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MEMO/11/150
Brüssel/Straßburg, den 8. März 2011
Klimawandel: Fragen und Antworten zu dem
Fahrplan für den Übergang zu einer CO2-armen
Wirtschaft bis 2050
Warum hat die Kommission einen Fahrplan für den Übergang zu einer
CO2-armen Wirtschaft bis 2050 aufgestellt?
Mehrere Gründe sprechen dafür, den Fahrplan jetzt aufzustellen.
Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge muss der globale Temperaturanstieg auf
weniger als 2 °C über der Temperatur in vorindustrieller Zeit (etwa 1,2 °C über dem
heutigen Niveau) begrenzt werden, wenn wir eine realistische Chance haben wollen,
einen dramatischen Klimawandel zu verhindern. Dieser Temperaturobergrenze hat
die internationale Gemeinschaft zugestimmt.
Wird nicht weltweit entschieden gehandelt, um den Klimawandel in Grenzen zu
halten, könnte die Temperatur bis 2050 um 2 °C oder mehr und bis 2100 um 4 °C
oder mehr steigen. Um das Ziel eines Temperaturanstiegs von weniger als 2 °C zu
erreichen, muss jedes Land seine Treibhausgasemissionen (THG) reduzieren; die
Industrieländer müssen allerdings mit gutem Beispiel vorangehen und sich das Ziel
setzen, bis 2050 eine Verringerung um 80-95 % gegenüber dem Stand von 1990 zu
erreichen. Vor dem Hintergrund, dass die Industrieländer als Gruppe die
erforderlichen Emissionsverringerungen verwirklichen müssen, haben der
Europäische Rat und das Europäische Parlament diese Bandbreite als EU-Ziel
übernommen.
Derart einschneidende Emissionssenkungen können nur durch einen Übergang zu
einer klimafreundlichen, CO2-armen Wirtschaft erreicht werden. Mit den 2009 im
Klima- und Energiepaket verabschiedeten Rechtsvorschriften1 hat sich die EU
bereits ein verbindliches Ziel zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020
gesteckt und ausgereifte politische Maßnahmen zu dessen Verwirklichung
aufgestellt. Nun muss die EU beginnen, langfristige Strategien zu erarbeiten, die
über diesen Zeithorizont hinaus bis 2050 gelten. Der Fahrplan weist die Richtung,
wie dieser Übergang am kostengünstigsten vollzogen werden kann. Er zeigt auf,
welche Art Technologien und Maßnahmen notwendig sind und welche Art Strategien
die EU in den nächsten zehn Jahren und danach entwickeln muss.
1
Das Paket (siehe http://ec.europa.eu/clima/policies/package/index_en.htm) umfasst eine überarbeitete
Emissionshandelsrichtlinie, eine Entscheidung zur Festsetzung nationaler Ziele für die Treibhausgasemissionen
aus nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Sektoren, eine Richtlinie zur Festlegung von nationalen
Zielen für erneuerbare Energieträger und eine Richtlinie zur Schaffung eines Regelungsrahmens für den
sicheren Einsatz der Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO 2. Ergänzt wird das Paket durch
eine
Verordnung
mit
Grenzwerten
für
die
CO2-Emissionen
von
Neuwagen
(siehe
http://ec.europa.eu/clima/policies/transport/vehicles/index_en.htm) und eine Richtlinie über die Kraftstoffqualität,
mit
der
der
CO2-Gehalt
von
Kraftstoffen
verringert
wird
(siehe
http://ec.europa.eu/clima/policies/transport/fuel/index_en.htm).
1
Die Europäische Kommission hat auch deshalb die Initiative ergriffen, weil es für die
EU in mehrerer Hinsicht vorteilhaft ist, im weltweiten Übergang zu einer CO2-armen
und ressourcenschonenden Wirtschaft die Führung zu übernehmen. Der Fahrplan
ist ein wesentlicher Baustein der Leitinitiative für ein ressourcenschonendes Europa
innerhalb der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum. Wenn Europa seine Führungsposition in der Entwicklung und
Anwendung innovativer CO2-armer Technologien beibehält, kann es neue
Wachstumsquellen erschließen und Arbeitsplätze erhalten und schaffen. Mit der
Schaffung einer CO2-armen Wirtschaft wird die EU auch weniger anfällig für
mögliche
künftige
Ölschocks
und
andere
Gefahren
für
die
Energieversorgungssicherheit, sie gibt erheblich weniger Geld für Energieeinfuhren
aus und verringert die Luftverschmutzung und die damit verbundenen Kosten.
Auf der UN-Klimakonferenz in Cancún im Dezember 2010 wurde Einigkeit darüber
erzielt, dass der Klimaschutz auf Strategien für eine CO2-arme Entwicklung
angewiesen ist. Der Fahrplan ist der erste Schritt bei der Aufstellung einer solchen
Strategie für die EU. Mit der Erstellung dieses Fahrplans kann die EU dazu
beitragen, die internationalen Klimaverhandlungen im Vorfeld der UNKlimakonferenz zu stimulieren, die Ende dieses Jahres in Durban, Südafrika,
stattfinden soll.
Welche Wirtschaftsanalysen wurden zur Erstellung des Fahrplans
durchgeführt?
Der Fahrplan beruht auf einer umfassenden Analyse globaler und EU-weiter
Wirtschaftsmodelle und Szenarien zu der Frage, wie die EU bis 2050 den Übergang
zu einer CO2-armen Wirtschaft bewältigen kann. Dieses Ziel wird vor dem
Hintergrund anhaltenden Bevölkerungswachstums, steigenden weltweiten
Wohlstands und divergierender globaler Trends in Bezug auf Klimapolitik, Energie
und technologische Entwicklung untersucht.
Langzeitprojektionen sind zwar stets mit Unsicherheiten behaftet, die Zuverlässigkeit
der Analyseergebnisse aber wurde durch die umfassenden Modellierungen
untermauert, in die auch eine Vielfalt von denkbaren Zukunftsszenarien einflossen.
Um wie viel hat die EU ihre Emissionen bereits reduziert?
Schätzungen zufolge lagen 2009 die Treibhausgasemission der 27 Mitgliedstaaten
um etwa 16 % unter dem Stand von 19902. Im gleichen Zeitraum konnte die EUWirtschaft ein Wachstum von etwa 40 % verzeichnen. Der EU ist es somit gelungen,
den Emissionstrend (nach unten) von der Wirtschaftsentwicklung (nach oben)
abzukoppeln.
