Reinigung und Desinfektion in der Haltung von Wiederkäuern

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Reinigung und Desinfektion in der Haltung von Wiederkäuern
1.Vorbemerkungen
Desinfektionsmaßnahmen sind aus der modernen Tierhaltung, sei sie konventionell oder
alternativ, ebenso wenig wegzudenken wie aus vielen Bereichen der Pharmazeutischen
Industrie, der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Krankenhausbetrieb.
Nahezu 100 % der Kälber- und Schweinemäster, 88 – 95 % der Bullenmäster, 87 % der
Ferkelerzeuger/-züchter und 39 – 77 % der Milchviehbetriebe desinfizieren nach Umfragen
ihren Stall in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen. Je spezialisierter der Betrieb und
je größer die Tierzahl desto höher wird der Stellenwert der Desinfektion bei den Maßnahmen
zur Gesunderhaltung der Tiere veranschlagt.
Die Desinfektion ist aber nur eine Maßnahme von vielen zur Erhaltung der Tiergesundheit im
Bestand, daneben spielen organisatorische Maßnahmen zur Beschaffung eines gesunden
Tiermaterials, die Herstellung und Aufrechterhaltung eines artgemäßen Stallklimas und artgerechter Haltungsbedingungen, die ausreichende Versorgung der Tiere mit hochwertigen
Nähr-, Mineralstoffen und Vitaminen, die Durchführung von Schutzimpfungen, die Parasitenbekämpfung, die Entwesung sowie die vorbeugende Behandlung, nur um die wichtigsten
Punkte zu nennen, in diesem Zusammenhang ebenfalls eine bedeutsame Rolle.
Auf die Frage welche Aufgaben nun die Desinfektion in der Nutztierhaltung hat, lässt sich nur
mit dem Hinweis auf die Umstände unter denen sie stattfindet eine Antwort geben. Die
Desinfektion hat zunächst die Aufgabe, zusammen mit entsprechenden
Reinigungsmaßnahmen bestimmte Mikroorganismen zu einem bestimmten Zweck zu
beseitigen bzw. zu inaktivieren. Das können Bakterien, Viren, Pilze sowie Dauerformen oder
Entwicklungsstadien von Parasiten sein. Somit ist sie primär eine wichtige Maßnahme zur
Senkung des Infektionsdruckes.
Beim Auftreten von Tierseuchen bedeutet das eine möglichst gezielte und vollständige
Beseitigung der Krankheitserreger. Bei der vorbeugenden Desinfektion soll durch die
Verwendung von DM mit breitem Wirkungsspektrum eine Herabsetzung des Keimgehaltes
auf ca. 1000 Bakterien/cm² Stallfläche (Abb. 1) erfolgen. Diese Abbildung zeigt auch, dass
das angestrebte Ziel im Stall nicht ohne vorhergehende Reinigung zu erreichen ist. Deshalb
gilt für jede Desinfektionsmaßnahme der Flächen und Einrichtungen im Stall: ERST
REINIGEN – DANN DESINFIZIEREN.
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2.2
GESAMTBAKT
ERIENZAHL
3
GESAMTBAKTERIENZ
AHL
1 000 000 KBE/cm²
1 000 000 000KBE/cm²
VOR DER REINIGUNG
2.1
GESAMTBAKT
ERIENZAHL
1 000 KBE/cm²
NACH DER
REINIGUNG
NACH DER
DESINFEKTION
In der Intensivtierhaltung wird häufig zusätzlich eine zweite Desinfektionsmaßnahme
durchgeführt, um durch eine weitere Herabsetzung der Keimzahl noch günstigere
Ausgangsbedingungen für die Produktion zu schaffen, was im bäuerlichen Betrieb nicht
üblich ist. Die Wirkung dieser zweiten Maßnahme ist begrenzt, in der Regel sind es primär
mechanische Faktoren (Abschwemmung) die zu einer weiteren Keimverminderung auf den
Flächen führen und nicht die weitere Inaktivierung von Keimen auf betreffenden Oberflächen.
Bei vertikalen glatten Flächen allerdings hat eine zweimalige Ausbringung von DMGebrauchsverdünnungen bestimmter Wirkstoffe (z.B. Aldehyde, organische Säuren,
Phenole), die zu ihrer Wirksamkeit eine ausreichende Feuchtigkeit benötigen, einen positiven
Effekt, weil mit dem DM auch Wasser auf die abgetrocknete Fläche gelangt.
Während die Notwendigkeit zur Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen im Rahmen der
Bekämpfung von Tierkrankheiten leicht einzusehen ist wird häufig die Frage gestellt, weshalb
eine vorbeugende Desinfektion durchgeführt werden muss. Die Notwendigkeit zur
Durchführung einer solchen Maßnahme ist wie folgt begründet:
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Im Verlauf einer Haltungsperiode steigt der Keimgehalt im Stall ständig an. Die Keime
befinden sich in der Stallluft, im Staub, an den Tieren und besonders auf den verschmutzten
Flächen. Über eine Milliarde Keime/cm² Stallfläche sind keine Seltenheit. Mit der Menge der
Gesamtkeime steigt auch die Anzahl der Problemkeime.
Problemkeime sind:
 Eingeschleppte Krankheitserreger
 Von den Tieren ausgeschiedene Erreger von Faktorenkrankheiten
 Resistente Keime nach der Behandlung mit Antibiotika
 Keime, die begünstigt durch eine hohe Tierzahl auf engem Raum krankmachende
Eigenschaften entwickelt haben (Virulenzsteigerung).
Je länger die Haltungsdauer ist, desto mehr Problemkeime reichern sich im Stall an, daraus
folgt:
 Während der Haltungsperiode müssen diese zu einem möglichst günstigen Zeitpunkt
vermindert werden um den Produktionserfolg nicht zu gefährden
 Vor dem Einstallen muss dafür gesorgt werden, dass die neuen Tiere in eine möglichst
unbelastete Umgebung kommen und der Teufelskreis der Keimanreicherung auf möglichst
niedrigem Niveau beginnt.
Hinzu kommt, dass jede Maßnahme, die zu einer Senkung des Medikamenteneinsatzes in der
tierischen Erzeugung führt, die Akzeptanz für tierische Produkte beim Verbraucher erhöht.
Nicht zu vergessen ist auch der damit verbundene ökonomische Effekt. Auch wenn diese
positiven Effekte von vielen Faktoren abhängen lohnt sich bei richtigem Vorgehen und
konsequenter Durchführung der Kosten- und Arbeitsaufwand. Wenn unzureichend wirksame,
also nicht unter praxisnahen Bedingungen geprüfte DM eingesetzt, notwendige
Anwendungskonzentrationen und Einwirkzeiten unterschritten oder die erforderlichen R+DMaßnahmen fehlerhaft ausgeführt werden, fallen die positiven Effekte fort und Geld sowie
Arbeitsaufwand sind verschwendet.
Ein wichtiger Punkt, der nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt wird, ist die Tatsache,
dass Art und Beschaffenheit der Bausubstanz, der Bauteile und Stalleinrichtungen ganz
wesentlich den Erfolg von R+D-Maßnahmen mitbestimmen. Es gibt Materialien und
Einrichtungen wie poröse Stalldecken, die sind einfach nicht ausreichend zu reinigen und
sicher zu desinfizieren! Dies wird häufig von Stallplanern und Bauherren nicht oder nur
unzureichend berücksichtigt und entsprechende Lernprozesse setzen nur langsam ein.
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An die bauliche Gestaltung in Bezug auf die R + D von Stallanlagen sind folgende
Anforderungen zu stellen:
 Die Bau- und Einrichtungsmaterialien müssen bei ausreichender Widerstandsfähigkeit
gegen Hochdruckreinigung und chemische DM leicht zu reinigen und zu desinfizieren
sein.
 Baulicherseits sollten keine unnötigen Ecken vorhanden sein.
 Einrichtungen sollten herausnehmbar sein.
 Spaltenböden, Gitterroste sollten hochklappbar sowie Jauche- und Güllekanäle so
konstruiert sein, dass sie allseitig einer R + D zugänglich sind.
 Steuereinheiten für Fütterungs- und Lüftungsanlagen sind grundsätzlich außerhalb des
Tierbereichs anzubringen, um sie möglichst von Krankheitserregern freizuhalten und
dadurch ihre Desinfektion zu vermeiden. Vor allem müssen sie staubdicht abgedeckt sein.
 Lüftungs- und Fütterungsanlagen müssen so gestaltet sein, dass sie leicht zu reinigen und
zu desinfizieren sind.
Ein besonders kritischer Bereich ist die Gestaltung von Fütterungs- und
Lüftungseinrichtungen. Häufig sind diese einer R + D nicht zugänglich. Es ist zu fordern,
entweder Systeme zu verwenden, die gut zugänglich sind oder für die systemadaptierte
Spezialgeräte zur R + D zur Verfügung stehen bzw. in die Systeme zur R + D integriert sind.
