Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 05.06.2008 Anfragen zum Plenum vom 2. Juni 2008 mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ..2 Naaß, Christa (SPD).....................................................5 Biedefeld, Susann (SPD) ............................................15 Nöth, Eduard (CSU).....................................................1 Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ..............3 Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD) ....................................8 Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ..........6 Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ... 11 Kamm, Christine (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) .......4 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN)10 Dr. Kronawitter, Hildegard (SPD) ...............................7 Schindler, Franz (SPD) .............................................. 12 Dr. Magerl, Christian (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) 9 Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ......... 13 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) .......16 Dr. Strohmayr, Simone (SPD) ................................... 14 Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite II Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung Geschäftsbereich der Staatskanzlei Nöth, Eduard (CSU) Förderung der deutschen Sprache ........................1 Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Wegnahme von Privatbesitz von Bewohner des Ausreisezentrums Fürth ................2 Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Planung einer Rastanlage an der Autobahn bei Staffelbach .....................................................3 Kamm, Christine (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Kosten für Feuerwehreinssatz am 06.04.2008 in Gundremmingen ...........................4 Naaß, Christa (SPD) Übernahme von Auszubildenden in der Bauverwaltung .....................................................4 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Übertrittsquoten in die Gymnasien der Region Landshut ..................................................5 Dr. Kronawitter, Hildegard (SPD) Novellierung des Erwachsenenbildungsgesetzes .............................7 Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD) Kosten der Kampagne "Bildungsland Bayern“\ ...............................................................9 Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen Dr. Magerl, Christian (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Spitzenstundenwerte im Statistischen Jahresbericht der Flughafen München GmbH ................................................................ 10 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Mittelbewendung der Kapitalstöcke "Offensive Zukunft Bayern I und II" sowie der "High-Tech-Offensive“\ .............................. 10 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Dauer von luftrechtlichen Verfahren ................. 12 Schindler, Franz (SPD) Förderung der Breitbahnderschließung in ländlichen Gebieten ........................................... 13 Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Ausbau der Bahnstrecke Kaufbeuren Buchloe ............................................................. 14 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Dr. Strohmayr, Simone (SPD) Tumorerkrankungen bei Kindern von 0 bis 14 Jahren in bayerisch-schwäbisch Landkreisen ....................................................... 14 Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Biedefeld, Susann (SPD) Unterstützung des Familienentlastenden Dienstes (FED) in Coburg ................................. 15 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Jugendsozialarbeit an Schulen in Unterfranken ..................................................... 16 Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 1 Geschäftsbereich der Staatskanzlei 1. Abgeordneter Eduard Nöth (CSU) Da sich Europaminister Dr. Markus Söder vehement und nachhaltig um den Stellenwert unserer deutschen Sprache auf europäischer Ebene bemüht, frage ich die Staatsregierung, welche Anstrengungen sie unternimmt, den zunehmenden Rückzug der deutschen Sprache im nationalen und regionalen Zusammenhang zu unterbinden bzw. einzudämmen, und wie das begrüßenswerte Vorhaben des Europaministers mit Entwicklungen z.B. an der FAU Erlangen-Nürnberg zusammenpasst, wo "Departments" eingeführt wurden? Antwort der Staatskanzlei Der Staatsregierung ist es seit Jahren ein Anliegen, die deutsche Sprache auf europäischer Ebene neben der englischen und der französischen als gleichberechtigte Arbeitssprache innerhalb der EU-Institutionen und insbesondere der Europäischen Kommission zu verankern. Es geht dabei um das politische und kulturelle Selbstbewusstsein Deutschlands. Die Forderung der Staatsregierung nach gleichberechtigter Verwendung der deutschen Sprache in der Europäischen Union dient der Transparenz der Arbeit der Europäischen Union sowie der Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für rd. 91 Mio. deutschsprachige Bürgerinnen und Bürgern – immerhin fast 30 % der gesamten EU-Bevölkerung. Damit ist Deutsch die am meisten gesprochene Muttersprache in der EU. Konkret fordert die Bayerische Staatsregierung insbesondere Folgendes: Deutsche Beamte sollen Entwürfe für EU-Initiativen in ihrer erstellen. Sämtliche Beamte in der akademischen A-Laufbahn müssen in allen drei Verfahrenssprachen Deutsch, Englisch und Französisch spätestens bei der ersten Beförderung arbeitsfähig sein. Dem Kommissar für Vielsprachigkeit müssen wirksame Instrumente zur Verfügung stehen, um ein konsequentes Drei-Sprachen-Regime in allen Politikfeldern der EU durchsetzen zu können. Parallel dazu ist selbstverständlich, die Wertschätzung des Deutschen als Muttersprache zu erhalten und zu fördern. Gerade vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung deutsche Vertreter in den europäischen Institutionen aufgefordert, selbst mit "gutem Beispiel voran" zu gehen und bei offiziellen Anlässen sowie in der täglichen Arbeit mehr Deutsch zu verwenden. In Bayern selbst nehmen die Schulen die Aufgabe der Sprachpflege als wichtiges Ziel von Unterricht und Erziehung wahr. Grundlage ihrer Arbeit ist die Bekanntmachung zur Pflege der deutschen Sprache als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer vom 5. August 1988. Die Grundsätze dieser Bekanntmachung, die beispielsweise bei der Zulassung von Schulbüchern als Richtschnur dienen, sind in den geltenden Lehrplänen umgesetzt und werden auch in den künftigen beachtet werden. Zur Frage der Bezeichnung "Departments" ist Folgendes auszuführen: Bereits Ende der 1990er Jahre haben die bayerischen Universitäten damit begonnen, die bisherigen Institute zu leistungsfähigeren, größeren Einheiten zusammenzuschließen. Als Bezeichnung wurde, auch um Verwechslungen mit anderen Organisationseinheiten auszuschließen, der im Bereich der Hochschulorganisation gebräuchliche Begriff des "Departments" gewählt. Seite 2 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 Die Staatsregierung beobachtet die Entwicklung der Verwendung fremdsprachiger Begriffe im Hochschulbereich aufmerksam und kritisch. Deren Verwendung soll auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben. Den entsprechenden Landtagsbeschluss vom 20. Juli 2004 berücksichtigt die Staatsregierung selbstverständlich. Zu beachten ist aber, dass gerade der Hochschulbereich zunehmend vom internationalen Wettbewerb geprägt ist, dem sich die bayerischen Hochschulen – sehr erfolgreich – stellen. Hierbei sind internationale Begriffe dann kaum zu vermeiden, wenn deren Verwendung aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs im Bereich von Wissenschaft und Forschung geboten ist. Vor diesem Hintergrund sieht auch das Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008, dem der Bayerische Landtag am 29. November 2005 mit großer Mehrheit zugestimmt hat, die Einführung von DepartmentStrukturen an mehreren bayerischen Universitäten – so auch an der Universität Erlangen-Nürnberg – ausdrücklich vor. Sprache wird gelebt. Sie steht im Wandel der Zeit und ist vielfältigen Einflüssen ausgesetzt. Dem kann sich niemand entziehen. Jedoch ist gerade im zusammenwachsenden Europa die Bedeutung der eigenen Sprache besonders wichtig. Wir müssen daher unsere Sprache pflegen und wahren, wir müssen ihre gleichberechtigte Verwendung in Europa sicherstellen. Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern 2. Abgeordnete Renate Ackermann (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Aufgrund der Tatsache, dass nach mir vorliegenden Informationen den Bewohnern des sogenannten Ausreisezentrums Fürth sämtliche Zimmerschlüssel, sowie alle Fernseher, Satellitenanlagen und Kühlschränke aus den Zimmern weggenommen wurden, unbenommen davon, ob diese im Privatbesitz der Bewohner waren, frage ich die Staatsregierung, welche rechtlichen Grundlagen nach Ansicht der Staatsregierung dieses Vorgehen erlauben und wie die Staatsregierung dieses Vorgehen begründet, das einen erheblichen Eingriff und eine massive Beschränkung der bereits sehr beschnittenen Persönlichkeitsrechte der Bewohner darstellt? Antwort des Staatsministeriums des Innern Ausreiseeinrichtungen dienen als offene Einrichtungen der Unterbringung von Personen, die gesetzlich zur Ausreise verpflichtet, jedoch zur freiwilligen Ausreise nicht bereit sind. In ihnen soll die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert und insbesondere darauf hingewirkt werden, dass die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ihrer gesetzlichen Verpflichtung, an der Klärung ihrer Identität und bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten mitzuwirken, nachkommen. Darüber hinaus erfolgt eine gezielte Beratung über die bestehenden Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Bayern hat von der gesetzlichen Möglichkeit (§ 61 Abs. 3 AufenthG), eine Ausreiseeinrichtung zu schaffen, Gebrauch gemacht. Auf Grund der Ermächtigung in § 61 Abs. 1 AufenthG können vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer verpflichtet werden, in einer Ausreiseeinrichtung zu wohnen. Nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG liegt die Anordnung weiterer Bedingungen und Auflagen im Ermessen der Behörde. In der Ausreiseeinrichtung in Fürth gilt das Hausrecht des Freistaats Bayern, das von der Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern der Regierung von Mittelfranken ausgeübt wird. Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 3 In der Ausreiseeinrichtung dürfen keine privaten Fernseher betrieben und keine privaten Kühlschränke aufgestellt werden. Den Bewohnern steht jedoch ein Gemeinschaftsraum mit einem Fernsehgerät zur Verfügung. In den Gemeinschaftsküchen ist eine ausreichende Zahl von Kühlschränken vorhanden. Ein Anspruch und eine Notwendigkeit, darüber hinaus eigene Elektrogeräte zu betreiben, besteht nicht, zumal die Ausreiseeinrichtung von ihrer Grundkonzeption her auf einer vorübergehenden Aufenthalt bis zur Erfüllung der Ausreiseverpflichtung ausgelegt ist. Gegen die Zulassung privater Fernsehgeräte und Kühlschränke sprechen nicht zuletzt auch Platzgründe und Aspekte des Brandschutzes. Von der zuständigen Behörde wird die Einhaltung dieser Bestimmungen kontrolliert und durchgesetzt. Anlässlich der zu diesem Zweck durchgeführten Zimmerkontrollen und -begehungen wird häufig festgestellt, dass Schlösser in den Zimmertüren widerrechtlich ausgetauscht wurden. In diesem Falle werden die Schlösser der Schließanlage wieder korrekt eingebaut. 3. Abgeordnete Ulrike Gote (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Hat die Staatsregierung sich auf Bundesebene dafür eingesetzt oder wird sie sich dafür einsetzen, dass in die Bedarfsberechnungen für Rastanlagen an Autobahnen auch private Autohöfe miteinbezogen werden, wie beurteilt sie die Chancen einer solchen Initiative und wird dies Auswirkungen auf die Planung einer Rastanlage bei Staffelbach, Gemeinde Oberhaid, haben? Antwort des Staatsministeriums des Innern Entsprechend dem Bedarfskonzept des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sind an Bundesautobahnen im Abstand von rd. 50 bis 60 km, bei Strecken mit weniger Fernverkehr bis 80 km, bewirtschaftete Rastanlagen vorzusehen. Diese dienen neben dem Lkw-Verkehr in hohem Maße auch dem Pkw Verkehr. Der Bund bekennt sich damit zu seiner Aufgabe, eine Grundversorgung mit bewirtschafteten Rastanlagen an den Autobahnen sicherzustellen. Dies dient sowohl der Verkehrssicherheit wie der Verkehrsvermeidung. Autohöfe können eine bewirtschaftete Rastanlage an der Autobahn mit ihrer unmittelbaren Zu- und Abfahrt nicht ersetzen, da u.a. deren dauerhafter Bestand vom Straßenbaulastträger nicht gewährleistet werden kann und deren Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer aufgrund ihrer Lage abseits der Autobahn deutlich geringer ist. Die bewirtschafteten Rastanlagen an den Autobahnen sind neben dem Lkw-Verkehr, in hohem Maße auf den Pkw Verkehr ausgerichtet und nicht zuletzt deshalb in regelmäßigen Abständen erforderlich. Für viele Verkehrsteilnehmer, insbesondere Pkw-Reisende, ist die unmittelbare Zufahrt zu den bewirtschafteten Rastanlagen Anlass für eine kurze Rast, bei der sich die Reisenden häufig nur die Beine vertreten, die Toiletten aufsuchen und ggf. kleineren Reiseproviant kaufen. Das Abfahren über eine Anschlussstelle zu einem Autohof ist für Kurzpausen vielfach nicht gewünscht und wird, wenn keine bewirtschaftete Rastanlage vorhanden ist, unterlassen. Gerade diese kurzen Pausen tragen aber erheblich zur Verkehrssicherheit auf den Autobahnen bei. Aus den genannten Gründen hat die Staatsregierung die Einbeziehung der Autohöfe in das Nebenbetriebssystem der Autobahnen bisher nicht verfolgt und wird dies auch künftig nicht tun, da das bisherige Verfahren des BMVBS als sachgerecht erscheint. Gleichwohl sind die Stellplätze der Autohöfe zur Abdeckung des Gesamtbedarfes für den Schwerverkehr dringend erforderlich, da der Gesamtbedarf für Lkw an der Autobahn selbst nur teilweise abgedeckt wird. Eine Initiative auf Änderung der bisherigen Regelung wäre nicht erfolgversprechend, da nach derzeitigem Kenntnisstand der Bund am bisherigen Verfahren festhalten will. Seite 4 4. Abgeordnete Christine Kamm (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 Wie beurteilt die Staatsregierung den Sachverhalt, dass die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Gundremmingen während einer "Forderungs-Wache" genannten Versammlung von rund 200 Personen am Sonntagnachmittag (6. April 2008) anstelle der Polizei die Regelung des wenigen Verkehrs ausübte, hierzu nach Angaben der Gemeinde u.a. einen Gerätewagen Strahlenschutz und zwei Löschfahrzeuge einsetzte und dafür die Gemeinde