Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 30. Januar 2002 02.32 Fachhochschule Aargau Departement Technik, Windisch Sanierung der Gebäude im Klosterzelg -2- Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen den Kreditantrag zur Sanierung der Gebäude der Fachhochschule Aargau im Klosterzelg in Windisch zur Beschlussfassung und erstattet Ihnen dazu folgenden Bericht: Zusammenfassung Die Gebäude der FH Technik in Windisch (Hauptgebäude, Laborgebäude und Mensa) haben während über 30 Jahren hervorragende Dienste geleistet. Aufgrund neuer Vorschriften, teilweise aber auch aufgrund des normalen Alterungsprozesses, besteht nun aber dringender Sanierungsbedarf. Schwerpunkte bilden der bauliche Brandschutz, die Entfernung des Schadstoffes Asbest, die Erneuerung der technischen Installationen sowie die Sanierung der Gebäudehüllen. Der Regierungsrat beantragt für folgende Massnahmen einen Kredit von 36,3 Mio. Franken: Anpassung des baulichen Brandschutzes und des Fluchtwegkonzeptes gemäss Vorgaben des Versicherungsamtes; Totalentfernung des Schadstoffes Asbest (im Mensagebäude nur noch in den Untergeschossen); Erneuerung der Oberlichter und des Flachdaches im Hauptgebäude; Glasersatz und Konstruktionsverbesserungen an den Fassaden; Erneuerung und Ersatz von technischen Installationen; Ersatz der Ausbauteile: Bodenbelag (exkl. Laborgebäude), Zwischenwände, heruntergehängte Decken und Beleuchtung. Alle diese Massnahmen sind dringlich und dienen dem Personenschutz, der Gebäudesicherheit, der Verbesserung des Energiehaushalts und der Werterhaltung. Im Weiteren sind auch die Umzugskosten und die Kosten für die verschiedenen Provisorien enthalten. Die Sanierung ist eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung des vom Grossen Rat beschlossenen Fachhochschul-Campus in Brugg-Windisch. Nach erfolgter Sanierung soll das Departement Wirtschaft, das heute noch in Baden untergebracht ist, nach BruggWindisch dislozieren können, so dass eine erste Etappe der beschlossenen Konzentration bereits in Anschluss an die Sanierung realisiert werden kann. Die Neueinrichtung der sanierten Gebäude wird auf höchste Nutzungsflexibilität ausgerichtet, so dass sie den in einer Übergangsphase bis zur Realisierung des Campus wechselnden Nutzungsbedürfnissen entspricht und ohne weiteres in das Gesamtkonzept Campus eingepasst werden kann. Die Kosten für die Sanierung betragen insgesamt 36,3 Mio. Franken (inkl. 0,5 Mio. Franken bereits ausgegebene Planungskosten im 2001). Da es bei den vorgesehenen Massnahmen um reine Werterhaltungs- und Sicherheitsmassnahmen geht, handelt es sich beim beantragten Kredit nicht um neue Ausgaben im Sinne der Verfassung. Ein Beschluss des Grossen Rates unterliegt somit nicht dem fakultativen Referendum. -3- 1. Ausgangslage Die Gebäude der FH Technik im Klosterzelg in Windisch (Hauptgebäude, Laborgebäude und Mensa) wurden für die damalige HTL in den Jahren 1964 - 1966 (Hauptgebäude und Laborgebäude) sowie 1968 - 1969 (Mensa/Aula) erstellt. Die beiden Lehrgebäude haben während 36 Jahren und das Aula-Mensa-Gebäude während 31 Jahren hervorragend funktioniert. Sie konnten in dieser Zeit den wechselnden Anforderungen des Lehrbetriebs jeweils problemlos genügen. Baukonstruktion und Ausbau weisen einen sehr hohen Qualitätsstandard auf. Es entstand während langer Zeit kein nennenswerter Kostenaufwand für den Gebäudeunterhalt. Die seinerzeit architektonisch wegweisenden Bauwerke haben noch heute eine grosse Bedeutung. Aufgrund neuerer Erkenntnisse und Vorschriften im Bereich der Gebäudesicherheit und des Personenschutzes sind nun aber umfassende Sanierungsmassnahmen erforderlich. Schwerpunkte bilden der bauliche Brandschutz und die Entfernung des Schadstoffes Asbest. Aber auch der ganz normale Alterungsprozess der Gebäude erfordert nach einer über dreissigjährigen Nutzungsdauer eine Erneuerung von Materialien und haustechnischen Einrichtungen. Der Regierungsrat bewilligte erstmals im Jahre 1990 einen Kredit zur Planung eines Sanierungsprojektes. Das Projekt berücksichtigte sowohl die Sicherheitsmassnahmen als auch die absehbaren mittelfristigen Sanierungsmassnahmen. Der Kostenvoranschlag in der Höhe von 37,2 Mio. Franken lag 1994 vor. Die Sanierung wurde aber zugunsten anderer vordringlichen Vorhaben im Kanton zurückgestellt. Für dringende bauliche und planerische Massnahmen