2.Generelles Vorgehen zur Reinigung und Desinfektion
Für die sachgerechte Ausführung von R + D sind sowohl bestimmte organisatorische
Maßnahmen als auch der Einsatz geeigneter technischer Hilfsmittel notwendig.
Einflussfaktoren, die dies bestimmen, sind zunächst einmal die Art der gehaltenen Nutztiere,
deren Aufstallung, die jahreszeitlichen und klimatischen Begebenheiten, die Art und
Beschaffenheit von Gebäuden sowie von den Außenanlagen und die Umstände unter denen
diese Maßnahmen durchgeführt werden, z.B. ob es sich um eine vorbeugende oder eine
Tierseuchendesinfektion handelt.
Für Großbetriebe sind zusätzliche organisatorische Maßnahmen notwendig. Hier müssen
Hygienepläne vorliegen, in denen die Zeitpunkte und der Umfang der R+D-Maßnahmen
genau festgelegt sind. Maßnahmen wie Insekten- und Schadnagerbekämpfung müssen in
sinnvoller zeitlicher Beziehung zur R + D stehen. Die genaue Bezeichnung und Konzentration
der für den jeweiligen Bereich vorgesehenen R+D-Mittel muss in solchen Plänen genau
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vorgegeben werden, ebenso wie die notwendigen Maßnahmen zur Kontrolle ihrer
Wirksamkeit und die Verantwortlichkeit für die jeweilige Ausführung der Arbeiten.
2.1 Geräte und Hilfsmittel zur Reinigung
Hier muss zwischen Geräten und Hilfsmitteln für die Trocken- und Nassreinigung
unterschieden werden. Bei der Trockenreinigung sind die stallüblichen Hilfsmittel Schaufel,
Besen, Schrubber, Kratzer usw. in der Regel ausreichend. Hilfreich ist der Einsatz eines auch
für den Nassbetrieb ausgelegten Staubsaugers, speziell zur Trockenreinigung von Motoren
und eingehausten schwer zugänglichen Einrichtungsteilen. Für die Nassreinigung ist aus
Gründen der Arbeitswirtschaftlichkeit und der Reinigungseffektivität der Einsatz von
geeigneten Hochdruckreinigern (HD-Reinigern) Stand der Technik. Diese Geräte sind nicht
nur auf die Anwendung in der Tierproduktion beschränkt sondern können vielseitig und
kostensparend auch in anderen Bereichen eines landwirtschaftlichen Betriebes eingesetzt
werden wie z.B. zur Reinigung von Schleppern, Anhängern und sämtlichen Geräten. Die Abb.
2.2 gibt einen Überblick über die Einsatzbereiche von HD-Reinigern in der Landwirtschaft.
Da viele Anbieter den Markt beschicken, sind für den Käufer Kenntnisse über Aufbau,
Funktion, Leistung sowie Vor- und Nachteile der Geräte Voraussetzung für einen
sachgerechten, zweckmäßigen und ökonomischen Kauf.
Es empfiehlt sich unbedingt nur HD-Reiniger zu erwerben, die auf ihre Einsatzeignung in der
tierischen Produktion geprüft wurden. Eine aktuelle Zusammenstellung von geprüften
Hochdruckreinigern und die dazugehörigen Prüfberichte können bei der Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft e.V. (DLG), Eschborner Straße 122, D-60489 Frankfurt/M.,
Internet: www.dlg-frankfurt.de., angefordert werden.
Im Hinblick auf die Verwendung von Warm- oder Kaltwassergeräten, sowie auf die
eingesetzten Düsen in der Praxis gibt die Tabelle 2.1 einen Überblick (HOLZWARTH 1988).
Für den Einsatz in der Wiederkäuer- und Schweinehaltung sind mindestens eine Flachstrahl-,
eine Rundstrahl- und eine Sprühdüse notwendig. Spezialdüsen und verschiedene Vorsätze für
spezielle Anwendungszwecke können hilfreich sein.
2.2 Durchführung der Reinigung
Das Ziel der Reinigung ist die Entfernung des unerwünschten organischen Materials aus dem
Stall, um den Mikroorganismen die Lebensgrundlage zu entziehen und die Desinfektion zu
erleichtern. Neben der mechanischen Entfernung des Schmutzes hat die HD-Reinigung
insbesondere wenn sie mit heißem Wasser durchgeführt wird noch den Zusatzeffekt, dass sie
auch einen Großteil der Keime beseitigt. Ferner bereitet die Reinigung mit anschließender
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Trocknung die porösen Flächen, wie sie meist in der Nutztierhaltung zu finden sind, auf ein
möglichst gutes Eindringen des DM in das Material vor.
Die Forderungen die an die Reinigungsmaßnahmen zu stellen sind, lassen sich wie folgt
beschreiben:
 Visuelle Sauberkeit des Objektes, so dass die Oberflächenstruktur, die Farbe sowie die
ursprüngliche Beschaffenheit des Materials überall deutlich erkennbar sind und das
abfließende Spülwasser frei von Schmutzpartikeln bleibt.
 Möglichst geringer Zeitaufwand.
 Möglichst geringer Wasserverbrauch mit Rücksicht auf die Kosten von Lagerung und
Transport von Flüssigmist bzw. Jauche.
Zuerst werden die Vorarbeiten inklusive Trockenreinigung durchgeführt, wenn der Stall
besenrein ist, folgt die Nassreinigung. Der erste Schritt der Trockenreinigung ist die
Reinigung der Lüftungsein- und -auslässe von außen. Hier sind es speziell die Einlässe die
einer besonderen Beachtung und Sorgfalt bedürfen. Aller Schmutz und Mist ist zuerst aus
dem Stall zu entfernen. Danach folgt der Abbau aller demontierbaren Ausrüstungsteile wie
z.B. Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen, Anbindevorrichtungen und Gerätschaften. Diese
werden gesonderten R+D-Maßnahmen außerhalb des Stalles zugeführt. Die Lüftungs- und
Fütterungsanlagen werden so weit möglich geöffnet, Staub und Futterreste werden entfernt
und durch den Einsatz von mechanischen Reinigungshilfen wie Bürsten, Pinseln und
Staubsaugern werden die zugänglichen Bereiche gereinigt.
Schmutzkrusten und angetrocknete Kotreste werden mittels Schabern und Schaufeln entfernt.
Je kompletter die Entfernung der Schmutzkrusten ist, desto erfolgreicher lässt sich die
Feuchtreinigung durchführen. Der anfallende Schmutz wird zusammengefegt und aus dem
Stall entfernt. Ein besonders Problem stellen die elektrischen Anlagen dar. Nicht
wassergeschützte elektrische Anlagen und Geräte sollen wenn möglich demontiert werden. Ist
dies nicht möglich, muss eine Reinigung mittels Bürste, Staubsauger und/oder Druckluft
erfolgen. Anschließend werden die Oberflächen einer Wischdesinfektion unterzogen und
mittels Folie und wasserfestem Klebeband abgeklebt. Es ist darauf zu achten, dass alle nicht
für die Reinigung benötigten elektrischen Anlagen vorher stromlos geschaltet werden. Vorund Sanitärräume sind gegebenenfalls mit in die Reinigung einzubeziehen.
Die Nassreinigung besteht aus drei Schritten:
 Einweichen
 HD-Reinigung
 Trocknen.
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Zunächst erfolgt das Einweichen mit Wasser, bei Bedarf mit Zugabe eines Reinigungsmittels,
zweimaliges Einweichen verbessert das Reinigungsergebnis. Das Einweichen wird ca. 3 Stunden vor der Reinigung mit 1 – 1,5 l Wasser/m² durchgeführt, kurz vor der Reinigung werden
nochmals 0,2 – 0,3 l Wasser/m² versprüht, dadurch kann die Reinigungszeit um ca. 40 %
reduziert werden.
Das Versprühen erfolgt mit niedrigem Druck (10 – 15 bar) und einer Sprühdüse, wenn
verfügbar. Es folgt die eigentliche Hochdruckreinigung mit 13 – 15 l Wasser/min mittels
Flachstrahldüsen und einem Druck von 75 – 120 bar je nach Verschmutzung und
Arbeitsentfernung. Flachstrahldüsen bringen auf großen Flächen eine Arbeitsersparnis von
45 % gegenüber Rundstrahldüsen und mindern den Wasserverbrauch um ca. 55 %. Für
Ecken, Spalten, Lüftungsanlagen, Flächen in größerer Entfernung sind Rundstrahldüsen
besser. Erwärmtes Wasser verbessert die Reinigungswirkung. Das Optimum liegt hier bei
einer Temperatur von 40 °C (STOY, 1983).
Wenn die Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind, müssen die gereinigten Flächen,
Einrichtungen und Geräte abtrocknen um eine Verdünnung des nachfolgend ausgebrachten
DM zu vermeiden und das Eindringen des DM in die Poren des Materials zu ermöglichen.