Gundremmingen 984 Euro der veranstaltenden Bürgerinitiative in Rechnung stellt? Antwort des Staatsministeriums des Innern Die Verwaltungsgemeinschaft Offingen hat am 13. Mai 2008 für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Gundremmingen am 6. April 2008 einen Kostenbescheid über 984 Euro erlassen. Ausweislich des Einsatzberichts waren ein Hilfeleistungslöschfahrzeug für drei Stunden, ein Gerätewagen Strahlenschutz und ein Löschfahrzeug für jeweils eine Stunde und insgesamt 13 Mann (davon zehn für je 3,75 Stunden und drei für je 3,5 Stunden) im Einsatz. Derzeit kann von der Staatsregierung keine rechtliche Beurteilung des geschilderten Sachverhalts vorgenommen werden, da gegen den Kostenbescheid mittlerweile Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg erhoben wurde und aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht vorgegriffen werden kann. 5. Abgeordnete Christa Naaß (SPD) Ich bitte die Staatsregierung zum einen um Mitteilung, warum die Regelung zur befristeten Übernahme nach § 19 (TV A-L BBiG, Übernahme von Auszubildenden) bei Bauzeichner-Azubis nach abgeschlossener Prüfung in Bayern sehr restriktiv gehandhabt und in den einzelnen Regierungsbezirken in Bayern unterschiedlich umgesetzt wird (z.B. erfolgt in Mittelfranken keine Übernahme, in Oberbayern schon), obwohl wirtschaftliches und effektives Arbeiten in der Bauverwaltung trotz umfangreicher Vergabe an freiberuflich Tätige auf Grund von Personalmangel immer schwieriger wird und zum anderen, ob es nicht möglich wäre, diesen jungen und motivierten Auszubildenden generell eine befristete Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, damit sie nicht ohne Berufspraxis in eine ungewisse Zukunft entlassen werden. Antwort des Staatsministeriums des Innern Im Rahmen der Ausbildungsoffensive der Bayerischen Staatsregierung bildet die Staatsbauverwaltung seit mehreren Jahren junge Leute über den Eigenbedarf hinaus aus. Dabei wird in aller Regel eine zukunftsfähige Ausbildung in Berufen vermittelt, die auch am freien Markt Beschäftigungschancen haben. Die Übernahme von geprüften Auszubildenden in ein befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung ist in § 19 TVA-L BBiG als Absichterklärung formuliert; diese gilt gem. Satz 2 nicht für über den Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 5 Bedarf hinaus Ausgebildete. Die Auszubildenden der Staatsbauverwaltung werden zu Beginn der Ausbildung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine spätere Übernahme nicht in Aussicht gestellt werden kann. Trotzdem bemühen sich die Regierungen mit den vorhandenen Stellen eine befristete Übernahme zu ermöglichen. Die regionalen Unterschiede resultieren daraus, dass in Oberbayern der weitaus größte Personalbedarf in der Staatsbauverwaltung besteht, weil sich dort umfangreiche und anspruchsvolle Aufgaben häufen und ferner eine besonders hohe Personalfluktuation zu beobachten ist. Daraus entstehen Spielräume, die auch für die befristete Beschäftigung von Auszubildenden genutzt werden können. In anderen Regierungsbezirken (wie in Mittelfranken) sind diese stellenmäßigen Voraussetzungen nicht oder nur begrenzt gegeben. Zusätzliche Stellen können aber gerade im Hinblick auf die Erfüllung der Abbauziele aus dem Reformprojekt "Verwaltung 21" nicht zur Verfügung gestellt werden. In der Praxis zeigt sich, dass die fundierte Ausbildung in der Staatsbauverwaltung den Berufsanfängern gute Einstellungschancen in der freien Wirtschaft eröffnet. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus 6. Abgeordneter Eike Hallitzky (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Angesichts der aus allen Nähten platzenden Gymnasien in Stadt und Landkreis Landshut und der heftigen Diskussionen um die Notwendigkeit eines weiteren Gymnasiums in der Region frage ich die Staatsregierung, wie sich die Übertrittsquoten in Stadt und Landkreis Landshut in den letzten fünf Jahren entwickelt haben und welche Zahlen die Staatsregierung für die künftige Entwicklung zugrundelegt? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Die Bestimmung der Übertrittsquoten in einer Region basiert auf den Abgängerdaten, die die Grund- bzw. Hauptschulen im betrachteten Gebiet über das Verfahren "Amtliche Schuldaten" zur Verfügung stellen. Die Quote für den direkten Übertritt (weiße Zeilen der nachfolgenden Tabelle) wird dabei über die Zahl der zu einem bestimmten Schuljahr aus Jahrgangsstufe 4 von der Grundschule ans Gymnasium wechselnden Schüler ermittelt, die Gesamtübertrittsquote (graue Zeilen) bezieht hingegen zusätzlich die Übertritte aus der Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule im Folgejahr ein und liegt deshalb erst mit einjähriger Verzögerung vor. Nachfolgende Tabelle weist die genannten Quoten seit dem Schuljahr 2002/03 für die kreisfreie Stadt und den Landkreis Landshut sowie die aus beiden Kreisen bestehende Region aus. Bei der Interpretation der Übertrittsquoten gilt es zu bedenken, dass im Landkreis rund dreimal so viele Grundschüler in Jahrgangsstufe 4 gezählt werden wie im Stadtgebiet, sodass die Quoten für das Gesamtgebiet relativ stark von den Werten des Landkreises dominiert werden. Seite 6 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 Übertrittsquoten an das Gymnasium aus Jgst. 4 der GS (weiß) bzw. Gesamtübertrittsquoten unter zus. Berücksichtigung der Übertritte aus Jgst. 5 der HS im Folgejahr (grau) zum Schuljahr Gebiet 02/03 % 34,1 Landshut/Stadt darunter aus GS 4 03/04 % 38,9 32,8 Landshut/Land 30,8 darunter aus GS 4 29,8 Region Landshut (Stadt und Land) 31,6 darunter aus GS 4 30,4 04/05 % 44,6 36,7 28,1 27,3 30,7 29,5 43,9 30,2 29,0 33,6 32,5 05/06 % 42,4 42,4 30,5 30,1 33,4 33,1 06/07 % 46,7 46,6 33,3 32,8 36,5 36,2 07/08 % 46,2 33,2 36,1 Bei vergleichsweise starken Schwankungen zeigt sich insbesondere für die kreisfreie Stadt eine ansteigende Tendenz der Quoten. Ein zusätzlicher Blick auf die Übertrittsquoten in der Region Landshut seit 1991/92 ergibt ein temporäres Maximum von 34,0 % zum Schuljahr 1992/93 bei anschließendem Rückgang auf 29,2 % bis zum Schuljahr 1996/97. Die zurückliegende Entwicklung mit Zeiträumen rückläufiger bzw. ansteigender Übertrittsquoten im Wechsel legt nahe, dass Aussagen über die zukünftige Entwicklung der Übertrittsquote, insbesondere die Extrapolation des zuletzt beobachteten Aufwärtstrends in die Zukunft, nicht möglich sind. Da die Übertrittsquoten auf Landesebene von einer größeren zeitlichen Stabilität geprägt sind, können diese als Grundlage einer Modellrechnung dienen, die die zukünftige bayernweite Schülerzahlentwicklung bei Fortschreibung des gegenwärtigen Bildungs- und Übertrittsverhaltens zumindest zu skizzieren vermag. Tragender Gedanke dieser "Status-quo-Rechnung" ist dabei die Modellierung sämtlicher Schülerströme unter der Annahme unveränderter Eintritts-, Übergangs- und Abgangsquoten für die Zukunft, die sich an den IstWerten der vergangenen Jahre ausrichten. Für die Zahl der neu ins Schulsystem eintretenden Schüler sind die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung maßgeblich, die einen Reflex der demografischen Entwicklung in der Schülerprognose liefern. Ungeachtet des enormen Rechenaufwands erweist sich die Anwendung des oben geschilderten Prognoseverfahrens bis auf Kreisebene hinab bereits aufgrund der zeitlich vergleichsweise instabilen Quoten und der damit verbundenen Unsicherheiten als nicht möglich. In der aktuellen