2
Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur waren 2009 die Emissionen gegenüber 1990 um 17,3 %
zurückgegangen; diese Zahlen schlossen jedoch nicht die Emissionen aus der internationalen Luftfahrt ein, die
in das Emissionssenkungsziel der EU für 2020 einbezogen sind. Bei Einbeziehung der internationalen Luftfahrt
dürften 2009 die Gesamtemissionen um etwa 16 % unter dem Niveau von 1990 gelegen haben. Die amtlichen
Zahlen für 2009 werden im Frühjahr veröffentlicht. Schätzungen für 2010 liegen im Laufe des Jahres vor.
2
Quelle: EUA, SOER 2010, Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2010, S. 20.
Wie müssen Emissionen künftig reduziert werden?
Im Fahrplan wird empfohlen, das Emissionssenkungsziel der EU von 80-95 %
überwiegend durch interne Maßnahmen zu verwirklichen. Bis 2050 sollte eine
Emissionsverringerung von 80 % gegenüber 1990 ausschließlich durch
Reduktionsmaßnahmen in der EU erreicht werden. Diese Konzentration auf EUinterne Emissionssenkungen spiegelt die Erwartung wider, dass, wenn alle Länder
mehr für den Klimaschutz tun, bis zur Mitte des Jahrhunderts voraussichtlich immer
weniger billige internationale Gutschriften für den Emissionsausgleich verfügbar sein
werden.
Aus der Analyse geht hervor, dass der kostengünstige Weg zu einer internen
Verringerung um 80 % bis 2050 Emissionssenkungen (gegenüber 1990) von 25 %
bis 2020, 40 % bis 2030 und 60 % bis 2040 erforderlich macht, die ausschließlich
durch interne Maßnahmen zu verwirklichen sind. Dieser Weg würde eine jährliche
Emissionsverringerung (gegenüber 1990) von etwa einem Prozentpunkt im ersten
Jahrzehnt bis 2020, von 1,5 Prozentpunkten im zweiten Jahrzehnt bis 2030 und von
2 Prozentpunkten in den beiden letzten Jahrzehnten bis 2050 erforderlich machen.
3
Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um
80 % (100 % = 1990)
Warum werden die Etappenziele für die Emissionssenkung ausschließlich auf
interne Maßnahmen gestützt?
Der Fahrplan befasst sich mit der Frage, inwieweit das Emissionssenkungsziel von
80-95 % durch EU-interne Maßnahmen und inwieweit es durch den Erwerb von
internationalen Gutschriften für den Emissionsausgleich in Europa verwirklicht
werden sollte.
Die Analyse führte zu dem Schluss, dass 2050 die breite Verwendung von
internationalen Gutschriften nicht mehr möglich sein wird, da durch die globalen
Klimaschutzmaßnahmen, die zur Erreichung des 2 °C-Ziels notwendig sind, das
Angebot an Gutschriften und damit deren Verfügbarkeit zu niedrigen Preisen
zurückgeht. Deswegen ist es wirtschaftlich sinnvoll, eine Emissionsreduzierung
vorzusehen, die langfristig praktisch vollständig auf internen Maßnahmen beruht.
Würden internationale Gutschriften zusätzlich zu den EU-internen Maßnahmen
verwendet, so könnten insgesamt Emissionsverringerungen von mehr als 80 %
erzielt werden. Warum müssen bis 2020 die Emissionen EU-intern um 25 %
verringert werden, und wie kann das erreicht werden?
Die EU verfolgt derzeit das Ziel, ihre Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 20 %
zu senken. Dieses Ziel kann durch eine Kombination aus internen Maßnahmen und
der Verwendung internationaler Gutschriften erreicht werden. Eine Analyse der
Kommission aus dem vergangenen Jahr ergab jedoch, dass die EU in der Lage sein
müsste, mit den derzeit verfolgten Strategien, einschließlich der vollständigen
Verwirklichung des Ziels eines Anteils von 20 % erneuerbaren Energieträgern bis
2020, diese Emissionsverringerung allein mit internen Maßnahmen zu bewältigen.
4
Aus der Analyse, auf die sich dieser Fahrplan stützt, geht hervor, dass der
kostengünstigste Weg zu einer internen Emissionsverringerung um 80 % bis 2050
voraussetzt, dass bis 2020 eine Verringerung um 25 % ausschließlich durch interne
Maßnahmen verwirklich wird. Je weniger in den ersten Jahrzehnten getan wird, um
die Emissionen zu reduzieren, desto höher sind in späteren Jahren die notwendigen
Verringerungen bei gleichzeitig deutlich höheren CO2-Preisen und daher höheren
Kosten.
Aus der Analyse geht auch hervor, dass die interne 25-prozentige Verringerung bis
2020 möglich ist, wenn die EU ihrer derzeitigen Verpflichtung nachkommt, die
Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu verbessern. Mit den derzeitigen Strategien
wird es der EU lediglich gelingen, die Energieeffizienz um etwa 10 % zu verbessern.
Der Energieeffizienzplan, den die Kommission heute vorgeschlagen hat, soll zur
vollständigen Verwirklichung dieser 20-prozentigen Verbesserung beitragen.
Warum sollen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems im
Zeitraum 2013-2020 Zertifikate stillgelegt werden? Wird dies nicht
mehr Unsicherheit auf dem CO2-Markt schaffen?
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) gibt eine Obergrenze für die insgesamt
zulässigen Emissionen aus den emissionshandelspflichtigen Sektoren vor, indem es
eine feste Anzahl Zertifikate zuteilt, mit denen die Unternehmen handeln können.
Dies gewährleistet, dass Emissionssenkungen in allen beteiligten Sektoren
kostengünstig durchgeführt werden können.
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die zusätzlich zu den vom CO2Preissignal des EU-EHS motivierten Maßnahmen durchgeführt würden, würden aber
die Zertifikatknappheit innerhalb des Systems verringern und somit zu rückläufigen
CO2-Preisen
führen.
Dies
liefe
der
geplanten
Wirkung
dieser
Energieeffizienzmaßnahmen entgegen.
Die Stilllegung einer Anzahl Zertifikate aus dem zu versteigernden Anteil im Zeitraum
2013-2020 wäre daher eine notwendige Ergänzung, um nachhaltige
Energieeffizienzverbesserungen zu erreichen und das Ziel von Energieeinsparungen
um 20 % zu verwirklichen. Damit würden Investitionen in die Verringerung des CO2Ausstoßes weiter belohnt werden und die EHS-Sektoren für die Innovationen bereit
gemacht, die erforderlich sind, um mittel- und langfristig die Emissionen weiter zu
senken.
