Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag

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Bayerischer Landtag
15. Wahlperiode
Drucksache
15/10768
05.06.2008
Anfragen zum Plenum
vom 2. Juni 2008
mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete
Nummer
der Frage
Abgeordnete
Nummer
der Frage
Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ..2
Naaß, Christa (SPD).....................................................5
Biedefeld, Susann (SPD) ............................................15
Nöth, Eduard (CSU).....................................................1
Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ..............3
Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD) ....................................8
Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ..........6
Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ... 11
Kamm, Christine (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) .......4
Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN)10
Dr. Kronawitter, Hildegard (SPD) ...............................7
Schindler, Franz (SPD) .............................................. 12
Dr. Magerl, Christian (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) 9
Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) ......... 13
Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) .......16
Dr. Strohmayr, Simone (SPD) ................................... 14
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung
Geschäftsbereich der Staatskanzlei
Nöth, Eduard (CSU)
Förderung der deutschen Sprache ........................1
Geschäftsbereich des Staatsministeriums des
Innern
Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90 DIE
GRÜNEN)
Wegnahme von Privatbesitz von
Bewohner des Ausreisezentrums Fürth ................2
Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN)
Planung einer Rastanlage an der Autobahn
bei Staffelbach .....................................................3
Kamm, Christine (BÜNDNIS 90 DIE
GRÜNEN)
Kosten für Feuerwehreinssatz am
06.04.2008 in Gundremmingen ...........................4
Naaß, Christa (SPD)
Übernahme von Auszubildenden in der
Bauverwaltung .....................................................4
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus
Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN)
Übertrittsquoten in die Gymnasien der
Region Landshut ..................................................5
Dr. Kronawitter, Hildegard (SPD)
Novellierung des
Erwachsenenbildungsgesetzes .............................7
Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD)
Kosten der Kampagne "Bildungsland
Bayern“\ ...............................................................9
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der
Finanzen
Dr. Magerl, Christian (BÜNDNIS 90 DIE
GRÜNEN)
Spitzenstundenwerte im Statistischen
Jahresbericht der Flughafen München
GmbH ................................................................ 10
Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90 DIE
GRÜNEN)
Mittelbewendung der Kapitalstöcke
"Offensive Zukunft Bayern I und II" sowie
der "High-Tech-Offensive“\ .............................. 10
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie
Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90 DIE
GRÜNEN)
Dauer von luftrechtlichen Verfahren ................. 12
Schindler, Franz (SPD)
Förderung der Breitbahnderschließung in
ländlichen Gebieten ........................................... 13
Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN)
Ausbau der Bahnstrecke Kaufbeuren Buchloe ............................................................. 14
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Dr. Strohmayr, Simone (SPD)
Tumorerkrankungen bei Kindern von 0 bis
14 Jahren in bayerisch-schwäbisch
Landkreisen ....................................................... 14
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und
Frauen
Biedefeld, Susann (SPD)
Unterstützung des Familienentlastenden
Dienstes (FED) in Coburg ................................. 15
Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90 DIE
GRÜNEN)
Jugendsozialarbeit an Schulen in
Unterfranken ..................................................... 16
Drucksache 15/10768
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Seite 1
Geschäftsbereich der Staatskanzlei
1. Abgeordneter
Eduard
Nöth
(CSU)
Da sich Europaminister Dr. Markus Söder vehement und nachhaltig um den
Stellenwert unserer deutschen Sprache auf europäischer Ebene bemüht, frage ich die
Staatsregierung, welche Anstrengungen sie unternimmt, den zunehmenden Rückzug
der deutschen Sprache im nationalen und regionalen Zusammenhang zu unterbinden
bzw. einzudämmen, und wie das begrüßenswerte Vorhaben des Europaministers mit
Entwicklungen z.B. an der FAU Erlangen-Nürnberg zusammenpasst, wo
"Departments" eingeführt wurden?
Antwort der Staatskanzlei
Der Staatsregierung ist es seit Jahren ein Anliegen, die deutsche Sprache auf europäischer Ebene neben der
englischen und der französischen als gleichberechtigte Arbeitssprache innerhalb der EU-Institutionen und
insbesondere der Europäischen Kommission zu verankern. Es geht dabei um das politische und kulturelle
Selbstbewusstsein Deutschlands.
Die Forderung der Staatsregierung nach gleichberechtigter Verwendung der deutschen Sprache in der
Europäischen Union dient der Transparenz der Arbeit der Europäischen Union sowie der Vermeidung von
Wettbewerbsnachteilen für rd. 91 Mio. deutschsprachige Bürgerinnen und Bürgern – immerhin fast 30 % der
gesamten EU-Bevölkerung. Damit ist Deutsch die am meisten gesprochene Muttersprache in der EU.
Konkret fordert die Bayerische Staatsregierung insbesondere Folgendes: Deutsche Beamte sollen Entwürfe
für EU-Initiativen in ihrer erstellen. Sämtliche Beamte in der akademischen A-Laufbahn müssen in allen drei
Verfahrenssprachen Deutsch, Englisch und Französisch spätestens bei der ersten Beförderung arbeitsfähig
sein. Dem Kommissar für Vielsprachigkeit müssen wirksame Instrumente zur Verfügung stehen, um ein
konsequentes Drei-Sprachen-Regime in allen Politikfeldern der EU durchsetzen zu können.
Parallel dazu ist selbstverständlich, die Wertschätzung des Deutschen als Muttersprache zu erhalten und zu
fördern. Gerade vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung deutsche Vertreter in den europäischen
Institutionen aufgefordert, selbst mit "gutem Beispiel voran" zu gehen und bei offiziellen Anlässen sowie in
der täglichen Arbeit mehr Deutsch zu verwenden.
In Bayern selbst nehmen die Schulen die Aufgabe der Sprachpflege als wichtiges Ziel von Unterricht und
Erziehung wahr. Grundlage ihrer Arbeit ist die Bekanntmachung zur Pflege der deutschen Sprache als
Aufgabe aller Schularten und aller Fächer vom 5. August 1988. Die Grundsätze dieser Bekanntmachung, die
beispielsweise bei der Zulassung von Schulbüchern als Richtschnur dienen, sind in den geltenden Lehrplänen
umgesetzt und werden auch in den künftigen beachtet werden.
Zur Frage der Bezeichnung "Departments" ist Folgendes auszuführen: Bereits Ende der 1990er Jahre haben
die bayerischen Universitäten damit begonnen, die bisherigen Institute zu leistungsfähigeren, größeren
Einheiten zusammenzuschließen. Als Bezeichnung wurde, auch um Verwechslungen mit anderen
Organisationseinheiten auszuschließen, der im Bereich der Hochschulorganisation gebräuchliche Begriff des
"Departments" gewählt.
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
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Die Staatsregierung beobachtet die Entwicklung der Verwendung fremdsprachiger Begriffe im
Hochschulbereich aufmerksam und kritisch. Deren Verwendung soll auf das erforderliche Mindestmaß
beschränkt bleiben. Den entsprechenden Landtagsbeschluss vom 20. Juli 2004 berücksichtigt die
Staatsregierung selbstverständlich. Zu beachten ist aber, dass gerade der Hochschulbereich zunehmend vom
internationalen Wettbewerb geprägt ist, dem sich die bayerischen Hochschulen – sehr erfolgreich – stellen.
Hierbei sind internationale Begriffe dann kaum zu vermeiden, wenn deren Verwendung aufgrund des
allgemeinen Sprachgebrauchs im Bereich von Wissenschaft und Forschung geboten ist. Vor diesem
Hintergrund sieht auch das Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008, dem der Bayerische
Landtag am 29. November 2005 mit großer Mehrheit zugestimmt hat, die Einführung von DepartmentStrukturen an mehreren bayerischen Universitäten – so auch an der Universität Erlangen-Nürnberg –
ausdrücklich vor.