im Interesse der Personensicherheit, des Gebäudeschutzes und des Betriebes hat der Regierungsrat zwischenzeitlich verschiedene Teilkredite bewilligt. Der sich abzeichnende Handlungsbedarf veranlasste den Regierungsrat im Oktober 1997 die Weiterbearbeitung des Projektes einzuleiten. Aufgrund veränderter finanzpolitischer Zielsetzungen und Einsparungen (Finanzpaket 1998) musste die Ausführung allerdings auf dringliche Sofortmassnahmen beschränkt werden: Aufgrund der unzumutbar geworden hygienischen Verhältnisse in der Mensa hat der Regierungsrat im Jahr 2000 eine Teilsanierung des Mensa-Aula-Gebäudes beschlossen und dafür einen Kredit von 2,5 Mio. Franken bewilligt. Zugleich hat er die Erneuerung des völlig veralteten Informatik-Netzwerks beschlossen und dafür einen Kredit von 1,1 Mio. Franken genehmigt (im Rahmen des Nachtragskreditbegehrens 2000). Beide Projekte wurde per Ende 2000 mit Erfolg abgeschlossen. 2. Heutiger Gebäudezustand 2.1. Gebäudesicherheit 2.1.1 Baulicher Brandschutz Das Aargauische Versicherungsamt stellte 1989 im Rahmen einer Kontrolle die ungenügenden Schutzvorkehrungen zur Sicherheit von Personen und Sachen fest. Es verfügte 1991 mit einem Katalog verbindlicher baulicher Massnahmen und Fristen die Erfüllung geltender Vorschriften. Viele Auflagen wurden in den vergangenen Jahren als dringliche Massnahmen bereits umgesetzt. -4- 2.1.2 Schadstoff Asbest Für die Gebäude der FH Windisch wurde, gestützt auf umfangreiche Aufnahmen in Form von Sondierungen und Untersuchungen, ein vollständiges Verzeichnis der Asbestvorkommen erstellt. Die Asbest-Anwendungen haben Brandschutzfunktionen. Sie wurden zum grössten Teil in Form von Spritzasbest auf Montageelemente aus Metall appliziert. Das Material ist zudem in schwach gebundener Form und als loses Fasermaterial in Geweben und Platten verwendet worden. Der Schadstoff wird vor allem durch Berührungen oder kontinuierlichen Abstoss infolge von Alterung oder durch Luftbewegungen und Erschütterungen freigesetzt und dadurch gefährlich. 2.1.3 Deckenplatten In den letzten Jahren haben sich öfters Deckenplatten aus der Auflage gelöst und sind abgestürzt. Die Ursache ist nicht ganz eindeutig, kann aber wegen der sehr knapp bemessenen Auflage der Deckenplatten auf Bewegungen der Stahlkonstruktion zurückgeführt werden. In den Installationszonen kann auch eine ungenaue Wiedermontage als Ursache nicht ausgeschlossen werden. Da die Platten mit zwei relativ schweren Metallwinkeln verstärkt sind, bedeutet jeder Absturz ein erhebliches Sicherheitsrisiko. 2.2. Gebäudehülle 2.2.1 Dächer und Oberlichtkuppeln Der Flachdachaufbau besteht bei allen drei Gebäuden aus tragenden und thermisch isolierenden Gasbetonelementen sowie einer Dichtungshaut aus Dachpappe. Das Dach des Laborgebäudes wurde 1990 und dasjenige des Mensagebäudes 2000 mit einer verbesserten thermischen Isolation und einer neuen Dachhaut versehen. Das Dach des Hauptgebäudes muss noch saniert werden. Der Innenhof des Hauptgebäudes ist mit 16 Oberlichtkuppeln überdeckt. Diese grossformatigen Kuppeln mit Abmessungen von 4 x 4 m sind in einem sehr schlechten Zustand. Sie könnten bei einer ausserordentlichen Beanspruchung, wie das bei grosser Schneebelastung der Fall sein kann, einstürzen. 2.2.2 Fassade Die Konstruktion der Vorhangfassade aus rostfreiem Stahl erscheint noch nach über 30 Jahren neuwertig. Allerdings weist die Verglasung, ein Isolierglas der ersten Generation, zunehmend Schadenbilder in Form von "erblindeten" Gläsern auf. Das Kittbett der Verglasung ist versprödet und daher undicht. Bei stürmischem Regenwetter dringt auf exponierten Fassadenseiten Wasser in den Innenraum ein. Als Gebrauchsalter der Isolier-Gläser wird heute von max. 25 Jahren ausgegangen. Erfahrungen bei anderen Gebäuden bestätigen solche Annahmen. Die Menge der schadhaften Gläser wird demzufolge sehr schnell zunehmen. Der bisher praktizierte Ersatz vieler defekter Scheiben im Rahmen des Unterhaltes kann nicht befriedigen, denn jeder einzelne Reparaturvorgang ist aufwändig und sehr teuer. -5- 2.3. Innenausbau 2.3.1 Innenwände und Türen Für die raumbildenden Wände des Gebäudes wurde ein in den sechziger Jahren entwickeltes mobiles System aus Fertigelemten eingesetzt. Das Produkt hat sich bewährt und ist heute noch erhältlich. Dank unbeschränkter Mobilität und Verfügbarkeit konnten Raumteilungen