Schüler- und Absolventenprognose 2007 zeichnet sich für die bayerischen Gymnasien folgende Schülerzahlentwicklung ab (absolut und relative Veränderung bzgl. 2007/08): Schülerzahlentwicklung am Gymnasium (Schülerprognose 2007) Schuljahr Schülerzahl Veränderung bzgl. 07/08 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2013/14 371 700 - 376 500 +1,3% 378 000 +1,7% 377 300 +1,5% 342 800 -7,8% 335 600 301 600 287 200 -9,7% -18,9% -22,7% 2018/19 2025/26 Die Prognoseergebnisse zeigen deutlich auf, dass die Übertrittsquoten zwar eine wichtige, aber eben nicht die alleinige Determinante für die Entwicklung der Schülerzahl am Gymnasium darstellen. So schlägt sich der demografische Wandel mit einem Bevölkerungsrückgang um bayernweit 18,2 % in der Altersgruppe der 10- bis unter 19-Jährigen bis zum Jahr 2025 ebenso nieder wie bereits heute absehbare Strukturveränderungen. Der Schülerrückgang vom Schuljahr 2010/11 zum Schuljahr 2011/12 um 9,1 % ist dabei fast ausschließlich dem Wegfall der 13. Jahrgangsstufe geschuldet. In Summe dieser Effekte wird am Gymnasium bis zum Schuljahr 2025/26 mit einem Schülerrückgang um 22,7 % gerechnet. Um zumindest einen groben Fingerzeig auf die regionale Situation in Landshut zu geben, lässt sich ein Vergleich der demografischen Entwicklungen in Bayern und der Region Landshut aus der regionalisiert vorliegende Bevölkerungsvorausberechnung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung anstellen: Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 7 Demografische Entwicklung der 10- bis unter 19-Jährigen in Bayern zwischen 2007 und … Gebiet 2013 Bayern insgesamt Region Landshut (Stadt+Land) -7,5% -5,9% 2018 -14,6% -11,4% 2025 -18,2% -13,2% Da gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung bis 2025 die Gruppe der 10- bis unter 19-Jährigen in Landshut mit 13,2 % im Vergleich zu 18,2 % in Bayern weniger stark abnehmen wird, wird der Schülerrückgang am Gymnasium um bayernweit 22,7 % in Landshut auch geringer ausfallen. Die in erheblichem Umfang vom Land an die Gymnasien der Stadt einpendelnden Schüler verhindern eine Trennung der Entwicklungen in Stadt- und Landkreis, da sich die demografischen Veränderungen im Landkreis aus genanntem Grund unmittelbar auch auf die Schülerzahlen an den Gymnasien in der Stadt Landshut auswirken. Das Staatsministerium wird die Entwicklung der Schülerzahlen weiter beobachten. 7. Abgeordnete Dr. Hildegard Kronawitter (SPD) Nachdem Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein anlässlich der 50-Jahr-Feier der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung am 2. Mai 2008 mit keinem Wort auf die seit Jahren diskutierte Novellierung des Erwachsenenbildungsgesetzes einging, frage ich die Staatsregierung, ob sie eine Novellierung des Gesetzes nach wie vor für notwendig hält, wenn ja, nach welchen Leitlinien diese ihrer Meinung nach erfolgen soll und ob gemäß ihren Vorstellungen eine gesetzliche Vorgabe für eine staatliche Mindestförderung erhalten bleiben soll? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus 1) Ausgangslage Am 14. Februar 2008 hat der Bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, "das aus dem Jahr 1974 stammende Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz an die zwischenzeitlichen Entwicklungsprozesse im Bereich der Erwachsenenbildung anzupassen". Das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern (EbFöG) bildet einen wesentlichen Eckpfeiler für die Arbeit der gemeinnützigen Erwachsenenbildungsträger im Freistaat Bayern. In einer Rückschau betrachtet haben die gesetzlichen Regelungen einer staatlichen Förderung dieses Bildungsbereiches den hiervon begünstigten Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene eine verlässliche Grundlage für die Planung ihrer Angebote eröffnet. 2) Würdigung des bisherigen EbFöG Fachlich-inhaltlich hat sich das EbFöG bewährt, insbesondere die anerkannte Transparenz und Praktikabilität des Förderverfahrens sind zu erwähnen. Das landesweit flächendeckende Netz der Bildungsanbieter und ihrer Bildungsangebote ist beispielhaft. 3) Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Staatsregierung und den Erwachsenenbildungsträgern Die Staatsregierung arbeitet im Rahmen des EbFöG mit den Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene äußerst vertrauensvoll zusammen. Bereits seit dem Jahr 2003 finden regelmäßig Gespräche über eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen zwischen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und den Landesorganisationen und Seite 8 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene statt. Wichtige Diskussionsrunden im öffentlichen Raum unter Beteiligung von Spitzenpolitikern aller im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen gaben und geben Gelegenheit, fachlich-inhaltliche wie auch organisatorisch-strukturelle Fragen zu erörtern. Erinnert werden darf nur an die vom Bayerischen Volkshochschulverband (bvv) Ende 2005 ins Leben gerufenen so genannten "Leuchtturm-Veranstaltungen" und die von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Erwachsenenbildungsträger (AGEB) verantworteten "Würfelveranstaltungen". 4) Hierauf bauen die Gespräche über eine Novellierung des EbFöG auf Die Staatsregierung trägt dem oben bei 1. erwähnten Beschluss des Bayerischen Landtags im Sinne einer konstruktiven fachlich-inhaltlichen Diskussion mit den Erwachsenenbildungsträgern nachhaltig Rechnung. Bereits am 11. März 2008 hat Herr Staatssekretär Sibler mit den Vertretern der AGEB einen intensiven Meinungsaustausch über das weitere Vorgehen im Vollzug des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 14. Februar 2008 geführt. Der Landesbeirat für Erwachsenenbildung hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Im April d.J. fand ein weiteres Gespräch auf Arbeitsebene statt. Vereinbart wurde, dass die AGEB ihre Zielvorstellungen in einem Papier festhält. Herr Staatssekretär Sibler hat die AGEB für den 3. Juni 2008 zu einem weiteren Gespräch eingeladen. Ziel dieses Gesprächs ist es, eine tragfähige Diskussionsgrundlage für die mit einem Änderungsgesetz verbundenen fachlich-inhaltlichen Weichenstellungen auszuarbeiten, die in einen Gesetzentwurf der Staatsregierung münden kann. 5) Würdigung der Arbeit der Erwachsenenbildungsträger Die erwähnten vielfältigen Gespräche und Fachveranstaltungen unter Beteiligung insbesondere des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sind Beweis für den hohen Stellenwert, den die Staatsregierung der Arbeit der Erwachsenenbildungsträger beimisst. Gerade Herr Ministerpräsident Dr. Beckstein hat dies bei seiner Ansprache anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Katholischen Erwachsenenbildung in Bayern nachdrücklich bekräftigt. - Erwachsenenbildungsträger sind in der Lage, äußerst flexibel passgenaue Angebote zu schaffen, die den gesellschaftlichen Veränderungen und Notwendigkeiten Rechnung tragen. - Die Erwachsenenbildungsträger sind mittlerweile in vielen Fällen zu Moderatoren regionaler Entwicklungsprozesse geworden, sie stellen oft den eigentlichen Motor dar. - Der Erwachsenenbildung kommt damit eine entscheidende Rolle bei der persönlichen Orientierung und anschließenden Bewältigung der neuen und vielgestaltigen Anforderungen für alle Lebenszeiten des Erwachsenen zu. - Dabei geht es um eine Stärkung der Lern- und Bildungsbereitschaft ganz allgemein wie auch um die Berücksichtigung der Chancen bildungsferner und benachteiligter Bevölkerungsgruppen. - Bildung kann und darf sich aber nicht auf das beruflich und erwerbswirtschaftlich verwertbare Wissen beschränken. Vielmehr sind alle Angebote gefordert, welche die schöpferischen und geistigen Fähigkeiten des Einzelnen entfalten, unabhängig von dessen Motivation, Beruf, Alter oder Lebensumständen. Darin unterscheidet sich die allgemeine Erwachsenenbildung von der beruflichen Weiterbildung, für die andere Unterstützungssysteme bereitstehen. 