2. Brief an die Völker der Welt An die hochgeachteten, freiheitsliebenden Völker der Welt an alle Menschen und Organisationen, die sich der Durchsetzung der Menschenrechte verpflichtet sehen und an jene, die meinen, die universellen Menschenrechte nicht einhalten zu brauchen. Erklärung natürlicher Personen zu den Rechtsbeugungen der BRD-Justiz zum Schutz der Rechts-Zweifler. Werte Exzellenzen der Alliierten und anderer Staaten, werte Bedienstete der BRD, werte Bürger und Bürgerinnen Deutschlands und werte planetare Öffentlichkeit. Seit Monaten beobachten wir mit Sorge, daß das BRD-Justiz-System eine Rechtsbeugung nach der anderen begeht und wir wissen, daß dies mit dem Abbau des Staatsrechts in Zusammenhang steht. Der Grund der Rechtsbeugung ist sehr einfach. Durch die Streich-Orgie in 2006 wurden wesentliche Teile des Staatsrechtes abgeschafft und dadurch ist eine extreme Rechtsunsicherheit entstanden, die zwar manche Bürger wahrgenommen haben und den Ämtern und Richtern entsprechende Fragen stellen, aber diese ignorieren diese Fragen und handeln aus Gewohnheit, als würden die Gesetze, deren Grundlagen abhanden gekommen sind, noch gelten. Dies führt zu den Rechtsbeugungen, die wir beobachten bzw. am eigenen Leib erfahren, weil das rechtliche Gehör verweigert wird. Es wird dann auf Widerspruchsmöglichkeiten, die auf eben den Gesetzen beruhen, deren Gültigkeit bezweifelt wird, verwiesen und da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn würde der Beschuldigte diesen Weg gehen, würde er im gleichen Moment das bezweifelte Gesetz anerkennen. Die Richter haben so ein Instrument jemanden entweder in das bezweifelte Recht zurück zu zwingen, ihn gar als unzurechnungsfähig zu betrachten, oder als Querulant zu bezeichnen, weil ja nicht einerseits ein Gesetz bezweifelt werden kann und dieses zugleich benutzt wird. Weiterhin ist es gerade in den unteren Schichten der Gesellschaft faktisch unmöglich, selbst innerhalb des bestehenden Rechtssystems, den Weg des Rechtes auszuschöpfen, da dazu eine Menge Geld notwendig wäre oder, im Falle des "Armenrechts", keine genügend qualifizierten Anwälte beauftragt werden können, zumal die Anwälte noch nicht einmal das tun, was von ihnen verlangt wurde. Beschwert man sich dann bei der Anwaltskammer, heißt es nur lapidar: "Suchen sie sich einen anderen Anwalt". Aber selbst dann, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft wird und sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen wird, ergibt sich die Situation, das Menschenrechtsverletzungen in der BRD nicht strafrechtlich verfolgbar sind. Dies sind nur wenige Beispiele wie in der BRD-Justiz das Recht gebeugt wird, bzw. die Rechtspflege zum Stillstand gekommen ist. Daher ist es an der Zeit, die BRD und insbesondere die BRD-Justiz dazu aufzufordern jedes Verfahren solange auf Eis zu legen und in den Anfangszustand zu versetzen, bis durch ein internationales festgestellt wurde, ob: 1. die BRD überhaupt ein Staat ist oder nur eine staatsähnliche Organisation, wie es C. Schmid darstellte. 2. die BRD-Richter noch gesetzliche Richter nach Artikel 101 GG sein können. 3. die Gerichte noch Staatsgerichte sind -> Streichung des entsprechenden Paragrafen. 4. Gesetze die zur Anwendung kommen noch Geltungsbereiche haben oder nicht. 5. der Einsatz der Bundeswehr z.B. in Afghanistan als Krieg oder als Verteidigungskrieg zu bezeichnen ist. Im letzteren Fall hätte keine Bundestagswahl stattfinden können und der erste Fall ist entsprechend dem GG verboten. Wir fordern als Betroffene und Unterstützer, daß die namentlich benannten Bürger, die unserer Vereinigung natürlicher Menschen zur Förderung der universellen Menschenrechte angehören oder diese Erklärung aus freien Stücken unterstützen, solange unangetastet zu lassen, bis diese Fragen geklärt sind und nachgewiesen ist, daß das Rechts-System in seiner praktischen Anwendung noch den Menschenrechten entspricht bzw. rechtswirksam sein könne. Andernfalls fordern wir bei einer der jeweiligen Situation entsprechenden