GV Gymnasium Voerde Am Hallenbad - 46562 Voerde Von 45 auf über 60 Grundlagen zur Änderung der Dauer der Unterrichtsstunden Vorüberlegungen Die pädagogischen Vorteile der Verlängerung der Dauer einer Unterrichtsstunde sind vielfältig, sollen hier aber nur am Rande eine Rolle spielen. Die folgenden Ausführungen beschäftigen sich überwiegend mit Zahlen, da diese die technische Umsetzung der Änderung der Unterrichtsstundendauer wiedergeben. Zunächst denkt man bei einer Verlängerung der Unterrichtsstundendauer häufig an Doppelstunden, oder an 60-minütige Stunden. 60 Minuten führen aber zu großen Problemen bei der Umrechnung, hierzu nur ein Beispiel: Eine Vollzeitstelle umfasst bekanntlich 25,5 Stunden, das ergibt umgerechnet auf 60-minütige Stunden 19,125 Stunden, derartige Überhänge tauchen ständig auf, erschweren somit also die Umsetzung. Als besonders günstig erweist sich der Faktor 1,5, wie im Nachfolgenden noch deutlich wird. Nun hat aber des 1,5fache einer 45-minütigen Stunde den wenig praktischen Wert 67,5 Minuten. 65 Minuten oder 70 Minuten führen aber wieder zu Zeitverlusten oder -überhängen. Wechseln sich aber 65minütige Stunden mit 70-minütigen ab, so erhält man als Durchschnitt genau diese 67,5 Minuten. Hierbei werden Verluste durch Überhänge von jeweils 2,5 Minuten innerschulisch aufgefangen. Ein Mix aus 65- und 70-minütigen Stunden soll deshalb im Nachfolgenden Grundlage der Stundentafeln sein, wodurch sich der Faktor 1,5 bei der Wertung der geänderten Stundendauer ergibt, umgekehrt hat jede 45-minütige Stunde 23 des Wertes einer 60-minütigen Stunde. Lehrerarbeitszeit Wie schon erwähnt umfasst eine Vollzeitstelle 25,5 Stunden, die im jährlichen Wechsel der Unterrichtszeit zwischen 25 und 26 Stunden umgesetzt werden. Dieser Wechsel mit allen Konsequenzen (Nachhaltung der Arbeitszeitverkürzung in Listen, Angabe und Umrechnung in der jährlichen Statistik) kann entfallen, denn 25,5 Stunden bei der jetzigen Unterrichtsdauer ergeben genau 17 Stunden nach dem neuen Modell. Teilzeit muss allerdings gesondert berechnet werden. Es ergeben sich aber folgende Möglichkeiten: 60Minuten 45 Minuten 8 Stunden -> 12 Stunden (nicht erlaubt) 9 Stunden -> 13,5 Stunden 10 Stunden -> 15 Stunden 11 Stunden -> 16,5 Stunden 12 Stunden -> 18 Stunden 13 Stunden -> 19,5 Stunden 14 Stunden -> 21 Stunden 15 Stunden -> 22,5 Stunden 16 Stunden -> 24 Stunden 17 Stunden -> 25,5 Stunden (fettgedruckt sind die besonders geeigneten Wochenarbeitszeiten) Was aber bedeutet die Änderung für die tägliche Arbeit in der Schule? Unterrichts- und Pausenzeiten Die Unterrichts- und Pausenzeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Dabei ist folgendes zu beachten: - 70-minütige Unterrichtsstunden (1., 3., 6.) werden durch 65-minütige (2., 4., 7., auch 5.) ergänzt, - es gibt nur noch eine große, verlängerte Pause, - der Unterricht in der 5. Stunde (Mittagspause) muss bereits während der 4. Stunde um 12.50 Uhr beginnen. Zur Entlastung der Mensa muss in diese Stunde gelegentlich Unterricht gelegt werden (z.B. in der Sek. II), - die Dauer der Mittagspause beträgt 55 Minuten, - Der Unterricht endet um 13:05 Uhr am Vormittag und um 16.20 Uhr am Nachmittag, - die Arbeitsgemeinschaften werden gegenüber der geltenden Regelung verkürzt, dafür steht mehr Zeit in den Förderunterrichtsstunden zur Verfügung, - vor den Arbeitsgemeinschaften (Klasse 8 und Teile der Klasse 9) oder danach (Klasse 6/7) besteht die Möglichkeit zu individuellen Fördermaßnahmen (z.B. Werkstattunterricht), Stundenraster am GV 1,5facher Stundenwert Klasse 5-13: St von bis 1 8.00-9.10 2 3 Mo x Di x Mi x Do x Fr x 9.10-9.15 Pause Pause Pause Pause Pause 9.15-10.20 x x x x x 10.20-10.45 1. große Pause 1. große Pause 1. große Pause 1. große Pause 1. große Pause 10.45-11.55 x x x x x 11.55-12.00 Pause Pause Pause Pause Pause x 4 5 12.00-13.05 x x x x 13.05-14.00 Mittagspause x Mittagspause x Mittagspause Mittagspause 6 7 14.00-15.10 x x x x AG 6/7 15.15-16.20 x AG 8/9 x x x – Unterricht findet im Rahmen der links angegebenen Zeiteinteilung statt. Stundentafeln in der Sekundarstufe I a) Umarbeitung in der ministeriellen Vorgabe Die nachfolgende Tabelle zeigt die Umsetzung der Vorlage des Schulgesetzes auf die längere Unterrichtsstundendauer. Dabei werden die Ergänzungsstunden bereits etwa zur Hälfte mit eingerechnet, aber dabei der Vorgabe entsprechend zweckbestimmt eingesetzt. In Klammern steht bei der umgerechneten Stundenzahl jeweils die Dauer nach der bisherigen Rechnung, woraus sich die Zweckbestimmung der Ergänzungsstunden ableiten lässt (Deutsch, Englisch 2. Fremdsprache, Mathematik). Die noch nicht eingerechneten Ergänzungsstunden bleiben für weitere Maßnahmen zur individuellen Förderung (Naturwissenschaften, Werkstattunterricht usw.). Stundentafel für die Sekundarstufe I Klasse 5 und 6 Fach 45 Min. 1,5fach Deutsch 8 6 (9) Gesellschaftsl. 6 4 (6) Mathematik 8 6 (9) Naturwissensch. 6 4 (6) Englisch 8 6 (9) (Sprachenkl.) (4) 3 (4,5) Franz. / Latein 4 3 (4,5) (ab 5) (8) 6 (9) Kunst / Musik 8 5 (7,5) Religion 4 3 (4,5) Sport 6-8 5 (7,5) Wahlpflicht 0 Summen 58-60 42 (63) 7 bis 9 45 Min. 1,5fach 11 8 (12) 12 8 (12) 11 8 (12) 14 9 (13,5)* 10 7 (10,5) 10 7 (10,5) 6 6 7-9 4-6 4 (6) 4 (6) 6 (9) 3-4 (4,5-6) 91-95 66-67 (99-105,5) Ergänzungsst. Wochenrahmen 5: 3033 6: 3033 5: 2022 6: 2022 7: 31-34 8: 31-34 9: 32-35 Gesamt 45 Min. 1,5fach 151-153 10-12 108-109 (162-163,5) 3** sonst schon enthalten 163 109 (163,5) 7: 22-23 8: 22-23 9: 22-24 Gesamtwochenst. * zusätzlich 2 Ergänzungsstunden für Förderbänder ** 2 Stunden s.o., 1 Stunde Werkstattunterricht Klasse 8/9 b) Klassenbezogene Stundentafeln Die klassenbezogenen Stundentafeln orientieren sich weitgehend an den bisherigen, die zum Vergleich darüber angegeben sind. Die Zahl der Stunden über 20 lässt die Anzahl der Nachmittage erkennen, dies wird in den nachfolgenden Beispielen für Klassenstundenpläne deutlich. Stundenpläne am Beispiel einer Klasse 7 - 1,5fach Stunden - Muster - Klasse 7 Mo CH 1 D 2 GE 3 L/F 4 MP BI 5 SP 6 Di E M SP REL Mi D L/F M Ph Do L/F Ek E KU AG FÖR FK FK Fr E REL M D Stunden in der Sekundarstufe II In der Oberstufe lassen sich die derzeit noch dreistündigen Grundkurse rechnerisch einfach durch 2-stündige der längeren Art ersetzen. 