Die Stilllegung von Zertifikaten ist keine Hintertür zur Einführung einer knapperen
EHS-Obergrenze oder einer Intervention auf dem CO2-Markt. Nach Maßgabe der
geänderten EHS-Richtlinie werden Beschlüsse über den zeitlichen Ablauf der im
Zeitraum 2013-2020 durchzuführenden Versteigerungen gefasst. Mit der
Unterstützung anderer EU-Organe und nach weiteren Konsultationen der
Interessenträger könnte ab 2013 eine allmählich zunehmende Zahl der zu
versteigernden Zertifikate stillgelegt werden.
Wie steht es um das an Bedingungen geknüpfte Angebot der EU, ihre
Emissionen bis 2020 um 30 % zu verringern?
Im Zuge der laufenden internationalen Verhandlungen über ein künftiges
Klimaschutz-Rahmenabkommen hat die EU angeboten, ihr Reduktionsziel für 2020
auf 30 % anzuheben, wenn die richtigen Bedingungen gegeben sind. Voraussetzung
ist, dass andere Wirtschaftsmächte ihrerseits einen gerechten Anteil an den
weltweiten Anstrengungen zur Verringerung der Emissionen übernehmen. Dieses
Angebot gilt weiterhin und wird vom Fahrplan nicht berührt.
5
Ist eine Verringerung um 80 % bis 2050 technisch machbar? Ist sie
wirtschaftlich tragbar?
Aus der Analyse, auf der der Fahrplan beruht, geht hervor, dass eine 80-prozentige
EU-interne Emissionssenkung sowohl technisch machbar als auch wirtschaftlich
tragbar ist.
Sie kann technisch mit den heutigen, bewährten Technologien verwirklicht werden,
wenn allen Sektoren hinreichend starke Anreize (z. B. ein stabiler CO2-Preis)
geboten werden. Die Analyse macht deutlich, dass die Erforschung und Entwicklung
von CO2-armen Technologien sowie ihre Demonstration und Verbreitung zu einem
frühen Zeitpunkt enorm wichtig sind, um den Übergang so kostengünstig wie
möglich zu machen. Der Fahrplan hebt daher die Bedeutung des Strategieplans für
Energietechnologie als wesentlichen Bestandteil der EU-Strategie für die CO2-arme
Entwicklung hervor.
Was die wirtschaftliche Tragbarkeit anbelangt, so sind für eine 80-prozentige
Emissionsverringerung bis 2050 in den kommenden 40 Jahren zusätzlich zu den
laufenden Gesamtinvestitionen von etwa 19 % des BIP im Durchschnitt
Investitionen von jährlich etwa 1,5 % des EU-BIP (das sind 270 Mrd. EUR)
erforderlich. Diese zusätzlichen Ausgaben wären lediglich eine Rückkehr zum
Investitionsniveau vor der Wirtschaftskrise. Es handelt sich nicht um Nettokosten für
die Wirtschaft oder um eine Verminderung des BIP, sondern um zusätzliche
Investitionen in die Wirtschaft in der EU.
Sie werden in vielfacher Form ihren Niederschlag finden: Stimulation von Innovation,
neue Quellen für Wachstum und Beschäftigung, Verbesserung der
Energieversorgungssicherheit sowie Verringerung der Luftverschmutzung und der
damit verbundenen Kosten. Darüber hinaus bewirken die zusätzlichen Investitionen
Einsparungen bei den Brennstoffausgaben von durchschnittlich 175-320 Mrd. EUR3
jährlich, so dass die zusätzlichen Investitionsausgaben weitgehend ausgeglichen, ja
sogar überkompensiert werden. Ausgaben für Brennstoff fließen weitgehend in
Drittländer, während durch höhere Investitionen die Wertschöpfung in der
europäischen Wirtschaft erfolgt, Arbeitsplätze entstehen und die Produktivität
gesteigert wird.
Wie kann konkret eine Emissionssenkung um 80 % bis 2050 erreicht
werden? Welche Sektoren müssen was tun?
Um bis zur Mitte des Jahrhunderts die Emissionen um 80 % zu verringern, sind in
großem Umfang weitere Innovationen bei vorhandenen Technologien erforderlich,
neue, „bahnbrechende“ Technologien wie die Kernfusion hingegen sind nicht nötig.
Die Technologien, mit denen sich der Strategieplan für Energietechnologie befasst –
Sonnen-, Wind- und Bio-Energie, intelligente Netze, CO2-Abscheidung und
-Speicherung, Niedrig- oder Nullenergiehäuser, intelligente Städte – bilden das
Gerüst der CO2-armen Wirtschaft im Jahr 2050.
Die CO2-arme Wirtschaft kann zudem ohne größere Veränderungen unseres
Lifestyles (Ernährungsweise oder Mobilität) verwirklicht werden. Allerdings könnten
solche Veränderungen durchaus hilfreich sein und die Kostenwirksamkeit des
Übergangs insgesamt verbessern, indem sie dazu beitragen, besonders teuere
Reduktionsoptionen zu vermeiden.
3
Dieser hohe Betrag ist möglich, wenn globale Klimaschutzmaßnahmen getroffen werden, die einen Rückgang
der Weltmarktpreise für fossile Brennstoffe bewirken.
6
Auf der Grundlage der Kosten-Wirksamkeits-Analyse sieht der Fahrplan
Spannbreiten für die Emissionsverringerungen vor, die in Schlüsselsektoren bis
2030 bzw. bis 2050 verwirklicht werden müssen (siehe Tabelle).
Die größten Emissionssenkungen können bei der Stromerzeugung erzielt werden,
die bis 2050 praktisch völlig „dekarbonisiert“4 sein wird. Auch der Wohn- und der
Dienstleistungssektor können mittel- und langfristig einen überdurchschnittlichen
Beitrag leisten. Die Dekarbonisierung im produzierenden Gewerbe dürfte mittelfristig
etwas geringer ausfallen als in der Gesamtwirtschaft, doch müsste es in der Lage
sein, bis 2050 weitere erhebliche Emissionssenkungen zu erreichen, namentlich,
weil nach 2030 die CO2-Abscheidung und –Speicherung (CCS) zum gängigen
Verfahren für industrielle Prozessemissionen wird, die anders nicht reduziert werden
können.
