9. Zuständigkeit des Grossen Rates

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Botschaft des Regierungsrates des
Kantons Aargau an den Grossen
Rat
vom 30. Januar 2002
02.32
Fachhochschule Aargau
Departement Technik, Windisch
Sanierung der Gebäude im Klosterzelg
-2-
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen den Kreditantrag zur Sanierung der Gebäude der
Fachhochschule Aargau im Klosterzelg in Windisch zur Beschlussfassung und erstattet
Ihnen dazu folgenden Bericht:
Zusammenfassung
Die Gebäude der FH Technik in Windisch (Hauptgebäude, Laborgebäude und Mensa)
haben während über 30 Jahren hervorragende Dienste geleistet. Aufgrund neuer
Vorschriften, teilweise aber auch aufgrund des normalen Alterungsprozesses, besteht
nun aber dringender Sanierungsbedarf. Schwerpunkte bilden der bauliche Brandschutz,
die Entfernung des Schadstoffes Asbest, die Erneuerung der technischen Installationen
sowie die Sanierung der Gebäudehüllen.
Der Regierungsrat beantragt für folgende Massnahmen einen Kredit von 36,3 Mio.
Franken:
Anpassung des baulichen Brandschutzes und des Fluchtwegkonzeptes gemäss
Vorgaben des Versicherungsamtes;
Totalentfernung des Schadstoffes Asbest (im Mensagebäude nur noch in den
Untergeschossen);
Erneuerung der Oberlichter und des Flachdaches im Hauptgebäude;
Glasersatz und Konstruktionsverbesserungen an den Fassaden;
Erneuerung und Ersatz von technischen Installationen;
Ersatz der Ausbauteile: Bodenbelag (exkl. Laborgebäude), Zwischenwände,
heruntergehängte Decken und Beleuchtung.
Alle diese Massnahmen sind dringlich und dienen dem Personenschutz, der Gebäudesicherheit, der Verbesserung des Energiehaushalts und der Werterhaltung. Im Weiteren
sind auch die Umzugskosten und die Kosten für die verschiedenen Provisorien enthalten.
Die Sanierung ist eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung des vom Grossen Rat
beschlossenen Fachhochschul-Campus in Brugg-Windisch. Nach erfolgter Sanierung soll
das Departement Wirtschaft, das heute noch in Baden untergebracht ist, nach BruggWindisch dislozieren können, so dass eine erste Etappe der beschlossenen
Konzentration bereits in Anschluss an die Sanierung realisiert werden kann.
Die Neueinrichtung der sanierten Gebäude wird auf höchste Nutzungsflexibilität
ausgerichtet, so dass sie den in einer Übergangsphase bis zur Realisierung des Campus
wechselnden Nutzungsbedürfnissen entspricht und ohne weiteres in das Gesamtkonzept
Campus eingepasst werden kann.
Die Kosten für die Sanierung betragen insgesamt 36,3 Mio. Franken (inkl. 0,5 Mio.
Franken bereits ausgegebene Planungskosten im 2001). Da es bei den vorgesehenen
Massnahmen um reine Werterhaltungs- und Sicherheitsmassnahmen geht, handelt es
sich beim beantragten Kredit nicht um neue Ausgaben im Sinne der Verfassung. Ein
Beschluss des Grossen Rates unterliegt somit nicht dem fakultativen Referendum.
-3-
1.
Ausgangslage
Die Gebäude der FH Technik im Klosterzelg in Windisch (Hauptgebäude, Laborgebäude
und Mensa) wurden für die damalige HTL in den Jahren 1964 - 1966 (Hauptgebäude und
Laborgebäude) sowie 1968 - 1969 (Mensa/Aula) erstellt. Die beiden Lehrgebäude haben
während 36 Jahren und das Aula-Mensa-Gebäude während 31 Jahren hervorragend
funktioniert. Sie konnten in dieser Zeit den wechselnden Anforderungen des Lehrbetriebs
jeweils problemlos genügen. Baukonstruktion und Ausbau weisen einen sehr hohen
Qualitätsstandard auf. Es entstand während langer Zeit kein nennenswerter
Kostenaufwand für den Gebäudeunterhalt. Die seinerzeit architektonisch wegweisenden
Bauwerke haben noch heute eine grosse Bedeutung.
Aufgrund neuerer Erkenntnisse und Vorschriften im Bereich der Gebäudesicherheit und
des Personenschutzes sind nun aber umfassende Sanierungsmassnahmen erforderlich.
Schwerpunkte bilden der bauliche Brandschutz und die Entfernung des Schadstoffes
Asbest. Aber auch der ganz normale Alterungsprozess der Gebäude erfordert nach einer
über dreissigjährigen Nutzungsdauer eine Erneuerung von Materialien und
haustechnischen Einrichtungen.
Der Regierungsrat bewilligte erstmals im Jahre 1990 einen Kredit zur Planung eines
Sanierungsprojektes. Das Projekt berücksichtigte sowohl die Sicherheitsmassnahmen als
auch die absehbaren mittelfristigen Sanierungsmassnahmen. Der Kostenvoranschlag in
der Höhe von 37,2 Mio. Franken lag 1994 vor. Die Sanierung wurde aber zugunsten
anderer vordringlichen Vorhaben im Kanton zurückgestellt. Für dringende bauliche und
planerische Massnahmen im Interesse der Personensicherheit, des Gebäudeschutzes
und des Betriebes hat der Regierungsrat zwischenzeitlich verschiedene Teilkredite
bewilligt.