Sprache wird gelebt. Sie steht im Wandel der Zeit und ist vielfältigen Einflüssen ausgesetzt. Dem kann sich
niemand entziehen. Jedoch ist gerade im zusammenwachsenden Europa die Bedeutung der eigenen Sprache
besonders wichtig. Wir müssen daher unsere Sprache pflegen und wahren, wir müssen ihre gleichberechtigte
Verwendung in Europa sicherstellen.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern
2. Abgeordnete
Renate
Ackermann
(BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN)
Aufgrund der Tatsache, dass nach mir vorliegenden Informationen den Bewohnern des
sogenannten Ausreisezentrums Fürth sämtliche Zimmerschlüssel, sowie alle
Fernseher, Satellitenanlagen und Kühlschränke aus den Zimmern weggenommen
wurden, unbenommen davon, ob diese im Privatbesitz der Bewohner waren, frage ich
die Staatsregierung, welche rechtlichen Grundlagen nach Ansicht der Staatsregierung
dieses Vorgehen erlauben und wie die Staatsregierung dieses Vorgehen begründet, das
einen erheblichen Eingriff und eine massive Beschränkung der bereits sehr
beschnittenen Persönlichkeitsrechte der Bewohner darstellt?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Ausreiseeinrichtungen dienen als offene Einrichtungen der Unterbringung von Personen, die gesetzlich zur
Ausreise verpflichtet, jedoch zur freiwilligen Ausreise nicht bereit sind. In ihnen soll die Bereitschaft zur
freiwilligen Ausreise gefördert und insbesondere darauf hingewirkt werden, dass die vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländer ihrer gesetzlichen Verpflichtung, an der Klärung ihrer Identität und bei der
Beschaffung von Heimreisedokumenten mitzuwirken, nachkommen. Darüber hinaus erfolgt eine gezielte
Beratung über die bestehenden Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr.
Bayern hat von der gesetzlichen Möglichkeit (§ 61 Abs. 3 AufenthG), eine Ausreiseeinrichtung zu schaffen,
Gebrauch gemacht. Auf Grund der Ermächtigung in § 61 Abs. 1 AufenthG können vollziehbar
ausreisepflichtige Ausländer verpflichtet werden, in einer Ausreiseeinrichtung zu wohnen. Nach § 61 Abs. 1
Satz
2
AufenthG liegt die Anordnung weiterer Bedingungen und Auflagen im Ermessen der Behörde. In der
Ausreiseeinrichtung in Fürth gilt das Hausrecht des Freistaats Bayern, das von der Zentralen
Rückführungsstelle Nordbayern der Regierung von Mittelfranken ausgeübt wird.
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
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In der Ausreiseeinrichtung dürfen keine privaten Fernseher betrieben und keine privaten Kühlschränke
aufgestellt werden. Den Bewohnern steht jedoch ein Gemeinschaftsraum mit einem Fernsehgerät zur
Verfügung. In den Gemeinschaftsküchen ist eine ausreichende Zahl von Kühlschränken vorhanden. Ein
Anspruch und eine Notwendigkeit, darüber hinaus eigene Elektrogeräte zu betreiben, besteht nicht, zumal die
Ausreiseeinrichtung von ihrer Grundkonzeption her auf einer vorübergehenden Aufenthalt bis zur Erfüllung
der Ausreiseverpflichtung ausgelegt ist. Gegen die Zulassung privater Fernsehgeräte und Kühlschränke
sprechen nicht zuletzt auch Platzgründe und Aspekte des Brandschutzes.
Von der zuständigen Behörde wird die Einhaltung dieser Bestimmungen kontrolliert und durchgesetzt.
Anlässlich der zu diesem Zweck durchgeführten Zimmerkontrollen und -begehungen wird häufig festgestellt,
dass Schlösser in den Zimmertüren widerrechtlich ausgetauscht wurden. In diesem Falle werden die Schlösser
der Schließanlage wieder korrekt eingebaut.
3. Abgeordnete
Ulrike
Gote
(BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN)
Hat die Staatsregierung sich auf Bundesebene dafür eingesetzt oder wird sie sich dafür
einsetzen, dass in die Bedarfsberechnungen für Rastanlagen an Autobahnen auch
private Autohöfe miteinbezogen werden, wie beurteilt sie die Chancen einer solchen
Initiative und wird dies Auswirkungen auf die Planung einer Rastanlage bei
Staffelbach, Gemeinde Oberhaid, haben?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Entsprechend dem Bedarfskonzept des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) sind an Bundesautobahnen im Abstand von rd. 50 bis 60 km, bei Strecken mit weniger Fernverkehr
bis 80 km, bewirtschaftete Rastanlagen vorzusehen. Diese dienen neben dem Lkw-Verkehr in hohem Maße
auch dem Pkw Verkehr. Der Bund bekennt sich damit zu seiner Aufgabe, eine Grundversorgung mit
bewirtschafteten Rastanlagen an den Autobahnen sicherzustellen. Dies dient sowohl der Verkehrssicherheit
wie der Verkehrsvermeidung.
Autohöfe können eine bewirtschaftete Rastanlage an der Autobahn mit ihrer unmittelbaren Zu- und Abfahrt
nicht ersetzen, da u.a. deren dauerhafter Bestand vom Straßenbaulastträger nicht gewährleistet werden kann
und deren Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer aufgrund ihrer Lage abseits der Autobahn deutlich
geringer ist. Die bewirtschafteten Rastanlagen an den Autobahnen sind neben dem Lkw-Verkehr, in hohem
Maße auf den Pkw Verkehr ausgerichtet und nicht zuletzt deshalb in regelmäßigen Abständen erforderlich.
Für viele Verkehrsteilnehmer, insbesondere Pkw-Reisende, ist die unmittelbare Zufahrt zu den
bewirtschafteten Rastanlagen Anlass für eine kurze Rast, bei der sich die Reisenden häufig nur die Beine
vertreten, die Toiletten aufsuchen und ggf. kleineren Reiseproviant kaufen. Das Abfahren über eine
Anschlussstelle zu einem Autohof ist für Kurzpausen vielfach nicht gewünscht und wird, wenn keine
bewirtschaftete Rastanlage vorhanden ist, unterlassen. Gerade diese kurzen Pausen tragen aber erheblich zur
Verkehrssicherheit auf den Autobahnen bei.
Aus den genannten Gründen hat die Staatsregierung die Einbeziehung der Autohöfe in das
Nebenbetriebssystem der Autobahnen bisher nicht verfolgt und wird dies auch künftig nicht tun, da das
bisherige Verfahren des BMVBS als sachgerecht erscheint. Gleichwohl sind die Stellplätze der Autohöfe zur
Abdeckung des Gesamtbedarfes für den Schwerverkehr dringend erforderlich, da der Gesamtbedarf für Lkw
an der Autobahn selbst nur teilweise abgedeckt wird.
Eine Initiative auf Änderung der bisherigen Regelung wäre nicht erfolgversprechend, da nach derzeitigem
Kenntnisstand der Bund am bisherigen Verfahren festhalten will.
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4. Abgeordnete
Christine
Kamm
(BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN)
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
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Wie beurteilt die Staatsregierung den Sachverhalt, dass die Freiwillige Feuerwehr der
Gemeinde Gundremmingen während einer "Forderungs-Wache" genannten
Versammlung von rund 200 Personen am Sonntagnachmittag (6. April 2008) anstelle
der Polizei die Regelung des wenigen Verkehrs ausübte, hierzu nach Angaben der
Gemeinde u.a. einen Gerätewagen Strahlenschutz und zwei Löschfahrzeuge einsetzte
und dafür die Gemeinde Gundremmingen 984 Euro der veranstaltenden
Bürgerinitiative in Rechnung stellt?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Die Verwaltungsgemeinschaft Offingen hat am 13. Mai 2008 für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
Gundremmingen am 6. April 2008 einen Kostenbescheid über 984 Euro erlassen. Ausweislich des
Einsatzberichts waren ein Hilfeleistungslöschfahrzeug für drei Stunden, ein Gerätewagen Strahlenschutz und
ein Löschfahrzeug für jeweils eine Stunde und insgesamt 13 Mann (davon zehn für je 3,75 Stunden und drei
für je 3,5 Stunden) im Einsatz.
Derzeit kann von der Staatsregierung keine rechtliche Beurteilung des geschilderten Sachverhalts
vorgenommen werden, da gegen den Kostenbescheid mittlerweile Klage beim Bayerischen
Verwaltungsgericht Augsburg erhoben wurde und aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte der
verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht vorgegriffen werden kann.