Verkehr und Landwirtschaft sind die Hauptbereiche, in denen auch langfristig keine
völlige Dekarbonisierung erreicht wird. Im Verkehrssektor wird sich der Trend zu
steigenden Emissionen der letzten 20 Jahre umkehren, bis 2050 wird insgesamt
jedoch nur eine Verringerung um etwa 60 % gegenüber den Werten von 1990
erreicht werden. Nicht in die Analyse eingegangen ist der internationale Seeverkehr,
dessen Emissionen weiter rapide ansteigen und etwa 4 % der anthropogenen CO2Emissionen ausmachen. Es gibt jedoch viele kostengünstige Lösungen, um diese
Emissionen zu reduzieren.
Die Kurve für die Landwirtschaft verläuft umgekehrt zu der des Verkehrssektors. Hier
werden bis 2030 beträchtliche Emissionsverringerungen verwirklicht, danach
allerdings sind die Verringerungen deutlich geringer. Anders als in den bereits
erwähnten Sektoren wird in der Landwirtschaft nicht hauptsächlich Kohlendioxid
(CO2) emittiert, sondern Methan und Stickoxid (N2O).
Nicht-CO2-Emissionen aus anderen Quellen, wie Methan aus Mülldeponien und
N2O-Emissionen aus industriellen Prozessen, werden ebenfalls bis 2030 zügig
reduziert, danach werden allerdings nur noch geringfügige weitere Senkungen
erreicht.
Die Industriesektoren und der Kraftwerkssektor, die unter das EUEmissionshandelssystem fallen, können umfangreichere Emissionsverringerungen
kostengünstiger erzielen als die nicht von dem System erfassten Sektoren. Bis 2050
dürften die Emissionen aus EHS-Sektoren etwa 90 % niedriger sein als 2005, als
das EHS eingeführt wurde, während die nicht emissionshandelspflichtigen Sektoren
voraussichtlich Reduktionen um etwa 70 % erzielen.
THG-Emissionsverringerung gegenüber 1990
2005
2030
2050
Insgesamt
-7%
-40 bis -44 %
-79 bis -82 %
Stromerzeugung (CO2)
-7%
-54 bis -68 %
-93 bis -99 %
Industrie (CO2)
-20%
-34 bis -40 %
-83 bis -87 %
Verkehr (einschl. CO2 aus der Luftfahrt, ohne
Seeverkehr)
+30%
+20 bis -9 %
-54 bis -67 %
Sektoren
4
Da Kohlendioxid (CO2) die bei weitem höchsten Treibhausgasemissionen in der EU ausmacht (etwa 80 % im
Jahr 2005), spricht man in Bezug auf die drastischen Emissionssenkungen der kommenden Jahrzehnte häufig
von der „Dekarbonisierung“ der Wirtschaft.
7
Wohnen und Dienstleistungen (CO2)
-12%
-37 bis -53 %
-88 bis -91 %
Landwirtschaft (Nicht-CO2)
-20%
-36 bis -37 %
-42 bis -49 %
Andere Nicht-CO2-Emissionen
-30%
-72 bis -73 %
-70 bis -78 %
Wie hoch muss der CO2-Preis sein, damit solche Verringerungen
erzielt werden?
Die CO2-Preisgestaltung ist ein wirksames Instrument für die Emissionsminderung in
der gesamten Wirtschaft. Sie sorgt für Kosteneffizienz und erzielt Einkünfte, die für
andere produktive Zwecke in die EU-Wirtschaft zurückfließen können. In der Analyse
der Kommission wird über die CO2-Preisgestaltung simuliert, wie hoch die Anreize
sein müssen, um sicherzustellen, dass die THG-Emissionen mit der Zeit weiter
verringert werden.
Den Prognosen der Analyse zufolge müssen die CO2-Preise allmählich steigen und
bis 2050 bei 100-370 EUR5 je Tonne CO2 (bzw. entsprechende Menge anderer
Treibhausgase) liegen.
Die CO2-Preise sind dann besonders hoch, wenn in bestimmten Technologien
Innovationen ausbleiben oder Klimaschutzmaßnahmen sich verzögern. Am
niedrigsten wären die CO2-Preise bei hohen Preisen für fossile Kraftstoffe. Allerdings
ist die CO2-Preisgestaltung ein besseres Instrument für die Dekarbonisierung der
Wirtschaft als hohe Preise für fossile Kraftstoffe. Die Einkünfte aus der CO2Preisgestaltung können in die lokale Wirtschaft zurückfließen, was auf die Ausgaben
für teueren fossilen Kraftstoff nicht zutrifft, insbesondere in der EU, die stark von
Einfuhren fossiler Kraftstoffe abhängt.
Welche Art Investitionen sind erforderlich, um eine CO2-arme
Wirtschaft aufzubauen?
Zusätzliche Investitionen sind erforderlich in Sektoren wie Stromerzeugung, Verkehr,
bebaute Umwelt (Gebäude und andere Infrastruktur) und produzierendes Gewerbe.
Die umfangreichsten Investitionen in absoluten Zahlen sind allerdings nicht für den
Stromsektor, die Stromnetzinfrastruktur oder das produzierende Gewerbe nötig,
sondern für nachfrageseitige Technologien im Verkehrssektor (vor allem Fahrzeuge)
und für die bebaute Umwelt (z. B. energieeffiziente Baumaterialien und
-komponenten, Wärmepumpen und Geräte).
Wie können diese Investitionen finanziert werden?
Die Investitionen müssen überwiegend vom Privatsektor und von den Verbrauchern
finanziert werden. Hier ist eine Kombination aus intelligenter Preisgestaltungspolitik
und Instrumenten zur Mobilisierung von privaten Investitionen erforderlich. Einige
Mitgliedstaaten haben bereits politische Maßnahmen eingeführt, wie
zinsvergünstigte Darlehen, Bürgschaftsregelungen und Regelungen zur
Risikoverteilung, über die sich ein Teil der Investitionen in Energiesparmaßnahmen
zurückholen lässt, sowie Steuererleichterungen.
5
Zu konstanten Preisen von 2008
8
Die EU muss außerdem regeln, wie künftig ein höherer Anteil der im EU-Haushalt
vorgesehenen Mittel für Regionalpolitik für Politikinstrumente bereitgestellt werden
kann, die Finanzmittel des Privatsektors für Investitionen in einen geringeren CO2Ausstoß mobilisieren.