Der sich abzeichnende Handlungsbedarf veranlasste den Regierungsrat im Oktober 1997
die Weiterbearbeitung des Projektes einzuleiten. Aufgrund veränderter finanzpolitischer
Zielsetzungen und Einsparungen (Finanzpaket 1998) musste die Ausführung allerdings
auf dringliche Sofortmassnahmen beschränkt werden:
Aufgrund der unzumutbar geworden hygienischen Verhältnisse in der Mensa hat der
Regierungsrat im Jahr 2000 eine Teilsanierung des Mensa-Aula-Gebäudes beschlossen
und dafür einen Kredit von 2,5 Mio. Franken bewilligt. Zugleich hat er die Erneuerung des
völlig veralteten Informatik-Netzwerks beschlossen und dafür einen Kredit von 1,1 Mio.
Franken genehmigt (im Rahmen des Nachtragskreditbegehrens 2000). Beide Projekte
wurde per Ende 2000 mit Erfolg abgeschlossen.
2.
Heutiger Gebäudezustand
2.1.
Gebäudesicherheit
2.1.1 Baulicher Brandschutz
Das Aargauische Versicherungsamt stellte 1989 im Rahmen einer Kontrolle die
ungenügenden Schutzvorkehrungen zur Sicherheit von Personen und Sachen
fest. Es verfügte 1991 mit einem Katalog verbindlicher baulicher Massnahmen und
Fristen die Erfüllung geltender Vorschriften. Viele Auflagen wurden in den
vergangenen Jahren als dringliche Massnahmen bereits umgesetzt.
-4-
2.1.2 Schadstoff Asbest
Für die Gebäude der FH Windisch wurde, gestützt auf umfangreiche Aufnahmen
in Form von Sondierungen und Untersuchungen, ein vollständiges Verzeichnis der
Asbestvorkommen
erstellt.
Die
Asbest-Anwendungen
haben
Brandschutzfunktionen. Sie wurden zum grössten Teil in Form von Spritzasbest
auf Montageelemente aus Metall appliziert. Das Material ist zudem in schwach
gebundener Form und als loses Fasermaterial in Geweben und Platten verwendet
worden. Der Schadstoff wird vor allem durch Berührungen oder kontinuierlichen
Abstoss infolge von Alterung oder durch Luftbewegungen und Erschütterungen
freigesetzt und dadurch gefährlich.
2.1.3 Deckenplatten
In den letzten Jahren haben sich öfters Deckenplatten aus der Auflage gelöst und
sind abgestürzt. Die Ursache ist nicht ganz eindeutig, kann aber wegen der sehr
knapp bemessenen Auflage der Deckenplatten auf Bewegungen der Stahlkonstruktion zurückgeführt werden. In den Installationszonen kann auch eine
ungenaue Wiedermontage als Ursache nicht ausgeschlossen werden. Da die
Platten mit zwei relativ schweren Metallwinkeln verstärkt sind, bedeutet jeder
Absturz ein erhebliches Sicherheitsrisiko.
2.2.
Gebäudehülle
2.2.1 Dächer und Oberlichtkuppeln
Der Flachdachaufbau besteht bei allen drei Gebäuden aus tragenden und
thermisch isolierenden Gasbetonelementen sowie einer Dichtungshaut aus
Dachpappe. Das Dach des Laborgebäudes wurde 1990 und dasjenige des
Mensagebäudes 2000 mit einer verbesserten thermischen Isolation und einer
neuen Dachhaut versehen. Das Dach des Hauptgebäudes muss noch saniert
werden. Der Innenhof des Hauptgebäudes ist mit 16 Oberlichtkuppeln überdeckt.
Diese grossformatigen Kuppeln mit Abmessungen von 4 x 4 m sind in einem sehr
schlechten Zustand. Sie könnten bei einer ausserordentlichen Beanspruchung,
wie das bei grosser Schneebelastung der Fall sein kann, einstürzen.
2.2.2 Fassade
Die Konstruktion der Vorhangfassade aus rostfreiem Stahl erscheint noch nach
über 30 Jahren neuwertig. Allerdings weist die Verglasung, ein Isolierglas der ersten Generation, zunehmend Schadenbilder in Form von "erblindeten" Gläsern auf.
Das Kittbett der Verglasung ist versprödet und daher undicht. Bei stürmischem
Regenwetter dringt auf exponierten Fassadenseiten Wasser in den Innenraum
ein. Als Gebrauchsalter der Isolier-Gläser wird heute von max. 25 Jahren
ausgegangen. Erfahrungen bei anderen Gebäuden bestätigen solche Annahmen.
Die Menge der schadhaften Gläser wird demzufolge sehr schnell zunehmen. Der
bisher praktizierte Ersatz vieler defekter Scheiben im Rahmen des Unterhaltes
kann nicht befriedigen, denn jeder einzelne Reparaturvorgang ist aufwändig und
sehr teuer.
-5-
2.3.
Innenausbau
2.3.1 Innenwände und Türen
Für die raumbildenden Wände des Gebäudes wurde ein in den sechziger Jahren
entwickeltes mobiles System aus Fertigelemten eingesetzt. Das Produkt hat sich
bewährt und ist heute noch erhältlich. Dank unbeschränkter Mobilität und
Verfügbarkeit konnten Raumteilungen oder –vergrösserungen, wegen der oft
wechselnden Bedürfnissen der Schule, problemlos und kurzfristig ausgeführt
werden. Als Brandschutzmaterial wurden bei den Verbindungspunkten und
Anschlüssen der Wandelemente asbesthaltige Werkstoffe und FaserStopfmaterialien eingesetzt. Eine akute Gefährdung, der von diesen
Asbestapplikationen ausgeht, ist bei jedem Eingriff in die Wände oder beim
Verschieben derselben vorhanden.