Der Trockenvorgang kann durch Einschalten der Lüftung und erforderlichenfalls auch der
Raumheizung beschleunigt werden. Wasserreste aus Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen
müssen entfernt werden. Sind die äußeren Bedingungen für ein gutes Abtrocknen schlecht
kann auch zusätzlich ein Wassersauger zur schnellen Entfernung der Wasserfilme eingesetzt
werden. Da bei sachgemäßer Ausführung die Desinfektion nicht am gleichen Tag stattfindet
wie die Reinigung, reicht in der Regel der über Nacht zur Verfügung stehende Zeitraum zur
Abtrocknung der Stallflächen aus.
Die Reihenfolge der Reinigungsarbeiten ist wie nachfolgend in Stichworten zusammengefasst
vorzunehmen:
1. Außen:
 Stallaußenwände, Abluftöffnungen – stark verschmutzte Dachflächen
2. Innen:
 Grobreinigung des Fußbodens, der Stalldecke und –wände einschließlich
der Lüftungsanlagen, der Ausrüstung sowie von ortsfesten Fütterungs- und
Tränkeeinrichtungen
 Feinreinigung von Fußboden und falls vorhanden der
Gummimattenunterseiten, der Abflussrinnen und Sinkkästen sowie ggf. der
Güllekanäle; bei Spaltenböden ist ein besonderes Augenmerk auf die
Seitenflächen der Balken richten, herausnehmbare Spaltenböden
hochkippen und die Unterseite reinigen
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 Reinigung der Nebenräume des Stalles
 abschließend Beleuchtungsanlagen und Fenster putzen.
2.3 Geräte zur Desinfektion
In der Haltung von großen und kleinen Wiederkäuern sowie von Schweinen wird
hauptsächlich die Sprühdesinfektion eingesetzt. Seltener kommen die Feinsprühdesinfektion
oder gar die Begasung in Frage. In Bereichen wo mit wenig Flüssigkeitsaufwand desinfiziert
werden muss und in Situationen wo nicht abgetrocknete Flächen desinfiziert werden müssen
kann auch der Einsatz der Scheuerdesinfektion sinnvoll sein. Kleine Gegenstände, speziell
Teile von Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen, lassen sich durch einlegen und abbürsten in
DM-Lösung desinfizieren. Geräte zur Sprühdesinfektion sind die Rückentragespritze, der
Hochdruckreiniger und spezielle Desinfektionsspritzen wie auf der Abb. 2.3 dargestellt. Es
empfiehlt sich, außer bei den speziell für diesen Zweck hergestellten Desinfektionsspritzen
die eine ausreichende Dosiergenauigkeit haben, fertig vorverdünnte DM-Lösungen anzumischen und dann mittels Rückentragespritze oder Hochdruckreiniger auszubringen. Beim
Hochdruckreiniger setzt dies voraus, dass er auf Ansaugen von Wasser oder wässrigen
Lösungen eingerichtet ist.
Als Feinsprühgeräte können Heiß- oder Kaltvernebler wie sie für die Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden zur Anwendung kommen. Ihr Einsatz ist aber in der
Wiederkäuer- und Schweinehaltung im Gegensatz zu Geflügelhaltung selten. Eine
nachvollziehbare Indikation für den Einsatz fehlt hier. Die Abb. 2.4 zeigt einen Heißvernebler
und die Abb. 2.5 ein Kaltverneblungsgerät.
Die Gasdesinfektion ist in den hier interessierenden Bereichen selten, am ehesten noch in der
Form einer Heißdampfdesinfektion mit Formaldehyd als Serviceleistung durch entsprechend
ausgewiesene Fachunternehmen zu finden. Da die Gasdesinfektion auf kleine Räume
beschränkt ist, kann sie entweder mit speziellen Begasungsgeräten oder einem einfachen elektrischen Einwecktopf durchgeführt werden. Die Durchführung ist bei Verwendung von
Formaldehyd jedoch an eine spezielle Begasungserlaubnis gebunden, die von der zuständigen
Behörde nur beim Nachweis der dazu notwendigen Sachkenntnisse erteilt wird.
Für die Scheuerdesinfektion bei glatten Flächen sind vorher sauber gewaschene Scheuertücher oder Schwämme geeignet. Bei rauhen Flächen wie Holz und Beton ist der Einsatz von
Scheuerbürsten angezeigt. Unbedingt notwendig zum persönlichen Schutz bei der
Desinfektion sind wasserundurchlässige Schutzhandschuhe und Schutzanzüge. Beim Umgang
mit konzentrierten Chemikalien muss zusätzlich mindestens eine Schutzbrille aufgesetzt
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werden, beim Ausbringen von DM-Lösung sollten die Augenschleimhäute ebenfalls durch
eine geeignete dichtschließende Schutzbrille und der Atemtrakt durch einen Atemschutz M 3
geschützt werden. Besser ist noch das Tragen einer Gasmaske mit entsprechendem
Kohlefilter.
2.4 Durchführung der Desinfektion
Der wichtigste Schritt ist hier die Auswahl des geeigneten DM. In der Regel werden
Handelspräparate eingesetzt; falls Reinsubstanzen zur Anwendung kommen sollten sei auf
den Teil Tierseuchendesinfektion verwiesen. Handels-DM haben in der Regel günstige, auf
den jeweiligen Einsatzbereich zugeschnittene Anwendungseigenschaften. Zur Desinfektion in
der Wiederkäuer- und Schweinehaltung kann nur der Einsatz DVG-geprüfter und gelisteter
DM empfohlen werden. Der Kopf der Liste ist in der Abb. 2.6 dargestellt, die aktuelle Liste
kann bei der Geschäftsstelle der DVG, Frankfurter Str. 89, D-35392 Gießen, Internet:
www.dvg.net, angefordert werden. Da die DVG-Prüfung sich nur auf die Wirksamkeit unter
den verschiedenen Bedingungen bezieht ist, falls weitere Anwendungseigenschaften
berücksichtigt werden sollen, diese Information aus der Liste der DLG-geprüften Mittel zu
entnehmen. Die entsprechenden Prüfberichte versendet auf Anforderung die DLGGeschäftsstelle, Eschborner Landstraße 122, D-60489 Frankfurt/M., Internet: www.dlgfrankfurt.de. Hier können so wichtige Informationen wie die Materialverträglichkeit,
Benetzungsfähigkeit, die Ausbringungseigenschaften bei Verwendung eines
Hochdruckreinigers sowie die Verträglichkeit für Mensch und Tier entnommen werden.
Für die vorbeugende Desinfektion in allen hier interessierenden Bereichen sind die in der
Spalte 4b der DVG-Liste aufgeführten Konzentrations-Einwirkungszeit-Kombinationen zu
beachten. Bei speziellen Problemen mit spezifischen bakteriellen oder viralen Erkrankungen
sowie zur Bekämpfung der Dauerformen von Endoparasiten sind die Eintragungen in die
übrigen Spalten relevant. Bei anzeigepflichtigen Seuchen erfolgt die Desinfektion nach Maßgabe des beamteten Tierarztes, hier gelten zusätzliche Anforderungen für die Handels-DM.
Da die DM-Prüfung bei 20 °C durchgeführt wird und Aldehyde, Phenole, Quaternäre
Ammoniumverbindungen, Amphotenside und organische Säuren bei tiefen Temperaturen an
Wirksamkeit einbüßen, muss dieser Verlust durch Erhöhung der Konzentration ausgeglichen
werden (HERRE 1985, LÄCHELE 1990). Die Abb. 2.7 zeigt wie hoch diese
Konzentrationserhöhung im Bereich zwischen 10 und 20 °C sein muss. Zur
Flächendesinfektion ohne mechanische Aktion (Sprühdesinfektion) sollten Präparate die
Aldehyde, organische Säuren oder Phenole als Hauptwirkstoffe enthalten, nicht bei
Temperaturen unter 10 °C eingesetzt werden.
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Vor dem Ansetzen der Gebrauchslösung muss zunächst, falls für das Einweichen noch nicht
geschehen, die Gesamtfläche von Fußboden, Decke und Wänden bestimmt werden um auf der
Basis der Ausbringungsmenge von 0,4 l/m² das benötigte Volumen der Gebrauchsverdünnung
zu berechnen.
Zu diesem Rechenwert kommt ein Zuschlag für die Stalleinbauten von mindestens 30 %; bei
Ställen mit vielen Einbauten z.B. Käfige in mehreren Etagen muss unter Umständen die
doppelte Menge angesetzt werden. In diesem Fall sind die gemachten Erfahrungen
ausschlaggebend, solche Aufstallungsformen sind jedoch bei der Haltung von Wiederkäuern
und Schweinen selten.