Das EU-Emissionshandelssystem ist ein wichtiges Instrument, um Investitionen in
die emissionshandelspflichtigen Sektoren (Stromerzeugung, energieintensive
Industriezweige und ab nächstem Jahr Luftverkehr) zu leiten, da es Investitionen in
eine Verringerung des CO2-Ausstoßes finanziell belohnt.
In anderen Sektoren wie Verkehr und Gebäude ist ebenfalls eine öffentliche Politik
zur Lenkung der Verbraucherentscheidungen erforderlich. Bis zu einem gewissen
Maße kann dies durch konventionelle Regelungsmaßnahmen geschehen, wie die
mit
der
EU-Richtlinie
über
umweltgerechte
Gestaltung
eingeführten
Effizienzstandards, die EU-Vorschriften zur Begrenzung der CO2-Emissionen von
Fahrzeugen, einzelstaatliche Gebäudestandards und einzelstaatliche CO2-Steuern.
Auch die Sensibilisierung und Information der Verbraucher kann einen Beitrag
leisten.
Wie wirkt sich der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft auf die
Beschäftigung aus?
Frühzeitige Investitionen in eine CO2-arme Wirtschaft werden kurz- und mittelfristig
neue Arbeitsplätze schaffen.
Der Sektor der erneuerbaren Energien in Europa kann auf eine gute
Beschäftigungsbilanz zurückblicken. In nur fünf Jahren ist in diesem Sektor die Zahl
der Beschäftigten von 230 000 auf 550 000 gestiegen. Auch im Bausektor bieten
Investitionen in die CO2-arme Zukunft beträchtliche Beschäftigungsmöglichkeiten.
Dieser Sektor mit rund 15 Millionen Beschäftigten in der EU wurde besonders hart
von der Wirtschaftskrise getroffen. Seine Erholung könnte durch wesentliche
Anstrengungen, den Bau von energieeffizienten Häusern und die auf eine
Verringerung des CO2-Ausstoßes gerichtete Renovierung von Bestandsbauten zu
beschleunigen, beträchtlichen Auftrieb erhalten. Der Energieeffizienzplan bestätigt
das breite Beschäftigungspotenzial, das sich aus der Förderung von Investitionen in
effizientere Geräte ergibt.
Die Kommission hat wiederholt betont, wie sehr der Arbeitsmarkt davon profitieren
könnte, wenn die Regierungen die Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten
im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems und aus der CO2 -Besteuerung dazu
verwenden würden, die Kosten für Arbeit zu senken. Wenn dies geschieht, kann die
Anhebung der Ziele für die Emissionsverringerung von 20 % auf 25 % bis zum Jahr
2020 in der EU insgesamt im selben Zeitraum die Schaffung von bis zu 1,5 Millionen
Arbeitsplätzen bewirken.
Auf längere Sicht hängen die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen davon ab,
ob es der EU gelingt, durch höhere Ausgaben für Forschung, Entwicklung und
Innovation bei der Entwicklung neuer CO2-armer Technologien eine Führungsrolle
zu übernehmen sowie günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für
Investitionen zu wahren.
In dem Maße, in dem das produzierende Gewerbe die wirtschaftlichen Chancen
nutzt, die ihr die CO2-arme Wirtschaft bietet, wird der Bedarf an qualifizierten
Arbeitskräften (namentlich im Bausektor), an Angehörigen technischer Berufe,
Ingenieuren und Forschern immer dringender. Deswegen müssen die derzeitigen
Arbeitskräfte gezielt für diese neuen, grünen Beschäftigungsmöglichkeiten geschult
werden.
9
Inwiefern kann der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft die
Energieversorgungssicherheit der EU verbessern?
Der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft bis
Energieversorgungssicherheit der EU wesentlich verbessern.
2050
würde
die
Derzeit importiert die EU etwa 55 % ihrer Primärenergie (so ist der Verkehrssektor
weiterhin zu 90 % auf Erdöl angewiesen) und bei einem Status-quo-Szenario dürfte
dieser Anteil bis 2030 wegen des geringeren Öl- und Gasertrags aus der Nordsee
leicht bis auf 57 % ansteigen. Somit wäre die EU-Wirtschaft auch künftig potenziell
gravierenden Risiken von Energiepreisschwankungen ausgesetzt.
Durch den Fahrplan würde der Primärenergie-Gesamtverbrauch der EU bis 2030 auf
1650 Mio. Tonnen Rohöleinheit (Mio. t RÖE) und bis 2050 auf etwa 1300-1350 Mio. t
RÖE zurückgehen. Dies ist deutlich weniger als die 1800 Mio. t RÖE im Jahr 2005.
Heimische Energieressourcen würden vermehrt genutzt, insbesondere erneuerbare
Energien, und die Gesamtöl- und -gaseinfuhren würden bis 2050 um mehr als die
Hälfte (gemessen an 2005) zurückgehen. Ab 2025 würde dies eine Umkehr des
Trends zu steigender Abhängigkeit von Brennstoffimporten bewirken, so dass die
EU bis 2050 weniger als 35 % ihres Energiebedarfs durch Einfuhren decken würde.
Bis zur Mitte des Jahrhunderts würden die Ausgaben für Öl und Gas um etwa 80 %
niedriger liegen, als wenn keine weiteren Klimaschutzmaßnahmen getroffen würden
- dies entspricht einer Einsparung von mindestens 400 Mrd. EUR.
Dieser Rückgang wäre hauptsächlich auf technologische Änderungen und
Effizienzsteigerungen auf der Nachfrageseite zurückzuführen. Anfangs dürften die
größten Fortschritte bei der Energieeffizienz durch effizientere Gebäude,
Heizungsanlagen und Fahrzeuge bewirkt werden. Später würden sie dann durch die
Elektrifizierung von Verkehr und Heizung verstärkt, wodurch sehr effiziente
nachfrageseitige Technologien (Steckdosen-Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge,
Wärmepumpen) mit einem weitgehend dekarbonisierten Stromsektor kombiniert
würden.
Welche Folgen hätte es für die Weltmarktpreise für fossile Brennstoffe,
wenn weltweit Klimaschutzmaßnahmen getroffen würden?
Die Analyse, auf die sich der Fahrplan stützt, macht die Wechselwirkung zwischen
Klimaschutzmaßnahmen auf globaler Ebene und künftiger Entwicklung der Preise
für fossile Brennstoffe deutlich.
