ISTA_Fragen

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HochschülerInnenschaft an der TU Wien
Vorsitz
1040 Wien, Wiedner Hauptstr. 8 - 10
erster Stock, roter Bereich
Tel.: 58801 - 49500
Fax: 586 91 54
Email: [email protected]
WWW: http://www.htu.at
Ergeht an:
Die folgenden Mitglieder des Wissenschaftsausschusses des Nationalrates:
Dr. Gertrude Brinek
Dr. Magda Bleckmann
Josef Broukal
Dr. Kurt Grünewald
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir begrüßen prinzipiell, dass es möglich ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein
universitätsähnliches Institut auf sechs (6) Seiten zu formulieren. Auf einige Fragen, die sich
in der Forschungs- und Bildungslandschaft als unumgänglich erwiesen haben, finden sich
freilich keine Antworten im Initiativantrag der Abgeordneten Dr. Brinek und Dr. Bleckmann.
Um unserem gesetzlichen Auftrag zur Beurteilung des vorliegenden Gesetzesantrages und der
Information unserer Studierenden nachkommen zu können, bitten wir daher um Beantwortung
folgender Fragen:
Betreffend die Struktur des Institute of Science and Technology Austria (ISTA)
 Der vorgeschlagene Gesetzestext trifft kaum Aussagen über die innere Organisation des
Instituts. Eine genauere Regelung (Geschäftsordnung, Satzung, ...) erscheint daher
unumgänglich. Welches Organ hat die Befugnis, eine solche zu erstellen/beschließen?
 Laut § 4 Abs. 1–4 übernimmt der Bund für Verbindlichkeiten des Institut keine Haftung.
Der Träger welchen Organs übernimmt die Haftung?
 Wie jedes universitätsähnliche Institut wird auch das ISTA Auftragsforschung erledigen
und dafür Mittel von Dritten erhalten. Nach § 4 Abs. 2: bestimmt das Institut über seine
Einnahmen frei. Wie und wer verfügt über derartige Einnahmen? Wie wird mit der
Nutzung von institutseigener Infrastruktur und Arbeitsleistungen von institutsbezahlten
MitarbeiterInnen sowie (das Institut bezahlenden) TeilnehmerInnen an PhD- und Post DocProgrammen für derartige Aufträge umgegangen?
 Es ist kein dem in UG2002 beschriebenen Senat vergleichbares Gremium, in dem
VertreterInnen aller im Institut vertretenen Gruppen repräsentiert sind, vorgesehen. Wie
soll die Mitbestimmung der Institutsangehörigen gewährleistet werden?
Betreffend die Finanzierung und Qualitätssicherung

Im § 2 Abs. 2 Pkt. 3 wird erwähnt, dass das ISTA „Forschung auf Grundlage höchster
HochschülerInnenschaft an der TU Wien, Körperschaft öffentlichen Rechtes, Bankverbindung: Bank Austria, BLZ: 20151, Kto Nr.: 00686030503
Tel.: +43 1 58801 49502, Fax: +43 1 5869154
international anerkannter Standards“ betreiben soll. Welche sind die angesprochenen
„höchsten international anerkannten Standards“?

Seit dem UG 2002 werden die den Universitäten durch den Bund zur Verfügung
gestellten Mittel an die Erfüllung der Leistungsvereinbarungen bzw. auf Grundlage
des formelgebundenen Budgets berechnet. Berechnen sich auch die dem ISTA von
Bund und Land Niederösterreich zur Verfügung gestellten Mittel aufgrund von dessen
Evaluierungsergebnissen?
Betreffend die Studierenden am ISTA

Laut §§ 11 Abs. 1 und 12 Abs. 1 ist das ISTA ist berechtigt, PhD- bzw. Post DocProgramme einzurichten. Ist die Existenz eines Lehrbetriebs vom Wohlwollen der
ISTA-Leitung abhängig?

Nach § 3 Abs. 3 ist das ISTA berechtigt, für Absolvierung eines PhD- oder Post DocProgrammes Entgelte in undefinierter Höhe einzuheben. Wie ist dies mit dem
Anspruch, „höchstqualifizierte Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher“ (§
2 Abs. 1 Zi 5) auszubilden, vereinbar?

Laut §§ 11 Abs. 4 und 12 Abs. 4 stehen die TeilnehmerInnen an den PhD- und Post
Doc-Programmen in einem „vertraglichen Verhältnis“ mit dem ISTA. Wie ist dieses
„vertragliche Verhältnis“ definiert?

Haben die TeilnehmerInnen an den PhD- und Post Doc-Programmen Anspruch auf
eine Interessensvertretung, sollte das „vertragliche Verhältnis“ kein Dienstverhältnis
sein?

Haben die TeilnehmerInnen an den PhD- und Post Doc-Programmen Rechtssicherheit
vergleichbar UG 2002 § 59?

Laut den aus dem Bologna-Prozess entstandenen Absichtserklärungen müssen zwecks
Gewährleistung einer europaweiten Vergleichbarkeit von PhD-Abschlüssen formelle
Kriterien erfüllt werden; Curricula sind unter Berücksichtigung dieser Kriterien zu
gestalten. Aus dem Initiativantrag ist das Zustandekommen eines Curriculums nicht
ersichtlich. Wie wird die internationale Vergleichbarkeit der verliehenen PhD-Titel
gewährleistet? Wer erstellt das Curriculum?
Betreffend die Unabhängigkeit des ISTA
 Wie kann die in § 2 Abs. 2 Zi 2 festgeschriebene „Unabhängigkeit in allen
wissenschaftlichen Angelegenheiten sowie in den Bereichen Organisation, Management
und Personalauswahl“ gewährleistet werden, wenn die von Bund und Land
Niederösterreich entsandten Kuratoriumsmitglieder eine Mehrheit von 87,5% halten?
 Im Universitätsbereich wird Mitgliedern von kuratierenden Gremien (Universitätsräten)
eine Beschränkung ihrer politischen Aktivitäten auferlegt (§ 21 Abs. 4 UG 2002). Warum
ist dies für ein „in allen wissenschaftlichen Angelegenheiten sowie in den Bereichen
Organisation, Management und Personalauswahl“ unabhängiges Institut nicht notwendig?
 Eine Errungenschaft des UG 2002 ist die explizite Behandlung des Themenkomplexes
„Gleichstellung von Frauen und Männern“ (§§ 41–44 UG 2002). Wieso findet dieser
Bereich im vorliegenden Initiativantrag keine Erwähnung?
Allgemeine Schlussfrage
Aus Sicht der Studierenden an der Technischen Universität Wien, die schon seit 1815
wissenschaftliche Exzellenz in Forschung und Lehre vereinen kann, ohne über rigorose
Aufnahmebedingungen oder einen Standort in der grünen Stadtrandidylle zu verfügen, ist uns
die Notwendigkeit der Gründung eines „Institute of Science and Technology–Austria“ in der
im Initiativantrag angedeuteten Form (ein nicht genau definiertes Zwitterwesen aus
Universität und Forschungseinrichtung) nicht verständlich. Für eine Erklärungshilfe den von
uns vertretenen Studierenden gegenüber wären wir recht dankbar!
Wir verbleiben in Hoffnung auf eine baldige Antwort
mit freundlichen Grüßen
Ines Leobner, Vorsitzende der Hochschüler/innenschaft an der TU-Wien
Gregor Hinker, Referent für Bildung und Politik
Bei Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung unter
0650/2350050, [email protected] oder
0688/8136711, [email protected].
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