Vor der Ausbringung der DM-Gebrauchsverdünnung wird die Trockenheit der Flächen
kontrolliert und überprüft ob die Abklebung von feuchtigkeitsempfindlichen Einbauten noch
intakt ist. Einrichtungen zur Fütterung und die Tränkeeinrichtungen, speziell wenn es sich um
Niederdrucksysteme mit Schwimmerkästen handelt, sollten zuerst separat desinfiziert werden.
Das DM wird mit einer Sprühdüse (Flachstrahl) oder einer speziellen Desinfektionsdüse, wie
sie von einigen Herstellern angeboten wird, mit niedrigem Druck ausgebracht. Je geringer der
Druck, desto geringer ist die Gefahr der Bildung von Sekundäraerosolen die später die
Flächen rekontaminieren können. Die Ausbringungsmenge beträgt 0,4 l/m²; geringere
Mengen, auch wenn sie mit der Absicht sich Wettbewerbsvorteile zu beschaffen von
verschiedenen Herstellern und Vertreibern gelegentlich bei Handelspräparaten angegeben
werden, führen auch bei Einhaltung der wirksamen Konzentrationen bei der
Sprühdesinfektion nicht zu einem ausreichenden Desinfektionserfolg auf vertikalen Flächen.
Dies hat seinen Grund darin, dass zum Eindringen in Poren, Risse und Vertiefungen eine
gewisse mechanische Aktion notwendig ist, die ohne Flüssigkeitsüberschuss auf den Flächen
und das dadurch bedingte Ablaufen nicht zu erreichen ist. Beim Ausbringen von DM wird
von der Hinterwand des Gebäudes zur Tür und dabei von der Decke zum Boden gearbeitet.
Die Einwirkungszeit muss abgewartet werden, bevor mit den Nacharbeiten begonnen wird.
Falls möglich sollte darüber hinaus Zeit genug eingeplant werden, dass der Stall über Nacht
exponiert ist. Im unbelegten Stall ist dies unbedingt anzustreben. Während der
Einwirkungszeit sollte die Lüftung ausgeschaltet bleiben, im teilweise belegten Stall muss die
Lüftung laufen, dadurch trocknen aber die Flächen schneller ab. Unter diesen Umständen
muss ein DM aus der DVG-Liste gewählt werden, das mit einer kurzen Einwirkungszeit ( 1
h) gelistet ist.
Bei den Nacharbeiten werden zuerst alle DM-Reste vom Fußboden sowie aus den Tränkeund Fütterungseinrichtungen entfernt. Nachgespült wird bei der Stalldesinfektion generell
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nicht, außer bei bestimmten seltenen Desinfektionssituationen mit hohen DM-Konzentrationen im Tierseuchenfall oder bei der Anwendung bestimmter antiparasitär wirksamer DM
bei denen eine Rückstandsbildung zu erwarten sein könnte. Anschließend werden alle
Abklebungen von den empfindlichen Geräten entfernt und die vorher abgeklebten Bereiche
werden noch einmal mittels Wischdesinfektion mit einem DM-getränkten Tuch sorgfältig
abgewischt.
Die Einrichtung wird auf Schäden kontrolliert, schadhafte Teile werden ersetzt und Schäden
an der Bausubstanz ausgebessert. Die entfernten und separat behandelten Einrichtungen
werden wieder eingebaut, die Elektrik geschaltet und ihre einwandfreie Funktion kontrolliert.
Der vorbereitete Stall sollte vor einer Neubelegung mindestens 4 – 5 Tage leerstehen, besser
wären zwei Wochen, falls dies möglich ist. In diesem Zeitraum können auch zusätzliche
Maßnahmen wie z.B. das Anbringen eines Kalkanstrichs durchgeführt werden. Sind befestigte
Außenanlagen z.B. Ausläufe vorhanden, müssen sie in die R+D-Maßnahmen mit einbezogen
werden, was in der kalten Jahreszeit nur einen begrenzten Erfolg nach sich zieht. Bei
Tierwaagen, Verladerampen, Triebwegen sind R+D-Maßnahmen nach jeder Benutzung
gemäß den o.a. Grundsätzen durchzuführen. Futtersilos werden in der Regel nur in
Ausnahmefällen desinfiziert, sollten aber mehrmals jährlich trocken gereinigt werden, wobei
die notwendigen persönlichen Schutzmaßnahmen (Staubexposition) zu beachten sind.
Ständige Desinfektionseinrichtungen werden befüllt und es kann wieder aufgestallt oder der
entsprechende Stallbereich kann neu belegt werden. In Großbetrieben empfiehlt sich eine
mikrobiologische Kontrolle des Desinfektionserfolgs. Dazu wird entweder nach der
vorbeugenden Desinfektion im Tupfer-Abschüttelverfahren die Gesamtbakterienzahl/cm²
bestimmt oder bei speziellen Desinfektionsmaßnahmen auf das Vorhandensein der
betreffenden Problemkeime, z.B. Salmonellen untersucht. Auch hier kommt nur das TupferAbschüttelverfahren in Frage, Abklatschverfahren sind wegen der Gefahr der Nachhemmung
durch DM-Reste für diesen Zweck nicht geeignet. Die Tabelle 2.2 fasst noch einmal den
Ablauf aller Arbeitsgänge bei der R + D im Überblick zusammen.
3. Spezielle Maßnahmen in Kälber- und Rinderställen
Hier sind, was die Durchführung und Organisation von R + D sowie die Bereitschaft der
Tierhalter diese Maßnahmen vorzunehmen angeht, grundsätzlich unterschiedliche
Voraussetzungen in den Betrieben mit bäuerlicher Haltung und in Großbetrieben vorzufinden.
Dies trifft insbesondere für die Zeitpunkte zu, wann solche Maßnahmen durchgeführt werden,
denn die Zeitpunkte für R + D sind durch die Betriebsweise vorgegeben. Das Rein-Raus-
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Prinzip ist am günstigsten, weil alle Stallbereiche und alle Einrichtungen zur gleichen Zeit
bearbeitet werden können, dies ist am ehesten in der Kälber- und Bullenmast gegeben. Bei der
kontinuierlichen Belegung ist eine R + D nur in den geleerten Stallbereichen möglich. In
diesem Fall sollte nach dem Rotationsprinzip gearbeitet werden, weil dann am ehesten ein
planmäßiges Vorgehen möglich ist (umlaufende Desinfektion). Die Tabelle 2.3 gibt einen
generellen Überblick über die Zeitpunkte die sich für R+D-Maßnahmen anbieten.
Für die Auswahl geeigneter DM bzw. für deren richtige Anwendung ist bei der speziellen
Desinfektion die Zuordnung der Krankheitserreger zu einer Keimgruppe auf die sich die
Angaben der DVG-Liste beziehen, notwendig. Die Tabelle 2.4 enthält eine Auswahl der
wichtigsten Erreger die hier in Frage kommen.
3.1 Spezielle Maßnahmen in Kälberställen
Die durchzuführenden Maßnahmen in Kälbermastställen sind gekennzeichnet durch die
schwierige Reinigungssituation, bedingt durch den fetthaltigen Kot (Milchaustauscher) und
die Notwendigkeit den Bereich der durch die Zubereitung und Verabreichung des
Milchaustauschers als besonders sensibel anzusehen ist sowie die zur Zubereitung und
Verabreichung notwendigen Gerätschaften in die R+D-Maßnahmen mit einzubeziehen.
In Kälberställen sind fettlösende Reinigungsmittel sowie warmes oder heißes Wasser zu
verwenden. Es ist mindestens einmal in der Mastperiode eine Zwischenreinigung und
Desinfektion der Boxen unter Einbeziehung der Tiere (waschen) zu empfehlen. Dabei ist auf
tierverträgliche Mittel zu achten. Der Futter- und Kotgang sollen täglich gereinigt und
wöchentlich desinfiziert werden.
Die Tränkegefäße sind nach jeder Benutzung, die Futterküche für die Kälberaufzucht bzw.
-mast einmal täglich zu reinigen und zu desinfizieren. Falls zentrale automatische
Fütterungseinrichtungen zum Einsatz kommen müssen der Anmischbehälter und das Rohrnetz
mittels automatischer Einrichtungen täglich im CIP-Verfahren thermisch/chemisch
desinfiziert werden. Auch diese Maßnahme hat nur einen begrenzten Erfolg, weil die
Leitungen zu den Saugern Toträume darstellen. Wegen der damit verbundenen
Hygieneprobleme ist, wenn keine überzeugende technische Lösung bereitsteht, von der
Verwendung solcher Systeme abzuraten.
In der Kälberhaltung kann es ein spezielles Desinfektionsproblem geben, falls durch Kryptosporidien bedingte Durchfälle auftreten. In diesem Fall muss besonders gründlich mit über
60 °C warmem Wasser gereinigt werden. Zur Desinfektion können, ohne dass die
Wirksamkeit voll belegt ist, DM mit einer Eintragung nach Spalte 8b der DVG-Liste in
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doppelter Konzentration eingesetzt werden; hier ist zumindest eine teilweise Wirkung zu
erwarten.