Die Türen weisen an den Türblättern und den mechanischen Teilen (Schlösser,
Drücker, Bänder) erhebliche Abnützungserscheinungen auf.
2.3.2 Decken
Die Geschossdecken des Stahlskelettbaus sind mit einer abgehängten
Deckenverkleidung versehen. Der Deckenhohlraum ist als Installationsbereich für
alle horizontalen Leitungsführungen der Haustechnik konzipiert. Die
Deckenverkleidung aus Mineralfaserplatten erfüllt den Brandschutz und dient der
Verbesserung der Raumakustik. Sie besteht aus über 2 m langen, relativ weichen
Platten, die längsseitig durch ein Trägerprofil aus Metall gegen Durchbiegen
nachträglich stabilisiert wurden. Infolge der vielen Eingriffe, während der ständigen
Nachrüstungen auf dem Gebiet der elektrotechnischen Installationen und für
Informatik-Vernetzungen, haben die Deckenplatten teilweise erheblichen Schaden
erlitten. Ersatzplatten sind in der erforderlichen Abmessung und Struktur nicht
mehr erhältlich.
2.3.3 Bodenbeläge
Die bestehenden PVC-Bodenbeläge im Hauptgebäude und Laborgebäude weisen
vor allem bei den Treppen erhebliche Verschleisserscheinungen auf.
Verschiedentlich mussten Treppenstufen und Kanten neu belegt werden. Diese
Flickstellen weisen Farbdifferenzen zum ursprünglichen Belag auf.
Im Mensa-Aula-Gebäude sind die Treppen, die Foyers in den Untergeschossen
und der Aularaum mit Nadelfilz belegt. Diese Beläge sind verschmutzt,
unansehlich und am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Im Geschirrwaschraum
der Mensa entspricht der Boden- und Wandbelag (Keramikplatten mit
Mörtelfugen) nicht den heutigen Hygieneanforderungen.
2.4.
Haustechnische Anlagen
2.4.1 Elektroinstallationen
Die Elektroinstallationen aus den Erstellungsjahren der Gebäude sind für die
heutigen Anforderungen in vielen Bereichen ungenügend. Behelfsmässige Nachinstallationen, wie sie in den vergangenen Jahren erfolgten, reduzieren das
bestehende Manko nicht.
-6-
2.4.2 Beleuchtung
Die
bestehende
Beleuchtung
besteht
ausnahmslos
aus
"nackten"
Fluoreszenzleuchten. Die Leuchten sind am Ende Ihrer Lebensdauer. Fassungen
sind spröde und Vorschaltgeräte müssen ersetzt werden. Schäden dieser Art
beinhalten
ein
Sicherheitsrisiko, da solche Defekte auch schon mit Brandentwicklung verbunden
waren. Die Beleuchtung blendet, ist also keineswegs bildschirmtauglich, hat ein
tiefes Beleuchtungsstärke-Niveau und ist energiemässig im höchsten Masse
ineffizient.
2.4.3 Lufttechnische Einrichtungen
Die Gebäude sind klimatisiert. Alle lufttechnischen Geräte und die Kälteanlage
haben nach 30 Jahren die Grenze der zu erwartenden Betriebsdauer erreicht. Ein
grosser Teil der verschiedenen Anlagen musste in letzter Zeit ersetzt werden.
2.4.4 Sanitäre Hausinstallation
Der Zustand der Abwasserleitungen hat sich als sehr schlecht erwiesen. Rost und
Ablagerungen erforderten in den letzten Jahren verschiedene Sanierungen. Die
Sanitärapparate (Lavabos, WC’s, Pissoirs) und die Armaturen haben ihre
Lebenserwartung erreicht.
2.5.
Betriebseinrichtungen
2.5.1 Warenaufzug im Hauptgebäude
Die bestehende Aufzugsanlage entspricht nicht mehr den heutigen
Sicherheitsbestimmungen und ist wegen den geringen Dimensionen für die
Benutzer unbefriedigend.
2.5.2 Betriebseinrichtung der Mensa
Diese Einrichtungen wurden mit Ausnahme der Geschirrspülmaschine im Jahre
2000 total ersetzt. Der Revisions- und Unterhaltsaufwand dieser Maschine wird
zunehmend aufwändiger.
2.5.3
Zugang zur Aula
Der Zugang zur Aula (im Untergeschoss des Mensagebäudes) ist für Behinderte
nur in Begleitung und mit dem Lift in der Mensaküche möglich. Dieser Zustand ist
für ein Gebäude der Öffentlichen Hand nicht akzeptabel.
3.
Sanierungsziele
Die Sanierung soll folgende Ziele erfüllen (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
3.1.
Beseitigung des Schadstoffes Asbest
Das Gefährdungspotenzial muss vollumfänglich eliminiert werden.
3.2.
Vollzug baulicher Brandschutz gemäss Verfügung des Versicherungsamtes
In allen Gebäuden sind gezielte Massnahmen zur Nachrüstung notwendig.
-7-
3.3.
Eliminierung von Sicherheitsrisiken
Einsturzgefährdete Decken- und Oberlichtelemente müssen ersetzt werden.