oder –vergrösserungen, wegen der oft wechselnden Bedürfnissen der Schule, problemlos und kurzfristig ausgeführt werden. Als Brandschutzmaterial wurden bei den Verbindungspunkten und Anschlüssen der Wandelemente asbesthaltige Werkstoffe und FaserStopfmaterialien eingesetzt. Eine akute Gefährdung, der von diesen Asbestapplikationen ausgeht, ist bei jedem Eingriff in die Wände oder beim Verschieben derselben vorhanden. Die Türen weisen an den Türblättern und den mechanischen Teilen (Schlösser, Drücker, Bänder) erhebliche Abnützungserscheinungen auf. 2.3.2 Decken Die Geschossdecken des Stahlskelettbaus sind mit einer abgehängten Deckenverkleidung versehen. Der Deckenhohlraum ist als Installationsbereich für alle horizontalen Leitungsführungen der Haustechnik konzipiert. Die Deckenverkleidung aus Mineralfaserplatten erfüllt den Brandschutz und dient der Verbesserung der Raumakustik. Sie besteht aus über 2 m langen, relativ weichen Platten, die längsseitig durch ein Trägerprofil aus Metall gegen Durchbiegen nachträglich stabilisiert wurden. Infolge der vielen Eingriffe, während der ständigen Nachrüstungen auf dem Gebiet der elektrotechnischen Installationen und für Informatik-Vernetzungen, haben die Deckenplatten teilweise erheblichen Schaden erlitten. Ersatzplatten sind in der erforderlichen Abmessung und Struktur nicht mehr erhältlich. 2.3.3 Bodenbeläge Die bestehenden PVC-Bodenbeläge im Hauptgebäude und Laborgebäude weisen vor allem bei den Treppen erhebliche Verschleisserscheinungen auf. Verschiedentlich mussten Treppenstufen und Kanten neu belegt werden. Diese Flickstellen weisen Farbdifferenzen zum ursprünglichen Belag auf. Im Mensa-Aula-Gebäude sind die Treppen, die Foyers in den Untergeschossen und der Aularaum mit Nadelfilz belegt. Diese Beläge sind verschmutzt, unansehlich und am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Im Geschirrwaschraum der Mensa entspricht der Boden- und Wandbelag (Keramikplatten mit Mörtelfugen) nicht den heutigen Hygieneanforderungen. 2.4. Haustechnische Anlagen 2.4.1 Elektroinstallationen Die Elektroinstallationen aus den Erstellungsjahren der Gebäude sind für die heutigen Anforderungen in vielen Bereichen ungenügend. Behelfsmässige Nachinstallationen, wie sie in den vergangenen Jahren erfolgten, reduzieren das bestehende Manko nicht. -6- 2.4.2 Beleuchtung Die bestehende Beleuchtung besteht ausnahmslos aus "nackten" Fluoreszenzleuchten. Die Leuchten sind am Ende Ihrer Lebensdauer. Fassungen sind spröde und Vorschaltgeräte müssen ersetzt werden. Schäden dieser Art beinhalten ein Sicherheitsrisiko, da solche Defekte auch schon mit Brandentwicklung verbunden waren. Die Beleuchtung blendet, ist also keineswegs bildschirmtauglich, hat ein tiefes Beleuchtungsstärke-Niveau und ist energiemässig im höchsten Masse ineffizient. 2.4.3 Lufttechnische Einrichtungen Die Gebäude sind klimatisiert. Alle lufttechnischen Geräte und die Kälteanlage haben nach 30 Jahren die Grenze der zu erwartenden Betriebsdauer erreicht. Ein grosser Teil der verschiedenen Anlagen musste in letzter Zeit ersetzt werden. 2.4.4 Sanitäre Hausinstallation Der Zustand der Abwasserleitungen hat sich als sehr schlecht erwiesen. Rost und Ablagerungen erforderten in den letzten Jahren verschiedene Sanierungen. Die Sanitärapparate (Lavabos, WC’s, Pissoirs) und die Armaturen haben ihre Lebenserwartung erreicht. 2.5. Betriebseinrichtungen 2.5.1 Warenaufzug im Hauptgebäude Die bestehende Aufzugsanlage entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsbestimmungen und ist wegen den geringen Dimensionen für die Benutzer unbefriedigend. 2.5.2 Betriebseinrichtung der Mensa Diese Einrichtungen wurden mit Ausnahme der Geschirrspülmaschine im Jahre 2000 total ersetzt. Der Revisions- und Unterhaltsaufwand dieser Maschine wird zunehmend aufwändiger. 2.5.3 Zugang zur Aula Der Zugang zur Aula (im Untergeschoss des Mensagebäudes) ist für Behinderte nur in Begleitung und mit dem Lift in der Mensaküche möglich. Dieser Zustand ist für ein Gebäude der Öffentlichen Hand nicht akzeptabel. 3. Sanierungsziele Die Sanierung soll folgende Ziele erfüllen (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar): 3.1. Beseitigung des Schadstoffes Asbest Das Gefährdungspotenzial muss vollumfänglich eliminiert werden. 