Medienservice Travail.Suisse – Ausgabe vom 24. Juni 2013 Weiterbildungsgesetz Weiterbildungsabschlüsse sind Teil der Weiterbildungslandschaft Die Diskussion um das Weiterbildungsgesetz hat auf parlamentarischer Ebene begonnen. Ein wichtiges Thema ist die Definition von „Weiterbildung“. Leider fehlen in der bundesrätlichen Definition die Weiterbildungsabschlüsse. Sie bilden allerdings einen wichtigen Teil der Bildungslandschaft. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert daher, dass die Weiterbildungsabschlüsse ins Weiterbildungsgesetz aufgenommen werden. Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik, Travail.Suisse Das in Diskussion stehende Weiterbildungsgesetz definiert Weiterbildung als nichtformale Bildung. Sie ist zusammen mit der formalen Bildung Teil der strukturierten Bildung. Die strukturierte Bildung und die informelle Bildung bilden miteinander das lebenslange Lernen (vgl. Bild). Lebenslanges Lernen strukturierte Bildung informelle Bildung formale Bildung Weiterbildung (nichtformale Bildung) formale Bildungsabschlüsse WeiterbildungsAbschlüsse In dieser Definition, die als solche von Travail.Suisse akzeptiert wird, fehlt indes ein wichtiger Teil der Weiterbildungslandschaft. Während in der Definition der formalen Bildung die Bildungsabschlüsse erwähnt werden, fehlen diese bei der nichtformalen Bildung. Dabei gibt es auch im nichtformalen Bereich Abschlüsse. Zu erwähnen sind hier etwa die folgenden Weiterbildungsabschlüsse: SVEB- Zertifikat, Zertifikat Sachbearbeitung in den Berufen der Immobilienwirtschaft (Verbandszertifikat SVIT), Diplom Ranger des Bildungszentrum Wald Lyss oder Bibliothekar/in SAB1. Bedeutung der Weiterbildungsabschlüsse Es wäre ein grober Fehler, wenn die Weiterbildungsabschlüsse nicht ins Weiterbildungsgesetz aufgenommen würden. Und zwar aus drei Gründen: Erstens ermöglichen sie im nichtformalen Bildungsbereich standardisierte Abschlüsse, die in der Arbeitswelt eine wichtige Rolle spielen (können). Weiterbildungsabschlüsse verhelfen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Kreisen ihren Bedürfnissen entsprechend Ausbildungen aufzubauen, anzubieten und selber zu kontrollieren. Zweitens entlasten die Weiterbildungsabschlüsse das formale System, indem sie durch Modularisierung, Referenzrahmen oder standardisierte Abschlüsse einen Bildungsbereich ordnen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Weiterbildungsabschlüsse sind eine wichtige Ergänzung zu den Abschlüssen der höheren Berufsbildung. Eine Aufwertung der Weiterbildungsabschlüsse durch Aufnahme ins Weiterbildungsgesetz ist sowohl für die Weiterbildung wie auch für die höhere Berufsbildung hilfreich. Drittens können die Weiterbildungsabschlüsse eine wichtige Rolle im Verfahren zur Anrechnung von Weiterbildung an die formale Bildung spielen. Da es standardisierte Abschlüsse sind, ist durch ihre Transparenz die Anrechnung an das formale System einfacher zu bewerkstelligen. Ergänzung der Definition Travail.Suisse schlägt vor, dass die Weiterbildungsabschlüsse ins Weiterbildungsgesetz aufgenommen werden. Artikel 3 soll um folgenden Nebensatz ergänzt werden: Art 3. Begriffe In diesem Gesetz bedeuten: a. Weiterbildung (nicht-formale Bildung): strukturierte Bildung ausserhalb der formalen Bildung, die zu Weiterbildungsabschlüssen führen kann. Zudem ist es sinnvoll, wenn im Weiterbildungsgesetz (z.B. im Artikel 7) erwähnt wird, dass Weiterbildungsabschlüsse unter bestimmten Bedingungen zum nationalen Qualifikationsrahmen referenziert werden können. Die Bedingungen sollen in der Verordnung zum Weiterbildungsgesetz festgeschrieben werden. Eine Referenzierung erlaubt, dass unterschiedliche Abschlüsse miteinander 1 Weitere Weiterbildungsabschlüsse: Personalassistent/in mit Zertifikat, SFV-Zertifikat Leadership, Zertifikat «Sachbearbeiter/in Personalwesen», edupool.ch/KV Schweiz, DAS Evaluation (Uni Bern), «Zertifizierte/r Gutachter/in KEB» der unabhängigen Kommission Expertisen und Gutachten des Verbandes JardinSuisse, Zertifizierter Pharmaberater/In shqa (Verbandszertifikat), Verbandszertifikat «Bewegungspädagoge/-pädagogin BGB». Quelle: André Schläfli, SVEB. Vgl. auch Berufliche Ausbildung für Erwachsene, Schweizerischer Verband für Berufsberatung SVB, 2011, . verglichen werden können und damit auch einen Wert in der Bildungslandschaft zugunsten der Teilnehmenden erhalten. Art. 7 Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung 3 Weiterbildungsabschlüsse können zum nationalen Qualifikationsrahmen referenziert werden. Die Bedingungen regelt die Verordnung. Für die Stärkung der Weiterbildung drängt es sich auf, dass der Bund Organisationen der Weiterbildung darin unterstützen kann, Weiterbildungsabschlüsse aufzubauen. Der gegenwärtige Artikel 12 schliesst das in seiner Formulierung nicht aus. Eine bewusste Erwähnung der „Weiterbildungsabschlüsse“ zeigt aber auf, dass gerade für die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft „Weiterbildungsabschlüsse“ sowohl im Hinblick auf die Transparenz wie auch im Hinblick auf die Qualität eine wichtige Rolle spielen können. Art. 12 Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung 1 Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) kann für Informations- und Koordinationsaufgaben, für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie für die Entwicklung der Weiterbildung und den Aufbau von Weiterbildungsabschlüssen im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung gewähren oder mit ihnen Leistungsvereinbarungen abschliessen. Da Weiterbildungsabschlüsse sowohl ein Gewinn für den Staat, die Wirtschaft, die Gesellschaft und die einzelnen Personen darstellen, dürfen sie vom Weiterbildungsgesetz nicht übergangen, sondern müssen gezielt aufgenommen werden. Travail.Suisse, Hopfenweg 21, 3001 Bern, Tel. 031 370 21 11, [email protected], www.travailsuisse.ch