Grosser Rat 98. Sitzung 18. September 2007, 14.00 Uhr Vorsitzender: Heinrich Schöni, Oftringen Protokollführung: Adrian Schmid, Ratssekretär Präsenz: Anwesend 130 Mitglieder (Art. 1288-1308) Abwesend mit Entschuldigung 10 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Andreas Binder, Baden; Lieni Füglistaller, Rudolfstetten; Benjamin Giezendanner, Rothrist; Brigitte Hoffmann, Küttigen; Ernst Moser, Würenlos; Pia Müller, Wettingen; Richard Plüss-Mathys, Lupfig; Kurt Rüegger, Rothrist; Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten; Ruedi Suter, Seengen Behandelte Traktanden Seite 1288 Motion Christine Haller, Reinach, betreffend Begünstigung oder Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer für umweltschonende Motorfahrzeuge; Einreichung und schriftliche Begründung Auftrag Alexandra Abbt, lslisberg, betreffend bewilligungsfreies Aufstellen von Bienenboxen und gedeckten Bienenunterständen sowie Bienenwanderwagen mit und ohne zeitlicher Beschränkung; Einreichung und schriftliche Begründung Auftrag Thomas Leitch-Frey, Wohlen, vom 18. September 2007 betreffend Senkung der Mindestbestände der Vollabteilungen an der Primarschule um 2 Schülerinnen bzw. Schüler auf 20; Einreichung und schriftliche Begründung Interpellation Yvonne Feri, Wettingen, vom 13. März 2007 betreffend Gemeindereform; Beantwortung und Erledigung 2597 1292 Interpellation Yvonne Feri, Wettingen, vom 20. März 2007 betreffend Frauenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsheirat; Beantwortung und Erledigung 2601 1293 Motion Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland, vom 8. Mai 2007 betreffend Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) bezüglich Erwerbung des Bürgerrechts; Umwandlung in ein Postulat; Ablehnung 2603 1294 Interpellation Kurt Wyss, Leuggern, vom 22. Mai 2007 betreffend Status der Schweizer Firmen auf dem Lonzaareal, Waldshut-Tiengen, Deutschland; Beantwortung und Erledigung 2607 1295 Aargauische Pensionskasse (APK); Jahresrechnung 2006; Genehmigung 2608 1296 Interpellation Dr. Marcel Guignard, Aarau, vom 20. März 2007 betreffend Dividenden des AEW; Beantwortung und Erledigung 2612 1297 Postulat der FDP-Fraktion vom 27. März 2007 betreffend periodische Erhebung zum Thema "Gebührenbelastung im Kanton Aargau"; Überweisung an den Regierungsrat 2613 1298 Interpellation Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, Windisch, vom 8. Mai 2007 betreffend die Frage, worauf der Aargau in Sachen Aufhebung der Staatsgarantie und Öffnung des Aktienkapitals seiner Kantonalbank denn eigentlich noch wartet; Beantwortung und Erledigung 2614 1299 Neue Führungsmethodik; Steuerungsbereiche; Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, [GO]); Anhang 2; Änderung; Verabschiedung bzw. Beschlussfassung 2616 1300 Postulat der CVP-Fraktion vom 9. Januar 2007 betreffend klare Führung und Strategie für die Informationsund Kommunikationstechnologien des Staates ICT im Aargau; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung 2620 1289 1290 1291 2597 2598 2598 2595 18. September 2007 1301 Auftrag Esther Egger, Obersiggenthal, vom 26. Juni 2007 betreffend Massnahmen zur Einführung von behindertengerechten Abstimmungsunterlagen für sehbehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und Stimmbürger; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung 2620 1302 Auftrag der SP-Fraktion vom 27. März 2007 betreffend Anwendung der Nachhaltigkeitsmethoden in Firmen, Institutionen, Pensionskassen, Versicherungen, Lehranstalten usw. im Besitz des Kantons Aargau oder solchen, an denen der Kanton beteiligt ist; Ablehnung 2621 1303 Postulat Martin Bhend, Oftringen, vom 8. Mai 2007 betreffend Planung / Projektierung und Freihaltung von zusätzlichen Autobahnanschlüssen im Raume Verzweigung Wiggertal (A1/A2); Überweisung an den Regierungsrat 2622 1304 Interpellation Reto Miloni, Hausen, vom 20. März 2007 betreffend staatsmonopolitische Werbekampagne auf Kosten der StrombezügerInnen; Beantwortung und Erledigung 2624 1305 Interpellation Kurt Wyss, Leuggern, vom 8. Mai 2007 betreffend Verkehrssituation am Grenzübergang Koblenz/Waldshut; Beantwortung und Erledigung 2625 1306 Postulat Fredy Böni, Möhlin, vom 8. Mai 2007 betreffend Bau eines neuen Autobahnanschlusses zur Erschliessung des Entwicklungsschwerpunktes Rheinfelden-Ost/Möhlin; Ablehnung Postulat Dr. Bernhard Scholl, Möhlin, vom 8. Mai 2007 betreffend Bau eines neuen Autobahnanschlusses zur Erschliessung des Entwicklungsschwerpunktes Rheinfelden-Ost/Möhlin; Ablehnung 2626 1307 Postulat Oliver Flury, Lenzburg, vom 3. Juli 2007 betreffend Schaffung gesetzlicher Grundlagen für ein vereinfachtes Verfahren bei geringfügigen technischen Änderungen von Nutzungsplänen; Überweisung an den Regierungsrat 2631 1308 Interpellation Andreas Villiger, Sins, vom 6. März 2007 betreffend Überschwemmungsgefahr im Aargau durch die Sanierung der Reusswehr in Luzern; Beantwortung und Erledigung 2631 2596 Art. 1288-1289 Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 98. Sitzung der laufenden Legislaturperiode. Ich habe eine erfreuliche sportliche Mitteilung. Der FC Grossrat hat am letzten Dienstag in einem Länderkampf gegen den Kreistag Waldshut-Tiengen mit 8 zu 7 gewonnen. Das Gesamtresultat aller Begegnungen steht nun bei 4 zu 4. 18. September 2007 Bienenwanderwagen mit und ohne zeitlicher Beschränkung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Alexandra Abbt, CVP, Islisberg, unterzeichnet von 76 Ratsmitgliedern, wird folgender Auftrag eingereicht: Text: 1288 Motion Christine Haller, SP, Reinach, betreffend Begünstigung oder Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer für umweltschonende Motorfahrzeuge; Einreichung und schriftliche Begründung Der Regierungsrat wird ersucht, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass umweltschonende Autos wie Elektro- und Solarfahrzeuge, Hybridautos etc. im Rahmen der Motorfahrzeugsteuer begünstigt oder sogar befreit werden. Der Regierungsrat wird eingeladen, im Rahmen der laufenden Baugesetzrevision zu prüfen, ob § 30 der allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV), der die bewilligungsfreien Bauten und Anlagen regelt, wie folgt erweitert werden kann: "Ohne zeitliche Beschränkung: gedeckter Bienenunterstand mit max. 12 Bienenvölkern freistehende Magazine (Bienenboxen) bis max. 12 Bienenvölker Mit zeitlicher Beschränkung von max. 6 Monaten in Trachtgebieten: Wanderwagen freistehende Magazine (Bienenboxen) bis max. 20 Bienenvölker" Begründung: Begründung: Unsere Mobilität trägt viel zum CO2-Ausstoss bei. Damit wir diesen Wert reduzieren können, müssen wir uns über die Mobilität und deren Auswirkungen auf unsere Umwelt Gedanken machen. Zum Beispiel der Einsatz von Elektround Solarfahrzeugen im Nahverkehr und in den Städten ist sehr sinnvoll. Sie sind leise, sparsam und umweltfreundlich. Ein Verbrennungsmotor (Gas und Benzin) setzt höchstens ¼ der Energie in Bewegung und den Rest in Wärme um. Ein Elektromotor setzt jedoch den grössten Teil der Energie in Bewegung um. Die Effizienz eines Elektroautos ist also viel höher. So sind beispielsweise Elektroautos eine echte Alternative für den Nah- und Stadtverkehr. Somit kann es für den Einkauf, für den Arztbesuch, für den Weg zum Bahnhof etc. eingesetzt werden. Die Luft wird nicht belastet und die Lärmemissionen sind klein. Wenn wir es auch noch schaffen, dezentral mit erneuerbarer Energie Strom herzustellen, haben wir ein nahezu CO2-neutrales Auto. Falls es auch noch möglich ist, Solar-Stromtankstellen zu schaffen, und es vielleicht auch bald eine Karte mit den entsprechenden Tankstellen gibt, wäre dies ein sehr sinnvoller Weg in die richtige Richtung. Es ist an der Zeit, dass der Kanton seine vielfach gegebenen Versprechen einlöst bezüglich der Förderung von Umwelt schonenenden Motorfahrzeugen, das heisst auch, neue Wege zu gehen. Dies ist einerseits wichtig zur Meinungsbildung in der Bevölkerung und andererseits für die Glaubwürdigkeit des Regierungsrats bezüglich der Einhaltung von Versprechen. Die Bienenzüchter unterscheiden grundsätzlich vier Arten von Bienenbehausungen: Bienenhäuser, Wanderwagen, Bienenstände (gedeckter Stand mit einzelnen Kästen oder Magazinen) und Magazine oder Bienenboxen. Dass für ein Bienenhaus eine Baubewilligung eingeholt werden muss, ist unbestritten, da dieses in der Regel jahrelang am selben Standort bleibt. Hingegen wird bezüglich mobilen Einrichtungen die Praxis in einzelnen Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Das Einverständnis des Grundbesitzers ist natürlich die erste Voraussetzung. Aber während die meisten Gemeinden danach das Aufstellen von einzelnen Magazinen oder eines Wanderwagens tolerieren, verlangen andere eine Baubewilligung; da die Standorte mehrheitlich in der Landwirtschaftszone liegen, muss diese also beim Kanton eingeholt werden. Nicht immer stossen die Imker bei den zuständigen Behörden auf das nötige Wissen und auf Verständnis, wie Einzelfälle gezeigt haben. Mobile Bienenhaltung ist darauf angewiesen, die Standorte anzuwandern, die gerade eine günstige Trachtsituation aufweisen. Dies kann jedes Jahr wieder ändern, abhängig von der Bewirtschaftung durch den Landwirt. Natürlich muss dabei auch das Bienenverstellverbot als Massnahme gegen die Ausbreitung des Feuerbrandbakteriums beachtet werden. Daher löst auch eine Rahmenbaubewilligung, in der die wichtigsten Standorte aufgeführt sind, das Problem noch nicht. Es ist für den einzelnen Imker kaum zumutbar, für wenige Bienenvölker alle zwei bis drei Monate eine neue Bewilligung einzuholen. Andererseits ist auch den Bienenhaltern klar, dass das Aufstellen von über 20 Boxen eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen kann und dies einer Baubewilligung bedarf. Für eine kleinere Anzahl und mit zum Teil zeitlicher Beschränkung soll aber das Verfahren für alle Beteiligten vereinfacht werden und vor allem im ganzen Kanton zu einer einheitlichen Von Christine Haller, SP, Reinach, und 40 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: 1289 Auftrag Alexandra Abbt, CVP, lslisberg, betreffend bewilligungsfreies Aufstellen von Bienenboxen und gedeckten Bienenunterständen sowie 2597 18. September 2007 Art. 1290-1291 Handhabung führen. Männer), meiden die Schule, gerade weil vollzeitliche Stellen zu wenig oder zu wenig sicher angeboten werden. Laut BKS sind gegenwärtig 192 Abteilungen der Primarschulen von der Sparmassnahme betroffen. Die Streichung der genannten Sparmassnahme würde wieder mehr sichere Vollzeitstellen schaffen und damit die Schule für Männer (und Frauen), die vollzeitlich arbeiten wollen, attraktiver machen. Heute, wo die Gesellschaft und damit die Klassen wesentlich verschiedenartiger und damit die Aufgabenstellungen wesentlich komplexer sind, müssen wir derartige Entscheide, die aus Spargründen erfolgt sind, korrigieren! Wenn Kinder mit spezifischen Lernschwierigkeiten Schulerfolg haben sollen, dann muss sich die Lehrerin oder der Lehrer diesen Kindern einzeln zuwenden können. Was sie brauchen, ist die notwendige Zeit. Diese Zeit wurde durch die Heraufsetzung der Mindestbestände weggenommen! Aus diesen Gründen fordere ich den Regierungsrat auf, nicht bis zur Einführung des Bildungskleeblatts zu warten, sondern zu prüfen, ob die Verordnung über die Schülerzahlen der Abteilungen und die Zuteilung der Lektionen an der Volksschule und am Kindergarten (SAR 421.336) nicht sofort so angepasst werden kann, dass der Zustand vor der Sparmassnahme wieder hergestellt wird. 1290 Auftrag Thomas Leitch-Frey, Wohlen, vom 18. September 2007 betreffend Senkung der Mindestbestände der Vollabteilungen an der Primarschule um 2 Schülerinnen bzw. Schüler auf 20; Einreichung und schriftliche Begründung Von Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, unterzeichnet von 60 Ratsmitgliedern, wird folgender Auftrag eingereicht. Text: Der Regierungsrat wird eingeladen zu prüfen, ob aus pädagogischen und schulpolitischen Gründen und angesichts der guten finanziellen Lage des Kantons die Mindestbestände der Vollabteilungen an der Primarschule wieder um 2 Schülerinnen bzw. Schüler auf 20 gesenkt werden können, wie es vor dem Entlastungsprogramm 2003 der Fall war. Begründung: Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 hat der Grosse Rat am 24. Februar 2004 der Erhöhung der Mindestbestände der Vollabteilungen an der Primarschule um 2 Schülerinnen bzw. Schüler auf 22 relativ knapp zugestimmt. Die SP, CVP, EVP und die Grünen wehrten sich geschlossen gegen diese Massnahme, welche unter anderem zur Folge hatte, dass Primarlehrkräfte, die nicht 22 Schülerinnen und Schüler in ihrer Klasse haben, kein Vollpensum mehr unterrichten können und durch teilweisen Wegfall des Halbklassenunterrichts die Förderung in homogenen Leistungsgruppen entfällt. Regierungsrat Huber sprach in der damaligen Debatte von einem schmerzhaften Abbau durch diese und weitere Sparmassnahmen im Schulbereich. Der Erziehungsrat hatte klar seine Bedenken zu dieser und weiteren Sparmassnahmen im Bildungsbereich geäussert. Die Vereinigung der Schulpflegepräsidentinnen und präsidenten hatte sich ebenfalls ganz deutlich gegen diese Abbaumassnahme ausgesprochen. Selbst der Präsident der damaligen Staatsrechnungskommission, Alexander Hürzeler (SVP), räumte ein, diese Massnahme werde selbstverständlich den Beschäftigungsgrad etlicher Primarlehrkräfte senken, was allenfalls auch den Weggang von Lehrern und Lehrerinnen bewirken könne, und es könne nicht wegdiskutiert werden, dass mit dieser Massnahme die kleineren Primarschulen mit tieferen Schülerzahlen infolge leicht gekürzter Pensen vermehrt Schwierigkeiten erhalten würden, geeignete Lehrer und Lehrerinnen zu finden. Angesichts der damaligen finanziellen Situation des Kantons hatte der Grosse Rat der Entlastungsmassnahme dennoch mit 84 zu 69 Stimmen zugestimmt. Heute haben wir eine ganz andere finanzielle Situation. Der Aargauer Regierungsrat rechnet, trotz der geplanten Steuersenkung um 5 Prozentpunkte, im Budget 2008 mit einem Überschuss von 10,3 Mio. Franken. Deshalb ist es durchaus legitim, Sparmassnahmen des Entlastungspakets 2003 zu überdenken und die gravierendsten rückgängig zu machen. Inzwischen hat man nämlich erkannt, dass die Schule ein Rekrutierungsproblem hat. Arbeitnehmende, die vollzeitlich arbeiten wollen (das betrifft vor allem, aber nicht nur 2598 1291 Interpellation Yvonne Feri, Wettingen, vom 13. März 2007 betreffend Gemeindereform; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 990 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 6. Juni 2007: Die Interpellation wirft Fragen auf, die einige Vorbemerkungen zum Projekt Gemeindereform Aargau (GeRAG) bedingen. 1. Am 8. März 2007 wurden die Gemeinden und am 9. März 2007 die Medien über die Ziele und den Inhalt des Hauptprojekts GeRAG sowie über die 13 Leitsätze des Regierungsrats zur künftigen Entwicklung der Gemeindelandschaft orientiert. Die zwei Ziele lauten (vgl. auch die (07.32) Botschaft vom 28. Februar 2007): 1. Gemeinden bei der Optimierung der Aufgabenerfüllung unterstützen; 2. Strukturelle Rahmenbedingungen für die Nutzung der Entwicklungspotenziale durch die Gemeinden verbessern und Anreize für die Gemeindeentwicklung schaffen – in den Agglomerationen und in den ländlichen Regionen. Die gleichzeitig mit dem Start des Hauptprojekts beschlossenen Leitsätze enthalten die längerfristigen Vorstellungen des Regierungsrats über die angestrebte Entwicklung der Gemeindelandschaft. Sie sind deshalb von den Zielen des Projekts GeRAG zu unterscheiden. Die Interpellation bezieht sich auf Leitsatz 12, der wie folgt lautet: Durch die Bildung grosser Zentrumsgemeinden Aarau und Baden sollen Städte von nationaler Ausstrahlung geschaffen werden. 2. Die von der Interpellantin erwähnte enge Zusammenarbeit der Gemeinde Wettingen mit den umliegenden Gemeinden wird vom Regierungsrat begrüsst. Die Gemeinde Wettingen Art. 1291 erbringt selber Leistungen zugunsten anderer Gemeinden, und der Regierungsrat geht davon aus, dass sie sich auch finanziell angemessen an den Leistungen der Zentrumsgemeinde Baden und weiterer Agglomerationsgemeinden beteiligt. Die Zusammenarbeit der Gemeinden hat jedoch ihre Grenzen. Aufgrund der Vielzahl autonomer Gemeinden mit eigenständigen Behörden und Verwaltungen sind die Strukturen insbesondere in den Agglomerationen verhältnismässig schwerfällig. Der Koordinationsaufwand entlang der Gemeindegrenzen absorbiert viele Ressourcen. Die Aufteilung des funktional zusammengehörenden Siedlungsraums auf mehrere Gemeinden erschwert eine abgestimmte Agglomerationsentwicklung und die Nutzung der regionalen Potenziale bezüglich der Aufgabenerfüllung, der Standortentwicklung, der Infrastrukturplanung und auch des einheitlichen Auftritts zur Standortförderung. Die intensive Zusammenarbeit innerhalb der Agglomerationen ist ein Ausdruck der vielschichtigen Verflechtungen zwischen den einzelnen Gemeinden. Sie bildet eine wichtige Voraussetzung für mögliche Gemeindezusammenschlüsse. 3. Als einwohnerstärkste Gemeinde des Kantons Aargau mit ausgezeichneten Standortfaktoren spielt Wettingen im Prozess der Bildung grosser Zentrumsgemeinden eine bedeutende Rolle. Eine grosse Zentrumsgemeinde Baden ohne die Beteiligung der Gemeinde Wettingen ist zwar denkbar, aus Sicht des Regierungsrats jedoch nicht zweckmässig, da erhebliche Potenziale nicht genutzt werden könnten. Der Regierungsrat zählt darauf, dass sich die Gemeinde Wettingen und die weiteren Agglomerationsgemeinden gemeinsam mit der Stadt Baden intensiv mit den Fragen der künftigen Entwicklung der Gemeinden in der Region Baden-Wettingen auseinandersetzen. 4. Die Interpellantin bemängelt, dass die Behörden der Gemeinde Wettingen vor der Medienkonferenz vom 9. März 2007 nicht in die bisherigen Projektarbeiten miteinbezogen wurden. Dazu ist Folgendes festzuhalten: Bereits seit dem Start des Vorprojekts ist bekannt, dass der Regierungsrat die Bildung grosser Zentrumsgemeinden anstrebt. Dies wurde bereits im Januar 2006 auch öffentlich kommuniziert. Neu ist, dass die Zentrumsgemeinden in den Leitsätzen namentlich genannt werden. Vor der Informationsveranstaltung vom 8. März 2007 fanden keine Gespräche mit den Gemeinden der Agglomerationen statt. Einzig die Stadtammänner von Aarau und Baden sowie die Gemeindevertreterinnen und -vertreter in der Projektorganisation GeRAG (Mitglieder der paritätischen Steuerungsgruppe und des Projektfachausschusses der Gemeinden) wurden über die Leitsätze des Regierungsrats orientiert. Diese Leitsätze sind im Übrigen nicht Gegenstand der gemeinsam mit den Gemeindevertreterinnen und vertretern erarbeiteten Grundlagen des Vorprojekts. 5. Die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung durch das Forschungsinstitut gfs.bern wurden an der Informationsveranstaltung in Suhr und an der Medienkonferenz von Institutsleiter Claude Longchamp und Projektleiter Urs Bieri vorgestellt. Alle Berichte und Referate sind im Internet verfügbar (www.ag.ch/gemeindeabteilung). Wenn die Interpellantin erwähnt, der Regierungsrat habe aus der Bevölkerungsbefragung andere Schlüsse gezogen als das 18. September 2007 Forschungsinstitut gfs.bern, liegt ein Missverständnis vor, das sich wie folgt klären lässt: Die repräsentative Befragung von gut 1’000 Aargauer Stimmberechtigten ergab, dass rund 35 % der Befragten Gemeindezusammenschlüsse positiv beurteilen, wenn die Steuerbelastung nicht steigt und eine Gemeinde unter einem gewissen Zugzwang steht. Dieser Teil der Stimmberechtigten erachtet auch die Bildung grosser Zentrumsgemeinden als richtig. Ungefähr 29 % der Stimmberechtigten sprechen sich zurzeit klar gegen Gemeindezusammenschlüsse und die Bildung grosser Zentrumsgemeinden aus. Die übrigen 36 % der Stimmberechtigten begrüssen zwar Zusammenschlüsse, bei der Frage der Bildung grosser Zentrumsgemeinden sind die Meinungen dieses Teils der Stimmberechtigten jedoch gespalten. Bei diesen Ergebnissen der Bevölkerungsbefragung handelt es sich um Einschätzungen der Stimmberechtigten, die spontan und ohne umfassende Diskussionen geäussert wurden. Die Befragung stellt in diesem Sinne ein Abbild der Ist-Situation dar. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Leitsätzen des Regierungsrats um längerfristige Vorstellungen über die angestrebte Entwicklung. Er ist überzeugt, dass die Bildung grosser Zentrumsgemeinden anzustreben ist, auch wenn dieses Anliegen in der Bevölkerung zurzeit noch keine mehrheitliche Zustimmung findet. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Umsetzung der Leitsätze noch einen umfassenden Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung, aber auch bei den Gemeindebehörden und -verwaltungen erfordert. 6. Zusammenschlüsse innerhalb der Agglomerationen müssen von den jeweiligen Gemeinden als Chance beurteilt und umgesetzt werden. Die Rolle des Kantons wird sich darauf beschränken, diese Prozesse zu initialisieren und zu unterstützen, indem er die entsprechenden Rahmenbedingungen und Anreize schafft. Es bestehen keine solchen Rechtsgrundlagen. Im Projekt GeRAG sollen auch keine Rechtsänderungen vorgenommen werden, um Gemeindezusammenschlüsse zur Bildung grosser Zentrumsgemeinden anordnen zu können. Hingegen wird im Projekt GeRAG die Schaffung von Rechtsgrundlagen geprüft, um Gemeindezusammenschlüsse anordnen zu können, wenn die gesetzmässige und geordnete Verwaltung einer Gemeinde namentlich aus personellen oder finanziellen Gründen längerfristig nicht mehr möglich ist (vgl. Postulat der FDP-Fraktion, überwiesen vom Grossen Rat am 8. November 2005). Es geht darum, klare Kriterien und Verfahren festzulegen, damit in ausserordentlichen Fällen – als ultima ratio – ausnahmsweise der Grosse Rat entscheiden kann, eine Gemeinde mit einer anderen Gemeinde zu vereinigen, um im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit der Gemeinde aufrecht zu erhalten oder wieder herzustellen. Besonders ist auch die Situation der Gemeinde in Betracht zu ziehen, die eine nicht mehr funktionsfähige Gemeinde aufnimmt. Der Regierungsrat hält aber klar fest, dass – abgesehen vom oben erwähnten Extremfall – Zusammenschlüsse als demokratische Prozesse der betroffenen Gemeinden erfolgen sollen. Zu den einzelnen Fragen: Zu Frage 1: Es ist primär Sache der Gemeinden, sich mit der Optimierung der Aufgabenerfüllung auseinanderzusetzen 2599 18. September 2007 und die notwendigen Strategien zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen zu entwickeln und umzusetzen. Das Projekt GeRAG umfasst keine Massnahmen im Hinblick auf konkrete Vorhaben für Gemeindezusammenschlüsse. Es beschränkt sich auf die Überprüfung und Verbesserung der kantonalen Rahmenbedingungen und die Schaffung von Anreizen für die Entwicklung der Gemeindestrukturen. Über ihre Verbände werden die Gemeinden wie bereits im Vorprojekt auch im Hauptprojekt intensiv in die Erarbeitung der entsprechenden Rechtsänderungen einbezogen. In der Projektorganisation arbeiten 12 Gemeindevertreterinnen und -vertreter mit, die von der Gemeindeammänner-Vereinigung, vom Gemeindeschreiber- und vom Finanzverwalterverband delegiert worden sind. Allen Gemeinden werden die Entwürfe für die Massnahmen des 1. Pakets des Projekts GeRAG an einem Info-Markt präsentiert, der im Herbst 2007 durchgeführt wird. Die Gemeinden können sich dann ein erstes Mal zu den Entwürfen äussern, die anschliessend überarbeitet werden und in eine breite Vernehmlassung gehen. Zu Frage 2: Der Einbezug der Bevölkerung in die Reformprozesse der einzelnen Gemeinden ist Sache der Gemeinden. Der Regierungsrat begrüsst, dass bereits in verschiedenen Gemeinden Zukunftslabors und andere Anlässe stattgefunden haben, an denen die Bevölkerung rege teilnahm. Bei den in den letzten Jahren durchgeführten Gemeindezusammenschlüssen hat die Bevölkerung intensiv mitgewirkt. Ein umfassender Einbezug der Bevölkerung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für das Gelingen solcher Reformen. Betreffend Schaffung der kantonalen Rahmenbedingungen und Anreize für die Entwicklung der Gemeindestrukturen ist die Bevölkerung eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlassung zu äussern. Zu Frage 3: Der Mehrwert grosser Zentrumsgemeinden ergibt sich nach heutiger Beurteilung in verschiedenen Bereichen. Im Vordergrund stehen als Mehrwert stärkere politische Strukturen und bessere Chancen im wirtschaftlichen Standortwettbwerb. Im Rahmen dieser Interpellationsbeantwortung kann die Wirkung grosser Zentrumsgemeinden nur zusammenfassend dargestellt werden. Sie bildet auch Gegenstand weiterer Untersuchungen im Rahmen des gestarteten Hauptprojekts GeRAG. a) Stärkung der politischen Strukturen: Höheres Gewicht im politischen Umfeld: Eine Stadt mit über 50'000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat im kantonalen, nationalen und internationalen Umfeld ein höheres Gewicht als ein zusammengewachsenes und funktional stark verflochtenes Siedlungsgebiet, das aus kleinen, autonomen Gemeinden besteht. Einheitliche, abgestimmte politische Strategien, Planungen und Umsetzungen: Jede Agglomerationsgemeinde verfügt heute über eigene Behörden und Verwaltungen, Leitbilder, Entwicklungsvorstellungen, Nutzungsplanungen und Infrastrukturen. Kann beispielsweise die Nutzungsplanung ohne Berücksichtigung von Gemeindegrenzen über eine grosse Fläche hinweg erfolgen, erlaubt dies die Festlegung von Bauzonen etwa in den Bereichen Wohnen und Arbeiten unter optimaler Nutzung der raumplanerischen 2600 Art. 1291 Voraussetzungen (Topografie, Verkehrserschliessung usw.). Bestehen mehrere Gemeinden, ist jede Gemeinde bestrebt, Bauzonen für möglichst viele Nutzungen auszuscheiden, auch wenn die Standorte keine optimalen Voraussetzungen bieten. Damit werden Potenziale nur eingeschränkt genutzt und Nutzungskonflikte zum Beispiel zwischen Wohnen und Verkehr ausgelöst. Abgestimmte politische Strategien, Planungen und Umsetzungen sind bei einer Vielzahl kleinerer Gemeinden mit sehr hohem Koordinationsaufwand verbunden oder sogar unmöglich, da die verbindlichen demokratischen Entscheidungsverfahren schliesslich autonom innerhalb der Gemeindegrenzen ablaufen, auch wenn es um Projekte oder Geschäfte mit grenzübergreifenden Auswirkungen geht. Dies behindert auch eine wirkungsvoll koordinierte Agglomerationsentwicklung. Demokratiegewinn durch bessere Übereinstimmung zwischen politischen Strukturen und effektivem Lebensraum: Der Zusammenschluss von Agglomerationsgemeinden bewirkt auch einen Gewinn bezüglich der demokratischen Rechte. Die Stimmberechtigten können über Geschäfte und Projekte entscheiden, die nicht nur einen engen, durch jahrhundertealte Grenzen vorgegebenen Bereich betreffen. Der demokratische Entscheidungsbereich nähert sich dem funktionalen Lebensraum wieder an, wie dies ursprünglich der Fall war, als die politischen Strukturen mit den gesellschaftlich-wirtschaftlichen Funktionsräumen im Wesentlichen übereinstimmten. Zudem besteht eine grössere Auswahl an Personen, wenn es um die Besetzung von Behörden geht. Stärkung des Handlungsspielraums und der Gemeindeautonomie: Der politische Handlungsspielraum einer grossen Zentrumsgemeinde nimmt zu, und die Gemeindeautonomie wird gestärkt. Der nicht aufgrund von Gemeindeverbandsbeschlüssen oder Gemeindeverträgen gebundene Teil der finanziellen Ressourcen einer zusammengeschlossenen Zentrumsgemeinde ist deutlich grösser als derjenige Handlungsspielraum, der den einzelnen, kleinen Gemeinden verbleibt. Der summierte, nicht gebundene Ressourcenteil kann zur Bildung von Entwicklungsschwerpunkten genutzt werden, die in der Entscheidungsautonomie der neu zusammengeschlossenen Zentrumsgemeinde liegen. Synergien, Steigerung der Dienstleistungsqualität und Ausgleich von Disparitäten: Schliesslich können die fixen Kosten für Infrastrukturen, Informatik, Versicherungen usw. auf mehr Einwohnerinnen und Einwohner verteilt werden, was den Aufwand pro Kopf reduziert. Eine grössere Einwohnerzahl führt auch zu einem besseren soziodemografischen Ausgleich bei der Altersentwicklung, als dies in kleinen Gemeinden mit überproportional vielen jungen oder älteren Einwohnerinnen und Einwohnern der Fall sein kann. In einer grossen Zentrumsgemeinde werden auch die zum grossen Teil nicht beeinflussbaren Disparitäten und jährlichen Schwankungen zum Beispiel beim Steuerertrag oder Sozialaufwand besser ausgeglichen. Der Koordinationsaufwand für die grenzübergreifenden Geschäfte und Projekte nimmt ab. Der finanzielle Effizienzgewinn eines Zusammenschlusses wird erfahrungsgemäss zu einem grossen Teil in die Erhöhung der Professionalität, der Dienstleistungsqualität und in die Verbesserung der Infrastruktur investiert. Dies erhöht die Standortattraktivität und die Lebensqualität. Art. 1292 b) Bessere Chancen im wirtschaftlichen Standortwettbewerb: Starkes Standortmarketing: Eine grosse Zentrumsgemeinde verfügt über erhebliche Möglichkeiten für ein wirkungsvolles und effizientes Standortmarketing. Besteht eine Vielzahl von autonomen Gemeinden, ist die Motivation für ein gemeinsames Standortmarketing beschränkt, da der Nutzen (beispielsweise höhere Steuererträge aufgrund von Unternehmensansiedlungen) in einzelnen Gemeinden anfällt und nicht der Region gesamthaft zugute kommt. Ein Ausgleichssystem von Nutzen und Lasten innerhalb der Agglomerationen wird zwar im Projekt GeRAG geprüft, es stellt jedoch ein sachlich äusserst schwieriges Unterfangen dar. Insbesondere stellen sich anspruchsvolle Fragen, wenn es um die Abstimmung mit dem für alle Gemeinden geltenden Finanz- und Lastenausgleich geht. Erhöhung der Handlungsfähigkeit: Grosse Zentrumsgemeinden verfügen über entsprechende Verwaltungsstrukturen unter der einheitlichen Leitung einer Exekutive. Dies ermöglicht raschere Reaktionen ohne Koordinationsaufwand zwischen mehreren betroffenen Gemeinderäten und Verwaltungen, wenn es zum Beispiel um die Ansiedlung von Unternehmungen oder Institutionen geht. c) Fazit: Nach Auffassung des Regierungsrats überwiegen die Chancen und Vorteile die möglichen Risiken und Nachteile grosser Zentrumsgemeinden deutlich. Im Hauptprojekt GeRAG geht es unter anderem darum, die Erfahrungen aus verschiedenen konkreten Zusammenschlussprojekten näher zu untersuchen und auch die Bevölkerung über ihre Einschätzung repräsentativ zu befragen. Über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit umfassend orientiert. