Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag

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Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/6856
16.12.2010
Anfragen zum Plenum
vom 13. Dezember 2010
mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete
Nummer
der Frage
Abgeordnete
Nummer
der Frage
Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 47
Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW) ................................ 24
Aiwanger, Hubert (FW) ...............................................5
Pohl, Bernhard (FW) ....................................................9
Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW) ..................19
Pointner, Mannfred (FW) ........................................... 10
Bause, Margarete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....20
Pranghofer, Karin (SPD) ............................................ 11
Dr. Beyer, Thomas (SPD) ..........................................36
Rinderspacher, Markus (SPD) .....................................3
Biedefeld, Susann (SPD) ............................................48
Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 41
Dittmar, Sabine (SPD) .................................................6
Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)12
Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........28
Schindler, Franz (SPD) .............................................. 18
Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW) ......................................37
Schmitt-Bussinger, Helga (SPD) .................................4
Felbinger, Günther (FW) ............................................31
Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .. 42
Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............7
Schweiger, Tanja (FW) .............................................. 13
Prof. Dr. Gantzer, Peter Paul (SPD) ...........................29
Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 33
Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....21
Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 34
Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..............1
Steiger, Christa (SPD) ................................................ 50
Halbleib, Volkmar (SPD) ...........................................32
Streibl, Florian (FW) .................................................. 35
Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........38
Strobl, Reinhold (SPD) .............................................. 14
Dr. Herz, Leopold (FW) .............................................43
Dr. Strohmayr, Simone (SPD) ................................... 30
Jung, Claudia (FW) ......................................................2
Tausendfreund, Susanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15
Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .....49
Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......... 25
Karl, Annette (SPD) ...................................................44
Weikert, Angelika (SPD) ........................................... 26
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag -16. Wahlperiode
König, Alexander (CSU) ............................................39
Dr. Wengert, Paul (SPD) ........................................... 16
Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......22
Werner-Muggendorfer, Johanna (SPD) ..................... 51
Muthmann, Alexander (FW) ......................................40
Widmann, Jutta (FW)................................................. 17
Naaß, Christa (SPD) .....................................................8
Wild, Margit (SPD) .................................................... 27
Noichl, Maria (SPD) ..................................................45
Wörner, Ludwig (SPD) .............................................. 46
Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD) ..................................23
Zacharias, Isabell (SPD) ............................................ 52
Seite III
Bayerischer Landtag . Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung
Geschäftsbereich der Staatskanzlei
Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag –
Jugendmedienschutzstaatsvertrag ........................1
Jung, Claudia (FW)
Investitionen in den Digital-Rundfunk –
DAB/DABplus .....................................................1
Rinderspacher, Markus (SPD)
Konsequenzen aus der Veröffentlichung von
Dokumenten in Wikileaks ....................................2
Schweiger, Tanja (FW)
Aktueller Planungsstand für die B 8 im
Streckenabschnitt Weißmarter ............................ 8
Strobl, Reinhold (SPD)
Bestandserhaltung im Bereich der
Staatsstraßen und Brücken .................................. 8
Tausendfreund, Susanna (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Konsequenzen aus dem Brand eines
Seniorenheimes in Würzburg .............................. 9
Schmitt-Bussinger, Helga (SPD)
Nutzung des Dienstwagens des ehemaligen
Ministerpräsidenten Dr. Stoiber ...........................3
Dr. Wengert, Paul (SPD)
Sachstand zum Ausbau der BAB A 8 im
Bereich der Anschlussstellen AugsburgWest und Leipheim ........................................... 10
Geschäftsbereich des Staatsministeriums des
Innern
Widmann, Jutta (FW)
Straßenunterhalt ................................................ 10
Aiwanger, Hubert (FW)
Umgehung der B 299 Neuhausen –
Weihmichl – Arth ................................................3
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Dittmar, Sabine (SPD)
Sanierung der Staatsstraße St 2277 ......................4
Schindler, Franz (SPD)
Umsetzung der Neuregelung der
Sicherungsverwahrung ...................................... 11
Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Brückenbau bei Triebenbach ...............................4
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus
Naaß, Christa (SPD)
Standorte für Rettungstransporthubschrauber
in Nordschwaben und Westmittelfranken ............5
Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)
Rusam-Grundschule in Sachsen bei Ansbach ... 12
Pohl, Bernhard (FW)
Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in
Mittelzentren ........................................................6
Pointner, Mannfred (FW)
Verkehrsentwicklung auf der Staatsstraße
2084 im Gemeindegebiet Kranzberg ...................6
Pranghofer, Karin (SPD)
Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen ...........7
Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Finanzausgleichsmittel für Ortsumgehungen
in Sonderbaulast ...................................................7
Bause, Margarete (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zuschüsse für Träger privater Volksschulen ..... 12
Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Probeunterricht im Rahmen des
Übertrittsverfahrens........................................... 16
Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nutzung von Schulgebäuden für
Parteiveranstaltungen ........................................ 17
Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD)
Vorrücken auf Probe an bayerischen
Gymnasien ........................................................ 18
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite IV
Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW)
Einssatz von Gymnasiallehrkräften an den
bayerischen Hochschulen ................................... 19
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie
Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
„Unterrichtsschichtbetrieb“ an der FriedrichFischer-Schule in Schweinfurt ........................... 19
Dr. Beyer, Thomas (SPD)
Erhöhung der Zugbegleiterquote im
Ballungsraum Nürnberg .................................... 29
Weikert, Angelika (SPD)
Vertrauensschutz im Rahmen der Förderung
von Lehrernachwuchs ........................................ 20
Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)
Verringerung der CO2-Emissionen ................... 30
Wild, Margit (SPD)
Jahrgangskombinierte Klassen an
Grundschulen ..................................................... 21
Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beteiligung des Freistaats an der Deutschen
Stiftung für Internationale Entwicklung
(DSE) ................................................................ 31
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dr. Dürr, Sepp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aufsichts- und Steuerungsgremien
nichtsstaatlicher Kultureinrichtungen ................ 22
Prof. Dr. Gantzer, Peter Paul (SPD)
Gebührenerhebung für berufsbegleitende
Studiengänge ...................................................... 24
Dr. Strohmayr, Simone (SPD)
Schlosssanierung in Friedberg/Schwaben .......... 25
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der
Finanzen
Felbinger, Günther (FW)
Nachnutzung des Steigenberger-Hotels in
Bad Kissingen .................................................... 26
Halbleib, Volkmar (SPD)
Garantiegebühr für die Abschirmung der
ABS-Portfolios................................................... 26
Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Umsiedelung der Bayerische
Landeskraftwerke GmbH ................................... 27
Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schuldenbremse in die Bayerische
Verfassung ......................................................... 28
Streibl, Florian (FW)
Auswirkungen des Hofladenurteils auf
landwirtschaftliche Betriebe .............................. 28
König, Alexander (CSU)
Ausgleichsmaßnahmen für den Abbau von
Bundeswehrstandorten in Bayreuth, Ebern,
Naila und Wunsiedel ......................................... 31
Muthmann, Alexander (FW)
Finanzierung der Modellregion E-Wald............ 33
Dr. Runge, Martin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erweiterung des S-Bahn-Netzes im
Großraum Nürnberg .......................................... 33
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Umwelt und Gesundheit
Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Clearingstelle zur Bekämpfung von
Korruption im Gesundheitswesen ..................... 34
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Dr. Herz, Leopold (FW)
Christbaumkulturen im Sinngrund
(Landkreis Main-Spessart) ................................ 35
Karl, Annette (SPD)
30-Prozent-Regelung für den Anbau einer
Hauptfruchtart ................................................... 36
Noichl, Maria (SPD)
Befristete Mitarbeiterverträge im
Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten ............................... 36
Wörner, Ludwig (SPD)
Schießanlage im Forstenrieder Park .................. 37
Seite V
Bayerischer Landtag . Wahlperiode
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und
Frauen
Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Finanzielle Unstimmigkeiten bei der
Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ ...... 38
Biedefeld, Susann (SPD)
Feststellungen des Grades der Behinderung
durch das Sozialgericht Bayreuth....................... 39
Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drucksache 16/6856
Zahl der Asylbewerberinnen und
Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften ... 40
Steiger, Christa (SPD)
Festlegung des Regelsatzbedarfs durch die
Kommunen ........................................................ 42
Werner-Muggendorfer, Johanna (SPD)
Abschlagszahlung für den pädagogischpsychologischen Dienst in
Kindertagesstätten ............................................. 43
Zacharias, Isabell (SPD)
Förderung von Integrationsangeboten ............... 44
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 1
Geschäftsbereich der Staatskanzlei
1. Abgeordnete
Ulrike
Gote
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, wie wird sie mit den Anforderungen durch die im
14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehenen Alterskennzeichnungen von Telemedienangeboten umgehen, hat sie ihre Internetangebote bereits eingestuft, und mit
welchem finanziellen Aufwand (dadurch gebundene Arbeitszeit) sind die Alterseinstufungen für die Staatsregierung verbunden?
Antwort der Staatskanzlei
Internetanbieter waren schon bislang verpflichtet, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte für Kinder und Jugendliche unzugänglich darzustellen. Der geplante Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bietet mit der
Möglichkeit der freiwilligen Alterskennzeichnung mehr Einheitlichkeit und Transparenz.
Unabhängig davon,


dass auf den Portalen der Bayerischen Staatskanzlei keine Inhalte angeboten werden, „die geeignet sind,
die Entwicklung zu einem eigenverantwortlichen, sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden Menschen zu hemmen, zu unterbrechen oder zurückzuwerfen“ (Beschreibung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte laut FSM: http://www.fsm.de/de/Entwicklungsbeeintraechtigung) und
dass eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht,
wird die Bayerische Staatskanzlei


die Alterskennzeichnung für die von ihr verantworteten Portale durchführen und
den Ressorts als Betreiber eigener Portale die Alterskennzeichnung empfehlen.
Der Aufwand kann derzeit nicht beziffert werden, zumal das Altersklassifizierungssystem und die technischen
Standards noch unter den beteiligten Institutionen abgestimmt werden. So, wie das KennzeichnungsVerfahren derzeit geplant ist, wird der Aufwand als gering eingestuft. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen.
2. Abgeordnete
Claudia
Jung
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, wie viel hat der Freistaat seit dem Start des DABDienstes (Digital Audio Broadcasting – DAB) in Bayern insgesamt investiert, da bekanntlich die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) nur bis Mitte Dezember eine letzte Frist gelassen hat, in der sich die Verhandlungspartner auf einen DABplus-Vertragsabschluss einigen müssen oder die bereits
zugesagten Gebührenmittel für den DAB-Neustart würden wieder gesperrt, wie viel an
Subventionen wurden davon für Privatradiobetreiber aufgewendet und wie viel der
Gelder wurden davon allein bis heute für den Neustart mit DABplus ausgegeben?
Seite 2
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Antwort der Staatskanzlei
Beginnend 1987 wurde im Rahmen eines europäischen Forschungsvorhabens unter Federführung der Bundesrepublik Deutschland die Einführung des digitalen terrestrischen Hörfunks (DAB) erprobt. In Bayern wurde
im Jahr 1995 bis 1999 im Zusammenwirken von Staatsregierung, Bayerischem Rundfunk und Bayerischer
Landeszentrale für neue Medien ein Pilotprojekt mit einem Gesamtvolumen von 24,4 Mio. Euro zur Erprobung und Markteinführung des DAB-Systems initiiert. Davon stammten 9,1 Mio. Euro aus der „Offensive
Zukunft Bayern“. Dieses Projekt war Gegenstand der Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof
(Jahresbericht 2002). Insgesamt wurden 2.135 DAB-Geräte mit einem durchschnittlichen Preis von 2.200 Euro pro Stück gefördert. Keine Mittel erhielten die Privatradiobetreiber.
Es gibt keine erneute staatliche Förderung des DAB-Neustarts. Dies ist vielmehr ein Projekt der Landesrundfunkanstalten und der Landesmedienanstalten. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat erstmals im 10. Bericht das Entwicklungsprojekt DAB anerkannt. Im 16. Bericht befand die Kommission, dass eine Fortführung der DAB-Finanzierung nicht in Frage komme. Um einen erfolgreichen Neustart der Digitalisierung zu ermöglichen, anerkennt die Kommission jedoch im 17. Bericht
(TZ. 258) für den Fall, dass die Landesrundfunkanstalten der ARD die DAB-Ausstrahlung nicht aus Mitteln
des Programmaufwands fortsetzen wollten, für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 ein Projektbudget in Höhe
von 30 Mio. Euro. Diese Mittel können aber erst dann benutzt werden, wenn ein entsprechend neues Entwicklungsprojekt erfolgreich beantragt wurde. Dafür hat die KEF zwölf Kriterien festgelegt (17. KEF-Bericht
TZ. 259), unter anderem eine parallele Beteiligung der Privaten.
Gemäß § 40 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag können Gebührenmittel bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur und zur Versorgung des Landes sowie zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken verwendet werden. Im Rahmen der Organisation des lokalen und regionalen Hörfunks fördert die Bayerische Landeszentrale für neue Medien seit Jahren die Einführung von DAB. Konkrete
Zahlen zum Umfang dieser Förderung, insbesondere für den Neustart von DABplus, liegen der Staatsregierung nicht vor.
3. Abgeordneter
Markus
Rinderspacher
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen leitet sie ein, um den ominösen
„State Secretary for Federal and European Issues“ ausfindig zu machen, der sich dezidiert despektierlich über die außenpolitischen Kompetenzen von Ministerpräsident
Horst Seehofer geäußert hat, welche dienstrechtlichen und sonstigen Konsequenzen
drohen dem „Maulwurf“, kann definitiv ausgeschlossen werden, dass die Beamten
Neumeyer und Hoehenberger oder die Europaministerin Müller gegenüber Dritten die
außenpolitischen Grundfähigkeiten des Ministerpräsidenten in Zweifel gezogen haben?
Antwort der Staatskanzlei
In den von Wikileaks veröffentlichen Dokumenten ist ein Sachverhalt beschrieben, der die Staatskanzlei berührt. Da es die Funktion des „State Secretary for Federal and European Issues“ in Bayern nicht gibt, ist unklar, wer die angeblichen Äußerungen gemacht haben soll. Die Staatskanzlei hat sich bemüht, im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb der Staatsregierung, den Sachverhalt aufzuklären. Dazu wurden auch Gespräche mit möglichen Gesprächsbeteiligten geführt. Keiner der Befragten hat eine solche Aussage bestätigt. Weitere Fragen stellen sich damit nicht.
Drucksache 16/6856
4. Abgeordnete
Helga
SchmittBussinger
(SPD)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 3
Nachdem die Antwort der Staatskanzlei auf meine Anfrage zum Plenum vom 25. Oktober 2010 gem. § 74 GO zur unrechtmäßigen Nutzung des Dienstwagens durch Frau
Karin Stoiber m.E. eine Nichtbeantwortung darstellt, Herr Ministerpräsident Seehofer
sich seiner parlamentarischen Verantwortung nicht dadurch entziehen kann, dass er auf
eine ungeprüfte Auskunft des Büros des Herrn Dr. Stoiber verweist und im Übrigen
diese Auskunft nach meiner Information nicht der Wahrheit entspricht, frage ich die
Staatsregierung, wann hat Frau Stoiber den Dienstwagen, welcher Herrn Dr. Stoiber
nach seinem Ausscheiden als Ministerpräsident vom Freistaat Bayern zur Verfügung
gestellt wurde, im Jahr 2009 und im Jahr 2010 allein benutzt und welches war das Ziel
und der jeweilige Zweck der Fahrt?
Antwort der Staatskanzlei
Die in der Frage enthaltenen Unterstellungen werden zurückgewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort vom
11. November 2010 verwiesen. Sie gilt insbesondere für die nachgefragten Jahre 2009 und 2010.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern
5. Abgeordneter
Hubert
Aiwanger
(FW)
Ist der Staatsregierung der Sachverhalt bekannt, dass bei der geplanten Umgehung der
B 299 Neuhausen – Weihmichl – Arth im Landkreis Landshut am Kreuzungspunkt mit
der Bahntrasse bei Arth eine sechs Meter hohe und 1,5 Mio. Euro teure Überführung
geplant ist, obwohl die Bahnstrecke zwei Kilometer später im Nichts endet und die
Bahnstrecke schon jahrelang brachliegt, und hält die Staatsregierung es nicht auch für
vernünftig, diesen Schildbürgerstreich der Errichtung dieser Überführung zu verhindern, wie es lokale Politiker und das Staatliche Bauamt Landshut auch fordern, und
was hat die Staatsregierung bereits getan bzw. beabsichtigt sie zu tun, um die Entwidmung der Bahnstrecke zumindest ab dem Kreuzungspunkt mit der geplanten Umgehungsstraße zu erreichen, um so diese m.E. unsinnige Überführung zu verhindern?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Die angesprochene Situation am Kreuzungspunkt der geplanten Umgehung Weihmichl im Zuge der B 299
mit der vorhandenen Bahnlinie ist der Staatsregierung bekannt. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich,
eine Entwidmung der Bahnlinie Landshut – Neuhausen zu erreichen, da ein privates Bahnunternehmen (Bayern-Bahn Betriebsgesellschaft mbH) Interesse an der Nutzung der Bahnlinie angemeldet und Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Bahnlinie getroffen hat. Dem konkreten Antrag mehrerer betroffener Kommunen, die Bahnlinie zu entwidmen, konnte durch die Aufsichtsbehörden (Regierung von
Oberbayern) nach Allgemeinen Eisenbahngesetz (Bundesgesetz) deshalb nicht entsprochen werden.
Seite 4
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Um weitere Verzögerungen für die Ortsumgehung Arth – Weihmichl zu vermeiden, hat die Bayerische Straßenbauverwaltung eine Vorentwurfsplanung aufgestellt, die zunächst von einem Verbleib der Bahnlinie ausgeht. Da nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz neue Kreuzungen mit Bahnlinien grundsätzlich höhenfrei auszubilden sind, führt dies zu der dargestellten Brückenlösung. Die Vorentwurfsplanung wurde im Juli 2010
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Einholung des „Gesehen-Vermerks“ zugeleitet.