5. Abgeordnete
Christa
Naaß
(SPD)
Ich bitte die Staatsregierung zum einen um Mitteilung, warum die Regelung zur
befristeten Übernahme nach § 19 (TV A-L BBiG, Übernahme von Auszubildenden)
bei Bauzeichner-Azubis nach abgeschlossener Prüfung in Bayern sehr restriktiv
gehandhabt und in den einzelnen Regierungsbezirken in Bayern unterschiedlich
umgesetzt wird (z.B. erfolgt in Mittelfranken keine Übernahme, in Oberbayern schon),
obwohl wirtschaftliches und effektives Arbeiten in der Bauverwaltung trotz
umfangreicher Vergabe an freiberuflich Tätige auf Grund von Personalmangel immer
schwieriger wird und zum anderen, ob es nicht möglich wäre, diesen jungen und
motivierten Auszubildenden generell eine befristete Weiterbeschäftigung zu
ermöglichen, damit sie nicht ohne Berufspraxis in eine ungewisse Zukunft entlassen
werden.
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Im Rahmen der Ausbildungsoffensive der Bayerischen Staatsregierung bildet die Staatsbauverwaltung seit
mehreren Jahren junge Leute über den Eigenbedarf hinaus aus. Dabei wird in aller Regel eine zukunftsfähige
Ausbildung in Berufen vermittelt, die auch am freien Markt Beschäftigungschancen haben.
Die Übernahme von geprüften Auszubildenden in ein befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an die
Ausbildung ist in § 19 TVA-L BBiG als Absichterklärung formuliert; diese gilt gem. Satz 2 nicht für über den
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
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Bedarf hinaus Ausgebildete. Die Auszubildenden der Staatsbauverwaltung werden zu Beginn der Ausbildung
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine spätere Übernahme nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Trotzdem bemühen sich die Regierungen mit den vorhandenen Stellen eine befristete Übernahme zu
ermöglichen.
Die regionalen Unterschiede resultieren daraus, dass in Oberbayern der weitaus größte Personalbedarf in der
Staatsbauverwaltung besteht, weil sich dort umfangreiche und anspruchsvolle Aufgaben häufen und ferner
eine besonders hohe Personalfluktuation zu beobachten ist. Daraus entstehen Spielräume, die auch für die
befristete Beschäftigung von Auszubildenden genutzt werden können. In anderen Regierungsbezirken (wie in
Mittelfranken) sind diese stellenmäßigen Voraussetzungen nicht oder nur begrenzt gegeben. Zusätzliche
Stellen können aber gerade im Hinblick auf die Erfüllung der Abbauziele aus dem Reformprojekt
"Verwaltung 21" nicht zur Verfügung gestellt werden.
In der Praxis zeigt sich, dass die fundierte Ausbildung in der Staatsbauverwaltung den Berufsanfängern gute
Einstellungschancen in der freien Wirtschaft eröffnet.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
6. Abgeordneter
Eike
Hallitzky
(BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN)
Angesichts der aus allen Nähten platzenden Gymnasien in Stadt und Landkreis
Landshut und der heftigen Diskussionen um die Notwendigkeit eines weiteren
Gymnasiums in der Region frage ich die Staatsregierung, wie sich die Übertrittsquoten
in Stadt und Landkreis Landshut in den letzten fünf Jahren entwickelt haben und
welche Zahlen die Staatsregierung für die künftige Entwicklung zugrundelegt?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Die Bestimmung der Übertrittsquoten in einer Region basiert auf den Abgängerdaten, die die Grund- bzw.
Hauptschulen im betrachteten Gebiet über das Verfahren "Amtliche Schuldaten" zur Verfügung stellen. Die
Quote für den direkten Übertritt (weiße Zeilen der nachfolgenden Tabelle) wird dabei über die Zahl der zu
einem bestimmten Schuljahr aus Jahrgangsstufe 4 von der Grundschule ans Gymnasium wechselnden Schüler
ermittelt, die Gesamtübertrittsquote (graue Zeilen) bezieht hingegen zusätzlich die Übertritte aus der
Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule im Folgejahr ein und liegt deshalb erst mit einjähriger Verzögerung vor.
Nachfolgende Tabelle weist die genannten Quoten seit dem Schuljahr 2002/03 für die kreisfreie Stadt und den
Landkreis Landshut sowie die aus beiden Kreisen bestehende Region aus. Bei der Interpretation der
Übertrittsquoten gilt es zu bedenken, dass im Landkreis rund dreimal so viele Grundschüler in Jahrgangsstufe
4 gezählt werden wie im Stadtgebiet, sodass die Quoten für das Gesamtgebiet relativ stark von den Werten
des Landkreises dominiert werden.
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Übertrittsquoten an das Gymnasium aus Jgst. 4 der GS (weiß) bzw.
Gesamtübertrittsquoten unter zus. Berücksichtigung der Übertritte aus
Jgst. 5 der HS im Folgejahr (grau) zum Schuljahr
Gebiet
02/03
%
34,1
Landshut/Stadt
darunter aus GS 4
03/04
%
38,9
32,8
Landshut/Land
30,8
darunter aus GS 4
29,8
Region Landshut (Stadt und Land)
31,6
darunter aus GS 4
30,4
04/05
%
44,6
36,7
28,1
27,3
30,7
29,5
43,9
30,2
29,0
33,6
32,5
05/06
%
42,4
42,4
30,5
30,1
33,4
33,1
06/07
%
46,7
46,6
33,3
32,8
36,5
36,2
07/08
%
46,2
33,2
36,1
Bei vergleichsweise starken Schwankungen zeigt sich insbesondere für die kreisfreie Stadt eine ansteigende
Tendenz der Quoten. Ein zusätzlicher Blick auf die Übertrittsquoten in der Region Landshut seit 1991/92
ergibt ein temporäres Maximum von 34,0 % zum Schuljahr 1992/93 bei anschließendem Rückgang auf 29,2
% bis zum Schuljahr 1996/97. Die zurückliegende Entwicklung mit Zeiträumen rückläufiger bzw.
ansteigender Übertrittsquoten im Wechsel legt nahe, dass Aussagen über die zukünftige Entwicklung der
Übertrittsquote, insbesondere die Extrapolation des zuletzt beobachteten Aufwärtstrends in die Zukunft, nicht
möglich sind.
Da die Übertrittsquoten auf Landesebene von einer größeren zeitlichen Stabilität geprägt sind, können diese
als Grundlage einer Modellrechnung dienen, die die zukünftige bayernweite Schülerzahlentwicklung bei
Fortschreibung des gegenwärtigen Bildungs- und Übertrittsverhaltens zumindest zu skizzieren vermag.
Tragender Gedanke dieser "Status-quo-Rechnung" ist dabei die Modellierung sämtlicher Schülerströme unter
der Annahme unveränderter Eintritts-, Übergangs- und Abgangsquoten für die Zukunft, die sich an den IstWerten der vergangenen Jahre ausrichten. Für die Zahl der neu ins Schulsystem eintretenden Schüler sind die
Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik und
Datenverarbeitung maßgeblich, die einen Reflex der demografischen Entwicklung in der Schülerprognose
liefern. Ungeachtet des enormen Rechenaufwands erweist sich die Anwendung des oben geschilderten
Prognoseverfahrens bis auf Kreisebene hinab bereits aufgrund der zeitlich vergleichsweise instabilen Quoten
und der damit verbundenen Unsicherheiten als nicht möglich. In der aktuellen Schüler- und
Absolventenprognose 2007 zeichnet sich für die bayerischen Gymnasien folgende Schülerzahlentwicklung ab
(absolut und relative Veränderung bzgl. 2007/08):
Schülerzahlentwicklung am Gymnasium (Schülerprognose 2007)
Schuljahr
Schülerzahl
Veränderung bzgl. 07/08
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2013/14
371 700
-
376 500
+1,3%
378 000
+1,7%
377 300
+1,5%
342 800
-7,8%
335 600 301 600 287 200
-9,7%
-18,9%
-22,7%
2018/19
2025/26
Die Prognoseergebnisse zeigen deutlich auf, dass die Übertrittsquoten zwar eine wichtige, aber eben nicht die
alleinige Determinante für die Entwicklung der Schülerzahl am Gymnasium darstellen. So schlägt sich der
demografische Wandel mit einem Bevölkerungsrückgang um bayernweit 18,2 % in der Altersgruppe der
10- bis unter 19-Jährigen bis zum Jahr 2025 ebenso nieder wie bereits heute absehbare
Strukturveränderungen. Der Schülerrückgang vom Schuljahr 2010/11 zum Schuljahr 2011/12 um 9,1 % ist
dabei fast ausschließlich dem Wegfall der 13. Jahrgangsstufe geschuldet. In Summe dieser Effekte wird am
Gymnasium bis zum Schuljahr 2025/26 mit einem Schülerrückgang um 22,7 % gerechnet.