3.2 Spezielle Maßnahmen in Milchvieh-Laufställen
In diesem Bereich ist die spezifische Situation für R + D durch den kontinuierlichen Betrieb
und gegebenenfalls durch die tiefen Temperaturen im Herbst, Winter und Frühjahr
gekennzeichnet.
In Milchvieh-Laufställen ohne Weidegang ist die regelmäßige R + D schwierig. Am
wirksamsten wäre auch hier das Rein-Raus-Verfahren. Dazu müssten die Tiere wenigsten 1
Woche außerhalb des Desinfektionsbereiches gehalten werden. Das setzt hofnahe Weiden
oder einen Laufhof voraus. Der Melkstand müsste direkt vom Laufhof zugänglich sein. Wo
diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind, sollten R + D nur während der Fresszeiten bei
teilweiser Absperrung der betreffenden Bereiche erfolgen. In diesem Fall müssen schnell
wirksame Mittel, die die Schleimhäute der Tiere nicht reizen, benutzt werden. Aldehyde
scheiden aus. Präparate auf der Basis von Sauerstoffabspaltern bieten sich an. In Tieflaufställen sind R+D-Maßnahmen erst möglich, wenn die Tiefstreu vollständig entfernt ist.
3.3 Spezielle Maßnahmen in Mast- und Aufzuchtställen
In Mastställen ist das Rein-Raus-Verfahren häufig anzutreffen. Falls nicht, muss boxen- oder
stallabteilungsweise eine umlaufende Desinfektion durchgeführt werden. Die
Desinfektionssituation ist in der Bullenmast häufig durch tiefe Temperaturen und die
Notwendigkeit der Vorbeugung bzw. Bekämpfung von Klauenproblemen gekennzeichnet. In
solchen Situationen sollten DM gemäß den Einsatzempfehlungen der Spalte 4a der DVGListe eingesetzt werden und zusätzlich sind Klauenbäder mit 4 bis 5 %-iger Formalinlösung
(1,08 – 1,4 % Formaldehyd) alle zwei Monate zweimal hintereinander zu empfehlen.
3.4 Spezielle Maßnahmen in Abkalbeställen
Ein besonderes Augenmerk muss auf die Hygienemaßnahmen in Abkalbeställen gelenkt
werden. Nach STRAUCH (1981) muss wie folgt vorgegangen werden:
Die R+D-Maßnahmen erfolgen vor jeder Neubelegung des Standplatzes. Dabei ist in großen
Betrieben die Umstallung der zur Geburt anstehenden Kühe so zu organisieren, dass auch im
Abkalbestall eine abteilungs- oder reihenweise Aus- und Einstallung praktiziert wird und
dadurch die Wirksamkeit der R+D-Maßnahmen durch das Erfassen eines größeren
Stallbereiches erhöht werden kann. R + D werden also entsprechend dem Rhythmus der
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Einstallung vor jeder Neubelegung durchgeführt, wobei gefordert werden muss, das sämtliche
Bereiche des Abkalbestalls mindestens einmal im Monat durch die R + D erfasst werden.
2.1.1
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in Kälber- und Rinderställen
Stallart
Maßnahme
Zeitpunkt
2.1.2 Kälberstall
Rein-Raus-Methode
R+D
einmal nach dem Ausstallen: gesamter
Stall mit Einrichtungen
einmal nach der Hälfte der Mastperiode:
Boxen, Gänge, Tiere
täglich: Futter und Kotgang
täglich: Tränkgefäße, Futterküche
nach Ausstallen einzelner Tiere: leere
Boxen/Stände
täglich: Futter und Kotgang
täglich: Tränkgefäße, Futterküche
R+D
Kontinuierliche Belegung
R
R+D
R+D
R
R+D
2.1.3 Milchvieh
Anbindestall ohne Weidegang
mit Weidegang
R+D
R+D
Laufstall ohne Tiefstreu
R+D
2.1.4 Mast- und Aufzuchtställe
Rein-Raus-Methode
R+D
R
Kontinuierliche Belegung
R+D
R+D
2.1.5 Abkalbestall
R+D
R+D
R+D
2.1.6 Krankenstall
R+D
R+D
zweimal jährlich: gesamter Stall
einmal jährlich: nach Weideaustrieb
gesamter Stall mit Einrichtungen
möglichst alle zwei Monate
einmal nach Ausstallen: gesamter Stall
nach Bedarf: Stallgänge
nach Ausstallen einzelner Tiere: leere
Boxen/Stände sowie alle Stallgänge
nach Bedarf: Stallgänge
nach jeder Belegung: Standplatz
alle 2 Wochen: Wände und
Versorgungsgänge
täglich: Stallgänge, Kotroste und Rinnen
hinter frisch abgekalbten Tieren
nach jeder Belegung: Standplätze
täglich: Stallgänge
Neben den zur eigentlichen Geburtshygiene gehörenden R+D-Maßnahmen am Tier selbst
sind der Gang sowie die Kotroste bzw. Kotrinnen hinter den Kalbinnen bis zum Abschluss
des Puerperiums täglich zu reinigen und zu desinfizieren.
Vor, während und nach der Geburt werden folgende R+D-Maßnahmen empfohlen:
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 Muttertier: gründliche Säuberung des Scheidenbereiches, der Kruppe und des Schwanzes,
des Euters, der Beine und der Klauen, anschließend gründliche Desinfektion mit
tierverträglichem Mittel.
 Geburtshelfer: vor der Hilfeleistung R + D der Hände und Arme; Eimer mit warmem
Wasser und Seife sowie einen weiteren Eimer mit warmer Desinfektionsmittellösung
bereitstellen. Während der Geburt abgepresster Kot ist mit der Desinfektionsmittellösung
vorsichtig zu entfernen.
 Geburtsgeräte vor der Anwendung gründlich reinigen und desinfizieren, möglichst in der
Desinfektionsmittellösung liegen lassen und nach Gebrauch wieder hineinlegen. Größere
desinfizierte Hilfsgeräte sind auf sauberen Tüchern abzulegen.
 Neugeborenes: Nabeldesinfektion; anschließendes Trockenreiben.
 Muttertier nach der Geburt: Hinterpartie, Euter, Beine gründlich reinigen und
desinfizieren; Nachgeburt entfernen. Bei Nachgeburtsverhaltung tierärztliche
Anweisungen befolgen.
 Geburtsgeräte nach der Geburt: gründlich reinigen und desinfizieren, sorgfältig trocknen
und erst dann in sauberen und geschlossenen Behältern aufbewahren.
3.5 Spezielle Maßnahmen in Krankenställen
2.2
Für Krankenställe lassen sich Regeln nur schwer aufstellen, weil die
Belegung je nach Betrieb unterschiedlich ist. Auf äußerste Hygiene ist zu
achten, um jede Übertragung und Verschleppung von Krankheitserregern
zu verhindern. Das gilt besonders dann, wenn eitrige Infektionen
vorliegen oder Krankheitserreger mit Se- und Exkreten ausgeschieden
werden. In jedem Fall ist die Desinfektionsmaßnahme stets als "spezielle
Desinfektion" durchzuführen, wobei mindestens die
Anwendungsempfehlungen nach Spalte 4a DVG-Liste zu befolgen sind.
4. Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen und
Außenanlagen
Auf die R + D von Transportfahrzeugen wird im Kapitel 7 ausführlich eingegangen; hier
sollen nur einige für die Tierseuchendesinfektion wichtige Vorgehensweisen dargestellt
werden. Das generelle Vorgehen und spezifische Einzelheiten sind dem Kapitel 7 zu
entnehmen. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die Desinfektion von
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Transportfahrzeugen, Transportbehältern und Ladestellen notwendig. Die erfolgreiche
praktische Durchführung von Reinigung und Desinfektion (R + D) ist jedoch außerordentlich
schwierig und muss speziell im Winterhalbjahr zusätzlich bei tieferen Temperaturen
durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für die R + D des Fahrzeugäußeren als auch für die
Laderäume.
Die Desinfektionssituation für Fahrzeuge ist gekennzeichnet von drei grundsätzlichen
Schwierigkeiten:
 sie findet in der Regel unter Zeitdruck statt; die Trocknungs- und Einwirkungszeiten im
Stundenbereich, wie sie für eine ordnungsgemäße R + D notwendig wären, können nicht
eingehalten werden
 die R + D findet in der Regel unter freiem Himmel statt; das bedeutet, dass zumindest im
Winterhalbjahr Temperaturen herrschen, die eine Desinfektion außerordentlich
erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen
 die zum Innenausbau von Fahrzeugen verwendeten Materialien sind sehr unterschiedlich,
was ein differenziertes Vorgehen je nach Werkstoff erfordert, wodurch allgemeine
Empfehlungen außerordentlich erschwert werden.