Im Rahmen des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens für die Umgehung Weihmichl – Arth im Zuge
der B 299 wird die Straßenbauverwaltung abhängig von der Nutzung der Bahnlinie die vorliegende Planung
nochmals überprüfen und ggf. auch Alternativen weiterverfolgen.
6. Abgeordnete
Sabine
Dittmar
(SPD)
Nachdem die neue Mainbrücke im Dezember 2009 fertig gestellt wurde und sich die
Verkehrsbelastung der ohnehin sanierungsbedürftigen St 2277 – v.a. auch durch überregionalen Lkw-Verkehr, der die Ortsdurchfahrt als Abkürzung zwischen der BAB A3
und A 70 nutzt – erheblich gesteigert hat, frage ich die Staatsregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, diesen „Mautumgehungsverkehr“ zu unterbinden und ob sie sich
vorstellen kann, ein nächtliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zu erlassen, und bis
wann mit einer Realisierung der Sanierung der St 2277 zu rechnen ist?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der überregionale Lkw-Verkehr nach der Verkehrsfreigabe der neuen
Mainbrücke in der Ortsdurchfahrt von Bergrheinfeld nicht zugenommen. Mit der neuen Westumfahrung steht
auch eine bessere Alternative zur Verfügung. Ob eine besondere Gefahrenlage besteht, welche die Anordnung
eines nächtlichen Fahrverbots für Lkw über 7,5 t gebietet, ist auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse
zu beurteilen. Die Beurteilung muss durch das zuständige Landratsamt Schweinfurt erfolgen. Bis zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Bergrheinfeld wird dort jedoch eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Zudem wird die wegweisende Beschilderung verbessert. Mit der baulichen Sanierung der Ortsdurchfahrt ist aus
heutiger Sicht ab der zweiten Jahreshälfte 2012 zu rechnen.
7. Abgeordnete
Anne
Franke
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Vor dem Hintergrund des geplanten Brückenbaus bei Triebenbach frage ich die Staatsregierung, in welcher Form eine möglichst schnelle Entlastung der Anwohner der
Schlossstraße in Laufen, in der die Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerte deutlich
überschritten sind, durchführbar ist, in welchem Zeitraum mit dem Bau der Brücke bei
Triebenbach zu rechnen ist und welche Chancen und Risiken durch den Bau der Brücke aus Sicht der Staatsregierung entstehen würden?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Zur schnellen Entlastung der Anwohner der Schlossstraße von Feinstaub und Stickoxiden ist beabsichtigt,
dort eine auf ein Jahr befristete Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h versuchsweise anzuordnen. Der Versuch soll durch das Landesamt für Umwelt zur Quantifizierung der Wirkungen begleitet werden.
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 5
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist das Projekt „Grenzbrücke südlich Laufen“ bisher in die Kategorie „Weiterer Bedarf“ eingeordnet. Es wird deshalb derzeit nicht beplant. Voraussetzung für die Aufnahme
der Planungen ist die Einordnung in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ anlässlich einer Fortschreibung
des Bedarfsplans. Vorher können zum Zeitpunkt des Baus keine Angaben gemacht werden.
Chancen des Brückenbaus:


Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Ortsdurchfahrt von Laufen, dadurch Entlastung von Staub
und Abgasen sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit,
Eröffnung von städtebaulichen Gestaltungsmöglichkeiten in Laufen (Schlossstraße).
Risiken des Brückenbaus:


FFH-Problematik (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet entlang der Salzach),
bautechnische Schwierigkeiten aufgrund von schlechtem Baugrund (Seetone).
8. Abgeordnete
Christa
Naaß
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, wie teuer das Fachgutachten „Bedarfsanalyse zur Luftrettung in Bayern“ war, wie hoch die erforderlichen Investitionskosten für einen weiteren Rettungstransporthubschrauberstandort in Augsburg bzw. Donauwörth wären und
welche aktuellen Planungen bestehen, im Falle eines Standortes Augsburg die „weißen
Flecken“ in Nordschwaben und Westmittelfranken abzudecken?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Die Bedarfsanalyse zur Luftrettung in Bayern wurde auf der Grundlage eines Vertrags, der Gegenstand einer
europaweiten öffentlichen Ausschreibung war, vergeben. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
(VOL) sieht keine öffentliche Angebotsöffnung und auch keine allgemeine Veröffentlichung über das Vergabeverfahren vor. Vielmehr sind alle Angebote – auch nach der Vergabe – gemäß § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOL/A
(Ausgabe 2006) sowie § 17 Abs. 3 VOL/A-EG (Ausgabe 2009) vertraulich zu behandeln.
Die Höhe der Investitionskosten für die Einrichtung einer Rettungshubschrauberstation hängt von der örtlichen Infrastruktur ab und lässt sich erst bei der konkreten Planung der Bauausführung ermitteln. Da entsprechende Planungen bisher weder für Augsburg noch für Donauwörth vorliegen, kann die Frage nach der Höhe
der Investitionskosten derzeit nicht beantwortet werden.
Am 24. September 2010 habe ich daher mit der Sozialministerin Baden-Württembergs, Frau Dr. Stolz, in einem Gespräch beraten, ob durch eine Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann, da sich die nicht in die regelmäßigen 60-km-Einsatzradien von Rettungshubschraubern
einbezogenen Gebiete Nordwest-Schwabens und Südwest-Mittelfrankens auf baden-württembergischer Seite
fortsetzen. Gemeinsam mit den Krankenkassen soll geprüft werden, welche Verbesserungsmöglichkeiten insoweit bestehen und wie schnell diese umgesetzt werden können.
Seite 6
9. Abgeordneter
Bernhard
Pohl
(FW)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Ich frage die Staatsregierung, wie bewertet sie das Modell eines verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichs in Mittelzentren als Alternative zur Fußgängerzone im Hinblick auf
Machbarkeit, welche Erfahrungen bestehen bereits und welche rechtlichen Notwendigkeiten gibt es hier?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche sind eines von mehreren Instrumenten zur Verkehrsberuhigung in Ortschaften. Sie haben ebenso wie die Kennzeichnung als Fußgängerbereich ihre Grundlage in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), vgl. insbesondere § 45 StVO. Daneben sind vor allem städtebauliche, straßenbauliche
und straßenrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Mehrere bayerische Städte haben davon bereits Gebrauch gemacht. Die Erfahrungen dort sind weit überwiegend gut. Die Machbarkeit von verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichen kann jedoch nur im Einzelfall in Kenntnis der besonderen örtlichen Umstände beurteilt
werden.
10. Abgeordneter
Mannfred
Pointner
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, wie wird sich bei einem Bau der Westtangente Freising
der Verkehr auf dem Teilstück der Staatsstraße 2084 durch das Gemeindegebiet von
Kranzberg voraussichtlich entwickeln, mit welcher Zunahme von Lärmbelastung und
Verkehrsproblemen ist dadurch zu rechnen und besteht nach dem Bau der Westtangente die Möglichkeit, die verkehrlichen Probleme, insbesondere die Situation der Fußgängerquerung im Ortsteil Thalhausen, mit Mitteln des Freistaats zu beheben?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Die Westtangente Freising ist ein Projekt der Stadt Freising. Die Staatsstraße 2084 war bei der letzten Straßenverkehrszählung 2005 im Gemeindegebiet von Kranzberg mit rd. 7.800 Kfz/24 h belastet. Ausweislich des
im Rahmen der Planfeststellung erstellten Verkehrsgutachtens wird auf der Staatsstraße 2084 im Gemeindegebiet von Kranzberg für das Jahr 2025, jedoch ohne Westtangente Freising, eine Verkehrsbelastung von rd.
10.700 Kfz pro Tag erwartet. Mit Westtangente Freising wird eine Verkehrsbelastung von rd. 12.600 Kfz pro
Tag prognostiziert. Damit wird jedoch keine hörbare Zunahme des Lärms verbunden sein, da das menschliche
Ohr Lärmänderungen erst ab einer Verdoppelung des Verkehrs wahrnehmen kann.
Die Staatsregierung erwartet durch den Bau der Westtangente Freising keine verkehrlichen Probleme auf der
Staatsstraße 2084 im Gemeindebereich von Kranzberg.
Sollten nach Fertigstellung der Westtangente Freising wider Erwarten Probleme bei der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Staatsstraße 2084 im Gemeindegebiet von Kranzberg, insbesondere im Ortsteil
Thalhausen auftreten, wird die Bayerische Straßenbauverwaltung geeignete Maßnahme ergreifen, um die Situation zu verbessern.
Drucksache 16/6856
11. Abgeordnete
Karin
Pranghofer
(SPD)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 7
Ich frage die Staatsregierung, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem vor etwa
sieben Jahren eingerichteten Pilotprojekt, in Neu-Ulm und in München so genannte
„Geschwindigkeitsmessanlagen“ aufzustellen und zu testen, und welche Gründe gibt
es, diese Geschwindigkeitsmessanlagen in Bayern nicht zuzulassen?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Grundsätzlich sind in Bayern alle Gemeinden ermächtigt, Geschwindigkeitsmessungen in ihrem Gemeindegebiet durchzuführen, sofern es sich bei den Überwachungsörtlichkeiten nicht um Bundesautobahnen oder
Straßen mit mehreren Fahrbahnen für beide Richtungen mit baulicher Mitteltrennung handelt. Für die Geschwindigkeitsüberwachung an diesen Straßen ist die Genehmigung des Innenministeriums erforderlich.
Der Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen („Starenkästen“) zur dauerhaften Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist aus fachlichen Gründen aber nur in Ausnahmefällen zu bejahen.
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen entfalten erfahrungsgemäß nur in einem räumlich eng begrenzten Bereich positive Effekte auf das Geschwindigkeitsverhalten. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in
denen die Standorte der Anlagen ortskundigen Fahrern sehr schnell bekannt sind. Auch durch den steigenden
Ausrüstungsstandard von Fahrzeugen mit Navigationssystemen, in denen deutschlandweit eine Vielzahl von
Standorten stationärerer Geschwindigkeitsmessanlagen geokodiert hinterlegt ist, wird diese Wirkung erzeugt.
Dies zeigen auch die im Vergleich zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen in der Regel deutlich niedrigeren
Beanstandungsquoten.
In Bayern werden stationäre Geschwindigkeitsanlagen deshalb nur an Örtlichkeiten verwendet, an denen ein
hohes Unfallrisiko bei einem gleichzeitig besonders hohen Verkehrsaufkommen besteht und eine dauerhafte
Überwachung erforderlich oder eine andere Form von Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall im Aubinger Tunnel, einem Teilabschnitt
des Autobahnrings BAB A 99, im Richard-Strauß-Tunnel als Teil des Mittleren Rings in der Landeshauptstadt München, auf einzelnen hoch belasteten Autobahnabschnitten oder auch im besonders unfallträchtigen
Verflechtungsbereich des Autobahnendes der BAB A 8/Ost und des Mittleren Rings in München.
12. Abgeordnete
Maria
Scharfenberg
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, welche Projekte wurden im Jahr 2010 in welcher Höhe
aus dem Titel 883 01 in Kapitel 13 10 „Zuweisungen zum Bau von in gemeindlicher
Sonderbaulast stehenden Ortsumfahrungen im Zuge von Staatsstraßen sowie zur Änderung von bestehenden Kreuzungen zwischen Staats- und Gemeindestraßen sowie
zwischen Staats- und Gemeinde- und Kreisstraßen und zum Bau von unselbstständigen
Radwegen sowie unselbstständigen Geh- und Radwegen an Staatsstraßen mit Übernahme der Änderungskosten bzw. Kosten durch die Gemeinde gemäß § 2 Abs. 3 FAG
ÄndG 2009“ bezuschusst und wie hoch ist voraussichtlich der Haushaltsrest 2010?
Seite 8
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Im Jahr 2010 wurden bisher 149 Projekte in das FAG-Sonderbaulastprogramm aufgenommen und dabei Zuwendungen in Höhe von rd. 75 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Diese einzelnen Projekte können der beiliegenden Projektliste*) entnommen werden.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Baufortschritt. Ich gehe davon aus, dass abhängig von den Auszahlungsanträgen der Baulastträger, ein Haushaltsrest zum Jahresende 2010 von rd. 25 Mio. Euro verbleibt.
Dieser Haushaltsrest ist bereits durch Förderzusagen bzw. Bewilligungsbescheide für laufende Projekte gebunden.
*) von einem Abdruck der Anlage wurde abgesehen. Die Projektliste ist als pdf-Dokument hier einsehbar.
13. Abgeordnete
Tanja
Schweiger
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, wie weit der aktuelle Planungsstand für die B 8 im Streckenabschnitt Weißmarter gediehen ist, wie die Staatsregierung vor dem Hintergrund
erhöhter Unfallgefahr und der Lage des Streckenabschnitts in einem Wasserschutzgebiet die Notwendigkeit einer zusätzlichen „Kriechspur“ beurteilt und in welchem Umfang finanzielle Mittel für den Ausbau der B 8 eingeplant sind, damit diese Maßnahme
ohne Verzögerung ergriffen werden kann?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Das Gesamtkonzept zum Ausbau des sog. „Weißmarter Berges“ im Zuge der B 8 umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Bundesstraße auf einer Länge von rund 4,3 km. Da der Straßenabschnitt im Einzugsgebiet
der Trinkwasserversorgung der Stadt Neumarkt liegt, sind Schutzmaßnahmen nach den Richtlinien für Straßen in Wassergewinnungsgebieten vorgesehen.
Für einen ersten Bereich mit einer Gesamtlänge von 550 Metern läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren.
Nach Auslegung der Planunterlagen werden nun die Einwände zum Projekt beim Staatlichen Bauamt Regensburg bearbeitet. Dabei wird auch der Wunsch der Stadt Neumarkt nach Anlage einer zusätzlichen Kriechspur geprüft. Abschließend wird die Regierung der Oberpfalz als Planfeststellungsbehörde darüber entscheiden.
Belastbare Aussagen zur späteren Finanzierung des Projekts können aus heutiger Sicht nicht getroffen werden. Inwieweit zum Zeitpunkt der Baureife Mittel für die Maßnahme zur Verfügung gestellt werden können,
muss anhand der dann vorhandenen Haushaltsrahmen beurteilt werden.
14. Abgeordneter
Reinhold
Strobl
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, wie gedenkt sie der Bestandserhaltung im Bereich der
Staatsstraßen und Brücken einen entsprechenden Stellenwert im kommenden Haushalt
einzuräumen, nachdem der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinem Jahresbericht
2010 unter TNr. 17 festgestellt hat, dass mittlerweile 63 Prozent der Staatsstraßen in
Bayern die Warn- bzw. Schwellenwerte für den Gesamtwert überschreiten und damit
in einem so schlechten Zustand sind, dass Beobachtung bzw. unverzügliches Handeln
notwendig sind?
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 9
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Die Staatsstraßen weisen in der Tat nicht überall einen Zustand auf, wie er der Netzbedeutung nach sein sollte. Deshalb wurden die Ausgaben für die Bestandserhaltung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert. Im Durchschnitt wurden in den Jahren 2006 bis 2009 für die Bestandserhaltung 90 Mio. Euro pro Jahr
ausgegeben. Für 2010 werden ebenfalls Ausgaben in dieser Größenordnung erwartet.
Das übergeordnete Ziel der Staatsregierung, auch in finanzpolitisch schwierigeren Zeiten dem Landtag einen
Haushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen, führt jedoch auch zu Einschnitten bei den Investitionen im
Staatsstraßenbau. Entsprechend der Bedeutung der Bestandserhaltung wollen wir in den kommenden Jahren
den überwiegenden Teil der verfügbaren Mittel für die Bestandserhaltung einsetzen.
Die Mittel für die Bestandserhaltung werden vor dem Hintergrund der regional unterschiedlichen Randbedingungen auf die Regierungsbezirke nach einem Schlüssel verteilt, der neben der Streckenlänge und der aktuellen Verkehrsbelastung vor allem den Erhaltungszustand sowie die Fläche und den Zustand der Brücken berücksichtigt. Damit wird ein möglichst bedarfsgerechter Einsatz der Mittel gewährleistet.
15. Abgeordnete
Susanna
Tausendfreund
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, welche Konsequenzen aus dem Brand eines Seniorenheimes in Würzburg gezogen werden, in welchen Alten- und Pflegeheimen die baulichen Mindeststandards zur Einhaltung des Brandschutzes nicht erfüllt werden und
welche landesweiten Regelungen zur Verwendung von Brandmeldeanlagen, Feuerund Rauchmeldern und für Fluchtwege in Alten- und Pflegeheimen die Staatsregierung auch im Hinblick auf die erschwerte Evakuierung für sinnvoll erachtet?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind Alten- und Pflegeheime Sonderbauten (Art. 2 Abs. 4 Nr. 9
BayBO), was bedeutet, dass die Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der Genehmigung über die Standardanforderungen der BayBO hinaus weitergehende Anforderungen stellen können, sofern dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren oder Nachteilen erforderlich ist (Art. 54 Abs. 3 Satz 1 BayBO). Bei Alten- und Pflegeheimen betrifft dies meist das Rettungswegsystem, da hier ein 2. Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr,
der nach BayBO für Nicht-Sonderbauten regelmäßig ausreicht, wegen der Einschränkung der Mobilität der
Heimbewohner nicht praktikabel ist. Eine eigene Rechtsverordnung (in Form einer Sonderbauverordnung oder -richtlinie), die spezielle Anforderungen nur für diesen Gebäudetyp enthielte, gibt es im bayerischen Bauordnungsrecht wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Fallgestaltungen nicht.
Maßnahmen des anlagentechnischen Brandschutzes (Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen etc.) werden
durch die BayBO regelmäßig nicht verlangt. Eine Forderung nach Brandmeldeanlagen für Alten- und Pflegeheime durch die Bauaufsichtsbehörden erfolgt bislang nur im Einzelfall. Sie sind dann meist erforderlich als
Ausgleichsmaßnahme dafür, dass etwa von baulichen Anforderungen der BayBO abgewichen werden soll.
In welchen Alten- bzw. Pflegeheimen die Mindestanforderungen der BayBO an den baulichen Brandschutz
nicht eingehalten (bzw. Abweichungen vorliegen und diese nicht ausreichend kompensiert) werden, ließ sich
in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln.