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2’461.–. Feri Yvonne, SP, Wettingen: Ich hoffe Sie haben alle gut gegessen und mögen mir jetzt zuhören. Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Wieso kam ich überhaupt dazu, die Fragen öffentlich zu machen und nicht über die Verwaltung abzuklären? Es war für mich in meiner Funktion als Gemeinderätin ebenso für meine Kollegin und meine Kollegen aus dem Gemeinderat stossend, aus der Zeitung lesen zu müssen, dass der Regierungsrat Wettingen als eigenständige Gemeinde aufgeben möchte. Das Vorgehen bei der Informationsvermittlung durch den Regierungsrat wollte und konnte ich nicht für mich behalten. Wettingen ist noch die einwohnerstärkste Gemeinde im Kanton. Der Regierungsrat hielt es nicht für nötig, den Gemeinderat Wettingen zumindest vorgängig über seine Absichten zu orientieren. Baden und Aarau hingegen wurden im Vorfeld in die Pläne eingeweiht. Einerseits wird der Gemeinde Wettingen durch den Regierungsrat eine bedeutende Rolle zugeteilt, anderseits wird sie von den Diskussionen ausgeschlossen. Dieser Widerspruch lässt Skepsis aufkommen. Das Projekt Gemeindereform Aargau ist ein sehr gutes Projekt. Nicht überlebensfähigen Gemeinden und Kleinstgemeinden muss jegliche Unterstützung zugesagt werden. Fusionen und das Zusammenarbeiten sind anzustreben und sollen von unten, d.h. unter Miteinbezug der Bevölkerung, durchgeführt werden. Das ist auch in meinem Sinne. In der Region Baden 18. September 2007 wird schon seit längerem über Gemeindeverträge zusammengearbeitet. Somit können wir viele Aufgaben optimieren und effizient ausführen. Dies kann, muss aber nicht ein erster Schritt zu Fusionen sein. Ob jedoch gerade die grössten Gemeinden fusionieren sollen, darf sicherlich hinterfragt werden. Ob grosse Zentren neben Zürich, Basel, Bern und anderen Grossstädten nationale und internationale Ausstrahlung haben könnten, bleibt ebenso ungewiss. Das Projekt GeRAG ist an und für sich ein lobenswertes Projekt. Es darf nicht durch unsorgfältiges Vorgehen gefährdet werden. Ich hoffe, der Regierungsrat wird künftig umsichtiger mit den Kommunen umgehen und sie gleichwertig in Entscheidungsprozesse miteinbeziehen. Ich bin teilweise zufrieden mit der Antwort. Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1292 Interpellation Yvonne Feri, Wettingen, vom 20. März 2007 betreffend Frauenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsheirat; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1013 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 20. Juni 2007: Zu Frage 1: Die Planung der konkreten Massnahmen wird sich an den von Deutschland mit der WM 2006 gemachten Erfahrungen orientieren. Diese führten zum Ergebnis, dass die mit der WM 2006 erwarteten Probleme im Zusammenhang mit Zwangsprostitution nicht im befürchteten Ausmass eingetreten sind. Im Hinblick auf die EM08 wird aber eine verstärkte Sensibilisierung zum Thema Zwangsprostitution erfolgen. Zudem werden während der EM08 vermehrt Kontrollen in einschlägig bekannten Etablissements durchgeführt. Sämtliche sich aus der EM08 ergebenden Probleme sind im Grundauftrag der Polizei enthalten. Zu Frage 2: a) Aufgrund der Auswertung der Kriminalstatistik von 2002 bis 2007 (Stichdatum 4. Mai 2007) ergibt sich folgendes Bild: Art. 182 Strafgesetzbuch (StGB), Menschenhandel Im erwähnten Zeitraum wurden vier Fälle registriert (2002: 2; 2003: 1; 2007: 1). Bei den Tätern handelte es sich um vier Ausländer und einen Schweizer, wobei in einem Fall zwei Täter gemeinsam beteiligt waren. Da die Opfer bei bekannter Täterschaft nicht statistisch erfasst werden, können dazu keine Angaben gemacht werden. Art. 183 StGB, Freiheitsberaubung und Entführung Von den im genannten Zeitraum eingegangenen Anzeigen handelte es sich in einem Fall um Frauenhandel und Zwangsprostitution. Art. 193 StGB, Ausnützung einer Notlage und Art. 199 StGB, unzulässige Ausübung der Prostitution Es sind keine Fälle registriert, die in einem Zusammenhang mit Zwangsprostitution und Frauenhandel stehen. Art. 195 StGB, Förderung der Prostitution Seit 2002 wurden 32 Fälle registriert (2002: 12; 2003: 6; 2004: 5; 2005: 5; 2006: 3; 2007: 1). Als Täter sind 21 Schweizer und 20 Ausländer aktenkundig, wobei in 2601 18. September 2007 verschiedenen Fällen mehrere Täter gemeinsam beteiligt waren. Daten zu den Opfern wurden nicht statistisch erfasst. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aufgrund der aktenkundigen Fälle davon ausgegangen werden kann, dass im Kanton Aargau Zwangsprostitution kein gravierendes Problem darstellt, obwohl mit einer gewissen Anzahl Fälle zu rechnen ist, die in der Statistik nicht erscheinen. Zudem ist dem Regierungsrat bewusst, dass die Kriminalstatistik keine Angaben über die Opfer enthält. Nach Ansicht des Regierungsrats ist zurzeit aber kein Handlungsbedarf gegeben, um spezielle Profile der von Zwangsprostitution betroffenen Personen zu erheben. b) Es sind keine Fälle von Zwangsheirat aktenkundig. Auch hier ist mit einer gewissen Anzahl Fälle zu rechnen, die in der Statistik nicht erscheinen. Nach Ansicht des Regierungsrats ist zurzeit aber kein Handlungsbedarf gegeben, um spezielle Profile der von Zwangsheirat betroffenen Personen zu erheben. Zu Frage 3: Einen Aufenthaltsstatus "provisorisches Aufenthaltsrecht" sehen weder das geltende Recht noch das neue Ausländergesetz vor, das voraussichtlich per 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Das geltende Ausländerrecht ermöglicht jedoch ausnahmsweise die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, wenn ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt oder staatspolitische Gründe dafür sprechen. Gemäss Weisungen des Bundes kann von dieser Bewilligungsmöglichkeit bei Bedarf auch bei Opfern des Menschenhandels Gebrauch gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Opfer die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden nicht verweigern. Im konkreten Bewilligungsverfahren werden im Kanton Aargau unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes die individuelle Situation der betroffenen Personen entsprechend gewichtet. Insofern kann bei Opfern von Frauenhandel ein persönlicher schwerwiegender Härtefall vorliegen. Die konkrete Beurteilung erfolgt im Bewilligungsverfahren. Zur Frage 4: Seit 1996 führt der Kanton eine Beratungsstelle beim Migrationsamt, die unter anderem Cabaret-Tänzerinnen berät. Die Beratungsstelle klärt die Situation mit den Betroffenen zusammen ab und unterstützt sie in rechtlichen Belangen, ohne dabei eine Parteistellung einzunehmen. Bei Bedarf verweist sie die Ratsuchenden an Fachstellen, andere Beratungsstellen oder allenfalls an das zuständige Gericht. Opfer von Zwangsprostitution, Menschenhandel und Zwangsheirat befinden sich in einer speziellen Zwangslage und halten sich illegal und wahrscheinlich nur kurze Zeit in der Schweiz auf. Bis anhin haben sich kaum Betroffene an die Beratungsstelle des Kantons gewandt. Zu Frage 5: Zum Schutz der Cabaret-Tänzerinnen werden sowohl auf Bundesebene wie auch im Kanton Aargau konkrete Schutzmassnahmen vorgegeben. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird konsequent durchgesetzt und bei den einschlägig bekannten Etablissements regelmässig überprüft. Cabaret-Tänzerinnen erhalten zusammen mit der Erteilung der Arbeitsbewilligung ein Merkblatt, das sie über ihre Rechte und Pflichten aufklärt und sie auf die Beratungsstelle des Kantons hinweist. Das Merkblatt ist in den gängigen Sprachen vorhanden. 2602 Art. 1292 Zu Frage 6: Die Vernetzung der kantonalen Beratungsstelle mit anderen von dieser Problematik betroffenen Fachstellen trägt zu einem fachübergreifenden Austausch bei. Durch die Abgabe des in den Ausführungen zur Frage 5 erwähnten Merkblatts erfolgt eine spezifische und zielgruppenorientierte Aufklärung. Damit werden, wie die Erfahrungen des Fraueninformationszentrums Zürich zeigen, die von Zwangsprostitution und Frauenhandel betroffenen Personen am ehesten erreicht. Eine Unterstützung von Kampagnen muss im Einzelfall geprüft werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2’461.–. Feri Yvonne, SP, Wettingen: Ich bedanke mich für die Antwort. Der Kanton Aargau ist der viertgrösste Kanton in der Schweiz. Der Regierungsrat erwähnt bei sensiblen Themen regelmässig, dass die von uns vorgenommenen Schilderungen in unserem Kanton kein Problem darstellen würden, so auch in der Antwort zu meiner Interpellation. Ich unterstelle dem Regierungsrat, dass er nicht gewillt ist, sich mit heiklen, unpopulistischen Themen zu befassen, und keine klare Stellung beziehen will. Da ich nur drei Minuten für meine Antwort zur Verfügung habe, beschränke ich mich auf wenige Punkte. Auf meine Frage, ob der Regierungsrat allenfalls eine Beratungsstelle finanziell unterstützen würde, verweist er auf die Beratungsstelle beim Migrationsamt und fügt hinzu, dass sich Opfer von Zwangsprostitution, Menschenhandel und Zwangsheirat in einer speziellen Zwangslage befinden. Diese Tatsache erklärt den Umstand, wieso sich kaum Betroffene an das Migrationsamt wenden. Das liegt in der Natur der Sache. Es braucht für diese Opfer ein niederschwelliges Angebot an Beratung, welche sie ohne Gefahr, ohne Angst vor Ausschaffung, ohne Behörden aufsuchen können und wo ihnen auf mehreren Ebenen geholfen wird: Beratung und Betreuung nicht nur in gesetzlichen, rechtlichen Belangen, nein auch auf emotionaler, physischer und psychischer Ebene. Dies bietet das Migrationsamt nicht an. Die Frage 5 wird nicht beantwortet. Diese bezieht sich auf Schulungsmaterial, insbesondere für oder besser gegen Zwangsheirat. Die Antwort lässt mich daraus schliessen, dass der Regierungsrat keine Ahnung von Zwangsheirat hat, denn er bezieht sich auf den Schutz von CabaretTänzerinnen. Um Zwangsverheiratungen zu verhindern, braucht es Sensibilisierungsarbeit bei jugendlichen Frauen und Männern. Diese werden am besten in den Schulen erreicht. Üben die Frauen schon den Beruf der CabaretTänzerinnen aus, brauchen sie eine andere Beratung. Diese Tänzerinnen werden kaum zwangsverheiratet. Das Ziel der Zwangsverheiratungen ist, zumindest aus Sicht der Eltern, dass die Frauen einen Mann haben. Die Ähnlichkeit der beiden Fälle liegt darin, dass sich die Frauen aus Zwangslagen befreien müssen. Auf meine Frage betreffend Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit als Prävention folgt die Standardantwort des Regierungsrats: "Die anderen machen das schon, das genügt." Interessant ist der Umstand, dass die operative Ebene im Kanton sehr daran interessiert wäre, im Bereich Frauenhandel aktiv zu werden. Es wird von verschiedenen Seiten angestrebt, einen runden Tisch zu installieren. Ich hoffe doch sehr, dass der Regierungsrat dieses Vorhaben unterstützen wird. Ich finde die gesamte Beantwortung meiner Interpellation als nicht zufriedenstellend und inhaltlich wie auch formal Art. 1293 18. September 2007 schlecht. Die Fragen werden umgangen, das Thema interessiert nicht. Es gibt auch Politikerinnen, wie ich es bin, welche sich mit heiklen Themen auseinandersetzen und es wagen, damit öffentlich aufzutreten. Den Regierungsrat interessiert das nicht. Oder zeigt sich hier klar der Umstand, dass wir ein reines Männer-Regierungs-Gremium haben? Ich bin wütend und enttäuscht. Wirtschaft, Bildung, Steuern, Finanzen, Landwirtschaft, Verkehr, das ist alles gut, schön und wichtig, doch die Menschen, die Menschenrechte und die Gleichstellung dürfen auch in diesem Kanton nicht vergessen werden. Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1293 Motion Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland, vom 8. Mai 2007 betreffend Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) bezüglich Erwerbung des Bürgerrechts; Umwandlung in ein Postulat, Ablehnung (vgl. Art 1071 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 15. August 2007: Der Regierungsrat Begründung ab: lehnt die Motion mit folgender 1. Nach geltendem Recht sind die Einbürgerungsvoraussetzungen in erster Linie im Bundesrecht (Art. 14 und 15 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts [Bürgerrechtsgesetz, BüG]) und zusätzlich im kantonalen Gesetz über das Kantonsund Gemeindebürgerrecht (KBüG) festgehalten. Es handelt sich um die folgenden Einbürgerungsvoraussetzungen: Wohnsitz, soziale sowie kulturelle Integration, Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung und Nichtgefährdung der inneren sowie äusseren Sicherheit. Abgesehen von den Wohnsitzerfordernissen (aufgeführt in § 5 Abs. 1 KBüG) hat der aargauische Gesetzgeber darauf verzichtet, von der Bundesregelung abweichende Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung zu formulieren. Er lässt die Voraussetzungen für die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung auch für die Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht genügen. Das Gesuch um Einbürgerung kann gemäss BüG nur eine ausländische Person stellen, die während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt hat, davon drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Für die Frist von zwölf Jahren wird die Zeit, während der die gesuchstellende Person zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gerechnet. Für den Kanton Aargau gilt zusätzlich, dass die gesuchstellende Person bei Einreichung des Gesuchs seit mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in derselben Gemeinde wohnt und gesamthaft fünf Jahre im Kanton wohnhaft gewesen ist. Mit der Übernahme der bundesrechtlichen Einbürgerungsvoraussetzungen in das kantonale Recht hat der aargauische Gesetzgeber auch die bundesrechtliche Umschreibung des Wohnsitzes der Ausländerinnen und Ausländer übernommen. Dieser wird in Art. 36 BüG definiert als „Anwesenheit in der Schweiz in Übereinstimmung mit den fremdenpolizeilichen Vorschriften“. Eine besondere Aufenthaltskategorie wird bundesrechtlich somit nicht vorgeschrieben. Die Motion fordert indessen das Vorhandensein einer Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C). Eine Umsetzung der Motion würde die bisherige Kohärenz zwischen den bundesrechtlichen und den kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen aufbrechen, worunter die Transparenz der Regelung leiden würde. 2. Am 24. September 2006 hat das Schweizer Volk das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und die Änderung vom 16. Dezember 2005 des Asylgesetzes (AsylG) angenommen. Die neue Gesetzgebung verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, die Integration von ausländischen Staatsangehörigen zu fördern. Im Gegenzug wird für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung eine nachweislich erfolgreiche Integration der gesuchstellenden Person in die schweizerische Gesellschaft gefordert. In der Regel wird Ausländerinnen und Ausländern, auch wenn sie voraussichtlich dauernd in der Schweiz bleiben, zunächst nur eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung müssen nebst anderen Erfordernissen, insbesondere auch zeitliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beträgt je nach Heimatstaat der ausländischen Person 5 bis 10 Jahre. Ein Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung besteht, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist (beim Familiennachzug und bei anerkannten Flüchtlingen) oder wenn eine entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarung besteht. 3. In der Motionsbegründung werden vor allem vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F) angesprochen. Es handelt sich dabei um Personen, deren Wegweisung nicht vollzogen werden konnte, da sie sich als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung der Person) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwies. In diesem Sinne stellt die vorläufige Aufnahme eine Ersatzmassnahme dar. Die vorläufige Aufnahme kann für zwölf Monate verfügt werden und vom Aufenthaltskanton um jeweils zwölf Monate verlängert werden. Vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern kann grundsätzlich unabhängig von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage eine Bewilligung zur Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit erteilt werden. Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern werden vertieft geprüft, wenn sich die Gesuchstellenden seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. Besonderes Gewicht wird dabei der Integration, den familiären Verhältnissen und der Zumutbarkeit der Rückkehr ins Herkunftsland beigemessen. Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren können frühestens drei Jahre nach Anordnung der vorläufigen Aufnahme nachgezogen und in diese eingeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Familie zusammen wohnen wird, eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist und die Familie nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Ausserdem können die Kantone mit Zustimmung des Bundesamts für Migration einer Person aus dem Asylbereich eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn 2603 18. September 2007 sie sich seit der Einreichung des Asylgesuchs mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufhält, ihr Aufenthaltsort den Behörden immer bekannt war und die Kriterien eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls erfüllt sind. Per Ende Juni 2007 hielten sich 1'369 Personen mit Ausweis F im Kanton Aargau auf. Gemessen am Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung macht dies etwa 1 % aus. Über die Aufenthaltskategorien bei der ordentlichen Einbürgerung wird keine Statistik geführt. Schätzungsweise werden im Kanton Aargau pro Jahr ungefähr zehn Personen mit Ausweis F ordentlich eingebürgert, wobei es sich meist um Jugendliche handelt. Diese erfüllen die Wohnsitzerfordernisse regelmässig vor ihren Eltern, da die Zeit zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr doppelt angerechnet wird. Aufgrund der vom Volk gutgeheissenen neuen Regelungen im Ausländerrecht besteht ein Anspruch, dass die Aufenthaltsgesuche von Personen mit einer vorläufigen Aufnahme und einer fünfjährigen Aufenthaltsdauer in der Schweiz vertieft geprüft werden. Dies bedeutet eine Besserstellung der vorläufig Aufgenommenen, für die der Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung unter dem alten Recht eher schwierig war. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahl der Personen mit einer vorläufigen Aufnahme, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und eingebürgert werden, gegen Null tendieren wird. 4. Die SVP-Fraktion hat am 18. Dezember 2006 im Nationalrat eine parlamentarische Initiative mit dem Titel „Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung“ eingereicht. Dieser Vorstoss verlangt, es sei gesetzlich sicherzustellen, dass niemand mehr eingebürgert werden kann, der noch nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung ist. Am 22. Juni 2007 wurde eine weitere parlamentarische Initiative mit dem Wortlaut „Keine Einbürgerung ohne siebenjährige Niederlassungsbewilligung“ von derselben Fraktion eingereicht. Diese verlangt, dass eine Einbürgerung nur dann erteilt werden darf, wenn die Person bereits sieben Jahre im Besitz einer Niederlassungsbewilligung gewesen ist. Die beiden parlamentarischen Initiativen wurden im Plenum noch nicht behandelt. Die vorliegende Motion wird gegenstandslos, wenn eine entsprechende Regelung auf Bundesebene umgesetzt wird. 5. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Umsetzung der Motion die bewährte Kohärenz zwischen den bundesrechtlichen und den kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen aufbricht; dass die bestehenden Voraussetzungen die für eine Einbürgerung zentralen Elemente ausreichend berücksichtigen; dass ein Ausschluss von vorläufig aufgenommenen Personen von der ordentlichen Einbürgerung schon bis anhin nur wenige Personen betroffen hätte und aufgrund der neuen Bestimmungen im Asyl- und Ausländergesetz, davon auszugehen ist, dass kaum mehr Personen mit einer vorläufigen Aufnahme eingebürgert werden; dass die Motion bei einer entsprechenden Regelung auf Bundesebene ohnehin gegenstandslos würde. Die Kosten für die Bearbeitung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'735.–. 2604 Art. 1292 Flückiger-Bäni Sylvia, SVP, Schöftland: Ich halte vollumfänglich an meiner Motion fest, weil ich davon überzeugt bin, dass sie berechtigt ist. Ich bin erstaunt, dass der Herr Regierungsrat gemäss seinen eigenen Worten seines Zeichens ein Urdemokrat diesen Vorstoss ablehnt. Das Schweizer Bürgerrecht ist gemäss seiner juristischen Natur zuerst ein Gemeindebürgerrecht und erst in zweiter Linie ein Kantons- und nationales Bürgerrecht. Auch in der Ausgestaltung ist es föderalistisch, d.h. es gelten unterschiedliche Anforderungen je nach Gemeinde und Kanton. Dies wurde vom Gesetzgeber auch im Rahmen der kürzlich erfolgten Revision des Bürgerrechts nicht angetastet. Einzig die Einkaufssummen wurden auf Gebührenhöhe begrenzt. Ansonsten ist das Gesetz ein Rahmengesetz, das Freiheiten lässt. Der Kanton Aargau kann also grundsätzlich frei entscheiden, wie dies andere Kantone auch tun. Die Wohnsitzfristen und die Ansprüche an den Integrationsgrad zeigen deutlich, dass bei der Einbürgerung davon ausgegangen wird, dass jemand ein auf Dauer ausgerichtetes Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat. Dies ist bei Flüchtlingen im Verfahren und bei vorläufig aufgenommenen Personen nicht der Fall. Gerade der Status des vorläufig Aufgenommenen ist eine vorübergehende Massnahme, die dann erfolgt, wenn jemand kein Recht auf Asyl beanspruchen kann, aber aus anderen Gründen vorläufig nicht zurückgeschickt wird. Es ist ganz eindeutig eine vorübergehende Massnahme und keine Erlaubnis zur Einwanderung. Daher ist es stossend, wenn solche Gesuchsteller eingebürgert werden. Der Verweis des Regierungsrats auf die eingereichten Vorstösse auf eidgenössischer Ebene ist kein Grund für die Ablehnung der Motion, denn die parlamentarischen Initiativen wurden noch nicht einmal im Plenum behandelt. Bis da etwas passiert, wird es noch Jahre dauern. Wir sollten jetzt handeln. Derzeit befinden sich schweizweit immerhin rund 50’000 Personen in einem Verfahren und könnten direkt aus dem Verfahren oder der vorläufigen Aufnahme zum Schweizer Pass gelangen. Deshalb bitte ich um Überweisung der Motion und danke für die Unterstützung. Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Ich nehme an, die Motion zielt vor allem auf Ausländer, deren Gesuch auf Asylstatus abgelehnt worden ist. Es gibt die beiden Ausweise F und N und ich hoffe, Sylvia Flückiger kann zwischen N und F unterscheiden. Ausweis N bedeutet, dass im Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ausweis F bedeutet, dass die vorläufige Aufnahme beschlossen ist. Dazu existiert ein Kreisschreiben des Innendirektors aus dem Jahr 2000 an die Gemeinden, dass im Fall von Ausweis N auf ein allfälliges Einbürgerungsgesuch nicht eingetreten werden soll. Dies schliesst Ausweis N schon mal aus. Es geht also nur noch um Ausweis F. Ausserdem behauptet die Motionärin, dass es immer mehr vorkommt, dass Personen eingebürgert werden, die nie über eine Niederlassungsbewilligung oder ordentliche Aufenthaltsbewilligung verfügt haben. Dazu sind keine Statistik oder sonstige Zahlen vorhanden. Die Sektion Bürgerrecht und Personenstand schätzt die Zahl der mit einem Ausweis F eingebürgerten Personen auf ca. zehn pro Jahr. Dies ist keine grosse Anzahl. Es sind Personen, die vorläufig aufgenommen worden sind und nicht weggewiesen werden können. Die meisten davon sind Jugendliche, weil Art. 1293 die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr für die Berechnung der Wohnsitzdauer doppelt angerechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass nach der vom Volk im Jahr 2006 gutgeheissenen neuen Regelung im Ausländerrecht, der Verschärfung im Asylbereich und den besseren Integrationsauflagen der Ausländer, die betreffende Anzahl dieser Personen noch kleiner und vermutlich gegen null tendieren wird. Neu besteht insbesondere ein Anspruch, dass die Aufenthaltsgesuche von Personen mit einer vorläufigen Aufnahme und einer 5-jährigen Aufenthaltsdauer in der Schweiz vertieft geprüft werden. Wir können also die Motion überweisen oder nicht, an der Realität wird sich überhaupt nichts ändern. Im Nationalrat ist eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion hängig, mit dem Titel: "Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung." Diesen Sommer wurde eine weitere, wohl für den Wahlkampf gedachte parlamentarische Initiative derselben Fraktion eingereicht, mit dem Titel: "Keine Einbürgerung ohne 7-jährige Niederlassungsbewilligung." Die Motion Flückiger-Bäni wird gegenstandslos, wenn auf Bundesebene eine entsprechende Regelung aufgrund einer dieser beiden parlamentarischen Initiativen angenommen wird. Wenn diese jedoch nicht umgesetzt werden, wird die Kohärenz zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht bezüglich Einbürgerung aufgebrochen. Ich fasse zusammen: Die Motion ist schlicht überflüssig, da praktisch kaum jemand betroffen ist. Die Motion wird gegenstandslos, wenn eine entsprechende Regelung auf Bundesebene in Kraft tritt. Bei einer kantonalen Umsetzung ohne entsprechende Bundesregelung wird die bewährte Kohärenz bei den Einbürgerungsvoraussetzungen aufgebrochen. Die FDPFraktion wird einstimmig für Ablehnung votieren. Senn Andreas, CVP, Würenlingen: Um es vorweg zu nehmen, die CVP-Fraktion lehnt die Motion von Frau Flückiger ab und wird diese nicht überweisen. Die Meinungsäusserung des Regierungsrats zu diesem Geschäft ist zutreffend. Das eidgenössische Bürgerrechtsgesetz verlangt in Art. 14 folgende materielle Voraussetzungen: Integration, Vertrautheit mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen, Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, Nichtgefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. In Art. 15 sind folgende zeitliche Voraussetzungen festgeschrieben: Wohnsitz von insgesamt zwölf Jahren, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches. Der Kanton verlangt, um die Vertrautheit mit den kantonalen und Gemeindeangelegenheiten sicherzustellen, bei Einreichung des Gesuchs zusätzlich einen 5-jährigen Wohnsitz im Aargau sowie mindestens drei Jahre ohne Unterbruch in derselben Gemeinde. Diese Disposition ist sachgerecht. Das durch die Motion verfolgte Ziel würde nun ein sachfremdes Kriterium einführen, welches mit den gemäss Bundesgesetzgebung massgebenden Kriterien der Eignung und der Wohnsitzerfordernisse keinerlei Zusammenhang hat und die Übereinstimmung zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht unnötigerweise aufbrechen würde. Wenn schon eine grundsätzliche neue Hürde aufgestellt werden soll, so soll dies auf Bundesebene geschehen. Gegenwärtig werden im Kanton Aargau etwa zehn Personen jährlich mit dem Ausweis F eingebürgert. Hierbei handelt es sich meistens um Jugendliche, welche die 18. September 2007 Wohnsitzerfordernisse regelmässig vor ihren Eltern erfüllen. Aufgrund der vom Volk gutgeheissenen neuen Regelung im Ausländerrecht besteht ein Anspruch, dass die Aufenthaltsgesuche von Personen mit einer vorläufigen Aufnahme und einer 5-jährigen Aufenthaltsdauer in der Schweiz vertieft geprüft werden. Wie bereits gesagt, ist davon auszugehen, dass die Zahl der Personen mit einer vorläufigen Aufnahme, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und eingebürgert werden, gegen null tendieren wird. An dieser Stelle sei abschliessend erwähnt, dass noch immer die Gemeindeversammlung bzw. der Einwohnerrat über Einbürgerungsgesuche zu entscheiden hat. Aus all diesen Überlegungen lehnt die CVP-Fraktion die vorliegende Motion ab. Wir ersuchen Sie, diese Motion nicht zu überweisen. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Ich dachte, der Sachsenspiegel gelte immer noch: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Aber dies ist offenbar nicht mehr der Fall. Gewöhnen wir uns daran, uns nicht mehr nach dem Sachsenspiegel, sondern nach dem Wort des Präsidenten zu richten. Das ist mir auch recht. Gestützt auf § 82 GO beantrage ich die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Die aufgeworfenen Fragen sind wichtig und prüfenswert. Das zeigen die Diskussionen, die noch weitergehen. Das zeigen auch die Diskussionen in der Justiz-Kommission. Ich empfehle die Protokolle zur eingehenden Lektüre. Bernhard Scholl hat davon gesprochen, dass gesicherte Zahlen fehlen. Genau dies ist ein Grund, diese Fakten genau zu erheben. Ich habe Sylvia Flückiger gefragt und sie ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Gegen die Prüfung dieser Dinge wird nun hoffentlich niemand mehr Einspruch erheben. Studer Lilian, EVP, Wettingen: Die EVP-Fraktion tritt klar gegen diesen Vorstoss, sei es als Postulat oder Motion an. Sylvia, ich und die EVP haben mit diesem Vorstoss Mühe. Es geht hier doch nur um Bürokratie und eine Art Schikane. Ersteres soll von Euch doch immer vermindert werden. Dies finde auch ich richtig. Die Einbürgerungsvoraussetzungen sind national geregelt. Es bestehen klare Vorschriften. Dieser Schulsack und der Lebensstil, den die Ausländer mitbringen müssen, sind wichtige Voraussetzungen und helfen uns, den Integrationsgrad der Gesuchstellenden bewerten zu können. Jedes Papier kann doch so wertlos sein, wenn das schweizerische Heimatgefühl nicht gelebt wird. Dies wollen wir doch alle zusammen. Vor allem betrifft es wieder junge Menschen. Man sollte doch versuchen, sie so früh wie möglich zu integrieren. Laut der Antwort des Regierungsrats tendiert die fragliche Personenzahl sowieso Richtung null. Die EVP bittet Sie, die Motion oder das Postulat klar abzulehnen. Groux Rosmarie, SP, Berikon: Die SVP-Fraktion lehnt die Motion von Sylvia Flückiger-Bäni, dass nur, wer eine Niederlassungsbewilligung besitzt, in das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht (KBüG) aufgenommen werden kann, ab. Der Kanton Aargau benötigt keine Änderung und keine Verschärfung bei den Einbürgerungsvoraussetzungen und der Einbürgerungspraxis. Der Regierungsrat hat in seiner ausführlichen und ablehnenden Begründung erklärt, dass sich Einbürgerungsgesuche von Personen mit Ausweis F und dem Status vorläufige Aufnahme auf die jährliche Zahl von ca. 10 Personen beschränken. Dabei handelt es sich meistens um Jugendliche, die die Wohnsitzerfordernisse vor ihren 2605 18. September 2007 Eltern erfüllen, da die Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt angerechnet wird. Wenn alle anderen Einbürgerungskriterien erfüllt sind, sollte einer Einbürgerung nichts mehr entgegenstehen. Mit der neuen Regelung im Ausländerrecht wird die Aufenthaltsdauer von vorläufig aufgenommenen Personen neu geprüft. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl dieser Gesuche von Personen mit vorläufiger Aufnahme auf null zurückgehen wird. Es sollte auf Abweichung der kantonalen Voraussetzungen zu den eidgenössischen Bestimmungen verzichtet werden. Die SP-Fraktion lehnt die Motion und das Postulat ab. Eliassen Vecko Eva, Grüne, Obersiggenthal: Vor über 7 Jahren, als ich noch Mitglied der Wettinger Einbürgerungskommission war, behandelten wir den Fall einer jungen Frau mit Ausweis F, die besser als viele junge, hier geborene Schweizer integriert war. Sie wurde problemlos eingebürgert. Seiher gab es so viel ich weiss in der grössten Aargauer Gemeinde nicht mehr viele solche Einbürgerungen. Also die "Union Démagogique des Comploteurs", wie sie in der Welschschweiz inzwischen genannt wird, schiesst mal wieder mit Kanonen auf Spatzen, wie es sich für eine kostenbewusste Partei gehört. Ausserdem will sie den Aargau im Vergleich zur restlichen Schweiz wieder einmal als besonders ausländerfeindlich profilieren. Vor allem in Zeiten des Wahlkampfs ist Profilierung gefragt. Es geht der SVP um zehn mögliche Einbürgerungsinteressenten im Jahr. Für diese zehn Personen würde die SVP sogar die Bestimmungen des Bundes über den Haufen werfen und unzählige Beschwerden bis vor das Bundesgericht in Kauf nehmen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen zu meiner Linken, dies ist wahrlich zu viel Ehre für die von Ihnen ach so geschätzten, ausländischen Mitbewohner der Schweiz. Lehnen Sie bitte diese Kanone als Motion oder als Postulat ab. Hunn Jörg, SVP, Riniken: Ich erlaube mir trotzdem, noch etwas zur Motion zu sagen. Wie ich die Motion verstehe und lese, geht es nicht nur um die vorläufig aufgenommenen Personen mit Ausweis F, sondern auch um jene mit der Aufenthaltsbewilligung B. Die Motion schreibt von Niederlassung und aufgrund des neuen Ausländergesetzes wird es künftig vermehrt Personen mit Aufenthaltsbewilligung B geben. Der Regierungsrat schreibt, dass eine Umsetzung der Motion die Kohärenz zwischen bundesrechtlichen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen aufbrechen würde. Ich frage Sie: Wäre das so schlimm? Wir haben in verschiedenen kantonalen Bereichen unterschiedliche Regelungen im Vergleich zum Bund, ohne dass dies zu nennenswerten Problemen führt. Wenn nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung ein Einbürgerungsgesuch stellen könnten, würden diese Gesuchsteller bereits einen wesentlichen Teil der Voraussetzungen für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts erfüllen. Die Ausländerinnen und Ausländer müssen aufgrund des demnächst in Kraft tretenden neuen Ausländergesetzes des Bundes und des neuen kantonalen Integrationsgesetzes für den Erwerb und auch die Verlängerung der Niederlassungsbewilligung einen Mindestgrad an Integration erreicht haben. Ich denke dabei an die Sprachkenntnisse und an den vorgeschriebenen Besuch von Sprachkursen, aber auch an die finanziellen Verhältnisse. Die Prüfung und die Behandlung der 2606 Art. 1293 Einbürgerungsgesuche würden sich dadurch erheblich vereinfachen und erleichtern. Damit könnten Zeit und Geld gespart werden. Stimmen Sie bitte der Überweisung des Postulats zu. Bodmer Thomas, SVP, Wettingen: Bei zwei Voten wurde die grösste Aargauer Gemeinde angesprochen. Ich bin dort noch im Einwohnerrat und kann nur festhalten, dass wir natürlich nicht nur einen Fall behandelt haben, sondern schätzungsweise an jeder Einwohnerratssitzung eine Person einbürgern, die dem hier behandelten Personenkreis zugeordnet werden kann. Es ist nicht so, wie gesagt wurde, dass die Prüfmechanismen so gut sind und man alles sieht. Kürzlich gab in der grössten Gemeinde ein Fall einer Einbürgerung zu reden. Die eingebürgerte Person hatte bereits den Wohnsitz nicht mehr in der Gemeinde, als dieser Fall im Einwohnerrat behandelt wurde. Das ist die Situation. In der grössten Gemeinde des Kantons ist es überhaupt nicht mehr möglich, dieses Thema zu diskutieren. Wenn ein Einwohnerrat sich zu einer Einbürgerung äussern will, muss er dies in Anwesenheit der betreffenden Personen tun. In Anwesenheit der betroffenen Personen heisst, er muss damit rechnen, dass daraufhin Sachbeschädigung an seinem Haus passieren oder das Auto zerkratzt wird, wenn gegen eine bestimmte Person ein Antrag gestellt wird. So weit, so sauber und präzis ist dieses Verfahren inzwischen im Kanton Aargau. Regierungsrat Wernli Kurt, parteilos: Entgegen den Ausführungen von Frau Flückiger ist es so, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen in erster Linie im Bundesrecht im Bürgerrechtsgesetz geregelt werden. Das kantonale Gesetz ist ergänzend. Es wurde bereits erwähnt, dass es sich um Voraussetzungen in den Bereichen Wohnsitz und Integration, Beachtung der Rechtsordnung und Nichtgefährdung der Sicherheit handelt. Schliesslich wird auch die Aufenthaltsdauer in der Schweiz von insgesamt zwölf Jahren gefordert, davon mindestens drei Jahre in der gleichen Gemeinde. Ich übergehe jetzt diese Details. Sie können sie selber noch einmal nachlesen. Die Übereinstimmung des kantonalen Rechts mit den bundesrechtlichen Bestimmungen beinhaltet auch die in Art. 36 des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes festgehaltene Bestimmung. Ich zitiere: "Die Anwesenheit in der Schweiz steht in Übereinstimmung mit den fremdenpolizeilichen Vorschriften." Immerhin sind das doch erhebliche Voraussetzungen. Bundesrechtlich wird eine besondere Aufenthaltskategorie nicht vorgeschrieben. Der Vorstoss fordert jedoch das ausschliessliche Vorhandensein der Niederlassungsbewilligung. Eine Umsetzung der Motion oder des Postulats würde die bisherige Übereinstimmung zwischen bundesrechtlichen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen aufbrechen. Dies hätte zur Folge, dass die Transparenz bei den Einbürgerungsbehörden auf Gemeindestufe und den zuständigen administrativen Instanzen Regelungsschwierigkeiten verursachen könnte. Dies ist eine Annahme, aber es könnte so sein. Das neue Ausländergesetz und die Änderungen im Asylgesetz haben das Ziel - auch dies wurde bereits erwähnt -, die Integration von ausländischen Staatsangehörigen zu fördern. Der Vorstoss befasst sich in seiner Begründung vor allem mit Ausländerinnen und Ausländern, die einen Ausweis F haben. Dies sind die sogenannten vorläufig Aufgenommenen. Dies sind Personen, deren Wegweisung Art. 1293 wegen Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit nicht vollzogen werden konnte. Die Gesuche dieser Personen um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung werden deshalb von unseren Ämtern vertieft geprüft. Allerdings gibt es hierzu noch keine Statistik, auch das wurde bereits erwähnt. Es gibt Schätzungen, dass im Kanton Aargau jährlich ca. 10 Personen mit Ausweis F eingebürgert werden. Meistens handelt es sich um Jugendliche. Man geht davon aus, dass aufgrund der neuen Regelung im Ausländerrecht die Zahl der Personen mit einer vorläufigen Aufnahme, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und eingebürgert werden, wegen der Integrationsbestimmungen - und dies ist für mich entscheidend - praktisch verschwinden. Es wird keine solchen mehr geben. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um eine Annahme. Ich verweise auf die eidgenössische Situation, wo die SVP zwei parlamentarische Initiativen eingereicht hat: zum einen "Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung" und zum anderen "Keine Einbürgerung ohne 7-jährige Niederlassungsbewilligung". Meines Erachtens wird die Motion bzw. das Postulat völlig gegenstandslos, wenn auf Bundesebene eine entsprechende Regelung umgesetzt werden sollte. Weiterhin erachte ich einen solchen Vorstoss auf kantonaler Ebene als zu aufgebläht. Man muss sich immer vorstellen, welcher Aufwand wegen einer solchen Bestimmung ausgelöst würde, wenn sie zu einer Gesetzesänderung führen würde. Deshalb ist der Regierungsrat der Meinung, dass wir diese Motion ablehnen können. Das Postulat ist insofern überflüssig, weil wir die Sache geprüft und eine Begründung geliefert haben. Abstimmung: Die in ein Postulat umgewandelte Motion wird mit 86 gegen 39 Stimmen abgelehnt. 1294 Interpellation Kurt Wyss, Leuggern, vom 22. Mai 2007 betreffend Status der Schweizer Firmen auf dem Lonzaareal, Waldshut-Tiengen, Deutschland; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1097 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 15. August 2007: Vorbemerkung: Das Zollwesen (Zollordnung und Zolltarife) fällt gemäss Artikel 133 der Bundesverfassung in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Gemäss Artikel 96 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 erfüllt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zudem Sicherheitsaufgaben im Grenzraum in Koordination mit der Polizei des Bundes und der Kantone. Mit der geplanten gemeinsamen Zollanlage auf dem Lonzaareal in Waldshut kann die Zollabfertigung der Handelswaren den wachsenden Ansprüchen gerecht werden. Für die bessere Verkehrsabwicklung werden ein LKWVorstauraum auf dem Lonzaareal erstellt sowie die zweispurige B34 Richtung Grenzübergang KoblenzWaldshut auf drei Spuren ausgebaut. Diese Massnahmen genügen aber nicht, um die Verkehrssituation am Grenzübergang KoblenzWaldshut/Tiengen ausreichend zu verbessern. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt erarbeitet deshalb 18. September 2007 zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg (Deutschland), den Zollverwaltungen (Schweiz/Deutschland) und den betroffenen Gemeinden zusätzliche Projekte am Grenzübergang. Analysen zeigen, dass unabhängig von der neuen Zollanlage auf dem Lonzaareal sowohl Massnahmen an den beiden Grenzverkehrsknoten als auch bei der Abfertigung am Zoll beim Grenzübergang KoblenzWaldshut nötig sind. Der Bau der gemeinsamen Zollanlage auf dem Lonzaareal in Waldshut stützt sich auf das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt vom 1. Juni 1961, in Kraft getreten am 13. Mai 1964. Die Realisierung der vorgesehenen Anlage liegt somit in der Kompetenz des Bundes. Zu Frage 1: Im Rahmen der Zollveranlagung muss ein Spediteur, wenn er zum Beispiel elektronisch die Zollanmeldung einreichen will, seinen Sitz in der Schweiz haben (Art. 8 der Zollverordnung). Schweizer Spediteurbüros in Gemeinschaftszollanlagen auf ausländischem Hoheitsgebiet gelten als zur Schweiz gehörig. Die Behörden (Zoll und Polizei) können in Gemeinschaftszollanlagen das Schweizer Recht so anwenden, wie wenn sie in der Schweiz handeln würden. Die Rechte und Pflichten der Verzollungs- und Speditionsfirmen, sogenannte Zolldeklaranten, sind in Artikel 22 des Abkommens aufgeführt. Artikel 22 des Abkommens regelt einzig die Steuerfrage. Die Anwendbarkeit des Arbeitnehmer- und des Sozialversicherungsrechts ist im Abkommen nicht geregelt. Das Abkommen wurde im Zusammenhang mit der Gemeinschaftszollanlage Basel/Weil letztmals revidiert. Obwohl verschiedene Punkte im Abkommen nicht explizit geregelt sind, geht der Regierungsrat davon aus, dass in der Praxis kaum Probleme entstehen werden. Die bestehende Rechtsunsicherheit soll aber beseitigt werden. Die EZV hat die vom Interpellanten angesprochenen Fragen des Arbeitsrechts und der Altersvorsorge in den Problemkatalog des Arbeitsprogramms Schweiz-Baden Württemberg aufgenommen. Zu Frage 2: Nach Artikel 22 des Abkommens unterliegen die Schweizer Speditionsfirmen, die im Schweizer Teil einer Gemeinschaftszollanlage auf deutschem Boden tätig sind, der Steuerpflicht in der Schweiz. Die Anwendung dieser Bestimmung hat bisher in der Praxis noch zu keinen Schwierigkeiten geführt. Falls diesbezüglich in Waldshut-Koblenz Probleme entstehen sollten, würde sich der Regierungsrat beim Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements dafür einsetzen, dass die Schweizer Verzollungs- und Speditionsfirmen, die für die Abwicklung der Zollformalitäten ihre Büros ins Lonzaareal, Waldshut-Tiengen, verlegen, weiterhin in der Schweiz die Steuern entrichten können. Zu Frage 3: Die Anwendbarkeit des Arbeitnehmerrechts ist im Abkommen nicht geregelt beziehungsweise Artikel 22 des obgenannten Abkommens lässt diese Frage offen. Das vom Interpellanten angesprochene Problem des Arbeitsrechts besteht somit. Es handelt sich aber eher um eine Rechtsunsicherheit als um ein wirkliches Problem in der 2607 18. September 2007 Praxis. Falls diesbezüglich in Waldshut-Koblenz Probleme entstehen sollten, würde sich der Regierungsrat beim Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements dafür einsetzen, dass die Schweizer Verzollungs- und Speditionsfirmen, die für die Abwicklung der Zollformalitäten ihre Büros ins Lonzaareal, Waldshut-Tiengen, verlegen, weiterhin dem schweizerischen öffentlichen und privaten Arbeitsrecht unterstellt bleiben. Zu Frage 4: Die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts ist im Abkommen nicht geregelt beziehungsweise Artikel 22 des obgenannten Abkommens lässt diese Frage offen. Das vom Interpellanten angesprochene Problem der Altersvorsorge besteht somit. Es handelt sich aber eher um eine Rechtsunsicherheit als um ein wirkliches Problem in der Praxis. Falls diesbezüglich in Waldshut-Koblenz Probleme entstehen sollten, würde sich der Regierungsrat beim Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements dafür einsetzen, dass die Schweizer Verzollungs- und Speditionsfirmen, die für die Abwicklung der Zollformalitäten ihre Büros ins Lonzaareal, WaldshutTiengen, verlegen, weiterhin die Altersvorsorge für die Angestellten nach Schweizer Recht leisten können. Zu Frage 5: Sowohl mit der SPEDLOGSWISS, der ASTAG und der VSUD bestehen regelmässige und enge Kontakte auf Stufe Regierungsrat und Verwaltung. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'753.–. Wyss Kurt, CVP, Leuggern-Gippingen: Ich nehme es vorweg, ich bin mit der Antwort des Regierungsrats überhaupt nicht zufrieden. Die schweizerische Zollverwaltung hat sich - unter anderem aufgrund der Verkehrssituation in Koblenz mit täglichen Staus - bereit erklärt, die eigenen Zollanlagen in Koblenz aufzuheben und neu Sitz auf dem Lonza-Areal zwischen Waldshut und Tiengen einzunehmen. Dadurch sind die schweizerischen Verzollungsagenturen gezwungen, ihren Sitz in das ehemalige Lonza-Areal zu verlegen. Dadurch gehen dem Kanton Aargau und der Gemeinde Koblenz Arbeitsplätze und Steuern verloren. Bei solchen Situationen gibt es keine verbindliche Regelung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Staatsvertrag klärt die rechtliche Situation nicht genau. In Basel/Weil-Autobahn haben wir eine ähnliche Situation auf der gleichen Anlage zwischen Deutschland und der Schweiz. Dieses Jahr hat sich gezeigt, dass der deutsche Fiskus die Schrauben angezogen hat und von den schweizerischen Speditionsfirmen Verzollungsagenturen pro Abfertigung einige Euro an Steuern verlangt. Der Regierungsrat ist aufgefordert, mit den zuständigen Stellen in Baden-Württemberg Verhandlungen betreffend Besteuerung, Arbeitsrecht und Altersvorsorge zu führen. Es ist falsch, wenn dadurch der ganze Weg über Berlin oder gar Bonn - weil die deutsche Zollverwaltung immer noch in Bonn beheimatet ist -, nämlich über die eidgenössische Finanzverwaltung gewählt wird, sondern es muss zwischen Baden-Württemberg und dem Kanton Aargau eine Regelung für die schweizerischen Verzollungsagenturen gefunden werden. 2608 Art. 1295 Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1295 Aargauische Pensionskasse Jahresrechnung 2006; Genehmigung (APK); (Vorlage des Regierungsrats vom 27. Juni 2007) Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Allgemeines: Die Kommission AVW hat das Geschäft am 24. August 2007 beraten. Als Auskunftspersonen waren anwesend: Die Herren Regierungsrat Roland Brogli, lic. iur. Martin Sacher, Präsident des Vorstands APK, und Frau lic. iur. Susanne Jäger, Geschäftsführerin APK. Gemäss § 16 der APK-Statuten ist der Grosse Rat für die endgültige Genehmigung der Jahresrechnung der APK zuständig. Grundlagen für diese Beratung waren im Bericht über das Geschäftsjahr der APK die Seiten 19-51 und die Botschaft des Regierungsrats vom 27. Juni 2007, dazu die Ausführungen vom Regierungsrat und APK an der Kommissionssitzung. Allgemeine Aussprache und Detailberatung: Folgendes wurde festgestellt: - Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (GAT III) führte einerseits zu einer Erhöhung des Gesamtbestands der Versicherten, anderseits zu einer Bestandesverschiebung von den Gemeinden hin zum Kanton. Dies schlug sich nicht nur in einer Zunahme der Anzahl der Versicherten, sondern auch in einer Erhöhung der Summe der versicherten Löhne nieder. - Die Performance ist im Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr mit der hohen Performance von 13,1% auf 7,3% zurückgegangen, liegt aber immer noch höher als die Benchmarkrendite von 5,4%. Die Verwaltungskosten pro versicherte Person bei 33’082 Versicherten (davon 7’247 Renterinnen und Rentner) ist gegenüber 2005 nochmals gesunken und liegt bei 96 Franken. Der APK-Deckungsgrad wurde dank guter Performance von 75,9% auf 77,3% erhöht; die Wertschwankungsreserve von 15% konnte im Jahr 2006 gehalten werden. Der versicherungstechnische Fehlbetrag stieg 2006 um 7,2 Mio. Franken auf 1’507,5 Mio. Franken. Der BVG-Deckungsgrad erhöhte sich dank einer Verbesserung beim verfügbaren Vermögen um eine knappe halbe Million von 89,1% im Jahr 2005 auf 90,9% im Jahr 2006. - Die Vermögensanlagen im Betrag von 6,050 Mrd. Franken erfolgten nach der gleichen Anlagestrategie wie im Vorjahr. In Aktien und Commodities wurde etwas mehr, in Obligationen etwas weniger angelegt. Speziell bei den Commodities (Rohstoffe) wurde die Benchmark von – 6,4% mit + 4,2% weit übertroffen. Im Vergleich insbesondere mit den Anlagestiftungen der grossen Versicherungen und Banken liegt die APK gemäss ihrem Präsidenten über die letzten fünf Jahre gesehen mit Performance-Ergebnissen von durchschnittlich 5,5% pro Jahr in den vergleichbaren Kategorien an der Spitze der Referenzgruppe. Die Anlagestrategie wird laufend überprüft und alle zwei bis drei Jahre durch den Vorstand neu festgelegt. Die taktische Umsetzung der Anlagestrategie liegt in der Verantwortung der APK-Geschäftsführung und der Abteilung Kapitalanlagen. Ein Abbau der Aktienquote beispielsweise – Art. 1295 im Rahmen der bestehenden Bandbreite – wird von der Abteilung Kapitalanlagen eigenständig umgesetzt und verantwortet. Es findet aber ein regelmässiger Austausch mit dem APK-Vorstand statt. Firmen-Ratings bezüglich Anstellungsbedingungen, Lehrlingsausbildung oder Nachhaltigkeit haben für die Festlegung der Anlagestrategie wenig Gewicht. Ausschlaggebend ist die Rendite. Es wird indexnah investiert. Die APK hält allerdings ein Vermögensverwaltungsmandat im sogenannten Sustainable Asset Management (Nachhaltige Aktien Global), das sie von der Lehrerpensionsversicherung übernommen und in der Zwischenzeit auch ausgebaut hat. - Der Zieldeckungsgrad (BVG) der APK liegt seit 1990 bei 70%. Mit dieser Deckung können bis zum Inkrafttreten der APK-Revision die Rentenverpflichtungen voll und die Verpflichtungen gegenüber den Aktiven zu 50% erfüllt werden. Insgesamt hat die APK im Berichtsjahr 2006 sehr gut gearbeitet, eine im Verhältnis zum Umfeld gute Performance erwirtschaftet und ihre Reserven weiter gepflegt. Die erhöhte Arbeitsbelastung durch die verschiedenen Erfordernisse der grossen Revision haben Leitung und Mitarbeitende der Kasse elegant und ohne nach aussen sichtbare Überlastung gemeistert. Die Struktur und Solidität der APK wurden von allen mit der Revision befassten Gremien gelobt. Besondere Erwähnung fand in der Kommission auch der angenehme Umgangston der Kasse mit ihrer Kundschaft. Diese Solidität und Professionalität waren und sind auch entscheidende Faktoren für die Orientierung der versicherten Arbeitgeber und für das Vertrauen der Versicherten im Zusammenhang mit der Revision. In der Eintretensdiskussion in der Kommission AVW blieben diese Feststellungen unbestritten. Der Leitung und den Mitarbeitenden der APK wurde in der Kommission von allen Fraktionen der Dank für die sehr gute Leistung im Betriebsjahr ausgesprochen. Allgemeine Aussprache Vorsitzender: Auf die Beteiligung an der Allgemeinen Aussprache verzichten die Fraktionen der Grünen und der EVP. Vulliamy Daniel, SVP, Rheinfelden: Der Regierungsrat des Kantons Aargau unterbreitet dem Grossen Rat die im Jahresbericht 2006 der Aargauischen Pensionskasse enthaltene Jahresrechnung 2006, wie sie durch die Kontrolle geprüft und anlässlich der Delegiertenversammlung vom 31. Mai 2007 beschlossen worden ist, zur Genehmigung. Der Jahresbericht zum Geschäftsjahr kann durch den Grossen Rat als Ganzes genehmigt oder zurückgewiesen werden. Die SVP-Fraktion nimmt mit Genugtuung vom sehr guten Ergebnis im vergangenen Jahr Kenntnis, erzielte doch die APK mit einer Performance von 7,3% im Jahr 2006 wiederum ein sehr gutes Vermögensergebnis. Mit den sehr breit diversifizierten Anlagen wurde die Benchmark von 5,4% um fast 2 Prozentpunkte übertroffen. Das Jahr 2006 geht mit einem guten Vermögensergebnis in die Geschichte der APK ein. Dank dem Vermögenszuwachs war es möglich die Wertschwankungsreserve auf den vollen Zielwert, 15% der Vermögensanlagen, zu halten und mit 77,3% einen wesentlich verbesserten APK-Deckungsgrad auszuweisen. Im Weiteren hat die APK ihre Anlagestrategie im Berichtsjahr weiter optimiert. In der Kommissionsberatung wurden seitens der SVP Fragen zu den Liegenschaften der 18. September 2007 APK am Rosenweg 12-16 in Schöftland aufgrund von eingegangenen Klagen von Mietern zur Bau- und Wohnqualität gestellt. Frau Susanne Jäger erklärte dazu, dass durch die APK verschiedene unabhängige Gutachten zur Klärung der Ursache in Auftrag gegeben wurden. Sobald deren Ergebnisse vorliegen, wird die APK über allfällige Massnahmen entscheiden. Im Weiteren hat die SVP verschiedene konkrete Fragen zu folgenden Themenbereichen im Rahmen der Kommissionsberatung an die Geschäftsleitung resp. den Vorstand der APK gestellt: erstens Darlegen der Gründe, welche zur im Bericht dargelegten Verbesserung des APK-Deckungsgrads geführt haben; zweitens Fragen zur Zuständigkeit bei der Erhöhung und dem Umfang der Festlegung der Wertschwankungsreserve.; drittens Gründe, worin der Anreiz im neuen System (ab 1.1.2008) für die APK besteht; viertens die Wertschwankungsreserven, die als Arbeitgeberreserven mit Verwendungsverzicht bestehen, so schnell wie möglich selbst zu äufnen. Die in der Kommissionsberatung von der SVP gestellten Fragen wurden von Martin Sacher, Präsident der APK, zur vollen Zufriedenheit beantwortet. Eine Frage möchte die SVP an dieser Stelle aber noch beantwortet haben. Sie betrifft Seite 41 des Berichts, Kapitel 7.5 Verwaltungsaufwand Betrieb. Im Jahr 2006 ist für das Personal ein Kredit von 1,56 Mio. Franken als Ausfinanzierungskosten enthalten. Wir stellen die Frage, weshalb dies bereits der Rechnung 2006 belastet wird, nachdem die Inkrafttretung erst für 1.1.2008 geplant ist. Ein besonderer Dank und Anerkennung gilt es auch der vom Grossen Rat zur Vorbehandlung des PK-Dekrets eingesetzten, nicht ständigen Kommission APK unter dem Präsidium von Fredy Böni auszusprechen. Die APK war durch ihren Präsidenten des Vorstands sowie die Geschäftsführerin an den Sitzungen vertreten. In einem eng gesteckten Zeithorizont hat es die eingesetzte, nicht ständige Kommission geschafft zielgerichtet und zeitgerecht die neuen Vorsorge- und Organisationsreglemente zu erstellen. Zusammenfassend nimmt die SVP-Fraktion das Ergebnis im Jahresbericht 2006 der Aargauischen Pensionskasse enthaltenen Jahresrechnung positiv zur Kenntnis und stimmt der Jahresrechnung 2006 der APK zu. Haller Christine, SP, Reinach: Die APK wurde auch im vergangenen Jahr gut geführt und kann gegenüber 2005 Leistungssteigerungen vorweisen. Das Vermögen ist auf 6,034 Mrd. gestiegen und der Deckungsgrad hat sich von 75,9% auf 77,3% verbessert. Auch die Gesamtperfomance kann sich mit 7,3% sehen lassen. Die APK muss ihre Gelder so anlegen, dass sie einen guten Ertrag erzielen kann. Nur so kann sie die anfallenden Rentenleistungen finanzieren. Deshalb ist ihre Vermögensanlage breit gefächert. Das ist auch vollkommen richtig so. Trotzdem möchten wir hier nochmals anmerken, dass bezüglich Renditeanlagen auch Titel von Firmen ins Portfolio aufgenommen werden, die grob gesagt im Umwelt- und Ökologiebereich tätig sind. Diese Firmen haben Zukunft und werden auch die entsprechende Rendite abwerfen. Firmen und Unternehmen werden mehr und mehr auch nach Kriterien wie Lehrlingsausbildung, Krippenplätze, Vaterschaftsurlaub etc. beurteilt. Auch diese Kriterien sollten bei einer Anlage vermehrt berücksichtig werden. Die APK könnte diesbezüglich ein Zeichen setzen, das sicher auch weitere Nachahmer finden würde. 