Für Ladestellen und Außenanlagen gilt im Prinzip das Gleiche. Allerdings ist hier die Zeit
nicht der limitierende Faktor, jedoch sind die Probleme durch die tiefen Temperaturen und die
Oberflächenbeschaffenheit noch stärker ausgeprägt.
Anders verhält es sich mit der Desinfektion von Transportbehältern. Hier können maschinelle
R + D erfolgen, die Materialien sind in der Regel desinfektionsfreundlich und R + D können
unter Dach, also bei den für eine Flächendesinfektion notwendigen Temperaturen
vorgenommen werden.
4.1 Desinfektion des Fahrzeugäußeren
Grundsätzlich müssen Fahrzeuge vor dem Verlassen des Seuchengehöftes einer R + D, die
Karosserie, Aufbau und Reifen umfasst, unterzogen werden. Die Desinfektion der Reifen ist
dabei der wichtigste aber auch am schwierigsten durchzuführende Schritt. BACHMANN
(1992) konnte zeigen, dass Durchfahrwannen nur einen sehr begrenzten, in der Regel
ungenügenden Desinfektionseffekt haben, deshalb muss die Desinfektion in einem
zweistufigen Verfahren mit dem Hochdruckreiniger erfolgen. Zwar wäre auch die intensive
Bearbeitung der Reifen analog der Stiefeldesinfektion mit der Bürste durchführbar, jedoch
sind bei Zwillingsreifen die Innenseite der äußeren und Außenseite der inneren Reifen bei so
einem Vorgehen nicht zu erreichen.
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Die Arbeitsschritte zur Desinfektion von Fahrzeugreifen mit dem Hochdruckreiniger sind in
der Abb. 2.9 im Überblick dargestellt. Als DM kommen 2%ige Natronlauge oder 3%ige
Ameisensäure bei einer Einwirkungszeit von 20 min in Frage.
Die Verwendung von Handels-DM ist zwar in diesem Zusammenhang nicht erprobt. Es ist
jedoch zu erwarten, dass die in der derzeit gültigen Liste der geprüften und für wirksam
befundenen DM die von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V. (DVG)
erstellt wurde, in den Konzentrationen, die in der Spalte 4a mit einer Einwirkungszeit von 1 h
gelistet und ebenfalls wirksam sind.
Auf Tierkörperbeseitigungsanstalten und Schlachthöfen können auch stationäre Reinigungsund Desinfektionsanlagen eingesetzt werden, deren Reinigungs- und Desinfektionseffektivität
im Einzelfall überprüft werden muss, Einzelheiten dazu sind dem Kapitel 6 zu entnehmen.
Bei der Desinfektion der Aufbauten von außen ist sinngemäß so vorzugehen wie weiter oben
für die Innenräume beschrieben. Falls es sich nicht um eine Desinfektionssituation handelt, in
der lebende oder getötete Tiere von einem Seuchengehöft bzw. aus einem Betrieb im
Sperrgebiet zur Schlachtung abtransportiert werden, wird zuerst innen, dann außen
desinfiziert. Nur wenn es darum geht, einer Verschleppung von Tierseuchen aus einem
solchen Gebiet vorzubeugen, bleiben die Maßnahmen auf Reifen und äußere
Fahrzeugaufbauten sowie das Fahrgestell beschränkt. Wenn irgend möglich sollen die
Fahrzeuge auf eine starke Kunststofffolie fahren und die abfließende Flüssigkeit sollte in die
Gülle- oder Jauchegrube geleitet oder anderweitig sicher aufgefangen werden.
4.2 R + D von Fahrzeuginnenräumen
Unzureichend oder nicht desinfizierte Laderäume von Tiertransportfahrzeugen stellen im
Tierseuchenfall ein erhebliches und epidemiologisch relevantes Risiko dar. Aus diesem Grund
müssen im Rahmen der Tiersuchendesinfektion die notwendigen Maßnahmen mit großer
Sorgfalt durchgeführt werden. Im Kapitel 7 sind die grundsätzlichen Vorgehensweisen und
die zu beachtenden Besonderheiten ausführlich beschrieben.
Von zentraler Bedeutung ist die Frage, welche DM angewendet werden können.
Grundsätzlich ist auf die Wirkstoffe zurückzugreifen, die generell auch in der Tierseuchendesinfektion angewendet werden: Formaldehyd, Ameisensäure und Peressigsäure. Bei den
Aldehyden ist die starke Temperaturabhängigkeit der Wirksamkeit zu beachten, ebenso bei
der Ameisensäure. Peressigsäure zerfällt auf rauhen Flächen schnell und ist relativ stark
korrosiv.
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Der Wirkungsverlust, den das ansonsten wirksame DM auf rauhen Oberflächen erleidet, kann
durch Erhöhung der Anwendungskonzentration ausgeglichen werden. Als einziger der hier in
Frage kommenden Wirkstoffe ist Peressigsäure auch im Temperaturbereich zwischen 0 °C
und –10 °C auf der Fläche wirksam. Auf rostigen und blutverschmierten Flächen wirkt die
Peressigsäure allerdings nicht. Wie die Abb. 2.10 zeigt, müssen bei einer Einwirkungszeit von
30 min mindestens 0,25 % des Wirkstoffes zur Anwendung kommen.
Ein häufig im Zusammenhang mit der Tierseuchen- und Fahrzeugdesinfektion genannter
Wirkstoff ist die Natronlauge. So gut die Natronlauge auch bei tiefen Temperaturen auf
Metall und Gummioberflächen unter mechanischer Aktion (Stiefeldesinfektion mit der Stielbürste) wirksam ist, so wenig geeignet ist sie zur Desinfektion von Bakterien auf Holzoberflächen. Die Abb. 2.11 zeigt, dass hier Konzentrationen von 10 % eingesetzt werden müssten,
was aber wegen der Risiken durch Verätzung und Korrosion unrentabel ist. Somit scheidet
dieser Wirkstoff für die Desinfektion der meisten Fahrzeuginnenräume aus.
Die Verwendung von Handels-DM auf der Basis von Aldehyden, Organischen Säuren und
Peressigsäure ist ebenfalls möglich. Ausgangspunkt der Konzentrationsermittlungen ist in
diesem Falle die Eintragung in die Spalte 4a der jeweiligen gültigen Liste der nach den
Richtlinien der DVG-geprüften und als wirksam befundenen DM für die Tierhaltung. Für den
Lebensmittelbereich geprüfte und gelistete DM sind für den Anwendungszweck ungeeignet.
Ausgehend von dem bei Aldehyden und organischen Säuren eingetragenen Zweistundenwert
und bei der Peressigsäure gelisteten Einstundenwert muss in der Regel wegen der verkürzten
Einwirkungszeit (30 min) eine Konzentrationserhöhung um den Faktor 2 vorgenommen und
gegebenenfalls der Temperatureinfluss zusätzlich durch eine weitere Konzentrationserhöhung
ausgeglichen werden (2.2.4). Die Tabelle 7.5 im Kapitel 7 enthält zusammenfassend eine
Empfehlung für die notwendigen Konzentrationserhöhungen. Die Konzentrationsangaben, die
in den Klammern stehen, beziehen sich auf die zusätzliche Anwendung von mechanischer
Aktion während der Einwirkungszeit (Scheuerdesinfektion). Weitere Einzelheiten sind dem
Kapitel 7 zu entnehmen.
Es muss an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass nach dem derzeitigen
Erkenntnisstand die Desinfektion von Flächen, die eine Temperatur unter dem Gefrierpunkt
haben, nicht möglich ist. Zwar lassen sich verschiedene DM durch Hinzufügen von bis zu
15 % Kochsalz bis zu einem Temperaturbereich von -10 °C ohne Wirkungsverlust vor dem
Einfrieren schützen. Zu Formaldehyd lässt sich auch Glysantin bis zu einer Konzentration von
40 % zusetzen, ohne dass die Wirkung nachteilig beeinflusst wird, jedoch würde das
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Reinigungswasser auf den Flächen anfrieren und dadurch eine Desinfektion unmöglich
machen.
4.3 Desinfektion von Außenanlagen
Hier kommen primär Viehladestellen und befestigte Ausläufe in Frage, unbefestigte Ausläufe
sind praktisch nicht zu desinfizieren.