3.2. Vollzug baulicher Brandschutz gemäss Verfügung des Versicherungsamtes In allen Gebäuden sind gezielte Massnahmen zur Nachrüstung notwendig. -7- 3.3. Eliminierung von Sicherheitsrisiken Einsturzgefährdete Decken- und Oberlichtelemente müssen ersetzt werden. 3.4. Nachhaltige Reduktion der Unterhalts- und Betriebskosten Die Gebäude haben nach erfolgter Sanierung den aktuellen Stand der Technik aufzuweisen. 3.5. Erhaltung der architektonischen Qualität und der Nutzungsflexibilität Die Sanierung darf das architektonische Erscheinungsbild nicht verändern und soll die hohe Nutzungsflexibilität erhalten. 3.6. Erfüllen von Richtlinien und Empfehlungen Die Gebäude sollen weitgehend die Richtlinien für behindertengerechtes Bauen erfüllen. Energetische und ökologische Aspekte sind zu berücksichtigen. 4. Handlungsbedarf 4.1. Gebäudesicherheit 4.1.1 Baulicher Brandschutz Vorgesehen ist der Einbau von Sprinkleranlagen im Hauptgebäude und im Laborgebäude und die Verbesserung des Fluchtwegkonzeptes (zwei neue Nottreppenhäuser) im Hauptgebäude. 4.1.2 Schadstoff Asbest Alle Asbestvorkommen sollen entfernt werden. Dies gilt für die offenen Anwendungen von Spritzasbest bei den Deckenstirnen entlang der Fassade und bei den Deckendurchbrüchen, sowie für die Verkleidungsbleche der Deckenstirnen im Lichthof. Als problematisch gelten auch die vertikalen Abdeckleisten, die horizontalen Sockel- und Deckenprofile und die vertikalen inneren Randbereiche in den mobilen Trennwänden, welche als Gesamtes ausgewechselt werden müssen. 4.1.3 Deckenplatten Zum Schutz von Personen und Sachen ist dringend ein Ersatz der gesamten Deckenverkleidung vorzunehmen. 4.2. Gebäudehülle 4.2.1 Dächer und Oberlichtkuppeln Das Flachdach des Hauptgebäudes muss saniert werden. Ein vollständiger Ersatz der Oberlichtkuppeln ist unerlässlich. -8- 4.2.2 Fassade Der unvermeidliche Glasersatz muss grossflächig bei allen vorgenommen werden. Durch die neuen Gläser werden Energieeinsparungen erzielt und zugleich die Sicherheit erhöht. 4.3. Gebäuden erhebliche Innenausbau 4.3.1 Innenwände und Türen Im Rahmen der Gesamtsanierung ist der Ersatz der Trennwände und der Türen notwendig. 4.3.2 Decken Die Deckenverkleidungen müssen durch sichere Metallplatten ersetzt und gleichzeitig eine neue Beleuchtung eingebaut werden. 4.3.3 Bodenbeläge Die bisherige Anordnung der Trennwände hat auf dem bestehenden Bodenbelag tiefe Spuren (Streifen, Löcher etc.) hinterlassen. Damit eine neue Anordnung der Trennwände und damit grösstmögliche Flexibilität möglich wird, muss daher der lädierte Bodenbelag ersetzt werden. Ebenfalls ersetzt werden müssen die alten Textilbeläge und die Boden- und Wandbeläge des Geschirrwaschraumes im Mensa-Aula-Gebäude. Im Laborgebäude wird vorläufig auf den Ersatz des Bodenbelages verzichtet. 4.4. Haustechnische Anlagen 4.4.1 Elektroinstallationen In erster Linie müssen für die Sanierung und Erweiterung der Elektroinstallationen zweckmässige Erschliessungs-Infrastrukturen geschaffen und die Etagenverkabelungen ersetzt und den künftigen Bedürfnissen angepasst werden. Im weiteren muss für den optimalen Betrieb der Gebäude ein, dem heutigen Standard entsprechendes, Gebäudeleitsystem installiert werden. Die Haupt- und Verteilertableaus sind grösstenteils zu ersetzen, da für die Einbauten keine Ersatzteile mehr erhältlich sind. 4.4.2 Beleuchtung Mit heute aktuellen Technologien von Lichttechnik und Steuerungen, kann eine gute richtlinienkonforme und wirtschaftliche Beleuchtung erstellt werden. 4.4.3 Lufttechnische Einrichtungen Ohne die vollständige Erneuerung der wichtigsten Geräte, ist die Betriebsbereitschaft der Gebäude künftig nicht zu gewährleisten. Mit dem teilweisen Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen wird auch der Energiebedarf reduziert. 4.4.4 Sanitäre Hausinstallation Die Abwasser- und die Wasserverteilleitungen werden grösstenteils ersetzt. Die Sanitärapparate und die Armaturen werden ausgewechselt. Gleichzeitig wird auch das Verhältnis zwischen Damen- und Herren-WC angepasst und WC-Anlagen für Behinderte eingebaut. -9- 4.5. Betriebseinrichtungen 4.5.1 Warenaufzug im Hauptgebäude Es muss eine neue Aufzugsanlage eingebaut werden, die den heute geltenden Vorschriften und betrieblichen Anforderungen entspricht. Dazu ist eine Vergrösserung des Liftschachtes notwendig. 4.5.2 Betriebseinrichtung der Mensa Die Geschirrspülmaschine muss ersetzt werden. 