Seite 10
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügte das angesprochene Wohnstift bzw. Pflegeheim St. Paul in Würzburg über bauliche und anlagentechnische Einrichtungen (bauliche Rettungswege, Brandmeldeanlage, wenn
auch ohne automatische Detektion), die über die Standardanforderungen der damaligen wie der heutigen
BayBO hinausgehen. Ohne genauere Kenntnis des Einzelfalls ist aber eine abschließende Bewertung der
brandschutztechnischen Beschaffenheit des Gebäudes und damit auch die Beantwortung der Frage, ob und
welche Konsequenzen aus dem Brand in Würzburg für andere Alten- bzw. Pflegeheime zu ziehen sind, noch
nicht möglich.
16. Abgeordneter
Dr. Paul
Wengert
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, ob es zutreffend ist, dass sich die Übergabe des Abschnitts der BAB A 8 zwischen den Anschlussstellen Augsburg-West und Leipheim
für den sechsspurigen Ausbau an den künftigen Konzessionär entgegen der bisherigen
Planung, die diese Übergabe für Januar 2011 vorsah, verzögert, aus welchen Gründen
ergibt sich diese Verzögerung und wie lange wird diese dauern?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Für den Ausbau der BAB A 8 zwischen Ulm und Augsburg ist der Entscheidungsprozess für die Auftragserteilung noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es, den Auftrag bis Mitte Januar 2011 zu erteilen.
17. Abgeordnete
Jutta
Widmann
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, wie hoch waren 2010 die finanziellen Mittel für den
Unterhalt der Staatsstraßen in Niederbayern, trifft es zu, dass von diesen Mitteln auch
Gelder für den Neubau von Straßen verwendet wurden, und in welcher Höhe stehen
2011 Mittel für den Straßenunterhalt im Landkreis Landshut zur Verfügung?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Für die Bestandserhaltung der Staatsstraßen stehen im Jahr 2010 bayernweit 89 Mio. Euro zur Verfügung, davon sind 17,4 Mio. Euro für Niederbayern vorgesehen. Diese Mittel werden nach derzeitigem Stand voll und
ganz für die Bestandserhaltung ausgegeben. Eine Umschichtung zugunsten des Neubaus von Staatsstraßen
findet nicht statt.
Der Haushaltsplan 2011/2012 ist noch nicht beschlossen. Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Aussagen getroffen werden, in welcher Höhe 2011 Mittel für die Bestandserhaltung der Staatsstraßen im
Landkreis Landshut zur Verfügung stehen werden.
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 11
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
18. Abgeordneter
Franz
Schindler
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen wird sie zur Umsetzung der Neuregelung der Sicherungsverwahrung, insbesondere hinsichtlich der sog. Altfälle, ergreifen, welche landesgesetzlichen Änderungen hält sie für erforderlich und wie hoch
schätzt sie den Aufwand für die Schaffung und Ausstattung sog. Hafthäuser und den
zusätzlichen Bedarf an Mitarbeitern zur Erfüllung der vom Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) vorgegebenen Anforderungen an die Sicherungsverwahrung ein?
Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Die Anfrage unterscheidet nicht zwischen dem künftigen Vollzug der Sicherungsverwahrung und der Behandlung der so genannten Altfälle.
Für Letztere gilt aber das voraussichtlich zum 1. Januar 2011 in Kraft tretende (Bundes-)Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz – ThUG). In diesem
sind die Voraussetzungen an eine Unterbringung für den Fall geregelt, dass ein nach wie vor gefährlicher Sicherungsverwahrter in Folge der EGMR-Entscheidung aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen sein wird.
Der Freistaat Bayern hat das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) nach Art. 83 GG als eigene Angelegenheit auszuführen. Da der Vollzug des ThUG einer gesetzlichen Grundlage auf Landesebene bedarf, wird
durch das Sozialministerium derzeit mit hohem Zeitdruck ein Gesetzentwurf erarbeitet, der dem Landtag nach
einer entsprechenden Beschlussfassung des Ministerrats umgehend zugeleitet werden soll. Die unverzügliche
Umsetzung des ThUG soll durch eine Ergänzung des Unterbringungsgesetzes erfolgen. Da es Unterbringungsvoraussetzung ist, dass der Betroffene eine psychische Störung hat und der Gesetzentwurf zum ThUG
mehrfach die Vergleichbarkeit mit dem Unterbringungsrecht der Länder betont, ist allein dieses Vorgehen
sachgerecht.
Für den Vollzug der Sicherungsverwahrung gelten nach wie vor die Regelungen des bayerischen Strafvollzugsgesetzes, insbesondere des vierten Teiles (Artikel 159 ff. BayStVollzG).
Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt den Vollzug der Sicherungsverwahrung stetig weiter, um den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere des EGMR und
des Bundesverfassungsgerichts, zu genügen. Im Jahr 2010 wurde die Unterbringung der Sicherungsverwahrten in baulicher Hinsicht weiter verbessert. So verfügen die Sicherungsverwahrten zwischenzeitlich über größere Hafträume als Strafgefangene. Ferner wurde u.a. das Therapieangebot zugunsten der Sicherungsverwahrten im Vergleich zum Dezember 2009 stetig weiter ausgebaut.
Die Planungen für ein neues Gebäude zur Unterbringung der Sicherungsverwahrten werden zurzeit mit Nachdruck betrieben. Die konkreten Kosten können im momentanen Planungsstadium noch nicht abschließend beziffert werden. Gleiches gilt derzeit für einen zusätzlichen Personalbedarf.
Seite 12
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
19. Abgeordneter
Prof. (Univ
Lima) Dr. Peter
Bauer
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, ob der Schulstandort der Rusam-Grundschule in Sachsen
bei Ansbach langfristig erhalten bleibt, da die Kommune aufgrund der fehlenden Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II plant, die Schule in mehreren Teilschritten zu
sanieren und diese Investition über mehrere Jahre nur Sinn macht, wenn der Standort
über den Sanierungszeitraum hinaus auch verlässlich langfristig gesichert ist?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Die Rusam-Grundschule in Sachsen hat derzeit insgesamt 103 Schüler in fünf Klassen. Nach der aktuellen
Schülerprognose sind für die nächsten Schuljahre folgende Schulanfängerzahlen an der Schule zu erwarten:
2011/2012:
2012/2013:
2013/2014:
2014/2015:
22
19
19
27.
Für eine Gefährdung des Schulstandortes bestehen derzeit keine Anhaltspunkte. Soweit in späteren Schuljahren in einzelnen Jahrgängen die Mindestschülerzahl von 13 Schülern nicht erreicht wird, besteht die Möglichkeit, jahrgangskombinierte Klassen zu bilden.
20. Abgeordnete
Margarete
Bause
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, wie viele und welche freien Träger von Volksschulen
haben in den Jahren 2008 und 2009 Mietkostenzuschüsse und Zuschüsse zu den Beförderungskosten erhalten und wie hoch waren jeweils diese Zuschüsse, aufgeteilt auf
2008 und 2009 und Träger?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Staatliche Leistungen für notwendige Mietaufwendungen von Trägern privater Volksschulen werden im
Rahmen der staatlichen Förderung des notwendigen Schulaufwands privater Volksschulen nach Art. 32
Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) aus Kap. 05 03 Tit. 684 57 bzw. Tit.
684 61 gewährt; die Förderquote für schulisch notwendige Aufwendungen liegt bei 80 Prozent. Staatliche
Leistungen zum Schulaufwand umfassen neben Zuschüssen für Mietaufwendungen auch Zuschüsse für andere Kostenarten (z.B. für Geschäftsbedarf der Schule, Heizung, Strom, Wasser bzw. Abwasser, Reinigung, Instandhaltung der Schulanlage, Hausmeister, Lehrmittel etc.). Eine Aufgliederung der staatlichen Zuschüsse
speziell für Mietaufwendungen der einzelnen Schulträger liegt nicht vor.
Die staatlichen Leistungen an die Träger privater Volksschulen in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 für
Aufwendungen für notwendige Schülerbeförderungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.
Bei den Daten handelt es sich teilweise um vorläufige Zahlen bzw. Schätzungen, da die endgültige Abrechnung der Aufwendungen teilweise noch aussteht.
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 13
Private Volksschulen: Leistungen für die Schülerbeförderung nach Art. 32 BaySchFG – Übersicht
über die Kalenderjahre 2008 und 2009
1
Schulart und Schule je
Regierungsbezirk
Oberbayern
Arche Nova Mont. für Alle (GS)
Montessori-Schule Grassau
Günther-Krasnitzky-Schule, Walchensee
Montessori-Schule Bad Reichenhall
Montessori-Schule Gilching
Montessori-Schule Eichstätt
Montessori-Schule Unterschleißheim
Imanuel-Volksschule München
Montessori-Schule Hausham
Montessori-Schule des EmiLe Mont.-Schulvereins München
Aton-Schule München
Montessori-Schule Penzberg
Montessori-Schule Kösching
Heimvolksschule Wartenberg
Heimvolksschule St. Josef, Tüßling
Freie Waldorfschule Rosenheim
Freie Waldorfschule Ismaning
Japanische Internat. Schule München
Erdkinderschule Lohkirchen
Freie Waldorfschule Landsberg
Rudolf-Steiner-Schule Gröbenzell
Montessori Volksschule Pfaffenhofen
Freie Waldorfschule Chiemgau, Prien
Sinai-Grundschule der Isr.Kultusgemeinde
Rudolf-Steiner-Schule München-Schwabing
Heimvolksschule im Franziskushaus, Altötting
Private Volksschule Holzkirchen
Mont. Balanstr. München
Montessori Volksschule Inning
Heimvolksschule im kath. Landschulheim Grunertshofen, Moorenweis
Rudolf-Steiner-Schule München-Daglfing
Montessori-Volksschule Traunstein
Theresia-Gerhardinger-Grundschule der Armen Schulwestern, München
Montessori-Schule Niederseeon, Moosach
Montessori-Volksschule Olching
Montessori-Schule Bad Tölz
Montessori-Schule Biberkor
Montessori-Volkschule Peißenberg
Montessori-Schule Kaufering
Montessori Volksschule Freising
Montessori-Volksschule Starnberg
Montessori-Volksschule Aufkirchen
2
3
Förderfähige Kosten der
Schülerbeförderung
Summe 2008 Summe 2009
in €
in €
2.052,24
14.740,00
18.826,00
2.801,00
26.297,00
42.797,00
20.366,00
40.000,00
34.500,00
30.200,00
keine Förderung
2.920,95
23.761,00
5.622,00
30.000,00
19.000,00
33.000,00
178.000,00
89.024,00
90.000,00
62.000,00
141.666,00
97.000,00
126.000,00
26.000,00
52.746,00
65.714
keine Förderung
102.687,00
124.153,00
44.000,00
106.797,00
45.000,00
136.477,00
149.188,00
57.646,00
190.867,00
257.999,00
147.346,00
75.336,00
219.064,00
167.937,00
9.398,00
17.500,00
20.765,00
8.610,26
27.611,00
23.000,00
37.500
38.860,00
36.124,00
36.000,00
5.785,00
19.020,00
24.949,00
9.456,00
28.217,00
20.094,00
35.147,00
52.327,00
85.927,00
93.565,00
84.018,00
121.716,00
87.234,00
46.431,00
27.763,00
49.366,00
67.921
25.699,00
112.020,00
139.792,00
45.860,00
90.000,00
46.715,00
148.070,00
133.811,00
95.000,00
200.410,00
151.866,00
150.205,00
85.693,00
192.697,00
158.404,00
Seite 14
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Reinhard-Wallbrecher-Schule München
Heimvolksschule Niedernfels, Marquartstein
Montessori-Volksschule Dietramszell
Montessori-Volksschule Unterneukirchen
Montessori-Volksschule Dachau
Montessori-Volkschule Hohenbrunn
Montessori Volksschule München
Montessori-Schule Rohrdorf
Pater-Rupert-Mayer Volksschule Pullach
Private Isar-Volksschule München
Johann-Michael-Sailer Volksschule, Ingolstadt
Lukas-Volksschule München
Bavarian-International-School, Schloß Haimhausen
Munich International School Schloß Buchhof, Starnberg/Percha
8 Griechische Volksschulen, München/Dachau
Drucksache 16/6856
115.284,00
133.000,00
222.812,00
199.790,00
200.330,00
194.780,00
229.311,00
260.053,00
252.000,00
110.429,00
122.808,00
380.611,00
350.410,00
514.617,00
867.928,00
152.454,00
148.333,00
173.976,00
209.779,00
210.346,00
203.847,00
240.776,00
240.920,00
288.084,00
115.950,00
137.425,00
399.641,00
327.630,00
479.720,00
857.764,00
68.264,80
192.186,71
162.865,51
keine Förderung
118.095,00
112.000,00
202.200,00
58.642,26
340.260,96
22.955,27
409.024,39
467.000,00
68.705,37
171.557,54
165.809,43
171.689,08
123.469,93
109.186,50
206.866,22
104.637,02
324.972,61
26.374,80
434.801,56
440.699,75
3.905,68
17.173,77
6.560,20
74.000,00
126.797,73
95.341,00
6.851,03
21.128,20
7.693,45
72.700,00
127.568,00
128.895,50
Oberfranken
Freie Waldorfschule (GS) Wernstein
Montessori - Schule (GS) Bamberg
Rudolf-Steiner-Schule(GS) Coburg
Montessori - Schule (VS) Hof / Berg
Montessori - Schule (VS) Kronach / Mitwitz
Evangelische Bekenntnisschule (VS) Hof
Montessori - Schule (VS) Bayreuth
Montessori - Schule (VS) Forchheim
21.576,00
21.576,00
24.198,00
70.290,00
40.803,00
36.604,00
65.067,00
70.678,00
28.000,00
24.563,65
26.767,91
94.885,93
42.393,50
50.584,40
71.227,70
87.971,62
Mittelfranken
Montessori-Grundschule Herzogenaurach
Montessori-Schule Neusitz / Rothenburg
Jenaplan-Grundschule Nürnberg
Grundschule der Waldorfschule Wendelstein
14.185,00
33.828,00
13.439,00
55.135,00
13.141,06
43.660,00
11.563,02
60.000,00
Niederbayern
Aktive Montessorischule Bayerwald Oberried
Schule für ganzheitl. Leben und Lernen Essing
Montessorischule Vilshofen
Montessorischule Rotthalmünster
Montessorischule Landau a. d. Isar
Hauptschule der Salesianerinnen Oberroning
Montessorischule Eggenfelden
Abt-Joscio-Schule Niederalteich
Montessorischule Geisenhausen
Volksschule Seligenthal
Montessorischule Passau
Heimvolksschule St. Maria Fürstenzell
Oberpfalz
Montessori Weiden i.d.OPf. (GS)
Montessori Sünching (GS)
private Volksschule der Regensburger Domspatzen in Pielenhofen
Montessori Amberg
Montessori Regensburg
Bischof-Manfred-Müller-Schule
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Grundschule der Waldorfschule Erlangen
Grundschule der Maria-Ward-Schule Nürnberg
Montessori-Schule Erlangen
Grundschule der Rudolf-Steiner-Schule Nürnberg
Volksschule im Liebfrauenhaus Herzogenaurach
Montessori-Schule Nürnberg
Evangelische Schule Ansbach
Montessori-Schule Lauf
Volksschule der Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg
Volksschulen der Republik Griechenland in Nürnberg
Unterfranken
Freie Aktive Landschule „Blumenwiese“ in Hendungen
International-School Mainfranken
Freie Waldorfschule in den Mainauen Haßfurt
Priv. Montessori Volksschule Sulzbach-Soden
Freie Waldorfschule Würzburg
Priv. Montessori Volksschule Kinderkram in Sandberg
Jenaplan-Schule Würzburg
Private Katholische Volksschule im Elisabethenheim Würzburg
PrivateVolksschule „Lern mit mir im universellen Leben“ Esselbach
Private Katholische Volksschule Vinzentinum Würzburg
Priv. Montessori Volksschule Würzburg-Zell
Priv. Montessori Volksschule Schweinfurt
Private Paul-Gerhardt-Volksschule Kahl am Main
Schwaben
Montessori Volksschule Deiningen (GS)
Montessori-Volksschule Sonthofen (GS, HS)
Freie Montessori-Volksschule Allgäu (GS, HS), Oberstaufen-Kalzhofen
Lichtenstein-Rother-Volksschule Augsburg des Evangelischen Schulvereins Augsburg e.V. (Grundschule)
Montessori-Volkschule (GS, HS) Weißenhorn
Freie Reformpädagogische Volksschule (GS, HS) Kempten (Allgäu)
Freie Volksschule Lindau (GS, HS)
Freie Waldorfschule Augsburg
Private Montessori-Volksschule (GS, HS) Weltkinderschule Günzburg
Kath. Freie Volksschule (Grundschule) St. Michael, Neu-Ulm
Montessori-Volksschule (GS, HS) Augsburg
Private Montessori-Volksschule Dinkelscherben (GS, HS)
Private Montessori-Volksschule Neu-Ulm
Private Montessori-Volksschule Wertingen
Franz-von-Assisi-Schule, Katholische Freie Volksschule Augsburg
Gesamtsumme
Seite 15
68.856,00
39.285,00
39.419,00
16.490,00
13.958,00
143.520,00
108.147,00
164.708,00
212.215,00
319.551,00
68.300,36
47.940,60
32.140,22
15.385,65
16.843,24
160.523,93
102.385,56
180.078,73
225.032,38
314.458,20
30.689,40
keine Förderung
39.715,00
62.054,10
111.289,28
76.000,00
keine Förderung
12.371,70
205.000,00
45.104,85
316.013,32
380.000,00
64.562,74
43.809,92
10.800,00
42.900,00
68.917,20
92.000,00
106.000,00
55.890,51
13.376,80
205.000,00
50.215,95
314.114,58
396.790,00
69.564,55
keine Förderung
3.500,00
55.000,00
7.624,45
7.500,00
55.000,00
19.793,90
20.728,55
keine Förderung
27.104,00
7.705,70
32.368,35
18.460,00
36.330,70
20.000,00
347.786,67
108.510,30
225.000,00
343.033,42
16.494,00
27.104,13
7.668,75
60.636,17
44.099,30
35.921,50
45.000,00
310.118,65
63.828,76
200.000,00
356.523,72
13.911.887,90 14.236.272,40
Seite 16
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
21. Abgeordneter
Thomas
Gehring
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Drucksache 16/6856
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse haben
in diesem Jahr im Rahmen des Übertrittverfahrens einen Probeunterricht besucht, wie
viele sind danach auf Hauptschule, Realschule oder Gymnasium übergetreten und wie
viele sind aufgrund des Elternwillens, also zweimal Note 4, jeweils in Deutsch und
Mathematik, übergetreten?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Für die Bestimmung der tatsächlichen Übertrittszahlen auf Landesebene wird auf die Abgängerdaten nach
Jahrgangsstufe 4 der Grundschule aus dem Verfahren „Amtliche Schuldaten (ASD)“ zurückgegriffen. Diese
werden stets zum Stichtag 1. Oktober erhoben. Dabei müssen diese Daten zunächst in einem komplizierten
und sehr zeitaufwendigen Plausibilisierungsprozess auf mögliche Inkonsistenzen sowie Melde- bzw. Übertragungsfehler geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Nichtsdestotrotz kann auf eine derartige Datenplausibilisierung nicht verzichtet werden, da erst nach Abschluss dieses Verfahrens belastbare quantitative
Aussagen aus dem Datenbestand abgeleitet werden können. Diese für die Beantwortung der Anfrage benötigten „Amtlichen Schuldaten“ liegen jedoch derzeit noch nicht vor, so dass alternativ auf die im Rahmen der
Datenerhebungen zu den Ergebnissen des Probeunterrichts an Gymnasien bzw. Realschulen erhobenen Anmeldedaten zurückgegriffen wird. Diese Ende Mai 2010 erhobenen Anmeldedaten an Realschulen und Gymnasien entsprechen jedoch nicht in allen Fällen den tatsächlichen Übertritten bis Schuljahresbeginn
2010/2011, da beispielsweise die Ergebnisse des Nachtermins zum Probeunterricht nicht berücksichtigt sind
bzw. es noch zu individuellen Änderungen bei der Übertrittsentscheidung bis Schuljahresanfang kommt.