Um zumindest einen groben Fingerzeig auf die regionale Situation in Landshut zu geben, lässt sich ein
Vergleich der demografischen Entwicklungen in Bayern und der Region Landshut aus der regionalisiert
vorliegende Bevölkerungsvorausberechnung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung
anstellen:
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
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Demografische Entwicklung der
10- bis unter 19-Jährigen in Bayern
zwischen 2007 und …
Gebiet
2013
Bayern insgesamt
Region Landshut (Stadt+Land)
-7,5%
-5,9%
2018
-14,6%
-11,4%
2025
-18,2%
-13,2%
Da gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung bis 2025 die Gruppe der 10- bis unter 19-Jährigen in Landshut
mit 13,2 % im Vergleich zu 18,2 % in Bayern weniger stark abnehmen wird, wird der Schülerrückgang am
Gymnasium um bayernweit 22,7 % in Landshut auch geringer ausfallen. Die in erheblichem Umfang vom
Land an die Gymnasien der Stadt einpendelnden Schüler verhindern eine Trennung der Entwicklungen in
Stadt- und Landkreis, da sich die demografischen Veränderungen im Landkreis aus genanntem Grund
unmittelbar auch auf die Schülerzahlen an den Gymnasien in der Stadt Landshut auswirken.
Das Staatsministerium wird die Entwicklung der Schülerzahlen weiter beobachten.
7. Abgeordnete
Dr. Hildegard
Kronawitter
(SPD)
Nachdem Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein anlässlich der 50-Jahr-Feier der
Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung am 2. Mai 2008 mit
keinem
Wort
auf
die
seit
Jahren
diskutierte
Novellierung
des
Erwachsenenbildungsgesetzes einging, frage ich die Staatsregierung, ob sie eine
Novellierung des Gesetzes nach wie vor für notwendig hält, wenn ja, nach welchen
Leitlinien diese ihrer Meinung nach erfolgen soll und ob gemäß ihren Vorstellungen
eine gesetzliche Vorgabe für eine staatliche Mindestförderung erhalten bleiben soll?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
1) Ausgangslage
Am 14. Februar 2008 hat der Bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, "das aus dem Jahr 1974
stammende
Bayerische
Erwachsenenbildungsförderungsgesetz
an
die
zwischenzeitlichen
Entwicklungsprozesse im Bereich der Erwachsenenbildung anzupassen".
Das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern (EbFöG) bildet einen wesentlichen Eckpfeiler
für die Arbeit der gemeinnützigen Erwachsenenbildungsträger im Freistaat Bayern. In einer Rückschau
betrachtet haben die gesetzlichen Regelungen einer staatlichen Förderung dieses Bildungsbereiches den
hiervon begünstigten Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene eine
verlässliche Grundlage für die Planung ihrer Angebote eröffnet.
2) Würdigung des bisherigen EbFöG
Fachlich-inhaltlich hat sich das EbFöG bewährt, insbesondere die anerkannte Transparenz und Praktikabilität
des Förderverfahrens sind zu erwähnen. Das landesweit flächendeckende Netz der Bildungsanbieter und ihrer
Bildungsangebote ist beispielhaft.
3) Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Staatsregierung und den Erwachsenenbildungsträgern
Die Staatsregierung arbeitet im Rahmen des EbFöG mit den Landesorganisationen und Trägern der
Erwachsenenbildung auf Landesebene äußerst vertrauensvoll zusammen.
Bereits seit dem Jahr 2003 finden regelmäßig Gespräche über eine Weiterentwicklung der gesetzlichen
Grundlagen zwischen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und den Landesorganisationen und
Seite 8
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Drucksache 15/10768
Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene statt. Wichtige Diskussionsrunden im öffentlichen Raum
unter Beteiligung von Spitzenpolitikern aller im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen gaben und
geben Gelegenheit, fachlich-inhaltliche wie auch organisatorisch-strukturelle Fragen zu erörtern. Erinnert
werden darf nur an die vom Bayerischen Volkshochschulverband (bvv) Ende 2005 ins Leben gerufenen so
genannten "Leuchtturm-Veranstaltungen" und die von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen
Erwachsenenbildungsträger (AGEB) verantworteten "Würfelveranstaltungen".
4) Hierauf bauen die Gespräche über eine Novellierung des EbFöG auf
Die Staatsregierung trägt dem oben bei 1. erwähnten Beschluss des Bayerischen Landtags im Sinne einer
konstruktiven fachlich-inhaltlichen Diskussion mit den Erwachsenenbildungsträgern nachhaltig Rechnung.
Bereits am 11. März 2008 hat Herr Staatssekretär Sibler mit den Vertretern der AGEB einen intensiven
Meinungsaustausch über das weitere Vorgehen im Vollzug des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom
14. Februar 2008 geführt. Der Landesbeirat für Erwachsenenbildung hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Im
April d.J. fand ein weiteres Gespräch auf Arbeitsebene statt. Vereinbart wurde, dass die AGEB ihre
Zielvorstellungen in einem Papier festhält. Herr Staatssekretär Sibler hat die AGEB für den 3. Juni 2008 zu
einem weiteren Gespräch eingeladen. Ziel dieses Gesprächs ist es, eine tragfähige Diskussionsgrundlage für
die mit einem Änderungsgesetz verbundenen fachlich-inhaltlichen Weichenstellungen auszuarbeiten, die in
einen Gesetzentwurf der Staatsregierung münden kann.
5) Würdigung der Arbeit der Erwachsenenbildungsträger
Die erwähnten vielfältigen Gespräche und Fachveranstaltungen unter Beteiligung insbesondere des
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sind Beweis für den hohen Stellenwert, den die Staatsregierung
der Arbeit der Erwachsenenbildungsträger beimisst.
Gerade Herr Ministerpräsident Dr. Beckstein hat dies bei seiner Ansprache anlässlich des 50-jährigen
Jubiläums der Katholischen Erwachsenenbildung in Bayern nachdrücklich bekräftigt.
- Erwachsenenbildungsträger sind in der Lage, äußerst flexibel passgenaue Angebote zu schaffen, die den
gesellschaftlichen Veränderungen und Notwendigkeiten Rechnung tragen.
- Die Erwachsenenbildungsträger sind mittlerweile in vielen Fällen zu Moderatoren regionaler
Entwicklungsprozesse geworden, sie stellen oft den eigentlichen Motor dar.
- Der Erwachsenenbildung kommt damit eine entscheidende Rolle bei der persönlichen Orientierung und
anschließenden Bewältigung der neuen und vielgestaltigen Anforderungen für alle Lebenszeiten des
Erwachsenen zu.
- Dabei geht es um eine Stärkung der Lern- und Bildungsbereitschaft ganz allgemein wie auch um die
Berücksichtigung der Chancen bildungsferner und benachteiligter Bevölkerungsgruppen.
- Bildung kann und darf sich aber nicht auf das beruflich und erwerbswirtschaftlich verwertbare Wissen
beschränken. Vielmehr sind alle Angebote gefordert, welche die schöpferischen und geistigen Fähigkeiten des
Einzelnen entfalten, unabhängig von dessen Motivation, Beruf, Alter oder Lebensumständen. Darin
unterscheidet sich die allgemeine Erwachsenenbildung von der beruflichen Weiterbildung, für die andere
Unterstützungssysteme bereitstehen.
6) Fachlich-inhaltliche Schwerpunkte
In den über dreißig Jahren der Geltung des EbFöG waren Gesellschaft und Arbeitswelt einem stetigen Wandel
unterworfen. Wissen und Bildung sollen den Einzelnen befähigen, diese Verantwortung für sich und die
Gesellschaft selbst wahrzunehmen. Daraus folgt für das EbFöG Folgendes:
- Bedeutsam für die Nutzer sind Transparenz und Programmvielfalt der Anbieter sowie die Qualität der
Angebote. Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Evaluierung sind für den staatlichen
Bildungsbereich inzwischen unverzichtbar geworden. Daran muss sich auch die staatlich geförderte
Erwachsenenbildung ausrichten.
