MEMO/10/655 Brüssel, den 8. Dezember 2010 Fragen & Antworten: Marktmissbrauch Energiegroßhandelsmärkten Verhinderung an von den Wer sind die Händler an den Energiegroßhandelsmärkten? Neben Energieerzeugungsunternehmen kauft und verkauft ein breites Spektrum von Akteuren einschließlich Energiegroßkunden, Händlern, Investmentbanken und – fonds Gas und Strom. Die Energieversorgungsunternehmen verkaufen Gas und Strom dann weiter an die Endkunden. Wo werden Gas und Strom verkauft? Es gibt zwei Möglichkeiten: A. Energie kann an Börsen gehandelt werden, die organisierte Marktplätze für Energieprodukte sind. Rund 15 solcher Energiebörsen bestehen in der EU. Beispiele: Nord Pool Spot, Nasdaq OMX Commodities, APX-ENDEX. B. Energie wird zwischen Unternehmen ohne Einschaltung der Börse gehandelt (außerbörslicher Handel, OTC). Dies kann direkt oder über Broker geschehen. Energie wird in der EU überwiegend außerbörslich gehandelt: 2009 wurden 75 Prozent des Strom außerbörslich und nur 25 Prozent an Strombörsen gehandelt. Warum besteht Bedarf an einer Regelung auf EU-Ebene? A. Durch die aufeinanderfolgenden Pakete zur Liberalisierung der europäischen Energiemärkte ist die Menge des gehandelten Stroms kontinuierlich gestiegen. Zwischen 2000 und 2009 stieg die Gesamtmenge des gehandelten Stroms (Börsen und OTC zusammen) von 3 500 TWh auf 10 000 TWh. Vor dem Jahr 2000 gab es liquide Großhandelsmärkte nur im Vereinigten Königreich und in den nordischen Ländern um Nord Pool. B. Grenzüberschreitender Handel: Energie wird oft zwischen Marktteilnehmern in zwei oder mehr Ländern gehandelt. In Deutschland beispielsweise laufen weniger als 6 % der Transaktionen mit Stromderivaten für Lieferungen in Deutschland über die in Deutschland niedergelassene European Energy Exchange. Dagegen werden 94 % des deutschen Stroms über im Ausland niedergelassene Intermediäre gehandelt. Was soll mit der Verordnung erreicht werden? An Großhandelsmärkten gebildete Preise dienen als Richtwert für die Endkundenpreise von Haushalts- und Industriekunden. Aus diesem Grund hat die Verordnung Markttransparenz und die Verhinderung von Insider-Handel und Marktmissbrauch zum Ziel, die zu höheren Preisen führen können. Beeinflussen die Großhandelsmärkte die Preise für die privaten Haushalte? Ja. Die Großhandelspreise sind ein Schlüsselfaktor bei der Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen. Je nach Kaufstrategie des Energieversorgers und Wettbewerbsniveau des Marktes werden Preisänderungen an den Großhandelsmärkten sich früher oder später auf die Energierechnung eines jeden Verbrauchers auswirken. Gibt es Fälle von Preismanipulation in der EU? Das lässt sich schwer sagen, da zur Zeit keine EU-Daten vorliegen. Da der Marktmissbrauch auf Energiegroßhandelsmärkten derzeit de facto nicht verboten ist, ist die Aufsicht in der EU fragmentiert, wobei die Regeln nur auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt werden und nur für wenige Marktplätze gelten. Da die einzelnen Mitgliedstaaten keinen Zugang zu allen Daten grenzübergreifender Transaktionen haben, sind die Vorgänge auf diesen Märkten nicht vollständig nachvollziehbar und ist Marktmissbrauch schwer aufzudecken. In den USA haben mehrere Fälle von Marktmissbrauch zu höheren Energiepreisen geführt, die die Verbraucher Milliarden US-Dollar gekostet haben. Ein Beispiel: Amaranth Advisors LLC, ein Hedgefonds, hat sich zwischen 2006 und 2010 massiv am Erdgasmarkt engagiert (in Form von Derivaten) und dadurch die Preise in die Höhe getrieben und großen Profit erzielt. Es wird davon ausgegangen, dass sich durch eine Marktmanipulation im Stil von Amaranth die Gas- und Stromrechnungen der europäischen Unternehmen und gewerblichen Kunden um rund 1 Mrd. EUR erhöhen würden. Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen? - Verbot der Nutzung von Insider-Informationen oder der Manipulation der Energiemärkte - Schaffung einer europäischen Marktüberwachung innerhalb der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), um Marktmissbrauch aufzudecken - Wirksame Regelungen für die Datenerhebung zum Zweck der Marktüberwachung - Schaffung eines Rahmens für die gemeinsame Nutzung von Daten durch die zuständigen Behörden - Festlegung von Regeln für den Datenschutz und die betriebstechnische Zuverlässigkeit - Die ACER soll sicherstellen, dass die Regeln unionsweit einheitlich durchgesetzt werden - Die Mitgliedstaaten müssen Sanktionen verabschieden, die angemessen und abschreckend sind. Warum reichen die bestehenden Finanzmarktvorschriften für eine wirksame Kontrolle der Energiegroßhandelsmärkte nicht aus? A. Die Finanzmarktvorschriften, vor allem die Marktmissbrauchsrichtline (2003/6/EG) und die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) sind für die Finanzmärkte konzipiert. Sie gelten für Finanzinstrumente, die an einem geregelten Markt gehandelt werden. Das bedeutet, dass nur an Energiebörsen gehandelte Energiederivate unter diese Richtlinien fallen. Beim Strom macht das 16 % der insgesamt gehandelten Menge aus. 2 B. Maßgeschneiderte Regeln sind auch erforderlich, um energiespezifischen Marktmissbrauch berücksichtigen zu können, etwa die Verknappung der Energieerzeugung, um die Preise zu steigern. Strom kann nicht in industriellem Maßstab gespeichert werden. Er muss in dem Moment erzeugt werden, in dem er verbraucht wird. Das bedeutet, dass die Marktpreise sehr sensibel auf die Verfügbarkeit von Erzeugungskapazitäten reagieren. In geringerem Umfang gilt dies auch für die Gasmärkte. Was sind Spotmärkte? Was sind Derivate? Während am Spotmarkt Kontrakte über den sofortigen Kauf und Verkauf von Strom oder Gas geschlossen werden, handelt es sich bei Energiederivaten um Kontrakte, die die Lieferung der Ware in der Zukunft vorsehen. Hauptziel der Derivate ist die Absicherung von Preisrisiken. Wie viele Händler gibt es in Europa? Es gibt in Europa einige hundert Gesellschaften, die mit Energie handeln. Wie viele Transaktionen finden pro Tag durchschnittlich statt? Schätzungsweise zwischen 6 000 und 10 000 Transaktionen pro Tag. Welche Märkte und Produkte sind betroffen? Die Maßnahmen gelten für Strom- und Gasgroßhandelskontrakte einschließlich Kontrakte für den Transport dieser Waren. Sie gelten nicht für Lieferungen an Endkunden. Wann werden die neuen Regeln in Kraft treten? Die Verordnung dürfte 2012 nach Annahme durch den Rat und das Europäische Parlament in Kraft treten. 3