Probeunterricht an Realschulen (bezogen auf die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4):



Teilnehmer insgesamt: 10.276 Schülerinnen und Schüler,
Probeunterricht mit Erfolg absolviert: 2.892 Schülerinnen und Schüler,
Probeunterricht mit jeweils Note 4 in Deutsch und Mathematik absolviert (Möglichkeit zum Übertritt bei
positivem Elternwillen): 1.686 Schülerinnen und Schüler.
Probeunterricht an Gymnasien (bezogen auf die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4):



Teilnehmer insgesamt: 2.731 Schülerinnen und Schüler,
Probeunterricht mit Erfolg absolviert: 1.227 Schülerinnen und Schüler,
Probeunterricht mit jeweils Note 4 in Deutsch und Mathematik absolviert (Möglichkeit zum Übertritt bei
positivem Elternwillen): 290 Schülerinnen und Schüler.
Drucksache 16/6856
22. Abgeordneter
Thomas
Mütze
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 17
Da am 10. Dezember 2010 auf Einladung der lokalen Landtagsabgeordneten der CSU,
Dr. Winfried Bausback und Peter Winter, am Friedrich-Dessauer-Gymnasium das
„2. Aschaffenburger Schulforum“ mit dem Titel „Bayerisches Gymnasium – aktuelle
Situation und Herausforderung“ mit Herrn Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle und den
beiden einladenden Abgeordneten stattfinden soll, zu dem die Schulleiterinnen und
Schulleiter, Mitglieder des Lehrerkollegiums, die Eltern- und Schülervertretungen der
Gymnasien, Real- und Grundschulen in Stadt und Landkreis Aschaffenburg, Referendare und Referendarinnen, interessierte Eltern und Schülerinnen und Schüler eingeladen sind, wobei es außerdem eine Ankündigung in der Lokalpresse gab, frage ich die
Staatsregierung, ob eine solche Veranstaltung unter der Reihe „Schulforum“, was ja
Überparteilichkeit suggeriert, hier aber nur CSU-Minister und -Abgeordnete an der
Diskussion teilnehmen, abgehalten werden darf, ob der Veranstaltungsort, eine öffentliche Schule, für eine Parteiveranstaltung zulässig ist, und ob es nicht geboten ist, zu
solchen Veranstaltungen alle lokalen Landtagsabgeordneten, zumindest Abgeordnete
beider Regierungsparteien einzuladen?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
An öffentlichen Schulen in Bayern gilt der Grundsatz politischer Neutralität. Politische Werbung ist demnach
im Rahmen von Schulveranstaltungen nicht zulässig (Art. 84 Abs. 2 Gesetz über das Bayerisches Erziehungsund Unterrichtswesen – BayEUG). Die Schule darf nicht als Plattform für politische Werbung genutzt werden. Hiervon abzugrenzen sind reine Informationsveranstaltungen, die nicht den Charakter politischer Werbung tragen. Da die Schule auch den Auftrag zur politischen Bildung der Schülerinnen und Schüler hat, erfordert das Verbot politischer Werbung nicht „politische Abstinenz“ der Schule.
Anders stellt sich die Situation bei der reinen Nutzung von Schulgebäuden für politische Veranstaltungen dar:
Bei schulischen Veranstaltungen (originären oder vom Schulleiter ausdrücklich zu solchen erklärten) greift
das Verbot der politischen Werbung nach Art. 84 Abs. 2 BayEUG. Außerhalb dieser schulischen Veranstaltungen kommt das Verfügungsrecht des zuständigen Aufwandsträgers zum Tragen, der auch schulfremde
Nutzungen der Schulanlage, z.B. also politische Veranstaltungen, zulassen kann. Die als Schulaufwandsträger
zuständigen kommunalen Körperschaften entscheiden dabei im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung,
ob und in welchem Umfang sie ihre Schulgebäude an politische Parteien und Wählergruppen überlassen. Aus
dem Demokratieprinzip und aus dem Grundsatz der Freiheit der Wahl ergibt sich, dass sie dabei zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet sind und wegen des Gleichheitssatzes nicht einzelne Parteien oder Wählergruppen zulassen dürfen und andere dagegen nicht (vgl. für die insoweit privilegierten Parteien § 5 Parteiengesetz, im Übrigen Art. 3 Abs. 1 GG). Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass zu der Veranstaltung einer
Partei auch Vertreter der anderen Parteien zuzulassen sind. Bei der Entscheidung über die Zulassung derartiger schulfremder Nutzungen hat der zuständige Aufwandsträger die schulischen Belange zu wahren und sich
mit der Schulleitung insbesondere über gegebenenfalls entgegenstehende schulische Veranstaltungen abzustimmen (vgl. Art. 14 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz). Es wird darauf zu achten sein, dass die
schulfremde Nutzung keine Auswirkungen auf den schulischen Bereich hat.
Im konkreten Fall hat eine Nachfrage beim Schulleiter des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums Aschaffenburg
ergeben, dass es sich bei der in Frage stehenden Veranstaltung nicht um eine Schulveranstaltung handele,
sondern sie vielmehr auf Einladung der Landtagsabgeordneten Bausback und Winter außerhalb der Schulzeit
stattfinde; Einladende sei mithin nicht die Schule. Die Abgeordneten hätten sich an den zuständigen Sachaufwandsträger gewandt und dort die Nutzung der Schulaula abgeklärt.
Seite 18
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
23. Abgeordneter
Hans-Ulrich
Pfaffmann
(SPD)
Drucksache 16/6856
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Schülerinnen und Schüler dürfen an den bayerischen Gymnasien in welchen Jahrgangsstufen auf Probe vorrücken (bitte nach MBBezirken aufgeteilt und im Verhältnis zur Gesamtzahl angeben)?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Jährlich werden zum Stichtag 1. Oktober an den allgemein bildenden Schulen im Rahmen des Verfahrens
„Amtliche Schuldaten“ die Schülerdaten des laufenden Schuljahres sowie die Abgänger- und Absolventendaten für den vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum erhoben. Bevor belastbare quantitative Aussagen aus dem
Datenbestand abgeleitet werden können, durchlaufen die erhobenen Daten zeitaufwändige Plausibilisierungsprozesse, die für die diesjährige Erhebung nicht vor Frühjahr 2011 abgeschlossen sein werden. Aus diesem
Grund muss bei der Beantwortung der Frage auf die amtlichen Daten des Schuljahres 2009/2010 zurückgegriffen werden, die die am Ende des Schuljahres 2008/2009 auf Probe vorrückenden Schüler beinhalten.
Nachfolgende Tabelle weist für das Schuljahr 2009/2010 in Aufgliederung nach MB-Bezirken für die Jahrgangsstufen 6 bis K12 die Anzahl der Schüler am Gymnasium und darunter die Anzahl der Schüler, die auf
Probe in die entsprechende Jahrgangsstufe vorgerückt sind, aus. So sind in Bayern beispielsweise insgesamt
54 Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres 2008/2009 das Ziel der Jahrgangsstufe 5 nicht erreicht haben, zum Schuljahr 2009/2010 auf Probe in die Jahrgangsstufe 6 vorgerückt – gemessen an der Schülerzahl in Jahrgangsstufe 6 im Schuljahr 2009/2010 ergibt sich ein Anteil von 0,11 Prozent.
Tabelle. Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis K12 am Gymnasum im Schuljahr 2009/10, die auf Probe vorgerückt sind
Schüler am Gymnasium im Schuljahr 2009/10 im MB-Bezirk
Jahrgangsstufe
6
7
8
9
10
11
K12
zusammen
Schülergruppe
Schüler insg.
darunter
auf Probe vorgerückt
Anteil
Schüler insg.
darunter
auf Probe vorgerückt
Anteil
Schüler insg.
darunter
auf Probe vorgerückt
Anteil
Schüler insg.
darunter
auf Probe vorgerückt
Anteil
Schüler insg.
darunter
auf Probe vorgerückt
Anteil
Schüler insg.
darunter
auf Probe vorgerückt
Anteil
Schüler insg.
darunter
auf Probe vorgerückt
Anteil
Schüler insg.
darunter
auf Probe vorgerückt
Anteil
Oberbayern
(Ost)
Oberbayern
(West)
Niederbayern
9 543
9 509
4 176
23
0,24%
8 964
7
0,07%
8 808
1
0,02%
4 012
40
0,45%
8 338
10
0,11%
8 228
71
0,85%
7 702
Oberpfalz
Oberfranken
Mittelfranken
Unterfranken
3 980
4 114
7 264
5 121
6 425
50 132
3
0,08%
3 763
3
0,07%
4 112
12
0,17%
6 696
3
0,06%
4 779
2
0,03%
6 148
54
0,11%
47 282
5
0,12%
3 871
13
0,35%
3 498
13
0,32%
3 853
17
0,25%
6 381
8
0,17%
4 495
10
0,16%
5 512
116
0,25%
44 176
22
0,27%
7 861
2
0,05%
3 558
9
0,26%
3 204
13
0,34%
3 688
25
0,39%
6 142
15
0,33%
4 516
20
0,36%
5 377
177
0,40%
42 048
72
0,93%
7 362
44
0,56%
7 498
7
0,20%
3 461
9
0,28%
3 324
28
0,76%
3 786
37
0,60%
6 073
12
0,27%
4 520
30
0,56%
5 361
239
0,57%
41 385
40
0,54%
6 091
23
0,31%
5 995
7
0,20%
2 955
6
0,18%
2 787
15
0,40%
3 245
30
0,49%
5 017
8
0,18%
3 769
22
0,41%
4 568
151
0,36%
34 427
56
0,92%
6 603
47
0,78%
6 682
6
0,20%
3 150
3
0,11%
3 051
19
0,59%
3 649
26
0,52%
5 756
13
0,34%
4 242
29
0,63%
5 075
199
0,58%
38 208
86
1,30%
54 603
93
1,39%
54 581
14
0,44%
25 183
7
0,23%
23 607
26
0,71%
26 447
81
1,41%
43 329
20
0,47%
31 442
27
0,53%
38 466
354
0,93%
297 658
388
0,71%
246
0,45%
42
0,17%
50
0,21%
117
0,44%
228
0,53%
79
0,25%
140
0,36%
1 290
0,43%
Schwaben
Bayern
insgesamt
Drucksache 16/6856
24. Abgeordneter
Prof. Dr. Michael
Piazolo
(FW)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 19
Ich frage die Staatsregierung, inwieweit und in welchem personellen Umfang plant sie,
angesichts steigender Studierendenzahlen im Zuge des doppelten Abiturjahrgangs und
der Aussetzung der Wehrpflicht, tatsächlich Gymnasiallehrer an den bayerischen
Hochschulen einzusetzen bzw. wird immer noch die stets genannte Zahl von 650 angestrebt oder verbleiben diese 650 Lehrer (nicht die Stellen!) weiterhin an den Gymnasien?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Es ist geplant, auf konkreten Wunsch der Universitäten hin Versetzungen von Gymnasiallehrkräften an die
Hochschulen zu ermöglichen. Dies soll allerdings nicht in Form einer zentral durchgeführten Maßnahme, wie
etwa durch eine Ausschreibung, initiiert werden. Vielmehr können Lehrkräfte nach einem vorausgehenden
Kontakt und entsprechendem Interesse einer Universität für eine Versetzung freigegeben werden, wenn die
Unterrichtsversorgung der abgebenden Schule dadurch nicht gefährdet wird. Eine bestimmte Größenordnung
bei der Anzahl der Lehrkräfte wird dabei nicht angestrebt. Der Umfang der schließlich realisierten Versetzungen wird sich im Wesentlichen aus der Eignung der Lehrkräfte aus Sicht der Hochschulen und den tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten ergeben.
25. Abgeordnete
Simone
Tolle
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Nachdem an der Friedrich-Fischer-Schule (FOS/BOS) in Schweinfurt seit Jahren die
Schülerinnen- und Schülerzahlen steigen und permanente Raumnot herrscht, mittlerweile wird im Schichtbetrieb unterrichtet, frage ich die Staatsregierung, wie sie Unterrichtsschichtbetrieb als Instrument zur Behebung von Raumnot einschätzt (auch pädagogisch), welche Mittel der Staatsregierung als Rechtsaufsicht zur Verfügung stehen
und unter welchen Voraussetzungen die Staatsregierung als Rechtsaufsicht zur Behebung der unhaltbaren Zustände und zur Wiederherstellung eines ordentlichen Unterrichtsbetriebes eingreifen wird?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Aktuelle Raumsituation an der Staatlichen Beruflichen Oberschule Schweinfurt
Zurzeit werden an der Staatlichen Beruflichen Oberschule Schweinfurt zwei 11. Klassen der Fachoberschule
montags und mittwochs von 13:15 Uhr bis 18:00 Uhr und an den übrigen Tagen von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr
beschult. Diese Verlagerung der Unterrichtszeit in den Nachmittag ist nicht zufriedenstellend, deshalb wird
von Landrat Leiterer (Landkreis Schweinfurt) und Oberbürgermeister Remmele (Stadt Schweinfurt) im Zusammenwirken mit der Schulleitung eine zeitnahe Lösung noch für dieses Schuljahr gesucht. Auf jeden Fall
wird durch den kommunalen Zweckverband als zuständigem Schulaufwandsträger für das Schuljahr
2011/2012 eine dauerhafte Lösung für 10 bis 12 Klassenräume in Aussicht gestellt.
Seite 20
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Verantwortung des kommunalen Schulaufwandsträgers und staatliche Rechtsaufsicht
Die Bayerische Verfassung verpflichtet Staat und Kommunen, bei der Gründung und beim Schulbetrieb einer
öffentlichen Schule zusammenzuwirken (Art. 133 Abs. 1 BV). Bei staatlichen Schulen bedeutet dies, dass
entsprechend der Aufwandsverteilung zwischen Staat und kommunaler Gebietskörperschaft der Staat den
Personalaufwand und die jeweilige Kommune den Schulaufwand zu tragen haben (Art. 6 und 8 Bayerisches
Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG). Den Schulaufwand für die Staatliche Berufliche Oberschule
Schweinfurt trägt der kommunale Zweckverband FOS/BOS Schweinfurt (Stadt und Landkreis Schweinfurt).
Im Hinblick auf staatliche Schulen hat der einzelne Schüler außerdem einen subjektiven Rechtsanspruch darauf, entsprechend seiner Eignung und Leistung die Schulart, Ausbildungsrichtung und Fachrichtung frei zu
wählen (Art. 44 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG).
Aus dem Gebot des Zusammenwirkens von Staat und Kommunen bei öffentlichen Schulen, der Aufgabenverteilung hinsichtlich Personal- und Schulaufwand bei staatlichen Schulen und dem gesetzlichen Rechtsanspruch des einzelnen Schülers auf freie Schulwahl unter den staatlichen Schulen folgt, dass Staat und Kommunen insgesamt gesehen ein ausreichendes Angebot an Schulen in der jeweiligen Schulart und Ausbildungsbzw. Fachrichtung bereitstellen müssen. Mittelbar hat dies für den einzelnen kommunalen Schulaufwandsträger zur Folge, dass er das entsprechende Angebot an Schulgebäuden auf seinem Gebiet vorzuhalten hat, wenn
auf absehbare Zeit keine Ausweichmöglichkeiten zu anderen Schulstandorten bestehen.
Die staatliche Aufsicht über die Staatliche Berufliche Oberschule Schweinfurt ist geteilt: Die Schulaufsicht,
die für die Planung und den ordnungsgemäßen Ablauf des Schulbetriebs verantwortlich ist, hat ihren Schwerpunkt auf der pädagogischen Seite (Art. 111 Abs. 1 BayEUG). Demgegenüber ist die Verantwortung des
kommunalen Zweckverbands für die Schulanlage an sich eine Aufgabe im eigenen kommunalen Wirkungskreis. Die aufsichtliche Überwachung dieser kommunalen Aufgabe ist Angelegenheit der kommunalen
Rechtsaufsicht (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. BaySchFG; Art. 108 ff. Bayerische Gemeindeordnung – GO). Inwieweit der Zustand eines Schulgebäudes ein rechtsaufsichtliches Einschreiten erforderlich macht, kann allgemein nicht beantwortet werden. Im konkreten Einzelfall der Staatlichen Beruflichen Oberschule Schweinfurt ist dieser Zustand nicht gegeben, zumal vom Schulaufwandsträger eine zeitnahe Lösung der Raumprobleme in Aussicht gestellt wird.