Ohne zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen werden sich den Prognosen zufolge die
Ölpreise wegen des weltweit anhaltend hohen Verbrauchs in den kommenden vier
Jahrzehnten verdoppeln. Wird weltweit etwas gegen den Klimawandel getan, dürften
die Ölpreise gegenüber heute stabil bleiben. Wenn die internationalen Maßnahmen
allerdings unkoordiniert bleiben und die Emissionsverringerungen nicht über die
bisherigen Zusagen hinaus gehen, bleibt diese relative Preissenkung aus, und die
Ölpreise lägen lediglich 15 % unter den Werten, die erreicht werden, wenn gar keine
weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Diese Ergebnisse decken sich mit der Analyse der Internationalen Energieagentur in
ihrem World Energy Outlook 2010, der seinerseits eine einschlägige
Folgenabschätzung enthält.
10
Wird durch eine CO2-arme Wirtschaft die Luftverschmutzung
zurückgehen?
Ja, und zwar erheblich. Werden die EU-internen Emissionen bis 2050 gegenüber
1990 um 80 % reduziert, so liegt die durchschnittliche Luftverschmutzung um mehr
als 65 % unter den Werten von 2005, was Kosteneinsparungen von jährlich bis zu
88 Mrd. EUR bedeutet. 2050 könnten die Kosten für die Bekämpfung herkömmlicher
Luftschadstoffe jährlich um 50 Mrd. EUR niedriger sein. Darüber hinaus kommt die
Verbesserung der Luftqualität der Gesundheit der Menschen zugute und verlängert
die Lebenserwartung, was jährlich mit Minderausgaben von bis zu 38 Mrd. EUR bis
2050 einhergeht. Schließlich werden Ökosysteme, Kulturpflanzen, Materialien und
Gebäude weniger geschädigt; diese Nutzeffekte wurden allerdings nicht quantifiziert.
Was würde eine CO2-arme Wirtschaft für den Stromsektor bedeuten?
Der Fahrplan sieht für den Stromerzeugungssektor eine Verringerung der CO2Emissionen um 54-68 % (bis 2030) und um 93-99 % (bis 2050) gegenüber 1990 vor.
Die Effizienz der Stromnutzung durch die Endnutzer wird drastisch gesteigert. In
absoluten Zahlen wird der Stromverbrauch dennoch bis 2050 weiterhin im selben
Tempo wie in den letzten 20 Jahren zunehmen. Dies ist eine Folge der steigenden
Stromnachfrage für Heizung und Verkehr, die durch die breite Anwendung effizienter
nachfrageseitiger Technologien ausgelöst wird (z. B. Steckdosen-Hybridfahrzeuge,
Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen).
Auf der Angebotsseite dürfte der Anteil der CO2-armen Technologien am Strommix
(erneuerbare Energieträger, Strom aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen
Kraftwerken mit CO2-Abscheidungs- und -Speicherungstechnologie, Kernkraft)
rapide von derzeit etwa 45 % auf etwa 60 % im Jahr 2020, 75-80 % im Jahr 2030
und knapp 100 % im Jahr 2050 ansteigen.
Die Kommission wird bis Jahresende einen speziellen Fahrplan für Energie bis 2050
aufstellen.
Was würde eine CO2-arme Wirtschaft für den Verkehrssektor
bedeuten?
Dem Fahrplan zufolge soll die Entwicklung der CO2-Emissionen aus dem
Verkehrssektor im Vergleich zu 1990 insgesamt bis 2030 zwischen plus 20 % und
minus 9 % und bis 2050 minus 54-67 % betragen.
Eine bessere Kraftstoffeffizienz herkömmlicher Otto- und Dieselmotoren wird bis
2025 am meisten zur Dekarbonisierung des Verkehrs beitragen. Bei
Personenkraftwagen werden diese Effizienzverbesserungen von einer allmählichen
Hybridisierung vorangetrieben. Nach 2025 findet bei Personenkraftwagen ein echter
Umstieg auf die Elektromobilität statt, bei dem in großem Maßstab beispielsweise
Steckdosen-Hybridfahrzeuge und Elektrofahrzeuge eingeführt werden.
Für den Luftverkehr und in geringerem Umfang für den Schwerlastverkehr werden
Biokraftstoffe vor allem nach 2030 eine wichtigere Rolle spielen. Im Luftverkehr wird
in beträchtlichem Maße zunehmend Biokraftstoff verwendet.
Die Elektromobilität verringert die Verwendung von Biokraftstoff im Verkehrssektor.
Ohne Elektrifizierung würde doppelt soviel Biokraftstoff verwendet werden.
In der Analyse werden keine verkehrsspezifischen politischen Maßnahmen zur
Minderung verschiedener Arten von externen Kosten wie Verkehrsüberlastung und
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Luftverschmutzung berücksichtigt,
Nutzeffekte bewirken können.
auch
wenn
solche
Maßnahmen
weitere
Die Analyseergebnisse lassen eine klare Korrelation zwischen den
Emissionsminderungen im Verkehrssektor und den Emissionen des Stromsektors
erkennen. Wenn im Verkehrssektor die Emissionen durch Elektro-Mobilität verringert
werden, steigt der Stromverbrauch, was die Menge der Emissionen aus der
Stromerzeugung nach oben treibt. Selbst wenn also der Verkehrssektor zum
überwiegenden Teil nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fällt (mit
Ausnahme des Luftverkehrs, der ab dem kommenden Jahr einbezogen wird), dürfte
er mit der Zeit die Entwicklungen innerhalb des EHS zunehmend beeinflussen.
Zwar wurde der internationale Seeverkehr, auf den etwa 4 % der anthropogenen
CO2-Emissionen weltweit entfallen und dessen Emissionen weiterhin stark
zunehmen, in der Analyse nicht berücksichtigt; es sollten jedoch alle
Wirtschaftszweige zu den Emissionsminderungen beitragen, und es gibt viele
kostengünstige Lösungen, um die Treibhausgasemissionen aus diesem Sektor zu
verringern. In den 2009 im Klima- und Energiepaket verabschiedeten
Rechtsvorschriften ist vorgesehen, dass der internationale Seeverkehr zu den EUVerpflichtungen zur Emissionssenkung beitragen sollte. Für den Fall, dass die EU
bis Jahresende keinem internationalen Übereinkommen zustimmt, das die
Emissionen des internationalen Seeverkehrs in seine Reduktionsziele einbezieht,
muss sich die Kommission mit diesem Thema befassen und diese Emissionen in die
verbindlichen Reduktionsziele der EU einbeziehen. Das in Kürze vorzulegende
Weißbuch Verkehr geht auch auf den Seeverkehr ein.
Was würde eine CO2-arme Wirtschaft für das produzierende Gewerbe
bedeuten?