Drucksache 15/10768
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Seite 9
- Die Entwicklung derartiger Systeme der Qualitätssicherung trägt auch entscheidend zur Profilbildung dieses
Bildungsbereiches bei.
- Die Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung haben auf diesem Gebiet in enger
Abstimmung mit dem Kultusministerium bereits seit Längerem nachhaltige Anstrengungen unternommen.
- In einem Flächenstaat wie dem Freistaat Bayern wird dem Ziel einer ausgewogenen Bereitstellung
unterschiedlicher Bildungsangebote gerade auch im ländlichen Raum ein hoher Stellenwert beigemessen.
- Das System einer Zuwendung der staatlichen Mittel an zentrale Organisationen mit einer Weiterleitung an
die darin zusammengeschlossenen Träger und Einrichtungen hat sich bewährt.
- Die Frage der Beibehaltung der in der vorliegenden Anfrage erwähnten "gesetzliche(n) Vorgabe für eine
staatliche Mindestförderung" ist aktuell Gegenstand eingehender Diskussionen mit den
Erwachsenenbildungsträgern.
8. Abgeordneter
Hans-Ulrich
Pfaffmann
(SPD)
Wie hoch sind die Gesamtkosten (Konzeption, Einladung, Bewerbung, Durchführung
etc.) für die Bildungskonferenzen und die Herstellung der Elternzeitschrift (EZ) im
Rahmen der Kampagne "Bildungsland Bayern" und wer wird zu den
Bildungskonferenzen eingeladen?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sucht im Rahmen der Informationsoffensive "Bildungsland
Bayern" das intensive Gespräch mit Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie allen
bildungspolitisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Staatsminister Schneider hat dies auf seiner
Pressekonferenz zur Vorstellung der Informationsoffensive "Bildungsland Bayern" am 10. April 2008 in
München angekündigt.
Die Bildungskonferenzen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus vorbereitet und organisiert. Die Konzeption wurde vom zuständigen Referat erstellt und
verursacht keine Kosten; die Einladung erfolgt per E-Mail durch die Büros des Herrn Staatsministers bzw. des
Herrn Staatssekretärs und ist ebenfalls mit keinen Kosten verbunden. Die "Bewerbung" erfolgt über
Terminhinweise und Pressemitteilungen des Staatsministeriums, die ebenfalls keine Kosten verursachen, da
sie ausschließlich per E-Mail versandt werden. Für die Durchführung fallen pro Bildungskonferenz für
Catering und Moderatorenhonorar maximal rund 1.500 Euro an; die Gesamtkosten für alle acht
Bildungskonferenzen dürften etwa 12.000 Euro betragen. Eine genaue Zahl kann erst nach der letzten
Bildungskonferenz am 30. Juni 2008 genannt werden.
Die Elternzeitschrift "EZ" des Kultusministeriums erscheint mit 3 bis 4 Ausgaben pro Jahr. Die EZ 1/2008 hat
u.a. Themen der Informationsoffensive "Bildungsland Bayern" aufgegriffen, wäre aber auch unabhängig von
diesem Projekt in diesem Umfang erschienen. Sie ist somit keine Extra-Ausgabe. Die Kosten für die Ausgabe
1/2008, die Ende April 2008 im Rahmen der Informationsoffensive "Bildungsland Bayern" erschien und an
alle Eltern der Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen von der 1. bis 10. Jahrgangsstufe mit
einer Gesamtauflage von 1,4 Millionen verteilt wurde, betrugen rund 90.000 Euro. Aufgrund eines kleineren
Formats haben sich diese Kosten gegenüber dem Vorjahr pro Heft um rund 50.000 Euro reduziert.
Zu den Bildungskonferenzen werden Vertreterinnen und Vertreter von Eltern, Lehrkräften und Schülerschaft
der Region eingeladen sowie je nach Thema auch Vertreterinnen und Vertreter von Schulaufsicht, der
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Drucksache 15/10768
kommunalen Sachaufwandsträger sowie anderer gesellschaftlicher Gruppen und Partner des schulischen
Bildungswesens in Bayern.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen
9. Abgeordneter
Dr. Christian
Magerl
(BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen veröffentlichte die Flughafen München GmbH (FMG) in ihrem
Statistischen Jahresbericht 2007 anders als in den Vorjahren keine Spitzenstundewerte
mehr und welches waren diese Werte 2007?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen
In der Vergangenheit wurden im Statistischen Jahresbericht der Flughafen München GmbH die Spitzenwerte
für den gewerblichen Verkehr publiziert. Da diese Informationen wiederholt zu Irritationen und in Folge
davon zu falschen Schlussfolgerungen in der Kapazitätsfrage des Bahnsystems geführt haben, hat die
Flughafen München GmbH entschieden, diese Informationen nicht mehr zu publizieren.
Für einen Nichtfachmann erscheint es nämlich unverständlich, dass bei einem Koordinationseckwert des
bestehenden Bahnsystems von 90 geplanten Bewegungen/Stunde in der Spitzenstunde mehr als 100
Bewegungen möglich sind. Solche Spitzenwerte sind nur in wenigen Ausnahmefällen bei optimalen
Bedingungen, wie einer entsprechenden Wetterlage, einem optimalen Typenmix, dem entsprechenden
Zusammenspiel zwischen An- und Abflügen sowie den Abläufen innerhalb der angrenzenden Lufträume
erreichbar. Als Planungsgrundlage für die tägliche Arbeit der Flugsicherung, der Fluggesellschaften und des
Flughafens können jedoch solche nur unter optimalen Bedingungen erreichbaren Spitzenwerte nicht dienen,
da der Verkehr auf dieser Basis nicht dauerhaft entsprechend gewisser Qualitätsstandards abgewickelt werden
kann.
Die Spitzenstunde bei den gewerblichen Bewegungen erreichte der Flughafen München im Jahr 2007 am
12.02.2007 in der Zeit zwischen 9.35 und 10.34 mit 106 Bewegungen/Stunde (2006: 104
Bewegungen/Stunde).
10. Abgeordnete
Maria
Scharfenberg
(BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN)
Nachdem laut Nachtragshaushalt 2008 (S. 514-515) Fonds im Umfang von 173,1 Mio.
Euro für die Kapitalerhöhung der BayernLB herangezogen werden, frage ich die
Staatsregierung, welche konkreten Projekte in welchem Umfang von diesen Fonds
(mit)finanziert werden?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen
Das Staatsministerium der Finanzen weist vorab darauf hin, dass weder heuer noch in der Vergangenheit
Projekte aus dem Kapitalstock der Fonds, sondern immer nur aus deren Erträgen finanziert wurden und
Drucksache 15/10768
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Seite 11
werden. Aufgrund der Ermächtigung im Nachtragshaushalt werden die bisher als nachrangige
Schuldscheindarlehen angelegten Kapitalstöcke in Eigenkapital der Bayerischen Landesbank umgewandelt.
Dadurch entstehen den Fonds keine Nachteile. Die betroffenen Haushaltsansätze wurden im
Nachtragshaushalt 2008 nicht verändert. Ab 2009 treten anstelle der Zinsen für die Darlehen
Gewinndividenden der Bayerischen Landesbank. Diese liegen nach dem derzeitigen Stand leicht über dem
Kapitalmarktzins. Sollten sich künftig aufgrund von Gewinnschwankungen der Bayerischen Landesbank
Einbußen ergeben, kann gegebenenfalls ein Ausgleich aus allgemeinen Haushaltsmitteln geleistet werden.
Zu den nachgefragten konkreten Projekten ist festzustellen: Einige Fonds dienen nur einem einzigen Zweck,
aus den Erträgen anderer wird eine Vielzahl verschiedener Vorhaben (mit)finanziert, die festzustellen
teilweise aufwendige Ermittlungen auch in anderen Ressorts erfordern würde, welche in der für die
Bearbeitung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar waren, oder die von ihrer Menge her
den Rahmen der Anfrage sprengen würden. In diesem Falle werden die Fördergebiete allgemein beschrieben.