4.5.3 Zugang zur Aula im Untergeschoss des Mensagebäudes Um einen behindertengerechten Zugang zur Aula zu schaffen, muss ein Treppenlift vom Erdgeschoss (Niveau Mensa) ins Untergeschoss eingerichtet werden. 5. Konzepte 5.1. Sanierungskonzept Die im Jahre 1990 eingeleitete Planung von Brandschutzmassnahmen und Asbestsanierungen führte über eine detaillierte Zustandsanalyse zu der Erkenntnis, dass die baulichen Sicherheitsmassnahmen weitgehend nur über den Rückbau des in Montagebauweise erstellten Ausbaus zu erreichen sind. Diese dazumal gewonnenen Erkenntnisse sowie die zwischenzeitlich neu dazugekommenen Erfahrungen sind im vorliegenden Sanierungskonzept berücksichtigt. 5.1.1 "Vorgezogene Massnahmen" (1991 - 1998): Kredite 2,7 Mio. Abschliessende Betrachtungen der bevorstehenden Renovierungs-, Sanierungsund Modernisierungsarbeiten ergaben, dass ohne ein umfassendes Gesamtkonzept unnötige Doppelspurigkeiten drohten, sowie Mehrkosten und längere Betriebsstörungen anfallen würden. Einzelne unaufschiebbare Massnahmen mussten jedoch in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt werden, da mit einer Realisierung der Gesamtsanierung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden konnte: − − − − − − − Kostenermittlungen Gesamtsanierung (1992 - 1994); Ein wesentlicher Teil der verfügten Brandschutzmassnahmen; Beseitigung akuter Gefahrenstellen bei offenen Asbestanwendungen in den Gebäuden; Ersatz der Kälteanlage und lufttechnischen Apparate zur Gewährleistung der Betriebssicherheit; Ersatz der Flachdachkonstruktion auf dem Laborgebäude; 5.1.2 Erneuerung des Informatik-Netzwerkes (2000): Kredit 1,1 Mio. Im Jahre 2000 wurde das Informatik-Netzwerk erneuert und minimal erweitert. - 10 - 5.1.3 Teilsanierung Mensa-/Aulagebäude (2000): Kredit 2,5 Mio. Gegenstand dieser Sanierung, welche vom Regierungsrat im Mai bewilligt wurde, war: − − − − − − − − − Erneuerung der Küchen- und Buffeteinrichtungen als Folge behördlicher Auflage (ohne Geschirrspülmaschine); Ersatz des Bodenbelages und der Deckenverkleidung inkl. Beleuchtung in der Mensa; Ersatz der Beleuchtung und der Deckenverkleidung in der Aula; Flachdachsanierung und Ersatz von lufttechnischen Anlagen auf dem Dach und im Untergeschoss, inkl. Installation einer Wärmerückgewinnungsanlage; Entfernen des Schadstoffes Asbest in der Mensa und z.T. im Untergeschoss; Einbau der Brandschutzschürze und einer zusätzlichen äusseren Fluchttüre; Ersatz von defekten Fensterscheiben; Ersatz von sanitären Installationen im Deckenhohlraum über der Aula; Auffrischen der Tische im Gastraum. Für diese vorgezogenen Sanierungsschritte und Projektierung wurden seit 1991 insgesamt rund 6,3 Mio. Franken bewilligt. 5.2. Provisorien Zur Aufrechterhaltung des Lehrbetriebes während der Sanierung des Hauptgebäudes konnten an verschiedenen Standorten Eigen- oder Mietflächen gefunden werden. Die Ersatzflächen befinden sich in Windisch, Brugg und Aarau. Die Schulleitung und die Dozierenden sind sich der Problematik einer derartigen Aufsplitterung des Lehrbetriebs bewusst und versuchen, mit Anpassung der Lernkonzepte und des Stundenplans die Situation zu verbessern. Folgende Ausweichstandorte stehen zur Verfügung: Schulpavillon Reithalle, Aarau Berufsschule Brugg, Brugg Laborgebäude FH, Windisch Gebäude Nord FH, Windisch Gebäude Nord FH Altbau, Brugg Kunz Textil AG, Windisch Kabel Brugg, Brugg Eigenobjekt Mietobjekt Eigenobjekt Eigenobjekt Eigenobjekt Mietobjekt Mietobjekt Für die Sanierung des Laborgebäudes muss zur gegebenen Zeit, rechtzeitig der Bedarf und die Möglichkeiten von Ausweichflächen abgeklärt und sichergestellt werden. 5.3. Energiekonzept 5.3.1. Energetische Zustandsbeurteilung der heutigen Anlagen Gemäss der SIA Empfehlung 380-1: Energie im Hochbau Tab. A 4-1 betragen die Sollwerte der Energiekennzahl „Wärme“ für sanierte Bauten des Gebäudetyps III „Fachschulen“: 425 MJ/m2 a. Dieser Wert wird vor der Gesamtsanierung bereits deutlich unterschritten. - 11 - Mit der bestehenden Energiekennzahl von 270 - 320 MJ/m2 und Jahr, wird sogar der MINERGIE-Standard-Wert für Bauten, Baujahr vor 1990, von 250 MJ/m2 nur knapp verfehlt. 5.3.3. Energetische Zielsetzung Der MINERGIE-Standard-Wert für sanierte Dienstleistungsbauten, Baujahr vor 1990 ( 250 MJ /m2 a), soll erreicht werden. 5.3.3.1 Wärmeerzeugung Die Wärmeerzeugung wird beibehalten. Es besteht keine Veranlassung, die bewährten energie- und umweltfreundlichen Anlagen zu ersetzen. 