5-stündige Leistungskurse und 2-stündige Kurse der Klasse 13 (Geschichte und Sozialwissenschaften) müssen anders geplant werden: Grundkurse: 3-stündige Kurse: Bisherige Dauer: 3-stündig (135 Minuten) -> Umrechnung: 2-stündig (135 Minunten) 2-stündige Kurse Klasse 13: Bisherige Dauer: 2-stündig (90 Minuten) -> Umrechnung: 1-stündig+ (90 Minunten) 1-stündig+ bedeutet, dass diese Stunden in der 4. Stunde an Tagen ohne Nachmittagsstunden liegen, oder an Nachmittagen ohne weiteren Unterricht in dieser Jahrgangsstufe und dann dort auf 90 Minuten verlängert werden. Diese Stunden erhalten im Deputat der hier unterrichtenden Kollegin, des hier unterrichtenden Kollegen den Wertfaktor 2. Leistungskurse: 8 Grundkurse, die 2-stündig sind in Klasse 12 und 13, ergeben 16 Wochenstunden, also stehen bei 2 Nachmittagen mit Unterricht noch 8 Stunden für Leistungskurse zur Verfügung. Leistungskurse haben pro Jahrgangsstufe bekanntlich 5 Wochenstunden. Addiert man diese 5 Stunden der Klasse 12 mit denen der Klasse 13, so ergeben sich 10 Stunden, wodurch die Umrechnung erleichtert wird. 7 Langstunden ergeben (Faktor 1,5) 10,5 Stunden mit 45 -minütiger Dauer, die wiederum auf die beiden Klassen 12 und 13 zu verteilen sind. Dies kann etwa so geschehen, dass in der Klassen 12 die Leistungskurse 4-stündig sind (ergeben bei 2 Leistungskursen 8 Wochenstunden) und in der Klasse 13 entsprechend 3-stündig. Die überzählige Gesamtzeit von 0,5 Stunden kann zur besseren Förderung, zu zusätzlichen Übungsphasen, zur Pflege des Kursklimas usw. genutzt werden. In der Klasse 13 entfällt der 2. mit Unterricht belegte Nachmittag, die gewonnene Zeit kann zur besseren Vorbereitung auf das Abitur genutzt werden. Es ist angekündigt worden, die Stundenzahlen der Sekundarstufe II durch Erlass neu zu regeln, die Rede ist von 2-stündigen und 4-stündigen Kursen. Hier ist eine endgültige Regelung abzuwarten und dann entsprechend umzuarbeiten. Klassenarbeiten und Klausuren 1-stündige Arbeiten in den Klassen der Sek I könne wie bisher 45 Minuten dauern, die übrige Zeit kann für organisatorische Dinge (Austeilen der Hefte und Aufgaben, Erläuterungen usw.) genutzt werden. 2-stündige Klassenarbeiten benötigen nur noch einen Teil der Stunde des nachfolgenden Faches, 3-stündige Klassenarbeiten werden in 2 der verlängerten Stunden geschrieben. Entsprechende Regelungen ergeben sich für die Klassen 11-13, wobei in Klasse 11 allerdings die 2-stündigen Klausuren im Gegensatz zur derzeitigen Regelung auch noch Stundenanteile des nachfolgenden Fachs benötigen. Entlastungsstunden Die Gesamtzahl der Entlastungsstunden wird durch den Faktor 23 umgerechnet und entsprechend verteilt. Feste Entlastungsstunden für besondere Tätigkeiten müssen neu verteilt werden, wobei die tatsächliche Belastung der Kolleginnen und Kollegen durch die zusätzliche Tätigkeit zu prüfen ist.