Weiterbildungsgesetz - Bildungsgewerkschaften.ch

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Medienservice Travail.Suisse – Ausgabe vom 24. Juni 2013
Weiterbildungsgesetz
Weiterbildungsabschlüsse sind Teil
der Weiterbildungslandschaft
Die Diskussion um das Weiterbildungsgesetz hat auf parlamentarischer Ebene begonnen. Ein
wichtiges Thema ist die Definition von „Weiterbildung“. Leider fehlen in der bundesrätlichen
Definition die Weiterbildungsabschlüsse. Sie bilden allerdings einen wichtigen Teil der
Bildungslandschaft. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden,
fordert daher, dass die Weiterbildungsabschlüsse ins Weiterbildungsgesetz aufgenommen
werden.
Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik, Travail.Suisse
Das in Diskussion stehende Weiterbildungsgesetz definiert Weiterbildung als nichtformale Bildung. Sie
ist zusammen mit der formalen Bildung Teil der strukturierten Bildung. Die strukturierte Bildung und
die informelle Bildung bilden miteinander das lebenslange Lernen (vgl. Bild).
Lebenslanges Lernen
strukturierte Bildung
informelle Bildung
formale Bildung
Weiterbildung
(nichtformale Bildung)
formale
Bildungsabschlüsse
WeiterbildungsAbschlüsse
In dieser Definition, die als solche von Travail.Suisse akzeptiert wird, fehlt indes ein wichtiger Teil der
Weiterbildungslandschaft. Während in der Definition der formalen Bildung die Bildungsabschlüsse
erwähnt werden, fehlen diese bei der nichtformalen Bildung. Dabei gibt es auch im nichtformalen
Bereich Abschlüsse. Zu erwähnen sind hier etwa die folgenden Weiterbildungsabschlüsse: SVEB-
Zertifikat, Zertifikat Sachbearbeitung in den Berufen der Immobilienwirtschaft (Verbandszertifikat
SVIT), Diplom Ranger des Bildungszentrum Wald Lyss oder Bibliothekar/in SAB1.
Bedeutung der Weiterbildungsabschlüsse
Es wäre ein grober Fehler, wenn die Weiterbildungsabschlüsse nicht ins Weiterbildungsgesetz
aufgenommen würden. Und zwar aus drei Gründen:
Erstens ermöglichen sie im nichtformalen Bildungsbereich standardisierte Abschlüsse, die in der
Arbeitswelt eine wichtige Rolle spielen (können). Weiterbildungsabschlüsse verhelfen wirtschaftlichen
oder gesellschaftlichen Kreisen ihren Bedürfnissen entsprechend Ausbildungen aufzubauen,
anzubieten und selber zu kontrollieren.
Zweitens entlasten die Weiterbildungsabschlüsse das formale System, indem sie durch
Modularisierung, Referenzrahmen oder standardisierte Abschlüsse einen Bildungsbereich ordnen,
ohne dass der Staat eingreifen muss. Weiterbildungsabschlüsse sind eine wichtige Ergänzung zu den
Abschlüssen der höheren Berufsbildung. Eine Aufwertung der Weiterbildungsabschlüsse durch
Aufnahme ins Weiterbildungsgesetz ist sowohl für die Weiterbildung wie auch für die höhere
Berufsbildung hilfreich.
Drittens können die Weiterbildungsabschlüsse eine wichtige Rolle im Verfahren zur Anrechnung von
Weiterbildung an die formale Bildung spielen. Da es standardisierte Abschlüsse sind, ist durch ihre
Transparenz die Anrechnung an das formale System einfacher zu bewerkstelligen.
Ergänzung der Definition
Travail.Suisse schlägt vor, dass die Weiterbildungsabschlüsse ins Weiterbildungsgesetz
aufgenommen werden. Artikel 3 soll um folgenden Nebensatz ergänzt werden:
Art 3. Begriffe
In diesem Gesetz bedeuten:
a. Weiterbildung (nicht-formale Bildung): strukturierte Bildung ausserhalb der formalen Bildung,
die zu Weiterbildungsabschlüssen führen kann.
Zudem ist es sinnvoll, wenn im Weiterbildungsgesetz (z.B. im Artikel 7) erwähnt wird, dass
Weiterbildungsabschlüsse unter bestimmten Bedingungen zum nationalen Qualifikationsrahmen
referenziert werden können. Die Bedingungen sollen in der Verordnung zum Weiterbildungsgesetz
festgeschrieben werden. Eine Referenzierung erlaubt, dass unterschiedliche Abschlüsse miteinander
1 Weitere Weiterbildungsabschlüsse: Personalassistent/in mit Zertifikat, SFV-Zertifikat Leadership, Zertifikat
«Sachbearbeiter/in Personalwesen», edupool.ch/KV Schweiz, DAS Evaluation (Uni Bern), «Zertifizierte/r Gutachter/in KEB»
der unabhängigen Kommission Expertisen und Gutachten des Verbandes JardinSuisse, Zertifizierter Pharmaberater/In shqa
(Verbandszertifikat), Verbandszertifikat «Bewegungspädagoge/-pädagogin BGB». Quelle: André Schläfli, SVEB. Vgl. auch
Berufliche Ausbildung für Erwachsene, Schweizerischer Verband für Berufsberatung SVB, 2011, .
verglichen werden können und damit auch einen Wert in der Bildungslandschaft zugunsten der
Teilnehmenden erhalten.
Art. 7 Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung
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Weiterbildungsabschlüsse können zum nationalen Qualifikationsrahmen referenziert werden. Die
Bedingungen regelt die Verordnung.
Für die Stärkung der Weiterbildung drängt es sich auf, dass der Bund Organisationen der
Weiterbildung darin unterstützen kann, Weiterbildungsabschlüsse aufzubauen. Der gegenwärtige
Artikel 12 schliesst das in seiner Formulierung nicht aus. Eine bewusste Erwähnung der
„Weiterbildungsabschlüsse“ zeigt aber auf, dass gerade für die Entwicklung der
Weiterbildungslandschaft „Weiterbildungsabschlüsse“ sowohl im Hinblick auf die Transparenz wie
auch im Hinblick auf die Qualität eine wichtige Rolle spielen können.
Art. 12 Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung
1 Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) kann für Informations- und
Koordinationsaufgaben, für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie für die
Entwicklung der Weiterbildung und den Aufbau von Weiterbildungsabschlüssen im Rahmen der
bewilligten Kredite Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung gewähren oder mit ihnen
Leistungsvereinbarungen abschliessen.
Da Weiterbildungsabschlüsse sowohl ein Gewinn für den Staat, die Wirtschaft, die Gesellschaft und
die einzelnen Personen darstellen, dürfen sie vom Weiterbildungsgesetz nicht übergangen, sondern
müssen gezielt aufgenommen werden.
Travail.Suisse, Hopfenweg 21, 3001 Bern, Tel. 031 370 21 11, [email protected],
www.travailsuisse.ch
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