2609 18. September 2007 Bezüglich Minergiestandard bei Immobilien, die der APK gehören, muss noch viel nachgeholt werden. Es ist uns klar, dass dies mit Kosten verbunden ist. Aber Sanierungsmassnahmen bezüglich Energiekosteneinsparungen werden sich nach einer erfolgreichen Renovation positiv auswirken. Auch hier kann die APK eine Vorreiterrolle spielen. Da gemäss GAP FER 26 keine Rückstellungen gemacht werden können, sollten die Liegenschaften so bewertet werden, damit künftig solche Renovationen gemacht werden können. Die APK muss gewinnorientiert arbeiten und das tut sie auch. Gleichzeitig hat sie aber als öffentlich-rechtliche Institution auch die Pflicht, sich zukunftsorientiert und ökologisch nachhaltig zu verhalten. Wir danken an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die gute Arbeit und ihr Engagement und wünschen allen weiterhin viel Erfolg und eine guten Börsengang. Die SP ist mit der Rechnung zufrieden. Ochsner Bettina, FDP, Oberlunkhofen: Es kann festgestellt werden, dass die APK im vergangenen Jahr gut gearbeitet hat. Die Performance ist 2006 gegenüber 2005 von 13,1%, was eine ausnehmend hohe Rendite war, auf 7,3% zurückgegangen. Damit liegt die Performance der APK immer noch deutlich höher, als der vergleichbare Marktdurchschnitt von 5,4%. Auf das gute Resultat hatte zweifellos die Anlagestrategie, die sich bereits 2005 bewährt hatte, einen gewichtigen Einfluss. Mit dem Performanceresultat 2006 erreicht die APK über die letzten fünf Jahre eine durchschnittliche Performance von 5,5%, was in der Gruppe mit den grossen Versicherungen und Banken als Spitzenresultat bezeichnet werden darf. Erfreulich ist auch, dass die Verwaltungskosten der APK gegenüber dem Vorjahr nochmals gesenkt werden konnten. Dank dem guten Erfolg konnte der Deckungsgrad von 75,9% auf 77,3% gesteigert werden. Auch der BVG-Deckungsgrad wurde von 89,1% auf 90,9% verbessert. Die Wertschwankungsreserven sind im Vergleich zu 2005 auf gleichem Niveau. Insgesamt besteht bezüglich Jahresabschluss kein Grund zur Kritik. Allerdings ist der Umstand, dass trotz der guten Resultate der versicherungstechnische Fehlbetrag um 7,2 Mio. Franken angestiegen ist, ein Zeichen, dass weiterhin gut gearbeitet werden muss. Es ist zu hoffen, dass mit der APK-Revision gewisse bestehende Schwachpunkte und Unsicherheiten ausgemerzt werden können. Was in diesem Zusammenhang etwas nachdenklich stimmt, ist der Umstand, dass mittlerweile doch verschiedene bedeutungsvolle Gemeinden wie z.B. Zofingen, Würenlos den Vertrag mit der APK auf 2007 gekündigt haben. Dies zeigt, dass das Vertrauen in die APK, trotz der guten Resultate 2006, nicht ganz vorbehaltlos ist. Trotzdem, die FDP anerkennt den Jahresabschluss 2006 als gutes Resultat und empfiehlt, verbunden mit dem besten Dank an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der APK, die Jahresrechnung 2006 zu genehmigen. Wyss Kurt, CVP, Leuggern-Gippingen: Ich nehme es vorweg, die CVP ist einstimmig für Eintreten. Die APK hat auch im Geschäftsjahr 2006 gut gearbeitet. Die Performance ging allerdings im Jahr 2006 von 13,1% auf 7,3% zurück, liegt aber immer noch höher als die Benchmarkrendite von 5,4%. Weiter erfreulich darf festgehalten werden, dass die Kosten für die Verwaltung pro versicherte Person weiter gesunken ist, nämlich unter 100 Franken auf 96 Franken. Auch der BVG-Deckungsgrad erhöhte sich um fast eine 2610 Art. 1295 halbe Million Franken auf 90,9%. Die CVP-Fraktion empfiehlt einstimmig, die Rechnung 2006 der APK zu genehmigen, unter Verdankung der guten Leistung, die die Mitarbeitenden der APK unter der Leitung von Frau Jäger erbracht haben. Hürzeler Alex, SVP, Oeschgen: Ich erlaube mir, als Gemeindeammann von Oeschgen noch eine Frage zu stellen. Es ist zwar eine Detailfrage, aber es geht ums Grundsätzliche. Auf Seite 42 ist der Aufwand über die Vermögensverwaltung aufgelistet. Es erstaunt doch, dass der Aufwand für die Vermögensverwaltung um rund 20% gestiegen ist. Wie wir jetzt gehört haben, war das Resultat mit 7,3% Jahresperformance gut aber doch deutlich schwächer als im Vorjahr. Es überrascht, dass in einem einzigen Jahr, zwischen 2005 und 2006, ein einzelner Aufwandposten, nämlich jener der Vermögensverwaltung, um rund 20% steigt. Das dürfte vor allem mit dem Posten Mandatskosten zusammenhängen. Ich wäre froh, von Frau Jäger oder vom Herrn Finanzdirektor eine Erklärung über die Hindergründe zu erhalten. Regierungsrat Brogli Roland, CVP: Sie alle haben festgestellt, das Jahr 2006 war für die APK ein erfolgreiches Jahr. Ein wichtiges Element einer erfolgreichen Pensionskasse ist, eine gute Rendite bei den Anlagen zu erzielen. Meine Damen und Herren, das ist heute nicht mehr selbstverständlich. Die APK hat dies 2006 mit einem vernünftigen Risiko erreicht. Wie in den vergangenen Jahren hat sie dies im Vergleich zu ähnlich strukturierten Kassen erfolgreich getan. Dank der Rechnungslegung gemäss Swiss GAP FER ist die APK sehr transparent geworden. Dies hilft, das Vertrauen der Versicherten, aber auch der Arbeitgeber in die APK weiter zu steigern. Die APK ist hier vorbildlich. Nicht alle Pensionskassen oder Sammeleinrichtungen haben diesen Stand erreicht. Für die Kasse war das Jahr 2006 aber auch in einer andern Hinsicht noch ein wichtiges Jahr. Ende 2006 beschlossen Sie die Ausfinanzierung und den Primatwechsel, also entscheidende Reformschritte der Pensionskasse. Die APK hat in der Vorbereitung und bei der Beratung im Grossen Rat gezeigt - und Sie haben das immer wieder betont -, dass das in sie gesetzte Vertrauen nach wie vor höchst gerechtfertigt ist. Ich möchte an dieser Stelle auch im Namen des Regierungsrats allen Verantwortlichen und Mitarbeitenden der APK für den erfolgreichen Einsatz und die grossen Leistungen auch im Jahre 2006 bestens danken. Ich bitte Sie, dem Antrag des Regierungsrats Folge zu leisten und die Rechnung 2006 anschliessend zu genehmigen. Frau Susanne Jäger wird Ihre Fragen, die Sie gestellt haben, im Anschluss an mein Votum beantworten. Detailberatung Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: In der Diskussion wurden unter anderem folgende Themen angesprochen: Wohnliegenschaften im Eigentum der APK: In einer Liegenschaft in Schöftland wurden aufgrund von vereinzelten Klagen wegen der Wohnqualität bei einem Neubau durch die APK verschiedene unabhängige Gutachten zur Klärung der Ursache in Auftrag gegeben. Sobald deren Ergebnisse vorliegen, wird die Kasse über eventuelle Massnahmen entscheiden. Die AVW hat diese Problematik auf ihre Pendenzenliste genommen. Aus der Kommission Art. 1295 wurde auch die Frage nach dem Energiestandard der APKLiegenschaften gestellt. Mit einem guten Standard können gute Resultate für die Umwelt erreicht und die Energiekosten tief gehalten werden. Die APK besitzt gemäss Auskunft der Leitung keine Liegenschaften, die dem Minergie-Standard entsprechen. Bei den Neubauten in der Gais wird Minergie fast erreicht. Bei Sanierungen stellt sich die APK auf den Standpunkt, dass eine Sanierung auf den Minergiestandard so teuer wäre, dass sie über die Mieten nicht zu amortisieren wäre beziehungsweise die Wohnungen so verteuern würde, dass mit einem grossen und von der APK nicht erwünschten Mieter- und Mieterinnenwechsel zu rechnen wäre. Rückstellungen für Sanierungen darf die APK gemäss den Richtlinien GAP FER 26 keine machen. Jedoch werden gemäss Auskunft alle drei Jahre die Immobilien der APK durch eine spezialisierte Firma gründlich bewertet. In der angewandten Methode wird mitberücksichtigt, welche Sanierungen auf der Zeitachse anstehen. Dementsprechend ist eine Planung vorhanden; im Prinzip verfügt die APK für jede Immobilie über eine 10 bis 15 Jahres-Planung. In der Diskussion wurden Fragen nach den Gründen für die Verbesserung des APK-Deckungsgrads und nach dem Gremium, das den Umfang der Wertschwankungsreserve bestimmt gestellt. Dazu die Frage, welcher Anreiz für die APK im neuen System ab 2008 bestehe, die Wertschwankungsreserve als Arbeitgeberreserve mit Verwendungsverzicht (AGBR) so schnell wie möglich selber zu äufnen. Die Antwort darauf lautete: Die APK erzielte 7,3% auf dem vorhandenen Vermögen. Umgerechnet auf 100% Verpflichtungen ergäbe dies 6,5%. Der BVGDeckungsgrad stieg um 1,8% von 89,1% auf 90,9%. Zieht man diese 1,8% von der umgerechneten Performance ab, verbleiben 4,7% der Performance. Diese Zielrendite brauche die APK, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Die 1,8% Verbesserung des BVG-Deckungsgrads stammen aus der Überperformance. Der Deckungsgrad verändert sich jährlich um die erzielte Über- bzw. Minderperformance gegenüber der Zielrendite und den entsprechenden Kosten, die die APK einsetzen muss. Zur Frage nach der AGBR: Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve ist abhängig von der Anlagestrategie, mit welcher die notwendige Zielrendite erreicht werden soll, vom angestrebten Sicherheitsniveau und vom Betrachtungshorizont. Die Höhe der Wertschwankungsreserve wird durch den APK-Vorstand gestützt auf die finanzökonomischen Berechnungen eines externen Spezialisten festgelegt. Je nach Anteil der volatilen (im Wert schwankenden) Anlagen verändert sich die Höhe der erforderlichen Wertschwankungsreserve. Per Ende 2006 verfügte die APK für ihr vorhandenes Vermögen über eine ausreichende Wertschwankungsreserve, und auch im Moment ist diese ausreichend. Die Kasse ist bestrebt, ihre Anlageergebnisse zu optimieren. Ein Anreiz für das Personal im Sinne von Provisionen oder Boni bestehe nicht. Allerdings wird ein Teil des Fixlohnes von rund 20% für besonders gute Leistungen und bei gutem Abschluss an die Mitglieder der Geschäftsleitung ausgeschüttet. Im Zusammenhang mit der APK-Revision wurden den angeschlossenen Institutionen neue Konditionen angeboten. Die positiven Zusagen überwiegen. Eine Austrittswelle ist nicht eingetreten. Die Stadt Zofingen ist ausgetreten, dazu wenige kleine Gemeinden. Heute liest man, dass auch Wohlen das möchte. Bezüglich Besitzstandsregelung gibt es bei einigen Gemeinden noch Fragen. 18. September 2007 Jäger Susanne, Geschäftsführerin APK: Zu den zwei gestellten Fragen nehme ich gerne Stellung. Zur erste Frage von Herrn Vuillamy betreffend die Ausfinanzierungskosten für das APK-Personal, welche bereits mit einem Teil in der Rechnung 2006 erschienen sind: Wir haben natürlich wie auch alle anderen Arbeitgeber, die mit diesen ausserordentlichen Kosten konfrontiert sind, ein Interesse, dass wir diese auf verschiedene Jahre aufteilen. Auch die APK ist ein Arbeitgeber, der vom entsprechenden Angebot der APK einen Nutzen ziehen kann. Das ist die sogenannte Arbeitgeberreserve, die seit 2005 allen Arbeitgebenden angeboten wurde, um für die Ausfinanzierung, die damals noch nicht zeitlich bekannt war, bereits Rückstellungen zu bilden. Das wurde auch für das APK-Personal im letzten Jahr gemacht. Zur zweiten Frage, die von Herrn Hürzeler im Zusammenhang mit dem Aufwand der Vermögensverwaltung gestellt wurde: Es ist als erstes darauf hinzuweisen, dass sich unser Vermögen innerhalb eines Jahres um fast 500 Mio. Franken vergrössert hat. Es ist auch klar, das haben Sie vollständig richtig analysiert, dass der grösste Teil der Differenz in den Mandatskosten liegt, die sich dem Umsatz entsprechend von uns bezahlen lassen. Zusätzlich kommt dort hinzu, dass die Mandatskosten auch abhängig sind, ob der Mandatär, der das Geld für uns anlegt, den entsprechenden Benchmark übertroffen hat. Wenn er sehr gut gearbeitet hat, und das haben im letzten Jahr drei, dann wirkt sich das sofort auch auf die Kosten aus. Wenn man alles in allem sieht, dann stellt man fest, dass es noch einen Posten gibt, der sich auch ziemlich stark erhöht hat. Das ist die Umsatzabgabe. Die Umsatzabgabe ist eigentlich ein absoluter Fremdkörper für die Pensionskassen. Sie sind sonst immer von Steuern befreit, hingegen wenn sie einen Aktienhandel machen oder Geld in einem Fonds anlegen, so müssen sie entsprechende Umsatzabgaben nach Bern abliefern. Das ergibt eine Differenz von rund 1,5 Mio. Franken, die 2006 den Aufwand der Vermögensverwaltung anwachsen liess. Unter Punkt 6.7.1 auf der Seite 37 ist ersichtlich, dass das Nettoergebnis der APK um fast 200 Mio. Franken eingesunken ist. Diese 1,5 Mio. Franken machen da nicht mehr viel aus. Aber sie müssen nachvollziehbar und begründbar sein. Vor allem muss es sich nachher rechnen, damit wir am Schluss entsprechend mehr Rendite erwirtschaftet haben, dadurch dass wir diese Mandate überhaupt gezeichnet haben. Bisher können wir da voll dahinter stehen. Sie sehen auch auf der Seite 33, dass es sich bei einem Mandat nicht rentiert hat. Deshalb haben wir das gekündigt. Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Der Antrag auf Genehmigung der Rechnung 2006 der APK wurde von 12 Anwesenden mit 12 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Ich danke, auch im Namen der Kommission, Herrn Regierungsrat Roland Brogli, Frau Susanne Jäger und Herrn Martin Sacher für ihre klaren Darstellungen in der Kommissionssitzung und dem ganzen Team der APK für seine wertvolle Arbeit im vergangenen Rechnungsjahr. Abstimmung: Der Antrag des Regierungsrats wird mit 105 zu 0 Stimmen gutgeheissen. 2611 18.September 2007 Beschluss: Die Jahresrechnung 2006 der Aargauischen Pensionskasse (APK) wird genehmigt. 1296 Interpellation Dr. Marcel Guignard, Aarau, vom 20. März 2007 betreffend Dividenden des AEW; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1014 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 23. Mai 2007: Der Interpellant bezieht seine Ausführungen auf eine Ausschüttungsquote, welche das konsolidierte Unternehmensergebnis der AEW Energie AG als Basis verwendet. Die Ausschüttungsquote setzt die ausgeschüttete Dividende ins Verhältnis zum Unternehmensergebnis. Das konsolidierte Unternehmensergebnis wird bei der AEW Energie AG in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und erfüllt entsprechend einen sehr hohen Anspruch aus Sicht der Stakeholder. Die Erstellung des IFRS-Abschlusses ist branchenüblich und bedeutet für die AEW Energie AG einen erheblichen Mehraufwand, der sich jedoch aus Gründen der Unternehmensführung sowie der Rechenschaftsablegung auch gegenüber dem Kanton ausbezahlt. Den IFRS Standards ist der Grundsatz einer „true and fair view“ gemeinsam, also eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Finanzlage. Dieser Grundsatz steht beispielsweise der Bildung stiller Reserven entgegen. Gewinn und Wertberichtigungen einer Tochtergesellschaft beeinflussen die konsolidierte Rechnung und die konsolidierte Bilanz. Dies führt aber nicht notwendigerweise zu Geldflüssen. Nur die Dividenden und allenfalls Sonderausschüttungen fliessen tatsächlich an das Mutterunternehmen. Somit kann eine namhafte Beteiligung an einem grossen Tochterunternehmen die konsolidierte Jahresrechnung erheblich beeinflussen ohne dass dies cashwirksam wird. Für die AEW stellt die Axpo-Beteiligung wertmässig einen höheren Wert dar als das eigene operative Unternehmen. Gewinn und Wertberichtigungen bei der Tochter können deshalb einen spürbaren Einfluss auf die konsolidierte Rechnung der AEW haben. Zu relativieren ist der Abschluss der AEW nach IFRS in Bezug auf die Aktionärsrechte, welche dem Kanton als Eigentümer zustehen. Hier ist ausschliesslich der statutarische Abschluss nach Obligationenrecht Ausschlag gebend. Im Unterschied zur „true and fair view“ nach IFRS steht bei den obligationenrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften das Vorsichtsprinzip im Vordergrund. Das im Geschäftsbericht 2005/2006 der AEW publizierte konsolidierte Ergebnis nach IFRS sowie der statutarische Abschluss nach Obligationenrecht weichen, wie die nachfolgenden Tabelle aufzeigt, stark voneinander ab: in Mio. Franken Statutarisches Konsolidiertes Ergebnis Ergebnis nach (Stammhaus) nach IFRS Obligationenrecht 2612 Art. 1296 EBITDA 42.0 39.9 EBIT 16.9 20.4 Finanzergebnis 17.8 174.3 Ausserordent10.4 licher Erfolg betriebsfremder 2.2 Erfolg EBT 47.3 194.7 Unternehmens41.1 184.3 ergebnis (nach Steuern) Ausgeschüttete 15.1 15.1 Dividende Ausschüttungs36.7 % 8.2 % quote Anmerkung: EBITDA: Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen. EBIT: Ergebnis vor Zinsen und Steuern. EBT: Ergebnis vor Steuern. Der grosse Unterschied zwischen der konsolidierten Rechnung und dem statutarischen Ergebnis des Stammhauses ist weitgehend auf die Position Finanzergebnis zurückzuführen. Das Unternehmensergebnis von 980.4 Mio. Franken der Axpo Holding AG aus dem Jahr 2005/2006 wird mit 14.03 % (137.6 Mio. Franken) in der konsolidierten Rechnung der AEW-Gruppe berücksichtigt. Das Ergebnis der Axpo enthält umfangreiche Wertberichtigungen, welche nicht liquiditätswirksam sind. Tatsächlich fliessen der AEW nicht 137.6 Mio. Franken zu, sondern lediglich die ordentliche Dividende der Axpo Holding AG aus dem Geschäftsjahr 2004/2005 von 14 Mio. Franken. Im statutarischen Abschluss der AEW Energie AG aus dem Jahr 2005/2006 fällt das Finanzergebnis mit 17.8 Mio. Franken aus. Darin eingeschlossen ist der liquiditätswirksame Dividendenertrag der Axpo Holding AG aus dem Geschäftsjahr 2004/2005 im Umfang von 14 Mio. Franken. Der Regierungsrat hat sich mehrfach mit der Ausschüttungspolitik der AEW Energie AG befasst. Gestützt auf die oben dargelegten Ausführungen hat er sich entschlossen, seine Ausschüttungserwartungen auf das statutarische Ergebnis abzustellen. Das konsolidierte Ergebnis ermöglicht eine objektivierte Sicht auf den inneren Wert des Unternehmens, es wird jedoch stark durch das Axpo-Aktienpaket beeinflusst, welches von der AEW Energie AG gehalten wird. Durch die in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigerten Ausschüttungen der AEW Energie AG an den Kanton konnte eine Annäherung an die Ausschüttungserwartungen des Regierungsrats erreicht werden. Zu Frage 1: Beim Vergleich der nachfolgend aufgeführten Ausschüttungsquoten ist zu beachten, dass Reingewinn und Ausschüttungen in einem Geschäftsjahr Neubewertungen und ausserordentliche Ausschüttungen enthalten können, die den Vergleich zwischen Unternehmen erschweren. So hat zum Beispiel die Axpo Holding AG im Geschäftsjahr 2005/2006 durch die um 10 Jahre verlängerte Nutzungsdauer beim Kraftwerk Beznau ein nicht liquiditätswirksames rund 40 % höheres Unternehmensergebnis erzielt. Art. 1297 18. September 2007 Ausschüttungsquoten (Payout-Ratios) von Elektrizitätsversorgungsunternehmen für das Geschäftsjahr 2006 in Franken konsolidierter Reingewinn nach IFRS statutarischer Bilanzgewinn (Stammhaus) 184'055'000 43'498'258 15'100'000 8.2% 34.7% 13'487'000 15'718'624 1'920'000 14.2% 12.2% NOK 646'600'000 325'226'780 129'600'000 20.0% 39.8% EGL 243'400'000 602'800'000 47'500'000 19.5% 7.9% CKW 152'000'000 99'261'439 52'927'812 34.8% 53.3% Axpo 980'400'000 122'521'364 140'600'000 14.3% 114.8% Atel 886'000'000 396'260'550 119'960'000 13.5% 30.3% BKW 331'000'000 279'050'651 142'560'000 43.1% 51.1% EWZ 104'174'511 104'174'511 62'740'346 60.2% 60.2% RE 76'000'000 83'179'310 15'336'518 20.2% 18.4% CVE 96'093'000 176'217'000 20'520'000 21.4% 11.6% WWZ 9'172'000 10'489'611 9'938'600 108.4% 94.7% Total 3'722'381'511 2'258'398'098 758'703'276 20.4% 33.6% AEW IBAarau Ausschüttung Ausschüttungen/ Ausschüttungen/ (Dividende) konsolidierter Bilanzgewinn Reingewinn Anmerkungen: - AEW: AEW Energie AG, IBAarau: Industrielle Betriebe Aarau, NOK: Nordostschweizerische Kraftwerke, EGL: Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg, CKW: Centralschweizerische Kraftwerke, Atel: Aare-Tessin AG für Elektrizität, BKW: BKW FMB Energie (Bern), EWZ: Elektrizitätswerke Zürich, RE: Rätia Energie, CVE: CVERomande Energie, WWZ: Wasserwerke Zug - Geschäftsjahre jeweils vom 1.1. bis 31.12., ausser Axpo-Gruppe: AEW, NOK, CKW, EGL: 1.10. bis 30.9. - EWZ und WWZ publizieren keine konsolidierten Reingewinne nach IFRS Zu Frage 2: Die Payout-Ratio auf Grundlage der konsolidierten Rechnung ist aufgrund der obigen Ausführungen nicht repräsentativ. Mehr Aussagekraft hat die Ausschüttungsquote aus der statutarischen Rechnung. Diese beträgt 36.7 % und liegt damit in der Nähe der vom Regierungsrat definierten Erwartungen. Die absolute Höhe der AEW Dividende ist nicht hoch. Dies liegt an der geringen Marge der AEW aus der operativen Geschäftstätigkeit. So tragen Finanzertrag und ausserordentliche Erträge mit rund 30 Mio. Franken etwa zwei Drittel, das operative Geschäft der AEW nur rund einen Drittel zum Ergebnis bei. Unter Berücksichtigung des konsolidierten Ergebnisses der AEW Energie AG ist letztlich die eher tiefe Ausschüttung der Axpo Holding AG für diesen tiefen Wert verantwortlich. Zu Frage 3: Wie in der Antwort zur Frage 2 angegeben, liegt die Ausschüttungsquote in Bereich der Erwartungen des Regierungsrates. Die absolute Höhe der Dividenden ist aber relativ tief. Dies liegt an der tiefen Marge des operativen Geschäfts und an der Dividendenpolitik der Axpo Holding AG. Eine höhere Dividende kann die AEW Energie AG dann ausschütten, wenn die Generalversammlung der Axpo Holding AG eine gegenüber heute höhere Ausschüttungsquote beschliesst. Der Regierungsrat untersucht diesen Sachverhalt im Rahmen des Planungsberichts zur kantonalen Beteiligungspolitik [vgl. Beantwortung des (06.175) Postulats der FDP-Fraktion vom 5. September 2006 betreffend Modernisierungspaket zu den Staatsbeteiligungen]. Gleichzeitig führt er regelmässig Gespräche mit den Organen der Energieunternehmen, in welchen die aktuelle Unternehmenslage erörtert sowie die Ausschüttungserwartungen des Kantons dargelegt werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2’225.–. Dr. Marcel Guignard, FDP. Aarau: Die Interpellationsbeantwortung bestätigt meine Vermutung, dass die Ausschüttungen der AEW vergleichsweise tief sind. Im Vergleich mit anderen Unternehmungen in der Branche weisen sie den tiefsten Payout Ratio auf. Offenbar kann und will sich der Kanton Aargau das leisten - so mindestens lautet die Antwort des Regierungsrats. Zu den einzelnen Fragebeantwortungen noch kurz folgenden Kommentar. Zur ersten Frage: "Wie lauten die jüngsten Payout-Ratios vergleichbarer Unternehmungen Atel, Axpo, BKW, CKW, EGL, etc.?" Der Vergleich der Ausschüttung zu Bilanzgewinnen ist nicht aussagekräftig, weil Holdingstrukturen mit Stammhausstrukturen verglichen werden. Die Rechnungslegungsstandards sind im Vergleich zur konsolidierten Rechnung völlig unterschiedlich. Vergleichsbasis muss entsprechend die konsolidierte Rechnung sein. Bezüglich der Höhe der Gewinnausschüttung argumentiert der Regierungsrat mit einer blossen Liquiditätsbetrachtung. Diese Sichtweise ist kaum haltbar, denn sie führt zu einer weiteren Verbreiterung der Eigenkapitalbasis der AEW. Diese beträgt für die AEW-Gruppe zwischenzeitlich stolze 89%, ohne dass entsprechende Grossinvestitionen, grosse Erneuerungen oder Risiken anstehen, die eine so hohe Eigenkapitalquote rechtfertigen. Dem Regierungsrat wird empfohlen, sich Gedanken darüber zu machen, wie die überhöhte Eigenkapitalbasis der AEW Energie AG zu Gunsten des Kantons genutzt werden kann. Zur Frage 2: "Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass die AEW Energie AG eine vergleichsweise tiefe Dividende vorschlägt?" Die Feststellung des Regierungsrats, die Ausschüttung der Axpo Holding AG sei tief, ist angebracht. Aber danach stellt sich natürlich die Frage: Was unternimmt der Kanton als immerhin zweitgrösster Aktionär der Axpo? Zusammen mit dem Kanton Zürich, der ähnliche Finanzprobleme wälzt, verfügt der Kanton Aargau über die Aktienmehrheit bei der Axpo Holding AG. Damit wäre eine Korrektur der Ausschüttung der Axpo Holding AG wohl sehr einfach zu bewerkstelligen. Zusammenfassend bin ich von der Interpellationsbeantwortung teilweise befriedigt. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1297 Postulat der FDP-Fraktion vom 27. März 2007 betreffend periodische Erhebung zum Thema "Gebührenbelastung im Kanton Aargau"; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 1045 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 27. März 2007: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Der Regierungsrat erachtet die angeregte Erhebung der Gebührenbelastung im Kanton Aargau als wertvolle und wichtige Ergänzung zu den statistischen Zahlen der Steuerbelastung. Im Bericht wird festgehalten, dass eine Gesamtsicht der im Kanton Aargau erhobenen Gebühren nicht vorliegt. Diese Aussage ist insofern zu ergänzen, als die vom Kanton erhobenen Gebühren jährlich in der Jahresrechnung unter der Artengliederung publiziert werden. Im Jahresbericht mit Jahresrechnung 2006 sind zum Beispiel 2613 18. September 2007 auf Seite 158 unter den Kostenartengruppen 431 (Gebühren für Amtshandlungen) und 434 (Andere Benützungsgebühren, Dienstleistungen) die Gebühren für die Jahre 2005 und 2006 ersichtlich. Eine entsprechende Erhebung der kommunalen Gebühren existiert für die Gemeinden nicht, hingegen weist das statistische Amt zusätzlich einen interkantonalen Vergleich der Einnahmen nach Sachgruppen aus. In dieser Statistik werden die Entgelte (und darin sind wiederum die Gebühren enthalten) der Kantone und der Gemeinden insgesamt miteinander verglichen. Obwohl Statistiken über die Gebührenbelastung des Kantons und der Gemeinden bestehen, fehlt eine Statistik, in der die Gesamtbelastung im Kanton Aargau auf einen Blick über eine Zeitreihe hinweg ersichtlich ist. Der Regierungsrat wird daher ab dem Rechnungsjahr 2007 eine solche Erhebung in Auftrag geben. Das Statistische Amt wird basierend auf der kantonalen Artengliederung und der aggregierten, kommunalen Artengliederung die Gebührenbelastung im Kanton Aargau im statistischen Jahrbuch des Kantons Aargau ab 2008 publizieren. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1’517.–. Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Es wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. 1298 Interpellation Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, Windisch, vom 8. Mai 2007 betreffend die Frage, worauf der Aargau in Sachen Aufhebung der Staatsgarantie und Öffnung des Aktienkapitals seiner Kantonalbank denn eigentlich noch wartet; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1075 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 15. August 2007: Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2007 in einem ersten Schritt der Totalrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) zugestimmt. Wird das Referendum bis zum 20. August 2007 nicht ergriffen, kann das AKBG wie geplant rückwirkend per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden. Das AKBG formuliert in § 5 Folgendes zur Staatsgarantie: 1 Der Kanton haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen. Davon ausgenommen sind allfällige nachrangige Darlehen sowie Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften. 2 Die Bank leistet dem Kanton als Abgeltung für die Staatsgarantie einen Betrag in Höhe von 1 % der gemäss den banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenmittel. Der Regierungsrat beabsichtigt, in einem zweiten Schritt ab 2009 eine weitere Revision des Gesetzes in die Wege zu leiten. Diese zweite Revision wird unter anderem die Fragen des Leistungsauftrags, der Staatsgarantie und der Rechtsform zum Gegenstand haben. Dieses zweistufige Vorgehen hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 21. September 2005 beschlossen. Davor hatte die vorberatende Kommission des Grossen Rats am 29. März 2004 beschlossen, die 2. Beratung der Gesetzesvorlage (04.15) zur Überführung der Aargauischen Kantonalbank in 2614 Art. 1298 eine neue Rechtsform auszusetzen; das Büro des Grossen Rats stimmte ein Jahr später formell dem Antrag des Regierungsrats auf Rückzug der Vorlage zu. Am 18. Januar 2005 überwies der Grosse Rat die (04.298) Motion Heinrich Schöni, Oftringen, an den Regierungsrat und beauftragte diesen, dem Grossen Rat eine Revision des Kantonalbankgesetzes vom 3. Juli 1973 mit den Schwerpunkten Corporate Governance und Abgeltung zu unterbreiten, unter einstweiliger Beibehaltung der Rechtsform der selbstständigen Staatsanstalt. Eine weitere (05.138) Motion von Thierry Burkart, Baden, vom 7. Juni 2005 (überwiesen am 14. März 2006) beauftragte den Regierungsrat in der Folge, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen hinsichtlich einer Rechtsformänderung der Aargauischen Kantonalbank von einer selbstständigen Staatsanstalt zu einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft vorzunehmen und eine Beteiligungsmöglichkeit für das breite Publikum vorzubereiten (unter Beibehaltung der aktienrechtlichen Mehrheit durch den Kanton). Zur Frage: Die Diskussion über die Staatsgarantie und die Privatisierung wurde in den 90er-Jahren nach hohen Verlusten einiger Kantonalbanken intensiv geführt und mündete in gesetzlichen Anpassungen. Ein Blick auf die damaligen Verhältnisse hilft, die Frage des Interpellanten richtig einzuordnen und gangbare Wege für den Kanton Aargau und seine Kantonalbank aufzuzeigen. Die folgenden Ausführungen stützen sich auf einen Aufsatz zu den „Kantonalbanken im Bankengesetz“ des Direktors der Eidgenössischen Bankenkommission, Daniel Zuberbühler, in der Festschrift zum 100-Jahr-Jubiläum des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) „Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken 1907 - 2007“. 