Zu den Fonds im Einzelnen:
Fonds für die Gesellschaft für internationale Wirtschaftsbeziehungen (Kap. 13 07/161 02):
Die Erträge dieses Fonds dienen zur teilweisen Finanzierung der Aktivitäten des Stammhauses von Bayern
International im Bereich der bayerischen Außenwirtschaftsförderung. Dazu zählen insbesondere die
Abwicklung des Bayerischen Messebeteiligungsprogramms sowie die Organisation von Besuchen
ausländischer Wirtschaftsdelegationen in Bayern sowie bayerischer Wirtschaftsdelegationen im Ausland.
Insgesamt stehen Bayern International für diese Aufgaben jährliche Mittel in Höhe von 3,8 Mio. Euro im
Staatshaushalt zur Verfügung.
Fonds Hochschule International (Kap. 13 08/161 65 und Kap. 13 12/161 90):
Die Zinserträge aus dem Fonds Hochschule International dienen der Verbesserung des internationalen
Austauschs von Studierenden und Wissenschaftlern, der Zusammenarbeit zwischen bayerischen und
ausländischen Hochschulen sowie der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen
dieser Zusammenarbeit. Neben den Zinserträgen stehen für diese Maßnahmen auch die bei Kap. 15 06 TG 81
veranschlagten Mittel in Höhe von derzeit jährlich 2.291,6 Tsd. Euro zur Verfügung.
Kulturfonds (Kap. 13 08/161 70):
Die Förderbereiche sind im Staatshaushalt (Einzelplan 13, Kap. 13 08 TG 69-70, S. 193) aufgeführt. Die im
Jahr 2008 vorgesehenen 45 Einzelvorhaben im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung
und Kunst mit einem Volumen von jeweils mehr als 25.000 Euro beschließt der Haushaltsausschuss des
Bayerischen Landtages am 4. Juni 2008; dazu kommen 97 Vorhaben mit einer geringeren Förderung, über die
das Ressort eigenverantwortlich entscheidet.
Fonds für das Museum der Phantasie (Sammlung Buchheim) (Kap. 13 08/161 72):
Die Erträge dieses Fonds dienen der Finanzierung des Erbbauzinses für das Grundstück, auf dem das Museum
der Phantasie in Bernried errichtet wurde.
Fonds für das Internationale Künstlerhaus Bamberg (Kap. 13 08/161 73):
Die Erträge fließen in die laufenden Kosten des Internationalen Künstlerhauses Bamberg in der "Villa
Concordia" einschließlich der Kosten für das Personal und in Stipendien für sechs deutsche und sechs
ausländische Künstler der Bereiche Bildende Kunst, Musik und Literatur, die dort bis zu einem Jahr arbeiten.
Umweltfonds (Kap. 13 08/161 77):
Die Erträge des Umweltfonds (jährlich rd. 1,7 Mio. Euro) dienen der Finanzierung von Projekten und
Maßnahmen, die die Umsetzung des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung in Bayern unterstützen. Zur
praktischen Umsetzung dieser Ziele werden die Mittel für die Förderschwerpunkte Umweltbildung,
Klimaschutz, Nachhaltige Entwicklung in der Wirtschaft sowie Umwelt und Kommunen verwendet. Der
Vorschlag des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über die Aufteilung der
Mittel für 2007/2008 auf die Einzelmaßnahmen wurde vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen
des Bayerischen Landtags am 23. Mai 2007 beraten und gebilligt.
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Drucksache 15/10768
Altlastensanierungsfonds (Kap. 13 08/161 78):
Die Erträge des Altlastensanierungsfonds (jährlich rund 2 Mio. Euro werden insbesondere zur Erkundung und
Sanierung von Altlasten verwendet, deren Gefährdungspotential gewerblichen Ursprungs ist bzw. von
gemeindeeigenen Hausmülldeponien ausgeht. Neben der Zinsverbilligung von Darlehen, die zur
Zwischenfinanzierung der Sanierung von Altlasten an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft in bestimmten Fällen gewährt werden, wird mit verfügbaren Ausgaberesten aus dem
Altlastensanierungsfonds (aufgelaufene Zinserträge) der Beitrag des Freistaates Bayern am
Unterstützungsfonds zur Erkundung und Sanierung gemeindeeigener ehemaliger Hausmülldeponien (Art. 13
a BayBodSchG) finanziert.
Naturschutzfonds (Kap. 13 08/161 79)
Die Erträge aus diesem Fonds von jährlich rd. 2 Mio. Euro fließen in einer Summe dem Haushalt der Stiftung
"Bayerischer Naturschutzfonds" zur Erfüllung der in Art. 43 a Abs. 2 BayNatSchG normierten Aufgaben zu.
Die Stiftung vergibt aus der Gesamtheit der ihr zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen für
verschiedene Förderprojekte; die Herkunft der in das jeweilige Projekt fließenden Mittel ist nach dem
Gesamtdeckungsgrundsatz nicht feststellbar.
Bayernfonds (Kap. 13 12/161 01):
Die Erträge des Bayernfonds werden entsprechend der Veranschlagung bei Kap. 13 12 Tit. 161 01 und 916 02
der Sonderrücklage zur Finanzierung der Folgekosten der Offensive Zukunft Bayern zugeführt. Die
Entnahmen aus dieser Sonderrücklage richten sich nach der Etatbewilligung bei 13 06 Tit. 356 01; für das
Haushaltsjahr 2008 sind keine Entnahmen veranschlagt.
Fonds zur Förderung der Umweltforschung (Kap. 13 12/161 77):
Die Erträge aus dem Fonds zur Förderung der Umweltforschung sichern eine langfristige Förderung von
Forschungsaktivitäten im Bereich des Technischen Umweltschutzes u. a. auf den Gebieten Abfall, integrierte
Produktpolitik (IPP), Umweltbiotechnologie, Altlasten, Luftreinhaltung, Lärmschutz und spezieller
abwassertechnischer Problemstellung am bifa Umweltinstitut in Augsburg.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
11. Abgeordneter
Dr. Martin
Runge
(BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN)
Wie lange dauerten bislang luftrechtliche Verfahren beim Luftamt Süd und beim
Luftamt Nord ab Einreichen des jeweiligen Antrages bis zur Erteilung des Bescheides
im Durchschnitt und im Minimum/Maximum (Verfahren aus den letzten 15 Jahren)?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Das Spektrum der in den Luftämtern Süd- und Nordbayern zu bearbeitenden luftrechtlichen Verfahren ist sehr
weit gefächert (vgl. § 27 ZustVVerk). Auf Grund der sehr unterschiedlichen an diese Verfahren zu stellenden
Anforderungen hätten Feststellungen über eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer wenig Aussagewert. So
verstreichen bei der Bearbeitung von Pilotenlizenzen zwischen Antragstellung und Ausstellung selten mehr
als einige Tage. Luftfahrtveranstaltungen werden im Bereich weniger Tage bis einiger Wochen durch
Bescheid abgeschlossen.
Drucksache 15/10768
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Seite 13
Bei Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass es innerhalb dieser
Gestattungsverfahren nochmals verschiedene Verfahrensarten mit sehr unterschiedlichen an sie zu stellenden
Anforderungen gibt, wie das förmliche Planfeststellungsverfahren mit öffentlicher Anhörung oder das
Plangenehmigungsverfahren ohne förmliche öffentliche Beteiligung in Form einer Anhörung oder eines
Erörterungstermins. Auch innerhalb dieser Verfahren ist eine generalisierte Betrachtung der Verfahrensdauer
nur bedingt aussagekräftig. Die Dauer der Verfahren ist insbesondere abhängig von der Flugplatzart
(Segelfluggelände ohne befestigte Start- und Landebahn oder Gelände für Ultraleichtflugzeuge oder
Verkehrsflughafen), der zu genehmigenden Maßnahme (Neuerrichtung oder Änderung einer Anlage,
Änderung des Betriebs...), dem Antragsinhalt, den rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten, dem Ablauf
des Verfahrens (z.B. Umplanungen während des Verfahrens) und/oder der Qualität der Mitwirkung des
Vorhabensträgers.
Nach in Folge der Kurzfristigkeit der Anfrage nur überschlägigen Sichtung einzelner Verfahrensakten beim
Luftamt Südbayern reicht die Spanne der Verfahrensdauern für Genehmigungs- und
Planfeststellungsverfahren von 4 Monaten in einfachsten Fällen, z.B. bei Ultraleicht-Geländen, bis zu 30
Monaten. In Einzelfällen mit größerem Umplanungserfordernis während des Verfahrens betrug die Dauer bis
zu 39 Monaten. Als Durchschnitt besteht im Rahmen des Verwaltungscontrollings die Zielsetzung, eine
Abwicklung von 80 % der Fallzahlen in einer Zeit von 15 Monaten zu bewerkstelligen. Dieses Ziel wird in
der Regel erfüllt.