3.4.
Nachhaltige Reduktion der Unterhalts- und Betriebskosten
Die Gebäude haben nach erfolgter Sanierung den aktuellen Stand der Technik
aufzuweisen.
3.5.
Erhaltung der architektonischen Qualität und der Nutzungsflexibilität
Die Sanierung darf das architektonische Erscheinungsbild nicht verändern und soll
die hohe Nutzungsflexibilität erhalten.
3.6.
Erfüllen von Richtlinien und Empfehlungen
Die Gebäude sollen weitgehend die Richtlinien für behindertengerechtes Bauen
erfüllen.
Energetische und ökologische Aspekte sind zu berücksichtigen.
4.
Handlungsbedarf
4.1.
Gebäudesicherheit
4.1.1 Baulicher Brandschutz
Vorgesehen ist der Einbau von Sprinkleranlagen im Hauptgebäude und im
Laborgebäude und die Verbesserung des Fluchtwegkonzeptes (zwei neue
Nottreppenhäuser) im Hauptgebäude.
4.1.2 Schadstoff Asbest
Alle Asbestvorkommen sollen entfernt werden. Dies gilt für die offenen
Anwendungen von Spritzasbest bei den Deckenstirnen entlang der Fassade und
bei
den
Deckendurchbrüchen, sowie für die Verkleidungsbleche der Deckenstirnen im
Lichthof. Als problematisch gelten auch die vertikalen Abdeckleisten, die
horizontalen Sockel- und Deckenprofile und die vertikalen inneren Randbereiche
in den mobilen Trennwänden, welche als Gesamtes ausgewechselt werden
müssen.
4.1.3 Deckenplatten
Zum Schutz von Personen und Sachen ist dringend ein Ersatz der gesamten
Deckenverkleidung vorzunehmen.
4.2.
Gebäudehülle
4.2.1 Dächer und Oberlichtkuppeln
Das Flachdach des Hauptgebäudes muss saniert werden. Ein vollständiger Ersatz
der Oberlichtkuppeln ist unerlässlich.
-8-
4.2.2 Fassade
Der unvermeidliche Glasersatz muss grossflächig bei allen
vorgenommen werden. Durch die neuen Gläser werden
Energieeinsparungen erzielt und zugleich die Sicherheit erhöht.
4.3.
Gebäuden
erhebliche
Innenausbau
4.3.1 Innenwände und Türen
Im Rahmen der Gesamtsanierung ist der Ersatz der Trennwände und der Türen
notwendig.
4.3.2 Decken
Die Deckenverkleidungen müssen durch sichere Metallplatten ersetzt und
gleichzeitig eine neue Beleuchtung eingebaut werden.
4.3.3 Bodenbeläge
Die bisherige Anordnung der Trennwände hat auf dem bestehenden Bodenbelag
tiefe Spuren (Streifen, Löcher etc.) hinterlassen. Damit eine neue Anordnung der
Trennwände und damit grösstmögliche Flexibilität möglich wird, muss daher der
lädierte Bodenbelag ersetzt werden. Ebenfalls ersetzt werden müssen die alten
Textilbeläge und die Boden- und Wandbeläge des Geschirrwaschraumes im
Mensa-Aula-Gebäude. Im Laborgebäude wird vorläufig auf den Ersatz des
Bodenbelages verzichtet.
4.4.
Haustechnische Anlagen
4.4.1 Elektroinstallationen
In erster Linie müssen für die Sanierung und Erweiterung der Elektroinstallationen
zweckmässige
Erschliessungs-Infrastrukturen
geschaffen
und
die
Etagenverkabelungen ersetzt und den künftigen Bedürfnissen angepasst werden.
Im weiteren muss für den optimalen Betrieb der Gebäude ein, dem heutigen
Standard entsprechendes, Gebäudeleitsystem installiert werden. Die Haupt- und
Verteilertableaus sind grösstenteils zu ersetzen, da für die Einbauten keine
Ersatzteile mehr erhältlich sind.
4.4.2 Beleuchtung
Mit heute aktuellen Technologien von Lichttechnik und Steuerungen, kann eine
gute richtlinienkonforme und wirtschaftliche Beleuchtung erstellt werden.
4.4.3 Lufttechnische Einrichtungen
Ohne die vollständige Erneuerung der wichtigsten Geräte, ist die
Betriebsbereitschaft der Gebäude künftig nicht zu gewährleisten. Mit dem
teilweisen Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen wird auch der
Energiebedarf reduziert.
4.4.4 Sanitäre Hausinstallation
Die Abwasser- und die Wasserverteilleitungen werden grösstenteils ersetzt. Die
Sanitärapparate und die Armaturen werden ausgewechselt. Gleichzeitig wird auch
das Verhältnis zwischen Damen- und Herren-WC angepasst und WC-Anlagen für
Behinderte eingebaut.
-9-
4.5.
Betriebseinrichtungen
4.5.1 Warenaufzug im Hauptgebäude
Es muss eine neue Aufzugsanlage eingebaut werden, die den heute geltenden
Vorschriften und betrieblichen Anforderungen entspricht. Dazu ist eine
Vergrösserung des Liftschachtes notwendig.
4.5.2 Betriebseinrichtung der Mensa
Die Geschirrspülmaschine muss ersetzt werden.
4.5.3
Zugang zur Aula im Untergeschoss des Mensagebäudes
Um einen behindertengerechten Zugang zur Aula zu schaffen, muss ein
Treppenlift vom Erdgeschoss (Niveau Mensa) ins Untergeschoss eingerichtet
werden.