1. Hohe Verluste bei einzelnen Kantonalbanken: In den 1990er-Jahren durchlief der Bankensektor eine tiefgreifende Krise. Diese wurde ausgelöst durch ein boomendes inländisches (Immobilien-)Kreditgeschäft in der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre und die darauf folgende Rezession. Mängel im Kredit-Risikomanagement führten zu hohen Verlusten bei den Kantonalbanken von Genf und Waadt, die nur dank Hilfe ihrer Kantone in Milliardenhöhe saniert werden konnten. Die Kantonalbanken der Kantone Solothurn und Appenzell Ausserrhoden wurden wegen hoher Verluste an Grossbanken verkauft. Die Berner Kantonalbank hatte 1991 einen Wertberichtigungsbedarf von 3 Mia. Franken und gründete eine Auffanggesellschaft, um ihre Problemkredite auszulagern. Die Aargauische Kantonalbank blieb in diesen Jahren bei ihrer vorsichtigen Geschäftspolitik und baute das Risikomanagement zu einem eigenen Geschäftsleitungsbereich aus. Sie trug damit zu den Voraussetzungen der kontinuierlichen Erfolgssteigerung der letzten Jahre bei. 2. Teilrevision des Bankengesetzes: Seit dem 1. Oktober 1999 ist der Begriff der Kantonalbank in Artikel 3a des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG) wie folgt umschrieben: Als Kantonalbank gilt eine Bank, die aufgrund eines kantonalen gesetzlichen Erlasses als Anstalt oder Aktiengesellschaft errichtet wird. Der Kanton muss an der Bank eine Beteiligung von mehr als einem Drittel des Art. 1298 Kapitals halten und über mehr als einen Drittel der Stimmen verfügen. Er kann für deren Verbindlichkeiten die vollumfängliche oder teilweise Haftung übernehmen. Aufgehoben wurden bei dieser Teilrevision letzte Sondernormen für die Kantonalbanken und die Staatsgarantie als konstitutives Element einer Kantonalbank: Die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit aller Kantonalbanken wurde ausgedehnt auf die zwingende Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen für die Betriebsbewilligung, das heisst auf die vollumfängliche Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und zwar mit der Begründung, dass so der Schutz der Gläubiger und Steuerzahler verstärkt wird. Ein gesetzlicher Leistungsauftrag, das Gegenstück zur Staatsgarantie, war schon zuvor im Bankengesetz nicht zwingend vorgesehen. Mit dem erhöhten Handlungsspielraum konnten und können Kantone ihre Kantonalbanken dem veränderten Marktumfeld anpassen, diese ohne Statusverlust bis zu einer Sperrminorität privatisieren und die Staatsgarantie beschränken oder aufheben. Sowohl die Aufsicht durch die EBK wie auch der erhöhte Handlungsspielraum dienen der staatlichen Risikominderung. 3. Staatsgarantie und Leistungsauftrag: Die Beispiele der Kantonalbanken der Kantone Genf und Waadt, die als einzige schon seit mehr als einem Jahrhundert nur über eine beschränkte, im Falle der Waadt sogar über keine Staatsgarantie verfügen, zeigt, dass die formelle Staatsgarantie in ihrer praktischen Tragweite weit überschätzt wird beziehungsweise die faktische Staatsgarantie von grosser Bedeutung ist: Beide Kantone waren ohne gesetzliche Ausfallhaftung aufgrund eines hohen Marktanteils und der negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Insolvenz ihrer Kantonalbanken im Sinne eines faktischen Beistandszwangs trotzdem zur Sanierung gezwungen. Damit verfügen beide Banken über die heute noch weitgehend übliche Institutsgarantie, das heisst der Kanton hat jederzeit für den Bestand seiner Kantonalbank geradezustehen. Da Staatsgarantie und Leistungsauftrag untrennbar zusammen gehören, kann der Kanton eine formelle Staatsgarantie nur abwenden, falls er explizit darauf verzichtet, seiner Kantonalbank eine Aufgabe zuzuweisen. Die faktische Staatsgarantie besteht bei einem Kantonsinstitut trotzdem weiter und kann durch eine TeilVeräusserung nicht beseitigt werden: Auch bei einer teilprivatisierten Kantonalbank wird der öffentlich-rechtliche Eigentümer im Ernstfall die Sanierungslasten allein zu tragen haben, weil von den Privataktionären kein Beitrag zu erwarten ist. Abgesehen von einer vollständigen Veräusserung und Namensänderung seiner Kantonalbank kann der Kanton versuchen, die Staatsgarantie zu beschränken, indem er nur bestimmte Einlagen schützt oder die Staatsgarantie betragsmässig limitiert. Weiter senkt der Kanton sein Haftungsrisiko, indem er für die Einhaltung der von der Regierung verabschiedeten Corporate Governance Grundsätzen sorgt und seine Kantonalbank möglichst gemäss den Regelungen des Aktienrechts ausgestaltet. Mit dem AKBG erfolgt bei der Aargauischen Kantonalbank ein weiterer Schritt in diese Richtung beziehungsweise wird zum Ausgleich des Wettbewerbsvorteils, den die Staatsgarantie darstellt, eine Abgeltung eingeführt. 18. September 2007 4. Aktueller Stand bei den Kantonalbanken: Heute existieren ausser in den Kantonen Solothurn und Appenzell Ausserrhoden in 24 Kantonen Kantonalbanken. 21 verfügen über eine unbeschränkte Staatsgarantie. Die Genfer Kantonalbank hat eine beschränkte, die Waadtländische Kantonalbank keine Staatsgarantie. Für die Berner Kantonalbank ist der definitive Wegfall der Staatsgarantie für 2012 geplant. 16 Kantonalbanken sind selbstständige Anstalten nach kantonalem Recht. Die Kantonalbanken der Kantone Genf, Jura, Waadt, Wallis und Zug sind spezialgesetzliche Aktiengesellschaften nach OR 763, die Berner und Luzerner Kantonalbank sind privatrechtliche Aktiengesellschaften nach OR 620ff. und die St. Galler Kantonalbank eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft nach OR 762. An der Börse SWX Swiss Exchange kotiert sind per Mitte 2007 Wertpapiere des Gesellschaftskapitals der Kantonalbanken von Basel-Landschaft (Partizipationsscheine), Basel-Stadt (Partizipationsscheine), Bern (Namenaktien), Genf (Inhaberaktien), Graubünden (Partizipationsscheine), Jura (Inhaberaktien), Luzern (Namenaktien), St. Gallen (Namenaktien), Waadt (Namenaktien), Wallis (Inhaberaktien) und Zug (Inhaberaktien). Die Beteiligungen der Kantone am Aktienkapital ihrer Kantonalbanken liegen jeweils zwischen 40 % und 75 %, die Stimmrechtsanteile zwischen 50 % und 86 %. 5. Weiteres Vorgehen: Zurzeit ist die Aargauische Kantonalbank eingeladen, zu den vom Regierungsrat formulierten Eigentümerzielen und -strategien Stellung zu nehmen. Anschliessend wird der Planungsbericht zur kantonalen Beteiligungspolitik ausgearbeitet. Das Vernehmlassungsverfahren und die parlamentarische Beratung des Planungsberichts sind für das Jahr 2008 geplant. Mit der Umsetzungsphase der kantonalen Beteiligungspolitik plant der Regierungsrat, dem Grossen Rat ab 2009 eine Revision des AKBG zu unterbreiten, die sich unter anderem mit der Prüfung der Staatsgarantie, der Rechtsform und der Öffnung des Aktienkapitals der Aargauischen Kantonalbank befasst. Es bietet sich dem Kanton Aargau mit der nächsten Reform ab 2009 die Chance, die Aargauische Kantonalbank von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und an einer Bank beteiligt zu sein, die sich auch in Zukunft erfolgreich im Wettbewerb behaupten kann. Dies entspricht der erklärten Absicht des Regierungsrats. Der Weg dorthin wird aber nicht einfach. Überstürzte Aktionen sind dieser Zielerreichung jedenfalls nicht förderlich. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2’107.–. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Die Staatsgarantie ist eine Bedrohung der finanziellen Kantonsgesundheit. Die Staatsgarantie ist unbegrenzt. Ich zitiere: "Der Kanton haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen." So steht es im Gesetz. Ein Historiker ist in der Lage, den Ursprung dieser Bestimmung zu begreifen. Als Grossrat kann ich nach wie vor nicht verstehen, worauf in aller Welt der Aargauer 2615 18. September 2007 Regierungsrat noch wartet. Ist es nötig, dass wir die Erfahrungen der Solothurner, Berner, Ausserrhoder und anderer auch noch machen? "Bei uns geschieht so etwas nicht", diese Worte sind auf dem Wegweiser mancher Krisen zu lesen gewesen. Wenn durch eine Öffnung des Kapitals der Wert des Instituts wenigstens nachvollziehbar gehoben und durch die Anforderungen an eine Publikumsgesellschaft die Transparenz verbessert würde, aber nicht einmal diese, längst überfällige Massnahme will der Regierungsrat jetzt ergreifen. Herr Grossratspräsident, dies ist keine Anspielung auf den Namen des Motionärs. Es ist ein Zufall, aber ein schöner Zufall. Das Schönste ist, wie nun in plausiblen, jedoch die wahren Vorgänge verschleiernden Worten der Abbruch der überaus sinnvollen Reform im Jahr 2004 dargestellt wird. Sie haben das gelesen. Wenn man nachfragt, hat man damals erfahren und erfährt heute, dass die Bankleitung Angst vor den Gelüsten des Herrn Hans Vögeli von der ZKB bekam. Flugs wurden einige, vielleicht suboptimale Äusserungen des für die Finanzen, aber damals nicht für die Bank zuständigen Regierungsrats, man wolle mit dem Erlös die APK sanieren, zur Ausrede gemacht, in den parlamentarischen Prozess einzugreifen. Die Kommissionsmitglieder wurden so stark eingeschüchtert, dass sie die Übung abbrachen. Offenbar befürchtet der heute zuständige und damals noch nicht zuständige Regierungsrat, er werde mit der Vorlage ebenso scheitern wie sein Vorgänger. In dieser Funktion schiebt er das Dringende auf die lange Bank. Originalton Zitat: "Überstürzte Aktionen sind dieser Zielerreichung jedenfalls nicht förderlich." Wir alle wissen, dass Herr Hans Vögeli nicht mehr bei der ZKB arbeitet, dass der Verkauf einer Minderheit ohnehin keinen Einfluss auf die Führung der Geschäfte hat und dass so wohl auch im Aargau alle notwendigen Vorlagen bei der Verwaltung vorhanden sind, wie sie auch z.B. in unserem Nachbarkanton Bern in den Gesetzbüchern stehen und angewendet werden. Es ist unverantwortlich, weiter zu warten. Es ist absurd, nach 4 Jahren von überstürzt zu sprechen. Es ist Zeit zu handeln, umso mehr Zeit zu handeln, da es der Bank gut geht und weiterhin gut gehen soll. Genau deshalb müssen heute diese Schritte heute eingeleitet werden. Heu wird eingefahren, wenn die Sonne scheint, Herr Regierungsrat. Ich bin mit der Beantwortung unzufrieden, betrachte jede weitere Saumseligkeit als unverantwortlich und habe deshalb zwei Motionen eingereicht, die zum Ziel beitragen sollen, welches wir nach unserem Gelübde anzustreben haben, indem sich die Verpflichtung findet die Wohlfahrt des Kantons Aargau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu fördern. Ich bitte für diese Worte und die Zeitüberschreitung um Entschuldigung, aber ich würde es wieder tun. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1299 Neue Führungsmethodik; Steuerungsbereiche; Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, [GO]); Anhang 2; Änderung; Verabschiedung bzw. Beschlussfassung (Vorlage des Regierungsrats vom 13. Juni 2007) 2616 Art. 1299 Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Allgemeines: Die Kommission AVW hat das vorliegende Geschäft am 24. August 2007 beraten. Als Auskunftspersonen waren anwesend: Die Herren Dr. Peter Grünenfelder, Staatsschreiber, und Urs Meier, Generalsekretär Staatskanzlei. Zum Inhalt dieser Vorlage: Die Zeiten ändern sich, und wir sowie die Art und die Zahl der Aufgabenbereiche ändern mit ihnen. Das ist die Begründung für die verschiedenen Ergänzungen und Änderungen in verschiedenen Bereichen der Geschäftsordnung die uns der Regierungsrat hier vorschlägt. Wie man aus der Synopse sieht, betrifft dies vor allem die in Anhang 2 der GO formulierten Aufgabenbereiche. Zur Erinnerung: Es war bei der Einführung von WOV im Jahr 2005 die erklärte Absicht des Grossen Rats, die Aufgabenbereiche nicht abschliessend zu definieren. Die Kommission AVW hat diese Vorlage nicht als Formsache behandelt, sondern die einzelnen Änderungsanträge genau betrachtet. Darum gibt es auch einige abweichende Kommissionsanträge. Eintreten war nicht bestritten. Aus der Kommission wurde aber von verschiedener Seite bemängelt, dass die relativ lapidare und kurz gehaltene Umschreibung der Aufgabenbereiche, wie sie in der ersten Fassung von 2005 zu finden ist, in den vorliegenden Anträgen nicht eingehalten wurde. Auch vermisste die Kommission eine gewisse redaktionelle Sorgfalt - das ist noch freundlich ausgedrückt. Zu diesem Vorwurf wurde von Seiten der Auskunftspersonen darauf hingewiesen, dass gewisse redaktionelle Mängel schon 2005 bestanden hätten. Eintreten wurde stillschweigend beschlossen. Eintreten Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der Grünen, der SP, der CVP, der FDP und der EVP auf die Vorlage ein Fricker Roger, SVP, Oberhof: Die SVP-Fraktion hat die wesentlichen Änderungen des Dekrets über die Geschäftsführung des Grossen Rates beraten. Wir unterstützen die abweichenden Anträge der Kommission AVW. Ich nenne sie: auf Seite 6, 120 Aufgabenbereich Zentrale Stabsleistungen; auf Seite 11, 245 Aufgabenbereich Standortförderung. Wir hätten im Titel lieber auch die Wirtschaftsförderung gesehen. An der Kommissionssitzung wurden wir belehrt, dass man heutzutage die Bezeichnung "Standortförderung" verwendet, und wir unterstützen diesen Vorschlag. Weiter auf Seite 16, 325 Aufgabenbereich Hochschulen; auf Seite 22, 440 Aufgabenbereich Landwirtschaft, wir sind froh, dass die "Leistungsfähigkeit" und der "Tierschutz" weiter und wieder enthalten sind. Auf Seite 24, 510 Aufgabenbereich Soziale Sicherheit; auf Seite 27, 553 Aufgabenbereich Verbraucherschutz, hier unterstützt die SVP den Entwurf des Regierungsrats ohne die Ergänzung "Spielwaren" und "Kleider". Diese sind in den Gebrauchsgegenständen bereits enthalten. Das Herzstück der Vorlage befindet sich für die SVP auf Seite 23 im 515 Aufgabenbereich Betreuung Asylsuchende. Hier stelle ich im Namen der SVP-Fraktion den Antrag zur Streichung eines Teils des zweiten Satzes:"...für illegale Personen..." Herr Präsident, wenn ich darf, folgt eine ganze Art. 1299 kurze Begründung, um Ihnen diesen Antrag schmackhaft zu machen. Ich werde später nichts mehr dazu sagen. Gewährleisten heisst, sich dafür verbürgen. Es kann nicht sein, dass wir Gesetzesbrecher, und um diese handelt es sich bei illegalen Personen, explizit erwähnen und gewissermassen legalisieren. Man könnte auch sagen, wir machen dadurch aus Illegalen legale Personen. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie unserer Änderung zu. Stärken Sie das Recht und schwächen Sie die Gesetzesbrecher. Landammann Hasler Ernst, SVP: Zum Eintreten möchte ich mich nicht äussern. Ich möchte der Kommissionspräsidentin für die Beratung der Vorlage danken. Später werde ich kurz Stellung zum Antrag von Roger Fricker nehmen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Generell waren die Nummerierungen der Aufgabenbereiche gemäss AFP-Darstellung nicht bestritten und wurden so beschlossen. Die mathematisch fragwürdige Reihenfolge der Nummern bzw. der Aufgabenbereiche in der vorliegenden Synopse ist als Hilfestellung für das Parlament gedacht - nicht beim Zählen aber beim Beraten. In der GO soll die korrekte Reihenfolge wieder eingehalten werden. § 92 Abs.3, § 92a, Anhang 2 Aufgabenbereich (AB) 010, 710 und 810 wurden stillschweigend gutgeheissen. Zum Aufgabenbereich 820 habe ich noch etwas zu sagen. 18. September 2007 ergibt, und die daraus für den Grossen Rat sich ergebenden im Aufgabenbereich 820 formulierten Aufgaben betreffen die Kontrolle der Umsetzung des IDAG. Die im Aufgabenbereich 120 formulierte Information und Dokumentation des Regierungsrats bezieht sich auf eine administrationsinterne Stabsaufgabe und hat mit dem IDAG nichts zu tun. Das war nicht allen Kommissionsmitgliedern klar. - Eine Regelung des Archivwesens in der Folge des IDAG in einem weiteren Aufgabenbereich ist nicht notwendig. Die Archivierung ist keine neue Aufgabe; sie wird im Aufgabenbereich Kultur umschrieben. - Eine Verwaltungsunterlage ist nicht bei der beauftragten Person für Öffentlichkeit und Datenschutz anzufordern, sondern bei der Amtsstelle oder dem Staatsarchiv. Die ÖDP kann angerufen werden, wenn sich Probleme bei der Herausgabe dieser Akten ergeben. Aufgabenbereich 820 wurde von der Kommission stillschweigend so beschlossen. Zur Änderung im Aufgabenbereich 120 gab es eine Diskussion über die Begriffe Kontrolle und Controlling. Weiter wurde kritisch angemerkt, dass die Formulierung für den Aufgabenbereich 120 etwas gar lang geraten sei, ganz im Unterschied zu anderen Aufgabenbereichen. Dem wurde entgegnet, dass der Aufgabenbereich 120 auch eine Vielzahl von Aufgaben umschliesse. Die redaktionelle Änderung durch die Kommission (Seite 6 der Synopse), welcher der Regierungsrat zustimmt, wurde entsprechend der Formulierung im Aufgabenbereich 100 übernommen und von der Kommission stillschweigend beschlossen, ebenso wie der so bereinigte Aufgabenbereich 120. AB 100, 210, 215, 220 und 225 wurden stillschweigend so beschlossen. Zustimmung Titel, I., § 92 Abs 3 245 Aufgabenbereich: Standortförderung Zustimmung § 92a Zustimmung zur Aufhebung Anhang 2 010 Aufgabenbereich: Grosser Rat 710 Aufgabenbereich: Rechtsprechung 810 Aufgabenbereich: Finanzaufsicht Zustimmung 820 Aufgabenbereich: Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz 120 Aufgabenbereich: Zentrale Stabsleistungen 100 Aufgabenbereich: Zentrale Dienstleistungen und kantonale Projekte 210 Aufgabenbereich: Polizeiliche Sicherheit 215 Aufgabenbereich: Verkehrszulassung 220 Aufgabenbereich: Strafverfolgung und Strafvollzug 225 Aufgabenbereich: Migration Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Zum neuen Aufgabenbereich 820 Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz stellten sich einige Fragen. Zusammengefasst waren die Erkenntnisse daraus wie folgt: - Die Informationsverpflichtung, die sich aus dem IDAG Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Zum Aufgabenbereich 245 Standortförderung gab es eine längere Diskussion über den Begriff der "Wirtschaftsförderung". Die Kritiker der Umformulierung befürchteten, dass mit dieser der Staat noch weiter von der Wirtschaft abrücke, wie sie es ausdrückten. Der Herr Staatsschreiber erklärte, dass Wirtschaft fördern gleichbedeutend mit Wirtschaft materiell unterstützen wäre, was aber weder möglich noch erwünscht sei. Es gehe darum, gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft bereit zu stellen. Zu diesem Aufgabenbereich wurde ein Antrag gestellt, die alte Fassung sei stehen zu lassen. Ein weiterer Antrag, nämlich die Ergänzung von "Fördern von Neugründungen und akquirieren von wertschöpfungsstarken und/oder Arbeitsplatz schaffenden Unternehmen aus dem Ausland" wurde damit begründet, dass gerade für strukturschwache Kantonsgebiete nicht nur die Wertschöpfung, sondern vor allem auch das Arbeitsplatzpotential bei Neuakquisitionen von Unternehmen von Bedeutung sei. In diesem Zusammenhang stellte sich auch die Frage, warum diese Unternehmen gerade aus dem Ausland geholt werden müssten. Dies sei so vor allem, ich zitiere "aus föderalen Gründen", das heisst, weil man nicht innerhalb der Schweiz abwerben wolle, weil sich das nicht gehört. Das letzte Stichwort aus der früheren Fassung wird nicht mehr aufgenommen, weil die dort erwähnten Analysen keine Aussenwirkung haben, sondern nur eine verwaltungsinterne 2617 18. September 2007 Wirkung. Insofern passt die Aufgabe nicht zum Aufgabenbereich 245. Ein Antrag, die Formulierung "aus dem Ausland" zu streichen, wurde gestellt und wieder zurückgezogen. Der Ergänzungsantrag "und/oder Arbeitsplatz schaffenden" wurde mit 11 zu 0 Stimmen, bei 11 Anwesenden, gutgeheissen. Der Antrag auf Belassen der alten Fassung wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei einer Enthaltung, bei 11 Anwesenden abgelehnt. Die neue ergänzte Fassung wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei einer Enthaltung, bei 11 Anwesenden gutgeheissen. Zustimmung 230 Aufgabenbereich: Arbeitssicherheit und arbeitsmarktliche Integration 235 Aufgabenbereich: Registerführung und Rechtsaufsicht 240 Aufgabenbereich: Gemeindeaufsicht und Finanzausgleich 310 Aufgabenbereich: Volksschule 315 Aufgabenbereich: Sonderschulung, Heime und Werkstätten 320 Aufgabenbereich: Berufsbildung und Mittelschule Zustimmung 325 Aufgabenbereich: Hochschulen Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Beim Aufgabenbereich 325 Hochschulen entspann sich eine längere Diskussion über die Umschreibung des Aufgabenbereichs in einem Kanton, der aktuell keine Hochschule führt. Die Diskussion mündete in die redaktionellen Änderungen, die in der Synopse zu sehen sind und denen der Regierungsrat zustimmt. Ein Antrag, die alte Fassung sei stehen zu lassen, wurde mit 7 zu 4 Stimmen, bei 11 Anwesenden, abgelehnt. Die bereinigte neue Fassung wurde mit 7 zu 4 Stimmen, bei 11 Anwesenden, gutgeheissen. Zustimmung 330 Aufgabenbereich: Bildungsberatung und Ausbildungsbeiträge 335 Aufgabenbereich: Sport, Jugend 340 Aufgabenbereich: Kultur 545 Aufgabenbereich: Sozialversicherungen 410 Aufgabenbereich: Finanzen, Controlling und Statistik 435 Aufgabenbereich: Zentrale Informatikdienste 420 Aufgabenbereich: Personal 425 Aufgabenbereich: Steuern Zustimmung 440 Aufgabenbereich: Landwirtschaft Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Im Aufgabenbereich 440 Landwirtschaft wurde eine Formulierung gemäss dem vom Grossen Rat gutgeheissenen Planungsbericht Landwirtschaft vorgeschlagen; die Änderung von "Vollzug" in "Umsetzen" entspricht diesem Planungsbericht. Weiter wurde der Begriff der Raumplanung, von dem nicht mehr gesprochen wird – der 2618 Art. 1299 neue Begriff lautet "Raumentwicklung" -, entsprechend der neuen Aufgabenentwicklung in "Raumnutzung" geändert. Nach längerer Diskussion wurde ein Ergänzungsantrag, welcher lautete: "... einer leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie..." mit 7 zu 4 Stimmen, bei 11 Anwesenden, genehmigt. Ein weiterer Ergänzungsantrag "... Bereichen Raumnutzung, Tier-, Umwelt- und Gewässerschutz..." wurde mit 7 zu 2 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, bei 11 Anwesenden, gutgeheissen. Einem Streichungsantrag "koordinieren und optimieren" wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei 1 Enthaltung, (11 Anwesende) zugestimmt. Ein Antrag, die alte Fassung sei zu belassen, wurde mit 10 zu 1 Stimme abgelehnt. Der bereinigten Fassung wurde mit 10 zu 1 Stimme, bei 11 Anwesenden, zugestimmt. Zustimmung 645 Aufgabenbereich: Wald, Jagd und Fischerei Zustimmung 515 Aufgabenbereich: Betreuung Asylsuchende Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Beim Aufgabenbereich 515 Betreuung Asylsuchende wurde der Antrag gestellt, am bisherigen Wortlaut festzuhalten. Dieser Antrag wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei 1 Enthaltung, bei 11 Anwesenden, abgelehnt. Ein Antrag, der Passus "illegale Personen" sei zu streichen, wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei 1 Enthaltung, bei 11 Anwesenden, abgelehnt. Der Vorschlag des Regierungsrats wurde mit 6 zu 4 Stimmen, bei 1 Enthaltung und 11 Anwesenden gutgeheissen. Vorsitzender: Roger Fricker stellt den Antrag, in Satz 2 "für illegale Personen" zu streichen. Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Das Argument, dass das in der Kommission abgelehnt wurde, war dass das eben der Bundesverfassung entspricht, dass man das Notrecht nicht streichen kann. Insofern wäre der Antrag, der in der Kommission gestellt wurde, den wir heute wieder gehört haben, nicht konform mit er Bundesverfassung. Landammann Ernst Hasler, SVP: Zum Streichungsantrag von Roger Fricker im letzten Teil des zweiten Satzes: Es begann vor 3 Jahren, wie es die Kommissionspräsidentin bereits gesagt hat, mit dem Nothilfegesetz des Bundesrats bei Nichteintretensentscheiden. Damals bezeichnet man es als Pilotprojekt. Heute ist es im Asylgesetz verankert. Roger Fricker, die Nothilfe und die illegal anwesenden Personen sind miteinander verknüpft. Man kann dies nicht voneinander getrennt betrachten. Es handelt sich um einen gemeinsamen Begriff im Gesetz, den man nicht trennen kann. Die Bemerkung in der Klammer dient der Verdeutlichung, um was es hier geht. Auch wenn Sie den letzten Teil streichen, bleibt das Bundesgesetz massgebend. Dies können wir im Kanton Aargau nicht aushebeln. Ich bin der Meinung, diesen Streichungsantrag muss man ablehnen. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Als ich das letzte Mal die Bundesverfassung las, habe ich darin noch Art. 1299 nichts vom Schutz Illegaler gefunden. Offenbar ändert sich das rasch. Hingegen Art. 12 über das Recht auf Hilfe in Notlagen bestreiten wir genau so wenig, wie das Gesetz. Roger Fricker hat die Nothilfe stehen lassen, jedoch nicht die Erwähnung der illegalen Personen und deren Streichung beantragt. Das Gesetz wird von uns nicht bestritten. Aber wir bestreiten die Opportunität der Illegalität hier in der Vorlage, die uns die Kommission und der Regierungsrat beliebt machen möchte, eine quasi legale Grundlage zu geben. Landammann Ernst Hasler, SVP: Grossrat Stüssi hat es ausgedrückt. Ich beziehe mich auf eine andere Aussage in diesem "Begriff", nämlich auf den Aufgabenbereich, den wir erfüllen müssen. Der Aufgabenbereich, den wir erfüllen müssen, ist eben das Bundesrecht. Deshalb muss hier genau dieser Begriff stehen. Es hat nichts damit zu tun, was Du gesagt hast Jürg, sondern es hat mit der neuen Aufgabe, die wir erfüllen müssen, zu tun. Abstimmung: Der Antrag Fricker wird mit 82 gegen 34 Stimmen abgelehnt. 510 Aufgabenbereich: Soziale Sicherheit 535 Aufgabenbereich: Gesundheitsversorgung in den Bereichen der Akutmedizin, Spezialmedizin und Langzeitbetreuung 520 Aufgabenbereich: Gesundheitsschutz, Gesundheitsvorsorge, ärztliche Aufsicht und diverse Bereiche Gesundheitsversorgung Humanmedizin Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: In Aufgabenbereich 510 wurde ein Antrag auf eine redaktionelle Änderung "Vollzug" anstelle von "Vollziehen" mit 8 zu 2 Stimmen, bei 1 Enthaltung, und 11 Anwesenden gutgeheissen. Die bereinigte Fassung wurde stillschweigend beschlossen. Zustimmung 533 Aufgabenbereich: Verbraucherschutz Wyss Kurt, CVP, Leuggern-Gippingen: In der Botschaft steht, dass im neuen Aufgabenbereich Verbraucherschutz die Stichworte entsprechend ergänzt worden sind. Meines Erachtens zu wenig. Im Aufgabenbereich 533 Sicherheit von Lebensmittel, genügen die stichwortartigen Aufzählungen der Aktualität nicht. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Schreiben des Bundesamts für Gesundheit BAG vom 12. September 2007. In diesem Schreiben unter dem Titel "Sicherheit von Spielzeug", das u.a. auch an das kantonale Laboratorium des Kantons Aargau gerichtet ist, wird die kantonale Vollzugsbehörde aufgefordert die Weisung Nr. 13 umzusetzen. Die kantonalen Behörden werden aufgefordert, in nächster Zeit eine intensive Überprüfung der Konformalitätserklärung bei den Importeuren und Händlern vorzunehmen. Ich bin erstaunt, dass der Regierungsrat die Chance nicht ergreifen will, die Stichworte "Spielwaren" und "Kleider" aufzunehmen. Herr Regierungsrat, wir reden nicht von einigen Tonnen Spielzeug aus China. Von Januar bis Ende August 2007 wurden 6570 Tonnen Spielzeug aus China importiert. Allein via Zollinspektorat Aarau-Buchs 18. September 2007 wurden über 345 Tonnen Spielzeug aus China in die Schweiz importiert. Ich stelle den Antrag, dass der Aufgabenbereich 533 mit den Stichworten "Spielwaren" und "Kleidern" ergänzt wird. Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Dieser Ergänzungsantrag wurde in der Kommission gleich begründet und wurde mit 5 zu 4 Stimmen, bei 2 Enthaltungen und 11 Anwesenden genehmigt. Hier hält der Regierungsrat jedoch an seiner Fassung fest. Es wurde auch von den Auskunftspersonen argumentiert, die Spielwaren und Kleider seien eigentlich subsumiert unter den Gebrauchsgegenständen. Aber der Antragsteller hat ja gesagt, warum es ihm sehr wichtig ist, dass das drin ist. Ich bin der Ansicht, dass die Chinesen nicht besser produzieren, wenn wir in der Geschäftsordnung des Kantons Aargau das so ändern. Landammann Ernst Hasler, SVP: Es wurde bereits darauf hingewiesen, in Art. 5 Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ist der Begriff Gebrauchsgegenstände im Detail definiert. Gemäss Buchstabe C fallen darunter Kleidungsstücke, Textilien und andere Gegenstände, die nach ihrer Bestimmung mit dem Körper in Berührung kommen. Es ist also präzise umschrieben. Gemäss Buchstabe D sind Gegenstände, die für den Gebrauch durch Kinder bestimmt sind wie z. B. Spielzeuge, Lernmaterialien, Mal- und Zeichnungsmaterial, unter diesen Begriffen subsumiert. Mit anderen Worten Kurt Wyss, wir benötigen diese Ergänzungen nicht. Es ist im Gesetz subsumiert und sonst wird doppelt genagelt. Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Abstimmung: Die Fassung des Regierungsrats wird mit 61 gegen 47 Stimmen gutgeheissen. Aufgabenbereich: Gesundheitsschutz und Prävention Veterinärmedizin Aufgabenbereich: Sicherheit von Lebensmitteln, Wasser, Chemikalien und Organismen Zustimmung zur Aufhebung 540 Aufgabenbereich: Militär und Bevölkerungsschutz 610 Aufgabenbereich: Raumentwicklung und Recht 615 Aufgabenbereich: Energie 620 Aufgabenbereich: Umweltschutz 625 Aufgabenbereich: Umweltentwicklung 630 Aufgabenbereich: Umweltsanierung 635 Aufgabenbereich: Verkehrsangebot 640 Aufgabenbereich: Verkehrsinfrastruktur 430 Aufgabenbereich: Hochbauten II. /III. /IV. Zustimmung Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Der Antrag in der Botschaft auf Seite 5 auf Genehmigung der Änderungen in der GO wurde mit 8 zu 0 Stimmen, bei 4 Enthaltungen, (12 Anwesende) gutgeheissen. Ich danke 2619 18. September 2007 den Herren Dr. Peter Grünenfelder und Urs Meier für ihre geduldigen Auskünfte und der Kommission für die lebhafte Diskussion. Abstimmung über den Antrag in der Botschaft: Der Antrag wird mit 98 gegen 14 Stimmen gutgeheissen. Beschluss: Der Entwurf zur Änderung des Dekrets über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (Geschäftsordnung [GO]) wird, wie er aus den Beratungen hervorgegangen ist, verabschiedet. 1300 Postulat der CVP-Fraktion vom 9. Januar 2007 betreffend klare Führung und Strategie für die Informations- und Kommunikationstechnologien des Staates ICT im Aargau; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung (vgl. Art. 913 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 8. August 2007: Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung: Die Postulantin will den Regierungsrat eine bewusste und sachkundige Führung und Förderung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im gesamten Einflussbereich des Kantons Aargau während der laufenden Legislatur vertiefen und das Vorhaben als Pendenz im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2008 - 2011 einer überzeugenden, führungsstarken Lösung zuführen lassen. Die Informatik in der kantonalen Verwaltung ist steigenden Anforderungen ausgesetzt. Sie muss gleichzeitig neue Technologien meistern und trotzdem kosteneffizient bleiben. Um diesen steigenden Anforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden, muss die Ausrichtung der kantonalen Informatik kontinuierlich weiterentwickelt werden. In diesem Sinn erteilte der Regierungsrat bereits im Jahr 2005 unter dem Projekttitel „Future IT (FIT)“ den Auftrag, die Kernkompetenzen und die Organisationsstruktur der Informatik des Kantons zu durchleuchten. Im Projekt Future IT sind unter der Leitung der Staatskanzlei alle Departemente und die Justizbehörden beteiligt. Ziel von Future IT ist insbesondere eine Konsolidierung der ITInfrastruktur, eine Optimierung der Kosten sowie eine Steigerung der Kundenzufriedenheit. Nach einer detaillierten Analyse der bisherigen Informatikstruktur und Prozesse sowie der Entwicklung eines Lösungsdesigns beschloss der Regierungsrat im Herbst 2006 das weitere Vorgehen. Die Massnahmenplanung zur Umsetzung von Future IT erfolgt derzeit in sechs Teilprojekten: Einkaufsbündelung, Serverzentralisierung, Projekt neue KAI, Departementsinformatik, Standardanwendungen und Controlling. Die zentrale Steuerung der Informatik wird im Rahmen der Umsetzung grundsätzlich gestärkt, indem ein neues, starkes Führungsinstrument, das sogenannte Informatikboard, per 1. Oktober 2006 durch den Regierungsrat eingesetzt wurde. 2620 Art. 1300-1301 Dieses Gremium wird vom Staatsschreiber geleitet und setzt sich aus den Generalsekretären der Departemente und der Staatskanzlei sowie dem Leiter der Justizverwaltung zusammen. Sekretär des Informatikboards ist der Leiter Informatikstrategiestelle der Staatskanzlei. Das Informatikboard ist mit stringenten Kompetenz- und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Es führt grundsätzlich monatlich Sitzungen durch, bei höherem Geschäftsanfall auch vierzehntäglich. Im Rahmen der vom Regierungsrat verabschiedeten Informatikstrategie legt das Informatikboard verbindliche Richtlinien für die kantonale Informatik fest. Es beurteilt Informatik-Anträge der Verwaltungseinheiten auf ihre Strategiekonformität und ist für das Controlling bei grossen zentralen Informatikprojekten verantwortlich. Daneben genehmigt das Informatikboard die Informatik-Prozesse, die Informatik-Standards, die Liste der präferenzierten Anbieter und das Informatik-Sicherheitskonzept. Zuhanden des Regierungsrats bereitet das Informatikboard auch die informatikrelevanten Teile des Budgets und der Planjahre des Aufgaben- und Finanzplans vor und stellt entsprechend Antrag. Der von der Postulantin geforderte Prozess zur verbesserten Führung und Förderung der Informatiktechnologien ist also bereits im Gang. Das Projekt Future IT wird denn auch im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2008 - 2011 als Entwicklungsschwerpunkt im Aufgabenbereich 100 geführt. Damit kann der Vorstoss entgegengenommen und gleichzeitig abgeschrieben werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 809.–. Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Es wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben. 1301 Auftrag Esther Egger, Obersiggenthal, vom 26. Juni 2007 betreffend Massnahmen zur Einführung von behindertengerechten Abstimmungsunterlagen für sehbehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und Stimmbürger; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung (vgl. Art. 1170 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 15. August 2007: Der Regierungsrat nimmt den Auftrag entgegen und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung: Der Auftragsgegenstand beschlägt den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats gemäss § 48 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes und beinhaltet die Prüfung von Massnahmen. Formell ist auf den Vorstoss einzutreten. 1. Die Auftraggeberin möchte durch den Regierungsrat die Massnahmen prüfen lassen, die notwendig sind, um sehbehinderten oder blinden Stimmberechtigten den Zugang zu den (gedruckten) Abstimmungsunterlagen zu verbessern. 2. Am 1. September 2006 wandte sich die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS), Zürich, Art. 1302 unter anderem an die Staatskanzlei (auch Städte wie Aarau wurden mit einem gleichlautenden Brief angeschrieben) und ersuchte den Aargau, "die Herstellung der Abstimmungsunterlagen in einem Format, das für Menschen mit Behinderungen (darunter insbesondere Blinde und Sehbehinderte) zugänglich ist, zu ermöglichen, indem Sie die Kosten für die Produktion und Distribution übernehmen". An (unspezifizierten) Kosten wurde ein Betrag zwischen Fr. 2'200.– und Fr. 2'500.– pro Jahr genannt. Als Basis für die Kostenangabe wurden die Erfahrungen mit der Aufbereitung der Abstimmungsunterlagen des Bundes und des Kantons Zürich (ohne Nennung des relevanten Jahrs) angeführt, wobei die Fixkosten in der Produktionsvorund -nachbereitung sowie Aufsprache pro Ausgabe mit 3 bis 4 Stunden à Fr. 140.– und die variablen Kosten für Vervielfältigung, Versand und Materialkosten mit Fr. 5.– pro Exemplar (CD) beziffert wurden. Die Offerte ging dementsprechend von einer individualisierten Verteilung der Hörfassung der Abstimmungserläuterungen an in den Gemeinden als Blinde und Sehbehinderte angemeldete Stimmberechtigte aus. Gemäss Information auf der SBS-Webseite sind für das Abhören dieser CD, auf der Multimedia-Dokumente (Ton, Text und Bild) enthalten sind, allerdings spezielle Abspielgeräte notwendig; mit normalen CD-Abspielgeräten können sogenannte Daisy-CD's (Daisy = Digital Accessible Information System) nicht abgehört werden. Adressaufnahme, -bewirtschaftung und Verteilungsadministration wäre Sache der SBS. 3. Mit Stichtag 11. März 2007 boten 10 Kantone die Abstimmungserläuterungen erstmals als Hör-CD an. Im Kanton Bern wurden rund 40, im Kanton Zürich rund 50 CD's verteilt. Der Kanton Bern rechnet mit jährlichen Kosten von rund Fr. 5'000.–. Auch die Kantone Solothurn und St. Gallen arbeiten in dieser Form mit der SBS zusammen. Im Kanton Solothurn wurden bei der März-Abstimmung 2007 (allerdings nur) 7 CDs bestellt. Als einziger Kanton bietet bislang Luzern seine kantonalen Abstimmungsunterlagen seit dem gleichen Datum auch im Download-Angebot auf seiner Internet-Wahl- und Abstimmungsserviceseite an. Sogenannte «Daisy-Leser» stellen die Daten strukturiert dar und lesen Sie den Hörern und Hörerinnen vor. Die Audio-Daten der Abstimmungsunterlagen können als ZIP-Datei pro Abstimmungstag heruntergeladen werden. 4. Das Internet-Angebot des Kantons Aargau weist bereits heute einen guten Erschliessungsgrad für sehbehinderte und blinde Mitmenschen auf; es soll in dieser Hinsicht weiter verbessert werden. Insbesondere ist geplant, auch pdfDokumente so aufzubereiten, dass sie mittels heute von Blinden und Sehbehinderten verwendeter spezialisierter Software gelesen beziehungsweise vorgelesen werden können. Die Abstimmungserläuterungen des Kantons werden zusammen mit jenen des Bundes im Internetangebot des Kantonalen Wahlbüros bereits seit einigen Jahren als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt. 5. Die Staatskanzlei wird inskünftig die kantonalen Abstimmungserläuterungen ebenfalls über die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte als Hör-CD's anbieten, erstmals ab 2008. 18. September 2007 Je nach Ergebnis einer generellen behindertengerechten Aufbereitung von pdf-Dateien soll zudem geprüft werden, ob die Abstimmungserläuterungen zusätzlich als DownloadAngebot im Daisy-Format im Internet-Angebot des Kantonalen Wahlbüros bereitgestellt werden sollen. – Damit kann der Vorstoss entgegengenommen und gleichzeitig als erfüllt von der Kontrolle abgeschrieben werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 986.–. Der Auftrag ist unbestritten. Er wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben. 1302 Auftrag der SP-Fraktion vom 27. März 2007 betreffend Anwendung der Nachhaltigkeitsmethoden in Firmen, Institutionen, Pensionskassen, Versicherungen, Lehranstalten usw. im Besitz des Kantons Aargau oder solchen, an denen der Kanton beteiligt ist; Ablehnung (vgl. Art. 1057 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 27. Juni 2007: Der Regierungsrat lehnt den Auftrag mit folgender Begründung ab: Ausgangslage: Immer mehr nationale und internationale Unternehmen auferlegen sich eine offene Berichterstattung über die Nachhaltigkeit ihrer Unternehmensentwicklung und -verhalten. Beispiele für Leitfäden und Berichte sind zu finden unter http://www.globalreporting.org, http://www.responsiblecare.org/, http://www.oebu.ch/). Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit eines Unternehmens ist nicht nur Ausdruck der Eigenverantwortung, sondern spielt auch auf dem Markt eine immer grössere Rolle. So wird auch regelmässig ein Ranking der Unternehmen veröffentlicht. So hat das an der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz angesiedelte internationale Netzwerk für nachhaltiges Management bereits die vierte Untersuchung zur Qualität und Quantität der integrierten Nachhaltigkeitsbeurteilung von 250 Schweizer Unternehmen herausgegeben (http://www.ifsm.ch/index.html). Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit des Unternehmens wird zunehmend wichtiger Teil des Reportings und zum Merkmal guter Unternehmensführung, respektive Teil von Good Governance. Eine Liste mit Institutionen, die vom gestellten Auftrag betroffen sein können, ist im Beteiligungsspiegel S. 172 bis 174 des Jahresberichts 2006 des Regierungsrats abgedruckt. Diese Institutionen entscheiden selbstständig über ihre Geschäftstätigkeit. Zwar befürwortet der Regierungsrat die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, eine Anordnungsbefugnis für den Regierungsrat besteht nicht. Zudem ist die Bedeutung des Themas ganz unterschiedlich; so verfolgt die Aargauische Pensionskasse (APK) – als Beispiel – bereits aktiv eine den Nachhaltigkeitsnormen verpflichtete Anlagestrategie. Sie weist diese Praxis in den detaillierten Geschäftsberichten aus, ohne dies jedoch breiter zu kommunizieren. Die Instrumente, die der Kanton mit der Stabsstelle Nachhaltigkeit im Naturama entwickelt hat, beruhen zwar 2621 18. September 2007 auf allgemein anerkannten Grundsätzen, sind aber auf die Bedürfnisse des staatlichen Handelns ausgerichtet. Sie können daher nicht einfach von den verschiedenen Unternehmen übernommen, sondern müssen den spezifischen Anforderungen entsprechend angepasst werden. Der Regierungsrat hat mit Inkrafttreten auf den 15. März 2007 Richtlinien zur Public Corporate Governance für die Steuerung seiner Beteiligungen erlassen. Die Anwendung von Nachhaltigkeitsmethoden in den Beteiligungen wird darin nicht speziell erwähnt. Der Regierungsrat setzt voraus, dass die Unternehmen die Regeln respektive die Grundsätze der Nachhaltigkeit berücksichtigen. Dies entspricht den heutigen Prinzipien von Good Governance. Er vertritt aber die Meinung, dass es den Unternehmen respektive deren Organen überlassen werden soll zu entscheiden, ob und wie sie die Berichterstattung über die nachhaltige Wirkung ihres Unternehmens aufnehmen wollen. In diesem Sinne lehnt der Regierungsrat den Auftrag ab. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'074.50. Jean-Richard Peter, SP, Aarau: Die Nachhaltigkeit ist ein Prinzip, das seine Wirkung vor allem dann entfaltet, wenn es breite Anwendung findet. Es sollte vor allem dort angewendet werden, wo unsere Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt in merkbarem Mass gestaltet wird. Auch aus dieser Einsicht hat der Kanton Aargau die Nachhaltigkeit als Grundprinzip für sein Wirken festgelegt. Unser Auftrag hat zum Ziel, die nachhaltige Entwicklung des Kantons und darüber hinaus zu verbessern oder zu beschleunigen, indem auch dort, wo wir über unseren Regierungsrat Einfluss nehmen können, das nachhaltige Wirken eingefordert wird. Der Regierungsrat will dies den angesprochenen Unternehmen resp. deren Organen überlassen. Wir sind der Meinung, dass sich der Regierungsrat auch dort dafür einsetzen soll, wo er unsere Interessen in Unternehmungen oder Beteiligungen wahrnimmt, dass die als zukunftssichernd geltenden Prinzipien der Nachhaltigkeit zum Wohl von allen eingesetzt werden. Dies gilt für Banken, Versicherungen, Spitäler, Energieunternehmen, Schulen usw. genau so wie für die verschiedenen Abteilungen der Kantonsverwaltung oder anderer Gemeinwesen. Sich darauf zu verlassen, dass dies automatisch erfolgt, erscheint uns zu optimistisch. Es geht in erster Linie nicht darum, das Wort "nachhaltig" in den Berichterstattungen irgendwo einzustreuen, sondern es geht um die Anwendung der Nachhaltigkeitsprinzipien im Wirken dieser Gesellschaften oder Institute. Seinerzeit haben wir uns vom Regierungsrat überzeugen lassen, dass die Nachhaltigkeit eine Leitlinie für unser Wirken sein soll. Wir sind davon überzeugt, dass derselbe Regierungsrat auch die Führungsorgane unserer Beteiligungen davon überzeugen kann und soll, die Nachhaltigkeit möglichst umfassend anzuwenden und über ihr Bemühen zu berichten. Wir bitten Sie daher, die Überweisung des Auftrags zu unterstützen. Stöckli-Ammann Milly, SVP, Muri: Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen im Kanton Aargau ist Ausdruck der Eigenverantwortung. Es muss hier nicht speziell erwähnt werden, dass die SVP diese Eigenverantwortung befürwortet. Die Institutionen entscheiden selbständig, ob sie über die Geschäftstätigkeit informieren wollen oder eben nicht. Auch der Regierungsrat 2622 Art. 1303 vertritt die Ansicht, es den Unternehmen respektive den Organen zu überlassen, ob sie eine Berichterstattung über die nachhaltige Wirkung ihres Unternehmens aufzeigen wollen. Aus diesen Gründen lehnt auch die SVP-Fraktion den Auftrag der SP-Fraktion ab. Landstatthalter Beyeler Peter C., FDP: Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit Herrn Jean-Richard einig. Es ist heute so, dass Nachhaltigkeit für Unternehmen ein Thema sein muss. Es stellt sich nur die einfache Frage, in wieweit der Regierungsrat hier direkt eingreifen und die Organe beauftragen soll, dies aufzunehmen. Wir haben gewählte Organe, die selbst entscheiden müssen, wie sie ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrnehmen wollen. Nicht jede Organisation kann gleichartig diese Nachhaltigkeitsbewertung aufnehmen. Es ist ganz klar, dass der Regierungsrat Corporate Governance in allen selbständigen Unternehmen will. Im Bereich Nachhaltigkeit soll jedes Organ selbst entscheiden können. Natürlich erwarten wir, dass Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit eine Selbstverständlichkeit wird. Dies auszuweisen, überlassen wir den Organen. In diesem Sinne haben wir auch die Ablehnung formuliert. Abstimmung: Der Auftrag wird mit 72 gegen 36 Stimmen abgelehnt. 1303 Postulat Martin Bhend, Oftringen, vom 8. Mai 2007 betreffend Planung / Projektierung und Freihaltung von zusätzlichen Autobahnanschlüssen im Raume Verzweigung Wiggertal (A1/A2); Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 1072 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 4. Juli 2007: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Die Verkehrsbelastung auf der Nationalstrasse A1 ist im Abschnitt zwischen Härkingen und Wiggertal durch die Überlagerung mit dem Nord-Süd-Verkehr der A2 sehr hoch. Dieser Abschnitt gilt gemäss Prognoseszenario des Bundes für das Jahr 2020 als Kapazitätsengpass. Im Zeitraum 2004 bis 2006 stagniert der durchschnittliche tägliche Verkehr auf der A1 auf hohem Niveau – mitunter ein Zeichen für ein gesättigtes Verkehrssystem beziehungsweise das Erreichen der Kapazitätsgrenzen. Mit dem projektierten 6-StreifenAusbau soll dieser Engpass behoben werden. In unmittelbarer Nähe der Verzweigung A1/A2 liegen die Autobahnanschlüsse Rothrist und Oftringen an der A1. Die Distanz zwischen der Verzweigung Wiggertal und dem Anschluss Rothrist beträgt rund einen Kilometer, zum Anschluss Oftringen beträgt sie lediglich wenige hundert Meter. Die zweistreifigen Zufahrtsstrecken zu den beiden Autobahnanschlüssen haben heute in den Spitzenstunden die Kapazitätsgrenze erreicht. Die starke Belastung auf der A1 zwischen den Autobahnanschlüssen und die hohen Belastungen der Zufahrtsstrecken stellen an die Verkehrsteilnehmenden grosse Anforderungen. Regelmässige Unfälle auf diesem Abschnitt der A1 und insbesondere in den Art. 1303 Anschlussbereichen Rothrist und Oftringen zeigen, dass die Verkehrsteilnehmenden oft überfordert sind und die Verkehrssicherheit nicht vollumfänglich gewährleistet ist. Der Handlungsbedarf für die Aufrechterhaltung beziehungsweise die Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Autobahnanschlüssen ist hoch, erste Massnahmen sind eingeleitet. Die Idee, den aufgrund der Standortgunst des Autobahnknotenpunkts erzeugten Verkehrs auf direktestem Weg der Hochleistungsstrasse zuzuführen, ist ebenso naheliegend wie problematisch. Die Distanzen zwischen den Verflechtungsstrecken der Verzweigung A1/A2 und den A1Autobahnanschlüssen Rothrist und Oftringen sind äusserst knapp und lassen auf diesem stark belasteten Abschnitt der A1 keine neuen Anschlüsse zu. Der A2-Anschluss Reiden liegt ca. 7 km südlich der Verzweigung Wiggertal. Für Beziehungen aus südlicher Richtung in das Industriegebiet von Zofingen liegt dieser Anschluss an sich günstig. Eine zeitlich attraktivere Alternative mit entsprechender Mehrbelastung des Anschlusses Oftringen führt über die A2 und den A1-Anschluss Oftringen. Ein Neuanschluss an die A2 auf Höhe des Industriegebiets von Zofingen ist prüfenswert. Ob der Bund auf ein derartiges Anliegen eintritt, ist fraglich. Nur wenn auch für den Betrieb der Nationalstrasse Vorteile wie beispielsweise eine Teilentlastung der Verzweigung Wiggertal und/oder des A1Anschlusses Oftringen ausgewiesen werden können, sieht der Regierungsrat Chancen für eine positive Beurteilung durch den Bund. Das Bundesamt für Strassen hat im Licht der bestehenden und der sich abzeichnenden Kapazitätsengpässe auf dem Netz der schweizerischen Hochleistungs- und Hauptstrassen Untersuchungen für die kurzfristige Behebung von Leistungsengpässen in Auftrag gegeben. Staureduzierende Massnahmen in erster Priorität befinden sich insbesondere in den Agglomerationen und im Bereich von Nationalstrassenverzweigungen. In diesem Zusammenhang stehen auch interessante Vorschläge für die Neukonzeption der A1/A2Verzweigung Härkingen, welche auch aargauischen Anliegen entgegenkommen. Die A1/A2-Verzweigung Wiggertal hingegen wurde bisher nicht überprüft. Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wie auch zur Leistungssteigerung im Umfeld der A1/A2-Verzweigung Wiggertal und ist bereit, zusammen mit den zuständigen Stellen des Bundes nach Lösungen zu suchen. Der Bund ist nach Umsetzung der NFA ab 1. Januar 2008 vollständig für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen zuständig. Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Neuanlagen oder für die Anpassung von bestehenden Anlagen im Nationalstrassennetz lag – unabhängig von der NFA – schon immer beim Bund. Die Verfahren richten sich nach dem Nationalstrassengesetz und den dazugehörigen Anschlussverordnungen. Für eine Überprüfung der A1/A2-Verzweigung Wiggertal inklusive den umliegenden Anschlüssen sind mehrjährige Planungsarbeiten zu erwarten. Die im Postulat angedachte Zeitspanne für Planung, Projektierung und Sicherstellung möglicher Trasseefreihaltungen bis Ende 2007 ist unrealistisch. Der Regierungsrat wird sich unabhängig vom Umsetzungszeitpunkt der NFA bei den massgeblichen Bundesstellen für die Überprüfung einsetzen, um die wirtschaftliche Entwicklung im Unteren Wiggertal und 18. September 2007 insbesondere in den Gemeinden Aarburg, Rothrist, Oftringen und Zofingen weiterhin zu fördern. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'753.–. Keller Stefan, Grüne, Baden: Stellen Sie sich vor, Sie erklären Ihrem Kind, dass es sich zumindest die Nase blutig schlägt, wenn es auf dem Fahrrad ungebremst in eine Mauer fährt. Eine Binsenweisheit und die meisten Kinder glauben das und passen ihre Fahrweise an. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie erklären einem Lokalpolitiker, dass er auf den Strassen seiner Gemeinde und in unmittelbarer Nähe massiven Mehrverkehr erzeugt, wenn er auf seinem Gemeindegebiet neue Einkaufszentren bauen lässt. Ebenfalls eine Binsenweisheit, doch der Lokalpolitiker glaubt es nicht, die Zentren werden gebaut und der prognostizierte Verkehr rollt prompt und unerbittlich an. Zurück zum Kind auf dem Fahrrad. Was tun Sie, wenn es nun trotz der Warnung ungebremst in die Mauer fährt und schreiend mit blutiger Nase zu Ihnen rennt und um Hilfe bittet. Selbstverständlich werden Sie Nothilfe leisten und das Kind zum Arzt bringen. Sie hoffen, dass das Kind aus der Erfahrung gelernt hat und künftig das In-die-Mauer-rasen vermeiden wird. Wie nun die Nothilfe in Oftringen aussehen könnte, versucht der Regierungsrat in seiner Erklärung zur Entgegennahme des Postulats zu beschreiben. Es wird keine einfache Sache sein. Die Nase ist mehr als blutig geschlagen und wir verstehen bis heute nicht, warum eine solch gigantische Fehlplanung geleistet und geduldet wurde. Vorbeugen wäre besser gewesen als heilen. Mehr wäre zu diesem Geschäft eigentlich nicht zu sagen. Die Nothilfe des Regierungsrats ist allerdings untauglich. Sie sieht mehr Strassen zu bauen als Lösung des Problems und verhält sich damit etwa so wie der Arzt, welcher dem Kind mit der blutigen Nase rät, es nochmals mit der Mauer zu versuchen, aber dieses Mal so richtig heftig und mit viel Anlauf. Wir beantragen Ablehnung des Postulats. Bhend Martin, EVP, Oftringen: Ich fühle mich direkt angesprochen und bin selbstverständlich nicht auf dieses Votum von Stefan Keller vorbereitet. Ich kann aber darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um ein Kind handelt, sondern um eine Zonenplanung, die mittlerweile über 40 Jahre alt ist und die hier in diesem Saal mehrfach sanktioniert und auch bestätigt wurde. Das zur Thematik Fachmarktstandorte. Geschätzte Damen und Herren, Sie haben am 6. Mai in meiner Abwesenheit dem Projekt Kreisel Wirtshüsli mit grossem Mehr zugestimmt. Dafür möchte ich mich bedanken. Ich erlaube mir zur Eindämmung von Spekulationen kurz eine private Bemerkung. Ich war damals abwesend, weil exakt vor der Debatte ein Mitglied meiner Familie notfallmässig ins Spital musste, mittlerweile sind wir aber alle wieder wohlauf. Ich danke Ihnen an dieser Stelle für das entgegengebrachte Mitgefühl. Das Projekt Wirtshüsli ist eines von insgesamt 39 Projekten, die der Kanton im unteren Wiggertal lanciert. Zusammen bilden sie ein Gesamtkonzept Verkehrsanierung. Es betrifft alle Gemeinden und alle Zonenpläne - die gesamte Entwicklung des unteren Wiggertals. Anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Januar wurde von Seiten der erfolgreichen Gegnerschaft am Projekt Wirtshüsli bemängelt, dass keine Gesamtverkehrskonzeption vorliege. 2623 18. September 2007 Dies hat der Gemeinderat unter Aufzählung diverser Anschlussprojekte z.B. Spange Wiggertalstrasse - darüber haben wir auch schon gesprochen -, welche im Frühjahr 2008 als erstes Teilstück der Wiggertalstrasse, nach Enteignung, nun endlich gebaut werden soll. Das Gesamtprojekt Wiggertalstrasse mit den Etappen 2 und 3, diverse Projekte in der Stadt Zofingen, verschiedene Projekte im Raum Zofingen, Oftringen, Aarburg und Rothrist wurden ebenso erwähnt, und damit hat der Gemeinderat dieses Votum widerlegt. In einer, im Nachgang der Gemeindeversammlung vom Baudepartement eilends einberufenen Aussprache mit den Projektgegnern wurde über die Absicht des Regierungsrats, das Projekt im Grossen Rat vorzulegen, orientiert. Zudem hatten die Anwesenden die Möglichkeit, eigene Ideen und Ergänzungen zur Gesamtverkehrsproblematik einzubringen. Der Sprecher der Gegnerschaft und heutige Präsident von "Pro Oftringen", Herr Bruno Rüegger, forderte in der Folge die Überprüfung von zusätzlichen Autobahnanschlüssen an die zukünftige Wiggertalstrasse. Mir erscheint diese langfristige Option prüfenswert. Wie aus der Postulatsbeantwortung hervorgeht, schliesst sich der Regierungsrat dieser Version an. Eine erneute Debatte über Siedlungsentwicklung und Fachmarktstandorte ist obsolet. Sollten, wie in einer Studie aus dem Jahre 2000 festgehalten ist, die eingezonten Bauflächen in der laufenden Planungsgeneration von 15 Jahren wirklich überbaut werden, wird der Ziel- und Quellverkehr zu einer Verkehrszunahme von rund 30% führen. Dies betrifft aber nur die Wohnbauten. Wenn wir zukünftig nicht in massive Kapazitätsengpässe im Agglomerationsraum Aarau-Olten-Zofingen geraten wollen, müssen wir heute Flächen für später mögliche Autobahnzubringer planerisch festhalten. Das gilt insbesondere für den Raum Zofingen-Oftringen zu Gunsten einer funktionierenden Erschliessung der Industriegebiete. Alles andere würde die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und Siedlungsentwicklung über die Region hinaus empfindlich stören, eine dauernde Überstauung des gesamten Verkehrsraums, selbstverständlich auch des öffentlichen Verkehrs, zementieren. Ich danke Ihnen, wenn Sie dieses Postulat entgegennehmen. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Nicht zum ersten Mal haben wir aus den Reihen der Grünen eine Demonstration von Wirtschaftsfeindlichkeit erhalten. Die Menschen wollen doch einkaufen. Sie brauchen Zufahrtsstrassen zu Einkaufszentren. Als überzeugter Zugfahrer bin ich genau so überzeugt, dass wir nicht für oder gegen den Privatverkehr oder den öV sein sollten oder vernünftigerweise sein können, sondern für eine Partnerschaft. Unterstützen wir Martin Bhend und den Regierungsrat und unterstützen wir diesen massvollen und sinnvollen Vorstoss. Landstatthalter Beyeler Peter C., FDP: Ein Postulat ist ein Prüfungsantrag. Die Prüfung wird dahingehend ausgerichtet, ob der erzeugte Verkehr aus diesen eingezonten Flächen besser abfliessen kann. Es ist durchaus eine prüfenswerte Angelegenheit, im Gegensatz zum Antrag beim unteren Fricktal, den der Regierungsrat nicht entgegennimmt. Wieso gibt es Unterschiede? Das Wiggertal ist bezüglich Verkehr schlecht gerüstet. Die Knoten auf die Autobahn sind keine Vollknoten. Das limitiert die Zufahrt und das Wachstum in dieser Region zwangsweise auch aufgrund der Einzonungen, 2624 Art. 1304 die die Gemeinden gemacht haben. Es ist einfach so, dass mittelfristig der Verkehrsfluss nicht mehr funktioniert. Das ist eine Tatsache, darum will ich auch im Rahmen der Baugesetzrevision, dass man auch heute viel konsequenter Siedlung und Verkehr abstimmt, und zwar für die Flächen, die neu eingezont werden sollen, eingezont sind oder umgenützt werden. Das ist eine Verpflichtung, die sich aus der Gesamtsituation ergibt. Ich gebe Herrn Keller insofern recht, dass eine blutige Nase da ist. Das stimmt. Allerdings haben wir nicht nur eine, sondern ich würde sagen, es sind hunderte, wenn nicht tausende blutige Nasen. Das sind nämlich die Leute, die in den Quartieren sitzen und nicht mehr ihre normalen Bedürfnissen bezüglich Mobilität ausleben können, da die ganzen Hauptkreuzungen verstopft sind. Das ist eine Tatsache. Darum sind wir verpflichtet, das zu prüfen. Wir müssen aber keine Illusionen haben. Der Bund wird nicht mit höchster Priorität diese Anbindungen aufnehmen - wenn sie überhaupt machbar sind. Aber es geht darum zu schauen, ob es überhaupt eine Lösung gibt. Wie können wir, wenn es eine Lösung gibt, diese Trassen langfristig so sichern, dass noch eine Option vorhanden wäre. Das ist der Prüfungsantrag. Diesen aufzunehmen, dazu sind wir verpflichtet. Ich bitte Sie, dem Antrag des Regierungsrats zu folgen. Abstimmung: Das Postulat wird mit 84 gegen 25 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. 1304 Interpellation Reto Miloni, Hausen, vom 20. März 2007 betreffend staatsmonopolistische Werbekampagne auf Kosten der Strombezüger, bezügerinnen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1029 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 20. Juni 2007: Zu Frage 1: Der NOK-Gründungsvertrag regelt unter anderem die Energiebereitstellung durch NOK und die Energieübernahmeverpflichtung durch die Kantonswerke. Für die AEW Energie AG werden die Aufgaben in einem Dekret festgehalten. Ein Bildungsauftrag besteht nicht. Zu Frage 2: Das Bundesamt für Energie wie auch die Strombranche gehen von einer Stromlücke in wenigen Jahren aus. In den nächsten Monaten und Jahren müssen sehr wichtige energiepolitische Entscheide gefällt werden. Eine umfassende Information der Bevölkerung ist deshalb wichtig. Der Regierungsrat erachtet es grundsätzlich als richtig, wenn die Branche sich am Dialog beteiligt. Es ist letztlich Aufgabe der einzelnen Unternehmen, den Rahmen dieser Beteiligung am Dialog festzulegen. Zu Frage 3: Gemäss Auskunft der Axpo Holding AG wurde die PR-Firma Burson-Marsteller (B-M) nicht mit den KöbiKuhn-Spots beauftragt. Zu Frage 4: Aufgrund der Antwort zur Frage 3 erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage. Art. 1305 Zu Frage 5: Gemäss § 20 c des Aargauischen Energiegesetzes vom 19. März 1993 übt der Regierungsrat alle dem Kanton zustehende Aktionärsrechte bei der AEW Energie AG aus. Solange der Kanton über die Mehrheit der Aktienstimmen verfügt, unterliegt die Zustimmung des Kantons zu den Statuten der Genehmigung durch den Grossen Rat. Ein Leistungsauftrag wird in einem Dekret (oder in den Statuten) festgelegt. 18. September 2007 Staatsmonopol der AEW. Die Grünen erachten die Antwort des Regierungsrats als unwahr und sind enttäuscht von der Beantwortung. Wenigstens hatte sich Heinz Karrer bei uns für Falschinformationen entschuldigt. Die Axpo hatte sich um Faktor 10 verrechnet. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. Zu Frage 6: Wie bereits bei der Antwort zur Frage 2 aufgeführt, erachtet es der Regierungsrat grundsätzlich als richtig, wenn die Branche sich am Energiedialog beteiligt. Die Beurteilung der "Köbi-Kuhn-Spots" obliegt dem Verwaltungsrat der Axpo Holding AG. Eine staatsinterventionistische Propaganda stellen sie aus Sicht des Regierungsrats nicht dar. 1305 Interpellation Kurt Wyss, Leuggern, vom 8. Mai 2007 betreffend Verkehrssituation am Grenzübergang Koblenz/Waldshut; Beantwortung und Erledigung Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'045.–. Antwort des Regierungsrats vom 4. Juli 2007: Miloni Reto, Grüne, Hausen: Was dient dem Aargau? Dient ihm eine dümmliche Werbung, wie sie die Axpo gegen Solaranlagen im Fernsehen ausgestrahlt hat? In unserer Nachbarschaft boomt die Solarenergie, und zwar in BadenWürttemberg und neuerdings auch in Basel-Land. Political Governance verlangt die Respektierung organisatorisch rechtlicher Rahmenbedingungen bei der Unternehmensführung staatseigener Betriebe. Die Politik definiert legislatorisch den Rahmen, innerhalb dessen sich ein Unternehmen wie die AKB oder das AEW bewegen. Staatseigene Beriebe sollen aber niemals so viel Macht haben, dass sie ihrerseits Volk und Politik den Marsch blasen können. Genau das ist aber der Fall, meine Damen und Herren, wenn die Energiewirtschaft propagandistisch eingreift und Volk und Politik sagen will, wo es lang geht. Und das tut die Energielobby im Aargau, durch AtomstromPamphlete, mit welchen Swiss Nuclear Schulstuben bedient, durch trottelige Werbekampagnen mit Köbi Kuhn durch die Axpo, durch Dialogisierungs-Rencontre mit den Spitzen von Energiewirtschaft, Grosshandel und FDP-Trojanern in Umweltverbänden. Gehirnwäsche nannte man es in Russland, wenn Apparatschiks staatseigener Betriebe der Partei dem Geheimdienst, der Prawda und den Staatsgewalten sagten, was zu tun sei. Missliebige Kritiker wurden mundtot gemacht oder in den Osten verdammt. Hier im Aargau fahren Pro Natura Geschäftsführer, Johannes Jenny, AVES oder Swiss Nuclear, Grünen und SP manchmal massiv an den Karren, um die Politik unserer Staatsenergiemonopole unkritisch schönzureden. Und neuerdings werden bürgerliche Politiker auf den Schild gehoben, die gegen das CO2-Gesetz sind. Effektiv wären AEW, NOK und Axpo staatseigene Betriebe, die nicht weniger umzusetzen hätten als den Auftrag, der ihnen von der Politik im Land erteilt wurde. Doch Hand aufs Herz, wie bitte schön machen Sie Ihre Einflussnahme bei der AEW geltend, die zu 100% dem Aargau gehört. Gerade die Interpellation Marcel Guignard, hat es ja gezeigt. Die Einflussnahme auf die Reingewinnabschöpfung bei AEW, NOK und Axpo ist sehr beschränkt. Nichts haben Sie dazu zu sagen, diese Politik wird durch den Regierungsrat bestimmt. Stellen Sie sich ganz einfach vor, die AKB würde im Schweizer Fernsehen Werbespots schalten und sich über Anlageformen anderer Banken lustig machen. Heissa, wie hüpfte da die CVP! Warum also unterwerfen wir uns dem (vgl. Art. 1077 hievor) Zu Frage 1: Die Standortfrage eines neuen Rheinübergangs Koblenz-Waldshut/Tiengen ist seit Jahrzehnten umstritten. Eine Einigung konnte nie erzielt werden. Sowohl Varianten im Osten ("Lonza") wie im Westen ("Schmittenau") haben ihre Befürworter und klaren Gegner. Studien der Gemeinde Koblenz für eine allfällige Umfahrung haben gezeigt, dass nur am heutigen Brückenstandort rasch eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse herbeigeführt werden kann. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist seit Jahren in die Planungen der A98 im Raum Koblenz-Waldshut eingebunden. Die zurzeit aktive Projektgruppe des Departements Bau, Verkehr und Umwelt hat seit Mitte 2006 den Auftrag, am bestehenden Grenzübergang KoblenzWaldshut/Tiengen rasch realisierbare Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation zu entwickeln. Mögliche neue Brückenstandorte wie "Schmittenau" und der Rheinübergang "Lonza" werden bei diesen Arbeiten explizit nicht behandelt. Zu Frage 2: Zurzeit laufen keine Bestrebungen, andere Grenzübergänge im Grossraum Koblenz-Waldshut weiter zu konkretisieren oder zu priorisieren. Die Studie "Grenzübergang Koblenz, Variantenvergleich verschiedener Grenzübergangslösungen, Oktober 2005" von R+R Burger und Partner zeigt, dass Massnahmen am bestehenden Standort sinnvoll und rasch zielführend sind. Der Brückenstandort "Schmittenau" wird von Koblenz bevorzugt, aber von der Stadt Waldshut abgelehnt. Der Brückenstandort "Lonza" wird vom Regierungspräsidium Freiburg favorisiert, jedoch von Koblenz abgelehnt. Der Kanton Aargau favorisiert zurzeit keine der vorliegenden Varianten, will aber mit der Forcierung der Sanierung beider Brückenköpfe eine Verbesserung des Verkehrsflusses über die Grenze unterstützen. Zu Frage 3: Sowohl das Land Baden-Württemberg wie auch der Kanton Aargau haben die Ergebnisse der Machbarkeitstudie "A98 Südtrasse Waldshut" und die nachher gefällten Entscheide zur Kenntnis genommen. Die weitere Planung der A98 konzentriert sich jetzt auf die Nordvariante auf deutschem Gebiet. Die Linienführung der A98 beeinflusst die Lage der möglichen Anschlüsse der Bundesstrasse B34 und von Waldshut an die Autobahn. Davon abhängig ist vor allem die Entlastungswirkung der A98 für Waldshut. Der Einfluss auf den Brückenstandort ist 2625 18. September 2007 eher sekundär. Da der Hauptverkehrsstrom von der Grenze in Richtung Unteres Aaretal führt, liegt der bestehende Rheinübergang eigentlich optimal. Art. 1306 Erschliessung des Entwicklungsschwerpunktes Rheinfelden-Ost/Möhlin; Ablehnung (vgl. Art. 1073 und 1074 hievor) Zu Frage 4: Die Arbeitsgruppe schlägt Massnahmen an den beiden Grenzverkehrsknoten sowie im Bereich der Zollabfertigungen vor. Die vom Interpellant angesprochene Lösung ist eine Untervariante, deren Machbarkeit in Abklärung ist. Es sind weitere Raumabklärungen zusammen mit den Zollverwaltungen vorzunehmen. Zu Frage 5: In der Arbeitsgruppe unter der Leitung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt sind die Gemeinde Koblenz, die Stadt Waldshut, das Regierungspräsidium Freiburg, die Zollverwaltungen beidseits des Rheins sowie die Schweizer Grenzwache vertreten. Der Kommandant des Grenzwachtkorps Reg. 7 vertritt die Schweizer Grenzwache. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 986.–. Wyss Kurt, CVP, Leuggern-Gippingen: Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen. Ich bin allerdings nicht zufrieden. Seit Jahren leidet die Bevölkerung von Koblenz und mit ihnen die ganze Region an der Verkehrssituation in Koblenz. Täglich sind von morgens früh bis abends spät Staus angesagt. Der Durchgangsverkehr entlang dem Rhein wird ebenfalls täglich massiv beeinträchtigt. Der Regierungsrat behandelt das untere Aaretal sehr, sehr stiefmütterlich. Beim Grenzübergang Koblenz handelt es sich um einen der wirtschaftlich bedeutendsten im Kanton Aargau. Alle Übergänge wurden in den letzten Jahren saniert, erneuert oder mit Zweitbrücken ersetzt, Säckingen, Zurzach, Rheinfelden, Laufenburg ausser dem wichtigen Übergang in Koblenz. Anfangs dieses Jahrhunderts wurde eine Studie in Angriff genommen und im Oktober 2005 veröffentlicht. Aufgrund dieser Studie wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Leider sind unterdessen wiederum bald zwei weitere Jahre verflossen ohne konkrete, für die Bevölkerung sichtbare Resultate. Die Bevölkerung unserer Region ist mit der unhaltbaren Situation nicht zufrieden und findet, dass jetzt endlich konkrete Massnahmen eingeleitet werden müssen. Koblenz steht vor einem Verkehrskollaps. Unsere Region fühlt sich vom Regierungsrat vernachlässigt. Ich bitte den Regierungsrat eindringlich, noch dieses Jahr verkehrstechnische Vorschläge auf den Tisch zu bringen, damit die Realisierung sofort an die Hand genommen werden kann. Im Weiteren erwarte ich, dass die Planung einer zweiten Brücke vorangetrieben wird. Es kann nicht sein, dass Meinungsverschiedenheiten beidseits des Rheins als Entschuldigung hinhalten müssen, um das Problem am Grenzübergang zu lösen. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt 1306 Postulat Fredy Böni, Möhlin, vom 8. Mai 2007 betreffend Bau eines neuen Autobahnanschlusses zur Erschliessung des Entwicklungsschwerpunktes Rheinfelden-Ost/Möhlin; Ablehnung Postulat Dr. Bernhard Scholl, Möhlin, vom 8. Mai 2007 betreffend Bau eines neuen Autobahnanschlusses zur 2626 Antwort des Regierungsrats vom 8. August 2007: Der Regierungsrat lehnt die Postulate mit folgender Begründung ab: Im Raum Rheinfelden-Möhlin stehen grössere Veränderungen der Strasseninfrastruktur an. Mit der Teileröffnung der neuen Kantonsstrasse NK 495 im Mai 2007 und ihrer Volleröffnung Ende Jahr wird das Industriegebiet Möhlin via Kreisel Chilli und den signalgesteuerten Knoten Kohlplatz optimal an den Autobahnanschluss Rheinfelden angebunden. Im Wald zwischen Möhlin und Rheinfelden ist die Riburgerstrasse (K 495) gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 1. Juli 2004 zu einem Waldweg zurückzubauen. Ab Ende Juni 2007 werden die Knoten Kohlplatz und Schiffacker (A3-Anschluss Rheinfelden) ausgebaut. Heute entstehen Staus an diesen beiden Knoten, insbesondere in der Morgenspitzenstunde Richtung Basel und in der Abendspitzenstunde von Basel Richtung Möhlin. Künftig lassen sich diese Rückstaus vermeiden, indem die Knoten in Fahrtrichtung Möhlin–Basel und Basel–Möhlin auf doppelspurige Führung ausgebaut werden. Mit diesem Ausbau wird die Leistungsfähigkeit dieser beiden Knoten deutlich erhöht. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass durch die Ausbauten am Kohlplatz und am A3-Anschluss Rheinfelden der Engpass zwischen der Einmündung der K 292 am Knoten Kohlplatz und dem Autobahnanschluss Rheinfelden behoben werden kann. Damit verbessern sich künftig die Verkehrsbeziehungen zwischen Basel und dem Raum Möhlin. Die Eröffnung der NK 495 sowie die leistungsfähigeren Verkehrsbeziehungen von und nach Basel unterstützen die Entwicklung des wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkts Rheinfelden Ost/Möhlin. Das momentane Belastungsniveau auf dem Kantonsstrassennetz in diesem Raum ist noch nicht sehr hoch. Vor allem der von einem neuen Autobahnanschluss profitierende Siedlungsteil von Möhlin entlang der K 292 ist mit ca. 8'500 Fahrzeugen pro Tag nur mässig belastet. Eine Entlastung mit einem neuen Autobahnanschluss oder einer anderen Lösung drängt sich im Moment nicht auf. Sollten sich aufgrund einer unerwartet hohen Verkehrsentwicklung erneut Probleme bei der Zufahrt zum A3-Anschluss Rheinfelden ergeben, müssten diese vor dem Hintergrund der dann aktuellen Verkehrsbeziehungen im Raum Rheinfelden–Möhlin geprüft werden. Erst wenn die Probleme sich nicht anders lösen lassen, wäre eine Zweckmässigkeitsbeurteilung für einen neuen A3-Anschluss durchzuführen. Die Zweckmässigkeit wäre nachzuweisen, bevor der Kanton Aargau beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) vorstellig werden könnte. Denn mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) liegt ab 1. Januar 2008 die Zuständigkeit für den Bau der Nationalstrassen und deren Anschlüsse allein beim Bund. Der Bau eines neuen Anschlusses an die A3 wäre rein technisch aufgrund der Abstände zu den weiter östlich und westlich liegenden Autobahnanschlüssen grundsätzlich möglich. Wenn der neue Autobahnanschluss jedoch wirksam Art. 1306 sein soll, muss er sehr nahe beim bestehenden Anschluss Rheinfelden liegen. Dies ist hingegen mit den technischen und sicherheitsbedingten Anforderungen an den Mindestabstand zwischen Autobahnanschlüssen nicht zu vereinbaren. Die Wirkung eines Anschlusses weiter östlich von Rheinfelden, in ausreichendem Abstand zu den bestehenden Anschlüssen, würde nicht den Erwartungen entsprechen, weil Verkehrsbeziehungen zwischen dem Raum Möhlin und Basel/Rheinfelden mit einem Umweg auf die A3 geführt werden müssten. Eine Verlegung des bestehenden Anschlusses Rheinfelden in Richtung Osten ist aus Sicht des Regierungsrats ausgeschlossen, weil mit dem Rückbau eines bestehenden und dem Bau eines neuen Anschlusses hohe Kosten ohne zusätzlichen Nutzen ausgelöst würden. Der Regierungsrat erachtet deshalb die vertiefte Prüfung eines zusätzlichen Autobahnanschlusses im Raum zwischen Möhlin und Mumpf als wenig sinnvoll. Mit Blick auf die Ende 2007 stark verbesserte Verkehrssituation beim Autobahnanschluss Rheinfelden und in Kenntnis der ungenügenden Wirkungen eines zusätzlichen Autobahnanschlusses zwischen Möhlin und Mumpf wird sich der Regierungsrat nicht beim Bund für einen neuen Autobahnanschluss einsetzen. Wie sich beim Halbanschluss Spreitenbach gezeigt hat, sind sehr gute Argumente für einen neuen Autobahnanschluss notwendig und dessen eindeutig positive Wirkung im Sinne der Nachhaltigkeit muss nachgewiesen werden können. Die Kosten für die Beantwortung dieser beiden Vorstösse betragen Fr. 1'015.50. Böni Fredy, SVP, Möhlin: Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meines Postulats. Ich kann aber die Gründe für die Ablehnung nicht nachvollziehen und beantrage deshalb die Überweisung des Postulats. Die Ablehnungsgründe des Regierungsrats haben Sie gelesen. Die Gründe, wieso ich das Postulat überweisen möchte, sind folgende: 1. Der Kanton weist das Gebiet östlich von Rheinfelden als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung aus. Die Ausbaumassnahmen des heutigen Knotens Schiffacker und Kohlplatz sind mit einer kurzfristigen Betrachtungsweise vermutlich richtig, aber langfristig, d.h. in den nächsten 10 bis 15 Jahren, ist diese Betrachtung falsch. Begründung: a) Die kurzfristige Betrachtungsweise hat in den letzten 25 Jahren dazu geführt, dass diese Knotenpunkte bereits zum dritten Mal geändert werden mussten. b) Die heute Annahme für die Kreuzungssanierung liegt bei einem kumulierten Verkehrswachstum von 2%. Die neusten Verkehrszählungen ergaben jedoch bereits heute ein Verkehrswachstum von 2,5% und sind bereits heute um 0,5% höher als angenommen. c) Die Tatsache, dass durch die Schliessung der Waldstrasse zwischen Möhlin und Rheinfelden die Belastung auf der K292 zwischen dem Kreisel Chilli und Kohlplatzkreuzung in Rheinfelden um rund 30% zunehmen wird, führt auch nach der Sanierung vermutlich zu keiner merklichen Entlastung. d) Die starke Bevölkerungsentwicklung in Rheinfelden und Möhlin von 800 bis 1’000 Personen pro Jahr, die vor allem aus den Gebieten Basel-Land und Basel-Stadt zu uns kommen, wird die Belastungszahlen zunehmen lassen. 18. September 2007 2. Belegt werden die Tatsachen mit dem Umstand, dass bei der Ausfahrt Rheinfelden Ost schon heute jeden Abend grössere Rückstaus aus Richtung Basel Realität sind. Daraus abgeleitet wird künftig beim Kreisel Magden - man höre eine Lichtsignalanlage installiert, die bei Bedarf von der Autobahn kommende Fahrzeuge bevorteilen sollen. Ein neuer Autobahnanschluss könnte also auch hier das Problem enorm entschärfen und die erwähnte Kreuzung stark entlasten. 3. Die Begründung, dass eine optimale, neue Ausfahrt zu nahe an der Ausfahrt Rheinfelden wäre, ist nicht haltbar, da gar keine Alternativen geprüft wurden. Genau das wäre ja dieser Punkt und Gegenstand dieses Postulats. Eine Aus- und Einfahrt zwischen Mumpf und Möhlin wäre bspw. fünf Kilometer von der jetzigen Ausfahrt entfernt. Das würde die lange Distanz zwischen Rheinfelden Ost und Eiken, die heute rund 14 Kilometer beträgt, stark verkürzen und somit auch das Dorf Möhlin mit der Durchfahrt auf der K292 stark entlasten. Herr Baudirektor, im Übrigen sind solche Abstände absolut vergleichbar mit den Ausfahrten in unserem Nachbarkanton Basel-Land. Nehmen Sie nur Muttenz, Pratteln, Liestal, Augst etc. Der Kanton Basel-Land sieht das vermutlich anders. Als ein letzter Punkt kommt dazu, dass eine neue Ausfahrt auch aus geologischer Sicht ernsthaft geprüft werden sollte. Durch die Salzentnahmen entlang der bekannten Strecke ist es in der Vergangenheit immer wieder zu grossen Senkungen der Strasse gekommen. Da bei einem längeren Unterbruch keine Alternativroute mehr zur Verfügung steht, muss eine Ausfahrt unbedingt geprüft werden. Ich bitte Sie, liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, der Überweisung zuzustimmen, da es sich nur um eine Prüfung handelt. Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Mein Vorredner hat schon einiges erwähnt. Ich werde mich auf das konzentrieren, was noch nicht erwähnt wurde. Zur Situation vor dem Umbau in diesem Bereich: Es gab regelmässig Staus an den beiden Knoten Kohlplatz und Schiffacker, morgens und abends inklusive einem Stau bis auf die Autobahn 500m bis zu 1km. Es war eine gefährliche Situation. Zur Situation von morgen: Jetzt wird die Strasse durch den Riburgerwald zurückgebaut. D.h. im Bezirk Rheinfelden entstehen Verhältnisse analog zum Kanton Uri. Wir haben eine Autobahn durch den Bezirk, nur einen Anschluss in Rheinfelden und nur eine Kantonsstrasse. Die beiden Kreuzungen werden auf zwei Fahrspuren ausgebaut, aber immer noch mit einer Rotlichtanlage. Wird die Kantonsstrasse oder einer der beiden Knoten blockiert, geht gar nichts mehr. Der Regierungsrat behauptet, dass die Leistungsfähigkeit der beiden Knoten durch den Ausbau deutlich erhöht wird und die Entwicklung des wirtschaftlichen Schwerpunkts Rheinfelden unterstützt wird - mein Vorredner hat es erwähnt - durch die, so schreibt er, optimale Anbindung an den Autobahnanschluss Rheinfelden. Er behauptet auch, dass das Verkehrsaufkommen klein sei und sich eine Zweckmässigkeitsbeurteilung erst dann lohne, wenn die Probleme nicht andres gelöst werden können, soweit die Expertenmeinung. Die Realität hat den Regierungsrat bereits am 20. August zum ersten Mal eingeholt und überholt. Ich zitiere aus einer sehr grossen aargauischen Zeitung: "Chaotischer Autostau, nichts ging mehr auf der A3 zwischen den beiden Anschlussstellen 2627 18. September 2007 Rheinfelden Ost und West, in beiden Fahrrichtungen." Die Zustände auf diesen beiden Knoten wurden zu einem nationalen Ereignis. Die zurzeit bestehende Baustelle auf den beiden Knoten hat offenbar bereits genügt, um den Verkehr vollkommen zusammenbrechen zu lassen. Eine Reduktion der Leistungsfähigkeit genügt für ein totales Verkehrschaos mit Auswirkung auf die nationale Autobahn Basel-Zürich. Der im Baudepartement zuständige Projektleiter Christian Grilz braucht gemäss eigener Aussage derzeit 20% seiner Arbeitszeit, um auf Reaktionen von verärgerten Fricktalern zu antworten. Es geht um die Zustände während der jetzigen Bauzeit. Der Regierungsrat geht aber offenbar davon aus, dass in Zukunft keine Baustellen, keine Verkehrsunfälle oder andere den Verkehr störende Ereignisse in diesem heiklen Bereich eintreten. Der Entwicklung des wirtschaftlichen Schwerpunkts Rheinfelden/Möhlin ist damit wahrlich nicht gedient. Die Diskussion um die zu kurzen Abstände, Herr Böni hat es bereits erwähnt, ist ebenfalls nur als Ausflucht zu betrachten. Von Rheinfelden bis Pratteln gibt es auf 10 Kilometern nebst den vier erwähnten Anschlüssen zusätzlich eine Autobahnraststätte und eine Autobahnkreuzung. Andernorts, und das haben wir gerade vorher gehört, unterstützt der Regierungsrat im Bereich Zofingen die Bestrebungen, den Verkehr möglichst schnell auf den hochleistungsverkehrsträger Autobahn umzuleiten. Das sollte auch im Fricktal möglich sein. Fredy Böni und ich verlangen in unseren gleichlautenden Postulaten die vertiefte Abklärung, noch nicht den Bau betreffend eines weiteren Autobahnanschlusses im Fricktal. Der Regierungsrat lehnt aber nur schon eine Prüfung ab. Ich bin mit der Antwort nicht einverstanden. Ich fordere Sie auf, stimmen Sie Ja für die Überweisung und gehen Sie mit der Meinung des Regierungsrats, der nur auf Experten abstützt, nicht überein. Ich ersuche den Rat um Überweisung des Postulats. Miloni Reto, Grüne, Hausen: Ich halte hier das Skript von Patricia Schreiber-Rebmann in Händen, die wegen eines Todesfalls weggehen musste. Sie schreibt: "Eine Umfahrung der Umfahrung der Umfahrung. Vor x Jahren wurde das Industriegebiet Möhlin aus meiner - eben Patricias - Sicht an einen total falschen Ort angelegt. Als Folge davon, musste finanziell und flächenmässig unglaublich viel investiert werden, um einen separaten Industriezubringer dazu zu bauen, nota bene mit einem eindrucksvollen Viadukt nördlich unterhalb Möhlin hoch über dem Schwimmbad vorbei. Der Industriezubringer wird dem ganzen MöhlinDorf entlang auf der westlichen Seite auf bestem Fruchtfolgeland geführt und nun soll der Regierungsrat sich dafür einsetzen, dass östlich zwischen Möhlin und Mumpf ein weiterer Autobahnanschluss erstellt wird, damit die Verkehrssituation in Rheinfelden entlastet wird. Und was ist mit all dem Lastwagenverkehr, der dann, statt in Rheinfelden auf die Autobahn geht, plötzlich das Möhlin-Dorf am Altersheim entlang und an den frisch erstellten Alterswohnungen vorbei durchquert? Ich - eben Patricia frage mich, ob man nicht sinnvollerweise die gerade erst gebaute NK 495 auf der östlichen Seite des Dorfes gebaut hätte. Man hätte so sogar das Viadukt einsparen können. Oder ob dieser eventuell auch in absehbarer Zeit zurückgebaut werden soll? Spass beiseite, im Moment drängt sich ein weiterer Autobahnanschluss nicht auf. Wir unterstützen die ablehnende Haltung des Regierungsrats." Wenn ich aber schon hier vorne stehe, dann möchte ich 2628 Art. 1306 Ihnen zu diesem Beispiel noch eine Reminiszenz aus meinem früheren Leben sagen. Die Reminiszenz ist diese Afrikanisierung der Verkehrspolitik. Wir haben vor 30 Jahren den Masterplan für eine Stadt in Nigeria gemacht. Alle drei Monate, wenn ich wieder dort war, habe ich zuerst das Flugzeug genommen, um zu schauen, wo die Dorfältesten wieder eine ungeplante Umfahrung oder eine rechtwinklige Einfahrt auf eine Umfahrungstangente schon in Angriff genommen hatten. Mir kommt es ein bisschen vor, als hätten wir hier afrikanische Verhältnisse. Bei einem übergeordnet ausgelegten Verkehrskonzept, welches vom Bund und vom Kanton nach bestem Wissen und Gewissen gestaltet wurde, versuchen nun die Dorfältesten in die übergeordneten Strukturen reinzufahren und übersehen dabei, dass sie letztlich die bestehenden Netze und Strukturen gefährden. Dass man, wie wir es in Oftringen gemacht haben, Trassen sichert, ist das eine. Aber hier noch weiter zu gehen, das geht einfach zu weit. Bitte lehnen Sie die Vorstösse Böni und Scholl ab. Bachmann-Steiner Regula, CVP, Magden: Das Industriegebiet Rheinfelden Ost und Möhlin, das als Entwicklungsgebiet gilt, wurde im Mai dieses Jahres optimal an die Autobahn angeschlossen, und zwar durch die neue NK 495. Zurzeit werden die Knoten und der Autobahnanschluss angepasst. Dass es jetzt Probleme gibt, ist klar. Aber die werden wieder verschwinden. Hingegen befürchte ich, dass mit dem Rückbau der bestehenden Verbindung zwischen Möhlin und Rheinfelden, der sogenannten Waldstrasse, eher für den öffentlichen Verkehr und die Rettungsdienst Engpässe entstehen. Dass nun aber ein neuer Autobahnanschluss geprüft werden soll, betrachten wir von der CVP als unverhältnismässig. Ein neuer Autobahnanschluss im Gebiet zwischen Möhlin und Mumpf löst künftige Probleme keinesfalls und schafft nämlich nur neue. Ich möchte jetzt noch drei Gründe anbringen, weshalb wir das Postulat ablehnen. 