5.3.3.2 Wärmerückgewinnung Die Fortluftanlage im Hauptgebäude wird mit einer Wärmerückgewinnungsanlage mit hohem thermischem ausgerüstet. rekuperativen Wirkungsgrad 5.3.4.4 Betriebsoptimierung Der Betrieb der Technischen Anlagen soll mit entsprechenden regel- und steuerungstechnischen Massnahmen in Form einer Gebäudeautomationsebene generell verbessert werden. Mit einer tageslichtabhängigen Beleuchtungsregulierung wird ein weiterer Beitrag zur Optimierung des Betriebes geleistet. 5.3.4.5 Fassaden Die Verglasung der gesamten Fassade wird ersetzt. Gewisse Unsicherheiten bestehen bezüglich der Dichtigkeit der Fassade. Aufwändige Messungen in der Ausführungsphase sollen diese Unsicherheit beseitigen, bzw. es sollte möglich sein, die Verluste zu quantifizieren. Dann ist es auch möglich, die zukünftigen Energiekennzahlen der Bauten zu bestimmen. Die Werte hängen aber, wie gerade im Laborbau auch vom Betrieb, den Versuchen usw. ab, so dass es für diese Gebäude nicht möglich ist, genaue Aussagen zu den zukünftigen Energieverbrauchszahlen zu machen. 5.4. Ökologie Die Asbestentsorgung erfolgt durch spezialisierte und zertifizierte Firmen. Hermetische Abschottungen und künstlich erzeugter Unterdruck verhindern, dass während den Asbestarbeiten kontaminierte Luft freigesetzt wird. Die asbesthaltigen Abfälle werden in versiegelten Behältern oder Säcken in spezielle und kontrollierte Deponien entsorgt. Während und nach erfolgter Asbestentfernung werden in den Gebäuden an verschiedenen Stellen Raumluftmessungen durchgeführt (Auszählung von lungengängigen Fasern pro Messgrösse). Werden die geforderten Werte nicht erreicht, muss nachgereinigt werden. Die Asbestentsorgungsarbeiten werden von beauftragten Fachspezialisten geplant, begleitet, kontrolliert und abgenommen. Bei der Ausführung der übrigen Sanierungsarbeiten werden nach Möglichkeit umweltverträgliche und ressourcenschonende Materialien und Bauprozesse angewendet. - 12 - 6. Ablauf und Termine In erster Priorität muss das Hauptgebäude saniert werden. Es ist vorgesehen und aus Sicherheitsgründen zwingend (Asbestkontamination), dass das Gebäude vollständig geleert wird. Der Beginn im Sommer 2002 ist insofern günstig, als die Zahl der Studierenden wie auch die Anzahl der Studiengänge dannzumal niedrig sind und somit auch weniger Ersatzflächen für die Provisorien bereitgestellt werden müssen. Die übrigen Gebäude werden anschliessend gemäss einem noch zu erstellenden und mit dem Studienbetrieb abgestimmten Bauprogramm saniert. Eine evtl. gleichzeitig mit dem Hauptgebäude stattfindende Restsanierung des Mensa-/Aulagebäudes wird noch geprüft. Das Laborgebäude wird erst nach Abschluss der Sanierung des Hauptgebäudes saniert, da während der Sanierung des Hauptgebäudes das Laborgebäude intensiver durch den Studienbetrieb belegt sein wird. Der Studienbetrieb wird während der Sanierung des Hauptgebäudes in den verschiedenen Provisorien und im Laborgebäude durchgeführt. Während der Sanierung des Laborgebäudes (eine Etappe) muss zum gegebenen Zeitpunkt die Möglichkeit von Ausweich- und Ersatzstandorten geprüft werden. Die Störung des Studienbetriebes durch Bauarbeiten am Laborgebäude wird minimal sein. Der Zeitpunkt der Restsanierung des Mensa-/Aulagebäudes ist noch zu bestimmen. Terminplan Gesamtsanierung 2002 1 2 3 2003 4 1 2 3 2004 4 1 2 3 2005 4 1 2 3 2006 4 1 2 3 2007 4 1 2 3 4 Hauptgebäude Laborgebäude Mensa-/Aulagebäude 7. Kosten 7.1. Gesamtkosten Für die Gesamtsanierung wurde ein Ausführungsprojekt mit Kostenvoranschlag erarbeitet. Die Kosten wurden auf der Basis der bis anhin gemachten Kostenvoranschlägen und zum Teil mit Ergebnissen aus Richtofferten ermittelt. Die Kosten basieren auf der Voraussetzung, dass jedes Gebäude in einer einzigen Ausführungsetappe saniert wird. - 13 - Die Gesamtkosten für die Sanierung (inkl. Kostenvoranschlag) fallen für die einzelnen Gebäude und Hauptkostenstellen gemäss nachfolgender Zusammenstellung an: BKP Hauptgebäude Laborgebäude Mensa/Aulagebäude Alle Gebäude Vorbereitung Gebäude Umgebung Baunebenkosten Provisorien/Umzüge 3'947‘600 15'155‘300 83‘200 728‘000 1'898‘700 1‘678‘900 7'670‘300 40‘000 415‘600 471‘600 411‘600 2'035‘200 0 126‘900 13‘900 6‘038‘100 24'860‘800 123‘200 1‘270‘500 2'384‘200 Zwischentotal 7 Reserve und Rundung 21'812‘800 1'007‘200 10'276‘400 