26. Abgeordnete
Angelika
Weikert
(SPD)
Sind die Teilnehmer von Trainee-Programmen zur Gewinnung von Lehrernachwuchs
in den Mangelfächern Mathematik, Physik und Informatik von der Absenkung der
Eingangsbesoldung auf A 12 betroffen oder gibt es einen Vertrauensschutz für diese
Gruppe und damit auf die Konditionen, die ihnen bei der Einstellung zugesichert wurden?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Die Staatsregierung hat vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtags über den künftigen Doppelhaushalt
beschlossen, dass Beamte, die zwischen dem 1. Mai 2011 und dem 30. April 2013 ihr erstes Amt verliehen
bekommen, für eine bis zum 30. April 2013 befristete Übergangszeit ein betragsmäßig verringertes Grundgehalt beziehen. Für Personen, die sich derzeit in einem Trainee-Programm an beruflichen Schulen befinden,
bedeutet dies, dass sie bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe zum September 2011 (20 Monate)
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 21
bzw. September 2012 (acht Monate) befristet bis einschließlich April 2013 das Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe A 12 statt aus A 13 erhalten.
Das Statusamt bleibt von dieser Maßnahme unberührt, was sich auch auf alle mit dem Statusamt verknüpften
Besoldungsleistungen außerhalb des Grundgehalts (Zulagen, Mehrarbeitsvergütung etc.) auswirkt.
Den Trainees an beruflichen Schulen wurde in Aussicht gestellt, mit der erfolgreichen Beendigung der Trainee-Maßnahme die Lehramtsbefähigung für berufliche Schulen zu erlangen und somit im Statusamt des Studienrats in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden zu können. Weitergehende Zusicherungen, insbesondere im Hinblick auf die Höhe des Grundgehalts, wurden ihnen nicht gegeben. Unabhängig
davon ist aber auch bei einer temporären Absenkung des Grundgehalts davon auszugehen, dass sich der Nettobezug der Trainees in der Regel deutlich gegenüber ihrem derzeitigen Nettoeinkommen aus einem Arbeitsvertrag der Entgeltstufe E 13 (TV-L) erhöhen dürfte.
27. Abgeordnete
Margit
Wild
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, trifft es zu, dass sie darauf hinwirkt, dass an Grundschulen jahrgangskombinierte Klassen eingerichtet werden, auch wenn eine Reduzierung
der Zahl der Klassen nicht erforderlich ist, welche Auswirkungen hat der Anstieg der
Zahl von jahrgangskombinierten Klassen auf die Personalsituation an den Grundschulen und beabsichtigt die Staatsregierung, das Nebeneinander von jahrgangsreinen und
jahrgangskombinierten Klassen zukünftig zugunsten einer einheitlichen jahrgangskombinierten Klassenstruktur aufzulösen?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Nach Art. 32 Abs. 2 S. 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) können
an den Grundschulen sowohl Jahrgangsklassen geführt als auch zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. Die Entscheidung obliegt dem zuständigen Staatlichen Schulamt. Jahrgangskombinierte
Klassen werden zunehmend auch dann errichtet, wenn dies keine Reduzierung der Klassenzahl zur Folge hat.
Das Staatsministerium steht einer solchen Entwicklung aus pädagogischen Gründen positiv gegenüber. Die
Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden für Differenzierungsmaßnahmen erfolgt aus dem Personalbudget des Staatlichen Schulamts oder durch den Einsatz von Förderlehrern.
Die Staatsregierung beabsichtigt nicht, das Nebeneinander von jahrgangsreinen und jahrgangsgemischten
Klassen in den Richtlinien zur Klassenbildung entgegen der gesetzlich verankerten Gleichrangigkeit der beiden Klassenbildungsformen zu verbieten.
Seite 22
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
28. Abgeordneter
Dr. Sepp
Dürr
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, bei welchen nichtstaatlichen Kultureinrichtungen in
Bayern, die Zuwendungen aus dem Haushalt des Freistaats erhalten, sitzen Vertreterinnen und Vertreter des Freistaats in Aufsichts- oder Steuerungsgremien wie z.B.
einem Stiftungsrat, Aufsichtsrat oder Vorstand, welche Rechtsform haben diese Kultureinrichtungen jeweils und in welcher Funktion übernehmen die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter des Freistaats diese Aufgabe?
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
In folgenden nichtstaatlichen Kultureinrichtungen des Kunstbereichs sind Vertreterinnen bzw. Vertreter des
Freistaats Bayern in Aufsichts- und Steuerungsgremien vertreten:
Bayerische Landesstiftung, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts:
Beschlussorgan der Landesstiftung ist der Stiftungsrat mit dem Ministerpräsidenten als Vorsitzenden, dem
Staatsminister der Finanzen als stellvertretenden Vorsitzendem sowie Vertretern des Landtags und der Obersten Staatsbehörden.
Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie, gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts:
Vorsitzender des Stiftungsrats ist kraft Gesetzes der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Weiteres Mitglied im Stiftungsrat ist ein Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen.
Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt-Gesellschaft mbH:
Mitglieder im Aufsichtsrat sind die beiden Musikreferenten des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Ref. B 6 und B 7). Es war ausdrücklicher Wunsch des Bayerischen Musikrats, dass der
Freistaat Bayern als Hauptzuwendungsgeber mit zwei von sieben Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten ist.
Bayerische MusikAkademie Alteglofsheim:
Träger der Musikakademie ist der Zweckverband Bayerische MusikAkademie Alteglofsheim. Verbandsmitglieder sind u.a. der Freistaat Bayern und der Bayerische Musikrat. Der Zweckverbandsversammlung gehört
als Vertretung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ref. B 6 als Verbandsrat an
(Stimmanteil des Freistaates: 50 Prozent).
Bayerische Musikakademie Marktoberdorf:
Träger der Musikakademie ist die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH. Das Kuratorium wird
vom Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geleitet. Weiteres Mitglied im Kuratorium ist ein Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen.
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 23
Bayreuther Festspiele GmbH:
Gesellschafter sind zu je einem Viertel die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Stadt Bayreuth und die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V.. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist
der Leiter des Grundsatzreferats für Beteiligungen des Freistaats Bayern im Staatsministerium der Finanzen.
Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst; weiteres Mitglied im Verwaltungsrat ist der Leiter der Haushaltsabteilung des Staatsministeriums der Finanzen.
Richard-Wagner-Stiftung, Stiftung des privaten Rechts:
Vorsitzender des Stiftungsrats ist der Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung
und Kunst. Vorsitzender des Stiftungsvorstands ist der Theaterreferent (Ref. B 2) des Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Stiftung Haus der Kunst gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH:
Der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist gemäß Satzung kraft seines Amtes Vorsitzender
des Aufsichtsrats. Von den übrigen neun Mitgliedern des Aufsichtsrats werden weitere vier auf Vorschlag des
Freistaats Bayern, jeweils zwei auf Vorschlag der Jörg Schörghuber Stiftung und der Gesellschaft der Freunde
der Stiftung Haus der Kunst e.V. und eines auf Vorschlag der Ausstellungsleitung Große Kunstausstellung im
Haus der Kunst e.V. gewählt.
Hofer Symphoniker gemeinnützige GmbH:
Mitglied im Aufsichtsrat ist der Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und
Kunst.
Germanisches Nationalmuseum, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts:
Von den 26 Mitgliedern des Verwaltungsrats werden drei vom Freistaat Bayern benannt; dies sind der Leiter
der Abt. B und der Museumsreferent (Ref. B 3) des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und
Kunst sowie die Generaldirektorin des Bayerischen Nationalmuseums.
Deutsches Museum, Anstalt des öffentlichen Rechts:
Dem Kuratorium, dessen Mitglieder die Zahl von 400 nicht überschreiten soll, gehören neben dem Ministerpräsidenten u.a. die Staatsminister der Finanzen sowie für Wissenschaft, Forschung und Kunst an.
BF Medien GmbH:
Alleiniger Gesellschafter ist die Bayreuther Festspiele GmbH. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung
ist der Leiter des Grundsatzreferats für Beteiligungen des Freistaats Bayern im Staatsministerium der Finanzen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Abt. B des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst; weiteres Mitglied ist der Leiter der Haushaltsabteilung des Staatsministeriums der Finanzen.
FilmFernsehFonds Bayern (FFF), GmbH:
Zu den Gesellschaftern gehört u.a. der Freistaat Bayern. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Leiter der
Staatskanzlei, Herr Staatsminister Siegfried Schneider. Mitglieder im Aufsichtsrat sind der Leiter der Abt. B
des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Leiter der Abteilung V des Staatsministeriums der Finanzen.
Seite 24
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Stiftung Staatstheater Nürnberg, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts:
Die Stiftung wird je zur Hälfte von der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern getragen. Vorsitzender des
Stiftungsrats ist der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Weitere Vertreter des Freistaats
Bayern sind der Leiter der Abt. F des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der
für den Epl. 15 zuständige Referent des Staatsministeriums der Finanzen.
Landestheater Coburg:
Träger des Theaters ist die Stadt Coburg. Vertreter des Freistaats Bayern im Verwaltungsausschuss sind der
Leiter der für die Kunstförderung zuständigen Abteilung der Regierung von Oberfranken, Herr MdL Jürgen
W. Heike als Wahlkreisabgeordneter und die Leiterin des Finanzamts Coburg.
Theater Hof GmbH:
Alleiniger Gesellschafter ist der Zweckverband Nordostöberfränkisches Städtebundtheater Hof. Vertreter des
Freistaats Bayern im Aufsichtsrat ist der Theaterreferent (Ref. B 2) des Staatsministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Kunst.
29. Abgeordneter
Prof. Dr. Peter
Paul
Gantzer
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, auf Grundlage welcher Kriterien eine Gebührenhöhe von
bis zu 2.000 Euro für berufsbegleitende Studiengänge vorgesehen ist, welche weiteren
Bestimmungen und Befreiungstatbestände die Verordnung betreffend der Gebührenerhebung in berufsbegleitenden Studiengängen beinhalten soll, und ob sie die Einschätzung teilt, dass durch die im Gesetzesentwurf der Staatsregierung dargelegten Regelungen zum berufsbegleitenden Studium das Kaufen eines Studienplatzes ermöglicht
würde?
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, des Bayerischen
Hochschulpersonalgesetzes und des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes (Drs. 16/6026 vom 19. Oktober 2010) sieht durch eine Änderung des Art. 71 Abs. 8 BayHSchG vor, dass die Höhe der Gebühren für eine
berufsbegleitenden Studiengang nach dem Aufwand der Hochschule und nach der Bedeutung der Leistung für
die Studierenden oder Gaststudierenden zu bemessen ist und das Nähere durch Rechtsverordnung bestimmt
wird (§ 1 Nr. 23 des Gesetzentwurfs). Die in der Begründung zum Gesetzentwurf für das berufsbegleitende
Studium genannte Gebührenhöhe von 2.000 Euro pro Semester berücksichtigt einerseits, dass im Hinblick auf
verfassungsrechtliche Grundsätze zur Freiheit der Berufswahl und zum Sozialstaatsprinzip die Gebühr so zu
bemessen ist, dass sie den Zugang zu dem Studienangebot auch faktisch ermöglicht. Andererseits orientiert
sie sich am Aufwand der Hochschulen für die in berufsbegleitenden Studiengängen studiengangspezifisch zusätzlich erforderliche Infrastruktur. Dieser wurde im Rahmen der bereits erfolgten Einrichtung von berufsbegleitenden Modellstudiengängen zum WS 2010/2011 ermittelt. Der Berechnungsmaßstab, der der Gebührenbemessung zugrunde liegt, berücksichtigt dabei die gesamten zusätzlichen, der Hochschule insoweit entstehenden Personal- und Sachkosten, die z.B. die spezifische Organisationsform oder der zusätzlich anfallende
Verwaltungsbedarf der Veranstaltungen verursacht. Die Gebühr dient ausschließlich der Finanzierung des
konkreten mit dem Angebot verbundenen Mehraufwands.
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
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Der Entwurf einer vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem
Staatsministerium der Finanzen zu erlassenden Verordnung zur Änderung der Hochschulgebührenverordnung
(HSchGebV) befindet sich derzeit in der Ressortanhörung. Sie soll zum 15. März 2011 in Kraft treten und ab
dem Sommersemester 2011 Anwendung finden. Der Entwurf sieht betreffend der Gebührenerhebung in berufsbegleitenden Studiengängen folgende Bestimmungen und Befreiungstatbestände vor:

§ 1 Abs. 2 [neu] HSchGebV: „... Für das Studium in einem berufsbegleitenden Studiengang (Art. 56
Abs. 4 BayHSchG) können abweichend von Art. 71 Abs. 1 BayHSchG Gebühren erhoben werden. ...“

§ 2 Abs. 4 [Neufassung] HSchGebV: „... Die Höhe der Gebühr für das berufsbegleitende Studium beträgt
– unbeschadet der Regelung in Abs. 3 – höchstens 2.000 Euro pro Semester; in ingenieur- und naturwissenschaftlichen berufsbegleitenden Studiengängen, die einen erhöhten Ausbildungsaufwand erfordern,
beträgt die Höhe der Gebühr höchstens 3.000 Euro pro Semester. Für die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen aus berufsbegleitenden Studiengängen im Rahmen eines Modulstudiums oder eines Gaststudiums werden anteilige Gebühren erhoben. Der Aufwand nach Abs. 1 Satz 1 besteht aus den gesamten
zusätzlichen, für solche Veranstaltungen entstehenden Personal- und Sachkosten, wie sie z. B. durch die
spezifische Organisationsform oder den zusätzlich anfallenden Verwaltungsbedarf der Veranstaltung verursacht werden. Über die entsprechenden Grundlagen für die Gebührenfestsetzung sowie die voraussichtliche Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Aufzeichnungen zu führen. ...“

§ 3 Abs. 3 [neu] HSchGebV: „...Für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang ist die Gebühr
zu ermäßigen oder von einer Gebührenerhebung abzusehen, wenn die Erhebung auf Grund besonderer
Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Regelungen in Art. 71 Abs. 8 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 7 BayHSchG eine unzumutbare Härte darstellt. ...“

§ 4 Abs. 3 [neu] HSchGebV: „... Die Gebühr für die Teilnahme an berufsbegleitenden Studiengängen ist
mit der Immatrikulation oder Rückmeldung zu entrichten. ...“
Die Einschätzung, dass durch die im Gesetzentwurf der Staatsregierung dargelegten Regelungen zum berufsbegleitenden Studium das „Kaufen eines Studienplatzes“ ermöglichen würde, wird nicht geteilt. Berufsbegleitende Studiengänge unterscheiden sich hinsichtlich des Zugangs und der Zulassung nicht von den bisherigen
grundständigen Studiengängen. Bewerberinnen bzw. Bewerber, die einen solchen Studiengang aufnehmen
möchten, müssten die für den jeweiligen Studiengang erforderlichen allgemeinen Qualifikations- und Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen.
30. Abgeordnete
Dr. Simone
Strohmayr
(SPD)
Vor dem Hintergrund der Schlosssanierung in Friedberg/Schwaben frage ich die
Staatsregierung, ob für vorgenannte Maßnahme mit einer Unterstützung aus dem Entschädigungsfonds 2011/2012 zu rechnen ist, und wenn ja, wie hoch fällt der Betrag aus
und in welcher Höhe beläuft sich die voraussichtliche Mittelausstattung für diesen
Fonds?
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Das Instandsetzungsprojekt Schloss Friedberg ist seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung
und Kunst in der Planungsliste des Entschädigungsfonds für die Jahre 2012/2013 fest vorgemerkt. Es ist vorgesehen, den vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu ermittelnden denkmalpflegerischen Mehraufwand durch die denkmalrelevanten Fördergeber abzudecken (maximale Förderobergrenze). Die Angabe
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
einer genauen Zuwendungshöhe aus dem Entschädigungsfonds ist aber erst möglich, wenn eine belastbare
Kostenunterlage nach DIN 276 vorliegt. Dies wurde der Stadt Friedberg zuletzt mit Schreiben vom 14. Oktober 2010 mitgeteilt.
Die derzeitige Mittelausstattung des Entschädigungsfonds beträgt jährlich 23 Mio. Euro, die Mittel werden je
zur Hälfte vom Staat und den Kommunen aufgebracht. Diese Höhe der jährlichen Ausstattung ist in einer
Verordnung nach Art. 21 Abs. 2 Satz 4 Denkmalschutzgesetz (DSchG) bis zum Ende des Jahres 2011 festgelegt; die künftige Ausstattung wird durch den anstehenden Doppelhaushalt 2011/2012 und eine neue Verordnung festgelegt werden. Im Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2011/2012 ist eine Fortschreibung in unveränderter Höhe vorgesehen.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen
31. Abgeordneter
Günther
Felbinger
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, liegt das für den Herbst 2010 angekündigte Konzept des
Freistaats Bayern für die Nachnutzung des Steigenberger-Hotels in Bad Kissingen, das
von einem für die Staatsregierung tätigen Projektberater erstellt werden sollte, bereits
vor, welchen Inhalt hat es und wie sieht darin eine Nachnutzung aus?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen
Zwischenzeitlich liegen die beiden in Auftrag gegebenen Gutachten der Projektentwickler zu den Realisierungschancen für ein Nachfolgehotel an diesem Standort vor. Beide Gutachten kommen zu dem Schluss, dass
das untersuchte Areal für eine Hotelentwicklung der gehobenen Kategorie geeignet ist. Von den wirtschaftlichen Rahmendaten wird auch bei einem weitestgehenden Entgegenkommen des Freistaates beim Grundstückskaufpreis eine Finanzierungslücke in einer Größenordnung zwischen fünf und 6 Mio. Euro verbleiben.