Der Fahrplan sieht vor, dass im produzierenden Gewerbe die CO2-Emissionen bis
2030 um 34-40 % und bis 2050 um 83-87 % (gemessen an 1990) gesenkt werden.
Bis 2030 und kurz danach werden die Emissionsverringerungen nach und nach
durch weitere Verbesserungen der Energieeffizienz verwirklicht. Nach 2035 wird die
CO2-Abscheidungs- und -Speicherungstechnologie (CCS) zum gängigen Verfahren
für auf andere Weise nicht reduzierbare CO2-Emissionen aus Industrieprozessen
(z. B. aus der Stahl- und der Zementerzeugung), so dass bis 2050 wesentlich
stärkere Emissionsminderungen möglich sind.
Da Nicht-CO2-Emissionen aus der Industrie in das EU-Emissionshandelssystem
einbezogen sind, werden sie den Projektionen zufolge auch ohne zusätzliche
Klimaschutzmaßnahmen auf sehr niedrige Werte zurückgehen.
Wird der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beeinträchtigen?
Der Analyse zufolge, auf die sich der Fahrplan stützt, wird der Produktionsumfang in
den energieintensiven Industriezweigen kaum beeinträchtigt. Die kontinuierliche
kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten im Rahmen des EUEmissionshandelssystems wird gefährdete energieintensive Industriezweige in
Europa auch dann schützen, wenn die EU strengere Maßnahmen ergreift, andere
Länder aber nicht.
Wie in der vorangehenden Antwort erwähnt, können die nach 2035 erwarteten
Emissionsminderungspotenziale nur ausgeschöpft werden, wenn die CCSTechnologie in großem Maßstab eingeführt wird. Für die energieintensiven
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Industriezweige würde dies zusätzliche Kosten von mehr als 10 Mrd. EUR jährlich in
dem Jahrzehnt bis 2050 bedeuten. Werden weltweit Klimaschutzmaßnahmen
getroffen, ergeben sich keine Bedenken in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit.
Sollten sich aber die wichtigsten Konkurrenten der EU nicht in ähnlicher Weise
engagieren, müsste die EU prüfen, wie sie den Risiken der Emissionsverlagerungen
(Unternehmensverlagerungen in nichteuropäische Länder, was insgesamt zu
höheren Emissionen führt) begegnen könnte.
Was würde eine CO2-arme Wirtschaft für die Sektoren Wohnen und
Dienstleistungen bedeuten?
Der Fahrplan sieht im Wohn- und im Dienstleistungssektor eine Verringerung der
CO2-Emissionen um 37-53% (bis 2030) und um 88-91% (bis 2050) gegenüber 1990
vor.
Raumheizung und -kühlung, Warmwasserbereitung und Kochen verbrauchen in
diesem Sektor am meisten Energie, gefolgt von Beleuchtung und Elektrogeräten, auf
die der überwiegende Teil des restlichen Energieverbrauchs entfällt.
Die voraussichtlichen Haupttrends sind denen im Verkehrssektor vergleichbar.
Erstens geht die Gesamtenergienachfrage zurück. Die Energieeffizienz,
insbesondere die Energiebilanz von Gebäuden, wird besser, da die
Passivhaustechnologie allgemein angewendet und die Energiebilanz von
Bestandsgebäuden durch Renovierungsarbeiten erheblich verbessert wird.
Zweitens ist wie im Verkehrssektor ein allmählicher, aber bedeutender
Energieträgerwechsel weg von Öl, Gas und Kohle und hin zu Elektrizität und
erneuerbaren Energieträgern zu beobachten. Effiziente Wärmepumpen spielen eine
wichtige Rolle; außerdem würden Biogas-, Biomasse- und Solarheizungen fossile
Brennstoffe ersetzen.
Was geschieht in einer CO2-armen Wirtschaft mit Nicht-CO2Emissionen vor allem aus der Landwirtschaft?
Von 1990 bis 2005 gingen die EU-Emissionen der anderen Treibhausgase außer
CO2 (Nicht-CO2-Emissionen) um ein Viertel zurück, also deutlich schneller als die
CO2-Emissionen. Derzeit machen Stickoxid (N2O) und Methan aus der
Landwirtschaft mehr als die Hälfte aller Nicht-CO2-Emissionen aus allen Quellen
aus.
Den Prognosen zufolge sollen Nicht-CO2-Emissionen aus anderen Quellen als der
Landwirtschaft vor allem vor 2030 beträchtlich zurückgehen, weil es für diese
Emissionen relativ preiswerte Reduktionsmöglichkeiten gibt und ein großer Teil der
Gase ab 2013 in das EHS einbezogen werden. Der Fahrplan sieht vor, dass NichtCO2-Emissionen aus anderen Sektoren als der Landwirtschaft bis 2030 um 72-73 %
und bis 2050 um 70-78% (gegenüber 1990) zurückgehen werden.
Bei den Nicht-CO2-Emissionen aus landwirtschaftlichen Quellen war von 1990 bis
2005 bereits ein Rückgang um 20 % zu verzeichnen, und sie werden voraussichtlich
bis 2030 weiter um 36-37 % (gegenüber 1990) zurückgehen. Danach allerdings
dürfte sich der Abwärtstrend verlangsamen, so dass bis 2050 ein Rückgang um 4249 % erreicht wird.
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Mit Emissionen von knapp über 300 Mio. Tonnen jährlich entfällt auf die
Landwirtschaft rund ein Drittel der restlichen Gesamtemissionen der EU im Jahr
2050. Dieser Anteil ist das Dreifache des Wertes von 2005. Dies macht deutlich, wie
wichtig die Landwirtschaft für die Verwirklichung der Dekarbonisierung der EUWirtschaft ist. Wenn die Emissionen aus der Landwirtschaft nicht weiter
zurückgehen, müssen andere Sektoren ihre Emissionen umso mehr verringern.
Die Untersuchung zeigt deutlich auf, dass mit wachsender weltweiter Nachfrage
nach Nahrungsmitteln und einer immer CO2-intensiveren Ernährungsweise der
Senkung der landwirtschaftlichen Emissionen in der EU Grenzen gesetzt sind. Ein
potenziell wichtiges Element, das nicht in die quantitative Bewertung eingeflossen
ist, sind die möglichen Folgen von Verhaltensänderungen, die den derzeitigen Trend
zu einer CO2-intensiveren Ernährung umkehren würden. Langfristig könnte der
Übergang zu einer gesünderen Ernährung die Emissionen von Methan und Stickoxid
beträchtlich senken.