Obwohl die Forderungen des § 2 der Viehverkehrsordnung auch für Laderampen und sonstige
Einrichtungen zum Verladen, Entladen und Umladen von Vieh eine Gestaltung fordern, die
eine leichte R + D zulässt, ist hier die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis noch größer
als bei den Fahrzeugen. Dies liegt einmal an der Notwendigkeit zur Gestaltung trittsicherer
Böden für die Tiere als auch an der mangelnden Verfügbarkeit wetterfester
flüssigkeitsundurchlässiger Bodenbeläge. Ideal wären rutschfeste Kacheln bzw. rutschfeste,
verklebte Kunststoff- oder Gummibeläge. Diese sind jedoch aus Kostengründen in der Regel
nicht vorzufinden, dafür ist eine Ausführung der Viehladestellen und Laderampen in mehr
oder weniger geglättetem Beton üblich. Als eine nach § 2, Abs. 3, Nr. 3 der
Viehverkehrsverordnung geforderte Einrichtung zur schnellen und sicheren Desinfektion
muss als Mindestausstattung ein beheizter Hochdruckreiniger angesehen werden. Zusätzlich
ist die Verfügbarkeit eines Wassersaugers zu fordern. Da Beton das mit Abstand am
schwersten zu reinigende und desinfizierende Material ist, kann Wasser, das unter normalem
Leitungsdruck steht, in diesem Zusammenhang nicht als ausreichend betrachtet werden. Die
Situation für die R + D ist durch folgende zwei Schwierigkeiten gekennzeichnet:
 Stärker noch als bei den Fahrzeugen kommt hierbei im Winterhalbjahr der negative
Einfluss der Temperatur auf die Desinfektion sowie das Abtrocknungsverhalten der
Oberflächen durch die große, thermodynamisch äußerst träge Masse an Beton und
darunterliegendem Boden zum Tragen.
 Die rauen und häufig beschädigten Oberflächen stehen der Anwendung von bei tiefen
Temperaturen prinzipiell wirksamen DM wie der Peressigsäure entgegen.
Dementsprechend ist zu erwarten, dass zumindest im Winterhalbjahr bei Ladestellen stets nur
ein unvollständiger Desinfektionserfolg zu erreichen und wohl nur im Sommerhalbjahr bei
trockenem Wetter unter Beachtung der nachfolgenden Besonderheiten mit einer
ausreichenden Desinfektionswirkung zu rechnen ist.
Hinsichtlich der in dieser Situation anzuwendenden Techniken und Verfahren zur R + D
liegen ebenfalls keine Ergebnisse spezifischer wissenschaftlicher Untersuchungen für
Viehladestellen vor, die die modernen Erkenntnisse der Inaktivierung von DM-Resten und zur
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Keimrückgewinnung von Oberflächen berücksichtigen, jedoch lässt sich auf Grund der
Ergebnisse anderer ähnlicher Untersuchungen folgende Empfehlung ableiten: Die besenrein
gemachte Fläche wird mit 1 bis 1,5 l/m² der entsprechenden DM-Verdünnung 1 h
eingeweicht, dann wird mit dem Hochdruckreiniger und mindestens 60 °C warmem Wasser
bei 80 bis 100 bar von der Peripherie zu den Abflüssen hin gereinigt. Wenn nach der
Reinigung die Flächen abgetrocknet sind (falls vorhanden, sollten Hilfsmittel zur
Beschleunigung der Abtrocknung eingesetzt werden) wird das DM in einer Menge von
0,4 l/m² ausgebracht. An Reinsubstanzen können eine 2%ige Formaldehyd- oder eine 4%ige
Ameisensäurelösung eingesetzt werden, die Temperaturzuschläge sind zu beachten. Für die
Handels-DM aus der jeweils gültigen DVG-Liste (Tierhaltung), die auf diesen Wirkstoffen
basieren, gilt hinsichtlich Auswahl und Temperaturzuschlag das im Abschnitt 2.7 und im
Kapitel 7 "Desinfektion von Fahrzeugen'' dargelegte. Die Einwirkungszeit muss allerdings in
diesem Zusammenhang mindestens 2 h betragen. Wenn irgend möglich, lässt sich besonders
in kritischen und schwierigen Situationen durch mechanische Aktion (Bürsten, Scheuern) bei
DM-Überschuss die Sicherheit der Desinfektion erhöhen.
Für Betonaußenflächen, die den Tieren als Auslauf oder Triebwege dienen, kann sinngemäß
wie oben beschrieben vorgegangen werden. Zur Desinfektion bei tiefen Temperaturen kann
auch Branntkalk eingesetzt werden. Dazu wird wie folgt vorgegangen (SCHNEIDER et al.
1992):
Es werden auf die ungereinigte aber trockene Fläche 2,5 kg/m² Branntkalk (gemahlen) unter
Beachtung der Arbeitsschutzmaßnahmen ausgebracht und anschließend mit 3 – 6 l Wasser/m²
übersprüht. Nach einer Einwirkungszeit von 4 h wird die Fläche gründlich abgespült. Die
Abb. 2.12 und die Tabelle 2.8 zeigen die Beziehung zwischen ausgebrachter Kalk- und
Wassermenge im Hinblick auf die Inaktivierungskinetik.
Vorher gereinigte und abgetrocknete Flächen lassen sich mit geringeren Branntkalkmengen
desinfizieren. Hier reichen 1 kg/m² CaO mit 1,5 l /m² Wasser aus. Bei der Durchführung
dieses Desinfektionsverfahrens ist sorgfältig darauf zu achten, dass das Wasser mit geringem
Druck aufgesprüht wird, damit nicht Teile der zu desinfizierenden Fläche durch den
Wasserstrahl freigelegt werden.
5. Erfolgskontrolle für Desinfektionsmaßnahmen
Zur Kontrolle der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen stehen indirekte und direkte
Methoden zur Verfügung. Indirekte Methoden schließen vom verbliebenen Wirkstoffgehalt
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auf die DM-Wirkung gemäß zuvor ermittelter Erfahrungswerte oder betreffen die
Dokumentation und Überwachung der Arbeitsschritte oder Verfahrensabläufe. Die Methode
der Kontrolle der Wirkstoffreste lässt sich bei sauren oder alkalischen Mitteln über den pHWert durchführen oder durch eine gezielte Wirkstoffbestimmung z.B. der Chlorkonzentration.
Dieses Verfahren ist für die Beurteilung von Wirkungen in Flüssigkeiten geeignet, auf der
Fläche stößt es schnell an seine Grenzen. Im Stallbereich ist es deshalb nur in Sonderfällen
(z.B. Tränkwasserdesinfektion) anwendbar.
Zur Bestimmung des Restkeimgehalts auf den Flächen sind Abklatsch-, Abstrich- und
Abspülverfahren beschrieben. Essentiell ist bei der Anwendung aller Verfahren, dass bei einer
Anzüchtung von Bakterien und Pilzen nach Desinfektionsmaßnahmen dem Nähr-,
Abschüttel- oder Abspülmedium geeignete Neutralisationsmittel (Enthemmer) zugesetzt
werden, weil sonst eine bakterio- oder fungistatische Nachwirkung das Ergebnis verfälschen
kann.
Folgende multivalente Neutralisationsmittel (Enthemmer) sind zu empfehlen
(Endkonzentration im Agar und/oder in der Flüssigkeit).
 Handelspräparate außer Chlor- und Sauerstoffabspaltern:
3 % Tween 80 + 0,3 % Lecithin + 3 % Saponin + 0,1 % Histidin
 Handelspräparate auf der Basis von Chlor- und Sauerstoffabspaltern:
3 % Tween 80 + 3 % Saponin + 0,1 % Histidin + 0,1 % Cystein.
Nach der Anwendung von Reinsubstanzen empfiehlt sich die Zumischung folgender, die
wachstumshemmende Nachwirkung neutralisierender Chemikalien:
 bei Aldehyden:
0,1 % - 1 % Histidin
 bei Chlorpräparaten:
0, 5 % Natriumthiosulfat
 bei Quaternären Ammoniumverbindungen:
3 % Tween 80 + 0,3 % Lecithin
 bei Phenolen:
1 % Tween 80
 bei organischen Säuren:
0,1 – 0,2 ml/l Na2HPO4
 bei Alkalien:
0,1 – 0,2 mol/l NaH2PO4
Die Methodik der mikrobiologischen Umgebungsuntersuchungen ist kaum standardisiert und
mit vielen Nachteilen behaftet, die nicht unerheblich für die Genauigkeit der Auswertung der
Untersuchungen sind (CORRETTI, 1966; DEMETER, 1964; PATTERSON, 1971). Für den
Stallbereich am wenigsten geeignet sind die Abklatschverfahren, von denen folgende
gebräuchlich sind:
 "Agarflex"-Kontaktkultur nach KANZ (1962)
 "Rodac-Platten"-Methode (Becton und Dickinson, Postfach 1016, D-69006 Heidelberg)
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 "Agar Würste" nach TEN CATE (1963).
Abklatschverfahren lassen nur eine grobe Schätzung des Keimgehaltes zu; je glatter die
Fläche, desto "besser" fällt diese Schätzung aus.