Ein Projektentwickler hält es für denkbar, die verbleibende Lücke durch die Implementierung von Arztpraxen, Verkaufsflächen für den gehobenen Einzelhandel sowie von etwa 30 Serviced-Apartments in den neu zu
errichtenden Gebäudekomplex zumindest zum größeren Teil zu schließen. Hinsichtlich der von verschiedenen
Seiten erhobenen Forderung, die gesamte Lücke durch einen staatlichen Investitionszuschuss zu schließen,
stehen dem nach den Feststellungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie allerdings europarechtliche Vorgaben entgegen. Deshalb ist es weiterhin unverzichtbar, dass sich auch
die Stadt bewegen muss. Insbesondere gilt dies für den seit 40 Jahren im Kern unveränderten Bebauungsplan
„Sondergebiet Kur“. Dadurch können einem privatwirtschaftlichen Investor ertragsstärkere Refinanzierungsmöglichkeiten eröffnet werden, um den Forderungen des Kapitalmarktes gerecht zu werden.
32. Abgeordneter
Volkmar
Halbleib
(SPD)
Da im Nachtragshaushalt 2010 im Kapitel 13 60 und dort im Titel 129 01 der Betrag
von 251.978,4 Tsd. Euro in Erwartung einer von der BayernLB zu leistenden höheren
Garantiegebühr für die Abschirmung des ABS-Portfolios durch den Freistaat eingestellt ist, frage ich die Staatsregierung, ist der Betrag schon an den Freistaat geflossen
bzw. wann wird er fließen, und falls nein, warum kann er nicht vereinnahmt werden?
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Antwort des Staatsministeriums der Finanzen
Zur erwarteten Erhöhung der Garantiegebühr für die Abschirmung des ABS-Portfolios durch den Freistaat
wurde dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 25. November 2010 bereits ausführlich berichtet:
Die Erhöhung der Garantiegebühr steht unter dem Vorbehalt einer abschließenden EU-Entscheidung. Im
Rahmen des laufenden EU-Beihilfeverfahrens ist zwar weiterhin mit einer Anhebung der Garantiegebühr auf
einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag zu rechnen. Entgegen der im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2010 bestehenden Erwartungen kann das EU-Beihilfeverfahren jedoch in 2010 nicht mehr abgeschlossen werden.
Eine Rückführung der stillen Einlage des Freistaats kam wegen der damit verbundenen Schwächung der Kapitalausstattung der BayernLB vor dem Hintergrund des regulatorischen Umfelds (Basel III, Bankenabgabe)
kurzfristig ebenfalls nicht in Betracht.
Der Einnahmeausfall kann allerdings im Vollzug durch Steuermehreinnahmen ausgeglichen werden.
33. Abgeordnete
Christine
Stahl
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, welche Pläne gibt es, die bisher in Regensburg ansässige
und zu 100 Prozent im Besitz des Freistaats Bayern befindliche Bayerische Landeskraftwerke GmbH – beispielsweise nach Nürnberg – zu verlagern, welche zusätzlichen
Stellen werden hierbei möglicherweise geschaffen und was sind gegebenenfalls die
Gründe für Verlagerung und Stellenschaffung?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen
Die Antwort erfolgt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.
Der Freistaat Bayern ist an der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH zu 100 Prozent beteiligt. Die Gesellschafterrechte des Freistaats Bayern werden gemeinsam von den Bayerischen Staatsministerien der Finanzen
sowie für Umwelt und Gesundheit ausgeübt.
Es gibt Überlegungen, den Standort der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH von Regensburg nach Nürnberg zu verlegen. Gründe hierfür sind:



Der Standort Nürnberg ist im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zu den bereits bestehenden Kraftwerksanlagen im Fränkischen Seenland bzw. zu dem Kraftwerk Hilpoltstein am Main-Donau-Kanal von Vorteil.
Zudem sind mehrere Neubaumaßnahmen im Raum Nürnberg geplant – wie z.B. der Bau von Kraftwerksanlagen an der Schwarzach, am Rothsee sowie in Leerstetten am Main-Donau-Kanal. Bei diesen Baumaßnahmen obliegt die Bauoberleitung der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH.
Beim Wasserwirtschaftsamt Regenburg, in dessen Räumen die Bayerische Landeskraftwerke GmbH derzeit untergebracht ist, besteht darüber hinaus Raumnot.
Die Gesellschafterversammlung hat im Rahmen ihrer ordentlichen Sitzung am 9. Dezember 2010 der Sitzverlagerung grundsätzlich zugestimmt. Die Geschäftsführung der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH hat noch
über wirtschaftliche und organisatorische Aspekte zu berichten.
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Die Bayerische Landeskraftwerke GmbH beschäftigt neben dem Geschäftsführer derzeit lediglich einen Mitarbeiter für das Controlling sowie eine Assistentin für die Geschäftsleitung. Für den Betrieb der Kraftwerksanlagen bedient sie sich des Personals der Wasserwirtschaftsämter, die bei den jeweiligen Kraftwerksanlagen
eingesetzt sind und deren Leistungen auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags vergütet werden. Stellenmehrungen sind nach heutigem Kenntnisstand mit einer Verlegung des Standorts nicht verbunden.
Davon unabhängig wird die Stelle des Geschäftsführers nach Auslaufen des bisherigen Geschäftsführeranstellungsvertrags zum 28. Februar 2011 – statt wie bisher mit einem Zeitanteil von 0,75 – zukünftig als 1,0 Stelle
ausgewiesen und besetzt werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Aufgaben der Geschäftsleitung
z.B. durch die Einspeisungsregelungen nach dem EEG erheblich angewachsen sind. Auch soll eine beschleunigte Umsetzung der anstehenden Neubauprojekte zur Gewinnung erneuerbarer Energie dadurch ermöglicht
werden.
34. Abgeordnete
Claudia
Stamm
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, plant sie eine Initiative, um die grundgesetzliche Schuldenbremse auch in der Bayerischen Verfassung zu verankern, wenn ja, wie soll die
Änderung der Verfassung nach Ansicht der Staatsregierung inhaltlich ausgestaltet sein,
und wie beurteilt die Staatsregierung inhaltlich die geplante Verfassungsänderung in
Hessen?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen
Der Entwurf zur Änderung der Hessischen Verfassung hinsichtlich der Schuldenbremse (Drs.-Nr. 18/2732 des
Hessischen Landtags) wiederholt im Wesentlichen die grundgesetzlichen Regelungen. Die konkrete Ausgestaltung der Schuldenbremse bleibt einer einfachgesetzlichen Regelung im hessischen Landesrecht vorbehalten.
In Bayern gilt mit Art. 18 der Bayerischen Haushaltsordnung bereits seit 2006 eine strenge Regelung, die –
wie nun auch das Grundgesetz in Art. 109 Abs. 3 GG – im Regelfall die Aufnahme von Schulden verbietet.
Dementsprechend wird auch der Gesetzentwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2011/2012 ohne
Nettokreditermächtigung auskommen.
Die Anpassung des bayerischen Landesrechts an die Details der grundgesetzlichen Regelung bis spätestens
zum Haushaltsjahr 2020 bedarf noch einer sorgfältigen Prüfung. Die Diskussion über Inhalt und Umfang der
landesrechtlichen Umsetzung hat gerade erst eingesetzt. Dies gilt vor allem hinsichtlich einer möglichen Konjunkturkomponente, wie sie in Art. 109 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz GG vorgezeichnet ist.
Auch die Prüfung, ob zur Umsetzung die Bayerische Verfassung geändert werden soll, ist demgemäß noch
nicht abgeschlossen.
35. Abgeordneter
Florian
Streibl
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, wie wirkt sich die neue Rechtsauffassung der Finanzbehörden zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe in Anwendung
des Bundesfinanzhof-Urteils vom 25. März 2009 allgemein und besonders die Neufestlegung der Höchstgrenze beim Umsatz mit zugekauften Produkten auf 51.500 Euro
auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aus und wie viele Betriebe in Bayern
sind dabei voraussichtlich negativ von der Neuregelung betroffen?
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 29
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 25. März 2009, IV R 21/06 (BStBl II 2010, S. 113) entschieden, dass
eine auf dem Hof befindliche Verkaufsstelle oder ein auf dem Hof befindliches Handelsgeschäft (Hofladen)
und ebenso das räumlich getrennte Handelsgeschäft Bestandteile des landwirtschaftlichen Betriebs sind, wenn
darin ausschließlich Eigenprodukte vertrieben werden. Werden in dem Hofladen neben den Eigenerzeugnissen auch zugekaufte Produkte abgesetzt, so führt dies zu der Entstehung eines selbständigen Gewerbebetriebs,
der neben den landwirtschaftlichen Betrieb tritt, wenn der Nettoumsatzanteil aus den zugekauften Produkten
ein Drittel des Nettogesamtumsatzes des Hofladens oder 51.500 Euro im Wirtschaftsjahr nachhaltig übersteigt. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung zur ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung eines Betriebs der
Land- und Forstwirtschaft von einem Handelsgeschäft kann an der bisherigen Rechtsauffassung der Steuerverwaltung in Richtlinie 15 Absatz 5 und 6 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) nicht mehr festgehalten
werden.
Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben) vom 18. Januar 2010, IV D 4 – S 2230/09/
10001 wurde bestimmt, dass bei der Beurteilung eines Strukturwandels nach Richtlinie 15.5 Absatz 2 Satz 3
und Satz 4 EStR für eine Übergangszeit die bisherigen Richtlinien-Regelungen angewendet werden können,
soweit sich für einen Steuerpflichtigen Verschlechterungen gegenüber der bisherigen bundeseinheitlichen
Verwaltungsauffassung ergeben. Gemäß ergänzendem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2010, IV D 4 – S
2230/09/10001 besteht diese Möglichkeit nicht mehr für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2011 beginnen.
Der Vorschlag des bayerischen Vertreters im Bund-Länder-Gremium, das o.a. BFH-Urteil nicht allgemein anzuwenden und ein Nicht-Anwendungsschreiben zu veröffentlichen, fand keine Mehrheit.
Zur Klärung der noch offenen Rechtsfragen zur Umsetzung der o.a. BFH-Rechtsprechung wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder eingesetzt. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bleiben abzuwarten.
Der Staatsregierung ist es auch im Hinblick auf die noch offenen Rechtsfragen nicht möglich, Aussagen zu
den Auswirkungen der Umsetzung der Rechtsprechung zu treffen. Dies gilt insbesondere auch für die mögliche Anzahl der von der Neuregelung negativ betroffenen Betriebe in Bayern.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
36. Abgeordneter
Dr. Thomas
Beyer
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, damit über die
Bayerische Eisenbahngesellschaft auch im Ballungsraum Nürnberg eine Erhöhung der
Zugbegleiterquote in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs erfolgt, ist sie bereit,
der Resolution der Betriebsversammlung des Verkehrsbetriebes Franken von DB Regio vom 21. Oktober 2010 zu folgen, die Zugbegleiterquote auch in Mittelfranken an
das Niveau der Beauftragung mit Schienenleistungen durch die BEG im so genannten
Werdenfels-Netz mit einer 100-prozentigen Zugbegleiterquote anzupassen, und falls
nein, wie rechtfertigt die Staatsregierung die dann festzustellende eklatante Benachteiligung der Fahrgäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DB Regio in
Mittelfranken gegenüber dem genannten Teil Oberbayerns?
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Die Vorgabe von Zugbegleiterquoten durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH orientiert sich an betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. So werden Zugbegleiter vor allem dort zwingend vorgegeben, wo dies wegen des Fahrgastaufkommens, wegen der Zuglänge oder wegen der Unterstützungsbedürftigkeit der Fahrgäste in besonderem Maß erforderlich ist.
Die Zugbegleiterquote ist daher auf langlaufenden Strecken wie z.B. der in der Anfrage genannten Relation
München – Garmisch-Partenkirchen anders als in Ballungsraumverkehren. Weder für die S-Bahn München
noch für die S-Bahn Nürnberg ist eine 100-prozentige Zugbegleiterquote vorgesehen und finanzierbar.
Über die künftige Zugbegleiterquote im noch nicht im Wettbewerb vergebenen von DB Regio betriebenen
Regionalverkehr wird im Zuge des Dritten „großen“ Verkehrsdurchführungsvertrages verhandelt. Hier wird
der Umfang der Besetzung von Zügen mit Zugbegleitern letztlich vom Angebotspreis abhängen, den DB Regio unterbreitet. Insofern ist DB Regio der richtige Adressat der Resolution der Betriebsversammlung des
Verkehrsbetriebes Franken von DB Regio.
37. Abgeordneter
Dr. Hans Jürgen
Fahn
(FW)
Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass sich die CO2-Emissionen im Freistaat von
1990 bis 2006 nur gering verringerten (von 84.544 t auf 81.879 t) und dann von 2006
auf 2007 auf nunmehr 74.972 t sanken, welche konkreten Ursachen bzw. Gründe sind
für diesen erheblichen Rückgang verantwortlich?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Im Rahmen der Energiebilanz Bayern werden auch die energiebedingten CO 2-Emissionen ermittelt, indem die
Verbrauchswerte der einzelnen Energieträger mit den jeweiligen CO2-Emissionsfaktoren multipliziert werden.
Der CO2-Ausstoß in Bayern erreichte in der zweiten Hälfte der 90er Jahre sein Maximum. Von 1998 bis 2007
hat sich dieser dann um 19 Prozent verringert (vgl. Grafik).
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 31
Der Rückgang des CO2-Gesamtwerts von rd. 81,7 Mio. t im Jahr 2006 auf rd. 75,0 Mio. t im Jahr 2007 ist vor
allem auf eine Reduzierung beim leichten Heizöl (von 17,3 Mio. t auf 10,7 Mio. t) im Bereich Haushalte und
sonstige Verbraucher zurückzuführen.
Hierbei ist zu beachten, dass beim leichten Heizöl (HEL) in der Energiebilanz Bayern – wie auch in den
Energiebilanz des Bundes und der übrigen Länder – nicht der tatsächliche Verbrauch der Haushalte und sonstigen Verbraucher ausgewiesen wird, sondern die vom Heizölhandel verkauften Mengen, da nur diese Zahlen
zur Verfügung stehen. Im Jahr 2007 ging der HEL-Absatz in Bayern – wie auch im Bundesgebiet – um fast
40 Prozent gegenüber 2006 zurück. Hauptursachen waren vorgezogene Käufe wegen der zum 1. Januar 2007
in Kraft getretenen MwSt-Erhöhung, die durch die milde Witterung im I. Quartal 2007 begünstigte Versorgung der Verbraucher aus ihren Beständen sowie eine Kaufzurückhaltung wegen der im zweiten Halbjahr
2007 deutlich gestiegenen Preise. Im Jahr 2008 dürften nach einer Prognose des Leipziger Instituts für Energie die HEL-Verkäufe wieder um rd. 40 Prozent über dem Wert von 2007 gelegen haben.
38. Abgeordneter
Eike
Hallitzky
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Der Freistaat Bayern ist an der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung
(DSE), die bei der Reform der deutschen Entwicklungshilfeorganisationen mit der
Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) zur Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) fusioniert, beteiligt, dazu frage ich die Staatsregierung, wie
hoch der Anteil ist, den der Freistaat Bayern an der DSE hält, wie sie die organisatorischen Änderungen in der Entwicklungshilfe grundsätzlich einschätzt und wie sie zu
den Änderungen der Standorte bzw. der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
steht?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten
bislang einen Anteil an der DSE von 2.500 Euro, den sie am 9. Dezember 2010 an den Bund (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) verschenkt haben, mit der Maßgabe, dass sie
a) im Aufsichtsrat der GIZ einen Sitz und
b) im zu schaffenden Kuratorium der GIZ maximal sieben Vertreter erhalten sowie
c) ihr bisheriges Geschäft in diesem Bereich weiter betreiben können.
Die Staatsregierung schätzt die organisatorischen Änderungen in der Entwicklungshilfe des Bundes grundsätzlich positiv ein.
Die Standorte (in Bayern Feldafing) ändern sich nicht.
Die Änderungen der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier nicht näher bekannt
39. Abgeordneter
Alexander
König
(CSU)
Ich frage die Staatsregierung, welche Ausgleichsmaßnahmen mit jeweils welchem
finanziellen Volumen erfolgten insbesondere seitens der Staatsregierung infolge des
Abbaus der Bundeswehrstandorte in Bayreuth, Ebern, Naila und Wunsiedel für die
Städte Bayreuth, Ebern, Naila und Wunsiedel und wie viele Ersatzarbeitsplätze konnten durch diese Maßnahmen in den betreffenden Wirtschaftsräumen geschaffen werden?
Seite 32
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Entsprechend den Vorgaben des Landtags und des Ministerrats werden seit Beginn der 90er Jahre von Standortschließungen betroffene Kommunen bei ihren Konversionsaktivitäten durch eine Prioritätensetzung im
Rahmen bestehender Förderprogramme unterstützt. Als besonders effizientes Verfahrens- und Förderinstrument hat sich in Bayern dabei die Städtebauförderung erwiesen.
Städtebauförderung
Seit Beginn der 90er Jahre hat das Staatsministerium des Innern im Rahmen der bestehenden Städtebauförderprogramme einen Förderschwerpunkt Militärkonversion eingerichtet. Seit 2004 werden alle Militärkonversionen im Bund-Länder-Programm Stadtumbau West gebündelt. Zur Bewältigung der strukturellen Folgen
werden gerade bei Standortschließungen im ländlichen Raum neben der militärischen Konversionsfläche auch
weitere Stadtumbaubereiche, beispielsweise die Innenstädte bzw. Ortszentren und Gewerbebrachen, einbezogen.