6) Fachlich-inhaltliche Schwerpunkte In den über dreißig Jahren der Geltung des EbFöG waren Gesellschaft und Arbeitswelt einem stetigen Wandel unterworfen. Wissen und Bildung sollen den Einzelnen befähigen, diese Verantwortung für sich und die Gesellschaft selbst wahrzunehmen. Daraus folgt für das EbFöG Folgendes: - Bedeutsam für die Nutzer sind Transparenz und Programmvielfalt der Anbieter sowie die Qualität der Angebote. Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Evaluierung sind für den staatlichen Bildungsbereich inzwischen unverzichtbar geworden. Daran muss sich auch die staatlich geförderte Erwachsenenbildung ausrichten. Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 9 - Die Entwicklung derartiger Systeme der Qualitätssicherung trägt auch entscheidend zur Profilbildung dieses Bildungsbereiches bei. - Die Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung haben auf diesem Gebiet in enger Abstimmung mit dem Kultusministerium bereits seit Längerem nachhaltige Anstrengungen unternommen. - In einem Flächenstaat wie dem Freistaat Bayern wird dem Ziel einer ausgewogenen Bereitstellung unterschiedlicher Bildungsangebote gerade auch im ländlichen Raum ein hoher Stellenwert beigemessen. - Das System einer Zuwendung der staatlichen Mittel an zentrale Organisationen mit einer Weiterleitung an die darin zusammengeschlossenen Träger und Einrichtungen hat sich bewährt. - Die Frage der Beibehaltung der in der vorliegenden Anfrage erwähnten "gesetzliche(n) Vorgabe für eine staatliche Mindestförderung" ist aktuell Gegenstand eingehender Diskussionen mit den Erwachsenenbildungsträgern. 8. Abgeordneter Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD) Wie hoch sind die Gesamtkosten (Konzeption, Einladung, Bewerbung, Durchführung etc.) für die Bildungskonferenzen und die Herstellung der Elternzeitschrift (EZ) im Rahmen der Kampagne "Bildungsland Bayern" und wer wird zu den Bildungskonferenzen eingeladen? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sucht im Rahmen der Informationsoffensive "Bildungsland Bayern" das intensive Gespräch mit Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie allen bildungspolitisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Staatsminister Schneider hat dies auf seiner Pressekonferenz zur Vorstellung der Informationsoffensive "Bildungsland Bayern" am 10. April 2008 in München angekündigt. Die Bildungskonferenzen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorbereitet und organisiert. Die Konzeption wurde vom zuständigen Referat erstellt und verursacht keine Kosten; die Einladung erfolgt per E-Mail durch die Büros des Herrn Staatsministers bzw. des Herrn Staatssekretärs und ist ebenfalls mit keinen Kosten verbunden. Die "Bewerbung" erfolgt über Terminhinweise und Pressemitteilungen des Staatsministeriums, die ebenfalls keine Kosten verursachen, da sie ausschließlich per E-Mail versandt werden. Für die Durchführung fallen pro Bildungskonferenz für Catering und Moderatorenhonorar maximal rund 1.500 Euro an; die Gesamtkosten für alle acht Bildungskonferenzen dürften etwa 12.000 Euro betragen. Eine genaue Zahl kann erst nach der letzten Bildungskonferenz am 30. Juni 2008 genannt werden. Die Elternzeitschrift "EZ" des Kultusministeriums erscheint mit 3 bis 4 Ausgaben pro Jahr. Die EZ 1/2008 hat u.a. Themen der Informationsoffensive "Bildungsland Bayern" aufgegriffen, wäre aber auch unabhängig von diesem Projekt in diesem Umfang erschienen. Sie ist somit keine Extra-Ausgabe. Die Kosten für die Ausgabe 1/2008, die Ende April 2008 im Rahmen der Informationsoffensive "Bildungsland Bayern" erschien und an alle Eltern der Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen von der 1. bis 10. Jahrgangsstufe mit einer Gesamtauflage von 1,4 Millionen verteilt wurde, betrugen rund 90.000 Euro. Aufgrund eines kleineren Formats haben sich diese Kosten gegenüber dem Vorjahr pro Heft um rund 50.000 Euro reduziert. Zu den Bildungskonferenzen werden Vertreterinnen und Vertreter von Eltern, Lehrkräften und Schülerschaft der Region eingeladen sowie je nach Thema auch Vertreterinnen und Vertreter von Schulaufsicht, der Seite 10 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 kommunalen Sachaufwandsträger sowie anderer gesellschaftlicher Gruppen und Partner des schulischen Bildungswesens in Bayern. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen 9. Abgeordneter Dr. Christian Magerl (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen veröffentlichte die Flughafen München GmbH (FMG) in ihrem Statistischen Jahresbericht 2007 anders als in den Vorjahren keine Spitzenstundewerte mehr und welches waren diese Werte 2007? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen In der Vergangenheit wurden im Statistischen Jahresbericht der Flughafen München GmbH die Spitzenwerte für den gewerblichen Verkehr publiziert. Da diese Informationen wiederholt zu Irritationen und in Folge davon zu falschen Schlussfolgerungen in der Kapazitätsfrage des Bahnsystems geführt haben, hat die Flughafen München GmbH entschieden, diese Informationen nicht mehr zu publizieren. Für einen Nichtfachmann erscheint es nämlich unverständlich, dass bei einem Koordinationseckwert des bestehenden Bahnsystems von 90 geplanten Bewegungen/Stunde in der Spitzenstunde mehr als 100 Bewegungen möglich sind. Solche Spitzenwerte sind nur in wenigen Ausnahmefällen bei optimalen Bedingungen, wie einer entsprechenden Wetterlage, einem optimalen Typenmix, dem entsprechenden Zusammenspiel zwischen An- und Abflügen sowie den Abläufen innerhalb der angrenzenden Lufträume erreichbar. Als Planungsgrundlage für die tägliche Arbeit der Flugsicherung, der Fluggesellschaften und des Flughafens können jedoch solche nur unter optimalen Bedingungen erreichbaren Spitzenwerte nicht dienen, da der Verkehr auf dieser Basis nicht dauerhaft entsprechend gewisser Qualitätsstandards abgewickelt werden kann. Die Spitzenstunde bei den gewerblichen Bewegungen erreichte der Flughafen München im Jahr 2007 am 12.02.2007 in der Zeit zwischen 9.35 und 10.34 mit 106 Bewegungen/Stunde (2006: 104 Bewegungen/Stunde). 