Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit Arbeit-auf-Abruf-Rahmenvereinbarung § 1 Tätigkeit I. Der/die Arbeitnehmer/-in ist einverstanden, auf Abruf des Arbeitgebers als . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (z.B. Sitzwache) in . . . . . . . . . . . . . . . zu arbeiten. II. Eine Verpflichtung zur jeweiligen Arbeitsaufnahme besteht nur, wenn der/die Arbeitnehmer/in spätestens vier Tage vor dem Bedarfsfall verständigt wird. III. Bei Anforderung unter dieser Frist ist die Arbeitsaufnahme freiwillig. § 2 Arbeitszeitvolumen I. Die jährliche Arbeitszeit beträgt. . . . . . . . . . . . Stunden. Wird das Arbeitsdeputat innerhalb des Abrechnungszeitraumes nicht vollständig abgerufen, so wird der unverbrauchte Teil dem nächsten Abrechnungszeitraum zugeschlagen. Ein solcher Übertrag darf höchstens 10 % des Arbeitszeitvolumens betragen. II. Der/die Arbeitnehmer/-in ist zur Leistung von Mehrarbeit in Höhe von 10 % des Arbeitsvolumens verpflichtet. III. Die tägliche Arbeitszeit beträgt an den Einsatztagen jeweils mindestens . . . . . . . . . . . . . . . z.B. 3 Stunden. IV. Die Festlegung der zeitlichen Lage der Tätigkeit erfolgt durch den Arbeitgeber nach Bedarf von Fall zu Fall. § 3 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit I. Das Arbeitsverhältnis beginnt am . . . . . . . . . . . . . . . Vor seinem Beginn ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. II. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können die Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluß kündigen. § 4 Vergütung I. Die monatliche Vergütung beträgt . . . . . . . . . . . . . . . Euro. Dies entspricht einer Stundenvergütung von. . . . . . . . . . . . . . . Euro. II. Mit dem Gehalt des Monats Dezember werden sämtliche Zuschläge für Nachtarbeit, Überstunden usw. für das laufende Jahr ausgezahlt. § 5 Urlaub, Feiertage I. Urlaub wird anteilig zur Vollarbeitszeit gewährt. Bei Vollarbeitszeit beträgt der Urlaub jährlich . . . . . . Arbeitstage/Werktage. II. Für jeden Arbeitstag Urlaub wird das Arbeitsdeputat des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin um . . . . . . . . . . . . . . . Stunden gekürzt. III. Als Ausgleich für den Nichtabruf von Arbeit an Feiertagen wird das Arbeitsdeputat des/der Angestellten unter Fortzahlung der Vergütung um . . . . . . . . . . . . Stunden gekürzt. § 6 Arbeitsunfähigkeit Im Falle der Erkrankung ist der/die Arbeitnehmer/-in verpflichtet, vor Ablauf des 1. Kalendertages (8) nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. HaufeIndex: 519712 1/3 Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit § 7 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall I. Im Krankheitsfall wird Lohnfortzahlung nach den gesetzlichen/tariflichen Bestimmungen gewährt. II. Soweit Krankheitszeiten über den letzten vom Arbeitgeber abgerufenen Arbeitseinsatz hinausgehen, kürzt sich das Arbeitsdeputat des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin für jeden Arbeitstag, an dem er/sie erkrankt ist, um die Stundenzahl, die sich bei gleichmäßiger Verteilung des Deputats auf alle Arbeitstage des Halbjahres ergeben würde (. . . . . . . . . . . . . . . Stunden montags bis freitags). III. Ist bei Eintritt der Krankheit bereits ein Abruf erfolgt, so vermindert sich das Arbeitsdeputat um die Zahl der im Abruf enthaltenen Stunden. § 8 usw. Übrige Vertragsinhalte des normalen Arbeitsvertrages, soweit gewünscht. Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er nach § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet. . Ort, Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer Berechnungsübersicht Übersicht zur Berechnung der jährlichen Arbeitszeit und der monatlichen Vergütung unter Berücksichtigung von 10 Feiertagen im Jahr (jeweils gerundet) Grundlagen der Berechnung 260 Arbeitstage im Jahr Stundenlohn im Beispiel: 8,50 Euro abzüglich 30 Tage für Urlaub Vollarbeitszeit: 38,5 Wochenstunden abzüglich 10 Tage für Feiertage = 220 tatsächliche Arbeitstage 1 2 3 4 5 6 7 bezahlte jährliche Arbeitszeit (Brutto-) Stunden davon tatsächlich zu leistende (Netto-) Stunden für 30 Urlaubstag e Stunden für 10 Feiertage Stunden durchschnit tl. Tägliche Arbeitszeit Stunden monatliche Vergütung bei 8,50 Euro Stundenloh n Euro Verhältnis zur Vollbeschä ftig ung % 100 84 12 4 0,38 70,83 5% 200 169 23 8 0,77 141,67 10 % 300 254 34,5 11,5 1,15 212,50 15 % HaufeIndex: 519712 2/3 Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit 400 338,5 46 15,5 1,54 283,33 20 % 500 423 58 19 1,92 354,17 25 % 600 508 69 23 2,31 425,- 30 % 800 677 92 31 3,08 566,67 40 % 1000 846 115,5 38,5 3,85 708,33 50 % 77 7,7 1416,67 100 % zum Vergleich: bei Vollzeitbeschäftigung ca. 2000 (2002) HaufeIndex: 519712 1692 231 3/3