Bayreuth
Ebern
Naila
Konversionsmaßnahme Markgrafenkaserne
Konversionsmaßnahme BalthasarNeumann-Kaserne und Innenstadt
Konversionsmaßnahme Frankenwaldkaserne
Altstadt, Gewerbebrachen
Förderzeitraum
Programme
2007-2010
Stadtumbau West
2003
2005-2010
1993 – 99
EU-Programm
Stadtumbau West
EU-Programme
Bayer. Programm
Bayer. Programm
Stadtumbau West
erfolgte ohne Städtebauförderung
Stadtumbau West
2000-2010
Konversion Fichtelgebirgskaserne
Wunsiedel
Altstadt
2004-2010
Summe
Finanzhilfen
0,52 Mio. €
1,3 Mio. €
0,3 Mio. €
1,4 Mio. €
2,4 Mio. €
Wirtschaftsförderung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT)
Das StMWIVT kann bei Vorliegen aller notwendigen Fördervoraussetzungen im Rahmen seiner regionalen
Wirtschaftsförderung betriebliche Investitionen unterstützen.
In die genannten Städte sind seit dem Jahre 2000 Fördermittel i.H.v. insgesamt rd. 12 Mio. Euro geflossen,
hierdurch konnten rd. 490 Arbeitsplätze geschaffen und rd. 3.000 Arbeitsplätze gesichert werden (auf Landkreisebene: rd. 160 Mio. Euro Fördermittel; rd. 3.380 Arbeitsplätze geschaffen; rd. 26.720 Arbeitsplätze gesichert; für eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Städte und Landkreise wird auf die nachfolgende Tabelle
verwiesen)
Region
Zahl
Fälle
der
Zuwendungen
in Mio. €
geschaffen
Arbeitsplätze
gesichert
Bayreuth
10
1,56
297
787
Landkreis Bayreuth
30
2,96
115
825
Ebern
Landkreis Haßberge
2
57
0,28
6,91
23
274
74
1.677
Naila
Landkreis Hof
8
120
2,73
71,95
66
1.842
268
12.690
Wunsiedel
Landkreis Wunsiedel
15
103
7,47
76,54
104
1.150
1.867
11.528
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 33
Sonstiges
Das StMWIVT fördert in allen o.g. Landkreisen zudem Regionalmanagements (Regionalmanagements für:
Region Bayreuth, Hochfranken [umfasst die Landkreise Hof und Wunsiedel sowie die kreisfreie Stadt Hof]
und Lkr. Haßberge).
Das Regionalmanagement als Instrument der Landesentwicklung zielt darauf ab, durch die Bildung von fachübergreifenden Netzwerken vorhandene Entwicklungspotenziale zu erschließen und die regionale Entwicklung zu fördern. Auch dieses Instrument liefert damit einen Beitrag, um die wirtschaftlichen Standortbedingungen zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.
40. Abgeordneter
Alexander
Muthmann
(FW)
Bezugnehmend auf die Ankündigung des Ministerrats vom 12. Oktober 2010, sich mit
der Finanzierung der Modellregion E-Wald und der anderen Modellstädte Bad Neustadt a.d. Saale sowie Garmisch-Partenkirchen voraussichtlich im November zu beschäftigten, frage ich die Staatsregierung, zu welchen Ergebnissen sie hinsichtlich der
Finanzierungsmöglichkeiten (Umfang und Dauer der Förderung, Herkunft der Mittel,
Verankerung im Doppelhaushalt 2011/2012) für die einzelnen Projekte gekommen ist,
wie sich jeweils das Verhältnis zwischen vorgesehener Förderung der Staatsregierung
und angemeldetem Bedarf der Modellregion bzw. -städte gestaltet und welche Eigenmittel die Modellregion bzw. -städte jeweils aufbringen müssen, um ihre Projektvorhaben umsetzen zu können?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Der Ministerrat hat am 12. Oktober 2010 beschlossen, dass die Modellstadtinitiative für Elektromobilität eine
der tragenden Säulen des Zukunftsprogramms „Aufbruch Bayern“ ist. Im Rahmen der Kabinettsklausur am
6. und 7. November wurde der Beschluss gefasst, dass das Zukunftsprojekt „Aufbruch Bayern“ mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 gestartet wird. Konkrete Inhalte werden in der Ministerratssitzung am 21. Dezember
2010 beraten. Erst danach können vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung des Landtags über
den Doppelhaushalt 2011/2012 weitere Einzelheiten der Förderung der Modellstadtinitiative festgelegt werden.
41. Abgeordneter
Dr. Martin
Runge
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Zu welchem Zeitpunkt war klar, dass der Haltepunkt Vach mit Start des erweiterten
S-Bahn-Netzes im Großraum Nürnberg am 12. Dezember 2010 nicht von der S-Bahn
bedient werden kann, da die Bahnsteighöhe mit S-Bahn-Zügen nicht kompatibel ist,
weshalb wurde nicht frühzeitiger auf eine „provisorische Bahnsteigerhöhung“ hingearbeitet und wann wurde die Entscheidung getroffen, für ca. ein dreiviertel Jahr Schienenersatzverkehr einzurichten?
Seite 34
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Die Deutsche Bahn AG hat ursprünglich geplant, bis zur Inbetriebnahme der Verschwenktrasse die Bahnsteige in Vach auf die Einstiegshöhe der S-Bahnzüge mit einer einfachen Holzkonstruktion zu erhöhen. Da sich
jedoch das Planfeststellungsverfahren im Bereich Verschwenk Fürth weiter verzögert, musste wegen der zu
erwartenden längeren Nutzung des Bauzustandes auf eine Stahlkonstruktion umgeplant werden. Diese Planung muss genehmigt und die Bauleistung öffentlich ausgeschrieben und entsprechend vergeben werden. Aus
diesen Gründen kann der Bau der Behelfsbahnsteige unter Beachtung der betrieblichen Zwangspunkte des
neuen Fahrplans – für den Bau sind Gleissperrungen erforderlich – erst im Mai 2011 beginnen. Ende Juni
2011 soll der provisorische Haltepunkt in Vach fertiggestellt sein. Die Deutsche Bahn AG hat das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hiervon am 5. Oktober 2010 verständigt. Die
Entscheidung der Deutschen Bahn AG, Schienenersatzverkehr einzurichten, wurde Ende Oktober 2010 getroffen.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
42. Abgeordneter
Theresa
Schopper
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Falls die Clearingstelle zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mittlerweile eingerichtet ist, frage ich die Staatsregierung, wie viele Fälle mit welchen
Vorwürfen wurden hier in der Zeit von Juli 2010 bis heute geklärt und dann wie sanktioniert?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Die Bayerische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Bayerische Krankenhausgesellschaft haben eine Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen sektorenübergreifenden Clearingstelle Rechtskonformität erarbeitet. Danach soll die Clearingstelle auf Antrag bestehende oder zukünftig
beabsichtigte Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auf ihre Vereinbarkeit
mit einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Normen überprüfen und dazu eine entsprechende Beurteilung erstellen. Die Vereinbarung ist noch nicht von allen Beteiligten unterzeichnet worden. Deshalb hat die
Clearingstelle ihre Arbeit noch nicht aufgenommen.
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 35
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
43. Abgeordneter
Dr. Leopold
Herz
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. Verwaltungsvorschrift können Christbaumkulturen, die wie die stetig wachsenden Christbaumkulturen
im Sinngrund (Landkreis Main-Spessart), die aufgrund der großflächigen Einzäunungen, der zunehmenden Verwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln und der naturbeeinträchtigenden Gestaltung in der Bevölkerung und bei politisch Verantwortlichen für
eine zunehmende Beunruhigung sorgen, bis zu welcher Größenordnung angelegt werden und sind diese nach dem Bayerischen Waldgesetz für die Rodung von Waldflächen und die anschließende Anlage von Christbaumkulturen genehmigungsfähig?
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Sinngrund ist eine Landschaft im Landkreis Main-Spessart, der seine Prägung durch jahrhundertelange
Nutzung des Menschen erhielt. Typisch war eine kleinbäuerliche Wirtschaftsweise. Durch den Wegfall der
landwirtschaftlichen Nutzung früher genutzter Wiesen und Äcker ab den 70iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts fielen viele landwirtschaftliche Nutzflächen brach u.a mit der Folge, dass die ehemals offenen Spessarttäler zuzuwachsen drohten. Es stellt sich die Frage nach alternativen Nutzungsmöglichkeiten, u.a. durch
Christbaumkulturen. Dadurch kam und kommt es auch zu Zielkonflikten mit Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege.
Zur Genehmigungsproblematik ist festzustellen, dass für Christbaumkulturen auf bisher nicht forstlich genutzten Flächen eine Erlaubnispflicht nach dem Waldgesetz für Bayern besteht. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens werden auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege geprüft. Die Erlaubnis kann nur
erteilt werden, wenn die untere Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erteilt. Daneben können je nach Lage
der Kultur auch andere rechtliche Instrumente, z.B. die Landschaftsschutzgebietsverordnung Spessart, einschlägig sein. Zur Steuerung der Anlage von Christbaumkulturen auf landwirtschaftlichen Flächen besteht
somit derzeit eine ausreichende rechtliche Handhabe.
Werden Christbaumkulturen im Wald angelegt, ist die Lage komplizierter. Diese gelten rechtlich als Wald.
Ihre Anlage bedarf daher keiner Rodungserlaubnis. Diese Regelung hat seit Jahrzehnten Bestand. Sie setzt darauf, dass die Waldbesitzer mit der Freiheit, kleinflächig Christbäume in ihren Wäldern einzustreuen, verantwortungsvoll umgehen. Bayernweit hat dies sich bewährt. Eventuelle Überlegungen für eine Gesetzesänderung wären daher zumindest verfrüht. Zunächst ist im Interesse der Subsidiarität zu prüfen, ob für dieses regionale Problem nicht auch eine regionale Lösung gefunden werden kann.
Nach Information der Staatsregierung sind die Behörden vor Ort intensiv dabei, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Steuerung des Geschehens zu prüfen und auch einzusetzen. Dies reicht von der waldgesetzlichen Erlaubnispflicht für die Anlage auf landwirtschaftlichen Flächen und die Landschaftsschutzgebietsverordnung
bis hin zur Bauleitplanung. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist abzuwarten, bevor Überlegungen für neue
Erlaubnispflichten und damit auch neue Bürokratie angestellt werden.
Seite 36
44. Abgeordnete
Annette
Karl
(SPD)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Angesichts der Tatsache, dass viele Bauern wegen der Wildschweinproblematik und
wegen des nötigen Erosionsschutzes bemüht sind, den Anteil des Maisanbaus auf ihren
Feldern zu reduzieren, und angesichts der Tatsache, dass bei KULAP-A 31 nur 30
Prozent Anbau einer Hauptfruchtart erlaubt sind, frage ich die Staatsregierung, warum
fällt z.B. ein Klee-Luzerne-Gemisch unter der Codierung NC 422 unter diese 30Prozent-Regelung, warum wird der Kleegrasanteil, obwohl ökologisch von großem
Vorteil, auf 30 Prozent begrenzt und werden diese Vorschriften des A 31 im Sinne
einer flexibleren Handhabung und weniger Bürokratie überprüft, auch im Hinblick auf
die nächste Förderperiode?
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zielsetzung der Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge auf der gesamten Ackerfläche des Betriebs“ (A 31) ist es,
eine möglichst abwechslungsreiche und vielgliedrige Fruchtfolge in Ackerbaugebieten zu erreichen. Mit der
Maßnahme soll auch ein Beitrag zur Biodiversität mittels Fruchtartendifferenzierung in der Feldflur und zum
Erhalt einer vielgestaltigen und abwechslungsreichen Kulturlandschaft in Ackerbaugebieten geleistet werden.
Die differenzierten Fruchtfolgebeschränkungen (z.B. mindestens 10 Prozent und höchstens 30 Prozent Flächenanteil bei jeder Hauptfruchtart) sollen dazu beitragen, dass diese Zielsetzungen anhand konkreter Vorgaben auf den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden können. Diese Restriktionen entsprechen auch
den Vorgaben des entsprechenden Fördergrundsatzes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Mit der Beschränkung der Hauptfruchtarten auf höchstens 30 Prozent wird sichergestellt, dass dem konzentrierten Anbau von nur wenigen wirtschaftlich vorteilhaften Feldfrüchten entgegengewirkt wird. Ohne die
Begrenzung wird die Zielsetzung der Maßnahme nicht mehr ausreichend erreicht.
Bezüglich der Ausgestaltung der Maßnahme in der kommenden Förderperiode können derzeit keine Aussagen
gemacht werden, da die Rahmenbedingungen noch nicht feststehen. Bayern ist aber bestrebt, bei der künftigen Ausgestaltung von Fördermaßnahmen hinsichtlich mehr Flexibilität und weniger Bürokratie den verfügbaren Handlungsspielraum nach Kräften zu nutzen.
45. Abgeordnete
Maria
Noichl
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, wie ist die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter im
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit befristeten Verträgen seit 2000, mit welchen Zahlen rechnet das Ministerium für 2011/2012 und ggf.
darüber hinaus und wie vielen Vollzeitstellen entspricht die Zahl der dadurch geleisteten Arbeitsstunden jeweils?
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 37
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Nachfolgend aufgelistet die Anzahl der befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten jeweils zum Stichtag 1. Juli sowie in Klammern die entsprechenden
Mitarbeiterkapazitäten (MAK) bei Berücksichtigung der Teilzeitkräfte:
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
7 befristete Arbeitnehmer/-innen
10 befristete Arbeitnehmer/-innen
13 befristete Arbeitnehmer/-innen
11 befristete Arbeitnehmer/-innen
9 befristete Arbeitnehmer/-innen
7 befristete Arbeitnehmer/-innen
7 befristete Arbeitnehmer/-innen
12 befristete Arbeitnehmer/-innen
16 befristete Arbeitnehmer/-innen
20 befristete Arbeitnehmer/-innen
21 befristete Arbeitnehmer/-innen
(7,00 MAK)
(10,00 MAK)
(11,04 MAK)
(8,21 MAK)
(7,18 MAK)
(5,94 MAK)
(6,28 MAK)
(10,46 MAK)
(14,65 MAK)
(18,15 MAK)
(19,07 MAK)
Für die Jahre 2011/2012 ist von ähnlichen Zahlen wie 2009/2010 auszugehen.
46. Abgeordneter
Ludwig
Wörner
(SPD)
Nachdem das Gelände, auf dem die umstrittene Schießanlage im Forstenrieder Park
geplant ist, offensichtlich erweitert werden soll, frage ich die Staatsregierung, ob es
Veränderungen im Pachtvertrag zwischen den Bayerischen Staatsforsten und dem
Schießanlagenbetreiber gab oder gibt und welche betroffenen Stellen im Falle einer
geplanten Anpassung des Grundstückszuschnitts in welchem Umfang einbezogen
wurden?
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Nach Mitteilung der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) wurde in jüngster Zeit Seitens des Vereins Hubertus
ein möglicher Neuzuschnitt des Vertragsgrundstückes aus sicherheits-technischen Gründen erörtert. Die
BaySF stellten einen Neuzuschnitt in Aussicht, falls die Sicherheitsbestimmungen nicht durch neue zumutbare schießtechnische Maßnahmen eingehalten werden können, keine forstbetrieblichen Belange entgegenstehen
und soweit ggf. die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für den Neuzuschnitt gegeben sind. Der Verein
solle eventuelle neue schießtechnische Maßnahmen prüfen und ggf. den Bedarf des Neuzuschnitts im Gelände
konkretisieren. Dies wurde bisher vom Verein noch nicht erledigt.
Dem Verein wurde außerdem mitgeteilt, dass ein eventueller Neuzuschnitt nicht gleichbedeutend mit einer
Verlängerung des bestehenden Vertrages ist. Des Weiteren würde einer Verlängerung des bestehenden Vertrages bzw. der Abschluss eines Neuvertrages seitens der BaySF nur zugestimmt werden, wenn die öffentlichrechtlichen Voraussetzungen für eine umweltgerechte Neuplanung des Schießgeländes vorliegen und ein
tragbarer Kompromiss bzgl. der Interessen der Anwohner hergestellt wurde.
Seite 38
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
47. Abgeordnete
Renate
Ackermann
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Angesichts des Jahresberichtes des Obersten Rechnungshofes, der bei der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ erhebliche finanzielle Unstimmigkeiten aufdeckte,
wie z.B. dass Teile des Stiftungsvermögens in risikoreiche Geldanlagen geflossen sind,
dass ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen fehlt, dass die Mittelvergabe ohne ausreichende Kontrolle erfolgte, dass die Landesstiftung staatliche Zuschüsse durch Verschweigen von Einnahmen und Geltendmachung von nicht zuwendungsfähigen Ausgaben erschlichen hat, frage ich die Staatsregierung, wie konnten bei einer Stiftung,
die jährlich 19 Mio. Euro ausschüttet, ein Grundstockvermögen von ca. 60 Mio. Euro
hat und in dessen Stiftungsrat die Sozialministerin, der Staatssekretär bzw. die Staatssekretärin und die Leiterin des Fachreferats sind und die vom Zentrum Bayern Familie
und Soziales verwaltet wird, solch erhebliche Unregelmäßigkeiten jahrelang ohne
Beanstandung vor sich gehen, wer trägt hierfür die Verantwortung und kann jemand
für die erlittenen Verluste haftbar gemacht werden?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Die Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ sind ein unverzichtbarer Beitrag zum Schutz
des ungeborenen Lebens. Mit den finanziellen Mitteln, die die Stiftung in den 32 Jahren ihres Bestehens ausgereicht hat, konnten mehr als 340.000 Frauen mit 464 Mio. Euro unterstützt und ihnen eine Perspektive für
das Leben mit ihrem Kind eröffnet werden.
Risikoreiche Geldanlagen
Mit Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes hat der Gesetzgeber ab 1996 die Festlegung auf mündelsichere Wertpapieren abgeschafft. Höhere Renditeerwartungen gaben den Ausschlag, dass auch risikobehaftete
Anlageformen gewählt werden konnten. Die vom Obersten Rechnungshof (ORH) festgestellte Schmälerung
des Grundstockvermögens in Höhe von 4 Mio. Euro bezieht sich auf den Kurswert der Aktien zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2008, der im Zeichen der Wirtschaftskrise stand. Es handelt sich also lediglich
um einen Buchwert zu genau diesem Stichtag, nicht um einen realisierten Verlust. Aufgrund der zwischenzeitlichen Erholung der Kurse belief sich die Schmälerung des Buchwerts bereits Ende 2009 auf rund 500.000
Euro – es fand bis heute keine Realisierung statt. Die Stiftung ist mittlerweise zu einer stärker sicherheitsorientierten Anlagestrategie zurückgekehrt und wird durch externe Vermögensverwalter nun auch stärker überwacht.