10. Abgeordnete Maria Scharfenberg (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Nachdem laut Nachtragshaushalt 2008 (S. 514-515) Fonds im Umfang von 173,1 Mio. Euro für die Kapitalerhöhung der BayernLB herangezogen werden, frage ich die Staatsregierung, welche konkreten Projekte in welchem Umfang von diesen Fonds (mit)finanziert werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen Das Staatsministerium der Finanzen weist vorab darauf hin, dass weder heuer noch in der Vergangenheit Projekte aus dem Kapitalstock der Fonds, sondern immer nur aus deren Erträgen finanziert wurden und Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 11 werden. Aufgrund der Ermächtigung im Nachtragshaushalt werden die bisher als nachrangige Schuldscheindarlehen angelegten Kapitalstöcke in Eigenkapital der Bayerischen Landesbank umgewandelt. Dadurch entstehen den Fonds keine Nachteile. Die betroffenen Haushaltsansätze wurden im Nachtragshaushalt 2008 nicht verändert. Ab 2009 treten anstelle der Zinsen für die Darlehen Gewinndividenden der Bayerischen Landesbank. Diese liegen nach dem derzeitigen Stand leicht über dem Kapitalmarktzins. Sollten sich künftig aufgrund von Gewinnschwankungen der Bayerischen Landesbank Einbußen ergeben, kann gegebenenfalls ein Ausgleich aus allgemeinen Haushaltsmitteln geleistet werden. Zu den nachgefragten konkreten Projekten ist festzustellen: Einige Fonds dienen nur einem einzigen Zweck, aus den Erträgen anderer wird eine Vielzahl verschiedener Vorhaben (mit)finanziert, die festzustellen teilweise aufwendige Ermittlungen auch in anderen Ressorts erfordern würde, welche in der für die Bearbeitung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar waren, oder die von ihrer Menge her den Rahmen der Anfrage sprengen würden. In diesem Falle werden die Fördergebiete allgemein beschrieben. Zu den Fonds im Einzelnen: Fonds für die Gesellschaft für internationale Wirtschaftsbeziehungen (Kap. 13 07/161 02): Die Erträge dieses Fonds dienen zur teilweisen Finanzierung der Aktivitäten des Stammhauses von Bayern International im Bereich der bayerischen Außenwirtschaftsförderung. Dazu zählen insbesondere die Abwicklung des Bayerischen Messebeteiligungsprogramms sowie die Organisation von Besuchen ausländischer Wirtschaftsdelegationen in Bayern sowie bayerischer Wirtschaftsdelegationen im Ausland. Insgesamt stehen Bayern International für diese Aufgaben jährliche Mittel in Höhe von 3,8 Mio. Euro im Staatshaushalt zur Verfügung. Fonds Hochschule International (Kap. 13 08/161 65 und Kap. 13 12/161 90): Die Zinserträge aus dem Fonds Hochschule International dienen der Verbesserung des internationalen Austauschs von Studierenden und Wissenschaftlern, der Zusammenarbeit zwischen bayerischen und ausländischen Hochschulen sowie der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen dieser Zusammenarbeit. Neben den Zinserträgen stehen für diese Maßnahmen auch die bei Kap. 15 06 TG 81 veranschlagten Mittel in Höhe von derzeit jährlich 2.291,6 Tsd. Euro zur Verfügung. Kulturfonds (Kap. 13 08/161 70): Die Förderbereiche sind im Staatshaushalt (Einzelplan 13, Kap. 13 08 TG 69-70, S. 193) aufgeführt. Die im Jahr 2008 vorgesehenen 45 Einzelvorhaben im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit einem Volumen von jeweils mehr als 25.000 Euro beschließt der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtages am 4. Juni 2008; dazu kommen 97 Vorhaben mit einer geringeren Förderung, über die das Ressort eigenverantwortlich entscheidet. Fonds für das Museum der Phantasie (Sammlung Buchheim) (Kap. 13 08/161 72): Die Erträge dieses Fonds dienen der Finanzierung des Erbbauzinses für das Grundstück, auf dem das Museum der Phantasie in Bernried errichtet wurde. Fonds für das Internationale Künstlerhaus Bamberg (Kap. 13 08/161 73): Die Erträge fließen in die laufenden Kosten des Internationalen Künstlerhauses Bamberg in der "Villa Concordia" einschließlich der Kosten für das Personal und in Stipendien für sechs deutsche und sechs ausländische Künstler der Bereiche Bildende Kunst, Musik und Literatur, die dort bis zu einem Jahr arbeiten. Umweltfonds (Kap. 13 08/161 77): Die Erträge des Umweltfonds (jährlich rd. 1,7 Mio. Euro) dienen der Finanzierung von Projekten und Maßnahmen, die die Umsetzung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung in Bayern unterstützen. Zur praktischen Umsetzung dieser Ziele werden die Mittel für die Förderschwerpunkte Umweltbildung, Klimaschutz, Nachhaltige Entwicklung in der Wirtschaft sowie Umwelt und Kommunen verwendet. Der Vorschlag des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über die Aufteilung der Mittel für 2007/2008 auf die Einzelmaßnahmen wurde vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags am 23. Mai 2007 beraten und gebilligt. Seite 12 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 Altlastensanierungsfonds (Kap. 13 08/161 78): Die Erträge des Altlastensanierungsfonds (jährlich rund 2 Mio. Euro werden insbesondere zur Erkundung und Sanierung von Altlasten verwendet, deren Gefährdungspotential gewerblichen Ursprungs ist bzw. von gemeindeeigenen Hausmülldeponien ausgeht. Neben der Zinsverbilligung von Darlehen, die zur Zwischenfinanzierung der Sanierung von Altlasten an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in bestimmten Fällen gewährt werden, wird mit verfügbaren Ausgaberesten aus dem Altlastensanierungsfonds (aufgelaufene Zinserträge) der Beitrag des Freistaates Bayern am Unterstützungsfonds zur Erkundung und Sanierung gemeindeeigener ehemaliger Hausmülldeponien (Art. 13 a BayBodSchG) finanziert. Naturschutzfonds (Kap. 13 08/161 79) Die Erträge aus diesem Fonds von jährlich rd. 2 Mio. Euro fließen in einer Summe dem Haushalt der Stiftung "Bayerischer Naturschutzfonds" zur Erfüllung der in Art. 43 a Abs. 2 BayNatSchG normierten Aufgaben zu. Die Stiftung vergibt aus der Gesamtheit der ihr zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen für verschiedene Förderprojekte; die Herkunft der in das jeweilige Projekt fließenden Mittel ist nach dem Gesamtdeckungsgrundsatz nicht feststellbar. Bayernfonds (Kap. 13 12/161 01): Die Erträge des Bayernfonds werden entsprechend der Veranschlagung bei Kap. 13 12 Tit. 161 01 und 916 02 der Sonderrücklage zur Finanzierung der Folgekosten der Offensive Zukunft Bayern zugeführt. Die Entnahmen aus dieser Sonderrücklage richten sich nach der Etatbewilligung bei 13 06 Tit. 356 01; für das Haushaltsjahr 2008 sind keine Entnahmen veranschlagt. Fonds zur Förderung der Umweltforschung (Kap. 13 12/161 77): Die Erträge aus dem Fonds zur Förderung der Umweltforschung sichern eine langfristige Förderung von Forschungsaktivitäten im Bereich des Technischen Umweltschutzes u. a. auf den Gebieten Abfall, integrierte Produktpolitik (IPP), Umweltbiotechnologie, Altlasten, Luftreinhaltung, Lärmschutz und spezieller abwassertechnischer Problemstellung am bifa Umweltinstitut in Augsburg. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 11. Abgeordneter Dr. Martin Runge (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Wie lange dauerten bislang luftrechtliche Verfahren beim Luftamt Süd und beim Luftamt Nord ab Einreichen des jeweiligen Antrages bis zur Erteilung des Bescheides im Durchschnitt und im Minimum/Maximum (Verfahren aus den letzten 15 Jahren)? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Das Spektrum der in den Luftämtern Süd- und Nordbayern zu bearbeitenden luftrechtlichen Verfahren ist sehr weit gefächert (vgl. § 27 ZustVVerk). Auf Grund der sehr unterschiedlichen an diese Verfahren zu stellenden Anforderungen hätten Feststellungen über eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer wenig Aussagewert. So verstreichen bei der Bearbeitung von Pilotenlizenzen zwischen Antragstellung und Ausstellung selten mehr als einige Tage. Luftfahrtveranstaltungen werden im Bereich weniger Tage bis einiger Wochen durch Bescheid abgeschlossen. Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 13 Bei Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass es innerhalb dieser Gestattungsverfahren nochmals verschiedene Verfahrensarten mit sehr unterschiedlichen an sie zu stellenden Anforderungen gibt, wie das förmliche Planfeststellungsverfahren mit öffentlicher Anhörung oder das Plangenehmigungsverfahren ohne förmliche öffentliche Beteiligung in Form einer Anhörung oder eines Erörterungstermins. Auch innerhalb dieser Verfahren ist eine generalisierte Betrachtung der Verfahrensdauer nur bedingt aussagekräftig. Die Dauer der Verfahren ist insbesondere abhängig von der Flugplatzart (Segelfluggelände ohne befestigte Start- und Landebahn oder Gelände für Ultraleichtflugzeuge oder Verkehrsflughafen), der zu genehmigenden Maßnahme (Neuerrichtung oder Änderung einer Anlage, Änderung des Betriebs...), dem Antragsinhalt, den rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten, dem Ablauf des Verfahrens (z.B. Umplanungen während des Verfahrens) und/oder der Qualität der Mitwirkung des Vorhabensträgers. Nach in Folge der Kurzfristigkeit der Anfrage nur überschlägigen Sichtung einzelner Verfahrensakten beim Luftamt Südbayern reicht die Spanne der Verfahrensdauern für Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren von 4 Monaten in einfachsten Fällen, z.B. bei Ultraleicht-Geländen, bis zu 30 Monaten. In Einzelfällen mit größerem Umplanungserfordernis während des Verfahrens betrug die Dauer bis zu 39 Monaten. Als Durchschnitt besteht im Rahmen des Verwaltungscontrollings die Zielsetzung, eine Abwicklung von 80 % der Fallzahlen in einer Zeit von 15 Monaten zu bewerkstelligen. Dieses Ziel wird in der Regel erfüllt. Die komplexen Flugplatzgenehmigungsverfahren dauerten beim Luftamt Nordbayern von 6 Monaten (Minimum) bis zu 30 Monaten (Maximum), abhängig von der Art des zu genehmigenden Flugplatzes, vom durchzuführenden Genehmigungsverfahren und von der Intensität der Mitwirkung des Antragstellers bezüglich des Beibringens benötigter Verfahrensunterlagen. Der Schnitt der Bearbeitungszeit bei Flugplatzgenehmigungen belief sich in den letzten 15 Jahren auf 12 bis 18 Monate. 12. Abgeordneter Franz Schindler (SPD) Nachdem die Staatsregierung bereits mehrfach, u. a. in der Regierungserklärung vom 15.11.2007, angekündigt hat, dass die weißen Flecken auf der DSL-Landkarte möglichst schnell geschlossen werden sollen und nach einer sog. Breitband-Initiative am 19.02.2008 vorläufige Eckpunkte für eine Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten vorgelegt hat, frage ich die Staatsregierung, bis wann mit dem Beginn der Förderung gerechnet werden kann und ob die Staatsregierung die vorgesehenen Mittel für ausreichend hält, wenn alle un- und unterversorgten Gemeinden und Gemeindeverbände Förderanträge stellen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Die gemeinsam vom Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten ausgearbeitete einheitliche Richtlinie für eine Breitbandförderung wurde der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Entgegen der ursprünglichen Planungen hat sich die Europäische Kommission entschieden, zunächst die Notifizierung des vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingereichten GAK-Rahmenplans "Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B: Breitbandversorgung ländlicher Räume" vorzunehmen und alle entsprechenden Länderprogramme danach zu bearbeiten. Daraus ergab sich eine gewisse zeitliche Verzögerung. Ich hoffe, dass nunmehr eine Notifizierung der bayerischen Richtlinie in Kürze erfolgt. Die Festlegung der für das Breitbandförderprogramm vorgesehen 19 Mio. Euro basiert auf der einen Seite auf der strikten europäischen Vorgabe der Ermöglichung von Wettbewerb mit alternativen Anbietern bzw. Technologien und auf der anderen Seite auf den Bedarfsmeldungen der Kommunen in unserem gemeinsam Seite 14 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag angebotenen Breitbandportal. Es soll keinen berechtigten Förderantrag geben, der wegen fehlender Mittel abgelehnt werden müsste. 13. Abgeordneter Adi Sprinkart (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Da der Ausbau der Strecke Kaufbeuren – Buchloe und die daraus resultierende Eingleisigkeit der Strecke für die Zeit vom 05.05. bis 31.10. 2008 im aktuellen Kursbuch berücksichtigt ist, aber nicht vollzogen wird, frage ich die Staatsregierung, welche Gründe für die Verschiebung verantwortlich sind, welche Auswirkung diese Verzögerung auf die Fertigstellung des Neigetechnikausbaus auf der Strecke München – Kempten – Oberstdorf bzw. Lindau hat und ob es seitens der DB AG eine verbindliche Zusage gibt, bis wann die Neigetechnikertüchtigung auf dieser Strecke abgeschlossen sein wird? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Die Deutsche Bahn AG hatte für das Jahr 2008 eine grundlegende Sanierung der bereits vorhandenen Eisenbahninfrastruktur zwischen Buchloe und Kaufbeuren im Umfang von ca. 50 Mio. Euro beabsichtigt. Die Sanierungsmaßnahmen mussten um ein Jahr auf 2009 verschoben werden. Grund hierfür sind laut Aussage der Deutschen Bahn AG Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Anwendung umweltrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union, die noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind. Die für 2008 geplante Sanierung des Streckenoberbaus ist eine vorbereitende Maßnahme für die eigentliche Ertüchtigung der Strecke Augsburg – Buchloe – Kempten – Lindau auf bis zu 160 km/h. Eine Verschiebung um zwölf Monate hat keine Auswirkungen auf den Zeitplan des Neigetechnikausbaus. Die Deutsche Bahn nennt als geplanten Zeitpunkt für den Abschluss aller Ertüchtigungsmaßnahmen und die Aufnahme des Neigetechnikbetriebes das Jahr 2011. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 14. Abgeordnete Dr. Simone Strohmayr (SPD) Wie viele Kinder in der Altergruppe 0 bis 14 erkrankten jeweils in den bayerischschwäbischen Landkreisen Donau-Ries, Aichach-Friedberg und Augsburg Land in den Jahren 1990 bis 2006 an bösartigen Tumoren, wie viele jeweils an Leukämie, und wie hoch waren jeweils (auf 100.000 Kinder der entsprechende Altersgruppe bezogen) die Erkrankungsraten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 15 Der statistische Sachverhalt zur Häufigkeit kindlicher Krebserkrankungen in drei schwäbischen Landkreisen, der in der mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr erfragt wird, ist grundsätzlich bereits in der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm enthalten (LT-Drs.15/10297 vom 17.4.2008, siehe Anlage). Dieser Antwort der Staatsregierung liegt eine Auskunft des Deutschen Kinderkrebsregisters in Mainz zugrunde. Diese Auskunft enthält auch die publizierten Daten zu Kinderkrebs und Leukämie bei Kindern für die Landkreise Donau-Ries, Aichach-Friedberg und Augsburg-Land für die Jahre 1983-1998, die in den Tabellen der LT-Drs.15/10297 enthalten sind. Es erkrankten in den Jahren 1996 bis 2005 im jährlichen Durchschnitt in Schwaben etwa 50 Kinder unter 15 Jahren an bösartigen Neubildungen, so dass pro Kreis im Durchschnitt weniger als 5 Erkrankungsfälle auftraten. Es zeigte sich bei einer internen Auswertung des Deutschen Kinderkrebsregisters für den Zeitraum 1996 bis 2005 für Leukämien bei Kindern unter 15 Jahren in keinem der Landkreise in Schwaben eine statistisch signifikante Erhöhung. Das Deutsche Kinderkrebsregister weist insbesondere darauf hin, dass bei der selektiven Betrachtung einzelner Landkreise in besonderem Maße Zufallsschwankungen aufgrund der kleinen Fallzahlen in Betracht zu ziehen sind. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 15. Abgeordnete Susann Biedefeld (SPD) Was will die Staatsregierung unternehmen, um der akuten Raumnot des Familienentlastenden Dienstes (FED) in Coburg entgegenzutreten, welche Möglichkeiten gibt es, den FED mit im Sozialpädiatrischen Zentrum in der Coburger Bahnhofstraße zu integrieren und wie sieht die finanzielle Beteiligung der Staatsregierung aus? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Der Familienentlastende Dienst des Vereins "Hilfe für das behinderte Kind Coburg e.V." ist als regionaler Dienst der Offenen Behindertenarbeit anerkannt und erhält im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Diensten der Offenen Behindertenarbeit Zuschüsse zu den Personalkosten. Kofinanziert wird der Dienst seit 01.01.08 vom Bezirk Oberfranken. Das Konzept, den FED im Sozialpädiatrischen Zentrum in der Coburger Bahnhofstraße unterzubringen, wird vom Sozialministerium fachlich befürwortet und unterstützt. In einem am 11.03.08 im Sozialministerium stattgefundenen Gespräch mit Vertretern des Vereins wurde erklärt, dass eine Förderung der Investitionskosten für diese Einrichtung aus Mitteln des Landesbehindertenplanes nicht möglich ist. Bei den neu zu schaffenden Kurzzeitplätzen steht einmal nicht die Pflege im Vordergrund, so dass eine Investitionsförderung nicht in Frage kommt, zum anderen lässt die Seite 16 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 Förderrichtlinie für die Dienste der Offenen Behindertenarbeit nur eine Bezuschussung von Personalkosten zu, eine Investitionsförderung ist hier ebenfalls nicht möglich. Den Vertretern des Vereins wurde empfohlen, das Projekt bei der Bayerischen Landesstiftung anzumelden, da dem Projekt durchaus Modellhaftigkeit bescheinigt werden kann, weil es bisher im Rahmen eines Familienentlastenden Dienstes eine derartige teilstationäre Einrichtung nicht gibt. Das Konzept wurde daraufhin mit dem Sozialministerium abgestimmt und eine Kostenübernahme für den laufenden Betrieb seitens des Bezirks Oberfranken zugesagt. Mit E-Mail vom 08.05.08 hat das Sozialministerium dem Träger mitgeteilt, dass die Unterlagen für den Landesstiftungsantrag vollständig sind und nunmehr eingereicht werden können. Sobald die Landesstiftung den Antrag dem Sozialministerium zur Begutachtung vorlegt, wird das Sozialministerium voraussichtlich dazu positiv Stellung nehmen. Voraussetzung ist natürlich, dass zwischenzeitlich keine wesentlichen fachlichen Änderungen am Konzept vorgenommen worden sind. 16. Abgeordneter Thomas Mütze (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) Bezugnehmend auf die Anfrage zum Plenum vom 31.03.2008 von Frau Dr. Strohmayr zur Jugendsozialarbeit an Schulen und die darin in Aussicht gestellte Entscheidung über den Zuschlag für die sich bewerbenden Schulen bis Ende Mai 2008 frage ich die Staatsregierung, an welchen Schulen in Unterfranken, in welchem Umfang Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeiter zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) richtet sich an junge Menschen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von Benachteiligungen bzw. zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Der Freistaat Bayern unterstützt mit seiner freiwilligen Leistung die Landkreise und kreisfreien Städte bei seinen Aufgaben nach § 13 SGB VIII. Es handelt sich also um eine Jugendhilfeleistung, die nach erzieherischen Bedarfen und nicht nach dem Gießkannenprinzip zugeteilt wird. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat dabei im Benehmen mit dem jeweiligen Schulamt bzw. bei Berufs- und Förderschulen mit der jeweiligen Regierung den Bedarf für die Jugendsozialarbeit an Schulen im Rahmen seiner planerischen Tätigkeiten festzustellen. Der Bedarf ist anhand relevanter sozialräumlicher Indikatoren aus dem Einzugsgebiet der Schule wie bspw. der Anzahl der Familien mit Migrationshintergrund oder der Jugendkriminalitätsstatistik sowie aus Sicht der Schule zu belegen und wird vom Jugendhilfeausschuss bestätigt. Die Anträge werden schließlich der jeweiligen Regierung zur Überprüfung vorgelegt. Das Familienministerium trifft im Einvernehmen mit den Regierungen die Entscheidung, welche sich an den fachlichen Kriterien, wie sie in der Förderrichtlinie festgelegt sind, orientiert. Für den Regierungsbezirk Unterfranken liegen 15 entscheidungsreife Anträge für 18 neue Schulen und 4 Projektschulen mit dem Wunsch nach Aufstockung des Stellenanteils mit einem Gesamtstellenumfang von 13,54 Stellen vor. Die Anträge umfassen 17 Hauptschulen mit 9,79 Stellen, 3 Förderschulen (mit Hauptschulstufe) mit 2 Stellen und 2 Berufsschulen mit einem Stellenumfang von 1,75 Stellen. Von den 13,54 Stellen können zum 01.09.2008 nach fachlicher Prioritätensetzung voraussichtlich alle Stellen bewilligt werden (sh. beigefügte Auflistung der Schulen einschließlich Schultyp und Stellenumfang). Drucksache 15/10768 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Regierungsbezirk Seite 17 Projektliste Unterfranken Stellen: 13,54 einvernehmlich e Entschei dung StMAS Beginn Antr ag Prioritä t 1 1a Stockstadt/ Lkr. Aschaffenburg Hauptschule Stockstadt HS 0,50 0,50 01.09.2008 1 1b Waldaschaff/ Lkr. Aschaffenburg Hauptschule Waldaschaff HS 0,50 0,50 01.09.2008 2 2 Würzburg/ Pestalozzi-Hauptschule DiakonischesWerk Würzburg e. V. HS 0,75 0,75 01.09.2008 3 3 Gerbrunn/ Gemeinde Gerbrunn Hauptschule Gerbrunn HS 0,50 0,50 01.09.2008 BS 1,00 1,00 01.09.2008 Ort/Träger Schule Art Stellen 4 4 Schweinfurt/ Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt gGmbH Adolph-KolpingBerufsschule Schweinfurt - Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung Schwerpunkt Lernen, soziale und emotionale Entwicklung 5 5 Ebern/ BRK Kreisverband Haßberge Hauptschule Ebern HS 0,50 0,50 01.09.2008 6 6 Höchberg/ Markt Höchberg Aufstockungsantrag Hauptschule Höchberg HS 0,50 0,50 01.09.2008 7 7 Kitzingen/ Schulzweckverband KitzingenOchsenfurt Staatl. Berufsschule Kitzingen BS 0,75 0,75 01.09.2008 8 8 Klingenberg/ Stadt Klingenberg am Main Dr. Konrad-Wiegand Volksschule HS 1,00 1,00 01.09.2008 9 9 Schwebheim/ Landkreis Schweinfurt Heide-Schule zur Lernförderung FS 0,50 0,50 01.09.2008 10 10 Kitzingen/ Landkreis Kitzingen Erich-Kästner-Schule, Förderzentrum Kitzingen FS 1,00 1,00 01.09.2008 11 11 Aschaffenburg/ Stadt Aschaffenburg Schönberg-Volksschule HS 0,50 0,50 01.09.2008 12 12 Würzburg/ Stadt Würzburg Hauptschule Heuchelhof HS 0,77 0,77 01.09.2008 13 13 Bad Königshofen/ gfi Schweinfurt Volksschule Bad Königshofen HS 0,77 0,77 01.09.2008 11 14 Aschaffenburg/ Stadt Aschaffenburg Fröbel-Schule zur Lernförderung Aschaffenburg FS 0,50 0,50 01.09.2008 14 15 Hauptschulverband Gaukönigshofen Hauptschule Gaukönigshofen HS 0,50 0,50 01.09.2008 5 16a Eltmann/ BRK Kreisverband Haßberge Aufstockungsantrag Hauptschule Eltmann HS 0,20 0,20 01.09.2008 5 16b Ebelsbach/ BRK Kreisverband Haßberge Aufstockungsantrag Hauptschule Ebelsbach HS 0,30 0,30 01.09.2008 Gaukönigshofen/ Seite 18 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/10768 15 17 Waldbüttelbrunn/ Schulverband Waldbüttelbrunn Volksschule Waldbüttelbrunn HS 0,50 0,50 01.09.2008 5 18 Knetzgau/ BRK Kreisverband Haßberge Hauptschule Knetzgau HS 1,00 1,00 01.09.2008 5 19 Theres/ BRK Kreisverband Haßberge Hauptschule Theres HS 0,50 0,50 01.01.2009 5 20 Zeil am Main/ BRK Kreisverband Haßberge Aufstockungsantrag Verbandshauptschule Zeil und Sand HS 0,50 0,50 01.01.2009 Stellen neu: 13,54 13,54 Schulen neu: 18,00 Aufstockungsschulen: 4,00 Anträge: Schulverteilung Anzahl Schulen Anzahl Stellen HS: 17,00 9,79 FS: 3,00 2 BS: 2,00 1,75 15,00