Die komplexen Flugplatzgenehmigungsverfahren dauerten beim Luftamt Nordbayern von 6 Monaten
(Minimum) bis zu 30 Monaten (Maximum), abhängig von der Art des zu genehmigenden Flugplatzes, vom
durchzuführenden Genehmigungsverfahren und von der Intensität der Mitwirkung des Antragstellers
bezüglich des Beibringens benötigter Verfahrensunterlagen. Der Schnitt der Bearbeitungszeit bei
Flugplatzgenehmigungen belief sich in den letzten 15 Jahren auf 12 bis 18 Monate.
12. Abgeordneter
Franz
Schindler
(SPD)
Nachdem die Staatsregierung bereits mehrfach, u. a. in der Regierungserklärung vom
15.11.2007, angekündigt hat, dass die weißen Flecken auf der DSL-Landkarte
möglichst schnell geschlossen werden sollen und nach einer sog. Breitband-Initiative
am 19.02.2008 vorläufige Eckpunkte für eine Richtlinie zur Förderung der
Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten vorgelegt hat, frage ich die
Staatsregierung, bis wann mit dem Beginn der Förderung gerechnet werden kann und
ob die Staatsregierung die vorgesehenen Mittel für ausreichend hält, wenn alle un- und
unterversorgten Gemeinden und Gemeindeverbände Förderanträge stellen?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Die gemeinsam vom Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie dem
Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten ausgearbeitete einheitliche Richtlinie für eine
Breitbandförderung wurde der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Entgegen der
ursprünglichen Planungen hat sich die Europäische Kommission entschieden, zunächst die Notifizierung des
vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingereichten GAK-Rahmenplans "Grundsätze für die Förderung der
integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B: Breitbandversorgung ländlicher Räume" vorzunehmen und alle
entsprechenden Länderprogramme danach zu bearbeiten. Daraus ergab sich eine gewisse zeitliche
Verzögerung. Ich hoffe, dass nunmehr eine Notifizierung der bayerischen Richtlinie in Kürze erfolgt.
Die Festlegung der für das Breitbandförderprogramm vorgesehen 19 Mio. Euro basiert auf der einen Seite auf
der strikten europäischen Vorgabe der Ermöglichung von Wettbewerb mit alternativen Anbietern bzw.
Technologien und auf der anderen Seite auf den Bedarfsmeldungen der Kommunen in unserem gemeinsam
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Drucksache 15/10768
mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag angebotenen Breitbandportal. Es soll keinen
berechtigten Förderantrag geben, der wegen fehlender Mittel abgelehnt werden müsste.
13. Abgeordneter
Adi
Sprinkart
(BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN)
Da der Ausbau der Strecke Kaufbeuren – Buchloe und die daraus resultierende
Eingleisigkeit der Strecke für die Zeit vom 05.05. bis 31.10. 2008 im aktuellen
Kursbuch berücksichtigt ist, aber nicht vollzogen wird, frage ich die Staatsregierung,
welche Gründe für die Verschiebung verantwortlich sind, welche Auswirkung diese
Verzögerung auf die Fertigstellung des Neigetechnikausbaus auf der Strecke München
– Kempten – Oberstdorf bzw. Lindau hat und ob es seitens der DB AG eine
verbindliche Zusage gibt, bis wann die Neigetechnikertüchtigung auf dieser Strecke
abgeschlossen sein wird?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Die Deutsche Bahn AG hatte für das Jahr 2008 eine grundlegende Sanierung der bereits vorhandenen
Eisenbahninfrastruktur zwischen Buchloe und Kaufbeuren im Umfang von ca. 50 Mio. Euro beabsichtigt.
Die Sanierungsmaßnahmen mussten um ein Jahr auf 2009 verschoben werden. Grund hierfür sind laut
Aussage der Deutschen Bahn AG Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Anwendung
umweltrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union, die noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden
sind.
Die für 2008 geplante Sanierung des Streckenoberbaus ist eine vorbereitende Maßnahme für die eigentliche
Ertüchtigung der Strecke Augsburg – Buchloe – Kempten – Lindau auf bis zu 160 km/h. Eine Verschiebung
um zwölf Monate hat keine Auswirkungen auf den Zeitplan des Neigetechnikausbaus.
Die Deutsche Bahn nennt als geplanten Zeitpunkt für den Abschluss aller Ertüchtigungsmaßnahmen und die
Aufnahme des Neigetechnikbetriebes das Jahr 2011.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
14. Abgeordnete
Dr. Simone
Strohmayr
(SPD)
Wie viele Kinder in der Altergruppe 0 bis 14 erkrankten jeweils in den bayerischschwäbischen Landkreisen Donau-Ries, Aichach-Friedberg und Augsburg Land in den
Jahren 1990 bis 2006 an bösartigen Tumoren, wie viele jeweils an Leukämie, und wie
hoch waren jeweils (auf 100.000 Kinder der entsprechende Altersgruppe bezogen) die
Erkrankungsraten?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Drucksache 15/10768
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Seite 15
Der statistische Sachverhalt zur Häufigkeit kindlicher Krebserkrankungen in drei schwäbischen Landkreisen,
der in der mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr erfragt wird, ist grundsätzlich bereits
in der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm enthalten
(LT-Drs.15/10297 vom 17.4.2008, siehe Anlage). Dieser Antwort der Staatsregierung liegt eine Auskunft des
Deutschen Kinderkrebsregisters in Mainz zugrunde.
Diese Auskunft enthält auch die publizierten Daten zu Kinderkrebs und Leukämie bei Kindern für die
Landkreise Donau-Ries, Aichach-Friedberg und Augsburg-Land für die Jahre 1983-1998, die in den Tabellen
der LT-Drs.15/10297 enthalten sind.
Es erkrankten in den Jahren 1996 bis 2005 im jährlichen Durchschnitt in Schwaben etwa 50 Kinder unter
15 Jahren an bösartigen Neubildungen, so dass pro Kreis im Durchschnitt weniger als 5 Erkrankungsfälle
auftraten.
Es zeigte sich bei einer internen Auswertung des Deutschen Kinderkrebsregisters für den Zeitraum 1996 bis
2005 für Leukämien bei Kindern unter 15 Jahren in keinem der Landkreise in Schwaben eine statistisch
signifikante Erhöhung.
Das Deutsche Kinderkrebsregister weist insbesondere darauf hin, dass bei der selektiven Betrachtung
einzelner Landkreise in besonderem Maße Zufallsschwankungen aufgrund der kleinen Fallzahlen in Betracht
zu ziehen sind.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
15. Abgeordnete
Susann
Biedefeld
(SPD)
Was will die Staatsregierung unternehmen, um der akuten Raumnot des
Familienentlastenden Dienstes (FED) in Coburg entgegenzutreten, welche
Möglichkeiten gibt es, den FED mit im Sozialpädiatrischen Zentrum in der Coburger
Bahnhofstraße zu integrieren und wie sieht die finanzielle Beteiligung der
Staatsregierung aus?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Der Familienentlastende Dienst des Vereins "Hilfe für das behinderte Kind Coburg e.V." ist als regionaler
Dienst der Offenen Behindertenarbeit anerkannt und erhält im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von
Diensten der Offenen Behindertenarbeit Zuschüsse zu den Personalkosten. Kofinanziert wird der Dienst seit
01.01.08 vom Bezirk Oberfranken.
Das Konzept, den FED im Sozialpädiatrischen Zentrum in der Coburger Bahnhofstraße unterzubringen, wird
vom Sozialministerium fachlich befürwortet und unterstützt.
In einem am 11.03.08 im Sozialministerium stattgefundenen Gespräch mit Vertretern des Vereins wurde
erklärt, dass eine Förderung der Investitionskosten für diese Einrichtung aus Mitteln des
Landesbehindertenplanes nicht möglich ist. Bei den neu zu schaffenden Kurzzeitplätzen steht einmal nicht die
Pflege im Vordergrund, so dass eine Investitionsförderung nicht in Frage kommt, zum anderen lässt die
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Drucksache 15/10768
Förderrichtlinie für die Dienste der Offenen Behindertenarbeit nur eine Bezuschussung von Personalkosten
zu, eine Investitionsförderung ist hier ebenfalls nicht möglich.