5.
Konzepte
5.1.
Sanierungskonzept
Die im Jahre 1990 eingeleitete Planung von Brandschutzmassnahmen und
Asbestsanierungen führte über eine detaillierte Zustandsanalyse zu der
Erkenntnis, dass die baulichen Sicherheitsmassnahmen weitgehend nur über den
Rückbau des in Montagebauweise erstellten Ausbaus zu erreichen sind. Diese
dazumal gewonnenen Erkenntnisse sowie die zwischenzeitlich neu
dazugekommenen Erfahrungen sind im vorliegenden Sanierungskonzept
berücksichtigt.
5.1.1 "Vorgezogene Massnahmen" (1991 - 1998): Kredite 2,7 Mio.
Abschliessende Betrachtungen der bevorstehenden Renovierungs-, Sanierungsund Modernisierungsarbeiten ergaben, dass ohne ein umfassendes
Gesamtkonzept unnötige Doppelspurigkeiten drohten, sowie Mehrkosten und
längere Betriebsstörungen anfallen würden. Einzelne unaufschiebbare
Massnahmen mussten jedoch in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt
werden,
da
mit
einer
Realisierung der Gesamtsanierung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden
konnte:
−
−
−
−
−
−
−
Kostenermittlungen Gesamtsanierung (1992 - 1994);
Ein wesentlicher Teil der verfügten Brandschutzmassnahmen;
Beseitigung akuter Gefahrenstellen bei offenen Asbestanwendungen in
den Gebäuden;
Ersatz der Kälteanlage und lufttechnischen Apparate zur Gewährleistung
der Betriebssicherheit;
Ersatz der Flachdachkonstruktion auf dem Laborgebäude;
5.1.2 Erneuerung des Informatik-Netzwerkes (2000): Kredit 1,1 Mio.
Im Jahre 2000 wurde das Informatik-Netzwerk erneuert und minimal erweitert.
- 10 -
5.1.3 Teilsanierung Mensa-/Aulagebäude (2000): Kredit 2,5 Mio.
Gegenstand dieser Sanierung, welche vom Regierungsrat im Mai bewilligt wurde,
war:
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Erneuerung der Küchen- und Buffeteinrichtungen als Folge behördlicher
Auflage (ohne Geschirrspülmaschine);
Ersatz des Bodenbelages und der Deckenverkleidung inkl. Beleuchtung in der
Mensa;
Ersatz der Beleuchtung und der Deckenverkleidung in der Aula;
Flachdachsanierung und Ersatz von lufttechnischen Anlagen auf dem Dach
und im Untergeschoss, inkl. Installation einer Wärmerückgewinnungsanlage;
Entfernen des Schadstoffes Asbest in der Mensa und z.T. im Untergeschoss;
Einbau der Brandschutzschürze und einer zusätzlichen äusseren Fluchttüre;
Ersatz von defekten Fensterscheiben;
Ersatz von sanitären Installationen im Deckenhohlraum über der Aula;
Auffrischen der Tische im Gastraum.
Für diese vorgezogenen Sanierungsschritte und Projektierung wurden seit 1991
insgesamt rund 6,3 Mio. Franken bewilligt.
5.2.
Provisorien
Zur Aufrechterhaltung des Lehrbetriebes während der Sanierung des
Hauptgebäudes konnten an verschiedenen Standorten Eigen- oder Mietflächen
gefunden werden. Die Ersatzflächen befinden sich in Windisch, Brugg und Aarau.
Die Schulleitung und die Dozierenden sind sich der Problematik einer derartigen
Aufsplitterung des Lehrbetriebs bewusst und versuchen, mit Anpassung der
Lernkonzepte und des Stundenplans die Situation zu verbessern.
Folgende Ausweichstandorte stehen zur Verfügung:
Schulpavillon Reithalle, Aarau
Berufsschule Brugg, Brugg
Laborgebäude FH, Windisch
Gebäude Nord FH, Windisch
Gebäude Nord FH Altbau, Brugg
Kunz Textil AG, Windisch
Kabel Brugg, Brugg
Eigenobjekt
Mietobjekt
Eigenobjekt
Eigenobjekt
Eigenobjekt
Mietobjekt
Mietobjekt
Für die Sanierung des Laborgebäudes muss zur gegebenen Zeit, rechtzeitig der
Bedarf und die Möglichkeiten von Ausweichflächen abgeklärt und sichergestellt
werden.
5.3.
Energiekonzept
5.3.1. Energetische Zustandsbeurteilung der heutigen Anlagen
Gemäss der SIA Empfehlung 380-1: Energie im Hochbau Tab. A 4-1 betragen die
Sollwerte der Energiekennzahl „Wärme“ für sanierte Bauten des Gebäudetyps III
„Fachschulen“: 425 MJ/m2 a.
Dieser Wert wird vor der Gesamtsanierung bereits deutlich unterschritten.
- 11 -
Mit der bestehenden Energiekennzahl von 270 - 320 MJ/m2 und Jahr, wird sogar
der MINERGIE-Standard-Wert für Bauten, Baujahr vor 1990, von 250 MJ/m2 nur
knapp verfehlt.
5.3.3. Energetische Zielsetzung
Der MINERGIE-Standard-Wert für sanierte Dienstleistungsbauten, Baujahr vor
1990 ( 250 MJ /m2 a), soll erreicht werden.