Menschenrechtsverletzung angepaßte Entschädigung und halten diese Forderungen solange aufrecht, bis in Deutschland die Menschenrechte neue Geltung haben. Wir schließen uns deshalb dem Antrag des Dr. Dr. Dr. hc Sojka, der leider vor kurzem verstorben ist, an und erwarten als Vereinigung natürlicher Personen und als menschensrechtsgetragene Vereinigung von allen Gerichtshöfen, die den Menschenrechten verpflichtet sind, entsprechende Einflußnahme auf die Verwaltung der BRD, diesen RechtsZweifeln nachzugehen und die Rechts-Zweifler zu schützen. Wir berufen uns ebenso auf den 1. Völkerbrief und die Zusätze der Völkerbriefe, insbesondere auf die folgenden Artikel: Artikel 1: Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. (2) Die Gemeinschaft der Menschen ist zum Schutz der Würde jedes Menschen verpflichtet. Artikel 2: Gewalt und deren Minimierung (1) Gewalt ist die Differenz zwischen tatsächlicher und potentieller Entfaltung aller Menschen auf der Basis einer ökologisch stabilen Erde. (2) Die Menschen verpflichten sich dafür Sorge zu tragen die Gewalt zu minimieren. Insbesondere die Maßgabe, Gewalt zu minimieren, ist in der derzeitigen Praxis der BRDJustiz nicht erkennbar, sondern im Gegenteil, wird durch das Nichtbearbeiten der legitimen Fragen zu Rechtszweifeln das Gewaltpotential im strukturellen Sektor ständig erhöht. Dies fassen wir als Provokation der BRD gegenüber ihren Bürgern auf. Jeder, der sich an dieser Provokation beteiligt, muß nach der derzeitigen Lage damit rechnen, persönlich haftbar gemacht zu werden. (Wegfall der Staatshaftung) Wir garantieren jedem Amnestie, der sich sofort, wirksam und überprüfbar, diesem System der Gewalt, das durch die Bundesregierung durch die Streichung gewisser Gesetzesteile und Einführung von Gesetzen ohne Legitimation (Falls die Staatlichkeit der BRD nicht existiert) versagt. Bezug nehmend auf die oben aufgeführten Punkte wird deutlich, daß die Rechts-Zweifel im öffentlichen Interesse sind und unsere Vereinigung unterstreicht dieses öffentliche Interesse. Wir sind keine Einzelpersonen, die von den Richtern ignoriert werden können. Daher werden wir diese Erklärung in die Öffentlichkeit bringen und an die verschiedenen Organisationen der Welt senden. Wir fordern den Rücktritt all derer, die nicht auf den Glauben an universelle Menschenrechte Rücksicht nehmen und die pure Herrschaft durchsetzen wollen, wie es die Erstunterzeichner mit ihren "Fällen" nachweisen können. Daher ist es nicht nur Rechtsbeugung, da die Begründungen unserer Rechts-Zweifel ignoriert werden, sondern eine Dienstpflichtverletzung, da die angesprochenen Punkte, soweit sie zutreffen, ein Offizialdelikt sind und deshalb automatisch zu einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft hätten führen müssen. Auch das geschieht nicht. Auch wenn der Einzelne keinen Anspruch auf die Anwendung der Verfolgung eines Offizial-Deliktes hat, betonen wir, das ein durch unsere Vereinigung repräsentiertes öffentliches Interesse besteht. Daher ist es im BRD-Justiz-System nicht mehr möglich, diese Rechts-Zweifel von den Bürgern zu beseitigen, trotz des Schadens von mehreren hundert Milliarden Euro, der dem deutschen Volk drohen könnte, wenn unsere Rechts-Zweifel nicht beseitigt werden können. Da nun die Staatsanwaltschaft und die Richter zu Mitwissern eines möglichen organisierten Verbrechens bzw. Volksverrates geworden sein könnten, ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch, wenn es denn noch gültig ist, daß auch diese innerhalb des BRD-Systems verklagt werden könnten. Nur wer sollte das noch bearbeiten, wenn jeder dieser Richter und Staatsanwälte Teil dieses Systems und von ihm existenzabhängig ist. Daher fordern wir die internationalen Gremien auf, unsere individuelle Souveränität und unsere Menschenrechte zu schützen. Sollten auch diese unsere berechtigten Rechts-Zweifel ignorieren, zeigt sich, daß weder das BRD-Rechts-System noch das internationale Rechts-System in irgendeiner Weise die universellen Menschenrechte schützen kann. Die Konsequenz