Welche Folgen hat in einer CO2-armen Wirtschaft die zunehmende
Produktion von Bioenergie für die Emissionen?
Energie aus Biomasse ist ein wesentlicher Bestandteil der für die kommenden
Jahrzehnte prognostizierten zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energieträger. Mit
dem Übergang der EU zu einer CO2-armen Wirtschaft dürfte sich die Erzeugung von
Bioenergie im Zeitraum 2010 bis 2050 mehr als verdreifachen. Die zunehmende
Nachfrage nach Bioenergie wird hauptsächlich durch die wachsende Produktion von
Biokraftstoffen sowie die zunehmende Nutzung von Agrarrückständen,
Holzbiomasse und Abfällen gedeckt.
Die steigende Nachfrage nach Bioenergie wird sich auf die Landnutzung in der EU
auswirken, da Bioenergie bis zu einem gewissen Maße mit anderen Endnutzungen
wie Nahrungs-, Futtermittel-, Papier- und Holzerzeugung konkurriert. Darüber hinaus
kann sich die Erzeugung von Bioenergie als solche auf die THG in der EU
niederschlagen, indem sie Folgendes verändert:
- die Vorleistungen in der Landwirtschaft, wie höherer Düngemitteleinsatz,
wodurch die Emissionen zunehmen könnten;
- die Landnutzung, wie veränderte Entwaldungs- oder Aufforstungsraten oder
Umwidmung von Grünland in Ackerland, was zu mehr THG-Emissionen führen
könnte;
- die forstwirtschaftlichen Verfahren, wodurch sich die Abgabe oder Aufnahme
von Gasen in bewirtschafteten Wäldern ändert.
In Europa wird durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft
(auch unter dem Akronym LULUCF bekannt) mehr CO2 aufgenommen, als
abgegeben wird, es handelt sich also, netto gesehen, um „CO2-Senken“. Den
Prognosen zufolge wird das Nettosenkenpotenzial durch die Alterung der Wälder
(ältere Bäume nehmen weniger CO2 auf), aber auch durch die stärkere Entnahme
von Bäumen für die Erzeugung von Bioenergie, Papier und Holz mit der Zeit
beträchtlich zurückgehen.
Wenn die steigende Nachfrage nach Frischholz beispielsweise durch das Recycling
von organischen Abfällen, Papier und Holz gedämpft würde, würde dies mit der Zeit
den Rückgang der Nettosenkenfunktion abschwächen. Die Nachfrage nach
Bioenergie in der EU kann auch durch Einfuhren gedeckt werden, wodurch die
Umweltfolgen in der EU verringert, in Drittländern dafür potenziell verstärkt würden.
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Die Wechselbeziehungen zwischen den Sektoren Energie, Forstwirtschaft und
Landwirtschaft sind komplex, und es gibt bedeutende Ungewissheiten. Dieses
Thema muss weiter verfolgt werden, und die Kommission erarbeitet im Jahresverlauf
eine entsprechende Initiative.
Was geschieht in einer CO2-armen Wirtschaft mit den
Nahrungsmittelpreisen?
Produktivitätsverbesserungen in der Landwirtschaft werden sehr wichtig, um dafür
zu sorgen, dass diese Zuwächse bei der Bioenergie erreicht werden können, ohne
dass andere Endnutzungen der Land- oder Forstwirtschaft, einschließlich der
Nahrungsmittelproduktion, dadurch allzusehr beeinträchtigt werden.
Die Analyse, auf der der Fahrplan basiert, führte zu dem Schluss, dass die Landund Forstwirtschaft bis 2050 jedes der folgenden, konkurrierenden Ziele erreichen
kann, wenn weltweit ständig Produktivitätsverbesserungen erreicht werden:
- die Notwendigkeit, eine wachsende Weltbevölkerung (die voraussichtlich 2050
die Neun-Milliardenmarke knapp übersteigt) zu ernähren, die insgesamt
wohlhabender wird;
- das
EU-Ziel,
die
Nettoentwaldung
weltweit
und
besonders
in
Entwicklungsländern zu stoppen;
- eine Verringerung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft;
- zunehmende Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung im Kontext globaler
Klimaschutzmaßnahmen.
Allerdings zeigte die Analyse auch, dass, wenn die Produktivitätsverbesserungen
ausbleiben, die vorstehenden Ziele entweder verfehlt oder zwar verwirklicht werden
können, aber nur mit erheblich ansteigenden Nahrungsmittelpreisen. Die zeigt, dass
die Leitinitiative für ein ressourcenschonendes Europa auch nach Lösungen dafür
suchen muss, wie den Einschränkungen für die Landnutzung begegnet werden
kann.
Was passiert nun mit dem Fahrplan? Welches sind die nächsten
Schritte?
Der Fahrplan erhält die Form einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen sowie - zur Information - an die Parlamente der Mitgliedstaaten.
Die EU-Organe und -Institutionen werden voraussichtlich in den kommenden
Monaten in Form von Schlussfolgerungen oder Entschließungen dazu Stellung
nehmen. Die Kommission fordert die EU-Organe und -Institutionen, die
Mitgliedstaaten und Interessenvertreter auf, diesem Fahrplan bei der künftigen
Erarbeitung von EU- oder nationalen Strategien zur Verwirklichung der CO2-armen
Wirtschaft bis 2050 Rechnung zu tragen.
Auf Sektorebene hält die Kommission es für notwendig, zusammen mit den
betreffenden Sektoren spezifische Fahrpläne aufzustellen. Wie die Finanzmittel für
CO2-arme Technologien mobilisiert werden können, wird bei den Erörterungen über
den folgenden Haushaltsrahmen der EU für 2014-2020 angesprochen werden.
Anreize zur Emissionssenkung in der Land- und Forstwirtschaft werden Teil der
künftigen Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik sein.
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Auf den heute genehmigten Fahrplan und Energieeffizienzplan wird im Laufe des
Monats ein Weißbuch zum Verkehr folgen. Alle drei Papiere zusammen sind
Kernbestandteile der Leitinitiative für ein ressourcenschonendes Europa im Rahmen
der Strategie Europa 2020. Außerdem erstellt die Kommission in diesem
Zusammenhang eine Mitteilung über Ressourceneffizienz und einen Fahrplan für
Energie bis 2050, die ebenfalls in diesem Jahr angenommen werden sollen.
Siehe auch IP/11/272.
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