1 Vertretungsplan

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IT-SICHERHEITSKONZEPT
ANLAGE 1-010 SCHLIESSORDNUNG
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1
Inhalt
1
Vertretungsplan .............................................................................................................................. 3
2
Zugangsberechtigungen ................................................................................................................. 3
3
Schlüsselplan................................................................................................................................... 4
2
Schliessordnung
1 Vertretungsplan
Die Vertretung der Schlüsselfunktionen ist für den IT-Verbund ist wie folgt geregelt:
Funktion
Besetzung
Vertretung
Leiter IT-Verbund
Leiter Organisation
Leiter IT
Leiter Administration
Admin Datenbanken
Admin Web/CMS
2
Zugangsberechtigungen
Bereich
Zugangsberechtigt
Sekretariatsbereich IMISE
Leiter Organisation und Vertretung, Sekretariat
Serverraum
Leiter Administration, Admin Datenbank, Admin Web
Büroräume
Mitarbeiter
Hauptgebäude
Zu den Werkzeiten: öffentlicher Zugang
Ansonsten: wie Büroräume
Für den Notfall wird im Sekretariatsbereich ein Schlüssel für den Serverraum bereitgehalten.
3
3 Schlüsselplan
3.1
Die nachstehende Schlüsselordnung gilt für alle Gebäude und Räume, in denen Mitarbeiter des ITVerbundes oder in denen Material oder Technik des Kompetenznetzes untergebracht ist.
3.2
Die Gebäude sind grundsätzlich von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Außerdem sind sie geöffnet, solange darin zugelassene Veranstaltungen stattfinden. An Samstagen,
Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen bleiben die Gebäude verschlossen. Finden an diesen
Tagen Veranstaltungen statt, so hat der für die Durchführung der Veranstaltung Verantwortliche für
den Schließdienst zu sorgen.
3.3
Der Schließdienst (Aufschließen des Gebäudes) wird vom diensthabenden Dispatcher/Haustechniker
übernommen.
Das Betreten der Gebäude außerhalb der Öffnungszeiten ist nur aus dienstlichen Gründen gestattet
und bedarf der Zustimmung des Leiter Organisation. Diese kann einzelnen Mitarbeitern oder
Mitarbeitergruppen generell erteilt werden.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, bei Betreten oder Verlassen des Gebäudes außerhalb der
allgemeinen Öffnungszeiten das Gebäude sofort wieder zu verschließen. Sie dürfen außerhalb der
allgemeinen Öffnungszeiten nur dann andere Personen in das Gebäude einlassen (unter Beachtung
der in Abschnitt 5.4 Zugangsberechtigung beschriebenen Bedingungen), wenn sie diese bis zum
Verlassen des Gebäudes beaufsichtigen.
Beim Verlassen des Gebäudes ist darauf zu achten, dass das Licht ausgeschaltet ist.
3.4
Jeder Angestellte hat sein Arbeitszimmer sowie die ihm zugeordneten Räume nach Dienstschluss
ordnungsgemäß zu verschließen, nachdem die Fenster geschlossen sind und die Beleuchtung
ausgeschaltet ist.
Auch bei kurzfristigem Verlassen ist das Arbeitszimmer zu verschließen. Ausnahmen sind nur dann
zulässig, wenn aufgrund anderer Maßnahmen ein ausreichender Schutz vor Diebstählen oder vor
unbefugtem Betreten gewährleistet ist. Generelle Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Leiter
Organisation (siehe Nutzer- und Rollenkonzept)
3.5
Jeder Angestellte erhält für das von ihm genutzte Gebäude bzw. für die von ihm genutzten Bereiche
den erforderlichen Schliesstransponder. Der Leiter Organisation ist für die ordnungsgemäße
Verwaltung und Benutzung einschließlich der notwendigen Erweiterung der Schließanlage
verantwortlich.
4
Die Vergabe der Schliessberechtigungen erfolgt nach Maßgabe des Schließplans im Rahmen der
dienstlichen Notwendigkeit. Jeder Angestellte erhält nur für Bereiche eine Schliessberechtigung, in
denen er nach Abschnitt 5.4 Zugangsberechtigung unbeaufsichtigt tätig sein darf.
An Mitarbeiter in einem anderen als einem Angestelltenverhältnis (z.B. studentische Hilfskräfte,
Diplomanden, Doktoranden) erfolgt die Erteilung von Schliessberechtigungen wie in Abschnitt 5.4
Zugangsberechtigung beschrieben.
Der zuständige verantwortliche Haustechniker muss in der Lage sein, das Gebäude sowie jeden Raum
des Gebäudes auf- und abzuschließen. Ausgeschlossen sind lediglich die Hochsicherheitsbereiche
(Serverraum). Der Schlüsselwart bzw. sein Vertreter sind in Besitz von Schlüsseln zu diesen
Bereichen, die jedoch nur im Katastrophenfall benutzt werden dürfen.
Reinigungskräfte müssen Zugang zu den von ihnen zu pflegenden Räumen haben.
3.6
Der Empfang eines Schliesstransponders ist durch eine Empfangsbestätigung zu quittieren. Es ist eine
Liste zu führen, die den Namen des Empfängers, das Ausgabedatum sowie die Nummer des
Schliesstransponders enthält. Die Rückgabe, der Verlust etc. eines Schliesstransponders ist ebenfalls
zu vermerken. Auf die Rückgabe des Schlüssels bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist zu
achten.
Für die Ausgabe und die Entgegennahme der Schlüssel und das Führen der Schlüsselliste ist der vom
Leiter Organisation benannte Schlüsselwart verantwortlich.
3.7
Das Weitergeben eines Schliesstransponders ist nicht gestattet. Der Schliesstransponder ist so
aufzubewahren, dass ein unbefugtes Benutzen nicht möglich ist und ein Verlust ausgeschlossen wird.
Sollte ein Schliesstransponder verloren gehen oder unbrauchbar sein, so ist dies unverzüglich dem
Schlüsselwart mitzuteilen. Dieser unterrichtet den Leiter Organisation, der dann entscheidet, welche
Maßnahmen einzuleiten sind. In der Regel werden alle Schliessberechtigungen des Transponders
gelöscht und die Schliessanlage neu programmiert. Für alle Schäden, die dem IT-Verbund durch den
Verlust eines Schlüssels entstehen, ist der Schliesstransponderinhaber haftbar. Gegebenenfalls wird
er zum Schadensersatz herangezogen.
3.8
Diese Ordnung ist bei der Vergabe von Schliesstranspondern dem Empfänger bekannt zugeben mit
der Verpflichtung, diese Ordnung zu beachten; die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen. Bei
Zuwiderhandlungen können die ausgehändigten Schliesstransponder durch den Schlüsselwart
entzogen werden; ein eventueller entstandener Schaden ist vom Schlüsselinhaber zu tragen.
3.9
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
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