5.3.3.1 Wärmeerzeugung
Die Wärmeerzeugung wird beibehalten. Es besteht keine Veranlassung, die
bewährten energie- und umweltfreundlichen Anlagen zu ersetzen.
5.3.3.2 Wärmerückgewinnung
Die Fortluftanlage im Hauptgebäude wird mit einer
Wärmerückgewinnungsanlage
mit
hohem
thermischem
ausgerüstet.
rekuperativen
Wirkungsgrad
5.3.4.4 Betriebsoptimierung
Der Betrieb der Technischen Anlagen soll mit entsprechenden regel- und
steuerungstechnischen Massnahmen in Form einer Gebäudeautomationsebene
generell verbessert werden.
Mit einer tageslichtabhängigen Beleuchtungsregulierung wird ein weiterer Beitrag
zur Optimierung des Betriebes geleistet.
5.3.4.5 Fassaden
Die Verglasung der gesamten Fassade wird ersetzt. Gewisse Unsicherheiten
bestehen bezüglich der Dichtigkeit der Fassade. Aufwändige Messungen in der
Ausführungsphase sollen diese Unsicherheit beseitigen, bzw. es sollte möglich
sein, die Verluste zu quantifizieren. Dann ist es auch möglich, die zukünftigen
Energiekennzahlen der Bauten zu bestimmen. Die Werte hängen aber, wie
gerade im Laborbau auch vom Betrieb, den Versuchen usw. ab, so dass es für
diese Gebäude nicht möglich ist, genaue Aussagen zu den zukünftigen
Energieverbrauchszahlen zu machen.
5.4.
Ökologie
Die Asbestentsorgung erfolgt durch spezialisierte und zertifizierte Firmen. Hermetische Abschottungen und künstlich erzeugter Unterdruck verhindern, dass
während den Asbestarbeiten kontaminierte Luft freigesetzt wird. Die
asbesthaltigen Abfälle werden in versiegelten Behältern oder Säcken in spezielle
und kontrollierte Deponien entsorgt. Während und nach erfolgter
Asbestentfernung werden in den Gebäuden an verschiedenen Stellen
Raumluftmessungen durchgeführt (Auszählung von lungengängigen Fasern pro
Messgrösse). Werden die geforderten Werte nicht erreicht, muss nachgereinigt
werden.
Die
Asbestentsorgungsarbeiten
werden
von
beauftragten
Fachspezialisten geplant, begleitet, kontrolliert und abgenommen.
Bei der Ausführung der übrigen Sanierungsarbeiten werden nach Möglichkeit
umweltverträgliche und ressourcenschonende Materialien und Bauprozesse
angewendet.
- 12 -
6.
Ablauf und Termine
In erster Priorität muss das Hauptgebäude saniert werden. Es ist vorgesehen und aus
Sicherheitsgründen zwingend (Asbestkontamination), dass das Gebäude vollständig
geleert wird. Der Beginn im Sommer 2002 ist insofern günstig, als die Zahl der
Studierenden wie auch die Anzahl der Studiengänge dannzumal niedrig sind und somit
auch weniger Ersatzflächen für die Provisorien bereitgestellt werden müssen. Die übrigen
Gebäude werden anschliessend gemäss einem noch zu erstellenden und mit dem
Studienbetrieb abgestimmten Bauprogramm saniert. Eine evtl. gleichzeitig mit dem
Hauptgebäude stattfindende Restsanierung des Mensa-/Aulagebäudes wird noch geprüft.
Das Laborgebäude wird erst nach Abschluss der Sanierung des Hauptgebäudes saniert,
da während der Sanierung des Hauptgebäudes das Laborgebäude intensiver durch den
Studienbetrieb belegt sein wird.
Der Studienbetrieb wird während der Sanierung des Hauptgebäudes in den
verschiedenen Provisorien und im Laborgebäude durchgeführt. Während der Sanierung
des Laborgebäudes (eine Etappe) muss zum gegebenen Zeitpunkt die Möglichkeit von
Ausweich- und Ersatzstandorten geprüft werden. Die Störung des Studienbetriebes durch
Bauarbeiten am Laborgebäude wird minimal sein. Der Zeitpunkt der Restsanierung des
Mensa-/Aulagebäudes ist noch zu bestimmen.
Terminplan Gesamtsanierung
2002
1
2
3
2003
4
1
2
3
2004
4
1
2
3
2005
4
1
2
3
2006
4
1
2
3
2007
4
1
2
3
4
Hauptgebäude
Laborgebäude
Mensa-/Aulagebäude
7.
Kosten
7.1.
Gesamtkosten
Für die Gesamtsanierung wurde ein Ausführungsprojekt mit Kostenvoranschlag
erarbeitet. Die Kosten wurden auf der Basis der bis anhin gemachten
Kostenvoranschlägen und zum Teil mit Ergebnissen aus Richtofferten ermittelt. Die
Kosten basieren auf der Voraussetzung, dass jedes Gebäude in einer einzigen
Ausführungsetappe saniert wird.