Den Vertretern des Vereins wurde empfohlen, das Projekt bei der Bayerischen Landesstiftung anzumelden, da
dem Projekt durchaus Modellhaftigkeit bescheinigt werden kann, weil es bisher im Rahmen eines
Familienentlastenden Dienstes eine derartige teilstationäre Einrichtung nicht gibt.
Das Konzept wurde daraufhin mit dem Sozialministerium abgestimmt und eine Kostenübernahme für den
laufenden Betrieb seitens des Bezirks Oberfranken zugesagt.
Mit E-Mail vom 08.05.08 hat das Sozialministerium dem Träger mitgeteilt, dass die Unterlagen für den
Landesstiftungsantrag vollständig sind und nunmehr eingereicht werden können. Sobald die Landesstiftung
den Antrag dem Sozialministerium zur Begutachtung vorlegt, wird das Sozialministerium voraussichtlich
dazu positiv Stellung nehmen. Voraussetzung ist natürlich, dass zwischenzeitlich keine wesentlichen
fachlichen Änderungen am Konzept vorgenommen worden sind.
16. Abgeordneter
Thomas
Mütze
(BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN)
Bezugnehmend auf die Anfrage zum Plenum vom 31.03.2008 von Frau Dr. Strohmayr
zur Jugendsozialarbeit an Schulen und die darin in Aussicht gestellte Entscheidung
über den Zuschlag für die sich bewerbenden Schulen bis Ende Mai 2008 frage ich die
Staatsregierung, an welchen Schulen in Unterfranken, in welchem Umfang
Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeiter zu welchem Zeitpunkt bereitgestellt werden?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) richtet sich an junge Menschen mit gravierenden sozialen und
erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von Benachteiligungen bzw. zur Überwindung individueller
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Der Freistaat Bayern unterstützt
mit seiner freiwilligen Leistung die Landkreise und kreisfreien Städte bei seinen Aufgaben nach § 13 SGB
VIII. Es handelt sich also um eine Jugendhilfeleistung, die nach erzieherischen Bedarfen und nicht nach dem
Gießkannenprinzip zugeteilt wird. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat dabei im Benehmen mit dem
jeweiligen Schulamt bzw. bei Berufs- und Förderschulen mit der jeweiligen Regierung den Bedarf für die
Jugendsozialarbeit an Schulen im Rahmen seiner planerischen Tätigkeiten festzustellen. Der Bedarf ist
anhand relevanter sozialräumlicher Indikatoren aus dem Einzugsgebiet der Schule wie bspw. der Anzahl der
Familien mit Migrationshintergrund oder der Jugendkriminalitätsstatistik sowie aus Sicht der Schule zu
belegen und wird vom Jugendhilfeausschuss bestätigt. Die Anträge werden schließlich der jeweiligen
Regierung zur Überprüfung vorgelegt. Das Familienministerium trifft im Einvernehmen mit den Regierungen
die Entscheidung, welche sich an den fachlichen Kriterien, wie sie in der Förderrichtlinie festgelegt sind,
orientiert.
Für den Regierungsbezirk Unterfranken liegen 15 entscheidungsreife Anträge für 18 neue Schulen und 4
Projektschulen mit dem Wunsch nach Aufstockung des Stellenanteils mit einem Gesamtstellenumfang von
13,54 Stellen vor. Die Anträge umfassen 17 Hauptschulen mit 9,79 Stellen, 3 Förderschulen (mit
Hauptschulstufe) mit 2 Stellen und 2 Berufsschulen mit einem Stellenumfang von 1,75 Stellen.
Von den 13,54 Stellen können zum 01.09.2008 nach fachlicher Prioritätensetzung voraussichtlich alle Stellen
bewilligt werden (sh. beigefügte Auflistung der Schulen einschließlich Schultyp und Stellenumfang).
Drucksache 15/10768
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Regierungsbezirk
Seite 17
Projektliste Unterfranken
Stellen: 13,54
einvernehmlich
e
Entschei
dung
StMAS
Beginn
Antr
ag
Prioritä
t
1
1a
Stockstadt/
Lkr. Aschaffenburg
Hauptschule Stockstadt
HS
0,50
0,50
01.09.2008
1
1b
Waldaschaff/
Lkr. Aschaffenburg
Hauptschule Waldaschaff
HS
0,50
0,50
01.09.2008
2
2
Würzburg/
Pestalozzi-Hauptschule
DiakonischesWerk Würzburg e. V.
HS
0,75
0,75
01.09.2008
3
3
Gerbrunn/
Gemeinde Gerbrunn
Hauptschule Gerbrunn
HS
0,50
0,50
01.09.2008
BS
1,00
1,00
01.09.2008
Ort/Träger
Schule
Art
Stellen
4
4
Schweinfurt/
Kolping-Bildungszentrum
Schweinfurt gGmbH
Adolph-KolpingBerufsschule Schweinfurt
- Berufsschule zur
sonderpädagogischen
Förderung Schwerpunkt
Lernen, soziale und
emotionale Entwicklung
5
5
Ebern/
BRK Kreisverband Haßberge
Hauptschule Ebern
HS
0,50
0,50
01.09.2008
6
6
Höchberg/
Markt Höchberg
Aufstockungsantrag
Hauptschule Höchberg
HS
0,50
0,50
01.09.2008
7
7
Kitzingen/
Schulzweckverband KitzingenOchsenfurt
Staatl. Berufsschule
Kitzingen
BS
0,75
0,75
01.09.2008
8
8
Klingenberg/
Stadt Klingenberg am Main
Dr. Konrad-Wiegand
Volksschule
HS
1,00
1,00
01.09.2008
9
9
Schwebheim/
Landkreis Schweinfurt
Heide-Schule zur
Lernförderung
FS
0,50
0,50
01.09.2008
10
10
Kitzingen/
Landkreis Kitzingen
Erich-Kästner-Schule,
Förderzentrum Kitzingen
FS
1,00
1,00
01.09.2008
11
11
Aschaffenburg/
Stadt Aschaffenburg
Schönberg-Volksschule
HS
0,50
0,50
01.09.2008
12
12
Würzburg/ Stadt Würzburg
Hauptschule Heuchelhof
HS
0,77
0,77
01.09.2008
13
13
Bad Königshofen/
gfi Schweinfurt
Volksschule
Bad Königshofen
HS
0,77
0,77
01.09.2008
11
14
Aschaffenburg/
Stadt Aschaffenburg
Fröbel-Schule zur
Lernförderung
Aschaffenburg
FS
0,50
0,50
01.09.2008
14
15
Hauptschulverband Gaukönigshofen
Hauptschule
Gaukönigshofen
HS
0,50
0,50
01.09.2008
5
16a
Eltmann/
BRK Kreisverband Haßberge
Aufstockungsantrag
Hauptschule Eltmann
HS
0,20
0,20
01.09.2008
5
16b
Ebelsbach/
BRK Kreisverband Haßberge
Aufstockungsantrag
Hauptschule Ebelsbach
HS
0,30
0,30
01.09.2008
Gaukönigshofen/
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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode
Drucksache 15/10768
15
17
Waldbüttelbrunn/
Schulverband Waldbüttelbrunn
Volksschule
Waldbüttelbrunn
HS
0,50
0,50
01.09.2008
5
18
Knetzgau/
BRK Kreisverband Haßberge
Hauptschule Knetzgau
HS
1,00
1,00
01.09.2008
5
19
Theres/
BRK Kreisverband Haßberge
Hauptschule Theres
HS
0,50
0,50
01.01.2009
5
20
Zeil am Main/
BRK Kreisverband Haßberge
Aufstockungsantrag
Verbandshauptschule Zeil
und Sand
HS
0,50
0,50
01.01.2009
Stellen neu:
13,54
13,54
Schulen neu:
18,00
Aufstockungsschulen:
4,00
Anträge:
Schulverteilung
Anzahl
Schulen
Anzahl
Stellen
HS:
17,00
9,79
FS:
3,00
2
BS:
2,00
1,75
15,00
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