daraus ist, das die Versklavung der Menschheit bereits jetzt schreckliche Wahrheit geworden ist. Zitat aus einem Brief des Zentralrates der Europäischen Bürger: Als eine Menschenrechtsorganisation haben wir im Laufe unserer Arbeit festgestellt, daß deutsche Gesetze teilweise oder größtenteils grundgesetzmäßig unwirksam sind, weil sie bereits mit vorläufigem Verfassungsrang nach Art. 25 GG gegen Völkerrecht verstoßen. Art. 6 EMRK kennt keinen verspäteten Beweisantrag und vor allen Dingen kennt Art. 6 EMRK keine unwirksame Beschwerdemöglichkeit. Alle Verfahren in der BRD müssen eigentlich nach Art. 100 GG ein Normenkontrollverfahren durchlaufen, insbesondere nach Art. 100 II GG. Dies ergibt sich aus Art. 1 GG, daß die Menschenrechte und somit die Menschenwürde unantastbar ist. Alle staatlichen Organe haben die Pflicht, die umfassende Menschenwürde unter Beachtung der Menschenrechte zu schützen und zu achten. Viele Menschen machen in Deutschland nach verkündetem Unrecht gegen sie von ihrem grundgesetz- und/oder verfassungsrechtlichen Widerstand gemäß RÖMISCHES STATUT DES INT. STRAFGERICHTSHOFS nach Art. 7 IStGB als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 20 IV, 25, 100 II GG) Gebrauch. Die BRD ist ein wirtschaftliches Gebilde unter Militärhoheit und besitzt inzwischen seit 1990 weder ein gültiges Grundgesetz noch eine in freier Entscheidung des deutschen Volkes gewählte Verfassung. Man kann also ein Verfahren ohne die wesentliche verfassungsrechtliche Grundeigenschaft eines Rechtstaates nicht betreiben, denn kein Gesetz ohne Verfassung und keine Verfassung ohne die Legitimation durch das Volk (Art. 1,20,23 a. F., 120,133,146 GG). Gem. Art. 1 GG und Art. 13 EMRK sind die Behörden verpflichtet, eine wirksame Abhilfe zu schaffen, denn sonst entstehen so Menschenrechtsverletzungen in Folge. Der Grund für die Nichtigkeitserklärung und das Widerstandsrecht der Bürger liegt darin, daß der Recht(s)staat (Art. 20 I GG) einen effektiven Recht(s)schutz neben der verfassungsgemäßen Legitimation bieten muß. Wären diese wesentlichen Eigenschaften beachtet worden, so würden sich die Beschwerden der Menschen auflösen, denn der Staat ist mit all seinen Organen und Institutionen nach Art. 1 GG verpflichtet, die Menschenrechte zu achten und zu schützen. ... Schutz von Menschenrechtsverteidigern- Leitlinien der Europäischen Union-Annex doc 10111/06 Le Conseil a adopté, en juin 2004, des orientations de l'UE concernant les défenseurs des droits de l'homme (doc. 10056/1/04) en vue d'améliorer l'action que l'Union européenne mèn de longue date pour protéger et soutenir les défenseurs des droits de l'homme. ... Leitsatz: EU sollte darauf achten, daß die von ihr an Verteidiger der Menschenrechte gerichtete Hilfe deren Spezialbedürfnisse sowie den persönlichen Schutz berücksichtigt. Jede Unterstützungsmaßnahme ist umgehend zu erledigen! Zitatende Als Vereinigung natürlicher Menschen zur Förderung der universellen Menschenrechte sind wir eine Menschenrechts-Organisation. Erst-Unterzeichner als Betroffene und/oder Initiatoren 1. Herr Matthes, Bernd - Seershausen - Niedersachsen / Deutschland www.milanstation.de 2. Herr Marks, André - Wolfsburg – Niedersachsen / Deutschland 3. Herr Fitz, Konrad - Schwedt/Oder - Brandenburg / Deutschland 4. Herr Häußinger, Karl Heinz - Pirna - Sachsen / Deutschland www.fit-around.de 5. Herr Landgraf-Roos, Michael - Wathlingen - Niedersachsen / Deutschland 6. Herr Sonnenkalb, Mike Frank - Münsingen - Baden-Württemberg / Deutschland 7. Herr Kuhse, Thorsten - Hamburg – Deutschland 8. Frau Matthes, Carmen - Seershausen - Niedersachsen / Deutschland 9. Herr Siemers, Jan-Henrik - Gifhorn - Niedersachsen / Deutschland 10. Herr Göhler, Thomas - Dolgen am See - Mecklenburg / Deutschland Unterzeichner aus Solidarität, zur Unterstützung und gedanklicher Übereinstimmung: 1. Herr Paulus, Detlef - Saarbrücken-Ensheim - Deutschland www.volksgewerkschaft.de Zur Unterschriftenliste: www.milanstation.de/cgi-bin/home/grp/service/ulist.pl?Gruppe=service&fu=vb2start