- 13 -
Die Gesamtkosten für die Sanierung (inkl. Kostenvoranschlag) fallen für die einzelnen
Gebäude und Hauptkostenstellen gemäss nachfolgender Zusammenstellung an:
BKP
Hauptgebäude
Laborgebäude
Mensa/Aulagebäude
Alle Gebäude
Vorbereitung
Gebäude
Umgebung
Baunebenkosten
Provisorien/Umzüge
3'947‘600
15'155‘300
83‘200
728‘000
1'898‘700
1‘678‘900
7'670‘300
40‘000
415‘600
471‘600
411‘600
2'035‘200
0
126‘900
13‘900
6‘038‘100
24'860‘800
123‘200
1‘270‘500
2'384‘200
Zwischentotal
7 Reserve und Rundung
21'812‘800
1'007‘200
10'276‘400
493‘600
2‘587‘600
122‘400
34'676‘800
1'623‘200
22'820'000
10‘770‘000
2‘710‘000
36'300‘000
1
2
4
5
6
Gesamtkosten
Die vorstehenden Gesamtkosten liegen im Rahmen des Kostenvoranschlages von 1994.
Nicht enthaltene Leistungen:
In den vorstehenden Kosten für die Sanierung des Hauptgebäudes nicht enthalten sind
Anpassungen, die sich gegebenenfalls aufgrund eines neuen Nutzungskonzeptes für den
Benutzerausbau (z.B. Verdunkelungen, Netzwerkerweiterungen) oder für die Einrichtung
(Mobiliar, Geräte) ergeben. Ein zusätzlicher Einrichtungskredit für Mobiliar und Geräte
wird jedoch nicht erforderlich sein, da ja die heutige Einrichtung weiter verfügbar bleibt
und lediglich an allfällige neue Nutzungen angepasst werden muss. Solche Anpassungen
sind über das ordentliche Budget zu finanzieren. Wieweit aufgrund der künftigen Nutzung
noch
zusätzlich
eigentliche
bauliche
Anpassungen
(z.B.
Verdunkelungen,
Netzwerkerweiterungen) nötig sind, ist noch offen. Das Nutzungskonzept wird im Herbst
2002 vorliegen. Allenfalls müsste hier ein Zusatzkredit eingeholt werden.
Ebenfalls
nicht
in
der
Kostenberechnung
inbegriffen
sind
Kosten
für
Provisoriumslösungen während der Zeit der Sanierung des Laborgebäudes (die
Umzugskosten dagegen sind in der obigen Tabelle inbegriffen). Ein entsprechender
Kredit wird dem Grossen Rat unterbreitet, sobald ein entsprechendes Nutzungs- und
Sanierungskonzept vorliegt.
Wie schon erwähnt basiert der Kostenvoranschlag auf der Voraussetzung, dass jedes
Gebäude in einer Etappe (unterbruchslose Sanierung) vollständig, gemäss dem Konzept,
saniert wird. Sollte dies, aus heute nicht bekannten Gründen, nicht möglich sein, müssten
die Kosten überprüft und ggf. angepasst werden.
7.2.
Bundesbeiträge
Ein Teil der Baukosten ist nach geltendem Recht subventionsberechtigt. Gemäss Eidg.
Fachhochschulgesetz beträgt der Subventionssatz 1/3 der anrechenbaren Kosten. Der
Subventionsantrag wurde dem betreffenden Bundesamt bereits eingereicht.
- 14 -
7.3.
Finanzbedarf
Auf Grund des geplanten Bauablaufs sind für die Projekt- und Ausführungsphase der
Gesamtsanierung folgende finanziellen Mittel erforderlich (brutto):
2001
VA 2002
2003
2004
2005
2006
2007
Total
500'000
4'000'000
8‘000'000
8'000'000
5‘000'000
8‘000'000
2'800‘000
36'300‘000
Nach Abzug der vermuteten, aber noch nicht bestätigten Bundessubventionen in der
Grössenordnung von ca. 5 Mio. Franken sind folgende Nettobeträge im aktuellen
Finanzplan eingestellt, wobei die Jahre 2006 und 2007 den neuesten Erkenntnissen
angepasst sind:
2001
VA 2002
2003
2004
2005
2006
2007
Total
500'000
4'000'000
8‘000'000
6'000'000
3‘000'000
8‘000'000
1‘800‘000
31'300‘000
7.4.
Bereits getätigte Planungs- und Vorbereitungsarbeiten
Das Sanierungsprojekt steht unter grossem Zeitdruck. Eine Sanierung des
Hauptgebäudes während des Studienjahrs 2002/2003 ist - wie bereits unter Ziff. 6.
ausgeführt - aus folgenden Gründen ratsam:
-
-
Die Sanierung ist im höchsten Masse dringlich, da ein grosses Gefährdungspotenzial
besteht. Zugleich ist sie aber auch Voraussetzung für die Realisierung des CampusProjektes und für die Lösung der unhaltbaren Situation des Direktionsbereichs
Wirtschaft in Baden (der Martinsberg platzt aus allen Nähten und das Gebäude ist in
vielen Details rennovationsbedürftig).
Es werden nie mehr so günstige Rahmenbedingungen für die Sanierung bestehen
(niedrige Studierendenzahl wegen des Auslaufens von Studiengängen, Verfügbarkeit
von für Fachhochschulbedürfnisse fertig eingerichteten Provisorien wie z.B. die
Reithalle in Aarau).
Andererseits aber konnte der politische Entscheidungsprozess für das Sanierungsprojekt
erst relativ spät eingeleitet werden, da zuvor der Entscheid des Grossen Rates zum
Standort der Gesamt-Fachhochschule abgewartet werden musste. Eine Sanierung des
Hauptgebäudes zum angestrebten Zeitpunkt ist angesichts der knappen Fristen daher
nur möglich, wenn bereits vor dem entsprechenden Grossratsentscheid planerische
Vorarbeiten (wie die Einleitung des Baugesuchs und die Planung des Umzugs und der
Provisorien) durchgeführt werden können.