493‘600 2‘587‘600 122‘400 34'676‘800 1'623‘200 22'820'000 10‘770‘000 2‘710‘000 36'300‘000 1 2 4 5 6 Gesamtkosten Die vorstehenden Gesamtkosten liegen im Rahmen des Kostenvoranschlages von 1994. Nicht enthaltene Leistungen: In den vorstehenden Kosten für die Sanierung des Hauptgebäudes nicht enthalten sind Anpassungen, die sich gegebenenfalls aufgrund eines neuen Nutzungskonzeptes für den Benutzerausbau (z.B. Verdunkelungen, Netzwerkerweiterungen) oder für die Einrichtung (Mobiliar, Geräte) ergeben. Ein zusätzlicher Einrichtungskredit für Mobiliar und Geräte wird jedoch nicht erforderlich sein, da ja die heutige Einrichtung weiter verfügbar bleibt und lediglich an allfällige neue Nutzungen angepasst werden muss. Solche Anpassungen sind über das ordentliche Budget zu finanzieren. Wieweit aufgrund der künftigen Nutzung noch zusätzlich eigentliche bauliche Anpassungen (z.B. Verdunkelungen, Netzwerkerweiterungen) nötig sind, ist noch offen. Das Nutzungskonzept wird im Herbst 2002 vorliegen. Allenfalls müsste hier ein Zusatzkredit eingeholt werden. Ebenfalls nicht in der Kostenberechnung inbegriffen sind Kosten für Provisoriumslösungen während der Zeit der Sanierung des Laborgebäudes (die Umzugskosten dagegen sind in der obigen Tabelle inbegriffen). Ein entsprechender Kredit wird dem Grossen Rat unterbreitet, sobald ein entsprechendes Nutzungs- und Sanierungskonzept vorliegt. Wie schon erwähnt basiert der Kostenvoranschlag auf der Voraussetzung, dass jedes Gebäude in einer Etappe (unterbruchslose Sanierung) vollständig, gemäss dem Konzept, saniert wird. Sollte dies, aus heute nicht bekannten Gründen, nicht möglich sein, müssten die Kosten überprüft und ggf. angepasst werden. 7.2. Bundesbeiträge Ein Teil der Baukosten ist nach geltendem Recht subventionsberechtigt. Gemäss Eidg. Fachhochschulgesetz beträgt der Subventionssatz 1/3 der anrechenbaren Kosten. Der Subventionsantrag wurde dem betreffenden Bundesamt bereits eingereicht. - 14 - 7.3. Finanzbedarf Auf Grund des geplanten Bauablaufs sind für die Projekt- und Ausführungsphase der Gesamtsanierung folgende finanziellen Mittel erforderlich (brutto): 2001 VA 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Total 500'000 4'000'000 8‘000'000 8'000'000 5‘000'000 8‘000'000 2'800‘000 36'300‘000 Nach Abzug der vermuteten, aber noch nicht bestätigten Bundessubventionen in der Grössenordnung von ca. 5 Mio. Franken sind folgende Nettobeträge im aktuellen Finanzplan eingestellt, wobei die Jahre 2006 und 2007 den neuesten Erkenntnissen angepasst sind: 2001 VA 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Total 500'000 4'000'000 8‘000'000 6'000'000 3‘000'000 8‘000'000 1‘800‘000 31'300‘000 7.4. Bereits getätigte Planungs- und Vorbereitungsarbeiten Das Sanierungsprojekt steht unter grossem Zeitdruck. Eine Sanierung des Hauptgebäudes während des Studienjahrs 2002/2003 ist - wie bereits unter Ziff. 6. ausgeführt - aus folgenden Gründen ratsam: - - Die Sanierung ist im höchsten Masse dringlich, da ein grosses Gefährdungspotenzial besteht. Zugleich ist sie aber auch Voraussetzung für die Realisierung des CampusProjektes und für die Lösung der unhaltbaren Situation des Direktionsbereichs Wirtschaft in Baden (der Martinsberg platzt aus allen Nähten und das Gebäude ist in vielen Details rennovationsbedürftig). Es werden nie mehr so günstige Rahmenbedingungen für die Sanierung bestehen (niedrige Studierendenzahl wegen des Auslaufens von Studiengängen, Verfügbarkeit von für Fachhochschulbedürfnisse fertig eingerichteten Provisorien wie z.B. die Reithalle in Aarau). Andererseits aber konnte der politische Entscheidungsprozess für das Sanierungsprojekt erst relativ spät eingeleitet werden, da zuvor der Entscheid des Grossen Rates zum Standort der Gesamt-Fachhochschule abgewartet werden musste. Eine Sanierung des Hauptgebäudes zum angestrebten Zeitpunkt ist angesichts der knappen Fristen daher nur möglich, wenn bereits vor dem entsprechenden Grossratsentscheid planerische Vorarbeiten (wie die Einleitung des Baugesuchs und die Planung des Umzugs und der Provisorien) durchgeführt werden können. Der Regierungsrat hat sich entschieden, solche Vorarbeiten in einem Umfang von 0,5 Mio. Franken zu bewilligen. Diese Vorarbeiten würden bei einem allfällig negativen Entscheid des Grossen Rates hinfällig. Der Regierungsrat hat dieses Risiko in Kauf