahrtgeld Pauschale € pro Spieler Zuschuss VG € pro Spieler VG-Liga Landes/Oberliga EM MM Wertungsturniere Vorständeturnier Tandemturnier Clubbestenturnier VG Vorstandssitzung VG JHV ja ---------- ja ja ja ja ja ---ja ja -----€ 10,-€ 10,----- ----------- Für Schiedsrichterlehrgänge stehen VG-Zuschüsse zur Verfügung. Auskunft beim Vorstand. Bayern-Ebene Turnier Startgeld Fahrtgeld Pauschale € pro Spieler Zuschuss VG € pro Spieler BEM BEM sen. BMM Vorständeturnier Tandem ------ ------ € 40,-€ 20,-€ 10-€ 20,-€ 10,-- ------ Deutschland-Ebene Turnier Startgeld Fahrtgeld Pauschale € pro Spieler Zuschuss VG € pro Spieler DEM DMM Vorständeturnier Tandem ----- ----- € 50,-€ 50,-€ 50,-€ 50,-- € 75,-€ 75,-€ 75,-€ 75,-- _________________________________________________________________ Fassung vom 06. Januar 2009 Geschäfts- und Spielordnung Seite 3