Der Regierungsrat hat sich entschieden, solche Vorarbeiten in einem Umfang von
0,5 Mio. Franken zu bewilligen. Diese Vorarbeiten würden bei einem allfällig negativen
Entscheid des Grossen Rates hinfällig. Der Regierungsrat hat dieses Risiko in Kauf
genommen, weil die Alternative eines Aufschubs der Sanierung um ein Jahr mit
Sicherheit zu grösseren finanziellen Kosten führen würde (insbesondere da dann
aufgrund des Wachstums der Studierendenzahlen mehr Provisorien nötig wären und die
heute verfügbaren günstigen kantonseigenen Lösungen teilweise nicht mehr zur
Verfügung stünden).
- 15 -
8.
Bezug zur weiteren Fachhochschulplanung
Der Grosse Rat hat mit GRB Nr. 2001-0352 vom 11. Dezember 2001 beschlossen, die
Fachhochschule Aargau auf einem Campus in Brugg-Windisch zu konzentrieren. Die
Vorbereitungsarbeiten für das Projekt Campus sind bereits angelaufen. Der Grosse Rat
wird zu gegebener Zeit über einen entsprechenden Planungskredit zu befinden haben.
Wie die Botschaft (01.281) zum Standortkonzept kantonale und berufsbildende Schulen
STAKS ausgewiesen hat, werden die bestehenden Gebäude im Klosterzelg einen Teil
des geplanten Campus bilden. Umso wichtiger ist, dass die Gebäude im Klosterzelg
rechtzeitig vor dem Bau der zusätzlich für die Realisierung des Campus benötigten
Gebäude saniert werden können, da ansonsten die Realisierung des Campus blockiert
wird. Die aus sicherheitstechnischer Sicht gegebene Dringlichkeit einer Sanierung
entspricht somit auch bestens der aus Sicht der Fachhochschulstrategie bestehenden
zeitlichen Vorgaben.
Die Gebäude im Klosterzelg werden auch nach der Sanierung vom Departement Technik
genutzt werden. Geplant ist allerdings, dass unmittelbar im Anschluss an die Sanierung
die Raumnutzung so optimiert und mit Provisorien unterstützt werden kann, dass auch
das Departement Wirtschaft – mindestens mit dem Teil Ausbildung – in den Gebäuden
Klosterzelg untergebracht werden kann. Auf diese Weise könnte nach Abschluss der
Sanierung bereits ein erster wesentlicher Konzentrationsschritt der Fachhochschule
Aargau vollzogen und das bisher vom Departement Wirtschaft genutzte Gebäude
Martinsberg in Baden für eine anderweitige Nutzung gemäss Standortkonzept (01.281)
frei gegeben werden.
Die endgültige Nutzungsart der Gebäude im Klosterzelg wird erst im Rahmen der
Realisierung des Projektes Campus festgelegt werden können. In der Übergangszeit ist
aufgrund der geplanten Zwischenschritte wie z.B. der Integration des Departementes
Wirtschaft mit sich teilweise ändernden Nutzungsformen zu rechnen. Dies verlangt eine
im höchsten Masse nutzungsflexible Lösung. Da die Gebäude genau auf eine solche
Nutzungsflexibilität hin angelegt worden sind, kann die Sanierung diese Forderung nach
Flexibilität einfach erfüllen.
9.
Zuständigkeit des Grossen Rates
Gemäss § 63 Abs. 1 lit. C der Kantonsverfassung unterstehen Beschlüsse des Grossen
Rates über neue einmalige Ausgaben von mehr als 3 Mio. Franken dem fakultativen
Referendum.
Der Regierungsrat ist in seiner Beurteilung zur Auffassung gekommen, dass es sich bei
den hier vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen nicht um neue Ausgaben im Sinne
der genannten Bestimmung der Kantonsverfassung handelt. Denn die vorgesehene
Sanierung beinhaltet ausschliesslich dringliche werterhaltende und schutzrechtlich
gebotene Unterhaltsmassnahmen. Es sind keinerlei Zweckänderungen, Erweiterungen
oder Ergänzungen der bestehenden Gebäude vorgesehen. Nach Überzeugung des
Regierungsrates handelt es sich somit bei dieser Sanierung um gebundene Ausgaben,
d.h. um Ausgaben, die zwingend sind, wenn der Betrieb der vom Grossen Rat per Dekret
errichteten Fachhochschule weiterhin gewährleistet werden soll. Diese Auffassung, dass
es sich hier um gebundene Ausgaben handelt, wird auch von einem Entscheid des
Bundesgerichtes in einem ähnlich gelagerten Fall gestützt. Aus diesem Grund kommt der
Regierungsrat zum Schluss, dass der Grosse Rat für die Bewilligung des
Sanierungskredites abschliessend zuständig ist.
- 16 Antrag:
1.
Das Sanierungsprojekt für die Gebäude des Fachhochschulbereiches Technik im
Klosterzelg in Windisch wird genehmigt.
2.
Es wird ein Kredit von insgesamt 36,3 Mio. Franken (Preisstand 1. Oktober 2001,
Züricher Baukostenindex) bewilligt. Der Kredit verändert sich um die indexbedingten
Mehr- oder Minderkosten.
3.
Es wird festgestellt, dass der Grosse Rat für die Bewilligung des Kredites abschliessend
zuständig ist.
Aarau, 30. Januar 2002
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Landammann:
Kurt Wernli
Staatsschreiber:
Marc Pfirter
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