genommen, weil die Alternative eines Aufschubs der Sanierung um ein Jahr mit Sicherheit zu grösseren finanziellen Kosten führen würde (insbesondere da dann aufgrund des Wachstums der Studierendenzahlen mehr Provisorien nötig wären und die heute verfügbaren günstigen kantonseigenen Lösungen teilweise nicht mehr zur Verfügung stünden). - 15 - 8. Bezug zur weiteren Fachhochschulplanung Der Grosse Rat hat mit GRB Nr. 2001-0352 vom 11. Dezember 2001 beschlossen, die Fachhochschule Aargau auf einem Campus in Brugg-Windisch zu konzentrieren. Die Vorbereitungsarbeiten für das Projekt Campus sind bereits angelaufen. Der Grosse Rat wird zu gegebener Zeit über einen entsprechenden Planungskredit zu befinden haben. Wie die Botschaft (01.281) zum Standortkonzept kantonale und berufsbildende Schulen STAKS ausgewiesen hat, werden die bestehenden Gebäude im Klosterzelg einen Teil des geplanten Campus bilden. Umso wichtiger ist, dass die Gebäude im Klosterzelg rechtzeitig vor dem Bau der zusätzlich für die Realisierung des Campus benötigten Gebäude saniert werden können, da ansonsten die Realisierung des Campus blockiert wird. Die aus sicherheitstechnischer Sicht gegebene Dringlichkeit einer Sanierung entspricht somit auch bestens der aus Sicht der Fachhochschulstrategie bestehenden zeitlichen Vorgaben. Die Gebäude im Klosterzelg werden auch nach der Sanierung vom Departement Technik genutzt werden. Geplant ist allerdings, dass unmittelbar im Anschluss an die Sanierung die Raumnutzung so optimiert und mit Provisorien unterstützt werden kann, dass auch das Departement Wirtschaft – mindestens mit dem Teil Ausbildung – in den Gebäuden Klosterzelg untergebracht werden kann. Auf diese Weise könnte nach Abschluss der Sanierung bereits ein erster wesentlicher Konzentrationsschritt der Fachhochschule Aargau vollzogen und das bisher vom Departement Wirtschaft genutzte Gebäude Martinsberg in Baden für eine anderweitige Nutzung gemäss Standortkonzept (01.281) frei gegeben werden. Die endgültige Nutzungsart der Gebäude im Klosterzelg wird erst im Rahmen der Realisierung des Projektes Campus festgelegt werden können. In der Übergangszeit ist aufgrund der geplanten Zwischenschritte wie z.B. der Integration des Departementes Wirtschaft mit sich teilweise ändernden Nutzungsformen zu rechnen. Dies verlangt eine im höchsten Masse nutzungsflexible Lösung. Da die Gebäude genau auf eine solche Nutzungsflexibilität hin angelegt worden sind, kann die Sanierung diese Forderung nach Flexibilität einfach erfüllen. 9. Zuständigkeit des Grossen Rates Gemäss § 63 Abs. 1 lit. C der Kantonsverfassung unterstehen Beschlüsse des Grossen Rates über neue einmalige Ausgaben von mehr als 3 Mio. Franken dem fakultativen Referendum. Der Regierungsrat ist in seiner Beurteilung zur Auffassung gekommen, dass es sich bei den hier vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen nicht um neue Ausgaben im Sinne der genannten Bestimmung der Kantonsverfassung handelt. Denn die vorgesehene Sanierung beinhaltet ausschliesslich dringliche werterhaltende und schutzrechtlich gebotene Unterhaltsmassnahmen. Es sind keinerlei Zweckänderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen der bestehenden Gebäude vorgesehen. Nach Überzeugung des Regierungsrates handelt es sich somit bei dieser Sanierung um gebundene Ausgaben, d.h. um Ausgaben, die zwingend sind, wenn der Betrieb der vom Grossen Rat per Dekret errichteten Fachhochschule weiterhin gewährleistet werden soll. Diese Auffassung, dass es sich hier um gebundene Ausgaben handelt, wird auch von einem Entscheid des Bundesgerichtes in einem ähnlich gelagerten Fall gestützt. Aus diesem Grund kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass der Grosse Rat für die Bewilligung des Sanierungskredites abschliessend zuständig ist. - 16 Antrag: 1. Das Sanierungsprojekt für die Gebäude des Fachhochschulbereiches Technik im Klosterzelg in Windisch wird genehmigt. 2. Es wird ein Kredit von insgesamt 36,3 Mio. Franken (Preisstand 1. Oktober 2001, Züricher Baukostenindex) bewilligt. Der Kredit verändert sich um die indexbedingten Mehr- oder Minderkosten. 3. Es wird festgestellt, dass der Grosse Rat für die Bewilligung des Kredites abschliessend zuständig ist. Aarau, 30. Januar 2002 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES Landammann: Kurt Wernli Staatsschreiber: Marc Pfirter