Fehlendes ordnungsgemäßes Rechnungswesen
Die wichtigsten Anmerkungen der Prüfungsmitteilung bezüglich des Rechnungswesens sind bereits längst
umgesetzt. Der Stiftungsrat hat am 28. Oktober 2009 beschlossen, die Buchführung ab dem Jahr 2010 extern
zu vergeben und auf die Doppik umzustellen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Konten des Betriebs- und Grundstockvermögens buchhalterisch erfasst werden und eine korrekte Bewertung des Wertpapierbestandes erfolgt.
Mittelvergabe
Die Stiftungsverwaltung hat immer wieder (Rundschreiben, Leitfaden) die Notwendigkeit einer detaillierten,
nachvollziehbaren Begründung für die Hilfegesuche dargestellt und in regelmäßigen Schulungen und Besprechungen auf die Einhaltung dieser Forderung gedrungen. Trotzdem ist dies bei 149 verschiedenen Beratungsstellen und der großen Zahl der Gesuche in einer Reihe von Fällen nicht geschehen.
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 39
Bei der anstehenden Überarbeitung der Vergabegrundsätze wird die Frage, ob das Vorliegen einer seelischen
Notlage seriös nachgewiesen werden kann oder ob eine Neuregelung der Vergabe unter Verzicht auf das Erfordernis der seelischen Notlage erfolgen sollte, geprüft. Die Anzahl der Prüfungen bei den Vergabestellen
wird in Zukunft erhöht. In die Prüfung werden die Vergabestellen bei den Kommunen und den Landratsämtern einbezogen.
Zwischenkonten
Die Landesstiftung hat zu keiner Zeit Erträgnisse des Grundstockvermögens vorenthalten bzw. verschwiegen,
da diese spätestens im darauffolgenden Jahr nach Transfer auf die Konten des Betriebsvermögens gebucht
wurden. Es handelt sich also nur um Transfer- bzw. Zwischenkonten. Im Ergebnis ergab sich dadurch unbeabsichtigt eine Verschiebung zwischen den Haushaltsjahren, es wurden aber keine Erträge verschleiert oder
gar zweckfremd verwendet. Selbstverständlich hat sich mit Einführung der doppelten Buchführung die frühere Praxis der Transferkonten erledigt.
Da dem Freistaat Bayern kein Schaden entstanden ist, ergeben sich keine haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Die staatlichen Zuwendungen sind in eine öffentlich-rechtliche Stiftung geflossen, die allein dem Freistaat
Bayern gehört. Die zu Unrecht erhaltenen Zuschüsse einschließlich Zinsen wurden von der Stiftung bereits in
voller Höhe an den Freistaat Bayern zurückgezahlt. Alle wesentlichen vom ORH beanstandeten Mängel wurden bereits behoben.
48. Abgeordnete
Susann
Biedefeld
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Fälle nach Kalenderjahren wurden in den letzten fünf Jahren am Sozialgericht Bayreuth im Hinblick auf den Grad einer Behinderung verhandelt, wie viele Untersuchungen wurden im Vorfeld der Verhandlungen von
wie viel Ärzten vorgenommen?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Entsprechende Statistiken werden am Sozialgericht Bayreuth nicht geführt, so dass in der Kürze der Zeit nur
überschlägig folgende Zahlen mitgeteilt werden können:
Schwerbehinderung - Verhandelte Fälle
(Streitgegenstand Grad der Behinderung)
Untersuchungen im Vorfeld
Anzahl der Gutachter
2006
2007
2008
2009
2010
479
365
592
484
585
526
102
401
169
651
122
532
103
643
143
Die Daten wurden anhand der Gerichtstagesordnungen der letzten fünf Jahre ermittelt. Da in Streitigkeiten um
den Grad der Behinderung fast in allen Fällen Termingutachten erstellt werden, wurden die zum Gerichtstermin geladenen Gutachter gezählt.
Seite 40
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
49. Abgeordnete
Christine
Kamm
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Drucksache 16/6856
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber befinden sich in Bayern derzeit jeweils in den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. sind in den
einzelnen kreisfreien Städten und den einzelnen Landkreisen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, wie hoch stieg die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften Bayerns leben müssen, seit Beginn dieses
Jahres an und wie hoch ist die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, denen
2010 per Ausnahmegenehmigung (siehe Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ mit
Frau Staatsministerin Haderthauer) oder Aufenthaltstitel freie Wohnsitznahme ermöglicht wurde?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Zum Stand 30. November 2010 hielten sich in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Zirndorf 603 und in der
Aufnahmeeinrichtung München 574 Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf. In den Gemeinschaftsunterkünften waren zu diesem Stichtag insgesamt 8.638 Bewohner untergebracht. Darunter befanden sich 4.592
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in den einzelnen
Landkreisen bzw. kreisfreien Städten der nachfolgenden Liste entnommen werden kann:
RBZ
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
NB
NB
NB
NB
Unterkunft
GU Dachau
GU Denkendorf
GU Engelsberg
GU Germering
GU Grassau
GU Höhenkirchen
GU München Franz-Mader-Str.
GU München Hintermeier Str.
GU München Karl-Schmid-Str.
GU München Kronwinklerstr.
GU München Landsberger Str.
GU München Max-Proebstl-Str.
GU München Pariser Str.
GU München Schwanthaler Str.
GU München St.-Veit-Str.
GU München Tischlerstr.
GU Neuburg
GU Neuötting
GU Schongau
GU Böbrach
GU Bogen
GU Breitenberg
GU Deggendorf
Asylbewerber
78
24
22
39
24
28
38
36
64
4
63
18
37
13
45
21
236
83
11
42
25
22
91
KS/LK
Dachau
Eichstätt
Traunstein
Fürstenfeldbruck
Traunstein
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
München
Neuburg-Schrobenhausen
Altötting
Weilheim-Schongau
Regen
Straubing-Bogen
Passau
Deggendorf
Drucksache 16/6856
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
OPf.
OPf.
OPf.
OPf.
OPf.
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OPf.
OPf.
OPf.
OPf.
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Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
GU Grafenau
GU Hauzenberg
GU Landshut 4
GU Mainburg
GU Obermotzing
GU Passau-Rittsteig
GU Passau-Schalding
GU Plattling
GU Schöllnstein
GU Wallersdorf
TGU Landshut
GU Amberg I
GU Cham I
GU Regensburg X
GU Regensburg XI
GU Teublitz
GU Tirschenreuth
GU Weiden
TGU Amberg-Gailoh
TGU Cham II
TGU Cham III
GU Bamberg I
GU Bayreuth III (AE)
GU Coburg I
GU Coburg III
GU Forchheim
GU Hof
GU Kulmbach
GU Lichtenfels
GU Weidenberg
GU Wunsiedel
AWU Brandner Hof
GU Ansbach
GU Dietenhofen
GU Erlangen-Heusteg
GU Erlangen-Keltsch
GU Erlangen-Michael-Vogel
GU Fürth-Fronmüller
GU Höchstadt/Aisch
GU Nürnberg-Friedrich
GU Nürnberg-Fugger
GU Nürnberg-Gerber
GU Nürnberg-Hintermayr
GU Nürnberg-Industrie
GU Nürnberg-Kunigunden
GU Nürnberg-Regensburger
GU Nürnberg-Schafhof
GU Sachsen b. Ansbach
GU Uffenheim
99
32
55
33
15
38
24
27
65
30
9
97
15
31
87
38
71
50
0
11
8
7
149
28
41
30
113
18
40
16
34
17
7
35
7
16
25
12
49
3
46
17
20
27
60
86
76
4
13
Freyung-Grafenau
Passau
Landshut
Kelheim
Straubing-Bogen
Passau
Passau
Deggendorf
Deggendorf
Dingolfing-Landau
Landshut
Amberg
Cham
Regensburg
Regensburg
Schwandorf
Tirschenreuth
Weiden i.d.OPf.
Amberg
Cham
Cham
Bamberg
Bayreuth
Coburg
Coburg
Forchheim
Hof
Kulmbach
Lichtenfels
Bayreuth
Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Weißenburg-Gunzenhausen
Ansbach
Ansbach
Erlangen
Erlangen
Erlangen
Fürth
Erlangen-Höchstadt
Nürnberg
Nürnberg
Nürnberg
Nürnberg
Nürnberg
Nürnberg
Nürnberg
Nürnberg
Ansbach
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Seite 41
Seite 42
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
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Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
GU Wassertrüdingen
GU Windsbach
TGU Bechhofen
TGU Ipsheim
GU Aschaffenburg I
GU Bad Königshofen
GU Eltmann
GU Münnerstadt
GU Schweinfurt I
GU Würzburg I
TGU Aub
TGU Kitzingen
TGU Münnerstadt
TGU Röthlein II
TGU Schweinfurt II
TGU Zeil
GU Augsburg (Proviantbachstr.)
GU Augsburg IX (Neusässer Str)
GU Augsburg VIII (Calmbergstr)
GU Augsburg X (Schülestr)
GU Augsburg XI (Windprechtstr)
GU Gersthofen
GU Höchstädt
GU Kaufbeuren
GU Kempten (Allgäu)
GU Leipheim
GU Lindau
GU Neu-Ulm
GU Nördlingen
GU Rieden
GU Scheidegg
GU Schwabmünchen
GU Sonthofen
4
26
17
10
167
45
32
46
46
228
47
21
14
17
7
30
25
288
69
147
71
15
30
19
43
27
35
33
71
13
23
30
1
Drucksache 16/6856
Ansbach
Ansbach
Ansbach
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Aschaffenburg
Rhön-Grabfeld
Haßberge
Bad Kissingen
Schweinfurt
Würzburg
Würzburg
Kitzingen
Bad Kissingen
Schweinfurt
Schweinfurt
Haßberge
Augsburg
Augsburg
Augsburg
Augsburg
Augsburg
Augsburg
Dillingen a.d.Donau
Kaufbeuren
Kempten (Allgäu)
Günzburg
Lindau (Bodensee)
Neu-Ulm
Donau-Ries
Ostallgäu
Lindau (Bodensee)
Augsburg
Oberallgäu
Die Zahl der untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist seit Beginn des Jahres von 3.042 um
rd. 51 Prozent auf 4.592 Personen (Stand 30. November 2010) gestiegen. Hinsichtlich der Zahl der Asylbewerberinnen, die per Ausnahmegenehmigung oder Aufenthaltstitel freie Wohnsitznahme ermöglicht wurde,
kann in der Kürze der Zeit keine Aussage getroffen werden.
50. Abgeordnete
Christa
Steiger
(SPD)
Nachdem auch nach dem vorliegenden Entwurf zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz
(RBEG) die Möglichkeit bestünde, dass bei gutachterlich festgestelltem erhöhten Regelsatzbedarf (z.B. für die Landeshauptstadt München, die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck und München) die Kommunen als Sozialhilfeträger diesen festlegen und
auch weiter auszahlen dürften, frage ich die Staatsregierung aus welchem Grund sie
dies ablehnt?
Drucksache 16/6856
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 43
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Nach dem Urteil des BVerfG vom Februar 2010 sind alle bisherigen Regelsätze ab 1. Januar 2011 verfassungswidrig. Ab 1. Januar 2011 besteht also keine Rechtsgrundlage mehr für abweichende Regelsätze auf
Grundlage der bisherigen Gutachten.
Die bisherigen Gutachten der vier bayerischen Kommunen hätten ab 1. Januar 2011 auch bei Erlass einer
Landesverordnung keine ausreichende Grundlage mehr, da sie den Bedarf nach einer verfassungswidrigen
Methode ermittelt haben. Neue, den bindenden Vorgaben ab 1. Januar 2011 entsprechende Gutachten wurden
von keiner dieser Kommunen bisher in Auftrag gegeben.
Notwendig ist nämlich nach den Vorgaben des BVerfG eine repräsentative Ermittlung des Verbraucherverhaltens über mindestens drei Monate hinweg mit dem Ziel, dass die Regelsätze sich daran orientieren, was vergleichbare Einkommensgruppen ohne Sozialbezüge tatsächlich ausgeben. Eine Kommune, die vom Regelsatz
abweichen möchte, müsste zunächst eine eigene regionale EVS für ihr Gebiet durchführen und auswerten.
Wenn eine Kommune tatsächlich weiter erhöhte Regelsätze hätte leisten und den Übergang nahtlos gewährleisten wollen, hätte sie schon vor Monaten reagieren und eine spezielle EVS für ihr Gebiet in Auftrag geben
müssen. Nur unter diesen Voraussetzungen hätte es tatsächlich nur noch der Landesversordnung bedurft, um
über den 1. Januar 2011 hinaus erhöhte Regelsätze zu zahlen.
Da aber diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, besteht derzeit kein Anlass, eine Landesverordnung zu erlassen. Kein Bundesland hat bisher eine entsprechende Landesverordnung erlassen; auch in Stuttgart, Hamburg oder Hannover erhalten Sozialhilfeempfänger den gleichen Regelsatz wie Hartz-IV-Empfänger.
Im Übrigen bestehen Unterschiede im Preisniveau vor allem bei den Unterkunftskosten. Diese werden jedoch
separat bezahlt und müssen daher für die Berechnung der Lebenshaltungskosten außer Betracht bleiben. Der
Erlass einer Landesverordnung ist darüber hinaus vor der Verabschiedung des entsprechenden Bundesgesetzes nicht möglich.
51. Abgeordnete
Johanna
WernerMuggendorfer
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, wie kann sie sicherstellen, dass die Abschlagszahlung
für den pädagogisch-psychologischen Dienst in Kindertagesstätten für dieses Jahr noch
in diesem Jahr ausbezahlt wird (also nicht verfällt) und wie kann für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Ausbezahlung zeitgleich mit den Zuschüssen für die
Kindertagesstätten erfolgt?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Die Anfrage bezieht sich auf den „Pädagogisch-Psychologischer Dienst“ (PPD) des Caritasverbands für die
Diözese Passau e.V.. Ein Rechtsverhältnis bzw. ein Förderanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern besteht
hier nicht, somit auch kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Der PPD stellt Personal im Rahmen der Integration von Kindern in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung und wird von den betreffenden Kommunen
über die kindbezogene Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (Gewichtungsfaktor 4,5 + x) finanziert. Die entsprechende Refinanzierung der Kommunen wurde durch die Regierung
von Niederbayern am 13. Dezember 2010 bereits veranlasst. Die Gelder wurden nach Auskunft der Regierung
von Niederbayern zur Auszahlung angewiesen.
Seite 44
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/6856
Die Berechnung der Mittel für den PPD erfolgt in einem Sonderverfahren, das wegen Wegfalls einer integrativen Einrichtung neu gestaltet werden musste und daher zu der Verzögerung der Auszahlung führte. Solche
Vorkommnisse und damit verbundene zeitliche Abweichungen von der Auszahlung der üblichen Zuschüsse
für Kindertageseinrichtungen können deshalb für die Zukunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
52. Abgeordnete
Isabell
Zacharias
(SPD)
Da im Staatshaushalt im Kapitel 10 50 und dort im Titel 684 52 für die Förderung von
Integrationsangeboten im Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 4.246,6 Tsd. Euro
eingestellt sind, frage ich die Staatsregierung, in welchem Umfang wurden diese Gelder auf welche Projekte bzw. Maßnahmen nach welchem Verfahren bzw. Schlüssel
verteilt?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Im Haushaltsjahr 2010 wurden aus Kap. 10 50 Tit. 684 52 folgende Maßnahmen und Projekte gefördert:
Förderung gem. Hausaufgaben-Richtlinie
Förderung von Beratungsstellen gem. Migrationsberatungsrichtlinie
Kinderferienbetreuungsmaßnahmen in München,
Ingolstadt und Augsburg, LILALU e. V.
Türkische Elternkurse, DKSB LV Bayern
Russische Elternkurse, DKSB LV Bayern
Integration durch Sport in Unterfranken, BLSV
KIMUS, Arbeitsgemeinschaft christlich-islamischer Begegnung e.V., Würzburg
Interkulturelle Öffnung, Kolping LV
Mehr Erfolg mit Integration durch Partizipation und Aufwandsentschädigung
djo-Deutsche Jugend in Europa e. V.
Canto Migrando, IG München e. V.
Fortbildungsangebote in der Migrationsberatung, Caritas LV
Begleitung und Betreuung, Caritas LV
Besondere Maßnahmen, Caritas LV
Integra e.V., Neustadt/Aisch
Bayerisches Netzwerk Integration und interkultureller Dialog, VIA Bayern e.V.
Gemeinsam engagiert, LNBE e.V. und AGABY, Nürnberg
Vereint in Bewegung, BLSV + DKSB LV Bayern
Interkulturelle Öffnung der Jugendarbeit in Bayern, bjr
Angekommen und integriert in Bayern
Fortbildung der Ehrenamtlichen und Aufwandsentschädigung
Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V
Projekt Interkulturelle Organisationsentwicklung, Diakonisches Werk Bayern
Evaluierung der Migrationsberatung efms, Bamberg
255.000,00 Euro
2.406.959,50 Euro
100.000,00 Euro
60.000,00 Euro
40.700,00 Euro
20.000,00 Euro
45.000,00 Euro
15.000,00 Euro
36.000,00 Euro
5.000,00 Euro
20.000,00 Euro
56.200,00 Euro
87.560,00 Euro
30.500,00 Euro
15.000,00 Euro
27.000,00 Euro
97.317,10 Euro
20.000,00 Euro
20.858,00 Euro
48.000,00 Euro
10.000,00 Euro
20.000,00 Euro
33.752,00 Euro
10.000,00 Euro
Das Zuwendungs- und Bewilligungsverfahren liegt bei der Regierung von Mittelfranken. Ein Personal- oder
sonstiger Verteilungsschlüssel liegt den zugewendeten Beträgen nicht zugrunde.
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