1. Im regionalen Entwicklungskonzept für das Fricktal, dass zur Zeit in Erarbeitung ist, haben die intakte Natur, die Landschaft, einen sehr hohen Stellenwert. Sie wird als zentral für unsere künftige Entwicklung betrachtet. Von neuen Autobahnanschlüssen war in diesem Entwicklungskonzept nie die Rede. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner von Möhlin haben an ihrer Zukunftskonferenz in diesem Frühjahr dem Schutz von Natur, Landschaft und Erholungsraum eine hohe Priorität zugeordnet. Dass nun diese einzigartige Landschaft zwischen Sonnenberg und Rhein, so steht es im Leitbild der Gemeinde Möhlin, durch einen neuen Autobahnanschluss zerschnitten werden soll, ist schlicht unverständlich. 2. Ein Anschluss an die Autobahn, der in den östlichen Teil von Möhlin gelegt wird, also zwischen Möhlin und Mumpf, kann keinen optimalen Abfluss des Verkehrs aus dem Industriegebiet bringen. Dem Anschluss müsste viel zu viel gutes Landwirtschaftsland geopfert werden und die einzigartige Landschaft würde unnötig zerschnitten. 3. Ein Anschluss, der das Industriegebiet optimal an die A3 anbindet, müsste - wenn schon - in das Gebiet zwischen Rheinfelden und Möhlin gelegt werden. Eine solche Lösung hätte aber beim Bau der A3 in Betracht gezogen werden müssen. Heute ist der Zug für eine solche Lösung abgefahren, denn eine Verlegung wäre mit unverhältnismässigen Kosten verbunden. Die CVP empfiehlt Ihnen die Ablehnung des Postulats. Die Art. 1306 Forderung ist nicht durchdacht. Der Bau eines neuen Anschlusses ist alles andere als nachhaltig. Agustoni Roland, SP, Magden: Ich spreche hier zu den beiden Postulaten, welche inhaltlich dasselbe fordern. Eigentlich fällt dieses Geschäft gar nicht in die Zuständigkeit des Grossen Rats. Denn die Verantwortung für die Autobahnen und ihren Unterhalt geht 2008 an den Bund über, gemäss Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung NFA. Fünf regionale Filialen des Bundesamts für Strassen (ASTA) sind ab nächstem Jahr für Bau, Ausbau und Unterhalt zuständig. Die Idee eines Autobahnanschlusses zwischen Möhlin und Mumpf ist nicht neu und wäre vor vielen Jahren sogar einige Überlegungen mehr wert gewesen. Die heutige Aus- und Einfahrt Rheinfelden-Ost hätte man damals durchaus auf die Höhe des Gebiets Röthi verlegen können, wie dies der Postulant Fredy Böni heute erneut vorschlägt. Doch nun sind sämtliche Zu- und Abfahrten auf die heute bestehende Ein- und Ausfahrt Rheinfelden-Ost ausgerichtet. Ein Autobahnkreisel nach Magden wurde erstellt und erschliesst dieses Tal verkehrlich an die Autobahn. Ein Park- und Poolwaldparkplatz wurde dort erstellt und wird nächstens durch den Kanton vergrössert. Sämtliche umliegenden Gemeinden, inklusive Möhlin, haben ihre Verkehrsplanung in den letzten 20 Jahren auf diesen bestehenden Autobahnanschluss auf die A3 ausgerichtet. Um den Schwerverkehr, hauptsächlich aus Möhlin, besser und sicherer zu kanalisieren, wurde eigens ein Industriezubringer, die NK 495, erstellt. Diese Entlastungsstrasse wurde damals interessanterweise durch den Postulanten Fredy Böni stark bekämpft. Unschön an diesem neuen Strassenprojekt ist, dass durch einen Bundesgerichtsentscheid die bestehende Strasse zurückgebaut werden muss, und damit nicht mehr dem öffentlichen Verkehr und den Rettungsdiensten zur Verfügung steht. Durch diesen Umstand stehen nun auch grössere Veränderungen der Strasseninfrastruktur an. Auf Ende Jahr wird das Industriegebiet Möhlin via Kreisel Chilli und den signalgesteuerten Knoten Kohlplatz an den Autobahnanschluss Rheinfelden angebunden. Zudem werden die Knoten in Fahrtrichtung Möhlin-Basel und Basel-Möhlin auf doppelspurige Führung ausgebaut. All diese Bauten und die erwähnten verkehrsplanerischen Ausrichtungen zeigen und zielen allesamt auf den bestehenden Autobahnanschluss Rheinfelden-Ost hin. Mit einem neuen Anschluss, wie dies nun gefordert wird, wären sämtliche Investitionen umsonst und die räumlichen Verkehrsplanungen sinnlos. Die verkehrlichen Durchgangsströme würden sich neu entwickeln und verschieben. Dies nicht nur zu Lasten der betroffenen Anstössergemeinden, sondern auch zu Lasten derjenigen Gemeinden, welche ihre verkehrliche Ausrichtung auf den bestehenden Autobahnanschluss ausgerichtet haben. Abgesehen vom enormen Landverbrauch - auch an Fruchtfolgeflächen - für die Zu- und Abfahrten sind auch die bestehenden Strassen in unmittelbarer Nähe nicht geeignet, um diese neuen Verkehrsströme zu bewältigen. Sie müssten verbreitert und ihre Deckbeläge für mindestens 40-Tönner ausgelegt werden. Die Postulanten fordern hier zwar den Regierungsrat auf, möglichst wenig Fruchtfolgefläche zu verbauen und für eine ökonomische, wie auch ökologisch nachhaltige Entwicklung besorgt zu sein. Beide wissen jedoch selber, dass diese in dieser Gegend so gar nicht möglich ist. Abgesehen davon, dass die 18. September 2007 Gemeinde Möhlin anlässlich einer durchgeführten Zukunftskonferenz in der Mehrheit der Teilnehmenden gar kein neues, zusätzliches Wachstum will, wird dieses gewünschte Wirtschaftswachstum auch so seine Probleme schaffen. Durch einen neuen Autobahnanschluss wird der Druck auf die näheren und weiteren Gemeinden im Einzugsgebiet zunehmen. Industrieund Logistikunternehmen werden sich ansiedeln und anstelle von mehr Wert mehr Verkehr verursachen, welcher sich dann durch die entsprechenden Dörfer zwängt. Der Druck auf die Bodenpreise wird zunehmen und die Qualität von Wohnund Lebensraum wird leiden. Dazu kommt, dass dieser neue Autobahnanschluss, sollte er auch nur eine geringe Wirkung erzielen, zu nahe beim erwähnten, beistehenden Anschluss Rheinfelden zu liegen käme. Dies ist jedoch nicht mit den technischen und sicherheitsbedingten Anforderungen an den Mindestabstand zwischen Autobahnanschlüssen zu vereinbaren. Autobahnen sollen Schnellstrassen bleiben und nicht nur zu schnellen Hauptstrassen verkommen. Geschätzte Anwesende, aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese Postulate abzulehnen. Favre-Bitter Bernadette, CVP, Wallbach: Eigentlich wäre ein solcher Autobahnanschluss, wie dieser von den Postulanten gefordert wird, gar nicht so schlecht, könnte ich doch vor meiner Haustüre direkt auf die A3 auffahren. So kämen mir, wie auch dem ganzen mittleren, ländlichen Fricktal die Städte und Zentren um einiges näher. Wie bereits Kollege Agustoni festgestellt hat, handelt es sich bei dieser Idee um nichts Neues. Ein Autobahnanschluss zwischen Mumpf und Möhlin war seinerzeit sogar im Richtplan vom Kanton Aargau verankert. Ich kann mich gut an die Diskussionen unter den betroffenen Gemeinden erinnern, als dieser Autobahnanschluss aus dem Richtplan gestrichen werden sollte. Genau mit den gleichen Argumenten, mit denen heute meine beiden Grossratskollegen aus meinem Bezirk diesen neuen Anschluss fordern, wurde dieser seinerzeit aus dem Richtplan gestrichen. Entgegen den Ausführungen der Postulanten würde ein neuer Anschluss an die A3 in diesem Bereich einiges an Mehrverkehr in den Gemeinden Mumpf und Möhlin generieren. Es würden nämlich alle Autofahrer von Stein oder von Deutschland her über die Grenze in Stein auf die A3 Richtung Basel fahren, würden dann über den neuen Anschluss auf die A3 auffahren, anstelle wie bis anhin über Eiken, also mitten durch das Dorf Mumpf, das bereits auch ohne diesen neuen Anschluss genügend Verkehr zu tragen hat. Und wenn dann der bestehende Autobahnanschluss in Rheinfelden so überlastet sein wird, wie dies von den Postulanten prognostiziert wird, werden auch alle Lastwagen und sonstiger Verkehr vom Industriegebiet in Möhlin den neuen Anschluss als Ausweichmöglichkeit benutzen. Dieser Verkehr wird dann zusätzlich das Dorf Möhlin belasten. Sie sehen also, ein neuer Autobahnanschluss zwischen Möhlin und Mumpf würde nicht weniger, sondern einiges an Mehrverkehr für die Gemeinden Möhlin und Mumpf bedeuten. Um die Entwicklung des Gebiets um Rheinfelden-Ost und Möhlin auffangen zu können, wäre einzig ein neuer Anschluss etwas östlicher als der bestehende Autobahnanschluss in Rheinfelden und in direkter Linie zur neuen Umfahrungsstrasse NK 495 sinnvoll; also zwischen Rheinfelden und Möhlin und nicht zwischen Möhlin und Mumpf. 2629 18. September 2007 Dass dies jedoch zurzeit nicht machbar ist, hat der Regierungsrat in seiner Antwort klar dargelegt. Ich bitte Sie deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, welche an der Hauptstrasse in Mumpf und Möhlin wohnen, dieses Postulat im Sinne de Regierungsrats abzulehnen. Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Reto Miloni, hast Du etwas gegen Afrika und die Afrikaner? Wir auf dieser Saalseite haben jedenfalls nichts dagegen. Wer schon alles weiss - und wir haben solche Kollegen gehört -, der will natürlich nichts prüfen. Das ist verständlich. Wer noch nicht alles weiss - wie wir -, will es wissen. Unterstützen wir die eminent sinnvollen Vorstösse Böni und Scholl. Es sind exakte Parallelen zum Vorstoss Bhend. Sie verlangen die Prüfung der Lösung eines Problems. Das ist eminent vernünftig. Miloni Reto, Grüne, Hausen: Lieber Jürg, ich bin es zwar gewohnt, dass Du immer meinst, das letzte Wort haben zu müssen. Ich möchte Dir ganz einfach sagen, dass es hier darum geht, dass der Aargau seinen Auftritt an der Ausstellung Expo02 langsam allzu wörtlich zu nehmen beginnt. Diese Ausfahrt Aargau an jeder Ecke, das ödet mich an. Böni Fredy, SVP, Möhlin: Diesmal habe ich das letzte Wort, Reto Miloni. Es erstaunt mich immer wieder, wie Reto Miloni von Hausen in der ganzen Schweiz und im Kanton Aargau sachkundig mitreden kann. Nun zu drei kleinen Entgegnungen. Erstens, Roland Agustoni, Du weisst genau, dass ich die Entlastungsstrasse bekämpft habe. Der Grund, warum ich diese bekämpft habe, war, weil ihr die Waldstrasse nicht gewollt habt, genauso wenig, wie ihr eine Sanierung der Waldstrasse mit Verkehrslärmberuhigungen gewollt habt. Zweitens, es wurde speziell auch von Roland Agustoni gesagt bei der NFA wären wir nicht mehr zuständig und könnten nichts mehr dazu sagen. Nach meiner Meinung ist es so, dass der politische Prozess genau gleich im Wohnkanton stattfinden wird, weil hier eine Richtplanänderung vorgenommen werden muss. Das macht nicht der Bund, das machen wir hier im Parlament. Drittens, es ist für mich erstaunlich, Regula und Roland, Ihr beide habt die Zukunftskonferenz zitiert, ohne dass ihr dabei wart. Vor allem verschweigt Ihr der Gesellschaft hier einfach so, dass der Verkehr ein Topthema ist. Roland, Du hast übrigens falsch gelesen. In unserem Leitbild ist nicht ein Nullwachstum vorgesehen. Du kannst nachschauen, es heisst, dass ein moderates Wachstum der Gemeinde Möhlin mit Verdichtung und mit Neueinzonungen vorgesehen ist -, dies zur Begründung und zur Relativierung. Dr. Scholl Bernhard, FDP, Möhlin: Nur noch ganz kurz, nachdem eine rot-grün-orange Ampelfraktion aus dem Fricktal das Signal auf rot gestellt hat: Ich möchte die vernünftigeren Teile von CVP, die KMU-Leute, ansprechen. Es geht um die Förderung eines Wirtschaftsstandorts Rheinfelden-Ost, Möhlin und um nichts anderes. Wir haben keinen Autobahnanschluss gefordert, sondern einen Prüfungsauftrag. Es geht auch nicht an Regula, dass man aus der Möhliner Zukunftskonferenz selektiv und falsch zitiert, denn ich war dabei. Ich weiss, dass der Verkehr eines der Top-Themen war. 2630 Art. 1306 Landstatthalter Beyeler Peter C., FDP: Der Regierungsrat hat das letzte Worte und das ist vermutlich gut so. Aber der Grosse Rat wird abstimmen. Ich möchte vielleicht doch weniger emotional, dafür umso vernünftiger nochmals darlegen, weshalb Übernahmen von Postulaten nicht einfach gleich wie die andern sind. Es wäre einfach zu sagen, wir übernehmen einfach alle Postulate. Aber bevor wir diese übernehmen, überlegt man sich, ob es Sinn macht, dieses Postulat zu übernehmen, um zu prüfen und ob es hier überhaupt eine Chance hat, zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Oder übernimmt man das einfach aus Wohlgefallen an die Postulanten oder Postulantinnen, dass man gute Miene macht und sagt, ok wir übernehmen das und legen es dann auf die Seite? Ich tendiere dazu, dass man das Erste macht. Darum ist eben das Wiggertal nicht das Fricktal. Es ist ganz klar, dass der Anschluss heute in Rheinfelden von Rheinfelden und auch von Möhlin gewollt wurde. Man hat damals nicht an der vorgesehenen Lage gebaut, die heute eigentlich richtig wäre. Liebe Fricktalerinnen und Fricktaler, wenn natürlich die Chancen verpasst sind, dann sind sie verpasst. Das zweite: Herr Scholl, bei Ihrem Zitat handelt es sich um genau die Zeit, in welcher bei Schweizerhalle auf einer sechsspurigen Autobahn mit 130’000 bis 140’000 Fahrzeugen ein Belag eingebaut und das Ganze auf wenige Fahrbahnen zusammengestaucht wurde. Es gibt dort Verkehrseinflüsse, die vermutlich selbst in Rheinfelden einen Einfluss gehabt haben. Auch wenn der Kopf geschüttelt wird, es entspricht einer gewissen Tatsache, ebenso, wie die Tatsache, dass die Knoten, die wir noch ausbauen müssen, noch nicht ausgebaut sind. Wenn alles fertig gebaut ist, fliesst der Verkehr normalerweise immer besser, als das aus der Region prognostiziert wurde. Aber wir müssen sehen, dass die Region Basel mit Verkehr belastet, gar hoch belastet ist. Und die Region entwickelt sich schnell. Aber ein Anschluss in dieser Kürze bringt keine Verbesserung der Gesamtsituation und sie wird vom Bund auch nicht aufgenommen. Herr Böni, es ist falsch zu behaupten, wir machen einen Richtplaneintrag. Der Bundesrat genehmigt diesen Eintrag und in diesem Fall wird er diese Genehmigung nicht erteilen, genau so wie der Kanton Zürich einfach die weite Umfahrung an Würenlos vorbei in den Richtplan aufgenommen hat ohne den Kanton Aargau zu fragen. Das wird vom Bundesrat auch gestrichen. Der Bundesrat genehmigt die Richtpläne, darum brauchen wir - nebenbei gesagt - auch einen regionalen Sachplan. Wir haben das geprüft und die Verkehrspolitik im unteren Fricktal ist nicht nur Auto orientiert, sondern wir bauen ja auch die S-Bahn mit einem Halbstunden- und Viertelstundentakt aus. Es werden FLIRT angeschafft, damit die Einwohnerinnen und Einwohner von Möhlin, Rheinfelden und Frick usw. bis Laufenburg wieder den Zug benützen und nicht die Strasse. Natürlich haben wir einen Lastwagenverkehr. Aber selbst da sind die Frequenzen nicht übermässig hoch und das Entwicklungsgebiet von Möhlin wird sicher noch mehr Verkehr bringen. Aber wir hoffen, dass sich dort aber qualitativ gute Industrie ansiedelt und nicht nur mobilitätsorientierte. Von dem her gesehen sind wir auch zuversichtlich, dass die Kapazität reichen wird. Wir müssen natürlich immer wieder gewisse Massnahmen ergreifen. Der Kreisel, bei dem wir ein Lichtsignal einbauen müssen, damit der Verkehr von der Autobahn wegfliessen kann, ist es auch eine Auflage des Bundes. Dieser will nämlich ganz klar keine Staus zurück auf die Autobahnen. Art. 1307-1308 Das sind die Auflagen, die wir haben. Wir sind aufgrund der Vorprüfung klar der Meinung, dass es in diesem Fall keinen Sinn hat, dem Regierungsrat einen Prüfungsantrag zu übertragen. Da Resultat wird sein, dass es in den nächsten 20, 30 Jahren nicht möglich sein wird, hier einen Anschluss zu bauen. Somit nützt es auch nichts, irgendeine Hypothek in den Richtplan aufzunehmen, welcher der Bundesrat voraussichtlich nicht genehmigen wird und die Probleme der Mobilität im Fricktal nicht lösen kann. Wir müssen heute Varianten aufnehmen, die in den nächsten 15 Jahren umsetzbar sind - deshalb auch die Fördermassnahmen für die KMU. Ich hoffe nicht, dass diese Förderung des Standorts warten muss, bis ein möglicher Anschluss vorhanden wäre. Das Warten ginge zu lange und die Entwicklung in der Region wäre vorbei. Wir wollen heute mit Massnahmen handeln, die umsetzbar sind. Ich bitte Sie, dem Regierungsrat zu folgen, weil er sich Überlegungen gemacht hat, ob es sich in diesem Fall lohnt, diese Bemühungen zu machen. Wir sind der Überzeugung, dass es sich nicht lohnt, im Gegensatz zum Wiggertal, wo die Probleme wirklich vollständig anders liegen. Deshalb bitte ich Sie, dem Regierungsrat zu folgen. Abstimmung: Die Postulate werden mit 62 gegen 56 Stimmen abgelehnt. 1307 Postulat Oliver Flury, Lenzburg, vom 3. Juli 2007 betreffend Schaffung gesetzlicher Grundlagen für ein vereinfachtes Verfahren bei geringfügigen technischen Änderungen von Nutzungsplänen; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 1190 hievor) Antrag des Regierungsrats vom 8. August 2007: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Das Baugesetz wird gegenwärtig teilrevidiert. Der Entwurf vom 3. November 2006, der bis Februar 2007 in die öffentliche Vernehmlassung gegangen ist, gibt dem Gemeinderat die Kompetenz, geringfügige Änderungen des allgemeinen Nutzungsplans ohne Mitwirkungsverfahren und ohne öffentliches Auflageverfahren zu beschliessen (§ 25a des Entwurfs vom 3. November 2006). Das Verfahren vor der Gemeindeversammlung (Einwohnerrat) fällt weg. Mit diesen Verfahrensvereinfachungen wird den Anliegen des Postulats entsprochen. Sie sollen auch im aktuellen Gesetzesentwurf beibehalten werden, weil sie im Vernehmlassungsverfahren auf Zustimmung gestossen sind. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 691.–. Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Es wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. 1308 Interpellation Andreas Villiger, Sins, vom 6. März 2007 betreffend Überschwemmungsgefahr im Aargau durch die Sanierung der Reusswehr in Luzern; 18. September 2007 Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 957 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 6. Juni 2007: Zu Frage 1: Der Aargau hat seine Vorbehalte während der Projektierungsarbeiten in der Begleitgruppe mehrfach vorgetragen und formell Einsprache gegen das Projekt erhoben. Wesentlich ist, dass das Reusswehr nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmassnahmen im Entlebuch beurteilt werden muss. Im schlechtesten Fall kann die Überlagerung der Hochwasserspitzen in der Kleinen Emme mit jenen des Reussabflusses aus dem Vierwaldstättersee das der Reusstalsanierung zugrunde gelegte Extremhochwasser von 900 m3/s mit einer damals gerechneten Jährlichkeit von 10'000 Jahren markant übersteigen. Im Hinblick auf die prognostizierte Klimaänderung und die Erhöhung der Hochwasserspitzen aus dem Entlebuch durch die Hochwasserschutzmassnahmen, muss der Aargau seine Interessen sowohl beim Reusswehrprojekt wie auch bei den Massnahmen im Entlebuch wahrnehmen. In gemeinsamen Verhandlungen der Kantone Aargau, Zug und Zürich mit dem Kanton Luzern haben die Unterliegerkantone insbesondere folgende Forderungen aufgestellt: Der Kanton Luzern verpflichtet sich, soweit dies technisch möglich ist, so zu regulieren, dass unter Berücksichtigung der Kleinen Emme der Abfluss in der Reuss beim Pegel Mühlau nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr als 850 m3/s beträgt. Der Kanton Luzern verpflichtet sich, den Seeabfluss aus der Reuss mit der Wassermenge der Kleinen Emme zu koordinieren. Bei Hochwasser der Kleinen Emme wird der Wasserabfluss aus dem Vierwaldstättersee unter Berücksichtigung der meteorologischen Entwicklung solange und soweit zurückgehalten, als dadurch die Stadt Luzern und die benachbarten Gebiete am Vierwaldstättersee nicht überflutet werden. Der Kanton Luzern stellt mit der geplanten neuen Wehranlage oder weiteren technischen Massnahmen eine mechanische Regelung sicher, dass der See innerhalb des Toleranzbereichs (433.45 bis 434.00 m ü.M.) als Rückhalteraum bei Hochwasser der Kleinen Emme dienen kann. Dazu muss der Seeabfluss zeitgerecht mechanisch gedrosselt oder ganz unterbrochen werden können. Über den Perimeter des Luzerner Seebeckens, der Kleinen Emme und der Reuss innerhalb der Kantone Luzern, Aargau, Zug und Zürich erstellen die Kantone einen gemeinsamen Bericht über geplante Massnahmen, der aufzeigt, mit welchen Massnahmen bei Hochwasser das Siedlungsgebiet und das Kulturland geschützt werden können. Der Bericht umfasst Ziele, Massnahmen, Wirkung, Prioritäten, Kosten und Zeitrahmen für Realisierung. Berücksichtigt werden der Rückhalt von Schwemmholz sowie die für den HWSchutz nötige Geschiebedosierung und der Überlastfall. Der Bericht soll als Grundlage für die erforderlichen Ergänzung des kantonalen Richtplans gelten. Zu Frage 2: Die Abflusskapazität der Reuss in Luzern soll durch den Ausbau des Reusswehrs um bis zu 100 m3/s 2631 18. September 2007 gesteigert werden. Eine solche Erhöhung ist vor allem bei hohen Seeständen und/oder stark ansteigendem Seespiegel zu erwarten. Bei gleichzeitigem Hochwasser in der Kleinen Emme fällt die Erhöhung wegen Rückstau im Reusszopf kleiner aus. Mit bereits ausgebautem Reusswehr hätte beim Hochwasser im August 2005 für die Reuss im obersten Teil des Kantons Aargau eine Hochwasserspitze von 875 bis 925 m3/s resultiert. Bei einem ungünstigeren Zusammentreffen von höchstem Seestand und Abflussspitze der Kleinen Emme hätte mit dem neuen Reusswehr unterhalb des Reusszopfs eine noch grössere Hochwasserspitze von 1'000 bis 1'100 m3/s entstehen können. Zu Frage 3: Einen fixen Zielwasserstand gibt es für den Vierwaldstättersee nicht. Die neue Regulierung soll ein weitgehend natürliches Pegelregime innerhalb definierter Toleranzgrenzen ermöglichen und basiert auf dem Konzept eines PID-Reglers (Proportional-Integral-DifferentialRegler). In den vergangenen 70 Jahren (1936 - 2005) lag der mittlere Seestand des Vierwaldstättersees auf 433.58 m. ü. M. Daran soll nichts Wesentliches geändert werden, da sich die Natur rund um den See auf diese Verhältnisse eingestellt hat. Mit der neuen Regulierung sollen aber die bisherigen Schwankungsbreiten reduziert werden. Der Seestand soll möglichst lange in einem Toleranzbereich zwischen 433.45 und 434.00 m. ü. M. liegen. Um Schwankungen zu dämpfen sind ober- und unterhalb dieses Bereichs stärkere Korrekturen vorgesehen. Für den Kanton Aargau würde dies bedeuten, dass bei raschem Seespiegelanstieg und spätestens bei Seeständen über 434.00 m. ü. M. mit im Vergleich zu heute erhöhtem Seeabfluss gerechnet werden müsste. Zu Frage 4: Es liegt keine Gefahrenkarte für das Reusstal vor. Die Frage kann darum nicht beantwortet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Überflutungsflächen gemäss Gefahrenhinweiskarte nicht wesentlich grösser werden. Mit welchen Wassermengen nach dem Ausbau zur rechnen ist, wird in Frage 2 beantwortet. Zu Frage 5: Mit der Konzeptstudie "Hochwassermanagement Reusstal" werden zusammen mit den Kantonen Zürich und Zug die Szenarien "Durchleiten" und "Rückhalten" untersucht. Durchleiten heisst Dämme erhöhen und verstärken, Flussbett ausbauen, Brücken anpassen, Ufermauern und Stauwehr Kraftwerk Bremgarten-Zufikon anpassen. Rückhalten bedeutet die Hochwasserspitze durch gezielte Ausleitung von Wassermassen in Rückhalteräume zu vermindern. Zu Frage 6: Im Überlastfall (Jährlichkeit von Hochwasserereignissen von 300 und mehr) ist es nicht mehr möglich, das Wasser schadlos in die Aare zu leiten. Wo mögliche Ausuferungen sein werden, ist Gegenstand der Abklärungen. Im Vordergrund stehen Gebiete beidseitig der Reuss oberhalb Rottenschwil, die nicht bebaut sind. Das Hochwasser im August 2005 hat angedeutet, dass auch ohne neues Reusswehr die Dimensionierung der Reussdämme an die Grenzen gelangen kann. Unkontrollierte Dammüberstömungen bei Merenschwand, Werd und Jonen waren die Folgen. Dammbrüche können bei solchen Ereignissen nicht ausgeschlossen werden. Darum macht es Sinn, sich mit der Frage zu befassen, welche Szenarien in 2632 Art. 1308 solchen Katastrophenereignissen eintreten könnten. Es ist besser, diesen Überlastfall zum Beispiel mit Rückhalteräumen zu planen, als im unkontrollierten Ausmass von Überflutungen betroffen zu sein. Es geht dabei aber um ganz seltene Ereignisse und die getroffenen Massnahmen müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu dieser Eintretenswahrscheinlichkeit stehen. Zu Frage 7: Rückhalteräume machen dort Sinn, wo sich möglichst keine Bauten befinden oder wenige mit einem verhältnismässigen Aufwand mit Objektschutzmassnahmen geschützt werden können. Neben Bauten gilt dies auch für Infrastrukturanlagen wie Trinkwasserfassungen und Kläranlagen. Zu Frage 8: Diese Frage kann zurzeit noch nicht beantwortet werden, da vorerst über die möglichen Szenarien entschieden werden muss und im Anschluss daran die entsprechenden Konzepte zu erstellen sind. Zu Frage 9: Es kann nicht verantwortet werden, erhebliche private Investitionen in Räumen zuzulassen, die in möglichen Überflutungsgebieten liegen. Es wäre nicht zuletzt gegenüber den Siedlungsinteressenten unfair oder gar fahrlässig, das neue Risiko zu verschweigen. Die Änderung einer Nutzungsplanung in Aristau wurde deshalb gestoppt. Kanton und Gemeinde helfen jedoch aktiv mit, einen Ersatzstandort zu bieten. Allerdings kann von einem Baustopp nicht die Rede sein, denn es liegt noch kein Bauprojekt vor. Zu Frage 10: Die weiteren Vorarbeiten bis hin zu einem Konzept werden zeigen, ob und unter welchen Voraussetzungen Entschädigungen vorzusehen sind. Die heute geltenden Grundsätze, wie sie auch in anderen Fällen angewendet werden, sind auch hier gültig. In bestehenden Hochwasserrückhaltebecken im Kanton werden die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch einen Einstau entstehen, im Eintretensfall voll entschädigt. Zu Frage 11: Die Frage kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden: Zuerst sind aufgrund gesicherter hydrologischer Grundlagen mögliche Szenarien zur Verbesserung der Hochwassersicherheit inklusive allfälliger Polder zu erarbeiten und anschliessend die erforderlichen Festsetzungen im Richtplan vorzunehmen. Erst aufgrund dieser Vorgaben können die nötigen Konzeptstudien erarbeitet werden. Es ist davon auszugehen, dass der Grosse Rat nach Vorliegen dieser Arbeiten über einen Globalkredit entscheiden muss. In dieser Vorlage muss auch die Frage der Entschädigungen bearbeitet werden. Zu Frage 12: Siehe Antwort zur Frage 11. Zu Frage 13: Die Frage kann aus verschiedenen Gründen (noch) nicht beantwortet werden: Die 17.7 Mio. Franken beziehen sich laut Auskunft des AVA auf die Gebäudewasserversicherung (Schäden infolge Leitungsbrüchen), nicht auf Elementarschäden. Die Elementarschäden betrugen im Jahr 2005 31.4 Mio. Franken (inklusive Hagel etc.). Zur Simulation der Hochwassercharakteristik nach dem Bau des neuen Reusswehrs liegen noch keine ausreichend erhärteten Zahlen vor. Art. 1308 Neben dem Reusswehr sind für den Aargau auch alle anderen Massnahmen zu berücksichtigen (Hochwasserschutz Kleine Emme, weitere Hochwasserschutzmassnahmen am Unterlauf der Reuss, zum Beispiel in Windisch etc.). Siehe zudem Antwort zur Frage 12. Zu Frage 14: Siehe Antwort zur Frage 12. Zu Frage 15: Gemäss neuem Gebäudeversicherungsgesetz kann das AVA aus dem Fonds zur Verhütung von Elementarschäden für Objektschutzmassnahmen Beiträge leisten. Die Ausführungsbestimmungen für diesen neuen Fonds sind noch nicht erlassen. Eine Beteiligung an Massnahmen des übergeordneten Hochwasserschutzes ist gemäss Gesetz nicht vorgesehen. Ein konkretes Projekt müsste im gegebenen Zeitpunkt durch das AVA beurteilt werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'812.–. 18. September 2007 mit der Antwort des Regierungsrats einverstanden. Ich bin aber der Meinung, dass die Möglichkeiten der Hochwasserregulierung im Einzugsgebiet der Reuss noch nicht völlig ausgeschöpft werden. Ich hoffe, mit dem Bau des neuen Reusswehrs in Luzern werde eine feinere Regulierung des Vierwaldstättersees möglich sein. Das heisst, dass der Seepegel bei schwierigen Wettersituationen früher abgesenkt werden muss, denn im Freiamt hat man Angst, dass die erhöhte Abflussmenge in Luzern, gepaart mit einem Hochwasser der Emme zu prekären Situationen in der Reussebene führen könnte. Das obere Freiamt mit seinen grossen Landwirtschaftsflächen ist hier nicht gewillt, mit Flutquoten die Zeche dafür zu zahlen. Ich hoffe sehr, dass der Kanton Aargau in Luzern, aber auch in anderen Regionen als Wasserschloss der Schweiz hier mitreden und das nötige Gewicht einbringen kann. Das letzte Hochwasser hat die Notwendigkeit dazu mehr als bewiesen. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. (Schluss der Sitzung 16:59 Uhr) Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Grundsätzlich bin ich ___________________________________________________ 2633