Am gebräuchlichsten ist die Tupfer-Abschüttelmethode. Sterile Tupfer mit 10 g Watte werden
mit sterilem gepufferten Peptonwasser, das den gewünschten Enthemmer enthält, befeuchtet
und die, mittels einer Schablone markierte Fläche von 10 cm², wird mit kreisenden
Bewegungen sorgfältig abgetupfert. Dies geschieht folgendermaßen: Die Testfläche wird mit
zwei angefeuchteten Tupfern für jeweils 20 Sekunden unter drehender Bewegung und mit
gleichmäßigem Druck abgetupfert. Die beiden Tupfer werden dann zusammen in 50 ml
Abschüttelflüssigkeit gegeben und 24 h im Kühlraum bei 4 °C und 200 Upm geschüttelt. Zum
besseren Ausschütteln der Keime werden der Abschüttelflüssigkeit Glasperlen bis zur Hälfte
des Volumens zugegeben. Von der Abschüttelflüssigkeit wird jeweils 1 ml zur Keimzählung
in die Verdünnungsreihe (gepuffertes Peptonwasser mit Enthemmer) gebracht. Jeweils 0,1 ml
aus der Abschüttelflüssigkeit und aus den jeweiligen Verdünnungsstufen werden auf
Nähragar (TSA + Enthemmer) ausgebracht. Die Nachweisgrenze liegt hier bei ca. 102
KBE/cm², Keimzahlen darunter sind nur durch Filtration der Abschüttelflüssigkeit zu
bestimmen.
Die beste Methode wäre eine Abspülmethode, wenn ein entsprechendes Gerät noch zur
Verfügung stünde (BÖHM und KRAUS 1983). Derzeit sind entsprechende Geräte leider nicht
mehr kommerziell erhältlich. Destruktive Verfahren scheiden in der Regel aus.
Es sollten mindestens 10 Proben vom Boden, 10 Proben von den Einrichtungen und 10
Proben von den Wänden genommen werden. Auf Holz und Betonflächen ist ein ausreichender
Erfolg bei der vorbeugenden Desinfektion erreicht, wenn die Gesamtbakterienzahl bei 37 °C
pro cm² zwischen 104 und 103 KBE liegt. Bei speziellen Desinfektionen dürfen die
entsprechenden Krankheitserreger nicht mehr auf der Fläche nachweisbar sein.
6. Arbeits- und Umweltschutz
Wie bei jeder beruflichen Tätigkeit müssen auch in der Landwirtschaft die
Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften befolgt werden. Im
Hinblick auf die R + D von Nutztierställen kommen eine Reihe von Schutzmaßnahmen hinzu.
Da bei der Reinigung durch die damit verbundene mechanische Aktion Keime von den
Flächen losgelöst werden, greift zunächst auch die Biostoffverordnung (1998). Diese
verpflichtet den Arbeitgeber zu einer Risikoabschätzung und gegebenenfalls zu den daraus
resultierenden Arbeitsschutzmaßnahmen. Diese richten sich im Falle einer Desinfektion bei
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Zoonosen nach der Einstufung des betreffenden Erregers in eine Risikostufe. Tabelle 2.14
zeigt die entsprechende Zuordnung der wichtigsten Erreger anzeigepflichtiger und
meldepflichtiger Erkrankungen der Nutztiere und gegebenenfalls des Menschen.
Bei den aerogen übertragbaren Zoonosen ist in der Regel die Gefahr durch eine vorläufige
Desinfektion (siehe 2.6.1) gebannt. Trotzdem muss auf jeden Fall das beteiligte Personal über
potentielle Gefährdungen, Schutz- und Vorbeugemaßnahmen und Krankheitszeichen
aufgeklärt werden. Ein Atemschutz (P3-Maske oder Gasmaske mit Kohlefilter) ist unbedingt
anzuraten. Der Übertragung durch Kontakt wird durch entsprechende persönliche
Schutzmaßnahmen (Schutzkleidung, Handschuhe, Mund- und Augenschutz) vorgebeugt. Bei
der Verwendung von Hochdruckreinigern darf der Strahl nicht auf Personen gerichtet werden,
bei ölbeheizten Hochdruckreinigern ist neben den immissionschutzrechtlichen Bestimmungen
auch zu beachten, dass Abgase in den Stallinnenraum abgegeben werden. Einer Anreicherung
ist durch entsprechende Lüftungsmaßnahmen zu begegnen.
Für die Lagerung und Anwendung von DM gelten die Bestimmung des Chemikalienrechts,
der Gefahrstoffverordnung und des Wasserrechts. Hinweise zur Handhabung der Chemikalien
können auch dem berufsgenossenschaftlichen Merkblatt (BG 1986) "Gefährliche chemische
Stoffe" entnommen werden.
DM sind Chemikalien, die eine besondere Sorgfalt bei der Lagerung, Handhabung und
Beseitigung erfordern. Von den in der Tierhaltung angewendeten Präparategruppen sind
Sauerstoffabspalter und organische Säuren für Mensch und Tier am wenigsten toxisch,
trotzdem ist auch bei ihnen die Handhabung der Konzentrate nicht ungefährlich.
Konzentrierte Peroxide können bei Kontakt mit Buntmetallen, rostigen Gegenständen und
organischem Material explosionsartig zerfallen, deshalb muss beim Abfüllen der Kontakt zu
solchen Stoffen vermieden werden. Generell ist deshalb beim Umgang mit DM-Konzentraten
äußerste Vorsicht geboten.
Folgende allgemeine Vorsichtsmaßnahmen sind generell zu befolgen:
 DM-Konzentrate müssen unerreichbar für Kinder und Unbefugte sein und möglichst kühl
und in gut gelüfteten Räumen aufbewahrt werden!
 Beim Ansetzen der Gebrauchsverdünnungen Schutzbrille, lange Gummihandschuhe und
Gummischürze tragen!
 Gebrauchsverdünnungen sind möglichst kurz vor dem Ausbringen in sauberen Gefäßen
anzusetzen, das Wasser muss Trinkwasserqualität haben.
 Die Wirkstoffmenge ist mit einem Messbecher genau nach der vorgeschriebenen
Konzentration zu dosieren.
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Bei der Ausbringung von DM ist zu beachten, dass sie zu Schleimhautreizung und, bei
häufigem Kontakt, zu Hauterkrankungen und Allergien führen können. Bei der Verwendung
hoch konzentrierter Gebrauchsverdünnungen (TB, Milzbrand, Rauschbrand) wird in der
Regel die zulässige maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) überschritten. Auf jeden Fall
ist Haut- und Schleimhautkontakt zu vermeiden, wasserdichte Schutzkleidung und
Handschuhe müssen beim Ausbringen der Gebrauchsverdünnung getragen werden. Bei der
Desinfektion im Stall ist das Tragen von Atemschutz mit Kohlefilter zu empfehlen; ist zu
erwarten, dass der MAK-Wert überschritten wird, ist letzteres obligatorisch (DFG, 1997).
Ferner muss darauf hingewiesen werden, dass die Begasung mit Formaldehyd gemäß der
Technischen Regel Gase (TRGS) erlaubnispflichtig (Begasungserlaubnis) ist. Die normale
Stalldesinfektion mit der Ausbringung über Sprühgeräte ist keine Begasung!
Die angebotenen Reinigungs- und DM sind in der Regel biologisch abbaubar, trotzdem sind
auch hier bestimmte Grundregeln zu beachten:
 Die oberste Regel ist DM nicht höher konzentriert und in größeren Mengen als zur
Erreichung des Desinfektionsziels unbedingt notwendig anzuwenden.
 Nur auf ihre Wirksamkeit geprüfte und entsprechend gelistete Präparate anwenden, jede
Benutzung unwirksamer Chemikalien stellt eine unnötige Umweltbelastung dar.
 In der Milchviehhaltung sollten die notwendigen DM für die Melkanlage, Milchleitungen
und Behälter so eingesetzt werden, dass möglichst wenig davon in die Kanalisation
kommt.
 Reste von Konzentraten sowie größere Mengen von Gebrauchsverdünnungen dürfen nicht
über die Kanalisation entsorgt werden, sondern sind auf dem ortsüblichen Weg für
Haushaltschemikalien speziellen Entsorgungsdiensten anzuvertrauen (z.B. Umweltmobil).
 Geringe Restmengen der Gebrauchsverdünnung können über die Güllegrube entsorgt
werden.
 Reste von antiparasitär wirksamen DM, die organische Lösungsmittel enthalten sowie
Konzentrate und Gebrauchsverdünnungen sind auf jeden Fall ortsüblichen
Entsorgungsdiensten zu übergeben.
In Zukunft wird das Inverkehrbringen von DM durch die Biozidrichtlinie der EU geregelt.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Einflussfaktoren bei der R + D in der Tierhaltung
unter ökologischen Gesichtspunkten ist in der Tabelle 2.15 gegeben. Durch sinnvolle
Kombination der für den gewünschten Anwendungszweck relevanten Faktoren von baulichen
bis zu arbeitswirtschaftlichen Einflussgrößen lässt sich eine Optimierung erreichen.
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25
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Fischer Verlag, Jena
75887853 · 15.05.16 · ab
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